Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 243

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Wenn ich ein Beispiel bringen darf: Sie sind Fachjournalist, verdienen damit 4 000 €, gleichzeitig sind Sie Vortragender und verdienen damit 10 000 €. In diesem Fall sagt der Gesetzgeber: Nein, mit 10 000 € wird der überwiegende Teil mit externer Tätigkeit als Vortragender lukriert, und Sie haben keine Möglichkeit, das Arbeitszimmer im Woh­nungsverband steuerlich geltend zu machen. – Das wird also sehr bürokratisch admi­nistriert, und es wäre eine wesentliche Erleichterung, wenn man hier eine pauschalierte Absetzbarkeit für Arbeitszimmer im Wohnungsverband schaffen würde.

Und wir wünschen uns – last but not least – auch einen Gewinnvortrag, der es in den vielen Ein-Personen-Unternehmer ermöglichen soll, in guten Jahren sozusagen einen Notgroschen steuerfrei rückzustellen, ein paar tausend Euro, die man in einem schlech­ten Jahr dann wieder sozusagen gewinnerhöhend einbringt.

Das wären drei Konkrete Anliegen der Grünen. Ich würde Sie bitten, diese zu berück­sichtigen.

Im Übrigen haben Sie unsere Zustimmung. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

21.08

21.08.10

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 400 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Mag. Meinl-Reisinger vor. Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Verlangen auf ge­trennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Ziffern 22 und 23 sowie Art. 8 Zif­fer 2 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die diesen Teilen Ihre Zustimmung ge­ben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Damit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür Ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

21.10.2126. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (368 d.B.): Bundesge­setz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novel­le 2014 – UrhG-Nov 2014) (401 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 26. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Steinacker. 4 Minuten frei­willige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


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