Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 246

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umsetzen. Allerdings ist diese EU-Richtlinie in sich schon fast dazu geeignet, als totes Recht oder als Möglichkeit, totes Recht zu schaffen, bezeichnet zu werden, denn was wir da verabschieden, bringt nicht wirklich die Möglichkeit einer Verbesserung der Nut­zung von Werken.

Theoretisch ermöglicht sie schon die Vervielfältigung und die Veröffentlichung, aber nur für Einrichtungen, die dem Gemeinwohl verpflichtet sind – das ist zunächst einmal schon okay, dann fehlt aber jede Art von Anreiz, sich genau auf dem Sektor zu en­gagieren, weil man nämlich mit diesen verwaisten Werken keine Einnahmen lukrieren darf, außer zur Abdeckung der Digitalisierung und der Zurverfügungstellung. Und be­treffend die Abdeckung der Digitalisierung frage ich mich schon – diese Frage habe ich auch im Ausschuss gestellt und keine Antwort darauf bekommen –, wie das sein soll, wenn der Erste das Werk nutzt. Zahlt er dann die kompletten Kosten für die Digita­lisierung, oder wird da für die Zukunft hochgerechnet, wie viele das nutzen werden, und dann dividiert? – Egal, es sind ohnehin vernachlässigbare Größen.

Dem Ganzen steht aber etwas anderes entgegen, nämlich dass hier auch ein großes Risiko damit verbunden ist, und zwar in dem Augenblick, wo der Urheber/die Urheberin auftritt und sagt: Hoppala, da wurde mein Werk jetzt vervielfältigt und veröffentlicht!, denn dann wird sofort diese Schranke wieder geschlossen, und die urheberrechtliche Abgeltung kommt zur Geltung. Das wird, glaube ich, sehr viele daran hindern, ein Risi­ko einzugehen.

Unabhängig von all diesen Geschichten, Herr Minister – weil gerade mein Lamperl leuch­tet –: Wie schaut es aus mit der wirklichen Reform des Urheberrechts? Wie schaut es aus vor allen Dingen mit der Novellierung des Urhebervertragsrechts? Wie schaut es aus mit der Novellierung der Verwertungsgesellschaftengesetze? Wie schaut es aus mit der Rechtssicherheit, die uns noch immer fehlt, und mit der Schrankenerweiterung der freien Werke?

Sie, Herr Minister, sagen immer, wir werden darüber diskutieren. Welche Meinung ha­ben Sie dazu? Sagen Sie uns vielleicht einmal etwas dazu, bitte! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.21


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Alm. Ich erteile es ihm.

 


21.21.09

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Mi­nister! Zur Umsetzung dieser Richtlinie wurde jetzt schon ziemlich alles gesagt, was man sagen konnte – ist gut, erfolgt spät, aber doch! Der Zugang zu den Werken über öffentliche Einrichtungen ist natürlich zu begrüßen. Wir werden sehen, wie sehr von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird.

Ich möchte aber eigentlich dort fortsetzen, wo Wolfgang Zinggl aufgehört hat. Interes­sant ist, was in dieser Urheberrechtsgesetz-Novelle nicht passiert ist, nämlich die echte Urheberrechtsreform. Da gibt es eine Reihe von Fragen, die zu klären wären, wie Urhe­bervertragsrecht, cessio legis, Use-it-or-lose-it-Klausel, Zweckübertragungsgrundsatz, Creative Commons, Leistungsschutzrecht, und, und, und. Da gibt es eine Reihe von Dingen, die aufgearbeitet werden müssen. De facto gibt es aber einen großen Punkt, an dem alles hängt, das ist die Vergütung des Rechts auf die Privatkopie. Und genau in diesem Punkt sind die Fronten mehr als nur verhärtet.

Wir haben auf der einen Seite Künstlerinnen und Künstler, die Gegenargumenten zu einer Festplattenabgabe, die im Raum steht, überhaupt nicht mehr zugänglich sind. Es ist auch kein Wunder, dass sie diesen nicht mehr zugänglich sind, das kann ich nach-


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