Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung / Seite 58

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10.45.07

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren von der Bundesregierung! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Aufgrund mancher Worte meiner Vorredner wird mir ehrlich gesagt angst und bange vor diesem Untersuchungsausschuss, weil hier so unterschiedliche subjektive Wahrnehmungen zutage getreten sind, dass ich mir fast nicht vorstellen kann, dass man da wirklich etwas Ordentliches für die Zukunft herausbringen kann. Damit meine ich jetzt nicht jene Redner, die unmittelbar vor mir gesprochen haben, du, lieber Kollege Obernosterer, hast auch einiges Positives von dir gegeben, aber ich muss sagen: Anscheinend haben sich mit dem Griss-Bericht die wenigsten hier herinnen auseinandergesetzt, denn dieser Bericht sagt ganz klar und deutlich, dass das ganze Debakel auf ein Multiorganversagen der staatlichen Institutionen zurückzuführen ist. Und dazu stehen wir auch.

Es hat hier heute der Finanzsprecher der SPÖ wieder dieselbe Leier von sich ge­geben. Da muss ich allerdings seine Kompetenz hinterfragen, denn es ist belegt, dass er sich im Banken-Untersuchungsausschuss beschwert hat, dass die Kärntner Landes­regierung die Hypo viel zu billig an die Bayern verkauft hat. Also das zeigt einmal mehr seine wahre Wirtschaftskompetenz auf. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Finanzminister! Es stimmt, die Haftungen sind ein Grundübel, sie sind und waren wettbewerbsverzerrend. Sie wurden schließlich auf Druck der EU im Jahre 2004 abgeschafft und konnten Gott sei Dank im Jahre 2007 nicht mehr erteilt werden. Aber nicht nur Kärnten, sondern alle Bundesländer haben Landes-Hypos – außer Wien, wo zum Beispiel die Zentralsparkasse mit Haftungen entsprechend unterstützt wurde –, und die Haftungen waren zum Teil zum Leidwesen der Mitbewerber und haben den Markt völlig verzerrt.

Dass sich manche Bundesländer mittlerweile ihrer Haftungen durch Verkauf der Hypos entledigt haben, ist positiv zu bewerten, aber manche Bundesländer haben es eben noch nicht getan. Aber dass heute Heulen und Zähneknirschen bei den Bundesländern herrscht, dafür habe ich persönlich kein Verständnis, denn niemand hat diese Länder zurückgehalten, im Rahmen ihres Haftungsverbundes Kontrolle auszuüben, die seiner­zeitigen Fehlentwicklungen bei der Hypo in Kärnten aufzuzeigen und als Konsequenz daraus letzten Endes aus diesem Verbund auszusteigen.

Wenn ich heute höre, dass es im Jahre 2004 einen Sündenfall durch den Beschluss des Kärntner Landtages gegeben hat, dann darf ich darauf verweisen, dass letzte Woche in den „Oberösterreichischen Nachrichten“ gestanden ist, dass mein Bundes­land – und dazu stehe ich als Oberösterreicher – schon im Jahre 1997 folgenden Beschluss gefasst hat:

„Das Land Oberösterreich haftet als Ausfallsbürge gemäß § 1356 AGBG auch für alle zukünftigen Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft“ – nämlich der ausgegliederten Hypo – „nach Eintragung der Aktiengesellschaft ins Firmenbuch.“

Dieser Beschluss ist ja zum Teil noch viel weitreichender als der Beschluss des Kärntner Landtages.

Des Weiteren steht in den „Oberösterreichischen Nachrichten – ich zitiere –:

„Eine Haftung in dieser Form wäre in der Privatwirtschaft wahrscheinlich sittenwidrig und ungültig.“

Genauso ist es! (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Finanzminister, wenn Sie sagen, es darf nie mehr wieder passieren, dass derartige Haftungen schlagend werden, dann muss ich Ihnen sagen: Ich erhoffe mir und erwarte mir, dass Sie auch dann ähnliche Worte sagen, wenn einmal Haftungen


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