Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 114

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men zu betrachten, sondern es müssen die Einnahmen konkret mit Aufgaben verknüpft werden. Und wenn Aufgaben konkret mit Einnahmen verknüpft werden, so bedeutet das, dass auch Ziele formuliert werden müssen.

Was ich mir vorrangig vom kommenden Finanzausgleich und der Föderalismusreform erwarte, sind jetzt weniger die großen Würfe. An die glaube ich nicht mehr, aber woran ich glaube, ist, dass es zu Änderungen im Prozess kommen kann. Darauf baue ich.

Ich erwarte mir in drei großen Bereichen Änderungen: Erstens einmal sind Änderungen im Hinblick auf die Aufgabenorientierung nötig, aber nicht in Bausch und Bogen, son­dern in konkreter Abhängigkeit vom Bedarf – von Überversorgung, von Unterversor­gung und dergleichen mehr. Zweitens müssen wir in diesem Lande endlich einmal über die Stärkung der Steuerautonomie – im Sinne von Good Governance – diskutieren, da haben wir großen Nachholbedarf. Das Dritte, worüber wir sehr viel nachdenken wer­den – und damit sind wir beim Kern der Sache –, ist, dass es um die Reduktion der Komplexität bei den Transfers gehen muss, das heißt, die Transferverflechtungen müs­sen abgebaut werden.

Ein besonderer Wunsch in diesem Zusammenhang ist jener – und damit sind wir viel­leicht wieder beim ländlichen Raum –: Es kann nicht sein, dass die Länder über soge­nannte Kofinanzierung sehr tief in die Taschen der Gemeinden greifen. Darüber, meine Damen und Herren von der ÖVP, aber auch von der SPÖ, die sich da jetzt so auf­geregt haben, sollten Sie einmal intensiv nachdenken und in sich gehen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Rädler: Sie haben ja keine Vertreter in den Ge­meinden, daher können Sie so leicht daherreden, Herr Professor!)

13.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Greiner. – Bitte.

 


13.59.29

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Finanzausgleichsgesetz 2008 tritt Ende dieses Jahres außer Kraft. Die Finanzausgleichspartner haben sich darauf verständigt, die jet­zige Finanzausgleichsperiode bis 2016 zu prolongieren. Damit hat man sich jetzt wirk­lich auch etwas Zeit genommen, um über grundsätzliche Reformen nachzudenken.

Wie sieht der Ablaufplan zur Neugestaltung des Finanzausgleichs aus? – Im März 2015 findet ein Kick-off-Treffen statt. Es werden Arbeitsgruppen installiert werden, die bis Ende 2015 Ergebnisse vorlegen sollten, danach wird man Meilensteine setzen können, und 2016 sollten politische Verhandlungen folgen. Laut dem Herrn Finanzminister lau­fen die Gespräche der Gebietskörperschaften derzeit durchaus konstruktiv.

Welche Regelungen umfasst der Finanzausgleich? Unter anderem umfasst er die Ar­tikel-15a-Vereinbarungen über Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens und über Maßnahmen im Gebäudebereich, etwa zur Senkung von CO2-Emmissionen. Zudem geht es um eine gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung und um den Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten, inklusive sprachlicher Frühförderung.

Was ist die Voraussetzung für einen neuen Finanzausgleich? Eine grundlegende Vo­raussetzung ist die Harmonisierung der Rechnungswesen des Bundes, der Länder und der Gemeinden. Da kann ich das vorher Gesagte durchaus unterstreichen.

Warum ist das so wichtig? Dadurch erhält man eine bessere Transparenz, eine bes­sere Darstellbarkeit, und die Zahlen sind dann tatsächlich miteinander vergleichbar. Das ist beispielsweise für die Planungsarbeit in den Kommunen wichtig; ich nenne den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen, denn die kommunalen Kosten steigen bei mehr Kinderbetreuungsangeboten aufgrund vermehrter Nachfrage.

 


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