Stenographisches Protokoll
57. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXV. Gesetzgebungsperiode
Mittwoch, 14. Jänner 2015
57. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXV. Gesetzgebungsperiode Mittwoch, 14. Jänner 2015
Dauer der Sitzung
Mittwoch, 14. Jänner 2015: 9.06 – 14.49 Uhr
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Tagesordnung
Erklärungen des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für Inneres gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Thema „Gemeinsam gegen den Terror“
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Inhalt
Nationalrat
Gedenkworte für die Opfer der Terroranschläge von Paris durch Präsidentin Doris Bures 30
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 30
Geschäftsbehandlung
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 33
Unterbrechung der Sitzung .......................................................................................... 49
Verlangen der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Mag. Werner Kogler, Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG zur Untersuchung der politischen Verantwortung für die Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria (Hypo-Untersuchungsausschuss) – Zuweisung an den Geschäftsordnungsausschuss ....... 75, 105
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 30
Ausschüsse
Zuweisungen ......................................................................................................... 31, 105
Auslieferungsbegehren
gegen den Abgeordneten Leopold Steinbichler .......................................................... 31
Dringliche Anfrage
der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Vorkommnisse rund um die Hypo Group Alpe-Adria (3412/J) ....................................... 49
Begründung: Heinz-Christian Strache ......................................................................... 58
Bundeskanzler Werner Faymann ............................................................................... 63
Debatte:
Elmar Podgorschek ..................................................................................................... 67
Mag. Andreas Schieder ............................................................................................... 69
Gabriele Tamandl ......................................................................................................... 71
Mag. Werner Kogler ..................................................................................................... 72
Dr. Kathrin Nachbaur ................................................................................................... 81
Mag. Dr. Matthias Strolz .............................................................................................. 83
Mag. Gernot Darmann ................................................................................................. 85
Mag. Karin Greiner ....................................................................................................... 87
Gabriel Obernosterer ................................................................................................... 89
Mag. Bruno Rossmann ............................................................................................... 90
Ing. Robert Lugar ......................................................................................................... 93
Dr. Rainer Hable ........................................................................................................... 94
Mag. Roman Haider ..................................................................................................... 96
Kai Jan Krainer ............................................................................................................. 97
Dipl.-Ing. Georg Strasser ............................................................................................. 98
Dr. Gabriela Moser ....................................................................................................... 99
Dr. Nikolaus Scherak ................................................................................................. 101
Erwin Angerer ............................................................................................................ 102
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ............................................................................ 103
Verhandlungen
Erklärungen des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für Inneres gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Thema „Gemeinsam gegen den Terror“ 33
Bundeskanzler Werner Faymann ............................................................................... 33
Bundesministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner ......................................................... 35
Verlangen auf Durchführung einer Debatte gemäß § 81 Abs. 1 der Geschäftsordnung 31
Redner/Rednerinnen:
Mag. Andreas Schieder ............................................................................................... 37
Dr. Reinhold Lopatka ................................................................................................... 39
Heinz-Christian Strache .............................................................................................. 40
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .................................................................................... 43
Ing. Waltraud Dietrich .................................................................................................. 45
Mag. Dr. Matthias Strolz .............................................................................................. 46
Eingebracht wurden
Petition .......................................................................................................................... 32
Petition betreffend „Stimmrecht für Pensionisten in den Organen der Selbstverwaltung im Bereich der Krankenversicherung“ (Ordnungsnummer 40) (überreicht von den Abgeordneten Johann Hell, Mag. Judith Schwentner, Werner Neubauer, Mag. Gertrude Aubauer, Dr. Marcus Franz)
Bürgerinitiativen .......................................................................................................... 32
Bürgerinitiative betreffend „Einführung einer SeniorInnen-Jahreskarte Österreich“ (Ordnungsnummer 62)
Bürgerinitiative betreffend „Mehr RECHTE für Tiere!“ (Ordnungsnummer 63)
Bürgerinitiative betreffend „Aufstockung der Vorbereitungsstunden bei der mündlichen Matura der standardisierten kompetenzorientierten Reife- und Diplomprüfung“ (Ordnungsnummer 64)
Bürgerinitiative betreffend „Beibehaltung der vorhandenen B 151 und Vermeidung einer neuen kostspieligen Trassenführung durch verkehrsberuhigte Wohngebiete und über landwirtschaftlich Nutzfläche“ (Ordnungsnummer 65)
Gesetzesantrag des Bundesrates ............................................................................ 31
452: Gesetzesantrag des Bundesrates vom 18. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird
Regierungsvorlagen ................................................................................................... 31
448: Bundesgesetz, mit dem hinsichtlich ganztägiger Schulformen und der Bewegungsorientierung an Schulen das Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, das Schulunterrichtsgesetz, das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 9/2012 sowie das Hochschulgesetz 2005 geändert werden
454: Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahngesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz und das Finanzprokuraturgesetz geändert werden
Berichte ......................................................................................................................... 31
Vorlage 50 BA: Monatserfolg November 2014; BM f. Finanzen
III-124: Bericht betreffend den Einkommensbericht 2014 gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz, BGBl. I Nr. 64/1997; Berichtsjahre 2012/2013 (Reihe Einkommen 2014/1); Rechnungshof
III-127: Bericht, Reihe Bund 2014/15; Rechnungshof
III-128: Bericht, Reihe Bund 2014/16; Rechnungshof
III-130: Bericht betreffend den Jahresbericht 2013 der Parlamentarischen Bundesheerkommission für Beschwerdewesen und Stellungnahme des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport; BM f. Landesverteidigung und Sport
III-131: Evaluierungsbericht gem. § 60 Abs. 25 Z 5 GSpG über die Auswirkungen des Glücksspielgesetzes 2010–2014; BM f. Finanzen
III-132: Folgebericht über eine betreiberunabhängige Spielerkarte; BM f. Finanzen
III-133: Bericht über die Tätigkeiten und Ergebnisse der 12. Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF-XII) und der 16. Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA-16); BM f. Finanzen
III-134: Förderungsbericht 2013; Bundesregierung
III-135: Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Studierende; BM f. Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Einspruch des Bundesrates ....................................................................................... 32
453: Einspruch des Bundesrates vom 18. Dezember 2014 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird
Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG ................................................................. 33
Aufnahme der Verhandlungen über ein Durchführungsübereinkommen zum Übereinkommen zwischen der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, Ungarn und der Republik Österreich über die Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten
Anträge der Abgeordneten
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechtssicherheit und Nichtraucherschutz (853/A)(E)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechtssicherheit und Nichtraucherschutz (854/A)(E)
Anfragen der Abgeordneten
Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Besetzung der Stelle Direktionssekretär/in bei der NÖGKK (3313/J)
Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Experten um den deutschen Berater Dirk Notheis (3314/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Österreichs Umsatz-Inflationsproblem (3315/J)
Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend externe Berater der Hypo Alpe Adria (3316/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Antikorruptionsgesetz schadet Wintersportwochen (3317/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend das Verfahren gegen Janine Wulz bzgl. des Cafe Rosas (3318/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend der Strafverfolgung im Rahmen des Finanzskandals in Zeltweg aus dem Jahr 2010 (3319/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Polizeiinspektion Schwarzach i.P. (3320/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Modulausbildung im Rahmen der Attraktivierung des Grundwehrdienstes (3321/J)
Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend eines Zustimmungsrechtes der Bayern LB betreffend die Hypo Alpe Adria (3322/J)
Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer (3323/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Finanzierung per Crowdfunding (3324/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Fehlen österreichischer Investitionen in der Ukraine (3325/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Verhandlungen zum Islamgesetz (3326/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend trügerische Hochstimmung des Tourismus (3327/J)
Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Kontamination mit HCB und die Versäumnisse des Bundesministers (3328/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend ÖVP-Wirtschaftsbund und Cannabis-Vertrieb (3329/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend ÖVP-Wirtschaftsbund und Cannabis-Vertrieb (3330/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend ÖVP-Wirtschaftsbund und Cannabis-Vertrieb (3331/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Schutz sensibler Objekte und Einrichtungen im Falle eines Terroranschlags (3332/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend in Grundversorgung befindliche Fremde im Bundesland Tirol 2014 (3333/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend in Grundversorgung befindliche Fremde im Bundesland Vorarlberg 2014 (3334/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend in Grundversorgung befindliche Fremde im Bundesland Wien 2014 (3335/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend in Grundversorgung befindliche Fremde im Bundesland Steiermark 2014 (3336/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend in Grundversorgung befindliche Fremde im Bundesland Kärnten 2014 (3337/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend in Grundversorgung befindliche Fremde im Bundesland Niederösterreich 2014 (3338/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend in Grundversorgung befindliche Fremde im Bundesland Oberösterreich 2014 (3339/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend in Grundversorgung befindliche Fremde im Bundesland Salzburg 2014 (3340/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die in Grundversorgung befindlichen Fremden 2014 (3341/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend in Grundversorgung befindliche Fremde im Bundesland Burgenland 2014 (3342/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Mystery Shopping der Österreichischen Lotterien (3343/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Pflanzenschutzmittelrückstände in Mehrkornbrötchen (3344/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Psychopharmaka-Einsatz in Seniorenheimen (3345/J)
Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend eine Bürgschaftsvereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Hypo Alpe Adria (3346/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Massengräber in der Republik Slowenien und ein würdiges Gedenken der Opfer des Tito-Kommunismus (3347/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Akte des Vandalismus an den Gedenkstätten und Tafeln der heimatvertriebenen Altösterreicher (3348/J)
Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend dubiose Urteile der Salzburger Gerichtsbarkeit (3349/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Enteignung von Trafikanten durch Monopolverwaltung“ (3350/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Enteignung von Trafikanten durch Monopolverwaltung“ (3351/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend „Schulqualität Allgemeinbildung“ (SQA) (3352/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Mystery Shopping der Österreichischen Lotterien (3353/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend der Hundekadaver in Mayrhof (3354/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Bossing an der Europa-Sport-Mittelschule Mödling (3355/J)
MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Auflösung des Versorgungsbataillons (Miliz) (3356/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Firmenpleiten dank Russlandsanktionen (3357/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend der Verlängerung des EU-Hilfsprogramms an Griechenland (3358/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend der Verlängerung des EU-Hilfsprogramms an Griechenland (3359/J)
Rouven Ertlschweiger, MSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend „Ausländische Studierende in Österreich“ (3360/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Wasserrechte Obertraun und andere Standorte im Einflussbereich der Österreichischen Bundesforste AG (3361/J)
Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Kosten: Buchkalender des Österreichischen Bundesheeres (3362/J)
Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Pflegeeltern (3363/J)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend LehrerInnenbildung NEU - Stand der Umsetzung (3364/J)
Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Gebietsschutz von Tabaktrafiken (3365/J)
Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Pflegeeltern (3366/J)
Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Gebietsschutz im österreichischen Notariatswesen (3367/J)
Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Systemanforderungen FinanzOnline (3368/J)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Dauer der Genehmigungsverfahren von Gewerben mit Zuverlässigkeitsprüfung (3369/J)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend hochschulische Nachqualifizierung, Anrechnung von Zeugnissen und Diplomen (3370/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Rechtssache E.B. ua gg Österreich (2013) (3371/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Rechtssache E.B. ua gg Österreich (2013) (3372/J)
Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Bericht über die Entwicklung des Bundeshaushaltes Jänner – September 2014 (3373/J)
Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Weisungen und die „Drei Klassen-Justiz“ (3374/J)
Daniela Holzinger, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Investorenschutzklausel im Freihandelsabkommen zwischen EU und USA (TTIP) sowie zwischen EU und Kanada (CETA) (3375/J)
Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend „Radikalisierung im Religionsunterricht“ (3376/J)
Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Jahresvignetten, Pendlerregelung und Ausnahmen von der Vignettenpflicht“ (3377/J)
Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Übersicht über die österreichische Haushaltsplanung 2015 (3378/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend 24h Betreuung (3379/J)
Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Verbrennung von Problemstoffen in österreichischen Zementwerken (3380/J)
Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Nächstes Budgetloch?“ (3381/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension NEU (3382/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeiterkammerfinanzierung (3383/J)
Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Wirtschaftskammerfinanzierung (3384/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend ÖBB-Dienstbekleidung – nächste Runde (3385/J)
Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Ausstattung der Finanzpolizei im Kampf gegen das illegale Glücksspiel (3386/J)
Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Sicherheitsrisiko durch pannenstreifenfreie Teilstücke im Wechselabschnitt der A2 Autobahn (3387/J)
Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend nicht letale Wirkmittel bzw. weniger tödliche Waffen im Bundesheer (3388/J)
Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Frauenprojektförderung (3389/J)
Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend „Fleck-Orgie bei Testlauf für Mathe-Matura“ (3390/J)
Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die angeblich sichergestellte Gleichbehandlung bei Bewerbungsverfahren im Bundesdienst, Ablehnung von anonymisierten Bewerbungsverfahren (3391/J)
Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Finanzierung von Forschung in Österreich durch das US-Verteidigungsministerium (3392/J)
Julian Schmid, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Zivildienstleistende 2014 (3393/J)
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Protokolle der Bundestheater-Aufsichtsratssitzungen (3394/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Traglufthalle des Österreichischen Schwimmverbands (3395/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Errichtung einer Betreuungsstelle in Gebäuden, die auf einem als Bauland-Sondergebiet/Kaserne gewidmeten Grundstück liegen (3396/J)
Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend „Strafverfahren im Zusammenhang mit der Vermietung des Burgtheaters an das SPÖ-nahe ECHO-Medienhaus während der EURO 2008“ (3397/J)
Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Werbung in Schulen (3398/J)
Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Förderung von Frauenorganisationen (3399/J)
Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Förderung der Gleichstellung im Schul- und Bildungswesen (3400/J)
Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Mädchenförderung (3401/J)
Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Maßnahmen gegen Altersdiskriminierung bei Kreditvergaben (3402/J)
Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Maßnahmen zum Abbau der Einkommensschere (3403/J)
Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend ELGA-Abmeldung und Datenschutz (3404/J)
Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend „Lebensmittelallergien“ (3405/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend strafrechtliche Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Salzburger Finanzskandal (3406/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Auswirkungen von TTIP auf den österreichischen Arbeitsmarkt (3407/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Forderung des Pensionistenverband Österreichs (2) (3408/J)
Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Baustellen auf österreichischen Autobahnen“ (3409/J)
Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend staatsanwaltlicher Ermittlungen in der Causa „HYPO ALPE ADRIA“ (3410/J)
Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Zwei Jahre EU-Holzverordnung“ (3411/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Vorkommnisse rund um die Hypo Group Alpe-Adria (3412/J)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Drei-Länder-Verkehrsprojekt „FL.A.CH“ im Grenzraum Liechtenstein-Österreich-Schweiz (3413/J)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Demontage der Hinweistafeln zum Frauenmuseum und zum Angelika Kauffmann-Museum an der A14 Rheintalautobahn (3414/J)
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Förderungen der Abteilung I/8 im BKA (3415/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2014 (3416/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2014 (3417/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2014 (3418/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2014 (3419/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2014 (3420/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2014 (3421/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2014 (3422/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2014 (3423/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2014 (3424/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2014 (3425/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2014 (3426/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2014 (3427/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2014 (3428/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2014 (3429/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft betreffend Unregelmäßigkeiten bei der PVA (3430/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2014 (3431/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2014 (3432/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2014 (3433/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2014 (3434/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2014 (3435/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2014 (3436/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2014 (3437/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2014 (3438/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2014 (3439/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2014 (3440/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2014 (3441/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2014 (3442/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2014 (3443/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2014 (3444/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Maßnahmen gegen Jugendarbeitslosigkeit (3445/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Jugendkriminalität im Jahr 2014 (3446/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Maßnahmen gegen Wettbetrug und Spielmanipulation (3447/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Maßnahmen gegen Wettbetrug und Spielmanipulation (3448/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend der „Meldestelle Wettbetrug“ und des Referats (Wettbetrug, Doping- und Arzneimittelkriminalität – Integrity in Sport Unit) im Bundeskriminalamt (3449/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Förderungen an die MJÖ – und Muslimbruderschaft? (3450/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend „Crowdfunding“ im Sport (3451/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Verbesserung des Trainerberufs (3452/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Neugestaltung des Eislaufvereins am Wiener Heumarkt (3453/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend sportliche Aktivität in Verbindung mit dem Ausbildungsgrad (3454/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend unzulässige Geschäftsbedingungen bei Mobilfunkanbieter (3455/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Dioxin in Dorschleber (3456/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Umweltgift in Milch aus Kärnten (3457/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Umweltgift in Milch aus Kärnten (3458/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Österreich importiert 60 Prozent des Bedarfs an Putenfleisch (3459/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend 15 Minuten Wartezeit bei Einbruchalarm in Villach (3460/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend religiös motivierte Messerattacke in Villach (3461/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend des vergangenen Sportministerrates in Brüssel und im speziellen über das dort behandelte Hauptthema „Sport und körperliche Aktivität im Schulalter“ (3462/J)
Harry Buchmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend „Datenschutz: Erledigung gerichtlicher Strafanzeigen nach § 51 DSG und nach dem Zugangskontrollgesetz im Jahr 2013“ (3463/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Machterhaltung durch Wahlbetrug? (3464/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend kriminelle Bande zerschlagen (3465/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Opfer dubioser Entscheidungen der Salzburger Staatsanwaltschaft (3466/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Fußfessel (3467/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend häusliche Gewalt (3468/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Verzicht auf die österreichische Staatsbürgerschaft (3469/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Auswirkungen der Arbeitsmarktöffnung auf den Reinigungssektor im Jahr 2014 (3470/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Messer-Attacke auf Polizisten (3471/J)
Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend „Schuleinbrüche leicht gemacht“ (3472/J)
Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend „Radikale Werbung im Schulunterricht“ (3473/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Alliance for integration@work (3474/J)
*****
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Auskunftsverweigerung durch Finanz- und Kulturministerium (12/JPR)
Anfragebeantwortungen
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2596/AB zu 2728/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2597/AB zu 2729/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (2598/AB zu 2726/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen (2599/AB zu 2732/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (2600/AB zu 2731/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (2601/AB zu 2723/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales
und Konsumentenschutz auf die Anfrage
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen
und Kollegen (2602/AB zu 2841/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (2603/AB zu 2973/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (2604/AB zu 2794/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Brigitte Jank, Kolleginnen und Kollegen (2605/AB zu 2733/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen (2606/AB zu 2742/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Knes, Kolleginnen und Kollegen (2607/AB zu 2745/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen (2608/AB zu 2761/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen (2609/AB zu 2762/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (2610/AB zu 2763/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (2611/AB zu 2765/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg, Kolleginnen und Kollegen (2612/AB zu 2815/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (2613/AB zu 2874/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (2614/AB zu 2736/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (2615/AB zu 2734/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (2616/AB zu 2748/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (2617/AB zu 2755/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (2618/AB zu 2754/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (2619/AB zu 2764/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2620/AB zu 2758/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2621/AB zu 2751/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg, Kolleginnen und Kollegen (2622/AB zu 2744/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (2623/AB zu 2766/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (2624/AB zu 2767/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2625/AB zu 2756/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2626/AB zu 2757/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen (2627/AB zu 2738/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (2628/AB zu 3067/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (2629/AB zu 2746/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Kolleginnen und Kollegen (2630/AB zu 2743/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (2631/AB zu 2804/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen (2632/AB zu 2741/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (2633/AB zu 2750/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen (2634/AB zu 2759/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (2635/AB zu 2989/J)
(2636/AB – Nummer storniert)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (2637/AB zu 2808/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (2638/AB zu 2866/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (2639/AB zu 2918/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (2640/AB zu 2958/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (2641/AB zu 2786/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (2642/AB zu 2803/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2643/AB zu 2890/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2644/AB zu 2891/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (2645/AB zu 2775/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2646/AB zu 2781/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2647/AB zu 2782/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2648/AB zu 2783/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2649/AB zu 2784/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2650/AB zu 2785/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (2651/AB zu 2791/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (2652/AB zu 2792/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (2653/AB zu 2983/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (2654/AB zu 2799/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (2655/AB zu 2805/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (2656/AB zu 2812/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen (2657/AB zu 2814/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (2658/AB zu 2872/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (2659/AB zu 2913/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (2660/AB zu 2873/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (2661/AB zu 2802/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (2662/AB zu 2826/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2663/AB zu 2842/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2664/AB zu 2843/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2665/AB zu 2844/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2666/AB zu 2845/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2667/AB zu 2846/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2668/AB zu 2847/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2669/AB zu 2848/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2670/AB zu 2849/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2671/AB zu 2850/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2672/AB zu 2851/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2673/AB zu 2852/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2674/AB zu 2853/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2675/AB zu 2854/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2676/AB zu 2855/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2677/AB zu 2856/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2678/AB zu 2857/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2679/AB zu 2858/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2680/AB zu 2859/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2681/AB zu 2860/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2682/AB zu 2861/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2683/AB zu 2862/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2684/AB zu 2863/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (2685/AB zu 2877/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (2686/AB zu 2878/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2687/AB zu 2899/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (2688/AB zu 2908/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (2689/AB zu 2919/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (2690/AB zu 2925/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (2691/AB zu 2937/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (2692/AB zu 2939/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen (2693/AB zu 2771/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (2694/AB zu 2774/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (2695/AB zu 2821/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (2696/AB zu 2972/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (2697/AB zu 2990/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (2698/AB zu 2810/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (2699/AB zu 2801/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (2700/AB zu 2823/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (2701/AB zu 2807/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (2702/AB zu 2825/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (2703/AB zu 2829/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen (2704/AB zu 2790/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (2705/AB zu 2828/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen (2706/AB zu 2797/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (2707/AB zu 2867/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (2708/AB zu 2811/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (2709/AB zu 2917/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2710/AB zu 2893/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (2711/AB zu 2818/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (2712/AB zu 2809/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (2713/AB zu 2795/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (2714/AB zu 2789/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (2715/AB zu 2909/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2716/AB zu 2793/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (2717/AB zu 2813/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (2718/AB zu 3062/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (2719/AB zu 2787/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (2720/AB zu 2965/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen (2721/AB zu 3070/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (2722/AB zu 2875/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen (2723/AB zu 2884/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (2724/AB zu 2885/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (2725/AB zu 3136/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (2726/AB zu 3025/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (2727/AB zu 3032/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen (2728/AB zu 3029/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (2729/AB zu 2839/J)
des Präsidenten des Rechnungshofes auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (2730/AB zu 2772/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (2731/AB zu 2868/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (2732/AB zu 2903/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (2733/AB zu 2905/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (2734/AB zu 2906/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2735/AB zu 2910/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (2736/AB zu 2911/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (2737/AB zu 2928/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (2738/AB zu 2929/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (2739/AB zu 2869/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (2740/AB zu 2871/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (2741/AB zu 2870/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (2742/AB zu 2879/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2743/AB zu 2896/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2744/AB zu 2922/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2745/AB zu 2920/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2746/AB zu 2923/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2747/AB zu 2921/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (2748/AB zu 2902/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (2749/AB zu 2967/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2750/AB zu 2924/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (2751/AB zu 2886/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (2752/AB zu 2840/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (2753/AB zu 2936/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (2754/AB zu 2934/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen (2755/AB zu 2834/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2756/AB zu 2892/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (2757/AB zu 2916/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (2758/AB zu 2933/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen (2759/AB zu 2882/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen (2760/AB zu 2831/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (2761/AB zu 2927/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen (2762/AB zu 2943/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (2763/AB zu 2946/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (2764/AB zu 2926/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (2765/AB zu 2940/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (2766/AB zu 2806/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (2767/AB zu 2830/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (2768/AB zu 2880/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (2769/AB zu 2838/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2770/AB zu 2888/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (2771/AB zu 2930/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (2772/AB zu 2945/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (2773/AB zu 2931/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (2774/AB zu 2835/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (2775/AB zu 2935/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2776/AB zu 2894/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (2777/AB zu 2942/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2778/AB zu 2900/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (2779/AB zu 2912/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (2780/AB zu 2819/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (2781/AB zu 2822/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2782/AB zu 2827/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (2783/AB zu 2864/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (2784/AB zu 2865/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Schopf, Kolleginnen und Kollegen (2785/AB zu 2887/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (2786/AB zu 2837/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2787/AB zu 2898/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (2788/AB zu 2901/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (2789/AB zu 2907/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen (2790/AB zu 2932/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (2791/AB zu 2970/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (2792/AB zu 2914/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen (2793/AB zu 2985/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen (2794/AB zu 2986/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (2795/AB zu 3001/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (2796/AB zu 3003/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (2797/AB zu 2915/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen (2798/AB zu 2820/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2799/AB zu 2889/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2800/AB zu 2876/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (2801/AB zu 2836/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen (2802/AB zu 2883/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2803/AB zu 2895/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (2804/AB zu 2904/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (2805/AB zu 2941/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (2806/AB zu 2947/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (2807/AB zu 2950/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (2808/AB zu 2952/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (2809/AB zu 2953/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (2810/AB zu 2949/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (2811/AB zu 2954/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (2812/AB zu 2938/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (2813/AB zu 2956/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen (2814/AB zu 2951/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen (2815/AB zu 2944/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (2816/AB zu 2948/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen (2817/AB zu 2961/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rouven Ertlschweiger, MSc, Kolleginnen und Kollegen (2818/AB zu 2966/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (2819/AB zu 2975/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen (2820/AB zu 2978/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (2821/AB zu 2955/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen (2822/AB zu 2962/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (2823/AB zu 2968/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen (2824/AB zu 2960/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (2825/AB zu 2963/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (2826/AB zu 2964/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen (2827/AB zu 2959/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen (2828/AB zu 2987/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (2829/AB zu 2991/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen (2830/AB zu 3016/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (2831/AB zu 2957/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (2832/AB zu 2969/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2833/AB zu 2971/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen (2834/AB zu 2980/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2835/AB zu 2974/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (2836/AB zu 2982/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (2837/AB zu 2988/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (2838/AB zu 2995/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2839/AB zu 2976/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (2840/AB zu 2996/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (2841/AB zu 2997/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen (2842/AB zu 3015/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (2843/AB zu 2977/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2844/AB zu 2993/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (2845/AB zu 2981/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2846/AB zu 2992/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (2847/AB zu 2999/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (2848/AB zu 2998/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (2849/AB zu 3002/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2850/AB zu 3000/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (2851/AB zu 3004/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (2852/AB zu 3006/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (2853/AB zu 3010/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (2854/AB zu 3013/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (2855/AB zu 3011/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen (2856/AB zu 3007/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (2857/AB zu 3014/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (2858/AB zu 3012/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (2859/AB zu 3005/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen (2860/AB zu 2984/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (2861/AB zu 3008/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (2862/AB zu 3009/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2863/AB zu 3020/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (2864/AB zu 3026/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen (2865/AB zu 3028/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (2866/AB zu 3021/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen (2867/AB zu 3024/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen (2868/AB zu 3023/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (2869/AB zu 3022/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (2870/AB zu 3018/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (2871/AB zu 3040/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (2872/AB zu 3041/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (2873/AB zu 3045/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (2874/AB zu 3047/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (2875/AB zu 3048/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen (2876/AB zu 3044/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (2877/AB zu 3027/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2878/AB zu 3034/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (2879/AB zu 3038/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (2880/AB zu 3039/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (2881/AB zu 3017/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (2882/AB zu 3351/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (2883/AB zu 3019/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (2884/AB zu 3037/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (2885/AB zu 3076/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (2886/AB zu 3046/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (2887/AB zu 3049/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (2888/AB zu 3112/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen (2889/AB zu 3195/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (2890/AB zu 3043/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (2891/AB zu 3042/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2892/AB zu 3035/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2893/AB zu 3030/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2894/AB zu 3031/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2895/AB zu 3033/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (2896/AB zu 3036/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (2897/AB zu 3052/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen (2898/AB zu 3053/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen (2899/AB zu 3051/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (2900/AB zu 3172/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (2901/AB zu 3101/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (2902/AB zu 3130/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (2903/AB zu 3050/J)
Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr
Vorsitzende: Präsidentin Doris Bures, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.
*****
Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die erste Sitzung im neuen Jahr, die 57. Sitzung des Nationalrates, die aufgrund eines ausreichend unterstützten Verlangens gemäß § 46 Abs. 7 des Geschäftsordnungsgesetzes einberufen wurde, und wünsche Ihnen alles Gute.
Die Amtlichen Protokolle der 53. und 54. Sitzung vom 10. Dezember 2014 sowie die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 55. Sitzung vom 11. Dezember 2014 und das Amtliche Protokoll der 56. Sitzung vom 11. Dezember 2014 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.
Für die heutige Sitzung als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Keck, Kuzdas, Lipitsch, Eßl, Grillitsch, Töchterle, Winzig, Karlsböck, Kunasek, Neubauer, Winter, Zanger, Lichtenecker, Julian Schmid, Franz, Hagen und Pock.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsidentin Doris Bures: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:
Die Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek wird durch den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer vertreten.
Gedenkworte für die Opfer der Terroranschläge von Paris
Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren! 17 Menschen wurden vor wenigen Tagen bei einem verheerenden Terroranschlag in Paris skrupellos erschossen. Diese Morde waren feige Angriffe auf unschuldige Menschenleben sowie die innere Sicherheit eines Staates. Und sie waren gleichermaßen ein Anschlag auf tragende Grundwerte unserer demokratischen Gesellschaft, auf die Freiheit der Presse, auf die Freiheit der Meinung und auf die Freiheit des Glaubens.
Wie stark diese unsere Werte sind, hat der vergangene Sonntag gezeigt, als Zigtausende Menschen hier in Wien und Millionen in ganz Europa auf der Straße ihre Solidarität mit den Opfern und ihre Entschlossenheit im Kampf um Meinungsfreiheit und Demokratie bezeugt haben. Solche Terrorakte sind auf das Schärfste zu verurteilen, und wir werden nicht zulassen, dass sie unsere Freiheit und unsere demokratischen Grundwerte gefährden. Die Freiheit wird siegen!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Solidarität gilt in diesen Tagen Frankreich und unser Mitgefühl den Familien und Freunden der Ermordeten. Um ein sichtbares Zeichen dieser Solidarität und ein Zeichen der Betroffenheit zu setzen und in tiefer Trauer um die Opfer dieser feigen Anschläge ersuche ich Sie, sich für eine Gedenkminute von den Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen und verharren einige Zeit in stillem Gedenken.) – Ich danke Ihnen. (Die Anwesenden nehmen ihre Plätze wieder ein.)
*****
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Herr Bundeskanzler sowie die Frau Bundesministerin für Inneres haben jeweils ihre Absicht bekannt gegeben, eine Erklärung zum Thema „Gemeinsam gegen den Terror“ abzugeben.
Es liegt ein Verlangen von fünf Abgeordneten vor, über diese Erklärung gemäß § 81 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Debatte durchzuführen.
Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 3313/J bis 3411/J
Schriftliche Anfrage an die Präsidentin des Nationalrates:
2. Anfragebeantwortungen: 2596/AB bis 2903/AB
3. Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz, mit dem hinsichtlich ganztägiger Schulformen und der Bewegungsorientierung an Schulen das Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, das Schulunterrichtsgesetz, das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 9/2012 sowie das Hochschulgesetz 2005 geändert werden (448 d.B.)
Gesetzesantrag des Bundesrates vom 18. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird (452 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahngesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz und das Finanzprokuraturgesetz geändert werden (454 d.B.)
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Budgetausschuss:
Monatserfolg November 2014, vorgelegt vom
Bundesminister für Finanzen (Vorla-
ge 50 BA)
Immunitätsausschuss:
Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wels (14 St 11/14 x) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Leopold Steinbichler wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1 StGB
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Petition Nr. 40 betreffend „Stimmrecht für Pensionisten in den Organen der Selbstverwaltung im Bereich der Krankenversicherung“, überreicht von den Abgeordneten Johann Hell, Mag. Judith Schwentner, Werner Neubauer, Mag. Gertrude Aubauer, Dr. Marcus Franz
Bürgerinitiative Nr. 62 betreffend „Einführung einer SeniorInnen-Jahreskarte Österreich“
Bürgerinitiative Nr. 63 betreffend „Mehr RECHTE für Tiere!“
Bürgerinitiative Nr. 64 betreffend „Aufstockung der Vorbereitungsstunden bei der mündlichen Matura der standardisierten kompetenzorientierten Reife- und Diplomprüfung“
Bürgerinitiative Nr. 65 betreffend „Beibehaltung der vorhandenen B 151 und Vermeidung einer neuen kostspieligen Trassenführung durch verkehrsberuhigte Wohngebiete und über landwirtschaftlich Nutzfläche“
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Einspruch des Bundesrates vom 18. Dezember 2014 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (453 d.B.)
Rechnungshofausschuss:
Bericht des Rechnungshofes betreffend den Einkommensbericht 2014 gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz, BGBl. I Nr. 64/1997; Berichtsjahre 2012/2013 (Reihe Einkommen 2014/1) (III-124 d.B.)
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2014/15 (III-127 d.B.)
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2014/16 (III-128 d.B.)
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Budgetausschuss:
Förderungsbericht 2013 der Bundesregierung (III-134 d.B.)
Finanzausschuss:
Evaluierungsbericht des Bundesministers für Finanzen gem. § 60 Abs. 25 Z 5 GSpG über die Auswirkungen des Glücksspielgesetzes 2010 – 2014 (III-131 d.B.)
Folgebericht des Bundesministers für Finanzen über eine betreiberunabhängige Spielerkarte (III-132 d.B.)
Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Tätigkeiten und Ergebnisse der 12. Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF-XII) und der 16. Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA-16) (III-133 d.B.)
Landesverteidigungsausschuss:
Bericht des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport betreffend den Jahresbericht 2013 der Parlamentarischen Bundesheerkommission für Beschwerdewesen und Stellungnahme des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport (III-130 d.B.)
Wissenschaftsausschuss:
Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Studierende, vorgelegt vom Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (III-135 d.B.)
C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:
Aufnahme der Verhandlungen über ein Durchführungsübereinkommen zum Übereinkommen zwischen der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, Ungarn und der Republik Österreich über die Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten
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Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Präsidentin Doris Bures: Der freiheitliche Parlamentsklub hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die am Beginn der Sitzung eingebrachte schriftliche Anfrage 3412/J der Abgeordneten Klubobmann Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Vorkommnisse rund um die Hypo Group Alpe-Adria dringlich zu behandeln.
Gemäß der Geschäftsordnung wird der Aufruf der Dringlichen Anfrage frühestens drei Stunden nach Eingang in die Tagesordnung, also um zirka 12 Uhr, erfolgen.
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Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 10.30 Uhr sowie von 12 Uhr bis 13 Uhr und von ORF III in voller Länge live übertragen wird.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Einvernehmen über die Gestaltung und Dauer der Debatte zu den Erklärungen des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für Inneres erzielt: Erklärung Bundeskanzler 10 Minuten, Erklärung Bundesministerin für Inneres 10 Minuten, eine Rednerrunde pro Fraktion mit je 8 Minuten. Der Aufruf der Redner erfolgt nach Fraktionsstärke.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.
Erklärungen des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für Inneres gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Thema „Gemeinsam gegen den Terror“
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zu den Erklärungen des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für Inneres gemäß § 19 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Thema „Gemeinsam gegen den Terror“.
Herr Bundeskanzler, ich erteile Ihnen das Wort.
9.12
Bundeskanzler Werner Faymann: Sehr verehrte Frau Nationalratspräsidentin! Sehr verehrte Mitglieder der Bundesregierung! Herr Vizekanzler! Sehr verehrte Abgeordnete! Sehr verehrte Damen und Herren! Die Sicherheit ist in Europa dann gewährleistet, wenn sie stark verteidigt wird, dies aufgrund der Überzeugung der Bevölkerung in Eu-
ropa, für Werte der Menschenwürde, der Religionsfreiheit, der Redefreiheit, der Meinungsfreiheit einzutreten, und zwar aktiv einzutreten.
Das Eintreten für die Wertehaltung Europas, die durch die klare Sprache der Bevölkerung, ihre Haltung, die Bekundung, dass ihr dies ein Herzensanliegen ist, und durch die Aussagen im friedlichen Zusammenleben zum Ausdruck gebracht wird, wird darüber entscheiden, ob die Demokratie stärker ist als irgendein Terrorist.
Ich bin fest davon überzeugt, dass die Solidarität, die in den letzten Tagen europaweit spürbar war, aber ganz besonders in Frankreich zum Ausdruck gebracht wurde, zeigt, wie stark verankert die Werte der Demokratie in Europa sind.
Dennoch bin ich auch davon überzeugt, dass es notwendig ist, dass das klare Eintreten für die Rechte in der Demokratie jeden Tag erfolgt, dass diese Werte jeden Tag zur Sprache gebracht werden und nicht nur dann, wenn ein Verbrechen oder eine besondere Katastrophe passiert ist. Dies wird darüber entscheiden, ob wir in dieser und in der nächsten Generation ein friedliches Zusammenleben in Freiheit erreichen werden.
Die Religion des Islam für die Verbrechen der Attentäter verantwortlich zu machen – jede Verallgemeinerung, jede Herabwürdigung – hat in einer freien Welt, die für ein friedliches Zusammenleben, für ein respektvolles Zusammenleben eintritt, nichts verloren. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS. – Zwischenruf des Abg. Kickl.) Viele muslimische Organisationen haben ein starkes Bekenntnis gegen Gewalt und für Freiheit und Demokratie abgegeben. Es ist nicht der Zeitpunkt, und es ist nie der Zeitpunkt, Religionen und Menschen gegeneinander auszuspielen, sondern es ist notwendig, die richtigen Analysen durchzuführen und dann die richtigen Schlüsse zu ziehen.
Verbrecher bleiben Verbrecher, und die Bekämpfung des Terrors ist eine Aufgabe, die die Staaten und die Sicherheitskräfte gemeinsam durchzuführen haben. Und auch die sozialen Verhältnisse sind entscheidend dafür, ob wir unsere Freiheit in dieser und in den nächsten Generationen verteidigen werden können.
Das Bekenntnis zu Frieden und Freiheit hat am Sonntag der gemeinsame Auftritt der Glaubensgemeinschaften gezeigt. Und ich bedanke mich auch bei den vielen Abgeordneten und Vertretern der Bundesländer, die bei der Kundgebung, der Trauer- und Nachdenkkundgebung am Ballhausplatz vertreten waren, aber auch bei vielen Tausenden Menschen, die dies am Fernsehschirm mitverfolgt haben und von den Verbrechen und Ereignissen in Paris betroffen sind und nicht einfach zur Tagesordnung übergegangen sind.
Ich bin davon überzeugt, dass ein sicheres Europa auch soziale Sicherheit bedeutet. Es gibt einen Zusammenhang zwischen dem Bekämpfen der Arbeitslosigkeit und dem, Menschen eine Chance zu geben, Ihnen das Gefühl zu geben, dass die Demokratie stark genug ist, um ein menschenwürdiges Leben mit Chancen zu ermöglichen. Ich bin auch davon überzeugt, dass die Aufklärung, beginnend natürlich in den Schulen, die vielen öffentlichen Diskussionen darüber entscheiden werden, ob wir in Europa stark genug sein werden, unseren Werten zum Durchbruch zu verhelfen.
Gleichzeitig sehen wir aber auch mit großer Sorge einen Anstieg der antisemitisch motivierten Gewalt in Europa, der gerade uns in Österreich nicht gleichgültig sein darf. Ich verweise auf die Attentate in Brüssel, die Todesopfer im koscheren Supermarkt in Paris oder die zahlreichen Todesdrohungen gegen Juden in vielen europäischen Ländern. In Frankreich müssen wegen der unverhohlenen Drohungen gegen jüdische Einrichtungen Tausende Sicherheitskräfte zum Schutz dieser Einrichtungen abkommandiert werden. Das ist richtig und notwendig, aber es müssen die Dinge auch beim Namen genannt werden. Das bedeutet, dass Antisemitismus auch nach über 6 Millionen jüdischer Opfer, darunter 1,5 Millionen Kinder, im Holocaust leider noch immer nicht aus Europa verschwunden ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jede Art von Hass, jede Art von Herabwürdigung und erst recht Antisemitismus haben keinen Platz in einer freien demokratischen Gesellschaft! (Allgemeiner Beifall.)
Auch den Sicherheitskräften ist zu danken dafür – die Frau Innenministerin wird das ja noch ausführen –, dass auch in Österreich erhöhte Sicherheitsvorkehrungen getroffen und die Alarmbereitschaft verstärkt wurden. Wir können stolz auf unsere Sicherheitskräfte sein, und es steht uns auch an, ihnen einmal ein Dankeschön auszusprechen, in einer Zeit, in der es auch für die Sicherheitskräfte heißt, zusätzliche Anforderungen im Interesse unserer Gemeinschaft wahrzunehmen. (Allgemeiner Beifall.)
Die politischen Rahmenbedingungen für Sicherheitskräfte umfassen viele Dinge: gesetzliche Vorschriften, ich möchte nur an das Anti-Terrorpaket erinnern, das im Dezember beschlossen wurde, Maßnahmen wie das Verbot von Terrorsymbolen, Grenzkontrollen, die gesamte Problematik der IS-Rückkehrer, die Rückkehr aus den Krisengebieten sowie die Stärkung des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung.
Die Sicherheitskräfte müssen sich darauf verlassen können, auch in Zukunft – so wie das in der Gegenwart der Fall ist – unsere volle Unterstützung zu haben, damit sie die Rahmenbedingungen, die sie benötigen, um diese Aufgabe wahrzunehmen, auch vorfinden.
Da ich eben davon überzeugt bin, dass politisch klare und unmissverständliche Maßnahmen – ohne Wenn und Aber, Hintertürchen und leicht versteckte Andeutungen –, jede klare Ablehnung von Gewalt, jede klare Ablehnung von Verhetzung und erst recht jede klare Ablehnung von Verbrechen und Terror uns stark genug machen werden – in Europa, in Österreich –, den Terror zu bekämpfen, weiß ich: Die Demokratie ist stärker. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten von Team Stronach und NEOS.)
9.21
Präsidentin Doris Bures: Danke, Herr Bundeskanzler.
Frau Bundesministerin, ich erteile jetzt Ihnen das Wort. – Bitte.
9.21
Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Geschätzte Regierungskolleginnen und -kollegen! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In diesen dunklen Tagen gehören unsere Gedanken den Hinterbliebenen. Denken wir an die Hinterbliebenen aller Opfer des abscheulichen Verbrechens, das in Paris verübt worden ist – ein Verbrechen, das im Namen des Extremismus verübt worden ist. Diesem Extremismus sind in den letzten Monaten unzählige unschuldige Menschen – Männer, Frauen und Kinder –, unschuldige Menschen aller Glaubensrichtungen zum Opfer gefallen, in Europa, in Asien, in Australien, in Amerika und vor allem auch in Afrika.
Ich glaube, ich darf hier auch in Ihrem Namen sprechen, wenn ich sage, dass unser Mitgefühl den Angehörigen all dieser Tausenden unschuldigen Opfer gilt.
Die schrecklichen Ereignisse der vergangenen Woche wird wohl niemand von uns jemals vergessen. Die ganze Welt hat in diesen Tagen auf Paris, auf Frankreich geschaut, und wir alle haben uns mit Frankreich, mit Paris auf das Engste verbunden gefühlt und solidarisch erklärt. Es war eine Woche, die von Brutalität, von Grausamkeit geprägt war, die wenige Tage zuvor noch undenkbar schien.
Der Anschlag in Paris war ein Anschlag auf Juden, auf Christen, auf Moslems, auf alle Menschen, denen Freiheit und Toleranz wichtig sind. Es war ein Anschlag auf das Wer-
tegefüge der gesamten freien Welt. Es war ein Anschlag auf die Vielfalt und auf den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Das Ziel dieser Verbrecher ist es, unsere Gesellschaft zu spalten. Gerade dieses Spalten unserer Gesellschaft dürfen wir nicht zulassen, sonst haben die Verbrecher bereits gewonnen. Das Ziel dieser Verbrecher ist es, uns einzuschränken, uns einzuschüchtern, einzuschränken in unserer Meinungsfreiheit, in der Freiheit, Kritik zu üben, gerade auch in Form von Karikaturen.
Die Botschaft der Millionen Menschen, die in den letzten Tagen, vor allem in Frankreich, trotz der anhaltenden Bedrohung auf die Straße gegangen sind, nämlich: Wir lassen uns in unserer Freiheit nicht einschränken, wir lassen uns von diesen Mördern nicht einschränken!, ist ganz klar.
Wir wissen, es gibt in unserer Gesellschaft Einzelne, die unsere Freiheitsrechte nicht verstehen, und andere, die diese Freiheitsrechte bewusst bekämpfen. Daher müssen wir in ganz Europa dagegenhalten und aktiv jeder Einzelnen und jedem Einzelnen deutlich machen, warum es sich lohnt, für unsere Freiheit zu kämpfen und nicht dagegen, denn die Wertschätzung unserer Freiheitsrechte durch jeden Einzelnen ist wohl die beste und stärkste Waffe im Kampf gegen den Terror.
Österreich hat dazu vor mehreren Wochen auf europäischer Ebene eine gemeinsame Strategie vorgeschlagen. Diese gemeinsame Strategie war auch im Mittelpunkt des EU-Innenministertreffens am vergangen Sonntag in Paris, wo sich alle zu dieser gemeinsamen europäischen Strategie bekannt haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir brauchen im Kampf gegen den Terror Entschlossenheit, vor allem aber auch Geschlossenheit. Wir dürfen das Pendel nicht in die andere Richtung ausschlagen lassen, denn jede Art von Extremismus ist zu verurteilen, denn jede Art von Extremismus ist eine Bedrohung für unsere Gesellschaft, egal, aus welcher Richtung dieser Extremismus kommt. (Allgemeiner Beifall.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Österreich nimmt die Bedrohung, die von den Terroristen ausgeht, schon seit Langem sehr ernst. Darum haben wir in der Vergangenheit eine Reihe von Maßnahmen gesetzt, ja auch in den letzten Monaten eine Reihe von Maßnahmen gesetzt, die Sie unterstützt haben und die Sie hier im Hohen Haus auch beschlossen haben. Ich denke hier an das Symbole-Gesetz, an die Verschärfung des Grenzkontrollgesetzes oder an die Novellierung des Staatsbürgerschaftsgesetzes.
Wie Sie wissen, wollen wir auch den österreichischen Staatsschutz auf neue, zeitgemäße Beine stellen. Deswegen haben wir auch mit den Sicherheitssprechern der parlamentarischen Parteien eine intensive, umfassende, vor allem auch transparente Diskussion begonnen – eine Diskussion, die wir im Juni 2014 gestartet haben, eine Diskussion, in der vor allem eine zentrale Zukunftsfrage im Mittelpunkt steht, nämlich: Was erwartet sich unsere Bevölkerung von ihrem Staatsschutz?
Worum geht es hier? – Es geht darum, zu folgenden Fragen einen gesellschaftlichen und politischen Konsens zu finden: Wie schaffen wir es, Freiheit und Sicherheit für die Bevölkerung auch weiterhin zu wahren? Was braucht es für diese Balance zwischen Freiheit und Sicherheit?
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Derzeit kann nirgendwo auf der Welt ausgeschlossen werden, dass es zu Terroranschlägen kommt. Wir wissen, dass wir gerade in den sozialen Medien seit längerer Zeit immer wieder Aufrufe zu Gewalt finden, auch gegen Österreich. Im Zusammenhang mit dem abscheulichen Attentat in Paris führt das auch zu einer erhöhten Terrorgefahr, zu einer erhöhten Alarmbereitschaft hier bei uns in Österreich.
Wir haben unsere Sicherungsmaßnahmen in den letzten Monaten und noch einmal letzte Woche verschärft. Seit dem Wochenende patrouillieren verstärkt Polizistinnen
und Polizisten an gut frequentierten Plätzen. Wir haben sowohl den Objektschutz als auch den Personenschutz verstärkt. Wir stehen im Kontakt mit den Chefredaktionen österreichischer Medien, um hier zu sensibilisieren und bei Bedarf auch zu bewachen. Unser Staatsschutz steht selbstverständlich auch in engem Kontakt mit der Israelitischen Kultusgemeinde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben Grund zur Sorge und Grund zur Vorsicht, aber sicherlich keinen Grund zu Panik und zu Hass. Daher möchte ich mich auch bei den Bürgerinnen und Bürgern für ihre Besonnenheit und vor allem auch für ihre Geschlossenheit bedanken. Ich darf mich aber nicht nur bei den Bürgerinnen und Bürgern, sondern möchte mich auch bei der gesamten Bundesregierung bedanken, insbesondere beim Herrn Bundeskanzler und beim Herrn Vizekanzler, für die Geschlossenheit in dem Bekenntnis zur Stärkung der Sicherheitskräfte.
Wichtig ist mir auch, zu betonen, dass es eine sehr gute, enge Zusammenarbeit zwischen dem Innenministerium und dem Verteidigungsministerium gibt – eine gute Zusammenarbeit, die wir auch in Zukunft fortführen werden. Das Innenministerium hat letzte Woche bereits angekündigt, dass es ein Maßnahmenpaket für eine Sicherheitsoffensive in Österreich vorlegen wird, damit wir auch weiterhin die Bevölkerung wie auch die Einsatzkräfte bestmöglich schützen können.
Ich darf aber nicht nur den Einsatzkräften ein ganz großes und herzliches Danke sagen, dass sie Tag für Tag mit großem Engagement im Einsatz sind. Sie sind Tag für Tag großen Gefahren ausgesetzt, und natürlich ist jetzt die Sensibilität gerade im Einsatz für unsere Sicherheit noch eine wesentlich größere, weshalb wir hier vor allem auch für die Sicherheit der Einsatzkräfte sorgen müssen. Ich darf auch Ihnen ein herzliches Danke für dieses Zeichen der Entschlossenheit und Geschlossenheit sagen. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Demokratie einen längeren Atem als der Terror hat. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ, Grünen, Team Stronach und NEOS.)
9.29
Präsidentin Doris Bures: Danke, Frau Bundesministerin.
Wir gehen in die Debatte über die Erklärungen ein. Die Redezeiten sind Ihnen bekannt.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Mag. Schieder. – Bitte.
9.30
Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Terroranschläge in Paris waren ein schwerer Schock, nicht nur, weil Menschen umgekommen sind, weil in Paris Chaos und Verunsicherung geherrscht haben, sondern auch, weil sie ein Anschlag auf die Fundamente des Wertesystems unserer offenen Gesellschaft waren.
Die Kundgebungen, die symbolischen Gesten und Versammlungen des Gedenkens in Paris und an anderen Orten – zum Beispiel auch durch die Zivilgesellschaft in Istanbul, aber auch in Wien – waren wichtig für die Opfer, aber auch für uns alle, weil Betroffenheit, Mitgefühl und Solidarität zum Ausdruck zu bringen in diesen Stunden so besonders wichtig war. In diesem Zusammenhang gilt es auch herauszustreichen, dass die getöteten Menschen in Frankreich Opfer wurden, weil sie Journalisten und Karikaturisten waren, auf Meinungs- und Pressefreiheit vertraut und diese gelebt haben. Sie wurden Opfer, weil sie Polizistinnen und Polizisten waren, die ihrer Aufgabe nachgekommen sind, Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit zu verteidigen, und sie wurden auch Opfer, weil sie Juden waren. (Abg. Kickl – eine Tafel mit der Aufschrift „Kein Platz für Radikal-Islam“ in die Höhe haltend –: Opfer von wem?) Es war ein gezielter Angriff auf Menschenrechte und unsere moderne Gesellschaft.
Da in grausamen Stunden des Terrors gleichzeitig – das habe ich sehr bewegend gefunden – auch Menschlichkeit und Solidarität gelebt wurden – nämlich insofern, als in einem koscheren Supermarkt ein muslimischer Angestellter unter Gefährdung des eigenen Lebens jüdische Kundinnen und Kunden in Sicherheit gebracht hat –, hat dieser Moment des Schreckens, des Terrors auch gleichzeitig wieder einen Helden der Solidarität und der Menschlichkeit, Lassana Bathily. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Ich halte es auch für wichtig, diese heutige Aussprache hier im Parlament zu haben, weil das Parlament das Haus der Demokratie ist, und Demokratie heißt auch, die Kultur des Dissenses und des Streitens zu leben, aber trotzdem zu gemeinsamen Beschlüssen zu kommen. Das Parlament ist auch der Ort der Dialektik des politischen Alltags. Deswegen steht es Ihnen zu, dass Sie diese Tafeln während meiner Rede hochhalten, dass Sie Zwischenrufe machen. (Abg. Kickl: Damit wir wissen, wovon wir reden! – Abg. Strache: Um ihn beim Namen zu nennen!) Ich halte es nur nicht für geschmackvoll und angebracht. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen. – Abg. Kickl: Wir sollten nur wissen, wovon wir reden!)
Gerade in der heutigen Zeit dürfen wir nicht zulassen, dass unsere Werte und Prinzipien wie Freiheit, Demokratie, pluralistische, offene und säkulare Gesellschaft durch Terror bedroht werden. Wir müssen uns alle – jeder Einzelne hier und draußen in der Gesellschaft – klar sein: Wir selber haben es in der Hand durch das, was wir leben. Die Antwort auf Hass, Gewalt und Terror müssen Solidarität und Menschlichkeit sein sowie bedingungslose und unerschütterliche Verteidigung von Offenheit, Demokratie, Vielfalt und Toleranz.
Das gilt für die Abwehr von jeglichem Terror. Das gilt für den rechtsradikal motivierten Terror, wie er zum Beispiel 2011 in Norwegen vom rechtsextremen und islamfeindlichen Norweger Anders Breivik ausgeführt wurde. Das gilt für den islamistischen Terror, wie bei den Anschlägen in Paris. (Abg. Kickl: Genau!) Das gilt für fundamentalistische Organisationen wie ISIS, Boko Haram in Nigeria, Al Kaida und wie sie alle heißen. Das gilt auch für die vielen Anschläge auf Tempel, Moscheen und für die rassistischen Schmierereien und Aufmärsche, die wir leider auch in diesen Tagen erleben. Es galt auch schon vor 26 Jahren, als gegen Salman Rushdie aufgrund der Tatsache, dass er ein Buch geschrieben hat, eine Fatwa ausgesprochen und 1 Million Dollar Kopfgeld ausgesetzt wurde. Es steckt immer das gleiche Prinzip dahinter, nämlich die Ablehnung von Freiheit, Demokratie und einer offenen Gesellschaft. Daher dürfen wir auch nicht zuschauen, wenn unsere Freiheit zerstört wird. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Die Menschlichkeit und die Freiheit werden dann siegen, wenn die Antwort auf Hass Solidarität ist, wenn die Antwort auf Gewalt Rechtsstaatlichkeit ist, wenn die Antwort auf alle diese Vorkommnisse nicht die Einschränkung unserer Freiheitsrechte ist, wenn die Antwort auf religiösen Fundamentalismus eine säkulare Gesellschaft und ein säkularer Staat sind, wenn die Antwort auf Ausgrenzung Integration ist und wenn die Antwort auf Dummheit eine bessere Bildung ist. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten von Grünen und NEOS.)
Jens Stoltenberg hat 2011 als Antwort auf das Breivik-Massaker gesagt: „Unsere Antwort auf Gewalt ist noch mehr Demokratie, noch mehr Menschlichkeit, aber nicht noch mehr Naivität.“ – In diesem Sinne gilt auch: Keine Toleranz für Intoleranz! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS. – Die Abgeordneten der FPÖ halten Tafeln mit den Aufschriften „Kein Platz für Radikal-Islam“ sowie „Wir haben gewarnt“ in die Höhe, die Abgeordneten der Grünen sowie Abgeordnete der NEOS Tafeln mit den Aufschriften „Je suis Charlie“, „Je suis juif“, „Je suis Ahmet“, die Abgeordneten der ÖVP Tafeln mit den Aufschriften „Freiheit der Meinung“, „Freiheit des Glaubens“ sowie „Freiheit der Presse“.)
9.36
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Lopatka. – Bitte.
9.36
Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Werte Regierungsmitglieder! (Der Redner stellt eine Tafel mit der Aufschrift „Freiheit des Glaubens“ vor sich auf das Rednerpult.) Die Menschen werden frei und gleich an Rechten geboren und bleiben es. Die Erklärung der Menschenrechte von 1789 in Paris war damals ein revolutionärer Akt. Heute sollte die Wahrung der Menschenrechte eine Selbstverständlichkeit sein. Trotzdem müssen wir diese Erklärung ansprechen.
„Die Freiheit besteht darin, alles tun zu dürfen, was einem anderen nicht schadet. Die Ausübung der natürlichen Rechte eines jeden Menschen hat also nur die Grenzen, die den anderen Mitgliedern der Gesellschaft den Genuss eben dieser Rechte sichern. Diese Grenzen können nur durch das Gesetz bestimmt werden.“ – Das statuiert diese Erklärung.
Wenige Jahre später haben die US-Amerikaner im Grundrechtskatalog ihrer Verfassung dann festgehalten, dass in Parlamenten wie in unserem keine Gesetze beschlossen werden dürfen, die diese Meinungs-, Religions- und Pressefreiheit einschränken. Traurig und richtig zugleich ist, dass wir heute nicht zur Tagesordnung übergehen, sondern dass wir uns mit diesen Fragen beschäftigen. 200 Jahre, nachdem diese Freiheiten für jeden einzelnen Menschen errungen worden sind, müssen wir uns jetzt wieder die Frage stellen, und dies zu Recht, ob diese Freiheiten gefährdet sind.
Meine Damen und Herren! Die Freiheit, denken zu dürfen, was man will, die Freiheit, glauben zu dürfen, was man will, die Freiheit, sagen zu dürfen, was man will, das ist das, was wir gemeinsam zu verteidigen haben. Ich orientiere mich hier am deutschen Bundesverfassungsgericht, das da von der wehrhaften Demokratie spricht. Ich bekenne mich zu dieser wehrhaften Demokratie. Die Demokratie hat nicht nur das Recht, sondern vielmehr die Verpflichtung, für die demokratische Grundordnung einzutreten und sich auch zur Wehr zu setzen, wenn jemand darauf abzielt, diese demokratische Grundordnung in Gefahr zu bringen, sie funktionsunfähig zu machen. Es ist schon angesprochen worden: Ob diese Gefahr von rechts oder von links kommt, wir müssen gemeinsam dagegen auftreten, und die ÖVP steht für diese wehrhafte Demokratie. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Ertlschweiger.)
Ja, der schreckliche Anschlag in Paris war ein Anschlag auf genau dieses Wertegefüge, für das die Europäische Union steht, das wir gemeinsam in der Europäischen Union zu verteidigen haben. Aber ich denke in dieser Stunde auch an die Tausenden Christen, wie in Nigeria, die nur ihres Glaubens wegen dahingeschlachtet worden sind. Das sollten wir in dieser Stunde auch nicht vergessen, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und SPÖ, bei Abgeordneten von FPÖ und Grünen sowie des Abg. Vavrik.)
Gedenken und Bedenken allein sind aber zu wenig. Wir haben auch zu handeln. Die Innenministerin hat es angesprochen: Die Sicherheitsvorkehrungen in Österreich wurden schon vor geraumer Zeit erhöht – Sie werden sich noch erinnern können, als dieser Wahnsinnsanschlag in Kanada war. Natürlich gibt es bei uns auch ein abstraktes Bedrohungspotenzial. Leider sind auch in Österreich vor allem junge Männer und Frauen, die daran nicht gehindert werden konnten, in den Dschihad gezogen, andere sind zurückgekommen. Wir haben hier achtsam zu sein. Es ist richtig, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung insbesondere auch die Israelitische Kulturgemeinde schützen will. Paris hat gezeigt, dass wir für die besonderen Sorgen der IKG Verständnis haben müssen.
Aber selbstverständlich müssen wir hier alles tun, dass die, die diese Sicherheit gewährleisten sollen, auch entsprechend ausgerüstet sind. Mir ist natürlich bewusst, dass
ein Mehr an Technologie, an Ausrüstung per se Terroranschläge nicht verhindern kann, aber es ist notwendig, dass wir mit gutem Gewissen unsere Einsatzkräfte im Interesse der Bevölkerung hier auf der Straße haben. Dafür kämpfen wir als ÖVP: dass sie entsprechend ausgerüstet sind, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)
Selbstverständlich wissen wir, dass die Vorratsdatenspeicherung die Anschläge von Paris nicht verhindern konnte, aber sie kann jetzt dazu beitragen, in Strukturermittlungen Hintergründe und Mittelsmänner aufzudecken und dadurch weitere Anschläge zu verhindern. Daher treten wir für diese Vorratsdatenspeicherung hier bei uns – im europäischen Einklang mit unseren Kolleginnen und Kollegen im Europaparlament – ein, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)
Aber unsere Arbeit muss schon früher ansetzen, beispielsweise in den Schulen. Der Herr Bundeskanzler hat es angesprochen: Diese Grundprinzipien unserer freien und offenen Gesellschaft, ja, die müssen auch erlernt werden. Unsere Kinder müssen lernen, dass sie sich einmischen, dass sie mitmachen, dass sie diskutieren, dass auch gestritten wird. Aber sie müssen auch noch etwas lernen, nämlich dass Gewalt und Terror nie Mittel sein können, um Interessen durchzusetzen. Das ist der entscheidende Punkt! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Meine Damen und Herren! Die Österreichische Volkspartei hat sich seit ihrer Gründung, seit dem 17. April 1945, also durch 70 Jahre hindurch, immer für Freiheit, für Rechtsstaatlichkeit und Toleranz eingesetzt. Daher haben wir auch in dieser Tradition stehend in unserer Bundesparteivorstandssitzung vorgestern ein Manifest beschlossen, in dem wir festhalten, dass wir als Volkspartei immer gegen jede Art von Extremismus und Terror, von welcher Seite dieser Extremismus und dieser Terror auch kommen mögen, eintreten werden, dass wir geschlossen mit Entschlossenheit gemeinsam auftreten und alle im Parlament vertretenen Parteien einladen, gemeinsam an diese Sache heranzugehen.
Wir als Österreichische Volkspartei sind uns auch dessen bewusst, dass unser Europa, das für Freiheit, für Rechtsstaatlichkeit und auch für Toleranz stehen muss, sich niemals von verbrecherischen Organisationen einschüchtern oder spalten lassen darf – niemals!
Wir halten in diesem Manifest auch fest, dass die stärkste Waffe gegen den Terrorismus der Zusammenhalt unserer europäischen Wertegemeinschaft ist. Deswegen ist auch die Europäische Union so wichtig, um über nationalstaatliche Grenzen hinweg gemeinsam aufzutreten.
Meine Damen und Herren! Die Österreichische Volkspartei fühlt sich der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger zutiefst verpflichtet, damit wir eben unsere Freiheit absichern können, wobei diese Freiheit des Einzelnen natürlich auch die Eigenverantwortung des Einzelnen mit einschließt. Daher haben wir Demokraten alles zu tun, um diese Freiheit zu verteidigen: hier in Österreich, in Europa, aber auch weltweit. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
9.43
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Klubobmann Strache zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
9.43
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Der Redner stellt eine Tafel mit der Aufschrift „Kein Platz für Radikal-Islam“ vor sich auf das Rednerpult.) Natürlich haben wir es beim aktuellen Terroranschlag in Paris mit einem Terroranschlag radikaler Islamisten zu tun, und das macht uns alle äußerst betroffen. Und es schockiert uns auch, mit welcher Brutalität, mit welcher Men-
schenverachtung Journalisten, Polizeibeamte, Bürger, jüdische Bürger aufgrund ihres Glaubens eiskalt und brutal ermordet wurden, weil sich verwirrte Verbrecher leider Gottes auf eine Religion berufen, auf eine Religion beziehen und diese missbrauchen. Aber bitte tun wir nicht so, als wäre das nicht der Fall, und nennen wir die Dinge beim Namen! (Beifall bei der FPÖ.)
Das habe ich leider in der Erklärung der Bundesregierung am vergangenen Sonntag, aber auch in der heutigen Erklärung der Frau Nationalratspräsidentin vermisst. Es ist kein einziges Mal der Begriff Islamismus und islamistischer Terror verwendet worden. Ich meine, man muss schon auch klar und deutlich machen, woher der Terror in Paris kam und woher er kommt. Das ist eine sehr gefährliche Entwicklung, wobei wir seit Jahren vor dem radikalen Islamismus und diesen gefährlichen Entwicklungen auch gewarnt haben und oftmals leider Gottes erleben mussten, dass die Warner dann als Verunglimpfer und als Hetzer et cetera beschimpft und behandelt worden sind. Ich sage, das ist keine gute Vorgangsweise und keine gute Methode gewesen, kritisch mit Fehlentwicklungen umzugehen. (Beifall bei der FPÖ.)
Und ich sage, da hilft es nichts, die Augen-und-Ohren-zu-Politik fortzusetzen und so zu agieren, wie das bis dato leider auch in manchen Ansprachen der Fall war, indem man sich nämlich nicht traut, den Kern des Problems anzusprechen, weil man vielleicht Angst hat, jemanden zu beleidigen.
Aber der radikale Islamismus kann und darf keinen Platz in unserer Gesellschaft haben, genauso wenig wie radikale Terrororganisationen anderer Religionsgemeinschaften, wenn es sie geben sollte, gleich welcher Religionsgemeinschaft. Es ist alles abzulehnen, wo Terror dahinter steht. (Beifall bei der FPÖ.) Aber es gibt Hunderte Terrororganisationen im Bereich des radikalen Islamismus, und das ist nicht eine, das sind viele Bewegungen, die letztlich heute eine Gefährdung ausmachen und die ein Gefährdungspotenzial darstellen.
Daher sage ich, es ist wichtig, hier keine Realitätsverweigerung zu leben. Das ist offenbar leider auch in der Vergangenheit eines der Hauptprobleme gewesen, nämlich dass man diese Fehlentwicklung nicht ernst genommen hat, und deshalb sollte man die Dinge beim Namen nennen. Radikalislamisten beziehen sich leider mit ihren Interpretationen auf den Koran. Sie berufen sich auf den Islam. Sie begehen Verbrechen in seinem Namen und missbrauchen ihn letzten Endes.
Es gibt zum Glück auch viele, viele Moslems, die das zutiefst ablehnen, und es ist daher wichtig zu differenzieren. Es kann und darf keinen Generalverdacht gegenüber muslimischen Gläubigen geben (Beifall bei der FPÖ), aber radikale Islamisten, die müssen wir alle gemeinsam bekämpfen und die dürfen sich in dieser Gesellschaft auch nicht weiter ausbreiten.
Daher ist es besonders bedenklich, wenn es dann Fehlentwicklungen gibt, auf die wir hingewiesen haben, wie zum Beispiel über 21 salafistische Kindergärten in Wien, wo radikale mittelalterliche Lehrinhalte verbreitet werden. So werden auch an Hamas-Terrororganisationsvertreter hier in Wien Orden verliehen, und es sind in dieser Stadt leider Gottes auch andere Fehlentwicklungen möglich.
Dann braucht man sich nicht zu wundern und enttäuscht und schockiert zu sein, dass es so etwas geben kann, dann nützt es nichts, solche Sonntagsansprachen zu halten, wenn es leider Gottes nach wie vor solche Fehlentwicklungen vonseiten des politischen Verantwortungsträgers gibt. (Beifall bei der FPÖ.)
Man sollte bitte nicht so tun, als wären die Anschläge in Paris die ersten islamistischen Terroranschläge in Europa gewesen.
Am 11. März 2004 in Madrid: Sprengstoffanschläge auf vier Pendlerzüge mit 191 Toten.
Am 7. Juli 2005 starben in Londons U-Bahn 56 Menschen aufgrund eines Anschlags.
Am 27. November 2009 wurden in einem russischen Schnellzug auf der Fahrt von Moskau nach St. Petersburg 28 Menschen ermordet.
Am 9. März 2010 wurden in der Moskauer Metro 40 Menschen getötet.
Am 2. März 2011 starben bei einem Anschlag auf amerikanische Soldaten am Flughafen Frankfurt zwei Menschen.
Vom 11. bis 19. März 2012 ermordete ein radikaler Islamist in Südfrankreich sieben Menschen, nämlich drei Soldaten, einen Rabbiner und drei jüdische Kinder.
Am 22. Mai 2013 wurde ein britischer Soldat in England von radikalen Islamisten buchstäblich in Stücke gehackt.
Am 24. Mai 2014 kamen bei einem Anschlag im Jüdischen Museum in Brüssel vier Menschen, vier jüdische Mitbürger ums Leben.
Und jetzt gab es einen weiteren Anschlag, den wir heute betrauern und der uns schockiert.
Es gibt also eine Kette von Anschlägen
von radikalen Islamisten, weswegen wir uns ernsthaft damit auseinandersetzen
und überlegen müssen, wie wir weitere Anschläge verhindern können. Und da bin ich der Frau
Innenministerin dankbar, dass sie hier heu-
te auch angekündigt hat, alle Maßnahmen ergreifen zu wollen.
Ich habe (in Richtung von Bundesministerin Mikl-Leitner) Sie nur in den
letzten Tagen nicht vernehmen können: Weder hier im Parlament noch in
anderen Strukturbereichen habe ich das wahrgenommen, was Sie heute
dargelegt haben.
Ich hoffe, dass das nun angegangen wird und dass die Sicherheit auch entsprechend verschärft und optimiert wird, denn ich befürchte aufgrund eines Artikels im heutigen „Kurier“, dass ja leider eine aktuelle Bedrohungslage gegeben ist. Und dieser Herr Mahmoud Mohamed, der ja auch hier in Österreich aufgrund mehrerer Anschläge vor Gericht gestellt worden ist – Anschläge, auch Mordanschläge, die er geplant hat – und auch verurteilt wurde, hat ja hier aktuell wieder neue Drohungen ausgesprochen.
Ich sage daher, wenn wir die Problematik beleuchten, dann müssen wir festhalten, dass Europa heute leider in einer Entwicklung ist, dass wir einerseits radikalislamistischen Terror importiert haben, diesen aber auch bereits exportieren.
Viele der radikalen Islamisten, Dschihadisten und Kämpfer kommen von Österreich nach Syrien, kämpfen dort vor Ort, sind Teil einer Terror-Armee, und wir haben entsprechend der Gesetzeslage Optimierungen zu treffen, damit unsere Bevölkerung geschützt ist. Dschihadisten, Terror-Armeemitglieder, die in einem Krieg für eine fremde Armee oder eine Terrororganisation sind, haben nach dem Söldner-Paragraphen die Staatsbürgerschaft zu verlieren. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir haben dafür Sorge zu tragen, dass solche Menschen, die in Syrien oder sonst wo Menschen brutal ermorden – Christen, Juden, liberale Moslems –, die nicht in ihr verwirrtes Weltbild passen, nicht einfach wieder ungehindert nach Österreich kommen und sich hier frei bewegen können und letztlich als tickende Zeitbomben unterwegs sind, bis vielleicht ein radikaler, terroristischer Anschlag passiert.
Nein, wir haben hier mit Sondermaßnahmen zu agieren. Wenn Menschen ankündigen, dass sie als Gotteskrieger tätig werden und in diese Region reisen, das über Facebook angekündigt haben und wieder zurückkommen, dann haben die zu beweisen, was sie dort gemacht haben.
Wir müssen auch im Interesse der allgemeinen Sicherheit nachdenken, ob solch radikale Dschihadisten und vielleicht brutale Mörder und Kopfabschneider hier als tickende
Zeitbomben frei herumlaufen können, bis vielleicht auch in Österreich etwas Schreckliches passiert, was wir alle nicht wollen und was wir alle gemeinsam zu verhindern haben. (Beifall bei der FPÖ.)
Der Schutz der Allgemeinheit vor gewaltbereiten und ausgebildeten Terroristen muss Vorrang haben, und ich denke, dass das dann auch eine abschreckende Wirkung hätte, was durchaus notwendig ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, dass hier von allen politischen Parteien im Hohen Haus diese Ernsthaftigkeit in Zukunft nicht nur in der Debatte, sondern auch bei der notwendigen gesetzlichen Beschlussfassung gelebt werden wird. Wir müssen die Werte Europas gemeinsam sicherstellen, die ganz bewusst auch angesprochen worden sind, das europäische Wertegebäude: das europäische abendländische Wertegebäude der Aufklärung, des Humanismus, der Meinungsfreiheit, der Medienfreiheit – all das sollte uns gemeinsam ausmachen. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) Und trotz aller Widersprüche und unterschiedlicher Meinungen, die wir haben, sollten wir das bitte nicht vergessen und nicht den Fehler machen, Verunglimpfungen vorzunehmen. (Präsidentin Bures gibt neuerlich das Glockenzeichen.)
Jede Form von Extremismus ist abzulehnen, ob sie von links, rechts, oben, unten, von welcher Religion auch immer ausgeht! Alles, was mit Extremismus und Gewalt zu tun hat, ist vehement von uns als Demokraten zu bekämpfen (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP), das sollte gemeinsamer Konsens sein. Antisemitismus hat in unserer Gesellschaft genauso wenig verloren wie antichristliche oder antimuslimische oder gegen andere Religionen gerichtete Verhaltensmuster. (Präsidentin Bures gibt neuerlich das Glockenzeichen.)
Das sollte unser Grundkonsens sein, und wer diesen missbraucht oder dagegen verstößt, sollte auch mit der vollen Härte unseres Rechtsstaates und der Gesetze konfrontiert werden. (Beifall bei der FPÖ.)
9.52
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Klubvorsitzende Dr. Glawischnig-Piesczek. Ich erteile es ihr.
9.53
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wir verwenden in der deutschen Sprache Begriffe wie „barbarisch“ oder „grausam“ oder „entmenscht“. Wenn man aber auf diese schockierenden Akte sieht, löst das bei mir und auch bei vielen anderen Menschen etwas aus, und das ist ein unendlich schwarzes Loch an Unbegreiflichkeit, was hier tatsächlich täglich, alltäglich passiert: Terror in Ländern wie Syrien, Afghanistan, Pakistan, Nigeria und dem Irak. Und jetzt ist dieser Terror nach Madrid, London und Norwegen auch wieder nach Europa zurückgekehrt.
Es ist natürlich deutlich aggressiver, wenn man sich vor Augen führt, dass es hier nicht nur um den bloßen Akt der Brutalität und des Mordens geht, sondern dass damit auch sehr viel mehr gemeint ist, nämlich das Fundament der europäischen Wertegemeinschaft. Das ist einerseits die Freiheit, auf der Straße, überall seine Meinung äußern zu können, die Freiheit, Religion auch sichtbar ausüben zu können. Für uns war das schon eine Selbstverständlichkeit, aber das wird jetzt zutiefst infrage gestellt.
Ich habe es als sehr wichtig empfunden, dass die Reaktionen weltweit, auch in Europa, auch in Österreich, so übereinstimmend positiv und auf Zusammenhalt ausgerichtet waren. Das war extrem relevant und wichtig, es hätte in Europa auch etwas ganz anderes passieren können. Es hätte Ausschreitungen geben können, es hätte genau das
passieren können, was sich diese islamistischen Terroristen auch gewünscht hätten. Wir dürfen genau diesen Fehler nicht machen, jetzt Hass mit Hass zu begegnen. Diese Solidarität, die mit dieser Aktion des „Je suis Charlie“, „Je suis juif“, „Je suis Bathily“ gezeigt wurde, das ist der Kern der europäischen Wertegemeinschaft, und den werden und wollen wir mit aller Kraft verteidigen. (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)
So überwältigend und positiv diese Reaktionen auch waren, jetzt geht es natürlich auch darum, die politischen Schlüsse daraus zu ziehen. Ich meine, es wäre grundlegend falsch, die Ermordung von Journalistinnen und Journalisten, Polizistinnen und Polizisten, jüdischen Bürgerinnen und Bürgern zum Anlass zu nehmen, ähnlich wie in den USA schrittweise rechtsstaatliche Standards zu reduzieren, zu opfern und aufzugeben. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Weninger.)
Der Terror kann auf mehreren Wegen sein Ziel erreichen: einerseits durch das Ermorden an sich, aber zweitens auch durch die Angst, die dadurch erzeugt wird, und drittens dadurch, dass schrittweise genau die Werte, gegen die sich der Terror richtet, ausgehöhlt werden. Dem islamistischen Terror ist mit aller Kraft und Macht des Rechtsstaates und der Grundrechte entgegenzutreten, und wir müssen uns auch dagegen wehren, dass der Terror als Anlass dafür genommen wird, Rechtsstandards und Grundrechte auszuhöhlen.
Deswegen sind manche Reaktionen für mich nicht nachvollziehbar. Man muss natürlich mit dem Schutzbedürfnis, mit der Frage, was jetzt auf politischer Ebene geschieht, umgehen, man muss damit aber sehr sensibel und sehr vorsichtig umgehen. Eine der ersten Reaktionen aber war die Wiedereinführung der Massenüberwachung. In Frankreich gab es übrigens Vorratsdatenspeicherung in einem sehr großen Ausmaß. Frankreich hat sehr, sehr gut ausgebaute Überwachungssysteme, im französischen Innenministerium kann man ohne richterlichen Befehl Internetseiten sperren und alles Mögliche machen, aber es hat auch dort nicht gefruchtet. Die Reaktion, jetzt genau damit anzufangen und wieder mit dieser Aushöhlung von Rechtsstaatlichkeit auf diese Akte zu reagieren, ist aus meiner Sicht falsch. (Beifall bei Grünen und FPÖ sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)
Allerdings würde ich mir in einer anderen Sache deutlich mehr Reaktion von der österreichischen Bundesregierung wünschen. Das, was in Saudi-Arabien zur Stunde passiert, nämlich dass ein regierungskritischer Blogger, ein junger Mensch – er hat gerade seinen 31. Geburtstag gefeiert –, für seine Meinungsfreiheit, die er gelebt hat, zu einer Strafe von 1 000 Peitschenhieben und zehn Jahren Haft verurteilt wird, das ist mit Menschenrechten, mit Grundrechten nicht vereinbar, es ist unerträglich. Und hier in Österreich gibt es keine Reaktion darauf. Man zieht nicht die Konsequenz, das Abdullah-Zentrum in Österreich, das mit saudi-arabischem Geld finanziert wird, zu schließen. (Beifall bei Grünen, SPÖ und FPÖ.)
Es geht aus meiner Sicht um mehr als um Meinungsfreiheit. Was Badawi gesagt hat, war nämlich die Verteidigung eines Grundrechtes. Er hat gesagt, Muslime, Juden, Christen und Atheisten seien gleichwertig. Er hat nichts anderes gemacht als einen europäischen Wert einfach nur auszusprechen, den Wert der Religionsfreiheit und der Ausübungsfreiheit. Und da dies im Gegenzug zu solch einer Reaktion eines Staates führt, kann man, glaube ich, durchaus sagen: Saudi-Arabien ist bereits ein Staat, wie ihn sich die IS eigentlich wünscht.
In diesem Sinne wünsche ich mir von der österreichischen Bundesregierung ein ganz klares Signal, eine ganz klare Kündigung des Vertrages dieses gemeinsamen Zentrums. (Beifall bei Grünen und FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.) Es war ein schwerer politischer Fehler, den man jetzt sofort rückgängig machen muss; die Kündigungsfrist ist drei Monate.
Ich weiß, dass das für viele von uns jetzt eine sehr schwierige Situation ist. Wir werden alle mit Menschen konfrontiert, die Angst haben, die wirklich Angst haben, speziell auch die Mitglieder der Israelitischen Kultusgemeinde in Österreich. Ich möchte ausdrücklich betonen, wir alle stehen hinter ihnen, in Österreich und in Europa, mit Unterstützung und Solidarität. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Das ist, glaube ich, keine Frage, niemals gewesen. Aber diese Angst, die hier von vielen auch formuliert wird, darf aus meiner Sicht trotzdem nicht zu dem führen, was sich der Terror in Europa jetzt wünschen würde: zu Angst, Trittbrettfahrerei und lautstarken Bekundungen.
Wir müssen unsere Grundrechte bis zum letzten Beistrich ganz präzise verteidigen und alle Mittel gegen extremistischen Terror ergreifen – aber auf Basis von Grundrechten, Demokratie und Rechtsstaat! (Beifall bei den Grünen und bei Angeordneten der SPÖ.)
10.00
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dietrich. – Bitte.
10.00
Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzte Frau Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich bin nicht Charlie! – genauso wie die meisten hier Anwesenden. Wir alle sind nicht Charlie! Keiner von uns hat mit einem solchen Mut und so kompromisslos für Meinungsfreiheit und westliche Werte gekämpft wie die Redakteure und Zeichner von „Charlie Hebdo“.
Trotz Anschlägen und trotz Todesdrohung sind sie ihren Weg kompromisslos weitergegangen. Sie haben sich nicht einschüchtern lassen und haben letztendlich den Preis, den höchsten Preis, den ein Mensch zahlen kann, nämlich den Preis des eigenen Lebens, bezahlt. Dafür gebührt ihnen unser höchster Respekt, dafür gebührt ihnen unsere höchste Anerkennung. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)
Keiner besitzt auch nur annähernd so viel Courage wie diese Opfer des IS. Ich möchte nicht falsch verstanden werden, die Inhalte sind nicht meines, aber Meinungsfreiheit ist das höchste Gut in einer Demokratie und darf auf keinen Fall verhandelbar sein.
Ich sage Ihnen, wer Charlie ist: Charlie ist ein kleines Mädchen in Syrien, in der zerbombten Umgebung der Stadt Aleppo, das ein Schild über dem Kopf hält und sagt: Ich bin Charlie! Dieses Bild ist über Twitter rund um die Welt gegangen, und hätte jemand den Kopf oder das Gesicht des Mädchens erkannt, so würde es nicht mehr leben. – Das ist Mut, das ist Einsatz für Meinungsfreiheit!
Meine geschätzten Damen und Herren! Terror, Extremismus und Gewalt entstehen nicht im luftleeren Raum, entstehen nicht im gesellschaftspolitischen Vakuum und schon gar nicht von heute auf morgen. Eine multikulturelle Gesellschaft braucht klare Spielregeln, damit sie funktionieren kann. Wir brauchen Toleranz, gegenseitiges Kennen und Verstehen, denn nur dadurch ist die Basis für ein harmonisches Miteinander gegeben. Und viele, die jetzt rufen: Wir sind Charlie!, die haben die Augen verschlossen, die haben viel zu lange die Augen vor den extremistischen Umtrieben verschlossen, sie haben all die gesellschaftlichen und politischen Fehlentwicklungen, die den Boden für diese Gräueltaten bereiten, ignoriert, relativiert und totgeschwiegen.
Meine geschätzten Damen und Herren! Spätestens seit gestern wissen wir: Österreich ist keine Insel der Seligen! Seit gestern wissen wir, auch bei uns wird zu Mord an Ungläubigen aufgerufen. Wir dürfen uns nicht wundern, wenn Tausende Menschen in unserem Land besorgt sind, wie künftig das Miteinander stattfinden sollte. Vor einiger Zeit
hat es eine Umfrage gegeben, wie der Islamismus mit westlichen Werten vereinbar ist – das war vor Paris! –, und da waren nur 11 Prozent der Österreicher der Meinung, das sei miteinander vereinbar. 71 Prozent haben gesagt: Geht auf keinen Fall! – Meine geschätzten Damen und Herren, die Politik darf solche Werte nicht ignorieren! Da besteht aktueller Handlungsbedarf.
Wenn sich heute eine Bewegung wie PEGIDA bildet, wo Menschen ihre Angst artikulieren und auf die Straße gehen, um zu demonstrieren, dann ist es der falsche Weg, diese Bewegung zu stigmatisieren. Es gibt nur einen Weg: die Anliegen ernst zu nehmen, in Diskussion zu treten! Damit kann man verhindern, dass à la longue Tausende, Zehntausende Österreicher auf der Straße sein werden. (Beifall beim Team Stronach und der Abgeordneten Strache und Hofer.)
Schaffen wir ein transparentes Gesellschaftssystem mit klaren Spielregeln und stehen wir zu den Werten wie Friede, Freiheit und Achtung der Menschenrechte!
Wir bemerken auch jetzt, dass es den Trend gibt, die Pressefreiheit einzuschränken, Meinungs- und Pressefreiheit zu kürzen. Die Stadt Leipzig wollte sogar ein Demonstrationsverbot, und es sollten Karikaturen von Mohammed nicht mehr öffentlich gezeigt werden dürfen.
Meine geschätzten Damen und Herren! Das ist das, was die Islamisten von uns wollen! Gehen wir doch diesen Weg nicht, seien wir mutig und stehen wir zu unseren Werten, stehen wir zur Meinungsfreiheit als wesentlicher Säule der Demokratie! (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Plötzlich hört man immer wieder das Wörtchen „aber“. – Ja, wir wollen schon Pressefreiheit – aber! Wir wollen Meinungsfreiheit – aber! Selbst der Herr Bundeskanzler hat gemeint: Natürlich ist das Demonstrationsrecht ein Grundrecht – aber! (Abg. Walter Rosenkranz: In manchen niederösterreichischen Gemeinden nicht! – Abg. Kickl: Nur für Linke! – Abg. Strache: Sollte halt für alle gelten!)
Meine geschätzten Damen und Herren, da gibt es kein Aber, da gibt es kein Zugeständnis! Demokratie und Meinungsfreiheit dürfen nicht verhandelbar sein! (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Jedoch, meine Damen und Herren: Demokratie und Meinungsfreiheit gibt es nicht umsonst, wie wir Österreicher aus schmerzlicher Erfahrung in der Vergangenheit wissen. Jetzt ist der Zeitpunkt, tatsächlich und kompromisslos für westliche und demokratische Werte einzustehen! Wer aber ruft: Ich bin Charlie!, und gleichzeitig gegen die besorgten und friedlich demonstrierenden Anhänger der PEGIDA-Bewegung hetzt, der hat von Meinungsfreiheit und Demokratie wirklich nichts verstanden. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ sowie des Abg. Rädler.)
10.07
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Strolz. Ich erteile es ihm.
10.07
Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Regierungsmitglieder! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Die Angst geht um, nicht nur in Paris, nicht nur in Frankreich, sondern auch viele Hunderte Kilometer entfernt hier bei uns.
Für den Moment haben die Terroristen ihr Ziel erreicht: Sie wollten Angst verbreiten, Schrecken verbreiten! Die Angst werden wir nicht abschaffen können, sie gehört zu uns Menschen, und anlässlich solcher Brutalität und solcher feiger Morde an Journalisten, an laizistischen Journalisten, an Juden und an Polizisten ist die Angst eine na-
türliche Reaktion. Wir können die Angst nicht abschaffen, aber wir können sie überwinden, um zu beweisen, dass wir vor dem Terror nicht kapitulieren. Wir werden als liberale Demokratie nicht weichen, wir lassen uns als Europäer die Wertegemeinschaft nicht zerschießen, Europa ist stärker als das Maschinengewehr. Das steht für mich außer Zweifel!
Was macht dieses Europa aus? Was ist das pulsierende Herz von Europa? – Es ist unser humanistisches Erbe, es ist der Geist der Aufklärung, es sind die Menschenrechte und die Bürgerrechte. Unsere liberalen Demokratien bauen darauf auf, dass wir Menschen unveräußerliche Rechte haben, dass wir ausgestattet sind mit unveräußerlichen Rechten – unabhängig von Geschlecht, Alter, Staatszugehörigkeit, Religion!
Wir sind frei und gleich an Würde geboren – und daraus erwächst die individuelle Handlungsfreiheit, daraus erwächst die Meinungsfreiheit, daraus erwächst die Pressefreiheit, daraus erwächst die persönliche Entfaltung, daraus erwächst auch unser Wohlstand, behaupte ich, daraus erwächst auch unser gesellschaftliches Wohlbefinden, und daraus erwächst auch unser Reichtum, ideell wie auch materiell!
Wir werden diese Werte verteidigen! Wir werden sie als liberale Demokratie verteidigen – mit der vollen Härte und Konsequenz des Rechtsstaates, aber auch mit den Waffen des Humanismus und der Aufklärung, die da sind: Vernunft, Respekt und die Gabe der Unterscheidung des Geistes. All diese Zutaten werden wir brauchen!
Der Sicherheitsapparat ist gefordert: Wir brauchen die Entschlossenheit des Rechtsstaates im Umgang mit gewalttätigen Extremisten. Für diese gibt es in unserem Rechtsstaat einen eindeutigen Platz, an den sie gehören, nämlich hinter Gitter! Dafür müssen wir unentwegt sorgen.
Gleichzeitig möchte ich im Lichte der aktuellen Diskussion, in der viele undifferenzierte Phantasien der Repression auferstehen, betonen: Dringender und wichtiger als der Ruf nach gepanzerten Fahrzeugen ist meines Erachtens die Frage, ob wir die richtig ausgebildeten Menschen haben und damit erstens die Fähigkeit, die Sprache und die Kultur jener Menschen zu verstehen, die uns offensichtlich so fremd sind, und zweitens – und da müssen wir differenzieren! – die Fähigkeit, das Wesen und die Beweggründe jener zu entschlüsseln, die unsere Gesellschaftssysteme zerstören wollen.
Dringender und wichtiger als das Zusperren von offensichtlich fragwürdigen Dialogzentren ist für mich das Aufsperren und der Aufbau von lebendigen, von wirkmächtigen Dialogzentren, die eine Plattform darstellen und einen Ort der Begegnung und des Austausches kreieren. Dringender und wichtiger als die Wiedereinführung von grundrechtswidriger Vorratsdatenspeicherung ist die Umsetzung einer gemeinsamen Außen-, Sicherheits- und Nachbarschaftspolitik der Europäischen Union! (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Walser.)
Verstehen wir einerseits die Sprache und die Kultur jener Menschen, die uns so fremd sind? Verstehen wir andererseits das Wesen und die Beweggründe jener, die unser Gesellschaftssystem unterminieren wollen? – Ich glaube nicht! Österreich hatte einst eine kaiserlich-königliche orientalische Akademie. Ich finde das spannend! Damals wollte man sich dem Fremden nähern, damals wollte man verstehen! (Abg. Walter Rosenkranz: Wir haben !) Wir haben diese Akademie damals in die im Theresianum untergebrachte Diplomatische Akademie umgewandelt. Aber ich frage: Wo ist heute das Zentrum für Islamforschung in Österreich? Wo ist es? Warum sind wir bei diesem Thema sehr spät und nur sehr zögerlich in die Gänge gekommen? Und wo ist das Zentrum für Islamismusforschung in Österreich? Warum wollen wir nicht genau hinschauen? Warum wollen wir hier nicht Wissen schaffen? Haben wir vitale wirkmächtige Dialogzentren, Orte der Begegnung in Österreich?
Der Islam gehört zu Österreich, genauso wie das Judentum, das Christentum, die Agnostiker, die Atheisten, die Laizisten: Wir sind Österreich, wir gemeinsam! (Zwischenruf des Abg. Rädler.)
Wollen wir in Österreich – ich zitiere – einen Kalten Krieg zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen, wie es ein Islamwissenschaftler vor ein paar Jahren formuliert hat? Oder wollen wir Respekt, Austausch, Begegnung, wechselseitige Wertschätzung?
Ich will das Miteinander – aber dann müssen wir auch investieren! Insofern müssen wir, so glaube ich, einen Teil dieses kolportierten dreistelligen Millionen-Euro-Betrages hernehmen, um Zentren des Dialogs zu bauen. Das wäre gut investiert. Wir sollten das nicht Saudi-Arabien überlassen! Denn: Wer zahlt, schafft an! – Da sollten wir selbst investieren!
Schlussendlich: Werden wir auf die Angst und den Terror mit der Beschneidung der Grundrechte antworten, oder gibt es Alternativen? Sicherheit ist mitunter auf staatliche Gewalt, Aufklärung, Überwachung und Restriktion angewiesen. Doch die Dosis ist hier entscheidend! Das ist wie bei Medikamenten mit schweren Nebenwirkungen: Sie sind nur wirksam, wenn sie wohldosiert eingesetzt werden. Wenn die Dosierung nicht passt, dann kommt es zu Gewöhnungseffekten, es kommt zur Überdosierung mit Nebenwirkungen, die den Organismus schädigen. Diese Gefahr gibt es auch für demokratische Organismen. (Abg. Strache: Wir schicken den ISIS-Kämpfern Polizisten ohne Helm ?!)
Der Blick nach Frankreich zeigt: Die Vorratsdatenspeicherung hat Frankreich nicht geschützt. Der Blick in die USA zeigt: Das Foltern hat die USA nicht geschützt. Wir müssen die Krisen, die vor unserer Haustür entstehen, frühzeitig wahrnehmen. Wir brauchen Empathie, Antizipation, wir brauchen Wissen! Wir dürfen Krisen nicht erst dann realisieren, wenn sie sich bereits in Mord und Totschlag gewandelt haben. (Abg. Riemer: Wer zu spät kommt, den bestraft ?!)
Wir brauchen hier eine Außen-, Sicherheits- und Nachbarschaftspolitik, die vorausschauend ist, die empathisch ist, die entschlossen ist! Wir kochen derzeit 28 nationale Süppchen, und die gemeinsame Suppe aller 28 ist zu dünn, um diesen Kontinent nähren zu können – und daran leiden wir! Wer Sicherheit und Frieden in Europa gewährleisten will, der muss eine gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Nachbarschaftspolitik vorantreiben.
Der Frieden fällt nicht vom Himmel, das haben wir in den letzten Jahren wahrnehmen müssen. Der Frieden ist das Ergebnis harter Arbeit – harter Beziehungsarbeit, und die müssen wir intensivieren!
Die Erkenntnis der letzten Jahre ist: Stell dir vor, es ist Frieden, und keiner kümmert sich darum – dann kommt der Krieg zu dir! Das ist die Erkenntnis der letzten Jahre, und deswegen müssen wir uns mehr als bisher um den Frieden kümmern.
Die Europäische Union – Frau Präsidentin, ich komme zum Schlusssatz – ist eine einzigartige Kulturleistung der Menschheit! Wir haben Großartiges geschaffen im Innenverhältnis, und es ist jetzt Zeit, dass wir im Außenverhältnis mehr Verantwortung global übernehmen. (Beifall bei den NEOS.)
10.16
Präsidentin Doris Bures: Ich bedanke mich bei der Bundesregierung für die Erklärung und für die Debatte.
Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Dieser Tagesordnungspunkt ist hiermit erledigt, und ich unterbreche die Sitzung bis 12 Uhr zum Aufruf der Dringlichen Anfrage.
Die Sitzung ist unterbrochen.
*****
(Die Sitzung wird um 10.16 Uhr unterbrochen und um 12.01 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Vorkommnisse rund um die Hypo Group Alpe-Adria (3412/J)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 3412/J.
Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch die Schriftführerin.
Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:
Begründung
Am 25. März 2014 wurde mit Beschluss der Bundesregierung eine Untersuchungskommission zur Aufklärung der Vorkommnisse rund um die Hypo Group Alpe-Adria eingesetzt. Laut Vortrag an den Ministerrat liegt diesem Beschluss eine Entscheidung des Bundeskanzlers und des damaligen Vizekanzlers und Finanzministers zu Grunde. Mit der Leitung der Kommission wurde Dr. Irmgard Griss betraut. Im Wesentlichen kommt die Kommission in ihrem Bericht vom 2. Dezember 2014 zu dem Ergebnis, dass eine Symbiose aus Kontrollversagen, Untätigkeit und Fehlentscheidungen zu einem Multiorganversagen geführt hat. Ungeachtet dessen sind viele Fragen unbeantwortet geblieben, wie etwa die persönlichen Interessen von Organträgern der Republik oder die Einflussnahme von Außen zum Schaden der Republik. Das prognostizierte Schadensvolumen beläuft sich nach Expertenschätzungen auf bis zu 20 Mrd. Euro. Für die Amtszeit des Bundeskanzlers sind folgende Teile des Kommissionsberichtes von Bedeutung:
()
„3. Verstaatlichung der HBInt
Die BayernLB setzte den Wachstumskurs bis
September 2008 fort. Nach einer Kapitalerhöhung um 600 Mio EUR
im Jahr 2007, die von der BayernLB und der GRAWE getragen wurde, und
einer weiteren Kapitalerhöhung um 700 Mio EUR im Jahr 2008, die
fast zur Gänze von der BayernLB getragen wurde, stellte die HBInt am
15. Dezem-
ber 2008 den Antrag auf Zeichnung von Partizipationskapital von 1,45 Mrd
EUR durch den Bund. In einem vom BMF angeforderten Gutachten hatte die OeNB zu
beurteilen, ob die HBInt grundsätzlich gesund („sound“) oder
nicht grundsätzlich gesund („distressed“) war. Die OeNB
kam zum Schluss, dass die HBInt „nicht ‚distressed’ im Sinne
unmittelbar erforderlicher Rettungsmaßnahmen“ sei. Damit erfüllte die OeNB ihre Aufgabe nicht. Das BMF verabsäumte es, eine eindeutige Beurteilung einzufordern und gewährte der HBInt Partizipationskapital von 900 Mio EUR zu den Bedingungen für grundsätzlich gesunde Banken. Bei einer Qualifikation als „distressed“ wäre die Verzinsung höher gewesen; eine solche Qualifikation hätte aber vor allem bewirkt, dass die HBInt bereits damals einen Umstrukturierungsplan hätte entwickeln müssen. Mit der Gewährung des Partizipationskapitals zu den Bedingungen für gesunde Banken wurde eine weitere Gelegenheit verpasst, die Bank zur Lösung ihrer strukturellen Probleme anzuhalten.
Das BMF traf die Entscheidung zur Verstaatlichung der HBInt vom 14. Dezember 2009 in Abstimmung mit dem Bundeskanzleramt gestützt auf Empfehlungen und Handlungen anderer Akteure. Für die Bewertung dieser Maßnahmen sind Grundsätze maßgebend, wie sie für unternehmerische Entscheidungen mit der Business Judgment Rule entwickelt wurden. Danach kommt es darauf an, ob das in der konkreten Situation gebotene Verfahren durchgeführt wurde, ob für die Entscheidung eine angemessene Informationsgrundlage bestand und ob die Entscheidung frei von Interessenkonflikten zustande kam.
Zentrale Frage in diesem Zusammenhang ist, ob das BMF die notwendigen Informationen rechtzeitig beschaffte und die Entscheidung zur Verstaatlichung aufgrund ausreichender Vorbereitung traf.
Akute Probleme der HBInt wurden offenkundig, als sich aufgrund des Halbjahresfinanzberichts 2009 herausstellte, dass die Risikovorsorge bereits das für das gesamte Kalenderjahr veranschlagte Ausmaß erreicht hatte. Auch die Finanzmarktbeteiligung AG des Bundes (FIMBAG) wies in einer am 22. Juli 2009 an das BMF übermittelten Stellungnahme sowohl auf den „dramatischen Anstieg“ des
Wertberichtigungsbedarfs als auch auf unrealistische Planungsannahmen der HBInt hin. Die Europäische Kommission hatte in ihrer Entscheidung zur Eröffnung des – wegen der mit dem Partizipationskapital gewährten Staatshilfe aufgrund europarechtlicher Vorgaben notwendig gewordenen – Beihilfeverfahrens vom 12. Mai 2009 klargestellt, dass sie die HBInt nicht als „sound“ einstufte. Die OeNB teilte am 15. Mai 2009 mit, dass sie die HBInt als „distressed“ beurteilt hätte, wäre die von der BayernLB im Dezember 2009 durchgeführte Kapitalerhöhung nicht zu berücksichtigen gewesen.
Das BMF musste aufgrund der im Juli 2009 bekannt gewordenen unerwartet hohen Risikovorsorge damit rechnen, dass neues Kapital erforderlich sein könnte. Zudem hatte die OeNB in einer Analyse vom 25. Mai 2009 darauf hingewiesen, dass die HBInt aufgrund der wirtschaftlichen Lage der BayernLB gezwungen sei, neben der BayernLB andere Finanzierungsquellen zu erschließen.
Für das BMF musste damit klar sein, dass die Lage der HBInt deutlich schlechter als zuvor angenommen war. Aufgrund der vom Vorstandsvorsitzenden Pinkl erteilten Information musste das BMF davon ausgehen, dass die BayernLB nicht allein für die notwendige Rekapitalisierung sorgen würde. Jedenfalls zu diesem Zeitpunkt hätten daher strategische Überlegungen über das weitere Vorgehen angestellt und schriftlich festgehalten werden müssen.
Ein solches Strategiepapier ist der Untersuchungskommission trotz mehrfacher Nachfragen nicht vorgelegt worden. Die Untersuchung hat auch nicht ergeben, dass das BMF mit den Minderheitsaktionären Kontakt aufgenommen hätte. Fest steht nur, dass die FMA versuchte, von der BayernLB Zusagen über die Rekapitalisierung der HBInt zu bekommen, aber keine konkrete Auskunft erhielt. Fest steht auch, dass es am 20. November 2009 zu Telefongesprächen zwischen Finanzminister Pröll und dem bayerischen Staatsminister Fahrenschon kam, deren Gegenstand die Kapitalaufbringung war.
Weiters steht fest, dass die BayernLB dem BMF am 23. November 2009 vorschlug, der Bund solle ihre Aktien an der HBInt kaufen. Der Bund hätte spätestens zu diesem Zeitpunkt auf Basis der eigenen Ziele Verhandlungen mit dem Freistaat Bayern und der BayernLB, aber auch mit den Minderheitsaktionären vorbereiten müssen. Er kann sich daher nicht darauf berufen, dass die dafür notwendige Zeit nicht zur Verfügung gestanden wäre.
Um die Verhandlungen zielgerichtet vorzubereiten, wäre es notwendig gewesen, in einem Strategiepapier die Stärken und Schwächen der Positionen aller beteiligten Akteure zu analysieren und Szenarien zu entwickeln, die der Bund seinerseits hätte vorschlagen und verfolgen können. Trotz der Bedeutung der anstehenden Verhandlungen wurden aber weder zeitgerecht die notwendigen Informationen beschafft noch wurden Alternativszenarien zur Insolvenz entwickelt. Zwar richtete die Finanzprokuratur als Vertreterin des Bundes Anfragen an FMA und OeNB. Diese Anfragen waren jedoch nicht primär darauf gerichtet, Informationen zu erhalten, die für die Erarbeitung einer Verhandlungsposition des Bundes von Bedeutung gewesen wären. Die Anfrage an die FMA bezog sich ausschließlich darauf, welche Aufsichtsschritte in der Vergangenheit gesetzt worden waren. Die Anfrage an die OeNB bezog zwar die wirtschaftliche Situation der HBInt und die Auswirkungen einer Insolvenz mit ein; sie war aber auch insoweit auf die Vergangenheit gerichtet, als die OeNB aufgefordert wurde, zu den Ursachen des Vermögensverfalls Stellung zu nehmen. Für die Verhandlungsstrategie des Bundes war die Anfrage der Finanzprokuratur nur insoweit von Bedeutung, als von der OeNB Informationen über den derzeitigen Zustand der HBInt erwartet werden konnten. Die OeNB verwies auf Mängel im Kreditvergabeprozess, in der Überwachung der Kreditnehmer, in der Bewertung der Sicherheiten und bei der Bildung der Risikovorsorge. Besonders aussagekräftig in diesem Zusammenhang ist der Bericht der OeNB vom 23. November 2009, der eine umfangreiche Liste von gravierenden Mängeln in allen wesentlichen Bereichen enthält. Dem BMF war bekannt, dass es den Bericht gab.
Dass diese Information genutzt worden wäre, ist nicht ersichtlich. Denn trotz der in den Berichten der OeNB beschriebenen gravierenden Missstände und trotz der Tatsache, dass keine Due Diligence durchgeführt worden war, verzichtete der Bund auf jede Gewährleistung für einen bestimmten Zustand der HBInt. Damit ging der Bund ein sehr hohes Risiko ein. Eine allfällige – in den Aktienkaufverträgen nicht ausdrücklich ausgeschlossene – Vertragsanfechtung wegen Irreführung ist kein vollwertiger Ersatz, weil sie an Voraussetzungen geknüpft ist, die über Mängel der gekauften Sache hinausgehen.
Bei sorgsamer Informationsaufbereitung
hätten die Vertreter des Bundes auch erkannt, dass und in welchem
Maß die Verhandlungsposition der BayernLB durch die offenen Forderungen
gegen die HBInt geschwächt war. Nach den bei der Verwaltungsratsklausur
der BayernLB am 28. und 29. November getätigten Aussagen beliefen
sich die Refinanzierungslinien auf 5 Mrd EUR; nach den Angaben der HBInt
vom 7. Dezem-
ber 2009 auf 3,5 Mrd EUR; die OeNB ging in einer Aufstellung vom Dezember
2009 von Liquiditätslinien von 3 Mrd EUR aus; im Zeitpunkt der
Verstaatlichung sollen es 3,7 Mrd EUR gewesen sein. Das
Gesamtrisikovolumen der BayernLB lag damit, Kaufpreis und bisherige
Kapitalaufstockungen mit eingerechnet, zwischen rund 6 Mrd EUR und
8,2 Mrd EUR.
Mit der Kündigung von Darlehen am 11. Dezember 2009 und der Aufrechnung mit fälligen Ansprüchen der HBInt versuchte die BayernLB, ihr Risiko um 600 Mio EUR zu reduzieren. Kündigung und Aufrechnung verschärften die Liquiditätslage der HBInt, die durch Einlagenabflüsse bereits entscheidend geschwächt war. Ausgelöst wurden die Einlagenabflüsse durch die anhaltende negative Medienberichterstattung. Es ist nicht erkennbar, dass der Bund eine Kommunikationsstrategie verfolgt oder zumindest ver-
sucht hätte, mit der HBInt und der BayernLB gemeinsam eine solche Strategie zu entwickeln. Dabei muss auch der Interessenkonflikt beachtet werden, in dem sich der Vorstandsvorsitzende der HBInt befand. Einerseits hätte er alles tun müssen, um die für die Bank katastrophale Berichterstattung zu verhindern. Andererseits trugen die Folgen dieser Berichterstattung dazu bei, dass die BayernLB ihrem Ziel näher kam, eine Übernahme durch den Bund zu erreichen. Gegen deren allfällige negative Auswirkungen auf seinen Vorstandsvertrag hatte sich der Vorstandsvorsitzende abgesichert.
Im Aktienkaufvertrag zwischen dem Bund und der BayernLB anerkannte die HBInt ausdrücklich die Rechtswirksamkeit der Kündigung und der Aufrechnung. Es hätten freilich rechtliche Ansatzpunkte dafür bestanden, dies in Zweifel zu ziehen. So hatte die BayernLB die Darlehenskündigung auf das Master Loan Agreement (Rahmenkreditvertrag vom 30. Jänner 2008) gestützt, ohne anzugeben, welchen vertraglichen Kündigungsgrund sie als erfüllt ansah. Ohne wirksame Kündigung hätte auch keine Aufrechnungslage bestanden. Die Aufrechnung hätte, im Fall einer Insolvenzeröffnung, wegen Begünstigung nach § 30 Insolvenzordnung angefochten werden können.
Hätte sich das BMF über all diese Umstände informiert, so hätte sich die Annahme, dass die BayernLB eine Insolvenz der HBInt in Kauf nehmen würde, in einem neuen Licht gezeigt. Zumindest hätten die Vertreter des Bundes auf die der BayernLB drohenden Verluste hinweisen und damit ihre Verhandlungsposition stärken können. Eine Prüfung der von der BayernLB gewährten Darlehen nach Eigenkapitalersatzrecht hätte den österreichischen Verhandlern auch erlaubt, den wirtschaftlichen Wert der von der BayernLB angebotenen Leistungen einzuschätzen. Die Versäumnisse des Bundes liegen somit in einer mangelnden Informations-beschaffung, in der fehlenden strategischen Planung und in der fehlenden Umsetzung der bekannten Informationen in eine Verhandlungsstrategie.
Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass im Aktienkaufvertrag zwischen dem Bund und der BayernLB die Gewährung von Liquidität zu den gleichen Bedingungen erfolgte, zu denen die am 11. Dezember 2009 von der BayernLB gekündigten Darlehen gewährt worden waren. Diese Vertragsbedingungen ergeben sich aus dem Master Loan Agreement. Sie enthalten die Zusage des Kreditnehmers (der HBInt), näher bezeichnete gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kreditgebers (der BayernLB) durchzuführen. Gleichzeitig sagte der Bund für den Fall der „Aufspaltung der Bank oder einer wirtschaftlich vergleichbaren Maßnahme, nach der die Lebensfähigkeit der Bank nicht mehr gewährleistet ist“, zu, die Rückzahlung der zu diesem Zeitpunkt aushaftenden Darlehen und Kreditlinien der BayernLB sicherzustellen. Durch diese Vertragsgestaltung wurden gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen von der Zustimmung der BayernLB abhängig gemacht, obwohl der Bund nach dem Aktienkaufvertrag für einen solchen Fall ohnehin die Kreditrückzahlung an die BayernLB garantierte. Es gibt keine Hinweise, dass dies den Personen, die für den Bund handelten, bei den Verstaatlichungsverhandlungen, bei der Vertragserrichtung oder bei Vertragsabschluss bewusst gewesen wäre.
Anders als das BMF, das auf die Beauftragung externer Spezialisten des Gesellschafts‐ und Insolvenzrechts verzichtete, setzte sich der Verwaltungsrat der BayernLB unter Beiziehung von (auch österreichischen) Experten mit Eigenkapitalersatzrecht und Insolvenzrecht auseinander und schuf mit der Kündigung von Darlehen und der Aufrechnung mit Forderungen der HBInt Tatsachen. Beide Maßnahmen, Darlehenskündigung und Aufrechnung, wären bei der von der BayernLB angedrohten Insolvenzeröffnung anfechtbar gewesen und hätten rückgängig gemacht werden müssen. Die im Kaufvertrag vereinbarte Gewährung von Liquidität im Umfang und zu den Bedingungen der gekündigten Darlehen war daher in Wahrheit kein Zugeständnis. Das gilt auch für den Verzicht der BayernLB auf 300 Mio EUR Ergänzungskapital, denn auch das Ergänzungskapital wäre bei einer Insolvenzeröffnung verloren gewesen.
Letztlich hat die BayernLB nur auf ein Darlehen von 525 Mio EUR verzichtet, das möglicherweise ohnehin als eigenkapitalersetzend zu werten und damit einer Rückzahlungssperre unterworfen gewesen wäre; die BayernLB hätte dafür, wie für ihre gesamten Einlagen, in einem Insolvenzverfahren nur die Insolvenzquote erhalten.
Der BayernLB ist es aber gelungen, durch diesen Verzicht die Werthaltigkeit ihrer Forderungen gegen die HBInt von mehreren Milliarden EUR zu bewahren. Denn der Bund garantierte die Rückzahlung, sollte die Lebensfähigkeit der HBInt infolge einer Aufspaltung oder wirtschaftlich vergleichbaren Maßnahme nicht mehr gewährleistet sein.
Bei der von ihr angedrohten Insolvenz standen für die BayernLB jedenfalls mehr als 6 Mrd EUR auf dem Spiel; nach dem Bericht über die Ergebnisse der Verwaltungsratsklausur waren es sogar mehr als 8 Mrd EUR. Für den Bund bestand die Gefahr, für das Land Kärnten einspringen zu müssen, sollte die Landeshaftung von damals rund 20 Mrd EUR schlagend werden. Wie viel Geld das Land Kärnten (im Ergebnis der Bund) letztlich aufzuwenden gehabt hätte, hing davon ab, wie hoch der Ausfall nach Einziehung aller Forderungen und Verwertung aller sonstigen Vermögenswerte der HBInt gewesen wäre. Was den Reputationsverlust betrifft, war die Lage für den Bund jedenfalls nicht schlechter als für den Freistaat Bayern als dem wirtschaftlichen Eigentümer der BayernLB und für Deutschland.
Die österreichischen Verhandler machen geltend, dass der Bund wegen der Kärntner Landeshaftungen gezwungen war, die Anteile an der HBInt zu kaufen. Diese Argumentation ist nicht vereinbar mit der vergleichsweise geringen Höhe des mit dem Land Kärnten vereinbarten Beitrags. Wird berücksichtigt, dass das Land Kärnten 2009 im Zukunftsfonds noch über rund 667 Mio EUR verfügte, nachdem es durch den Verkauf der HBInt‐Aktien an die BayernLB 809 Mio EUR eingenommen hatte, so war der vom Land Kärnten zu leistende Beitrag – Umwandlung von 50 Mio EUR Ergänzungskapital in Partizipationskapital und Zeichnung von 150 Mio EUR Partizipationskapital durch die Kärntner Landesholding – unverhältnismäßig gering. Dies vor allem dann, wenn man bedenkt, dass das Recht des Landes auf den Bezug von Haftungsprovision im Zuge der Verstaatlichung nicht beseitigt worden war, weshalb das Land auch noch für das Jahr 2010 knapp 19,5 Mio EUR an Haftungsprovision erhielt. Auch für 2011 standen dem Land 18 Mio EUR zu. Dass dem Land Kärnten weiterhin Haftungsprovision zufloss, obwohl es nicht in der Lage gewesen wäre, seine Verpflichtungen aus der Landeshaftung zu erfüllen und obwohl die HBInt mittlerweile im Eigentum des Bundes stand, ist nicht nachvollziehbar.
Bei Berücksichtigung all dieser Umstände kommt die Untersuchungskommission zum Ergebnis, dass die verantwortlichen Entscheidungsträger des Bundes die Verstaatlichungsentscheidung ohne ausreichende Informationsgrundlage getroffen haben. Sie haben weder die Tatsachen angemessen aufbereitet noch die rechtlichen Rahmenbedingungen ausreichend geprüft. Damit konnten die österreichischen Verhandler keine Alternativszenarien entwickeln, die ein Gegengewicht zur Strategie der BayernLB und des Freistaats Bayern hätten bilden können. Der Gegenseite war es dadurch möglich, Gang und Ergebnis der Verhandlungen maßgeblich zu bestimmen. Dies gilt sowohl für die Verstaatlichung als solche als auch für die Bedingungen, zu denen die Verstaatlichung erfolgte.
Vor diesem Hintergrund kann die Verstaatlichung nicht als „Notverstaatlichung“ bezeichnet werden, denn sie war – zumindest in ihrer Ausgestaltung – keineswegs alternativlos.
4. Vorgehen nach der Verstaatlichung
Nach der Verstaatlichung fehlte eine klare Strategie. Einerseits sollte die HBInt saniert und dann wieder privatisiert werden, andererseits sollte die Vergangenheit aufgearbeitet werden.
Gleichzeitig musste aber erreicht werden, dass die Europäische Kommission im Beihilfeverfahren die Staatshilfen für die HBInt genehmigte. Dabei ließ die Europäische Kommission von Anfang an keinen Zweifel daran, dass sie größte Bedenken gegen das Geschäftsmodell der HBInt hatte und die Errichtung einer Abbaueinheit erwartete. Die Errichtung einer Abbaueinheit wäre auch die Voraussetzung dafür gewesen, dass sich die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung EBRD und die International Financial Corporation IFC an der Restrukturierung beteiligt hätten.
Dennoch haben es die politischen Entscheidungsträger abgelehnt, eine Abbaulösung auch nur zu erwägen. Grund dafür war, dass eine Abbaueinheit im Staatseigentum die Staatsschuld erhöht hätte. Die politischen Entscheidungsträger nahmen damit in Kauf, dass das Beihilfeverfahren wesentlich länger dauerte als vergleichbare Verfahren und das Hinauszögern einer Lösung auch dazu führen konnte, dass die öffentliche Hand und damit die Allgemeinheit letztlich mit noch höheren Kosten belastet wird.
Jede Restrukturierung der HGAA setzte voraus, dass das Beihilfeverfahren mit einer Genehmigung der Staatshilfen abgeschlossen würde. Die Ergebnisse des Beihilfeverfahrens waren damit ausschlaggebend dafür, welche Maßnahmen getroffen werden konnten, um die Belastung für die öffentliche Hand möglichst gering zu halten. Indes haben die politischen Entscheidungsträger offenbar die Bedeutung des Beihilfeverfahrens nicht erkannt. Anders lässt sich ihr mangelnder Einsatz nicht erklären.
Ein enger Kontakt mit den zuständigen Stellen in der Europäischen Kommission, vor allem mit dem Wettbewerbskommissar selbst, wäre unabdingbar gewesen, um eine rasche Entscheidung und gute Bedingungen zu erreichen. Wie das Beispiel anderer Mitgliedstaaten, deren Banken Staatshilfe erhalten hatten, zeigt, wäre dieses Vorgehen nicht nur absolut üblich gewesen. Die Europäische Kommission erwartet vielmehr, dass nationale Regierungen auf diese Art kooperieren. Dass in Brüssel mit Erstaunen registriert wurde, wie gering das Engagement der österreichischen Bundesregierung war, spricht für sich. Es ist auch nicht erkennbar, dass der Bund kompetente juristische Beratung in Anspruch genommen und eine Strategie für das Beihilfeverfahren entwickelt hätte. Die Bundesregierung wollte offenbar nicht zur Kenntnis nehmen, dass sie mit der Verstaatlichung die Verantwortung für die HBInt und damit auch für das Beihilfeverfahren übernommen hatte. Eine allfällige Untätigkeit oder Unwilligkeit der Bankorgane, die notwendigen Unterlagen zu liefern, könnte daher den Bund nicht entlasten, sondern hätte durch geeignete Maßnahmen abgestellt werden müssen.
Ebenso wenig kann den Bund entlasten, dass eine staatliche Abbaueinheit die Staatsschuld erhöht hätte. Den negativen Auswirkungen einer staatlichen Bad Bank für die Höhe der Staatsschuld hätten die Nachteile des Hinauszögerns einer Abbaulösung für das Beihilfeverfahren und auch die mögliche höhere finanzielle Belastung des Bundes gegenüber gestellt werden müssen. Eine solche Abwägung wurde offenbar nicht vorgenommen. Bezeichnend in diesem Zusammenhang ist, dass die an die Errichtung einer Bad Bank geknüpfte Chance einer Einbeziehung von EBRD und IFC in die Sanierung des Südosteuropa‐Netzwerks nicht genutzt wurde, obwohl die Vorteile klar auf der Hand lagen. Die Fixierung auf die Auswirkungen für die Staatsschuld verhinderte damit eine Lösung, die geeignet gewesen wäre, das Südosteuropa‐Netzwerk als einen der wenigen noch verbliebenen Vermögenswerte der HBInt zu erhalten.
Eine weitere grundlegende Fehleinschätzung betraf die Aufarbeitung der Vergangenheit. Es ist nachvollziehbar, dass der Bund daran interessiert war, die Ursachen des rasanten Vermögensverfalls der HBInt festzustellen. Immerhin war die HBInt im Zeitpunkt des Verkaufs der Mehrheit der Aktien an die BayernLB noch mit 3,2 Mrd EUR bewertet worden und schon ein Jahr später hatte sie Staatshilfe gebraucht. Nach einem weiteren Jahr, 2009, ging der Bund davon aus, die Bank nur durch Verstaatlichung vor der drohenden Insolvenz retten zu können. Auch dass fehlbares Verhalten
vor der Verstaatlichung zivil‐ und strafrechtlich geahndet werden sollte, ist positiv zu werten. Die Aufarbeitung der Vergangenheit war daher ein legitimes Ziel.
Der Umfang und die Art und Weise, wie die Aufarbeitung durchgeführt wurde, war aber mit dem weitaus wichtigeren Ziel unvereinbar, die HBInt als lebendes, fortzuführendes Unternehmen weiter zu betreiben und, jedenfalls nach den ursprünglichen Vorstellungen, zu sanieren und wieder zu privatisieren. Das Vorgehen der Verantwortlichen ist ohne Beispiel, und das gilt sowohl bei einem Vergleich mit anderen österreichischen Banken, die Staatshilfe bekamen und umstrukturiert werden mussten, als auch im internationalen Vergleich. Dabei zeigte sich schon nach kurzer Zeit, dass das Projekt „Aufarbeitung der Vergangenheit“ den Weiterbetrieb der Bank und die notwendige Umstrukturierung massiv behinderte. Die Warnungen der Bankorgane blieben ungehört; der Vorwurf, sie wollten unrechtmäßiges oder gar strafbares Verhalten vertuschen, war nicht stichhaltig, denn sowohl Aufsichtsrat als auch Vorstand hatten ihre Aufgaben erst nach der Verstaatlichung übernommen.
Dass sich die auf diese Weise betriebene Aufarbeitung der Vergangenheit für die HBInt in mehrfacher Hinsicht katastrophal auswirken musste, war offenkundig. Schon die Bezeichnung „CSI Hypo“ war für eine Bank in hohem Maß geschäftsschädigend, denn sie brachte die Bank mit kriminellen Machenschaften in Verbindung.
Die Finanzprokuratur nutzte ihre starke Stellung im für die Aufarbeitung der Vergangenheit eingerichteten Lenkungsausschuss in der Weise, dass während der gesamten Tätigkeit der CSI Hypo kaum Entscheidungen getroffen wurden. Dass staatliche Beamte sich in dieser Weise in die Geschäftsführung einer Bank einmischen, ist auch international einmalig. Das BMF hätte dem rechtzeitig Einhalt gebieten müssen.
Geschadet hat der HBInt auch der enorme Aufwand, welchen die Aufarbeitung der Vergangenheit verursachte. Bankmitarbeiter konnten ihre eigentlichen Aufgaben nicht im notwendigen Maß wahrnehmen, weil sie Auskünfte erteilen und Nachforschungen anstellen mussten. Dadurch wurde der Geschäftsbetrieb gestört; die Restrukturierung von Krediten wurde durch die Entscheidungsprozesse im Lenkungsausschuss behindert, wenn nicht gar unmöglich gemacht. Dazu kam die Verunsicherung der Mitarbeiter durch die Kritik der Finanzprokuratur, die Aufarbeitung werde nicht mit vollem Einsatz betrieben und Mitarbeiter könnten zum Schadenersatz verpflichtet sein.
Zu den internen Belastungen und Kosten kamen
die Kosten für die externen Berater. Für sie tat sich mit der
Aufarbeitung der Vergangenheit ein äußerst profitables und in seinem
Umfang und in seinen Erweiterungsmöglichkeiten bisher nicht gekanntes Geschäftsfeld
auf. Sie nutzten es auch ausgiebig, wie die Gesamtkosten von mehr als
60 Mio EUR zeigen. Diesen Kosten stehen nur bescheidene Rückflüsse
gegenüber. Dass die Tätigkeit der CSI die Verhandlungsposition der
Bank bei Forderungen von 130 Mio EUR gestärkt haben soll, ist nicht
nachvollziehbar.
Dann bleiben nur 2 Mio EUR an rechtskräftig zugesprochenen Schadenersatzsummen und knapp 26 Mio EUR an tatsächlich rückgeführten Vermögenswerten.
Die Bestellung des Beauftragten Koordinators im Mai 2012 bereinigte zwar die durch die Auseinandersetzungen zwischen Bankorganen und Finanzprokuratur unhaltbar gewordene Situation; sie führte aber auch dazu, dass der Umfang der Aufarbeitung noch ausgedehnt wurde. Denn auch nach Auffassung des Beauftragten Koordinators hatten wirtschaftliche Erwägungen bei der Aufarbeitung der Vergangenheit keine Rolle zu spielen. Es ist auch einmalig, dass eine lebende, fortzuführende Bank die Aufarbeitung der Vergangenheit in ihrer Satzung zum Unternehmenszweck erklärt.
Es fehlte somit auch nach der Verstaatlichung an einer Strategie, wie die Interessen des Bundes am besten gewahrt werden können. Wäre eine solche Strategie ausgearbeitet worden, so wäre offensichtlich geworden, dass die Restrukturierung der HGAA
ohne weitere Verzögerung in Angriff genommen und das Beihilfeverfahren mit größtem Einsatz betrieben werden muss. Offensichtlich wäre auch geworden, dass eine Aufarbeitung der Vergangenheit, die wirtschaftliche Erwägungen ausklammert, nur Einzelinteressen dient, die Bank aber schädigt und die finanzielle Belastung für den Bund weiter erhöht.
Die Untersuchungskommission kommt zum Ergebnis, dass die verantwortlichen Entscheidungsträger des Bundes nach der Verstaatlichung Entscheidungen getroffen haben, ohne über eine ausreichende Informationsgrundlage zu verfügen und ohne das erforderliche Fachwissen beschafft zu haben: Das Beihilfeverfahren wurde nicht mit dem notwendigen fachlichen und politischen Einsatz betrieben; die Entscheidung über eine Abbaulösung wurde aus sachfremden Motiven hinausgeschoben; die Aufarbeitung der Vergangenheit wurde zum Selbstzweck. Damit konnte das Vorgehen des Bundes als des nunmehrigen Alleineigentümers der HBInt dazu führen, dass die Kosten für die Allgemeinheit weiter stiegen.
()
Dem Bund kann auch nicht zugebilligt werden, dass er seine Entscheidungen als Alleineigentümer der HBInt zum Wohle der Bank und der Allgemeinheit getroffen hat.“
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende
Dringliche Anfrage
1. Welche Entscheidungen haben Sie bzw. das Bundeskanzleramt im Zusammenhang mit der Verstaatlichung der HBInt getroffen, zumal laut Bericht der Untersuchungskommission die Entscheidung zur Verstaatlichung der HBInt vom 14. Dezember 2009 in Abstimmung mit dem Bundeskanzleramt gestützt auf Empfehlungen und Handlungen anderer Akteure vom BMF getroffen wurde?
2. Wer waren diese anderen Akteure? Welche Interessen haben Sie verfolgt?
3. Mit welchen Entscheidungen betreffend die Vorgehensweise nach der Verstaatlichung waren Sie persönlich befasst?
4. Wie haben Sie diese Entscheidungen beeinflusst bzw. waren Sie kausal dafür, dass erforderliche Entscheidungen nicht getroffen wurden?
5. Gibt es zwischen Ihrem Amtsantritt als Kanzler am 2. Dezember 2008 und der Zeichnung von Partizipationskapital in der Höhe von 900 Millionen Euro durch den Bund im Dezember 2008 nicht nur einen zeitlichen, sondern auch einen sachlichen Zusammenhang? Wenn ja, welchen?
6. Haben Sie auf die damalige gutachterliche Beurteilung der OeNB, die die HBInt als „not distressed“ qualifizierte, in irgendeiner Form Einfluss genommen bzw. ist Ihnen bekannt, ob andere Personen darauf Einfluss genommen haben? Wenn ja, welche und was waren die Gründe dafür?
7. War Ihnen im Dezember 2009 bewusst, dass es für die Entscheidung der Verstaatlichung keine angemessene Informationsgrundlage und keine ausreichende Vorbereitung gab?
8. Haben Sie bzw. das Bundeskanzleramt geprüft, ob es eine ausreichende Entscheidungsgrundlage gibt? Wenn nein, warum nicht?
9. War Ihnen der Bericht der FIMBAG vom 22. Juli 2009 bekannt, in dem von einem dramatischen Anstieg des Wertberichtigungsbedarfes die Rede ist?
10. War Ihnen zum Zeitpunkt der Verstaatlichung bekannt, dass die Europäische Kommission im Zuge des Beihilfeverfahrens am 12. Mai 2009 klar gestellt hatte, dass sie
die HBInt nicht als „sound“ einstufte und dass die OeNB am 15. Mai 2009 mitteilte, dass sie die HBInt als „distressed“ beurteilt hätte ()?
11. War Ihnen zum Zeitpunkt der Verstaatlichung der Mängelbericht der OeNB vom 23. November 2009 bekannt?
12. Warum haben Sie sich dennoch für die im Dezember 2009 erfolgte Verstaatlichung eingesetzt?
13. Welche Rolle im Zuge der Verstaatlichung spielten die damaligen Staatssekretäre im BM für Finanzen?
14. Ist es richtig, dass die Bundesregierung bzw. das BKA und das BMF zu keinem Zeitpunkt über ein Strategiepapier verfügten, zumal die Untersuchungskommission feststellte, dass ihr trotz mehrfacher Nachfragen ein solches nicht vorgelegt wurde?
15. Ist es richtig, dass zu keiner Zeit Alternativszenarien zur Verstaatlichung entwickelt wurden?
16. Waren Sie bzw. das BKA in die Entscheidung, die Verstaatlichung ohne Due Diligence und unter dem Verzicht auf Gewährleistung durchzuführen, eingebunden? Wenn ja, welche Gründe sprachen damals gegen eine Due Diligence und für den Gewährleistungsverzicht?
17. Waren Ihnen bzw. dem BKA bekannt, dass die Verhandlungsposition der BayernLB durch die offenen Forderungen gegen die HBInt geschwächt war?
18. Hatten Sie im Zuge der Verstaatlichung Kontakt mit Vertretern der Bayern LB, des Freistaates Bayern oder Deutschlands? Wenn ja, was war der Inhalt und das Ergebnis der Beratungen?
19. Haben Sie den Aktienkaufvertrag zwischen dem Bund und der Bayern LB geprüft bzw. prüfen lassen? Wenn ja, von wem und mit welchem Ergebnis?
20. Welche Gründe sind dafür maßgeblich, dass auch nach der Verstaatlichung eine klare Strategie fehlte? Warum haben Sie es unterlassen, eine solche beim zuständigen Regierungsmitglied zu urgieren?
21. Welche Entscheidungen wurden von Ihnen im Zuge des Beihilfeverfahrens getroffen bzw. warum sind erforderliche Entscheidungen seitens des Bundes unterblieben?
22. Welche Gründe waren nach der Verstaatlichung dafür maßgeblich, dass die Errichtung einer Abbaueinheit unterblieb, obgleich die Errichtung einer Abbaueinheit die Voraussetzung dafür gewesen wäre, dass sich die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung EBRD und die International Financial Corporation IFC an der Restrukturierung beteiligt hätten?
23. War Ihnen zum damaligen Zeitpunkt bewusst, dass in Brüssel mit Erstaunen registriert wurde, wie gering das Engagement der österreichischen Bundesregierung war ()? Welche Maßnahmen haben Sie auf europäischer Ebene gesetzt?
24. Aus welchen sachfremden Motiven wurde die Entscheidung über eine Abbaulösung hinausgeschoben? Wer hat davon profitiert?
25. Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang ein Abendessen mit dem damaligen Finanzminister und dem Bundespräsidenten am 13. März 2014?
26. Ist es richtig, dass die im BM für Finanzen bereits vorbereiteten Schritte für eine geordnete Insolvenz nach diesem Gespräch abgesagt werden mussten?
27. Welche Haltung hat der Bundespräsident bei diesem Gespräch vertreten?
28. Waren Sie in die Auswahl von externen Beratern der HBInt eingebunden bzw. haben Sie oder Ihr Umfeld diesbezüglich interveniert?
29. Welche Vorbereitungen trifft die Bundesregierung für den Fall der Aufhebung der „Hypo-Sondergesetze“ durch den VfGH?
30. Welche Konsequenzen wurden aus der Feststellung der Untersuchungskommission, der Bund habe seine Entscheidungen nicht zum Wohle der Bank und der Allgemeinheit getroffen, gezogen?
In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des. § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühest möglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstanfragesteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.
*****
Präsidentin Doris Bures: Ich erteile als erstem Redner Herrn Klubobmann Strache als Fragesteller zur Begründung der Anfrage das Wort. Ich mache Sie auf die Redezeitbeschränkung von 20 Minuten aufmerksam. – Bitte.
12.02
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Werte Parlamentarier und Zuseher vor den Bildschirmen! Heute wird endlich das Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Causa Hypo Alpe-Adria eingebracht. Dass dies geschehen kann, ist durchaus eines der wenigen erfreulichen Ereignisse und Entwicklungen in der österreichischen Innenpolitik. Da ist nach längerer Zeit, nach vielen Ablehnungen, nach vielen Diskussionen etwas Gemeinsames gelungen.
Dass es heute diese Möglichkeit gibt, dass die Opposition das Minderheitsrecht hat, parlamentarische Untersuchungsausschüsse einzusetzen, ist, und das muss man festhalten, ein Meilenstein des Parlamentarismus und ein guter und richtiger Weg, auf dem wir aufbauen wollen. (Beifall bei der FPÖ.)
Erstmals gibt es diese parlamentarische Minderheitsrechtssituation, und dadurch kann heute auch der erste Schritt zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses erfolgen. Und das ist gut so, denn wir haben viele, viele Anträge zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gestellt. Wir haben aber leider Gottes auch erleben müssen, dass diese über 20 Mal vonseiten der Regierungsfraktionen abgelehnt worden sind.
Unsere heutige Dringliche Anfrage zum Thema Hypo Alpe-Adria befasst sich zu einem großen Teil mit der Verantwortlichkeit auch von Ihnen, Herr Bundeskanzler. Sie haben als Regierungschef natürlich eine Verantwortung. Laut österreichischer Verfassung ist der Bundeskanzler Vorsitzender der österreichischen Bundesregierung. Er koordiniert und vertritt als Regierungschef die Regierungsarbeit gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit und trägt somit als Regierungschef natürlich auch die Hauptverantwortung. Das wollen wir auch in der Frage der Entwicklungen bei der Hypo beleuchten.
Und selbst wenn Sie, Herr Faymann, nichts aktiv gefördert haben sollten, so haben Sie doch auch offensichtlich nichts verhindert und auch nichts korrigiert. Das fällt auch unter das Thema Verantwortlichkeit, wenn Sie untätig geblieben sind und bei Fehlentwicklungen und Fehlentscheidungen nicht entsprechend eingeschritten sind.
Das „profil“ schreibt in seinem Jahresrückblick über die Nacht, in der der Entschluss zur Verstaatlichung ohne Not getroffen wurde, sehr treffend Folgendes – ich zitiere –:
„Böse Zungen behaupten hartnäckig, Faymann habe die Verhandlungsnacht vom 13. auf den 14. Dezember – in welcher die teuerste Entscheidung der Zweiten Republik getroffen wurde – im Bett verbracht.“
Ich hoffe, Sie konnten wenigstens gut schlafen, Herr Bundeskanzler, als diese schwerwiegende Entscheidung zu treffen war.
In derselben Ausgabe findet sich übrigens eine recht treffende Charakterisierung von Ihnen, Herr Bundeskanzler. Ich zitiere wieder:
„Der österreichische Bundeskanzler hat es sich in der Komfortzone rechtschaffen gemütlich gemacht. ‚Die Krise‘ dient Faymann seit Jahren als Lizenz zum Nichtstun, der Stehsatz ‚Österreich ist gut durch die Krise gekommen‘ als selbsterklärender Arbeitsnachweis – völlig ungeachtet der Tatsache, dass Österreich geradewegs auf eine Rezession zusteuert und außerdem noch lange unter der tollpatschigen Hypo-‚Rettung‘ zu ächzen haben wird.“
Das sind nicht meine Worte, sondern das sind
jene Worte, die im „profil“ nachzule-
sen sind. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kickl: Gut, „profil“! Bravo! –
Zwischenruf des Abg. Darabos.)
Herr Bundeskanzler Faymann, Sie haben in den letzten Jahren immer wieder die Krise bemüht und zum Ausdruck gebracht, dass Sie unser Land gut durch die Krise geführt haben. Also, ich halte fest, Sie haben – wenn – die Krise durch das Land geführt und nicht umgekehrt. Das ist der Eindruck, den man heute haben muss, denn das Nichtstun, das hier vonseiten des Magazins „profil“ beschrieben wurde, ist durchaus in vielen Gegebenheiten überprüfbar und leider Gottes evident vorhanden.
Ihre Untätigkeit belegt ja auch der Bericht der Griss-Kommission. Ich zitiere wieder:
„[] kommt die Untersuchungskommission zum Ergebnis, dass die verantwortlichen Entscheidungsträger des Bundes die Verstaatlichungsentscheidung ohne ausreichende Informationsgrundlage getroffen haben. Sie haben weder die Tatsachen angemessen aufbereitet noch die rechtlichen Rahmenbedingungen ausreichend geprüft. Damit konnten die österreichischen Verhandler keine Alternativszenarien entwickeln, die ein Gegengewicht zur Strategie der BayernLB und des Freistaats Bayern hätten bilden können. Der Gegenseite war es dadurch möglich, Gang und Ergebnis der Verhandlungen maßgeblich zu bestimmen.“
Leider kommen wir da wieder zu Ihrer Hauptverantwortlichkeit in dieser Frage, und man muss sagen, ja, das stellt ein Problem dar. Mir ist schon klar, Sie und auch die Folgeredner der Regierungsparteien werden jetzt wieder betonen: Aber der Haider, aber der Haider, aber der Haider. (Abg. Heinzl: Aber der Strache auch! Der Strache auch!) – Ja, es gibt die Verantwortung des Bundeslandes Kärnten, ja, Dr. Jörg Haider war Landeshauptmann. (Abg. Schieder: FPÖ-Landeshauptmann!) Aber ich sehe vor meinem geistigen Auge schon wieder ein paar Redner, wie Herrn Matznetter, der dann wieder mit seinem iPad herumfuchteln und immer wieder versuchen wird, auf den verstorbenen Landeshauptmann als Alleinverantwortlichen und Alleinschuldigen hinzuweisen. – Das ist nicht korrekt!
Ich halte zum wiederholten Male fest, was ich von Beginn an immer getan habe und auch öffentlich gemacht habe, auch in Presseaussendungen, die dankenswerterweise Herr Matznetter auch schon öfters zitiert hat, dass das Land Kärnten natürlich für die unverantwortlichen Haftungen, die dort übernommen worden sind, Verantwortung trägt. Allerdings wurden diese Haftungen von allen Parteien im Kärntner Landtag unterstützt, wie auch im Griss-Bericht hervorgehoben und bestätigt wird. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Falsch!) Das heißt, alle Parteien haben diesen dramatischen Fehler gemacht, den auch ich immer kritisiert habe, nämlich Haftungen in einer Höhe zu übernehmen, die unverantwortlich ist.
Und ich sage es daher noch einmal und ganz offen: Der Schaden, der mit falschen Haftungsübernahmen und unverantwortlich hohen Haftungsübernahmen entstanden ist – ja, das war ein Fehler, auch von Landeshauptmann Jörg Haider. Es war ein Fehler von Herrn Kaiser, der mitgestimmt hat und heute Landeshauptmann ist. Es war ein Fehler der ÖVP, die im Kärntner Landtag mitgestimmt hat. Ja, es war ein Fehler aller
Parteien, die mitgestimmt haben. Bei dieser
fehlerhaften Haftungsübernahme haben alle Parteien im Kärntner Landtag
mitgestimmt, und es soll sich keiner an irgendei-
ner anderen Partei abputzen, weil alle dabei waren. (Beifall bei der
FPÖ sowie der Abg. Dietrich.)
Wie der Griss-Bericht herausarbeitet, war der entscheidende Fehler aber letztlich die Verstaatlichung ohne Not, nämlich die Bank von den Bayern zurückzunehmen. Und da sind wir jetzt bei einer Zwei-Parteien-Verantwortung. Das heißt, diese entscheidende und katastrophale Fehlentscheidung der Verstaatlichung ohne Not haben nur SPÖ und ÖVP als Regierungsparteien getroffen. Und der Griss-Bericht hat im Wesentlichen bestätigt, was wir in dieser Causa schon immer gesagt haben, nämlich: Die Notverstaatlichung war keine Notverstaatlichung. Das war eine Verstaatlichung ohne Not, und es hat keinen Plan der Bundesregierung gegeben, wie man mit dieser Bank künftig umgehen wird und was man damit anfangen soll.
Der Griss-Bericht zeigt deutlich, dass SPÖ und ÖVP offenkundig nicht imstande waren, zwischen den Partikularinteressen ihrer Parteien und deren Umfeld und dem Interesse der österreichischen Steuerzahler zu unterscheiden. Und das ist die Verantwortung der SPÖ und der ÖVP, die hier klar festzumachen ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Griss-Kommission arbeitete ganz klar heraus,
dass die ÖVP-Finanzminister Pröll, Fekter und Spindelegger unter der
Aufsicht von Bundeskanzler Faymann (Staatssekretärin Steßl:
„Unter der Aufsicht!“ – Heiterkeit von
Bundeskanzler Faymann) letztlich gemeinsam mit ihren Beratern und dem
Umfeld aus dem Bankensektor einen wirtschafts- und finanzpolitischen Super-GAU
verursacht haben. SPÖ und ÖVP haben mit diesem unverantwortlichen Schritt der Verstaatlichung
ohne Not und ohne entsprechende Rechtsprüfung letztlich den
Milliardenschaden in dieser Höhe angerichtet, der dann noch durch das jahrelange Nichtstun der Finanzministerin
außer Dienst Maria Fekter potenziert wur-
de. Damit ist der Schaden noch einmal potenziert worden.
Das war eine Vernichtung von Steuergeldern, die wir heute alle ertragen
müssen und die auch restlos aufzuklären sein wird, und natürlich auch eine Vernichtung wertvoller
Arbeitsplätze. (Abg. Kickl – in
Richtung Bundeskanzler Faymann –: Da lacht er! Da lacht er!)
Wir Freiheitliche haben auf alle Fälle aus diesen wahnwitzigen Haftungen, die in Kärnten übernommen worden sind, gelernt. Jeder in diesem Haus kritisiert heute zu Recht die damals unverantwortlichen Landeshaftungen in Kärnten. Ich frage mich nur, wenn man es ehrlich und ernst meint, warum man dann dieses unverantwortliche Spiel, das man heute zu Recht in Kärnten ablehnt, in der Folge auf der noch viel größeren und übergeordneten Ebene der Europäischen Union in noch unverantwortlicherer Weise mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus weiter fortgesetzt hat. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir Freiheitliche haben aus dieser unverantwortlichen Entwicklung in Kärnten gelernt und zu Recht gegen die Haftungsübernahme durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus gestimmt. Der gleiche Haftungswahnsinn, der in Kärnten heute zu Recht von allen Parteien verurteilt wird, wird plötzlich von Ihnen, nämlich der SPÖ, der ÖVP, aber leider auch den Grünen auf europäischer Ebene in einer noch unglaublich höheren Dimension befürwortet. Das birgt die Gefahr in sich, dass wir auf Dauer für alle Bankenwahnsinnigkeiten der Europäischen Union aufkommen müssen und das kaum zu finanzieren sein wird.
Das ist einfach auch unehrlich in der gesamten Debatte, und wir haben das in den letzten Monaten und Jahren leider immer wieder erlebt. Man verweist zu Recht auf die Kärntner Haftungen, die katastrophal waren, aber setzt dann gleichzeitig das gleiche Haftungsgebäude, die gleichen Haftungsübernahmen von Staaten für Banken auf gesamteuropäischer Ebene fort und ist offensichtlich auch bereit, es weiter fortzusetzen, wenn es notwendig ist. Das heißt, dass man sich offenbar selbst nicht ernst nimmt und
auch seine eigenen Standpunkte nicht ernst nimmt, denn man hätte natürlich auch die unverantwortlichen Haftungen des Europäischen Stabilitätsmechanismus in dieser Form ablehnen müssen, wie wir Freiheitliche das konsequenterweise getan haben, weil wir aus den Fehlern der Landeshaftungen in Kärnten gelernt haben. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, jedenfalls bin ich sehr froh, dass wir den Untersuchungsausschuss beschließen werden und damit letztlich auch der ganze Eiertanz, der sich da in den letzten Jahren abgespielt hat, ein Ende hat. Mehr als 20 abgelehnte Anträge auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses haben wir leider Gottes erleben müssen. Das war ein ziemlich peinlicher Eiertanz. Aber jetzt geht es um die konkrete Klärung der politischen Verantwortung. Natürlich soll das kein Tribunal werden, sondern eine restlose und schonungslose Aufklärung von politischer Verantwortung bei unterschiedlichen Vorgängen.
Es ist gut, wenn bereits die Haftungsentwicklung in Kärnten noch einmal untersucht wird. Der Kärntner Landtag hat ja diesen Zeitraum bis zum Verkauf der Hypo Alpe-Adria bereits untersucht. Ich bin davon überzeugt, dass wir auf Basis dieser Untersuchungsergebnisse diesen Abschnitt im Untersuchungsausschuss relativ rasch abhandeln werden. Aber es ist besonders wichtig, jene Bereiche zu untersuchen, die bis heute nicht untersucht worden sind, nämlich ab dem Verkauf der Hypo Alpe-Adria an die BayernLB, ab dem Zeitpunkt der Verstaatlichung ohne Not, der weiteren jahrelangen Untätigkeit und Schadensmaximierung, die entstanden ist. Genau dort ist es notwendig, restlose Aufklärung sicherzustellen. Da geht es natürlich um den Milliardenschaden, der dem Steuerzahler aufgebürdet wurde. (Beifall bei der FPÖ.)
Auch die Frage der Anstaltslösung oder der Insolvenz muss man beleuchten. Ich frage mich, warum man eben nicht eine geordnete Insolvenz vorgenommen hat, wie die Opposition auch gemeinsam gefordert hat. Man hatte offensichtlich Gläubigerinteressen im Auge, und die Steuerzahler sollen zur Kasse gebeten werden, damit Gläubiger außen vor bleiben. Natürlich besteht auch der Verdacht, dass die Bank ohne Not verstaatlicht wurde, um auch in diesem Fall diverse Gläubiger auf Kosten der Steuerzahler zu entlasten. Das sind natürlich Verantwortlichkeiten, die man schonungslos aufdecken wird müssen.
Eines muss auch gesagt werden: All jene Personen, die maßgeblich an diesem finanz- und budgetpolitischen Super-GAU mitgewirkt haben, befinden sich heute noch im Amt oder sind entsprechend versorgt worden. Auch das ist durchaus einmal aufzuzeigen, in welcher politischen Kultur wir uns in Österreich befinden.
Vom Finanzminister Josef Pröll wissen wir, dass er heute einen hochdotierten Managerposten im Bereich des Raiffeisenkonzerns hat. Bei der Frau Finanzministerin Fekter wissen wir, dass sie als Abgeordnete wieder gut bedacht wurde. Für Finanzminister Spindelegger wird, glaube ich, gerade auf Ebene der Europäischen Union etwas gesucht. Zu den damaligen Staatssekretären: Herr SPÖ-Klubobmann Schieder war ja als Finanzstaatssekretär auch direkt involviert, heute ist er Klubobmann. (Abg. Kickl: Der ist umgefallen!) Lopatka war Staatssekretär. Der Oesterreichische Nationalbank-Gouverneur Nowotny sitzt ebenfalls noch auf seinem privilegierten Sessel in der Nationalbank und wird nicht einmal heute müde, den Wahnsinn, der da angerichtet wurde, zu verteidigen und als alternativlos zu bezeichnen, obwohl der Griss-Kommissionsbericht das Gegenteil festgemacht hat.
Auch der Präsident der Finanzprokuratur, Dr. Wolfgang Peschorn, der den wahnwitzigen Notverstaatlichungsvertrag mit verfasst hat, befindet sich nach wie vor auf seinem hochdotierten Beamtensessel. Im Bereich der obersten Finanzmarkthüter schaut es ähnlich aus. Der SPÖ-nahe Helmut Ettl ist noch immer im Vorstand der Finanzmarktaufsicht, wobei man sich die Frage stellen muss: Wie hat die Aufsicht hier auf unter-
schiedlichsten Ebenen versagt? Inwieweit ist hier die FMA, aber auch die Nationalbank bei diesem ganzen Desaster mit verantwortlich, nämlich bei dem Versagen der Aufsicht? Oder der ÖVP-nahe Dr. Kurt Pribil, der sich als Nationalbankdirektor weiterhin in dieser Privilegienposition befindet? Und zu guter Letzt Sie, Herr Bundeskanzler, der Sie natürlich als Regierungschef auch die oberste Verantwortung tragen?
All das muss eben aufgeklärt werden. Ich bin froh, dass heute die Opposition geschlossen diese Sondersitzung möglich gemacht hat und dass wir mit dieser Dringlichen Anfrage heute einmal beginnen, Ihre Verantwortlichkeit näher zu erfragen und zu beleuchten. Das wird dann in der Folge im Untersuchungsausschuss all diese Bereiche betreffen, über die wir schon lange diskutiert haben, bei denen es immer wieder unterschiedlichste Argumentationsebenen gibt. Aber Sie werden nicht mit Ihrer Argumentationslinie durchkommen – „der Haider, der Haider, der Haider“ –, wenn der Kaiser überall mit dem Haider dabei war, wenn die ÖVP überall mit dem Haider dabei war und wenn Sie diese Haftungen gemeinsam im Kärntner Landtag beschlossen haben.
Das ist dann eine unehrliche Debatte, und dann sollten Sie wenigstens heute beginnen, einmal in eine ehrliche Debatte einzusteigen und zu sagen, ja, außer Haider hat der heutige Landeshauptmann Kaiser damals als Landtagsabgeordneter leider auch zugestimmt und mit den SPÖ-Abgeordneten im Kärntner Landtag diese unverantwortlichen Haftungen gemeinsam beschlossen, und leider auch die ÖVP-Abgeordneten. Ja, dann wäre das eine ehrliche Debatte. Wenn Sie entgegen dem Bericht der Griss-Kommission meinen, dass die Landeshaftungen die alleinige Schuld ausmachen, dann müssen Sie aber sagen, dass alle Parteien im Kärntner Landtag diese Schuld zu tragen haben.
Ich bin der Auffassung, wie die Griss-Kommission das auch in ihrem Bericht dargelegt hat, dass der Schaden trotz der Haftungen abzuwenden gewesen wäre. Das ist auch aus dem Griss-Kommissionsbericht herauszulesen. Hätte man mit den Bayern und der BayernLB verhandelt, hätte man keine Verstaatlichung vorgenommen und hätte man auch noch gemeinsam über ein nachzuschießendes Partizipationskapital verhandelt, dann hätte man diese Bank mit Sicherheit nicht in diese Schadenshöhe hineingeführt. Dann hätte man vielleicht mit 1, 2 oder 3 Milliarden € das Auslangen gefunden und hätte auch die Bank gemeinsam mit den Bayern retten können. Die Bayern wären in einer Mitverantwortung gewesen, sich hier auch einzubringen, und es wäre dieser Schaden, der heute den österreichischen Steuerzahler mit bis zu 20 Milliarden € bedroht, in der Form abzuwenden gewesen. Das ist auch das Ergebnis der Griss-Kommission.
Frau Abgeordnete Fekter, Ihre Rolle als Finanzministerin nach Josef Pröll, der diese unverantwortliche Verstaatlichung ohne Not über Nacht natürlich als Hauptverantwortlicher zu tragen haben wird, wird auch zu untersuchen sein, etwa Ihre weitere Untätigkeit, als Sie nicht bereit waren, dieses heiße Eisen anzugreifen. Obwohl klar war, dass vonseiten der Europäischen Union sofort eine Abwicklung der Bank eingefordert wurde, ist man weiter untätig geblieben. Dadurch ist der Schaden leider Gottes weiter angestiegen und maximiert worden.
Und dann die Rolle des Finanzministers Spindelegger, der mit der Abbaugesellschaft seinen Verantwortlichkeitsbereich letztlich zu verantworten haben wird, weil es hier sicherlich eine kostengünstigere Variante gegeben hätte, um die Steuerzahler zu entlasten.
Unsere Aufgabe als Parlamentarier und als Oppositionsparteien ist es, alles zu unternehmen, um den Schaden für die Steuerzahler nach Möglichkeit noch deutlich zu minimieren. Diese Chance sehen wir bei einer restlosen Aufklärung durch den Untersuchungsausschuss.
Wir sind auch froh, dass die langjährige freiheitliche Forderung, nach der Verstaatlichung ohne Not die Bayern endlich auch zu klagen und den Rechtsweg zu beschreiten – die leider nicht sofort umgesetzt wurde –, wenigstens jetzt durch den neuen Finanzminister Schelling umgesetzt wird, um eine bessere Position gegenüber den Bayern und der Bayerischen Landesbank zu bekommen. Das ist durchaus vernünftig und zeigt, dass unsere freiheitlichen Vorschläge offenbar doch klug und richtig sind, auch wenn sie oftmals, nachdem wir sie eingebracht haben, eine Zeit lang von den Regierungsparteien reflexartig abgelehnt werden. So gesehen gibt es offenbar doch da und dort eine Bewegung in eine richtige Richtung.
Uns ist jetzt wichtig, mit diesem Untersuchungsausschuss restlose Aufklärung der politischen Verantwortung sicherzustellen. Und natürlich kann und darf es nicht sein, dass diverse Persönlichkeiten, die heute in der Öffentlichkeit stehen, in irgendeiner Art und Weise besonders zu schützen sind, aber man hat korrekt mit ihnen umzugehen. Sie haben dem Steuerzahler und der Öffentlichkeit auch Rede und Antwort, was die Verantwortlichkeitsstrukturen betrifft, zu stehen, und dementsprechend sind – falls Verantwortlichkeiten für die massiven Fehler nachgewiesen werden – dann auch die Konsequenzen zu ziehen.
Meiner Ansicht nach ist – auch in Österreich gehört endlich eine Konsequenzkultur gelebt –, wenn Verantwortungsträger in der Politik oder anderswo solche dramatischen Fehlentscheidungen, die zu solch großen Schäden für den Steuerzahler führen, treffen, der Rücktritt eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Eigentlich sollte man auch über den Rücktritt hinaus darüber nachdenken, inwieweit man dann Verantwortungsträger mit Haftungen auch finanziell belangen kann. Es kann nicht sein, dass man sich abputzt, sagt, dass man sich aus der Verantwortung gezogen hat, weil man als Regierungsmitglied zurückgetreten ist, und sich dann irgendwo in der Privatwirtschaft wiederfindet, obwohl man dem österreichischen Steuerzahler zig Milliarden Euro an Schaden aufgebürdet hat. Diese hat er, nämlich unser österreichischer Steuerzahler, dann wiederum zu berappen.
Das ist keine Verantwortungs- und Verantwortlichkeitskultur, wie wir sie uns vorstellen. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) Ich glaube, wir müssen in Zukunft auch einmal darüber nachdenken, wie man das optimieren kann. (Beifall bei der FPÖ.)
12.22
Präsidentin Doris Bures: Zur Beantwortung der Anfrage hat sich Herr Bundeskanzler Faymann zu Wort gemeldet. Herr Bundeskanzler, Ihre Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.
12.22
Bundeskanzler Werner Faymann: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen auf der Regierungsbank! Sehr verehrte Abgeordnete! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin überzeugt davon, dass im Untersuchungsausschuss sehr ausführlich über die Zeit in Kärnten diskutiert werden wird, als die Übernahme der Haftungen erfolgt ist. Es wird auch die Frage zu stellen sein, ob Ihre Darstellung stimmt, dass es eine Abstimmung gab, an der alle mitgewirkt haben, dann nichts mehr war und es dann die große Katastrophe gab. (Abg. Kickl: Sie bieten sich als Zeuge an! Das ist etwas ganz Neues! Er reklamiert sich nach ganz oben auf der Zeugenliste!) Oder es stellt sich vielleicht heraus, dass eine Reihe von Handlungen unter der Führung der FPÖ in Kärnten auch ohne Zustimmung anderer Parteien, wie etwa der SPÖ, dazu geführt haben, dass – sehr wohl unter der Führung der FPÖ – die Erweiterungen dieser Haftungen, der Tätigkeit der Bank und des Aktionsradius der Bank vorangetrieben wurden.
Deshalb ist es etwas vereinfacht, zu sagen, dass es einmal einen Irrtum gab und ab dann war es Pech, denn es gab natürlich eine Fülle von Entscheidungen in Kärnten,
und es wird Ihnen schwerfallen, zu beweisen, dass die FPÖ dabei nicht die Führung innehatte, und es wird Ihnen auch schwerfallen, zu beweisen, dass immer andere Parteien dabei waren. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Haben Sie mir zugehört, Herr Bundeskanzler?!) – Ich habe Ihnen zugehört, deshalb sage ich es auch so. (Abg. Strache: Die SPÖ hat zugestimmt! Nicht nur einer!) Ja, bei dieser einen Entscheidung, die Sie nennen. (Abg. Kickl: Wer hat denn die Kontrollorgane geführt?!)
Ich bin aber davon überzeugt, dass der Aufklärungsbedarf über die Zeit, in der Kärnten unter der Führung der FPÖ stand, etwas größer ist. Es gilt festzustellen, wie viele Entscheidungen in Kärnten zu dieser Bank, zur Ausweitung des Haftungsrisikos et cetera, et cetera bewusst getroffen wurden. Ich bin überzeugt davon, dass der Untersuchungsausschuss auch Klarheit über die politischen Aktivitäten und Aktivitäten der politisch Verantwortlichen bringen wird, die in Kärnten stattgefunden haben.
Dass 2009 im Bankensektor durch die Finanzkrise eine Situation entstanden ist, die an die CA-Krise der 1930er-Jahre erinnerte, muss immer wieder in Erinnerung gerufen werden. Der Zusammenbruch des Finanzinstituts und dessen Folgewirkungen haben enorme wirtschaftliche Schäden, Massenarbeitslosigkeit und Armut herbeigeführt. Letztendlich waren sie auch Wegbereiter für die späteren Entwicklungen. Diese Wirtschaftskrise war eine sehr ernste internationale Situation und auch eine sehr ernste Situation für Österreich. Das muss immer wieder in Erinnerung gerufen werden, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass man freiwillig sagt, dass man irgendetwas rettet, wenn nicht auch Auswirkungen, die eine Handlung zur Folge haben kann, auszureden beziehungsweise abzuschätzen sind.
Ich möchte daher etwas Grundsätzliches zu der Hypogeschichte, über die schon so oft und so viel diskutiert wurde, sagen, weil es auch Einfluss auf die Gegenwart und die Zukunft hat. Wenn die Oesterreichische Nationalbank, die Finanzmarktaufsicht und die Vertreter des Finanzministeriums eine Taskforce bilden – also eine Gruppe bilden, um ihre Meinung auszudiskutieren –, dann der Regierung und dem Regierungschef einen Bericht legen, in dem steht, dass von der Insolvenz Abstand genommen werden soll, weil sie mit Blick auf alle Auswirkungen, die abzuschätzen sind, kein geeigneter Weg ist, dann gilt das auch zur Stunde.
Das hat nichts damit zu tun, dass es nicht den einen oder anderen Berater gibt – ich respektiere hier durchaus die Meinung jedes Politikers –, der sagt, dass er sich eine kontrollierte Insolvenz vorstellen kann. Ja, auch diese Meinung gibt es, wir haben sie auch offengelegt. Finanzminister Spindelegger hat auch offengelegt, dass verschiedene Berater sehr unterschiedliche Meinungen haben und auch, zu welchen Ergebnissen sie gekommen sind. Die Taskforce hat aber auch im Vorjahr sehr deutlich zu diesen konkreten Ratschlägen – zum Teil widersprüchlichen Ratschlägen – Stellung genommen.
Es ist also kein Versäumnis, ein Szenario nicht zu berücksichtigen, sondern es wäre ein Versäumnis, dieses Szenario nicht auf Herz und Nieren prüfen zu lassen. Und damit bin ich wieder beim Grundsätzlichen.
Man kann natürlich der Meinung sein, dass die Nationalbank eine schlechte Führung hat. Ich bin nicht dieser Meinung. Ich weiß, dass in den politischen Debatten manche Debattenredner ihre Meinung – von generellen Beschimpfungen bis hin zu einzelnen Vorwürfen gegenüber Verantwortlichen – äußern. Das ist in einer parlamentarischen Diskussion durchaus möglich. Aber als Regierungschef sage ich deutlich, dass die Nationalbank mein Vertrauen hat, dass die Finanzmarktaufsicht mein Vertrauen hat und auch die Vertreter des Finanzministeriums. Und wenn sie eine Entscheidung – und seien sie sich noch so uneinig über die Möglichkeiten der Beleuchtung dieses Themas – treffen, dann würde ich keinem Regierungschef in keinem Land der westlichen Welt raten, sich darüber hinwegzusetzen und zu sagen, dass er der politische Besserwisser ist und ge-
gen die Nationalbank, gegen die Finanzmarktaufsicht und gegen die Vertreter des Finanzministeriums eine ganz andere Entscheidung treffen wird.
Ich sage das deshalb, weil es hier um Ernsthaftigkeit geht – auch für die Zukunft und die Gegenwart. Ich würde auch heute niemandem empfehlen, gegen die Genannten eine Entscheidung zu treffen, die anders ist als jene, die derzeit Bundesminister Schelling abarbeitet. Wenn sich Voraussetzungen aufgrund von Bilanzen, Bewertungen, Einschätzung des Szenarios – also genau der Genannten – ändern, dann ist natürlich bei geänderten Einschätzungen auch eine geänderte Strategie vorzunehmen. Auch das liegt wieder in der Verantwortung aller politisch Tätigen.
Ich sage das deshalb, weil ich glaube, dass eine Institution mit der Unabhängigkeit und Bedeutung der Nationalbank auch das Recht hat, hier in diesem Hause korrekt, fair und objektiv betrachtet zu werden. Die dortigen Verantwortlichen haben auch das Recht, dass das, was sie mit hoher Fachlichkeit und Objektivität sagen, auch seinen Stellenwert in der Diskussion hat. (Abg. Kickl: Alles fehlerlos, oder?)
Es geht nicht um fehlerlos; nein, um fehlerlos geht es nicht. Jeder Rechnungshofbericht zeigt Fehler auf – nahezu jeder. Es geht nicht darum, deshalb alle Beamten, öffentlich Bediensteten und Verantwortlichen dieses Landes in Grund und Boden zu kritisieren und deren Ablöse zu verlangen. Das ist eine Methode, die Sie anwenden – ich nicht! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kickl: Was sind die Konsequenzen!? Wo sind die Konsequenzen!? Es gibt keine Konsequenzen!) Es geht darum, auch einmal Respekt gegenüber den Menschen, die für dieses Land tätig sind, zum Ausdruck zu bringen.
Ich komme jetzt zur Beantwortung Ihrer Fragen, möchte aber vorher noch einen Punkt ergänzend anführen: dass der Griss-Bericht – den Sie ja mittlerweile auch gutheißen, obwohl Sie die Einsetzung ursprünglich nicht so positiv gesehen haben – sehr deutlich von Moral Hazard und von den Fehlern, die mit der Landeshaftung verbunden waren, spricht. Sie haben das auch angesprochen. Der Griss-Bericht spricht eine deutliche Sprache.
Der Griss-Bericht sagt auch, dass es diese Haftungen des Landes gab – natürlich sind sie mittlerweile geringer geworden – und noch gibt. Es ist wichtig, dies zu erwähnen, weil ich mich an Debatten erinnern kann, in deren Verlauf die Haftungen und deren Wirkung an sich von einigen Rednern in Zweifel gezogen wurden, weil es gerade politisch opportun ins Redekonzept gepasst hat. Aber der Griss-Bericht spricht hier eine deutliche Sprache. Er spricht von Haftungen des Landes Kärnten, die zum Zeitpunkt der Verstaatlichung aufrecht waren und schlagend geworden wären, das heißt, von der Frage (Rufe bei der FPÖ: Ausfallshaftungen!) etwaiger Ausfallshaftungen. – Richtig! Um die geht es.
Daher ist also auch die Beurteilung des Berichts in diesem Punkt ernst zu nehmen, wie auch in vielen anderen, und es gilt, sich die Frage zu stellen, welche Konsequenzen zu ziehen sind. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ich nehme das sehr ernst, und daher möchte ich Ihre Fragen, in Themenkomplexe zusammengefasst, auch konkret beantworten.
Die Fragen 1 bis 4, 7, 8, 12, 14 bis 17 und 19 betrafen genau das, was ich versucht habe auszuführen, nämlich wie die politischen Entscheidungen erfolgt sind. Und hier möchte ich noch einmal antworten: auf Basis der Expertise des Finanzministeriums, der Oesterreichischen Nationalbank, der Europäischen Zentralbank, der Finanzmarktaufsicht, der Finanzprokuratur. Zur Aufgabe der Experten gehören die Aufbereitung, die Prüfung und die Bewertung alternativer Szenarien. Jede auf dem Finanzmarktstabilitätsgesetz beruhende Maßnahme, die Einvernehmen mit dem Bundeskanzler erfordert, wurde gesetzeskonform im Einvernehmen mit mir getroffen.
Die Fragen 5 und 6 – klare Antworten erleichtern die politische Diskussion – sind mit einem klaren Nein zu beantworten.
Zu den Fragen 9 bis 11: Die Einschätzung der Situation der Bank und der allgemeinen Finanzmarktsituation war mehrfach Thema von Gesprächen zwischen dem Nationalbank-Gouverneur Ewald Nowotny und mir. In dieser kritischen Zeit hat es sehr häufig Besprechungen dazu gegeben, wie sich die Krise der Derivate, die Spekulationskrise, auf unsere Institute und generell auf das wirtschaftliche, auf das wirtschaftspolitische Vertrauen auswirkt.
Zur Frage 13: Die Rolle der dem Finanzminister beigegebenen Staatssekretäre liegt in der Unterstützung des Finanzministers und ergibt sich aus der Geschäftseinteilung – die Sie kennen – zum damaligen Zeitpunkt.
Zur Frage 18, in der abgefragt wird, ob ich direkt Kontakte mit Bayern hatte: ein klares Nein.
Die Fragen 20 bis 24 betreffen den Zuständigkeitsbereich – wie Sie ja wissen – des Bundesministeriums für Finanzen.
Die Fragen 25 bis 27 behandeln das Abendessen, das immer wieder auftaucht. Es handelt sich um ein Abendessen auf Einladung des Bundespräsidenten. Der Bundespräsident wird sicher nicht durch mich interpretiert. Davon aber unabhängig ist Ihre Frage, die auch in diesen beiden Themenbereichen steckt: Wie gestaltete sich diese Diskussion über die Insolvenz in diesem Zeitraum? – Ich kann noch einmal darauf verweisen, dass die Taskforce, die aus Vertretern der Nationalbank, der Finanzmarktaufsicht und dem Bundesministerium für Finanzen bestand, nicht nur in ihrem ersten Bericht Stellung bezogen hat, die Auswirkungen einer Insolvenz negativ beurteilt hat und damit zu keiner Entscheidung für eine – geordnete oder ungeordnete – Insolvenz gekommen ist. Sie haben das ja in einem sehr dicken, sehr deutlichen Bericht klargemacht.
Dann kam die Stellungnahme von einer Beratungsseite, die die Frage der Insolvenz durchaus ventiliert und die Argumente aus deren Sicht begründet hat. Und dazu – und das zeigt die Gewissenhaftigkeit – wurde die Taskforce nochmals gebeten, Stellung zu nehmen. Sie hat am 13. März – das ist also genau dieser Zeitpunkt – dazu auch eine ergänzende Stellungnahme abgegeben, dass sie an ihrer Meinung, sich gegen eine Insolvenz auszusprechen, festhält. Dabei haben wir auch alle zusätzlichen, von anderen Seiten herangetragenen Argumente – ich meine da durchaus auch politisch vorgetragene, die in diesem Zeitraum immer wieder gekommen sind – beachtet.
Ich sage das deshalb so deutlich, weil nicht irgendwelche Abendessen, Mittagessen oder Nachmittagsjausen darüber entscheiden, was in der Republik passiert, sondern es wurde dazu von der Taskforce ein zweites Mal nach dem ursprünglichen Bericht ganz dezidiert Stellung genommen. Zu diesem Bericht Stellung zu nehmen, hat der damalige Finanzminister die Taskforce auch aufgefordert. Diese Stellungnahme von all diesen Vertretern ist genau zu dem Zeitpunkt, den Sie da so ausführlich ansprechen, erfolgt.
Zur Frage 28: Grundsätzlich ist die Auswahl der Berater Aufgabe der Organe der Bank und der Eigentümervertreter; das wissen Sie.
Zur Frage 29: Die Bundesregierung hat in ihrer letzten Sitzung zu den Anfechtungen Stellung genommen und geht von der Verfassungskonformität aus.
Zur Frage 30: Ich habe die Einsetzung der Untersuchungskommission unter der Leitung von Präsidentin Dr. Griss – sie erfolgte durch Finanzminister Spindelegger – von Anfang an begrüßt. Und auch wenn ich einige Punkte erwartet und andere nicht erwartet habe, habe ich den Bericht nicht sicherheitshalber vorweg beschimpft – wie das andere getan haben –, sondern sowohl die Einsetzung begrüßt als auch die Person der Frau Dr. Griss immer als besonders unabhängig gelobt. Ich sage bis heute, dass
die Einschätzungen, die dort erfolgt sind, von den zuständigen Stellen zu berücksichtigen sind. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)
Das heißt, dort, wo die Einschätzungen Aufforderungen oder indirekte Aufforderungen beinhalten, haben die zuständigen Stellen natürlich nachzuschärfen, zu verbessern und Fehler auszubessern. Dort, wo es andere Meinungen gibt, ist natürlich an jener Stelle – wie beim Rechnungshof auch – unbenommen der Standpunkt zu vertreten. Der Bericht ist nicht zu schubladisieren. Im Gegenteil: Der Bericht ist eine Chance, auch aus Fehlern zu lernen und nachzubessern, damit – und das ist ja wohl das Entscheidende – die Organe der Republik, die vorhandenen Institutionen der Republik für die Zukunft bestmöglich vorbereitet sind, falls irgendwann wieder derart schwierige Entscheidungen oder Entscheidungsprozesse auf die Republik zukommen. Ich hoffe, dass wir sowohl gesetzlich als auch politisch die nötigen Vorkehrungen getroffen haben, sodass ein Bundesland derartige Haftungen in Zukunft erst gar nicht übernimmt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
12.38
Präsident Karlheinz Kopf: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zukommt.
Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Podgorschek. – Bitte.
12.39
Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Dame, sehr geehrte Herren von der Bundesregierung! Ich darf eingangs sagen, ich bin äußerst froh, weil ich mich wirklich schon seit Monaten, Jahren mit der Causa Hypo Alpe-Adria auseinandersetze, dass es jetzt endlich zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses kommt. Ich gebe zu, ich war am Anfang wirklich skeptisch, Herr Bundeskanzler, ob diese Griss-Kommission ein objektives Ergebnis bringen wird, weil ich befürchtet habe, dass sie ein beschönigendes Ergebnis liefern wird.
Ich habe mich geirrt! Der Griss-Bericht ist ausgesprochen objektiv und gut aufbereitet und bietet auch die Möglichkeit, dass wir, aufbauend auf diesem Griss-Bericht, den Untersuchungsausschuss fortführen. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn ich aber heute Ihren Worten teilweise gelauscht habe, dann habe ich schon den Eindruck bekommen, Herr Bundeskanzler, dass Sie entweder den Griss-Bericht nicht gelesen haben, oder Sie legen ein für mich autistisches politisches Verhalten an den Tag und wollen diesen Bericht nicht zur Kenntnis nehmen. Es geht nämlich für die Zukunft des Ausschusses in keinster Weise darum, dass wir Personen an den Pranger stellen wollen, sondern es geht einfach nur darum, dass wir das Multiorganversagen des Staates, der politisch Verantwortlichen, der Behörden und der Aufsicht, aufzeigen wollen.
Es geht darum, ob das System Schuld hat oder ob es individuelles Versagen gegeben hat. Das sind die entscheidenden Fragen. Oder gab es konkrete Anweisungen? Oder spielte auch vorauseilender Gehorsam eine Rolle? – Auch das ist zu klären. Wenn ich daran denke, dass die Nationalbank 2008 die Bank noch als „not distressed“ kategorisiert oder eingestuft hat, und später hat sich herausgestellt, dass das überhaupt nicht gestimmt hat, dann frage ich mich: War es eine Anweisung, oder war es nur vorauseilender Gehorsam? – Auch das hat der Ausschuss zu klären!
Sich zurückzuziehen auf den stereotypen Vorwurf, Jörg Haider und die Freiheitlichen hätten Schuld, ist für mich zu wenig. Ich brauche jetzt die Worte von Heinz-Christian Strache nicht zu wiederholen, dass wir zu unserer Verantwortung stehen. Letzten En-
des hat in einer „Im Zentrum“-Sendung auch Kollege Matznetter schon bestätigt, dass bereits 2004 Heinz-Christian Strache diese Vorgangsweise massiv kritisiert hat.
Wenn Sie sich auch das noch in Erinnerung rufen: Im Jahre 2005 hat sich Jörg Haider von der FPÖ abgespaltet, und mitunter war auch seine Vorgangsweise in Kärnten mit den Landeshaftungen ein Grund dafür. (Ironische Heiterkeit bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.) Herr Kollege Walser, Sie können ruhig lachen. Ich war damals schon involviert und weiß, worum es gegangen ist. (Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.)
Wir kennen die Fehler, die die Landtagsfraktionen in Kärnten gemacht haben. Aber ich darf darauf hinweisen, dass zu gewissen Zeiten, auch in der damaligen Zeit, das Land Vorarlberg mehr an Haftungen im Verhältnis zum Budget eingegangen ist als Kärnten. Es ist also nicht ausschließlich ein Kärntner Problem.
Was soll das Ziel dieses Ausschusses sein? – In erster Linie möchten wir, dass der Schaden für den Staat und für den Steuerzahler minimiert wird. Zweitens sollen auch die Bayern mit zur Verantwortung gezogen werden, weil man nicht vergessen darf, dass auch sie diesen hypertrophen Expansionskurs, der noch in der Kärntner Zeit begonnen worden war, zwischen 2007 und 2009 fortgesetzt haben.
Es sind aber auch Spekulanten und Profiteure hervorzuheben und letzten Endes zu beteiligen. Es ist auch wichtig, vor den Vorhang zu bringen, wer da wirklich dementsprechend profitiert hat. Es ist zu klären, ob auch noch andere Interessen im Spiel und von Bedeutung waren. Das betrifft vor allem diese sogenannte Verstaatlichung ohne Not: Sollte dabei jemand geschützt werden? Wer hat letzten Endes durch diese Verstaatlichung profitiert? Haben Bankenvertreter mit Mitgliedern der Regierung Kontakt aufgenommen, um diese Verstaatlichung voranzutreiben?
Interessant ist auch das Verhalten dann im Anschluss. Ich möchte Sie heute nicht mit Zahlen quälen, aber wir werden noch genügend Gelegenheit haben, auch das im Ausschuss zu behandeln. Interessant ist schon, dass noch im Jahre 2009 verbriefte Anleihen im Wert von 20 Milliarden draußen waren; bis zum Jahr 2014 sind sie auf 12 Milliarden reduziert worden, sie wurden also um 8 Milliarden zurückgeführt. Wer hat da profitiert? – Das ist sozusagen den Spekulanten in den Rachen geworfen worden.
Die Finanzierungslinien der anderen Banken waren im Jahre 2009 noch bei 7,5 Milliarden; im Jahr 2013 hatte sich das schon auf 4,66 Milliarden reduziert. Das heißt, bewusst sind in dieser Bank Gelder abgezogen worden, um andere zu bedienen. Auch da ist zu klären, wer dahintersteckt.
Es ist auch offenzulegen, ob eine Insolvenz – der Herr Bundeskanzler hat jetzt durchaus auch angedeutet, dass darüber nachgedacht wurde – nicht doch die bessere Alternative gewesen wäre. Eine Aufarbeitung vor Gericht wäre die objektivste Aufarbeitung gewesen, und jeder Zeuge wäre zur Wahrheit verpflichtet gewesen. Da frage ich mich: Wer hat Angst davor, dass es vor Gericht abgehandelt wird?
Es stellt sich außerdem die Frage, wer zusätzlich mit Beraterverträgen profitiert hat und wer von den Geschäften der Hypo Alpe-Adria außerhalb der Bank rechtswidrig profitiert hat. All diese Dinge sind zu klären. Es überrascht mich, dass ich in den letzten Tagen schon E-Mails bekommen habe von sogenannten Finanzdienstleistern, die sich vehement gegen eine Insolvenz aussprechen – ja, natürlich in der Angst, es könnte dadurch für Spekulanten Geld verlorengehen!
Was erwarte ich mir nach Ende dieses Ausschusses an Konsequenzen? – Erstens die Befreiung von der Umklammerung unseres Staates, auch der Realwirtschaft und des österreichischen Banksystems durch die Politik. Ich erwarte mir eine Beendigung dieses, ja, ich würde behaupten, Parteifilzes und der Einflussnahme durch Politik und Interessengruppen auch in der Finanzwirtschaft.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus meiner Sicht brauchen die Banken und der Finanzsektor in Österreich eine Befreiung, weil wir derzeit – und das sage ich schon seit Jahren – den Bankensektor mit planwirtschaftlichen Methoden betrachten. Dieser Bankensektor ist schon längst der Realwirtschaft entglitten. Während in der Realwirtschaft alle den Härten des Marktes ausgesetzt sind, können Banken schalten und walten, wie sie wollen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abschließend kann ich nur feststellen, dass damit nicht der Eindruck entstehen soll, mit dem Problem der Hypo Alpe-Adria wäre alles gelöst. Wir haben noch – und das ist die Spitze des Eisberges – das Problem ÖVAG zu lösen. Wir haben Probleme bei der Hypo Tirol. Morgen wird „NEWS“ über Probleme bei der Hypo Niederösterreich, bei der Steiermärkischen Sparkasse und so weiter berichten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was wir brauchen, ist eine Befreiung des österreichischen Bankensektors. Wir sollten diese Chancen nutzen und diesen Untersuchungsausschuss dazu hernehmen, dass Österreich auf ein internationales Niveau gehoben wird, wo Politik und Banken nicht mehr verschränkt sind. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Strolz.)
12.47
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Mag. Schieder. – Bitte.
12.48
Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Werte Damen und Herren Staatssekretäre! Werte Damen und Herren! Erstens zum Thema U-Ausschuss, weil ja heute von einigen Abgeordneten der Oppositionsparteien, also dem notwendigen Viertel, das Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses abgegeben wird, damit auch das ganze lange Kapitel der politischen Diskussion, wie die Untersuchung im Parlament zum Thema Hypo ausschaut, den Anfang vom Ende findet, nämlich die Beantwortung, dass wir jetzt diesen Untersuchungsausschuss einsetzen.
Das ist mit den neuen Spielregeln, die wir uns gegeben haben, eben auch ein Recht, das die Minderheit, ein Viertel der Abgeordneten, wahrnehmen kann, damit wir – was auch uns als nicht einsetzender Minderheit trotzdem sehr wichtig ist – in einem vernünftigen Prozess zur Klärung der Zusammenhänge kommen, und zwar mit dem Ziel, die politische Verantwortung zu klären, aber auch mit unserer politischen Verantwortung so umzugehen, dass wir nachher überlegen können, ob wir da oder dort ein Gesetz oder mehrere Gesetze ändern müssen, um in Zukunft – was hoffentlich nicht sein wird –, falls wieder so ein Problem entsteht, auch von der rechtlichen Lage her vielleicht die eine oder andere Verbesserung zu haben, sprich, die Lehren aus dieser Frage zu ziehen.
Die neuen Regeln – das ist vielleicht auch noch wichtig – sind auch ein Beitrag zu mehr Kontrolle und Transparenz, eine Bereicherung für den Parlamentarismus. Es wird an uns allen liegen, aber natürlich besonders an den Oppositionsparteien, dass wir diese Regeln so leben, dass es zu einer vernünftigen Diskussion, zu einer sachlichen Diskussion, zu einer zielgerichteten, aufklärerischen Diskussion in diesem Zusammenhang kommt und nicht zu einem tribunalhaften, showhaften Element.
Ich habe aus vielen Redebeiträgen vernommen, dass dieser Weg vermutlich so beschritten wird. Aber immer wieder zeigen sich auch noch so manche Versatzstücke aus der alten Rhetorik, die wir hoffentlich alle hinter uns lassen werden.
Die Dringliche Anfrage von heute unterscheidet sich ja vom Einsetzungsantrag einmal in einem auffälligen Punkt: Da sie von der FPÖ eingebracht worden ist, wird in der
Dringlichen Anfrage der Teil der Zeit in Kärnten völlig ausgespart. Aber – hört, hört! – wir haben immerhin auch die Verantwortung und den Ursprung des Hypo-Debakels natürlich in Kärnten und damit auch bei der damaligen Kärntner Landesregierung von der FPÖ, mit hohen Landeshaftungen (Abg. Strache: Griss-Bericht: aller Parteien!), Expansionskurs, ohne Risikomanagement ... (Abg. Strache: Zitieren Sie nur aus dem Griss-Bericht!)
Ja, gerne, mache ich gleich. (Abg. Strache: Aller Parteien, auch der SPÖ!) Ein guter Hinweis, werde ich gleich aufgreifen im Sinne des neuen Stils! (Abg. Strache: Zitieren Sie aus dem Griss-Bericht ...!) Frau Griss schreibt in diesem Bericht: Die Hypo Alpe-Adria expandierte in Staaten, wo teilweise die „rechtsstaatlichen Strukturen erst im Aufbau begriffen“ waren. Auch die „Anzahl qualifizierter Mitarbeiter“ war beschränkt. „Es war offenkundig, dass damit besondere Anforderungen an Risikomanagementsysteme und Kontrolleinrichtungen bestanden.“ „Es ist nicht erkennbar, dass Abschlussprüfer, Bankenaufsicht oder das Land Kärnten (die Kärntner Landesholding) die ihnen offenstehenden Möglichkeiten in einem ausreichenden Maß genützt hätten, um auf eine Begrenzung der Risiken hinzuwirken.“
Auch hier lesen wir also bei Frau Griss: Das Land Kärnten hatte Blankohaftungen in Milliardenhöhe übernommen, die nie einlösbar waren. „Das Risiko für das Land Kärnten war nicht kalkulierbar, weil die Haftung für alle künftigen Verbindlichkeiten von HBInt und HBA galt. Ihren Höchststand erreichte die Landeshaftung 2007 mit 23 Milliarden €.“ Hier hat auch Frau Griss wieder dargelegt, wo die Verantwortung in Kärnten lag.
Es gab ja heute zwei interessante Redebeiträge von FPÖ-Abgeordneten. Kollege Strache hat immerhin gesagt, dass die Haftungen unverantwortlich waren. Das ist einmal insofern eine Wendung in der Rhetorik (Abg. Strache: Das sage ich seit 2003!), als es ja ganz wichtig ist, zu betonen, dass es diese 23 Milliarden an Haftungen waren (Abg. Strache: Da sollten Sie seit 2003 die Ohren spitzen!), um die wir nicht herumgekommen sind in der Frage: Soll die Bank einfach pleitegehen, oder muss man sie verstaatlichen? – Das ist das Problem. Wenn dort im Land Kärnten der Anfang so schlecht gelegt worden ist, dann sind nachher leider auch die Alternativen beschränkt gewesen.
Wir haben aber von Herrn Kollegen Podgorschek gehört, dass sich damals genau auch aufgrund dieses Desasters das BZÖ von der FPÖ abgespaltet hat. Das ist ja eigentlich auch ein Mitschuld-Einbekenntnis der damaligen FPÖ in Kärnten! Es freut mich, dass wenigstens hier die Erkenntnis einmal so weit ist, dass dieses ganze Desaster, das alle Menschen in dieser Republik hassen, in Kärnten begonnen hat unter einem Landeshauptmann Jörg Haider. Man muss einfach sagen, die Verantwortung liegt in diesen Fragen immer beim Landeshauptmann! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Vielleicht auch, dass man dem Fernsehzuschauer noch einmal das Umfeld von 2008 in Erinnerung ruft, ein Zitat, das Jean-Claude Trichet, der EZB-Präsident dieser Zeit, verwendet hat: Wenn die Hypo pleitegeht, droht ein Dominoeffekt wie bei Lehman Brothers. – Sprich: Was der Ausgang der Finanzkrise war, ist auch damals von der Europäischen Zentralbank als Problem eingeschätzt worden. Es war ein Interview in der „Kleinen Zeitung“ in genau dem Dezember 2009.
Da sieht man die Handlungsmöglichkeiten: Dieses Risiko abzuwenden, war das Entscheidende! Daher waren sich auch die Experten von BMF, Nationalbank, FMA und EZB in einem einig – was übrigens auch Frau Griss in ihrem Bericht nicht bestreitet –: Ohne Notverstaatlichung wären viel verheerendere Folgen auf uns zugekommen! (Abg. Strache: Sie sagt ausdrücklich, es war keine Not zur Verstaatlichung!)
All diese Fragen werden wir auch im nächsten Jahr detailliert diskutieren. (Abg. Strache: Nehmen Sie doch einmal den Griss-Bericht zur Kenntnis!) Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass so manches Sachargument auch bei Ihnen ankommt, dass Sie verste-
hen, wie die Sachlage damals war, dass daher auch die Alternativen sehr beschränkt waren und man sich entschieden hat, die weniger riskante Alternative zu nehmen, als das Risiko zu nehmen, dass das ganze Land vor die Hunde geht.
Das halte ich für richtig! Das habe ich damals für richtig gehalten und halte ich heute nach wie vor für richtig. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Strache: Herr Kollege, Sie sind doch befangen in der ganzen Frage als damaliger Finanzstaatssekretär!)
12.54
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte.
12.54
Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Werte Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Herr Kollege Strache, im Nachhinein ist man halt immer gescheiter. Das haben wir bei einer Debatte, die wir über den Griss-Bericht abgehalten haben, hier schon erörtert. Wenn Frau Griss sechs Jahre später ihren Bericht verfasst und mit Personen spricht, die sechs Jahre vorher in einer schwierigen Situation Entscheidungen zu treffen hatten, hat das natürlich ganz andere Voraussetzungen als in dieser besagten Nacht oder in dieser besagten Zeit die Verstaatlichung. (Abg. Kickl: Das ist aber bei jedem Bericht ...!)
Aber kommen wir doch lieber noch zu Kärnten zurück, Herr Kollege Schieder hat es ja schon angesprochen: Die Hauptverantwortung hat eben immer noch der Landeshauptmann! Wenn in besagter Abstimmung, in besagter Sitzung im April 2004 zweifelsohne alle Fraktionen, auch die Grünen, den Haftungen zugestimmt haben, muss man schon sagen, das war in einer gewissen Weise ein Persilschein für den Landeshauptmann, die Haftungen dann auch uneingeschränkt nach oben zu treiben, genauso wie eine Expansion, die nicht mehr kontrollierbar war.
Das steht ja auch im Griss-Bericht! Man kann sich nicht immer nur die Rosinen aus dem Griss-Bericht herauspicken. Bei diesem Expansionskurs muss jedem eingeleuchtet haben, dass das überhaupt nicht mehr möglich war, was passiert ist, auch nicht die Haftungen, die ja überbordend waren.
Ich glaube, dass man – und das geht mir in Ihrem Antrag zum Untersuchungsausschuss ein bisschen ab – viel stärker beleuchten muss, wie es zu diesen Haftungen und dieser überbordenden Haftungsübernahme gekommen ist, aber natürlich auch – ich habe das letztens schon gesagt –, dass man die Bank dann mehrheitlich an die Bayerische Landesbank verkauft und die Haftungen behält. Das ist ja eine Meisterleistung! Man beruft sich aber dann darauf oder denkt sich in Wirklichkeit: Die Republik wird schon einspringen, wenn es schiefgeht, und wir kassieren die Haftungsprovisionen auch noch weiter, nachdem die Bank schon an die Bayern verkauft worden ist. – Da kann man sich nicht der Verantwortung entziehen!
Herr Kollege Podgorschek, du hast gesagt: Wir müssen die Verantwortung klären, wir müssen klären, wo das Geld hingekommen ist, und auch strafrechtliche Klärungen vornehmen. – Die strafrechtlichen Klärungen und die strafrechtlichen Tatbestände, das sollen die Gerichte klären! Wir werden im Untersuchungsausschuss lediglich die politische Verantwortung klären.
Wir werden auch klären – und das kommt mir in der ganzen Debatte ein bisschen zu kurz –, wie es mit den Bankprüfern ausgesehen hat, warum zwar immer die Mängel aufgezeigt worden sind, im Risikomanagement, in der Vergabe von Krediten, in anderen Bereichen, im Internen Kontrollsystem, warum das aber niemals seinen Niederschlag in einem Bestätigungsvermerk gefunden hat.
Wir werden klären müssen, warum die Bankenaufsicht, die FMA oder beispielsweise auch die Nationalbank, niemals tätig geworden sind, obwohl diese Mängel, diese Risikomängel immer wieder aufgezeigt worden sind. Es reicht nicht, immer zu sagen, die Politik ist letztendlich schuld. Es gibt natürlich auch Verantwortliche in der Aufsicht, die sehr wohl hätten klären müssen, was an dem Risiko und an den Mängeln dran ist. Das heißt, hier wird auch eine Klärung vorgenommen werden.
Da kommen wir auch zu den Konsequenzen. Selbstverständlich muss ein Untersuchungsausschuss neben der politischen Verantwortlichkeit auch Konsequenzen für die Zukunft aufzeigen, beispielsweise, wie man Gesetze in der Bankenaufsicht auch verändern kann. Sonst wäre ja ein Untersuchungsausschuss immer nur das, was in der Vergangenheit herumkramt, aber nie das, was aufzeigt, was man in Zukunft besser machen könnte. Das heißt, auch das werden die Lehren aus einem sogenannten Untersuchungsausschuss neu sein.
Ich möchte noch einmal betonen, dass wir mit den neuen Verfahrensregeln hoffentlich zu einer sachlichen Auseinandersetzung und zu einer sachlichen Aufklärung kommen werden. Ich würde mir wünschen, dass wir viele dieser Showeffekte und dieser Tribunaleffekte, die wir früher, unter der alten Verfahrensordnung, immer hatten, nicht mehr haben werden, sondern dass wir uns wirklich sachlich und chronologisch dieser Punkte, die in dem Antrag angeführt sind, annehmen.
Ich erhoffe mir das auch von der Opposition, gerade von der FPÖ, die auch heute wieder so einen kleinen Schlenker gemacht hat: dass 2005 Landeshauptmann Haider das BZÖ gegründet hat und dann eigentlich BZÖ war. Auch in Ihren Reihen gibt es Personen, die im Untersuchungsausschuss sitzen werden. Einer davon wird nach mir noch sprechen, der Kollege Darmann, der ja überall dabei war! Herr Kollege Strache sagt immer: Ein Soletti, überall dabei! (Abg. Strache: Der Herr Kaiser!) Bei den Blauen, beim BZÖ; du warst im Landtag (Abg. Darmann: Ab wann?), du warst Klubobmann-Stellvertreter. (Abg. Darmann: Sag doch einmal, ab wann!)
Du warst überall dabei und du wirst auch im Untersuchungsausschuss dabei sein. (Abg. Darmann: Halbwahrheiten ...!) Wir werden sehen, ob du in dieser ganzen Sache dann sachlich aufklären wirst. (Beifall bei der ÖVP.)
Abschließend: Alles, was heute gesagt wurde zur Verantwortung des Herrn Bundeskanzlers, zur Verantwortung der ehemaligen Finanzminister, wird im Untersuchungsausschuss auch geklärt werden. Aber eines möchte ich schon jetzt festhalten: Ich werde in der letzten Zeit immer wieder gefragt: Werden Sie einer Verlängerung des Untersuchungsausschusses zustimmen? Dann frage ich immer, warum wir uns jetzt schon damit beschäftigen sollen, ob wir einer Verlängerung zustimmen. Wenn wir sachlich verhandeln, zügig untersuchen und uns nicht verzetteln, dann brauchen wir über eine Verlängerung jetzt noch gar nicht nachzudenken. (Abg. Strache: Wissen Sie, dass Darmann erst ab 2009 im Landtag war? Eine Korrektur wäre schon angebracht!)
In diesem Sinne hoffen wir das Beste, dass also auch die Opposition ihre Verantwortung trägt, so wie wir das sicherlich tun werden. (Beifall bei der ÖVP.)
13.01
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort. – Bitte.
13.01
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Man möchte meinen, dass Historisches geschieht, weil ja der eigentliche Sinn dieser Sondersitzung, das muss man einfach gleich einmal auch so sagen, ursprünglich war und noch immer ist, dass nach der
neuen Geschäftsordnung von nunmehr drei Oppositionsparteien das Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Hypo-Causa namens Hypo-Untersuchungsausschuss eingebracht wird. Ich werde demgemäß hauptsächlich auf die diesbezügliche Historie eingehen und, wenn Zeit bleibt, vielleicht noch ein paar konkrete Anregungen machen, weil der Griss-Bericht ja hier tatsächlich schon große Vorarbeit geleistet und sich der Herr Bundeskanzler da oder dort auch dazu geäußert hat.
Zunächst jedoch zum eigentlichen Anlass dieser heutigen Sitzung. Wir werden anschließend keine Debatte über das Einbringen des Verlangens der Freiheitlichen, der Grünen und der Fraktion der NEOS abführen. Somit ist jetzt, und zwar in diesem Moment, eigentlich der historische Augenblick, dass dieses Verlangen hier oben von den Referenten der angesprochenen Fraktionen eingebracht wird. Wir können jetzt also davon ausgehen, dass in diesen Sekunden hier im Haus das Prozedere, auf das wir uns im letzten Jahr nach einem halben Jahr Verhandlungen geeinigt haben, losgeht. Wir haben die Hoffnung, wir haben das Angebot gemacht und, so glaube ich, auch entsprechende Signale bekommen, dass sich die Fraktionen untereinander – die Mehrheit hat ja selbstverständlich auch ihre Rechte, sie hat eigentlich die größeren Rechte, und das muss ja auch so sein in der Demokratie – darauf verständigen können, dass wir das möglichst zügig und ohne zusätzliche Schleifen, wenn man will, sozusagen ohne Spompanadeln abwickeln werden. Da haben wir große Hoffnung.
Ich danke auch der ÖVP und SPÖ, dass wir zumindest informell Rückmeldungen zu unserem Verlangen bekommen haben. Wir haben es ja auch kaum mehr abgeändert, wir haben sogar Anregungen aufgenommen, und wir gehen davon aus, dass das informelle Verfahren im Vorfeld funktioniert hat. Ich habe auch jedes Verständnis dafür, wenn Klubobleute der Regierungsfraktionen meinten: Na gut, offiziell würden sie sich jetzt nicht deklarieren. Das ist ja auch ein heikles Terrain. So weit ist es jetzt jedoch einmal. Das als Information an die Abgeordnetenkollegen.
Man kommt nicht umhin, sich noch einmal zu vergegenwärtigen, wie das bis jetzt immer gelaufen ist. Jetzt haben wir ja die neue Möglichkeit des Minderheitsrechts, die ist nur zufällig entstanden. Ich greife noch einmal auf etwas zurück – und da wird es nicht mehr so ganz gemütlich –, dessen Beantwortung von Ihnen konsequent verweigert wird. Wir haben hier schon ein paar Mal in der Debatte gehabt, dass dieses Desaster der Hypo Alpe-Adria in der Form sowieso an sich nicht notwendig gewesen wäre, davon bin ich überzeugt, und zwar nicht nur, weil wir eben auf Kärnten oder auf bestimmte Personen dort zeigen, sondern weil auch auf Bundesebene seriell Fehler gemacht wurden. Seriell! Das ist eigentlich beängstigend. Bei jeder Art von Weichenstellung hat man das Gefühl, dass genau der falsche Weg eingeschlagen worden ist, und das 20 Mal hintereinander.
Es war jedoch so, dass wir schon ganz nahe dran waren, hier im Haus im Jahr 2007, beim sogenannten Banken-Untersuchungsausschuss, der dann bekämpft wurde. Gerade haben wir ihn noch mit Mehrheit durchgesetzt, weil ein historisches Fenster aufgegangen ist, aber dann, in der entscheidenden Phase, als wir mit der Hypo Alpe-Adria begonnen haben, aber auch gerade zur Raiffeisen kommen wollten und sollten, wurde er, wie man so sagt, abgedreht. Bis heute bleibt unbeantwortet, ich will ja nicht sagen, dass es ganz ungeklärt wäre, insbesondere auch wieder von Abgeordneten der SPÖ – von der ÖVP erwartet man sich da nicht so viele Beiträge –, wie es eigentlich zugegangen ist in der Republik, und zwar auch in der Hoffnung, dass das jetzt besser ist.
Wichtige, namhafte Abgeordnete der SPÖ waren schon im Frühjahr 2007 bei mir und haben gesagt: Wir werden die Untersuchungen nicht weiterführen können, geschweige denn zu Ende führen können. Der Druck von bestimmten Bankensektoren ist so groß, dass nicht nur die ÖVP bei uns die Türen einrennt, die wollten das ohnehin nie, sondern dass wir, die Sozialdemokraten, auch unmittelbar unter Druck kommen, die den
Ausschuss miteingesetzt haben, den Untersuchungsgegenstand mitformuliert haben, sodass der dann in den entscheidenden Punkten nicht weiterbearbeitet beziehungsweise abgearbeitet werden konnte. Dieser Druck auf eine, damals die größte Partei hier im Haus, jetzt auch noch, wurde also ausgeübt. Das sind ja die dramatischen Erkenntnisse sozusagen auf der Meta-Metaebene, die wir immer wieder beleuchten sollten. Mit solchen Vorgängen, sollten sie überhaupt noch möglich sein, ist Schluss gemacht worden, mit dieser Art der Einsetzung eines Ausschusses.
So wird es dazu kommen – ich werde vielleicht noch ein bisschen etwas zu den Phasen der Untersuchung dieses Untersuchungsausschusses sagen –, dass Dinge, die damals abgewürgt wurden, jetzt noch einmal untersucht werden. Ich vermute, eines der Ergebnisse wird sein: Hätten damals nicht allein Politiker bestimmter Parteien auf andere Politiker Einfluss genommen, sondern auch namhafte Vertreter aus dem Finanzsektor in Österreich Druck auf Abgeordnete, angeblich dem freien Gewissen verpflichtete Abgeordnete ausgeübt, hätten wir damals schon Ergebnisse erzielen können, die den Wahnsinn, dass wir eine kranke Bank gesundschreiben, nur um ihr 1 Milliarde € zu überweisen, bereits 2008 gestoppt hätten. Das wäre so nicht möglich gewesen, wenn damals schon mehr Erkenntnisse ans Licht gekommen wären. (Beifall bei Grünen, FPÖ und NEOS.)
Dabei geht es zum Beispiel um jene Behörden – der Herr Bundeskanzler hat sie erwähnt, und ich will ja darauf gar nicht weiter eingehen –, die bis zum Schluss als die höchsten Berater genannt wurden, hinter denen man sich dann wie hinter einem Paravent verstecken kann, die man aber selbst immer einsetzt und die durchaus, und zwar durchwegs parteipolitisch eingesetzt worden sind. Es ist ja die Frage, ob das wirklich die besten Experten der Republik sind, aber da darf man unterschiedlicher Meinung sein. Diese Meinungsvielfalt haben Sie ja auch angeboten. Es waren jedenfalls die gleichen Experten, die vom Jahr 2000 weg – und deshalb reicht ja auch der Untersuchungsgegenstand so weit zurück – tätig waren. Es ist tatsächlich gelungen, dass wir die Untersuchungen nicht irgendwo mittendrin anfangen, sondern die ganze Entstehungsgeschichte miteinbeziehen.
Jahrelang sind kritischste Berichte vorgelegen, die aber zu keinen Konsequenzen geführt haben, und das ist das noch Absurdere. Umgekehrt heißt das aber, dass bei den verantwortlichen Stellen ein Wissen vorhanden war, dass da etwas schon schief und schiefer wird, bereits vor der Finanzkrise, weil es nämlich gleichzeitig ein riesiger Kriminalfall war. Genau zu dem Zeitpunkt, als man dorthin gelangt, werden zuerst die Akten nur mangelhaft geliefert. Als wir insistieren, werden sie zwar herausgegeben, sie werden jedoch anschließend geschwärzt – damals ist das ja erfunden worden –, weil man gesehen hat, dass – hoppla! – die Abgeordneten durchaus in der Lage sind, daraus ihre Schlüsse zu ziehen. Also hat man das mit Wissen des damaligen Finanzministers gemeinsam mit der Nationalbank geschwärzt, damit wir hier nicht alles bekommen. Und am Schluss ist der Ausschuss tatsächlich abgedreht worden.
Es geht natürlich nicht, dass wir uns selbst in den Untersuchungsgegenstand miteinbeziehen, aber es wird nicht ausbleiben, dass wir diese zentralen Fragen demokratischer Kontrolle, parlamentarischer Kontrolle noch einmal aufrollen. Die sind einfach mit zu stellen. Das ist einerseits das Tragische an der Geschichte, aber andererseits noch das gute Ende. Ich hätte schon damals, im Jahr 2007, mit dem Schlüsselbund dastehen und läuten können, wenn ich nicht so grantig und frustriert darüber gewesen wäre, was die Mehrheit angerichtet hat, damit das eintritt, was wir heute haben. Wir werden diese Phase also noch einmal mituntersuchen. Das ist deshalb so entscheidend, weil damals nicht nur wegen Kärnten, sondern insgesamt der Grund gelegt wurde für dieses Aufsichtsversagen, das politische Versagen bis ins Ministerium hinein. Das war mit ursächlich für all das, was später passiert ist.
Umso unverständlicher ist, dass man sich trotz dieses Wissens so miserabel vorbereitet hat, dass man sich das Ganze von den Bayern, wie man salopp sagen könnte, noch einmal hat umhängen lassen. Damit sind zwei wesentliche Phasen der Untersuchung beschrieben.
Wenn ich aber das schon mache, muss ich mich drittens, dritte Phase fragen, was ich denn dann am nächsten Tag tue, wenn ich schon diese Verantwortung übernehme. Geht es nur darum, dass ich behaupte, ich bin eine Bank? Ich gehe dort hinein, drehe alles um, bringe ohnehin keine Recherche-Ergebnisse zustande oder kaum welche wie die CSI Hypo interessanterweise, Hauptsache, ich tue so, als ob ich eine Bank wäre, erkläre der Außenwelt, dass alles gut wird. Stattdessen hätte man damals die Abbau-Einheit einrichten sollen. Dann, als man schon längst dazu übergehen hätte sollen, eine geordnete Insolvenz anzustreben, Taskforce hin oder her – wer dort gesessen ist, haben wir gerade gehört –, hat man sich wieder darauf verständigt, das andere zu tun. Man war also meines Erachtens konsequent zu jedem Zeitpunkt zumindest schlecht vorbereitet, wenn man nicht überhaupt das Falsche getan hat.
Deshalb bin ich am Schluss sehr zuversichtlich, auch mit einem aufzuräumen, wenn wir schon bei der Historie sind, dass es jetzt nämlich auch nicht mehr möglich sein wird, dass eine Mehrheit das an sich vorhandene Mehrheitsrecht missbraucht (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen), sondern dass wir mit mehr Möglichkeiten weiter, tiefer und hoffentlich auch fertig untersuchen können. Es war nie das Problem, dass ein Abgeordneter Pilz oder von mir aus ein Abgeordneter Petzner groß etwas überzogen hätte, Tribunal und das Ganze. Das einzige Tribunal, das es gegeben hat, war jenes gegen die Vorsitzende Moser.
Wir haben hier – Schlusssatz – jetzt wirklich die Chance, und wir werden sie nutzen, auch anders zu arbeiten. Wenn es trotz Mehrheitsrecht Untersuchungsausschüsse gegeben hat, ist dabei immer etwas herausgekommen, denken wir an Noricum, Lucona, Telekom, Eurofighter. Es war nie eine Eskapade der Minderheit. Es bestand im Gegenteil immer die Gefahr, und das wurde oft genug auch gemacht, dass die Mehrheit das abgedreht hat. Damit ist jetzt Schluss. (Präsident Kopf gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Das ist der Erfolg, und jetzt werden wir schauen, was wir daraus machen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von FPÖ und NEOS.)
13.12
Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Präsident Karlheinz Kopf: Ich gebe bekannt, dass das von mindestens 46 Abgeordneten unterstützte Verlangen Nr. 1/US auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR zur Untersuchung der politischen Verantwortung für die Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria (Hypo-Untersuchungsausschuss) eingebracht wurde. (Beifall bei FPÖ, Grünen und NEOS.)
Dieses wird gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung an alle Abgeordneten verteilt.
Die Zuweisung des gegenständlichen Verlangens an den Geschäftsordnungsausschuss erfolgt gemäß § 33 Abs. 3 der Geschäftsordnung am Schluss dieser Sitzung.
Das Verlangen hat folgenden Gesamtwortlaut:
Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Werner Kogler, Rainer Hable und weiterer Abgeordneter betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR zur Untersuchung der politischen Verantwortung für die Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria (Hypo-Untersuchungsausschuss)
Die unterfertigten Abgeordneten verlangen gemäß §33(1) GOG die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur näheren Untersuchung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit den Vorgängen rund um die Hypo Group Alpe-Adria.
Untersuchungsgegenstand
Untersuchungsgegenstand ist die Vollziehung des Bundes im Zusammenhang mit der Hypo Group Alpe-Adria bzw. deren Rechtsvorgänger und Rechtsnachfolger in den Jahren 2000 bis inklusive 2014.
Inhaltliche Gliederung des Untersuchungsgegenstandes nach Abschnitten
I. Aufsichtswesen und Veranlassungen sowie Unterlassungen der Aufsicht bzw. des Bundesministeriums für Finanzen vor der öffentlichen Hilfe durch den Bund
1. Aufklärung über die wahrgenommenen Kontroll-, Prüf- und Aufsichtstätigkeiten aller mit der Bankenaufsicht betrauten Organe des Bundes, insbesondere der Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt, hinsichtlich der Hypo Group Alpe-Adria und verbundener Unternehmen im Zeitraum 2000-2008, insbesondere welche Prüfberichte und Analysen in welcher Form vorgelegt, welche Mängel und Gesetzesverletzungen festgestellt und welche Aktivitäten daraufhin gesetzt wurden.
2. Klärung der Verantwortung der Organe des Bundes, insbesondere der Finanzmarktaufsicht, der OeNB, der Finanzprokuratur, des Bundesministeriums für Finanzen, der Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Entwicklung und den zunehmenden Schwierigkeiten der Hypo Group Alpe-Adria und verbundener Unternehmen im Zeitraum 2000-2008.
3. Prüfung der Auswahl, der Tätigkeit und der
Beaufsichtigung der vom Bundesministerium für Finanzen bestellten
Staatskommissäre in der Hypo Group Alpe-Adria und damit verbundenen
Unternehmen inklusive deren ad-hoc und jährliche Berichte, das
Zustandekommen und die Verwertung derselben sowie allfällige
Veranlassungen durch die zuständigen Aufsichtsorgane und das
Bundesministerium für Finanzen im Zeit-
raum 2000-2008.
4. Aufklärung über die Tätigkeiten der österreichischen Bundesfinanzierungsagentur im Rahmen der Finanzierung des Bundeslandes Kärnten, insbesondere vor dem Hintergrund der Haftungssituation des Bundeslandes im Zusammenhang mit der Hypo Group Alpe-Adria im Zeitraum 2000-2008.
5. Aufklärung über die Frage, von welcher Relevanz die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Entwicklung der Hypo Group Alpe-Adria im Bundesministerium für Finanzen bei den Finanzausgleichsverhandlungen zum FAG 2001, FAG 2005 und FAG 2008 war.
6. Aufklärung über die Frage, von welcher Relevanz die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Entwicklung der Hypo Group Alpe-Adria bei den Berichten des Staatsschuldenausschusses an das Bundesministerium für Finanzen von 2000-2008 war.
7. Aufklärung über die Kontaktaufnahme, Rechtshilfeersuchen und den Austausch der Organe des Bundes, insbesondere der zuständigen österreichischen Bankaufsichtsbehörden und der Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt oder andere mit kriminalpolizeilichen Aufgaben betraute Dienststellen im Zuständigkeitsbereich des BMI mit und durch ausländische Behörden, wie insbesondere Aufsichtsorgane/n, Strafverfolgungsbehörden und Geldwäschemeldestellen (Financial Intelligence Units) und der Europäischen Zentralbank im Zusammenhang mit der Hypo Group Alpe-Adria im Zeitraum 2000-2008.
8. Aufklärung über erfolgte mögliche Einflussnahmen auf strafrechtliche, abgabenrechtliche und finanzstrafrechtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Hypo Group Alpe-Adria und über die Erkenntnisse, welche die Finanzbehörden und Strafverfolgungsbehörden im Rahmen dieser Verfahren gewonnen haben.
9. Aufklärung über die Kontaktaufnahme und die Tätigkeit der Organe des Bundes hinsichtlich der Entscheidung der EU-Wettbewerbskommission zur Übergangsfrist für Landeshaftungen von April 2003 bis April 2007 und zum anschließenden Verbot für Landeshaftungen dieser Art.
10. Aufklärung über eine allfällige Mitwirkung der Organe des Bundes im Rahmen des Verkaufsprozesses der Anteile der Hypo Group Alpe-Adria an die Bayerische Landesbank.
11. Aufklärung über die möglichen finanziellen und budgetären Auswirkungen für die Republik Österreich, die aus dem möglichen Versagen der Organe des Bundes, insbesondere den zuständigen Bundesbehörden zur Bankenaufsicht und dem Bundesministerium für Finanzen, resultierten.
II. Öffentliche Hilfe und Verstaatlichung
12. Aufklärung über die wahrgenommenen Kontroll-, Prüf- und Aufsichtstätigkeiten aller mit der Bankenaufsicht betrauten Organe des Bundes, insbesondere der Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt, hinsichtlich der Hypo Group Alpe-Adria und verbundener Unternehmen ab 2008, insbesondere welche Prüfberichte und Analysen in welcher Form vorgelegt, welche Mängel und Gesetzesverletzungen festgestellt und welche Aktivitäten daraufhin gesetzt wurden.
13. Klärung der Verantwortung der Organe des Bundes, insbesondere der Finanzmarktaufsicht, der OeNB, der Finanzprokuratur, des Bundesministeriums für Finanzen, der Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Entwicklung und der zunehmenden Schwierigkeiten der Hypo Group Alpe-Adria und verbundener Unternehmen ab 2008.
14. Prüfung der Auswahl, der Tätigkeit und der Beaufsichtigung der vom Bundesministerium für Finanzen bestellten Staatskommissäre in der Hypo Group Alpe-Adria und damit verbundenen Unternehmen inklusive deren ad-hoc und jährliche Berichte, das Zustandekommen und die Verwertung derselben sowie allfällige Veranlassungen durch die zuständigen Aufsichtsorgane und das Bundesministerium für Finanzen ab 2008.
15. Aufklärung über die Tätigkeiten der österreichischen Bundesfinanzierungsagentur im Rahmen der Finanzierung des Bundeslandes Kärnten, insbesondere vor dem Hintergrund der Haftungssituation des Bundeslandes ab 2008.
16. Aufklärung über die Kontaktaufnahme, Rechtshilfeersuchen und den Austausch der Organe des Bundes, insbesondere der zuständigen österreichischen Bankaufsichtsbehörden und der Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt oder andere mit kriminalpolizeilichen Aufgaben betraute Dienststellen im Zuständigkeitsbereich des BMI mit und durch ausländische Behörden, wie insbesondere Aufsichtsorgane/n, Strafverfolgungsbehörden und Geldwäschemeldestellen (Financial Intelligence Units) und der Europäischen Zentralbank im Zusammenhang mit der Hypo Group Alpe-Adria ab 2008.
17. Aufklärung über die Notwendigkeit, Ursachen, Zusammenhänge und Hintergründe der Gewährung von Partizipationskapital durch den Bund an die Hypo Group Alpe-Adria im Jahr 2008, sowie der Feststellung der möglichen Systemrelevanz der Hypo Group Alpe-Adria.
18. Klärung der Frage, ob direkte oder indirekte Einflussnahmen auf die Österreichische Nationalbank, auf die FMA oder auf sonstige Stellen im Zusammenhang mit der
Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Hypo Group Alpe-Adria getätigt wurden, insbesondere bei der Erstellung einer „Stellungnahme der OeNB zum Antrag auf Zeichnung von Partizipationskapital der Hypo Group Alpe-Adria durch die Republik Österreich“ durch die OeNB.
19. Aufklärung über die Frage, wie der Austausch der Bundesregierung, des Bundesministeriums für Finanzen, der Bankaufsichtsbehörden oder anderer Stellen in Sachen Hypo Group Alpe-Adria mit der EU-Kommission als Wettbewerbsbehörde erfolgte und über die nach diesem Austausch inhaltlich abweichende Stellungnahme der OeNB im Vergleich zur ursprünglichen Stellungnahme der OeNB.
20. Untersuchung der Notwendigkeit, Ursachen, Zusammenhänge, Hintergründe und Einflussnahmen von außen sowie des Ablaufs des Erwerbsvorganges der Hypo Group Alpe-Adria durch die Republik Österreich im Jahr 2009, sowie der Feststellung der möglichen Systemrelevanz der Hypo Group Alpe-Adria.
21. Aufklärung zu den Berichten der Hypo Group Alpe-Adria iZm dem Kapitalbedarf im Jahr 2009 an die zuständigen Organe des Bundes, und die von diesen daraufhin getroffenen Veranlassungen.
22. Untersuchung etwaiger Verfehlungen seitens österreichischer Organe des Bundes hinsichtlich der Verhandlungsvorbereitung und -führung im Rahmen der Verstaatlichung mit den Alteigentümern BayernLB, Grazer Wechselseitige Versicherung und Land Kärnten.
23. Aufklärung über das Zusammenspiel österreichischer, bayerischer und deutscher politischer Funktionsträger und Bankverantwortlicher im zeitlichen mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erwerb der Hypo Group Alpe-Adria durch die Republik Österreich.
24. Aufklärung über die konkreten Tätigkeiten und Verhandlungsstrategien der Organe des Bundes, insbesondere seitens des Bundesministers für Finanzen bzw. des Bundesministeriums für Finanzen, der Finanzprokuratur, der Finanzmarktaufsicht und der Nationalbank im Zusammenhang mit dem Erwerb der Hypo Group Alpe-Adria.
25. Aufklärung über die Frage, ob die Organe des Bundes Alternativen zur Verstaatlichung der Hypo Group Alpe-Adria geprüft haben und die allfälligen Ergebnisse dieser Prüfungen.
26. Aufklärung über erfolgte mögliche Einflussnahmen auf strafrechtliche, abgabenrechtliche und finanzstrafrechtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Hypo Group Alpe-Adria und über die Erkenntnisse, welche die Finanzbehörden und Strafverfolgungsbehörden im Rahmen dieser Verfahren gewonnen haben.
27. Aufklärung über die möglichen finanziellen und budgetären Auswirkungen für die Republik Österreich, die durch die öffentliche Hilfe durch den Bund, insbesondere durch den Erwerb der Hypo Group Alpe-Adria, entstanden.
III. Handlungen und Unterlassungen ab der Verstaatlichung
28. Aufklärung über die wahrgenommenen Kontroll-, Prüf- und Aufsichtstätigkeiten aller mit der Bankenaufsicht betrauten Organe des Bundes, insbesondere der Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt, hinsichtlich der Hypo Group Alpe-Adria und verbundener Unternehmen ab der Verstaatlichung, insbesondere welche Prüfberichte und Analysen in welcher Form vorgelegt, welche Mängel und Gesetzesverletzungen festgestellt und welche Aktivitäten daraufhin gesetzt wurden.
29. Klärung der Verantwortung der Organe des Bundes, insbesondere der Finanzmarktaufsicht, der OeNB, der Finanzprokuratur, des Bundesministeriums für Finanzen, der Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt im Zusammenhang mit der wirt-
schaftlichen Entwicklung und der zunehmenden Schwierigkeiten der Hypo Group Alpe-Adria und verbundener Unternehmen ab der Verstaatlichung.
30. Prüfung der Auswahl, der Tätigkeit und der Beaufsichtigung der vom Bundesministerium für Finanzen bestellten Staatskommissäre in der Hypo Group Alpe-Adria und damit verbundenen Unternehmen inklusive deren ad-hoc und jährliche Berichte, das Zustandekommen und die Verwertung derselben sowie allfällige Veranlassungen durch die zuständigen Aufsichtsorgane und das Bundesministerium für Finanzen ab der Verstaatlichung.
31. Aufklärung über die Kontaktaufnahme, Rechtshilfeersuchen und den Austausch der Organe des Bundes, insbesondere der zuständigen österreichischen Bankaufsichtsbehörden und der Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt oder andere mit kriminalpolizeilichen Aufgaben betraute Dienststellen im Zuständigkeitsbereich des BMI mit und durch ausländische Behörden, wie insbesondere Aufsichtsorgane/n, Strafverfolgungsbehörden und Geldwäschemeldestellen (Financial Intelligence Units) und der Europäischen Zentralbank im Zusammenhang mit der Hypo Group Alpe-Adria ab der Verstaatlichung.
32. Untersuchung der Verantwortung der Organe des Bundes für die Verzögerung einer Entscheidung über die weitere Zukunft der Hypo Group Alpe-Adria.
33. Untersuchung der Verantwortung der Organe des Bundes für das Nichtzustandekommen einer Beteiligung der EBRD an den südosteuropäischen Tochterbanken der Hypo Group Alpe-Adria bereits im Jahr 2010/2011.
34. Klärung der Kontakte, Verhandlungen und Entscheidungsprozesse der Organe des Bundes mit der Europäischen Kommission insbesondere im Zusammenhang mit der Ausstellung eines Bescheides der EU-Wettbewerbsbehörde zur Hypo Group Alpe-Adria vom 3.9.2013.
35. Klärung der Tätigkeiten der Organe des Bundes in Zusammenhang mit dem Beihilfenbescheid der EU-Wettbewerbsbehörde bezüglich der BayernLB vom 5.2.2013, insbesondere die Tätigkeiten der Organe des Bundes im Zusammenhang mit der darauf erfolgten Nichtigkeitsklage der Republik Österreich gegen diesen Bescheid.
36. Klärung der Kontakte, Verhandlungen und Entscheidungsprozesse der Organe der Hypo Group Alpe-Adria sowie des Bundesministeriums für Finanzen bzw. der Finanzprokuratur mit Vertretern der BayernLB und des Freistaats Bayern im Zusammenhang mit der Frage der Bewertung eines eigenkapitalersetzenden Darlehens und sonstiger gerichtlicher Verfahren.
37. Aufklärung über den Kenntnisstand von Organen des Bundes, insbesondere OeNB, FMA über die Gläubigerstruktur der öffentlich besicherten Anleihen der Hypo Group Alpe-Adria und verbundener Unternehmen im Zeitraum 2000-2014.
38. Klärung der Frage, welche Organe des Bundes wann und mit welchem Ergebnis welche nationalen und internationalen Clearingstellen – insbesondere die Central Counterparty Austria bei der Wiener Börse und als deren Abwicklungsbank die Kontrollbank – kontaktiert und bezüglich der Struktur der Anleihegläubiger der öffentlich besicherten Anleihen der Hypo Group Alpe-Adria und verbundener Unternehmen befragt haben.
39. Aufklärung über die Einsetzung, die Zusammensetzung, die Tätigkeit, die Zuarbeit durch Berater, die Ergebnisse und die Ergebnisverwertung der „CSI Hypo“ und der „SOKO Hypo“ und die Zusammenarbeit dieser beiden Einrichtungen mit anderen Stellen der Republik, insbesondere mit den Strafverfolgungsbehörden und mit in- und ausländischen Behörden.
40. Aufklärung über die mögliche Einflussnahme von Bundesregierung, Bundesministerium für Finanzen, OeNB und FMA auf die Organe der Hypo Group Alpe-Adria und über mögliche Umgehungen der aktienrechtlichen Organe durch das Bundesministerium für Finanzen oder andere Organe des Bundes.
41. Untersuchung über die vom Bundesministerium für Finanzen und seinen Beratern, insbesondere der Taskforce und internationalen Beratungsunternehmen im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen, analysierten möglichen Szenarien zur Abwicklung der Hypo Group Alpe-Adria samt Klärung der dazugehörigen Entscheidungsfindungsprozesse, insbesondere hinsichtlich der beauftragten Organisationen bzw. Personen wie etwa Oliver Wyman und ZEB.
42. Aufklärung über die Entscheidungsfindung zur Taskforce sowie Auswahl der Mitglieder der Taskforce und deren Arbeitsauftrag sowie der beauftragten Berater, deren Arbeitsauftrag und Berichtlegung.
43. Wahrnehmung der staatlichen Aufsicht und Kontrolle über die nach § 3 FinStaG errichtete staatliche Finanzmarktbeteiligungs-AG FIMBAG, insbesondere hinsichtlich der Wahrnehmungen, Tätigkeiten und der Remuneration bezüglich der Hypo Group Alpe-Adria und der im FinstaG und im IBSG und den darauf basierenden Verordnungen konkretisierten Tätigkeiten der FIMBAG im Zeitraum 2008-2014.
44. Aufklärung über erfolgte mögliche Einflussnahmen auf strafrechtliche, abgabenrechtliche und finanzstrafrechtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Hypo Group Alpe-Adria und über die Erkenntnisse, welche die Finanzbehörden und Strafverfolgungsbehörden im Rahmen dieser Verfahren gewonnen haben.
45. Aufklärung über die Entscheidungsvorbereitung und die Entscheidung zur Abwicklungseinheit und den Hypo-Sondergesetzen anstatt einer Insolvenzlösung bezüglich der Hypo Group Alpe-Adria durch die Bundesregierung, insbesondere Aufklärung über die Entscheidungsvorbereitung und die Entscheidung rund um den 13./14. März 2014.
46. Aufklärung über Beobachtungen und Feststellungen der Aufsichtsbehörden zu auffälligen Kapitalmarktbewegungen und Insidergeschäften hinsichtlich Anleihen der Hypo Group Alpe-Adria im Jahr 2014, insbesondere rund um die Entscheidung zur Errichtung einer Abwicklungseinheit im März 2014.
47. Aufklärung über die Tätigkeit und die Ergebnisse der von der Bundesregierung per Ministerratsbeschluss am 25.3.2014 eingesetzten Untersuchungskommission zur Hypo Group Alpe-Adria, insbesondere Aufklärung über die Inhalte der Gespräche der Kommission und einzelner Mitglieder der Kommission mit den von ihr befragten Personen.
48. Aufklärung über die Entscheidungsprozesse und -vorbereitungen und die Entscheidungen zur Errichtung der Abwicklungseinheit HETA Asset Resolution.
49. Aufklärung über die Wahrnehmung der Eigentümerrechte des Bundes hinsichtlich Grund, Inhalt, Umfang, Auswahl und Kosten der von der Hypo Group Alpe-Adria im Zeitraum 2009-2014 beauftragten Berater.
50. Aufklärung über die Übernahme von Berater- und sonstigen Kosten des Bundesministeriums für Finanzen oder anderer Stellen des Bundes durch die Hypo Group Alpe-Adria.
51. Aufklärung über Einflussnahmen von außen auf die Geschäftsführung der Bundesregierung sowie auf das Bundesministerium für Finanzen, Kabinette der Bundesministerin und Bundesminister für Finanzen, FMA, OeNB und die Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt oder sonstige Organe des Bundes im Rahmen ihrer Tätigkeiten zur Hypo Group Alpe-Adria und damit im Zusammenhang stehende allfällige Zahlungen bzw. Vorteilsgewährungen an diese.
52. Aufklärung über die möglichen finanziellen und budgetären Auswirkungen für die Republik Österreich, die durch das Verzögern einer Entscheidung über die weitere Vorgehensweise bezüglich der Hypo Group Alpe-Adria und die Entscheidung gegen die Insolvenz entstanden sind.
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nunmehr gelangt Frau Klubobfrau Dr. Nachbaur zu Wort. – Bitte.
13.13
Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Regierungsmitglieder! Liebe Kollegen des Hohen Hauses und sehr geehrte Steuerzahler! Wir wissen nach dem fundierten Bericht der Griss-Kommission, dass die Anteilsübernahme der Krisenbank 2009 keineswegs alternativlos war. Wir wissen auch, dass die Entscheidung über eine Bad Bank aus sachfremden Motiven hinausgeschoben wurde. Man hat wohl eher auf die Ratschläge der PR-Berater gehört, dass man als Politiker eine gute Figur machen muss, als dass man einen Experten in die Nähe gelassen hätte. Aufgabe des Untersuchungsausschusses, den wir selbstverständlich konstruktiv unterstützen werden, wird es sein, vor allem die Namen einzusetzen, damit endlich die politische Verantwortung geklärt werden kann, und andererseits endlich herauszufinden, wer die größten Gläubiger zum Zeitpunkt der sogenannten Notverstaatlichung waren, denn die Steuerzahler haben ein Recht darauf, zu wissen, für wen sie tatsächlich bluten müssen. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten von Grünen und NEOS.)
Das Problem aber, dem wir uns stellen müssen, ist ein umfassenderes als bloß die Aufarbeitung des Hypo Alpe-Adria-Skandals. Das ist ja alles nur der Auswuchs eines kranken Systems. Genauso wie es der Auswuchs eines kranken Systems ist, dass Österreich in allen wichtigen Rankings ständig abfällt, dass die Konjunktur trotz gegenteiliger Phantasiebewertungen der Regierung immer schlechter wird, dass die Arbeitslosenquote ständig steigt, dass unsere Universitäten – vielleicht mit einer Ausnahme – nicht einmal mehr unter die Top 200 der Welt fallen, dass wir die höchste Inflationsrate in der Eurozone haben und sich viele Menschen das tägliche Leben kaum noch leisten können. All das ist Ausfluss eines kranken Systems, genauso wie es Ausfluss eines kranken Systems ist, dass das Bundesheer kaputtgespart wird, die Militärmusik wurde ja erhalten. Das heißt, die schweren Waffen werden abgebaut und die Soldaten können im Rhythmus marschieren, aber mit „hinigen“ Stiefeln. (Beifall beim Team Stronach.)
Das alles ist Auswuchs des kranken Systems, genauso wie das Burgtheater in einen Riesenfinanzskandal verwickelt ist, Stadt Linz und Land Salzburg sich mit Steuergeld total verspekuliert haben und wahrscheinlich noch viele andere mehr, von denen wir es noch gar nicht wissen, da immer getrickst wird, Schulden und Haftungen ausgelagert werden, sodass nicht einmal der Rechnungshof Einblick bekommt. All das ist Auswuchs des kranken Systems in Österreich und damit zusammenhängend auch eines Personalproblems.
Das Politikerleben ist hierzulande anscheinend bestimmt von Überlebensstrategien, von der Frage des eigenen Machterhalts. Es geht immer um Stimmenmaximierung und Klientelpolitik, damit man nur ja nicht abgewählt wird. Dies wahrscheinlich auch mangels beruflicher Alternativen.
Der Versorgerstaat wird immer dicker und aufgeblasener, während die Geldtaschen der arbeitenden Menschen immer schlanker werden. Die Politik vermittelt den Leuten das Gefühl, sie kümmere sich um die Menschen, aber man muss sich fragen, um wel-
chen Preis der sozialistische Versorgerstaat auf uns schaut. Wir zahlen das ja alles selbst! Sehr geehrte Steuerzahler! Es ist Ihr hart erarbeitetes Geld, das der Staat ausgibt. Sie kaufen sich praktisch selbst mit Ihrem eigenen Geld. Die Politiker verwenden ja nicht ihr eigenes Geld, um Stimmen zu gewinnen, sondern Ihr Geld, sehr geehrte Steuerzahler.
Wir müssen also unser gesamtes politisches System in Frage stellen. Politiker und besonders Minister müssen Manager sein, müssen Fachwissen haben, Kompetenz haben und bereit sein, ihrem Land ein oder zwei Perioden lang zu dienen. Für brave Parteisoldaten, die immer loyal gegenüber der Partei sind, die die Fahnen hochhalten, soll es auch eine Anerkennung geben, einen Parteiorden beispielsweise, aber nicht einen Ministerposten, den sie dann nicht imstande sind auszuüben. (Beifall beim Team Stronach.)
Ein Headhunter hat vor Kurzem die Lebensläufe von 4 000 österreichischen Spitzenmanagern und rund 800 österreichischen Spitzenpolitikern verglichen, und er hat geschrieben, dass da Welten dazwischen liegen. Die meisten Politiker wären nicht einmal Abteilungsleiter in einer Firma. Wir vertrauen, Sie, sehr geehrte Steuerzahler, vertrauen diesen Leuten Ihr Steuergeld an und mehr noch, Ihre Zukunft und die Zukunft unserer Kinder.
Die Diagnose Systemversagen in Österreich bezieht sich nicht nur auf das Hypo Alpe-Adria-Desaster, sondern trifft auf die wesentlichen Bereiche der österreichischen Regierungspolitik zu. Es wird nicht korrekt mit Geld umgegangen. Der Staatshaushalt ist zum 52. Mal hintereinander ohne Unterbrechung im Minus. Und wieder denkt man über neue Steuern nach, aber neue Steuern haben noch nie zu einer Verbesserung geführt oder gar zu einem ausgeglichenen Budget, sondern immer zu noch mehr Staatsausgaben. (Beifall beim Team Stronach.)
Dieser gefräßige Staat braucht immer noch mehr Geld für seine eigene ineffiziente Verwaltung und für den eigenen Machterhalt. Sehr geehrte Steuerzahler, lassen Sie sich nicht mit Ihrem eigenen Geld kaufen! Nehmen wir das Hypo Alpe-Adria-Desaster zum Anlass, unser Land grundlegend zu reformieren!
Beginnen wir mit einem Blick auf die Landeshaftungen! Es war ja nicht nur der Vierparteienbeschluss im Kärntner Landtag, der unglaubliche Landeshaftungen zugelassen hat. Das gibt es in allen anderen Bundesländern auch oder gab es zumindest. Allein wenn ich die Stadt Wien anschaue: Die Haftungen der Stadt Wien für die Zentralsparkasse im Jahr 2001 betrugen unglaubliche 122 Milliarden €. Trotz des Verkaufs der Bank Austria an die HVB im Jahr 2006 haftet die Stadt heute noch mit über 6 Milliarden €. Man muss also schon aufpassen, was man da alles den Kärntnern vorwirft. Die Landeshaftungen für die restlichen Bundesländer und ihre Banken summieren sich auf 35 Milliarden €, und kein Landesbudget würde den Haftungseintritt aushalten.
Nehmen wir dieses Hypo-Desaster doch zum Anlass, endlich das Föderalismus-Problem in Österreich zu lösen! Wir brauchen ein Insolvenz- und Abwicklungsrecht für Gebietskörperschaften. Wir brauchen Transparenz. Die Landes- und Gemeindehaftungen müssen alle offengelegt werden, der Rechnungshof muss überall hineinschauen können.
Und letztlich ist die Schweiz viel kleinteiliger organisiert als Österreich, aber die Verwaltung um rund ein Drittel billiger. Der Hauptgrund dafür ist der Steuerwettbewerb. Wir brauchen weniger Zentralismus und Macht im Wasserkopf Wien, aber wir brauchen auch Verantwortung in den Ländern (Beifall beim Team Stronach), diese müssen fürs Geldeinnehmen und fürs Geldausgeben geradestehen.
Nehmen wir doch dieses Hypo-Desaster zum Anlass, auch den Rechtsstaat wieder zu respektieren, und zwar auch die politische Kaste! Wenn eine politische Klasse für ihr
Tun und Handeln – egal, wie fahrlässig, möglicherweise schuldhaft und kriminell das auch ist – nicht geradestehen muss – was bis heute beispielsweise im Fall Hypo Alpe-Adria so ist –, während der steuerzahlende Bürger mit immer neuen Gesetzen und Vorschriften gegängelt und selbst für Bagatellen bestraft wird, gibt es ein Problem im Vertrauensverhältnis zwischen Bevölkerung und Regierung. – In der Steiermark geht man jetzt sogar schon wegen Verwendung eines falschen Kochlöffels ins Gefängnis.
Auch bei der ÖIAG neu ist es ja dasselbe Thema: Im Aktiengesetz steht, es muss eine Cooling-off-Periode von zwei Jahren geben, bevor man vom Vorstand in den Aufsichtsrat wechselt, und für Politiker und Vertreter der Sozialpartner braucht es jetzt auf einmal keine Abkühlphase. Die Gewerkschafter haben sich durchgesetzt, sie wollen nicht so wie die normalen Leute zuwarten müssen, nein, für Gewerkschafter, Politiker gelten wieder Extrawürste, andere Regeln als für die normalen Leute. Das ist doch nicht fair!
Es ist ja kein Wunder, dass sich die Politik dann dermaßen von den Menschen entkoppelt, es immer mehr Nichtwähler gibt und die abgehobene Politikerkaste mit der normalen Welt immer weniger zu tun hat. Für die normalen Leute hingegen werden ständig neue Regeln geschaffen, neue Gesetze formuliert. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Es gibt beispielsweise 550 neue Steuerprüfer, die Jagd auf die Unternehmer machen müssen, um zu schauen, ob sie nicht doch irrtümlich in irgendeine Unklarheit des Steuersystems gerutscht sind, um sie dann zu kriminalisieren und saftig zu bestrafen. Wenn es am Ende politische Willkür ist, die über Freiheit und über Strafe entscheidet, dann nähern wir uns wohl eher einer Gesellschaft mit diktatorischen Zügen.
Nehmen wir das Hypo-Desaster also zum Anlass, festzuhalten, dass unser Recht auch für die politische Klasse gelten muss, für grob fahrlässiges und schuldhaftes Handeln braucht es eine Politikerhaftung. (Beifall beim Team Stronach.) Es kann nicht sein, dass der Rechtsstaat für das Volk gilt, aber für die Politiker nicht.
Und nehmen wir dieses Desaster der Hypo Alpe-Adria-Bank auch zum Anlass, besseres Personal in die Politik zu holen. Wir können unser Land nicht von lauter Berufspolitikern führen lassen, die im jeweiligen Ressort nicht die notwendige Kompetenz und die kein wirtschaftliches Verständnis haben, aber wahrscheinlich mangels beruflicher Alternativen in erster Linie den eigenen Machterhalt im Auge haben und wie beispielsweise bei der Hypo anscheinend mehr auf die PR-Berater vertrauen als auf sachkundigen Rat.
Wir brauchen Politiker mit Kompetenz und Rückgrat. Dieses ganze Hypo-Desaster birgt auch eine Chance. Ich möchte hier die wirklich verdachtsfreie „NZZ“ zitieren, deren Meinung ich mich hier anschließe: „Österreich braucht einen personellen, moralischen und institutionellen Befreiungsschlag “ – Danke. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Wöginger: Bürgernähe muss man leben!)
13.24
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Dr. Strolz. – Bitte.
13.25
Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Regierungsmitglieder! Liebe Kolleginnen, Kollegen! Liebe Bürgerinnen, Bürger auf den Galerien, an den Bildschirmen! Es ist ein wichtiger Meilenstein, den wir heute passieren, mit diesem Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nach den neuen Spielregeln, die wir uns gemeinsam gegeben haben. Über 20 Jahre wurde hier nach diesen neuen Spielregeln gerungen. Wir haben es noch vor Weihnachten über die Kante gebracht und setzen jetzt den nächsten Schritt, passieren den nächsten Meilenstein, setzen entlang dieses Minderheitsrechts mit heute den ersten Untersuchungsausschuss ein.
Es sind 52 Fragen – wer es sich anschauen will, ich habe es gerade auch getwittert, auf Facebook online gestellt. Ich glaube, es ist auch deshalb ein Meilenstein, weil hier drei Oppositionsparteien in sehr ernsthafter, verantwortungsvoller Arbeit die Untersuchungsgegenstände in den Fokus gerückt haben: Was wollen wir untersuchen, was ist realistisch, was hilft auch der Republik, was hilft den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern weiter?
Wenn die Kollegin Tamandl von der ÖVP – sie ist jetzt, glaube ich, nicht da – zuvor reklamiert hat, sie sei ein bisschen traurig, dass zum Beispiel die Haftungen der Landesregierung Kärnten oder des Landtages nicht drinnen sind, so muss ich mich ein bisschen wundern, denn entweder ist das Absicht oder ist es Unwissenheit: Diese Themen, die sie reklamiert hat, liegen natürlich nicht in der Vollziehung des Bundes, deswegen können sie auch nicht in diesem Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses enthalten sein. Sie (in Richtung ÖVP) wären die Ersten, die das herausreklamieren und damit natürlich dieses Instrument desavouieren würden, sollten wir diesen Fehler machen. – Nein, diesen Fehler machen wir nicht, sondern wir machen es ordentlich, mit ordentlicher Vorbereitung und Verantwortung. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.)
Allerdings, Herr Bundeskanzler, wenn Sie in der Ausführung zum Thema Bankenaufsicht sagen, Sie konnten zum Thema Insolvenz nicht anders handeln, weil Ihnen das Expertinnen, Experten irgendwie empfohlen haben, dann hätten Sie schon hinterfragen müssen, welche Experten, Expertinnen das sind.
Nun komme ich zu dem Punkt, bei dem der Werner Kogler heute völlig zu Recht schon war, dass es eben die neue Qualität dieses Untersuchungsausschusses ist, dass er nicht mehr abgedreht werden kann. Denn eines ist auch klar: Hätte man den Bankenuntersuchungsausschuss 2006/2007 nicht abgedreht, dann hätten wir uns Milliarden erspart – da bin ich mir sicher – und dann hätten wir natürlich auch heute einen anderen Blick auf unsere Kontrollorgane.
Herr Bundeskanzler, Sie hätten beim Thema Verstaatlichung ohne Not und beim Thema Insolvenz bereits einen anderen Blick gehabt, denn Sie hätten dann natürlich die Machenschaften der Bankenaufsicht, insbesondere der Notenbank, massiv in Zweifel ziehen müssen. Es wäre völlig klar gewesen, dass beispielsweise das Urteil für das Partizipationskapital Dezember 2008 „non-distressed“ ein Gefälligkeitsgutachten war. Hätte man 2006/2007 seine Arbeit im Parlament kritisch gemacht und hätten Sie das nicht abgedreht, dann wäre es 2008 nicht zu diesem Gefälligkeitsgutachten der Nationalbank gekommen. Das ist völlig klar.
Bereits 2006 waren Verdachtsmomente auf dem Tisch, dass die Kontrollmechanismen der Nationalbank und Finanzmarktaufsicht unzureichend sind. Bereits damals gab es explizite Hinweise auf fragwürdige Überweisungen an eine Schiffswerft in Kroatien. Bereits damals gab es fragwürdige Hinweise auf fragwürdige Praktiken zypriotischer Firmen im Kontext der Hypo Alpe-Adria. Bereits damals gab es Ermittlungen der Interpol gegen die Hypo Alpe-Adria. Und bereits damals wurden im Rahmen des Untersuchungsausschusses manipulierte Aktenvermerke diskutiert. Und dann, als es heiß wurde, haben Sie es abgedreht, und diese Dinge konnten nie endverhandelt, nie definitiv gestellt werden. Es konnten quasi die Verantwortlichen nicht überführt werden.
Das, geschätzte Bürgerinnen und Bürger, ist die neue Qualität: Wenn wir jetzt eine Smoking Gun oder ein Verdachtsmoment finden, bei dem es eng wird, dann kann nicht mehr abgedreht werden. Dafür gibt es einen Applaus, glaube ich. (Beifall bei NEOS und Grünen sowie des Abg. Schieder.) Ich hoffe, dass der Bundeskanzler mitapplaudiert hat, ich habe keinen Rückspiegel – den müssen wir beim Parlamentsumbau einbauen.
Nicht erst 2006: Für mich ist frappant,
dass die, die es wissen wollten, es schon früher wissen konnten. Ich
erinnere mich an eine Studienreise nach Brüssel im Jahr 2000/
2001 auf Einladung des Instituts für den Donauraum und Mitteleuropa (IDM).
Ich bin neben einem Insider vom Balkan gesessen, der schon damals, 2001, gesagt
hat, dass die Hypo Alpe-Adria in kriminelle Machenschaften verstrickt ist. (Zwischenruf
des Abg. Schieder.) –
Nein, im Rahmen des Instituts für den Donauraum und Mitteleuropa, wenn
Sie zuhören, Herr Kollege Schieder. Zuhören und nicht den König
der sinnbefreiten Zwischenrufe machen, das hilft nicht weiter! Zuhören,
und dann kann man Fragen stellen!
Ich denke, man hätte es damals schon wissen können. Sie wollten es nicht wissen, weil natürlich die Machenschaften und die Verkettungen und die Verbündelungen einfach zu eng waren. Sie haben gewusst: Wir haben hier ein schlechtes Gewissen, besser keine Aufklärung, sonst kommen wir in die Ziehung.
Abschließend: Was wollen und was können wir mit diesem neuen Untersuchungsausschuss erreichen?
Erstens: Wir wollen natürlich die politische Verantwortung klären. Das konnte die Griss-Kommission nicht, das war auch nicht ihr Fokus.
Zweitens: Wir wollen natürlich endlich Verbesserungen ableiten, wie wir es bei der Aufsicht, aber natürlich auch bei der Zusammenführung der verschiedenen Organe der Republik besser machen können.
Drittens: Wir wollen dem Weg des Geldes nachgehen. Wir müssen danach trachten, dass wir jeden Schilling, den wir in der Schillingphase, und jeden Euro, den wir in der Europhase verloren haben, zurückholen, wo es möglich ist. Das sind wir den Staatsbürgern schuldig, die da über Jahre und Jahrzehnte diese Rechnung zu begleichen haben.
Insofern ein großer Tag, ein wichtiger Meilenstein für uns und, wie ich auch glaube, eine Art von Befreiungsschlag für den österreichischen Parlamentarismus. (Beifall bei NEOS und Grünen.)
13.31
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Darmann. – Bitte.
13.31
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Werte Damen und Herren! Was lernen wir aus den Wortmeldungen von heute Vormittag, aber auch aus den eben gehörten, insbesondere aus der eines für diese desaströse Hypo-Verstaatlichung zuständigen Chefs der Bundesregierung, Werner Faymann, aber auch aus der des Herrn Klubobmanns Kollegen Schieder? – Wir lernen daraus, dass es für Aufklärung und Transparenz, aber auch für Freiheit und Demokratie zu wenig ist, mit schönen Worten zu glänzen, geschätzte Damen und Herren. Wir lernen aber auch daraus, dass es notwendig wäre, wenn wir uns mit diesen Themenkomplexen, mit Terrorismus am Vormittag, aber jetzt auch mit dieser desaströsen wirtschaftlichen Entwicklung der Hypo Alpe-Adria-Bank auseinandersetzen, dass es für alle, die sich hier zu Wort melden, eine Notwendigkeit wäre, sich zumindest einmal mit dem Griss-Bericht auseinandergesetzt zu haben.
Werte Damen und Herren, aus Ihren Wortmeldungen war das in der Tat nicht ersichtlich, geschätzte Kolleginnen und Kollegen (Beifall bei der FPÖ), denn Ihre Ausführungen sind das beste Argument dafür, hier dringlichst – ich betone: dringlichst – einen korrekten, umfassenden Arbeitsauftrag anzunehmen, um die Causa Hypo Alpe-Adria in diesem Minderheitsuntersuchungsausschuss restlos im Sinne der Bevölkerung aufzuklären, werte Kolleginnen und Kollegen – restlos!
Wir brauchen einander jetzt nur bis zu einem gewissen Grad zu gratulieren, werte Kolleginnen und Kollegen der Opposition, dass wir im letzten Jahr in sachlichen Diskussionen mit den Vertretern der Bundesregierung dieses Minderheitsrecht für die Einsetzung und das Verfahren des Untersuchungsausschusses erarbeitet haben. Zuallererst ist der Bevölkerung Österreichs Dank zu sagen, die mit ihren Petitionen und der Bürgerinitiative den Druck insofern aufgebaut hat, als die Regierung mit dem Rücken zur Wand gestanden ist und nach 22 Mal Verhinderung von Aufklärung und Transparenz in der Hypo-Causa schlussendlich zustimmen hat müssen: zum einen der Reform der Untersuchungsausschüsse, zum anderen in weiterer Folge auch der Einsetzung und der Kenntnisnahme, dass wir als Opposition, als Minderheit diese Regierung zu kontrollieren haben, werte Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Bevölkerung hat es damit aber auch ermöglicht – und das nehme ich gleich vorweg –, dass es in der Tat für Funktionsinhaber einer Regierung, werter Herr Bundeskanzler – der jetzt leider gerade nicht im Raum ist –, nicht mehr möglich sein wird, sich der parlamentarischen Aufklärung im Untersuchungsausschuss zu entziehen, wie es in der Vergangenheit ganz einfach durch Mehrheitsbeschlüsse in einem Untersuchungsausschuss möglich war und auch vorgekommen ist. Wir wissen auch, dass durch die neuen Rechtsgrundlagen – es wurde heute auch schon gesagt – das einfache Abdrehen, wenn es für die Bundesregierung brenzlig wird, nicht mehr möglich sein wird.
Eine Tür gibt es noch, die sich Rot und Schwarz öffnen können, wenn sie sich wirklich einer restlosen Aufklärung – die im wahrsten Sinne des Wortes Brisanz für Rot und Schwarz beinhalten wird – entziehen wollen. Und das ist ganz alleine eine Neuwahl. Nur, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Sie werden sich wohl hoffentlich davor hüten, der Bevölkerung erklären zu wollen, dass Sie sich in naher Zukunft in Neuwahlen retten wollen, nur um die Aufklärung der Causa Hypo zu verhindern. Das wird es sicherlich nicht spielen, denn die Bevölkerung würde diesen Schritt zu bewerten wissen und auch die entsprechenden Konsequenzen bei einer Neuwahl zu ziehen haben. (Beifall bei der FPÖ.)
Werte Kolleginnen und Kollegen, nun gilt es einige Klarstellungen zu bereits gehaltenen Reden zu treffen, die unbedingt notwendig sind. Zum einen zu Herrn Klubobmann Schieder: Herr Klubobmann Schieder, ich darf Sie kurz um Ihre Aufmerksamkeit bitten. Sie haben in Ihren Ausführungen kritisiert, dass der freiheitliche Parlamentsklub in seiner Dringlichen Anfrage den Bereich Kärntner Verantwortlichkeiten und Vorkommnisse bis 2008 ausgeklammert hat. Sie als Klubobmann müssten wissen, dass wir an den Herrn Bundeskanzler als verantwortlichen Regierungschef, der erst ab 2008 im Amt war, diese Dringliche Anfrage zur Hypo nur ab diesem Zeitraum stellen können, um auch ihn hinsichtlich seiner Verantwortlichkeiten in der Causa Hypo zu befragen. (Zwischenruf des Abg. Schieder.) Das ist ein ganz klares Prozedere, das uns von der Geschäftsordnung vorgegeben ist. Und wir haben hier auch korrekt gehandelt. (Beifall bei der FPÖ.)
Zum Zweiten: Werter Herr Bundeskanzler, wo auch immer Sie vielleicht dieser Debatte hier im Hohen Haus noch folgen, Sie haben leider wieder einmal schlecht informiert geglänzt – obwohl Sie Jahre der Vorbereitungszeit gehabt hätten, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, und auch den Griss-Untersuchungskommissionsbericht zur Vorbereitung gehabt hätten –, indem Sie sich hier herausstellen und sagen, der Beschluss des Kärntner Landtages vom 22. April 2004, mit dem das Kärntner Landesholding-Gesetz reformiert wurde und die Landeshaftungen bis 2007 entsprechend ausgeweitet wurden, habe mit dem jetzigen Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser gar nichts zu tun.
Ich frage Sie, Herr Bundeskanzler Werner Faymann, Herr SPÖ-Vorsitzender Werner Faymann: Wo sind Ihre Konsequenzen für den Kärntner Landeshauptmann Dr. Peter
Kaiser und den Parteivorsitzenden der SPÖ in Kärnten, Dr. Peter Kaiser, wenn Sie in vielen Ihrer Reden sogar so weit gehen, einen bereits verstorbenen Bürger dieses Landes, einen Landeshauptmann noch im Nachhinein, obwohl er verstorben ist, einzusperren und hier zu diskreditieren, aber in den eigenen Reihen nicht einmal der Anstand gegeben ist – wenn das mit den Landeshaftungen das größte Verbrechen an diesem ganzen Systemfall ist –, dass Sie die Konsequenz ziehen und mit einer Amtsenthebung gegen den Landeshauptmann von Kärnten entsprechend aktiv werden oder zumindest eines tun: den Landeshauptmann von Kärnten Dr. Peter Kaiser in seiner Funktion als Parteivorsitzenden abzusetzen und auch aus der SPÖ auszuschließen? Das wäre konsequent, werte Damen und Herren, wenn Sie mit dem Finger so gern auf andere zeigen. (Beifall bei der FPÖ.)
Und wenn ich schon dabei bin, Frau Kollegin Tamandl: Wenn Sie sich mittlerweile so weit herunterbegeben – obwohl Sie es gar nicht notwendig hätten – und hier als Parlamentarierin einem ehemaligen Landesparlamentarier ankreiden, dass er die Verantwortlichkeiten nach bestem Wissen und Gewissen in einem Landtag wahrgenommen hat, aber dann nicht dazusagen – weil Sie hier mit Halbwahrheiten glänzen wollen und wieder einmal ein verzerrtes Bild von einem Freiheitlichen zeichnen –, dass ich erst im Jahr 2009 in den Kärntner Landtag gewechselt bin, als die Hypo schon verkauft war, als die ersten Tranchen finanzieller Natur der Republik Österreich an die Hypo geflossen sind, die Bankenkrise um sich gegriffen gehabt hat, die Bayern, wie ich meine, ein sehr schlechtes Krisenmanagement gehabt haben und sodann die Verstaatlichung von Ihnen alleine, von ÖVP und SPÖ, in die Wege geleitet wurde – die nach wie vor einzig und allein als Verstaatlichung ohne Not zu bezeichnen ist –, dann ist das keine feine Art. Und es ist schon gar keine verantwortungsbewusste Art gegenüber einem Parlamentarier und einem Kollegen, hier zu versuchen, fehlende Fakten, die Ihnen bei Gott anscheinend nicht gegeben sind, durch persönliche Diskreditierungen wegzuwischen.
Das ist kein Umgang (Beifall bei der FPÖ), und den wünschen wir uns schon gar nicht, das möchte ich auch betonen, für einen zukünftigen Hypo-Untersuchungsausschuss. Denn wir haben uns als Verhandler dieser Untersuchungsausschussreform von vornherein als Grundsatz gegeben, dass es das heute mehrfach genannte Tribunal in diesem Untersuchungsausschuss keinesfalls mehr geben soll. Ich bin gespannt. Aus den heutigen Redebeiträgen ist zu schließen, dass einige scheinen nichts dazugelernt zu haben, nämlich dass es hier einzig und allein um eine Aufklärung im Sinne des österreichischen Steuerzahlers der Republik Österreich geht und auch klarzustellen sein wird, durch welche Machenschaften, Interventionen, Handlungen oder unterlassene Handlungen der Schaden in der Hypo Group Alpe Adria verstärkt und verschärft wurde. Um nichts anderes muss es gehen. Ergänzend dazu muss es sehr wohl noch um eines gehen, nämlich darum, solche Schäden für die Zukunft auszuschließen. (Beifall bei der FPÖ.)
In diesem Sinne liegen ausreichend Arbeit und ein entsprechender Arbeitsauftrag durch den heute eingebrachten Antrag beziehungsweise das eingebrachte Verlangen vor uns. Ich ersuche alle in diesem Ausschuss tätig werdenden Abgeordneten, dort entsprechend ihrer Verantwortung als Parlamentarier tätig zu werden und nicht die Partei, sondern die Republik Österreich hochzuhalten. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
13.40
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Greiner zu Wort. – Bitte.
13.40
Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Die Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses ist ausdrücklich zu begrüßen. Die Bevölkerung, die Österreicherinnen und
Österreicher haben ein Recht darauf, zu erfahren, was rund um die Hypo geschehen ist. Sie haben ein Recht darauf, auch Aufklärung darüber zu erhalten, wo – neben der strafrechtlichen Relevanz – die politische Verantwortung liegt. Der von der Opposition eingebrachte Antrag auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses könnte eventuell kompakter, stärker fokussiert sein, er ist jedoch eine Basis für eine Untersuchung (Abg. Kitzmüller: Zuerst dagegen stimmen und jetzt alles besser wissen! Das ist unglaubwürdig!) und ist tauglich, um die politische Verantwortung zu untersuchen. (Abg. Kitzmüller: ...! Das ist unglaubwürdig!)
Was ist aber kritisch zu sehen? – Kritisch bewerte ich (weitere Zwischenrufe bei der FPÖ) – und Sie bestätigen das soeben – gerade die Begleitmusik rund um die Einbringung des Antrags auf Einsetzung des U-Ausschusses. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Lässt man die Medienberichte der letzten Tage, der letzten Woche Revue passieren, dann erkennt man Folgendes: Man erkennt Effekthascherei. Man erkennt Populismus in Reinkultur. (Abg. Hübner: Durch die Journalisten? Durch die Medien? Wer ist der Effekthascher?)
Was war mit dem Name-Dropping? – Es ist in der Tat nicht besonders vertrauensfördernd, wenn eine Partei im Vorfeld des Untersuchungsausschusses bereits mitteilt, sie möchte 200 Personen laden, und dann teilweise auch noch Namen dieser Personen bekannt gibt. Das ist weder fair noch einem Vertrauen in die Arbeit des zukünftigen Ausschusses förderlich. Warum? – Weil es zu Vorverurteilungen verleitet.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Untersuchungsausschuss ist kein Gericht. Dort haben keine Verurteilungen zu erfolgen. Dort geht es darum, die politische Verantwortung festzustellen. Fraktionsscharmützel im Vorfeld – wie kommt denn das bei der Bevölkerung an?
Was ist die eigentliche Aufgabe des Untersuchungsausschusses? – Ich zitiere aus dem Bundes-Verfassungsgesetz Artikel 53:
„Der Nationalrat kann durch Beschluss Untersuchungsausschüsse einsetzen. Darüber hinaus ist auf Verlangen eines Viertels seiner Mitglieder ein Untersuchungsausschuss einzusetzen.“ (Abg. Kickl: Jetzt gehen gerade die letzten Journalisten!) „Gegenstand der Untersuchung ist ein bestimmter abgeschlossener Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes. []“
Das heißt – und das möchte ich jetzt gerade für die Zuseherinnen und Zuseher, die die heutige Debatte vor den Fernsehgeräten oder via Livestream verfolgen, festhalten –, an erster Stelle steht eine objektive und eine sachliche Aufklärung rund um die Hypo-Vorgänge. (Abg. Kitzmüller: Da werden die Beiträge von Ihnen schon , sachlich zu sein!) Es geht um den Ursprung des Desasters. Dieser Ursprung liegt in der Verantwortungslosigkeit einer Clique in der Haider-FPÖ. Es geht vor allem um den Beginn des Desasters (Abg. Kickl: Sie haben aber heute das große Los gezogen!), aber auch um die großteils bekannten Folgeprobleme, Herr Kollege Kickl, bis zum Jahr 2014. Stichwort: bilaterale Rechtsfragen mit der BayernLB. Wer heute schon Hauptschuldige zu kennen glaubt, der führt einen Untersuchungsausschuss bereits vor dessen Beginn ad absurdum. (Abg. Kickl: Ah?! einen Hauptschuldigen genannt! Ich glaube, Sie haben geschlafen die letzten zwei !)
Worum geht es? Geht es um parteipolitische Spielchen oder geht es um Aufklärung? – Es geht um Aufklärung. Das ist eine zentrale politische Aufgabe. Es geht auch, liebe Kollegen von der FPÖ, um das Ansehen der Politik. Es geht um das Ansehen des Parlamentarismus insgesamt. (Abg. Hübner: Warum haben Sie dann 20 Mal dagegen gestimmt?)
Fragen wir uns: Warum ist der Griss-Bericht in der Öffentlichkeit so gut angekommen? – Die Kommission hat eine Aufgabe angenommen, und sie hat diese Aufgabe ernst genommen. Sie hat konsequent und kompetent daran gearbeitet, und sie hat das Ergebnis dann zeitgerecht präsentiert und veröffentlicht. Klar, ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss hat andere Voraussetzungen, zumal er ja größtenteils medienöffentlich ist. Gewisse Lehren kann man jedoch aus dem Griss-Bericht ziehen. Welche sind das? – Das ist Sachlichkeit, das ist Objektivität und das ist Unabhängigkeit. (Abg. Hübner: Wofür die SPÖ steht – traditionell!)
Nun zur Rolle der Medien. Was ist deren Rolle? – Sie wird je nach Zugängen variieren. Aber gewisse Schlagzeilen halte ich für unpassend, so etwa: „Die Show kann beginnen“. – Damit ist wohl niemandem besonders gedient. Das nützt wahrlich niemandem.
Lassen Sie mich nochmals zusammenfassen: Es geht um Aufklärung von skandalösen Vorgängen in der Vergangenheit. Es geht um die Klärung der politischen Verantwortung für eine gewaltige finanzielle Bürde für die Bevölkerung, und es geht um Kompetenz für die Zukunft, nämlich dahin gehend, dass solche oder ähnliche Fehlentscheidungen systematisch ausgeschlossen sind.
Mein Appell lautet daher: Erweisen wir der parlamentarischen Aufklärung, dem Ansehen der Politik durch sachliche und kompetente Arbeit, durch konstruktive Arbeit im Untersuchungsausschuss einen großen Dienst! – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Schönegger.)
13.46
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Obernosterer zu Wort. – Bitte.
13.46
Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehschirmen! Ich weiß nicht, wie oft wir uns jetzt schon mit dem Thema Untersuchungsausschuss befasst haben. Heute ist der Tag: Er wird eingesetzt. Als ich meinen Vorrednern zugehört habe, war bei einigen in einem Nebensatz immer wieder davon die Rede, dass wir jetzt versuchen müssen, diese Fehler zu korrigieren, durch die es überhaupt dazu kommen konnte, dass so ein großer Schaden entstanden ist. Aber die Mehrheit der Redebeiträge geht eindeutig in die Richtung politischer Schuldzuweisungen von Fraktion zu Fraktion. Und natürlich ist immer ein anderer schuld gewesen.
Was ist aber wirklich Faktum angesichts all dessen, was schon auf dem Tisch liegt? (Abg. Podgorschek: Hast wieder nicht aufgepasst!) – Faktum ist, dass es eigentlich keine Partei gibt, die nicht irgendeinen Fehler gemacht hat – die eine mehr, die andere weniger. (Abg. Podgorschek: Hab ich ja gesagt!) Faktum ist aber auch, dass wir wissen, wo dieses Hypo-Debakel seinen Ursprung hat und wer dafür zu dieser Zeit auch politisch verantwortlich gewesen ist.
Wenn ich mir den Antrag anschaue und die Ausführungen von Herrn Klubobmann Strolz, einem Neueinsteiger in die Politik, höre, so muss ich sagen, ich bin heute einfach ein bisschen erschrocken, mit welchen Argumenten er versucht, das zu verteidigen. Punkt 1 des Antrags, das wissen wir, geht bis zur Verstaatlichung. Kärnten wird da kaum gestreift, aber wir werden das schon machen. Dann kommt die Verstaatlichung, und dann kommen die Fehler nach dieser Verstaatlichung.
Ich sage jetzt ganz ehrlich, und ihr kennt auch meine politische Tätigkeit: Ich habe meine Partei, die ÖVP in Kärnten, zu einer Zeit übernommen, in der es nicht einfach war, und ich habe damals die Konsequenzen gezogen, die auch aus diesem Hypo-Debakel
herausgekommen sind. (Abg. Kickl: Der Letzte dreht das Licht ab!) Das hat keine andere Partei gemacht! (Abg. Brosz: Warum haben Sie den Punkt nicht hineingenommen? Sie haben den Antrag seit Freitag gehabt, mit dem Ersuchen, noch Punkte zu nennen!)
Aber ich sage hier auch ganz ehrlich Folgendes: Ich werde auch Mitglied dieses Untersuchungsausschusses sein. (Abg. Brosz: Was wollen Sie zum ersten Block noch untersucht haben? – Abg. Strolz: Es muss aus der Vollziehung des Bundes sein!) Und meine wirklich große Hoffnung in dieses Parlament ist, dass am Ende des Tages und dieses Untersuchungsausschusses herauskommt, in welcher Form auch immer, dass es zu so einem Debakel und zu so etwas, wie es im Zusammenhang mit der Hypo unter dem Segen der politischen Verantwortlichkeit in Kärnten damals passiert ist, in dieser Republik nie mehr kommt und dass auch jeder den Mut hat – und der Untersuchungsausschuss wird ja herausbringen, wer woran politisch schuld gewesen ist, ich will da nichts vorwegnehmen –, sich dann hier herzustellen und sich dafür zu entschuldigen. Ich habe das für meinen Bereich am 25. Juli 2012 in Kärnten schon gemacht. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Mich stört es sehr, wenn Vertreter der Freiheitlichen Partei sich hier herstellen und bestimmte Aussagen machen. Ich möchte diese nicht wiederholen. Auch die Aussagen des Herrn Klubobmann-Stellvertreters Darmann möchte ich nicht wiederholen. Aber etwas wissen wir auch ganz genau: Bei der Verstaatlichung am 14. Dezember 2009 sind nicht nur SPÖ und ÖVP in Wien an diesem Tisch gesessen, sondern auch die freiheitliche Regierungsspitze aus Kärnten, die dann mit diesem Ergebnis nach Hause gefahren ist und es am 18. Dezember 2009 umgesetzt hat. (Abg. Podgorschek: Nein!) Es hätte zu der Verstaatlichung in dieser Form ohne die Beschlüsse der Freiheitlichen in Kärnten in der Holding, in der Landesregierung und auch im Kärntner Landtag nicht kommen können. Und als Klubobmann-Stellvertreter, Herr Darmann, hast du damals dieser Verstaatlichung zugestimmt. Es wird noch genügend Möglichkeiten geben, diese Protokolle vorzulesen, wo drinnen steht, warum Kärnten und die Freiheitliche Partei haben zustimmen müssen. (Abg. Darmann: Und auf das freue ich mich, dass wir das klarstellen können, mit welchem Informationsvorsprung ihr uns habt!)
Wenn ihr diese Weisheit von heute auch damals schon gehabt hättet, hättet ihr das damals verhindern können, denn wenn Kärnten die 12,5 Prozent Landesanteil, die wir noch gehabt haben, nicht abgetreten hätte, wäre es zu dieser Verstaatlichung nicht gekommen. Also, bitte schön, wascht euch nicht die Hände in Unschuld! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Hübner: die Regierung unter Kuratel gestellt!)
Und, Herr Darmann, etwas möchte ich hier auch noch sagen, wenn Sie von Demokratie reden: Sie waren als Klubobmann in Kärnten Führender der FPÖ-Fraktion, der freiheitlichen Minderheitspartei, die 13 Mal im Landtag ausgezogen ist und Neuwahlen verhindert hat. (Abg. Darmann: Wieso? Sag dazu, wieso! – Um die Milliardenhaftungen beim ESM zu verhindern, nichts anderes!) Jeder hier kann über Demokratie reden, aber Sie haben die Demokratie erst einmal zu lernen! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Hübner: Also, lieber Herr Kollege, das war schon sehr schwach!)
13.51
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte.
13.52
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Obernosterer, vielleicht schenken Sie mir ein wenig Ihre Aufmerksamkeit. Ich habe Ihnen jetzt aufmerksam zugehört. Ich möchte Ihnen schon sagen,
wir haben Ihnen beziehungsweise Ihrer Fraktion den Antrag geschickt, und wir haben Ihnen mitgeteilt, wenn Sie Änderungswünsche oder Fragestellungen haben, die wir hier einbauen können, dann werden wir das gerne tun. (Abg. Darmann: Richtig!) Wenn Sie eine Frage haben, die Sie gerne untersuchen möchten, dann kommen Sie entweder noch einmal heraus und sagen Sie uns das, oder aber, Herr Kollege, es besteht auch noch die Möglichkeit, dass man im Geschäftsordnungsausschuss entsprechende Änderungen durchführt. (Abg. Obernosterer: Genau! Bravo!) Tun Sie das, applaudieren Sie nicht nur! Und gehen Sie nicht hier heraus und tun Sie nicht so, als hätten wir Ihnen nicht die Möglichkeit gegeben (Abg. Darmann: Fünf Tage habt ihr gehabt! Fünf Tage Zeit!), einige Fragen zu stellen, die Ihnen am Herzen liegen! (Beifall bei Grünen und FPÖ. – Abg. Rädler: Verteidiger der Blauen!)
Nun zu diesem größten Finanzskandal der Zweiten Republik – und das ist er wohl, das kann man mit Fug und Recht sagen: 6 Milliarden € mussten die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bisher dafür bezahlen. Am Ende des Tages könnten es 15 Milliarden €, möglicherweise auch mehr werden. Womit haben wir es bei diesem Finanzskandal zu tun? – Mit einem Ablauf und verschiedenen Akten struktureller Verantwortungslosigkeit, die schon in den neunziger Jahren begonnen haben – ich werde darauf zu sprechen kommen – und die eigentlich bis zum Schluss angehalten haben. Insofern ist es von eminenter Bedeutung – und das sind wir den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern schuldig –, diese strukturelle Verantwortungslosigkeit der Akteure und deren politische Verantwortung aufzuklären.
Der Griss-Report hat einiges an Vorarbeit geleistet, das ist richtig, er hat aber einige Fragen auch nicht beleuchtet. Er ist ja, was die Fragestellung in zeitlicher Hinsicht betrifft, limitiert gewesen. Zum anderen hat er aber auch nicht geklärt, in welchem Sinne die politischen Akteure im Rahmen ihrer strukturellen Verantwortungslosigkeit agiert haben. Das ist ja alles offen geblieben, und das werden natürlich eminent wichtige Fragen sein, die im Untersuchungsausschuss zu klären sein werden.
Aber lassen Sie mich in der zeitlichen Abfolge einige Punkte dieser strukturellen Verantwortungslosigkeit noch einmal erwähnen. Begonnen hat alles mit der Erfindung des Landesholding-Gesetzes im Jahre 1991 in Kärnten (Abg. Kogler: So ist es!), als die FPÖ unter Jörg Haider diesen Beschluss gefasst hat. Insofern ist dieser Beschluss über das Landesholding-Gesetz auch jener gewesen, der es ermöglicht hat, dass die kleine Regionalbank Hypo Alpe-Adria zu dem geworden ist, was sie schließlich geworden ist. – Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt – und da mache ich jetzt einen großen Sprung nach vorne – betrifft die Bankenaufsicht. Das ist der zweite Akt der strukturellen Verantwortungslosigkeit. Auf Basis dieses Landesholding-Gesetzes sind ja die Haftungen extrem ausgeweitet worden. Da stellt man sich natürlich die Frage – und das werden viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in der Zwischenzeit auch gemacht haben –: Wie ist es möglich gewesen, dass unter Aufsicht von FMA und OeNB die Bilanzsumme dieser kleinen Regionalbank in einer Art und Weise aufgeblasen wurde, die ihresgleichen sucht?
Die verantwortlichen Akteure der FMA und der OeNB hätten ja längst Feuer schreien müssen, spätestens jedoch zum Zeitpunkt des Untersuchungsausschusses, wenn es da nicht schon zu spät gewesen ist, wie ich meine. Aber aufgrund der Tatsache, dass im Anschluss an den Banken-Untersuchungsausschuss im Jahr 2008, bevor Partizipationskapital in Höhe von 900 Millionen € an die Hypo Alpe-Adria geflossen ist, die Finanzmarktaufsicht und die OeNB dieser Bank dann noch ein Gutachten ausgestellt haben, das „non-distressed“ gelautet hat, muss man sich schon fragen, was diese Bankenaufsicht getan hat. Im Übrigen sagt ja der Griss-Report, dass das gar nicht die Fragestellung war. Die Fragestellung war: Ist die Bank „sound“, also gesund, oder ist sie
„distressed“, also krank? Aber „non-distressed“, was ist das? – Das ist eine typisch österreichische Zwitterlösung. Dieser Frage werden wir genau nachzugehen haben.
Der dritte Akt der strukturellen Verantwortungslosigkeit betrifft die sogenannte Notverstaatlichung ohne Not. Ich kann mich noch gut erinnern, als Herr Finanzminister Schelling neu ins Amt gekommen ist und gesagt hat, er hätte sich Alternativen vorstellen können. Auch der Griss-Report sagt im Übrigen, es war nicht alternativlos. Aber mit dieser Phase der Notverstaatlichung ohne Not hat eine Serie von Entscheidungen stattgefunden, die immer unter dem Namen „Alternativlosigkeit“ verkauft worden sind, wo vieles unter diesem Deckmantel in Wirklichkeit verschleiert worden ist.
Der Griss-Report sagt ja auch, wir hätten uns – zumindest kann man diese Schlussfolgerung ziehen – von den Bayern über den Tisch ziehen lassen, denn die waren ja zu diesem Zeitpunkt mit 6 bis 8 Milliarden € involviert. Die haben geblufft. Wir waren halt blöd genug und sind auf diesen Bluff hereingefallen.
Der entscheidende Punkt im Zusammenhang mit der Alternativlosigkeit ist aber auch jener, dass ja der Finanzminister kürzlich eine Klage wegen Irrtumsanfechtung eingebracht hat. Wenn der Entschluss alternativlos war, warum macht er dann eine Klage wegen Irrtumsanfechtung? Das muss er einmal erklären. Das habe ich ihn schon beim letzten Mal gefragt, aber eine Erklärung ist bislang ausgeblieben. Zwischenzeitlich hat er ja seine Meinung geändert und gesagt, auch aus seiner Sicht sei die Notverstaatlichung ohne Not alternativlos gewesen.
Jetzt könnte man natürlich noch weiter fragen – vierter Akt der strukturellen Verantwortungslosigkeit –: Was hat denn die Republik, was haben denn die Finanzminister und der Herr Bundeskanzler, unter dessen Verantwortung das ja alles geschehen ist, mit dieser Bank, die dann verstaatlicht war, gemacht? – Sie haben nicht recht gewusst, was sie machen sollen. Sie haben das alles verzögert. Da hat es eine Reihe von Finanzministerinnen und Finanzministern gegeben – das war der Herr Finanzminister Pröll, das war die Frau Fekter, das war der Herr Spindelegger. Allesamt haben sie nicht gewusst: Was sollen wir mit der Bank machen? Sollen wir sie in Konkurs schicken? Sollen wir eine Insolvenzlösung machen? Sollen wir eine Abbaubank machen? Was sollen wir machen? Tatsache aber ist, dass die Entscheidung über Jahre hinweg hinausgeschoben wurde, bis schließlich eine Taskforce eingesetzt wurde, die aber auch sozusagen Entscheidungen getroffen hat und meines Erachtens ebenfalls in struktureller Verantwortungslosigkeit vorgegangen ist – also ein weiterer Akt struktureller Verantwortungslosigkeit –, weil sie eben nicht das gemacht hat, was State of the Art ist.
State of the Art wäre gewesen, risikobasierte Bewertungen von Optionen vorzunehmen. Das ist unterlassen worden, stattdessen sind immer diese Totschlagargumente gekommen – wir kennen sie alle –, das würde den Bankplatz Österreich destabilisieren, das würde die Zinsenlast der Republik ins Unendliche treiben und dergleichen mehr.
Die Frage der Insolvenz ist bislang nie ernsthaft diskutiert worden, sondern es ist in Wirklichkeit alles im stillen Kämmerchen diskutiert worden. Es hat im Hintergrund schon – das ist richtig – ein paar Gutachten gegeben, aber letztlich wird man doch die Frage stellen, warum die Empfehlung der Taskforce gelautet hat, wir sollen keine Insolvenzlösung anstreben, sondern wir sollen jene Lösung machen, die dann tatsächlich im Frühjahr des vergangenen Jahres beschlossen worden ist.
Und die entscheidende Frage in diesem Zusammenhang ist schon: In wessen Interesse haben die Akteure der Taskforce gehandelt? – Im eigenen Interesse? Im fremden Interesse? – Jedenfalls eines nicht: im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Deshalb ist das so wichtig und deshalb ist das ein ganz wichtiger Schritt, der heute mit dem Beschluss auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gesetzt wird, damit
diese verschiedenen Akte der strukturellen Verantwortungslosigkeit der Akteure lückenlos und zügig aufgeklärt werden. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
14.01
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Ing. Lugar zu Wort. – Bitte.
14.01
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe neulich einen Bekannten getroffen, und der hat mich gefragt, was wir heute hier bei dieser Sondersitzung verhandeln. Ich hab gesagt, wieder einmal die Hypo, und er hat gesagt, er kann das schon nicht mehr hören. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)
Es geht vielen so, dass sie dieses Thema nicht mehr hören können, und das hat auch einen speziellen Grund: weil die Regierung es über so viele Jahre verschleppt hat und wir über so viele Jahre versucht haben, hier im Parlament Aufklärung herbeizuführen. Ich kann mich an jeden einzelnen der 21 Anträge erinnern, die wir gemeinsam – gemeinsam! – als Opposition hier eingebracht haben, wobei die Betonung auf „gemeinsam“ liegt.
Jetzt gibt es wieder einen Antrag, endlich einen Untersuchungsausschuss einzuberufen, und bei diesem Antrag können wir nicht dabei sein. Wir stimmen zwar zu, wir sind zu hundert Prozent der Meinung, dass das richtig und gut ist, aber man hat uns nicht die Möglichkeit gegeben, hier auf diesen Antrag mit draufzugehen, um auch ein Zeichen zu setzen, dass wir als Team Stronach sehr wohl – so wie wir es damals gemeinsam mit den anderen Oppositionsparteien gefordert haben – diesen Ausschuss wollen.
Jetzt stellt sich der Herr Rossmann so großzügig hin und bietet der ÖVP, die ja in dieser Causa der Hauptverdächtige ist (Zwischenrufe bei der ÖVP), an, bei diesem Antrag mitzuwirken. Uns hat man das nicht ermöglicht! Uns hat man nicht einmal erlaubt, hier zuzustimmen, und zwar deshalb, weil man eine Strafaktion gebraucht hat. Das war eine Strafaktion, und das wurde auch nicht beschönigt – so sehen das leider die Grünen (Zwischenruf des Abg. Brosz) –, und zwar deshalb, weil wir bei der Diskussion darüber, wie so ein Untersuchungsausschuss funktionieren soll, nicht brav waren. Wir waren einfach nicht brav.
Wir haben – und das muss man sich einmal vorstellen! – auf etwas beharrt, was auch die Grünen wollten. Die Grünen sind in die Verhandlungen gegangen und haben gesagt, die Erstbefragung muss von einem Abgeordneten gemacht werden. Da die Abgeordneten die Regierung kontrollieren, muss auch ein Abgeordneter die Erstbefragung machen. – Das war die Position der Grünen. Der Unterschied war nur der, dass wir auf dieser Position bis zum Schluss beharrt haben und die Grünen eben nicht. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Brosz: Der legt das immer noch als eine Beleidigung aus!)
Und da wir das bis zum Schluss durchgezogen haben und eigentlich nur eine Sache wollten, wir wollten nämlich mehr – wir wollten mehr Möglichkeiten der Aufklärung, wir wollten mehr Möglichkeiten für Transparenz –, und weil wir uns nicht mit dem zufriedengegeben haben, was uns die Regierung freiwillig gegeben hat, deshalb hat es jetzt eine Strafaktion gegeben.
Und nicht nur das – nicht nur das! –, es hat sogar Druck gegeben. Das muss man sich einmal vorstellen! Es hat Druck gegeben: Wenn der Robert Lugar vonseiten des Teams Stronach in diesen Ausschuss geht, dann gibt es keine Zusammenarbeit. Können Sie sich das vorstellen? Diesen Druck hat es gegeben! (Ruf: Skandal! – Zwischenruf des Abg. Gahr.) Und jetzt fragt man sich: Wo ist denn das Problem? Wo ist denn das Problem, wenn im Ausschuss jemand ist, der einfach anderer Meinung ist?
Man hat uns vorgeworfen, wir sind nicht paktfähig. (Zwischenruf des Abg. Brosz.) Wir haben bei einem gemeinsamen Antrag 21-mal bewiesen, dass wir sehr wohl paktfähig
sind. Wir wollten bei diesen Regeln mehr, weil wir mehr Aufklärung wollten, und haben es nicht einfach so hingenommen wie die Grünen und viele andere (Abg. Matznetter: Sie überschätzen...!) oder so wie die NEOS, die ja auch nicht begeistert waren, dass man letztlich über sie drübergefahren ist, und dann einfach zugestimmt haben, um eben im Boot zu bleiben. (Abg. Strolz: He, nicht die Geschichte wieder ...!)
Und auch jetzt war es so, dass in Wahrheit die FPÖ das mit den Grünen (Abg. Strolz: Du warst ja gar nicht dabei!) ausverhandelt hat und die NEOS dann dabei sein durften. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Strolz.) – Schauen Sie, wenn Sie schon immer von Meinungsfreiheit sprechen – gerade bei den Grünen wird immer von Meinungsfreiheit gesprochen –, dann heißt das ja nichts anderes als: Solange alle Ihrer Meinung sind, ist es kein Problem, und sonst wird ausgegrenzt. (Beifall beim Team Stronach.)
Aber dass das nicht funktioniert, das wissen Sie, seit Sie die FPÖ praktisch über ein Jahrzehnt ausgegrenzt haben. Mittlerweile haben Sie es gelernt. Sie sollten es auch betreffend die anderen lernen: Ausgrenzung bringt nichts. Es soll uns doch allen um das Gleiche gehen: Es geht um Aufklärung und um sonst nichts. (Zwischenruf des Abg. Brosz.)
Das heißt, wenn unterschiedliche Menschen in diesen Ausschuss gehen und unterschiedliche Standpunkte einbringen, dann werden die Grünen das aushalten müssen. Und ich kann Ihnen nur eines sagen – die Frau Nachbaur hat es heute schon erwähnt –: Wir brauchen mehr Politiker mit Rückgrat. Ich kann Ihnen sagen, wir haben Rückgrat, wir lassen uns nicht verbiegen. Wir lassen uns auch nicht von den Grünen vorschreiben, wer in den Ausschuss zu gehen hat. (Zwischenruf des Abg. Brosz.)
Und ich kann Ihnen sagen, ich werde in diesen Ausschuss gehen und ich werde für Aufklärung sorgen, ob Ihnen das passt oder nicht. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Brosz: Ich bitte darum!)
14.06
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Hable zu Wort. – Bitte.
14.06
Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Bürgerinnen und Bürger! Herr Kollege Lugar, also sich jetzt beleidigt ins Eck zu stellen und zu schmollen ist, glaube ich, nicht die richtige Vorgehensweise, es spiegelt auch nicht die Fakten und die Historie dieses Untersuchungsausschusses wider.
Sie haben sich aus diesem Prozess schon viel früher ausgeklinkt, nämlich schon bei der Verfassungsklage, wo Sie auch eingeladen waren mitzumachen. Schon da haben Sie Nein gesagt. Es bleibt natürlich Ihnen überlassen, ob Sie hier mitgehen und für Aufklärung und für Lösungsvorschläge sorgen. Die Einladung mitzumachen hat immer bestanden, sie besteht auch jetzt noch. Wenn Sie sie nicht annehmen, liegt das in Ihrer Verantwortung. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf des Abg. Lugar.)
Heute ist jedenfalls der Hypo-Untersuchungsausschuss Realität geworden. Wir haben es geschafft! Damit ist heute auch ein guter Tag für den Parlamentarismus, ein guter Tag für das österreichische Parlament. Ich möchte an dieser Stelle wieder die Gelegenheit nützen, allen zu danken, die mitgewirkt haben, dass dieser Untersuchungsausschuss letztlich Wirklichkeit geworden ist. Ich möchte mich bei den beiden anderen Fraktionen – bei den Freiheitlichen und bei den Grünen – für die konstruktive Zusammenarbeit, jetzt auch wieder bei der Erarbeitung des Verlangens auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses, bedanken, namentlich beim Kollegen Podgorschek und beim Kollegen Kogler. Danke dafür!
Ich möchte auch den 250 000 Bürgerinnen und Bürgern Danke sagen, die letztes Jahr durch ihre Unterschrift unter die Hypo-Petitionen dafür gesorgt haben, dass ausrei-
chend Druck auch aus der Bevölkerung kommt, und die mitgewirkt haben, dass dieser Untersuchungsausschuss gekommen ist. Es ist eben nicht umsonst, sich zu engagieren. Es ist nicht umsonst! (Beifall bei NEOS und Grünen sowie des Abg. Podgorschek.)
Wir NEOS sind angetreten, das österreichische politische System zu erneuern – das steckt in unserem Namen, das steckt in unserer DNA –, und daher hat uns natürlich der Hypo-Skandal von Anfang an beschäftigt, seit unserem Einzug in den Nationalrat. Warum hat uns als neue, junge politische Bewegung das so sehr beschäftigt? – Weil wir der Meinung sind und weil wir zur Auffassung gekommen sind, dass der Hypo-Skandal nicht das Ergebnis von bloßem Missmanagement in einer Regionalbank ist, weil wir zur Überzeugung gekommen sind, dass er nicht das Ergebnis der Finanzkrise 2008 ist – all dies mag vielleicht zutreffen, aber es erklärt nicht den Verlust von 15 bis 20 Milliarden € –, sondern dieser Verlust in dieser Höhe ist nur möglich gewesen durch ein langjährig aufrechterhaltenes kriminelles System, er ist nur möglich gewesen durch ein langjähriges Systemversagen österreichischer Behörden und – an der Spitze – der österreichischen Bundesregierung. Daher beschäftigt uns das so.
Das ist kein Ausnahmefall – in der Dimension schon, aber sonst ist das kein Ausnahmefall –, weil die Hypo Alpe-Adria für das österreichische politische System symptomatisch ist.
Der Griss-Bericht hat sicherlich schon sehr viel Fehlverhalten aufgezeigt und bestätigt – er ist eine solide Sachverhaltsdarstellung, der wir auch Anerkennung zollen müssen –, aber der Griss-Bericht hat natürlich Fragen nicht geklärt, Fragen nicht klären können, nämlich dreierlei Fragen.
Erstens: Der Griss-Bericht konnte die Frage nach dem Warum nicht klären. – Was war die Motivation? Warum wurde diese Verstaatlichung ohne Not überhaupt gemacht? Warum hat man sich die Bank von den Bayern umhängen lassen, und warum ist die Bundesregierung nach 2009 untätig geblieben?
Zweitens – auch wieder eine Frage nach dem Warum, die ungeklärt ist –: Warum ist zugeschaut worden, als die Bank jahrelang ausgeräumt wurde? Dieser Schaden von 15 bis 20 Milliarden € ist ja nicht über Nacht geschehen, er ist nicht einmal von einem Jahr auf das andere geschehen, sondern das ist über Jahre hinweg passiert, und über Jahre hinweg ist zugeschaut worden. Über Jahre hinweg haben Politik und Aufsichtsbehörden zugeschaut, und da gibt es natürlich ein systematisches Versagen. Es ist kein Pauschalvorwurf, das möchte ich auch festhalten, denn es hat in den Behörden durchaus kritische Berichte gegeben, und die Frage lautet, was mit diesen Berichten passiert ist, denn irgendwer muss sie schubladisiert haben. Auch diese Frage ist ungeklärt.
Auch die dritte und letzte Frage konnte der Griss-Bericht nicht beantworten, nämlich die Frage: Wo ist das Geld? Wohin sind 15 bis 20 Milliarden € verschwunden? – Das erinnert mich ein bisschen an den BAWAG-Skandal. Beim BAWAG-Skandal sind auch Milliarden Euro an Schaden festgestellt worden, aber es ist nie geklärt worden, wo denn dieses Geld hingekommen ist. Das ist bis heute ungeklärt. Deswegen ist es auch Aufgabe des Untersuchungsausschusses, insbesondere aus Sicht der NEOS, hier Schub zu machen, hier für Aufklärung zu sorgen und dafür zu sorgen, dass diese Fragen beantwortet werden, damit der Steuerzahler, die Steuerzahlerin möglichst entlastet wird.
Zusammengefasst: Es wird nicht immer schön sein, was dieser Untersuchungsausschuss ans Tageslicht bringen wird, aber er ist notwendig: Er ist notwendig für einen Selbstreinigungsprozess der Politik. Wir NEOS als junge politische Bewegung freuen uns darauf, hier unseren Beitrag zu dieser Selbstreinigung, zu diesem Aufbruch zu leis-
ten. Das ist Dienst an unserem Land, Dienst an den Bürgern, und wir werden hier unseren Beitrag leisten. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Kogler.)
14.13
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Hable, ich gehe davon aus, dass Sie bei Ihrem Befund, bei dem Sie die Spitze der Bundesregierung angesprochen haben, nur den Vorwurf des Systemversagens auf die Spitze der Bundesregierung bezogen haben und natürlich nicht den Vorwurf der kriminellen Machenschaften. Darf ich davon ausgehen? (Abg. Hable: Sie dürfen!) – Danke. (Abg. Kogler: ... immer nur ich! – Abg. Kickl: Das ist ein strafrechtlicher Tatbestand!)
Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Haider zu Wort. – Bitte.
14.14
Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Noch kurz zu den Ausführungen von Kollegen Lugar: Erstens ist es ein Verlangen und kein Antrag, es wird auch nur eingebracht und nicht abgestimmt, aber abgesehen davon (Zwischenruf des Abg. Lugar): Lieber Kollege, seit Freitag liegt dieses Verlangen vor, und seit Freitag hättet ihr die Möglichkeit gehabt, euch einzubringen. (Abg. Lugar: Ihr habt es abgelehnt, so schaut es aus!) Ihr habt es nicht getan, es sind keine Änderungswünsche von euch gekommen. Wenn Sie also meinen, uns hier jetzt etwas vorwerfen zu können, dann muss man den Ball – das ist der gleiche, den der Kollege Rossmann vorhin an den Kollegen Obernosterer gespielt hat – an euch zurückspielen. Ihr habt euch seit Freitag nicht gemeldet. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Kogler.) – Aber zurück zur Dringlichen Anfrage.
30 Fragen sind dem Herrn Bundeskanzler von der freiheitlichen Fraktion gestellt worden, und ich glaube, das ist noch nicht ordentlich gewürdigt worden. Darum werde ich jetzt würdigen, was der Herr Bundeskanzler als Antwort auf diese 30 Fragen hier von sich gegeben hat.
Gleich einmal vorweg vorausgeschickt sei: 16 Fragen hat er überhaupt nicht beantwortet.
Schauen wir uns einmal an, was er mit den restlichen 14 gemacht hat. Es lässt auch tief blicken, dass er die Sitzung längst verlassen hat. In Wahrheit interessiert ihn das Ganze ja gar nicht: Es interessiert ihn das ganze Thema nicht, es interessiert ihn auch seine ganze Arbeit nicht mehr (Zwischenruf des Abg. Podgorschek) – offensichtlich rechnet er ohnehin damit, dass das Namensschild an seinem Büro demnächst ausgewechselt wird. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Fragen 1 bis 4 hat er pauschal beantwortet. Da geht es darum, welche Entscheidungen er beziehungsweise das Bundeskanzleramt im Zusammenhang mit der Verstaatlichung der Hypo getroffen hat, wer die Akteure waren und in welche Entscheidungen er persönlich involviert war. – Seine Antwort war, jede Einzelmaßnahme ist im Einvernehmen mit ihm, mit dem Bundeskanzler, getroffen worden.
Das reicht eigentlich schon. Wenn man sich den Griss-Bericht anschaut, so stellt die Griss-Kommission klar, dass das kumulative Versagen aller Beteiligten – Kollege Podgorschek hat vom „Multiorganversagen des Staates“ gesprochen –, aller beteiligten Entscheidungsträger – von den politischen Entscheidungsträgern über die beteiligten Beamten bis zu den beamteten Aufsichtsbehörden –, dass also dieses Multiorganversagen schuld ist daran, dass der österreichische Steuerzahler bis ins Jahr 2025 zwischen 10 und 14 Milliarden € für dieses Finanzdesaster noch zu tragen hat. Diese Feststellung des Griss-Berichts hat der Bundeskanzler mit der Antwort, dass jede Maßnahme im Einvernehmen mit ihm getroffen worden ist, beantwortet. – Ich danke dafür.
Die Fragen 5 und 6 hat er mit Nein beantwortet. – Interessant dabei ist aber auch, wenn man sich anschaut ... (Bundeskanzler Faymann betritt den Sitzungssaal und nimmt auf der Regierungsbank Platz.) – Jetzt ist er da! Grüß Gott, Herr Bundeskanzler! Es freut mich, dass Sie wieder geruhen an der Sitzung teilzunehmen.
Die Frage 6 hat folgendermaßen gelautet:
„Haben Sie auf die damalige gutachterliche Beurteilung der OeNB, die die HBInt“– also die Hypo – „als ,not distressed‘ qualifizierte, in irgendeiner Form Einfluss genommen“?
Diese Frage hat er mit Nein beantwortet. – Dabei ist schon interessant, noch einmal festzuhalten, dass es nur zwei Arten einer Beurteilung gibt: Entweder ist eine Bank „sound“, also gesund, oder sie ist „distressed“, also krank. Wenn die Oesterreichische Nationalbank die Bank damals als „not distressed“ beurteilt hat, dann war das eine Nichtbeurteilung, eine Gefälligkeitsbeurteilung, die hoffentlich – oder ganz sicher, weil ich ja auch Mitglied des Untersuchungsausschusses werde –, die also ganz sicher Thema im Untersuchungsausschuss sein wird.
Die Fragen 7 bis 12 hat der Herr Bundeskanzler wieder nicht beantwortet, wobei das aber durchaus interessante Fragen waren, nämlich ob ihm im Dezember 2009 bewusst war, dass es – wie ja der Griss-Bericht schreibt – für die Entscheidung der Verstaatlichung keine Informationsgrundlage gegeben hat, ob er den Bericht der FIMBAG vom 22. Juli 2009 gekannt hat, in dem von einem dramatischen Anstieg des Wertberichtigungsbedarfs die Rede war, ja ob er überhaupt zur Kenntnis genommen hat, dass die Europäische Kommission die Hypo im Mai 2009 nicht als „sound“ eingestuft hat und auch die OeNB jetzt endlich – ein Jahr zu spät – draufgekommen ist, dass sie die Bank als „distressed“ beurteilen würde. – Keine Antwort unseres Herrn Bundeskanzlers auf all diese Fragen. (Beifall bei der FPÖ.)
Und so, in diesem Tenor, geht es bei dieser Anfragebeantwortung weiter. Da wundert es mich nicht, dass die Kommission zu diesem vernichtenden Urteil kommt, wenn es sogar der Bundeskanzler hier von diesem Podium auch noch bestätigt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im parlamentarischen Untersuchungsausschuss haben wir jetzt die Möglichkeit, den Schaden für den Steuerzahler so gering wie möglich zu halten. Der Steuerzahler erwartet von uns Ergebnisse. Die Österreicherinnen und Österreicher wollen wissen, wie es weitergeht, sie wollen wissen, was uns das kosten wird, und vor allem, was unternommen wird, damit ein derartiges Finanzdesaster, wie es uns quasi die vier apokalyptischen Reiter des österreichischen Hypo-Desasters Pröll, Fekter, Spindelegger und Faymann beschert haben, in Zukunft verhindert wird. (Beifall bei der FPÖ.)
14.19
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.
14.20
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass jetzt schon alle möglichen Schlussfolgerungen aus dem Untersuchungsausschuss gezogen werden, Schuldige und Verantwortliche ausgemacht werden, obwohl der Ausschuss noch nicht einmal begonnen hat, ist symptomatisch für diese Debatte und für den Umgang mit dem Instrument Untersuchungsausschuss.
Zur Jahresmitte gab es Beteuerungen von den Kollegen Podgorschek und Kogler, man werde keine Vorverurteilungen machen. (Abg. Podgorschek: Ja habe ich es gemacht?!) Daher ersuche ich Sie höflich, dass Sie auch in den eigenen Reihen entsprechende Aufklärungsarbeit leisten, denn die Vorverurteilungen, die von Ihren Fraktionen heute gekommen sind, sind nicht gerade wenige.
Wir von der SPÖ werden uns nicht daran beteiligen, wir werden in diesen Untersuchungsausschuss nicht mit dem Vorurteil hineingehen, wir wissen eh schon, was dabei
herauskommt – denn wenn wir eh schon wissen, was dabei herauskommt, ersparen wir uns den Untersuchungsausschuss. (Abg. Kickl: Das heißt, ich höre „Haider“ nicht mehr aus Ihrem Munde?!)
Ich kann Ihnen sagen, wie wir in diesen Untersuchungsausschuss hineingehen werden, nämlich unvoreingenommen. Wir wollen uns im Wesentlichen in erster Linie aufgrund der Aktenlage und in zweiter Linie aufgrund der Aussagen über das, was da abgegangen ist, ein Bild machen. Wir werden den Untersuchungsauftrag, der von der Opposition formuliert wurde und den ich für nicht unbedingt gelungen halte – mein Gott na, mehr bringen diese Oppositionsparteien an Qualität halt nicht zustande, ist schon in Ordnung –, abarbeiten, werden versuchen, die 52 Fragen, die da gestellt werden, zu beantworten.
Ich sage Ihnen aber ganz persönlich: Worauf wir achten werden, sind folgende Fragen: Wie funktioniert die Republik? Hat es Fehler von einzelnen Entscheidungsträgern gegeben? In welcher Form sind diese Fehler gewesen? Aber die wesentliche Frage für meine Fraktion wird sein: Wie funktionieren die Einrichtungen in der Republik, wie funktionieren Ämter und Behörden?
Gesetze zu beschließen ist das eine. Zu sehen, wie das Gesetz funktioniert, wie die Behörde, die wir per Gesetz eingerichtet haben, in der Praxis funktioniert, ob es da strukturelle Probleme gibt, ist das andere.
Weiters ist zu klären: Müssen wir an der Verbesserung unserer Gesetze arbeiten? Müssen wir Reformen im Bereich der Aufsicht oder im Bereich der Ministerien machen? Funktioniert das BWG, oder müssen wir da Verbesserungen durchführen?
Darauf wird meine Fraktion das Hauptaugenmerk legen. Das werden wir nach bestem Wissen und Gewissen zu machen versuchen.
Ich hoffe, Sie haben Verständnis dafür, dass wir uns hier nicht an Vorverurteilungen beteiligen. Derer hat es bereits genug gegeben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
14.23
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Strasser. – Bitte.
14.23
Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundeskanzler! Geschätzter Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Am 25. März 2014 wurde die sogenannte Griss-Kommission vom damaligen Finanzminister Michael Spindelegger eingesetzt. Zu diesem Zeitpunkt war das ein mutiger Schritt, der aber durchaus von einem skeptischen Begleitkonzert begleitet war. Trotzdem ist diese Untersuchung der erste Baustein dafür, dass eine gründliche Aufklärung der Geschehnisse rund um die Hypo Alpe-Adria möglich wird. Jetzt, rund ein Jahr später, ist dieser Bericht eine wichtige Grundlage für den bevorstehenden Untersuchungsausschuss. Ich sehe es als sehr positives Signal, dass sowohl der Griss-Bericht als auch der Untersuchungsausschuss mit der Analyse in Kärnten beginnt, weil ja dort alles seinen Anfang genommen hat.
Im Sinne der Verbesserung unserer politischen Kultur ersuche ich jetzt schon um sorgsamen Umgang mit den Regeln, Quellen und auch den Personen. Das neue U-Ausschuss-Recht gibt uns dafür neue Möglichkeiten an die Hand: für sorgsamen Umgang mit der bestehenden Gesetzeslage, für sorgsamen Umgang mit Informationen und Quellen und für sorgsamen Umgang mit den Persönlichkeitsrechten von in den Untersuchungsausschuss Geladenen.
Wir stärken damit die Demokratie und machen den U-Ausschuss zu einem wichtigen und ernst zu nehmenden Mittel der parlamentarischen Kontrolle. Dieser Untersuchungs-
ausschuss wird die Probe für das neue U-Ausschuss-Recht sein, und da können die Oppositionsparteien zeigen, dass sie mit dem neuen Instrument verantwortungsbewusst umgehen können.
Ich bin überzeugt davon, dass wir von den Auskunftspersonen weitere Erkenntnisse bekommen werden, die das Bild der Griss-Kommission und auch das Bild in der Öffentlichkeit erweitern werden. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, ein ordentliches Verfahren abzuarbeiten, und vor allem, unsere Lehren daraus zu ziehen, damit wir in Österreich derartige Fehlentwicklungen nicht mehr zu erleben brauchen.
Wir treten ein für ein starkes und unabhängiges Bankenwesen, für starke Kontrolleinrichtungen und für weniger politische Einflussnahme.
Schließen möchte ich mit einem Zitat des Herrn Kollegen Podgorschek aus einer APA-Aussendung vom 9. Jänner 2015, in der er meint, man habe „nichts davon, den einen oder anderen an den politischen Pranger zu stellen“.
Herr Podgorschek! Danke für diese Stellungnahme. Sie steht im Einklang mit dem Appell von Frau Dr. Griss, das politische Hickhack bei der Aufarbeitung der Geschehnisse beiseitezulassen.
Ich wünsche uns, dass wir diese Verantwortung sehr, sehr ernst nehmen und dass die Regierungsparteien mit der Opposition zusammenarbeiten, damit die Verantwortlichkeiten geklärt werden, damit wir den Schaden minimieren können und damit wir für die Zukunft lernen. Das sind wir den Menschen in unserer Republik wirklich schuldig.
In diesem Sinne: Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)
14.27
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.
14.27
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Strasser von der ÖVP und werte Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, ja warum bringen wir denn dieses Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Klärung der Vorgänge rund um die Hypo Alpe-Adria nicht gemeinsam ein? Sie haben jetzt deutlich der Reihe nach aufgezählt, woran Sie Interesse haben, dass aufgeklärt wird, was alles aufgeklärt werden soll, wo wir überall gemeinsam an einem Strang ziehen sollen. Ja ich frage mich wirklich ganz simpel, so wie jede Zuschauerin und jeder Zuschauer vor dem Fernseher: Warum machen wir das nicht gemeinsam? Das ist doch wirklich eigenartig! (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Wir haben in der Vergangenheit hart erkämpft – gemeinsam, sage ich jetzt einmal deutlich –, dass mit Mehrheit Untersuchungsausschüsse eingesetzt wurden. Es war dann möglich, gemeinsam aufzuklären. Es lag an Ihnen, an Ihren Mehrheitsrechten, dass jedes Mal, wenn es brisant geworden ist, der Untersuchungsausschuss abgedreht wurde.
Jetzt haben wir den paradoxen Fall, dass wir per Minderheitsrecht einen Untersuchungsausschuss einsetzen können, dass er jetzt ohne Mehrheit eingesetzt werden kann und dass ihn zwar alle wollen, nur: Obwohl ihn alle wollen, verlangt es nur die Minderheit! Jetzt können auch mit Minderheitsbeschluss Auskunftspersonen geladen werden, sozusagen das Programm entwickelt werden, aber ich bin neugierig, ob da die anderen zustimmen werden oder ob es dann wirklich nur beim Minderheitsrecht bleiben wird.
Denn eigenartig ist es schon: Jede Österreicherin/jeder Österreicher, jede Steuerzahlerin/jeder Steuerzahler, Sie, Herr Bundeskanzler, genauso wie Sie, Herr Staatssekretär,
haben das Recht, genau Auskunft zu bekommen, wieso es so weit kam, dass insgesamt 15 bis 20 Milliarden € sozusagen die Adria hinunterschwammen, sage ich jetzt einmal, nämlich bei der Hypo Alpe-Adria. Ich habe es einmal ausgerechnet: Das ist eine Yachten-Kette von Rijeka bis Dubrovnik, da können Sie trockenen Fußes auf den Milliarden hinunterspazieren. (Abg. Rädler: Haider-Freunde!) Nur als anschauliches Bild! Sie alle haben ein Recht darauf, Auskunft zu bekommen, wie es so weit kam. Deswegen gibt es jetzt diese Möglichkeit, und ich bin dankbar dafür.
Nur: Ich verstehe heute nicht – ich wiederhole es –, warum wir nicht alle dafür sind, wo Sie doch rhetorisch zumindest sagen, dass Sie Aufklärung wollen, und wo die Kollegin Greiner uns netterweise konzediert hat, dass wir eine taugliche Vorlage haben, dass wir den Artikel 53 der Verfassung einhalten. – Ja, danke, wir machen es wirklich untertänig.
Aber, meine Damen und Herren, spannend für mich ist schon auch eine andere Frage: Wie halten Sie es denn prinzipiell mit der Kontrollaufgabe des Parlaments? Wie schaut es denn aus mit der notwendigen Permanentkontrolle durch den Rechnungshof? Ziehen wir wirklich an einem Strang, wenn es darum geht, ausreichend Termine zu finden, um die Arbeit des Rechnungshofes hier zu diskutieren und die Empfehlungen, wenn sie sinnvoll sind – und das sind die meisten –, auch umzusetzen?
Herr Bundeskanzler, Sie haben uns noch vor dem Sommer gesagt, dass Sie die 599 Reformvorschläge des Rechnungshofes ernsthaft diskutieren werden, um Staatsreformen durchzuführen. Wie halten Sie es denn damit? Das ist ein Kontrollvorschlag bezüglich der Finanzmissstände in dieser Republik. – Nichts ist passiert! Zumindest habe ich nichts davon gehört, dass irgendetwas davon, was der Rechnungshof als Organ des Hohen Hauses vorgeschlagen hätte, näher berücksichtigt wurde.
Nächste Gretchenfrage: Wie halten Sie es denn mit gesetzlichen Änderungen, die solche Fälle wie das Hypo Alpe-Adria-Desaster in Zukunft verhindern werden? Ich habe seit dem Auftreten dieses Skandals keinen einzigen Parlamentsbeschluss im Gedächtnis – und ich habe mich bei vier Experten-Kollegen erkundigt –, der Vorsorge trifft, dass sich so etwas nicht wiederholt. Wo ist denn die Haftungsregelung für die Länder? Wo ist denn das Spekulationsverbot für die Länder? Wo sind wir denn bei der Transparenz bezüglich der doppelten Buchhaltung der Landesbudgets? Alles Forderungen des Rechnungshofes! – Nichts ist passiert! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der NEOS.)
Wir tanzen in diesem Parlament angesichts des Verlangens auf Einsetzung eines Untersuchungsausschuss nach wie vor nach der Pfeife diverser Landeshauptleute! (Abg. Podgorschek: Richtig!) Wir haben hier das Desaster eines Landeshauptmannes auszubaden – nicht nur seines alleine, es gab auch einige andere Beteiligte.
Die nächste Gretchenfrage: Wie halten Sie es denn mit einer Reform der Finanzmarktaufsicht? Wie halten Sie es denn mit einer Reform der Besetzung der Nationalbank-Leitungsposten, die ja königlich-kaiserlich bezahlt werden? (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Podgorschek.) Herr Bundeskanzler, an Ihrer Stelle würde ich mich angesichts der Honorare dreimal darüber ärgern, welch miserable Leistung die erbringen. Wir zahlen praktisch ein Vielfaches dieser Honorare jetzt in Form dieser Hypo Alpe-Adria-Verschuldung.
Nichts ist passiert, keine Änderung! Ich höre jetzt von Kollegen, dass es als Ergebnis dieses Untersuchungsausschusses dann zu Reformen kommen soll. Ich sage Ihnen: Wir waren beim letzten Untersuchungsausschuss vor der ersten Sitzung so weit, dass wir im Parlament das Medientransparenzgesetz beschlossen haben, als erste Konsequenz aus den Missständen der permanenten Inseratenschaltungen. Das war zu einem Zeitpunkt, zu dem es noch nicht Minderheitsrecht war. Da war die Mehrheit in einem gewissen Sektor lernfähig. Das wünsche ich mir bei Hypo Alpe-Adria auch!
Daher: Glück auf für diesen neuen Untersuchungsausschuss mit den neuen Regeln! Wobei ich schon betonen möchte: Wir haben immer auch bei den früheren Untersuchungsausschüssen dafür gesorgt, dass sachlich korrekt aufgeklärt wird, wir haben Berichte gelegt, die Sie als Mehrheit nicht mitgetragen haben. In Zukunft reicht die Minderheit, und die Minderheit wird viel voranbringen in dieser Republik! – Danke schön. (Beifall bei Grünen, FPÖ und NEOS.)
14.33
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.33
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich glaube, an diesem Tag, der ja wirklich Grund zur Freude bietet, weil wir endlich diesen Untersuchungsausschuss werden einsetzen können, sollten wir uns noch einmal darauf besinnen, wie das Ganze zustande gekommen ist. Der Kollege Hable hat es schon angesprochen, aber ich glaube, es ist ganz wesentlich, noch einmal all jenen Bürgerinnen und Bürgern zu danken, die aus der Öffentlichkeit heraus so viel Druck aufgebaut haben, denn ohne die Petitionen, die es dazu gegeben hat, ohne den Druck der Straße, ohne Projekte wie Hypotopia und dergleichen mehr wäre dieser Untersuchungsausschuss nicht zustande gekommen! (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Moser.)
Ich glaube, dass die Öffentlichkeit gerade im Fall der Hypo Alpe-Adria klar gezeigt hat, dass es ihr reicht mit Verschleierungstaktiken, dass es ihr reicht mit der mangelnden Aufklärung, die in Österreich immer wieder passiert! Die Öffentlichkeit will endlich wissen, wer für solche Skandale – und die Hypo ist ja der größte Finanzskandal der Zweiten Republik – verantwortlich ist! Sie will wissen, wer dafür verantwortlich ist, dass wir – in einer ohnehin schon schwierigen Budgetsituation – noch einmal um bis zu 20 Milliarden € weniger haben werden.
Noch einmal: Die Öffentlichkeit will das wissen! Und die Öffentlichkeit hat klar gezeigt, dass sie – wenn man ihr die Möglichkeit und die Mittel gibt –, diesen Willen auch äußert, eben beispielsweise über Petitionen. Sie hat gezeigt, dass sie sich dementsprechend zu Wort meldet! Es ist ein wesentlicher Bestandteil unserer parlamentarischen Demokratie, dass wir diese Möglichkeiten schaffen, da wir klar gesehen haben, dass dies zu guten Ergebnissen führt!
Jetzt haben wir endlich die Möglichkeit, mit dem wichtigsten Kontrollinstrument all die Vorgänge im Zusammenhang mit der Hypo aufzuklären. Wir haben endlich die Möglichkeit, dass wir als Minderheit im Ausschuss die entsprechenden Akten anfordern, die entsprechenden Auskunftspersonen laden, und dadurch haben wir die Möglichkeit, wirklich aufzuklären. Das ist ja genau das – wie wir heute schon öfters gehört haben –, was bei anderen Untersuchungsausschüssen nicht funktioniert hat, weil am Schluss immer wieder die Mehrheit entschieden hat.
Die Aussage der Frau Kollegin Greiner, dass wir irgendwelche Vorverurteilungen im Vorhinein machen, kann ich nicht nachvollziehen! Wir NEOS haben lediglich eine Liste von 200 Auskunftspersonen gezeigt. Auf dieser Liste stehen nicht einmal Zeugen, sondern das sind Auskunftspersonen. Das sind keine Beschuldigten, da geht es um Leute, die Auskunft geben sollen, was denn vor sich gegangen ist.
Und wir haben zusätzlich noch bewusst die Namen von all jenen Personen geschwärzt, die nicht im öffentlichen Interesse stehen, damit eben nicht einmal die Identitäten dieser Menschen veröffentlicht werden. Doch dass die ehemaligen Finanzminister vor diesem Hypo-Untersuchungsausschuss aussagen werden, war vorher auch klar! Dass ehemalige Staatssekretäre aussagen werden müssen, und, und, und, war
ziemlich klar! Das heißt, das sind keine Vorverurteilungen – wir haben nur klar gesagt, wer Auskunft geben soll! Wir sind ja nicht in einem Strafprozess, und selbst wenn wir es wären, wären das nur Zeugen, und die sind nicht Beschuldigte, sondern Leute, die Auskunft geben sollen, damit aufgeklärt werden kann.
Ich glaube, wir haben auch andere wichtige Neuerungen in der neuen Verfahrensordnung. Wir wissen – und das ist etwas ganz Wesentliches –, dass wir, wenn es zu Streitigkeiten kommt, zum Verfassungsgerichtshof werden gehen können. Das ist deshalb so wichtig, weil es dadurch am Schluss nicht zu einer politischen Mehrheitsentscheidung kommt, sondern zu einer rechtlich fundierten Entscheidung über etwaige Streitigkeiten.
Zusätzlich werden wir mit der neuen Verfahrensregelung – und das finde ich sehr, sehr wichtig! – die Möglichkeiten ausweiten, Persönlichkeitsrechte von Auskunftspersonen zu schützen. Frau Kollegin Greiner, ich kann Ihnen garantieren, dass uns das ein großes Anliegen ist. Wir haben das nämlich so geregelt, dass es nun einen Verfahrensrichter und einen Verfahrensanwalt gibt und sich damit explizit zwei Leute darum kümmern, dass eben die Persönlichkeitsrechte von Auskunftspersonen gewahrt werden. Ich glaube auch, dass die klaren Regeln in der Verfahrensordnung – weil das schon öfter heute angesprochen wurde – sehr wohl dazu führen werden, dass es eben nicht zu einer missbräuchlichen Verwendung des Instrumentes Untersuchungsausschuss kommt.
Ich glaube aber trotzdem, dass wir ganz explizit aufpassen müssen, dass das zentrale Thema im Zusammenhang mit dem U-Ausschuss, nämlich das Thema Aufklärung, auch im Zentrum bleibt. Wie man in den letzten Tagen hören und lesen konnte, werden ja bereits ein paar Nebenschauplätze aufgemacht.
Ein Beispiel wäre hier die Frage nach den Trennwänden. Diese Frage wurde heute in der Präsidiale zum Glück schon geklärt. Schließlich ist es ein Faktum, dass erstens diese Sichtschutzwände nichts gebracht hätten, da sich damit das Spektakel auf den Platz vor dem Parlament verlagert hätte, und dass zweitens – und das hat die Vereinigung der Parlamentsredakteure ja ganz richtig gesagt – Personen, die nicht im öffentlichen Interesse stehen, ja sowieso nicht abgelichtet werden dürfen. Dazu brauche ich keine Trennwand, das ist etwas, was medienrechtlich schon längst geklärt ist, was im Gesetz steht.
Hier wurde also ziemlich kurz, bevor wir dieses Verlangen eingebracht haben, versucht, auf einem Nebenschauplatz von dem abzulenken, was der wesentliche Bestandteil dieser ganzen Sache ist, nämlich von der Aufklärung: der Aufklärung des größten Finanzskandals der Zweiten Republik, einer lückenlosen Aufklärung! Und diese Aufklärung brauchen wir deswegen, damit solche Dinge in Zukunft nicht mehr passieren!
Frau Kollegin Moser hat es richtigerweise angesprochen: Das Wichtigste ist, dass wir nach der Aufklärung auch die entsprechenden Konsequenzen daraus ziehen und die gesetzlichen Veränderungen schaffen, damit so etwas in Zukunft nicht mehr passieren kann. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)
14.39
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Angerer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.39
Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Geschätzte Regierungsmitglieder! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Es war mir natürlich bewusst, dass heute die Regierungsparteien wieder vor allem den Kärntnern die Schuld zuschieben werden, und zwar wegen der Landeshaftungen. Deswegen habe ich mir das im Griss-Bericht noch einmal im Detail angeschaut.
Ich möchte gleich zu Beginn auf die Ausführungen des Herrn Klubobmannes der SPÖ replizieren. Herr Schieder hat gesagt, dass der Kapitän eines Schiffes, ein Chef zumindest eine Mitverantwortung hat. Das ist durchaus gegeben, da stimme ich auch zu – eine Mitverantwortung hat es gegeben in Kärnten, aber nicht nur bei einem Landeshauptmann, sondern bei mehreren! So sehe ich das auch auf Bundesebene, und da muss ich Ihnen, Herr Bundeskanzler, leider attestieren, dass Sie den Schaden für die Republik zumindest maximiert haben.
Frau Tamandl von der ÖVP hat gemeint, es sei ein Meisterstück gewesen, dass man die Hypo verkauft hat und die Haftungen aufrecht geblieben sind. Dann muss ich sagen, dass es im Zusammenhang mit der Verstaatlichung ein Meisterstück war, dass man die Bayern noch fragen muss, was man mit der Bank tun darf, wenn man 100 Prozent der Bank besitzt. (Beifall bei der FPÖ.)
Also, was da passiert ist! Deshalb noch einmal ganz kurz zu den Fakten aus der Langversion des Griss-Berichtes: Vor hundert Jahren wurden österreichweit die Hypothekenbanken gegründet, also das ist kein spezifisch Kärntner Thema, und vor hundert Jahren haben die Länder die hundertprozentige Haftung für ihre Hypos übernommen. Bis ins Jahr 2004 war kein eigener Beschluss dafür notwendig, dass die Länder Haftungen übernehmen, sondern die Länder haben automatisch für die Banken gehaftet. Um das Jahr 2000 gab es sieben Hypothekenbanken und 27 Sparkassen in Österreich, für die Haftungen, Landeshaftungen, bestanden haben.
Das ist das System, und ich muss Ihnen sagen – das ist heute schon erwähnt worden –: Am 22. April 2004 ist das Kärntner Landesholding-Gesetz beschlossen worden, mit dem das Auslaufen dieser Haftungen mit 2007 festgelegt wurde. Mittlerweile haben es auch alle akzeptiert. Alle Parteien – SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grüne – haben zugestimmt.
Wir werden uns in diesem Untersuchungsausschuss der Verantwortung stellen, nicht nur als Freiheitliche, sondern auch als Kärntner. Ich bin durchaus interessiert daran (Präsident Hofer gibt das Glockenzeichen) – und es sollte Ihnen allen daran liegen –, das aufzuklären, aber bitte vom Anfang der Geschichte bis zum Ende. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
14.42
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. – Bitte, Frau Abgeordnete.
14.42
Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Werte Staatssekretäre! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Scherak hat mir das eigentlich weggenommen, ich habe das heute auch auf Facebook gepostet: Meine Unterschrift, die ich unter dieses Verlangen geleistet habe. Es ist ein durchaus tolles Gefühl gewesen, wenn man bedenkt, wie viel Kampf es hier im Haus, aber auch außerhalb gegeben hat, dass es diesen Untersuchungsausschuss wirklich gibt. Diese Unterschrift widme ich den über 160 000 Unterzeichnern der verschiedensten Petitionen, und ich widme sie – und danke, dass du es erwähnt hast, ich wollte es auch erwähnen – vor allem auch den jungen Studierenden der TU, die dieses Hypotopia-Projekt gemacht haben, das auch ein ganz wesentlicher, öffentlichkeitswirksamer Schub war, der dafür Sorge getragen hat, dass es diese Aufklärung jetzt gibt. Meine Unterschrift widme ich euch, den Studenten! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich habe schon bei einer meiner ersten Reden zum Thema Hypo Alpe-Adria konstatiert, dass es ein bisschen beklemmend ist, die Reden der verschiedenen Fraktionen hier zu hören – ich habe damals wie auch heute genau zugehört –, weil es eigentlich
darauf hinausläuft, dass man sich gegenseitig die Schuld zuweist. Kollege Obernosterer hat auch darauf hingewiesen.
Man hat ein bisschen das Gefühl, es gehe darum, beschämt, vielleicht ein wenig beschämt – das hoffe ich! – hier zu stehen, bisweilen im Namen der Fraktion zu sprechen, aber zu sagen: Ihr da drüben, ihr habt auch Schuld, ihr habt noch mehr Schuld oder ihr habt ein bisschen weniger Schuld. – Wie auch immer. Das ist ein wenig wie sich gegenseitig mit Dreck zu bewerfen und zu hoffen, dass zumindest irgendwo etwas kleben bleibt.
Es wird jedenfalls etwas kleben bleiben. Es klebt schon längst etwas, nämlich auf dem gesamten Politsystem Österreichs, aber vor allem auf dem Vertrauen, das die Bürgerinnen und Bürger in dieses Haus und in die Politik insgesamt haben. Das ist neben dem wahnsinnigen finanziellen Desaster meines Erachtens die größte Tragik dieses Skandals: dieser enorme, dieser immense Vertrauensverlust der Bevölkerung in die Politik. Das ist sehr, sehr beklemmend.
Umso wichtiger ist dieser Untersuchungsausschuss, der die politische Verantwortung klären wird, eine Verantwortung, die schon oft diskutiert wurde, aber die noch niemand wirklich wahrgenommen hat. Ich habe hier schon einmal gesagt: Verantwortung ist nicht nur in dem Sinne, dass irgendjemand zurücktritt, zu verstehen. Sehr viele politische Akteure sind ja nicht mehr in der Politik, es sind allerdings viele noch in der Politik. Da und dort wird man die Verantwortung noch übernehmen müssen und vielleicht auch gehen müssen.
Aber es geht vor allem auch um das Gefühl. Niemand stellt sich hin und sagt: Okay, wir haben es damals nicht besser gewusst, aber das ist schlecht gelaufen. Die Notverstaatlichung war keine Notverstaatlichung. – Vielleicht ist es nicht strafrechtlich relevant, es ist vielleicht auch politisch nicht mehr relevant, weil es keine Rücktrittsmöglichkeit mehr gibt, aber zumindest eine Entschuldigung, zumindest irgendein Wort dazu wäre ganz wichtig und angebracht.
Vizekanzler Spindelegger, Mitterlehner – Entschuldigung! –, hat in einer Diskussion gesagt, ich glaube, es war in der Sendung „Im Zentrum“, das sei keine Frage der Individualschuld. Ich teile seine Aussage bis zu einem gewissen Grad. Wir werden sehen, da und dort wird es auch eine individuelle Schuld geben, aber es ist auch ein Systemversagen. Das gibt auch der Bericht der Griss-Kommission wider.
Die Hypo Alpe-Adria ist ein Symbol eines Systems, und – das hat der Herr Vizekanzler nicht gesagt, ich aber sage es, und die Oppositionsparteien weisen darauf hin – die beiden Regierungsparteien haben dieses System geschaffen, in dem es möglich war, dass so etwas wie die Hypo Alpe-Adria passiert.
Die Klubobfrau des Teams Stronach hat auf den „NZZ“-Artikel vom Anfang des Jahres hingewiesen, auf den ich auch hinweisen möchte, der ja mehr als deutlich sagt, wie sehr überkommen dieses System ist und wie wichtig es ist, dieses Politsystem in Österreich zu ändern. Denn wir wissen: Die Hypo Alpe-Adria ist nicht nur das Symbol des Versagens dieses Systems, sondern wird auch – und das prophezeie ich – zu einem Wendepunkt dieses Systems werden. Wir werden in zehn, vielleicht auch schon in drei Jahren, jedenfalls aber in zehn Jahren in den Geschichtsbüchern lesen: Damals, das war das letzte Aufflackern der rot-schwarzen Koalition – dann kam die Hypo Alpe-Adria, dann hat es die Bevölkerung nicht mehr ausgehalten, dann gab es Aufklärung und eine Änderung dieses Systems.
Die Bevölkerung wird das nicht mehr vergessen, und Rot-Schwarz wird keine Mehrheit mehr haben, und das wird der Beginn der Dritten Republik, wie es die „NZZ“ fordert; darum, glaube ich, wird es durchaus gehen. (Abg. Kickl: Darf man das jetzt wieder sagen: Dritte Republik?) – Symbolisch. Das ist ein Zitat. (Abg. Schieder: Ein sehr muti-
ges Zitat! – Weitere Zwischenrufe.) Ich zitiere die „NZZ“. (Abg. Schieder: Schlechtes zitieren ist auch ein Blödsinn!)
Die Tragik ist der Preis, und dieser Preis ist viel zu hoch. Der Preis, den die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, den die jungen Leute (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Schieder), denen das Geld für Bildung, Forschung und Entwicklung weggenommen wird, für die Zukunft weggenommen wird, für das Abwählen dieses Systems zahlen müssen, wird definitiv zu hoch sein. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)
14.48
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
*****
Gemäß § 33 Abs. 6 der Geschäftsordnung weise ich das Verlangen 1/US auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der politischen Verantwortung für die Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria (Hypo-Untersuchungsausschuss) dem Geschäftsordnungsausschuss zu.
Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 853/A(E) und 854/A(E) eingebracht wurden.
Ferner sind die Anfragen 3412/J bis 3474/J eingelangt.
*****
Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 14.49 Uhr, das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung, ein.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 14.49 Uhr
Impressum: Parlamentsdirektion 1017 Wien |