Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 237

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und haben muss – da bin ich ganz anderer Ansicht –, denn wenn man sich das Justiz­system in Italien anschaut und unsere Effizienz damit vergleicht, dann sind die Gebüh­ren gut angelegt!

Das Problem ist Folgendes: Wenn das einmal jemand aufgreift und wir über Jahrzehn­te einen Überschuss an Gebühren im Bereich der Gerichtsgebühren haben, dann ist das nicht mehr als Gebühr zu betrachten, sondern als Steuer. Und wenn das dann ein­mal jemand verfassungsrechtlich aufwirft, dann frage ich mich, wie wir das Justizsys­tem aufrechterhalten. Das Geld brauchen wir, denn dieses Geld ist ja nicht weg, son­dern gut und auch sehr effizient angelegt im Justizbereich, aber trotzdem ist es ein strukturelles Problem, das man mit bedenken sollte. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Ab­geordneten der ÖVP.)

20.46

20.46.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 366 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstim­mig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

20.47.1025. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (367 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz, das GmbH-Ge­setz, das Genossenschaftsgesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997, das SE-Gesetz, das Vereinsgesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geän­dert werden (Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 – RÄG 2014) (400 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 25. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Vetter. – Bitte.

 


20.47.26

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Wir diskutieren unter diesem Tagesordnungspunkt das Rechnungslegungs-Än­derungsgesetz 2014. In diesem Rechnungslegungs-Änderungsgesetz gibt es sozusa­gen zwei Pakete: Das eine ist die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie, und das andere sind hausgemachte Änderungen. Ein bisschen grob möchte ich sagen: Den hausgemachten Änderungen trete ich gerne näher, den Umsetzungsregelungen der EU trete ich nicht näher, da bin ich skeptisch.

Bei den hausgemachten Regelungen haben wir zum Beispiel eine Neuerung hinsicht­lich der Strafen von GmbH-Geschäftsführern und Gesellschaften, wenn sie den Rech­nungsabschluss nicht rechtzeitig einbringen.

Da war es bisher so, dass pauschal eine Strafe von 700 € verhängt wurde, nämlich sowohl über die Gesellschaft als auch über den Geschäftsführer. Das waren 1 400 €


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