Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 195

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Danach sollten wir auch trachten, und deshalb war das Motto: Retten, was zu retten ist. – Untersuchen tun wir es sowieso. (Beifall bei den Grünen.)

18.23


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist somit geschlossen.

18.23.45Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Karlheinz Kopf: Ich nehme die Verhandlungen zu Tagesordnungspunkt 14 wieder auf.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte.

 


18.23.56

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Mei­ne sehr geehrten Damen und Herren! Medienkooperations- und -förderungs-Transpa­renz-Gesetz: Vor dreieinhalb Stunden haben meine beiden Vorredner, die Kollegen Un­terrainer und Obernosterer, kurz erklärt, worum es geht.

Ich denke, es ist notwendig, dass wir noch einmal kurz darüber sprechen, worum es bei dieser Gesetzesänderung geht. Man ist draufgekommen, dass durch die Anwen­dung des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenz-Gesetzes unsere natio­nale Tourismusorganisation, die Österreich Werbung, einen administrativen Mehrauf­wand von mehr als 70 Millionen € – was ja auch ein Schaden ist – hat, indem sie be­kannt geben muss, welche Medienkooperationen sie im Ausland zur Bewerbung des Tourismusstandortes Österreich eingegangen ist.

Der zweite Nachteil aus der Anwendung dieses Gesetzes ist, dass jetzt jede andere ausländische nationale Tourismusorganisation genau nachschauen kann, wie es die Österreicher machen, die ja bekanntlich Tourismusweltmeister sind und sich da eine wirklich starke Position erarbeitet haben, und das dann ganz einfach und billig bei uns abkupfern kann. Das ist nicht Sinn der Sache. Das schädigt unsere eigenen Interes­sen, und daher bin ich auch Mitantragsteller dieses Abänderungsantrages.

Aber ich sage auch gleich dazu: Diese Gesetzesänderung ist mit Sicherheit nicht der Weisheit letzter Schluss, denn ich sehe, ehrlich gesagt, nicht ein, warum es sich da nur um die ausländischen Tourismusmarketingorganisationen oder die Kooperationen im Ausland handeln soll. Im Inland ist es dasselbe: Unsere Tourismusorganisationen lie­gen im Wettbewerb, im nationalen und im internationalen Wettbewerb, und warum sol­len zum Beispiel die Tourismusorganisationen vom Arlberg nachschauen können, wie und was die Kitzbüheler machen? Das ist eine eklatante Wettbewerbsverzerrung, aber nicht nur bei diesem Thema.

Ein anderes Thema ist mir besonders wichtig, weil ich auch Aufsichtsrat in einem lan­deseigenen Unternehmen bin und mir die Problematik auch selbst bekannt ist. Es gibt sehr viele Unternehmen im Besitz der öffentlichen Hand, beispielsweise in meinem Fall eine Therme in Oberösterreich, 99 Prozent in Landesbesitz, 1 Prozent in Streubesitz. Die­se haben keinerlei hoheitliche Aufgaben, liegen im nationalen und internationalen Wett­bewerb, sind gewinnorientiert, haben einen privatwirtschaftlichen Gegenstand, gehören dem Steuerzahler. Daher sollten wir sie unterstützen, möglichst viel für den Steuerzah­ler zu erwirtschaften. Mit diesem Gesetz zwingen wir sie aber  (Abg. Auer: Die be­kommen auch Landesförderung!) – Herr Kollege Auer, lassen Sie mich ausreden. Sie kriegen auch Landessubventionen.

Mit diesem Gesetz zwingen wir sie, offenzulegen. Damit kann der 20 Kilometer entfern­te privatwirtschaftlich orientierte Mitbewerber genau nachschauen, wie es der Markt-


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