Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 220

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sich hier wirklich einen Ruck geben müssen, um flächendeckend jenes Höchstmaß an Qualität sicherzustellen, das wünschenswert und auch notwendig ist, weil wir dazu auch international verpflichtet sind.

Ich muss ganz offen sagen, Herr Abgeordneter Lausch hat völlig recht, wenn er sagt, eigentlich gibt es doch in vielen Bereichen des Strafvollzugs hervorragende Arbeit, die von den dort Beschäftigten, von den Bediensteten geleistet wird. – Ja, das ist richtig. Wir haben uns ja – und ich erinnere mich gerne daran – erst vor relativer kurzer Zeit gemeinsam davon überzeugt, wie gut die Justizanstalt Sonnberg funktioniert, dass dort wirklich Vollbeschäftigung herrscht. Das ist ja ein ganz wichtiger Punkt im Strafvollzug.

Wir müssen ganz offen sagen: Wir haben sehr große Unterschiede in der Qualität un­serer Anstalten, und wir müssen einfach wirklich erreichen, dass wir am Ende dieser groß angelegten Reform flächendeckend jenes Höchstmaß an Qualität haben, das wir auch wirklich haben wollen und das unser Strafvollzug insgesamt auch verdient.

Ja, auch Herr Abgeordneter Steinhauser hat völlig recht, wenn er sagt, diese Reorgani­sation im Bereich der Organisation des Strafvollzugs, die Auflösung der Vollzugsdirek­tion, das ist nur ein kleiner Beitrag, ein kleiner Schritt. – Das ist richtig, das ist ein klei­ner, aber notwendiger Schritt für die anstehende Reform, denn letztlich braucht es, um diese Reform auch wirklich umsetzen zu können, kurze Entscheidungswege, straffere Strukturen. Ich will die Verantwortung für den Strafvollzug wieder im Justizministerium haben, ich will sie auch wahrnehmen.

Ich sage Ihnen ganz offen: Ich glaube auch zu wissen, was man tun muss, um diese Strafvollzugsreform auch wirklich umsetzen zu können. Ich sage das nicht, weil ich glaube, dass ich so gescheit bin und das alles weiß, nein, ich sage das aufgrund mei­ner jahrzehntelangen Erfahrung. Das macht mich sicher, dass wir das schaffen wer­den: die jahrzehntelange Erfahrung aus der Beschäftigung mit den Problemen des ös­terreichischen Strafrechts.

Der Umbau dieser Organisationsstruktur, der Wechsel von der Vollzugsdirektion als ei­ner eher ausgelagerten Institution wieder hin zu einer direkt im Ministerium angesiedel­ten Generaldirektion für den Strafvollzug ist eine wichtige und notwendige Vorausset­zung für all das, was noch kommen muss. Und es sind noch große Aufgaben, die vor uns liegen.

Da ja mehrere Tagesordnungspunkte zusammengefasst wurden, die die legistischen Vorlagen meines Hauses betreffen, vielleicht nur noch ein kurzes Wort zum nächsten Punkt, nämlich zur Umsetzung der entsprechenden Regelungen des Römischen Sta­tuts im Völkerstrafrecht. Herr Abgeordneter Vetter ist kurz darauf eingegangen. Wir ha­ben auch über diese Regelungen, über diese Gesetzesvorlagen im Justizausschuss bereits weitgehend Konsens gefunden. Es geht um einige notwendige Anpassungen, auf die ich, glaube ich, im Detail nicht mehr näher einzugehen brauche.

Es geht auch um Neuerungen im Bereich der Regelungen über die justizielle Zusam­menarbeit auf europäischer Ebene. Da geht es vor allem darum, dass Schutzanord­nungen zugunsten von Bürgern, die etwa in Österreich erlassen werden, künftig natür­lich auch wechselweise in anderen EU-Staaten Gültigkeit haben sollen. Das ist sicher­lich eine Vereinfachung für die Bürger, die so etwas benötigen, die auf so eine Schutz­anordnung angewiesen sind. So gesehen ist auch diese Regelung, die hier vorge­schlagen wird, etwas, wovon der Bürger wirklich etwas hat.

Ich kann daher zusammenfassend nur sagen, dass ich wirklich sehr froh darüber bin, dass mit diesen Regierungsvorlagen ganz hervorragende legistische Entwürfe unserer Legisten vorliegen. Meine Damen und Herren Abgeordnete, Sie haben die Gelegen­heit, hier wirklich ganz hervorragenden Regierungsvorlagen Ihre Zustimmung zu ertei­len, und ich bitte Sie darum. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.57

 


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