Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 234

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20.34.57

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! Manch­mal führt der Zufall wirklich Regie: Vor ein paar Stunden hat mich ein Klient angerufen, der einen Bescheid für seine verstorbene Großmutter, die besachwaltet war, über meh­rere Tausend Euro bekommen. Mit der neuen Regelung hätte er diesen vermutlich nicht bekommen.

Ich möchte diesen Tagesordnungspunkt zum Anlass nehmen, zur Diskussion zu stel­len, auch andere Gebühren, die es gibt, nämlich ganz oben im Spitzensatz, weshalb in Österreich schon allein wegen der Gebühren nicht mehr prozessiert wird, zu senken. Ich möchte das Augenmerk darauf richten, dass unsere Gerichte, die staatlichen Ge­richte, in Konkurrenz zu privaten und institutionalisierten Schiedsgerichten stehen. Wenn wir prozentmäßig die Gerichtsgebühren so hoch ansetzen, dass wir schlicht und ein­fach nicht die entsprechenden Verfahren in Österreich haben, sind wir nicht konkur­renzfähig, und es entgeht uns eine Menge Geld. Wir sollten daher in die Richtung den­ken, eine gewisse Deckelung einzuführen.

Im Übrigen bin ich der Ansicht, dass der Rechtsanwaltstarif anzupassen ist und die Sachverständigenregelungen der StPO neu zu regeln sind. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

20.36


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Brandstetter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister. (Abg. Jarolim – in Rich­tung des Abg. Vetter –: Was macht der Klient jetzt!)

Meine Damen und Herren, der Herr Bundesminister ist am Wort!

 


20.36.00

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Kollege Jarolim soll schon noch aussprechen können. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Was diese Regierungsvorlage betrifft, die Gerichtsgebühren-Novelle 2014, so möchte ich kurz auf zwei Punkte hinweisen, und zwar zum einen auf die wirkliche Verwaltungsvereinfachung im Einbringungsverfahren durch die Zusam­menlegung der Entrichtung der Grundbuchseintragungsgebühren mit der Grunderwerb­steuer. Das ist eine im Wege der Selbstbemessung letztlich wirksam werdende wirk­liche Verwaltungsvereinfachung. Das macht Sinn. Ich sehe auch in anderen Bereichen Potenzial für Verwaltungsvereinfachungen in dieser Richtung. Ich habe da sehr gerne eine Anregung von Herrn Justizsprecher Harald Stefan aufgegriffen. Natürlich! Ich glau­be, das ist wirklich eine sinnvolle Vorgangsweise, und ich bin froh, dass wir das jetzt so rasch umsetzen können.

Der zweite Bereich – und dazu muss ich ganz ehrlich sagen: Das macht mir ganz be­sondere Freude! –: Wir sind jetzt in der Lage, Gebühren abzuschaffen und wirklich er­heblich zu reduzieren, und zwar im Bereich des Familienrechts. Das ist wirklich beson­ders erfreulich, das war mir ein Herzensanliegen. Warum? – Weil diese Gebühren Fa­milien und eigentlich auch Minderjährige treffen, die ohnehin besonders dadurch belas­tet sind, dass ihre familienrechtlichen Streitigkeiten letztlich vor Gericht ausgetragen werden müssen. Allein wenn man bedenkt, dass es ja im Falle von strittigen Auseinan­dersetzungen um das Besuchsrecht beim eigenen Kind dazu kommt, dass die Wahr­nehmung des Besuchsrechts unter gerichtlicher Mitwirkung gebührenpflichtig ist – also der Besuch beim eigenen Kind ist gebührenpflichtig –, dann muss man sagen: Das ist nur eines der Beispiele für Gebühren, von denen ich wirklich überzeugt bin, dass sie nicht sein müssen.

Ich sage aber auch dazu, dass es in den Gesprächen über diesen Punkt der Gebüh­renerleichterung im Familienrecht auch nicht schwer war, den Herrn Finanzminister da-


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