Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 236

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her bitte ich auch bei dieser Gesetzesnovelle um Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ sowie des Abg. Steinhauser.)

20.42


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Strasser. – Bitte.

 


20.42.33

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bun­desminister! Kolleginnen und Kollegen! In aller Kürze: Es ist eine sehr gute Entwick­lung, wenn die Gerichtsgebühren dort, wo es um Pflegschaftsangelegenheiten und fa­milienrechtliche Verfahren geht, gestrichen werden oder gesenkt werden, denn jede Ent­lastung, die wir unseren Familien zukommen lassen können, ist sehr positiv. Speziell in schwierigen Situationen, wenn am Gericht Projekte laufen, aufgrund derer man verun­sichert ist, ist jede finanzielle Unterstützung sehr, sehr wichtig.

Herzlichen Dank an alle Damen und Herren, die in diesem Haus an diesem Beschluss mitgearbeitet haben! Herzlichen Dank, Herr Bundesminister!

Und vielleicht ein kleiner Nachsatz zum Kollegen Steinhauser, der uns sozusagen als ÖVP angesprochen hat: Ich möchte jetzt nicht wissen, wie überdeckt der Gebühren­haushalt in der Stadtgemeinde Wien ist (Abg. Steinhauser: Eben nicht!), und ersuche die Grüne Partei dort, wo sie Verantwortung trägt, im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger Verantwortung zu übernehmen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Rossmann: In wie vielen Gemeinden sind die Gebühren überdeckt, Herr Kollege?) In meiner nicht! (Zwi­schenruf des Abg. Matznetter. – Abg. Tamandl: Aber das Valorisierungsgesetz kommt euch ganz schön zugute! – Gegenruf des Abg. Walter Rosenkranz in Richtung ÖVP. – Weitere Zwischenrufe.)

20.43


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


20.43.53

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Dass bei diesem Tagesordnungspunkt über­haupt Aufregung aufkommen kann, ist ja ein Wunder. Wenn sich alle beruhigt haben, möchte ich dazu sagen: Ein sehr positiver Antrag! Man sieht die Praxisbezogenheit des Ministers in all diesen Fragen.

Einerseits die Zusammenlegung von Gerichtsgebühren und Eintragungsgebühren. Über deren Notwendigkeit haben wir uns oft unterhalten. Die bisherige Situation war ja Ar­beitsbeschaffung – genau das Gegenteil von Verwaltungsreform. Gott sei Dank wurde das wieder eingefangen.

Auf der anderen Seite die Befreiung von Gebühren bei Kindern – ein nur unterstützens­werter Zugang! Ich glaube nicht, dass diese Maßnahme Unsummen bringen wird, weil viele natürlich mit Verfahrenshilfe gearbeitet haben, aber es ist alleine schon ein Akt des demonstrativen positiven Zugangs zur Gebührensenkung, daher absolut positiv.

Ich sehe das Problem, das Kollege Steinhauser aufgeworfen hat, ein bisschen anders, nämlich als ein bisschen schwieriger. Wir beginnen im Justizbereich, das Justizsystem über die Gebühren zu finanzieren, was meiner Meinung nach ein verfassungsrechtli­ches Problem aufwerfen kann, nämlich im Sinne der Frage, ob das nicht eine Steuer ist. (Demonstrativer Beifall des Abg. Steinhauser.)

Wenn ich nämlich auf Dauer einen überzogenen Gebührenansatz wähle, ist das keine Gebühr mehr, sondern eine Steuer. Ich weiß natürlich, dass man das Budget braucht


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