Wenn ich ein Beispiel bringen darf: Sie sind Fachjournalist, verdienen damit 4 000 €, gleichzeitig sind Sie Vortragender und verdienen damit 10 000 €. In diesem Fall sagt der Gesetzgeber: Nein, mit 10 000 € wird der überwiegende Teil mit externer Tätigkeit als Vortragender lukriert, und Sie haben keine Möglichkeit, das Arbeitszimmer im Wohnungsverband steuerlich geltend zu machen. – Das wird also sehr bürokratisch administriert, und es wäre eine wesentliche Erleichterung, wenn man hier eine pauschalierte Absetzbarkeit für Arbeitszimmer im Wohnungsverband schaffen würde.
Und wir wünschen uns – last but not least – auch einen Gewinnvortrag, der es in den vielen Ein-Personen-Unternehmer ermöglichen soll, in guten Jahren sozusagen einen Notgroschen steuerfrei rückzustellen, ein paar tausend Euro, die man in einem schlechten Jahr dann wieder sozusagen gewinnerhöhend einbringt.
Das wären drei Konkrete Anliegen der Grünen. Ich würde Sie bitten, diese zu berücksichtigen.
Im Übrigen haben Sie unsere Zustimmung. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)
21.08
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 400 der Beilagen.
Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Mag. Meinl-Reisinger vor. Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Ziffern 22 und 23 sowie Art. 8 Ziffer 2 in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die diesen Teilen Ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Damit angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür Ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (368 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2014 – UrhG-Nov 2014) (401 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 26. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Steinacker. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
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