Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 252

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sonderte Einverleibung im Grundbuch verlangte. Die vorliegende Reparatur des Woh­nungseigentumsgesetzes stellt nun klar, dass sich die Eintragung der Wohnung im Grundbuch gleichsam automatisch auch auf dessen Zubehör erstreckt. Voraussetzung dafür ist natürlich eine entsprechende vertragliche Festlegung.

Das gibt wieder Rechtssicherheit für viele betroffene Wohnungseigentümer. Ich freue mich, dass diese Klarstellung zustande gekommen ist. Damit gehört dem Wohnungsei­gentümer, was er im guten Glauben vom Verkäufer gekauft beziehungsweise erhalten hat. – Das zur Frage des Zubehörs.

Zum Zweiten wurde auch geklärt, ob nun den Vermieter oder den Mieter die Pflicht zur Erhaltung einer mitgemieteten Heiztherme oder eines Warmwasserboilers trifft. Die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes war da auch in der Vergangenheit unein­heitlich, und das führte zur Verunsicherung sowohl der Mieter als auch der Vermieter. Eine diesbezügliche Änderung trifft nun die Klarstellung, dass für die Erhaltung der Heiztherme, des Warmwasserboilers und anderer Wärmebereitungsgeräte jetzt der Ver­mieter zuständig ist. Für die Wartung dieser Geräte ist weiterhin der Mieter zuständig.

Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dieser heutigen kleinen Wohnrechtsnovelle be­steht Rechtssicherheit für Wohnungseigentümer, für Vermieter und für Mieter. Ich stelle aber auch klar, dass weitere Reformen folgen müssen, damit das Wohnrecht für die Bevölkerung gerechter, verständlicher, transparenter und auch leistbarer wird. – Herzli­chen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Becher.)

21.38


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Vet­ter. Ich erteile es ihm.

 


21.38.33

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Frau Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Wir haben zwei Bereiche, die neu geregelt werden: Der eine betrifft das Woh­nungseigentumsrecht, der andere das Mietrecht.

Die Regelung im Wohnungseigentumsgesetz hat jetzt drei Jahre warten müssen. Seit der ominösen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs im Jahr 2011 haben wir alle gewusst, dass das repariert gehört. Warum ist es nicht repariert worden? – Wegen ei­nes politischen Tausches: weil die Sozialdemokraten eine Änderung des Mietrechts­gesetzes hinsichtlich der Therme haben wollten. Ich halte es für einen Tiefpunkt des Parlamentarismus, wenn man eine Regelung, die sachlich völlig außer Streit steht, mit einer anderen Regelung, wo man durchaus unterschiedlicher Meinung sein kann, kop­pelt.

Jetzt, da die Verjährung gedroht hat, ist es endlich so weit gekommen, dass man eine neue Regelung gemacht hat. Viele Leute sind schon nervös geworden und haben sich gefragt: Gehört mir der Keller jetzt nicht? Oder: Gehört die Garage dazu? Und wenn sie verkaufen wollten, haben sie nicht gewusst: Ist das jetzt mitverkauft worden oder nicht? – Also: Dieser Teil des Wohnungseigentumsgesetzes hätte schon längst repa­riert gehört!

Auf der anderen Seite haben wir die Regelung betreffend Therme im Mietrechtsgesetz, nämlich dass die Eigentümer das zahlen sollen. Viele reden hier davon, dass Rechts­sicherheit gekommen ist. Ich gehöre zu jenen, die glauben, dass nicht alles im Gesetz geregelt werden muss. Es gibt ja schließlich auch Mietverträge, meine Damen und Her­ren, und man darf auch im Mietvertrag gewisse Dinge regeln. Das wird jetzt nicht mehr möglich sein.

Der Ausdruck Rechtssicherheit ist ja ein Synonym auch für die Regelungswut des Staates, wenn ich so sagen darf. Warum sollen sich nicht Mieter und Vermieter ent-


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