Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 215

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kennungszeichengesetz und das Rechtspraktikantengesetz geändert werden (Straf­vollzugsreorganisationsgesetz 2014) (396 d.B.)

22. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (348 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung 1975 geän­dert werden (397 d.B.)

23. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (353 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Straf­sachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), das Ausliefe­rungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG) und das Strafregistergesetz 1968 geändert werden (EU-JZG-ÄndG 2014) (398 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 21 bis 23 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Steinacker. – Bitte.

 


19.37.10

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! „Gefängnisse werden aus den Stei­nen der Gesetze errichtet“, das hat William Blake, ein englischer Dichter aus dem 18. Jahr­hundert, gesagt.

Der Wille der Gesetze für den Strafvollzug ist klar: Es geht um Prävention und um Op­ferschutz. Die Gesellschaft und das Opfer sollen vor neuen Straftaten geschützt wer­den. Es muss verhindert werden, dass der konkrete Straftäter wieder straffällig wird, und das nennen wir Spezialprävention; diese soll eben unterstützen, dass ein Täter nichts aufs Neue Verbrechen begeht.

Daneben soll eine Strafe die Menschen ganz grundsätzlich von der Begehung einer Tat abschrecken, das nennen wir vorbeugende Wirkung oder generalpräventive Wir­kung. Aus diesen Gründen gibt es in Österreich Geldstrafen und Freiheitsstrafen. Stra­fe und Strafvollzug müssen daher sein!

Der Herr Bundesminister hat das Thema Strafvollzug gleich am Beginn seiner Minis­terschaft zu einem seiner Schwerpunkte gemacht, denn die Bedeutung eines geordne­ten Strafvollzugs in Österreich ist enorm wichtig. Ich danke dem Herrn Bundesminister für sein sofortiges Einschreiten bei Bekanntwerden der Missstände im Strafvollzug und dafür, dass er diesen lückenlos nachgegangen ist und im konkreten Fall Maßnahmen gesetzt hat.

Zur Verbesserung der Kontrolle des Ablaufs der Freiheitsstrafen in den Gefängnissen haben wir nunmehr die vorliegende Regierungsvorlage, die heute zur Abstimmung steht. Es soll anstelle der bisherigen Vollzugsdirektion nunmehr direkt im Justizministerium eine Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maß­nahmen eingerichtet werden.

Die neue Organisationseinheit wird sämtliche Kompetenzen haben, nämlich Planung, Organisation, Leitung, Steuerung, Rechtsschutz und Öffentlichkeitsarbeit. Sie wird in Ab­teilungen gegliedert sein, die alle sehr klare Aufgabenstellungen haben werden. Ziel der


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