Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 257

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Und wenn das, was wir uns alle wünschen, nämlich günstige Mieten, nicht heraus­kommt, dann liegt es am fehlenden Angebot. (Beifall bei den NEOS.)

Dieses Angebot erhöhen Sie jedenfalls nicht, wenn Sie rückwirkende Regelungen vor­schlagen. Und das hat die Regierung gemacht. Das, was Sie für das Mietrechtsgesetz ursprünglich ventiliert hatten, hätte zurückgewirkt, und damit schüren Sie Rechtsunsi­cherheit bei allen am Markt Beteiligten.

Zwei Stunden vor der Ausschusssitzung reichen die Mehrheitsparteien eine Korrektur des eigenen Salats ein, damit diese Rückwirkung bereinigt wird. Wie soll man da von legistischer Qualitätsarbeit sprechen? Da darf man sich nicht wundern, wenn nichts Gescheites herauskommt.

Auf den Abtausch hat Kollege Vetter richtig hingewiesen, die ÖVP hat sich über den Tisch ziehen lassen, denn diese Korrektur im Wohnungseigentumsgesetz hätte sowie­so kommen müssen. Aber die ÖVP hat sich von der SPÖ den Deal aufschwatzen las­sen, ihr seid für die Wohnungseigentümer und wir sind für die Mieter. Die ÖVP hat al­lerdings nicht überrissen, dass es viel mehr Wohnungseigentümer als ÖVP-Wähler gibt und dass Sie eigentlich locker sagen hätten können, Entschuldigung, das betrifft uns alle und das müssen wir sowieso machen. Und wir brauchen losgelöst davon eine Miet­rechtsnovelle, die viel größer sein müsste.

Noch einen Satz zum Antrag der FPÖ. Da haben sich Leute an Regelungen gehalten und haben deswegen kleiner gebaut und Förderungen bekommen. Und die, die größer gebaut haben und jetzt Strafen bekommen, wollen Sie schützen und machen damit alle, die sich an die Gesetze gehalten haben, zu Idioten. (Beifall bei NEOS und Team Stronach.)

21.57


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Sie­ber. – Bitte.

 


21.57.57

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben eine Wohnrechtsnovelle vorliegen, die in den Grundzügen bereits eingehend erläutert wurde. Ich kann mich deswegen da­zu relativ kurz halten.

Beim Wohnungseigentumsgesetz machen wir eine Rechtsbereinigung. Aufgrund eines OGH-Erkenntnisses lag einfach ein Rechtsmangel vor, der immense Verunsicherung bei den Eigentümern verursacht hat.

Es ist durchaus so, dass die Einschätzung, wie wichtig diese Novelle ist, unterschied­lich ausgeprägt ist, um es einmal so zu nennen, aber klar ist, dass, wenn wir hier nicht eine Regelung zuwege gebracht hätten, die Anwälte mit Klagen in den Startlöchern ge­sessen wären und wir eine Flut von Klagen zu erwarten gehabt hätten. Deswegen bin ich froh, Herr Minister, dass wir diese Novelle auf den Weg gebracht haben und hier ei­ne umfassende Rechtssicherheit wiederherstellen.

Zum Mietrechtsgesetz insgesamt hat mein Kollege Hans Singer schon einiges gesagt. Wir brauchen dringend eine umfassende Novellierung. Und, Frau Becher, Ihr Vor­schlag dazu ist eine Vorgabe, auf deren Basis es doch noch einiges an Diskussions­bedarf geben wird. Wir verschließen uns der Diskussion nicht, aber es wird noch ein ge­höriges Stück an Arbeit vor uns liegen.

Und zu den Vorschlägen des Kollegen Steinhauser nur in aller Kürze: Im öffentlichen Wohnbaubereich kann das funktionieren, aber den privaten Wohnbaubereich unterlau­fen Sie mit Ihren Forderungen massiv. (Beifall bei der ÖVP.)

21.59

 


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