Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 227

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wir das implementieren. Es gibt viele unterschiedliche Zugänge, viele Länder in Europa haben unterschiedliche Zugänge gewählt, wie man das implementieren kann. Es ist deswegen auch so wichtig, weil der Internationale Strafgerichtshof nur dann zuständig ist, wenn die nationalen Gerichte nicht zuständig sind. Und damit eben die österreichi­schen Gerichte in dem Zusammenhang tätig werden können, macht es Sinn, das ins nationale Strafrecht zu implementieren.

Ein weiterer ganz wichtiger Punkt ist, dass der Internationale Strafgerichtshof leider Gottes nicht unbedingt der effizienteste Gerichtshof ist. Das ist jetzt nicht unbedingt die Schuld des Internationalen Strafgerichtshofs, aber wenn man sich die Fakten an­schaut, gab es dort innerhalb von zehn Jahren oder mehr als zehn Jahren gerade ein­mal zwei Schuldsprüche, zwei Verurteilungen. Das hat viel damit zu tun, dass diese Verfahren äußerst komplex und dementsprechend auch sehr schwierig sind. Daher glaube ich, es ist wichtig, dass wir auch in Österreich dieses Völkerstrafrecht beschlie­ßen und dass die österreichischen Gerichte die Möglichkeit haben, solche Kriegsver­brecher zu verurteilen, wenn diese in Österreich sind.

Zum Abschluss noch eine Kleinigkeit, ein kleiner Wermutstropfen aus meiner Sicht: Das Rom-Statut wurde ja vor Kurzem in Kampala geändert, das Verbrechen der Ag­gression wurde, nach mehr als zehn Jahren, wo es nicht definiert war, dort eingefügt. Wir haben das jetzt nicht in dieser Regierungsvorlage drinnen. Ich kann die Gründe nachvollziehen, weil wir da sicher auch noch ein bisschen mehr juristische Expertise brauchen, auch vom Internationalen Strafgerichtshof. Ich finde es trotzdem schade und hoffe jedenfalls, dass wir das dann auch entsprechend in Österreich umsetzen werden, wenn es hier mehr Urteile oder Verfahren gibt, wo wir dann genau wissen, wie diese Regelung auszulegen ist, denn die Regelung liegt ja vor. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

20.11


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Berla­kovich. – Bitte.

 


20.11.15

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Die Waffen nieder!“ – Bertha von Suttner hat mit ihrem legendären Roman im 19. Jahrhundert Aufsehen er­regt. „Nie wieder Krieg!“ war die Maxime. Und leider ist ihr Thema heutzutage aktueller denn je. Wir gedenken ihres 100. Todestages, wir gedenken einer großen Österreiche­rin, Pazifistin, Friedensnobelpreisträgerin, die permanent gegen unsagbares Leid ange­kämpft hat. Im Jahr ihres Todes ist dann der Erste Weltkrieg ausgebrochen, und vor 75 Jahren der Zweite Weltkrieg mit unsagbarem Leid und unvorstellbaren Grausamkei­ten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Die ersten Versuche, Kriegsverbrechen zu ahnden, hat es bereits nach dem Ersten Weltkrieg gegeben. Aber ein wirklicher Durchbruch war es meiner Meinung nach, die unvorstellbaren Gräueltaten im Zweiten Weltkrieg zu ahnden, nämlich in den Nürnber­ger Prozessen. Die Nürnberger Prozesse waren damit ein Wegbereiter für die interna­tionalen Kriegsverbrechertribunale, die im Rahmen der Vereinten Nationen abgehalten wurden. Ich halte das für notwendig, denn Krieg ist an sich schlimm genug. Kriege zu verhindern ist vielleicht Illusion, wie man heutzutage sieht, an Syrien oder am Irak, aber Kriegsverbrechen zu ahnden ist eine absolute Notwendigkeit. Die Menschen, die der­artige Verbrechen begehen, dürfen nicht die Gewissheit haben, dass diese nicht ge­ahndet werden, sondern müssen in der Furcht leben, dass ihre Taten Konsequenzen haben.

In der Folge hat es 1993 in Den Haag Tribunale gegeben, Stichwort Jugoslawien-Krieg, Ruanda, Kambodscha. Schließlich wurde 1998 in Rom beschlossen, den Internationa-


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