Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 212

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Antrag 306/A der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsord­nung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird, und über den

Antrag 12/A der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäfts­ordnungsgesetz 1975) geändert werden (440 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 19. Punkt der Tagesordnung.

Die Voraussetzungen gemäß § 108 der Geschäftsordnung sind erfüllt.

Wir kommen zur Abstimmung.

Da dieser Entwurf gemäß § 82 Abs. 2 Z 2 der Geschäftsordnung nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Abgeordneten beschlossen werden kann, stelle ich diese fest.

Jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 440 der Beilagen auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Der vorliegende Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Le­sung mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. (All­gemeiner Beifall.)

19.26.2020. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 833/A der Ab­geordneten Josef Muchitsch, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (447 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 20. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort ist dazu niemand gemeldet.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 447 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. (Rufe bei den Grünen: Namentliche! Namentliche! – Ruf bei der ÖVP: Bei der dritten Lesung dann!) – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden. (Ah-Rufe bei ÖVP und Grünen.) Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordneten­pulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

 


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