Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 206

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denn Kunst und Kultur sind meritorische Güter. Es gibt auch ein Interesse der Allge­meinheit daran, dass das gefördert wird.

Ich glaube aber auch, dass Kunst auch Markt braucht. Wenn wir wirklich Künstlerinnen und Künstler wollen, die frei agieren können, dann müssen wir auch für das private Sponsoring, für die private Sammlungstätigkeit und für die private Subvention von Künst­lern zumindest Anreize setzen. Ich glaube, dass es auch dem Selbstbewusstsein der Künstlerinnen und Künstler entspricht, zu sagen, ich bin jetzt nicht nur – unter Anfüh­rungszeichen – „abhängig“ von Förderungen. Förderungen – das wissen wir – bilden auch einen kleinen Markt, und man produziert letztlich entlang der Frage, was geför­dert wird, und nicht entlang der Frage, was man selber tun will. Daher unterstützen wir diesen Antrag sehr.

Was unseren Antrag angeht, da kann man auch über die Formulierung diskutieren; da­rüber wurde schon im Ausschuss diskutiert. Aber worum geht es mir damit? – Ja, Kul­turtätigkeit basiert sehr oft auf ehrenamtlicher Tätigkeit, aber nicht nur. Wir haben teil­weise ein Riesenproblem bei der Zuordnung: Ist das jetzt eine selbständige Tätigkeit? Ist das eine unselbständige Tätigkeit? Sind beispielsweise im Bereich der darstellen­den Kunst Schauspielerinnen oder Opernsänger für die Zeit der Probe angestellt oder nur für die Zeit der Aufführung? Werden sie für den einen Abend angemeldet und dann wieder abgemeldet? Wir wissen, dass auch große Kulturinstitutionen damit Probleme haben. Ich weise da auf die Initiative „art but fair“ hin, die entstanden ist, weil es bei den Salzburger Festspielen eine Aufregung unter Künstlern gegeben hat.

Was wir anregen, ist eine Art Selbstverpflichtung, die erarbeitet wird, von mir aus von den beteiligten Institutionen: Wenn staatliches Geld genommen wird und wenn es sich eben nicht bloß um ehrenamtliche Tätigkeit handelt, sondern man Arbeitsverträge ein­geht, dann soll man schauen, dass das ordentlich gemacht wird. Ich weiß, Sie haben darauf hingewiesen, dass man ja eigentlich nur die Gesetze einhalten muss. Wir wis­sen aber auch, dass das nicht der Fall ist und dass das teilweise ein sehr weiter Inter­pretationsspielraum ist, weil es auch notwendig ist, weil es prekär ist.

Daher rege ich an, über eine Art Gütesiegel nachzudenken, denn wenn der Staat Geld gibt, dann, glaube ich, ist es legitim, zu fordern, dass auch bestimmte Regelungen ein­gehalten werden, und zwar nicht nur Regelungen gesetzlicher Natur, sondern auch ei­ne Art von Selbstverpflichtung.

Ich glaube aber auch, Frau Kollegin Fekter, dass wir ganz grundlegend eine Debatte über die Art des Vertrages brauchen. Wir müssen schon auch darüber nachdenken, ob es da vielleicht ein eigenes Vertragsinstrument braucht oder Schablonen, weil wir se­hen, dass wir mit den Kategorisierungen und vor allem bei den Krankenkassen an die Grenzen stoßen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

19.04


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Ostermayer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.04.13

Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Oster­mayer: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin etwas überrascht oder sogar erstaunt, dass sich sowohl Herr Abgeordneter Riemer als auch Herr Abgeordneter Dr. Franz hier hinstellen und glauben, mehrfach die Freiheit der Kunst betonen zu müssen. Ich erachte das als so selbstverständlich, dass ich nicht einmal auf die Idee käme, das infrage zu stellen, schon gar nicht im Konnex mit der Subvention von Kunst, weil ich der Meinung bin, dass es sinnvoll ist, dass die Republik Österreich bereit ist, Kunst zu unterstützen.

 


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