Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 199

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Smartphones und dergleichen gilt, mit denen man auch Kultur beziehen kann. Das ist also unseres Erachtens nicht gut.

Wir Freiheitlichen sind aber natürlich der Meinung, dass der Staat und die öffentliche Hand in irgendeiner Form etwas dazu tun müssen, um Kunstschaffenden eine Hilfe zu geben. Wir haben von freiheitlicher Seite schon mehrfach – um nicht zu sagen, seit Jahr­zehnten – gefordert, Kunstsponsoring, aber auch Kultursponsoring steuerlich absetzbar zu machen, um es eben Künstlern zu erleichtern, wirtschaftlich zu überleben.

In diesem Sinne darf ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend steuerliche Absetzbar­keit von Kunst- und Kultursponsoring

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Kunst und Kultur, Ver­fassung und öffentlichen Dienst werden aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zu set­zen, die eine Förderung des privaten Sponsorings zeitgenössischer Kunst und Kultur durch eine erweiterte steuerliche Absetzbarkeit privater Kunst- und Kulturausgaben be­wirken“

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Meine Damen und Herren, ich habe das schon mehrfach erläutert, ein ähnlich lauten­der Antrag liegt ja auch im Kulturausschuss, ist dort derzeit schubladisiert. Ich würde mich hier über eine Zustimmung freuen, weil man damit natürlich sehr viel bewirken könnte. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.39


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Mölzer eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Mölzer und weiterer Abgeordneter betreffend steuerliche Absetzbar­keit von Kunst- und Kultursponsoring

eingebracht in der 55. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 11. Dezember 2014 im Zuge der Behandlung von TOP 15, Bericht des Kulturausschusses über die Regie­rungsvorlage (322 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Künstler-Sozialversicherungs­fondsgesetz und das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 geändert werden (376 d.B.)

Die Diskussion um geeignete Finanzierungskonzepte von Kunst und Kultur auf der ei­nen Seite, und die Frage der sozial angemessenen Absicherung von Kunst- und Kul­turschaffenden in Österreich bestimmt – speziell in Zeiten der Budgeterstellung - die österreichische Kulturpolitik.

Eines steht dabei aus der Erfahrung der vergangenen Jahrzehnte außer Zweifel: Ohne entscheidenden Kurswechsel bleibt Österreichs Kunst- und Kulturbetrieb intransparent und deren maßgebliche Proponenten von öffentlichen Subventionen und der politi­schen Entscheidungsbefugnis abhängig. Der Ausweg aus diesem Umstand kann nur eine grundlegende Reform der österreichischen Kunst- und Kulturförderung sein. Das


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