Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 207

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Das führt dazu, dass eine lange Tradition erfolgreich fortgesetzt werden kann und dass viele Menschen die Möglichkeit haben, einen Zugang zur Kunst zu finden, entweder indem sie selber kreativ sind oder Kunst in den vielen Museen, Theatern, von Initiati­ven, die wir haben, konsumieren.

Ich bin ganz gegen ein Modell, das ausschließlich darauf abstellt, dass Kunst von Mä­zenatentum bestimmt wird oder dass Künstler und Künstlerinnen ausschließlich von Mäzenen abhängig sind. (Abg. Meinl-Reisinger: So sind sie aber vom Staat abhängig! Das ist auch nicht ideal!) Das hatten wir in vordemokratischen Zeiten. Ich sehe das nicht ausschließend. Ich sage nur, man muss das eine nicht gegen das andere aus­spielen.

Vorhin gab es zwei Positionen, die sich relativ stark gegen Subventionen gerichtet ha­ben, mit dem Argument, dass damit die Freiheit der Kunst beschnitten werden würde. Ich weiß, das gab es in der Vergangenheit. Ich kenne auch Menschen, die ganz gezielt in einem Bundesland aufgrund ihrer politischen Haltung von Subvention ausgeschlos­sen wurden. Wir haben ein System, in dem nicht die Politik entscheidet, wer subven­tioniert wird, sondern Fachbeiräte diese Entscheidung vornehmen. (Abg. Kickl: Haha! Das ist wirklich gut!)

Ich bin aber allen – die Gelegenheit möchte ich nutzen – sehr dankbar, die an der Vor­bereitung dieses Gesetzes mitgewirkt haben und die dann auch dazu beigetragen ha­ben, dass es letztendlich möglich war, dieses Gesetz zu beschließen. Ich möchte mich ganz besonders bei Präsident Leitl bedanken, der daran mitgewirkt hat, dass sozusa­gen ein Knopf gelöst werden konnte.

Zum Gesetz an sich will ich gar nicht mehr viel sagen. Es ist ohnehin alles Wesentliche gesagt worden. Dass die FPÖ auch schon im Ausschuss gezeigt hat, dass sie für die soziale Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern nichts übrighat, muss man eben zur Kenntnis nehmen, müssen die Künstlerinnen und Künstler zur Kenntnis nehmen. (Abg. Kickl: Sind das dann die unabhängigen Künstler, die für die SPÖ inserieren?)

Ich bin froh, dass es trotzdem eine Mehrheit gibt. Ich bin auch dankbar, dass wir jetzt dieses Gesetz schaffen, neben einigen anderen, die wir schon gemeinsam auf den Weg gebracht haben: Das Filmförderungsgesetz und das Film/Fernseh-Abkommen wurden schon erwähnt, die international durchaus beachtete Buchpreisbindung für E-Books, die Sie hier beschlossen haben. Ich hoffe, dass wir ebenfalls einen möglichst breiten Kon­sens zu einer anstehenden Änderung des Bundestheaterorganisationsgesetzes zustan­de bringen werden. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.07


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort kommt nun Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

 


19.07.55

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Gesetz hat im Ausschuss eine breite Zustimmung gefunden. Es ist ein gutes Gesetz für die Künstler und Künstlerinnen, die, wie man es so sagt, eine brotlose Kunst ausüben, weil sie einfach zu Lebzeiten oft noch nicht so viel für ihr Werk erhalten; oft sind sie schon gestorben, wenn sie zu Weltruhm kommen.

Was mich besonders freut – das wurde jetzt noch nicht erwähnt –, ist, dass die Defi­nition des Künstlers in § 2 dieses Gesetzes ausgeweitet wird. Es ist nicht mehr not­wendig, dass man eine akademische Ausbildung hat, sondern es wird auf das Werk geschaut. Es wird darauf geschaut, wie das Werk geschaffen worden ist, und da wird angesetzt. Also der Künstlerbegriff wird erweitert, das ist ein positiver Punkt in diesem Gesetz.

 


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