Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 173

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

gesagt! Die Bevölkerung ist über dieses Denken schon wesentlich drüber. Die will nämlich, dass wir von diesen 18 Milliarden €, die in Gefahr sind, so viel wie möglich wieder zurückholen, dass wir das Budget damit retten und dass wir letzten Endes den Steuerzahler schonen. Da ist einfach das Staatsinteresse vor das Parteiinteresse zu stellen. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Nachbaur.)

Die Frage ist: Wie verwerten wir jetzt die Assets, die noch übrig geblieben sind? Oder, eine zweite Frage: Was haben Berater noch abgecasht und wo können wir uns auch da aufgrund von falschen Beratungen noch etwas zurückholen?

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Ziel muss es sein, dass nach Aufarbei­tung dieser ganzen Affäre sowohl hier im Plenum als auch im Untersuchungsaus­schuss nie wieder derartige Spekulationen auf Kosten des Steuerzahlers und auf Kos­ten der Republik möglich sein können. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Nachbaur.)

17.05


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Vet­ter. – Bitte.

 


17.05.54

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Herr Präsident! Mitglieder der Bun­desregierung! Hohes Haus! Der Fluch der bösen Tat liegt bekanntlich im fortwähren­den Gebären des Bösen. – Und ungefähr so eine Geschichte haben wir derzeit auch. In gewisser Weise nähern wir uns dieser Geschichte des Bösen ja eklektisch: Jeder sucht sich heraus, was er an Bösem von irgendjemandem anderen hier findet.

Insofern bewundere ich den Herrn Finanzminister dafür, dass er sich diese Aufgabe angetan hat, denn es ist ja eine Herkules-Aufgabe, sich nach vielen, vielen Jahren der Geschichte des Bösen dem Ziel zu nähern, vielleicht endlich einmal ein Ende herbei­zuführen. Wenn ich bedenke, dass Sie auch noch völlig ohne Staatssekretär auskom­men müssen und fast den ganzen Tag hier sitzen und uns zuhören müssen, anstatt vielleicht mit dem Aufräumen zu beginnen, muss ich sagen: alle Achtung!

Wenn ich sage, man nähert sich eklektisch, dann frage ich mich ja, wer von uns diesen Bericht der Griss-Kommission wirklich aufmerksam gelesen hat. Die meisten haben wahrscheinlich die Kurzfassung am Anfang überflogen, wenn überhaupt, aber die lan­ge Version hat es auch in sich, meine Damen und Herren, und ist es auch wert, gele­sen zu werden, insbesondere, wenn wir uns die Geschichte der Landeshaftungen an­schauen.

Es fängt ja mit der Überschrift an: „1.3 Landeshaftung“, und der erste Satz beginnt mit den Worten: „Wie in den anderen Bundesländern auch ...“

Bleiben wir einmal bei diesem „wie in den anderen Bundesländern auch“!

Der Herr Finanzminister hat vorhin gesagt, so etwas, was jetzt passiert ist, soll es nie wieder geben. Ja, „wie in den anderen Bundesländern auch“, dort gibt es ja nach wie vor die Hypos und die Haftungen! Ich finde es hochinteressant, wenn ein Landeshaupt­mann jetzt auf die Idee kommt, eine seiner Hypos umzubenennen, als würde die Um­benennung aus den Haftungen herausführen. Das hat man früher gemacht, bevor man eine Firma in Konkurs geschickt hat: Da hat man sie schnell noch umbenannt, damit keiner weiß, dass sie in Konkurs gegangen ist. Ähnlich kommt mir das jetzt vor, wenn ein Landeshauptmann seine Hypo umbenennt. Das ändert natürlich nichts an den Haf­tungen, die es gibt, auch wenn man da ein bisschen heraus möchte. (Beifall beim Team Stronach.)

Aber ich lese den Satz noch weiter: „Wie in den anderen Bundesländern auch, war be­reits bei Gründung der Kärntner LandesHypothekenbank im Gesetz und in den Statu-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite