Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 232

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441 € bei der Begleitung durch einen Kinderbeistand oder 128 € pro Antrag bei der Klärung von Kontaktrechten.

Die familienrechtliche Erleichterung durch diese Novelle ist aus sozialdemokratischer Sicht natürlich sehr erfreulich, da den Betroffenen in einer sehr schwierigen Lebenssi­tuation eine finanzielle Hürde zur Neuordnung ihrer Verhältnisse aus dem Weg ge­räumt wird.

Spielraum bei den Maßnahmen ist vielleicht noch vorhanden. Im Vorjahr wurden 19 Pro­zent mehr an Einnahmen getätigt, die Einnahmen aus Gerichtsgebühren sind also ge­stiegen, und wir denken, das sollte vielleicht genutzt werden, um weitere Reform­schritte zu setzen. Eine Möglichkeit wäre, diese langwierigen Verfahren in Unterhalts­vorschussfragen bei Scheidungen zu beschleunigen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.28


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Schrangl. – Bitte.

 


20.28.58

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister, herzliche Gratulation zu diesem Gesetz! – Ja, auch das muss einmal gesagt werden, und zwar gerade dann, wenn freiheitliche Forderungen endlich umgesetzt werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Unzählige Male hat unser Justizsprecher Mag. Harald Stefan darauf hingewiesen, dass diese Gebühren in Pflegschaftsverfahren dazu führen, dass – ich sage es einmal so – finanziell schlechter Gestellten der Zugang zum Recht erschwert wird. Steter Tropfen höhlt den Stein – dies wird geändert. Gut so!

Ich habe mich ein bisschen gewundert über Sie, Frau Kollegin Himmelbauer! Sie ha­ben wahrscheinlich aus der letzten Rede des Herrn Mag. Harald Stefan zu diesem Thema zitiert, denn es war genau das, was er zu der Gebühren-Novelle gesagt hat. Sie hätten sich aber besser auch anschauen sollen, was Sie damals zu einem weiteren Punkt gesagt haben, nämlich zur Grundbuchsgebührennovelle.

Bei der Einführung dieser Bestimmung, die jetzt Gott sei Dank wieder abgeschafft wird, vor zirka zwei Jahren hat Ihnen – Sie erraten, was jetzt kommen wird – ebenfalls unser Justizsprecher Harald Stefan prophezeit, dass das ein Schildbürgerstreich ist, dass die Gerichte das selbst einheben. Damals haben Sie natürlich gesagt, nein, das ist ein ge­lungener Gesetzentwurf. Sie können das dann nachlesen, ich gebe es Ihnen – und ich lass’ das jetzt einfach einmal so im Raum stehen. Jetzt, zwei Jahre später, wird das Gott sei Dank wieder geändert, also man sieht, was für ein gelungenes Gesetz das war.

Ich möchte abschließend auch dem Herrn Bundesminister noch einen Vorschlag unter­breiten – und ich hoffe, dass die Umsetzung nicht zwei Jahre dauern wird –, und zwar: Es wird einmal selbst berechnet, aber es werden zwei Steuersätze und viele verschie­dene Bemessungsgrundlagen angewandt; auf der einen Seite Grunderwerbsteuer, auf der anderen Seite Eintragungsgebühr. Nicht, dass Sie jetzt auf die Idee kommen, ich sage, die Eintragungsgebühr muss auch 3,5 Prozent betragen – wenn, dann eher im Gegenteil, die Grunderwerbsteuer muss gesenkt werden –, aber ich finde, die begüns­tigten Übertragungen in der Familie gehören harmonisiert.

Sehr geehrter Herr Bundesminister, nehmen Sie das mit, denken Sie darüber nach und überzeugen Sie den Finanzminister, damit Übertragungen in der Familie nicht dem drei­fachen Einheitswert unterliegen! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

20.31

 


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