Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Zanger. – Bitte.
22.13
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! An dieser Stelle sprechen wir über zwei Berichte des Rechnungshofes, die wir im Ausschuss sehr eingehend debattiert haben. Man kann wieder einmal monieren: Schade, dass es so spät ist. Dadurch verbleibt relativ wenig Redezeit, und es wäre doch angenehmer gewesen, sich diesen Kapiteln ein bisschen eingehender zu widmen. So konzentriere ich mich auf die Pensionsgeschichten in der Nationalbank, die der Rechnungshof geprüft hat.
Vorweg: Wir haben uns entschlossen, in diesem Fall gegen die Kenntnisnahme des Berichtes zu stimmen. Das ist nicht immer üblich, hat aber seine Gründe. Es geht nicht darum, einen Bericht des Rechnungshofs nicht zur Kenntnis zu nehmen, sondern im Prinzip darum, hinsichtlich dessen, was der Rechnungshof darin aufgezeigt hat, einmal zu sagen: Nein, so geht’s nicht!
Die Pensionen in der Oesterreichischen Nationalbank machen im Schnitt 87 800 € pro Jahr aus und sind höher als der Aktivbezug von 86 300 €. Freilich wird sich das jetzt ein bisschen ändern, weil man ja ein Gesetz geschaffen hat, durch das man die Sonderpensionen ein bisschen einschleift. Aber wir wissen ja – und das hat Kollege Kickl damals im Juni, als das beschlossen wurde, hervorragend ausgeführt –, dass das trotzdem zahnlos ist. Der tatsächliche Rückgang dieser Pensionen beläuft sich nämlich zum Beispiel bei einer Nettopension von 4 000 € auf gerade einmal 70 oder 80 €. Das ist in solchen Höhen gar nichts, das ist nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein. Das heißt, das wirkt sich de facto überhaupt nicht aus, und das ist etwas, womit wir überhaupt nicht einverstanden sind.
Im Vergleich dazu: „Normale“ Bundesbeamte haben eine Durchschnittspension von 37 200 €; da sind 50 000 € Unterschied. Das muss man sich einmal plastisch vorstellen. Wenn ich dann noch davon spreche, was die normale Alterspension in Österreich für den einfachen Arbeitnehmer durchschnittlich ausmacht, dann sind wir bei 1 132 € monatlich. Da sage ich: Da müssten die Einschnitte oben doch ein bisschen heftiger ausfallen, damit man von einem Solidareffekt reden kann. Damit sind wir also nicht einverstanden. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Amon.)
Gar nicht berührt von irgendwelchen Pensionsreformen sind die Bediensteten der Dienstbestimmungen III. Das haben wir sehr ausführlich diskutiert, und der Herr Präsident hat das auch sehr gut erklärt.
Weil da nichts passiert, haben wir uns entschlossen, folgenden Antrag dazu einzubringen:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Zanger und weiterer Abgeordneter betreffend die Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes aus dem Bericht Bund 2014/6 bzgl. des Pensionsrechtes der Bediensteten der Oesterreichischen Nationalbank.
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, jene Empfehlungen des Rechnungshofes des Berichts Bund 2014/6, welche die Dienstbestimmungen III des Pensionsrechtes der Bediensteten der Österreichischen Nationalbank betreffen, umzusetzen.“
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