Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 138

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27. Hat die BayernLB versucht, ihr Zustimmungsrecht auch im Rahmen der treuhändi­schen Übertragung des SEE-Netzwerkes an die FIMBAG in Anspruch zu nehmen?

28. Wie zuversichtlich sind Sie angesichts der Stellungnahmen der zuständigen FIMBAG-Vertreter bezüglich der weiteren Verkaufsverhandlungen?

29. Gab bzw. gibt es eine schriftliche Gesamtstrategie im Finanzministerium bezüglich des Verkaufs des SEE-Netzwerks?

30. Was werden Sie tun, um das organisatorische Chaos rund um den Verkauf des SEE- Netzwerks zu bereinigen?

31. Welcher Schaden ergibt sich aus dem Scheitern des Verkaufs an Advent/EBRD für die Stabilität des Finanzplatzes Österreich?

32. Wäre aus Ihrer Sicht die Beteiligung der EBRD ein Garant dafür gewesen, dass es zu einer seriösen Weiterführung der Banken in Südosteuropa kommt?

33. Hätte sich durch die Beteiligung der EBRD eine Stabilisierung der Volkswirt­schaften in Südosteuropa erreichen lassen?

34. Welche Umstände sind für das überraschende Platzen des Deals verantwortlich?

35. Was werden Sie in der Folge unternehmen, um zu verhindern, dass am Ende des Tages die Belastungen für die SteuerzahlerInnen durch einen immer geringer werden­den Kaufpreis immer höher werden?

36. Wer führte bzw. führt die General-Vergleichsverhandlungen mit der BayernLB sei­tens des österreichischen Finanzministeriums?

37. Wie oft haben Sie sich seit Ihrem Amtsantritt mit Vertretern der BayernLB bzw. Ver­tretern des bayrischen Finanzministeriums getroffen und was waren jeweils die The­men dieser Gespräche?

38. Auf welche Argumente und juristisch zweckdienlichen Sachverhalte stützt sich die vom Finanzministerium bereits vorbereitete Irrtumsanfechtung hauptsächlich?

39. Stellt die vom Finanzministerium vorbereitete Irrtumsanfechtung stärker auf einen höheren Beitrag der BayernLB im Rahmen der Verstaatlichung oder auf eine generelle Rückabwicklung der Verstaatlichung ab?

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 93 Abs.1 GOG verlangt.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Mag. Kogler als erstem Fragesteller zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsord­nung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


15.00.27

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Frau Präsidentin! Herr Fi­nanzminister! Meine Damen und Herren! Möglicherweise könnte man auf folgende Idee kommen: Schon wieder Hypo! (Abg. Rädler: Ja, bei dir schon!) – Ja, eh. Aber bei diesen  (Abg. Auer: Wenn du etwas Neues bringst, ist es ja interessant!) – Ja, wir werden viel Neues bringen. Wir werden aus der Vergangenheit Neues bringen und für die Zukunft Neues bringen. – Danke für den Zwischenruf, sehr konstruktiv! (Präsidentin Bures übernimmt wieder den Vorsitz.)

Bei einem derartigen Finanzverbrechen darf ich es mir auch erlauben, ein „nie wieder“ anzubringen. Ein solches Finanzverbrechen sollte es in Zukunft in der Republik Öster-


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