Parlament Österreich

 

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

 

66. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXV. Gesetzgebungsperiode

 

Donnerstag, 26. März 2015

 

 


Stenographisches Protokoll

66. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXV. Gesetzgebungsperiode             Donnerstag, 26. März 2015

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 26. März 2015: 9.06 – 17.47 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bericht der parlamentarischen Enquete-Kommission zum Thema „Würde am Ende des Lebens“

2. Punkt: Bericht über den Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zu den Vorhaben der Europäischen Union 2015

3. Punkt: Bericht über den Antrag 921/A der Abgeordneten Dr. Karlheinz Töchterle, Mag. Andrea Kuntzl, Dr. Andreas F. Karlsböck, Rouven Ertlschweiger, MSc, Dr. Niko­laus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatuniversitätengesetz geändert wird

4. Punkt: Bericht über den Antrag 923/A der Abgeordneten Dr. Karlheinz Töchterle, Mag. Andrea Kuntzl, Petra Steger, Rouven Ertlschweiger, MSc, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschul-Qua­litätssicherungsgesetz geändert wird, sowie über den

Antrag 598/A der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert wird

5. Punkt: Bericht über den Antrag 922/A der Abgeordneten Dr. Karlheinz Töchterle, Mag. Andrea Kuntzl, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird

6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird

7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wett­bewerb 1984 – UWG geändert wird (UWG-Novelle 2015)

*****

Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 11

Ordnungsrufe ........................................................................................................  60, 128


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 2

Geschäftsbehandlung

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 30

Fragestunde (8.)

Familien und Jugend ................................................................................................... 11

Angela Lueger (92/M); August Wöginger

Asdin El Habbassi, BA (85/M); Carmen Schimanek

Anneliese Kitzmüller (90/M)

Julian Schmid, BA (95/M)

Leopold Steinbichler (89/M); Daniela Holzinger, BA, Dipl.-Ing. Georg Strasser

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (88/M); Wolfgang Knes

Mag. Gisela Wurm (93/M); Rouven Ertlschweiger, MSc

Dipl.-Ing. Georg Strasser (86/M)

Petra Steger (91/M)

Mag. Daniela Musiol (96/M)

Katharina Kucharowits (94/M); Mag. Gernot Darmann, Julian Schmid, BA, Dr. Nikolaus Scherak

Claudia Durchschlag (87/M)

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 11

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 30

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­minis­terin für Inneres betreffend Polizeigewalt (4392/J) .................................................................................................. 111

Begründung: Dr. Peter Pilz ......................................................................................... 125

Bundesministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner ....................................................... 130

Debatte:

Mag. Albert Steinhauser ............................................................................................ 135

Otto Pendl ..........................................................................................................  140, 181

Werner Amon, MBA ..........................................................................................  142, 178

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ... 144

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 146

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ...................................................................  149, 177

Mag. Alev Korun ..................................................................................................... ... 151

Mag. Norbert Darabos ............................................................................................ ... 157


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 3

Ing. Manfred Hofinger ............................................................................................ ... 158

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ... 159

Rouven Ertlschweiger, MSc .................................................................................. ... 162

Mag. Nikolaus Alm ................................................................................................. ... 164

Rudolf Plessl ........................................................................................................... ... 166

Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller ................................................................ ... 168

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 170

Dr. Marcus Franz .................................................................................................... ... 172

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 173

Dr. Peter Pilz ............................................................................................................ ... 175

Leopold Steinbichler .............................................................................................. ... 176

Mag. Gernot Darmann ........................................................................................... ... 178

Dr. Georg Vetter ......................................................................................................... 180

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Sonderstaatsanwaltschaft für Polizeigewalt – Ablehnung ..................................  138, 181

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kennzeichnungspflicht für PolizistInnen – Ablehnung ........................................  139, 181

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Evaluierung von Misshandlungsvorwürfen gegen die Polizei – Ablehnung ............................  154, 182

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auflösung der Bereitschaftseinheit – Ablehnung ........................................................................  155, 182

Verhandlungen

1. Punkt: Bericht der parlamentarischen Enquete-Kommission zum Thema „Würde am Ende des Lebens“ (491 d.B.) ........................................................................................................................ 31

Redner/Rednerinnen:

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ..... 31

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ..... 32

Dr. Eva Mückstein ................................................................................................... ..... 34

Dr. Marcus Franz .................................................................................................... ..... 35

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ..... 39

Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ..... 40

Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ..... 42

Mag. Daniela Musiol ............................................................................................... ..... 44

Leopold Steinbichler .............................................................................................. ..... 46

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ........................................................................ ..... 47

Mag. Michaela Steinacker ...................................................................................... ..... 48

Erwin Spindelberger .............................................................................................. ..... 49

Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................ ..... 50

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (tatsächliche Berichtigung) ............................. 50

Katharina Kucharowits .......................................................................................... ..... 50

Dr. Franz-Joseph Huainigg .................................................................................... ..... 5


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 4

2

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ..... 53

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schaffung von Beratungsstellen für ungewollt Schwangere und statistische Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen“ – Ablehnung ...........................................................  38, 54

Kenntnisnahme des Berichtes der parlamentarischen Enquete-Kommission samt Anlagen in 491 d.B.              ............................................................................................................................... 54

2. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Bericht des Bundes­ministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zu den Vorhaben der Europäischen Union 2015 (III-146/512 d.B.)                    54

Redner/Rednerinnen:

MMMag. Dr. Axel Kassegger ................................................................................. ..... 54

Dr. Karlheinz Töchterle .......................................................................................... ..... 57

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ..... 58

Mag. Christine Muttonen ....................................................................................... ..... 61

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ..... 61

Mag. Nikolaus Alm ................................................................................................. ..... 63

Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner ................................................................. ..... 67

Eva-Maria Himmelbauer, BSc ............................................................................... ..... 71

Philip Kucher ........................................................................................................... ..... 72

Brigitte Jank ............................................................................................................ ..... 73

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................ ..... 74

Fritz Grillitsch .......................................................................................................... ..... 75

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mitarbeitererfolgsbeteiligung – Ablehnung ...............................................................  65, 76

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Modernisierung des Förderwesens für Start-ups – Ablehnung ..............................  66, 76

Kenntnisnahme des Berichtes III-146 d.B. ..................................................................... 75

Gemeinsame Beratung über

3. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 921/A der Abgeordneten Dr. Karlheinz Töchterle, Mag. Andrea Kuntzl, Dr. Andreas F. Karlsböck, Rouven Ertlschweiger, MSc, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatuniversitätengesetz geändert wird (513 d.B.) ........................................................................................................................ 76

4. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 923/A der Abgeordneten Dr. Karlheinz Töchterle, Mag. Andrea Kuntzl, Petra Steger, Rouven Ertlschweiger, MSc, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert wird, sowie über den

Antrag 598/A der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert wird (514 d.B.) ........................... 76

5. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 922/A der Abgeordneten Dr. Karlheinz Töchterle, Mag. Andrea Kuntzl, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird (515 d.B.) ......................... 76

Redner/Rednerinnen:

Christian Hafenecker, MA ...................................................................................... ..... 76

Dr. Karlheinz Töchterle .......................................................................................... ..... 78

Rouven Ertlschweiger, MSc .................................................................................. ..... 79

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................ ..... 80

Petra Steger ............................................................................................................. ..... 81

Sigrid Maurer .......................................................................................................... ..... 83

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ..... 85


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 5

Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner ................................................................  87, 93

Eva-Maria Himmelbauer, BSc .................................................................................... 88

Elmar Mayer ............................................................................................................ ..... 89

Katharina Kucharowits .......................................................................................... ..... 90

Johann Hechtl ......................................................................................................... ..... 91

Harry Buchmayr ..................................................................................................... ..... 91

Leopold Steinbichler .............................................................................................. ..... 92

Annahme der drei Gesetzentwürfe in 513, 514 und 515 d.B. ........................................ 93

6. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie­rungs­vorlage (481 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (508 d.B.) ............. 94

Redner/Rednerinnen:

Ing. Christian Höbart .................................................................................................... 94

Dr. Angelika Winzig ................................................................................................ ..... 95

Matthias Köchl ........................................................................................................ ..... 96

Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ..... 97

Josef Schellhorn ..................................................................................................... ..... 98

Mag. Josef Lettenbichler ....................................................................................... ... 101

Cornelia Ecker ......................................................................................................... ... 102

Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner ................................................................. ... 103

Brigitte Jank ............................................................................................................ ... 103

Wolfgang Knes ........................................................................................................ ... 104

Mag. Andreas Hanger ............................................................................................ ... 105

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Demokratisierung des Wirtschaftskammerwahlrechts – Ab­leh­nung .................  100, 106

Annahme des Gesetzentwurfes in 508 d.B. ................................................................ 105

7. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Re­gierungsvorlage (482 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 – UWG geändert wird (UWG-Novelle 2015) (509 d.B.) ................................................................................... 106

Redner/Rednerinnen:

Peter Wurm ............................................................................................................. ... 106

Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ... 106

Dr. Georg Vetter ...................................................................................................... ... 108

Petra Bayr, MA ........................................................................................................ ... 109

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 110

Asdin El Habbassi, BA .............................................................................................. 111

Annahme des Gesetzentwurfes in 509 d.B. ................................................................ 111

Eingebracht wurden

Anträge der Abgeordneten

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über alternative Finanzierungsformen (Alternativfinanz­ierungsge­setz – AltFG) erlassen sowie das Kapitalmarktgesetz (KMG, BGBl. Nr. 625/1991, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 184/2013) und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG, BGBl. I Nr. 135/2013, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 98/2014) geändert werden (1033/A)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 6

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (1034/A)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Transparenz der behördlichen Zuständigkeiten für Unternehmensgründungen sowie behördlichen Be­willi­gungen im Zusammenhang mit betrieblichen Aktivitäten (1035/A)(E)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Modernisierung des För­derwesens für Start-Ups (1036/A)(E)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend One-Stop-Shops (1037/A)(E)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Datenschutz als Wirtschafts­faktor (1038/A)(E)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Datenschutz als Wirtschafts­faktor (1039/A)(E)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend europaweiter Rechtsrahmen für alternative Finanzierung (1040/A)(E)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Deutsch als „Pausen­sprache“ (1041/A)(E)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Transparenz von Medienkoope­rationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums (Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz, MedKF-TG) geändert wird (1042/A)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umset­zung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (1043/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umset­zung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (1044/A)(E)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Berücksichtigung des Tier­schutzes im Rahmen der Steuerreform 2015“ (1045/A)(E)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend mit Innovation statt Fahrverboten gegen Feinstaub (1046/A)(E)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Harald Jannach, Josef Schellhorn, Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend 10-Punkte-Milchpaket: Maßnah­men­programm für die österreichische Landwirtschaft nach dem Ende des EU-Milch­quotensystems ab 1. April 2015 (1047/A)(E)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend notwendige Gesamtreform des Asyl- und „Fremdenrechts“ (1048/A)(E)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend aufsuchende Angebote für Eltern (1049/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Reform des Systems der Untersuchung von Vorwürfen polizeilicher Misshandlung sowie der Disziplinar­kommission des BMI (1050/A)(E)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 7

Anneliese Kitzmüller, Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Exhumierung altösterreichischer Nachkriegsopfer kommunistischer Partisanen in Koschnitz/Košnica bei Cilli/Celje in der Republik Slowenien (1051/A)(E)

Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt von Uhudler-Rebflächen (1052/A)(E)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stellung von Tierschutzorganisationen in Strafverfahren“ (1053/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Polizeigewalt (4392/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Sicherheitsoffensive für Österreich: Budget der Landespolizeidirektion Kärnten“ (4393/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Sicherheitsoffensive für Österreich: Budget der Landespolizeidirektion Nie­der­österreich“ (4394/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Sicherheitsoffensive für Österreich: Budget der Landespolizeidirektion Tirol“ (4395/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Sicherheitsoffensive für Österreich: Budget der Landespolizeidirektion Vorarlberg“ (4396/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Sicherheitsoffensive für Österreich: Budget der Landespolizeidirektion Oberösterreich“ (4397/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Sicherheitsoffensive für Österreich: Budget der Landespolizeidirektion Salzburg“ (4398/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Sicherheitsoffensive für Österreich: Budget der Landespolizeidirektion Wien“ (4399/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Sicherheitsoffensive für Österreich: Personalstand der Polizei in Kärnten“ (4400/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Sicherheitsoffensive für Österreich: Personalstand der Polizei in Oberöster­reich“ (4401/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 8

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Sicherheitsoffensive für Österreich: Personalstand der Polizei in Nieder­öster­reich“ (4402/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Sicherheitsoffensive für Österreich: Personalstand der Polizei in Tirol“ (4403/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Sicherheitsoffensive für Österreich: Personalstand der Polizei in Salzburg“ (4404/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Sicherheitsoffensive für Österreich: Personalstand der Polizei in Wien“ (4405/J)

Johann Rädler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Ausbau des Autobahnanschlusses Krumbach A 2 (4406/J)

Harry Buchmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betref­fend „Verletzungen des geistigen Eigentums im Jahr 2014“ (4407/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Teilpensionsregelung (4408/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die mögliche Einführung eines einheitlichen Mautsystems in Europa (4409/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die mögliche Mitfinanzierung des Brenner-Basistunnel seitens der EU (4410/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend den psychologischen Gefahrenherd Kindergrippe? (4411/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Datenlage bei der Mindestsicherung (4412/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Misshandlungen und Verspottung von Kindern wegen deren Zugehörigkeit zur altösterreichischen Volksgruppe in Slowenien und Vandalenakte gegen Einrichtungen der altösterreichischen Minderheit in Slowenien (4413/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Diskriminierung in der Arbeitswelt aufgrund der Religion in den Jahren 2012-2014 (4414/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Irreführung von Konsumenten durch Werbung (4415/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Beurteilungskriterium „Binnen-I“ in der tertiären Bildungsstufe (4416/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Bildung und Frauen betreffend Frauenhelpline (4417/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 9

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Anwesenheit in den Physikolympiadekursen von DI Dr. M. Türk (4418/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Antidepressiva, Kokain und Ecstasy im Donauwasser (4419/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Antidepressiva, Kokain und Ecstasy im Donauwasser (4420/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Österreichisches Beitrittsansuchen zur AIIB“ (4421/J)

Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Polizei- und Rettungseinsatz im Stadtpark Traiskirchen (4422/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit betreffend Hepatitis C in Österreich und Kostenerstattung für neue Arzneimitteln durch die österreichischen Krankenkassen (4423/J)

Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend die Vorbereitungen für die Financing for Develop­ment Konferenz in Addis Abeba im Juli 2015 (4424/J)

Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend die Umsetzung des DAC Peer Reviews 2014 – Kapitel 7 „Austria’s humanitarian assistance“ (4425/J)

Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend die Vorbereitungen für die Financing for Development Konferenz in Addis Abeba im Juli 2015 (4426/J)

Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend die Umsetzung des DAC Peer Reviews 2014 – Kapitel 5 „Austrian’s development co-operation delivery and partnership“ (4427/J)

Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend die Umsetzung des DAC Peer Reviews 2015 – Kapitel 2 „Austria’s vision and policies for development co-operation“ (4428/J)

Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend die Umsetzung des DAC Peer Reviews 2014 – Kapitel 6 „Results management and accountability of Austria’s development co-operation“ (4429/J)

Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend die Umsetzung des DAC Peer Reviews 2014 – Kapitel 3 „Allocating Austria’s development assistance“ (4430/J)

Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Inte­gra­tion und Äußeres betreffend die Umsetzung des DAC Peer Reviews 2015 – Kapitel 1 „Towards a comprehensive Austrian development effort“ (4431/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 10

Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integra­tion und Äußeres betreffend die Umsetzung des DAC Peer Reviews 2014 – Kapitel 4 „Managing Austria’s development co-operation“ (4432/J)

August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Pensions-, Rehab- und Beschäftigungs­monitoring 2014, aussagekräftige Gestaltung (4433/J)

Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Chefärztliche Bewilligungen der Gebietskrankenkassen, effektiver Rechts­schutz gegen Ablehnungen (4434/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend „Personalsituation der Polizei in Kärnten“ (4435/J)


 

 


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 11

09.05.35 Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Doris Bures, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wünsche Ihnen einen schönen guten Morgen und eröffne die 66. Sitzung des Nationalrates.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Mag. Greiner, Lipitsch, Dr. Wittmann, Mag. Dr. Karl, Doppler, Dr. Karlsböck, Kunasek, Themessl, Zanger, Mag. Dr. Zinggl, Dr. Nachbaur und Mag. Vavrik.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Doris Bures: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Ver­tretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter wird durch die Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin,

der Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter wird durch die Bundes­minis­terin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner und

der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz wird durch den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Vizekanzler Dr. Rein­hold Mitterlehner vertreten.

*****

Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 11.50 Uhr und von ORF III in voller Länge live übertragen wird, wobei jener Teil der Sitzung, der deutlich über 19.50 Uhr hinausgeht, zeitversetzt ab 23.30 Uhr gesendet wird.

09.07.10Fragestunde

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zur Fragestunde.

Die Fragestellungen durch die Damen und Herren Abgeordneten werden von den beiden Rednerpulten im Halbrund aus vorgenommen, die Beantwortung durch die Bundesministerin für Familien und Jugend vom Rednerpult der Abgeordneten aus.

Ich mache insbesondere aufgrund der hohen Anzahl an Fragestellungen darauf auf­merksam, dass für Anfrage- und Zusatzfragesteller jeweils 1 Minute Redezeit vorge­sehen ist, die Beantwortung der Anfrage soll 2 Minuten und jene der Zusatzfragen jeweils 1 Minute nicht übersteigen. Ich werde einige Sekunden vor Ende der Redezeit auf deren Ablauf aufmerksam machen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 12

Bundesministerium für Familien und Jugend

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nunmehr zur 1. Anfrage, jener der Abgeord­neten Lueger an die Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Karmasin. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin Karmasin, wir dis­kutieren oft und lange über das Kinderbetreuungsgeld in allen seinen fünf Varianten mit dem Wissen, wie schwierig es für Eltern ist, sich für die richtige Variante zu entschei­den. Diesbezüglich sind wir zu dem Entschluss gekommen – und das ist ja auch im Regierungsprogramm so festgehalten –, dass wir das ändern möchten und ganz ein­fach ein neues Kinderbetreuungsgeld-Konto schaffen werden, womit es für die Eltern durchsichtiger und einfacher – einfacher zu handeln – wird.

Ich frage Sie dazu: Wie ist der Verhandlungsstand in dieser Sache?

*****

Die schriftlich eingereichte Anfrage, 92/M, hat folgenden Wortlaut:

„Wie ist der aktuelle Verhandlungsstand im Hinblick auf das Kinderbetreuungs­geld­konto, welches in Zukunft die aktuellen Varianten des Kinderbetreuungsgeldes verein­fachen soll?“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: Guten Morgen, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Ja, das ist ein sehr wichtiges Thema beziehungsweise eine sehr wichtige Frage und ein großes Projekt in diesem Jahr. Letztes Jahr im Herbst haben wir schon eine Experten­gruppe eingesetzt, die mittlerweile dreimal getagt und die diversen Aspekte diskutiert und artikuliert hat.

Unsere Zielsetzung mit dem Umstieg auf das Konto ist, dass das Kinderbetreuungs­geld, und zwar die vier Pauschalvarianten, einfacher und transparenter für die Eltern, für die Familien wird, dass also keine unterschiedlichen – und das ist entscheidend! – Beträge in den vier verschiedenen Varianten lukrierbar sind, sondern ein Betrag unab­hängig von der Dauer des Bezuges.

Das ist mir besonders wichtig, weil es hierbei um echte Wahlfreiheit geht. Es geht darum, dass die Eltern auf Basis eines Korridors an Monaten zu ihrem individuellen Ergebnis an Monaten kommen und dass das dann jeweils mit dem gleichen Betrag hinterlegt ist. Zudem soll die Väterbeteiligung erhöht werden – das ist ein ganz ent­scheidender Punkt, auf den wir vielleicht noch zu sprechen kommen werden. Das sind jedenfalls die zwei zentralen Themen.

Im Zusammenhang mit der Väterbeteiligung möchte ich auch einen Partner­schafts­bonus umsetzen, damit nicht nur die Mindestbezugszeit für den Vater, sondern auch die Hälfte-Hälfte-Abholung der Gelder diskutiert wird, um die Perspektive, die Vision, dass beide Elternteile sich gleichermaßen um die Kinder kümmern, einmal anzureizen und zu unterstützen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 13

Die Verhandlungen sind auf einem guten Stand. Wir haben unser Modell konzipiert und vorgelegt, treten jetzt in die politischen Verhandlungen ein und wollen vor dem Som­mer einen Begutachtungstext einbringen.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Lueger.

 


Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Das, was Sie gerade in Bezug auf die Väter­beteiligung und alle andere Dingen erwähnt haben, finde ich sehr positiv.

Sie haben gesagt, dass Sie noch vor dem Sommer zu einem Ergebnis kommen oder zumindest einmal eine Vorlage haben werden, die dann zu diskutieren ist. Kann man relativ fix damit rechnen?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: Wir sind mitten in den Verhandlungen, und Sie wissen, wie Verhandlungen sind. Wir werden dahinter sein, an uns wird es sicher nicht scheitern.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Wöginger.

 


Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Das Kinderbetreuungsgeld in Österreich ist ein Erfolgsmodell – auch wenn man das mit den anderen europäischen Ländern vergleicht. Sie haben uns gerade geschildert, wie Sie es verändern wollen, und ich unterstütze diesen Weg.

Wir haben ja derzeit vier Pauschalvarianten und das einkommensabhängige Kinder­betreuungsgeld. Mich würde Folgendes interessieren: Wie ist die Entwicklung derzeit, wie sieht es bei der Inanspruchnahme der einzelnen Varianten inklusive der Väter­beteiligung aus?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: Das kann ich nur unterstreichen: Das einkommensabhängige Kindergeld ist wirklich ein Erfolgs­modell. Bei der Einführung hatten wir eine Abholrate von 2,2 Prozent, laut den neuesten Zahlen vom 16. März liegen wir jetzt bei 26 Prozent. Die Abholrate ist also linear und kontinuierlich gestiegen – das Modell wird sehr gut angenommen. Und es ist auch das Modell – Thema Väterbeteiligung –, das im Moment am meisten Väter­be­teiligung mit sich bringt, nämlich knapp 29 Prozent. Es ist wirklich ein hervorragen­des Modell, das auch ausgesprochen viel Geld kostet. Das investieren wir aber gut und gerne. – Das ist das einkommensabhängige Kindergeld.

Innerhalb der Pauschalvarianten sehen wir immer noch die relative Mehrheit beim Modell „30 plus 6“. Da haben wir im Moment eine Inanspruchnahme von 38 Prozent – allerdings kontinuierlich fallend. Das ist also relativ gesehen noch das stärkste Modell, das jedoch immer weniger Zuspruch auf hohem Niveau findet. Danach folgt das Modell „20 plus 4“.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zur 2. Anfrage, jener des Abgeordneten El Habbassi. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Asdin El Habbassi, BA (ÖVP): Schönen guten Morgen, Frau Minis­terin! Sie haben ja im Einvernehmen mit anderen Ressorts sehr rasch auf das aktuelle Thema des religiösen und politischen Extremismus reagiert und die Bera­tungs­stelle Extremismus mit der entsprechenden Hotline bei Ihnen im Ressort eingerichtet. Diese ist jetzt seit 1. Dezember 2014 in Betrieb und steht für Jugendliche und Erwachsene, aber auch für betroffene Angehörige und Professionisten zur Ver­fügung.

Meine Frage lautet:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 14

85/M

„Welche erste Zwischenbilanz können Sie über die in Ihrem Ressort neu eingerichtete Beratungsstelle Extremismus, die der Prävention, Information und Intervention dient, ziehen?“

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: Wir sehen diese Beratungsstelle und ihre Implementierung seit 1. Dezember letzten Jahres sehr positiv. Warum? – Zum einen ist die Inanspruchnahme – leider oder auch erfreu­licherweise – auf einem hohen Niveau, es wurden nämlich bis jetzt ungefähr 225 Anru­fer beziehungsweise Beratungsfälle gezählt. Das muss man in Relation zu Deutsch­land setzen: Letztes Jahr wurden in Deutschland 200 Kontakte gezählt, und wie Sie wissen, hat Deutschland etwa zehnmal so viele Einwohner.

Wir haben in Österreich schon innerhalb von drei Monaten etwa 225 Beratungs­kon­takte gezählt, also wird die Beratungsstelle in Österreich so gesehen um ein Vielfaches besser angenommen. Das liegt auch daran, dass sie im Familienressort und eben nicht im Innenressort – so, wie das in Deutschland der Fall ist – angesiedelt ist und dass sie präventiv und beratend zur Seite steht und nicht nur eine Hotline ist; das ist mir ganz wichtig. Es geht hier um ein umfassendes Beratungskonzept, das vorsieht, dass sich im Krisenfall auch mobile BeraterInnen vor Ort einfinden und sofort Beratungs­ge­spräche aufnehmen. Keinesfalls stellt die Beratungsstelle also nur eine Hotline oder eine Telefonzentrale dar.

Zirka 225 Personen haben angerufen: Hauptsächlich sind es Frauen und Menschen aus Berufen, die von dieser Problematik mit betroffen sind, wie Lehrer und Sozial­pädagogen, aber natürlich ganz stark Betroffene.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter El Habbassi.

 


Abgeordneter Asdin El Habbassi, BA (ÖVP): Sie haben es ja gerade angesprochen: Ein Schwerpunkt sind die Beratung und die Prävention.

Meine Frage lautet jetzt: Wie sieht diese Präventionsarbeit ganz konkret aus, und gibt es da zum Beispiel auch eine Zusammenarbeit mit Familienberatungsstellen oder anderen Einrichtungen?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: Zum einen gibt es natürlich umfassende Informationen auf der Homepage, aber auch in Form eines Folders in fünf Sprachen. Dort kann man sich also aktiv informieren. Im Sinne der persönlichen Beratung verfügen wir natürlich über die Beratungsstelle, über den Kontakt und das Netzwerk hin zu unserer mobilen Jugendarbeit und zu allen Familienberatungsstellen.

Das heißt, wenn ein Anruf beispielsweise aus Vorarlberg kommt, wird sofort die Familien­beratungsstelle lokalisiert, die dann in persönlichen Kontakt treten kann, und auch die anrufende Person wird sofort dorthin verwiesen. Ebenso ist es uns ganz wichtig, dass von dieser Beratungsstelle auch wieder Kontakt mit unserer zentralen Beratungsstelle aufgenommen wird, damit wir wissen, wie die Beratung verlaufen ist, um welche Themen es ging – das wird selbstverständlich anonym behandelt –, um diesbezüglich alle Informationen in der Beratungsstelle zu bündeln.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Schimanek.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 15

Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Ministerin! Frau Ministerin, in einer Anfragebeantwortung des BMI be­treffend die „,Dschihad-Mädchen‘ aus Österreich“ schreibt die Frau Innenministerin an mich: 

Es „wurde auf Initiative des Bundesministeriums für Inneres die Beratungsstelle Extre­mismus im Bundesministerium für Familien und Jugend, welche rege durch betroffene Eltern, Verwandte, Bekannte oder im sozialen Bereich tätige Personen in Anspruch ge­nommen wird, eingerichtet“.

Nun würde mich natürlich interessieren, was das Wort „rege“ bedeutet, gerade im Hinblick auf die „,Dschihad-Mädchen‘ aus Österreich“ – Mädchen, die sich dafür entscheiden, für den IS in den Krieg zu ziehen und sich mit Männern dort zu verhei­raten. Deshalb richte ich folgende Frage an Sie:

In welchem Ausmaß finden Radikalisierungen und Anwerbungen von Dschihad-Mädchen in Österreich statt, können Sie mir Zahlen und Fakten nennen, und wie viele Eltern, Verwandte und Bekannte nehmen diese Beratungsstelle in Anspruch?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Ministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: Wie schon ausgeführt: „Reger Zuspruch“ dokumentiert sich in den bis jetzt etwa 225 Anru­fen. (Zwischenruf der Abg. Schimanek.) – Nein, ich kann es nicht im Detail bezie­hungs­­weise nach Themen, die an die Beratungsstelle herangetragen worden sind, ausführen. Das müssten wir im Hintergrund analysieren, ich habe eine genaue Auflis­tung jetzt nicht hier.

Über die Monate verlaufen die Anrufe relativ stabil. Wir sehen keinen Peak in einem bestimmten Monat – im Moment ist die Zeitspanne für eine Analyse auch noch zu kurz. Wir erhalten rund 70 Anrufe pro Monat, da gibt es also noch keinen Ausschlag in eine Richtung.

Über inhaltliche Themen kann ich jetzt natürlich nicht im Detail sprechen – die Anliegen werden ja selbstverständlich auch anonym behandelt –, aber wir können uns bemühen, diesbezüglich noch eine Detailauswertung vorzunehmen.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zur 3. Anfrage, jener der Abgeordneten Kitzmüller. – Bitte.

 


Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Minister! Sie haben in einem Interview mit der Tageszeitung „Österreich“ im August 2014 angeführt, dass Sie eine deutliche Entlastung der Mehrkindfamilien anstreben. Sie wünschen sich, haben Sie gesagt, dass bei der Steuerreform „natürlich eine deutliche Entlastung“ zustande kommt. Auch beim Reformprozess „Evolution Volkspartei“ lassen sich klare Forderungen ableiten, die darauf abzielen, diesbezüglich eine Entlastung herbei­zu­führen, und zwar wollte man eine Steuerfreibetragsgrenze von 7 000 € pro Kind einführen. Von diesen 7 000 € sind 440 € übrig geblieben.

Meine Frage dazu lautet:

90/M

„Worauf führen Sie Ihr Scheitern, eine deutliche steuerliche Entlastung der Familien im Zuge der angekündigten Steuerreform zu erreichen, zurück?“

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 16

Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: Ich glaube, wir können nicht davon sprechen, dass wir die Familien in Österreich seit 2014 zu wenig unterstützen und fördern. Wohlgemerkt: Letztes Jahr wurden über die Erhöhung der Familienbeihilfe und über den Ausbau der Kinderbetreuungseinrich­tun­gen rund 1,4 Milliarden € auf diesem Gebiet investiert. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: In die Werbung vor allem!) 1,4 Milliarden € sind schon ein gewaltiger Brocken, und im Rahmen der Steuerreform, die insgesamt 4,6 Milliarden € Entlastung mit sich bringt, sind für Familien explizit 1,8 Milliarden € vorgesehen.

Eine aktuelle Studie des ÖIF, die auf dessen Homepage als Working Paper abrufbar ist, zeigt sehr eindrücklich, dass 28 Prozent der Einkommensbezieher Familien aus­machen und dass 34 Prozent der Entlastung über die Steuerreform auf Familien entfällt. Sie sehen also, Familien werden stärker entlastet als der Durchschnitt. In ge­nauen Zahlen ausgedrückt: Im Durchschnitt wird eine Familie mit Kindern um 1 630 € pro Jahr entlastet, eine Familie ohne Kinder lediglich um 1 125 €; das ergibt eine Differenz von 505 €, die Familien mit Kindern im Durchschnitt mehr an Steuerent­lastung erhalten als Familien ohne Kinder.

Ich glaube, das ist ein großer Erfolg, vor allem angesichts der Tatsache, dass natürlich auch die Finanzierung funktionieren und realistisch sein muss. Ich bin soweit zufrieden, dass wir für die Familien eine Entlastung realisieren konnten, die deutlich höher liegt als jene für den Gesamtbevölkerungsdurchschnitt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der SPÖ.)

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte.

 


Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Auch wenn Familien mit Kindern entlastet worden sind, bleiben tatsächlich lediglich 220 € mehr übrig. 440 € ist eine Verdop­pelung von 220 €, also bleiben tatsächlich 220 € mehr übrig.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch Ihre langjährige Forderung erwähnen, die auch schon von Ihrem Vorgänger, dem jetzigen Vizekanzler Mitterlehner, ange­sprochen worden ist, nämlich die Ausweitung der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungs­kosten auf Zehn- bis Vierzehnjährige, wobei Sie auch gesagt haben, dass man ...

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete, würden Sie bitte zur Frage kommen?

 


Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (fortsetzend): Meine Frage dazu: Werden Sie die Ausweitung der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten auf Zehn- bis Vierzehn­jährige weiter betreiben? Ist das ein Ziel, das Sie erreichen wollen?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: Noch einmal zur Konkretisierung: Durchschnittlich erhalten Familien 505 € mehr. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Nein, das stimmt ja nicht!) Der Kinderfreibetrag ist ein Element, aber es gibt ja über die Tarifentlastung noch weitere spezifische Elemente für Familien. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das stimmt ja alles nicht, was Sie erzählen!)

Zur Frage der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten: Das wird sicher eine Forde­rung sein, die wir nicht aufgeben, aber natürlich muss sie in den budgetären Rahmen­bedingungen bleiben und wird nicht unmittelbar angegangen, weil ja jetzt erst einmal die Steuerreform umgesetzt werden muss. Aber langfristig werden wir uns garantiert darum bemühen.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen somit zur 4. Anfrage, jener des Herrn Abge­ordneten Schmid. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 17

Abgeordneter Julian Schmid, BA (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Das TOP-Jugendticket war eine super Reform, vor allem für Schülerinnen und Schüler und für Lehrlinge. Es bekommen aber nicht alle, die in Ausbildung sind, dieses TOP-Jugendticket, zum Beispiel Studierende sind da nicht dabei. Das ist ein riesiges Problem, zum Beispiel und gerade für Studierende, die auf dem Land wohnen und jeden Tag in die Stadt auf die Uni pendeln. Auch die Studierenden-Sozialerhebung hat gezeigt, dass das wirklich eine große finanzielle Belastung für sehr viele Stu­dierende ist.

Daher lautet meine Frage:

95/M

„Die Ausweitung des TOP-Jugendtickets österreichweit und auf alle jungen Menschen in Ausbildung wurde von Ihnen bereits 2014 als ‚wünschenswert‘ bezeichnet. – Wann ist mit der Umsetzung dieser jugend-, umwelt- und verkehrspolitisch wichtigen Maß­nahme zu rechnen?“

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: Selbst­verständlich ist Jugendmobilität ein ganz wichtiger Punkt, und es ist sehr gut nach­vollziehbar, dass Studierende da eine Entlastung wünschen – das verstehe ich vollkommen –, nur muss man auch die budgetären Rahmenbedingungen sehen. Wir investieren bereits 353 Millionen € pro Jahr für das TOP-Jugendticket. Das ist eine gewaltige Summe, die schon in diesen Bereich investiert wird.

Nach Schätzungen liegen die Mehrkosten, wenn wir das TOP-Jugendticket auf die Studenten ausweiten, bei rund 150 Millionen € – und das ist das unterste Ende der Annahmen. Um ehrlich zu sein, das ist in diesem Jahr nicht unmittelbar realisierbar. Das ist leider aus budgetären Überlegungen so zu sagen.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte.

 


Abgeordneter Julian Schmid, BA (Grüne): Sie haben auch in einer Anfragebeant­wortung gesagt, dass das budgetär zumindest heuer schwer verwirklichbar ist. In einer weiteren Anfragebeantwortung haben Sie gesagt, dass auch der Familienlasten­aus­gleichsfonds dafür kein Geld hat.

Minister Mitterlehner hat aber gemeint, dass der FLAF 2018 sozusagen saniert sein soll, und zwar mit den Überschüssen, die er produziert.

Meine Frage: Glauben Sie, dass es in den kommenden Jahren dafür vielleicht mehr Spielraum gibt – gerade, weil Sie das eben als politisch wichtige Maßnahme bezeich­net haben?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: Die Entwicklung des FLAF verläuft ja nicht linear, er ist ja kein Gefäß, dessen Inhalt 100-prozentig prognostizierbar zu einem bestimmten Stichtag ins Plus kommt. Das liegt natürlich an der Konjunkturlage und an den Arbeitgeberbeiträgen, wie Sie wissen. Aus jetziger Sicht wird der FLAF 2019 ins Plus kommen. Das ist natürlich variabel, je nach Konjunkturlage, aber aus heutiger Sicht wird es so sein. Ich glaube, da vergehen noch einige Jahre, in denen man sich eingehend darüber unterhalten kann, welche möglichen oder eventuellen Zusatzleistungen dann über den FLAF finanziert werden können. Aber das Thema bleibt jedenfalls auf der Agenda.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 18

Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nun zur 5. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Steinbichler. – Bitte.

 


Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Guten Morgen, Frau Präsident! Geschätzte Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Minister, meine Frage:

89/M

„Laut Sozialbericht sind die Familienleistungen in der Zeit von 1995 bis 2013 mit 59 Prozent langsamer als die gesamten Sozialausgaben gewachsen. – Welche Maß­nahmen wollen Sie wann setzen, um diese Differenz auszugleichen?“

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Ministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: Zum einen ist zu sagen, dass Sozialleistungen nicht eins zu eins mit Familienförderung ver­glichen und ausgeglichen werden können. Zudem liegen ja dahinter soziodemo­graphi­sche Entwicklungen, die wir zwar im Geburtenbereich bis zu einem gewissen Grad beeinflussen können, aber Tatsache ist, dass wir eine immer älter werdende Gesell­schaft sind. Wir haben glücklicherweise eine höhere Lebenserwartung, auf der anderen Seite aber eine stagnierende Geburtenrate, die wir verändern wollen, aber das geht natürlich nicht in einem so kurzen Zeitraum.

Diesen Entwicklungen stehen wir relativ machtlos gegenüber. Was aber die Familien­förderung betrifft, haben wir, wie schon ausgeführt, gerade seit 2014 einen großen Schritt gemacht, durch die Investition von 1,4 Milliarden € in die Erhöhung der Fa­milien­beihilfe und den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze, und jetzt sind auch noch Erfolge durch die Steuerreform zu verzeichnen.

Zudem muss man ja sagen: Es geht nicht immer nur ausschließlich um die finanziellen Transferleistungen, ganz und gar nicht, sondern es geht ja auch um viele andere familienpolitische Erfolge, Maßnahmen und Rechtsansprüche wie – ich möchte sie kurz beleuchten –: Familienhärteausgleich, Familienhospizkarenz, Familienberatung, Elternbildung, Beratungsstelle Extremismus, Elternkarenz, Elternteilzeit, Pflegefrei­stellung, Pflegekarenz, Mitversicherung von Kindern, Witwenpension. – Das sind ja sehr große politische Instrumente, von denen zwar viele, aber nicht alle mit einer Geldleistung verbunden sind.

In Summe befinden wir uns, glaube ich, im Familienbereich auf einem sehr hohen Niveau, was die Geldleistungen betrifft. Auch im internationalen Vergleich brauchen wir uns gar nicht zu verstecken – ganz im Gegenteil, andere Länder beneiden uns darum. Ich gebe Ihnen aber recht, wir können den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen noch verstärken und die Sachleistungen noch erweitern. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte.

 


Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Frau Minister, wenn man heute Früh die „Frankfurter Allgemeine“ gelesen hat, dann weiß man, dass uns andere Länder nicht beneiden, sondern dass es dort dieselben Probleme gibt, etwa in Deutsch­land.

Wie man am Geburtenrückgang sieht, greift diese Vielzahl an Maßnahmen zu kurz. Immer weniger Familien können sich ein weiteres oder mehrere Kinder leisten. Was wollen Sie sofort tun, um diesem akuten Missstand zu begegnen?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Ministerin, bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 19

Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: Sagen Sie mir das Geheimrezept, wie man das auf Knopfdruck ändern könnte! – So einfach geht das wohl nicht. Wie schon ausgeführt, tun wir ja sehr viel. Ich glaube, es braucht insgesamt eine noch familienfreundlichere Gesinnung und Haltung in unserer Gesell­schaft, viel mehr Vereinbarkeitsmaßnahmen, die Mut zum Kind machen, damit man nach der Geburt eines Kindes keine gefühlten oder tatsächlichen finanziellen Einbußen hat, was in Österreich aktuell sehr wohl und sehr stark erlebt wird. Da wollen wir viele ermutigende Initiativen setzen.

 


Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Holzinger, bitte.

 


Abgeordnete Daniela Holzinger, BA (SPÖ): Sehr geehrte Frau Ministerin, ich möchte an den Bereich anschließen, den Sie gerade erwähnt haben, nämlich Familien zu ermu­tigen, Kinder zu bekommen, und auch an den Bereich Karenzgeld beziehungs­weise Karenzmanagement für Familien, der meiner Meinung nach extrem wichtig ist.

Meine Frage lautet daher: Wie wollen Sie Müttern, aber auch Vätern einen leichteren Wiedereinstieg ins Berufsleben ermöglichen? – Es geht darum, Einkommensunter­schiede auszugleichen und Diskriminierung abzuschwächen. Deshalb auch meine Frage: Welche Maßnahmen möchten Sie setzen, um wiedereinsteigende Mütter, aber auch Väter im Rahmen eines strukturierten Karenzmanagements, das sich auch im Regierungsabkommen findet, zu fördern?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Ministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: Wir denken da über viele Bausteine auf diesem Weg nach. Auch die Reform des Kinder­betreuungsgeld-Kontos ist ein Schritt auf diesem Weg, weil wir damit ja die echte, tatsächliche Wahlfreiheit umsetzen wollen und keine Lenkung in eine bestimmte Richtung vornehmen, sondern – und das möchte ich schon festhalten – jeder Elternteil, jede Familie soll sich selbst entscheiden, wie und wann sie den Einstieg plant, aber es müssen optimale Rahmenbedingungen in alle Richtungen vorherrschen.

Das Thema Erhöhung der Väterbeteiligung habe ich schon ausgeführt, die möglicher­weise erhöhte Anzahl an Vätertagen und Vätermonaten und auch den Partner­schafts­bonus, der in diese Richtung geht.

Abschließend möchte ich jetzt noch kurz das Projekt Unternehmen für Familien erläutern. Es haben sich mittlerweile über hundert Unternehmen zusammengeschlos­sen, die gemeinsam mit uns, den Sozialpartnern, den Gemeinden und den Ländern Initiativen setzen und noch verstärkt setzen werden, um Vereinbarkeit zu realisieren.

 


Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Strasser, bitte.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Geschätzte Frau Bundesministerin, Sie haben bereits angeführt, dass wir im internationalen Vergleich sowohl bei den Transfers als auch bei den Sachleistungen auf einem guten Niveau liegen. Ein spezieller Bereich der Transferleistungen ist in Österreich die Familienbeihilfe. Diese wird ja in den nächsten Jahren erhöht. Ich würde Sie ersuchen, darzustellen, wie das wirklich technisch in den nächsten Jahren mit der Erhöhung der Familienbeihilfe aussieht.

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Ministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: Die Familienbeihilfe wurde ja seit 13 Jahren nicht erhöht. Letztes Jahr konnten wir erstmalig wieder einen diesbezüglichen Regierungsbeschluss zustande bringen, was sehr, sehr erfreulich ist. Es sind insgesamt 830 Millionen € zusätzlich, die letztes Jahr mit einer 4-prozentigen Erhöhung zur Anwendung kamen, und 2016 und 2018 gibt es


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 20

jeweils eine nochmalige Erhöhung um 1,9 Prozent. Damit – und das ist schon eine wichtige Entwicklung – kommen wir möglicherweise in einen regelmäßigen Erhöhungs­rhythmus der Familienbeihilfe. Das ist auch das erste Mal, dass die Familienbeihilfe kontinuierlich in Jahresschritten erhöht wird, und dabei wollen wir es belassen.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur 6. Anfrage, jener der Frau Abgeordneten Mag. Meinl-Reisinger. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Sehr geehrte Frau Bundesministerin, meine Frage dreht sich um das zweite verpflichtende Kindergarten­jahr. Hinsichtlich des verpflichtenden Kindergartenjahres gab es zuletzt auch kritische Presseberichte, die gezeigt haben, dass es vielleicht nicht immer möglich ist, genau jene Menschen anzusprechen, die man eigentlich erreichen sollte. Das heißt nicht, dass ich dem kritisch gegenüberstehe, sondern nur, dass ich meine, dass es noch andere Maßnahmen braucht.

Nun wissen wir ja, dass 45 Millionen € für dieses zweite verpflichtende Kindergarten­jahr reserviert wurden. Sie und Bundesminister Kurz haben ja versprochen, das auf den Weg zu bringen.

Deshalb meine Frage:

88/A

„Wie sehen zwischenzeitlich die konkreten Pläne für die Umsetzung eines verpflich­tenden zweiten Kindergartenjahres, insbesondere im Hinblick auf die komplexe Finan­zierung und die Sicherstellung der Treffsicherheit, aus?“

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Ministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: Es ist außerordentlich wichtig, darüber nachzudenken, wie wir möglicherweise noch mehr Kinder in den Kindergarten bekommen, weil wir davon überzeugt sind, dass der Kinder­garten eine elementare Bildungseinrichtung ist, in der die Kinder gerade vor dem Schuleinstieg wertvolle Sprachkenntnisse, soziale Fähigkeiten und Kompetenzen erwerben können. Daher denken wir intensiv darüber nach und sind auch schon auf gutem Weg, Gespräche zu führen, aber wie Sie selbst ansprechen, ist es aufgrund der budgetären und finanziellen Herausforderungen keine leichte Aufgabe.

Wir sind gerade bei der Prüfung der diversen Modelle, und ich gebe Ihnen recht, ja, es wird vielleicht nicht ausreichen, nur die Verpflichtung einzuführen, sondern auch die Sprachförderung – die diesbezüglichen Investitionen wurden ja jetzt erhöht – und andere Maßnahmen, an denen wir gerade arbeiten, sind wichtig, um noch mehr Kinder noch besser auf die Schule vorzubereiten.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Knes, bitte.

 


Abgeordneter Wolfgang Knes (SPÖ): Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet: Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die im Bereich der  Familie & Beruf Management GmbH für innovative Projekte verwendet werden, und welche Schwer­punkte zeichnen sich da ab?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Ministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: Wir sind selbst dabei, muss ich ehrlich sagen, genau diesen Budgetrahmen zu erfragen, weil das ja eine GmbH ist, die nicht in unserem direkten Einflussbereich steht. Wir sind dabei, das zu ermitteln, das können wir Ihnen gerne nachreichen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 21

Aus den letzten Jahren weiß ich, dass sehr gute, sehr sinnvolle Projekte gemeinsam mit Unternehmen, Gemeinden und auch privaten Trägern umgesetzt wurden, die erfolgreich gelaufen sind, und wir werden das in diesem Jahr auf einem niedrigeren Niveau weiterführen und diese Aktivitäten fortsetzen.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur 7. Anfrage, das ist jene der Frau Abgeordneten Mag. Wurm. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Ministerin, Kind und Beruf zu verein­baren ist der Wunsch sehr vieler Eltern; für Alleinerziehende ist es nahezu ein Muss.

Ich möchte Sie daher fragen, inwieweit dafür gesorgt ist, dass die Kinderbildungsein­richtungen auch eine entsprechende Qualität aufweisen. Es gibt, so denke ich, einen Zeitplan, und daher lautet die Frage, die ich Ihnen stellen möchte:

93/M

„Welchen Zeitplan und welche Eckpunkte des in der Artikel-15a-B-VG-Vereinbarung betreffend den Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung vorgesehenen bundes­weiten Qualitätsrahmens haben Sie bislang ausgearbeitet beziehungsweise planen Sie?“

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Ministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: Wie Sie wissen, liegt ja der Kindergartenbereich in Länderkompetenz. Die Länder haben auch die Vereinbarung unterschrieben, sich gemeinsam einem Qualitätsrahmen zu nähern.

Das, was wir in diesem Jahr planen und was von Bundesseite im Bereich der Qualität geschieht, ist einiges: Wir haben das Jahr 2015 als Qualitätsjahr definiert.

Vorausschickend noch: In der Artikel-15a-Vereinbarung ist ja erstmals ein Qualitätsziel­schlüssel enthalten, der finanziell unterlegt ist. Also das ist das erste Mal, dass bun­desweit ein Betreuungsschlüssel festgeschrieben ist – bei den 0- bis 3-Jährigen von eins zu vier und bei den Größeren von eins zu zehn –, der auf Länderebene umgesetzt und gefördert wird. Also das ist schon einmal ein ganz wichtiger Meilenstein auf diesem Weg.

Zum Zweiten werden wir im April ein Qualitätssymposium abhalten, bei dem genau diese Themen erläutert werden, auch mit den Ländern, bei dem es unter anderem darum geht, was die Qualitätskriterien sind und wie wir da weiterarbeiten können.

Im Mai gibt es in Innsbruck ein Symposium zum Thema Männer im Kindergarten. Das ist auch ein wesentlicher Baustein der Qualität im Kindergarten, auch ein Förder­element in der Artikel-15a-Vereinbarung. Das heißt, wir haben auch in der Artikel-15a-Vereinbarung verschiedenste Anreize, die dazu da sind, die Qualität zu heben, und die Länder müssen dieses Geld jetzt abholen und tun das auch. Wir sind da, glaube ich, auf einem sehr guten Weg.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Wurm.

 


Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Ein schwieriger Punkt im Leben eines Kindes ist oft der Übergang vom Kindergarten beziehungsweise von der Kinder­bildungs­einrichtung zur Schule. Da sind Verhandlungen im Gang, wie man hört.

Meine Frage an Sie: Inwieweit sind die Verhandlungen schon gediehen beziehungs­weise welche Maßnahmen und Schritte wollen Sie setzen, damit der Übergang zwischen Kindergarten und Schule für die Kleinen bestmöglich gestaltet werden kann?

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 22

Präsidentin Doris Bures: Frau Ministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: Das ist selbstverständlich ein ganz entscheidendes Ziel, um für das Kind einen optimalen Einstieg in den Lebensweg und in den Berufsweg zu gewährleisten. In meinem Be­reich, das ist ja der Kindergartenbereich, sind wir sehr darum bemüht, die Qualität im Kindergarten zu heben. Wie vorher ausgeführt, geht es ja ganz stark darum, dass Kinder erstens eine gewisse Zeit im Kindergarten verbringen und zweitens dort auch entsprechend gefördert werden, auch individuell gefördert werden. Da geht es um die Sprachförderung, die ja jetzt auch schon entsprechend ausgeweitet wurde, aber selbstverständlich auch um die Betreuungsqualität im Sinne des Betreuungsschlüssels.

Wir haben, wie gesagt, diesen Betreuungsschlüssel als Zielsetzung in der Artikel-15a-Vereinbarung festgelegt. Die Länder müssen sich diese Gelder jetzt holen und die Qualität entsprechend heben.

 


Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Ertlschweiger, bitte.

 


Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (STRONACH): Werte Frau Bundesminis­terin, meine Frage zielt auf die Maßnahmen ab, die Ihr Ressort punkto besserer Integration benachteiligter Jugendlicher mit Migrationshintergrund plant.

Konkret: Wie sieht von Ihrer Seite die aktive Unterstützung bei der Eingliederung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund aus, was das Erlernen der deut­schen Sprache, die Bildung und schlussendlich auch den Arbeitsmarkt betrifft?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Ministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: Das fällt nicht unmittelbar in meinen Kompetenzbereich, aber das, was wir aus der Jugendarbeit dazu beitragen, ist, dass wir über unsere Jugendzentren und die mobile Jugendarbeit sehr intensiv daran arbeiten, genau diese Jugendlichen aktiv anzusprechen und eine Beziehungsebene herzustellen. Ich war selbst in den diversen Zentren, wo es hervor­ragend gelingt, diese Jugendlichen in Kontakt zu bringen, in eine Gemeinschaft zu bringen, gemeinsam die Sprache zu erlernen und zu festigen und natürlich auch den sozialen Austausch und unser Wertesystem zu identifizieren und zu entwickeln. Das ist die Arbeit, die wir über die mobile Jugendarbeit leisten, und das gelingt auf diesem Weg sehr gut.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur 8. Anfrage, jener des Abge­ordneten Dipl.-Ing. Strasser. – Bitte.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Das 305-Millionen-€-Paket hat uns 2014 im Hinblick auf den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen politisch sehr beschäftigt. Ich möchte fragen, wie es mit dem Commitment der Gemeinden und Länder in Österreich ausschaut. Wie ist hier die Zwischenbilanz, speziell was die Situation der unter Dreijährigen betrifft? Wie weit sind wir da? Und wie aktiv sind da die Länder und Gemeinden?

*****

Die schriftlich eingereichte Anfrage, 86/M, hat folgenden Wortlaut:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 23

„Wie gestaltet sich der Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen für die unter 3-Jährigen in den Bundesländern aufgrund der im letzten Jahr beschlossenen Artikel-15a-Vereinbarung, mit der der Bund insgesamt 305 Millionen € zur Verfügung stellt?“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Ministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: Wir sind auch sehr gespannt auf die Auswertung der Kindertagesheimstatistik, die im Juni publiziert wird. Dann können wir die echten Erfolge und die zusätzlich geschaffenen Plätze messen. Vorher belaufen sich unsere Erkenntnisse „nur“ – unter Anführungs­zeichen – auf Gespräche mit Ländern und Gemeinden. Wir hatten erst kürzlich eine Gesprächsrunde mit Landesrätinnen, die uns berichtet haben, dass sie die Mittel zur Gänze abholen werden, jedenfalls was 2014 betrifft, was ja auch die größte Summe innerhalb dieser Artikel-15a-Vereinbarung war. Von dem her sind wir sehr positiv und optimistisch, dass wir da wirklich in der ersten Auswertung nach der Artikel-15a-Verein­barung einen Fortschritt erkennen werden. Und das Barcelona-Ziel von 33 Prozent Betreuungsquote bei den Null- bis Dreijährigen, wo wir laut Stand vom letzten Jahr bei 25 Prozent liegen, zu erreichen ist realistisch, kann als realistisches Ziel definiert und angestrebt werden.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Strasser.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Es wird in diesen Tagen viel über Elementarpädagogik diskutiert, und ich darf feststellen, dass wir einen Männermangel in den Kindergärten und in den Horten haben. Haben Sie eine Idee, wie man diesem Männermangel entgegentreten kann? – Männer spielen in der Erziehung ja eine durchaus wichtige Rolle.

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Ministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: Ganz genau. Ich denke auch, dass die Männer im Kindergarten einen weiteren Qualitäts­aspekt bringen und bringen sollten, denn sie sind in diesem Bereich, wie im ganzen Sozialbereich, wirklich unterrepräsentiert. Was das betrifft, planen wir beziehungsweise ist schon fixiert im Mai ein Symposion mit internationalen Experten in Innsbruck, um die Ursachen zu identifizieren und darauf aufbauend dann die nächsten Schritte zu setzen. Aber wir wissen, dass das Zivildienerprojekt, Beispiel Oberösterreich, hervorragend funktioniert, um Männer in den Beruf zu bekommen, so wie auch diverseste Kommuni­kationsaufgaben in den Ländern und in den Schulen, in den BAKIPs, um Männer zu begeistern.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zur 9. Anfrage, jener der Abgeordneten Steger. – Bitte.

 


Abgeordnete Petra Steger (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundes­minis­ter! Auch bei dieser Steuerreform hat es die Bundesregierung nicht geschafft, die Bevöl­kerung finanziell zu entlasten. Im Bereich der Gegenfinanzierung der Steuer­reform sollen rund 500 Millionen € an Förderungen in Ministerien gekürzt werden. Wie und wo nun gekürzt werden soll und welche Förderungen eingefroren werden sollen, wurde noch nicht erwähnt. Laut Finanzminister Schelling gab es jedoch schon Ge­spräche mit den einzelnen Ministerien. Vielleicht ist es heute möglich, dass zumindest Sie, Frau Bundesminister, uns näher über die Gespräche und die Kürzungspläne informieren. Als Jugendsprecherin ist es für mich natürlich von besonderem Interesse, wie das im Bereich der Jugend ausschaut, denn gerade Jugendliche haben es in der


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 24

heutigen Zeit nicht gerade leicht, Stichwörter Rekord-Arbeitslosigkeit, Generation Prak­tikum. All das führt dazu, dass auch einige Maßnahmen der Steuerreform, wie zum Beispiel die Lohnsteuersenkung, nicht bei der Jugend ankommen.

Daher meine Frage an Sie:

91/M

„Welche konkreten Auswirkungen werden die in Ihrem Ressort notwendigen Ein­spa­rungen zum Zwecke der Mitfinanzierung der angekündigten Steuerreform auf den Bereich Jugend haben?“

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: Ich weiß nicht, wie Sie dazu kommen, dass 4,6 Milliarden € keine Steuerentlastung sein sollen. Ich glaube, das kann nur ein Irrtum sein. Aber zu Ihrer Frage der Gegenfinanzierung und zum Einfrieren der Förderungen: Es sind noch keine detaillierten Gespräche aufgenommen worden. Wir können dazu im Moment noch gar nichts sagen. Die nächsten Monate werden zeigen, wo wir hier weiterarbeiten müssen.

 


Präsidentin Doris Bures: Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Steger.

 


Abgeordnete Petra Steger (FPÖ): Das wundert mich jetzt ein wenig, weil Finanz­minister Schelling ja schon gesagt hat, dass es bereits Gespräche mit den einzelnen Ministerien gab. Für mich ist allerdings auch nicht ersichtlich, selbst wenn es zu diesen Gesprächen kommt, wie es dann zu einer konkreten Entscheidung kommen soll. Jedes Jahr werden rund 19 Milliarden € von Bund, Ländern und Gemeinden an Förderungen ausgeschüttet. Wohin das Geld fließt, ist teilweise völlig unklar. Und die 

Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete, Sie müssen die Frage bitte konkret formulieren. Ich ersuche Sie, zur Frage zu kommen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Dürfen wir keine Minute reden? – Abg. Kickl: Stoppuhr! – Weitere Rufe bei der FPÖ: Eine Minute Redezeit! Eine Minute!)

 


Abgeordnete Petra Steger (fortsetzend): Wie gesagt, die Transparenzdatenbank gibt es bis heute noch nicht, und es gibt daher keine wirkliche Transparenz, die dazu führt, dass man sinnvolle Gespräche in dem Bereich führen kann.

Daher meine Frage: Wie gestalten sich die Gespräche mit Bundesminister Schelling über ein mögliches Einsparungspotenzial, wenn die notwendigen Zahlen, Daten und Fakten aus der versprochenen Transparenzdatenbank nicht vorhanden sind?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Ministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: Im Jugendbereich wissen wir sehr genau, wohin unsere Förderungen gehen. Das sind ja im Wesentlichen die gesetzlichen Förderungen der Jugendorganisationen, da wissen wir sehr genau, wohin das Geld geht. Wir werden das in den Gesprächen erläutern. Was den Einsparungsbedarf betrifft, kann man ja nicht alle Ministerien über einen Kamm scheren, sondern das wird im Detail verhandelt: Was sind die Zielsetzungen der einzelnen Ministerien? In welchen Bereichen kann und will man einsparen? Aber, wie gesagt, es gibt noch keine Detailgespräche. Ich kann dazu im Moment nichts sagen.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur 10. Anfrage, das ist jene der Frau Abgeordneten Mag. Musiol. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 25

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Ich bin jetzt in der interessanten Situation, dass Sie meine Frage schon weitgehend beant­wortet haben, weil Frau Kollegin Wurm sie schon gestellt hat. Das ist halt das Problem, wenn wir vorher die Fragen einreichen müssen und uns nicht absprechen, dann passiert es halt, dass wir ähnliche Fragen stellen. (Beifall des Abg. Loacker.)

Aber ich möchte Sie trotzdem, bevor ich die Frage geschäftsordnungsgemäß vorlese, bitten, in der Beantwortung noch einmal auf den Bereich der tertiären Ausbildung, also der Ausbildung der PädagogInnen, einzugehen, denn diese ist ja ein wesentlicher qualitativer Bestandteil, und uns zu sagen, wie Sie dazu stehen.

Meine Frage, wie ich sie eingereicht habe, lautet:

96/M

„Bis 2016 soll laut Regierungsübereinkommen und 15a-Vereinbarung zum Ausbau der Kinderbetreuung ein bundesweiter Qualitätsrahmen für die elementarpädagogischen Einrichtungen erarbeitet werden. – Welche Schritte wurden dazu bereits unternom­men?“

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Ministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: Das habe ich, glaube ich, schon im Wesentlichen ausgeführt. Es sind aber – es ist mir schon wichtig, das zu erwähnen – in der Artikel-15a-Vereinbarung erstmals verschie-dene Bausteine der Qualitätssteigerung enthalten, die auch mit finanziellen Mitteln unterlegt sind: die Senkung des Betreuungsschlüssels, die Anhebung des Männer-anteils im Kindergarten, die gemeindeübergreifenden Einrichtungen und auch die gene­rationenübergreifenden Einrichtungen, die spezifisch gefördert werden. Also das einmal zum Förderbereich.

Abgesehen von den Symposien, die wir zum Thema Qualität veranstalten, gibt es natürlich auch laufend Detailgespräche mit den Ländern. Zu nennen wäre das Projekt in Niederösterreich und in Wien, wo wir uns besonders um die Bewegung im Kinder­garten bemühen, also dass täglich Bewegungseinheiten im Kindergarten stattfinden. Ein mir wesentlicher Punkt ist auch die geschlechtersensible Pädagogik, die – wir werden das rechtzeitig vorstellen – auch durch spezifische Schulungen der Kinder­gartenpädagogInnen noch einmal verstärkt wird und auf die noch einmal stärkeres Augenmerk gelegt wird. Das ist, glaube ich, auch ein wichtiger Aspekt der Qualität.

Zum Thema tertiäre Ausbildung ist auch schon viel gesagt worden. Ja, wir arbeiten weiter am Ausbau der universitären Angebote in diesem Bereich, das ist gut und richtig. Und wir sind sehr daran interessiert, dass es mehr AbsolventInnen, vielleicht auch mehr Männer, in diesem Bereich gibt, um in spezifischen Positionen – sei es vielleicht auch einmal in einer Art Managementbereich zwischen Volksschule und Kindergarten, als Dachposition – noch mehr Qualität und Kompetenz einzubringen.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Musiol.

 


Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Danke für die Antwort.

Es ist ja so, dass unserem Verständnis nach – ich glaube, auch Ihrem Verständnis nach – Kindergarten und Kinderkrippe, also die elementarpädagogischen Einrichtun­gen, die ersten außerhäuslichen Bildungseinrichtungen für Kinder sind. Unserem Ver-ständnis nach haben alle Kinder das Recht auf Bildung. Deswegen fordern wir schon sehr lange einen Rechtsanspruch ab dem ersten Geburtstag auf einen elementar­päda-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 26

go­gischen Bildungsplatz oder, wie man im Volksmund sagt, auf einen Kindergarten­platz oder Krippenplatz.

Wie stehen Sie dazu? Was sind da Ihre Vorstellungen? Was halten Sie da in den nächsten Jahren für möglich? Haben Sie auch einen Plan, wie man das etappenweise erreichen kann?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Ministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: Der Rechtsanspruch steht für mich jetzt nicht im Vordergrund. Es geht darum, dass die Bedürfnisse der Eltern und auch der Kinder in der Versorgungssituation in Österreich optimal gedeckt sind. Das ist das Ziel Nummer eins. Deswegen haben wir auch 305 Millionen €, die größte Ausbauoffensive des Bundes, die es je zu diesem Thema gab, investiert. Schritt eins ist also der Ausbau des Betreuungsangebots, und da sind wir gerade im Bereich der Einjährigen bei einem Wert, der weit weg von einer Vollabdeckung ist oder davon, den Bedürfnissen der Eltern zu entsprechen. Deshalb müssen wir intensiv am Ausbau in Bezug auf die Quantität aber auch auf die Qualität arbeiten. Das ist Schritt eins.

Wenn wir bis zum Jahre 2018 tatsächlich – davon sind wir überzeugt – einen großen Schritt erreicht haben, können wir, und das denke ich wohl, auch über einen Rechts­anspruch diskutieren. Aber umgekehrt halte ich es für nicht sinnvoll.

Wir sehen in Deutschland, dass das im Grunde nicht funktioniert, und auch in Däne­mark, wo dann Eltern 50 Kilometer geschickt werden, weil dort ein Platz frei ist, weil der Rechtsanspruch besteht und dann auch erfüllt wird. Aber das ist ja keine Lösung!

Wichtig ist, dass wir die Quantität und die Qualität der Plätze haben, und dann können wir auch über einen Rechtsanspruch sprechen – aber eines nach dem anderen.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zur 11. Anfrage, das ist jene der Frau Abgeordneten Kucharowits. – Bitte.

 


Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Vor mehr als zwei Jahren wurde das Kinderrechte-Monitoring eingesetzt beziehungsweise ins Leben gerufen. Es gibt aber bis heute nicht wirklich einen Bericht.

Meine Frage lautet:

94/M

„Wann können wir mit einem ersten schriftlichen Bericht des Kinderrechtemonitorings rechnen?“

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Ministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: Da ist der Bericht. (Die Rednerin hält den Bericht in die Höhe.) Er ist dem Kinderrechte-Monitoring-Board am 3. März vorgelegt worden. Dieses hat ihn auch abgestimmt und freigegeben. Dem Hohen Haus wird der Bericht am 29. Mai vorgelegt und mit Juni verfügbar sein.

Er besteht aus drei Teilen und beinhaltet, wie ich glaube, sehr interessante Erkennt­nisse. Im ersten Teil geht es um die Aufhebung der Vorbehalte gegen die Kinder­rechtskonvention, die ja bereits umgesetzt wurde. Der zweite Teil behandelt die Frage der verfassungsrechtlichen Verankerung der Kinderrechtskonvention, die im Übrigen nicht empfohlen wird, und im dritten Teil geht es um die Umsetzung in den Ländern.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Kucharowits.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 27

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich möchte gerne auf einen Aspekt eingehen, der vor Kurzem in Deutschland aufgepoppt ist. Meine Frage: Warum sieht das österreichische Familien- und Jugendministerium im Moment von einer expliziten YouNow-Warnung ab, so wie das auch in Deutschland passiert ist, und welche Maßnahmen würden Sie in diesem Zusammenhang setzen?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Ministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: Ich bin jetzt nicht über die letzten Details in diesem Zusammenhang informiert. Ich kann mich gerne austauschen, auch mit den Kollegen in Deutschland, welche Erfahrungen sie diesbezüglich haben, und dann berichten.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Darmann.

 


Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Bundesminister! Artikel 19 der UN-Kinderrechtskonvention beschreibt fast wortwörtlich, dass die Vertragsstaaten alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaß­nah­men zu treffen haben, um ein Kind vor sexuellem Missbrauch zu schützen, solange es sich in der Obhut einer Person befindet, die das Kind betreut.

Frau Bundesminister, nach geltendem österreichischem Recht ist es rechtskräftig verurteilten Sexualstraftätern tatsächlich möglich, ich betone: möglich, in jenes Berufs­feld zurückzukehren, in dem sie sich bereits einmal einschlägig an einem Jugend-lichen, an einer Minderjährigen sexuell vergangen haben. Diese Regelung ist meines Erachtens eine Schande für das österreichische Rechtssystem und auch eine Gefähr­dung für unsere Minderjährigen in Bezug auf die Gefahr von Rückfallstätern. (Beifall bei der FPÖ.)

Daher meine Frage: Welche Initiativen, Frau Bundesminister, werden Sie seitens des BMFJ setzen, um verurteilte Sexualstraftäter entsprechend der UN-Kinderrechts­kon­vention aus dem Bereich der Erziehung, der Ausbildung und der Beaufsichtigung unserer Kinder zu verbannen?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Ministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: Ja, wie Sie selbst sagen, mein Kompetenzbereich Familien und Jugend umfasst nicht das Strafgesetzbuch und nicht die Strafgesetzordnung. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Aber eine Meinung werden Sie haben!) Das ist ein Thema, das dem BMJ unterliegt, und ich bin sicher, dass Justizminister Brandstetter hier sehr differenzierte und kom­petente Überlegungen anstellt, um dieses Thema zu besprechen.

In unserem Ressort tun wir einiges und setzen sehr sinnvolle Präventionsmaßnahmen im Bereich der Gewalt gegen Kinder, die in Österreich glücklicherweise im Verfas-sungs­rang verankert sind, das ist ja nicht in allen Ländern so, und wir wissen, dass das ein gutes Instrument ist, das nicht nur sexuelle Gewalt, sondern auch Alltagsgewalt im Sinne von Ohrfeigen et cetera reduziert, aber noch nicht verbannt hat.

Wir werden hier in vielen Bereichen weiterarbeiten, was die Information, die Prävention und vor allem die Beratung von überforderten Eltern betrifft, aber Ihr konkretes Thema liegt eindeutig im BMJ. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Haben Sie keine Meinung dazu? – Abg. Kitzmüller: Aber Sie werden ja eine Meinung dazu haben!)

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Schmid.

 


Abgeordneter Julian Schmid, BA (Grüne): Meine Frage betrifft das Kinderrechte-Monitoring. Dass es eingeführt worden ist, ist eine super Sache und auch eine sehr wichtige Sache, aber ich habe viel mit den Mitgliedsorganisationen zu tun, und da


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 28

herrscht, wenn man sich genau umhört, doch ziemliche Unzufriedenheit. Zum Beispiel wissen die teilweise gar nicht, wie genau die Gelder im Kinderrechte-Monitoring verwendet werden, und viele wünschen sich einen anderen Output.

Deshalb lautet meine Frage: Wie wird über die Mittelverwendung im Kinderrechte-Monitoring entschieden, um wirklich aussagekräftige Ergebnisse für die österreichische Jugend zu erhalten?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Ministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: Wie gesagt, der erste Etappenerfolg wird ja schon mit der Umsetzung und Publizierung dieses Berichtes im Mai erzielt, und ich glaube, das ist eine wesentliche Arbeit des Kinderrechte-Monitoring-Boards. Ich selbst war in der letzten Sitzung des Boards und hatte eigentlich nicht den Eindruck, dass hier Unzufriedenheit herrscht. Wir haben es eindringlich diskutiert und die nächsten Themen präzisiert und einer weiteren Bear­beitung zugeführt. Also diesen Eindruck kann ich nicht ganz wiedergeben.

Aber wir können uns selbstverständlich noch einmal mit den Kollegen aus dem Kinder­rechte-Monitoring-Board austauschen, um dann noch einmal zu diskutieren – aber diesen Eindruck habe ich nicht bekommen.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Scherak.

 


Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich kann gleich an die Frage des Abgeordneten Schmid anschließen, weil ich auch von dieser Unzufriedenheit der NGOs höre, und ich glaube generell, dass beim Kinderrechte-Monitoring-Board die Frage zu stellen ist, inwiefern es überhaupt den Standards entspricht, die auf internationaler Ebene vorgesehen sind. Da müssten wir länger darüber diskutieren, das geht jetzt in der kurzen Zeit sicher nicht, aber ganz konkret glaube ich, dass da viele Dinge im Unklaren sind.

Die wesentliche Frage für mich wäre: Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die diesem Kinderrechte-Monitoring-Board überhaupt zugesprochen werden? Inwiefern werden die NGOs, die ja beteiligt sein sollen und beteiligt sind, für die Arbeit und den Input, den sie dort geben, der ja sehr wichtig ist, entschädigt?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Ministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: Ich habe die Budgetzahlen jetzt nicht hier, muss ich Ihnen ehrlich sagen, aber wir können Ihnen das gerne nachreichen und genauer detaillieren. (Eine Mitarbeiterin der Bundes­minis­terin bringt dieser ein Schriftstück.) – Danke. Ich weiß nicht, ob ich Ihnen jetzt diese ganze Liste vorlesen soll. Ich kann sie Ihnen dann auch übergeben. (Abg. Kickl: Man könnte in Zukunft einfach die vorgefertigten Antworten auf die Regierungsfragen nehmen und vorlesen!)

Es sind unterschiedliche Beträge. Der höchste Betrag wäre die  – Ja, ich glaube, das führt jetzt, ehrlich gesagt, zu weit. Ich gebe sie Ihnen lieber anschließend. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ja, die anderen brauchen es ja nicht! – Abg. Kickl: Es ist nicht der Sinn, dass das ein Privatissimum ist! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 12. Anfrage, das ist jene der Frau Abgeordneten Durchschlag. – Bitte.

 


Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Frau Ministerin, wir haben in der gestri­gen Plenarsitzung über die Steuerreform debattiert, und da wurde unter anderem die Meinung geäußert – und das ist auch heute noch einmal gekommen –, dass Familien nicht ausreichend von dieser Steuerreform profitieren.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 29

Meine Frage – ich bitte Sie um eine kurze Zusammenfassung –:

87/M

„Was sind aus Ihrer Sicht die wesentlichen Vorteile der Steuerreform für die Familien?“

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Ministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: Zum einen ist ja bekannt, dass der Kinderfreibetrag von 220 auf 440 € erhöht wurde, und auch der Zusatzbetrag, wenn sich beide Elternteile den Betrag abholen, bleibt weiterhin aufrecht – es ist wichtig, auch das zu erwähnen.

Auch noch zu erwähnen ist, da das gestern diskutiert wurde: Der Kinderfreibetrag wird von über 80 Prozent der Anspruchsberechtigten abgeholt. Das ist ein sehr sinnvolles Instrument, das auch bei den Eltern ankommt. Deshalb haben wir zu Recht genau dieses Element erhöht. Also jetzt einmal, was die Systematik betrifft.

Was die Beträge angeht, habe ich Ihnen schon erläutert, dass 28 Prozent der Ein­kommensbezieher Familien auf einer theoretischen Basis sind, aber 34 Prozent der Entlastungen zugunsten der Familien gehen. Das heißt, man sieht hier sehr schön, wie viel mehr die Familien durch die Steuerreform erhalten als Menschen ohne Kinder.

Es ist ein Betrag – ich weiß, es ist ein Mittelwert, aber das ist dann ein Betrag, den man sich gut merken kann – von 505 € pro Jahr, den Familien mit Kindern mehr erhalten als Menschen ohne Kinder.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Durchschlag.

 


Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Jetzt ist natürlich viel von finanziellen Dingen die Rede gewesen. Es gibt aber natürlich im Leben von Familien noch andere Bereiche, die gelingen müssen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist so ein Thema.

Jetzt würde mich interessieren: Gibt es abseits der finanziellen Dinge noch Ideen von Ihnen oder vielleicht auch schon Projekte, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch weiter verbessern?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Ministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: Ja, da gibt es sehr viele Projekte. Das neueste Projekt betrifft das Thema „Unternehmen für Familien“, wo auf einer Homepage eine Netzwerkplattform errichtet wurde, auf der sich Unternehmen, die sich dazu bekennen, einen aktiven Beitrag zu mehr Familienfreund­lichkeit zu leisten, auf freiwilliger Basis eintragen können. 

Es geht um eine Vernetzung der Unternehmen. Es geht um einen Austausch von Exper­tenwissen. Es geht auch um Best-Practice-Beispiele, mit welchen wir zeigen wollen, dass das nicht über Zwang und mit Hilfe weiterer Gesetze funktioniert, sondern über Motivation und über die Zurschaustellung von guten Beispielen, damit sich andere Unternehmen dem hinsichtlich der Vereinbarkeit anschließen.

Dabei geht es um Betriebstageseltern, um die Betreuung an schulautonomen Tagen und um flexible Arbeitszeitmodelle. In diesem Zusammenhang kann man nicht alle Unternehmen über einen Kamm scheren, sondern jedes Unternehmen mit unterschied­lichen Arbeitnehmergruppen braucht unterschiedliche Antworten.

 


Präsidentin Doris Bures: Ich danke Ihnen, Frau Bundesministerin.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 30

Es sind alle Anfragen zum Aufruf gelangt, und ich erkläre damit die Fragestunde für beendet.

10.01.00Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorge­gesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Behinderten­einstellungsgesetz sowie das Bundesbehindertengesetz geändert werden, das Kriegs­opfer- und Behindertenfondsgesetz aufgehoben und ein Bundesgesetz, mit dem eine Rentenleistung für Contergan-Geschädigte eingeführt wird, erlassen wird (527 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und das Mutterschutz­gesetz 1979 geändert werden (528 d.B.)

*****

Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

 


Präsidentin Doris Bures: Die Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen haben das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 4392/J der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Polizeigewalt dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt werden.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 3 bis 5 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Damit gehen wir in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäfts­ordnung wurde eine Tagesblockzeit von 4 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 54, FPÖ 50, Grüne 42 sowie Stronach und NEOS je 22 Minuten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 31

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.

10.02.431. Punkt

Bericht der parlamentarischen Enquete-Kommission zum Thema „Würde am Ende des Lebens“ (491 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Da Frau Abgeord­nete Aubauer nicht im Saal ist, erteile ich Herrn Abgeordnetem Dr. Jarolim das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


10.03.26

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis-terin! Meine Damen und Herren! Wir sprechen heute über die Enquete-Kommission zum Thema Würde am Ende des Lebens, die aus meiner Sicht – und ich hoffe, auch aus Sicht aller anderen! – in seltener Harmonie und in einem gemeinsamen Bestreben abgehandelt wurde. Insofern kann ich das sicherlich auch für Kollegin Aubauer sagen und viele Punkte nennen, die wir hier durch alle Fraktionen gemeinsam entwickelt haben.

Es geht um die Würde am Ende des Lebens. – Das war das Thema der Enquete-Kom-mission, und wir haben uns im Rahmen von insgesamt acht Veranstaltungen darum bemüht, ein Thema zu beleuchten, das eher zu jenen Themen gehört, mit denen man sich nicht so gerne beschäftigt.

Wir leben in einer modernen Zeit, in der die Wissenschaft ununterbrochen neue Ent­deckungen macht und neue Entwicklungen sicherstellt. Wir beschäftigen uns damit, und wir finden immer neue Lösungen, aber es gibt auch immer wieder Punkte, mit welchen wir uns weniger beschäftigen, wo wir ein bisschen wegschauen, und zwar teilweise bewusst und teilweise auch unbewusst. Dazu gehört auch die Situation und Befindlichkeit am Ende des Lebens, des eigenen Lebens, aber auch desjenigen von Freunden, Bekannten und insgesamt in der Gesellschaft: Oft denkt man daran, verdrängt das aber dann auch wieder, weil wir zumeist nicht in der Lage sind, mit dem Thema emotional entsprechend umzugehen.

Das war einer der Punkte, mit denen wir uns in der Enquete-Kommission beschäftigt haben, nämlich zu erörtern, wie man Menschen am Ende ihres Lebens in den unter­schiedlichen Situationen wie Krankheiten und Gebrechen Unterstützung geben kann. Wir wissen, dass es die Möglichkeit gibt, sich bewusst mit dieser Situation auseinan­derzusetzen, um entweder durch Schmerztherapie oder auch durch eine entsprechende Sterbebegleitung das Bestmögliche zu tun, um einem Menschen am Ende des Lebens zu ermöglichen, im Kreise seiner Lieben aus dem Leben zu scheiden.

Wir haben hinsichtlich Hospiz- und Palliativversorgung – eine andere Bezeichnung für Schmerztherapie und Sterbebegleitung – die unterschiedlichsten Aspekte beleuchtet, und es haben uns eine große Anzahl von Expertinnen und Experten ihre Erfahrungen mitgeteilt.

Wir wollen flächendeckend in ganz Österreich ein Modell aufbauen, mit welchem sichergestellt ist, dass es zukünftig keinen Menschen mehr gibt, der unter Schmerzen leidet beziehungsweise in Einsamkeit lebt, um den sich niemand kümmert und der irgendwo abgeschoben in einem Spital liegt. Es geht uns darum, dass man sich ganz


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 32

bewusst darum bemüht, Betroffene in ihrer speziellen Situation so zu unterstützen, dass die jeweils bestmöglichen Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Ich freue mich wirklich sehr, dass wir diesbezüglich einen außerordentlich mensch­lichen und sachlichen Zugang gefunden haben und eigentlich mit einigen wenigen Ausnahmen alle am Ende unserer Veranstaltungen die gleiche Meinung vertreten haben, wie man eben bestmögliche Unterstützung geben kann.

Selbstbestimmung ist in diesem Zusammenhang ein ganz wesentlicher Punkt, und daher haben wir auch beschlossen, dass die Möglichkeit verbessert wird, wie man selbst in Form einer Patientenverfügung über sein eigenes Schicksal bestimmen kann, wie man nämlich behandelt wird, wenn man in Situationen kommt, die auch letal werden können. Es ist ganz wichtig, dass man auch Möglichkeiten schafft, wie Ärzte mit dieser Selbstbestimmung umgehen. In Zukunft soll es auch eine breitere Infor­mation und Kenntnis über derartige Verfügungen geben.

Wir wollen sicherstellen, dass die größtmögliche Anzahl von Menschen selbst darüber verfügt, was geschieht, wenn sie in ärztliche Behandlung kommen. Die Menschen sollen selbst bestimmen, was etwa geschieht, wenn sie bewusstlos werden, bezie­hungsweise unter welchen Bedingungen sie nicht mehr behandelt werden möchten. Es muss auch das Recht bestehen, selbst zu entscheiden, dass man gewisse Zustände, in denen man mehr oder weniger nur mehr an Maschinen hängt, nicht haben will. Das muss so weit auch durchsetzbar werden, dass Ärzte nicht aus Unsicherheit letztlich doch die Maschinen laufen lassen, sondern dass in solch schwierigen Situationen die selbstgewählte Form der Würde möglich ist.

Wir haben auch sehr viel durch philosophische Abhandlungen gelernt. Der Vertreter der Diakonie, Herr Michael Chalupka, hat darüber gesprochen, dass es ein Recht, aber keine Pflicht auf Leben gibt und dass jeder Mensch letztlich für sich selbst entscheiden muss, wann er aus seinem Leben scheidet. In diesem Zusammenhang gab es natür­lich auch eine Diskussion über die Situation, wenn jemand aus Gründen der Ver­zweiflung, weil er Schmerzen hat, die medizinisch nicht behandelt werden können, aus dem Leben scheiden will. Wir alle kennen das wahrscheinlich auch aus unserem eigenen Verwandten- und Bekanntenkreis. Die Frage ist: Soll es dabei Unterstützung geben?

Diese Frage haben wir letztlich nicht geklärt, wir werden sie aber sicherlich weiter diskutieren, und zwar in der Weise, dass es nicht eine parteipolitische Diskussion ist, sondern dass wir uns diesbezüglich unserer Rolle und Verantwortung gegenüber der Bevölkerung bewusst sind, um in diesem Sinn wirklich das Bestmögliche zu tun. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

10.09


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


10.09.42

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsident! Meine Damen Bundesministerinnen auf der Regierungsbank! Wie mein Vorredner bereits gesagt hat, war diese Enquete-Kommission geprägt von einer Zusammenarbeit, wie ich sie mir in diesem Hohen Haus öfter wünschen würde. Das hat natürlich seinen Niederschlag auch in einer Sechs-Parteien-Einigung im Hinblick darauf gefunden, dass wir 50 Forderungen an die Bundesregierung, aber auch an die Länder aufgestellt haben.

Umso bedauerlicher finde ich es – das muss ich ehrlicherweise sagen –, dass bereits am nächsten Tag, nämlich am Tag nach der gemeinsamen Beschlussfassung und


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 33

Pres­sekonferenz, aus den beiden involvierten Ministerien – nämlich vom Herrn Sozial­minister und von der Frau Gesundheitsministerin – sofort ablehnende Haltung gegen­über der Finanzierung gekommen ist. Das finde ich besonders traurig, und ich halte es eigentlich auch für eine Unhöflichkeit des Sozialministers, dass er heute dieser Diskussion hier fern bleibt! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bin der Meinung und Überzeugung, dass man das, was 500 Experten und Betrof­fene vorbereitet und uns berichtet haben, die hier auf sehr hohem Niveau geredet haben, auch ernst nehmen sollte. Ich meine, dass vor allem auch ein Minister das Parlament ernst nehmen sollte. Gerade Herr Minister Hundstorfer ist ja nicht von irgendwo hergekommen, sondern er war selbst lange Jahre als Parlamentarier im Wiener Landtag tätig, das heißt, er müsste sehr wohl wissen, dass das Parlament ernst zu nehmen ist. Das halte ich für sehr befremdlich und bedauerlich!

Inhaltlich sind natürlich auch Punkte offen geblieben. Mein Vorredner hat das jetzt für seine Fraktion angesprochen. Es sind natürlich sechs verschiedene Fraktionen mit sechs unterschiedlichen Zugängen beteiligt, und natürlich sind offene Punkte die Fragen, ob Sterbehilfe in die Verfassung aufgenommen wird und ob es sich weiterhin strafrechtlich um Beihilfe zum Selbstmord handeln soll. All diese Punkte wurden bewusst ausgespart.

Trotzdem haben wir meines Erachtens einen ganz großartigen und tollen Fragen­katalog und Forderungskatalog aufgelegt. Es sind 50 Forderungen, und wenn wir es schaffen, diese umzusetzen, dann sind wir um ein ganz großes und weites Stück vorangekommen.

Ich glaube, gerade im Bereich der Palliativ- und Hospizversorgung ist Österreich wahr­scheinlich unterversorgt, und ich denke, dieses Thema geht uns alle an. Jeder von uns wird eines Tages in die Situation kommen, zu sterben, und die Frage wird eben sein, inwieweit das würdevoll geschehen kann und inwieweit auch die öffentliche Hand, die Länder und auch die beiden Ministerien wirklich bereit sind, Geld in die Hand zu nehmen.

Wir haben auch einen Finanzierungsplan erstellt: Es sollen 18 Millionen € in den nächsten beiden Jahren sein, jährlich also 9 Millionen €, die sich auf zwei Ministerien, auf neun Länder und auf die Sozialversicherungen aufteilen. Ich meine, der ganze Bereich müsste uns dieses Geld wert sein. Es wird in dieser Republik für so viele Dinge Geld ausgegeben, und ich halte es für den ganz falschen Weg, gerade bei der Versorgung von Schwerkranken und Sterbenden zu sparen. (Beifall bei der FPÖ.)

Mehrere der Empfehlungen betreffen auch die Ausbildung einerseits des Pflege­per­sonals, andererseits aber auch die Ausbildung der Ärzte. Ich glaube, es ist auch ein ganz wesentlicher Punkt, dass wir diesbezüglich von Anfang an auch in der Ausbildung sensibilisieren, damit der Patient, wenn er in eine Situation kommt, dass er es braucht, sozusagen auch vom betreuenden Personal gleich in die richtige Richtung weiter­geleitet wird.

Diese Situation ist mit Sicherheit nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die Familien eine sehr schwere Zeit, und ich glaube, jede Unterstützung ist hier wichtig, richtig und sinnvoll. Daher wäre dieses Geld in jedem Fall ganz richtig und sinnvoll angelegt. – Vielleicht, Frau Bundesminister, schaffen Sie doch noch ein Umdenken in Ihrem Ressort! (Beifall bei der FPÖ.) 

Einen kleinen Wermutstropfen sehe ich noch, obwohl wir sozusagen am Ende ein gutes Ergebnis zusammengebracht haben: Wir haben uns mit der Frage betreffend Würde am Ende des Lebens beschäftigt, und ich bin davon überzeugt, diese Frage wird uns noch einige Zeit hier begleiten und beschäftigen. Ich hätte mir allerdings


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 34

gewünscht, dass wir vielleicht eine ähnliche Enquete-Kommission auch hinsichtlich der Würde am Anfang des Lebens zusammenbringen! (Beifall bei der FPÖ.)

Die Würde des Menschen ist einfach nicht wegzudiskutieren, und diese reicht eben vom Beginn des Lebens bis hin zum Ende des Lebens. Ich glaube, das sollte uns allen immer wieder bewusst sein! Diesbezüglich hätten wir mit Sicherheit auch noch großen Bedarf beziehungsweise ein gutes Thema, über welches wir weiter diskutieren können. Ich hätte mir gewünscht, dass wir auch dieses Thema in dieser breiten Form und mit einem ähnlich breiten Expertenkreis diskutieren könnten! Vielleicht bekommen wir dazu noch eine Chance!

Ich denke, das war jetzt ein guter Start, um einmal zu zeigen, dass das Parlament wirklich weit über sämtliche Parteigrenzen hinweg zusammenarbeiten und gemeinsam zu einem Ergebnis kommen kann. Ich denke, das sollte, insbesondere auch von den Ministerien, respektiert werden! (Beifall bei der FPÖ.)

10.15


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Mückstein. – Bitte.

 


10.15.21

Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Ministerinnen! Werte KollegInnen im Hohen Haus! Werte ZuschauerInnen! Auch ich möchte mich ganz herzlich für die konstruktive Zusammenarbeit unter den KollegInnen im Parlament bedanken. Diese Zusammenarbeit hat letztlich auch zu einer Empfehlungsliste geführt, die wir einstimmig verabschiedet haben.

Ich möchte mich aber ganz besonders auch bei den fast 500 Expertinnen und Experten bedanken, die hier im Hohen Haus ihr Fachwissen und ihre Erfahrung zur Verfügung gestellt haben und die uns, wie ich glaube, sehr eindrucksvoll vermittelt haben, mit welchem Herzblut sie in diesem Bereich tätig sind.

Ich möchte noch einmal ausführen, was für mich Würde und Menschlichkeit am Ende des Lebens bedeuten: Für mich heißt das Solidarität und Mitgefühl mit den Ster­ben­den, und das bedeutet auch humane Sterbebegleitung. Die Grundvoraussetzung dafür ist, dass Sterben sichtbar gemacht werden muss und nicht im Verborgenen und in Anonymität geschehen soll. Sterbende und Leidende haben ein Recht darauf, dass ihre Individualität und ihre Persönlichkeit respektiert und wahrgenommen werden und dass auch auf ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche Rücksicht genommen wird. Es bedeutet aber auch, dass Menschen, die leiden, möglichst schmerzfrei gehalten werden. – All diese Kriterien sind nur in einer guten Hospiz- und Palliativversorgung zu erfüllen, und im Hinblick darauf brauchen wir eine flächendeckende Hospiz- und Palliativversorgung, wenn es darum geht, Würde und Menschlichkeit am Ende des Lebens zu sichern. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Seit 2005 gibt es die Artikel-15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur österreichweiten flächendenkenden und auf die jeweiligen Bedürfnisse der Betroffenen abgestimmten Palliativ- und Hospizversorgung. Diese Versorgung ist aber erst zu etwa 50 Prozent gesichert, und es ist meines Erachtens ein wirklich unhaltbarer Zustand für Österreich, dass viele Hospizeinrichtungen sich nach wie vor beinahe zur Hälfte durch Spenden finanzieren.

Die Empfehlungen der Enquete-Kommission sehen nun eine Umsetzung bis 2020 vor. Es soll eine flächendeckende Palliativ- und Hospizversorgung geben, und für die Jahre 2016 und 2017 sollen 18 Millionen € zur Verfügung gestellt werden. Es soll ein Palliativ- und Hospizforum aufgebaut werden, und es soll einen Hospiz- und Palliativ-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 35

koordinator in Österreich geben. Das sind an sich, wie ich meine, sehr gute und wünschenswerte Vorhaben.

Ein bisschen mehr Klarheit hätten wir uns in Bezug auf die Finanzierungs- und Ver­sorgungsverantwortung gewünscht. Wie immer, wenn wir im Gesundheitswesen von Reformen sprechen, sind wir mit dem zersplitterten Gesundheitswesen konfrontiert, und wir sehen, dass es sehr schwierig ist, Bund, Länder, Sozialversicherung so zu koordinieren, dass entsprechende Entscheidungen getroffen und umgesetzt werden können.

Wir hätten uns auch eine deutlichere Einbettung in die Grundversorgung gewünscht, das heißt, dass Hospiz- und Palliativversorgung überall dort angesiedelt ist, wo es schon entsprechende Einrichtungen gibt, also in Krankenhäusern oder auf Pflege­stationen. Auch ein klarer Rechtsanspruch wäre uns wichtig gewesen: Gerade wenn Menschen leidend beziehungsweise im Sterben sind, sollen sie nicht zum Bittsteller werden, und es soll auch nicht vom Meldezettel oder von ihren persönlichen finan­ziellen Möglichkeiten abhängen, ob sie diese Form der menschlichen Versorgung erhalten können.

Ich meine, wir können jetzt nur mit aller Kraft gemeinsam versuchen, diesen Plan umzusetzen. Ich hoffe, dass wir Frau Ministerin Oberhauser und Herrn Minister Hundstorfer überzeugen können (Bundesministerin Oberhauser: Den Finanzminister muss man überzeugen!) – und den Finanzminister; ich hoffe, Sie setzen sich dann zusammen und beraten (Abg. Gisela Wurm: Schwierige Sache!) –, dass dieses Projekt und die Finanzierung in dieser Sache trotz Einsparungsnotwendigkeiten, die wir natürlich akzeptieren müssen, Priorität haben sollen.

Wir vonseiten der Grünen werden auf jeden Fall dranbleiben und in nächster Zeit möglicherweise auch einen Antrag stellen – hoffentlich gemeinsam –, um diese menschliche Form des Sterbens, die in Europa schon sehr weit verbreitet ist, endlich auch in Österreich flächendeckend zu sichern. – Danke sehr. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

10.21


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte.

 


10.21.05

Abgeordneter Dr. Marcus Franz (STRONACH): Frau Präsident! Hohes Haus! Liebe Ministerinnen! Auch wir sind natürlich froh über die Enquete-Kommission, die Anregungen und Vorschläge, die daraus hervorgegangen sind. Ich glaube, das war insgesamt eine sehr gute Sache, auch wenn da und dort noch Verbesserungsbedarf oder Entwicklungsbedarf bestehen.

Der aus meiner Sicht wichtigste Punkt, der angesprochen wurde, war schon im Titel annonciert: die Würde des Lebens. Es ist heute schon angeklungen: Die Würde im Leben, die Würde des Lebens ist nicht teilbar, die kann man nicht einäugig am Ende des Lebens feststellen und sich darum kümmern, sondern wir müssen die Würde auch am Beginn des Lebens ins Auge fassen.

Meine Damen und Herren! Der Beginn des Lebens, speziell die frühe Schwan­gerschaft, ist heute in größter Gefahr. Wenn wir die Tendenzen der EU mit wachen Augen beobachten – den Estrela-Report, den Tarabella-Bericht –, sehen wir, dass die Abtreibung ein Menschenrecht werden soll. Das sind Dinge, die werden klar und offen im Europäischen Parlament diskutiert. Aus meiner Sicht ist das eine absurde und zynische Politik, die mit Menschenwürde und einer ethischen Tragbarkeit nichts mehr zu tun hat. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 36

Was ist der nächste Punkt, wenn wir Abtreibung als Menschenrecht diskutieren? – Wir begeben uns auf die sogenannte ethische Slippery Slope, das heißt, da brechen die Dämme, da kommen wir in Argumentationsnotstände, die nicht mehr zu beheben sind. Der nächste Punkt wird sein, dass die EU dann vielleicht doch die Euthanasie per Dekret verordnet und überhaupt ein Menschenrecht auf Belästigungsfreiheit konstru­iert: Kranke müssen weg – weg mit allem, was uns irgendwie nicht ins gesunde, neue, schöne, moderne Menschenbild passt. Dagegen wollen wir uns wehren, und dagegen müssen wir uns wehren!

In Österreich haben wir ein ganz besonders großes Defizit am Beginn des Lebens, da ist es mit der Würde der Ungeborenen nicht weit her. Wir haben keine Zahlen über die Abtreibung. Wir haben null Statistik, wo und wie viel abgetrieben wird. Wir haben nur Schätzungen: zirka 20 000 bis 80 000 Abtreibungen im Jahr – Schätzungen! Das halte ich für einen untragbaren Zustand. In den allermeisten europäischen Ländern werden Statistiken anonym erhoben. Ich möchte das und sehr viele von uns möchten das auch für Österreich haben. Es gibt in Europa sonst nur mehr zwei Länder, die das nicht haben: Luxemburg und Portugal. Sogar in Moldawien, in der Ukraine, überall finden Sie Statistiken über die Abtreibung. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

In Österreich – im Dokumentationswahnland Österreich – müssen wir in der Gesund­heitsversorgung jeden Pimperl-Eingriff dokumentieren, bis hin zur Zahnextraktion, aber über die Abtreibung wissen wir nichts, definitiv nichts! Die einzige Argumentation, die wir immer hören, ist: Durch Zahlen können Frauen unter Druck gesetzt werden. – Wie, bitte schön, können anonyme Zahlen Frauen unter Druck setzen, wenn wir gleichzeitig Zahlen über Infertilitätsraten, über Fruchtbarkeitsraten, über Gendefekte und so weiter erheben? Wenn wir uns in diese heiklen Bereiche hineinbewegen und Zahlen erheben, dann kann man auch anonym statistische Zahlen über die Abtreibung erfassen.

Gleichzeitig erfassen wir politisch völlig banale Daten, zum Beispiel wird an der Wiener Stadtgrenze durch Leuchttafeln den Pendlern die Radfahreranzahl pro Tag mitgeteilt. Das ist für den einen oder anderen eine sehr sinnvolle Geschichte, aber im Vergleich ist es aus meiner Sicht untragbar, wenn man diese Zahlen propagiert und andere Zahlen verschweigt. (Zwischenruf der Abg. Schwentner.) Das entspricht der öster­reichi­schen Kellermentalität: Alles, was uns nicht passt, drücken wir irgendwie weg, und irgendwann landen wir dann beim Herrn Fritzl in Amstetten! (Beifall beim Team Stronach.)

Das heißt aus meiner Sicht, eine exakte Debatte über Würde und über Abtreibungs­zahlen ist nur führbar (Abg. Pilz: Was ist das mit dem Herrn Fritzl?!), wenn wir Zahlen erheben. (Abg. Pilz: Was unterstellen Sie uns mit dem Herrn Fritzl?!)

Wir haben heute gehört, das Sterben soll sichtbar werden – das Abtreiben bleibt unsichtbar. – Das ist eine schöne Einstellung, gratuliere dazu! (Abg Pilz: Was unter­stellen Sie uns da mit dem Herrn Fritzl?!)

Wenn wir die Optionen und die flankierenden Maßnahmen, die vor 40 Jahren schon  (Anhaltende Zwischenrufe.) – Sie können sich dann gerne zu Wort melden, Herr Kollege. Bitte nach mir, danke. (Abg. Pilz: Nein, diese Kellerdiskussion !) Wenn wir diese flankierenden Maßnahmen und die Optionen für die Frauen erweitern wollen, dann können wir nur mit exakten Zahlen arbeiten und dann müssen wir uns damit auseinandersetzen. (Anhaltende Zwischenrufe.)

Ich darf ein paar Zahlen aus Ländern nennen, die seriös damit umgehen. In Deutsch­land zum Beispiel gibt es eine Statistik: 106 000 Abtreibungen pro Jahr gegenüber vielleicht 80 000 in Österreich – bedenken Sie die Bevölkerungszahlen! (Zwischenruf des Abg. Heinzl.) 37 000 Abtreibungen in Schweden – der liberale Norden, das ist alles kein Problem. Weltweit gibt es jährlich 45 Millionen Abtreibungen, gleichzeitig


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 37

beschäftigen wir uns mit der Kindersterblichkeit – das sind nur 8,8 Millionen pro Jahr. (Abg. Musiol: Sie disqualifizieren sich selbst!) Meine Damen und Herren, das sind absurde Verhältnisse, wir müssen uns diesen Punkten widmen! (Abg. Jarolim: Zur Sache, bitte!)

Meine Damen und Herren, aus diesem Grund  (Anhaltende Zwischenrufe.) – Sie können dagegenreden, Sie haben 

 


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wir behandeln jetzt ein wirklich wichtiges, ernstes und sehr sensibles Thema, und ich ersuche daher auch – gerade deshalb, weil das ein so wichtiges Thema ist – um Mäßigung in der Sprache, in den Ausführungen und in den Positionen!

Herr Abgeordneter, bitte, dieses Thema ist es wert, dass wir uns so darüber unter­halten, dass erstens die Zuseher uns folgen können und zweitens wir nicht die Würde des Hauses verletzen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

 


Abgeordneter Dr. Marcus Franz (fortsetzend): Gerne.

Mir geht es um Würde. Das war ja mein Eingangsstatement, und ich schließe mich natürlich Ihrer Meinung an: Die Würde des Hohen Hauses muss gewahrt bleiben. (Abg. Pilz: Dann beenden Sie Ihre Rede!)

Ich gelange ohnehin schon zum Ende, denn ich möchte hier nicht eine emotionale Debatte, sondern eine sachliche Debatte entfachen. Das ist mir wichtig. Und sachliche Debatten kann man nur mit Zahlen führen, das wissen Sie alle ganz genau! Kommen Sie mir nicht mit diesen Einwänden, die Sie mir da entgegenplärren.

Ich komme zum Ende und bringe folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schaffung von Beratungs­stellen für ungewollt Schwangere und statistische Erfassung von Schwan­ger­schaftsabbrüchen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zu übermitteln, der sicherstellt, dass alle in Österreich von gesetzlich autorisierten Stellen vorgenommenen Schwangerschaftsabbrüche unter Wahrung der Anonymität persön­licher Daten gemeldet und von der Statistik Austria datentechnisch erfasst werden, sowie dass – unter Einbeziehung der Länder – die Errichtung einer bundesweit flächendeckenden anonymen Beratung für ungewollt Schwangere ermöglicht wird.“

*****

Danke schön. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)

10.27


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 38

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schaffung von Be­ratungsstellen für ungewollt Schwangere und statistische Erfassung von Schwanger­schafts­abbrüchen“

Eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht der parlamentarischen Enquete-Kom­mission zum Thema „Würde am Ende des Lebens“ (491 d.B.)

In Österreich liegt die statistische Geburtenrate derzeit bei 1,4 Kinder pro Frau. Um eine positive Bevölkerungsentwicklung aufrechterhalten zu können, ist jedoch eine Geburtenrate von 2,1 pro Frau notwendig. Auch die Zuwanderung bringt langfristig keine positive Geburtenbilanz. Eine ausreichend hohe Geburtenrate ist für eine positive wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Gesellschaft von besonderer Bedeutung. Mittel- und langfristig stellen zu niedrige Geburtenraten und die Überalterung der Bevölkerung in diesem Zusammenhang die größten Herausforderungen für die Sozial­politik dar.

Ein Umstand, der einer positiven Geburtenbilanz entgegensteht, ist die hohe Zahl an Abtreibungen. In Österreich werden im Gegensatz zu Deutschland keine diesbezüg­lichen Statistiken geführt, Experten schätzen die Zahl der Abtreibungen für Österreich zwischen 30.000 bis 60.000 pro Jahr. (Das Statistische Bundesamt in Deutschland verzeichnet für 2011 108.867 Abtreibungen, bei 662.685 Lebendgeborenen; Ärzte­kammer Niederösterreich, Der Standard, 11. Juli 2013; wobei manche Experten die Zahlen noch weit höher ansetzen;) 2012 wurden in Österreich 78.952 Lebendgeborene statistisch erfasst. Die Abtreibungsquote liegt in Österreich daher bei rund 27% bis 43% (der gesamt möglich Lebendgeborenen), in Deutschland bei rund 23%. Österreich liegt mit dieser Quote signifikant höher als Deutschland.

In Deutschland wird die Beratung im Vorfeld zu einem Schwangerschaftsabbruch mit dem „Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten“ geregelt. Konkret normiert dieses Gesetz u.a. „eine notwendige Beratung ist ergeb­nisoffen zu führen. Sie geht von der Verantwortung der Frau aus. Die Beratung soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren oder bevormunden. Die Schwan­gerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens.“ (Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschafts­konfliktgesetz - SchKG)) Deutsche Frauen müssen mindestens drei Tage vor einem Schwangerschaftsabbruch ein Beratungsgespräch durchführen. Die Schwangere benötigt eine Bescheinigung einer zugelassenen Beratungsstelle. Anschließend darf ein Arzt, der nicht an der Beratung teilgenommen hat, die Schwangerschaft bis zur zwölften Woche nach der Empfängnis abbrechen.

In Österreich gibt es keine vorgeschriebene Wartezeit, keine vorgeschriebene Beratung in einer Beratungsstelle, keine inhaltlichen Vorgaben für die ärztliche Bera­tung und die Frau muss ihre Gründe für den Abbruch nicht angeben. Persönliche Daten werden nicht weitergegeben, da es keine Meldung an die Krankenkassen oder irgendeine andere Institution gibt, da der Abbruch in Österreich nicht, wie in fast allen anderen Westeuropäischen Ländern von der Krankenkasse bezahlt wird. Ausnahme ist eine medizinische Indikation, die einen Schwangerschaftsabbruch notwendig macht.

Das österreichische Negativszenario erfordert ein Umdenken bei den Regierungs­verantwortlichen. Es muss über begleitende Geburtshilfe diskutiert werden anstatt über Sterbehilfe. Österreich braucht eine fundierte Debatte zum Thema Abtreibung und die Schaffung neuer Optionen für das Leben. Frauen, die eine Abtreibung vornehmen lassen, dürfen nicht diskreditiert werden. Es muss werdenden Müttern derart geholfen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 39

werden, dass insbesondere wirtschaftliche Faktoren kein Grund mehr für eine Abtrei­bung sind.

Neben standardisierten Beratungszentren in allen Bundesländern müssen ab dem Zeit­punkt der Geburt Hilfen wie etwa subventionierte „Leih-Omas“, Babysitter-Zuschüsse und besondere Unterstützung von arbeitslosen Jungvätern und Jungmüttern durch das AMS, etwa mit Sonderaktionen für Unternehmer, die Jungväter bzw. Jungmütter be­schäftigen, realisiert werden.

In Österreich hat sich leider eine gesellschaftliche Haltung entwickelt, die Kinder eher als ein Hindernis denn als eine Bereicherung ansieht. Gerade in einer überdurch­schnittlich alten Gesellschaft, mit zu geringer Geburtenrate, zu wenig Kindern und zu wenig Kinderbetreuungsmöglichkeiten und nicht zuletzt angesichts der gerade begon­nenen Sterbehilfe-Diskussion, dürfen zentrale gesellschaftspolitischen Fragen wie die Eindämmung der Schwangerschaftsabbrüche nicht ausgeklammert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zu über­mitteln, der sicherstellt, dass alle in Österreich von gesetzlich autorisierten Stellen vorgenommenen Schwangerschaftsabbrüche unter Wahrung der Anonymität persön­licher Daten gemeldet und von der Statistik Austria datentechnisch erfasst werden, sowie dass – unter Einbeziehung der Länder – die Errichtung einer bundesweit flächendeckenden anonymen Beratung für ungewollt Schwangere ermöglicht wird.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


10.27.54

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Regie­rungsmitglieder! Ich versuche jetzt, den Bogen wieder zu dieser sensiblen Debatte, die wir im Rahmen der Enquete-Kommission über weite Strecken gemeinsam und konstruktiv geführt haben, zu spannen.

Wenn nun dieser Bericht behandelt wird, gibt es einige Dinge, die ich positiv hervor­heben möchte: Das, was hier zum Thema Hospiz- und Palliativversorgung festge­schrieben wird, ist konkreter, als ich das ursprünglich für möglich gehalten habe – ich glaube, da sind wir sehr weit. Es soll ein Board beim Sozialministerium und Gesund­heitsministerium geschaffen werden, es soll einen jährlichen Fortschrittsbericht geben. Es steht auch bevor, dass wir zum Themenkreis Patientenverfügung und Vorsorge­vollmacht Neuerungen beschließen werden. Das alles ist richtig und wichtig. Die Umsetzung dieser sehr guten Vorsätze werden wir als Oppositionspartei mit stren­gem Auge verfolgen und auch hinsichtlich der Fortschritte immer wieder nachfragen.

Es gibt aber auch Bereiche, die nicht so gut geklappt haben und auf die ich das Augenmerk ebenfalls lenken möchte. Der erste Punkt – Kollegin Dr. Mückstein hat es bereits angesprochen – ist die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Wir haben im Zuge der Enquete-Kommission sehr viel dazu gehört, von der Regierungs­bank, von den Experten, die hier waren, wie wichtig gemeinsame Bestrebungen sind. Am Ende der Enquete-Kommission haben wir das Gruppenfoto in der Säulenhalle ge-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 40

macht, aber es hat dann nicht lange gedauert, bis die Bundesministerien gesagt haben, dass sie für die vorgesehenen Maßnahmen jedenfalls kein Geld haben.

Damit ist der Ball zu den Bundesländern hinübergerollt, die über den Pflegefonds bereits Mittel vom Bund haben. Wenn ich mir dann aber die Rechnungshofberichte anschaue, die immer wieder den Umgang der Bundesländer mit diesen Geldern des Bundes kritisch hervorheben, dann fühle ich mich gar nicht wohl, weil da die Gelder ohne Umsetzungskriterien und ohne Qualitätskriterien ausgegeben werden. Damit liegt der Ball wieder beim Bund, der diese Kriterien nicht festlegt.

Vor uns liegen die Finanzausgleichsverhandlungen, bei denen meines Erachtens die Länder in die Pflicht zu nehmen sind, damit dieser Ball, der da immer wieder hin- und hergespielt wird, nicht im Aus landet, weil die Betroffenen sonst am Ende übrig bleiben.

Der zweite Aspekt, dem ich mich widmen möchte, hängt unmittelbar mit dem ersten zusammen, und das ist die Frage dieser Debatte, die uns im Hintergrund begleitet hat, nämlich die Frage von assistiertem Suizid und von Sterbehilfe. Das ist nicht im Zen­trum der Enquete-Kommission gestanden, aber das hat uns begleitet – in den Stellung­nahmen vieler Experten, in den Stellungnahmen von Bürgern, die sich aktiv gemeldet haben, in der medialen Berichterstattung.

Wir sind der Überzeugung, dass wir uns dieser Debatte stellen müssen – daher ist es auch so wichtig, dass das Hospiz- und Palliativthema gut auf Schiene gebracht wird, denn dann ist auch Raum dafür da, uns dem anderen Thema ergebnisoffen und emotionslos, an der Sache orientiert zu widmen. Diese Chance sollten wir nützen, damit das Thema der Selbstbestimmung am Ende des Lebens nicht auf der Strecke bleibt. Moralisieren hilft nicht, wegschauen hilft auch nicht, was es braucht, ist ein emphatischer und gleichzeitig wissenschaftlich fundierter Dialog zu diesem Thema.

Wir glauben, dass es mit dem gesicherten Ausbau von Hospiz- und Palliativein­rich­tungen einen wichtigen ersten Schritt geben wird, einen Schritt, der helfen soll, Ängste abzubauen und vielleicht auch die Tabus, die es da und dort noch gibt, zu reduzieren und damit einen Schritt weiter zukommen.

Wir bedanken uns – beziehungsweise ich darf mich im Namen der Fraktion bedanken, ich muss es so formulieren – für die gute Zusammenarbeit über die Fraktionsgrenzen hinweg und für die jederzeit ausgezeichnete Unterstützung der Parlamentsdirektion und deren Mitarbeiter in allen Fragen.

Ich fordere die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker auf, da zusammenzutreten, die Länder in die Verantwortung zu nehmen und gemeinsam zur Umsetzung zu schreiten, damit wir den Menschen zeigen, dass wir ihre Bedürfnisse ernst nehmen. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

10.32


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.

 


10.32.50

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Ministerinnen! Hohes Haus! Wir reden heute über ein meiner Meinung nach sehr, sehr ernstes Thema, nämlich den letzten Weg, der uns allen bevorsteht – allen! Wir wissen nicht, wann, wir wissen nicht, wo, und wir wissen nicht, durch welche Krank­heiten, aber es wird uns alle treffen. Deshalb, meine ich, ist es auch sinnvoll, offen zu reden, wie dieser Weg auszuschauen hat.

Ich bedanke mich hier bei allen Fraktionen, ich habe bei der Enquete-Kommission sehr viel gelernt, obwohl ich mir einbilde, mit 30 Jahren Berufserfahrung als Hausarzt relativ


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 41

viel zu wissen. Es war meiner Meinung nach eine Sternstunde des Parlamentarismus, es waren alle Fraktionen sehr, sehr würdevoll dabei. Vor allem hat mich das große Engagement der Ehrenamtlichen beeindruckt, die da wirklich tolle Arbeit leisten. (Allgemeiner Beifall.)

Die herausragende Frage ist: Wie können wir würdiges Sterben ermöglichen? – Es steht nicht die Frage der Ökonomie im Vordergrund.

Wenn ich jetzt höre, 18 Millionen € sind ein unüberwindliches Hindernis, muss ich Ihnen ein Rechenbeispiel bringen: Wir haben ein Gesundheitswesen, das angeblich 34 Milliarden € kostet. Wir haben jetzt erst Zahnspangen beschlossen, die den drei­fachen Betrag von diesen 18 Millionen € kosten. Wir geben viel für das Gesundheits­wesen aus. Wenn es an diesen 18 Millionen € scheitert und für Hospize weiter von den Ehrenamtlichen gebettelt werden muss, dann würde ich mich – ganz ehrlich – für solch ein Gesundheitswesen schämen. Das wäre eine Schande. Ich meine, da muss sich ein Weg finden. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen.)

Ich möchte hier gar nicht amerikanische Studien zitieren, die aufzeigen, wie viele Patienten unnötige Therapien bekommen, wie viele unnötige Aufenthalte auf der Inten­sivstation, unnötige Krankenhausaufenthalte es gibt – diese Falschbelegung rechnet sich ökonomisch überhaupt nicht.

Uns geht es in dieser Debatte um Ziele, und wir haben zwei Ziele zu definieren. Das erste Ziel ist: Oberstes Ziel muss es sein, dass die Patienten in ihren eigenen vier Wänden sterben können. Das ist gar nicht so leicht. Es ist für die Angehörigen eine große Herausforderung, es ist für die Hausärzte eine Herausforderung. Aber glauben Sie mir, ich habe zig Patienten begleiten dürfen – Betonung auf „dürfen“ –, es war sehr, sehr herausfordernd, aber am Ende, wenn der Patient den letzten Atemzug gemacht hatte, waren alle froh, dem Patienten das letzte Geschenk gegeben zu haben, nämlich zu Hause zu sterben und nicht allein in irgendeinem Raum irgendwo im Spital.

Der entscheidende Punkt ist: Wie können wir das ermöglichen? – Ja, es ist ein Problem für mich als Hausarzt, für manche Schmerzmedikamente die chefärztliche Be­willigung erbetteln zu müssen. Jawohl, es ist für mich ein Problem, diverse Bewilli­gungen erbetteln zu müssen – das behindert! Es ist ein Problem, dass, wenn man zweimal zum Patienten fährt und länger dort ist, die Krankenkassa nur maximal einen kurzen Hausbesuch zahlt. Diese Probleme müssten doch zu lösen sein.

Zweiter Punkt: Wir wollen, dass die Hospizversorgung endlich ausgebaut wird. Wir sind weit gekommen, aber wir müssen weitergehen. Die Palliativ- und Hospizversorgung muss von diesem Bettlerstatus in eine Regelversorgung kommen. Dass es nur in drei Bundesländern Hospize gibt, weil das nicht in der Regelversorgung ist und nicht bezahlt wird, ist eigentlich, wie ich schon gesagt habe, eine Schande.

Der Sterbewunsch, das Recht auf würdiges Sterben, ist dann groß, wenn zwei Faktoren gegeben sind: wenn der Mensch einsam ist und wenn er Schmerzen hat.

Wir von der ÖVP, also auch ich, werden uns jetzt der Frage des assistierten Selbst­mordes stellen, eine sehr wichtige Frage. Wenn nach all den Behandlungsmethoden – inklusive Schmerzbekämpfung, Einsamkeitsbekämpfung – der Patient sagt, er möchte sterben, werden Sie individuell in dem einen oder anderen Fall in diese Grenzbereiche kommen. Der Ordinarius für Palliativmedizin im AKH hat jedoch gesagt, er war in 30 Jahren Berufstätigkeit kein einziges Mal in der kritischen Situation, dass er assis­tierten Suizid hätte leisten müssen.

Für mich als Politiker ist das holländische Beispiel ein Horror. Wenn man einmal in eine Verrechtlichung einsteigt, dann kommt man auf eine schiefe Ebene, das zeigt Holland, das zeigt Belgien. In Holland hat es auch ganz klein angefangen, heute werden


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 42

5 000 Menschen pro Jahr assistiert ins Jenseits gehoben. Ich meine, das ist ein Wahnsinn! Mittlerweile sind es dort Behinderte, mittlerweile sind es dort Demente, sogar Menschen mit Tinnitus, die Leute werden gar nicht mehr gefragt. Es gibt dort auch nur mehr ein paar Vorzeige-Hospize. Es wird den alten Menschen gesagt: Du bist alt, du kostest viel, du bist lästig! Es gibt ganz andere Erwägungen.

Unsere große Angst ist – und der stelle ich mich sehr wohl als Mitglied der ÖVP –, dass dann nicht mehr nur von Ethik geredet wird, sondern es wird den alten Menschen gesagt: Lieber Freund, es ist Zeit zu gehen!

Zeit zu gehen heißt für uns, würdevoll zu gehen, und nicht, irgendwann einmal anhand von ökonomischen Kriterien beurteilt zu werden.

Das ist unser großer Einwand, und darum sage ich ganz klar: Die holländischen und die belgischen Beispiele haben mich nicht überzeugt. Es ist eine schiefe Ebene in die „Unethik“. (Beifall bei der ÖVP.)

10.39


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.

 


10.39.28

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Ministerinnen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zu­seher! Ich möchte mein Statement mit einem herzlichen Danke an alle Expertinnen und Experten, die sich der Enquete-Kommission zur Verfügung gestellt haben und uns allen, die wir mit diesem Thema vielleicht nicht so vertraut sind, einen wirklich umfassenden Überblick und Einblick in ihre Arbeit gegeben haben, beginnen. Ein herzliches Danke an alle ExpertInnen! (Allgemeiner Beifall.)

Ich möchte aber auch allen Bürgerinnen und Bürgern danken: Es hat eine Reihe von Stellungnahmen auf der Parlamentswebseite gegeben, die sich mit dem Thema auseinandergesetzt haben. Dafür möchte ich ihnen allen Danke sagen, das ist gelebte Bürgerbeteiligung.

Geschätzte Damen und Herren, ich möchte mich auch bei Ihnen allen, bei meinen Kolleginnen und Kollegen aus der Enquete-Kommission bedanken, für die, wie ich meine, sehr wertschätzende und – ich habe es für mich so formuliert – sehr respek­tierende Haltung gegenüber anderen Meinungen, für diese sehr wertschätzende Dis­kussion während der gesamten Enquete-Kommission, wo die Vielfalt der Meinungen tatsächlich Platz gefunden hat.

Ich würde mir wirklich wünschen, dass diese hohe Diskussionskultur auch jetzt, wo der Bericht vorliegt, wo wir mit den Umsetzungsmaßnahmen beginnen, anhält, da ich glaube, dass sich dieses Thema nicht für politisches Hickhack eignet. Es eignet sich aus meiner Sicht auch nicht für ein moralisierendes oder ein wertendes Hinzeigen. Es ist ein Thema, das uns alle betrifft, jeden Einzelnen von uns – sei es, dass man sich mit dem eigenen Tod auseinandersetzt oder sich mit dem Tod eines nahen Ange­hörigen auseinandersetzen muss. Deswegen bin ich überzeugt davon, dass wir diese Art der Diskussion weiterführen sollten.

Der Tod, geschätzte Damen und Herren, sei es der eigene oder der von nahen Ange­hörigen, erzeugt oftmals Angst, Hilflosigkeit und Trauer. Er ist immer auch von der eigenen Werthaltung geprägt, von der individuellen Lebenseinstellung und auch davon, ob man gläubig oder nicht gläubig ist. Auch das hat die Enquete-Kommission zumin­dest für mich sehr eindrucksvoll gezeigt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 43

Wir haben uns vor allem auch mit dem Titel der Enquete-Kommission, nämlich mit der Würde des Menschen am Ende des Lebens, auseinandergesetzt. Diese Frage war für mich auch zentral, und ich habe sie mir in allen vier Sitzungen immer wieder selbst gestellt; neben den Hard Facts, die wir natürlich auch angesprochen haben.

Die Hard Facts betreffen vor allem – das wurde heute schon gesagt – die Umsetzung der Palliativbetreuung und Hospizbetreuung in Österreich. Wir wissen, dass in Öster-reich zirka 50 Prozent des Bedarfs an Palliativbetreuung abgedeckt sind. Da haben wir noch viel zu tun. Es stimmt, dass die Umsetzung der Palliativversorgung auch bun-desländerweise sehr unterschiedlich ist, und wir müssen alle gemeinsam daran arbeiten, dass es eine flächendeckende Palliativversorgung und Hospizbetreuung gibt. Ich glaube, das ist ein Ziel, das außer Streit steht, dessen Umsetzung wir in den nächsten Wochen und Monaten angehen müssen.

Ein weiterer Hard Fact betrifft die Patientenvollmacht oder auch Vorsorgevollmacht. Auch da, geschätzte KollegInnen, geschätzte Damen und Herren, liebe ZuseherInnen, sind wir gefordert. Die Patientenverfügung und auch die Vorsorgevollmacht sind aus-ge­zeichnete Instrumente für das selbstbestimmte Leben, für das selbstbestimmte Beenden des eigenen Lebens, aber sie sind in der Bevölkerung sehr wenig verankert. Nur 4 Prozent der Menschen in Österreich haben eine derartige Patientenverfügung unterschrieben, und ich glaube, dass wir da gemeinsam ansetzen müssen, um dieses Instrument der Selbstbestimmung noch viel mehr ins Bewusstsein zu bringen und auch leichter zugänglich zu machen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abgeordneten Moser und Loacker.)

Die Würde des Menschen, geschätzte Damen und Herren – ich habe es vorhin schon angesprochen – ist ein Thema, das mich auch sehr beschäftigt hat: Es hat für mich vor allem mit Selbstbestimmung zu tun, es hat mit dem Erhalt der Autonomie zu tun – das hat Kollegin Mückstein auch schon angesprochen –, es hat mit der Erfüllung der individuellen Bedürfnisse der sterbenden Menschen zu tun. Wir, die Politik, müssen – und davon bin ich wirklich überzeugt – die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass diese selbstbestimmte Lebensweise der Menschen auch am Ende des Lebens um­gesetzt werden kann.

Die Enquete-Kommission hat die Schwächen und die Stärken aufgezeigt, die es in Österreich diesbezüglich gibt. Ich habe es vorher schon kurz angesprochen, wir müssen eine flächendeckende Palliativversorgung gewährleisten, wir müssen sicher-stellen, dass unabhängig davon, wo man wohnt, unabhängig davon, wie viel Geld man hat, jede und jeder Palliativversorgung in Anspruch nehmen kann.

Ich bin überzeugt davon, dass es notwendig sein wird, die Finanzierung – wie in den 50 Maßnahmen festgeschrieben – sicherzustellen, und da sind wir alle gefordert, geschätzte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete. Es ist das Bundesministerium für Gesundheit gefordert, das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumenten­schutz, es sind aber auch die Länder gefordert, es sind die Sozialversicherungen ge­for­dert, es ist der Finanzminister gefordert, im Rahmen der Finanzausgleichs­ver-hand­lungen dieses Ziel, das wir gemeinsam erarbeitet haben, das außer Streit steht, tatsächlich umzusetzen. Ansonsten, das haben wir auch während der Enquete-Kom­mission gesagt, sind wir mit dieser Kommission leider tatsächlich gescheitert.

Ich bin überzeugt davon, dass die Enquete-Kommission eine ganz, ganz wichtige Erfahrung für viele von uns gewesen ist. Ich bin überzeugt davon, dass sich viele von uns darüber Gedanken gemacht haben, was denn die Würde des Menschen am Ende des Lebens ist, und möchte zum Schluss noch einmal betonen, dass für mich Selbst-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 44

bestimmung und die Würde des Menschen untrennbar miteinander verbunden sind. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

10.45


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Musiol zu Wort. – Bitte.

 


10.45.30

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerinnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorweg muss ich Ihnen sagen: Ich bin wirklich empört, dass nicht einmal bei einem solchen Thema alle Abgeordneten davon Abstand nehmen, ihre kruden Ideen zu verbreiten und dieses Thema dafür zu instrumentalisieren. Das ist dieses Hauses nicht würdig, und ich danke der Präsidentin, dass sie da klar eingeschritten ist. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Loacker. – Abg. Rädler:  beurteilen!)

Sterben ist ein Thema, das alle betrifft. Es wird alle irgendwann einmal betreffen, vielleicht schon jetzt, weil man gerade in seinem Umfeld jemanden hat, der stirbt oder gerade gestorben ist. Es ist ein Thema, das ganz viele Emotionen auslöst, sei es, weil man selber daran denkt, wie es sein wird, sei es, weil man gerade miterlebt, was einen umgibt, wenn man sterbende Menschen um sich hat, und es ist wirklich unwürdig, dies so zu instrumentalisieren.

Alle Termine der Veranstaltung Enquete-Kommission waren sehr eindrucksvoll, und was mich am meisten beeindruckt hat, war die große Zahl an Menschen, an ExpertInnen, die in diesem Bereich tätig sind, und man muss schon sagen, teilweise zu widrigen Rahmenbedingungen. Mit widrigen Rahmenbedingungen meine ich nicht ihre Arbeitsorte oder Ähnliches, sondern die Tatsache, wie diese Menschen von uns, der Politik, im Stich gelassen werden.

Vieles, was wir in Österreich in diesem Bereich haben, ist einzig und allein darauf zurückzuführen, dass es Menschen gibt, die seit Jahrzehnten ein hohes, teilweise ehrenamtliches Engagement an den Tag legen, dass sich Institutionen einsetzen, aber es ist nicht das Engagement der Politik. Die hat sich in den letzten Jahrzehnten nicht ausgezeichnet. Die Versorgung, die wir jetzt schon haben – die noch zu wenig ist, das ist schon gesagt worden –, ist dem Engagement dieser Menschen zu verdanken. – Das wollte ich hier noch einmal gesagt haben. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Einen Aspekt aus den Empfehlungen möchte ich besonders hervorheben, das sind die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht. Es war sehr eindrucksvoll – diejenigen, die dabei waren, können sich vielleicht daran erinnern –, als RednerInnen hier ans Pult gekommen sind und gefragt haben: Wer von Ihnen hat eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht?

Ich mache diesen Test jetzt nicht, auch, weil ich mir nicht sicher bin, dass Sie alle zuhören, spannend ist es aber schon. Es war ein ganz kleiner Prozentsatz. Auch ich habe sie nicht, aber ich habe zum ersten Mal darüber nachgedacht: Was ist das denn eigentlich, sollte ich das nicht machen? Kann ich damit nicht bis zu einem gewissen Grad die schon erwähnte Autonomie ausdrücken, aber auch meinen nächsten Angehörigen eine Hilfe bieten, damit sie nicht irgendwann einmal in der Situation sind, Entscheidungen treffen zu müssen, bei denen sie nicht wissen, was meine Grundlage für diese Entscheidungen wäre?

Vor diesem Hintergrund ist es ganz wichtig, dass einerseits darüber sehr breit informiert wird – ich glaube, dass da ein ganz großer Bedarf besteht, Informationen zu streuen , dass aber andererseits vor allem Hürden gesenkt werden müssen, Stichwort


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 45

Kosten. Es gibt ja bereits einige Institutionen, die PatientInnenverfügungen und diese Vorsorgevollmacht kostenlos anbieten, aber da gibt es dann entsprechend lange Wartezeiten. Wichtig ist auch die Frist, innerhalb derer die Dokumente dann verlängert werden müssen. Vor diesem Hintergrund: Es ist ganz wichtig, dass wir hier weitertun!

Kollegin Belakowitsch-Jenewein hat gesagt, dass das Thema Sterbehilfe, assistierter Suizid bewusst ausgespart wurde. – Von uns nicht! Wir haben das durchaus auch in der Enquete-Kommission angesprochen, es gab auch Institutionen, Initiativen, die sich während der Enquete-Kommission öffentlich zu Wort gemeldet und kritisiert haben, dass dieses Thema dort nicht angesprochen wurde. – Natürlich, es ist ein schwieriges Thema, das ist keine Frage, auch ich habe keine abschließende Antwort.

Herr Abgeordneter Rasinger, dass Sie darüber reden, ist ja prinzipiell gut, aber wenn Sie sagen, dass die Demenzkranken und die Tinnituspatienten ins Jenseits befördert werden, dann ist das einerseits sachlich unrichtig, unwahr, und andererseits führt das wieder zu Verunsicherung, weil es dazu führt, dass Menschen das Gefühl haben, wenn wir darüber reden, geht es darum, dass alle „ins Jenseits“, also schon allein die For­mulierung ist mir fremd, befördert – „befördert“ nämlich – werden sollen. 

Nein, es geht darum, dass es Menschen gibt, die am Ende ihres Lebens nichts ande­res mehr haben als den Wunsch, noch früher zu sterben, als ihr Gesundheitszustand das herbeiführen würde. Da braucht es Antworten. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich kann Ihnen nur das Argumentarium der Diakonie ans Herz legen – ich mache hier Werbung. Man kann mir ja nicht vorwerfen, dass ich der Diakonie oder Religions­gemeinschaften so nahestehen würde, dass ich hier absichtlich für sie Werbung machen würde, aber das ist wirklich ein hervorragendes Argumentarium, das habe ich auch schon in der Enquete-Kommission gesagt.

Ich möchte Ihnen einen Satz daraus vorlesen. Im Wesentlichen sagt man: Es ist ein Konflikt, wie geht man damit um? Ist das wirklich eine Frage von gut und schlecht? Und nun der Satz, den ich Ihnen vorlesen möchte:

„Es geht weniger darum, dass diese Kompromisse moralisch einwandfrei sind, als darum, der konkreten Situation möglichst gerecht zu werden und Verantwortung zu übernehmen – unter Umständen auch um den Preis, Schuld auf sich zu laden.“

Mein Appell an Sie lautet: Lassen wir nicht die PflegerInnen, das medizinische Per­sonal, die Angehörigen mit dieser Entscheidung alleine, sondern geben wir als Politik den Rahmen vor! Diskutieren wir das ernsthaft, diskutieren wir auch alle Varianten, die Sie heute schon eingebracht haben und die auch während der Enquete-Kommission eingebracht wurden, diskutieren wir auch die Grenzen, diskutieren wir auch die Angst vor Missbrauch, die ja zweifelsohne da ist!

Aber machen wir es uns nicht so leicht, dass wir dieses Thema, indem wir nicht darüber sprechen, weiter in der tabuisierten Zone belassen und damit die Verant-wortung denen überlassen, die mit den Patientinnen und Patienten tagtäglich arbeiten und sehr wohl immer wieder auf Menschen treffen, die sagen: Ich will in diesem Zu­stand nicht weiterleben. Ich möchte dieses Leben beenden. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass diese Enquete-Kommission ein erster Schritt war. Und – dasselbe gilt für die Enquete-Kommission zur direkten Demo-kratie –: Wir Grünen werden sicher nicht lockerlassen, bis diese Empfehlungen auch tatsächlich umgesetzt werden! Es wird Anträge geben – hoffentlich von allen Parteien –, die das in Maßnahmen gießen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 46

Frau Gesundheitsministerin – der Herr Sozialminister ist ja nicht da –, ich gehe einmal davon aus, dass Ihre erste Reaktion eine Taktik in Richtung des Herrn Finanzministers war. Ich hoffe nicht, dass Sie tatsächlich der Meinung sind – das glaube ich nicht –, dass wir diesbezüglich kein Geld zur Verfügung stellen sollten und keine Klärungen brauchen, sondern ich sehe das im Rahmen der ersten politischen Wortmeldungen als ein Signal an den Herrn Finanzminister, dass man Gespräche aufnehmen muss. Danke. (Beifall bei den Grünen.)

10.52


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Steinbichler zu Wort. – Bitte.

 


10.53.11

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerinnen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! „Würde am Ende des Lebens“ – wann beginnt das Leben und wann endet es?

Diese wichtige Enquete-Kommission und diese wertvollen Beiträge von Experten, die sich dort geäußert haben, sind schon herausgestellt worden. Endet das Leben aber bereits am Beginn, wie es der Kollege Franz sehr eindrucksvoll und sehr qualifiziert darstellen wollte? Endet das Leben mit einem Flugzeugabsturz, wie für 16 Schü­lerIn­nen und zwei Lehrer, die durch eine Losentscheidung gewonnen haben und leider in den Tod gestürzt sind? Endet das Leben durch Krankheit oder wie bei der Großmutter meiner Frau mit 93 Jahren in Würde?

Kolleginnen und Kollegen! Ich als Betroffener, der mit sechs Jahren am Schulanfang erleben musste, dass die Mutter zur Totalamputation der Brust ins Krankenhaus einge­liefert wurde, der weiß, was es heißt, keine gesunde Mutter zu kennen, der mit 49 Jahren die Schwester verloren hat, glaube: Wir sollten dieses Thema ein bisschen ernsthafter diskutieren und in keinster Weise daraus politisches Kapital schlagen! Da geht es tatsächlich um das Leben. (Beifall beim Team Stronach.)

Frau Kollegin Fekter hat gestern gesagt: Ich komme vom Land und bin darauf stolz! – Wir sind nur fünf Kilometer voneinander entfernt. Bei uns am Land gibt es einen Spruch, der, so glaube ich, das ganze Thema trifft: Der Gesunde hat tausend Wün­sche, und der Kranke hat einen.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, es ist gescheit, wenn man das im Rahmen einer Enquete-Kommission mit wissenschaftlichen Unterlagen und wissenschaftlichen Studien bearbeitet, das ist klar. Das kann helfen, dieses Thema zu bewältigen. Aber die Betroffenen müssen meistens im Familienkreis, in ihren eigenen Familienbanden, in der Struktur, die dann auch stärkt und stützt, Probleme lösen, besonders wenn es so wie bei uns auf einem Bauernhof ist, wo jeden Tag der Kommentar der leidenden Mutter kommt, die sagt: Ihr habt so viel Arbeit, ich kann euch nicht helfen, ich belaste euch nur! Oft betrifft es auch Alleinstehende, die mit dem Schicksal alleine fertig werden müssen. Da ist es natürlich gut, wenn man Betreuung hat, wenn man begleitet wird.

Aber ich denke, und das, glaube ich, wollte auch Kollege Franz ganz deutlich zum Ausdruck bringen: Es betrifft alle von Geburt an, egal welche Bildung oder welchen Beruf, welchen Wohlstand, egal ob Krankheit oder Gebrechen, vielleicht bis zum Ableben im hohen, würdigen Alter.

Es ist gestern zur Sprache gekommen und ich darf es noch einmal wiederholen, weil die Frau Familienministerin noch da ist: Wir schaffen es ja nicht einmal, dass wir den Selbstbehalt für Kinder, die in Krankenhäusern behandelt werden müssen, abschaffen,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 47

nicht einmal in den kleinsten Ansätzen. Ich glaube, besonders bei den Kindern sollten wir diese 17 Millionen nicht stehen lassen, sondern versuchen, dass man endlich mit notwendigen Reformen Kapital freispielt.

Zu den Finanzausgleichen Kollege Loacker hat es angesprochen –: Um im länd­lichen Raum – das ist ganz wesentlich, wir haben dort die schlechteren Strukturen, weil der ländliche Raum durch die Entwicklung der letzten Zeit ausgedünnt wurde – die Mittel bereitzustellen, Kollege Auer greift das Thema immer wieder auf, muss im Vergleich zum urbanen Raum ein gerechter Finanzausgleich kommen. (Beifall beim Team Stronach.)

Ich möchte abschließend sagen: Wenn wir diese Würde des Lebens – egal in welcher Position, egal in welcher Funktion – wirklich mit dem nötigen Respekt diskutieren, mit dem nötigen Respekt in der parlamentarischen Diskussion behandeln, glaube ich, dass wir hier etwas ganz Großartiges bewegen können – und zwar nachhaltig.

Deshalb, Frau Präsident, darf ich auch darum bitten, die Meinungsfreiheit der Redner gelten zu lassen, da es nur mit einer möglichst breiten Diskussion möglich ist, neue und faire Lösungen zu finden. Ich bitte um diese würdige Diskussion über die Würde des Lebens! (Beifall beim Team Stronach.)

10.57


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger zu Wort. – Bitte.

 


10.58.00

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Frau Präsidentin! Ich glaube, dass sich hier niemand einer würdigen Diskussion verschließt. Es ging aus­schließlich und allein um die Frage, ob das heutige Thema geeignet ist, ein ganz ande­res politisches Thema hineinzuziehen und sozusagen dieses Thema zu instrumen­talisieren. Es gab auch eine Vereinbarung, dass keine Anträge eingebracht werden. – Das nur nebenbei. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wir haben uns hier viele Wochen mit diesem Thema beschäftigt. Dutzende Expertin­nen und Experten haben berichtet, vieles hat sehr bewegt, sehr betroffen gemacht, und manches – nicht nur die Diskussion heute –, das wir gehört haben, hat auch beschämt. Ich möchte einen Aspekt herausgreifen, der mir so auch nicht bewusst war. Es geht um einen Bereich, mit dem man gerade als Mutter nicht in Berührung kommen möchte. Frau Dr. Martina Kronberger-Vollnhofer vom mobilen Kinderhospiz hielt uns in ihrer Rede vor Augen, dass wir in Österreich immer noch meilenweit von einer Vollver­sorgung entfernt sind, was sterbende Kinder angeht.

Mobile Palliativ- und Hospizteams gibt es nur in zwei Bundesländern, in Nieder­öster­reich und in der Steiermark, alle anderen Bundesländer haben diese Teams gar nicht. Alle anderen Bundesländer – dort, wo es etwas gibt – bauen darauf, dass – was auch schon mehrfach angesprochen wurde – viele Menschen ehrenamtlich und engagiert seit vielen Jahren etwas aufgebaut haben. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Es gibt keinerlei verbindliche öffentliche Finanzierung, und wir können uns derzeit offensichtlich eine Vollversorgung der etwa tausend betroffenen Kinder – und damit auch tausend betroffenen Familien – in Österreich nicht leisten. Das hat mich sehr erschüttert. Ich glaube, das ist wirklich ein Bereich, wo wir nicht wegschauen dürfen. Wir müssen daran arbeiten, dass es genügend Palliativbetten gibt! Für Kinder gibt es derzeit nur ein einziges, nämlich im Mödlinger Kinderkrankenhaus.

Ein wesentlicher Aspekt ist, natürlich wieder in Verhandlungen mit den Ländern und mit den Sozialversicherungsträgern zu treten. Ich appelliere dabei vor allem an den Sozial­minister, auch an die Gesundheitsministerin und generell an die Regierung, in diesem


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 48

Bereich den Worten und Reden tatsächlich auch Taten folgen zu lassen. Mein Appell richtet sich auch an die Kolleginnen und Kollegen der Regierungsparteien: Wir dürfen in diesem Bereich auch als Parlament nicht lockerlassen.

Meiner Meinung nach geht es bei diesem Thema nicht um eine Kür, sondern tat­sächlich um eine Pflicht, die wir als Politik gegenüber den betroffenen Angehörigen, Kindern, Geschwistern und Eltern haben. Ich denke, jeder kann sich vorstellen, dass das eine Situation ist, die ein Leben komplett auf den Kopf stellt, die von einem Tag auf den anderen nichts mehr so sein lässt, wie es einmal war. Das gilt gerade für die Mütter, die dann vielfach auch aus dem Beruf ausscheiden müssen.

Mein Appell am Schluss ist daher: Bleiben wir gemeinsam dran! Für unsere Fraktion kann ich das versprechen, und alle anderen ersuche ich, dass wir als Parlament gemeinsam an einem Strang ziehen. An die Regierung ergeht meine Bitte, gerade in diesem Bereich am Verhandlungstisch zu bleiben. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.01


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Steinacker zu Wort. – Bitte.

 


11.01.21

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Bundesministerinnen! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Am Beginn des Lebens geht es nicht ohne Menschen, am Ende des Lebens brauchen wir sie auch! Das sagte kürzlich Waltraud Klasnic, die Vorsitzende des Dachverbandes Hospiz Österreich. Liebe Waltraud (in Richtung der Besuchergalerie), sei herzlich will­kommen und danke für dein großartiges Engagement! Schön, dass du hier bist! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Die Aussage von dir bringt es nämlich auf den Punkt: Ohne Menschen geht es nicht! Und ich danke jedem Menschen, der sich des Nächsten annimmt, ihn unterstützt und begleitet. Wir alle sind gefordert, Menschen in ihrer letzten Lebensphase zu begleiten und ihr Leiden so erträglich wie möglich zu machen.

Wir haben in der Enquete-Kommission 50 Empfehlungen abgegeben und einen klaren Beschluss gefasst. Zum rechtlichen Bereich möchte ich festhalten: Wir wollen die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht bekannter und attraktiver machen. Rechtsanwälte, Notare, Politiker und Ärzte werden ihren Beitrag dazu leisten. Es gilt, Berührungsängste abzubauen und möglichst viele Menschen darauf aufmerksam zu machen, dass man jetzt – mitten im Leben selbst bestimmen kann, welche Pflege und welchen Umgang mit seiner Person man am Ende will.

Selbstbestimmung und Autonomie sind das Gebot der Stunde. (Beifall bei Abgeord­neten der ÖVP.) Daher muss ich an dieser Stelle auch zur Thematik Beihilfe zum Selbstmord Position beziehen. Meine Damen und Herren, es gibt in Österreich eine sehr klare und bewährte Rechtslage, und das wird und soll auch so bleiben – zum Schutz der Menschen in unserem Land, für die alten und kranken Menschen.

Ich bin froh, dass so viele interessierte Experten und Abgeordnete eine breite und sachlich fundierte Diskussion geführt haben. Die Vielfalt der Beiträge von höchster Qualität war eine exzellente Basis für unsere Empfehlungen. Die Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ hat Vorbildfunktion für zukünftige Dialoge im Parla­ment. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.03



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 49

Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte.

 


11.03.35

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Ich glaube, sagen zu können, dass für uns Mitglieder der Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ von Anbeginn an klar war, dass wir bessere Rahmenbedingungen für jene Menschen schaffen müssen, die in eine Lebensphase eintreten, in der Hilfe und Unterstützung besonders notwendig sind – und das ist die Zeit, in der sich das Leben dem Ende nähert.

Uns allen war klar, dass niemand in Österreich jemals in die Situation kommen sollte, dass er Angst vor Schmerzen haben oder in den letzten Stunden gar alleine sein muss. Daher brauchen wir, wie unseren Empfehlungen an den Nationalrat zu entnehmen ist, einen Stufenplan zur flächendeckenden Hospiz- und Palliativversorgung mit dem klaren Ziel, diesen flächendeckenden Ausbau bis 2020 umzusetzen. Das ist sicher­lich – und das sage ich ganz offen – ein sehr ehrgeiziges Unterfangen, da zurzeit immerhin noch 129 Palliativ-Betten und 192 stationäre Hospizbetten sowie sechs Tageshospize fehlen.

Vor allem im Kinder- und Jugendbereich gibt es in einigen Bundesländern noch enor­men Nachholbedarf, weshalb ich als Gesundheitssprecher der SPÖ gerade auf diesen Bereich auch ein besonderes Augenmerk legen werde. Dies deshalb, weil ster­benskranke Kinder und Jugendliche ganz andere Bedürfnisse als Erwachsene haben und darüber hinaus die ganze Familie massiv betroffen ist.

Das heißt, jedes Kind muss unabhängig von der Geldbörse der Eltern, aber auch unabhängig vom Wohnort jene Unterstützung bekommen, die es in einer so schwie­rigen Situation braucht. Die Kinder und ihre Familien benötigen eine gesicherte Verfüg­barkeit sowohl stationärer als auch mobiler Betreuung sowie ein flächen­deckendes Netz einer Palliativversorgung auf höchstem Niveau.

Um aber gewährleisten zu können, dass diesen immerhin 1 000 sterbenskranken Kindern in Österreich ein professionelles Schmerz- und Symptommanagement zur Verfügung steht, brauchen wir darüber hinaus die Garantie der bestmöglichen Aus­bildung aller Personen im medizinischen und pflegenden Bereich und nicht nur in den Palliativstationen. Wir brauchen auch für die Angehörigen eine psychologische Be­treuung, denn ich kann mir vorstellen, dass es für die Eltern dieser Kinder nicht einfach ist, mit solch schwierigen Situationen zurande zu kommen. Das ist Grund genug, dass es in dieser so heiklen Frage nicht an den finanziellen Mitteln scheitern darf. Bund, Länder, aber auch die Sozialversicherungsträger sind daher aufgerufen, an einer raschen Lösung zu arbeiten.

Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein, Sie haben in Ihrer Rede den Respekt gelobt und die gegenseitige Wertschätzung, die wir bei all diesen Themen, die wir behandelt haben, an den Tag gelegt haben. Eines gefällt mir dabei aber nicht wirklich: Meiner Meinung nach glauben Sie selbst nicht an das, was Sie sagen, wenn Sie dann gleich wieder die Keule auspacken und sagen, das Gesundheitsministerium würde sich schon im Vorfeld verabschieden, ebenso das Sozialministerium. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das habe ich nicht gesagt!) Sie wissen ganz genau, dass die Finanzierung solcher Vorhaben unter anderem auch mit den Ländern zu vereinbaren ist. Ich kann das nicht auf ein oder zwei Ressorts abschieben. Es wird Aufgabe des Bundes sein, bei den kommenden Finanzausgleichsverhandlungen dafür Sorge zu tragen, dass bei der flächendeckenden Palliativ- und Hospizversorgung die Länder auch entsprechend in die Pflicht genommen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

11.07



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 50

Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gerstl zu Wort. – Bitte.

 


11.07.21

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Bundesministerinnen! Meiner Meinung nach zeigt ein Beispiel, das letzte Woche durch die Weltpresse gegangen ist, was Menschen am Ende des Lebens brauchen. Es ist dies das Beispiel eines 14-jährigen Mädchens in Chile, das an einer unheilbaren Krankheit leidet und den Wunsch hatte, vorzeitig zu sterben oder getötet zu werden. Doch nachdem sie von aller Welt Anerkennung bekommen hat, inklusive eines Besuches des Staatsoberhauptes von Chile, hat sie sich von diesem Wunsch verabschiedet und möchte gerne weiterleben. Das heißt: Was brauchen Menschen am Ende ihres Lebens? – Liebe, Anerkennung und Wertschätzung.

Aus diesem Grund bin ich so froh, dass wir einstimmig 51 Empfehlungen beschlossen haben. Das gesamte österreichische Parlament hat sich dazu verpflichtet, dass wir dafür da sind, im nächsten Jahrzehnt den Menschen das Leiden zu nehmen, aber nicht dafür, die Leidenden abzuschaffen. Dafür danke ich. Ich freue mich sehr, dass wir das in der österreichischen Realverfassung nun abgebildet und klargemacht haben, wofür die Republik Österreich steht. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der SPÖ.)

11.08


Präsident Karlheinz Kopf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein zu Wort gemeldet. Ich denke, ich brauche Ihnen die Bestimmungen der Geschäftsordnung nicht zu erläutern, Frau Abgeord­nete. – Bitte.

 


11.09.01

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Abge­ordneter Spindelberger hat in seiner Rede behauptet, ich hätte sozusagen die Keule in Richtung Gesundheits- und Sozialministerium geschwungen, dass sie sich von der Finanzierung verabschieden, obwohl die Länder auch betroffen sind. – Das ist unrichtig!

Ich habe in meiner Rede explizit darauf hingewiesen, dass die 9 Millionen € pro Jahr – also in den nächsten beiden Jahren insgesamt 18 Millionen € – sowohl von den bei­den Ministerien, also Sozial- und Gesundheitsministerium, als auch von den Ländern und den Sozialversicherungen zu tragen sind. Genau das habe ich gesagt. (Beifall bei der FPÖ.)

11.09


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kucharowits. – Bitte.

 


11.09.36

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Ministerinnen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zusehe­rinnen und Zuseher hier im Haus oder vor den TV-Geräten! Sterben ist ein Thema, über das wirklich nicht gerne gesprochen wird. Wenn ich an das letzte halbe Jahr zurückdenke, dann muss ich sagen, am Anfang waren viele von uns sehr vorsichtig, ungemein bedacht und bedrückt, wenn es um dieses Thema ging. Man war irgendwie überfordert, zumindest ich war es. Jetzt, nach einem halben Jahr und vielen Informa­tionen durch Expertinnen und Experten, Ärztinnen, Ärzte, Pflegerinnen, Pfleger, durch pflegende Angehörige, merke ich, dass mich diese Gespräche dem Thema gegenüber wirklich persönlich sicherer gemacht haben.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 51

Was haben wir beleuchtet? – Die Würde am Ende des Lebens. Aber was Würde am Ende des Lebens für jede Einzelne und jeden Einzelnen bedeutet, bleibt einfach jeder und jedem selbst überlassen, und das soll auch so sein. Genau deshalb war es so wichtig, darüber zu reden. Meiner Meinung nach ist es durch diese Enquete-Kom­mis­sion, die großes Interesse bei den Menschen hervorgerufen hat, gelungen, das Thema ein Stück weit aus der Tabuzone zu holen. Egal, ob jung oder alt, gesund oder krank, es ist einfach ein Thema, das uns alle beschäftigt.

Die Menschen wollen – meine Kollegin hat es schon ausgeführt – selbstbestimmt sterben. Das bedeutet, so wie sie ihr Leben bestreiten und bestritten haben, wollen sie es auch am Ende leben. Das hat auch der Film „Ein Augenblick Leben“, den wir von der SPÖ-Fraktion vorgeführt haben, sehr anschaulich gezeigt.

Um das zu ermöglichen, braucht es in Österreich bessere Rahmenbedingungen. Wir haben bereits vieles, bei uns ist ein Sterben in Würde möglich, aber wir brauchen einen selbstbestimmteren Zugang. Deshalb haben wir in den Empfehlungen nochmals den Fokus ganz klar auf den Ausbau der Hospiz- und Palliativmedizin gelegt. Das bedeutet für uns auch, dass, egal, ob Menschen Geld haben oder nicht, diese Unterstützung einfach möglich sein muss.

Es ist auch so, dass die Palliativmedizin im Rahmen der Ausbildung noch nicht wirklich verankert ist, egal, ob bei den Ärztinnen und Ärzten oder im Pflegebereich. Zudem werden nicht in allen Spitälern Palliativbetten angeboten; auch mobile Teams sind noch nicht in allen Bundesländern und Regionen unterwegs. Konkret bedeutet das: Es darf einfach nicht an der Finanzierung scheitern! Es gibt über den Pflegefonds bereits jetzt die Möglichkeit, dass die Länder diese mobilen Teams anbieten.

Aus meiner Sicht ist diesbezüglich auch klar eine Aufgabenverteilung erkennbar. Wir haben den palliativmedizinischen Bereich, der über das ASVG finanziert sein sollte, und wir haben den Hospizbereich, der ganz klar Pflege und damit Ländersache ist. Es interessiert die Menschen einfach nicht, wer wofür zuständig ist. Wichtig ist, dass sie den Zugang dazu haben.

Ein weiterer Punkt, der heute auch schon erwähnt wurde – die Kollegin Musiol ist darauf eingegangen –, ist die PatientInnenverfügung und die Vorsorgevollmacht. Ich vermute, dass auch hier im Raum nur die wenigsten eine solche haben. Die Menschen sind darüber sehr wenig informiert beziehungsweise informieren sich nicht vorab, sondern immer erst dann, wenn sie in der Situation stecken. Wir benötigen dafür eine Informationskampagne. Ich glaube, dass diesbezüglich bereits etwas eingeleitet worden ist, und ich weiß, dass in dieser Richtung etwas geschehen wird.

Die PatientInnenverfügung ist ganz klar auch immer ein finanzieller Faktor, da sich das viele in dieser Form nicht leisten können. Wir müssen das daher dringend so aus­bauen, dass die PatientInnenverfügung verstärkt über die PatientInnenanwaltschaften angeboten wird.

Mir als Kinder- und Jugendsprecherin besonders wichtig ist auch der Ausbau der Kinder- und Jugendhospiz. Ich durfte selbst im Rahmen eines Hospizbesuchs mit einer betroffenen Mutter reden, die am Rande ihrer Belastbarkeit und am Verzweifeln war. Wir müssen da unterstützen. Es braucht keine Extras für Kinder, aber es braucht einen besonderen Fokus, denn es geht auch um Geschwister und um die Eltern. Dabei braucht es gut ausgebildete Teams, die nicht nur stationär begleiten, sondern ambu­lant, zu Hause oder eben im Pflegezentrum.

Meiner Ansicht nach ist es wichtig, dass wir im Bericht einen Schwerpunkt auf Kinder und Jugendliche gelegt haben. Wir müssen da aktiv werden: Die Kinder, ihre Ge­schwister und die Eltern brauchen diese Hilfe und Entlastung. Eine klare Forderung ist


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 52

die nach Palliativbetten in den Spitälern speziell für Kinder. Unser Plan sieht weiters vor, in jedem Bundesland Palliativ- und Hospizteams zur Verfügung zu stellen sowie vier Kinderhospize zu errichten.

Einen Wermutstropfen hatte die Enquete-Kommission für mich, nämlich dass ein Be­reich – er wurde heute bereits erwähnt – eigentlich überhaupt nicht thematisiert wurde. Es geht um Situationen, wenn Menschen wirklich verzweifelt sind und einfach nicht mehr leben können oder wollen. In einigen anderen europäischen Ländern wird und wurde das bereits diskutiert.

Ich möchte auch einen Punkt herauspicken, den wir als SPÖ-Fraktion thematisiert haben, nämlich den Bereich des assistierten Suizids. Wir kennen vielleicht oder einfach auch aus Erzählungen Menschen, die von ihren Angehörigen wissen, dass sie in die Schweiz fahren. Schon wenn sie das wissen, drohen ihnen strafrechtliche Konsequen­zen. Aus meiner Sicht ist es unfassbar, dass diese Menschen in so einer Situation dann auch noch damit konfrontiert werden müssen. Deshalb würde ich mir wünschen, dass wir das weiter diskutieren.

Abschließend: Die Enquete war für mich persönlich eine sehr positive Erfahrung, die ich machen durfte. Diese positiven Ergebnisse, die wir auch hatten, gilt es jetzt umzu­setzen. Die Menschen warten darauf. (Beifall bei der SPÖ.)

11.15


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Huainigg zu Wort. – Bitte.

 


11.16.33

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Frauen Ministerin­nen! Hohes Haus! Mein Kollege Wolfgang Gerstl hat bereits von dem 14-jährigen chilenischen Mädchen Valentina erzählt, das sterben wollte. Das Mädchen hat auf einem YouTube-Video gefordert, sterben zu dürfen. Daraufhin hat es so eine breite Resonanz gegeben, beispielsweise auch von einer Familie aus Argentinien, die einige erkrankte Kinder hat, oder von einem 20-jährigen Mann, der mit Mukoviszidose – das ist die Krankheit, die das Mädchen hat – lebt. Das zeigt auch, dass man den Menschen Lebensmut geben kann, wenn man bei ihnen ist und sie nicht alleine lässt und nicht im Stich lässt.

Wenn sie in den Niederlanden gelebt hätte, dann hätte sie wahrscheinlich gar nicht die Möglichkeit gehabt, zu dieser Entscheidungsfindung zu kommen, denn dann hätte man sofort ihrem Wunsch entsprochen und aktive Sterbehilfe geleistet. Wir sehen, dass es wichtig ist, den Menschen zuzuhören, bei ihnen zu sein, ihnen auch ihre Schmerzen zu nehmen.

Vorhin angesprochen wurde der assistierte Suizid in Ausnahmefällen. Dazu ist zu sagen: Ausnahmefälle werden immer zum Regelfall. Das zeigt sich in den Nieder­landen, aber auch in Belgien hat sich das gezeigt. Da ist jetzt inzwischen schon die Sterbehilfe bei Minderjährigen genehmigt, und in den letzten Jahren hat sich die Sterbehilfe vom Ausnahmefall zum Regelfall entwickelt. Bereits 4,6 Prozent der Men­schen sterben dort durch aktive Sterbehilfe.

Ich bin also froh, dass der österreichische Weg – nicht durch die Hand, sondern an der Hand – weitergegangen wird und dass wir heute diese Empfehlung mit 51 Ziel­setzungen beschließen werden, in der sehr wichtige Maßnahmen enthalten sind: Ausbau des Stufenplans, die Finanzierung – da heißt es für Bund, Länder und Gemein­den die Ärmel aufkrempeln –, aber auch, dass der Hospizkoordinator den jährlichen Bericht ins Parlament bringt und es zu diesem Thema eine Debatte geben wird, oder die Weiterentwicklung der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht. Ich glaube,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 53

dass diese letzten Mittel auch der Weg sind, Selbstbestimmung und Autonomie zu gewährleisten. 

Ich möchte an dieser Stelle allen, die dazu beigetragen haben, dass diese Diskussion sehr gut strukturiert und konsensual geführt worden ist, danken. Ich begrüße Waltraud Klasnic, die hier heute zuhört und die als Präsidentin des Dachverbands Hospiz Öster­reich sehr viel Input geliefert hat. Danke an die Hilfsorganisationen und BürgerInnen, die Stellungnahmen abgegeben haben! Danke an Florian Welzig, der die Arbeit in unserem Klub koordiniert hat, der viele Gespräche mit den Parteien und ExpertInnen geführt hat, der vernetzt hat und federführend die Empfehlungen verfasst hat! Ihm gebührt großer Dank. Auch den parlamentarischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möchte ich danken.

Meine Damen und Herren! Die Würde am Ende des Lebens haben wir diskutiert. – Aber es gibt auch die Würde am Beginn des Lebens. Ich möchte aufgreifen, was meine VorrednerInnen gesagt haben, dass dieser konsensuale Dialog fortgesetzt werden sollte, wenn es zum Beispiel um Eingriffe in die Keimzellbahn oder Spätabtrei­bung geht.

Deshalb wäre es für mich wichtig, dass man die Menschenwürde in die Verfassung schreibt, im Parlament generell diesen Dialog weiterführt und eine ständige Enquete-Kommission zur Würde des Lebens einsetzt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von FPÖ, Grünen und NEOS.)

11.22


Präsident Karlheinz Kopf: Die vorläufig letzte Wortmeldung zu diesem Tagesord­nungspunkt kommt von Frau Abgeordneter Mag. Aubauer. – Bitte.

 


11.23.34

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen und all jene, die sich von uns hier im Parlament auch Hilfe und Zuwendung erwarten! Heute ist ein guter Tag, denn diese Enquete-Kommission hat sehr klare Empfehlungen verabschiedet. Es war beeindruckend, dass wir es aus allen verschiedenen politischen Lagern geschafft haben, zusammen­zu­stehen und gemeinsam gute – wie ich meine – und für alle praktische Empfehlungen zustande zu bringen. Das ist auch ein ganz besonderer Tag für dieses Parlament. Ich danke Ihnen allen ganz herzlich dafür!

Wir stehen hier für jeden einzelnen Menschen. Wir betreiben hier nicht abgehobene Politik, sondern haben einen ganz konkreten Hilfsplan ausgearbeitet. (Im hinteren Bereich des Sitzungssaals stehen mehrere Abgeordnete verschiedener Fraktionen und diskutieren miteinander.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Frau Abgeordnete, darf ich Sie kurz unterbrechen?

Meine Damen und Herren hinten in der Mitte des Saales, könnten Sie bitte aus Respekt vor der Rednerin Ihre Verhandlungen außerhalb des Saales verlegen? (Beifall bei der ÖVP.)

Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (fortsetzend): Werte Kollegen, ich darf Ihnen im Nachhinein dann gerne noch etwas über diese wichtige Enquete-Kommission erzählen.

Für uns alle ist es wichtig, für jeden einzelnen Menschen ist es wichtig, dass er am Ende seines Lebens nicht allein gelassen wird. Ich glaube, wir – alle sechs Fraktionen gemeinsam – haben eindrucksvoll gezeigt: Wir stehen zusammen, wir lassen in Öster-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 54

reich niemanden allein! (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Moser.)

Wir haben aufgezeigt, was in der letzten Lebensphase wirklich wichtig ist: Zuwendung, Hilfe und Menschlichkeit – genau in diesem Sinne sind unsere Empfehlungen. Es ist ganz wichtig, dass wir uns alle intensiv mit diesem Thema befassen, denn das Lebens­ende geht uns alle an. Deshalb ist es so wichtig, dass wir zu guten Ergebnissen gekommen sind. Niemand in Österreich wird am Ende seines Lebens allein gelassen werden. Ich danke Ihnen allen für diese konstruktive und sachliche Zusammenarbeit. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

Ganz wichtig ist, dass wir in Österreich Ängste nehmen wollen, niemand soll sich am Ende seines Lebens Sorgen machen müssen. Wir stehen dazu: Wir werden flächen­deckend Hilfsangebote zusammenstellen und uns jedes Jahr hier im Nationalrat über die Fortschritte berichten lassen. Wir stehen dahinter – wir, der gesamte Nationalrat! Und da, meine Damen und Herren, darf ich sagen, dass ich mich schon freue, denn es wird einiges im Sinne der Mitmenschlichkeit für unsere Österreicherinnen und Öster­reicher weitergehen. Das war eine ganz wichtige Enquete-Kommission.

Ich bedanke mich bei allen, die mitgearbeitet haben, bei Hilfsorganisationen von der Caritas bis zu sämtlichen anderen – eigentlich allen: Die gesamte österreichische Zivil­gesellschaft war eingebunden, mit 500 Experten. Wir haben uns sehr genau an das gehalten, was sie uns vorgegeben haben. Sie haben uns gesagt, was die Menschen brauchen, und wir haben das so in unsere Pläne hineingeschrieben.

Und jetzt geht es an die Umsetzung – mit allen gemeinsam. Ich halte das für eine Sternstunde dieses Parlaments. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ, bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen sowie des Abg. Strolz.)

11.27

11.27.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag der parlamentarischen Enquete-Kom­mission, ihren Bericht samt Anlagen 491 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein ent­sprechen­des Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schaffung von Beratungsstellen für ungewollt Schwangere und statistische Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

11.28.412. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zu den Vorhaben der Europäischen Union 2015 (III-146/512 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kassegger. – Bitte.

11.29.06

 


Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Wir diskutieren heute im Plenum den


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 55

Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zu den Vor­haben der Europäischen Union in den Bereichen Wirtschaft und Wissenschaft, also die Vorhaben der Europäischen Kommission und des Europäischen Rates für das Jahr 2015, die im Wirkungsbereich dieses Ministeriums liegen.

Ich habe aus dem Wirkungsbereich Wirtschaft zwei Punkte herausgesucht, auf die ich speziell eingehen möchte, nämlich den Bereich „Gestärkte industrielle Basis“ und den Bereich „Energie“.

Wir leben in einer globalisierten Wirtschaft. Das ist Faktum, ob uns das nun gefällt oder nicht, und die globalisierte Wirtschaft zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass sich das Kapital den Ort der besten Verzinsung sucht und sich die Industrie den Ort sucht, an dem die besten Rahmenbedingungen herrschen.

Es ist also Aufgabe europäischer Politik, den Standort Europa für die Industrie so attraktiv wie möglich zu machen. Es ist natürlich auch auf längere Sicht Aufgabe öster­reichischer Politik, den Standort Österreich innerhalb Europas so attraktiv wie möglich zu machen.

Warum ist das so wichtig? – Wir sind der Überzeugung, dass eine starke industrielle Basis die Grundvoraussetzung für ökonomisches Wachstum, Beschäftigung und Inno­vation ist. An der Industrie hängt vieles. An der Industrie hängen die klein- und mittel­ständischen Unternehmen, es hängen die Dienstleister dran, aber auch Forschung und Entwicklung, insbesondere die anwendungsorientierte Forschung.

Das heißt, es ist Aufgabe der Politik, optimale Standortfaktoren zu schaffen. Was sind die Standortfaktoren, die Probleme darstellen beziehungsweise Handlungsbedarf ergeben, die die Herausforderungen an die Politik sind – nicht taxativ, ohne Anspruch auf Vollständigkeit?

Zum Ersten: die Qualität und Ausbildung und der Fleiß der Menschen. Da haben wir in Österreich besonders im Bereich der Bildung eine permanente Baustelle zu verzeich­nen.

Der zweite Standortfaktor von Bedeutung sind die sogenannten Inputkosten, denn wirtschaftlich funktioniert die Rechnung immer noch so: Erlöse minus Kosten ist gleich Ergebnis. Und wenn die Erlöse höher sind als die Kosten, ist das Ergebnis positiv. Das ist letztlich Ziel wirtschaftlichen Handelns.

Wie schaut es bei den Inputkosten in Europa und in Österreich aus? – Sie wissen, wir haben enorm hohe Personalkosten, enorm hohe Lohnnebenkosten, die vor allem durch hohe Steuern auf den Faktor Arbeit, aber auch durch hohe Sozialabgaben bedingt sind, also keine optimalen Rahmenbedingungen.

Wir haben hohe Rohstoffkosten. Es muss auch einmal darüber nachgedacht werden, inwieweit eine Schwächung des Euro nicht einen enormen Nachteil darstellt, weil wir auf der Welt auch Rohstoffe einkaufen und diese Rohstoffe um 25, 30 Prozent teurer werden. Also es ist nicht alles gut im Sinne einer Förderung der Exportwirtschaft, wenn der Euro so schwach ist. Diese Effekte müsste man sich genauer anschauen.

Wir haben leider auch sehr hohe Energiekosten in Europa. Eine der Ursachen dafür ist, dass auf den Energiekosten sehr hohe Steuern drauf sind. Es gibt im Steuer- und Abgabenbereich, wie gesagt, hohe Steuern und Abgaben auf Personal, aber auch eine hohe Besteuerung auf Unternehmensergebnisse. Die Regierung hat ja jetzt mit der Erhöhung der Kapitalertragsteuer, wobei gesagt wird, das treffe nur die Aktionäre und Dividendeneigentümer – in Wirklichkeit trifft es natürlich jede kleine GesmbH mit 2,5 Prozent KESt-Erhöhung –, die Rahmenbedingungen nicht gerade verbessert.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 56

Wir haben Auflagen für den Umwelt- und Klimaschutz. Hier ist festzustellen, dass eine Politik mit Maß und Ziel zu machen ist.

Ganz wichtig ist auch die langfristige Planbarkeit und Vorhersehbarkeit der Wirtschafts­politik.

Nächster Standortfaktor: bürokratische Hemmnisse, das Bürokratiemonster EU. Das trifft im Übrigen die KMUs wahrscheinlich härter als die Industrie.

Zentral ist auch ein entsprechender Absatzmarkt für Kunden vor Ort, der sogenannte Binnenmarkt. Da gibt es auch Entwicklungen, problematische Entwicklungen, dass die Kaufkraft sinkend ist.

Ein weiterer Standortfaktor ist ein funktionierender Rechtsstaat, ein staatliches Rechtssystem, das Rule of Law. Wir haben Gott sei Dank keinen mafiösen Parallel­strukturen in Österreich, aber die Konzernsonderklagsrechte im TTIP, womit Konzerne Staaten bei privaten Schiedsgerichten verklagen können, sind mit einem entwickelten Rechtsstaat unseres Erachtens nicht vereinbar.

Kurzum: Europa befindet sich im globalen Wettbewerb der Standorte. Ich habe den Eindruck, dass Europa hier sehr aufpassen muss, seine Position zu halten.

Im Bericht ist ein ganzes Bündel an Zielen und Maßnahmen definiert. Die Europäische Kommission und der Rat wollen die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie stärken, etwa durch Infrastrukturausbau, durch Förderung von Unternehmertum, durch Innovation und Qualifikationen, durch Angleichung der Kosten für Energie und Roh­stoffe an internationale Gegebenheiten und Sicherstellung der Verfügbarkeit dieser Inputs, durch Erhöhung des Anteils der Industrie am EU-BIP auf 20 Prozent bis zum Jahr 2020. Das sind alles gute Ziele. Die klingen gut, die unterstützen wir. Der Teufel liegt aber immer im Detail der Umsetzung, und wir sind gespannt, wie die Umsetzung gelingen wird.

Die österreichische Position dazu ist unter anderem: Die regulatorischen Rahmen­bedingungen für Unternehmen sollen verbessert und Strukturreformen angegangen werden. Da kann ich nur sagen: Wie wahr, wie wahr! Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf aber gleichzeitig festhalten, dass wir zwei konkrete Maßnahmen der Bun­desregierung in diesem Zusammenhang ausdrücklich begrüßen und auch unter­stützen. Das ist zum einen die Entwicklung einer österreichischen Standortstrategie für über 300 Leitbetriebe gemeinsam mit 40 Vorstandsvorsitzenden. Das ist zum anderen das Projekt „Industrie 4.0“ zur Unterstützung des Strukturwandels in Richtung einer vernetzten Industrie und intelligenter Fertigungsprozesse.

Zentrale Bedeutung für die positive Entwicklung des europäischen Wirtschafts­stand­ortes hat auch der Bereich Energie. Die EU hat im Energiebereich eine Importab­hängigkeit von 53 Prozent, die sich nach Energieträgern wie folgt darstellt: Rohöl 88 Prozent, Erdgas 66 Prozent, feste Brennstoffe 42 Prozent, Uran 95 Prozent.

Folgende energiepolitische Ziele werden von uns Freiheitlichen unterstützt:

Verringerung der Importabhängigkeit und Importquote, insbesondere hinsichtlich fos­siler Brennstoffe.

Verringerung des Anteils fossiler Brennstoffe beziehungsweise Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien.

Völliger Ausstieg aus der Atomenergie. (Vizekanzler Mitterlehner: Wir sind eh nicht eingestiegen!) – Ja, aber wir reden jetzt von der europäischen Ebene. – Was bilden wir uns eigentlich ein, unseren Kindern und Kindeskindern über tausende Jahre diesen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 57

unkon­trollierbaren Atommüll zu hinterlassen, nur weil es ein bis zwei Generationen bequem haben wollen?! (Beifall bei der FPÖ.)

Erhöhung der Energieeffizienz. Das sind wir nicht nur unserer Umwelt schuldig, son­dern das ist auch ein absoluter wirtschaftlicher Zukunftsbereich für Forschung und Entwicklung und auch für die Schaffung von Unternehmen und Arbeitsplätzen.

Ich denke hier an intelligente Energie-Managementsysteme, nicht nur für Privat­haus­halte, sondern vor allem auch für große Gebäude wie etwa Schulen, Krankenhäuser und Amtsgebäude; ich denke an eine Steigerung und Weiterentwicklung zum Thema Speicherbarkeit von Energie. Das sind ganz große Forschungsthemen. Ebenso das Thema Weiterleitung von Energie von A nach B. Da sollten die Ressourcen gebündelt und gesteigert werden.

Wir Freiheitliche sind der Meinung, dass das brennendste Problem von heute das Problem der explodierenden Arbeitslosigkeit ist. Wir Freiheitliche wollen eine Industrie­politik und eine Energiepolitik machen, deren oberstes Ziel die Schaffung von wert­schöpfenden Arbeitsplätzen ist, aber die auch vereinbar mit dem Erhalt einer sauberen Umwelt ist. Da muss man eben mit Maß und Ziel vorgehen. Diesbezüglich liegt ja nur scheinbar ein Zielkonflikt vor. Intelligente Politik bringt diese beiden wichtigen Ziele unter einen Hut. Das kann aber nur eine Politik sein, die unserer Wirtschaft auch in allen anderen kritischen Standortfaktoren, die ich vorhin angesprochen habe, die optimalen Rahmenbedingungen am Standort bietet und die unseren Arbeitnehmern noch mehr brutto, ah, noch mehr netto vom Brutto im Börsel lässt. (Abg. Lichtenecker: Oh, oh, Herr Kollege!)

Faktum ist aber auch, ohne Arbeitsplatz gibt es nicht einmal ein Brutto. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.38


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Töchterle zu Wort. – Bitte.

 


11.38.32

Abgeordneter Dr. Karlheinz Töchterle (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Auf Wunsch der Grünen wurde dieser Tagesordnungspunkt ins Plenum gehoben. Ansonsten wäre der Bericht im Ausschuss enderledigt worden. Mir ist diese Hebung recht, wenn sie einen Beitrag dazu leistet, dass Wissenschaft und Forschung als zentrales Thema wieder einmal in Erinnerung gerufen werden. Sie sind ein wichtiges Thema dieses Vorhabensberichts. Sowohl die aktuelle lettische Prä­sidentschaft als auch das 18-Monatsprogramm der drei Präsidentschaften Italien, Lettland und Luxemburg heben hervor, welch hohen Stellenwert Wissenschaft, For­schung und internationale Vernetzung für die Weiterentwicklung des europäischen Raumes haben.

Diese Aktivitäten finden vor allem in zwei Rahmen statt. Einerseits im Pro­gramm Horizont 2020, an dem ich in meiner Zeit als Wissenschafts- und Forschungsminister auch mitwirken durfte, wo zum Beispiel betreffend die großen gesellschaftlichen Herausforderungen auch auf meinen Wunsch hin noch die Bedeutung der Kultur- und Gesellschaftswissenschaften hineingenommen wurde. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen bedrückenden Konflikte wird deutlich, wie wichtig ihr Beitrag hier sein kann.

Ein bedeutender Aspekt ist natürlich auch die internationale Mobilität, die gefasst ist in das Programm ERASMUS+, mit dem neben der bisherigen Studierendenmobilität, die ERASMUS schon lange fördert und woran Österreich sehr erfolgreich beteiligt ist, weitere, zusätzliche Möglichkeiten für internationale Vernetzung und Mobilität geschaf-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 58

fen werden. Gerade der akademische Bereich war ja immer schon mobil, immer schon international, konnte sich gar nicht anders weiterentwickeln als in internationaler Kommunikation. Die EU bietet hier eine Fülle von hervorragenden Möglichkeiten – bei ERASMUS+ jetzt noch mehr als bisher –, um die Internationalität und die Kommunikation innerhalb der Studierenden und der Forschenden zu verstärken.

Was den wissenschaftlichen und den Forschungsbereich betrifft, haben wir in Öster­reich auch mehrere Instrumente, die dazu dienen sollen, den Erfolg, den wir schon im 7. Rahmenprogramm hatten, jetzt auch in Horizont 2020 fortzusetzen und zu verstärken. Die ersten Anzeichen – das Programm läuft ja schon seit Anfang 2014 – deuten darauf hin, dass uns das gelingt. Hier ist vor allem die Forschungsför­derungs­gesellschaft, die FFG, zu bedenken, die intensive Beratung und Unterstützung für Einzelanträge, aber auch für Institutionen anbietet, damit hier möglichst erfolgreich agiert werden kann. Wie gesagt, die ersten Zahlen zeigen, dass wir an den Erfolg des 7. Rahmenprogramms anschließen können.

Insgesamt bieten die Programme der EU eine Fülle von Möglichkeiten, die Finan­zierung, aber auch die Wissensbasis für österreichische Forscher und für österreichi­sche Studierende zu verstärken. Insofern ist es wichtig, dass man die Vorhaben, die hier aktuell laufen, genau im Auge behält und dass man das Beste aus ihnen heraus­holt. Bisher scheint uns das zu gelingen, und ich wünsche allen Akteuren, die da tätig sind, weiterhin viel Erfolg. (Beifall bei der ÖVP.)

11.42


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort. – Bitte.

 


11.42.38

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Präsident, Sie hatten recht, es war nicht besonders rücksichtsvoll, dass wir offen­kundige Verhandlungen im Plenarsaal führen. Bitte um Entschuldigung! Vielleicht erlaube ich mir am Schluss ein Bonmot dazu, was da gerade verhandelt wird. – Jetzt aber zur Sache.

Herr Kollege Töchterle, ja, die Grünen haben das draufreklamiert, allerdings wegen eines Berichtsteils zu den Vorhaben der Union 2015, soweit er – und deshalb aus meiner Sicht jetzt die Reklamierung für die Debatte hier – vor allem auch die Wirt­schaftsvorhaben betrifft, und da ausgerechnet etwas, was in diesem Wirtschafts-Vorhabensbericht gar nicht großartig ausgeleuchtet ist – und genau das ist der Grund, warum wir hier darüber reden wollen –, nämlich, und das wird Sie nicht überraschen, die Sache der Handelsabkommen, gar nicht so sehr im Allgemeinen, sondern im Konkreten, TTIP, was möglicherweise von bestimmten Abläufen, die mit CETA zusammenhängen, nicht ganz zu trennen ist.

Wir haben das jetzt regelmäßig hier als Gegenstand der Debatte, dafür sorgen schon immer wir – manche andere auch –, insbesondere seit wir Ende September hier einen Nationalratsbeschluss gefasst haben. Ich merke auch, dass dann immerhin da die Aufmerksamkeit in gewisser Weise steigt. Jetzt wollte ich nur schnell rekapitulieren, was immer wieder zwischendurch Neues passiert, und ich will das ja auch ganz offen ansprechen, denn ich finde es ja völlig legitim, dass es da in der Sache selbst unterschiedliche Positionen gibt.

Mittlerweile, seit wir das hier ausführlich diskutiert haben, gab es ja wieder einen EU-Gipfel auf Regierungschef-Ebene und durchaus auch informelle Treffen oder jedenfalls Gespräche von Ihnen, Herr Vizekanzler und Wirtschaftsminister, mit der zuständigen Frau Kommissarin Malmström. Wenn das richtig wiedergegeben wurde, war auch der


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 59

Herr Umweltminister dabei. – Auch das ist mit Sicherheit eine legitime Vorgangsweise, wenn Sie als zuständiger Minister mit der zuständigen Kommissarin darüber Ge­spräche führen. Die Frage ist nur: Worum geht es jetzt und wo stehen wir?

Ich fange bei TTIP an. – Möglicherweise müssen wir uns über CETA unterhalten, wenn es darum geht, dass da bestimmte seltsame Abläufe oder Gefahrenmomente aus unserer Sicht zu diagnostizieren sind.

Stand TTIP: Sie kennen das, ich bin immer nur bei der Frage des Investorenschutzes, das ist ja der Dreh- und Angelpunkt. Jetzt hat die Kommission selber das im Vorjahr herausgenommen. Dann verwabbert der Prozess ein bisschen, und dann passiert im Jänner etwas Interessantes. Unseren Informationen nach, und wir können das ja nachlesen in den Dokumenten – die ich jetzt nicht öffentlich wiedergeben werde, denn das kann ja höchstens ein Akt der Notwehr sein, und so schlimm geht es mir gerade nicht –, ist klar erkennbar, dass die Kommission die Mitgliedstaaten fragt beziehungs­weise ein Thema aufruft und sagt:

Wir, die Kommission, sagen euch Mitgliedstaaten, die ihr uns ein Mandat gegeben habt, und zwar schon eineinhalb Jahre vorher, und fragen euch: Dieser Investitions­schutz ist ja immer wieder ein Thema – im Übrigen gerade in Österreich; ich habe ja selber berichtet, dass das sogar in Davos ein Thema war –, und wir, die Kommission, können aber umso stärker und glaubwürdiger, und was weiß ich wie, agieren – also aus Sicht der Kommission, die ihrerseits das Mandat der Mitgliedstaaten referiert, ursprünglich ja auch von Österreich –, wenn wir wissen: Wie ist das jetzt mit ISDS? Denn eigentlich möchten wir jetzt wieder klare Positionen haben. Wir haben es zwar herausgenommen, dann hat der Herr Juncker anlässlich der Kommissionsvorstellung und -angelobung gesagt, das wird jetzt alles ein bisschen anders, wenn nicht über­haupt ganz anders. Frau Malmström ist dazu getrieben worden, muss man fast sagen, zu beteuern, der Investitionsschutz werde jetzt total hinterfragt. Ein paar Monate später war wieder alles anders. Mittlerweile halten wir bei dem Punkt, dass die Kommission jetzt die Mitgliedstaaten fragt – aber nicht die Minister, sondern auf Beamtenebene –: Wie halten wir es denn jetzt?

Und jetzt passiert folgende Seltsamkeit: Österreich nützt das nicht, um zu sagen: Moment, wir haben diesen Nationalratsbeschluss, und deshalb müssen wir da einmal hart dagegenhalten! – Das ist nicht passiert. Was hingegen immer sehr wohl passiert – und darauf weisen Sie ja regelmäßig hin, Herr Minister –, ist, dass auf allen Ebenen mittlerweile der Nationalratsbeschluss referiert wird. Das ist richtig, ich streite das gar nicht ab. Es ist aber nicht das Auslangen damit zu finden – denn Sie kennen schon unseren Nationalratsbeschluss, in dem eine äußerst skeptische Position eingenommen wird und der sich, der diplomatischen Sprache entkleidet, in Wahrheit als Ablehnung von ISDS-Klauseln lesen lässt –, dass Sie dann sagen, da haben wir zwar einen Beschluss, aber verhandeln tun wir trotzdem so, als ob es diesen nicht geben würde. Und wenn wir Sie damit konfrontieren, dann ist Ihre Antwort – ich bin ja gespannt auf die heutige –: Nein, nein! Wir haben eh gesagt, was der österreichische Nationalrat dazu sagt!

Ja, aber was zählt denn das dann? An sich hätte der einzelne Mitgliedstaat, und damit auch Österreich, gar nicht mehr so leicht Einfluss auf die Verhandlungsführung, weil das die Kommission macht – weil es nun einmal so passiert ist –, inklusive ISDS. Jetzt kommen die ohnedies schon zurück und fragen: Hallo, was ist denn da?, und Österreich sagt nicht: Wir haben auch eine andere Möglichkeit! Wir haben entweder die Möglichkeit – das ist immer Ihr Text – des verbesserten ISDS oder so. Aber das reicht dem Parlament nicht. Die verbesserte ISDS-Version ließ sich bis jetzt nur in CETA lesen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 60

Sie haben einmal irrtümlicherweise behauptet, Herr Vizekanzler, dass das jetzt ohne­dies alles viel besser sei und der Nationalratsbeschluss deshalb nicht mehr gelten würde, weil nämlich die CETA-Formel so super sei. – Ich muss Sie noch einmal daran erinnern, dass wir das im Wissen von CETA gemacht haben! Der Vertrag war schon sieben Wochen hier im Haus gelegen, als der Nationalrat beschlossen hat: Nein, die ISDS ist momentan nicht als sinnvoll erkennbar.

Und daran gibt es auch nicht viel zu verbessern, denn da geht es um die Grundprin­zipien! Diesbezüglich darf man natürlich unterschiedlicher Meinung sein. Aber was nicht geht, ist, dass – erstens – das verhandelnde Wirtschaftsministerium in eine andere Richtung marschiert, als der Nationalrat hier vorgeben wollte und sollte. Und zweitens: Erklären Sie uns dann noch einmal den Disput mit dem Bundeskanzler, der jetzt – ähnlich – immer sagt: Nein, in Österreich ist der Nationalrat dagegen!, und auf den Gipfeln sogar Protokollanmerkungen machen lässt – aber gleichzeitig stimmt er dann wieder mit, dass alles schneller gehen soll, so wie der Wüde auf der Maschin’. Auch das ist nicht befriedigend.

Aber jetzt bleiben wir bei der Rolle des Wirtschaftsministeriums. Man darf von mir aus jede Meinung haben, das ist logisch. Wir haben da auch inhaltlich Unterschiede. Aber was diesen ISDS-Teil betrifft, finde ich es nicht korrekt, wie hier die österreichische Regierung, letztendlich auch sehr stark vertreten durch Sie und Ihre Beamten, vorgeht. Entweder Sie stellen sich jetzt hierher und sagen: Der Nationalrat hat einen Irrtum begangen, und wir sind da nicht zurechnungsfähig gewesen!, oder Sie erklären, warum ISDS über Nacht so viel besser werden soll, nämlich so viel besser als in CETA – denn das war die Grundlage des Beschlusses auch sämtlicher ÖVP-Abgeordneter hier herinnen –, oder Sie erklären irgendetwas anderes.

Was aber nicht geht, ist, dass eine Entschließung des Nationalrates, in der es um derart wesentliche Dinge geht, de facto unelegant umgangen wird, indem man zwar immer sagt, in Österreich gibt es da einen Beschluss, aber dann etwas anderes macht. Und wenn wir Sie damit konfrontieren, dann erklären Sie uns: Wir haben eh gesagt, dass es einen Beschluss gibt. – Das ist eigentlich eine krumme Tour.

Korrekt wäre, wenn Sie hier erwirken würden, dass der Nationalrat etwas anderes beschließt – das dürfen Sie als Regierung –, dann ist das halt eine neue Situation, auch im österreichischen Nationalrat, oder Sie agieren so, dass ISDS, und da haben Sie jetzt in Wirklichkeit mehrere Möglichkeiten, aus TTIP herausgenommen wird. Ich verstehe überhaupt nicht, warum es nicht so ist. Die Europäer brauchen das nicht wirklich – da müsste man dann in der Sache darüber reden, ich war jetzt im Proze­duralen –, und die Argumentation der Kommission war: Na ja, den Amerikanern ist es so wichtig; wir wollen unsere Verhandlungsposition nicht schwächen, deshalb soll es wieder hinein, und deshalb, liebe Mitgliedstaaten, gebt uns das Mandat! – Ja, das ist nicht unplausibel, aber das kann nicht unter Duldung von Österreich geschehen. Es tut mir nicht leid! – Sonst sagt man: Tut mir leid für Sie. – Nein, es tut mir nicht leid! Halten Sie sich an das, was da beschlossen worden ist! (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Holzinger.)

11.51

11.51.10 *****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Kogler, einem Minister, einem Mitglied der Bundesregierung eine „krumme Tour“ vorzuwerfen, geht hier herinnen nicht! Ich


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 61

muss Ihnen dafür einen Ordnungsruf erteilen. (Abg. Neubauer: Geh, bitte! – Abg. Pirklhuber: Er hat von krummen Geschäften gesprochen!)

*****

Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. – Bitte.

 


11.51.26

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Die Sachlage ist ja ganz einfach. Intensive Handelsbeziehungen mit den USA sind weder per se gut, noch sind sie schlecht. Die Frage ist einfach, wie sie gestaltet werden und was sie widerspiegeln. Spiegeln sie nur die Interessen von Konzernen wider oder auch die Interessen von ArbeitnehmerInnen, von VerbraucherIn­nen oder von der Umwelt? Deshalb haben wir hier im Nationalrat diesen Ent­schließungs­antrag eingebracht, der ja auch vom Bundeskanzler und auch von uns in all den Verhandlungen berücksichtigt wird, indem wir unsere Wünsche und unsere Kritik­punkte deponieren.

In diesem Antrag, aber auch in der Erklärung Österreichs für das Protokoll des Europäischen Rates, die der Bundeskanzler dort verfassen hat lassen, steht ganz einfach drinnen: Gemäß der Entschließung des österreichischen Nationalrates zu Frei­handelsabkommen der EU mit Kanada und den USA ist die Einhaltung hoher sozialer, datenschutzrechtlicher und ökologischer Mindeststandards verpflichtend. Eine Absenkung der europäischen Standards gilt es zu verhindern.

Wichtig ist ein zweiter Punkt: Es müssen gemischte Abkommen sein. Das heißt, wir hier im Parlament beschließen darüber. Drittens wird die Frage der Sinnhaftigkeit von ISDS-Klauseln angesprochen. – Alle diese Punkte gilt es zu erfüllen.

Bei den ISDS-Klauseln wurden gewisse Verbesserungen angedacht, aber diese Ver­besserungen würden rechtsstaatlich nichts verändern.

Wie Sie wissen, gibt es ja nicht nur von unserer Seite Widerstand, sondern es hat ja in letzter Zeit auch von 129 Professoren renommierter amerikanischer Rechtsfakultäten die Aufforderung gegeben, den ISDS-Klauseln nicht zuzustimmen, da wir eine aus­gebildete und ausgeprägte Rechtsstaatlichkeit haben, die USA ebenfalls. Daher besteht diese Notwendigkeit nicht, und daher werden wir auch im Parlament nicht zustimmen, weil wir ja auch gemeinsam diesen Entschließungsantrag gemacht haben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

11.54


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker zu Wort. – Bitte.

 


11.54.17

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Damen und Herren! In der EU-Vorhaben-Jahresvorschau ist festge­halten, dass bei den Freihandelsabkommen ein offener und fairer Handel das oberste Ziel ist.

Ein fairer Handel, ja das ist ein oberstes Ziel, und wir haben auch heute in der Säulen­halle die Gelegenheit, viele NGOs und Unternehmungen zu sehen, die mit diesem ganz zentralen und wichtigen Thema seit Jahren arbeiten und hier auch die ent­sprechenden Produkte vorstellen.

Wenn es um Fairness geht, dann stellt sich auch die Frage, wie wir unser Umfeld ge­stalten und wie wir diese Freihandelsabkommen gestalten. Gerade beim Thema TTIP


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 62

ist man von Fairness weit entfernt, daher auch der Beschluss hier im Nationalrat und das Pochen darauf, dass er eingehalten wird.

Herr Minister, die Menschen draußen sind verunsichert: Der eine Teil der Bundesre­gierung sagt das – der andere Teil der Bundesregierung agiert in einer anderen Form. Ich glaube, es braucht eine geschlossene Vorgangsweise im Sinne des Beschlusses hier im Haus, und es ist notwendig, einige Dinge ganz klarzustellen. Wenn das Credo immer ist, ja, dieses Freihandelsabkommen bringt Europa sehr viel, Österreich sehr viel, dann stellt sich immer die Frage: Was heißt denn „viel“, und auf wessen Kosten wird das gehen? Und wenn seitens der Europäischen Union betont wird, dass das in den nächsten zehn Jahren ein Wirtschaftswachstum von 0,5 Prozent ergeben wird, dann ist das halt ein sehr mageres Ergebnis, wenn man das auf die jährlichen Wachstumsraten umrechnet, und daher muss man das auch aus dieser Perspektive sehr wohl genau prüfen.

Ja, es geht um Transparenz, um Offenlegung der Verhandlungen, und es geht selbst­ver­ständlich darum, dass den Konzernen keine zusätzlichen Rechte zugestanden werden, wie beispielsweise die Sonderklagsrechte. Das kann nicht sein, das wollen wir nicht, und dafür muss man auch geradestehen. Und selbstverständlich geht es um die Aufrechterhaltung der Standards, sei es im Lebensmittelbereich, im Umweltbereich, im Arbeitsrecht oder im Konsumentenschutz. Ja, und selbstverständlich wird es auch darum gehen, dass wir genau hier im Parlament auch diese Abkommen beschließen werden.

Herr Minister, das sind alles große Punkte, um die es in den nächsten Monaten gehen wird, und klar ist, dass es eine konsequente, geradlinige Haltung seitens der öster­reichischen Regierung und des österreichischen Parlaments geben muss, auch im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, die sich das klar erwarten.

Ein anderer Bereich, der hier im Bericht auch noch festgehalten ist, ist das Thema klein- und mittelständische Unternehmungen. Im SME Pact geht es darum, wie wir genau diese Unternehmungen auch unterstützen und stärken können, was die Entwicklung einer guten Wirtschaft braucht – und ja, es braucht selbstverständlich ein modernes, zukunftsorientiertes Steuersystem, wobei wir gestern festgestellt haben, dass die Vorlagen der Bundesregierung bei Weitem stark verbesserungsfähig sind, insbesondere auch im Sinne der Ökologisierung und der Gerechtigkeit.

Aber es geht selbstverständlich auch um gute Rahmenbedingungen für Jungunter­nehmungen, um eine Übersichtlichkeit in den Unterstützungsmechanismen, Förder­instru­mentarien. Es ist auch, und das sage ich ganz offen, ein wichtiger Schritt in Bezug auf Crowdfunding gemacht worden. Die näheren Details werden wir uns noch anschauen, aber selbstverständlich geht es darum, genau diese jungen, modernen, kleinen Unternehmungen jetzt zu unterstützen. Und da wird es von österreichischer Seite auch darum gehen, bei den Ein-Personen-Unternehmungen wesentlich stärker auf die Verbesserung der Situation der sozialen Sicherungssysteme zu schauen – Stichwort Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage, Abschaffung der Selbstbehalte im Bereich Krankengeld.

Und, als Letztes angemerkt, der Abbau von Bürokratie. Herr Minister, es hat vergan­genen Sommer von Ihrem Ministerium aus eine Initiative gegeben, dass sich die Unter­nehmungen melden sollen, um mitzuteilen, wo sie glauben, dass es Verbesserungs- und Änderungsbedarf gibt. Es sind mehr als 400 Vorschläge eingegangen. Ein drei­viertel Jahr ist vergangen, das Ganze hat gut geruht, ist gut abgehangen – es gilt an dem weiterzuarbeiten. Uns interessieren die Ideen, die jetzt tatsächlich aus dem gewachsen sind. An der Zeit ist es längst. (Beifall bei den Grünen.)

11.59



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 63

Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Alm. – Bitte

 


11.59.46

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Der EU-Vorhabensbericht ist ja recht umfangreich. Ich habe mir da zwei Punkte etwas näher angesehen, das ist zum einen die „Umsetzung des ,Small Business Act‘“ und zum anderen „Digitale Wirtschaft / Digitaler Binnenmarkt“.

Da sind folgende drei Forderungen besonders aufgefallen: die Förderung von unternehmerischem Handeln, der bessere Zugang zu Finanzmitteln und Märkten für KMUs und die Förderung neuer Geschäftsmöglichkeiten für KMUs und Start-ups.

Da wollen wir konstruktiv sein und die Arbeit der Regierung unterstützen. Wir haben Ihnen drei saubere Anträge mitgebracht, die ich kurz durchgehen will.

Der erste betrifft die Förderung von unternehmerischem Handeln. Das kann unter anderem dadurch gefördert werden, dass man Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Erfolg partizipieren lässt. Wir orientieren uns da an einem Vorschlag aus dem Regie­rungsprogramm, den Kollege Wöginger schon eingebracht hat – zumindest als Wort­meldung, nicht als Antrag.

Da möchte ich gleich den folgenden selbsterklärenden Entschließungsantrag verlesen und dazu ausführen, wie das in der Praxis funktionieren kann.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Alm, Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mitar­beitererfolgsbeteiligung

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetz­entwurf zuzuleiten, demzufolge die abgabenbegünstigte Mitarbeitererfolgsbeteiligung (eventuell begünstigte Prämie für Arbeitgeber, die keinen Gewinn ausweisen können): maximal 10 Prozent des Bilanzgewinns, maximal 1 000 € pro MitarbeiterIn pro Jahr, pauschal mit 27,5 Prozent besteuert, befristet auf drei Jahre eingeführt wird.

*****

Wir haben hier schon den neuen KESt-Satz zur Anwendung gebracht.

Zweiter Punkt: besserer Zugang zu Finanzmitteln und Märkten für KMUs. In diesem Zusammenhang reden wir alle gerade über das Crowdfunding-Gesetz, das Alternativ­finanzierungsgesetz, das seit einem Jahr schon beschlossen sein sollte. Jetzt, ein Jahr später, haben wir eine Punktation vorliegen, was in diesem Gesetz drinnen stehen soll. Es wird allerdings noch einige Monate dauern, bis das ins Parlament kommt. Wir haben Ihnen deswegen eine hübsche Trägerrakete gebastelt. Wir haben aus dem Entwurf, der seit November, soweit ich weiß, im Ministerium liegt, einen eigenen Gesetzentwurf gemacht. Wir haben sozusagen unsere Änderungen schon eingebracht.

In Summe unterscheidet er sich nicht besonders von der Regierungsvorlage. Er enthält die wesentlichen Punkte, dass überhaupt ein Rechtsrahmen geschaffen wird, dass die volle Nutzung der 5 Millionen €, bis die Prospektpflichtschwelle greift, angewendet wird und dass es eine Prospektpflicht light ab 2,5 Millionen € gibt. Die Regierung sieht hier 1,5 Millionen € vor; das können wir natürlich leicht anpassen. Sie können sich hier die Zeit sparen und unseren Initiativantrag im Ausschuss durchbringen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 64

Dritter Punkt: Förderung neuer Geschäftsmöglichkeiten für KMUs und Start-ups. Hier haben wir einen Antrag aus unserem „Volksbarcamp“ mitgebracht. Das „Volksbar­camp“ ist ein neues, partizipatives Politikformat zur Bürgerinnen- und Bürgerbeteili­gung. Wir haben hier mit Start-ups Ideen zu parlamentarischen Anfragen und Anträgen entwickelt. Insgesamt haben wir 12 Anträge und Anfragen ausgearbeitet. Wir kennen also die Wünsche und Probleme der Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Bereich ganz genau.

Ein Problem für Start-ups sind zum Beispiel Förderungen im Umfeld von Start-ups. Da geht es nicht darum, mehr Geld zu bekommen, sondern es geht darum, in der Förder­landschaft Angebot und Nachfrage besser zusammenzubringen. Diesen Antrag haben wir mit Frau Zitta Schnitt und weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausge­arbeitet. Es ist ein Antrag zur Modernisierung des Förderwesens, den ich jetzt ein­bringe.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Modernisierung des Förderwesens für Start-ups

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird aufgefordert, in Abstimmung mit dem Bundesminister für Finanzen sowie dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie eine Evaluierung der Förderungen für Start-ups durchzuführen und bis zum 31.12.2015 ein ent­sprechendes „Förderreform-Konzept“ vorzulegen. Im Rahmen der Evaluierung sollen dabei folgende Punkte schwerpunktmäßig behandelt werden:

Anpassung der Förderkategorien an die realen Bedürfnisse,

Evaluierung von Umschichtungspotenzialen im Rahmen der gesamten Wirtschafts­förderung zum Zweck der Zurverfügungstellung eines höheren Gesamtvolumens an Förderungen und Finanzierungen für Start-ups,

Erfordernisse für einen Ausbau von Strukturförderungen für Start-up-Ökosysteme,

Evaluierung der aktuellen Regelungen für die Besetzung von Beiräten, Jurys und anderen relevanten Gremien in Bezug auf die Fördervergabe,

Erarbeitung von Möglichkeiten einer stärkeren Flexibilisierung im Rahmen einzelner Förderschienen, insbesondere im Hinblick auf Adaptierungen von Projektschwer­punk­ten gemäß den Marktgegebenheiten,

Verbesserungspotenziale zur Verwirklichung des „One-Stop-Shop-Prinzips“.

*****

Das sind drei Anträge, die wir ausgearbeitet haben. Zweien davon können Sie gleich heute Ihre Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

12.04



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 65

Präsident Karlheinz Kopf: Die von Herrn Abgeordnetem Alm soeben verlesenen Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Ver­handlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Niko Alm, Sepp Schellhorn, Kollegin und Kollegen betreffend Mitar­beitererfolgsbeteiligung

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Bundesministers für Wissen-schaft, Forschung und Wirtschaft zu den Vorhaben der Europäischen Union 2015 (III-146 d.B.)

Das Regierungsprogramm sieht für Wirtschaftstreibende auch einige positive Maß-nahmen vor, wie zum Beispiel den (nicht terminisierten) Plan die abgabengünstige Mitarbeitererfolgsbeteiligung einzuführen. Der Wortlaut im Regierungsprogramm lautet: "Abgabenbegünstigte Mitarbeitererfolgsbeteiligung (evt. begünstigte Prämie für Arbeitgeber, die keinen Gewinn ausweisen können): max. 10 % des Bilanzgewinns, max. 1.000 Euro pro MitarbeiterIn pro Jahr, pauschal mit 25 % besteuert, befristet auf 3 Jahre".

Mitarbeiterbeteiligungen haben generell einen motivatorischen Effekt auf die Beleg-schaft. Am eigenen Unternehmen beteiligte Mitarbeiter_innen haben eine emotionale  Bindung zu „ihrem“ Unternehmen, sind in ihren Beteiligungsüberlegungen langfristig orientiert und helfen so mit, längerfristige Unternehmensstrategien umzusetzen und als Kernaktionäre bzw. -gesellschafter zu einer Stabilisierung der Eigentümerstruktur beizutragen. Eine Erleichterung der Beteiligung von Mitarbeiter_innen am Erfolg des Unternehmens fördert unternehmerisches Denken und damit die Stabilität des Unternehmens und letztendlich die Arbeitsplatzsicherheit.

Beim dringlichen Antrag der NEOS am 21.01.2015 zum Thema Offensivpaket "Un-ternehmerisches Österreich" gab der Abgeordnete August Wöginger zu Protokoll, dass ein Modell ausgearbeitet würde, welches die Mitarbeitererfolgsbeteiligung vor-sieht. August Wöginger zur Mitarbeitererfolgsbeteiligung: „Das wäre ein Modell, das sofort umgesetzt werden könnte, bei dem von 1.000 € – wenn ein Unternehmer bereit ist, das an seine Mitarbeiter auszuschütten – mit einer Endbesteuerung von 25 Prozent 750 € übrig bleiben sollten. Das könnte man relativ schnell machen. Aus meiner Sicht ist da auch die Gegenfinanzierung keine Frage, weil das den Konsum ankurbeln würde. Und das sollten wir mit einer Steuerreform auch bezwecken.“

Da dieses Modell der Mitarbeitererfolgsbeteiligung auch im Regierungsprogramm steht und laut August Wöginger auch sofort umgesetzt werden könnte, besteht unsere Forderung einzig und alleine darin, dies auch zu tun.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat umgehend einen Gesetzes­entwurf zuzuleiten, demzufolge die abgabenbegünstigte Mitarbeitererfolgsbeteili-gung (evt. begünstigte Prämie für Arbeitgeber, die keinen Gewinn ausweisen können): max.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 66

10% des Bilanzgewinns, max. 1.000 Euro pro MitarbeiterIn pro Jahr, pauschal mit 27,5% besteuert, befristet auf 3 Jahre eingeführt wird."

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen betreffend Modernisierung des Förderwesens für Start-Ups

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Wissenschaftausschusses über den Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zu den Vorhaben der Europäischen Union 2015 (III-146/512 d.B.)

Laut Austrian Startup Report 2013 spielen Förderstellen – neben privaten Inves­tor_innen - eine wichtige Rolle für die Finanzierung von Start-Ups, denn rund 60 Prozent der befragten Unternehmen haben eine Finanzierung durch öffentliche Förderstellen bekommen.

Eine wesentliche Erkenntnis des Austrian Startup Report 2013 deckt sich allerdings sehr gut mit dem, was wir von NEOS sehr oft im direkten Kontakt mit Start-Ups zu hören bekommen: 65% der Start-Ups finden die Förderlandschaft unübersichtlich. 56% der befragten Start-ups sind der Meinung, dass das Förderangebot nicht ausreichend sei. Dies liegt wahrscheinlich nicht am insgesamt tatsächlich verfügbaren Förder­volumen, sondern daran, dass nur ein vergleichsweise geringer Teil davon für Start-Ups in Frage kommt.

Dieser Antrag ist im Rahmen des Volksbarcamps, am 13.02.2014, durch die Zusam­menarbeit von Zitta Schnitt und anderen Teilnehmer_innen entstanden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird aufgefordert, in Abstimmung mit dem Bundesminister für Finanzen sowie dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie eine Evaluierung der Förderungen für Start-Ups durchzuführen und bis zum 31.12.2015 ein ent­sprechendes "Förderreform-Konzept" vorzulegen. Im Rahmen der Evaluierung sollen dabei folgende Punkte schwerpunktmäßig behandelt werden:

Anpassung der Förderungskategorien an die realen Bedürfnisse.

Evaluierung von Umschichtungspotenzialen im Rahmen der gesamten Wirtschafts­förderung, zum Zweck der Zurverfügungstellung eines höheren Gesamtvolumens an Förderungen und Finanzierungen für Start-Ups.

Erfordernisse für einen Ausbau von Strukturförderungen für Start-Up-Ökosysteme.

Evaluierung der aktuellen Regelungen für die Besetzung von Beiräten, Jurys und anderen relevanten Gremien in Bezug auf die Fördervergabe.

Erarbeitung von Möglichkeiten einer stärkeren Flexibilisierung im Rahmen einzelner Förderschienen, insbesondere im Hinblick auf Adaptierungen von Projektschwer­punk­ten gemäß den Marktgegebenheiten.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 67

Verbesserungspotenziale zur Verwirklichung des "One-Stop-Shop-Prinzips".

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner zu Wort. – Bitte.

 


12.05.13

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her­ren! Wir haben unter dem jetzt zur Debatte stehenden Tagesordnungspunkt einen Bericht vorliegen, wo es darum geht, über die Vorhaben der Europäischen Union zu diskutieren, und zwar im Bereich Wirtschaft und im Bereich Wissenschaft und For­schung. Das sind zwei ganz wichtige Bereiche. Bevor ich auf Detailfragen eingehe, erlauben Sie mir einen kurzen Überblick. Es gibt dazu für interessierte Abgeordnete, die nicht im Wissenschafts- oder im Wirtschaftsausschuss sind, einen zusammen­fassenden Bericht wie auch bei allen anderen Ministerien.

Was den Teilbereich Wissenschaft, Forschung und Innovation anbelangt, hat Kollege Töchterle schon angemerkt, dass es sehr positiv ist, dass dieser sehr wichtige Teil auch hier im Parlament einmal in den Vordergrund rückt, denn im Endeffekt sind Investitionen in Wissenschaft, Forschung und Innovation die Basis für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit, aber auch für Beschäftigung.

Daher haben auch die lettische Präsidentschaft, die kommende luxemburgische Prä­sidentschaft und auch die Italiens ebenso wie die Kommission einen Schwerpunkt in diesen Bereichen gesehen, wobei die Zielsetzungen vor allem in folgenden Punkten liegen:

Es geht um einen stärkeren Fokus auf gesellschaftspolitische Herausforderungen. Es geht um den Fokus auf die Nutzung von Forschungsergebnissen, also die Umsetzung auch in Richtung Wettbewerb. Es geht darum, bessere Rahmenbedingungen für Inno­vation zu haben. Und es geht um eine Steigerung der Effizienz der Ausgaben für Wissenschaft, Forschung und Innovation.

Wir haben, was die Umsetzung auf europäischer Ebene anbelangt, eine Konzentration vor allem auf zwei Punkte: auf der einen Seite die Umsetzung von „Horizon 2020“ und auf der anderen Seite die Fertigstellung und Umsetzung der „ERA roadmap“ mit den Schwerpunkten, vor allem die transnationale Zusammenarbeit im Rahmen der gesell­schaftlichen Herausforderungen zu stärken, die Forscherkarrieren und vor allem deren Mobilität zu entwickeln und die Verstärkung des Wissenstransfers durchzuführen.

Was mein Haus und was Österreich anbelangt, haben wir uns auf folgende drei Bereiche konzentriert: einerseits möglichst aktive Beteiligung an „Horizon 2020“. Das funktioniert sehr gut. Wir haben bis jetzt, was die ersten Zwischenergebnisse anbe­langt, positivere Umsetzungen und mehr Beteiligung und auch mehr Zuerkennung von Projekten als im letzten Rahmenprogramm. Es ist uns gelungen, da auch KMUs – das ist eine neue Möglichkeit hier – stärker einzubeziehen. Wir liegen damit, auch was den Schnitt der Erfolgsrate im Vergleich anbelangt, mit 16,5 Prozent der Beteiligungen über dem EU-Durchschnitt von 13,9 Prozent der Beteiligungen. Wir haben also auch in die­sem Zusammenhang eine gute Entwicklung. Das wird für die Zukunft auch sehr wichtig sein, um die sogenannten Grand Challenges – Fragestellungen im Bereich CO2 und anderes – zu bewältigen.

Wir haben, was die Roadmap im ERA-Bereich anbelangt, eine bessere gemeinsame Abstimmung. Auch die Nutzung von gemeinsamen Forschungsinfrastrukturen ist nicht


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 68

nur geplant, sondern auch in der Umsetzung. Ich nenne Ihnen ein Beispiel, damit sich auch die Zuseher oder Zuhörer das ein wenig vorstellen können.

Da geht es zum Beispiel darum, die European Synchrotron Radiation Facility in Grenoble – das ist eine Art riesiges Röntgengerät, mit dem Experimente aus den Bereichen Nanostrukturforschung, Materialforschung und Strukturbiologie durchgeführt werden – gemeinsam zu nutzen. Das heißt, da haben Forscher aus ganz Europa Zugang. Und die Koordination in diesem Bereich liegt bei der Österreichischen Aka­demie der Wissenschaften, was besonders erfreulich ist.

Wir wollen auch gemeinsame europäische Standards für Förderregeln und Förder­verfahren entwickeln und anderes mehr.

Dritter Punkt – aufgrund der vorgeschrittenen Zeit hier nur fragmentarisch erwähnt –: Eines der wichtigsten Projekte im Bereich der EU ist das Programm „Erasmus+“. Es gibt da nicht nur die Konzentration auf Forschung, sondern auch die Ausweitung auf Lehrlinge, sogar auf Sportler. Für uns ist es wichtig, dass wir Europa wirklich mit Mobilität und mit Bewegung leben. Das passiert und funktioniert sehr gut: 5 800 Studie­rende aus Österreich haben im Studienjahr 2013/14 im Rahmen dieses Programms einen Aufenthalt in EU-Ländern und im Ausland absolviert. Zu erwähnen sind aber auch die 1 292 Lehrenden und administratives Personal, die ins Ausland gehen. An­dere wiederum kommen zu uns. 

Das Wichtige ist vor allem der Input: Incoming 6 187, Outgoing 5 714, da liegen wir im internationalen Vergleich recht gut. Wenn man immer so gern von Braindrain redet – alle gehen von uns weg –, dann schauen Sie sich diese Bilanz an: Es kommen mehr Wissenschaftler zu uns, und es bleiben auch mehr bei uns! Diese Tendenz sehen wir positiv, wie auch erfolgreiche Forschungskooperationen, bei denen unsere Univer­sitäten – etwa die BOKU Wien, aber auch die Donau-Uni Krems oder die TU Wien – erfolgreich und positiv beteiligt sind.

Was den Vorhaben-Bericht und unsere Aktivitäten anlangt, sind wir auf einem guten Weg. Es ist klar – damit es niemand von der Opposition falsch versteht –: Luft und Potenzial nach oben sind immer da! Aber wir nutzen das auch.

Was den zweiten Teil des Berichtes anlangt, den wir hier und heute besprechen, geht es darum, dass auch im Bereich der Wirtschaft nach wie vor folgende Problematik besteht: Wir haben zu wenig Wachstum in Europa, wir haben die nicht notwendige schnelle Strukturveränderung und wir sind mit Sanierungsprogrammen im Bereich der Budgets konfrontiert. Daher ist die Zielsetzung vor allem Wachstum, Umstrukturierung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, die auch bei allen EU-Einrichtungen und -Organen vorhanden ist. Dazu soll die Vollendung des Binnenmarktes dienen bezie­hungsweise genutzt werden. Zum Beispiel sollten die Anerkennung von Berufs­qualifi­kationen, ein europäisches Patent und Ähnliches mehr den Binnenmarkt wirklich end­gültig zu entfesseln helfen! Da haben wir noch Potenzial.

Es gibt zweitens den sogenannten EU-Investitionsplan, die Investitionsoffensive – besser bekannt unter dem Namen Juncker-Paket. Dieses Projekt soll im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen, EFSI, umgesetzt werden. Wir haben dort im Bereich Infrastruktur, aber auch in den Bereichen Forschung, Hoch­wasser- und Lawinenschutz und alles Mögliche mehr 19 Projekte mit 28 Milliarden € Umfang angemeldet. Im Endeffekt geht es darum, diese Projekte für Österreich nicht nur einzubringen, sondern auch die Genehmigungen zu erhalten. Es wird gerade auch über die österreichische Einbeziehung, zum Beispiel bei Haftungen, verhandelt.

Ein wichtiger Punkt ist auch die Energieunion. Die Abhängigkeit im Energiebereich ist von einem der Vorredner schon angesprochen worden. Wir brauchen einfach bessere


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 69

Systeme und bessere Koordination, ohne jetzt die Erzeugung den einzelnen Staaten zu nehmen. Das wird mit der Energieunion, die gerade in Vorbereitung ist, auch funktionieren. Es gibt dann auch Aspekte im Bereich des digitalen Binnenmarkts und eine gemeinsame Vorgangsweise, was die Reindustrialisierung anbelangt.

Daher freue ich mich, dass Herr Kassegger angesprochen hat, dass man gerade die Leitbildstrategie und die Industrie 4.0 besonders unterstützt. Ich hoffe, das tun auch die anderen! Wir haben jetzt auch im Rahmen des Konjunkturpakets, das auch schon genannt wurde,15 Vorschläge aus der Leitbildstrategie umgesetzt: Crowdfunding, Er­höhung von Forschungsprämien, MiFID – lauter Vorschläge aus der Leitbildstrategie! Und wenn manche Leute sagen: Mein Gott, das sind wieder Papiere, und umgesetzt wird nichts!, dann muss ich sagen: Anspruch und Wirklichkeit verbinden sich gerade bei derartigen Strategien. Die werden uns wettbewerbsfähiger machen!

Meine Damen und Herren! Last but not least soll auch erwähnt werden, dass natürlich in Zeiten wie diesen nicht nur die Europäische Union, sondern auch die Vereinigten Staaten von Amerika oder Kanada ein Freihandelsabkommen als Möglichkeit sehen, die siebenjährige Konjunktur- und Wirtschaftskrise überwinden zu helfen. Österreich und die Europäische Union haben Hunderte Freihandelsabkommen mit anderen Ländern, die dazu geführt haben, dass Österreich heute eine Exportquote von 60 Pro­zent aufweist und im Handelsbereich erfolgreich ist. Wie anders könnte es sein, als dass man diese Drehscheibenfunktion auch wahrnimmt. (Abg. Steinbichler: Das ist eine bewusste Fehldarstellung!)

Es ist auch positiv, wenn wir mit entwickelten Staaten wie Kanada oder den Ver­einigten Staaten von Amerika ein derartiges Abkommen abschließen, weil sonst der geopolitische Schwerpunkt der Vereinigten Staaten und die Konzentration der nächsten Vorhaben im Wirtschaftsbereich nicht Richtung Europa gehen würden, sondern in Richtung China, in Richtung Asien. Nehmen wir diese Chance nicht selber wahr, vertun wir uns Möglichkeiten für die Zukunft. (Beifall bei der ÖVP.)

Zur Vorgangsweise beim Abschluss solcher Abkommen mit entwickelten Industrie­staaten: Wir haben einige Probleme im Bereich der Verhandlungen gehabt, die möchte ich gar nicht ignorieren. Da war unter anderem die Transparenz ein Problem. Es ist ein absolutes Gebot der Stunde, in zukünftigen Verhandlungsgängen hier mehr Transpa­renz herzustellen. Wir haben eine demokratisierte, eine partizipative Öffentlich­keit, das muss man auch berücksichtigen, die Fehler sind teilweise ausgemerzt, die Unterlagen sind frei einsehbar.

Zum Zweiten haben wir in Österreich den Eindruck gehabt, wenn wir ein derartiges Abkommen abschließen, werden unsere Standards gefährdet, da kommen dann das Chlorhuhn, gentechnisch verseuchte Produkte, Biohormonfleisch und anderes. Herr Kogler hat es angesprochen: Da hat die Kommissarin Österreich in Anwesenheit des Kollegen Rupprechter – es gibt auch entsprechende Unterlagen – das „right to regulate“ garantiert. Und das wird nicht als Präambel irgendwo stehen, sondern es wird als Grundlage in diesem Text verankert, dass jedes Land das Recht hat, seine Stan­dards festzulegen.

Warum sollte Österreich in diesem Zusammenhang etwas Derartiges vorsehen? Und wenn das irgendeine Regierung vorsehen und genehmigen würde, dann hat natürlich der Konsument immer noch die freie Wahl. Wir wollen es aber gar nicht darauf ankommen lassen, es wird vertraglich garantiert sein, dass dieses right to regulate entsprechend gewährleistet ist. (Abg. Moser: Es geht nicht ums Festlegen, sondern ums Einhalten!) Es gilt für alle bestehenden Standards, nicht nur bei Lebensmitteln, sondern auch für Pensionen und andere Dinge, die Sie teilweise angesprochen haben. Daher ist aus meiner Sicht dieser Bereich, der auch in verschiedenen Resolutionen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 70

von Gemeinden, Ländern und anderen und auch als Auftrag des Parlaments formuliert worden ist, in den Verhandlungstexten wirklich gut abgedeckt.

Jetzt kommen wir zum Lieblingsthema von vielen, auch von Herrn Kogler, auf die behauptete Differenzierung, ich als zuständiger Minister würde Parlamentsbeschlüsse nicht achten. – Da muss ich Ihnen leider zumuten, den Text herzunehmen. Der Text hat drei Bestandteile. Der erste Bestandteil geht in Richtung Transparenz, der zweite in Richtung der Qualität der Rechtsvorschriften und der dritte berührt den Teil der sogenannten ISDS-Klauseln, die in dem Parlamentsbeschluss relativ unscharf bezeich­net werden, denn es geht nicht nur um einen Investitionsschutz, sondern auf der zweiten Seite auch darum, ob er mit Schiedsgerichten oder auf Basis regulärer Ge­richte ausgeführt wird. Der Beschluss war in der Weise nicht ganz genau. Ich möchte aber das Parlament nicht kritisieren, sondern nur darauf hinweisen.

Was aber jetzt den Beschluss selbst anlangt, muss ich Sie schon bitten, sich einmal genau vor Augen zu führen, was da drinnen steht. Ich zitiere: „Die Sinnhaftigkeit der Aufnahme von ISDS-Klauseln bei Abkommen mit Staaten mit entwickelten Rechts­systemen (z.B. USA und Kanada) ist aus heutiger Sicht nicht erkennbar.“

Das heißt im Klartext, „aus heutiger Sicht“ ist die Sicht des Parlaments vom 24. Sep­tember 2014 und kann natürlich bedeuten, dass sich aus der Sicht vom 27. September 2016 oder vom 15. August 2017 ein anderer Blick, eine andere Sichtweise, ein anderer Inhalt ergibt. Das heißt, das Ganze ist nicht statisch versteinernd, sondern natürlich dynamisch interpretativ zu sehen.

Außerdem steht in dem Beschluss nicht drinnen, dass nicht verhandelt werden darf. (Abg. Brosz: Sie sind da zu situationselastisch unterwegs!) Schauen Sie es bitte genau an! Es steht nicht drinnen, dass das Thema nicht verhandelt und beschlossen werden darf, sondern das Parlament hatte zum damaligen Zeitpunkt Probleme, die Vorteile des Abkommens zu erkennen. Daher ist es aus meiner Sicht ein klarer Auftrag – und da unterscheide ich mich auch vielleicht von anderen –, ein Abkommen vorzulegen, das die begründeten Einwendungen, die auch im Konsultationsprozess erwähnt worden sind, berücksichtigt. Das heißt also, dass die Rechtsstaatlichkeit, die Transparenz, entsprechende Berufungsinstanzen, qualifizierte Richter und anderes bei einem derartigen Verfahren gegeben sein müssen. Daher sehen ich und auch die Frau Kommissarin die Aufgabe darin, einen qualitativ hochwertigen Investitionsschutz vorzu­legen.

Jetzt komme ich zum Schluss, und ich glaube, zumindest für meine Fraktion sprechen zu dürfen: Ich glaube schon, dass das Parlament sehr gut in der Lage ist, eine diffe­renzierte Auseinandersetzung mit dem dann vorliegenden Text zu führen und dann zu erkennen, was die Unterschiede zum 24. September 2014 ausmachen und bedeuten.

Das Parlament hat dann die freie Entscheidung, das entsprechend zu genehmigen oder abzulehnen – immer unter der Annahme, dass es ein gemischtes Abkommen ist, wofür ich persönlich eintrete.

Damit Sie ein Gefühl entwickeln, inwieweit wir uns in dem Zusammenhang im inter­nationalen Gleichklang befinden, schauen Sie sich doch ein wenig an, wie die inter­nationale Entwicklung verläuft. Nicht nur in Davos, nicht nur in Brüssel, sondern generell wird auf die Vorteile und auch auf die Notwendigkeit eines qualitativen Rechts­schutzes hingewiesen.

Ich lese Ihnen dazu die Schlussfolgerungen zum Beschluss des Europäischen Rates vom 20. März 2015 – ich glaube, das war letzte Woche – vor:

„Die EU und die Vereinigten Staaten sollten alles daran setzen, die Verhandlungen über ein ehrgeiziges, umfassendes und für beide Seiten vorteilhaftes Abkommen bis


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 71

Jahresende zum Abschluss zu bringen. Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten sich verstärkt darum bemühen, die Vorteile des Abkommens zu vermitteln und den Dialog mit der Zivilgesellschaft zu verbessern.“

Ich sage abschließend: Lesen Sie sich das bitte durch! (Zwischenrufe der Abgeord­neten Brosz und Kogler.) Sie werden dann draufkommen, dass es eine Unterstellung ist, wenn Sie sagen, ich würde Parlamentsbeschlüsse nicht weitergeben, nicht respek­tieren. Ich mache das, und ich sehe die qualitativen Vorteile, ich sehe, dass man sie entwickeln und hier im Parlament darstellen muss. Daher gehe ich genau so vor, wie das Parlament das beschrieben hat. Ich lege darauf Wert, dass man mir nicht unter­stellt, das Parlament nicht zur respektieren.

Schauen Sie sich außerdem die Vorteile an! Schauen Sie sich einmal den internatio­nalen Diskurs an und schauen Sie dann, ob wir möglicherweise nicht da und dort bei der Beschreibung der Nachteile übers Ziel hinausschießen! – In diesem Sinn vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

12.21

12.21.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Danke, Herr Vizekanzler.

Bevor ich Frau Abgeordneter Himmelbauer das Wort erteile, darf ich folgende Mit­teilung machen:

Vor Eingang in die Tagesordnung wurde ein Verlangen auf Durchführung einer Dringlichen Anfrage gestellt. Deren Behandlung wurde für 15 Uhr angekündigt. Die jetzt noch gemeldete Redezeit beträgt 1 Stunde 47 Minuten, es ist also davon auszu­gehen, dass die Behandlung der Tagesordnung vor 15 Uhr beendet sein wird. Die einschlägige Bestimmung in der Geschäftsordnung besagt – Sie wissen dass –, dass eine Dringliche Anfrage nach Erledigung der Tagesordnung, spätestens jedoch um 15 Uhr, aber erst mindestens drei Stunden nach Eingang in die Tagesordnung aufzu­rufen ist. Diese Bedingung wird um zirka 13.30 Uhr erfüllt sein.

Das heißt, gehen Sie bitte davon aus, dass die reguläre Tagesordnung vor 15 Uhr erledigt sein wird und wir dann anschließend sogleich die Dringliche Anfrage aufrufen werden. Das wird voraussichtlich vor 15 Uhr sein.

Ich mache nur darauf aufmerksam, damit die Klubs auch darauf vorbereitet sind.

*****

Nun gelangt Frau Abgeordnete Himmelbauer zu Wort. – Bitte.

 


12.23.24

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der EU-Vorhabensbericht deckt ein sehr breites Spektrum ab – von der Wissenschaft über die Forschung bis hin zur Wirtschaft. Das resultiert aus der Zuständigkeit des Ministeriums, und ich werde ver­suchen, hier ein bisschen den Spagat zu schaffen, diese Überthemen anzu­schnei­den beziehungsweise Fäden in die allgemeine Debatte zu spinnen.

Wir diskutieren immer wieder die aktuelle konjunkturelle Entwicklung, die Heraus­for­derung auf dem Arbeitsmarkt und natürlich die Handlungsfelder für Wachstum und Beschäftigung und wie wir diese fördern können.

Im vorliegenden Arbeitsprogramm wird versucht, diesen Handlungsfeldern als Staaten­gemeinschaft Rechnung zu tragen. Wir, Österreich und die Europäische Union, stehen in einem weltweiten Wettbewerb, und wir müssen daher als Politik entsprechende Rah­menbedingungen schaffen, um Innovationsgeist, Forschergeist, Gründergeist zu wecken


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 72

und zu entwickeln, um eben mitzuhalten. Unsere Chance liegt darin, den Nährboden zu gestalten, damit daraus etwas wachsen kann.

Was sind also die Vorhaben? – Horizon 2020, ein 80-Milliarden-€-Programm, das schon angesprochen wurde, an dem sich Österreich sehr intensiv beteiligt und sogar mehr Gelder akquiriert, als es eigentlich einzahlt;

die Entwicklung eines Raums der Forschung, in dem der Austausch, die Mobilität der Forscherinnen und Forscher im Mittelpunkt stehen;

die Zusammenarbeit und die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur;

Erasmus+ – daran konnte ich selbst teilnehmen und ich kann das auch jedem Studierenden ans Herz legen.

Aber auch weitere Vorhaben tragen dazu bei, diese Entwicklungen voranzutreiben. Da gibt es den „Small Business Act“, der schon angesprochen wurde, um kleineren und mittleren Unternehmen den Zugang zum Finanzmarkt, zu Finanzmitteln zu ermöglichen und um die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Es gibt aber auch die arbeitsplatznahe Ausbildung, bei der Österreich mit der dualen Ausbildung als Vorbild wirken darf.

Bei der Investitionsoffensive stehen Investitionen in den Infrastrukturbereich, in die Bildung und in erneuerbare Energien auf der Tagesordnung. Man darf auch den IKT-Sektor nicht vergessen – ein ganz wichtiger und wesentlicher Bereich. Hier gilt es, diese Entwicklung durch die Schaffung eines digitalen Binnenmarkts, durch die Förderung der digitalen Wirtschaft, der digitalen Forschung, der Industrie 4.0, aber auch der Softwareschmieden in Europa zu stärken. Natürlich können auch die Staaten selbst – also die Politik und die Verwaltung – eine Vorbildfunktion durch E-Govern­ment, durch Open Data, durch Smart Cities, Smart Regions et cetera einnehmen.

Unsere Unternehmen wollen am internationalen Markt mitmischen. Wir sind trotz unserer Größe eine Exportnation, und viele der heimischen Arbeitsplätze hängen daran, dass unsere Produkte und Dienstleistungen auch exportiert werden. Wenn es um dieses Freihandelsabkommen geht, dann ist uns ganz klar und dann ist es auch berechtigt, dass die einzelnen Staaten im Sinne der Allgemeinheit Regeln aufstellen – im Bereich des Umweltschutzes, im Bereich des Gesundheitsschutzes und im Bereich des Verbraucherschutzes. Das bedeutet also ein right to regulate. Minister Mitterlehner und Minister Rupprechter setzen sich auch dafür intensiv ein.

Ich würde Sie einfach bitten, versuchen wir, das Ganze nicht schlechtzumachen oder Ängste zu schüren, sondern diskutieren wir sachlich und differenziert, um ein Abkom­men zu generieren, das unser aller Bedürfnisse widerspiegelt und auch unserem Schutzniveau Rechnung trägt, das aber die Partnerschaft nicht gefährdet. Österreich kann davon profitieren. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

12.27


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Kucher zu Wort ge­meldet. – Bitte.

 


12.27.48

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Her­ren! Liebe Besucherinnen und Besucher! Ich darf im Namen meiner Kollegin Daniela Holzinger die Vertreterinnen und Vertreter des VSStÖ Linz ganz herzlich hier im Hohen Haus begrüßen. Schön, dass ihr da seid! (Allgemeiner Beifall.)

Gerade für einen jungen Abgeordneten hier im Hohen Haus ist es spannend, zu beobachten, wie sich oft bei Fraktionen die Standpunkte ändern. Liebe Sigi Maurer, ich erinnere mich an die Regierungsbildung, als es gerade von den Grünen – in vielen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 73

Bereichen zu Recht – harte Kritik und die Feststellung, dass es nicht sein darf, dass Wissenschaft und Forschung ausschließlich der Wirtschaft untergeordnet werden, gegeben hat. Heute ist es genau umgekehrt, heute wird von den Grünen kritisiert, dass Wissenschaft und Forschung auf einmal viel stärker als der Wirtschaftsbereich behandelt werden. Es gibt jetzt die Befürchtung, dass die Wirtschaft unter die Räder kommt.

Ich darf den Herrn Vizekanzler im Namen der Grünen bitten, dafür Sorge zu tragen, dass nicht ausschließlich nur Wissenschafts- und Forschungspolitik gemacht wird, sondern die Wirtschaft auch nicht zu kurz kommt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Lichtenecker: Aber geh! Nicht im Namen der Grünen! Wir machen das eh selber!)

Ich darf trotzdem die Gelegenheit nützen und noch einmal auf die großen, zentralen europäischen Vorhaben im Bereich der Wissenschafts- und Forschungspolitik ver­weisen. Das sind ganz zentrale Vorhaben.

In Horizon 2020 – wir haben es heute bereits gehört – werden 80 Milliarden € inves­tiert. Österreich hat einen höheren Rückfluss von Mitteln, als es investiert – über 3 Prozent allein im letzten Jahr. Da geht es um die ganz großen, zentralen Fragen der Zukunft, um die Sicherung des Wohlstandes, der Arbeitsplätze der Zukunft, um Innovation, und da müssen wir uns gemeinsam einbringen. Es geht um sichere Energie­versorgung, um Fragen erneuerbarer Energie, aber auch darum, wie wir leben und arbeiten wollen. Die zentralen Fragen drehen sich auch um die demographische Entwicklung, eine älter werdende Gesellschaft und die Gesundheitsversorgung.

Ein spannendes Projekt ist natürlich auch der Europäische Forschungsraum, wie wir heute ebenfalls bereits gehört haben. Es geht darum, vor allem jungen Forscherinnen und Forschern die Möglichkeit zu geben, ohne Grenzen, international zu forschen, das zu unterstützen, Barrieren abzubauen und gemeinsam Forschungsinfrastruktur zu schaffen.

Der letzte Punkt, über den heute berichtet wurde, ist Erasmus+, ein sehr wichtiges Programm gerade für junge Menschen. Es geht dabei um Bildung, Jugend, Sport – vom internationalen Austausch bis hin zum Bereich des Breitensports, der dabei auch berücksichtigt wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich aber noch den Bogen von der Wissenschafts- und Forschungspolitik zu TTIP spannen. Es wäre geradezu wider­sprüchlich, wenn wir genau mit diesen Forschungsförderprogrammen auf euro­päischer Ebene versuchen würden, diese zentralen gesellschaftspolitischen Heraus­forderun­gen – Umweltschutz, Klimawandel, soziale und gesundheitspolitische Fragen – zu lösen, und dann einer Nivellierung über TTIP zustimmen würden. Deswegen bleiben wir kritisch. Das Parlament hat einen Beschluss gefasst.

Der Herr Vizekanzler sieht das vielleicht etwas positiver. Das ist für ihn als Wirt­schaftsminister in diesem Fall seine Aufgabe. Ich glaube aber, dass es dringend notwendig ist, zu sagen, dass es nicht nur aus der Sicht von September 2014, sondern auch aus heutiger Sicht noch viele kritische Punkte im Zusammenhang mit TTIP gibt, die wir gemeinsam auch klären müssen. Also bleiben wir kritisch, verhandeln wir weiter – das Parlament wird darüber wachen! (Beifall bei der SPÖ.)

12.30


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Jank zu Wort. – Bitte.

 


12.31.08

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Wir hatten im Ausschuss ausreichend Zeit – der Herr Vize­kanzler


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 74

hat uns dort umfassend informiert und das heute noch einmal zumindest auszugsweise wiederholt –, um über diese Bereiche zu sprechen. Ich habe nur sehr wenig Zeit, daher fasse ich mich ganz kurz.

Zum Ersten, zum Wirtschaftsbereich. – Wissen ist unsere wichtigste Ressource. Daher ist alles, was wir in Wissen, in Forschung investieren, wesentlich, damit wir dann jene Innovationen generieren können, die daraus resultieren. Erst wenn wir das, was wir erforscht haben – das erworbene Wissen –, in den Wirtschaftskreislauf einbringen, wird es zur Innovation. Daher sind die genannten Programme sehr zu begrüßen. Sie sind – der Herr Minister hat es heute noch einmal erwähnt – für die Weiterentwicklung unseres österreichischen Wirtschaftsraumes wesentlich und wichtig.

Ich möchte auch noch sagen, dass es – Studien und Experten bestätigen das – auch beschäftigungswirksame Auswirkungen hat. Man erwartet sich etwa eine Steigerung bei den Investitionen, daher erwarten wir uns in weiterer Folge auch eine Steigerung bei den Arbeitsplätzen.

Ganz kurz zu TTIP: Handelsabkommen mit Drittstaaten sind für unsere Export­wirtschaft ohne Alternative. Österreich hat 62 solcher Handelsabkommen mit anderen Staaten. Daher ist ein Abkommen zwischen der EU und den USA, das Zölle und Handelshemmnisse zwischen unseren Wirtschaftsräumen abbaut, mit aller Klarheit zu begrüßen. Wer Wirtschaft haben will, muss auch dahinter stehen.

Ich stimme zu, dass wir in der Frage, wie wir unsere Rechte, unsere Systeme schüt­zen, mit dem „right to regulate“ ein unabdingbares Angebot der Frau Kommissarin Malmström haben, das auch so umgesetzt werden muss. Wir brauchen aber auch einen modernen Investitionsschutz. Wir sollen uns also über das, was wir in der Vergangenheit entwickelt und mit vielen Staaten abgeschlossen haben, hinaus weiterentwickeln. Man kann jeden Tag klüger werden, und so interpretiere ich auch unseren Beschluss vom letzten Mal, der heute schon zitiert wurde.

Ich gehe davon aus, dass es eine Gleichbehandlung zwischen in- und ausländischen, zwischen großen und kleinen Unternehmen geben muss, dass es ein Berufungs­verfahren geben muss, dass es eine Verhinderung einer Klagsindustrie internationaler Konzerne geben muss und eben dieses „right to regulate“. (Beifall bei der ÖVP.)

12.33


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl zu Wort. – Bitte.

 


12.34.02

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Es wurde schon ausführlich Stellung genommen zum Vorhabensbericht, zur Umsetzung des Programms Horizon 2020, bei dem es um Mittel zur Forschungsförderung geht, zur Weiterentwicklung des europäischen Forschungsraumes, zur Umsetzung von Erasmus+, bei dem es unter anderem – sehr wichtig – um die Förderung von Studienaufenthalten im Ausland geht.

Da schon sehr viel dazu gesagt worden ist, möchte ich diese Gelegenheit nutzen, um zu zwei innerösterreichischen Punkten, die im Forschungsbereich wichtig sind, Stel-lung zu nehmen – zu einem positiven und zu einem kritischen.

Zuerst zum Positiven: Aus meiner Sicht ist es sehr zu begrüßen, dass die Bun-desregierung Anfang dieser Woche ein Konjunkturpaket vorgelegt hat, das wir dem­nächst hier im Haus beraten und, je nachdem, dann auch entsprechend umsetzen werden. Es geht darum, Investitionen für den Forschungsbereich zu mobilisieren und Beschäftigung zu fördern.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 75

Der zweite Punkt, der ein kritischer ist und hoffentlich noch einer Lösung zugeführt werden kann, ist die Tatsache, dass der FWF, der Fonds zur Förderung wissen­schaftlicher Forschung in Österreich – ein sehr wichtiges Förderungsinstrument –, in den letzten Tagen bekannt gegeben hat, dass er die Overheadkosten bei der Förde­rung von wissenschaftlichen Projekten zurücknehmen muss, reduzieren muss. Das sind indirekte Kosten, die bei diesen Projekten anfallen, die der Fonds bis jetzt mit 20 Prozent Aufschlag zu den Förderkosten von Projekten mit abgedeckt hat. Das ist ein Schritt, der die Forschungseinrichtungen und Universitäten schmerzhaft trifft. Es laufen noch Gespräche mit dem Ministerium, und aus meiner Sicht – der Minister hört mir leider nicht zu (in Richtung Vizekanzler Mitterlehner, der mit einem Ressortmit­arbeiter spricht) – wäre es sehr wichtig – und ich möchte das unterstreichen –, dass es zu einer entsprechenden Lösung kommt. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

12.36

 


Präsident Karlheinz Kopf: Als vorläufig Letzter in dieser Debatte gelangt Herr Abge­ordneter Grillitsch zu Wort. – Bitte.

 


12.36.32

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Ich bin eigentlich sehr froh darüber, dass der Herr Vizekanzler heute klar Stellung genommen hat – auch zum TTIP – und eigentlich einen großen Beitrag geliefert hat, sodass diese verunsichernden Diskussionen, wie sie in den letzten Tagen und Wochen stattge­funden haben, nun auch ein Ende finden können.

Er hat uns nämlich den Status quo dieser Verhandlungen klar dargelegt und uns auch mitgeteilt, dass Österreich sein Recht zur Regulation wahrnehmen kann, damit wir letztlich den Wirtschaftsstandort Österreich in dieser globalisierten Welt mit diesem internationalen Freihandel entsprechend absichern können.

Darüber bin ich froh, dafür bin ich dankbar, weil es letztlich darum geht, die Chancen wahrzunehmen, um hier in diesem Land – in Europa und in Österreich – Exporte ent-sprechend voranzutreiben, entsprechend Arbeit zu schaffen, entsprechend die Kauf­kraft zu stärken und entsprechend die Wertschöpfung zu stärken.

Daher ist es wichtig, dass wir diese internationalen Exportmärkte wahrnehmen, aber auch die neuen Sehnsüchte der Menschen in dieser globalisierten Welt – nämlich nach Überschaubarkeit, nach Geborgenheit, nach Identität – wahrnehmen können. Ich glau­be, diese Globalisierung bringt auch regionale Chancen mit sich, mit regionalen Marken gut leben zu können. (Zwischenrufe der Abgeordneten Schimanek und Steinbichler.)

Ich meine, dass die EU in diesen Verhandlungen eine große Schutzfunktion wahr-nehmen muss, damit die Standards im Bereich Tierschutz, damit die Standards im Bereich Umweltschutz, damit die Standards im sozialen Bereich nicht ausgehöhlt wer-den. Das ist Teil der Verhandlungen, und daher bin ich froh, dass unser Vize­kanzler heute eine klare Position dazu bezogen hat. (Beifall bei der ÖVP.)

12.38

12.38.25

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Wissenschaftsausschusses, den vorliegenden Bericht III-146 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 76

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. Kenntnisnahme des Berichtes des Wissenschaftsausschusses? – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Mag. Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mitarbeitererfolgsbeteiligung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Min­derheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Ferner gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Mag. Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Modernisierung des Förder­wesens für Start-ups.

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

12.39.553. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 921/A der Abgeord­neten Dr. Karlheinz Töchterle, Mag. Andrea Kuntzl, Dr. Andreas F. Karlsböck, Rouven Ertlschweiger, MSc, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatuniversitätengesetz geändert wird (513 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 923/A der Abgeord­neten Dr. Karlheinz Töchterle, Mag. Andrea Kuntzl, Petra Steger, Rouven Ertlschweiger, MSc, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert wird, sowie über den

Antrag 598/A der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz ge­ändert wird (514 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 922/A der Abgeord­neten Dr. Karlheinz Töchterle, Mag. Andrea Kuntzl, Dr. Nikolaus Scherak, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienför­derungsgesetz 1992 geändert wird (515 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zu den Punkten 3 bis 5 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Ich erkenne keinen Wunsch der Berichterstatter auf Berichterstattung.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hafenecker. – Bitte.

 


12.41.09

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, die Schüler der Landesberufsschule Mistelbach hier im Haus zu begrüßen. Herzlich willkommen! (Allge­meiner Beifall.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 77

Des Weiteren begrüße ich auch eine Abordnung des ÖKB Hollabrunn. Ebenfalls herzlich willkommen! (Neuerlicher allgemeiner Beifall.)

Ich beziehe mich in meiner Rede nun auf Antrag 922/A. Worum geht es in diesem Antrag? – Es geht um drei wesentliche Punkte. Es geht erstens darum, die Gleich­stellung ausländischer Studenten im Sinne der EU-Vorgaben sicherzustellen. Es geht zweitens darum, Doppelförderungen in Zukunft zu vermeiden, und es geht drittens darum, klarzustellen, dass Förderungen und Beihilfen an Studenten nur in Fällen sozialer Bedürftigkeit erfolgen.

Was im ersten Augenblick gut klingt, birgt aus freiheitlicher Sicht aber doch einige Prob­leme in sich: zum Beispiel eben diese zuletzt angesprochene Förderungs­würdigkeit. Wir von der FPÖ sind der Meinung, dass da nicht nur der soziale Faktor zählen soll, also die soziale Förderungswürdigkeit, sondern dass es auch ein Leis­tungs­prinzip geben muss. Gerade damit wollen wir nämlich mit unseren Forderungen vermeiden, dass unter dem Titel des Studiums eine weitere Einwanderung in unser Sozialsystem stattfindet. Ich glaube, es ist wirklich erforderlich, da entsprechend nachzuschärfen.

Im Hinblick auf die Doppelförderungen, die zuvor von mir angesprochen wurden: Da ist klar, dass es diese nicht geben soll, und die FPÖ befürwortet natürlich, Überschnei­dungen abzuschaffen, aber in diesem konkreten Entwurf zielt das eigentlich nur auf die Bundesrepublik Deutschland ab. Wir glauben, dass man auch mit Blick auf die anderen Länder innerhalb der EU entsprechend nachschärfen muss.

Was die Gleichstellung der ausländischen Studenten und die EU-Vorgaben bezüglich deren Förderung betrifft, möchte ich eines vorausschicken: Wir Freiheitliche sehen es selbstverständlich als wichtig an, dass ein Austausch von Studenten stattfindet, weil er gerade im Bereich der Wissenschaft wichtig ist. Wir bekennen uns dazu und stehen als FPÖ selbstverständlich dahinter. Trotzdem wäre es aus unserer Sicht wichtig, zuerst über einen Ausgleich mit den anderen EU-Ländern zu sprechen, bevor wir uns darüber Gedanken machen, wie wir die Gelder verteilen. Es wäre wichtig, mit den EU-Staaten in Verhandlungen zu treten.

Vielleicht nur einige Zahlen vorab: Das Budget umfasst 3,06 Milliarden €. Wenn man das mit den Zahlen der Studenten, die hier in Österreich studieren, hochrechnet, dann kommt man zu dem Schluss, dass in etwa eine Milliarde des Budgets für die Studenten aus dem Ausland aufgebraucht wird. In den letzten Studienjahren ist zusätzlich eine steigende Tendenz zu erkennen. Ich darf nur darauf verweisen: 2010/2011 kamen 40 Prozent der Studenten an den Unis in Österreich aus dem Ausland, und im Stu­dienjahr 2013/2014 waren es bereits 44 Prozent. Könnten wir im Zuge von Verhand­lungen dafür sorgen, dass wir nur die Hälfte der Gelder, die wir für Studenten aus EU-Staaten aufwenden – das sind in etwa 600 Millionen € –, zurückbekommen, sprich: 300 Millionen, wären das 300 Millionen € bares Geld für unsere Unis, das wir in den weiteren Ausbau der Qualität investieren könnten.

Daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es aus unserer Sicht auch an der Zeit, uns wirklich Gedanken darüber zu machen, in konkrete Verhandlungen mit den ande­ren EU-Ländern zu treten. Es gibt in Europa bereits positive Beispiele, wo solche Verhandlungen wirklich sehr, sehr gut durchgeführt wurden. Ich darf zum Beispiel auf die Länder des Nordischen Rats verweisen. Dort gibt es bereits ein Abkommen zwischen Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden, durch das es ganz einfach ist, gegenseitigen Ausgleich für die Studenten in den jeweiligen Ländern zu verrechnen, zu bezahlen und somit auch gewisse Ungleichgewichte auszugleichen. Ich würde vorschlagen, das auch für Österreich und Deutschland so zu machen. Das wäre an sich ein gutes Pilotprojekt, einmal in erster Linie mit Deutschland – da sind ja die


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 78

meisten betroffenen Studenten – in Verhandlungen zu treten und zu evaluieren: Wie viele österreichische Studenten haben wir in Deutschland und wie viele umgekehrt?

Vielleicht kann man sich wirklich nachhaltig darüber Gedanken machen, wie es zu einem entsprechenden Ausgleich kommen kann. (Beifall der Abg. Barbara Rosen­kranz.) Sollte es dabei zu einem entsprechendem Muster kommen, zu einem Vertrag, der wirklich umsetzbar ist, sollte man diese Verhandlungen auf die restliche EU anwen­den.

Es gibt ja schon Beispiele im Bereich des Studiums, zum Beispiel bei den Medizinern, wo man sehr wohl europäische Lösungen finden konnte. Ich darf daran erinnern: Öster­reich hat in Verhandlungen mit den anderen EU-Ländern sichergestellt, dass ein gewisses Kontingent für medizinische Ausbildungsplätze in Österreich vorhanden ist. In diesem Zusammenhang darf ich übrigens auch darauf verweisen, dass dieses Abkommen bereits am 31. Dezember 2016 ablaufen wird. Ich meine, dass das ein guter Zeitpunkt dafür wäre, nicht nur die Sache mit den Medizinern nachzuverhandeln, sondern wirklich in Verhandlungen bezüglich des Ausgleichs zwischen den EU-Ländern einzusteigen.

Die FPÖ ist mit diesen Forderungen übrigens auch in sehr guter Gesellschaft. Ich möchte darauf verweisen, dass Kollege Töchterle, damals noch als Uni-Rektor, bereits 2009 massiv dafür eingetreten ist, dass Ausgleichsverhandlungen mit anderen EU-Staaten geführt werden sollen. Ich darf ebenfalls darauf hinweisen, dass Frau Kollegin Kuntzl 2013 Kollegen – damals Minister – Töchterle aufgefordert hat, diesbezüglich in Verhandlungen zu treten. Da hat er es dann nicht mehr ganz so tragisch gesehen, sondern da hat man ein bisschen differenziert und hat gesagt, man möchte nichts übers Knie brechen. Trotzdem: Ich glaube, es ist wichtig, und schlussendlich gibt mir ja auch Bundeskanzler Faymann in dieser Sache recht, er hat auch das 2009 bereits eingefordert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, bevor wir darüber sprechen, welche Gelder wir wohin verteilen, wäre es wichtig, sicherzustellen, dass dieser Aus­gleich innerhalb der Europäischen Union stattfindet, dass wir daher, bevor wir sozu­sagen das Fell des Bären aufteilen, zuerst in Verhandlungen treten, auf diese Weise mehr Geld für unsere Universitäten sicherstellen, und wenn das alles erledigt ist, dann können Sie auch mit der Zustimmung der FPÖ rechnen. (Beifall bei der FPÖ.)

12.47


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Töchterle zu Wort. – Bitte.

 


12.47.53

Abgeordneter Dr. Karlheinz Töchterle (ÖVP): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Herr Kollege Hafenecker, ich kann nur sagen: Thema verfehlt. Das Thema ist nicht die Finanzierung der ausländischen Studierenden, sondern das Thema ist eine Veränderung des Studienförderungsgesetzes, wodurch es ermöglicht wird, ausländische Studierende zu fördern, aber auch, dass inländischen Studierenden einen Teil ihrer Studienzeit im Ausland verbringen können. (Abg. Kitzmüller: Genau das hat er gesagt! – Abg. Hafenecker: Auf nichts anderes habe ich mich bezogen!) Sie haben teilweise ein Anrecht auf Studienförderung. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Auf das Thema, das Sie anschneiden, und die Vorwürfe, die Sie machen, kann ich nur ganz kurz eingehen. (Abg. Hafenecker: Sie haben dreimal Ihre Meinung gewechselt!) Ich habe sehr wohl, sowohl mit Ministerin Schavan als auch mit der derzeitigen Wissen­schaftsministerin Wanka in Deutschland, das Thema ausgiebig diskutiert und durchaus verhandelt (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hafenecker), und ich habe


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 79

auch dafür gesorgt, dass das Thema asymmetrische Studierendenmobilität, die es ja nicht nur in Österreich gibt, sondern in vielen anderen Ländern auch, auf die Agenda der EU kommt. Es ist dort angekommen, es wird dort diskutiert. Es gibt noch keine Lösungen.

Eine ganz einfache Lösung, die ich immer wieder angestrebt habe, wären Studien­beiträge gewesen. Damit hätten ausländische Studierende einen Beitrag zu ihrem Studium in Österreich geleistet. Leider ist dieses Thema derzeit nicht diskutabel.

Nun aber zu dem, was auf der Tagesordnung steht: Studienförderung habe ich schon genannt. Das Zweite, was auf der Tagesordnung steht, ist die Möglichkeit der Ombuds­stelle für Studierende, von sich aus tätig zu werden. Sie wird auf Basis unserer Änderungen künftig noch besser agieren können. Ich möchte bei dieser Gelegenheit dem Leiter der Ombudsstelle, Herrn Dr. Leidenfrost, und seinem Team für das gewaltige Engagement in diesem und anderen Bereichen danken.

Das dritte Thema ist die Veröffentlichungspflicht für wissenschaftliche Abschluss­arbeiten an Privatuniversitäten – auch ein wichtiger Fortschritt. Gerade Abschluss­arbei­ten sind ein wichtiger Beitrag zum Fortschritt der Forschung, deswegen ist es wichtig und nötig, dass sie allesamt veröffentlicht werden, auch an den Privatuniversitäten. Es ist dies auch eine Anerkennung der Forschungsleistung dieses immer größer und wichtiger werdenden Sektors des tertiären Bildungsbereichs in Österreich. Insofern ist auch das eine wichtige und gute Neuerung.

Zum Schluss möchte ich noch sagen: Diese drei Änderungen in Gesetzen, die wir hier zustande bringen, statuieren auch ein methodisches Exempel: dass es nämlich gelungen ist, Anträge der Opposition, die üblicherweise im Ausschuss per Vertagung begraben werden, zu gemeinsamen Anträgen zu erhöhen.

Mich hat diese bisherige Prozedur immer sehr gestört, weil ich finde, wenn die Anträge vernünftig und erwägenswert sind, dann sollten sie zu gemeinsamen Anträgen ge­macht werden. Das ist hier mehrfach gelungen, und ich bedanke mich bei allen Beteiligten dafür (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ, FPÖ und NEOS), vor allem bei den parlamentarischen Mitarbeitern, aber auch bei den Kollegen und Kolleginnen von der Opposition. Ich denke, dieses Beispiel sollte uns dazu anregen, auch künftig so vorzugehen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scherak.)

12.51


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Ertlschweiger zu Wort. – Bitte.

 


12.51.26

Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (STRONACH): Geschätzter Herr Prä­sident! Werter Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nur knapp ein Drittel der ausländischen Studenten will nach dem Abschluss der Ausbildung in Österreich bleiben – ein Drittel. Diese Zahl geht aus der letzten Studierenden-Sozialerhebung hervor, die mir Herr Vizekanzler und Bundesminister Dr. Mitterlehner im Rahmen einer Beantwortung auf eine parlamentarische Anfrage übermittelt hat.

Meiner Meinung nach ist das eine Antwort, die dem österreichischen Steuerzahler zu denken geben sollte. Am höchsten ist die Bleibeabsicht bei Studenten aus dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien, da sind es 43 Prozent, und aus Osteuropa, da sind es 39 Prozent; am geringsten bei Südtirolern, da sind es 17 Prozent, und Deutschen, 22 Pro­zent. Ein ähnliches Bild ergab sich auch bei der jährlichen Befragung der Medizin-Absolventen. Auch da ist der Sukkus, dass nur ein Drittel bleiben will – und hier richte ich auch gleich schöne Grüße an die neue MedUni Linz, die sicher sehr viel Zuspruch, vor allem von deutschen Studierenden, ernten wird. Ich bin auch schon sehr


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 80

gespannt, wie dann nächstes Jahr die Anfragebeantwortung aussehen wird, wie viele deutsche Absolventen – also nächstes Jahr wird es noch nicht so weit sein – nachher in Oberösterreich beziehungsweise in Österreich generell geblieben sind und als Ärzte ordinieren werden.

Faktum ist – das ist unbestritten –, dass ausländische Studenten ein immer größer werdendes Potenzial für den heimischen Arbeitsmarkt darstellen und auch eine große Bereicherung für den österreichischen Arbeitsmarkt sind, und sie sind sinnvoll für Österreich.

Die Zahl der ausländischen Studenten an den österreichischen Universitäten ist auch viel, viel stärker gewachsen, als man das eigentlich annehmen durfte. Dazu ein paar Zahlen: Im Studienjahr 2012/2013 schlossen 8 134 Ausländer ihr Unistudium ab, das ist ein Plus von knapp 90 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum von vor fünf Jahren. Im gleichen Zeitraum stieg auch die Zahl der österreichischen Absolventen um etwas mehr als ein Viertel, und bei den FHs und bei den Privatunis verdoppelte sich die Zahl der ausländischen Studenten sogar.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es muss doch das Ziel eines Staates sein, gerade diese hoch qualifizierten Absolventen im Land zu behalten. (Beifall beim Team Stronach.) Diese Leute, diese Studierenden – egal, woher sie kommen – haben großes Potenzial, aber sie haben auch die Verpflichtung, nachdem sie eine exzellente Aus­bildung in Österreich bekommen haben, einen Teil an den Staat zurückzugeben, in Form einer Steuerleistung und auch in Form von erworbenem Wissen. Deswegen appelliere ich, dass wir endlich gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen, von denen beide Seiten profitieren, sowohl die Absolventen als auch der Staat.

Meiner Meinung nach ist die hohe Zahl der ausländischen Studierenden in erster Linie auf die niedrigen Zugangsbeschränkungen zurückzuführen, die wir in Österreich haben. Eines ist aber klar: Die Numerus-clausus-Flüchtlinge planen ihre Zukunft nicht in Österreich, die gehen wieder zurück. Deswegen plädiere ich an dieser Stelle einmal mehr für die Einführung von qualitativen, zeitnahen Zugangsbeschränkungen sowie auch für die Wiedereinführung von Studiengebühren. Zudem – jetzt lehne ich mich sicher weit aus dem Fenster, das ist mir bewusst – sollten ausländische Medizin-Absolventen auch dazu verpflichtet werden, ihren Beruf eine gewisse Zeit lang in Österreich auszuüben. Ich weiß, dass das EU-rechtlich bedenklich ist, aber wir sind sicher sehr originell und finden Möglichkeiten, das durchzubringen.

Ausländische Studierende bekommen in Österreich eine exzellente Ausbildung, aber sie müssen, nachdem diese Ausbildung absolviert ist, auch einen Beitrag leisten, von dem der Staat einen Nutzen hat – und das ist im Moment nicht der Fall! (Beifall beim Team Stronach.) Im Moment sehe ich keinen Vorteil für Österreich. Im Gegenteil: Laut Wirtschaftsforschungsinstitut, WIFO, müsste zumindest die Hälfte der ausländischen Studierenden in Österreich bleiben, damit sich ihre Ausbildung für den Staat rentiert, und das ist, wie wir aus der Anfragebeantwortung gehört haben, nicht der Fall.

Langfristig werden wir aber nur dann profitieren, wenn diese Leute, diese hoch qualifizierten, gut ausgebildeten Absolventen, in Österreich bleiben, ihre Steuerleistung erbringen, ihr erworbenes Know-how einbringen und so für eine gute Versorgung der Menschen sorgen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

12.55


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. – Bitte.

 


12.55.50

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde es sehr bedauerlich, dass manche politischen Kräfte immer dann, wenn irgendwo das


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 81

Wort „Ausländer“ steht, sofort den Reflex haben, alles abzulehnen, was im Umfeld dieses Wortes steht. In der Rede meines Vorredners ist es darum gegangen, Leute, die aus dem Ausland kommen und in Österreich studieren, in Österreich zu halten; das hat bei Ihnen – ich hoffe, ich habe Sie missverstanden (Abg. Jarolim:   befürchte nicht!) – fast ein bisschen wie eine Strafandrohung geklungen, dass man die Studie­renden, wenn sie in Österreich ihr Studium absolviert haben, zwingen muss, zu blei­ben. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)

Ich möchte betonen, dass besonders im Bereich der Wissenschaft und Forschung Austausch über die Landesgrenzen hinweg, Kontakte über die Landesgrenzen hinweg ganz besonders wichtig und insofern auch entsprechend zu fördern sind. (Zwischen­rufe der Abgeordneten Steinbichler und Mölzer.) Wir haben beim vorhergehenden Tagesordnungspunkt über EU-Vorhaben gesprochen, Austauschprogramme, Förde­rungen für Studienaufenthalte von österreichischen Studierenden im Ausland. Wer möchte, dass es solche Austauschprogramme gibt, muss diese auch fördern. (Abg. Hafenecker: Wir bekennen uns dazu!) Das ist einer der Punkte, die wir heute be­schließen.

Wir beschließen zwei weitere wichtige Punkte: die Veröffentlichungspflicht für Arbeiten an Privatuniversitäten. Das ist ein Punkt, der für mehr Transparenz sorgen soll und vielleicht mithelfen kann, bestehende Vorurteile auszuräumen.

Ein dritter wichtiger Punkt ist die Frage der Studierendenanwaltschaft, dass diese wichtige Institution von sich aus tätig werden kann, in Kooperation mit der Österreichi­schen Hochschülerschaft, die ja die eigentliche Vertretung der Studierenden ist und auch bleiben soll.

Wie Sie wissen, gibt es im Mai Wahlen zur Österreichischen Hochschülerschaft, ich möchte das unterstreichen und an dieser Stelle auch die Studierenden aufrufen, an der Wahl ihrer Interessenvertretung teilzunehmen. Die Gruppierungen präsentieren jetzt ihre Programme. Unsere Studierendenorganisation kümmert sich besonders um die Verbesserung der sozialen Situation der Studierenden und möchte ein Teilzeitstudium einführen, als Unterstützung für berufstätige Studierende, was inzwischen die meisten sind. Daher möchten wir das auch entsprechend unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.58


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Steger. – Bitte.

 


12.58.55

Abgeordnete Petra Steger (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Jetzt wäre ich fast zu früh hinausgestürmt, da war ich schon zu ambitioniert, weil es doch in einer gewissen Weise, wie Kollege Töchterle angesprochen hat, ein freu­diges Ereignis ist, weil es um ein paar gemeinsame Anträge geht, die heute beschlos­sen werden.

Ich spreche zum Antrag betreffend Ombudsstelle für Studierende. Jedes Semester stehen Studenten vor neuen Schwierigkeiten und Problemen – Problemen, die ihr Studium betreffen, wie Organisation, Professoren und vieles mehr. Zum Beispiel: Prüfungen werden nicht anerkannt werden, Prüfungen werden aberkannt, Zwangs­studien­planänderungen, es gibt keinen Platz in einer Pflichtübung oder überhaupt keinen Studienplatz, und, und, und. – Es gibt unzählige solcher Hindernisse, allen gemein ist jedoch, dass sich die Studenten gegenüber den Universitäten und den Profes­soren immer in der schwächeren Position befinden. Die Studenten haben oft leider keine Möglichkeit, sich dagegen zur Wehr zu setzen. (Präsident Hofer über­nimmt den Vorsitz.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 82

Genau deswegen ist die Studierenden-Ombudsstelle so wichtig. Sie ist eine Anlauf­stelle für Studenten, eine Stelle, die sich dieser Probleme annimmt und versucht, sie durch Gespräche mit dem Rektorat, mit den Instituten, mit Professoren, mit anderen Studenten oder auch mit der Politik zu lösen. Das Problem bisher war nur, dass die Ombudsstelle teilweise zu wenige gesetzliche Kompetenzen hatte, um in manchen Fällen wirklich effektiv sein zu können. Genau das soll jetzt mit diesem Antrag zum Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert werden.

Bei diesem Antrag handelt es sich, wie gesagt, um einen gemeinsamen Antrag aller Parteien. Das ist leider – das muss ich auch anmerken – eine Ausnahme und viel zu selten, aber ein Positivbeispiel dafür, dass es doch möglich sein kann, konstruktiv auch durch Diskussionen im Ausschuss parteiübergreifend etwas weiterzubringen. (Beifall bei der FPÖ.)

Die gängige und auch schon oft kritisierte Praxis ist leider die, dass die Anträge der Opposition eigentlich fast immer vertagt und damit auf ewig schubladisiert werden. Jedes Jahr kommen so Hunderte Anträge der Opposition leider nicht zur Diskussion ins Plenum. Das ist übrigens auch eine Vorgangsweise – das muss ich jetzt den Kollegen von SPÖ und ÖVP einmal sagen –, die nicht in Ordnung ist und die von Ihnen dringend überdacht werden sollte! (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn Sie in einem Ausschuss einem Antrag nicht zustimmen, dann lehnen Sie ihn einfach ab – und geben Sie die Möglichkeit, dass er hier diskutiert werden kann und dass Sie auch erklären, warum er abgelehnt wurde, speziell dann, wenn es sich um Anträge von Ausschüssen handelt, die wirklich selten etwas im Plenum haben. Geben Sie die Möglichkeit, dass man auch hier darüber diskutieren kann!

Allerdings, wie gesagt, freut es mich sehr, dass meine Ideen von dem ursprünglichen Antrag – ich habe ja bereits im August 2014 zu dem Thema, zur Ombudsstelle, einen Antrag eingebracht – aufgegriffen wurden und jetzt ein gemeinsamer Antrag daraus geworden ist. Es ist mir ein großes Anliegen, dass die Kompetenzen der Ombudsstelle erweitert werden und damit der Ombudsstelle die Möglichkeit gegeben wird, den Studenten noch besser zu helfen.

Worum geht es genau? – Dieser Antrag bewirkt genau zwei wichtige Veränderungen. Erstens: Die Ombudsstelle kann in Zukunft auch auf eigene Wahrnehmung hin tätig werden. Bis jetzt konnte sie nur aktiv werden, wenn ein Student mit einem konkreten Missstand zum Ombudsmann hingegangen ist und ihn darum gebeten hat. Das Prob­lem war jedoch, dass das viele Studenten nicht getan haben. Warum? – Weil sie einer­seits vielleicht nicht wussten, dass es die Ombudsstelle gibt. Vielleicht hatten sie ge­wisse Hemmungen, oder vielleicht haben sie gedacht, dass es eigentlich nicht viel bringt und dass es zu keiner Lösung kommt.

Da wären wir schon bei der zweiten wichtigen Änderung, nämlich bei der Verschwie­gen­heitspflicht. Natürlich ist es wichtig, dass der Ombudsmann zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, besonders dann, wenn es um personenbezogene Daten von Studenten geht, und natürlich auch besonders dann, wenn es der Student wünscht. Das Problem bisher war nur, dass die bis jetzt gültige Verschwiegenheitspflicht viel zu streng war. Das hat dazu geführt, dass die Ombudsstelle nicht einmal irgendwie berichten oder bekannt machen konnte, an welchen Universitäten es welche Missstände gibt und wie diese konkrete Universität reagiert hat, als man sie darauf angesprochen hat.

Wir wollen erreichen, dass die Ombudsstelle genau das tun kann, genau das bekannt machen kann. Mit diesem Antrag sind solche Universitäten nicht mehr von der Ver­schwiegenheitspflicht umfasst und können eben öffentlich bekannt gemacht werden. Das gibt der Ombudsstelle teilweise erst die notwendige Effektivität, um gegen Unge-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 83

rechtigkeiten vorzugehen, denn keine Universität der Welt möchte irgendwie veröffent­licht wissen, was alles falsch läuft, oder am Ende einen schlechten Ruf haben.

Ein weiterer wichtiger Aspekt, insbesondere für das Parlament und für uns Abge­ordnete, ist der, dass auch wir mehr, umfangreichere und bessere Informationen zur Verfügung haben, damit auch wir in Zukunft in der Lage sind, bessere Entscheidungen für unsere Studenten und auch für die Universitäten zu treffen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.03


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Maurer. – Bitte.

 


13.03.59

Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte ZuhörerInnen! Ich möchte gleich mit einer Replik an Philip Kucher beginnen – er ist gerade nicht im Saal –, noch in Bezug auf den letzten Tagesordnungspunkt, diesen EU-Vorhabensbericht. Da möchte ich nämlich schon darauf hinweisen, dass hier versucht worden ist, eine Debatte über TTIP zu verhindern. Ein sehr, sehr großer Teil dieses Berichts umfasst eben Wirtschaftsagenden. Diese Debatte hätte vertuscht werden oder nicht hier stattfinden sollen, deshalb hat man es in den Wissenschaftsausschuss geschickt und nicht in den Wirtschaftsausschuss, wo es eigentlich hätte diskutiert werden sollen. Wir haben das ins Plenum gebracht, um diese Vertuschungsaktion nicht zu ermöglichen. (Vizekanzler Mitterlehner: Da haben sie nicht hingehört!)

Nun zum eigentlichen Tagesordnungspunkt, den wir jetzt diskutieren: Wir haben drei Anträge auf Gesetzesänderungen vorliegen, die allesamt gut sind. Wir haben hier einen guten Schritt, was die Qualitätssicherung an den Privatuniversitäten betrifft. Auch die beiden anderen Anträge, was die Präzisierungen bei der Studienbeihilfe bezie­hungs­weise die Ausweitung der Kompetenzen der Ombudsstelle betrifft, werden un­sere Zustimmung finden.

Allerdings möchte ich die Gelegenheit nutzen, um doch noch zu einem anderen Thema zu sprechen. Im letzten Ausschuss wurde der Universitätsbericht präsentiert. Der Uni­versitätsbericht ist ein Bericht, der alle drei Jahre dem Parlament vorgelegt werden muss. Wir hätten es sehr begrüßt, dass dieser Bericht auch hier im Plenum diskutiert wird, ganz in dem Sinne, Karlheinz Töchterle, und auch in Ihrem Sinne, Herr Minister, Wissenschaft und Forschung ins Zentrum zu rücken. Wir hätten es sehr gerne diskutiert und haben dementsprechend einen Geschäftsordnungsantrag eingebracht, der von SPÖ und ÖVP abgelehnt worden ist. (Abg. Rädler: ... nicht an Ihrer Rede! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Vielleicht würden Sie Ihre Zwischenrufe einmal einschränken, dann könnte ich meine Rede halten. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Neubauer: ... Geschäfts­ord­nung, das sollten Sie wissen! – Weitere Zwischenrufe.)

Also: In diesem Universitätsbericht werden die Zahlen der letzten drei Jahre aufbe­reitet, das ist eine sehr umfangreiche Zusammenschau der Leistungen der Univer­sitäten genauso wie der Probleme. Da gibt es ein brandaktuelles Thema – Herr Minis­ter, Sie werden schon erraten, was jetzt kommt –: Es ist die Universitäts­finan­zie­rung.

Am Samstag haben die Wittgenstein-PreisträgerInnen einen offenen Brief geschrieben, weil wir wissen, dass die Situation an den Universitäten und in der Grundlagen­forschung extrem problematisch ist. Sie selbst haben vor zirka einem Jahr die Forderung aufgestellt, 1,6 Milliarden € für die Universitäten bereitzustellen. Davon übrig


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 84

geblieben sind kümmerliche 600 Millionen €, die gerade dazu ausreichen, die Inflation abzugelten und den Status quo einzufrieren.

Kurz, nachdem Sie das im Dezember bekannt gegeben haben, haben wir damals schon vermutet und auch deutlich gesagt, dass von diesem Geld auch noch die ÄrztIn­nengehälter gezahlt werden müssen, was de facto eine Kürzung für die restlichen Universitäten bedeutet. Inzwischen haben Sie beschwichtigt, und Sie sagen, Sie nehmen dieses Geld für die ÄrztInnengehälter aus der Ministerreserve, was aber ge­nauso eine Kürzung der Gelder der Universitäten ist. Im Universitätsgesetz steht eindeutig, klipp und klar, dass die Ministerreserve, diese 2 Prozent, die Sie einbehalten dürfen, in vollem Umfang den Universitäten zur Verfügung gestellt werden muss.

Wir können uns erinnern, Sie haben das bereits letztes Jahr gemacht. Da haben Sie dieses Geld verwendet, um den FWF zu retten – eine wichtige Angelegenheit, aber leider auch damals rechtswidrig. Auch in diesem Fall kommt das Geld nicht der Lehre und der Forschung zugute, sondern der Sicherung der Gesundheitsversorgung. Das ist ein wichtiger Punkt, ganz sicher, aber das kann nicht auf Kosten der Universitäten gehen! (Beifall bei den Grünen.)

Das zweite Problem, das wir aktuell haben, ist folgendes: Der FWF hat bisher immer 20 Prozent Overheads gezahlt – das sind die Nebenkosten, die bei Projekten ent­stehen –, und er hat vorgestern bekannt gegeben, dass er im Jahr 2015 die Zahlung der Overhead-Kosten aus Geldmangel kürzen muss. Es fehlen da 11 Millionen €.

Frau Kuntzl, ich kann mich da nicht dem anschließen, was Sie vorhin gesagt haben, was die Erhöhung der Forschungsprämie betrifft – es ist nämlich schon gewisser­maßen zynisch. Da schließt sich jetzt auch wieder der Kreis, Herr Minister, zur Erhö­hung der Forschungsprämie. Die Forschungsprämie ist vor wenigen Jahren von 8 auf 10 Prozent erhöht worden, jetzt wird sie von 10 auf 12 Prozent erhöht. Kostenpunkt: 80 Millionen €. Das sind 80 Millionen €, die die Universitäten und der FWF ganz drin­gend brauchen würden. Aber nein, wem geben Sie diese 80 Millionen? – Den Unter­nehmen!

Die Forschungsprämie ist nie evaluiert worden. Sie ist hochumstritten, und sie gilt in der Wissenschafts-Community gewissermaßen als Körberlgeld für große Unterneh­men. Diese Unternehmen haben die 80 Millionen € nicht dringend nötig, aber man sieht eben an Ihrem Fokus, Herr Minister, dass Ihnen die Grundlagenforschung und die Universitäten, die aus dem letzten Loch pfeifen, nicht so wichtig sind wie Ihre Freun­dinnen und Freunde aus der Wirtschaft. (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte noch zwei, drei andere Punkte ansprechen, die im Universitätsbericht auch vorkommen; ich kann sie leider nur noch erwähnen. 77 Prozent des wissenschaftlichen Personals an den österreichischen Universitäten sind befristet angestellt. Ich möchte gerne einmal einen Betrieb in der Privatwirtschaft – so etwas zitieren Sie ja sehr gerne und oft – sehen, der mit so einer prekären Personalsituation ausgestattet ist. Die Zahl der StipendienbezieherInnen ist im Sinken begriffen. Das ist ein Warnsignal. Es gibt auch sehr viele andere interessante und alarmierende Zahlen in diesem Universitäts­bericht. Eine davon betrifft die Situation der Betreuungsverhältnisse. Diese sind extrem unterschiedlich, je nach Universitäten.

All diese Punkte müssen wir leider ein anderes Mal diskutieren, weil eben dieser Be­richt nicht ins Plenum geschickt worden ist, sondern auf Wunsch der Regierungs­parteien im Ausschuss enderledigt wurde.

Ich möchte zum Schluss wie meine Kollegin auch noch auf einen anderen Punkt hinweisen. Die ÖH-Wahl, heuer das erste Mal seit zehn Jahren wieder eine Direktwahl, findet demnächst statt. Bis zum 31. März ist der ÖH-Beitrag einzuzahlen, wenn man


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 85

wählen will. Falls mir jetzt StudentInnen zugehört haben, die das noch nicht gemacht haben: Bis 31. März, bis Dienstag, haben sie noch Zeit dazu. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.10


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


13.10.49

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Zum Anfang gleich ein paar Anmerkungen: Herr Kollege Töchterle, Sie haben recht, es ist etwas sehr Positives, dass wir hier im Ausschuss auch gemeinsam arbeiten können. Das ist vollkommen richtig. Zwei der drei Anträge, die jetzt vorliegen, sind ja ursprünglich von der FPÖ gekommen, was man, glaube ich, auch dazusagen muss.

Sie wissen, es liegt ein Antrag von mir im Ausschuss, der vertagt wurde. Darin geht es um die Einsichtnahme von Studierenden in Prüfungsunterlagen bei Aufnahmetests. Man hat mir damals erklärt, darüber muss man mit den Universitäten noch reden. Die Einsichtnahme gibt es bei normalen Prüfungen; ich halte es für richtig und für ein ganz wichtiges Zeichen an die Studierenden, dass sie auch die Möglichkeit zur Einsicht­nahme bei Aufnahmetests bekommen. Auch das könnten wir eigentlich ziemlich bald machen, und ich verstehe nicht, wieso wir es noch nicht gemacht haben. Die nächsten Aufnahmetests kommen wieder im Sommer. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir auch hier etwas tun und wieder zeigen, dass man hier gemeinsam etwas erarbeiten kann.

Eine zweite kurze Anmerkung: Herr Kollege Ertlschweiger, in Linz ist es eine medi­zinische Fakultät und keine medizinische Uni. Das sei nur so kurz gesagt, weil es doch auch wichtig ist, dass hier ein Unterschied besteht.

Zu den Dingen, die wir hier machen: Das eine ist – das wurde ohnehin schon ange­sprochen – die Frage aus dem Privatuniversitätengesetz, dass dort wissenschaftliche Arbeiten auch veröffentlicht werden müssen. Das ist wichtig zur Qualitätssicherung, das ist wichtig dafür, dass es eine Gleichbehandlung für alle Universitäten gibt. Das halte ich für richtig und wichtig.

Das Zweite ist das selbständige Tätigwerden der Ombudsstelle. Auch das ist sehr, sehr wichtig und richtig. Dass die Ombudsstelle hier mehr Möglichkeiten hat, tätig zu werden, ist vollkommen richtig.

Zum dritten Teil, Herr Kollege Hafenecker, nur um es noch einmal aufzuklären: Sie liegen da mit Ihrer Annahme und damit, wie Sie es ausgeführt haben, leider falsch. Der Teil, den Sie angesprochen haben und worüber Sie gesagt haben, Sie hätten gerne ein Leistungsprinzip auch noch mit dabei, ist eine Klarstellung der Gesetzeslage, dass bei österreichischen Studierenden, die ins Ausland gehen, nur diejenigen ein Stipendium bekommen, die es auch sozial brauchen. Das heißt, es geht hier in keinster Weise – wie Sie es ausgeführt haben – um ausländische Studierende, die zu uns kommen, die in den Sozialstaat einwandern wollen oder irgendetwas dergleichen. Es geht um österreichische Studierende, die ins Ausland gehen.

Vielleicht noch ein paar andere Sachen, die, glaube ich, auch wichtig sind, weil wir hier kleine Änderungen im Gesetz vornehmen, die richtig und wichtig sind – aber die großen Dinge machen wir leider nicht!

Herr Vizekanzler, ich war in den letzten Wochen auf Tour zu verschiedenen Univer­sitäten; ich war auf der Universität Innsbruck, in Graz, in Wien auf einigen Unis. Sie wissen ja, die finanziellen Möglichkeiten sind leider Gottes sehr beschränkt. Das wis­sen wir alle, das hat auch etwas mit der budgetären Situation zu tun. Es ist aber klar –


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 86

und Kollegin Maurer hat es auch schon angesprochen –, diese Finanzplanung, die momentan da ist, ist weder kurzfristig noch mittelfristig noch langfristig tragbar. Wir müssen hier etwas tun, wir müssen endlich tätig werden! Wir müssen den Unis klar sagen, dass wir sie in dem Zusammenhang unterstützen.

Sie wissen, wir haben das Ziel, dass wir auf 2 Prozent des BIP kommen, was den tertiären Bildungsbereich betrifft; das Ziel ist: bis 2020. Das werden wir, so wie es jetzt ausschaut, keinesfalls schaffen. Wenn wir das schaffen wollen, müssten die Hoch­schul­ausgaben jedes Jahr um 5 Prozent wachsen, und das tun sie nicht. Das heißt, wir sind davon meilenweit entfernt. Wir müssen hier wirklich alle gemeinsam auch konkret etwas tun.

Aber Sie kennen meine Kritik, das ist ja nichts Neues; das Problem ist nur: Es passiert nichts! Das ist schon ein wesentlicher Punkt, dass wir hier gemeinsam etwas tun müssen. Ich korrigiere mich gleich: Es passiert nicht gar nichts, es passiert ein bisschen etwas. Die Ideen, die Sie jetzt zum gemeinnützigen Stiftungsrecht vorgestellt haben, sind ein Schritt in die richtige Richtung, das haben wir auch gefordert. Bis sich da die Effekte einstellen, dauert es aber auch ein wenig. Das heißt, sie müssen, glaube ich, schneller da sein.

Um Ihnen nur zwei Beispiele zu nennen, welche Probleme denn auf den Universitäten da sind – das sind teilweise wirklich sehr banale Dinge, manchmal auch sehr gravie­rende Dinge –: Auf der Wirtschaftsuniversität Wien hat es, glaube ich, dreieinhalb Minuten gedauert, bis ein Student zu mir gekommen ist und gesagt hat, die Betreu­ungsverhältnisse, das geht einfach nicht. Sie kennen die Betreuungsverhältnisse: In Österreich kommen im Durchschnitt auf einen Professor 256 Studierende; auf der Uni Zürich beträgt das Verhältnis 1 : 58. Das heißt, wir sind meilenweit davon entfernt, dass wir mit diesen Betreuungsverhältnissen internationale Spitzenleistungen erbrin­gen können. Das kann nicht funktionieren, wenn Sie sich die anderen Unis anschauen.

Ein zweites Beispiel, und das ist wirklich sehr banal: Auf der Uni Innsbruck hat es, glaube ich, 2 Minuten gedauert, bis eine Studentin hergekommen ist und gesagt hat, sie haben dort nicht ausreichend Steckdosen in den Hörsälen. Jetzt haben wir das hier im Parlament auch nicht, aber es ist schon bezeichnend, wenn auf österreichischen Universitäten die Studierenden nicht die Möglichkeit haben, dass sie ihre Laptops anschließen. Ich weiß, daran sind nicht Sie höchstpersönlich schuld, aber das hat auch etwas mit der Finanzierung zu tun.

Ich glaube, wir müssen endlich etwas tun, weil wir internationale Spitzenleistungen wollen. Die kriegen wir halt nur zusammen, wenn wir alle gemeinsam einen sinnvollen Weg suchen, wie wir die Unis entsprechend besser finanzieren können. Das heißt, ich glaube, wir müssen gemeinsam etwas tun. Wir brauchen einen gesamtheitlichen Hoch­schulplan, wie wir diese Probleme in den Griff bekommen. Die Änderungen, die wir heute beschließen, sind richtig und wichtig, sie sind aber nur Flickwerk. Wir müssen gemeinsam etwas machen.

Ein letzter Punkt noch, der mir aufgefallen ist, als ich da auf Tour war – und das ist, glaube ich, der wesentliche Punkt, den wir da mitnehmen sollten –, ist, dass alle, die auf den Universitäten sind, die Studierenden, der Mittelbau, die Professoren, die Rek­toren, immer noch hochmotiviert sind – und das trotz der Zustände, die auf den österreichischen Universitäten teilweise vorhanden sind, trotz dieser teilweise wirklich sehr widrigen Bedingungen, unter denen sie arbeiten müssen.

Ich glaube, wir müssen, damit diese Motivation erhalten bleibt, endlich gemeinsam etwas tun und die finanziellen Mittel freimachen, denn das sind eben Investitionen in die Zukunft. Das sind ganz wesentliche Investitionen in die Zukunft, und da dürfen wir nichts verabsäumen, indem wir untätig bleiben. Also machen wir etwas, damit wir all


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 87

die Menschen, die auf den Unis sind, auch weiterhin hochmotiviert lassen und sie weiter­hin motivieren können! (Beifall bei den NEOS.)

13.16


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Vizekanzler Dr. Mitterlehner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.16.25

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her­ren! Was diesen Tagesordnungspunkt oder mehrere zusammengefasste Tagesord­nungspunkte anbelangt, haben Herr Kollege Töchterle und auch mehrere andere schon darauf hingewiesen: Es spricht für die inhaltliche Qualität im Ausschuss, dass hier auch Anliegen der Opposition aufgenommen worden sind und wir mehrere qualitative Verbesserungen haben.

Da geht es um den schon erwähnten Bereich der Veröffentlichungspflicht von Ab­schlussarbeiten auch an Privatuniversitäten und damit um eine sehr positive Entwick­lung. Es geht um die von Frau Steger, aber auch von anderen angesprochene Kompetenzerweiterung für die Ombudsstelle für Studierende, also im Wesentlichen darum, dass man dort aktiver und kooperierender agieren kann, was den Kontakt mit der Studierendenvertretung, aber auch mit der Hochschulvertretung anbelangt. Und es geht um einige inhaltliche Klarstellungen, was die Studienförderung – insbesondere im Kontext mit ausländischen Studierenden – anbelangt, ohne dass es hier zu Ver­schlechterungen kommt, sondern zu Klarstellungen.

Das sind die drei Punkte. Andere Punkte waren an sich nicht vom Thema erfasst, aber da das so kurz ist, möchte ich durchaus dazu Stellung nehmen.

Frau Kollegin Maurer, Sie fordern immer ein, dass zum Beispiel der Universitätsbericht hier im Plenum diskutiert wird. Wenn aber bei einem anderen Tagesordnungspunkt, wo Sie auch eingefordert haben, dass das hier im Plenum behandelt wird, nämlich die Nichterledigung im Wissenschaftsausschuss, was die Vorhaben im Bereich EU betrifft, und zwar auch Wissenschaft, dies dann diskutiert wird, da melden Sie sich nicht einmal. Das ist irgendwie interessant. Das war Ihr Antrag, Sie haben ihn gestellt, dass wir das nicht enderledigen sollen – und dann melden Sie sich gar nicht!

Weil das andere, was Sie hier besprochen haben, eigentlich gar nicht auf der Tages­ordnung steht, möchte ich Ihnen nur sagen, dass alles falsch war: Im Zusammenhang mit den Wittgenstein-Preisträgern haben wir keine akkordierte Vorgangsweise, sondern eine inszenierte Vorgangsweise, es waren nicht alle beteiligt, und die Vorhalte sind auch unrichtig.

Betreffend die Ärzte haben wir schon eine klare Vorgangsweise. Das, was die Medi­zinuniversitäten anlangt, ist eben auch ein Teil der Leistungsvereinbarung. Die Ange­stellten, die Professoren, die Ärzte, wer immer an der Medizinuniversität agiert und auch im Rahmen des klinischen Mehraufwands Abgeltungen erhält, ist Teil einer jeden Leistungsvereinbarung. Daher kann ich nicht einen Teil herausnehmen, einen anderen Teil nicht. Ich habe es Ihnen schon im Ausschuss erklärt, aber Sie wollten es nicht wahrhaben.

Wenn man Umstrukturierungen, die seit zwölf Jahren nicht vorgenommen worden sind, nicht erledigt, dann dürfen Sie das nicht mir vorwerfen. Dass ich irgendwo aber auch das Problem finanziell erledigen muss, ist klar. Dass es nicht auf Kosten der Uni­versitäten geht, ist auch klar, wenn wir die Ministerreserve, die auch für unerwartete Aufwendungen vorgesehen ist, zum Teil in Anspruch nehmen. Warum ist der Vorteil überhaupt da? – Weil es uns im Vorjahr gelungen ist, Forschung in den Finanzrahmen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 88

zu bringen. Das war vorher aus der Ministerreserve und teilweise aus der Nationals­tiftung abgedeckt. Daher ist das eine positive Lösung, diese sollten Sie begrüßen und nicht kritisieren.

Zum Zweiten, die Forschungsprämie geht in Richtung der angewandten Forschung, zum Großteil an die Universitäten. Es nutzt den Universitäten. Auch hinsichtlich der anderen Punkte, die hier erwähnt wurden: die Gemeinnützigkeit, was Forschung, Entwicklung und Wissenschaft anbelangt – verbessert!

Sie sollten auch sehen und – mit der Steuerreform ist es gestern nicht ausreichend bei Ihnen gelungen – feststellen, dass die Mittel, die im Rahmen der Erhöhung des Steuer­satzes auf 55 Prozent bei Einkommen ab 1 Million € zur Verfügung stehen, zweck­gewidmet werden. Für was? – Für die Wissenschaft. Dazu habe ich nichts von Ihnen gehört!

Wir dotieren Wissenschaft besser und haben in Zeiten wie diesen, in denen die Budgets knapp sind, dafür Vorsorge getroffen, dass die Kontinuität gewahrt wird, dass die Mitarbeiter ihre Aufträge erfüllen können. Und alles andere ist ein wirklich tolles Programm, dessen Finanzierung Sie mir bitte sagen wollen.

Des Weiteren, Herr Kollege Hafenecker, muss ich sagen, es ist leider eine Themen­verfehlung. Frau Kuntzl hat recht gehabt, nur weil irgendwo Ausländer vorkommen und Studienförderung, können wir nicht immer die Problematik klären hinsichtlich Asym­metrie in Richtung ausländischer Studierender in Österreich. Das Thema ist schon lange angemerkt, lange bekannt. (Abg. Hafenecker: Können Sie zuhören, Herr Vize­kanzler?)

Sie haben es auch in Belgien und Frankreich, dort gibt es genau dieselbe Asymmetrie. (Abg. Hafenecker: Warum verhandeln Sie nicht?) – Es ist schon verhandelt worden. Es besteht momentan keine Möglichkeit, eine Einigung zu erzielen. Wir werden es weiter probieren. Warum? – Weil es da auch bestimmte Probleme auf der anderen Seite gibt, was Deutschland anlangt.

Wenn jemand meint, dass man ein Gesetz machen kann, durch das alle verpflichtet werden, in Österreich zu bleiben – ich weiß nicht, es ist eine gute Idee, aber rechtlich eben nicht umsetzbar. Schauen Sie es sich einmal genauer an, das wäre nicht so schlecht! (Abg. Hafenecker: Wir fordern es weiter, wo ist das Problem?) In diesem Zusammenhang muss man sich dann eben bemühen, dass Mediziner, die hier aus­gebildet werden, entsprechende Anreize in Österreich bekommen. Wenn das gelingt – da bemühen sich die Länder sehr –, dann werden sie auch dableiben, und dann hat die Medizinfakultät in Linz genau den Anspruch, den sie sich selber stellt. Damit ist nicht nur der Anspruch der Ausbildung, sondern auch ein Anspruch in Richtung Forschung erfüllt.

Ich bin optimistisch, dass das gelingen wird und zur Hebung der Qualität in diesem Bereich in Österreich beitragen wird. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.22


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.

 


13.22.26

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich darf gleich an Ihre lobenden Worte für den Ausschuss anschließen, denn ich möchte das auch hervorkehren. Es zeigt einfach, dass es nicht der eine gegen den anderen, Opposition gegen Regierung oder umgekehrt sein muss, sondern dass man durchaus gemeinsam mehrheitlich agieren und etwas gemeinsam


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 89

fabrizieren kann, wenn sinnvolle Vorschläge von einzelnen Personen oder Parteien kommen. Ich glaube, das ist auf jeden Fall etwas, das man hervorheben sollte.

Kollegin Steger hat schon ganz gut, glaube ich, erklärt, worum es bei der Ombudsstelle geht und wieso das eine wichtige Maßnahme ist. Ich darf deswegen auch eher auf das Privatuniversitätengesetz noch einmal kurz eingehen, denn eine Kollegin oder ein Kollege hat im Ausschuss gesagt: Wissenschaftlicher Fortschritt beruht auf der Verbreitung wissenschaftlicher Arbeiten.

Wer das gesagt hat, habe nicht aufgeschrieben, aber ich fand das Zitat sehr gut. Ich möchte hierzu noch Folgendes anhängen: Es geht natürlich um die Verbreitung der wissenschaftlichen Arbeiten und auch um die Möglichkeit, einen Diskurs darüber zu starten, und darum, dass andere daran teilnehmen können, denn die Wissenschaft muss sich der öffentlichen Debatte stellen. Genau aus dieser Schlussfolgerung ist es eine logische Konsequenz, dass es auch zu einer Veröffentlichung der Abschlus­sarbeiten kommt.

Zur Forschungsprämie noch einmal ganz kurz: Ich denke, da muss sich auch innerhalb der Grünen eine Meinung bilden, denn ich glaube, Kollegin Ruperta Lichtenecker ist durchaus eine Befürworterin der Forschungsprämie (Abg. Lichtenecker: Ja!) und möchte diese auch weiter anheben  (Abg. Lichtenecker: Nein! Nein! Man muss das gestalten!) Vielleicht sollten Sie sich mit Kollegin Maurer absprechen, wie die Position da ist. Auf jeden Fall sind die Maßnahmen, die wir heute gesetzt haben, sinnvoll. Ich bitte um breite Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

13.24


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.

 


13.24.18

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Werte Kollegin­nen und Kollegen! Ich darf daran anschließen, was die Kollegin vorher erwähnt hat, nämlich betreffend die Qualität des Ausschusses. Es ist wirklich angenehm und ent­spricht auch einem Wissenschaftsausschuss – intellektuell gesehen –, dass er imstan­de ist, auch konstruktive Oppositionsvorschläge mit einzuarbeiten.

Ich darf zur jungen Kollegin Steger etwas sagen: Es ist zum Teil eben systemim­ma­nent. Ich war selber nicht dabei, als Ihre Partei in der Regierung war, aber es war dort leider dasselbe. Es gab auch Gesetzesmaßnahmen, Sie wissen es vielleicht, damals war „speed kills“ das Schlagwort, wo man Dinge durchgepeitscht hat. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Das ist Gott sei Dank alles vorbei, aber es soll ein sinnvolles Beispiel dafür sein, dass dann, wenn gute Oppositionsanträge da sind, die auch entsprechend aufgearbeitet sind, diese auch mit eingearbeitet werden.

Ich möchte dem Minister und seinem Kabinett danken. Ich habe es schon bei der Reform der PädagogInnenausbildung miterleben dürfen, dass er sehr flexibel auf neue Herausforderungen eingeht. Aber auch den beiden Bildungssprechern, Töchterle und Kuntzl, danke ich, die ihren Beitrag mit ihren Klubsekretären leisten, sodass diese Dinge aufgebrochen werden konnten. Das hätte aus meiner Sicht ein bisschen mehr Begeisterung vonseiten der Opposition bringen können, dass man hier ganz bewusst auf diese Dinge eingeht.

Das andere ist, da hat der Minister bereits geantwortet, dass wir heute über Dinge dis­kutiert haben, die eigentlich gar nicht Gegenstand der Tagesordnung sind. Ein für mich ganz wichtiger Bereich ist natürlich – Kollegin Kuntzl hat es auch gesagt –, dass im Bereich der Privatuniversitäten – wo wir es jetzt geändert haben – auch die wissen­schaftlichen Arbeiten zu veröffentlichen sind. Es geht nicht nur um Eifersüchteleien, sondern ich bin überzeugt, dass es tatsächlich um Qualitätssteigerungen gehen wird.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 90

Wenn ich weiß, dass hier dieselben Voraussetzungen gelten wie nach dem UG für die öffentlichen Universitäten, dann, glaube ich, ist das schon ein ganz wichtiger Beitrag, dass wir an den Privatunis die Qualität entsprechend steigern können. Dies ist ein wesentlicher Beitrag, der nicht hoch genug eingeschätzt werden kann, für die Zukunft dieser wissenschaftlichen Arbeiten und auch der Qualität der Privatunis. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.26


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Kucharowits. – Bitte.

 


13.26.55

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kolle­gen! Liebe Studierende! Manche Themenbereiche, die wir im Nationalrat oder auch im Wissenschaftsbereich diskutieren, wirken sehr realitätsfern und sind irgendwie weit weg. Das ist auch heute nicht so, auch wenn es sehr technisch wirkt, denn sowohl die Novellen zum Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz als auch zum Studienförderungs­gesetz setzen einfach an Lebensrealitäten von Studierenden an.

Zum einen, auch schon gehört heute, ermöglichen wir damit, dass Ombudsstellen für Studierende, wenn etwas auffällig ist – natürlich ausschließlich in Kooperation mit den Studi-Vertreterinnen und -vertretern und natürlich nur im Einvernehmen und mit Zustimmung der Studis –, von sich aus tätig werden. Probleme, die auffallen, dürfen nur dann dokumentiert werden, wenn Studierende dem zustimmen.

Zur Novelle des Studienförderungsgesetzes: Dabei ist zentral, dass es zu einer Gleich­stellung zwischen inländischen und EWR-Studierenden kommt, vor allem in Hinblick darauf, was zumutbar ist, was die Antragsformalitäten anbelangt. Das bedeutet, was ist wirklich für Studis hier machbar?

Aufbauend auf den beiden Punkten möchte ich an sich die soziale Situation von Stu­dierenden beleuchten. Einerseits ist in der Vergangenheit einiges Positive gelungen und wir haben betreffend die Studienbeihilfe einiges auf die Beine gestellt, andererseits wissen wir aber alle, es braucht eine wirkliche Reform der Studienförderung. Und darauf können Studierende nicht ewig warten.

Sowohl der Bericht der Ombudsstelle – den haben wir im Ausschuss diskutiert – als auch der Uni-Bericht, den wir auch diskutiert haben, werfen Nachfragen bei der Studien­beihilfe auf, und damit auch bei der sozialen Absicherung.

Wie geht es der Mehrzahl der Studierenden? – Es sind einige nicht von Stu­dien­beiträgen befreit. Sie können von der Studienbeihilfe in der jetzigen Höhe auch nicht wirklich leben und sind aufgefordert, sich ab einem gewissen Alter selbst zu versichern; und das kostet ganz einfach. Deshalb ist es aus meiner Sicht ganz wichtig, heute folgende Punkte zu bringen, die von StudierendenvertreterInnen, im Konkreten vom VSStÖ, kommen, also von Leuten, die wirklich wissen, wie es um die soziale Ab­sicherung von Studierenden steht.

Wir brauchen ganz klar eine höhere Studienbeihilfe. Wir brauchen die Ausweitung des Beihilfenbezugs auf Toleranzsemester und die Abschaffung der Altersgrenzen beim Beihilfenbezug. Auf keinen Fall brauchen wir weitere Zugangsbeschränkungen oder gar Studienbeiträge, die Studierende blockieren. (Beifall des Abg. Kucher.  Zwischen­ruf des Abg. Neubauer.)

Das haben sich nämlich weder die Studentinnen und Studenten verdient, noch können wir uns das als Land Österreich leisten, hier weitere Schranken und Bremsen einzu­ziehen. Deshalb: Heute setzen wir gute Schritte, aber wir brauchen wirkliche Refor-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 91

men, um Studierende auch zu unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neubauer: Ja, dann macht sie doch!)

13.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 


13.30.01

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätz­tes Hohes Haus! Mit den Änderungen im Privatuniversitätengesetz, dem Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und dem Studienförderungsgesetz werden wesentliche Elemente auch gerade für die Studierenden geändert.

Ich denke da an die Angleichung der Privatuniversitäten an die öffentlichen Uni­versitäten. Gerade in diesem Bereich, wo Diplom- beziehungsweise Masterarbeiten nun veröffentlicht werden müssen, wird damit ein leichter Zugang zu diesen Arbeiten ermöglicht. Dies ist auf Intention der SPÖ gelungen, und ich freue mich, dass heute mit diesem Gesetz beschlossen wird, dass durch die Veröffentlichung diese Master­arbeiten und Dissertationen nun für eine breite Personengruppe zugänglich werden.

Beim Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz wurde schon angeführt, dass die Ombuds­stelle nun von sich aus tätig werden kann. Ich bin überzeugt, dass damit für die Studierenden während des Studiums gewissen Problemen bereits im Vorfeld ent­ge­gengewirkt werden kann. Damit kann das Wirken dieser Ombudsstelle verstärkt werden, und damit können die Probleme der Studierenden besser wahrgenommen werden, und damit ist auch die Position dieser Ombudsstelle gestärkt.

Über das Studienförderungsgesetz wurde schon ausführlich berichtet. Ich möchte vielleicht noch hinzufügen, dass es damit auch gelingen kann, dass man Doppel­förderungen bei den Studien nun Einhalt gebieten kann.

Für mich, geschätzte Damen und Herren, bringen diese Änderungen eine Verein­fachung, mehr Transparenz sowie mehr Rechtswahrung für die Studierenden mit sich. Mit diesen Änderungen unterstreichen wir nicht nur den Stellenwert des Studiums, sondern wir unterstützen und helfen auch den Studierenden. (Beifall bei der SPÖ.)

13.32


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Buchmayr. – Bitte.

 


13.32.09

Abgeordneter Harry Buchmayr (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Zu den Punkten 3, 4 und 5 der Tagesordnung ist mir, glaube ich, nichts mehr geblieben. Es fielen sehr viele positive Äußerungen über die Gesetze.

Was ich sehr bemerkenswert finde – es wurde angesprochen –, ist, dass bei drei Ge­setzen fast miteinander Lösungen gefunden wurden, in dem entsprechenden Geset­zes­text sehr positive Veränderungen niederzuschreiben.

Besonders möchte ich noch auf die Veröffentlichungspflicht im Privatuniversitäten­gesetz hinweisen, welche die Privatuniversitäten bei der Veröffentlichung von Disser­tationen, Diplomarbeiten und Masterarbeiten den Universitäten gleichsetzt. Wir haben in Österreich – das ist vielleicht noch nicht erwähnt worden – zwölf Privatuniversitäten. Insgesamt waren es im letzten Studienjahr 2013/2014 über 8 000 Studierende, und der Ausländeranteil von den über 8 000 Studierenden sind 3 140.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 92

Da würde ich mir wünschen, auch im Zuge einer zukünftigen Zusammenarbeit im Wissenschaftsausschuss, die zwischen den Fraktionen sehr gut ist, gerade bei der FPÖ die Gartenzäune etwas herunterzulassen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.33


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte. (Abg. Steinbichler begibt sich, einen Topf mit einem kleinen Nadelbaum in den Händen haltend, zunächst zur Regierungsbank und stellt diesen auf den Platz neben Vizekanzler Mitterlehner.)

 


13.33.56

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Geschätzte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher auf der Tribüne und vor den Fernsehgeräten! Herr Minister, ich wollte Ihnen diesen Baum eigentlich gestern bei der Wirte-Diskussion persönlich schenken. (Abg. Fekter: Weihnachten kommt ja erst!) Es passt aber heute auch sehr gut, denn du hast beim Universitäts-Studiengesetz und bei den Maßnahmen der EU erwähnt, dass in Richtung Förderung der Studenten und der Universitäten Maßnahmen gesetzt werden. – Das ist gut.

Umgekehrt ist es aber so, dass wir natürlich das Problem haben, wenn die beste­henden KMU schließen – bei uns in Aurach haben vier Wirte aufgehört, das sind 20 regionale Arbeitsplätze, die verloren gehen –, dann sind die Maßnahmen wirkungs­los!

Herr Minister, zur Universität Linz: Natürlich kann man keine Gesetze machen, welche die Studenten zwingen, in Österreich zu bleiben, aber wenn sie bei uns gratis studieren können, dann haben sie auch eine Verpflichtung aufgrund dieser Studienleistung, dieser Leistung seitens der Republik in der Form, dass sie dann anschließend auch hier die Praxis machen.

Bezüglich ökologischer Steuerreform ist der Baum im Konnex mit allen Tagesord­nungspunkten, die wir gerade diskutiert haben, zu sehen. Öl und Gas wurden nicht besteuert, nachwachsendes Holz wurde besteuert.

Und vielleicht ein ganz interessanter Punkt – er ist jetzt leider nicht im Plenum, aber der Herr Vizepräsident Schultes ist hier, und der Herr Fritz Grillitsch ist doch auch da –: Der ehemalige Bauernbundpräsident Grillitsch sieht bei TTIP eine Chance. (Vize­kanzler Mitterlehner nimmt einen am Baum hängenden kleinen Zettel, geht damit zu den Abgeordneten-Reihen der ÖVP und lässt den Zettel Abg. Grillitsch lesen.)

Herr Minister und lieber Fritz Grillitsch, jetzt möchte ich wissen, wo bei TTIP die Chance für die winzige österreichische Lebensmittelproduktion ist. Wenn du dir bitte die heutige „Kleine Zeitung“ anschaust, wo der neue Konzern, diese neue Konzen­tration von Kraft Foods und Heinz-Ketchup, dargestellt wird, lieber Kollege Grillitsch, dann frage ich dich: Wo siehst du die Chancen für die österreichische Produktion bei Nestlé mit 335 000 Beschäftigten, bei Konzernen wie Pepsi mit 285 000 Beschäftigten und Coca-Cola mit 185 000 Beschäftigten? Ich warne davor, dass man da Hoffnungen schürt, die keine sind. Da kommt es zu großen Enttäuschungen! (Abg. Fekter: Das ist ein japanischer Baum!)

Schauen wir lieber, dass wir die nationalen Stärken viel mehr herausarbeiten, die nationalen Chancen, und ich bin überzeugt, das wird in Ordnung gehen. – Danke und alles Gute! (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Grillitsch: Wo hast du denn den Baum her?)

13.36



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 93

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Vizekanzler Dr. Mitterlehner zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Vizekanzler.

 


13.37.00

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich beim Leo Steinbichler wirklich für den Baum bedanken. Ich weiß nicht, ich habe nur den Verdacht, wenn ich die Aufschrift sehe, dass das irgendwie ein ausländischer Baum ist. (Allgemeine Heiterkeit. – Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.) Ich hoffe, da er schon relativ dicht ausschaut, es ist kein Bonsai-Gewächs. (Abg. Steinbichler: Das passt, darum hat er nur 35 € gekostet, weil ein österreichischer hätte 100 € gekostet!) – Ich hoffe, er ist auch schon bezahlt. – Danke. (Allgemeine Heiterkeit. – Beifall bei der ÖVP. – Abg. Steinbichler: Jetzt siehst du die Wertigkeit!)

13.37

13.37.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nach dieser erheiternden Einlage bitte ich um Auf­merksamkeit.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin beziehungsweise einer der Berichterstatter ein Schluss­wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatuniversitätengesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 513 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ein­stimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 514 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ein­stimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird, samt Titel und Eingang in 515 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 94

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

13.39.386. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungs­vorlage (481 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (508 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Ing. Höbart. Ich erteile es ihm.

 


13.40.03

Abgeordneter Ing. Christian Höbart (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Es ist sicher interessant für die doch jetzt so zahlreichen Zuschauer auf der Galerie, dass es im Nationalrat einmal ein bisschen lustig zugeht. Es geschehen hier auch durchaus skurrile Dinge. Kollege Steinbichler, der unsere Wirtschaft und Landwirtschaft schützen will, schenkt dem Herrn Minister – und ich empfinde dies durchaus als ein interes­santes Geschenk – einen lebendigen Christbaum aus Japan. Also bitte in Zukunft ein bisschen besser auf die Schilder aufpassen, damit Sie sehen, was Sie da verschen­ken, Herr Kollege! (Beifall bei der FPÖ. Abg. Steinbichler: Der österreichische kostet 30 Cent ...!)

Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind bei jenem Tagesordnungspunkt, in dessen Rahmen die Gewerbeordnung geändert und das Rauchfangkehrergesetz an eine EU-Dienstleistungsrichtlinie angepasst werden soll.

Dazu möchte ich das ansprechen, was die Freiheitliche Partei schon seit Jahren vorschlägt: Die Gewerbeordnung soll nicht ständig zizerlweis verändert werden. Die Gewerbeordnung ist mittlerweile eine Gewerbeordnung aus dem 19. Jahrhundert, wir brauchen aber eine Gewerbeordnung aus dem 21. Jahrhundert. Sie gehört entrümpelt. Dazu bedarf es einmal eines großen Wurfes, was uns die Regierung im Übrigen schon seit Jahren verspricht. Also, bitte, versuchen wir die Gewerbeordnung im Gesamten zu verändern und einmal einen großen Wurf umzusetzen!

Worum geht es bei dieser Dienstleistungsrichtlinie, die im Moment beim Europäischen Gerichtshof anhängig ist? – Es geht um zwei Hauptsäulen, die hier umgesetzt werden sollen.

Das Finanzministerium meint dazu, dass man eigentlich auf die Stellungnahme des Europäischen Gerichtshofes warten sollte und nicht wieder in voreiligem Gehorsam – so wie es ja bei dieser Bundesregierung oftmals der Fall ist – vor der Europäischen Union in Brüssel auf die Knie fallen und alle Richtlinien gleich umsetzen sollte. Es wäre das Gebot der Stunde, dass man einmal die Stellungnahme des Europäischen Gerichtshofs abwartet. (Beifall bei der FPÖ.)

Es gibt zwei Hauptrichtungen bei dieser Änderung der Gewerbeordnung: Zum einen ist das die Sicherheitsrelevanz, mit der unsere Rauchfangkehrer in Zukunft ihren Aufträ­gen nachkommen sollen. Zum anderen – und das sehen wir sehr kritisch – sind das die sonstigen Tätigkeiten.

Das ist also sehr, sehr schwammig formuliert. Wir vermuten, dass aufgrund einer solchen Formulierung Konkurrenz – vor allem aus dem Osten, aus dem Südosten – nach Österreich hereinströmen wird. Für unsere Rauchfangkehrer ist es auf dem Markt


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 95

heute schon relativ schwierig, das wird auch in Gesprächen mit den Rauch­fang­kehrerbetrieben bestätigt, und so werden die Rauchfangkehrer noch zusätzliche Kon­kur­renz bekommen. Hier muss man verdammt aufpassen.

Die Freiheitliche Partei steht zu den österreichischen Qualitätsrauchfangkehrern und auch zu den österreichischen Firmen. Dass alles im Sinne der Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Union frei umgesetzt werden soll, betrachten wir als sehr kritisch. Dazu sagen wir von der FPÖ: Unser Geld für unsere Leute. Wir für unsere Wirtschaft. Das ist eine ganz wichtige Sache.

Das sieht zum Beispiel auch die Arbeiterkammer Österreich so – mit Blickrichtung auf die Sozialdemokratie –, was die Endverbraucher von Rauchfangkehrerleistungen betrifft: „Zu befürchten ist, dass für EndverbraucherInnen der Unterschied in den Be­zeichnungen (‚Rauchfangkehrer‘/‚öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer‘) nicht aus­reichend wahrgenommen kann.“

Ich habe den Punkt „sonstige Tätigkeiten“ bereits erwähnt: Was bedeutet das? – Wie auch immer, ich habe es bereits angesprochen, dass das schwammig formuliert ist.

Weiters soll die Gewerbeordnung dahin gehend verändert werden, dass die Schweizer Gewerbetreibenden mit den Gewerbetreibenden der Europäischen Union gleichgesetzt werden. Das ist aus unserer Sicht durchaus legitim. Mit der Schweiz verbindet uns ja auch historisch gesehen vieles: Wir sprechen die gleiche Sprache, wir haben durchaus einen sehr ähnlichen Kulturhintergrund.

Aber das – das sagen wir auch dazu – soll auf Gegenseitigkeit beruhen. Das heißt, wenn wir unsere Märkte für die Schweizer weiter öffnen, wenn sie gleichgestellt werden sollen sinnvollerweise mit Gewerbetreibenden der Europäischen Union, dann sollte dies auch auf der Gegenseite geschehen. – Das sind die wichtigsten Punkte bei dieser Änderung der Gewerbeordnung.

Die FPÖ wird nicht zustimmen, weil wir eben der Meinung sind, dass man auf eine Stellungnahme des Europäischen Gerichtshofes warten sollte. Wie gesagt: Aufgrund so schwammiger Formulierungen wie „sonstige Tätigkeiten“ ein Gewerbe ausüben zu dürfen ist unserer Meinung nach unzureichend. (Beifall bei der FPÖ.)

13.44


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Dr. Winzig zu Wort. – Bitte.

 


13.44.59

Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Leider ist der selbsternannte Schutzpatron der Land- und Forstwirtschaft jetzt nicht mehr im Saal. – Bitte richten Sie dem Kollegen Steinbichler aus, dass er uns nach diesem Auftritt in Zukunft nicht mehr mit den „Wedl-Prospekten“ wegen Verkaufs von ausländischem Rindfleisch nerven möge. (Beifall bei der ÖVP.)

Die vorliegende Änderung der Gewerbeordnung wurde seit Ende 2012 bereits intensiv mit den Rauchfangkehrern und der Wirtschaftskammer Österreich verhandelt und akkordiert.

Kernpunkt dieser Novelle ist einerseits eine größere Wettbewerbsfreiheit unter Beibehaltung des Schutzniveaus, denn Unfälle mit Gasthermen, Kachelöfen und so weiter gehen oft tödlich aus. Daher gibt es die Unterscheidung zwischen sicher­heitsrelevanten Tätigkeiten im öffentlichen Auftrag, das heißt die Übertragung von Aufgaben der Feuerpolizei und der Baupolizei – auch hier ist eine Kennzeichnung vorgesehen, Herr Kollege Höbart –, und den sonstigen Rauchfangkehrertätigkeiten.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 96

Weiters enthält die Novelle auch eine Änderung des Direktvertriebs kosmetischer Artikel. Diese stehen unter strenger inhaltlicher Reglementierung nach Europarecht, womit die Aufrechterhaltung des Verbots nicht mehr sinnvoll ist.

Sie haben die Entrümpelung der Gewerbeordnung angesprochen. Ja, dafür bin ich auch! Aber es soll qualitätsvoll und mit Unternehmerqualifikation geschehen. Offen­sichtlich kann man die Forderungen der FPÖ nach mehr Bildung und Qualifikation für alle nicht mehr ernst nehmen, denn gerade bei den Qualifikationen für Unternehmer sind sie dagegen.

Herr Themessl führt immer das berühmte Nagel- und Pedikürstudio an. Das ist wahr­scheinlich das ungeeignetste Beispiel, denn bei dieser Änderung geht es wirklich um die Sicherheit der Menschen.

Die ÖVP ist bei der Reform der Gewerbeordnung auf dem richtigen Weg. Der Herr Vizekanzler hat ja bereits angekündigt, dass gewerberechtliche Genehmigungsver­fahren für Betriebsanlagen für Kleinst- und Kleinbetriebe entfallen. Das reduziert den bürokratischen Aufwand für diese Gruppe – es sind immerhin 90 000 und 15 Millio­nen € –, und das kann man sehr wohl als eine spürbare Entlastung bezeichnen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.47


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Köchl zu Wort. – Bitte.

 


13.47.32

Abgeordneter Matthias Köchl (Grüne): Geschätzte Damen! Geschätzte Herren! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Geschätzte Bürokraten! – Ich bin gespannt, wer sich davon angesprochen fühlt. – Die aktuelle Änderung bei den Rauch­fang­kehrern ist eine absolute Mini-Mini-Mini-Änderung, welche nicht so weit geht, wie wir uns das wünschen.

Wenn Sie sich die Gewerbeordnung zur Hand nehmen und nachschauen, was dort alles genau im Detail geregelt ist, in der „Bundeseinheitlichen Liste der freien Gewerbe“ (der Redner hält ein Schriftstück mit dem Deckblatt „Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe“ in die Höhe), dann bekommen Sie einen Lachkrampf. Darin wird alles bis ins kleinste Detail geregelt, und für alle Bereiche gibt es eigene Gewerbescheine, zum Teil kann man sich nur noch an den Kopf greifen. Man könnte viele Dinge, bei denen es eben nicht um Leib und Leben, nicht um Gefährdungs- und Sicherheitsaspekte geht, zusammenfassen und nicht unterschiedliche Gewerbeberechtigungen verlangen.

Ich bringe Ihnen ein paar Beispiele: Es gibt einen Gewerbeschein für die „Erzeugung von Abzeichennadeln, Hutnadeln, Kappennadeln, Krawattennadeln und Jacken­nadeln“, es gibt auch einen eigenen Gewerbeschein für die „Erzeugung von Kunst­wimpern“. Muss die Erzeugung von Kunstwimpern genau geregelt sein? – Ich hinterfrage das. Oder die „Erzeugung von Lampenschirmen“. Warum muss das ein eigener Gewerbeschein sein? – Könnte man da nicht vieles, was zusammenhängt, irgendwie zusammenbringen? (Abg. Fekter: Die Kunstwimpern und Lampenschirme zusammen!?) – Die ÖVP-Bürokratie versucht das dann noch zu rechtfertigen, wie wir gerade von Frau Fekter hören. Ich finde das eher beschämend. (Beifall bei den Grünen.)

„Erzeugung von Musikinstrumenten und von Rohrblättern/ Doppelrohrblättern (ton­erzeu­gende Zungen) für die Verwendung an Mundstücken bei Blasinstrumenten mit Ausnahme der reglementierten Musikinstrumentenerzeugung.“ Wem wollen Sie das erklären? Wo besteht da irgendeine Gefährdung? Wo besteht da irgendein genauer Regulierungsbedarf in der Gewerbeordnung, wenn es um so etwas geht? – Also ich


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 97

mahne daher dringend ein, einmal die gesamte Gewerbeordnung drastisch zu ent­rümpeln.

Aber es gibt noch andere Beispiele: Warum darf eine Schülerin einer Modeschule nach ihrem Abschluss nicht Schneiderin werden? Warum hat sie – nach der aktuellen Regelung – mit dem Abschluss der Modeschule nach wie vor keinen Befähigungs­nachweis? Das ist ja völlig weltfremd!

Bei solchen Regelungen stellt sich auch die Frage: Darf jemand, der den Gewer­beschein für Modedesign hat, nur einen Prototypen herstellen, ein Gewandstück? Sollte man ein zweites entwerfen wollen, reicht dann der Gewerbeschein schon wieder nicht? – Dazu kann man nur sagen: ÖVP-Wirtschaftskammerstruktur, ÖVP-Gewer­beordnung, ein sich selbst bürokratisierender Apparat, der aus unserer Sicht zu hinterfragen ist. (Beifall bei den Grünen.)

Heute ist die Zeit vielleicht zu kurz, um über das Thema Meisterprüfungen und Befähigungsnachweise zu sprechen. Aber ich hinterfrage schon Folgendes: Was lässt sich die Wirtschaftskammer einfallen, wenn sie im Rahmen der Gewerbeordnung bestimmt, welche Prüfungen oder welche Befähigungsnachweise notwendig sind, und gleichzeitig am WIFI diese Kurse anbietet? – Manchmal nehmen die gleichen Leute, die am WIFI unterrichten, auch die Prüfungen ab! Es handelt sich teilweise um Unvereinbarkeiten, Interessenkonflikte und Intransparenz.

Es gibt Beispiele, bei denen sich die Wirtschaftskammer in diesen Strukturen bereits selbst verheddert hat und das System nicht verstanden hat. Es ist uns heute ein Fall im Bereich Holzbau in Salzburg bekannt geworden, bei dem Prüfungen aberkannt wurden, weil sich die eigene Kammer in den eigenen Strukturen nicht mehr ausge­kannt hat.

Da besteht dringender Handlungsbedarf. Ich möchte Sie, geschätzte Bürokraten, ge­schätzte Bürokratinnen, bitten, in diesem Bereich – im Sinne der österreichischen Wirt­schaft, in Sinne der Unternehmerinnen und Unternehmer – endlich tätig zu werden. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

Du fühlst dich nicht angesprochen bei Bürokraten. Gut, das nehme ich auch zur Kenntnis. Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.51

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Matznetter zu Wort. – Bitte. (Abg. Lichtenecker: Jetzt kommt der Christoph! – Abg. Strolz: Zur tatsächlichen Belehrung!)

 


13.51.37

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Geschätzte Damen und Herren! In diesem Haus herrscht immer besondere Aufregung, wenn es um Berufsberechtigungen und Zulassungen geht. Ich glaube, dass der Weg, den wir die letzten Jahre gegangen sind, mit einer Reihe von Liberalisierungen, die vorsichtig – unter Berücksichtigung, wie sich Regelungen auswirken – gemacht wur­den, richtig war.

Als ich in den achtziger Jahren die Gewerbeordnung für meine Staatsprüfung gelernt habe, gab es ein einziges freies Gewerbe, das war der Devotionalienhandel, also Mariazell. Mehr gab es nicht. Im Vergleich zu heute sieht man, dass sehr, sehr viel liberalisiert wurde. Die Frage ist, ob man nun ohne darüber nachzudenken vorgeht und einfach sagt: Aus, jeder kann machen, was er will!, oder unter Bedachtnahme auf die Folgewirkungen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 98

Und ich glaube, dass der heutige Teil, zum Beispiel was die Rauchfangkehrer betrifft, diese vernünftige Balance einhält. Nicht jeder, der irgendwo schon einmal eine runde Bürste in ein Rohr geschoben hat, ist dafür geeignet, in sicherheitsrelevanten Be­reichen die Arbeiten auch vernünftig zu erledigen, ohne dass ein Risiko für die Men­schen besteht. Wessen Haus schon einmal wegen so etwas abgebrannt ist – mir ist das leider im Jahr 2000 passiert –, der weiß, wie wichtig die Leistungen der Rauch­fangkehrer sind. Hier braucht man also eine vernünftige Regelung.

Ich verstehe, dass die NEOS und andere den Laissez-faire-Staat wollen. (Abg. Lichtenecker: Jetzt wird er wieder auf uns kleschen!) Was die Grünen da aber wollen, ist mir – in Relation zu dem, was in den letzten Jahrzehnten Position war – unbe­greiflich. Ich glaube, das müsste einmal klargestellt werden. (Abg. Lichtenecker: Das ist wichtig!)

Liebe Ruperta Lichtenecker, nur als Beispiel: Wer möchte, dass es regionale Nah­rungsmittelprodukte gibt, müsste besonderen Wert darauf legen, dass es regionale Fleischhauer gibt, die nach Rezept mit lokalen Produkten arbeiten. Warum gibt es keine mehr, liebe Ruperta? (Abg. Lichtenecker: Weil die Leute nichts mehr für ihre Lebensmittel zahlen wollen!) – Nein, nein, nein! Ich bringe ein Beispiel, bei dem aufgrund der absoluten Mehrheit hier im Nationalrat in den siebziger Jahren Folgendes beschlossen wurde: Es wurde erlaubt, dass in den Supermärkten Fleischhauereien eröffnet werden. Deswegen gibt es keine Fleischhauer mehr, deswegen gibt es Massenprodukte, eine industrielle Produktion, weil man nicht ausreichend über die Folgewirkungen nachgedacht hat, quasi: Für was braucht man da eine Regelung.

Die Beispiele, die Kollege Köchl aufgezählt hat, sind auf derselben Ebene. Soll man warten, bis das erste Kind, weil der Mindestabstand nicht gewahrt wurde, neben einem Lampenschirm abbrennt? – Und dann sagen wir: Uijegerl, da haben wir zu wenig darüber nachgedacht, was die Leute können müssen. Ich verstehe die Grünen in dieser Frage nicht. (Abg. Neubauer: In so vielen anderen auch nicht!) Der Markt kann sich nicht alleine regeln, sondern es ist notwendig, dass die Gemeinschaft vernünftige Regeln vorgibt.

Da wird aus irgendeinem Bobo-Gschichterl heraus ein Beispiel gebracht: Jessas na, ich muss noch eine Zusatzprüfung machen, weil ich Fußnägel anschaue!, um bei diesem Beispiel zu bleiben. – Das hat einen Sinn. Dort liegt ein wesentlichen Teil der Krankheitserkennung, und das muss man lernen.

Kollege Köchl will alles freigeben. Aber wieso eure Fraktion das als Gesamtposition einnimmt, das verstehe ich nicht. Ich glaube, da habt ihr noch einen Nachholbedarf. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Rädler: Das war die Rede an Ruperta Lichtenecker! – Abg. Lichtenecker: War das der Rädler?)

13.54


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.

 


13.55.02

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Vizekanzler! Herr Matznetter, beantworten Sie mir die Fragen: Wo brennt ein Florist ab, der frei Blumen verkaufen darf, nicht gebundene Blumen? (Abg. Matznetter: Fahren Sie einmal in die Feuerwehrzentrale!) Wo brennt ein Gebäudereiniger ab, der keine Denkmale reinigen darf und nicht innen reinigen darf? Wo brennt der ab? – Ich habe hier den Verdacht, und der wird von Ihnen gerade bestätigt, dass Ihr Regulierungs­bedarf ein Schutzbedarf ist, ein Schutzbedarf für die Wirtschaftskammer mit ihren Funktionären, ein Schutzbedarf, der den freien Wettbewerb nicht zulässt, ein Schutz-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 99

bedarf der Wirtschaftskammer und ihren Funktionären als Vorfeldorganisation für die ehemalige Wirtschaftspartei ÖVP. Das ist dieser Verdacht, der sich immer mehr bestätigt. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Lichtenecker.)

Wenn ich darüber nachdenke, und das muss ich nicht einmal sehr lange, dann halte ich es für sehr richtig, dass diese Regelung – so wie Kollege Höbart sie vorgeschlagen hat – entsprechend durchgesetzt wird. Das heißt, wir von den NEOS sind für eine freie Regelung.

Eines muss ich schon erwähnen, weil ich von der Kammer gesprochen habe. Ich will nicht unbedingt noch einmal hineintreten, aber es tut schon ein bisschen weh – ich glaube, auch für die Wirtschaftskammer –, wenn man sich die Rechenkünste des Wirt­schaftsbundes noch einmal durch den Kopf gehen lässt. Wenn man sich das Ganze ausrechnet, dann sieht man, dass nur durch die Zurechnung von Einheitslisten – ich weiß jetzt nicht, welche Einheitslisten es genau gewesen sind, das werden Sie sicher besser wissen, Herr Matznetter – und die Schenkung der Freiheitlichen Wien über 50 Prozent schafft, und das ist bedauerlich. Ich will jetzt gar nicht das gestrige Inserat von Herrn Wirtschaftskammerpräsidenten Leitl noch einmal heranziehen, in welchem er auf die Pfleger Rücksicht genommen und so argumentiert hat, dass man dann, wenn man die ausländischen Pflegekräfte, die zwar pflichtvertreten, zwangsvertreten werden, auch noch hinzurechnet, auf die Zahl kommt, die er gerne hätte.

Was ist das? Wollen Sie jetzt keine selbständigen KMUler mehr dabei haben? – Zur Wahlbeteiligung, die immerhin nicht einmal 30 Prozent betrug, darf ich Ihnen recht herzlich gratulieren. Ziehen Sie jetzt noch die Quote der Nichtwähler in Betracht, dann werden Sie sehen, dass es bei den Kammern brennt. Dann brennen die hoffentlich bald einmal ab, wenn sie sich der Freiwilligkeit und dem Wettbewerb stellen und zu keinem Schutzmechanismus mehr bereit erklären.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Sepp Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Demo­kratisierung des Wirtschaftskammerwahlrechts

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (481 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Gewer­beordnung 1994 geändert wird (508 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage betreffend eine Novelle des Wirtschaftskam­mergesetzes 1998 (WKG) vorzulegen, die eine Direktwahl der Wirtschaftsparlamente durch alle Wahlberechtigten samt Zuteilung der Mandate nach dem Verhältnis der auf die jeweiligen Wählergruppen entfallenen abgegebenen Stimmen vorsieht.“

*****

Das wäre ein Schritt in Richtung Demokratie und weg vom System Nordkoreas. – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Lichtenecker.)

13.58


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 100

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Sepp Schellhorn, Kollegin und Kollegen

betreffend Demokratisierung des Wirtschaftskammerwahlrechts

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (481 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Gewer­beordnung 1994 geändert wird (508 d.B.)

Die letzten Wirtschaftskammer-Wahlen und deren verschiedene Endergebnisse haben erneut gezeigt, dass das Wirtschaftskammer-Wahlrecht dringend reformiert werden muss. Insbesondere in Wien war lange Zeit nicht klar, welches Ergebnis am Ende stimmt. So schwankte der Stimmenanteil des Wirtschaftsbundes in Wien zwischen 36,7% und 50,6%.

In Wien wurden 4.208 Stimmen, die für überparteiliche Einheitslisten abgegeben wor­den sind, dem Wirtschaftsbund zugerechnet. Darüber hinaus wanderten 1.080 Stim­men, die für den Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender abgegeben worden sind, plötzlich zum Wirtschaftsbund.

Auch in Vorarlberg kam es zu Ungereimtheiten. Die 3.600 Stimmen ,die die über­parteiliche Liste „Vorarlberger Wirtschaft“ erzielte, wurden im Bundesergebnis dem Wirtschaftsbund zugerechnet. Hinter dieser überparteilichen Liste stehen der Wirtschaftsbund, der Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender und parteiunabhängige Kandidaten. Im Jahr 2010 wurde das Ergebnis dieser Liste noch extra mit 1,05% im Bundesergebnis ausgewiesen, im Jahr 2015 jedoch nicht mehr.

Diese Vorkommnisse haben mit einer nachvollziehbaren demokratischen Wahl nichts zu tun. Der Wähler_innen-Wille wird durch die Verschiebung von Stimmen für angeb­lich überparteiliche Einheitslisten und auch von Stimmen des Ringes Freiheitlicher Wirtschaftstreibender zum Wirtschaftsbund konterkariert.

Darüber hinaus gibt es bei in einigen Fachgruppen sogenannte „Friedenswahlen“. Dabei finden keine tatsächlichen Wahlen statt, sondern die Mandatsverteilung wird vorab hinter verschlossenen Türen ausgehandelt.

Nicht nachvollziehbar ist auch die unterschiedliche Relation von Stimmen zu Man­daten. Obwohl das Wirtschaftskammer-Wahlrecht mehrheitsfördernd ist, waren die Mandate von kleineren Fraktionen, insbesondere des Ringes Freiheitlicher Wirtschafts­treibender, wesentlich „billiger“. Der Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender hat in den Wahlen 2010 und 2015 ähnlich viele Mandate erzielt, jedoch nur ein Drittel der Stimmen erhalten. Die Notwendigkeit für ein neues Wahlrecht ist unbestritten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage betreffend eine Novelle des Wirtschafts­kam-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 101

mergesetzes 1998 (WKG) vorzulegen, die eine Direktwahl der Wirtschaftsparlamente durch alle Wahlberechtigten samt Zuteilung der Mandate nach dem Verhältnis der auf die jeweiligen Wählergruppen entfallenen abgegebenen Stimmen vorsieht.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lettenbichler. – Bitte.

 


13.58.46

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Zu den Ausführungen meines Vorredners, des Kollegen Schellhorn: Die NEOS lecken offenbar immer noch ihre Wunden angesichts des doch sehr mäßigen Abschneidens bei den Wirtschaftskammerwahlen. Vom Ergebnis her können Sie nach außen vielleicht trommeln, dass sie zufrieden sind, aber wir wissen, dass es ganz anders ist.

Für den Kollegen Höbart, der jetzt leider der Diskussion nicht mehr beiwohnt, obwohl er diese eröffnet hat, hätte ich noch eine Verständnisfrage. Er hat in seinem ersten Satz angesprochen, dass er eine Lockerung beziehungsweise eine Entrümpelung der Gewerbeordnung fordert, aber dann in einem zweiten und dritten Satz, bei der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie hat er sich wieder distanziert. – Das will er nicht, denn da kommt der böse ausländische Mitbewerber ins Land. Für mich ist das ein Widerspruch in sich selbst.

Kollege Höbart hat in der Begründung auch angesprochen, warum die Freiheitliche Partei den Vorschlag ablehnt, da diese zuerst einmal die Entscheidung des Euro­päischen Gerichtshofes abwarten wolle. Das macht für mich wieder keinen Sinn, denn in einem gewissen Bereich führen wir hier eine Liberalisierung ein. Dann sagt aber wiederum Kollege Höbart, dass sich dieser Brief beziehungsweise die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes darauf bezieht, ob die Kehrgebiete, die es jetzt gibt, auch in Zukunft Bestand haben werden oder nicht.

Das ist wieder ein Widerspruch in sich. Höbart sagt, wir wollen eine Liberalisierung, aber wenn wir die Dienstleistungsrichtlinie umsetzen wollen, müssen wir hinsichtlich der Entscheidung, ob wir das machen oder nicht, wieder auf die EU warten. Aber er ist grundsätzlich dagegen.

Ich kann nur sagen: In Tirol ist es den Rauchfangkehrern möglich, ins benachbarte Bayern zu gehen. Das findet aber nicht statt, weil aufgrund der Entfernung Fahrtkosten entstehen und das einfach kein Geschäft ist. Wir werden sehen, wie sich das jetzt entwickelt. Wir warten da natürlich die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ab. Aber für uns haben die Rauchfangkehrer einen hohen Wert für die Sicherheit der Bevölkerung.

Es hat auch einen Sinn, dass es so geregelt ist; denn die Ausführung vieler landes­gesetzlicher Vorschriften wie zum Beispiel der Feuerpolizeiordnung, der Kehrgesetze, aber vor allem der Luftreinhaltegesetze ist den Rauchfangkehrern übertragen worden. Das wären sonst Aufgaben, die die Gemeinden zu erfüllen haben. Und diese Ein­schränkung auf die Kehrbezirke hat auch den Vorteil der Gefahrenabwehr, nämlich durch die bessere Erreichbarkeit, durch leichtere Kontaktaufnahme durch den Kunden, aber auch durch die erleichterte Rechtsverfolgung.

Wir sind froh, dass es mit dieser Richtlinie zu einer Harmonisierung, zu einer An­gleichung der österreichischen Gewerbeordnung kommt. Daher unterstützen wir natür-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 102

lich diesen Gesetzesvorschlag und laden Sie noch einmal ein, da mitzustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ecker. – Bitte.

 


14.01.51

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung setzt mit den jetzt vorgestellten Maß­nahmen wichtige Akzente. Konjunkturpaket, Steuerreform und notwendige Novellierun­gen werden umgesetzt. Die Steuerreform beweist, wie ernst wir es meinen. Durch die Entlastung der mittleren und niedrigeren Einkommen wird mehr Geld für die Wirtschaft frei. Allein die Steuerreform soll ein halbes Prozent mehr an Wirtschaftswachstum bringen.

Auch haben wir bereits einige Schritte in Richtung Entbürokratisierung gesetzt. Damit unterstützen wir die Menschen in diesem Land und helfen dem Wirtschaftsstandort Österreich. Die Novellierung der Gewerbeordnung wie hier für die Rauchfangkehrer und Rauchfangkehrerinnen bringt mehr Freiheit für den Wettbewerb und damit mehr Gestaltungsspielraum für die Unternehmungen. Dabei wird gleichzeitig der hohe Sicherheitsstandard gewährleistet, und es gibt keine Einschränkungen der hohen Sicherheitsbestimmungen.

Insgesamt spart ein Wegfall von überbordender Bürokratie Geld, den Konsumentinnen und Konsumenten bleibt mehr in der Tasche, die Unternehmungen werden spürbar entlastet.

Es geht nicht darum, die Gewerbeordnung abzuschaffen, diese Behauptung basiert auf Unwissenheit. Es gilt das Gebot der Stunde, die Gewerbeordnung zu entrümpeln, und das Schritt für Schritt. Die Gewerbeordnung gibt in vielen Bereichen den Rahmen vor, und Änderungen müssen sehr gut überlegt werden. Überlegt oder unüberlegt, das ist hier die Frage. Von dieser Novellierung sind 3,7 Millionen Haushalte betroffen. Direkt betroffen sind auch 500 Unternehmungen.

Für mich ist es ganz klar, dass wir, so wie im Regierungsprogramm beschrieben, die Unternehmungen in diesem Land weiter entlasten müssen, Schritt für Schritt. Öster­reichs Wirtschaft fußt auf kleinen und mittleren Betrieben. Gerade diese kleinen Unter­nehmungen können sich oft nur schwer Rechts- und Finanzberatung leisten. Deshalb müssen wir weiterhin dafür kämpfen, dass bürokratische Hürden abgebaut werden.

An dieser Stelle möchte ich auf das Konjunkturpaket der Regierung verweisen, etwa das neue Alternativfinanzierungsgesetz, das das Crowdfunding erleichtert, die neuen Finanzierungsgesellschaften für kleine und mittlere Unternehmungen oder die Erleichterung für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen.

Aber vor allem, werte Kolleginnen und Kollegen, möchte ich auf das neue Wohn­baupaket verweisen, das 5,75 Milliarden € an neuen Investitionen bringt, 30 000 neue Wohnungen, 16 000 bis 20 000 neue Vollarbeitsplätze.

Insgesamt ist die heutige Novelle also ein Schritt in die richtige Richtung. Diese Regierung übernimmt ihre Verantwortung, setzt wirtschaftlich wichtige Akzente und bringt Österreich sicher durch die anhaltende Krise.

Steuerreform und Konjunkturpaket bringen Österreich vorwärts. Wenn die Menschen mehr Geld im Börserl haben, geht es auch der Wirtschaft gut. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.05



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 103

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Vizekanzler Dr. Mitterlehner zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Vizekanzler.

 


14.05.04

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her­ren! Ich weiß nicht, ob es Ihnen ähnlich ergangen ist wie mir: Als Kollege Köchl dieses Verzeichnis der Gewerbe vorgelesen hat, habe ich mir gedacht, das ist ein neues „Köchelverzeichnis“. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ. – Zwischenrufe bei Grünen und NEOS.)

Was so skurril geklungen hat, Herr Kollege, ist eben eine Eigenheit des öster­reichischen Systems, die einen wirklich harmlosen Hintergrund hat. Denn wenn Sie sich die Gesamtstruktur der angemeldeten Gewerbe anschauen, dann haben Sie 65 Prozent freie Gewerbe und 35 Prozent reglementierte Gewerbe.

Das heißt im Klartext – das ist der Stand vom 1. März dieses Jahres –: Man geht dorthin und meldet das Gewerbe an. Und es ist eben der Vielfalt der österreichischen Strukturen zu danken, dass man da auch bestimmte Fantasienamen dabei hat. Das andere ist im Prinzip eine ganz übliche Tätigkeit, die wir schon über Jahrzehnte da und dort eben haben.

Also ich würde dem nicht unbedingt den Hauptstellenwert beimessen, dass da ein paar skurrile oder skurril anmutende Namen dabei sind. Ich möchte es nämlich auch nicht abqualifizieren. Der eine oder andere, der diese Tätigkeit ausübt, sieht die Sonne an seinem Lebenshorizont damit aufgehen oder untergehen, daher würde ich ein bisschen vorsichtig sein mit diesen Formulierungen.

Zum Zweiten, was die jetzt zur Beschlussfassung anstehende Regelung anbelangt: Es ist eine Regelung, die darauf Bezug nimmt, dass da ein Vertragsverletzungsverfahren bevorsteht. Im Endeffekt ist die Rauchfangkehrertätigkeit eine sensible Angelegenheit. Daher wird ein Teil, der sicherheitsrelevant ist, beibehalten und ganz genau und exakt geregelt, nämlich mit Niederlassungsprüfung und Niederlassungserfordernis, mit Kehrbezirken und auch mit einer Bedarfsprüfung.

Der sonstige Teil, der hier irgendwie auch ein wenig spöttisch reklamiert worden ist, geht sozusagen in den freien Bereich. Was heißt das? – Das ist Reinigen, das ist war­tungsbedingtes Kehren – also nicht, wenn ein sofortiges Kehren wegen unmittelbarer Relevanz und Gefahr notwendig ist –, Abgasmessungen, Ausschleifen, Dichten, War­tungen, Montage von Brennern, aber auch Überprüfungen und Beratungen im Auftrag des Kunden, unabhängig von den im Landesrecht vorgeschriebenen Über­prüfungen. All das ergibt ein breites Spektrum an sonstigen Tätigkeiten.

In diesem Sinn hoffe ich auf Ihre entsprechende Unterstützung und nehme die weitere Diskussion zur Kenntnis. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.07


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Jank. – Bitte.

 


14.07.46

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Natürlich kann man über ein Gesetz, das ein bestimmtes Alter hat, viel sagen, auch dass es schlecht wäre. Das ABGB stammt aus dem Jahr 1812 und leistet uns noch immer gute Dienste. Es ist nämlich im Laufe der Zeit weiterentwickelt worden. So war es auch mit der Gewerbeordnung. Es liegt auf der Hand, dass die Gewerbeordnung auch in der Zukunft weiterentwickelt wird, weil sich


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 104

die Wirtschaft ändert, weil sich das Leben weiterbewegt und weil wir daher auch immer wieder anpassen müssen.

Ich sehe in der Gewerbeordnung auch eine doppelte Schutzfunktion: einerseits für den Unternehmer, der, noch bevor er mit dem Unternehmertum beginnt, das Risiko mini­miert – und er hat genug Risiken zu tragen –, nämlich dass seine Qualifikation nicht ausreichen würde.

Und die Beispiele, die Sie gebracht haben, sind Wünsche von Menschen, die erken­nen, dass ihre Qualifikationen für eine bestimmte Branche nicht ausreichend sind und die daher Ausnahmen von der Gewerbeordnung erbitten, was ihnen auch ermöglicht wird. Da sagt jemand zum Beispiel, dass er nur einen Teil, nur gewisse Tätigkeiten dieses Berufs beherrscht und ausüben möchte, und das wird ihm ermöglicht.

Auf der anderen Seite steht der Schutz des Konsumenten. Wenn jemand einem ande­ren einen Auftrag erteilt oder, wie in meiner Branche, jemandem ein Vermögen zur Verwaltung überlässt, so wird diesem Konsumenten der Schutz gegeben, dass derjenige, der diesen Auftrag unternimmt, auch das bestmögliche Werk liefert. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Schellhorn: Pensionskassen!)

14.09


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Knes. – Bitte.

 


14.09.33

Abgeordneter Wolfgang Knes (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Vize­kanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Eingangs möchte ich mich im Namen der gesamten SPÖ-Fraktion bei allen Rauchfangkehrerinnen und Rauchfangkehrern für ihren täglichen Einsatz recht herzlich bedanken. Es ist nämlich eine sehr sicher­heitsrelevante Aufgabe, und das wird sehr oft heruntergespielt. Mit dem Feuer kann man nicht spielen, mit dem Feuer kann man sein Leben verlieren. Und das soll auch das Motto sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Zur Novellierung dieses Gesetzes. – Jetzt ist Herr Köchl da; da oben steht er. – Der Herr Vizekanzler hat es ja bereits angesprochen: Leider Gottes hat Kollege Köchl heute seine gesamte Redezeit für irgendwelche obszönen Sprüche vergeudet, ist aber nicht auf den Text, nämlich auf diese Novellierung eingegangen.

Das ist interessant seitens der Grünen: Die Grünen fordern schon seit Jahrzehnten eine Regulierung auf fast allen Ebenen. Und genau heute steht er hier, mein Kollege Köchl aus Kärnten, und sagt: Nein, bei den Rauchfangkehrern brauchen wir das nicht, da müssen wir deregulieren, und es wäre sowieso sinnlos, diese Gewerbeordnung da zu ändern.

Geschätzter Herr Köchl, ich komme mit diesem Ansinnen persönlich überhaupt nicht klar. Auf der einen Seite kämpfen die Grünen das ganze Jahr für Regulierungen, und heute sind sie genau bei diesen Regulierungen dagegen.

Was sind die Ziele dieser Verordnung? Die Vereinbarkeit der Rauchfang­kehrerrege­lungen mit dem Unionsrecht. Es stimmt: Wenn wir diese Novellierung nicht durchführen würden, dann würden wir ein Vertragsverletzungsverfahren auf den Hals bekommen. Das kann aber nicht im Sinne unserer Bevölkerung, unserer Bürgerinnen und Bürger sein. Denn gerade in diesem Fall, gerade beim Thema Sicherheit müssen wir höchste Priorität setzen. Es ist wichtig, dass die Leistungen der Rauchfangkehrer auch in Zukunft höchste Wertschätzung genießen. Aber auch die Sicherheit muss für die Zukunft nicht nur gewährleistet, sondern auch abgesichert sein. In diesem Sinne bitte ich doch um Zustimmung zu dieser Novellierung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 105

Und dir, geschätzter Kollege Köchl, wünsche ich viel Spaß in Kärnten, wenn du das der Landesregierung erklären wirst! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.11


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hanger. – Bitte.

 


14.11.57

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Zur Novelle der Gewerbeordnung betreffend das Rauchfangkehrer­ge­werbe ist alles schon gesagt. Ich möchte daher meinen Debattenbeitrag dazu nutzen, einen Praxisbeitrag einzubringen.

Wenn ich so diese Debattenbeiträge Revue passieren lasse – im Wirtschafts­aus­schuss, auch hier im Hohen Haus, insbesondere jene von den Oppositionsparteien, vom Herrn Köchl, von den NEOS, von den Freiheitlichen –, dann habe ich ein bisschen den Eindruck, wir hätten zwei Probleme am Wirtschaftsstandort Österreich, nämlich die Wirtschaftskammer und die Gewerbeordnung. Ich darf Ihnen aus Praxissicht einmal berichten, wie es einem geht, wenn man da mitten im Leben steht und diese Institu­tionen braucht.

Ich bin Geschäftsführer einer interkommunalen Gesellschaft, Eigentümer sind 17 Ge­meinden. Ich mache das ehrenamtlich, das betone ich immer wieder. Wir bereiten uns gerade intensiv auf die Landesausstellung 2015 vor. Wir erschließen dort ein Gewer­begebiet und haben vor Kurzem beschlossen, im Rahmen der Landesausstellung auch ein kleines Café zu betreiben. Das heißt, diese Gesellschaft braucht eine Gewerbe­berechtigung.

Ich gehe zur Wirtschaftskammer, lasse mich dort beraten. Dieses Gespräch hat in etwa fünf Minuten gedauert. Die Dame dort hat mir sogar noch die Formulare ausgefüllt und ich bin dort bestens beraten worden. Mit diesen Unterlagen gehe ich dann zur Gewerbebehörde. Die Dame bei der Gewerbebehörde berät mich bestens. Das Gespräch dauert fünf Minuten. Sie berät mich auch noch über die Risken, die ich eingehe. Das heißt, die Praxis bei diesem Thema bei der Wirtschaftskammer und bei der Gewerbebehörde war die, dass das in zehn Minuten erledigt war. Ich habe mich bestens betreut gefühlt.

Deshalb komme ich zum Schluss, dass die Wirtschaftskammer und auch die Gewer­bebehörde bestens arbeiten und das vieles in Österreich sehr, sehr gut funktioniert. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.13

14.13.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 508 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 106

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Demokratisierung des Wirtschaftskammerwahlrechts.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.

14.14.287. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungs­vorlage (482 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz gegen den unlau­teren Wettbewerb 1984 – UWG geändert wird (UWG-Novelle 2015) (509 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zu Punkt 7 der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte.

 


14.14.56

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Frau Minister! In regelmäßigen Abständen beglückt uns Brüssel mit „guten“ Ideen, wie wir hier in Öster­reich Gesetze machen sollten. Da gibt es im Prinzip zwei Versionen: Es gibt die EU-Verordnung und die EU-Richtlinie. Heute diskutieren wir eben eine grundsätzliche Richtlinie, die uns Brüssel plötzlich wie eine Verordnung aufs Auge drückt.

Ich darf das kurz erklären: Es geht um das UWG, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, und in diesem Zusammenhang droht eben eine Verurteilung in Brüssel. Daher haben wir hier heute eins zu eins, wortident die Vorgaben aus Brüssel zu übernehmen, und wir Freiheitliche sind natürlich dagegen.

Das UWG-Gesetz hätte bereits seit sieben Jahren reformiert werden sollen, seit 2007, da ist aber nichts passiert. Das heißt, wir ändern jetzt nur formal dieses Gesetz, aber inhaltlich, wo sehr viele Änderungen notwendig wären, passiert eben gar nichts. Und nur weil Brüssel droht, müssen wir hier im Parlament meiner Meinung nach jetzt nicht alle aufstehen und dem zustimmen.

Vielleicht noch einmal ganz kurz: Was sagt die Rechtsanwaltskammer? Die formuliert das folgendermaßen: Das Gesetz wird mit dieser Novelle „erheblich länger, schwerer lesbar und weniger verständlich“ und wirft Fragen auf, „die die Rspr“ – die Rechts­prechung – „zu klären haben wird“. Auch die Arbeiterkammer kritisiert das, was wir heute machen sollen. Deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen.

Kleine Randbemerkung zum fairen Wettbewerb, Herr Minister: Ich habe gehört, Sie wollen jetzt das totale Rauchverbot in der Gastronomie noch vor Ostern oder kurz nach Ostern umsetzen. Also das ist kein fairer und freier Wettbewerb! – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Vizekanzler Mitterlehner: Das haben Sie mit dem Osterhasen ! – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

14.16


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte.

 


14.17.09

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Vizekanzler! Geschätzte Frau Bundesminister! Verehrte Damen und Herren im Hohen Haus! Wir haben heute wirklich ein interessantes Gesetz. Die EU sagt, das, was wir geregelt haben und was funktioniert, muss anderes geregelt werden, und wir


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 107

machen es halt. (Ruf bei der FPÖ: Warum? – Abg. Lichtenecker: Stimmt ihr jetzt dagegen?)

Aber wenn ich mir anschaue, was die Europäische Kommission uns da vorschlägt, ist das gar nicht so ungeschickt, weil dieser Text auch für Laien verständlich ist. Das ist ein Rechtstext, den ich lesen kann. Dafür bin ich dankbar. Und daher werden wir das gerne beschließen.

Erstaunlich ist, es geht da um den unlauteren Wettbewerb, also auf Deutsch gesagt, ob Wettbewerb fair ist oder nicht. Das deutsche Wort „unlauter“ versteht keiner mehr, das englische Wort „fair“ kennt jeder.

Fairer Wettbewerb, das ist das, was wir uns wünschen, dass nämlich wahre Informa­tionen, ehrliche Preisbildung und gute Einkaufsmöglichkeiten dem Konsumenten zur Verfügung stehen. Man würde auch davon ausgehen, dass das ein gemeinsames Ziel ist.

Jetzt haben wir das Problem, dass wir in Österreich in vielen Bereichen sehr streng sind, in Bereichen der Lebensmittelproduktion und der Tierhaltung sowieso. So sind bei uns in Österreich für die Putenhaltung Bedingungen vorgeschrieben, die in anderen Ländern Europas nicht vorgeschrieben sind und daher für uns eine Wettbewerbs­situation schaffen, die praktisch nicht zu gewinnen ist. Nicht gut, ist eben so. Wir pro­duzieren teurer, die Österreicher wollen das so.

Jetzt wäre eben zu hoffen, dass im Supermarktregal die Produkte nebeneinander so liegen, dass man sagt: Das eine ist nach österreichischen Gesetzen zustande gekom­men, das andere entspricht nicht den österreichischen Gesetzen. Das wäre fairer Wettbewerb. (Zwischenruf der Abg. Schatz.) Nach diesem Gesetz werden wir uns nun diese Geschichte genauer anschauen.

Natürlich wäre es dann auch interessant – wenn unsere Frau Bundesminister Ober­hauser das mit den Puten schon so haben will –, dass auch der Einkauf der Republik darauf Rücksicht nimmt und dass man, wenn die Republik einkaufen geht, darauf Wert legt, dass das, was gekauft wird, in der Ausschreibung so beschrieben wird, dass es nach österreichischen Gesetzen zustande gekommen sein muss. Es kann doch nicht sein, dass nur mehr vielleicht irgendwo in Ungarn, in Thailand oder sonst wo Hendln im Käfig gehalten werden, die Produkte billiger sein dürfen und dann bei uns ins Regal, auf den Tisch, in die Küche, in die Kantine kommen. Das kann uns nicht recht sein.

Und wenn wir jetzt über lauteren Wettbewerb reden, wäre es doch schön, wenn wir in Österreich ein Gesetz hätten, wonach Bestkauf vor Billigkauf kommt und Bestkauf einfach begründet, dass das, was der österreichischen Gesetzmäßigkeit entspricht, dann zu nehmen ist, wenn es Unterschiede gibt. (Abg. Peter Wurm: Es ändert sich ja nicht inhaltlich! Es ist nur eine formale Änderung!) Das wäre nichts Besonderes, und ich glaube, das können wir uns wünschen und werden es verlangen.

Wir werden dieses Gesetz, weil es jetzt gut lesbar ist, auch so definieren, so erklären, den Menschen auch so sagen und in Zukunft fordern und verlangen, dass bekannte Herkunft auch Rechtmäßigkeit begründen muss.

Jeder von euch wohnt gelegentlich in einem Hotel. Wenn ihr in der Früh eure Eierspeise esst (Abg. Lichtenecker: Ess ich nicht mehr, weil es aus Pulver gemacht wird!), geschätzte Kollegen und Kolleginnen, dann wisst ihr ganz genau, dass das nicht aus Österreich ist, sonst würden sie euch ein Spiegelei anbieten. Meistens ist das Flüssig-Ei aus Thailand, vielleicht aus China oder sonst woher. Und, wenn es nicht dabei steht, dürfen Sie glauben, dass es nach österreichischen Gesetzen hergestellt ist, so wie es bei uns gehört.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 108

Fair wäre, wenn im Hotel in der Speisekarte daneben stünde: Das stammt aus dem und dem Land und entspricht den österreichischen Gesetzen nicht. Nach öster­reichischen Gesetzen wäre das Spiegelei, das wir Ihnen gerne empfehlen.

Also wir wünschen uns, dass Wettbewerb auch eine lautere Nachfrage hat, dass man das bestellt, was man will, und dann auch bekommt, wovon man glaubt, dass es richtig ist. (Abg. Kickl: Dann darf es nach österreichischem Gesetz nicht angeboten werden!) Es ist ein gutes Gesetz. Wir sind froh, dass es kommt, und wir werden es benutzen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Bayr.)

14.21


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Vetter. – Bitte.

 


14.21.13

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Zunächst einmal bietet diese Debatte Anlass, ein paar grundsätzliche Bemer­kungen zum Wettbewerbsrecht zu machen. Das Wettbewerbsrecht muss nicht unbe­dingt zur Gänze von einer Wettbewerbsbehörde geregelt werden. Wir haben seit ein paar Jahren eine Wettbewerbsbehörde. Die ist aber in Wirklichkeit nur für einen kleinen Teilbereich des Wettbewerbsrechts zuständig.

Das UWG, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, gibt es schon viel länger. Es regelt den Wettbewerb. Unternehmen können sich wechselseitig dazu anhalten, indem sie die Gerichte anrufen und fordern, dass unlautere Praktiken abgestellt wer­den. Als ich Ende 1985 ans Handelsgericht Wien als Rechtspraktikant gekommen bin, bin ich in eine Wettbewerbsabteilung gekommen, und da sagte mir der Richter als erstes: Das UWG ist keine wirklich juristische beziehungsweise große juristische Materie. Da geht es um sehr viel Gespür, was man für fair hält und was nicht.

Damals ging es noch um die guten Sitten. Heutzutage steht im Gesetz etwas von unlau­teren Praktiken – das kann man auch sagen, das ist ein anderer Ausdruck. Diese teilt man in die irreführenden und in die aggressiven Geschäftspraktiken ein. Man hat jeweils für diese beiden Tatbestände eine irrsinnig lange Liste, eine schwarze Liste, die alles, was verboten ist, auflistet. Da ist einfach die Judikatur eingearbeitet worden.

Leichter lesbar wurde dieses Gesetz keinesfalls. Wenn mein Vorredner gemeint hat, dass die heutige Bestimmung wirklich leicht lesbar ist, dann glaube ich gerade ihm dies nicht. Ich meine nicht, dass er viel komplizierter denkt als ich, aber wenn ein Satz fünf Unterpunkte hat und in einem Punkt drei Schachtelsätze drinnen sind, müssen Sie den fünfmal lesen, um überhaupt zu verstehen, was da wirklich drinnen steht. (Beifall beim Team Stronach.)

Gerade die Lesbarkeit eines Gesetzes ist etwas, das gegeben sein muss, damit es auch von den Bürgern akzeptiert wird. Wir haben einen Mahnbrief bekommen. Wir hätten ein Vertragsverletzungsverfahren, wenn wir das nicht ändern wollten. Offen­sicht­lich hat der Autor jenes Gesetzes, der die Richtlinie umsetzen wollte, an die einfache Lesbarkeit des Gesetzes gedacht. Er hat es so formuliert, dass man es auch leicht lesen konnte. Das war der EU offensichtlich zu wenig, und daher muss man die gleiche Bestimmung, obwohl sich inhaltlich eigentlich nichts ändert, verkomplizieren und neuerlich bestimmen, und zwar mit fünf Unterpunkten und drei oder vier Schachtelsätzen.

Ich glaube nicht, dass das dazu beiträgt, dass wir mehr Rechtssicherheit in unserem Lande haben. Leges breves sunto, so hat es bei den Lateinern geheißen. Genau gegen diesen Grundsatz verstoßen wir hier völlig unnötigerweise. Daher meine auch ich, dass wir hier nicht zustimmen sollten. Liebe Gesetzgeber, beachtet: Die Gesetze sollen kurz und lesbar sein, auch in Zukunft! Nehmen wir uns dieses Beispiel zu Her-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 109

zen, sehen wir es als Anlass, in Zukunft bessere Gesetze zu machen! – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

14.24


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.

 


14.25.02

Abgeordnete Petra Bayr, MA (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon gesagt worden, die Novelle ist an und für sich sehr unspektakulär. Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, so wie wir es adaptieren, übernimmt zum Teil die Sprache der Richtlinie der Europäischen Union. Wir kommen damit eben diesen Anforderungen der EU in gewissen Teilbereichen nach. Ich finde ja, dass unlauterer Wettbewerb sowohl in Österreich als auch auf europäischer Ebene viel weiter als der Kern dieser vorliegenden Regelung gehen sollte.

Der Kollege Schultes hat zuvor landwirtschaftliche Produkte, die anderswo unter viel schlechteren gesetzlichen Rahmenbedingungen produziert werden, genannt. Ich möchte hinzufügen: Es gibt Menschen, die unter wesentlich schlechteren Rahmen­bedingungen arbeiten müssen. Vor allem im Süden, vor allem in Entwicklungsländern werden sie über alle Maßen ausgebeutet. Da wird zum Beispiel beim Bau von Textil­fabriken so sehr gespart, dass diese Textilfabriken mitsamt den arbeitenden Men­schen, wie zum Beispiel beim Rana Plaza in Bangladesch, einstürzen und Hunderte von Todesopfern zu beklagen sind. Auch das ist mehr als unlauterer Wettbewerb und mehr als unfair, weil da auf Kosten von Menschenleben billige Waren produziert wer­den.

Wir wissen, dass Millionen von Menschen auf der Welt, auch einige tausend in Österreich, unter sklavenähnlichen Bedingungen arbeiten, dass nach wie vor sowohl in Produkten als auch in Dienstleistungen ausbeuterische Kinderarbeit steckt. Wir wissen, dass zum Beispiel in China in manchen Betrieben der Arbeitsdruck so hoch ist, dass die Menschen dort Selbstmord begehen, weil sie diesem Druck nicht standhalten können. Wir wissen, dass es sehr, sehr viele Länder gibt, in denen die ILO-Kernarbeitsnormen, zum Beispiel Garantie auf einen fairen Lohn, die Möglichkeit, sich gewerkschaftlich zu organisieren oder andere grundlegende arbeitsrechtliche Dinge, nicht eingehalten werden. Auch damit wird dann unlauterer Wettbewerb betrieben, weil man die Arbeitsbedingungen, die Kosten für die Herstellung von Produkten oder von Dienstleistungen mit denen in Österreich nicht vergleichen kann. Ich denke, dass wir da etwas dagegen unternehmen sollten.

Wir haben dazu mannigfaltig Möglichkeiten, nicht nur über Richtlinien und Gesetze betreffend unlauteren Wettbewerb. Das Bundesbeschaffungsgesetz, das gerade auf­grund einer EU-Richtlinie novelliert wird, bietet dazu jede Menge Möglichkeiten. Es gäbe die Chance, im Unternehmensgesetzbuch zum Beispiel über Sorgfaltspflichten von Unternehmen darauf zu schauen, dass auch bei Sub-Sub-Sub-Sub-Verträgen es zu keiner Umgehung von Arbeitsrechten kommt. Es wäre möglich, mit sehr vielen Ansätzen zu arbeiten, um auf der ganzen Welt menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

Ich möchte noch betonen: Wir sind in den sechziger Jahren dem Menschenrechtspakt über bürgerliche und politische Rechte und jenem für wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte beigetreten. Das WSK-Komitee, das letzteren überprüft, ermahnt Öster­reich in seinem letzten Bericht Ende 2013, dass wir mehr gesetzliche Maßnahmen ergreifen sollten, um Firmen, die in Österreich das Headquarter haben, die österreichi­sche Firmen sind, die im Ausland unternehmerische Tätigkeiten entfalten und dort Menschenrechtsverletzungen begehen, auch hier haftbar machen zu können. Wir müs­sen die auch hier in die Pflicht nehmen können.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 110

Ich denke mir wirklich, dass es wichtig ist, sich darüber den Kopf zu zerbrechen. Da ist sehr, sehr viel zu tun. Ich würde mich freuen, wenn wir dieser Aufforderung der Verein­ten Nationen und des WSK-Komitees sehr bald Folge leisten würden und sehr bald gesetzliche Schritte in diese Richtung unternehmen würden. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Lichtenecker.)

14.28


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort kommt Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


14.29.00

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Frau Ministerin! Werte Damen und Herren! Wir werden die Vorlage, die die Adaption des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vorsieht, in dieser Form unter­stützen. Vom unlauteren Wettbewerb, das haben wir heute vom Kollegen Schultes beziehungsweise von Frau Kollegin Bayr schon gehört, ist die andere Seite sozusagen der lautere Wettbewerb oder eben der faire Wettbewerb.

Da stellt sich die Frage: Wie ist fairer Wettbewerb denn ausgestaltet? Und vom fairen Wettbewerb kommen wir natürlich auch zum fairen Handel. Wenn wir beim fairen Handel sind, sind wir bei der Frage angelangt: Wie gestalten wir denn die Globali­sierung? Wie gehen wir mit den Produkten im Generellen um, beziehungsweise mit der Umwelt, in der sie hergestellt werden? Wie gehen wir mit den Menschen um, die diese Produkte auch herstellen?

Das ist natürlich auch eine Frage des Selbstverständnisses, der Wertschätzung, des Respekts vor dieser Arbeit. Das erfordert auch, fair damit umzugehen und eine faire Bezahlung, aber auch natürlich die Bereitschaft, das hier in den Regelungen mitein­zubeziehen und auch diese fairen Preise zu bezahlen.

Das ist auch Thema des fairen Handels und der heutigen Ausstellung in der Säulen­halle. Es geht natürlich in dieser Form auch darum, wie die Rahmenbedingungen in Europa generell gestaltet werden. Herr Kollege Schultes hat heute wirklich spannende Ausführungen gemacht zu den Bereichen, aus denen er kommt, die man auch unterschreiben und unterstützen kann.

Die Frage ist, wie oder warum seitens der ÖVP-Bauern dann TTIP in dieser Form unter­stützt werden kann, denn da geht es selbstverständlich auch um die Gestaltung der Rahmenbedingungen. Das kann hier in dieser Form auch zu Preisdumping führen und damit die Märkte in den Entwicklungsländern, in den Ländern des Südens massiv beeinträchtigen. Herr Kollege Schultes! Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP! Wenn man das ernst nimmt, was Ihr Kollege Schultes ausgeführt hat, dann muss man sich den Zugang zu TTIP genauer überlegen.

Wenn wir von Fairness und Wettbewerb reden, dann geht es natürlich – da kann ich den Kollegen Schultes unterstützen – um das Bestbieterprinzip. Das ist völlig richtig. Wir haben viele Gemeinden, die bemüht sind, das umzusetzen, auch mit den Pro­dukten aus der Region. Wir haben viele auch Supermärkte, die beginnen, darauf zu achten, entsprechende Produkte zur Verfügung zu stellen, und darauf hinzuweisen. Das ist gut so. Aber es liegt auch an den Konsumenten, entsprechend zu agieren.

Es geht selbstverständlich auch um die Kennzeichnung, aber die nächste Heraus­forderung ist, dass wir genau hier, auf Bundesebene, das Bestbieterprinzip vor das Billigstbieterprinzip reihen, denn das wird für Qualität sorgen, für Respekt vor der Arbeit, die da investiert wird. Egal ob das jetzt unsere Bauern in Österreich sind oder die Bauern im Süden, in den Entwicklungsländern, genau darauf muss fokussiert wer-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 111

den. Das ist eines der nächsten Dinge, die wir durchaus auch gemeinsam angehen sollten. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

14.32


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter El Habbassi. – Bitte.

 


14.32.53

Abgeordneter Asdin El Habbassi, BA (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kollegin­nen und Kollegen! Herr Minister! Frau Ministerin auf der Regierungsbank! Ich kann nicht ganz nachvollziehen, was die Kritik von Herrn Vetter und Herrn Wurm soll. Was wir heute machen, ist eine rein formelle Anpassung der Bestimmungen betreffend die Irreführung durch aggressiven Wettbewerb. Also im Endeffekt ändert sich beim Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb inhaltlich nichts. Was wir damit erreichen: Wir gehen das Risiko eines unnötigen Verfahrens vor dem EuGH nicht ein, um diese An­passungen vorzunehmen.

Sinn dieses Gesetzes ist nach wie vor, die Grundlagen für einen fairen Wettbewerb zu schaffen. Die Grundlage für einen attraktiven Standort, für die Beschäftigung, für die Sicherung der Beschäftigung und der Arbeitsplätze sind klare Regelungen, und damit liefert dieses Gesetz für die Unternehmen und Marktteilnehmer österreichweit und im europaweiten Kontext klare Standards und Rechtssicherheit, auf die sie sich berufen können. In diesem Sinne bitte ich Sie um Unterstützung dieser formellen Änderung. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

14.34

14.34.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 482 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

*****

Die Tagesordnung ist erschöpft.

14.34.47Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Inneres betreffend Polizeigewalt (4392/J)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schrift­lichen Anfrage 4392/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 112

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Begründung

„Wir bedauern diesen Vorfall außerordentlich und wir werden auch alles daran setzen, solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden“. Und: „Wir werden alles daran setzen, um solche Fälle in Zukunft zu vermeiden, auch in Zusammenarbeit mit den zuständigen Polizeibehörden.“

Das erklärte Maria-Luise Nittel, die Leiterin der zuständigen Staatsanwaltschaft Wien, im Ö1-Mittagsjournal zum Fall der Wiener Unternehmerin, die eine Misshandlung durch PolizistInnen in der Silvesternacht bei einer Wiener Tankstelle behauptet und dazu Beweismaterial vorgelegt hatte.

Während VertreterInnen der Staatsanwaltschaft und des Justizministeriums nach einem Bericht im „Falter“ Fehler eingestehen und damit Verbesserungen ermöglichen, hört man aus dem Innenministerium kein Wort des Bedauerns. Die Antwort auf Gewalt­vorwürfe lautet immer gleich:

1. „Die österreichische Polizei ist die größte Menschenrechtsorganisation des Landes.“

2. „Ich lasse nicht zu, dass die gesamte Polizei unter Generalverdacht gestellt wird.“

Es ist unbestritten, dass eine große Mehrheit der Beamten und Beamtinnen ihren Dienst ebenso gewissenhaft wie gesetzeskonform versehen. Daher stellt auch niemand die Polizei unter einen Generalverdacht. Aber genauso gilt auch, dass eine Menschenrechtsorganisation niemandem, der Menschenrechte im Schutz der Uniform verletzt, Platz bietet.

Die Fälle

Insbesondere in Wien häufen sich die Fälle, in denen Menschen zu Opfern von Polizei­übergriffen werden.

Obwohl in den meisten dieser Fälle die Beweislage die Tatversion der Polizeiopfer stützt, haben die uniformierten Tatverdächtigen wenig zu befürchten.

Die im Folgenden genannten Beispielfälle wurden teilweise schon rechtskräftig gericht­lich erledigt, teilweise sind Verfahren noch anhängig. Nie ist es dabei zur Anklage oder gar einer Verurteilung der handelnden ExekutivbeamtInnen gekommen. Die Aussagen der Betroffenen erscheinen jedoch glaubwürdig und werden teilweise durch erlittene Verletzungen, medizinische Befunde, Sachbeweise wie Videos und Zeugenaussagen gestützt.

1. Der Fall „Silvester an der Tankstelle“

Der „Falter“ berichtet in seiner Ausgabe vom 10.3.2015 über schwere Anschuldigungen gegen die Wiener Polizei. Eine Wiener Unternehmerin erlitt bei einer offenbar mit über­schießender Gewalt durchgeführten und nach vorliegenden Videoaufnahmen noch dazu unbegründeten Festnahme in der Silvesternacht einen Steißbeinbruch und wei­tere Verletzungen. Sie musste nach ihrer Schilderung mehr als 20 Minuten auf dem kalten Betonboden einer Tankstelle liegen bzw. knien, wurde von PolizeibeamtInnen vulgär beschimpft und stundenlang in einer Zelle eingesperrt, ohne dass ihr Zugang zu einem Rechtsanwalt oder Arzt gewährt wurde.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 113

Der zuständige Staatsanwalt stellte jedoch das Verfahren gegen die verdächtigen Polizisten rasch ein, während gegen die Betroffene eine Anklage wegen Verleumdung und Widerstand gegen die Staatsgewalt eingebracht wurde.

Erstmalig in der jüngeren Vergangenheit ist hier durch das von der Betroffenen selbst beigeschaffte Überwachungsvideo der Tankstelle belegt, dass die Vorwürfe, die von den PolizeibeamtInnen gegen die Unternehmerin erhoben wurden und von der Staats­anwaltschaft in die Anklage übernommen wurden, unrichtig sind.

Wenn seitens des Vizepräsidenten der Wiener Landespolizeidirektion, Karl Mahrer, gegenüber Medien gesagt wurde, dass sich aus dem Video selbst „keinerlei Hinweis auf eine Misshandlung“ ergebe (Kurier 13.3.2015),  dann verkennt er die Relevanz des Umstandes, dass sich aus dem Video sehr wohl ergibt, dass die Polizei falsche Anschuldigungen gegen die Betroffene zur Anzeige gebracht hat. Denn wie der Falter berichtete, sei die Betroffene laut polizeilicher Anzeige vom 1.1.2015 aggressiv geworden und habe zwei Polizistinnen attackiert, und „mit ihrer rechten Faust mit voller Wucht gezielt in Richtung des Gesichts von Inspektor R.“

Diese Behauptungen sind durch das Video widerlegt. Das begründet den Verdacht der Verleumdung zu Lasten der Betroffenen, was im Fall von Polizisten auch einen Amtsmissbrauch darstellen kann.

2. Der Fall „Silvesterpfad in Wien“

Die ORF Sendung Thema berichtete am 9.3.2015 über Misshandlungsvorwürfe, die von drei Brüdern gegen die Wiener Polizei erhoben wurden. Nachdem ihr Vater in der Silvesternacht von anderen Personen attackiert worden war, wurden von der Polizei die drei Brüder überwältigt, festgenommen und beschimpft („Wichser“, „Halt die Goschen“).

Der Älteste der drei wurde am Boden fixiert, und auch nach Anlegung der Handfesseln immer noch am Boden liegend mit Fäusten in den Oberkörper geschlagen. Ein Be­amter kniete auf seinem Nacken, so dass er schmerzhafte Verletzungen davontrug. Auf der Polizeiinspektion Deutschmeisterplatz musste er sich entkleiden, seine Reli­gion wurde beleidigt und er wurde stundenlang festgehalten, obwohl er über starke Schmerzen und Atemnot klagte.

Dem folgte eine Anzeige gegen die Opfer wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt. Die Schilderung der Ereignisse in den polizeilichen Darstellungen ist in sich in vielerlei Hinsicht widersprüchlich und stimmt nicht mit dem von Betroffenen berichteten Ge­schehen, das auch von einer Reihe von ZeugInnen beobachtet wurde, überein. Das Verfahren wurde wegen der Einbringung einer Maßnahmenbeschwerde vorerst unter­brochen.

Als der älteste Bruder in weiterer Folge bei der Polizeiinspektion Keplerplatz eine Diebstahlsanzeige wegen seiner Tasche einbringen wollte und dabei auf Nachfrage nach seiner Halskrause auf den Vorfall Bezug nahm, wurde er durch einen Polizei­beamten in zivil massiv eingeschüchtert, und zwar sinngemäß, wenn der Kommandant am Stephansplatz dabei gewesen wäre, hätte er ihm den Kopf abgerissen und er wäre zwei Wochen im Krankenhaus gelegen.

Aufgrund dieser Einschüchterungsversuche war der Betroffene bisher nicht bereit, vor weiteren Angehörigen der Bundespolizei auszusagen und möchte nur vor einem unabhängigen Gericht eine Aussage machen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 114

3. Der Fall „Partyschiff“

Insgesamt drei Personen wurden im Herbst 2013 nach einer Anzeige wegen Ruhe­störung bei einer Veranstaltung verhaftet und dabei sowie danach auf der PI Deutsch­meisterplatz geschlagen, stundenlang in Unterwäsche eingesperrt, ohne ein WC aufsuchen zu können, und vulgär beschimpft.

Das Strafverfahren gegen die BeamtInnen wurde eingestellt, während zwei Personen wegen Verleumdung und Widerstand gegen die Staatsgewalt angeklagt und schließlich am 5.3.2015 trotz zahlreicher Widersprüche in den Zeugenaussagen von Polizei­beamtInnen nicht rechtskräftig verurteilt wurden.

Ein Zeuge berichtet, dass zwei Personen bereits verhaftet waren und von der Polizei grob behandelt wurden. Er blieb in der Nähe, um das zu beobachten. Plötzlich wurde er grundlos von der Polizei aus der Reihe der Zuseher herausgepickt, und ebenfalls zu Boden gerungen und mit Handschellen gefesselt.

Er berichtet weiter, dass das gesamte Vorgehen der Polizei mit besonderer Brutalität erfolgt sei. Man habe ihm mit Fuß oder Knie auch in die Niere oder den Magen getreten, offenbar gezielt an Stellen, wo man keine Verletzungen sieht. Er wurde dann auch aufs Kommissariat Deutschmeisterplatz gebracht und dort zunächst für ca. 1-2 Stunden in eine Zelle gesperrt. Davor wurde er bis auf die Unterhose ausgezogen, und durfte sich nicht wieder anziehen. Er bekam weder Wasser, noch konnte er aufs Klo gehen.  Er trommelte an die Tür und rief, bis irgendwann ein Polizist die Tür öffnete und ihm einen Tritt gab. Er wurde auch beschimpft, (Halt die Goschn Depperta, ). Danach kam er in die „Gummizelle“, wo er weitere 6-7 Stunden festgehalten wurde. Beim Transport dorthin wurde er wieder geschlagen und getreten. Er durfte auch dort nichts trinken oder aufs Klo gehen, so dass er letztlich sogar in die Zelle urinieren musste.

4. Der Fall „Austria-Meisterschaftsfeier“

Im Mai 2013 wurde bei der Meisterfeier der Austria am Rathausplatz nach einem Streit der eigentliche Streitschlichter von der Polizei verhaftet. Zwei Ehepaare, die den Irrtum aufklären wollten, fuhren zur PI Deutschmeisterplatz. Von einem Beamten wurden sie mit den Worten „Ihr Hurenkinder, es Woamen, schleichts eich. Seits froh, dass ma ned in Amerika san, weil sonst tät i eich jetzt alle erschießen“ massiv beschimpft. Später wurde einer von ihnen am Weg zum Taxistandplatz verfolgt, verhaftet und stundenlang eingesperrt.

Auf der PI durfte er längere Zeit nicht aufs WC, obwohl er darauf hinwies, dass er aufgrund einer Erkrankung dadurch Schmerzen hatte. Nach ca. 1,5 Stunden wurde er entlassen und es wurde ihm gesagt, dass er angezeigt werde. Später erhielt er eine Strafverfügung, in der ihm u.a. vorgeworfen wurde, dass er Beamte geduzt und damit den öffentlichen Anstand verletzt hätten hätte.

Auch über einige andere der anwesenden Personen wurden Verwaltungsstrafen ver­hängt. Wie auch im Partyschiff-Fall wurde behauptet, die Betroffenen hätten mit Bier­dosen geworfen und „ACAB“ gerufen. Als das Büro für besondere Ermittlungen eine Ein­vernahme wegen der erhobenen Beschwerde gegen das Vorgehen der Polizei machte, wurde Druck ausgeübt, die Beschwerde zurückzuziehen (Androhung von An­zeigen wg. Verleumdung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Schwierigkeiten im Beruf usw.).


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 115

5. Der Fall „Amtshandlung am Praterstern“

In einem weiteren Fall wurde im Jänner 2015 ein Mann, der eine polizeiliche Amts­handlung gegen einen Obdachlosen - die selbst auch überschießend und demütigend erfolgt sein dürfte - aus einiger Entfernung beobachtete, ebenfalls polizeilich kontrolliert und festgenommen. Man brachte ihn auf die Polizeiinspektion Lasallestraße, wo er schwer verletzt wurde. Später wurde er in die PI Pappenheimstraße überstellt.

Es gelang ihm, eine Bekannte zu Hilfe rufen, die dort hinkam. Der freundliche Beamte meinte ihr gegenüber: „Eigentlich hat er nichts gemacht, wissen Sie, die Jungen können halt nicht umgehen mit solchen Fällen. Ich wundere mich überhaupt, wer ein­gesperrt wird und wer nach Hause geht.“

Als das Polizeiopfer später entlassen wurde, war seine linke Wange bis über das Auge geschwollen und blau, aus dem Ohr rann Blut, er war übersät mit Hämatomen am ganzen Körper. Aus Angst lehnte er zunächst eine ärztliche Behandlung ab, die aber einige Tage später unvermeidlich wurde. Es stellte sich heraus, dass er durch die Amts­handlung einen Trommelfellriss erlitten hatte, der operiert werden musste.

Der Betroffene ist so eingeschüchtert und traumatisiert, dass er bisher zu viel Angst vor einer polizeilichen Einvernahme zu den Vorfällen hatte.

Dennoch wurde er u.a. bereits wegen angeblicher Körperverletzung eines Polizisten und Widerstands gegen die Staatsgewalt angeklagt.

6. Der Fall „Knochenbrüche nach Führerscheinkontrolle“

Im Falter 39/13 wurde ein Fall berichtet, bei dem jemand einen Bruch des linken Oberarms, Verrenkungsbruch des linken Mittelfußes und Serienrippenbrüche links­seitig erlitt. Möglicherweise wird eine Armprothese erforderlich werden. Das Opfer ist seit dem Vorfall schwer traumatisiert.

Der Betroffene  wurde wegen Haltens im Halteverbot kontrolliert, hatte keinen Führer­schein und wurde auf das Polizeiwachzimmer Ausstellungsstraße gebracht. Dort wurde er plötzlich zu Boden geworfen, gewürgt und dadurch ohnmächtig. Als er aufwachte hatte er starke Schmerzen. Er wurde dann aber nicht ins Spital gebracht, sondern in den Arrest der Inspektion Pappenheimgasse, wo ihn eine Amtsärztin trotz der Knochen­brüche für haftfähig erklärte.

Mittlerweile hat das Landesverwaltungsgericht Wien festgestellt, dass es hier zu einer unangemessenen Gewaltanwendung kam. Wie in Erfahrung gebracht werden konnte, wurde das Strafverfahren gegen die BeamtInnen dennoch eingestellt.

7. Der Fall „Z.“

Im Jahr 2011 wurde ein Mann nach Beschwerden wegen Ruhestörung bei einer Party verhaftet, in der PI Deutschmeisterplatz stundenlang nackt eingesperrt und schwer beschimpft. Obwohl er Diabetiker war, wurde ihm der Zugang zu seinen Medikamenten verweigert, so dass ein lebensgefährlicher Zuckerwert von 580 mg/dl erreicht wurde.

Letztlich wurde Z. wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt verurteilt.

8. Der Fall „XY“

Per Mail wurde ein weiterer Fall geschildert, bei dem jemand - weil er angeblich einen Plastikteil an einem Punschstand abgebrochen hatte - auf der PI Deutschmeisterplatz


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 116

6 Stunden ohne Zugang zu Wasser oder WC eingesperrt wurde; schließlich verwei­gerte man ihm sogar das Klopapier.

9. Der Fall des Studenten lt. ORF Thema im Herbst 2013

Ein Student wurde nach Verhaftung durch Beamte der PI Deutschmeisterplatz blutend und schwer traumatisiert von seiner Familie aufgefunden. Er wurde wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt verurteilt und bedarf seit damals psychiatrischer Behandlung.

10. Der Fall „Taxi-Fahrer“ lt. ORF-Thema

Eine weitere Frau wurde lt. ORF-Thema nach einer Beschwerde über einen Taxifahrer ebenfalls von der Polizei schwer beschimpft und inhaftiert.

11. Der Fall des Bregenzer Studenten

Im Oktober 2014 wurde der Bregenzer Student Jeremy-James P. in Wien im Zuge einer Amtshandlung, an der er nicht beteiligt war, verhaftet. Auch er berichtete gegen­über Medien davon, beschimpft, an den Haaren gezogen und geschlagen worden zu sein. Er wurde sieben Stunden eingesperrt und musste nach einem Zusammenbruch mit der Rettung ins Spital gebracht werden.

12. Der Fall „Akademiker-Ball-Demonstrant“

Zu erwähnen ist weiters jener Demonstrant gegen den Akademiker-Ball 2014, der am 18.2.2015 im Strafverfahren rechtskräftig freigesprochen wurde. Auch hier hatte die Polizei behauptet, der Beschuldigte hätte mit einer Fahnenstange Polizisten attackiert. Zahlreiche andere Zeugen bestritten das, und die angebliche Tatwaffe wurde nicht sichergestellt. Der Beschuldigte war auch mehrere Monate nach der Verhaftung noch so schwer verletzt, dass er nur mit Krücken in den Gerichtssaal kommen konnte.

Deutschmeisterplatz

Eine besondere Häufung von Vorfällen ist auf der Polizeiinspektion Deutsch­meister­platz in Wien festzustellen. Von insgesamt 14 Personen, über die Informationen im Zusammenhang mit der PI Deutschmeisterplatz vorliegen,

wurden 9 Personen von PolizeibeamtInnen beschimpft, wobei die Personen unab­hän­gig voneinander die Benutzung derselben Schimpfwörter berichteten (insb. „Huren­kinder“, „Schleichts euch“...)

berichteten 6 Personen geschlagen worden zu seien, wobei seitens der Polizisten darauf geachtet worden sei, dass dies möglichst keine Spuren hinterlasse (d.h. Tritte und Schläge in Weichteile)

wurden 6 Personen stundenlang ohne nähere Begründung eingesperrt und durften dabei nicht die Toilette und erhielten auch kein Wasser. Einer Person wurde, als sie später doch aufs Klo durfte, die Verwendung von Toilettenpapier verweigert.

wurde einem Diabetiker stundenlang die Einnahme seiner Medikamente verweigert, so dass ein lebensgefährlicher Zuckerwert erreicht wurde.

berichteten 5 dieser Personen dabei in der Zelle nackt oder nur mit Unterwäsche eingesperrt worden zu sein.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 117

wurde in drei Fällen teils unabhängig voneinander berichtet, dass seitens der Polizei nachträglich Vorwürfe zur Rechtfertigung konstruiert worden seien, wie insb. dass sie Bierdosen geworfen hätten und den Begriff „ACAB“ (All cops are bastards) verwendet hätten.

Die fehlenden Konsequenzen

In einem Rechtsstaat ist es selbstverständlich, dass es zur vollen Aufklärung solcher Vorfälle kommt und eine Bestrafung der TäterInnen erfolgt. Das ist jedoch in Österreich in der Regel nicht der Fall.

Im Gegensatz zum Justizministerium wurden vom Innenministerium bisher auch keine „Fehler“ eingestanden oder gar bedauert. Stattdessen wird den Opfern die Schuld gegeben. Der eigenen Beamtenschaft wird damit signalisiert: Gewalt gegen BürgerIn­nen bleibt ohne Konsequenzen.

So erklärte etwa der Vizepräsident der Landespolizeidirektion Wien, Karl Mahrer, gegenüber den Medien:

„Die Verletzung einer Person in einer Situation, in der ein Betroffener mit einem Polizisten in eine körperliche Auseinandersetzung kommt, bedeutet nicht automatisch, dass die Polizei rechtswidrig gehandelt hat, sondern oft das Gegenteil.“ (Kurier, 13.3.2015)

Körperverletzungen werden somit also anscheinend als das rechtskonforme Ergebnis polizeilicher Amtshandlungen betrachtet.

Auch eine Aussage des Sprechers der Wiener Polizei, Johannes Golob, dazu ist bemerkenswert:

Johann Golob, Sprecher der Wiener Polizei, sagte, dass es unabhängig von diesem Fall „ja doch meistens Beschuldigte sind“, die solche Vorwürfe erheben würden, weil sie „strafbarer Handlungen verdächtig“ seien. „Und das muss natürlich schon genau hinterfragt werden.“ (APA, 11.3.2015)

Diese Haltung steht in klarem Widerspruch zu den Menschenrechten, und auch zu den Verpflichtungen, die Österreich nach Art 13 der UNO-Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe treffen:

Artikel 13

Jeder Vertragsstaat trägt dafür Sorge, dass jeder, der behauptet, er sei in einem der Hoheitsgewalt des betreffenden Staates unterstehenden Gebiet gefoltert worden, das Recht auf Anrufung der zuständigen Behörden und auf umgehende unparteiische Prüfung seines Falles durch diese Behörden hat. Es sind Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass der Beschwerdeführer und die ZeugInnen vor jeder Misshandlung oder Einschüchterung wegen ihrer Beschwerde oder ihrer Aussagen geschützt sind.

Seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Österreich gegen Ribitsch aus dem Jahr 1995 ist klargestellt, dass der Staat die Herkunft von Verletzungen beweisen muss, die während einer Anhaltung auftreten. Dieses Prinzip wird in Österreich nach wie vor nicht befolgt.

Wie Sie bzw. der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit in der Sitzung des Innenausschusses am 19.3.2015 ausführten, werden zwar sämtliche Fälle, in denen Personen in Polizeigewahrsam Verletzungen erleiden, innerhalb von 24 Stunden der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Dennoch zeigen die Fallzahlen, die im jährlichen Sicherheitsbericht veröffentlicht werden, dass die strafrechtliche Verfolgung gewalttätiger ExekutivbeamtInnen offenbar nicht verlässlich funktioniert.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 118

So gab es 2013 bei 546 von den Staatsanwaltschaften behandelten Fällen von Verletzungen nach Amtshandlungen in lediglich 4 Fällen eine Anklage gegen Exe­kutivbeamte, und nur in 2 Fällen einen Schuldspruch. In den Jahren 2011 und 2012 gab es bei je über 600 Fällen sogar überhaupt keine Anklagen. (In der Gesamtzahl sind dabei auch Bagatellfälle enthalten.) Wie die ORF-Sendung Thema berichtete, gab es allein in Wien im Jahr 2014 250 Misshandlungsvorwürfe, aber keine einzige Verurteilung.

Wie sich bei den oben dargestellten Fällen zeigt, handelt es sich dabei durchgehend um Personen aus der Mitte der Gesellschaft, die mit der Polizei sonst üblicherweise nicht in Kontakt kommen, und daher noch nicht „gelernt“ haben, dass man Miss­hand­lungsvorwürfe gegen die Exekutive wegen der katastrophalen rechtlichen Aussichten gar nicht erst erheben sollte, so berechtigt sie auch sein mögen.

Es ist nicht lebensnah, anzunehmen, dass eine derart große Zahl verletzter Personen in fast allen Fällen zu Unrecht Misshandlungsvorwürfe erheben. Vielmehr ist es nahe­liegend, dass eine Reihe von Umständen dazu führen, dass fast immer in solchen Fällen die Strafverfahren gegen ExekutivbeamtInnen eingestellt werden, während deutlich häufiger gegen die verletzten Personen Anklage wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt, Körperverletzung gegen Beamte oder Verleumdung erhoben wird.

Worin genau diese Umstände liegen, wird durch diese Anfrage, aber auch durch nähere Untersuchungen in weiterer Folge aufzuklären sein. Nach den Schilderungen der Betroffenen kommen vorderhand in Betracht:

Die erste Darstellung der Vorkommnisse erfolgt durch jene ExekutivbeamtInnen, die an der Amtshandlung unmittelbar beteiligt waren. Sofern die betroffene Person bei der Amtshandlung verletzt wurde, besteht naturgemäß ein Eigenschutzinteresse der PolizistInnen.

Auffällig ist, dass häufig in diesen Protokollen die Schilderungen der PolizistInnen ergänzt werden durch komplexe juristische Begründungen für das Vorgehen. Es gibt also offenbar polizeiinterne Unterstützung von qualifizierter Stelle, Sachverhalte so darzustellen, dass eine spätere Strafverfolgung wegen unangemessenen Verhaltens unwahrscheinlich wird.

Sobald der Sachverhalt in dieser Form verschriftlicht ist, besteht eine Hemmschwelle für KollegInnen, dieser Darstellung zu widersprechen.

Das wird verstärkt durch einen in der Polizei weit verbreiteten, falsch verstandenen Korpsgeist.

Die Polizeispitze fördert diesen Korpsgeist durch ihre unkritischen öffentlichen Stel­lung­nahmen und das dienstrechtliche Verhalten. Immer wieder kommt es vor, dass BeamtInnen, die Missstände aufzeigen wollen, berufliche Nachteile wie Strafversetzun­gen erleiden. So zuletzt etwa geschehen in Graz betreffend mutmaßlich illegaler Überwachungsmaßnahmen.

Sofern es zur Einvernahme von betroffenen Personen über erlittene Misshandlungen kommt, müssen diese zumindest mit im Gegenzug erhobenen Verleumdungsvorwürfen rechnen. Das wird sowohl von den ermittelnden Beamten (etwa des Büros für beson­dere Ermittlungen in Wien) ganz offen dazugesagt, als auch etwa von Teilen der Polizeigewerkschaft aktiv betrieben, die gewaltverdächtigen PolizistInnen insofern rechtliche Unterstützung zukommen lassen.

Das Tragische ist: diese Warnung erfolgt zu Recht. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Betroffener wegen Verleumdung angeklagt und verurteilt wird, ist weit höher, als dass das gewalttätige Exekutivorgan zur Verantwortung gezogen wird.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 119

Schließlich entspricht es der gängigen Praxis vor österreichischen Staatsanwalt­schaften und Gerichten, dass den Aussagen von PolizeibeamtInnen erhöhte Beweis­kraft zugemessen wird, zumal wenn diese übereinstimmen - was aus den obigen Gründen häufig der Fall ist. Es handelt sich zwar um keinen Automatismus, und schon gar nicht um eine gesetzliche Vorgabe. Dennoch ist dieser Umstand jedem, der mit Strafprozessen in Österreich zu tun hat, bekannt.

Darüber hinaus besteht in Österreich keine wirklich unabhängige Stelle zur Ermittlung in Fällen vorgeworfener Polizeigewalt. Dies obwohl das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe des Europarats dazu Österreich in seinem Bericht 2009 empfahl:

Das CPT möchte betonen, dass zur wirksamen Ermittlung über Vorwürfe polizeilicher Misshandlung das entsprechende Verfahren aus der Sicht aller unabhängig und unparteiisch ablaufen muss. Daher sollten die entsprechenden Ermittlungen einer Stelle anvertraut werden, die völlig unabhängig von der Polizei agiert.

Um diesen Beweisproblemen zu begegnen, wurden seitens des BMJ und des BMI spezielle Anti-Folter-Erlässe herausgegeben. So sieht etwa der Erlass des BMJ vor, dass bei schwierigen Beweislagen - und diese bestehen in solchen Fällen aufgrund der widersprechenden Aussagen eigentlich immer - der zuständige Staatsanwalt sich persönlich an den Einvernahmen beteiligen sollte. Das wäre insofern besonders wichtig, als dadurch die Einschätzung der Glaubwürdigkeit der erhobenen Vorwürfe viel eher möglich ist, als nur bei Kenntnis der verschriftlichten Polizeischilderung und eines Vernehmungsprotokolls, das möglicherweise noch im Arrest unmittelbar nach der Gewaltanwendung von der Polizei verfasst worden ist. Weiters wären umgehend medizinische Sachverständigengutachten über erlittene Verletzungen einzuholen, und die Erhebung von Verleumdungsvorwürfen gegen Betroffene sollte erst nach voll­ständiger Aufklärung der Vorfälle in Betracht gezogen werden, wobei insbesondere auch Restzweifel an den Aussagen der PolizeibeamtInnen zu berücksichtigen wären.

Wie sich an den oben geschilderten Fällen gezeigt hat, werden diese Vorgaben aber leider oft nicht oder nicht vollständig eingehalten. Das hat etwa im „Tankstellen-Fall“ der zuständige Sektionschef des BMJ und die Leiterin der zuständigen Staats­an­waltschaft auch zugestanden und bedauert.

Ein derartiges Fehlereingeständnis samt ernsthafter Ansätze zur Verbesserung hat Ihr Ressort bisher leider vermissen lassen.

Korpsgeist

Im Regelfall werden BeamtInnen, die selbst nicht an Missständen beteiligt sind, zu Zeugen derselben. In seltenen Fällen machen diese BeamtInnen ihre vorgesetzte Dienstelle bzw. das BMI auf diesen Missstand aufmerksam.

Die Folge ist meist dieselbe: Die Hinweisgeber werden bestraft, diejenigen, die für den Missstand verantwortlich sind, bleiben unbehelligt.

Genau das ist vor kurzem im Fall „Peilsender“ in der Steiermark geschehen.

Der Standard berichtet über den Fall von fünf Beamten, die sich an das BAK wandten:

„Das Anbringen von Peilsendern an Autos von Verdächtigen soll manchmal ohne Anord­nung der Staatsanwaltschaft erfolgt sein. Daten von Observationen sollen länger gespeichert werden, als das erlaubt ist. Die Mitwirkung eines Privatdetektivs an polizeilichen Ermittlungen, als sei dieser selbst Teil der Polizei, soll schon fast „normal“


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 120

gewesen sein. Immer wieder habe man dabei die Grenzen, die das Sicherheits­polizeigesetz Beamten setzt - auch um Bürgerrechte zu schützen -, überschritten.

All das soll in den Jahren 2013 und 2014 von einem Teil der Grazer Polizei syste­matisch betrieben worden sein. Alarm geschlagen wurde intern beim Bundesamt für Korruptionsprävention.

Doch jene Beamte, die Unregelmäßigkeiten aufzeigen wollten, weil sie bei ihren Vorge­setzten nicht gehört worden waren, wurden alle versetzt - einer der Beschuldigten hingegen gleichsam befördert.“ (Der Standard, 18.3.2015)

In der Folge wurde den BeamtInnen ihre Zuteilung entzogen und ihr Zugang zu ihren Computern und Daten gesperrt.

Auf diese Art wird BeamtInnen eindrücklich klar gemacht, dass der Verstoß gegen den Korpsgeist und nicht die Verfehlung verfolgt und sanktioniert wird. Damit wird ein Klima der Angst geschaffen, dass die TäterInnen in Unform schützt.

All das führt zu einem Eindruck: Nach Polizeiübergriffen werden die Opfer zu Tätern und die Täter zu Opfern; und beim Versuch, intern Missstände zu bekämpfen, werden die Zeugen zu Opfern.

Letztlich werden damit auch alle Beamten und Beamtinnen der Polizei zu Opfern, weil sie die wichtigste Grundlage für ihre schwierige Arbeit verlieren: das uneingeschränkte Vertrauen der Bevölkerung.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Dringliche Anfrage

1. Welche Personen haben nach den bestehenden Dienstvorschriften und Erlässen des Innenministeriums die erste schriftliche Aufzeichnung des Sachverhaltes von Vor­fällen zu verfassen, in denen Personen verletzt wurden?

2. Ist es nach den bestehenden Dienstvorschriften und Erlässen des Innenministeriums zulässig, dass an dieser ersten schriftlichen Erfassung auch BeamtInnen beteiligt sind, welche bei der Amtshandlung unmittelbar beteiligt waren und daher im Verdacht stehen, selbst Gewalt ausgeübt zu haben?

3. Ist es nach den bestehenden Dienstvorschriften und Erlässen des Innenministeriums zulässig, dass die Ersteinvernahme von festgenommenen Personen durch eben jene BeamtInnen erfolgt, welche die Festnahme durchgeführt haben, oder dass diese bei der Einvernahme zumindest anwesend sind?

4. Falls nein: Durch welche Vorkehrungen wird sichergestellt, dass jene BeamtInnen, die für eingetretene Verletzungen von festgenommenen Personen möglicherweise verantwortlich sind, keinen Einfluss auf die Ausgestaltung der schriftlichen Darstellung des Sachverhaltes und die Formulierung von Einvernahmeprotokollen nehmen kön­nen?

5. Gibt es für die Verfassung von Sachverhaltsdarstellungen und Einver­nahme­pro­tokollen Sonderregeln für den Fall, dass eine Person im Rahmen der polizeilichen Amtshandlung Verletzungen erlitten hat?

6. Welche Personen in der Dienststruktur der Polizei sind für die Ausgestaltung der rechtlichen Begründung der gewählten polizeilichen Handlungsweisen in derartigen schriftlichen Darstellungen verantwortlich?


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 121

7. Inwiefern sind diese Personen darauf geschult, das polizeiliche Verhalten nicht in einem möglichst günstigen Licht darzustellen, sondern auch allfällige Fehler bei der Verschriftlichung zu berücksichtigen?

8. Ist es nach den bestehenden Dienstvorschriften und Erlässen des Innenministeriums zulässig, dass derartige schriftliche Darstellungen des Sachverhaltes bereits vor der Erstattung einer Anzeige wegen erlittener Verletzungen von festgenommenen Per­sonen an die zuständige Staatsanwaltschaft verfasst werden?

9. Der unter polizeiinterner Rechtsberatung entstehenden schriftlichen Darstellung der Polizeisicht auf einen Vorfall steht häufig von Anfang an eine noch unter Eindruck der erlittenen Festnahme und Gewaltanwendung erfolgende mündliche Einvernahme auf der Polizeiinspektion gegenüber, so dass die Betroffenen von Anfang an insofern syste­matisch benachteiligt sind. Welche Maßnahmen haben Sie ergriffen, um dieses Ungleichgewicht zu mindern?

10. Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe rügte in seinem Bericht zu Österreich im Jahr 2009 auf Seite 16, dass auf polizeilichen Einvernahmeformularen im Vordruck ein Verzicht auf die Beiziehung eines Rechtsanwaltes enthalten war. Wurde dieser Miss­stand mittlerweile beseitigt?

11. Immer wieder wird von betroffenen Personen berichtet, dass sie im Zuge einer Festnahme minutenlang mittels Halsklammer gewürgt wurden und dadurch sowie durch ein Knien von mehreren BeamtInnen auf ihrem Körper unter Atemnot leiden mussten. Zuletzt wurde am 24.3.2015 ein Video einer Festnahme auf der Mariahilfer­straße bekannt, auf dem diese polizeiliche Vorgehensweise dokumentiert ist. Ent­spricht das Würgen von und Knien auf Festgenommenen den Richtlinien für polizei­liche Gewaltanwendung und falls ja unter welchen Voraussetzungen ist es anzuwen­den?

12. Zahlreiche betroffene Personen haben berichtet, dass ihnen das Recht, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, oft über mehrere Stunden hinweg verweigert wurde. Welche Maßnahmen haben Sie ergriffen, um sicherzustellen, dass jeder festgenom­menen Person dieses grundlegende Recht von Beginn ihrer Anhaltung an gewährt wird?

13. Zahlreiche betroffene Personen berichten darüber, dass sie von einschreitenden PolizeibeamtInnen vulgär beschimpft wurden. Ein solches Verhalten der PolizistInnen ist zwar strafrechtlich nicht relevant, aber in höchstem Maße unangebracht. Welche dienst- und disziplinarrechtlichen Vorkehrungen bestehen, um derartige Vorwürfe zu protokollieren und zu verfolgen?

14. Mehrere betroffene Personen berichten darüber, dass sie sich nach einer Fest­nahme auf der Polizeiinspektion ganz oder zumindest bis auf die Unterwäsche ent­kleiden mussten. Dies auch bei Festnahmen wegen Bagatellsachen wie Ruhestö­rung oder reiner Identitätsfeststellung. Es dürfte sich dabei um eine gängige Vorge­hens­weise zumindest der Wiener Polizei handeln. Wie lautet die rechtliche und polizeitak­tische Begründung, festgenommene Personen zu zwingen, sich ganz oder bis zur Unterwäsche zu entkleiden, und sie gegebenenfalls nackt oder nur in Unterwäsche stundenlang einzusperren, und was sind die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Vorgehensweise?

15. Halten Sie eine derartige Vorgehensweise für vereinbar mit der UNO-Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, welche eben in Art 16 ausdrücklich auch jede erniedrigende Behandlung untersagt?


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 122

16. Sollte diese Maßnahme nicht zulässig sein: Welche dienst- und disziplinarrecht­lichen Vorkehrungen bestehen, um derartige Vorwürfe zu protokollieren und zu verfol­gen?

17. Mehrere betroffene Personen berichten weiters darüber, dass ihnen nach einer Festnahme oft mehrere Stunden lang die Benutzung einer Toilette verweigert wurde. Wie lautet die rechtliche und polizeitaktische Begründung für eine derartige Vorgehens­weise?

18. Sollte diese Maßnahme nicht zulässig sein: Welche dienst- und disziplinar­rechtlichen Vorkehrungen bestehen, um derartige Vorwürfe zu protokollieren und zu verfolgen?

19. Nach § 31 Abs 2 Z 2 SPG ist in den Richtlinien der Polizei vorzusehen, dass Betroffenen die Dienstnummer der einschreitenden ExekutivbeamtInnen auf einer Karte auszuhändigen ist. In der Praxis wird einem derartigen Ersuchen um Bekannt­gabe der Dienstnummer nach zahlreichen Berichten jedoch oft nicht Folge geleistet, sondern führt eher noch zu einer Eskalation der Amtshandlung seitens der PolizistIn­nen. Welche dienst- und disziplinarrechtlichen Vorkehrungen bestehen, derartige Vorwürfe zu protokollieren und zu verfolgen?

20. In anderen Staaten (zB Belgien, Frankreich, Italien, USA, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Spanien uvm.) wird diesem Problem durch die Kennzeichnung der Polizei­uniformen mit der Dienstnummer begegnet. Weshalb wurde in Österreich eine solche Maßnahme bisher nicht umgesetzt, obwohl viele ExpertInnen sie als ein wichtiges Element der Bekämpfung unangemessener Polizeigewalt ansehen?

21. Welche Maßnahmen haben Sie getroffen, um sicherzustellen, dass die in der Polizeiausbildung vermittelten Lehrinhalte zur Wahrung der Menschenrechte auch Eingang in die polizeiliche Arbeit finden und nicht, wie berichtet wird, von KollegInnen vor Ort gegenüber AnfängerInnen als nicht praxisrelevant abgetan werden?

22. Was sind nach Ihren Erkenntnissen die Gründe dafür, dass die Polizeiinspektion am Deutschmeisterplatz in Wien besonders oft vom Vorwurf von Misshandlungen, Beschimpfungen und demütigender Behandlung betroffen ist und was haben Sie dagegen unternommen bzw. werden Sie noch unternehmen?

23. Im Innenausschuss vom 19.3.2015 haben Sie dargestellt, dass jeder Hinweis auf strafrechtlich relevantes Fehlverhalten von PolizeibeamtInnen von Seiten des BMI sofort zur Anzeige gebracht würde. Im Fall „Silvester an der Tankstelle“ (s.o.) ist durch das aufgefundene Video bewiesen, dass die in der ursprünglichen Anzeige der Poli­zisten enthaltene Schilderung, wonach die Betroffene zwei Polizistinnen attackiert und „mit ihrer rechten Faust mit voller Wucht in Richtung des Gesichts von Inspektor R.“ gezielt habe, nicht den Tatsachen bespricht. Es besteht daher der Verdacht, dass die Betroffene durch diese Anzeige verleumdet wurde, was im Fall von PolizeibeamtInnen als TäterInnen auch einen Amtsmissbrauch darstellen kann. Haben Sie diesen Ver­dacht auf ein Fehlverhalten der die Anzeige erstattenden PolizistInnen der Staats­anwaltschaft zur Anzeige gebracht, und falls ja wann genau?

24. Welche dienstrechtlichen bzw. disziplinarrechtlichen Schritte wurden gegen die handelnden PolizeibeamtInnen im Fall „Silvester an der Tankstelle“ (s.o.) bisher von Ihrer Seite gesetzt?

25. Im Fall „Silvesterpfad in Wien“ gesteht einer der handelnden Polizeibeamten in einer Sachverhaltsdarstellung vom 5.1.2015 selbst ein, dass er versucht habe „mittels Fauststöße in dessen Oberkörperbereich den [Betroffenen] dahin zu bewegen,  seinen massiven Widerstand gegen die Staatsgewalt einzustellen“. (Die geschilderten angeb­lichen Widerstandshandlungen sind widersprüchlich und werden vom Betroffenen be-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 123

strit­ten). Entspricht es den Richtlinien für polizeiliche Gewaltausübung, Fauststöße gegen Personen zu richten, um sie zu einem bestimmten Verhalten zu bewegen?

26. Welche dienstrechtlichen bzw. disziplinarrechtlichen Schritte wurden gegen die handelnden PolizeibeamtInnen im diesem Fall bisher von Ihrer Seite gesetzt?

27. Im Fall „Partyschiff“ wurde vor Gericht den Aussagen der PolizeibeamtInnen vor Gericht mehr Glauben geschenkt, als den von Polizeigewalt betroffenen Personen, welche in erster Instanz verurteilt wurden. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, so dass noch theoretische Chancen auf eine Korrektur dieser Entscheidung bestehen. Unabhängig von der strafrechtlichen Beurteilung des Verhaltens der beiden angeklag­ten Personen, wurden jedoch auch in diesem Fall schwere Vorwürfe gegen die einschreitenden PolizeibeamtInnen, nicht nur hinsichtlich der Anwendung von Gewalt sondern auch bezüglich vulgärer Beschimpfungen und der Verweigerung des Klogangs eines Betroffenen über viele Stunden erhoben. Welche dienstrechtlichen bzw. diszipli­nar­rechtlichen Schritte wurden von Ihnen gegen die handelnden PolizeibeamtInnen in diesem Fall gesetzt?

28. Im Fall „Austria-Meisterschaftsfeier“ (s.o.) berichtete der Betroffene über wüste Beschimpfungen durch PolizeibeamtInnen und ebenfalls über die Verweigerung des Klogangs trotz einer schmerzhaften Erkrankung. Welche dienstrechtlichen bzw. dis­zipli­narrechtlichen Schritte wurden von Ihnen gegen die handelnden PolizeibeamtInnen in diesem Fall gesetzt?

29. Welche dienstrechtlichen bzw. disziplinarrechtlichen Schritte wurden gegen die han­delnden PolizeibeamtInnen im Fall „Amtshandlung am Praterstern“ (s.o.) bisher von Ihrer Seite gesetzt?

30. Im Fall „Knochenbrüche nach Führerscheinkontrolle“ hat am 20.3.2014 das Verwaltungsgericht Wien eine „überschießende Gewaltanwendung“ durch die Polizei festgestellt. Welche dienstrechtlichen bzw. disziplinarrechtlichen Schritte wurden gegen die handelnden PolizeibeamtInnen in diesem Fall bisher von Ihrer Seite gesetzt?

31. Hat das Innenministerium dem Opfer dieser Gewaltanwendung, das in Obhut der Polizei schwerste Verletzungen erlitt, Schadenersatz geleistet oder anerkannt, und falls nein wieso nicht?

32. Welche dienstrechtlichen bzw. disziplinarrechtlichen Schritte wurden gegen die handelnden PolizeibeamtInnen im von der ORF-Sendung „Thema“ im Herbst 2013 geschilderten Studenten-Fall (s.o.) bisher von Ihrer Seite gesetzt?

33. Hat das Innenministerium dem Opfer dieser Gewaltanwendung Schadenersatz für die erlittene Schädigung geleistet oder anerkannt, und falls nein wieso nicht?

34. Welche dienstrechtlichen bzw. disziplinarrechtlichen Schritte wurden gegen die handelnden PolizeibeamtInnen im von der ORF-Sendung „Thema“ im Herbst 2013 geschilderten Taxi-Fall (s.o.) bisher von Ihrer Seite gesetzt?

35. Welche dienstrechtlichen bzw. disziplinarrechtlichen Schritte wurden gegen die handelnden PolizeibeamtInnen im Fall des Bregenzer Studenten (s.o.) bisher von Ihrer Seite gesetzt?

36. Welche dienstrechtlichen bzw. disziplinarrechtlichen Schritte wurden gegen die handelnden PolizeibeamtInnen im Fall jenes Akademikerball-Demonstranten 2014, der am 18.2.2015 von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen freigesprochen wurde, bisher von Ihrer Seite gesetzt?


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 124

37. Hat das Innenministerium dem Opfer dieser Gewaltanwendung, das durch den Polizeieinsatz Verletzungen erlitt, Schadenersatz geleistet oder anerkannt, und falls nein wieso nicht?

38. Hat das Innenministerium an Bakary J., der im Jahr 2006 von vier Polizisten in einer Lagerhalle nachweislich gefoltert wurde, mittlerweile Schadenersatz geleistet oder anerkannt, und falls nein wieso nicht?

39. Im Zuge der Gegendemonstration zur Demonstration der „Identitären“ am 17.5.2014 kam es zu mehreren Festnahmen. Im Internet wurden Videos veröffentlicht, auf denen eindeutig zu erkennen war, wie ein Festgenommener während der Fest­nahme und auch als er bereits überwältigt am Boden lag mehrmals von zwei Polizeibeamten mit den Rückennummern U310 und U240 mit Faustschlägen gegen Gesicht und Oberkörper sowie von U310 mit einem Tritt gegen den Rumpfbereich misshandelt wurde. Was haben Sie unternommen, um diesen Vorfall aufzuklären, wurde Anzeige an die Staatsanwaltschaft gegen die beiden Polizeibeamten erhoben, mit welchem Ergebnis, und welche dienstrechtlichen bzw. disziplinarrechtlichen Schritte gegen diese Beamten wurden von Ihrer Seite bisher in diesem Fall gesetzt?

40. In der Sitzung des Innenausschusses am 2. April 2014 wurde zwischen Abgeord­neten und der Bundesministerin für Inneres vereinbart, die Vorkommnisse an der PI Deutschmeisterplatz zu untersuchen. Verfügen Sie über Hinweise darauf, dass es seit diesem Zeitpunkt zu weiteren derartigen Vorkommnissen in der PI Deutschmeisterplatz gekommen ist?

41. Um welche einzelnen Fälle handelt es sich dabei?

42. Was empfehlen Sie als Innenministerin einer Person, die Opfer von unangemes­sener Polizeigewalt wurde, jedoch über keine objektiven Beweismittel wie zB Video­aufnahmen verfügt, und die befürchten muss, bei Anzeige dieser Vorwürfe ihrerseits wegen Verleumdung und möglicherweise anderer erfundener Delikte (wie zB Wider­stand gegen die Staatsgewalt oder Körperverletzung von Beamten) verfolgt zu werden?

43. Der zuständige Sektionschef im Justizministerium und die Leiterin der StA Wien haben im Silvester-Fall Fehler eingestanden. Der Fall ist inzwischen der StA Wien abgenommen worden. Weshalb war es Ihnen als Innenministerin und den verant­wortlichen Führungspersonen innerhalb der Bundespolizei im Gegensatz zum BMJ bisher nicht möglich, jenen Personen, die genau das erlebt haben und die dabei teil­weise auch noch schwer verletzt und psychisch traumatisiert wurden, ihr Bedauern auszusprechen und Fehler der Polizei einzugestehen?

44. Warum ist im Gegensatz zum BMJ und zur StA Wien niemand im BMI bereit, in diesem Fall einen Fehler einzugestehen?

45. Was muss noch geschehen, bevor es endlich zu einem Umdenken im Innenminis­terium und zu einem konsequenten Vorgehen gegen gewalttätige ExekutivbeamtInnen kommt?

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 93 Abs.1 GOG verlangt.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Dr. Pilz als erstem Fragesteller zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäfts­ordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 125

14.35.18

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße nicht nur die Bundesministerin für Inneres bei unserer Dringlichen Anfrage, sondern auch vier Menschen hier auf der Galerie, die in den letzten Jahren auf sehr unterschiedliche Art Opfer von Polizeiübergriffen geworden sind. Es ist mir sehr wichtig, dass einige von ihnen – andere waren beruflich verhin­dert – diese Debatte mitverfolgen können, weil – und Sie werden sehen, warum – es für uns wichtig ist, im Interesse der betroffenen Menschen, im Interesse der Rechtsstaatlichkeit, aber auch im Interesse der Polizei selbst eine sehr offene Debatte zu führen.

Frau Bundesministerin, ich mache Ihnen am Anfang gleich einen Vorschlag – das wird mit der FPÖ und mit dem Team Stronach nicht ganz funktionieren, aber mit ÖVP und SPÖ und NEOS und auch mit Ihnen, Frau Bundesministerin, glaube ich, kann das durch­aus gehen –: Ersparen wir uns sinnlose Generalisierungen, sinnlose General­vorwürfe, sinnlose Rechtfertigungen, ersparen wir uns das einfach! (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sie können sich schon wieder hinsetzen! – Zwischenruf des Abg. Hagen.) Stellen wir ganz einfach gemeinsam am Anfang außer Streit: Eine ganz große Mehrheit der Beamtinnen und Beamten der Exekutive führt ihren zum Teil sehr schweren Dienst vollkommen korrekt aus (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Tun Sie nicht so!), und es gibt nicht den geringsten Grund, ihnen irgendetwas vorzuwerfen. (Beifall bei den Grünen.)

Also sparen wir uns das, dass sich irgendwer hinstellt und sagt, ich nehme die Polizei vor jedem Generalverdacht in Schutz! Niemand wird einen Generalverdacht äußern. Sparen wir uns aber auch Vorwürfe von der anderen Seite, dass alles, was hier vorgebracht wird, – von den Opfern, von ihren Rechtsanwälten, von den Spitälern, von den Ärzten, von den medizinischen Gutachtern und inzwischen auch von Staats­anwälten – frei erfunden sei!

Diese Verletzungen – wir haben jede Menge medizinische Befunde – sind nicht frei erfunden. Die Serienknochenbrüche – der Betroffene sitzt hier auf der Galerie –, von einem Trümmerbruch der Schulter über Serienrippenbrüche bis zu Brüchen des Beins, die bei einer einzigen Amtshandlung im 2. Bezirk zustande gekommen sind, sind nicht frei erfunden. Die Feststellung des Wiener Landesverwaltungsgerichts, dass es hier zu – ich zitiere – überschießender Polizeigewalt gekommen sei, ist nicht frei erfunden. Das stammt weder von einem Opfer, das die Polizei schlechtmachen will, noch aus dem Grünen Klub. Das ist die Feststellung der Gerichtsbarkeit.

Der Trommelfellriss, der gestern vor dem Landesgericht in Wien im Verhandlungs­saal 309 verhandelt worden ist, plus die unzähligen Hämatome, plus die Prellung des Rückgrats, die bei einer einzigen Amtshandlung in der Polizeiinspektion Lassallestraße zugefügt worden sind, sind nicht erfunden. Das Spital hat Anzeige erstattet. Diese Anzeige stammt von Ärzten und Ärztinnen – und nicht von Politikern, und nicht von Polizeifeinden. Das sind Fakten, Frau Innenministerin, die sollten wir einmal außer Streit stellen. (Abg. Walter Rosenkranz: Was war gestern bei der Verhandlung?) – Herr Abgeordneter Rosenkranz! Gestern war eine Tagsatzung in einer Verhandlung gegen ein Polizeiopfer, auf die ich dann noch in der Sache zurückkommen werde. (Abg. Walter Rosenkranz: Sehr gut!)

So, das sollten wir alles außer Streit stellen. Wir sollten auch außer Streit stellen, dass die Polizei nicht nur das Privileg, sondern die Pflicht hat, in bestimmten Situationen auch körperliche Gewalt anzuwenden.

Stellen wir, soweit es möglich ist, ruhig den Fall Mariahilfer Straße, bei dem das Video öffentlich intensiv diskutiert worden ist, außer Streit. Ich habe keinen Zweifel daran,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 126

dass da ein wichtiger Grund für polizeiliches Eingreifen bestanden hat. Wenn eine junge Frau verfolgt wird, hat die Polizei einzuschreiten, na selbstverständlich! Und wenn sich jemand nicht ausweist, es deswegen nicht möglich ist, der Sache nachzu­gehen, und diese Person möglicherweise – das wird jetzt alles überprüft – selbst gewalttätig wird, dann hat die Polizei nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, angemessen auch Gewalt einzusetzen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Gestern haben Sie noch anders geredet! Trauen Sie sich heute nicht mehr?)

Deswegen würde ich den „Fall Mariahilfer Straße“ – und das sage ich gleich, damit wir nicht die falschen Diskussionen führen – mit Sicherheit nicht in die Liste der Fälle, über die ich heute spreche, aufnehmen. (Abg. Kickl: Was hat sich seit gestern geändert? – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Aber jetzt reden wir über die Fälle, um die es geht. Jetzt reden wir über den Fall der Austria-Anhänger, die am Wiener Rathausplatz den Meistertitel ihrer Mannschaft feiern. Es kommt zu einem Streit. Ein Fußballanhänger versucht, den Streit zu schlich­ten, wird mitgenommen. Zwei Ehepaare folgen und sagen: Der wollte ja den Streit schlichten! Alle gemeinsam werden – ich habe das hier berichtet – in der Polizei­inspektion Deutschmeisterplatz auf übelste Art und Weise beschimpft. Dafür gibt es mehrere Zeugen und Zeuginnen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sie?)

Später wird einer, als die Anhänger unverrichteter Dinge abziehen und den Streit­schlichter dort auf der Polizeiinspektion lassen müssen, von einer Funkstreife zurück­geholt, festgenommen und in eine Zelle gesperrt. Und als er sagt: Bitte, ich muss aufs Klo, ich halte es nicht mehr aus!, sagen die Beamten: Nix! Geht nicht! – Als er dann sagt, dass er in diesem Bereich eine schwere Erkrankung, eine lebensgefährliche Er­kran­kung hat, und die Beamten darüber informiert, ignorieren sie das.

Das sind die Fälle, über die wir reden müssen, denn das, Frau Innenministerin, muss mir einmal jemand erklären, warum eine solche Aktion der öffentlichen Sicherheit dienen soll.

Oder denken wir an die Führerscheinkontrolle im 2. Bezirk, die in eine Amtshandlung ausartet, bei der der Lenker dann auf dem Boden liegt, Beamte auf ihm herumtrampeln und er mit schwersten Verletzungen in der Zelle landet. Nach langer Zeit kann er dann sagen: Bitte, holt die Rettung! Die Beamten setzen ihn in einen Rollwagen, stellen ihn auf die Straße, geben ihm sein Handy und sagen: Kümmere dich selbst um dich! – Das ist der Fall, in dem das Landesverwaltungsgericht Wien sehr, sehr klare Worte gefunden hat.

Oder nehmen wir den „Fall Badeschiff“. Da sitzt heute (der Redner deutet Richtung Besuchergalerie) ein dritter Zeuge, der noch nicht öffentlich bekannt ist, der alles bestätigen kann, was der Polizei vorgeworfen wird. Es gibt friedliche Diskussionen, die Polizei nimmt den Ersten mit. Auf den Hinweis, der habe nichts getan, nimmt sie gleich den Nächsten mit, und dann folgt eine einschlägige Behandlung. Wo? – In der Poli­zeiinspektion Deutschmeisterplatz.

Zu den Vorkommnissen beim Silvesterpfad: Auch in dieser Sache sitzt ein Betroffener hier. (Der Redner zeigt neuerlich auf die Besuchergalerie.) Es gibt nicht einmal den geringsten Vorwurf, dass er irgendetwas Strafbares, irgendetwas Verdächtiges getan hat. Die Polizisten erwischen einfach den Falschen. Wieder gibt es eine einschlägige Behandlung – Beschimpfung, Einsperren, Demütigung, Drohung, alles. Das ist alles amtsbekannt.

Vor einem Jahr habe ich das im Innenausschuss – inzwischen sind leider viele Fälle dazugekommen – auf den Tisch gelegt und gesagt: Bitte schön, versuchen wir doch, das gemeinsam zu lösen! Es ist ja nicht nur unsere Aufgabe, die Tätigkeit der 99 Pro-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 127

zent korrekt handelnden Beamtinnen und Beamten zu unterstützen, sondern auch zu schauen, dass diese kleine Zahl von Missbrauchsfällen, diese kleine Zahl von Übergrif­fen seriös und rechtsstaatlich untersucht wird und es auch zu Konsequenzen kommt.

Ich sage Ihnen auch, warum. Wir sollen das nicht nur tun, weil sich die Menschen sicher fühlen sollen, und nicht nur, weil das Vertrauen in die Polizei nicht gefährdet werden soll, sondern weil schwarze – oder auch blaue – Schafe eine Eigenschaft haben: Sie färben unglaublich leicht ab. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Aber kein Generalverdacht! Kein Generalverdacht!) Das ist die Gefahr, nämlich dass dann in die politische und öffentliche Sippenhaftung völlig Unbeteiligte hineingezogen werden und gesagt wird, es ist die ganze Polizei. Es ist eben nicht die ganze Polizei, und es ist unsere Aufgabe, die Polizei genau vor dieser kleinen Minderheit zu schützen. (Beifall bei den Grünen)

Deswegen verstehe ich Sie nicht, Frau Innenministerin. Bis jetzt hat ja das System deswegen funktioniert, weil sich diese kleine gewalttätige Minderheit in Uniform darauf verlassen konnte, dass vor Gericht nichts passiert. (Abg. Hübner: Die „schwarze und blaue Minderheit“ nicht vergessen, Kollege Pilz!) Da waren dann immer die Täter die Opfer und die Opfer die Täter. Die Konflikte zwischen dieser uniformierten gewalt­bereiten Minderheit und ihren zivilen Opfern sind ja immer nach einem seltsamen Schema abgelaufen. (Abg. Kickl: Da sind wir mittendrin in der Pauschalisierung, mittendrin!) Die sogenannten Täter haben die sogenannten Opfer in Uniform ange­griffen und am Ende waren die sogenannten Täter immer schwerst verletzt und sind mit Knochenbrüchen auf dem Boden liegen geblieben. Die uniformierten Opfer haben seltsamerweise keine bis fast keine Verletzungen gehabt. Seltsame Täterschaft! Seltsame Opfer!

Natürlich stimmt das nicht. Natürlich sind die, die schwerst verletzt, schwerst gede­mütigt worden sind, deren Rechte – und nicht nur die Rechte – mit Füßen getreten worden sind, die Opfer, und die anderen sind die Tatverdächtigen.

Das Entscheidende war, dass die Staatsanwaltschaft immer gesagt hat: Wir stellen das Verfahren ein. Wir stellen (der Redner zeigt in die eine Richtung) dieses Verfahren ein, und ihr (der Redner zeigt in die andere Richtung) bekommt dafür ein Verfahren wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt. Das hat bis heuer so funktioniert, und prügelnde Polizisten haben sich darauf verlassen können, dass ihnen im Regelfall nichts passiert. (Abg. Hübner: Das ist überhaupt kein Generalverdacht!)

Aber mit dem Fall der Wiener Unternehmerin in der Silvesternacht hat sich etwas Entscheidendes geändert. Erstens liegt ein Videobeweis vor, den das Gericht bereits würdigt und zu dem es eindeutige Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft Wien und des Justizministeriums gibt. Zweitens: Allein aufgrund des Umstandes, dass es sich hierbei um eine Unternehmerin handelt – wie übrigens auch in manchen anderen Fällen –, ist jetzt vielen Menschen klargeworden, dass das nicht nur Randgruppen trifft. Das kann – die Wahrscheinlichkeit ist zum Glück gering – jeden treffen, der vielleicht nach einer Silvesterfeier ein bisserl gut aufgelegt ist. Das mag zu Silvester sogar in Wien vorkommen. (Zwischenruf des Abg. Hammer.)

Wenn jetzt ein Abgeordneter des Teams Stronach herauskommt und sagt, das Video war möglicherweise manipuliert (Ruf bei der FPÖ: Das gibt es nur beim ORF!), oder vielleicht war die gesamte Tankstelle manipuliert, muss man sagen: Eines war mit Sicherheit nicht manipuliert, nämlich die Staatsanwaltschaft Wien. Die Leiterin der Staatsanwaltschaft Wien, Frau Dr. Nittel, hat sich in einem bemerkenswerten Akt an die Öffentlichkeit gewandt, Fehler eingestanden und sich namens ihrer Behörde ent­schuldigt. Klare Worte hat es auch vom zuständigen Sektionschef im Justizministerium, Dr. Pilnacek, gegeben – das sind alles keine Grünen. Das Verfahren wird jetzt in


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 128

Eisen­stadt abgewickelt und ist dem Staatsanwalt, der in die falsche Richtung ermittelt haben dürfte, entzogen worden.

Jetzt ist endlich dieser Schutzschirm weg. Jetzt gibt es ein Prinzip, das es früher nicht gegeben hat, nämlich: Der Rechtsstaat gilt für alle, egal ob in Zivil oder in Uniform. Damit ändert sich etwas, weil sich die Menschen jetzt immer mehr auf Folgendes verlassen können: Ja, im Rechtsstaat habe ich eine Chance, auch wenn derjenige, der meine Rechte verletzt hat, eine Uniform trägt. (Beifall bei den Grünen.)

Ich frage mich, Frau Innenministerin: Warum reagiert die Leiterin der Staatsanwalt­schaft? Warum der Sektionschef im Justizministerium? Warum nicht Sie? Warum nicht der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit? Warum nicht die Verantwortlichen für die Wiener Polizei – denn es handelt sich ausschließlich um Wiener Fälle, soweit wir das derzeit beurteilen können? Warum nicht der Wiener Polizeipräsident? Warum nicht? Warum ist die Spitze des Innenministeriums und der Wiener Polizei die letzte Bastion, die sich diesbezüglich der Rechtsstaatlichkeit widersetzt? Ich persönlich glaube und vermute – und ich stelle das zur Diskussion –, dass es dafür zwei Gründe gibt.

Der erste Grund ist folgender: Es ist in solchen Fällen nicht gut, wenn Polizisten gegen Polizisten ermitteln. Das ist nicht gut. Da kommt nichts heraus. Es ist ganz schwer für Polizisten, gegen ihre eigenen Kollegen zu ermitteln, auch wenn sie es ernst meinen. (Abg. Walter Rosenkranz: Das ist jetzt ein Generalverdacht, oder?) Deswegen gibt es einen Erlass im Innenministerium und einen geltenden Erlass im Justizministerium, dass in solchen Fällen besonders schwieriger Beweiswürdigung die Einvernahmen ausschließlich durch Staatsanwälte durchzuführen sind. Das ist ein geltender Erlass, nur wird er nicht umgesetzt! Das ist das Seltsame! Obwohl die Erlässe gelten – Staatsanwälte haben in diesen Angelegenheiten zu ermitteln, die Einvernahmen durchzuführen und nicht Polizeibeamte, denen das schwer zuzumuten ist –, werden die Erlässe ignoriert. Mein Eindruck ist, dass das Justizministerium den eigenen Erlass zum ersten Mal ernst nimmt. Warum nicht das Innenministerium?

Dann gibt es einen zweiten Grund, und der heißt AUF und Freiheitliche Partei. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Endlich! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das ist eine Partei, die gegen alle Fakten und gegen alle Rechtsstaatlichkeit jeden Prügelpolizisten in Schutz nimmt, möglicherweise auch deswegen, weil es genug ...

14.49.20 *****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Pilz, für diese Aussage erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Brosz: Dann hören Sie sich die Zwischenrufe an!)

*****

 


14.49.40

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (fortsetzend): Ich stelle nur fest und nehme es zur Kenntnis, dass ich jetzt vom freiheitlichen Präsidenten für meine Kritik an der Freiheit­lichen Partei einen Ordnungsruf bekommen habe. (Abg. Hübner: Na so etwas!) Wir haben eine unterschiedliche Vorstellung von Ordnung, aber ich werde damit leben können. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich bleibe bei der Freiheitlichen Partei. (Abg. Hübner: Das ist demaskierend!) Es ist ganz wichtig, Frau Innenministerin, dass Sie sich nicht an der Propaganda der AUF, nicht an der Propaganda der FPÖ, die sagt: Drüber über alles, es ist nichts passiert!, orientieren, sondern sagen: Wir werden, wenn wir Rechtsstaatlichkeit durchsetzen,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 129

auch auf sehr viel Verständnis bei der ganz, ganz großen Mehrheit der Beamtinnen und Beamten stoßen. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Das ist ein ganz entscheidender Punkt, und über diesen Punkt müssen wir reden. Natürlich geht es um Reformen. Damit nicht Polizisten gegen Polizisten ermitteln müssen, brauchen wir eine Sonderstaatsanwaltschaft (Abg. Neubauer: Und der soll der Pilz ...!), die auf Fälle wie diese spezialisiert ist und eigene Ermittlungsbeamte hat. Das gibt es ja auch in anderen Bereichen. Wir haben uns auch in anderen Bereichen für Sonderstaatsanwaltschaften entschieden.

Es geht auch um Dienstnummern. Es muss nicht der volle Name des Beamten auf der Uniform stehen, aber es muss doch zumindest möglich sein, dass eine anonyme Dienstnummer draufsteht. Das ist doch wirklich nicht zu viel verlangt. Die Menschen sollen wissen – gerade in solchen Extremsituationen –, mit wem sie es zu tun haben, und rechtsstaatlich agierende Beamtinnen und Beamte haben überhaupt nichts zu befürchten, wenn auf ihrer Uniform eine vier- oder fünfstellige Nummer gut sichtbar geschrieben steht. (Abg. Steinbichler: Auch für Demonstranten! – Ruf bei der ÖVP: Radfahrernummerntafeln!) Es gibt keinen Grund, das zu verweigern. Das gehört zu einer offenen, transparenten und bürgernahen Exekutive dazu. (Beifall bei den Grünen.)

Ich persönlich bin froh, dass es mit dem Team Stronach und der Freiheitlichen Partei nur zwei Fraktionen gibt, die wir hier mit Sicherheit nicht überzeugen können. Ich werde mit ihnen auch nicht die Diskussion führen (Abg. Deimek: Gott sei Dank! Jetzt habt ihr Pech! – weitere Zwischenrufe bei der FPÖ), sondern die Diskussion mit jenen Abgeordneten – insbesondere der Regierungsparteien – führen, für die Rechtsstaat­lich­keit und eine korrekte, seriöse und gesetzestreue Polizeiarbeit sehr, sehr wichtig sind und die mehr Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei wollen und nicht weniger. Mit diesen Abgeordneten führe ich die Diskussion schon seit Langem.

Wir haben hier im Parlament gute Erfahrungen gemacht. Ich verweise nur auf ganz andere Bereiche: Untersuchungsausschuss als Minderheitsrecht und Umgang mit der NSA-Spionage. (Zwischenruf des Abg. Deimek.) Da ist es ja auch um den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger gegangen, in dem Fall um ihre Daten, um ihre Privat­sphäre. Bei dieser Angelegenheit haben wir auch im Parlament gesagt: Wenn auf Regierungsebene ein Problem nicht so leicht oder derzeit nicht zufriedenstellend lösbar ist, dann reden wir doch einmal hier im Haus darüber. Ich weiß, dass es nicht nur in der SPÖ und der ÖVP viele Abgeordnete gibt, die sagen: Selbstverständlich unterstützen wir die Polizei bei ihrer schwierigen Arbeit, aber wenn es dort konkrete Probleme, auch strukturell bedingte, gibt, dann werden wir in diesem Haus ernsthaft miteinander reden und versuchen, gemeinsam diese Probleme zu lösen.

Ich will das in den Innenausschuss bringen. Ich lade Sie auch ein, wirklich einmal mit den Menschen zu reden, die persönlich diese Vorwürfe erheben. Ich lade Sie ein, meine Damen und Herren – insbesondere von den Regierungsparteien (Abg. Walter Rosenkranz: Nein, Copyright by Otto Pendl! „Ich lade Sie ein“, das darf nur der Otto Pendl sagen!) –, sich wirklich unvoreingenommen zu informieren. Wir haben die Chance, hier etwas zu tun, das für die Polizei gut ist, für die öffentliche Sicherheit gut ist und auch für die Bürger- und Bürgerinnenrechte in dieser Republik etwas ganz Ent­scheidendes ist.

Es gibt keine Alternative. Ich halte persönlich überhaupt nichts davon, hier mit Schwarz-Weiß-Argumenten jede Reform zu erschweren. (Abg. Hübner: Haben Sie sich vor drei Minuten zugehört?) Sie können sich ganz genau an die Diskussion erin­nern, die wir über Demonstrationen in Wien und über den Missbrauch des Demonstra­tionsrechts geführt haben. Wir Grüne haben da sehr klare Worte gefunden und haben


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 130

gesagt, dass wir für bestimmte Einsätze der Exekutive Verständnis haben und dass das auch im Interesse der Rechtsstaatlichkeit notwendig ist. (Zwischenruf des Abg. Franz.)

Aber mit dem gleichen Recht, mit dem Sie uns damals applaudiert haben, erwarte ich auch von Ihnen, dass Sie mit uns gemeinsam dafür sorgen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger sicher fühlen, nicht nur mithilfe der Polizei, sondern in bestimmten Situa­tionen auch vor gewissen Personen innerhalb der Polizei. Das ist unsere gemeinsame Aufgabe.

Frau Innenministerin! Ich fordere Sie auf, mit uns die Fakten, die Probleme, die Fragen dahinter, die insbesondere die Stadt Wien betreffen, aber auch unsere Reformvor­schläge ernsthaft zu diskutieren. Wir sind in der Lage, dieses Problem zu lösen, und ich bin überzeugt, dass wir das in diesem Parlament mithilfe einer großen und durch­aus besorgten Öffentlichkeit (Abg. Belakowitsch-Jenewein: ... schwarzer Block!) schaffen werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.55


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zur Beantwortung der Anfrage hat sich die Frau Bundesministerin für Inneres zu Wort gemeldet. Die Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


14.55.44

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Damen und Herren auf der Besuchergalerie! Herr Abgeordneter Pilz, ich bin Ihnen dankbar für Ihre Dringliche Anfrage zur Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten, weil ich heute hier im Hohen Haus die Gelegenheit habe, eines kurz festzuhalten: Unsere Polizistinnen und Polizisten arbeiten 365 Tage 24 Stunden am Tag, rund um die Uhr, für die Sicherheit in der Republik und für die Sicherheit unserer Bevölkerung, und das reicht von der Regelung des Verkehrs über einen Handtaschendiebstahl bis hin zur Verfol­gung von Mördern, Terroristen und Räubern. Gerade vor einigen Stunden wurden wieder zwei mutmaßliche Dschihadisten dingfest gemacht. Für ihre Arbeit darf ich allen Polizistinnen und Polizisten ein herzliches Danke sagen. (Allgemeiner Beifall.)

An dieser Stelle sei auch einmal angemerkt, dass die Frauen und Männer der Polizei am Abend nicht wissen, was sie am nächsten Tag erwartet, dass sie, wenn sie den Dienst antreten, nicht wissen, was sie während des Dienstes erwartet. Der Gewerk­schaftschef Fritz Neugebauer hat das vor zwei Tagen meines Erachtens äußerst tref­fend formuliert, deswegen möchte ich ihn jetzt zitieren:

„Die Polizistinnen und Polizisten wissen nur eines sicher: Während andere schon den Kopf einziehen, müssen sie ihren Kopf hinhalten. Das ist ihr Job.“ (Bravoruf bei der FPÖ.)

In Summe gibt es in Österreich pro Jahr mehr als 40 000 Festnahmen und Hundert­tausende Amtshandlungen. Sie sehen also, es gibt sehr viel Arbeit für unsere Polizei, wobei die überwältigende Mehrheit zu 100 Prozent richtig handelt. Wenn es aber zu konkreten Vorwürfen gegen die Polizei kommt, dann ist es mir persönlich wie auch als Innenministerin und uns allen wichtig, dass jeder einzelne Vorwurf genauestens unter­sucht wird. Ja, auch die sofortige Einbindung der Staatsanwaltschaft, der unab­hän­gigen Gerichte, des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbe­kämp­fung ist hier unerlässlich, ist hier einfach notwendig. Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang natürlich auch die Volksanwaltschaft, die jeden Fall genau untersuchen und überprüfen kann.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 131

Selbstverständlich gibt es auch bei der Polizei Entlassungen – Entlassungen, wenn kein korrektes Verhalten vorliegt. Ja, selbstverständlich gibt es das bei der Polizei, denn auch bei der Polizei passieren Fehler. Aber selbstverständlich – und darum bitte ich – sollte jedem Politiker und jeder Politikerin klar sein, dass auch für diese Menschen die Unschuldsvermutung gilt wie für jeden anderen Bürger in Österreich – nicht mehr und nicht weniger. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, FPÖ und Team Stronach.)

Das wissen Sie auch, sehr geehrter Herr Abgeordneter Pilz, weil wir schon öfters darüber gesprochen haben, weil wir das auch schon öfters in den verschiedensten Ausschüssen diskutiert haben. Trotzdem behaupten Sie weiterhin ständig, wir mauern und wir schweigen. Ich sage Ihnen ganz offen und ehrlich, nach den vielen Begeg­nungen und nach den vielen Diskussionen in den Ausschüssen macht mich das ein wenig betroffen, denn wenn ich so auf die letzten vier Jahre zurückblicke, auf die Zeit, seit ich die Verantwortung als Innenministerin trage, dann muss ich sagen, ich habe Sie selbstverständlich als kritischen Abgeordneten kennengelernt und auch schätzen gelernt, aber trotz all Ihrer Kritik haben Sie immer differenziert, nach rechtsstaatlichen Grundsätzen argumentiert und versucht, nicht alle pauschal zu verurteilen und den Stab über alle zu brechen. (Präsidentin Bures übernimmt wieder den Vorsitz.)

Dann schreiben Sie aber vor einigen wenigen Tagen wörtlich, ich zitiere: Keine Einzelfälle. Prügelsystem der Wiener Polizei. Schlägersystem. Alle prügeln weiter. – Und das soll keine Pauschalverurteilung, das soll keine Pauschalbeschimpfung sein, Herr Abgeordneter?! (Abg. Neubauer: Keine Verallgemeinerungen!  Abg. Walter Rosenkranz: Ich bewundere diese differenzierte Ausdrucksweise!) Das war zu lesen. Das haben Sie geschrieben! (Abg. Hübner: Der wird sich nicht erinnern können! Der hat sich nach drei Sätzen nicht mehr erinnern können!)

Ich wiederhole noch einmal: Herr Abgeordneter, ich habe Sie in den letzten Jahren schätzen gelernt, aber es wäre mir wichtig, dass auch Sie Fehler eingestehen, so wie Sie es von allen anderen letztendlich auch immer – zu Recht – erwarten.

Ich bin daher auch sehr dankbar dafür, dass von Ihnen zumindest heute sowohl in der Anfrage als auch in Ihren Ausführungen ganz klar betont worden ist, dass es Ihnen im Konkreten um einzelne Vorwürfe geht, und dass Sie von einer Pauschalverurteilung, von einer generellen Kritik an der Polizei abgewichen sind, denn ich bin schon fest davon überzeugt, dass uns beiden zwei Punkte ganz wesentlich sind: zum einen, dass es nicht zu rechtswidrigen Eingriffen durch die Polizei kommen darf und zum anderen, dass natürlich die Bürgerinnen und Bürger wissen müssen, dass sie sich auf ihre Polizei auch verlassen können.

Aber die Bevölkerung durch eine permanente Kritik, durch Globalverurteilung zu verun­sichern, das halte ich schon für verantwortungslos. Ich glaube, davon sollte man schon Abstand nehmen, und ich bin froh, dass Sie das jetzt in dieser Dringlichen Anfrage auch gemacht haben.

Aber nun zu Ihren konkreten Fragen. Sie haben an mich 45 Fragen gestellt, und ich darf Ihnen all diese 45 Fragen beantworten.

Zur Frage 1:

Der Verpflichtung zur Objektivität im Sinne des § 3 StPO entspricht es, dass, von unaufschiebbaren Amtshandlungen abgesehen, die Ermittlungen von Organen geführt werden, die nicht als befangen gelten.

Zu den Frage 3 und 4:

Ja, die Ersteinvernahme von festgenommenen Personen erfolgt sehr häufig durch jenes Team, welches mit dem Sachverhalt am besten vertraut ist. Dies umfasst auch,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 132

dass derartige Befragungen durch jene Person erfolgen, welche die Festnahme aus­gesprochen hat. Jedenfalls ist gewährleistet, dass die Befragung nur dann erfolgt, wenn keine Befangenheit angenommen werden kann.

Zur Frage 5:

Ja, gemäß dem Erlass bei Misshandlungsvorwürfen Dokumentation, Sachverhaltsdar­stellungen und Meldungslegung an den Menschenrechtsbeirat. Zusätzlich sind den Richtlinien für den polizeiärztlichen Dienst entsprechend Personen, die als Folge einer gerichtlich strafbaren Handlung eine körperliche Verletzung erlitten haben oder eine solche mitteilen, zum Zwecke der Strafjustiz unter Bedachtnahme polizeiärztlich zu untersuchen. Das Untersuchungsergebnis ist in einem umfassenden Befund und Gutachten zu dokumentieren.

Zur Frage 6:

Die im jeweiligen Einzelfall mit der Amtshandlung betrauten Personen.

Zur Frage 7:

Das Handeln der Beamten hat sich an § 3 StPO, das heißt am Objektivitätsprinzip, zu orientieren.

Zur Frage 8:

Die ermittelnden Dienststellen haben unverzüglich unter Anschluss einer Sachverhalts­darstellung grundsätzlich längstens binnen 24 Stunden gemäß § 100 StPO zu berich­ten.

Zur Frage 9:

Grundsätzlich werden alle Maßnahmen getroffen, um auch den Betroffenen bei seiner Vernehmung in eine gleichwertige Situation zu bringen, wie zum Beispiel durch Beistellung von Rechtsanwälten oder Vertrauenspersonen.

Die Reihenfolge der Vernehmung ist nach Lage des Falls grundsätzlich so zu gestal­ten, dass jeder Anschein einer bevorzugten Behandlung beschuldigter Organe der Behörden vermieden wird.

In Fällen von öffentlichem Interesse oder schwieriger Beweislage kann es sich als zweckmäßig erweisen, dass sich die Staatsanwaltschaft an der Vernehmung beteiligt.

Zur Frage 10:

Ja, vor Beginn der Vernehmung wird der zu vernehmenden Person ein ent­sprechen­des Formblatt, in dem auf die Möglichkeit zur Beiziehung eines Rechtsanwaltes hingewiesen wird, zur Unterfertigung vorgelegt.

Zu den Fragen 11 bis 18:

Die hier aufgeworfenen Handlungsweisen entsprechen grundsätzlich nicht den im SPG und in zahlreichen Verordnungen wie der Richtlinien-Verordnung oder der Anhalte­ordnung vorgegebenen Handlungsweisen.

Wer bei der Polizei gegen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien oder Erlässe verstößt, wird selbstverständlich dienst- oder disziplinarrechtlich zur Verantwortung gezogen. Die diesbezügliche Vorgangsweise ist ganz klar gesetzlich normiert.

Zu den Fragen 19 und 20:

Der Menschenrechtsbeirat macht in seinem Abschlussbericht folgende Bemerkung: Es gibt keine strukturellen Probleme, die es notwendig machen, eine Kennzeichnung


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 133

einzuführen. In fast allen Fällen ist aufgrund der derzeitigen Regelung und Praxis eine Zuordnung der Handlungen von Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen möglich.

Zur Frage 21:

Durch zahlreiche Maßnahmen wird menschenrechtskonformes Agieren sichergestellt. Als Beispiele darf ich etwa den besonderen Schwerpunkt dazu im Bereich des Ein­satz­trainings oder unseres Mentor-/Mentorinnenprogramms nennen. Jeder junge Polizist und jede junge Polizistin wird von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen in die Praxis eingeführt, um den Übergang vom gelernten Wissen in die Praxis nachhaltig abzu­sichern.

Zur Frage 22:

Alle von Ihnen in diesem Zusammenhang erhobenen Vorwürfe, die Sie uns zum Groß­teil anonymisiert übergeben haben, wurden von uns untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden Ihnen, Herr Abgeordneter Pilz, bereits mehrmals mitgeteilt. Hier und heute möchte ich noch einmal festhalten, dass alle Vorwürfe bei den Staatsanwalt­schaften und Gerichten zur Anzeige gebracht wurden. Die Verfahren wurden ein­gestellt beziehungsweise ist eines davon offen. Außerdem erfolgten neben den internen Kontrollen auch entsprechende Kontrollen durch die Kommissionen der Volksanwalt­schaft, und es konnte in keinem einzigen Fall ein Hinweis auf bestehende Missstände gefunden werden.

Zur Frage 23: nein.

Zu den Fragen 24 und 26:

Dabei handelt es sich um ein gerichtsanhängiges Verfahren. Aufgrund des laufenden Verfahrens vor der Justizbehörde wurden seitens der zuständigen Dienstbehörde noch keine dienst- beziehungsweise disziplinarrechtlichen Schritte gesetzt. Es wird die Entscheidung der Justiz abgewartet.

Zur Frage 25:

Es gibt keine derartige Richtlinie.

Zur Frage 27:

Das Verfahren wurde eingestellt. Da kein disziplinarrechtlicher Überhang stattgefunden hat, wurde auch kein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Zur Frage 28:

Das Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht ist wegen Festnahme nach § 35 VStG anhängig und abzuwarten. Dienst- und disziplinarrechtlich wurden daher bislang keine Maßnahmen gesetzt.

Zur Frage 29:

Es handelt sich um ein laufendes gerichtliches Verfahren. Dienst- und disziplinar­rechtliche Maßnahmen wurden daher bislang keine gesetzt.

Zur Frage 30:

Das Strafverfahren und das Disziplinarverfahren gegen die Exekutivbediensteten wur­den eingestellt. Offen sind das Strafverfahren und das Disziplinarverfahren gegen die Amtsärztin.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 134

Zur Frage 31:

Aufgrund eines vorliegenden Gutachtens und von Empfehlungen der Finanzprokuratur wurde der Schadenersatzanspruch abgelehnt. Seit Oktober 2014 ist in der gegen­ständ­lichen Angelegenheit eine Klage eingebracht.

Zu den Fragen 32 und 33:

Dieser Fall konnte nicht verifiziert werden. Falls Ihnen dazu nähere Informationen vor­lie­gen, Herr Abgeordneter, würde ich Sie ersuchen, uns diese Informationen zukom­men zu lassen.

Zu den Fragen 34 und 35:

Auch dieser Fall konnte nicht verifiziert werden. Falls Ihnen dazu nähere Informationen vorliegen, bitte ich Sie auch in diesem Fall, uns diese Informationen zu übergeben.

Zu den Fragen 36 und 37:

Ein strafrechtliches Verfahren gegen einen Wiener Polizisten wurde durch die Staats­anwaltschaft eingestellt. Da kein disziplinarrechtlicher Überhang stattgefunden hat, wurde auch kein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Zur Frage 38:

Der Betroffene hat ein Akonto von 100 000 € erhalten. Hinsichtlich weiterer Schaden­ersatz­zahlungen laufen noch Gespräche mit der rechtsfreundlichen Vertretung.

Zur Frage 39:

Es erfolgte eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Das Verfahren dazu wurde einge­stellt. Da kein disziplinarrechtlicher Überhang festgestellt werden konnte, wurde auch kein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Zu den Fragen 40 und 41:

Wie bereits ausgeführt, wurden alle uns von Ihnen im Zusammenhang mit der Polizei­inspektion Deutschmeisterplatz übergebenen und anonymisierten Vorwürfe untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden Ihnen mehrmals mitgeteilt. Und ich halte nochmals fest, dass alle Vorwürfe den Staatsanwaltschaften und Gerichten zur An­zeige gebracht wurden.

Die Verfahren wurden entweder eingestellt beziehungsweise ist eines davon offen. Außerdem erfolgten neben den internen Kontrollen auch entsprechende Kontrollen durch die Kommissionen der Volksanwaltschaft, und es konnte in keinem einzigen Fall ein Hinweis auf bestehende Missstände gefunden werden.

Zur Frage 42:

In Österreich existieren zahlreiche Möglichkeiten, Anzeigen zu erstatten. Ich empfehle, auf den Rechtsstaat zu vertrauen.

Zu den Fragen 43 und 44:

Sollten Fehler passiert sein beziehungsweise passieren, stehen wir selbstverständlich dazu. Aber klar ist auch, dass auch für Polizistinnen und Polizisten die Unschulds­ver­mutung zu gelten hat wie für jeden anderen Bürger auch. (Ruf bei der FPÖ: Richtig!)

Zur Frage 45:

Jeder konkrete einzelne Vorwurf wird selbstverständlich überprüft. Wenn es zu einem Fehlverhalten kommt, dann gibt es auch Konsequenzen. Das war in der Vergangenheit so und wird auch in Zukunft so sein. Das ist nicht nur im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger, sondern das ist vor allem auch im Interesse unserer Polizistinnen und


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 135

Polizisten, die Tag für Tag für die Sicherheit in diesem Land sorgen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.12


Präsidentin Doris Bures: Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zukommt.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte. (Abg. Rädler: Der Demonstrant! Abg. Höbart: Steinwerfer!)

 


15.13.11

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Frau Präsidentin! Die jüngste Be­richterstattung in den Medien muss uns alle nachdenklich machen, wenn diese Über­griffe thematisiert werden.

Es geht jetzt nicht darum, dass man reflexartig alle beschuldigt oder auf der anderen Seite alle verteidigt. Es geht auch nicht primär um die Frage, wie viele Übergriffe passiert sind, ob das täglich passiert, ob das gelegentlich passiert, ob das manchmal passiert, ob das Einzelfälle sind, ob das keine Einzelfälle sind. In einem Rechtsstaat ist jeder Einzelfall bedauerlich! Das muss einmal festgehalten werden. (Beifall bei den Grünen.)

Wir statten Polizistinnen und Polizisten mit weitgehenden Rechten aus. Wir geben ihnen eine Waffe in die Hand, und wir geben ihnen das Recht, im Notfall diese Waffe auch einzusetzen. Wenn wir jemandem diese Rechte geben, dann ist es nur richtig und gut, dass wir auch ganz hohe Anforderungen an diese Polizistinnen und Polizisten bei der Erledigung ihrer Aufgaben stellen. (Beifall bei den Grünen.)

Ja, es ist unbestritten, es gibt Einsätze, bei denen wir die betroffenen Polizisten alles andere als beneiden, die schwierig sind. Ja, es gibt Fehler und es gibt Grenz­über­schreitungen. Das ist beunruhigend. Was aber gar nicht geht, ist, wenn die Reaktion ein Gegenangriff ist oder wenn gemauert wird. Das ist schlicht untragbar in einem Rechtsstaat! Und da erwarte ich mir von allen verantwortungsvollen Politi­kerinnen und Politikern in diesem Haus, dass sie ihre Aufgabe ernst nehmen. (Beifall bei den Grünen.)

Denn worum geht es? – Wir haben hier im Parlament Verantwortung. Polizistinnen und Polizisten handeln draußen im Namen der Republik. Wir gestalten die Gesetze und die Strukturen, nach denen diese Polizistinnen und Polizisten vorgehen. Das heißt, wir ha­ben hier die Verantwortung, wenn es Fehlentwicklungen gibt, darauf auch zu reagieren und über die Strukturen zu debattieren, Frau Ministerin.

Ich möchte Ihnen da Ihren Amtskollegen, Justizminister Brandstetter, ans Herz legen. Als der Fall der Vernachlässigung des Häftlings in Stein öffentlich geworden ist, hat sich der Herr Justizminister nicht hingestellt und sinngemäß gesagt: Ich stelle mich vor alle JustizwachebeamtInnen, Sie sind über jeden Verdacht erhaben!, sondern er hat eine relativ klare Position gefunden. Er hat die Probleme angesprochen und begonnen, an den Strukturen zu arbeiten, um diese Missstände zu beseitigen. (Beifall bei den Grünen. Abg. Walter Rosenkranz: Und die Verfahren sind mittlerweile auch schon eingestellt worden!) Und genau das, Frau Ministerin, müsste auch Ihr Zugang sein!

Was sind die Strukturprobleme bei der Polizei? – Erstes Problem: Falsch verstandener Korpsgeist. Wenn in der Polizei etwas passiert, dann ist es für Kolleginnen und Kollegen ganz schwer, darüber zu reden. Es gibt die Erwartungshaltung in der Polizei, dass die Mannschaft untereinander alles deckt. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 136

Ich unterhalte mich immer wieder mit Polizisten, und wenn man auf diesen sensiblen Bereich von Fehlentwicklungen innerhalb der Polizei kommt, dann sagen die alle das Gleiche: Das gefällt uns nicht, aber wir haben einen enormen Druck, dass wir uns nicht dazu äußern! Ich würde in der Mannschaft nicht überleben, und ich löse das für mich so, dass ich im Zweifelsfall sage, ich habe nichts gesehen! Aber eine Aussage gegen einen Kollegen oder eine Kollegin kann ich mir praktisch nicht leisten! (Abg. Deimek: ... und das ist eine Schande! Skandalisierungspolitik!)

Es gibt ja auch ein Beispiel, das durch die Medien gegangen ist. Das ist heute gar nicht angeschnitten worden, weil es gar nicht primär um Polizeigewalt geht, sondern es geht um Befugnisüberschreitung. Das ist dieser Fall in Graz. Da hat offensichtlich ein Teil der Polizei rechtswidrig ermittelt. Es wurden Peilsender an Autos angebracht, ohne dass die Staatsanwaltschaft das genehmigt hat, und es wurden Observationen länger gespeichert als gesetzlich vorgesehen.

Wir brauchen gar nicht zu diskutieren. Egal welche Art von Delikt hier hätte aufgeklärt werden sollen, es haben sich alle an die Gesetze zu halten. Punkt! (Abg. Walter Rosenkranz: Es ist nicht alles belegt, was ein Journalist schreibt!) Es kann keine Diskussion darüber geben!

Aber was ist passiert? – In diesem Fall haben einige PolizistInnen diese Missstände bei ihren Vorgesetzten gemeldet – couragiert. Was ist passiert? – Diejenigen, die Mel­dung erstattet haben – klassisches Muster –, sind versetzt worden, und derjenige, der beschuldigt war, ist befördert worden. – Das ist der Umgang, der dann genau zu jenem Korpsgeist führt, dass über alles der Mantel des Schweigens gebreitet wird!

Frau Ministerin, da ist Ihre Aufgabe: Zero Tolerance für diesen falsch verstandenen Korpsgeist sowie eine ganz klare Haltung, dass es hier keine Akzeptanz gibt, wenn es Fehlentwicklungen gibt, und dass alle im Polizeiapparat daran mitarbeiten müssen, dass die Aufgabe nach Punkt und Beistrich erfüllt wird. (Beifall bei den Grünen.)

Zweiter Punkt: Nicht pauschal, aber man kann immer wieder beobachten, dass dann, wenn Amtshandlungen aus dem Ruder laufen, der Spieß umgedreht wird. Da kommt dann plötzlich der Widerstand gegen die Staatsgewalt ins Spiel, wenn es zu Vorwürfen gegen PolizeibeamtInnen kommt. Das ist immer das gleiche Schema: Jemand äußert ein Fehlverhalten, jemand erhebt einen Vorwurf, und es kommt postwendend die Anzeige: Widerstand gegen die Staatsgewalt. (Abg. Rädler: Als Demonstrant weiß man das!)

Alle Fälle, die in den Medien debattiert wurden, sind nach dem gleichen Schema abge­laufen. Immer hat es einen Vorwurf gegeben, dass die Polizei ein Fehlverhalten an den Tag gelegt hat, immer ist wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt angezeigt wor­den. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wahrscheinlich wird es so gewesen sein!)

Klar ist: Nicht jede Verletzung einer Person, die von der Polizei „amtsbehandelt“ wird, ist ein Fehlverhalten der Polizei. Es ist aber genauso lebensfremd, dass auffälliger­weise jedes Mal, wenn ein Vorwurf auf ein Fehlverhalten der Polizei erhoben wird, dem ein Widerstand gegen die Staatsgewalt vorausgegangen ist.

Frau Innenministerin, diese Praxis funktioniert auch, weil die Staatsanwaltschaft zumin­dest teilweise bei dieser Vorgangsweise mitgespielt hat. All diese Verfahren haben eine Gemeinsamkeit: Die betroffenen Opfer der Polizeihandlungen wurden angeklagt wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, und sämtliche Vorwürfe gegenüber der Polizei sind im Sand verlaufen.

Die Staatsanwaltschaft muss sich in diesem Punkt viel eindeutiger als Korrektiv und als Einheit, die einer anderen Staatsgewalt angehört und auch eine gewisse Distanz auf­weist, positionieren, denn es ist für unseren Rechtsstaat wichtig, dass dann, wenn es


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 137

Fehlentwicklungen gibt, auch eine Staatsanwaltschaft da ist, die sich nicht automatisch der Polizei näher fühlt, sondern das mit einer kritischen Distanz beleuchtet und auch ermittelt.

Das heißt nicht – nicht, dass das die nächste Unterstellung ist –, dass jedes Mal herauskommt, dass es kein Widerstand gegen die Staatsgewalt und dass die Polizei immer schuld war. Aber ich sage noch einmal: Die Auffälligkeit, dass in all diesen Fällen immer das Gleiche herauskommt, ist genauso lebensfremd wie der Vorwurf, dass die Polizei immer alles falsch machen würde.

Ich würde sagen, in einer Demokratie machen mir zwei Dinge Sorgen: Wenn es zu vielen Verurteilungen gegen Polizistinnen und Polizisten kommt, denn dann ist das ein Zeichen, dass es viele Übergriffe gibt. Das ist in Österreich nicht der Fall. (Abg. Rädler: Sagen Sie das dem Pilz!) Mir macht es aber genauso Sorgen, wenn es zu keinen Verurteilungen kommt, weil dann der Schluss naheliegt, dass die Kontrolle nicht funktioniert. Es ist lebensnah, dass gelegentlich, immer wieder Fehler passieren. Daher ist es schlicht nicht nachvollziehbar, warum es dann in Folge zu keinen Verurteilungen kommt.

Wir bringen daher zum einen einen Antrag ein, der Folgendes sicherstellt: dass in der Staatsanwaltschaft eine eigene Einheit gebildet wird, die konsequent vorgeht:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sonderstaats­anwalt­schaft für Polizeigewalt

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Justiz und die Bundes­ministerin für Inneres, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, mit dem für die Ermittlungen im Zusammenhang mit Fällen mutmaßlich unangemessener Polizeigewalt eine Sonderstaatsanwaltschaft samt unabhängigen, nicht dem Innenministerium unterstellten ErmittlerInnen, eingerichtet wird.“

*****

Der zweite Punkt betrifft die Kennzeichnungspflicht. Frau Innenministerin, da sind Sie absolut in der Pflicht. Kennzeichnungspflicht heißt, dass jeder Polizist eine anonyme Nummer hier (der Redner zeigt auf seine Brust) platziert bekommt (Abg. Schimanek: Jeder Demonstrant! – weitere Zwischenrufe bei der FPÖ), damit er auch theoretisch, wenn er eine Grenzüberschreitung setzt, identifizierbar ist. Das heißt nicht, dass er schuldig ist! (Abg. Rädler: Und die anderen dürfen sich vermummen!) Schon jetzt muss er diese Nummer mit sich tragen. Das Problem ist nur, dass Betroffene in den seltensten Fällen diese Nummer erhalten können.

Das hat einen einzigen Grund: Es soll verhindert werden, dass sich betroffene Poli­zistInnen, wenn Fehler passieren, in der Anonymität verstecken können. (Beifall bei den Grünen. – Ruf bei der FPÖ: Und was ist mit dem Vermummungsverbot? – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Sie, Frau Innenministerin Mikl-Leitner, verweigern genau das. Das hätte die beste Präventivwirkung, weil relativ klar ist: Wenn Fehler passieren, dann kann man auch herausfinden, wer die schwarzen Schafe sind. (Abg. Rädler: Brandstifter!) Es ist dann ein Ermittlungsverfahren zu führen, dann ist zu klären, ob der Vorwurf stimmt oder nicht. Frau Innenministerin, solang Sie Ihre Blockade gegen die Kennzeichnungspflicht


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 138

aufrechterhalten, so lange decken Sie die schwarzen Schafe, die es gibt! (Beifall bei den Grünen.)

Wir bringen daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kennzeichnungspflicht für PolizistInnen

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Inneres, wird aufgefor­dert, dafür Sorge zu tragen, dass an den Uniformen von ExekutivbeamtInnen künftig vorne und hinten deren Dienstnummern ablesbar sind.“

*****

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schlusssatz. (Ruf bei der FPÖ: Vielleicht haben alle die gleiche Nummer!) Die Polizei ist die Visitenkarte des Rechtsstaates. Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass diese Visitenkarte herzeigbar ist. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

15.23


Präsidentin Doris Bures: Die Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen daher mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Pilz, Albert Steinhauser, Alev Korun, Freundinnen und Freun­de betreffend Sonderstaatsanwaltschaft für Polizeigewalt

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage des Abg. Pilz betreffend Polizeigewalt

Begründung

In der jüngeren Vergangenheit hat es in Wien eine Reihe von Fällen gegeben, in denen PolizeibeamtInnen mit unangemessener Polizeigewalt gegen Personen vorgegangen sind.

Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder ernied­rigender Behandlung oder Strafe des Europarats empfahl dazu Österreich in seinem Bericht 2009:

Das CPT möchte betonen, dass zur wirksamen Ermittlung über Vorwürfe polizeilicher Misshandlung das entsprechende Verfahren aus der Sicht aller unabhängig und unparteiisch ablaufen muss. Daher sollten die entsprechenden Ermittlungen einer Stelle anvertraut werden, die völlig unabhängig von der Polizei agiert.

Eine derartige Stelle existiert derzeit in Österreich nicht, und wäre daher umgehend einzurichten. Sie wäre unverzichtbar, um konsequent gegen unangemessene Polizei­gewalt vorzugehen.

Obwohl derzeit zwar im Anti-Folter-Erlass des BMJ vorgesehen ist, dass bei Verdacht auf unangemessene Polizeigewalt und schwieriger Beweislage der zuständige Staats-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 139

anwalt möglichst persönlich an der Einvernehmen der betroffenen Personen, Verdäch­tigen und ZeugInnen teilnehmen soll, geschieht dies in der Praxis nur selten. Es kommt daher häufig dazu, dass die wesentlichen Einvernahmen, anhand derer über eine Strafverfolgung gewalttätiger PolizistInnen entschieden wird, von ExekutivbeamtInnen verfasst werden.

Neben der Gefahr, dass hier aus einem falsch verstandenen Korpsgeist heraus Vor­würfen nicht mit der notwendigen Konsequenz nachgegangen wird, ist auch festzu­stellen, dass bei vielen der betroffenen Personen aufgrund der erlittenen Gewalt das Vertrauen in die Tätigkeit der Polizei schwer erschüttert ist. Aufgrund der traumatisie­renden Erlebnisse sehen sich Opfer von Polizeigewalt oft nicht dazu in der Lage, gegenüber PolizistInnen das wahre Ausmaß der erlittenen Misshandlungen offenzu­legen.

Es wird daher notwendig sein eine unabhängige Sonderstaatsanwaltschaft einzurich­ten, die sich speziell mit Vorwürfen von Polizeigewalt beschäftigt, und dieser auch im erforderlichen Ausmaß völlig unabhängige, außerhalb des Innenministeriums angesie­delte ErmittlerInnen zur Seite zu stellen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Justiz und die Bundes­ministerin für Inneres, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, mit dem für die Ermittlungen im Zusammenhang mit Fällen mutmaßlich unangemessener Polizeigewalt eine Sonderstaatsanwaltschaft samt unabhängigen, nicht dem Innenministerium unterstellten ErmittlerInnen, eingerichtet wird.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Pilz, Albert Steinhauser, Alev Korun, Freundinnen und Freunde betreffend Kennzeichnungspflicht für PolizistInnen

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage des Abg. Pilz betreffend Polizeigewalt

Begründung

In der jüngeren Vergangenheit hat es in Wien eine Reihe von Fällen gegeben, in denen PolizeibeamtInnen mit unangemessener Polizeigewalt gegen Personen vorgegangen sind.

Nach § 31 Abs 2 Z 2 SPG ist in den Richtlinien der Polizei vorzusehen, dass Betrof­fenen die Dienstnummer der einschreitenden ExekutivbeamtInnen auf einer Karte auszuhändigen ist. In der Praxis wird einem derartigen Ersuchen um Bekanntgabe der Dienstnummer nach zahlreichen Berichten jedoch oft nicht Folge geleistet, sondern führt dieses eher noch zu einer Eskalation der Amtshandlung seitens der PolizistInnen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 140

In anderen Staaten (zB Belgien, Frankreich, Italien, USA, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Spanien uvm.) wird diesem Problem durch die Kennzeichnung der Polizei­uniformen mit zumindest der Dienstnummer begegnet.

Zahlreiche ExpertInnen halten eine solche Kennzeichnung für entscheidend, um die Hemmschwelle für die Anwendung von unangemessener Gewalt durch Polizei­beamtInnen zu erhöhen und im Fall des Falles die Aufklärung zu erleichtern.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Inneres, wird aufge­fordert, dafür Sorge zu tragen, dass an den Uniformen von ExekutivbeamtInnen künftig vorne und hinten deren Dienstnummern ablesbar sind.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


15.23.43

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Lassen Sie mich eingangs eine Schulklasse der Wiener Polizei, die in der Grundausbildung ist, hier im Hause sehr herzlich willkommen heißen. (Allgemeiner Beifall. – Abg. Deimek: Die werden sich was denken!)

Ich wünsche Ihnen, liebe angehende Polizistinnen und Polizisten, nicht nur einen erfolgreichen Verlauf Ihrer Ausbildung, sondern auch, dass Sie in Ihrem schweren Beruf, den Sie nach der Ausbildung zu leisten haben, vor allem immer unbeschadet wieder vom Dienst nach Hause gehen können. – Herzlich willkommen! (Beifall bei SPÖ, ÖVP, FPÖ und Team Stronach sowie bei Abgeordneten von Grünen und NEOS.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt Themen, die sind sehr schwer zu diskutieren, weil es immer Eckpositionen gibt. Es gibt immer Eckpositionen. Ich bin wirklich froh, Peter, dass du gleich zu Beginn selbst gesagt hast: 99 Prozent leisten hervorragende Arbeit. (Abg. Matznetter: Das stimmt auch so!) Jetzt will ich nicht über Prozente streiten, denn jeder einzelne Fall ist mir auch einer zu viel, aber ich werde dann sachlich probieren, auf das eine oder andere Argument einzugehen.

Aber ich glaube, dass wir gemeinsam froh sind, dass wir eine gut ausgebildete Exe­kutive, eine gut ausgebildete Polizei haben, auf die wir stolz sein können, und ich glaube, wir sind alle froh und glücklich, wenn die Angehörigen der Exekutive in ihrem Dienst unbeschadet bleiben, denn sie riskieren ihr Leben und ihre Gesundheit für die Öffentlichkeit, auch für uns, wie wir da sitzen, ganz abgesehen von der hohen zeitlichen Belastung. Daher steht es uns auch an, dass wir uns in so einer Diskussion auch bei der Exekutive bedanken. Ich tue es persönlich und namens meiner Fraktion. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und FPÖ sowie bei Abgeordneten von Grünen, Team Stronach und NEOS.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte in aller Klarheit sagen: Ich glaube nicht daran, dass vom Menschenrechtsbeirat bis zur Volksanwaltschaft und allen, die beteiligt sind, irgendwer für irgendwen aus einer anderen Organisation mauert. Das glaube ich nicht.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 141

Das Beispiel vom Kollegen Steinhauser ist für mich signifikant. Ich hätte es nie gebracht, weil genau dort sieht man: Wir alle unterliegen unserem Rechtsbestand. Wir haben klare Verfahrensabläufe. Ich hoffe, dass viele von Ihnen, meine Damen und Herren, mich so weit kennen, dass sie wissen, ich bin einer, der für diesen Rechtsstaat steht, für alle Einrichtungen des Rechtsstaates steht – das gilt für jede –, und da kann ich nicht immer pauschaliter, egal, wen es betrifft, Ergebnisse, Erkenntnisse oder Urteile vorwegnehmen, das kann man nicht.

Ich lade Sie einmal ein, ich habe das erst vor Kurzem gesagt: Begleiten Sie einmal die Polizei, und schauen Sie sich an, was passiert! Wie ist denn der Dienst abgelaufen vor 20 oder 30 Jahren? – Wenn Sie wollen, sage ich es Ihnen. Da hat der Polizist gesagt: Kommen Sie her, gehen Sie mit!, und das hat funktioniert. Heute fängt der „Kelch“ schon an, bevor die irgendeinen Satz sagen – der will nicht, der schimpft ihn. Ich will gar nicht sagen, was sie alles tun. Der Polizist kann sich umdrehen und fortgehen – ich sage es nur. (Ruf bei der FPÖ: Wenn er Glück hat!)

Wir müssen also aufpassen, dass wir in dieser sehr heiklen Diskussion nicht immer das Kind mit dem Bade ausschütten. Ich sage das in aller Klarheit. (Beifall bei Abge­ordneten von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Team Stronach. – Abg. Walter Rosenkranz: Das ist keine grüne Willkommenskultur! Da muss man sie vorher auf einen Kaffee ein­laden!)

Mir tut es ein bisschen weh, lieber Peter Pilz, wenn ich mir das ansehe: Wir haben in Wien mehr als ein Drittel der insgesamt anfallenden Einsätze der Polizei. Dann schaut euch einmal an, welchen Personalstand Wien hat und was sich in einem großen, urbanen Bereich wie Wien abspielt! Und dann schaut euch einmal an, dass die Polizistinnen und Polizisten rund um die Uhr im Einsatz sind, mit allen Schwierigkeiten! Nirgends gibt es in Österreich so schwere Einsätze wie in Wien! Und hinterher haben wir immer die Diskussionen am grünen Tisch, ob das gescheit war, ob das gut war, ob das Übergriffe waren und was alles falsch gemacht worden ist.

Man muss sich wirklich anschauen, wie diese Einsätze ablaufen. Wie soll es denn sein? Willst du einen 55-Jährigen oder uns zwei dort hinschicken? – Natürlich nehme ich die Jungen mit zu solchen Einsätzen! Daher kann ich das mit der Bereit­schafts­polizei schon nicht mehr hören. Wen soll ich sonst, wenn nicht die Jungen, in den Einsatz bringen? – Ich kann ja nicht die Fußmaroden dort hinschicken, denn dann können wir zusperren; ich sage dir das jetzt ein bisschen pragmatisch. (Abg. Walter Rosenkranz: Dann kommen sie leichter aus, das wollen sie ja!)

Also ich bitte, die Wiener Polizei nicht immer als Problem zu sehen, sondern schaut euch einmal an, was in Wien für ein Arbeitsaufwand ist! Schaut euch einmal an, was es in Wien für Vorfälle gibt! Dann habt ihr auch die Erklärung, warum wir tausend Versetzungsgesuche weg von Wien haben, weil es ihnen bis da rauf (der Redner hebt seine Hand zur Stirn) steht, dass sie rund um die Uhr im Einsatz sind, dass sie sich in Wirklichkeit vorkommen wie ausgebeutete Sklaven – Frau Minister, das kennen wir alles. Wir haben ja auch so etwas wie eine Obsorgepflicht für alle Bürgerinnen und Bürger, und die Polizei ist ein Teil unserer Gesellschaft. Und ich sage es noch einmal: Wenn hier etwas vorfällt, gehört es rechtsstaatlich untersucht. Punkt. Es ist so. Das brauchen wir nicht zu diskutieren.

Aber eines sage ich auch in aller Klarheit: Die beiden Ressorts haben Erlässe herausgegeben – ich bin froh, dass du es selber gesagt hast –, und die Ersten, die diese nicht angewendet haben, waren aus dem Bereich der Justiz. Ich bin auch froh, dass du dich hingestellt und gesagt hast, dass der Sektionschef und der Staatsanwalt, beide gesagt haben: Das müssen wir jetzt anders handeln! – Da sind wir uns einig.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 142

Aber da kann ja das Innenministerium jetzt nichts dafür! Denn mehr, als dass ich sage: Liebe Justiz, ermittle und schau dir das an!, kann ich nicht machen. Ich gehe jetzt weder auf das eine noch auf das andere Ministerium los, aber da müssen wir doch so ehrlich sein in der Diskussion, dass wir sagen: Die Schritte waren die richtigen, um­gesetzt wurden sie patschert oder gar nicht! – Da bin ich schon wieder bei dir.

Aber die Schritte waren die richtigen, und ich glaube, wenn wir das mit Leben erfüllen, wenn wir hier eine saubere Kultur zustande bringen – und momentan glaube ich daran –, wenn das abläuft, dann ist das geregelt, rechtsstaatlich, menschlich und auch im Sinne unserer Polizistinnen und Polizisten. Ich möchte wirklich nicht den Eindruck erwecken, dass man eine Berufsgruppe ununterbrochen an den Pranger stellt. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Team Stronach.)

Ich möchte noch kurz und sachlich etwas zu euren Anträgen sagen. Wer die Praxis kennt, auch bei der Justiz, der wird mir da beipflichten: Mir sind verschiedene Behör­den lieber als eine, denn bei einer läuft man wieder Gefahr, dass das passiert, was man jetzt zweimal versucht hat, uns zu unterstellen. Ich erinnere dich daran, Peter, dass du gesagt hast – zu Recht, und ich war auf deiner Seite –, was sich auf unseren Sportplätzen abspielt und dass es mittlerweile so ist, dass sich die Leute von den privaten Sicherheitsdiensten fürchten, weil ihnen die Randalierer sagen: Ich weiß, wo du wohnst, ich hole mir schon dich mit deinen Kindern und deiner Frau! Jetzt schreibe ich das drauf (der Redner zeigt auf seine Brust), und jeder weiß, wo er wohnt, welche Familie er hat (Abg. Brosz: Mit der Nummer?!) – und ich sage, die Familien unserer Polizistinnen und Polizisten haben genauso ein Recht, in Ruhe und sicher daheim wohnen zu dürfen. Das ist der Grund, weshalb ich dagegen bin und weshalb ich immer dagegen war. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Team Stronach.)

Wir haben jede Möglichkeit, sofort zu wissen: Das ist der Mayer, der Müller oder der Huber. Ich muss das nicht noch so aufzäumen, dass ich die Familien unserer Poli­zis­tinnen und Polizisten in Schwierigkeiten bringe.

Ich bitte Sie alle, ich lade Sie ein, wir haben ja in der letzten Zeit im Innenausschuss immer eine saubere, gute Diskussion gehabt, auch in den Unterausschüssen: Ver­suchen wir das korrekt, transparent, sauber und rechtsstaatlich zu lösen! Ich stehe immer dafür. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.32


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.

 


15.32.46

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! An den Beginn möchte ich sehr bewusst den Dank an unsere Polizistinnen und Polizisten stellen, und zwar aus einem einfachen Grund: Ich habe doch gehofft, dass wir heute eine differenzierte Debatte führen können über das, was sozusagen in der Dringlichen Anfrage intendiert ist. (Abg. Hübner: Das war aber naiv! Sehr naiv!) Und ich würde sagen, in Ansätzen versucht die Dringliche Anfrage wirklich zu differenzieren, wenn nicht schon am Beginn stehen würde: „Dringliche Anfrage () an die Bundesministerin für Inneres betreffend Polizeigewalt“ – ganz generell.

Das ist schade, denn man hat in den letzten Tagen den Eindruck, dass Polizeigewalt gehäuft auftreten würde, dass das gleichsam zunehmen würde. Ich weiß nicht, war es der Kollege Steinhauser, der auf die Medien verwiesen und gemeint hat, man soll das alles sehr ernst nehmen, was da in den Medien steht. – Ja, man soll das ernst neh­men, was die Medien transportieren, aber dann soll man schon auch alles ernst nehmen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 143

So schreibt Andreas Wetz heute in der „Presse“ auf die an sich selbst gestellte Frage „Häufen sich die Übergriffe?“: „Statistisch bleibt von der These einer Häufung wenig übrig. Seit 2005 ging die Zahl der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen Miss­handlungsvorwürfen gegen Sicherheitsbehörden von bundesweit 1 047 kontinuierlich auf 546 () zurück.“

Also es ist keinesfalls so, dass wir eine Zunahme haben, sondern Gott sei Dank neh­men derartige Vorfälle ab – das zunächst einmal, um die Zahlen zu bedienen.

Das Zweite ist, dass ich glaube, es gibt keine Alternative dazu, wenn es zu kritisier­baren, übertriebenen Amtshandlungen kommt – und die Frau Bundesministerin hat das aus meiner Sicht in aller Deutlichkeit ausgeführt –, wenn etwas nicht in Ordnung ist, dass es dann zur Anzeige gebracht wird, und dann ermittelt die Staatsanwaltschaft.

Wenn Sie dann kritisieren, dass die Staatsanwaltschaft derartige Fälle abschließt, weil sie sie nicht für weiter verfolgenswert erachtet, dann verstehe ich das, aber da ist – und das hat auch mein Kollege Pendl so ausgeführt – die Kritik am Bundesministerium für Inneres sicher nicht angebracht. Dann sind wir eigentlich wieder dort angelangt, wo wir schon vor Jahren waren, dass man eigentlich die Frage stellen müsste, ob nicht die Staatsanwaltschaft im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgabe auch eine parlamentarische Kontrolle bräuchte. Das haben wir im Übrigen hier im Parlament schon einmal nach einem Untersuchungsausschuss beschlossen. Das geht hier völlig in die falsche Richtung, und es ist dann schade, lieber Kollege Pilz, wenn Sie twittern, ich zitiere:

„Keine Einzelfälle. Ich habe vor einem Jahr BMI und GD über ein Schlägersystem informiert. Alle prügeln weiter.“ (Abg. Rädler: Wahnsinn! – Abg. Walter Rosenkranz: Sehr „differenziert“!)

Also sehr differenziert, Herr Kollege Pilz, ist das nicht. Ich habe Ihnen das auch schon im Ausschuss gesagt.

Ich halte es, Herr Kollege Steinhauser, eben für falsch, dass man hier zu General­verurteilungen der gesamten Polizei übergeht. Seien Sie mir nicht böse: Dass es bei 40 000 Festnahmen im Jahr, die unsere Polizistinnen und Polizisten in ganz unter­schiedlichen, teils sehr gefährlichen Situationen für sie selbst vorzunehmen haben (Abg. Moser: Es gibt eh keine Generalverurteilung!), da und dort vielleicht unver­hältnis­mäßig zugeht, das mag vorkommen, und das ist auch zu untersuchen. Das will weder jemand vertuschen, noch will jemand Untersuchungen hintanstellen, aber die zuständige Behörde ist dann eben nicht die Polizei, nicht das BMI, sondern sind die Staatsanwaltschaft und die Gerichte. Und wenn diese dann in vielen Fällen, meine Damen und Herren von den Grünen, zum Schluss kommen, dass eben keine Unver­hältnismäßigkeit vorlag, sondern dass der Grundsatz der Ultima Ratio eingehalten worden ist, dann, meine lieben Damen und Herren von den Grünen, müssen Sie das in einem Rechtsstaat halt auch zur Kenntnis nehmen! (Beifall bei ÖVP, FPÖ und Team Stronach.)

Ich muss Ihnen das schon sagen: Ich tue mir wahnsinnig schwer, wenn ich da heute in der Früh eine Dringliche Anfrage auf den Tisch bekomme mit einer Fülle von Einzel­fällen, die ich ja nicht überprüfen kann, so wie diese Videos, die dann auf YouTube oder sonst wo auftauchen, wo man weder eine Vorgeschichte kennt, wo man keinen Ton dabei hat und gar nichts, und daraus einen Schluss zu ziehen, ob der Einsatz korrekt war oder nicht – nicht böse sein, da sind wir Parlamentarier wirklich überfordert. Aber wenn ein Staatsanwalt die gesamte Aktenlage hat, Zeugen einvernehmen kann und dann entscheidet, das ist nicht weiterzuverfolgen, oder ein Gericht die Polizisten freispricht – na, entschuldigen Sie, dann kann ich aber nicht von einem Versagen des Bundesministeriums für Inneres reden, sondern da haben wir diese rechtsstaatlichen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 144

Prinzipien einfach zur Kenntnis zu nehmen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeord­neten von FPÖ und Team Stronach.)

Das sagt auch der Menschenrechtsbeirat, und Sie wissen um die Zusammensetzung des Menschenrechtsbeirates. Ich zitiere:

„Es gibt keine strukturellen Probleme, die es notwendig machen, eine Kennzeichnung einzuführen. In fast allen Fällen ist aufgrund der derzeitigen Regelung und Praxis eine Zuordnung der Handlungen von Polizeibeamtinnen und -beamten möglich.“

Herr Kollege Pilz, ich habe das auch schon im Ausschuss zitiert, weil das für mich schon ein interessantes Indiz dafür ist, dass das ausreicht, dass das Einsehen der Dienstpläne samt Zeugenaussagen ausreichend ist, um Feststellungen vorzunehmen. Aber ich würde mir diese deutliche Position der Grünen einmal wünschen, wenn es um ein generelles Vermummungsverbot bei Demonstrationen geht. (Beifall bei ÖVP, FPÖ und Team Stronach.)

Diesen Einsatz würde ich mir wirklich wünschen, denn irgendwie muss man bei der Entscheidung zwischen Gewalttätern und Rechtsstaatlichkeit schon auf der Seite des Rechts stehen und nicht auf der falschen Seite der Rechtsordnung. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, FPÖ und Team Stronach.)

Dass die Bevölkerung das durchaus auch so wahrnimmt, geht etwa auch aus dem GfK-Global Trust Report hervor. Im letzten Bericht, der uns vorliegt, liegt die Polizei beim Vertrauensindex mit 75 Prozent auf dem ersten Platz im gesamten Bereich der Verwaltung, meine Damen und Herren.

Es ist schon beeindruckend, dass es gelingt, dass die Polizei als größte Menschen­rechtsorganisation des Landes auch in der Bevölkerung derart stark verankert ist, dass die österreichische Bevölkerung sagt: Jawohl, dieser Polizei, den Polizistinnen und Polizisten, schenken wir unser Vertrauen.

Im Übrigen: Die politischen Parteien – ich habe es ohnehin schon einmal gesagt – liegen mit 30 Prozent relativ weit hinten. Da sind im Übrigen auch die Grünen dabei, das sei nur nebenbei gesagt. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Einen Satz – und damit komme ich zum Schluss – möchte ich aus der Dringlichen Anfrage der Grünen zitieren, da heißt es nämlich:

„Es ist unbestritten, dass eine große Mehrheit der Beamten und Beamtinnen ihren Dienst ebenso gewissenhaft wie gesetzeskonform versehen. Daher stellt auch nie­mand die Polizei unter einen Generalverdacht.“

Schade, dass es in dieser Debatte nicht ausschließlich bei diesem Satz geblieben ist. (Beifall bei ÖVP, FPÖ und Team Stronach. – Abg. Brosz: Und über die anderen Fälle sollte man gar nicht reden!)

15.42


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rosen­kranz. – Bitte.

 


15.42.10

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Eingangs: Herr Kollege Pilz, wir leben in einem demokratischen Rechtsstaat – und nicht in einem Pilz’schen Linksstaat, und darum haben wir uns auch keinem Pilz-Gericht in irgendeiner Form zu unterwerfen. (Beifall bei FPÖ, ÖVP und Team Stronach.)

Der vermeintlichen Ökopartei, den Grünen, darf ich eines sagen: Blauschafe gibt es im zentralasiatischen Gebirge und nicht bei der Polizei. Ihnen als angeblicher Ökopartei


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 145

kann ich beruhigenderweise sagen, es handelt sich nicht um eine gefährdete Art, der einzige Fressfeind ist der Schneeleopard – aber mit diesem schönen, edlen und bewundernswerten Tier möchte ich hier an sich niemanden in irgendeiner Form in ein Naheverhältnis bringen.

Meine Damen und Herren! Die Frau Bundesminister hat zuerst darauf hingewiesen, dass es heute gelungen ist, zwei mutmaßliche Dschihadisten – IS-Terroristen – in Krems, meiner Heimatstadt, dingfest zu machen, worauf es Applaus von allen Rängen gegeben hat – bis auf den Sektor der Grünen. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) Soweit zur Realität, was hier passiert, wenn so etwas ist.

Ich als Kremser bin dafür dankbar, dass solchen Dingen ein Ende gemacht wird an dieser Adresse, in der Nähe des Bahnhofs, wo täglich Hunderte Menschen vorbei­gehen, auch viele Kinder auf ihrem Schulweg. (Beifall bei FPÖ, ÖVP und Team Stronach sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Jede Unterstützung der Exekutive und der Justiz!

Eines muss man auch sagen: Die Frau Innenminister hat gesagt, die Polizisten sind diejenigen, die den Kopf hinhalten, wenn das andere schon längst nicht mehr tun. Kollege Pilz ist derjenige, der für seine Äußerungen den Kopf nie hinhält (Abg. Rädler: Genau!), weil er sich immer hinter seiner Immunität verschanzt und versteckt! (Beifall bei FPÖ, ÖVP und Team Stronach.)

Genauso wie Kollege Steinhauser, der ja als Justizsprecher besonders an gewalt­tätigen Demonstrationen – fotografisch auch festgehalten – immer gern teilnimmt. – Nur, damit man das hier auch einmal festhält. (Zwischenruf der Abg. Schwentner.)

Wir haben hier auch eines: diesen Differenzierer, der ja mit der Pinzette unter dem Mikroskop differenziert. Ich möchte nur eines vortragen, und da gebe ich den Vor­rednern recht, die das gesagt haben: In Wirklichkeit ist das ein Vorwurf gegen die Justiz, nämlich nicht gegen den Minister, sondern gegen die unabhängige Justiz in diesem Land, wenn Herr Pilz in seinem Antrag im Innenausschuss schreibt – ich zitiere Peter Pilz –:

„Es ist daher offensichtlich, dass der Rechtsstaat in Österreich bei der Verfolgung von unangemessener Polizeigewalt völlig versagt.“

Das ist die differenzierte Ausdrucksweise des Peter Pilz, den Rechtsstaat insgesamt in dieser Frage völlig unter Generalverdacht zu stellen.

Herr Kollege Pilz, Sie haben zuerst den Generaldirektor für öffentliche Sicherheit zu einer Entschuldigung aufgefordert und gemeint, er hätte das nicht gemacht, aber Sie sind der Generalverdachtsdirektor der österreichischen Verunsicherung und der österreichischen Unsicherheit! (Beifall bei FPÖ, ÖVP und Team Stronach.)

Mich wundert ja, dass Sie in Ihrer billigen Gemeindewohnung überhaupt noch schlafen können, bei solch terroristischen Übergriffen der Polizei! Sie können ja gar kein Auge mehr zutun. Es wundert mich ja, dass Sie nicht überhaupt irgendwo anders Asyl begehren, wenn wir ein derartiger Polizeiterrorstaat sind, wo der Rechtsstaat versagt. Sie müssten ja auswandern, Sie müssten ja anderswo Asyl begehren, so wie Sie sich hier gebärden und so wie Sie hier Anschuldigungen in den Raum stellen! (Beifall bei FPÖ, ÖVP und Team Stronach.)

Herr Kollege Pilz, ich sage Ihnen, wie es bei den Demonstrationen betreffend den Zusammenhalt mit den Medien funktioniert. Ich weiß, Kollege Pilz, das amüsiert Sie, und Sie lächeln auch genüsslich dabei, aber ich sage etwas über Ihre Freunde. Übrigens zu Ihren Freunden: Von der Polizei verlangen Sie die Kennzeichnung, aber


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 146

Ihre demonstrierenden Freunde dürfen vermummt sein – das ist die gleiche Behand­lung, die Sie haben wollen. (Beifall bei FPÖ, ÖVP und Team Stronach.)

Da bleibe ich gleich bei Ihren Freunden. Ich lese die APA-Meldung vom 18. Mai 2014 vor:

„Eine im Zuge der linken Gegendemonstration   von der Polizei angehaltene Schwan­gere hat nun offenbar eine Fehlgeburt erlitten“ – das erklärte die Offensive gegen Rechts. Sind das unsere Freunde oder sind das eher Ihre Freunde? Ich glaube eher, die gehören schon Ihnen, gell, Kollege Pilz?

Die Schwangere sei „sichtbar schwanger gewesen und ist von der Polizei umgestoßen worden“. – Und was heißt es am nächsten Tag? – Knalleffekt dann am 19. Mai: Bezüglich der vermeintlichen Fehlgeburt – wie die „Krone“ erfuhr – „stellte sich bei einer ärztlichen Untersuchung im Wilhelminenspital heraus, dass die Frau die Schwangerschaft vorgetäuscht hatte.“ (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Das sind Ihre Freunde! Das sind diejenigen, für die Sie die Anklagen verfassen, das sind diejenigen, die Sie unterstützen.

Ich kenne die Personen, die hier sind und angeblich Opfer der Polizeigewalt geworden sind, nicht persönlich. Sie kennen sie offensichtlich. Aber Sie haben auch eines nicht gemacht: Sie haben uns keinen Aktenbestandteil, der objektiv ist, in irgendeiner Form zur Verfügung gestellt! Sie zitieren da ein Erkenntnis eines Landesverwaltungsgerichts, wo ist es denn? Geben Sie es uns! Drücken Sie uns das in die Hand, damit wir das vom Anfang bis zum Ende lesen können. Ich sage Ihnen eines, Herr Kollege Pilz: Das ist wieder eine durchsichtige Aktion von Ihnen.

Und noch einmal bezüglich Krems: Justizanstalt Stein – die Vorwürfe sind alle haltlos gewesen, alle Verfahren sind eingestellt worden. Der Gefängnisarzt hat ein bisschen ein Problem gehabt, der ist mittlerweile schon entlassen worden, und da würde ich mir vielleicht anschauen, ob der tatsächlich vernachlässigt hat. Aber alle anderen, die Justizwachebeamten, die bei uns genauso eine harte Arbeit verrichten wie die Polizisten, denen Ihre Freunde mit Steinschleudern und Ähnlichem auf den Kopf schießen – bei Ihren Demonstrationen, zu denen Sie aufrufen –, die machen einen harten Job, und den machen sie für uns alle! (Beifall bei FPÖ, ÖVP und Team Stronach.)

15.47


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


15.47.49

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Frau Präsidentin! Frau Bundesmi­nister! Hohes Haus! Herr Kollege Pilz – ich möchte ihn nicht unbedingt als Kollegen bezeichnen, er möchte mit uns vom Team Stronach ja nichts zu tun haben, und das hat seinen Grund in dieser Sache – weiß nämlich genau, dass ich mich als einziger aktiver Polizeibeamter in diesem Haus (Abg. Schieder: Innendienst aber!) genau auskenne und weiß, wie der Laden läuft, wo etwas schiefläuft und wo nicht. Das will er nicht hören, und genau darum geht es, meine Damen und Herren.

Meine Damen und Herren, Herr Kollege Pilz hat ja auch hier geäußert (Abg. Schieder: Für das Protokoll: Innendienst!), dass er keine Pauschalverurteilungen machen möchte. Was macht er? – Er hat Pauschalverurteilungen gemacht, wir haben sie hier en masse gehört. (Abg. Moser: Da haben Sie nicht zugehört!) Es ist auch so, dass der Vertrauensindex betreffend die Exekutive sehr hoch ist – einer der höchsten – und betreffend die Politiker einer der niedrigsten, was auch mit Ihnen, Herr Pilz, zu tun hat. (Beifall beim Team Stronach.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 147

Meine Damen und Herren, zu den Fällen, die hier angeschnitten worden sind: Ich möchte zuerst grundsätzlich auf die Dringliche Anfrage der Grünen eingehen. Da hat mich Folgendes etwas verwundert, und zwar steht schon auf der zweiten Seite ganz oben: „Insbesondere in Wien häufen sich die Fälle, in denen Menschen zu Opfern von Polizeiübergriffen werden.“

Dann lese ich in der heutigen „Presse“ unter anderem: „Polizei: Misshandlungsfälle halbiert“. – Das heißt, dass Herr Pilz da nicht recht hat.

Aber dann kommt es noch besser: „Dabei sticht Wiens Polizei zumindest in einer Auswertung des Justizministeriums gegenüber anderen Bundesländern nicht als beson­ders gewalttätig hervor. 2013 betrafen gerade einmal 20 von insgesamt 546 Vorwürfen“ Wien.

Meine Damen und Herren, schon auf der zweiten Seite wird also widerlegt, was Herr Pilz hier behauptet. Das ist auch ein klares Zeichen dafür, wie die Grünen hier versuchen, für ihre Klientel Politik zu machen, einen Wirbel zu machen und die Polizei und den Vertrauensindex – der hoch ist, was Herrn Pilz ja nicht passt – nieder­zumachen. Und genau darum geht es Ihnen, Herr Pilz: Sie wollen die Polizei aus­schalten, damit Ihre linken Chaoten sich da weiterhin noch ärger aufführen können. Dazu kommen wir nachher noch.

Ich möchte einmal darstellen, was bei einer Festnahme geschieht. Ich habe gestern schon die Andeutung gemacht, dass es beim Anlegen von Handschellen relativ schnell einmal Abschürfungen oder Rötungen an den Händen gibt. Und es ist so, Herr Pilz, dass der zuständige Behördenleiter bei der Polizei dann vorsichtshalber eine Straf-anzeige gegen die handelnden Polizeibeamten mit Fotodokumentation an die Staats­anwaltschaft schickt – das sind die Fälle, die Sie da anschneiden –, und deswegen werden auch so viele eingestellt.

Jetzt erkläre ich Ihnen etwas: Wir hatten vor Kurzem in Vorarlberg bei der Bundes­polizei eine Schulung von Staatsanwälten und Untersuchungsrichtern. Unter anderem wurde ihnen gezeigt, wie man Handschellen anlegt. Und stellen Sie sich vor, diese Herrschaften waren ganz erstaunt, dass sie dabei Rötungen und teilweise leichte Abschürfungen bekommen haben. Sie haben dann festgestellt, dass das Anlegen dieser Handschellen gar nicht geht, ohne Rötungen oder vielleicht leichte Abriebspuren zu verursachen. – Und das sind Ihre Missbrauchsfälle, Herr Pilz, das möchte ich Ihnen auch einmal sagen.

Im Zusammenhang mit diesen Fällen, die Sie hier aufgelistet haben – ich kann es meinem Vorredner gleichtun und sagen, ich kenne keinen dieser Fälle persönlich und deswegen kann ich es auch nicht beurteilen –, zu behaupten, dass in all diesen Fällen Polizeigewalt stattgefunden hat, ohne die ganzen Akten zu kennen, das finde ich schon sehr mutig. Daran sieht man, wie Sie hier vorgehen: Sie nehmen Pauschalver­urteilungen vor. Sie machen gleich den Ermittler, den Staatsanwalt, den Richter und den Pressechef dazu – alles in Personalunion. Das ist Ihre Politik, Herr Pilz: Die Polizei anschütten und mit Dreck beschmeißen!

Ich zeige Ihnen hier das Bild eines Vermummten (die Kopie eines Zeitungsartikels in die Höhe haltend), der an der WKR-Demo teilgenommen und die Polizei angepinkelt hat. Das ist ja auch normal bei Ihnen, oder? Da stehen Frauen gegenüber. Sonst regen Sie sich auf, wenn Frauen sexuell belästigt werden, aber da ist es in Ordnung.

Noch einmal zu der von Ihnen angesprochenen Kennzeichnungspflicht: Herr Dr. Pilz, Sie wollen den Polizisten ein Nummerntaferl umhängen, aber Sie sind dagegen, dass die Fahrrad-Rowdys in Wien, die die Leute auf dem Gehsteig über den Haufen fahren,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 148

eine Nummerntafel haben müssen. Das ist alles in Ordnung, aber die Polizisten wollen Sie anschwärzen. So kann es nicht sein!

Ich möchte Ihnen noch ein Beispiel bringen. Ich arbeite in der Funkleitzentrale in Bregenz, und da gibt es bei den Notrufen Aufzeichnungen – das ist notwendig, damit man das, wenn man etwas nicht ganz versteht oder wenn die Leute aufgeregt waren, noch einmal abhören kann, damit man dann eruieren kann, was wirklich los ist, wohin man muss oder was man nicht richtig verstanden hat, vielleicht auch, weil ein Funklärm im Hintergrund war. Es gibt also diese Aufzeichnungen.

Und es kommt immer wieder und immer öfter vor, dass Personen sich beschweren, dass sie da ungerecht behandelt worden sind oder man nicht auf sie eingegangen ist, und, und, und. Dann kommen diese Herrschaften, und man spielt ihnen das Tonband vor. Und dann können Sie beobachten, wie die kreidebleich werden, ganz klein werden und sich wundern, wie sie sich aufgeführt haben, Herr Pilz – und das ist schon der Punkt.

Herr Steinhauser hat hier gesagt, die Leute werden wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt angezeigt. – Ja, logisch. Wenn ich gegen die Staatsgewalt vorgehe und wenn ich die Polizisten mit Füßen trete, beiße oder schlage, dann ist es ja logisch, dass ich eine entsprechende Anzeige bekomme. Oder was sollen wir machen, sollen wir diese Personen streicheln und uns entschuldigen, Herr Pilz? Ich glaube, so kann es nicht gehen. (Beifall bei Team Stronach, ÖVP und FPÖ.)

Schauen wir uns an, wie hart die Arbeit der Exekutive ist. Ein Pressebericht vom 15. März 2015:

„2014 wurden 11,7 Prozent mehr Anzeigen gegen Jugendliche erstattet – Rückgang der Zahl bei im Dienst verletzten Polizisten“.

Aber jetzt kommt es: „2013 wurden insgesamt 2 053 Beamte in ihrer Dienstzeit verletzt, 2014 waren es mit 1 950 um rund fünf Prozent weniger. Bei den Verwundeten durch Fremdeinwirkung gab es wiederum eine Steigerung von 7,8 Prozent“.

Meine Damen und Herren, das ist ein klares Zeichen. 975 Exekutivbeamte wurden angegriffen, 94 erlitten schwere Verletzungen – nicht nach dem Strafgesetzbuch, denn wenn man einen Polizisten angreift, ist das immer schwere Körperverletzung, sondern nach der Einstufung der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter.

Ich habe Ihnen gestern aus zwei Zeitungsartikeln zitiert, wie Polizisten ihren Job machen müssen und wie sie angegriffen werden. Meine Redezeit reicht jetzt nicht aus, um diese Artikel vorzulesen, aber Sie können das im Internet recherchieren, da steht: „Vom Knöchel bis zum Gesäß war alles verbrannt“. Da geht es um einen Polizei­beamten, der im Einsatz war und durch eine sogenannte Kugelbombe schwerst ver­letzt worden ist, der da schildert, wie es ihm ergangen ist, wie ihm die Hautfetzen heruntergehangen sind, wie das Blut hinuntergeronnen ist. Er hatte eine sieben Zentimeter lange Wunde und vom Fuß bis nach oben war alles verbrannt – und das trotz eines Schutzanzuges, der stich- und feuerfest ist.

Das zeigt, wie Ihre linken Chaoten-Kollegen da gegen die Exekutive vorgehen. Damit Sie es noch einmal sehen, zeige ich Ihnen ein paar Bilder – Sie wollen das (Kopien von Zeitungsartikeln in die Höhe haltend) ja nicht sehen. Vielleicht sind Sie auch dabei, ich weiß nicht, wer die Vermummten sind. Nur, damit man einmal sieht, was die Polizisten alles aushalten müssen.

Ich habe hier noch einen Artikel: „Man hält seinen Kopf für diesen Staat und seine Bürger hin“.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 149

Da sagt der Polizist: „Immer wenn ich diese Sachen anziehe, wünsche ich mir, sie nicht zu brauchen. Jedes Mal wird mir bewusst, wie verletzlich man ist. Und dass man noch so viel trainieren kann: Das Einsatzgeschehen lässt sich nicht vorhersehen, auf vieles hat man keinen Einfluss. Da kann man nur hoffen, dass man am Ende gesund nach Hause gehen kann.“

Meine Damen und Herren, das ist der Polizeialltag – mit einem sehr schlecht bezahlten Gehalt. Und dann muss man sich von linken Chaoten und von Grünen noch an­schütten lassen. Meine Damen und Herren, so kann es nicht sein!

Weiters kam es zur Verletzung von Exekutivbeamten durch einen „Shaolin-Mönch“. Ein psychisch Kranker ist mit einem Samurai-Schwert auf die Exekutive losgegangen: sechs verletzte Polizisten.

Dann: Ein italienischer Eishockeyspieler – das war erst vor ein paar Tagen in den Medien, am 22. März – ist auf einen Wiener Polizisten losgegangen. Die Amtsärztin hat sich im Haftraum versteckt, weil er so brutal vorgegangen ist. Der Polizist hat einen Nasen- und Jochbeinbruch erlitten. Der hat ihn ausgeschaltet.

Und: „Tobender Mann verletzte in Wien acht Personen“ – das war am 19. März –, darunter auch einige Polizeibeamte. – Also das ist Alltag.

Ich habe schon vernommen, dass Sie, Herr Pilz, in der Sitzung des Innenausschusses die Geschichte in der Mariahilfer Straße noch ein bisschen anders gesehen haben. Heute haben Sie sich hier ein bisschen herausgewunden. – Ja, die Maßnahmen waren gerechtfertigt. Wir alle haben gehört, was dort abgegangen ist. Und was ist das gelindeste Mittel? – Das gelindeste Mittel ist, Körperkraft einzusetzen, die Person auf dem Boden zu fixieren, zu schließen und zu schauen, dass sie keinen weiteren Schaden anrichten kann.

Welche Alternative haben wir? – Den Pfefferspray, den Teaser, der sicher nicht angenehm ist, oder die Schusswaffe. Das wären die Alternativen. Wenn Sie das lieber haben, dann sagen Sie es! (Beifall bei Team Stronach und FPÖ sowie bei Abgeord­neten der ÖVP.)

15.57


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


15.58.11

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche, das jetzt ein bisschen ruhiger abzuhandeln als meine Vorredner. Ich verstehe die Emotion bei diesem Thema, aber ich verstehe nicht, warum man da nicht mit einem etwas kühleren Kopf an die Sache herangeht. Natürlich geht es auf der einen Seite darum, ein Danke zu sagen an die Exekutive für die Leistung, die sie tagtäglich erbringt – keine Frage –, es geht aber auch darum, dass es seitens der Bevölkerung, seitens der Bürgerinnen und Bürger Vertrauen in diese Exekutive geben muss. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)

Und bei der Frage des Vertrauens ist meines Erachtens entscheidend, wie man dann, wenn es zu Vorfällen mit Misshandlungsvorwürfen gekommen ist, mit diesen Misshandlungsvorwürfen umgeht. (Abg. Hagen: Das wird untersucht!) Das, meine Damen und Herren, ist ganz im Interesse genau dieser Beamtinnen und Beamten, denn nur dann ist der Ruf auch wirklich unversehrt.

Die Frage, die hier im Raum steht und vom Kollegen Pilz in seiner Dringlichen Anfrage angesprochen wurde – und dafür bin ich ihm dankbar –, ist, ob die Art und Weise, wie


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 150

mit Misshandlungsvorwürfen innerhalb der Polizei umgegangen wird, ein guter Weg ist, ob das tatsächlich objektiv passiert. (Abg. Walter Rosenkranz: Der Vorwurf ist an die Justiz gerichtet!) – Ja, es geht auch um die Justiz.

Ich möchte einen Fall herausgreifen, der auch in der Dringlichen Anfrage thematisiert wurde, weil auch Sie, Herr Rosenkranz, glaube ich, die Frage in den Raum gestellt haben: Welche Art der Opfer schützen Sie eigentlich, Herr Pilz?

Das ist der Fall einer 47-jährigen Wienerin, der Unternehmerin Claudia W., die in der Silvesternacht an einer Tankstelle in Wien von Polizisten angehalten und verhaftet wurde und in diesem Zusammenhang auch Verletzungen davongetragen hat.

Der „Falter“ hat die Geschichte aufgebracht – es ist ein Video von der Tankstelle von dieser Nacht aufgetaucht –, die eigentlich vehement den Schilderungen der Polizei wider­spricht. (Abg. Hübner: Ja dann ist es schon , wenn der „Falter“ das aufge­griffen hat!) Ich darf auch in Erinnerung rufen, dass gegen diese Dame ein Verfahren wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung vorliegt.

Frau W. hat uns gebeten, folgende Fakten hier vorzutragen: Ich habe hier – und das haben Sie auch gesagt, man soll Dinge vorlegen – den Amtsvermerk jener Nacht von der Landespolizeidirektion Wien, wo vermerkt ist, wie dieser Raufhandel an der Tankstelle abgelaufen sei. Darin findet sich folgender Satz:

M.L. erfasste einen Arm der Dame und ging mit ihr in Richtung des geparkten Pkws. Die Dame versuchte sich loszureißen und begann die anwesenden Beamten lautstark zu beschimpfen und sich wiederum äußerst aggressiv zu verhalten. – Zitatende. (Ah-Rufe bei FPÖ und ÖVP.)

Nun ist das aber leider nicht das, was man auf dem Video sieht – das muss man klar sagen. (Zwischenruf des Abg. Rädler. – Abg. Walter Rosenkranz: Frau Kollegin Meinl-Reisinger! Was hören Sie denn auf einem Video?) Ich habe hier auch das polizeiamtsärztliche Gutachten aus der Nacht, 4.45 Uhr, aufgenommen in der Gummizelle – die Dame wurde in der Gummizelle untersucht. Die Amtsärztin hat  (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) – Ich möchte wirklich versuchen, es ruhig vorzutragen, ich habe es auch eingangs erwähnt: Ich habe großen Respekt vor den Leistungen der Beamtinnen und Beamten, es geht mir ausschließlich darum, zu zeigen, dass es auch wichtig ist, adäquat zu reagieren, wenn es Misshandlungs­vor­würfe gibt, und nicht die Opfer zu Tätern zu machen! (Beifall bei NEOS und Grünen.)

Die Amtsärztin hat am rechten Handgelenk eine Schwellung und eine Hämatomver­färbung konstatiert, am linken Handgelenk eine Rötung, Kratzer am rechten Unterarm, Kratzer oberhalb des Gesäßes. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)

Nun wissen wir aber auch von den übersetzten Befunden – die Dame war ja dann im AKH und auch bei anderen Untersuchungen –, dass folgende Verletzungen diagnos­tiziert wurden: ein Steißbeinbruch, Blutergüsse unterhalb des linken Auges, eine Schädelprellung, beidseitige Knieprellung, Blutergüsse an beiden Handgelenken, Blut­ergüsse an beiden Schultern, Bluterguss am rechten unteren Schienbein und vielfache Hautabschürfungen am rechten Unterarm. Da gab es dann auch bei einem MRT des linken Kniegelenkes Tage später einen auffallenden Befund: ein flaues Knochen­marködem im Schienbeinkopf. Das heißt, sie hat eine wirkliche Verletzung am Knie gehabt; das Knie hat sich die Amtsärztin gar nicht angeschaut.

Was mich besonders verwundert an diesem Protokoll, ist, dass ein normaler Gang vermerkt ist. Wenn man sich die Aufzählung dieser Verletzungen anhört, dann ist es doch sehr zweifelhaft, dass der Gang normal war.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 151

Eine weitere Sache möchte ich einfach nicht unerwähnt lassen: Am nächsten Tag am Vormittag, am 1. Jänner, wurde ein Alkotest gemacht. Bei diesem Alkotest hatte die Dame 0,0 Promille. Ich bin keine Expertin, ich kann das nicht zurückrechnen, aber Sie wissen – und das wurde auch immer wieder erwähnt, es findet sich auch im Protokoll –, dass die Rede davon war, dass die Dame in der Nacht schwer betrunken gewesen ist. Ich weiß nicht, ob man dann am nächsten Vormittag 0,0 Promille haben kann. Natürlich wird etwas abgebaut, aber ob das in diesem Ausmaß erfolgt, weiß ich nicht. (Abg. Belakowitsch-Jenewein:  nüchtern! – Zwischenruf des Abg. Hagen.) Aber wie gesagt, dazu kann ich mich nicht äußern.

Mir geht es darum: Wie wird mit der Sache umgegangen? Das ist ja die entscheidende Frage. Es gibt dieses Büro für Besondere Ermittlungen. Die Dame wendet sich an das Büro und bekommt dann – am 5.1. telefoniert sie – am 19.1. einen Termin. Sie macht dann dort ihre Aussage. Wissen Sie, was der Beamte gesagt hat? – Er geht ab dem 24. Jänner drei Wochen auf Urlaub, und danach wird er die Beamten einvernehmen. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)

Das ist genau das Problem. Wenn es hier wirklich etwas zu untersuchen gibt, dann ist das über einen Monat später einfach nicht adäquat. (Abg. Deimek:  Das muss man auch einmal sehen!) Das wäre genau im Interesse der Exekutivbeamtinnen und -beamten, dass da anders agiert wird, meine Damen und Herren. Das, und nur das, möchte ich hier zum Ausdruck bringen. Es ist kein Ausdruck des generellen Miss­trauens gegen die Exekutive – ganz im Gegenteil –, es geht mir darum, dass wir bei der Art und Weise, wie wir Aufklärung betreiben, einen Paradigmenwechsel brauchen.

Frau Bundesministerin, es ist nicht richtig, dass sich die Volksanwaltschaft diese Miss­handlungsvorwürfe schon systematisch angeschaut hat. Dazu findet sich nichts im Jahresbericht. (Abg. Rädler:  Jahresbericht von heuer!)

Wir brauchen natürlich unserer Meinung nach eine einsatzbezogene Kennzeichnung. Ich sehe die Gefahren, die Sie, Herr Kollege Pendl, hier beschrieben haben, nicht. Diese Kennzeichnung kann wechseln, sie muss einsatzbezogen sein und natürlich wäre sie hilfreich. Vor allem brauchen wir eine wirklich unabhängige Untersuchungs­stelle für solche Misshandlungsvorwürfe. Mein Kollege Dr. Scherak und ich haben im Laufe dieser Tage einen Antrag eingebracht, der eine solche unabhängige Untersuchungs- beziehungsweise Disziplinarkommission vorsehen würde. Wir werden das im Ausschuss für innere Angelegenheiten behandeln.

Ich würde wirklich ernsthaft bitten, gerade im Interesse der jungen Exekutivbeamtinnen und -beamten, dass wir uns hier überlegen, wie wir einen sauberen Weg finden, um solche Misshandlungsvorwürfe aufzuklären, damit das Vertrauen der Bevölkerung – und das muss es geben – in die Polizei gestärkt werden kann. Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und Grünen. – Abg. Rädler: Neue Linkspartei! Zu nahe am Pilz-Sitz!)

16.05


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


16.05.52

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen, die uns zuhören und zuschauen! Die Polizei als die größte Menschenrechtsorganisation des Landes: Das ist eine kühne Vision, das ist eine tolle Vision, für die Sie unsere volle Unterstützung haben, sehr geehrte Frau Bundesministerin!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 152

Diese tolle Vision – die Polizei als größte Menschenrechtsorganisation des Landes – verwirklicht man allerdings nicht, indem man bei fast jedem Misshandlungsvorwurf, der auftaucht, als Ressortverantwortliche reflexartig sagt: Ich stelle mich vor alle Polizisten und Polizistinnen! (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das ist ihre Aufgabe!), noch bevor es irgendwelche internen Ermittlungen, geschweige denn irgendeine Beschäftigung der Staatsanwaltschaft oder der Gerichte mit den konkreten Vorwürfen gegeben hat, und sozusagen pauschal alle einmal in Schutz nimmt beziehungsweise weißwäscht oder sagt, es wird sicher nichts passiert sein, dafür bürge ich, dafür lege ich meine Hand ins Feuer. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das ist ihre Aufgabe!)

Genauso falsch und genauso blöd – Entschuldigung, wenn ich das so sage – wäre es, das Gegenteil zu tun und sich bei jedem Misshandlungsvorwurf als Ressort­verant­wortliche hinzustellen und zu sagen: Da gibt es jetzt diesen Vorwurf, ganz sicher haben die Beamtinnen und Beamten falsch reagiert, ganz sicher haben sie ihre Befugnisse überschritten und missbraucht!

Beides bedeutet Generalverdacht beziehungsweise Generalweißwaschung. In einem Rechtsstaat, wo jeder Einzelfall angeschaut werden sollte, sollte und darf nichts davon vorkommen – in beide Richtungen nicht! (Beifall bei den Grünen.)

Frau Bundesministerin, Sie haben bei der Beantwortung der Dringlichen Anfrage unter anderem gesagt, dass jeder Vorwurf genauestens überprüft werden soll. Genau das ist aber nicht gewährleistet, wenn die Polizei gegen die Polizei ermittelt. Wie könnte es auch der Fall sein? – Wir alle wissen, dass dort auch deshalb ein Korpsgeist vor­herrscht, weil es ein sehr gefährlicher und schwieriger Beruf ist, weil Polizeibeamte und -beamtinnen auch einen Zusammenhalt brauchen, um diesen schwierigen Job auszuüben.

Aber dort, wo dieser Zusammenhalt missverstanden wird, und zwar im Sinne eines Deckens von Fehlleistungen, falschen Entscheidungen und falschen Taten im Rahmen der umfassenden Befugnisse, die die Polizei nicht zufällig in einem Rechtsstaat hat, da sie ja die Staatsgewalt vertritt und diejenige Institution ist, die auch ganz legal Gewalt ausüben darf, um andere vor Gefährdung zu schützen oder auch wenn einzelne Poli­zeibeamte selbst in Gefahr sind, genau dort braucht es auch eine unabhängige Kontrolle der Befugnisse der Polizei. Diese unabhängige Kontrolle findet eben leider nicht statt, wenn die Polizei gegen sich selbst ermittelt.

Es ist wichtig, die Misshandlungsvorwürfe gegen die Polizei ernst zu nehmen. Wenn wir uns den jährlichen Sicherheitsbericht anschauen, dann haben wir dort zwar Zahlen, aber in diese Zahlen sind auch Bagatelldelikte eingerechnet. Deshalb macht es Sinn, Misshandlungsvorwürfe gegen die Polizei zu evaluieren.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung von Miss­hand­lungsvorwürfen gegen die Polizei

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Justiz und die Bundes­ministerin für Inneres, werden aufgefordert,

1. eine jährliche Evaluierung der Vorwürfe von unangemessener Polizeigewalt und der Effektivität der diesbezüglichen Ermittlungen durch eine unabhängige ExpertInnenkom­mission vornehmen zu lassen und dem Nationalrat über die Ergebnisse zu berichten;


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 153

2. unverzüglich eine Evaluierung im Sinne des Punktes 1. für die Jahre 2010 bis 2014 durchzuführen und dem Nationalrat bis 31.3.2016 darüber zu berichten.“

*****

Da wir natürlich auch wollen, dass diese Evaluierung Hand und Fuß hat und nicht im Pfusch erfolgt, sehen wir in unserem Entschließungsantrag ein Jahr Zeit für diese Evaluierung vor.

Zur Vision Polizei als größte Menschenrechtsorganisation möchte ich ausdrücklich und lobend die Entwicklungen erwähnen, die es in den letzten Jahren gegeben hat, beispielsweise bei der Ausbildung von Polizeibeamten und -beamtinnen. Dass Menschenrechte jetzt ein Teil der offiziellen Polizeiausbildung sind, das ist sehr zu begrüßen, da hat sich etwas bewegt.

Gleichzeitig muss man auch sagen, dass bei den Debatten über Menschenrechte und Polizei, die wir seit fast zwei Jahrzehnten kennen, zuerst einmal immer gesagt wurde: Es ist alles in Ordnung, wir brauchen keine Verbesserung, es wird alles eingehalten, wenn es einen Vorwurf gibt, wird der unabhängig oder genauestens überprüft!, und so weiter. Ich möchte in diesem Zusammenhang das Wort „verdanken“ nicht verwenden, weil es zynisch klingen könnte, aber wir sollten uns in Erinnerung rufen, dass es in den letzten Jahren auch mehrere Todesfälle bei polizeilichen Amtshandlungen gegeben hat.

Ich möchte stellvertretend für mehrere nur den Fall Seibane Wague erwähnen, der im Stadtpark bei einer Amtshandlung erstickt ist, weil mehrere Beamte auf ihm gesessen sind. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Der ist an Drogenmissbrauch gestorben!) Es darf nicht unerwähnt bleiben, dass leider Ärzte und Sanitäter tatenlos danebengestanden sind. Seibane Wague hat diese Amtshandlung nicht überlebt, die er übrigens als halbwegs gesunder Mensch und unversehrt eingegangen war. (Zwischenruf des Abg. Deimek. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Der war vollgepumpt mit Drogen! – Zwi­schenruf bei der ÖVP.)

Viele Diskussionen, viele Verbesserungen sind nach solchen Todesfällen bei Amts­handlungen eingetreten – nicht grundlos, denn es hat offensichtlich bei den Bundes­regie­rungen, aber auch bei der Polizei ein Umdenken gegeben, weil man gesehen hat, dass unschuldige Menschen bei Amtshandlungen zu Tode kommen. Das darf in einem Rechtsstaat nicht sein, sehr geehrte Damen und Herren, das muss man klipp und klar aussprechen! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Pock.)

Wir alle obwohl sich vieles geändert und verbessert hat, ich habe zum Beispiel die Polizeiausbildung genannt , die wir mit Polizeibeamten und -beamtinnen zu tun haben, Gespräche führen, oft auch unter vier Augen, wissen, dass es auch eine Praxis gibt, die diese verbesserte und gute Polizeiausbildung leider ins Leere laufen lässt. Junge Polizisten und Polizistinnen berichten uns zum Beispiel, dass sie, wenn sie nach einer guten Ausbildung, wo Menschenrechte einen klaren Platz haben und wo unter­strichen wurde, wie wichtig diese bei polizeilichem Handeln sind, wo es Lehrgänge für polizeiliches Handeln in einer mehrsprachigen, multikulturellen Gesellschaft gibt – auch das gibt es –, ihren Dienst antreten, nicht immer, aber auch nicht selten, von älteren Kollegen und Kolleginnen zu hören bekommen: Jetzt vergisst du einmal den ganzen Blödsinn, den du dort gehört hast, der Polizeialltag schaut ganz anders aus! Wir können uns nicht ständig um Menschenrechte kümmern, wenn es eine gefährliche Situation gibt! (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Deshalb ist es auch wichtig, darauf zu schauen, dass die verbesserte Ausbildung wirklich Früchte trägt. Da schlagen wir vor, dass die sogenannte Bereitschaftseinheit,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 154

die in Wien vor Kurzem geschaffen wurde und die leider ein Negativbeispiel darstellt, wie auch interne Polizeiausbildner inzwischen teilweise zugeben, aufgelöst wird. (Abg. Darmann: Die ganze Einheit auflösen? – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das ist dann kein Generalverdacht?! Den gibt’s bei den Grünen nicht, den Generalverdacht! – Zwi­schenruf des Abg. Deimek.)

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auflösung der Bereit­schaftseinheit

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Inneres, wird aufgefor­dert, die Bereitschaftseinheit der Wiener Polizei aufzulösen.“

*****

Warum verlangen wir das? Ich werde Ihnen kurz etwas vorlesen, eine Kritik von einem Polizeiausbildner des Innenministeriums:

„Früher seien die BeamtInnen nach ihrer Ausbildung auf den Inspektionen in ein soziales Netz erfahrener KollegInnen und BürgerInnen des Rayons eingebettet gewe­sen. Dort hätten sie Polizeiarbeit durch Reden gelernt, was im überwiegenden Polizei­alltag das passende Werkzeug sei.

‚Nun patrouillieren die Jungen im Pulk durch die Stadt und vertreiben Straßendealer und Bettler‘, so der Ausbildner im Gespräch. Das konterkariere die Fortschritte, die in den letzten Jahren in der Ausbildung gemacht worden seien. Den jungen PolizistInnen werde vermittelt: ‚Vergesst was ihr gelernt habt. Hier seht ihr, wie Polizeiarbeit in Wirk­lichkeit funktioniert.‘ Dabei sei in den vergangenen Jahren sehr viel Energie in die Reform der Rekrutierungs- und Ausbildungsprozesse geflossen, um Rambos auszu­sieben und soziale und kommunikative Kompetenzen zu fördern.“

Ein letzter Satz, sehr geehrte Damen und Herren: Die Vision Polizei als größte Men­schenrechtsorganisation des Landes kann verwirklicht werden, wenn wir gemeinsam dafür sorgen, dass die große Mehrheit der Polizisten und Polizistinnen, die ihren Dienst mit sehr viel Verantwortungsbewusstsein durchführen, vor den wenigen geschützt wird, die den Ruf einer ganzen Berufsgruppe schädigen. Das liegt als Parlamentarier und Parlamentarierinnen in unseren Händen. Hören wir bitte dort, wo etwas passiert, auf zu mauern! Verwirklichen wir diese kühne Vision gemeinsam: die Polizei als größte Menschenrechtsorganisation des Landes. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Pock.)

16.17


Präsidentin Doris Bures: Die Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß einge­bracht und stehen daher mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Pilz, Albert Steinhauser, Alev Korun, Freundinnen und Freunde

betreffend Evaluierung von Misshandlungsvorwürfen gegen die Polizei


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 155

Eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage des Abg. Pilz betreffend Polizeigewalt

Begründung

Der jährliche Sicherheitsbericht weist im Teil Justiz aus, wie viele Anzeigen und Verfahren gegen PolizeibeamtInnen es wegen des Verdachts auf körperliche Miss­handlungen gegeben hat. Dabei zeigt sich regelmäßig das Bild, dass von hunderten Fällen nur in geringen einstelligen Zahlen Anklage erhoben wird und es fast nie zu Verurteilungen kommt. In diesen Zahlen enthalten sind lt. Sicherheitsbericht allerdings auch Bagatellfälle wie zB Druckstellen durch Handschellen, bei denen gar keine Misshandlungsvorwürfe von den Betroffenen erhoben wurden. Unklar ist, wie hoch der Anteil dieser Bagatellfälle ist, und in  wie vielen Fällen tatsächlich Misshand­lungs­vorwürfe erhoben werden. Es fehlt auch eine Aufschlüsselung nach Bundesländern.

Umgekehrt weist der Sicherheitsbericht auch Fälle aus, in denen im Gegenzug An­zeige wegen Verleumdung gegen die Personen erstattet wurde, die sich über Miss­handlungen beschwert haben. Der Prozentsatz der Anklagen und Verurteilungen ist hier deutlich höher. Nicht ausgewiesen werden in diesem Zusammenhang aber jene Fälle, in denen betroffene Personen zwar nicht wegen Verleumdung angeklagt wurden, aber wegen anderer, mit der Amtshandlung in Zusammenhang stehender Delikte, wie zB Widerstand gegen die Staatsgewalt oder Körperverletzung (wobei bereits jede leichte Verletzung eines Beamten strafrechtlich eine schwere Körperverletzung darstellt).

Die statistische Auswertung im jährlichen Sicherheitsbericht ist daher nicht geeignet, das Problem der unangemessenen Polizeigewalt und des Vorgehens gegen die BeschwerdeführerInnen umfassend darzustellen.

Darüber hinaus ist eine bloße statistische Aufbereitung auch nicht geeignet, Verfah­rensfehler und Versäumnisse in Einzelfällen aufzudecken. Die Kontrollore der Polizei brauchen jedoch selbst auch Kontrolle.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Justiz und die Bundes­ministerin für Inneres, werden aufgefordert,

1. eine jährliche Evaluierung der Vorwürfe von unangemessener Polizeigewalt und der Effektivität der diesbezüglichen Ermittlungen durch eine unabhängige ExpertInnen­kommission vornehmen zu lassen und dem Nationalrat über die Ergebnisse zu berich­ten;

2. unverzüglich eine Evaluierung im Sinne des Punktes 1. für die Jahre 2010 bis 2014 durchzuführen und dem Nationalrat bis 31.3.2016 darüber zu berichten.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Pilz, Albert Steinhauser, Alev Korun, Freundinnen und Freunde


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 156

betreffend Auflösung der Bereitschaftseinheit

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage des Abg. Pilz betreffend Polizeigewalt

Begründung

In der jüngeren Vergangenheit hat es in Wien eine Reihe von Fällen gegeben, in denen PolizeibeamtInnen mit unangemessener Polizeigewalt gegen Personen vorgegangen sind.

Von Kennern der Problematik wurde darauf hingewiesen, dass insbesondere die Ein­führung der sogenannten „Bereitschaftseinheit“ der Wiener Polizei im Jahr 2012 zu einer Verschlechterung der Situation beigetragen hat. In dieser Einheit werden junge PolizistInnen unmittelbar nach Absolvierung ihrer Ausbildung für einige Monate eingesetzt, und dabei häufig für eskalierte Risikoeinsätze herangezogen. Statt einer Festigung der in der Ausbildung vermittelten Werte und der Möglichkeit zur Sammlung von Erfahrungen im Umgang mit Menschen in der Polizeiarbeit vor Ort, werden junge BeamtInnen durch diese Einsätze militarisiert und an eskalierende Umgangsformen gewöhnt.

So berichtet etwa der Menschenrechtsaktivist Philipp Sonderegger, der auch Mitglied des Menschenrechtsbeirats der Volksanwaltschaft ist, auf seinem Blog:

Auch in der Polizei stößt das Modell auf Kritik, wenn auch nicht öffentlich. Die Soziali­sation in dieser Spezialeinheit verankere ein problematisches Berufsbild, bedauert ein Polizeiausbildner des Innenministeriums. Er nennt die BE “Kindersoldaten”. Früher seien die BeamtInnen nach ihrer Ausbildung auf den Inspektionen in ein soziales Netz erfahrener KollegInnen und BürgerInnen des Rayons eingebettet gewesen. Dort hätten sie Polizeiarbeit durch Reden gelernt, was im überwiegenden Polizeialltag das pas­sende Werkzeug sei.

„Nun patrouillieren die Jungen im Pulk durch die Stadt und vertreiben Straßendealer und Bettler“, so der Ausbildner im Gespräch. Das konterkariere die Fortschritte, die in den letzten Jahren in der Ausbildung gemacht worden seien. Den jungen PolizistInnen werde vermittelt: „Vergesst was ihr gelernt habt. Hier seht ihr, wie Polizeiarbeit in Wirklichkeit funktioniert.“ Dabei sei in den vergangenen Jahren sehr viel Energie in die Reform der Rekrutierungs- und Ausbildungsprozesse geflossen, um Rambos auszu­sieben und soziale und kommunikative Kompetenzen zu fördern.

Die Polizeiliteratur unterscheide zwischen einer „BürgerInnenpolizei“ und einer „Königs­polizei“. Während erstere den Dienst an der Bevölkerung in den Vordergrund stelle, lokal verankert sei und darin erfahren sei, Schwierigkeiten informell und präventiv zu bearbeiten, sei letztere als militärisch organisierte Polizeieinheit auf den Schutz der Ordnung vor der Bevölkerung ausgerichtet. Die Bereitschaftseinheit entspricht diesem veralteten, repressiven Modell, und ist daher aus dem Blickwinkel einer modernen Demokratie der falsche Ansatz, wie durch die jüngsten Problemfälle leider belegt wurde.

Diese völlig kontraproduktive Personalpolitik ist daher umgehend einzustellen und die Bereitschaftseinheit aufzulösen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 157

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Inneres, wird aufge­fordert, die Bereitschaftseinheit der Wiener Polizei aufzulösen.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Darabos. – Bitte.

 


16.17.09

Abgeordneter Mag. Norbert Darabos (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minister! An und für sich ist das ein sehr sensibles Thema und grundsätzlich auch ein wichtiges Thema, das wir heute zu besprechen haben, aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, so, wie diese Dringliche aufgesetzt ist, tun Sie dieser Sache nichts Gutes.

Ich bin weder der Generalstaatsanwalt oder der Anwalt der Frau Innenminister noch ihr Verteidiger, aber dass man davon spricht, und das hat meine Vorrednerin gemacht, sozusagen reflexartig alles abzuwehren, das stimmt in dieser Form nicht. Man darf über geheime Ausschüsse nichts sagen (Abg. Prinz: Der Pilz schon!), aber ich habe beim letzten Mal erlebt, dass die Frau Innenminister sehr offen über alle Probleme, die es gibt, gesprochen hat. Ehrlich gesagt, diese Generalverurteilung, die kann ich so nicht unterstreichen. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ sowie des Abg. Hagen. – Zwischenruf der Abg. Moser.)

Warum ich glaube, dass Sie mit dieser Dringlichen dem Thema nichts Gutes tun, kann ich anhand von Fakten aufzeigen. Herr Abgeordneter Pilz, Sie sagen zwar, dass es nicht Ihre Intention ist, die Polizei unter Generalverdacht zu stellen, gleichzeitig sagen Sie aber, dass vermeintliche Misshandlungsfälle durch Exekutivbeamte von der Polizei unter den Tisch gekehrt und gedeckt werden und dass in der Polizei ein Korpsgeist herrscht, dem sich niemand entziehen kann.

Man sollte sich aber Ihren Antrag einmal genauer anschauen.

Sie sagen am Beginn: „Es ist unbestritten, dass eine große Mehrheit der Beamten und Beamtinnen ihren Dienst ebenso gewissenhaft wie gesetzeskonform versehen.“ So weit, so gut. Dann geht es aber so weiter, dass Sie dazusagen:

„Auffällig ist, dass häufig in diesen Protokollen die Schilderungen der PolizistInnen ergänzt werden durch komplexe juristische Begründungen für das Vorgehen. Es gibt also offenbar polizeiinterne Unterstützung von qualifizierter Stelle, Sachverhalte so darzustellen, dass eine spätere Strafverfolgung wegen unangemessenen Verhaltens unwahrscheinlich wird. Sobald der Sachverhalt in dieser Form verschriftlicht ist, besteht eine Hemmschwelle für KollegInnen, dieser Darstellung zu widersprechen. Das wird verstärkt durch einen in der Polizei weit verbreiteten, falsch verstandenen Korpsgeist. Die Polizeispitze fördert diesen Korpsgeist durch ihre unkritischen öffentlichen Stellungnahmen und das dienstrechtliche Verhalten.“

Darf ich Sie fragen: Das ist kein Generalverdacht?! – Das ist ein absoluter General­verdacht, der die Polizei hier trifft, und den muss man aufs Schärfste zurückweisen! (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und FPÖ.)

Für mich ist klar, und das ist das Sensible an dieser Geschichte, deswegen halte ich die Diskussion ja für richtig, aber eben vom falschen Ansatzpunkt ausgehend: 

Strafrechtlich relevantes Fehlverhalten muss sofort zur Anzeige gebracht werden, und das geschieht auch. Es gibt ja Untersuchungen, und das gilt für alle Seiten. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Rechte immer gelten, dass es da keine Ausnahmen und keine Willkür gibt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 158

Die Polizei kann ihre Aufgaben auch nur dann effektiv erfüllen, wenn das Vertrauen der Bevölkerung in sie gegeben ist. Und dieses Vertrauen ist nur dann gegeben, wenn transparent gemacht wird, was die Polizei tut. Das ist in Österreich der Fall. Jeder einzelne Fall ist unter die Lupe zu nehmen und unvoreingenommen zu prüfen. Aber einen General- und Pauschalverdacht gegen die Polizei auszusprechen, das halte ich für falsch.

Wir haben Vertrauen in die Institutionen. Man kann darüber reden, wie wir diese Kontroll­mechanismen noch verbessern können, aber wir haben Vertrauen in die Minis­terin und auch in das Ministerium.

Es gibt Dienstvorschriften, an die sich jeder Polizeibeamte und jede ‑beamtin zu halten hat. Das ist keine Frage. Ein bisschen beruhigt hat mich heute zumindest, dass Sie, Herr Abgeordneter Pilz, gesagt haben, dass sich aus Ihrer Sicht 99 Prozent an diese Dienstvorschriften halten. Es ist wichtig, dies zu betonen, damit wir die Beamtinnen und Beamten nicht demotivieren. Die österreichischen Polizistinnen und Polizisten arbeiten hervorragend.

Ich komme aus einer kleinen burgenländischen Gemeinde. Ich habe zufälligerweise fünf Mitbürgerinnen und Mitbürger, die bei der Polizei in Wien sind. Sie erzählen mir auch, wie es beispielsweise im 22. Bezirk vor Diskotheken zugeht. Sie stehen jeden Tag vor der Entscheidung: Wie greife ich da ein, wie gehe ich angemessen an diese Aufgabe heran? Diese Polizisten und Polizistinnen bräuchten von uns Unterstützung und nicht diesen pauschalen Generalverdacht.

Zum Abschluss: Ich bin ebenfalls eindeutig gegen eine Kennzeichnung. Diesbezüglich möchte ich mich dem Kollegen Otto Pendl anschließen. Eine Kennzeichnung würde das Sicherheitsgefühl der Beamtinnen und Beamten schwächen, nicht stärken. Und das kann nicht unser Ziel sein. Unser Ziel muss es sein, die Exekutive zu unterstützen, Einzelfälle zu untersuchen und streng zu ahnden. Ich habe diesbezüglich volles Vertrauen ins Ministerium. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.22


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hofinger. – Bitte.

 


16.22.32

Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu Beginn auch allen Polizistinnen und Polizisten meinen Dank aussprechen, die tagtäglich unter Einsatz ihres Lebens für unsere Sicherheit sorgen und sich schwierigen Situationen und Konflikten stellen, die oft sehr schwer zu ertragen sind. Noch einmal: Herzlichen Dank für den Einsatz!

Bei den Polizisten ist es schon so, dass das in der Ausbildung Gelernte in der Praxis oft schwer umzusetzen ist. Ich möchte nicht die unverhältnismäßige Gewalt bei Fest­nahmen gutheißen. Klar ist jedoch, dass Situationen höchst unterschiedlich und teil­weise schwierig einzuschätzen sind. Die Hauptaufgabe der Polizistinnen und Polizisten ist dabei, dass sie sich selber schützen.

Die Vorfälle, die gerade geschildert wurden, stellen natürlich Ausnahmesituationen für die Beteiligten dar. Ich bin aber auch froh, dass ich in einem Rechtsstaat lebe, in dem die Exekutivbeamten sehr gut ausgebildet sind und in dem Misshandlungsvorwürfen nachgegangen wird. Es ist nämlich nicht so, wie der Herr Pilz es in der Dringlichen wortwörtlich formuliert, dass es „in der Regel“ keine Aufklärung gebe. Das stimmt so einfach nicht.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 159

Man sieht zum Beispiel an den Zahlen, dass sich die Zahl der Misshandlungsvorwürfe halbiert hat. In Relation zu den vielen Einsätzen, die unsere Exekutivbeamtinnen und ‑beamten leisten, ist der Anteil an Beschwerden gering.

Ich möchte aber noch ein anderes Problem ansprechen: Fast jeder Mensch hat heute schon ein Smartphone und somit eine Kamera mit. Diese Aufzeichnung, wie wir sie zum Beispiel von der Mariahilfer Straße gesehen haben, wird aber nicht hinterfragt. Das ist meiner Meinung nach ein ganz großes Problem, weil dadurch der Eindruck entsteht, dass Gewalt immer präsent sei. Das ist aber einfach nicht so. Einzelne Sequenzen aus solchen Videos veranschaulichen nicht, was vorher geschehen ist. Das führt meiner Meinung nach zu großer Verunsicherung.

Herr Pilz möchte sich als Sicherheitssprecher seiner Partei profilieren. Für mich ist er aber ein Verunsicherungssprecher, denn mit seinem Schlachtruf: Haltet nicht den Dieb, sondern haltet die Polizistinnen und Polizisten!, trägt er in keiner Weise zur Sicherheit in unserem Land bei. Wo bleibt da das Verantwortungsgefühl?

Natürlich müssen wir uns um die Aufklärung bemühen, wenn diese angebracht ist. Aber genauso müssen wir uns hinter unsere Exekutive stellen und dafür sorgen, dass unsere Polizistinnen und Polizisten, die täglich unterwegs sind, um uns zu schützen, nicht durch Polemisierung und Polarisierung in ein schiefes Licht gerückt werden. Das haben sie sich nicht verdient. Wir sind stolz auf unsere Polizeibeamten und auf unsere Innenministerin, die ihr Ressort sehr gut im Griff hat. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.26


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Strache. – Bitte.

 


16.26.16

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Innenminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gut, dass es heute diese Anfrage gibt und wir dieses Thema sowie die unterschiedlichsten Darstellungen einmal behandeln und bewerten können. Es war insofern interessant, als der Herr Kollege Pilz heute sozusagen als „Pilz im Schafspelz“ versucht hat (Ruf bei den Grünen: Also bitte!), einiges in seiner Diktion anders darzustellen, als er das nachweislich bis zum heutigen Tag gemacht hat.

Denn im Ausschuss und anderswo, beispielsweise auch in Aussendungen, gibt es eben permanent diesen Generalverdacht. Man hat schon fast den Eindruck, dass es bei Ihnen notorisch ist, permanent auf die Polizei loszugehen, Polizeibeschimpfungen zum Besten zu geben, untergriffig zu sein und einen Generalverdacht auszusprechen. Jeder, der eine Uniform anhat, ist automatisch ein Gewalttäter. Dieser Hass, der da offenbar von Ihnen gegenüber Polizeibeamten so oft zum Ausdruck kommt, nimmt fast schon pathologische Züge an. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Team Stronach.)

Das bringen Sie ja auch durch die Begrifflichkeiten, die Sie immer wieder zum Besten geben, zum Ausdruck: ein Schlägersystem, keine Einzelfälle, Prügelpolizei, Misshand­lungen, die systematisch gedeckt werden, et cetera, et cetera. Das haben Sie ja auch heute gemacht, teilweise auch in Ihrer Rede, in der Sie ganze Personalvertretungs­bereiche pauschal verunglimpft und diffamiert haben.

Ich sage Ihnen: Ja, es gibt überall, wo Menschen sind, auch Fehler. Das ist keine Frage, das ist völlig richtig. Überall, wo Menschen arbeiten, geschehen Fehler und gibt es auch Schwachstellen. Deshalb sind wir auch ein Rechtsstaat, und auf den sind wir stolz. Wenn es zu Rechtsbrüchen kommt, egal, von welchem Berufsstand, auch von


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 160

Polizeibeamten, dann gibt es den Rechtsstaat, der die Ermittlungen vornimmt. Es gibt die Staatsanwaltschaft und die unabhängigen Gerichte, die das dann auch einem unabhängigen Rechtsstaat entsprechend zu bewerten haben und ihre Entscheidungen treffen. Aber akzeptieren Sie dann bitte diese unabhängigen Gerichtsentscheidungen, und tun Sie nicht so, als wären Sie der Staatsanwalt und Richter in einem, der dann versucht, das außer Kraft zu setzen! Das ist die Ungeheuerlichkeit. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Team Stronach.)

Ich sage ein Dankeschön an die Exekutive und an die Polizeibeamten für ihre wirklich ausgezeichnete harte Arbeit unter teilweise echt schlechten, ja katastrophalen Rahmenbedingungen, mit schlechter Bezahlung, für die sie tagtäglich letztlich mit Gewalt konfrontiert sind. Sie bekämpfen ja die Gewalt! Kein Polizist sagt: Ich werde Polizist, weil ich Freude habe, vielleicht irgendwann einmal Gewalt anwenden zu müs­sen! Das will ja kein Polizeibeamter! Das ist vielmehr oft seine Aufgabe und Verant­wortung, um Sicherheit wiederherzustellen oder aufrechtzuerhalten. Er muss gegen Gewalt mit Gewalt vorgehen. Das ist ja in der Regel eine Zwangssituation.

Genau dort, wo es Widerstand gegen die Staatsgewalt gibt, muss sich der Polizei­beamte auch schützen und eben gewalttätig gegen Verbrecher, gegen Kriminelle vorgehen. Ja, das ist seine Aufgabe, damit nicht auch andere verletzt werden und nie­mand zu Schaden kommt. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

Genau diese Aufgabe haben die Exekutivbeamten! Meiner Meinung nach ist es wich­tig, das festzuhalten. Es wurde heute auch zu Recht angesprochen – Sie, Herr Kollege Pendl, haben das zum Ausdruck gebracht –, dass viele Exekutivbeamte, wenn sie auf Streife sind und irgendwo mit jemandem in Kontakt kommen, teilweise erleben müssen, dass kein Respekt da ist, dass man beschimpft wird, wenn es eine Amts­handlung gibt, bespuckt wird, getreten wird, geschlagen wird, gebissen wird. Das sind leider oftmals Realitäten!

Gerade bei Demonstrationen, wo viele Ihrer Kollegen und auch Sie zugegen sind, gibt es Vermummte und auch Gewalttätigkeiten gegen Polizeibeamte, wo ich oftmals vermisse, dass diese auf das Schärfste verurteilt werden. Ich vermisse auch, dass man sich von Ihrer Seite auch für ein Vermummungsverbot ausspricht, wie es heute auch zu Recht angesprochen wurde. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

Gehen wir es einmal kurz durch, betrachten wir einmal die Vorfälle der vergangenen Tage. Am Montag kam es in Wien bei zwei unabhängigen Amtshandlungen, die schon kurz angedeutet worden sind, zu Übergriffen auf Polizeibeamte. Ein geistig Verwirrter, der mit einem Schwert in eine Wohnung eingedrungen ist, konnte von den Einsatz­kräften mit äußerster Vorsicht, aber auch unter Gefährdung der Beamten entwaffnet und ins Spital gebracht werden. Durch sein Toben und seine Gewalt­anwendung gegen die Exekutivbeamten hat es insgesamt sechs verletzte Beamte gegeben. Die sind tagtäglich mit solchen Dingen konfrontiert.

Diese Geschichte wurde auch in allen Medien leider Gottes nur mit einer Video­sequenz gespielt. Und da sage ich, genau das zeigt auf, wie man da auch Schaden anrichten kann, denn da wird eine Videosequenz gezeigt, ohne dass über die Vor­geschichte berichtet wird. Damit wird auch wieder unbewusst oder vielleicht sogar bewusst Stimmung gegen die Exekutive gemacht.

Am Montag fand auch der Vorfall statt, der eben seit ein paar Tagen nicht nur im Internet, sondern auch in den diversen Medien berichtet worden ist. In der Mollard­gasse im 6. Bezirk hat ein Mann eine Frau gestalkt, verfolgt, bedrängt. Diese ist dann geflüchtet, ist dann in ein Geschäft hinein, ist sogar sexuell bedrängt und belästigt


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 161

worden. Ja, das hat man nirgendwo gelesen. Aber es gibt auch die konkrete Infor­mation und den Hinweis, dass dieser mutmaßliche Täter in diesem Geschäft auch onaniert haben soll und letztlich sexuelle Belästigung gelebt hat, wo auch Kinder dabei gewesen sind.

Dann wird die Polizei gerufen. Die Frau, die ohnehin schon in einem panischen Angstzustand war, erlebt dann, dass die Polizei eintrifft. Der ist inzwischen aus dem Geschäft herausgegangen, wollte sich von dannen machen, wurde aber von der Polizei noch gestellt und hat sich gleich auch gewehrt. Letztlich hat er zwei Beamte verletzt, indem er einem heftig ins Gesicht geschlagen und versucht hat, auch dem anderen mit Gewalt zu begegnen. (Abg. Kitzmüller: Unwahrscheinlich!)

Dann haben zuerst einmal zwei, dann drei, dann vier, dann fünf Beamte den am Boden festgehalten, um den Gewalttäter eben zu beruhigen, damit es nicht zu Verletzungen kommt, bis es dann auch zu einer geordneten Festnahme kommen konnte. Das wird dann immer so dargestellt, als wäre das übermäßige Gewalt gewesen, et cetera. – Nein, da ist keine übermäßige Gewalt angewandt worden, sondern das war ein mutmaßlicher Täter, der fürchterliche Dinge gemacht hat und vielleicht noch weiteres Fürchterliche gemacht hätte, wäre er nicht daran gehindert worden. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

Da sage ich nur größten Respekt und danke an die Polizisten, die entsprechend vorgehen und unsere Sicherheit schützen. Dies ist die Pflicht der Beamten, die sie auch leben.

Wenn die Wiener Polizei in einer Aussendung zu Recht betont hat, die Fixierung eines Tobenden durch mehrere Polizisten mit verhältnismäßiger Kraftanwendung ist für den Betroffenen jedenfalls schonender als die erhöhte Kraftanwendung von weniger Einsatzkräften, dann muss ich sagen, ja, denn was ist dann die Konsequenz, wenn sich zwei mit diesem Tobenden und auch Gewalttätigen auseinandersetzen? – Dass es natürlich zu Verletzungen kommen muss. Denn wenn es dann eine Rauferei gibt, dann geht die in der Regel nicht glimpflich ab. Es ist letztlich dann auch die Aufgabe der Exekutivbeamten, das zu verhindern.

Ich sage, wir haben leider Gottes immer wieder diese pauschalen Vorwürfe von Ihrer Seite in diesem Zusammenhang gehört. Das ist wirklich ärgerlich! Wenn sich heute auch die Kollegin Korun herausstellt und den dramatischen und tragischen Fall Sei­bane anspricht, dann muss ich sagen, ja, es ist tragisch gewesen, dass dieser Mensch ums Leben gekommen ist. Aber erzählen Sie doch auch die Vorgeschichte! Der hat dort jemanden mit dem Umbringen bedroht. Der hat massiv unter Drogen­einfluss getobt und hätte fast jemanden umgebracht, und die Polizei konnte das verhindern. Der ist leider auch aufgrund seines massiven Drogeneinflusses ums Leben gekom­men, wie nämlich auch medizinisch festgestellt wurde.

Das muss man dann halt auch dazusagen und darf nicht wieder so tun, als wäre das die Amtshandlung der Exekutive allein gewesen, die dazu geführt hat. – Nein, die haben ihn zu Boden gedrückt und gehalten, und aufgrund der Gesamtsituation des Drogeneinflusses kam es offensichtlich auch zu dessen Ableben. Das sind halt Entwicklungen, die man auch immer in einem Gesamtkontext sehen und bewerten muss.

Genauso haben Sie auch einen Pauschalverdacht gegen die Bereitschaftseinheit ausgesprochen und verlangen deshalb eben die Auflösung der Bereitschaftseinheit. Das sind genau diese Pauschalurteile mit Generalverdacht, die Sie hier leben. Ja, das ist einfach das immer wiederkehrende Bild vonseiten der Grünen, um hier auch leider Gottes Stimmung zu machen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 162

Und ich kann es nur immer wieder betonen: Das ist nicht korrekt! Das ist teilweise echt schäbig! Denn ich sage, im Zweifel sollte man immer aufseiten der Exekutivbeamten sein, die tagtäglich ihr Leben, ihre Gesundheit für uns alle riskieren, um letztlich unsere Sicherheit zu gewährleisten, und das nicht unter tollen Rahmenbedingungen. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

Dann erlebt man, dass man diffamiert wird, dass es permanent falsche Darstellungen oder Vorverurteilungen gibt und dass man dann am Ende nicht einmal unabhängige Gerichtsurteile akzeptiert, sondern diese auch wiederum in Frage stellt. Das ist einfach eines Rechtsstaates nicht würdig, wenn man so agiert, Herr Kollege Pilz, und das sollten Sie sich auch selbst einmal hinter die Ohren schreiben!

Dort, wo Unrecht geschieht, wo ein Polizeibeamter ein Unrecht begeht, auch das gibt es, ja, in Einzelfällen, hat der Rechtsstaat das auch entsprechend zu bewerten, zu verurteilen, und dann sind die Konsequenzen zu ziehen. Aber das ist in der Regel wirklich ganz selten der Fall, wo auch die unabhängigen Gerichte und die Urteile das bestätigen.

So gesehen denke ich, die Polizei hat Besseres verdient als einen Peter Pilz, der dann noch vorgaukelt, hinter ihr zu stehen, obwohl er genau das Gegenteil zum Ausdruck bringen will. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

Deshalb sage ich zum Abschluss: Ja, ich stehe hinter den Polizeibeamten, hinter allen Polizeibeamten und Exekutivbeamten, weil natürlich auch die Unschuldsvermutung gilt. Solange nicht das Gegenteil bei einem Kollegen bewiesen ist, stehe ich hinter der Exekutive, weil sie das verdient hat, weil sie eben tagtäglich diese Rahmenbedin­gungen erlebt, mit Gewalt umgehen zu müssen, Verbrechen bekämpfen zu müssen, härteste Bedingungen. Glauben Sie mir, das ist kein Honiglecken! Da muss man wirklich auch einen Charakter haben, sich für so einen Berufsweg zu entscheiden, in dem Wissen, dass man vielleicht am Abend nicht mehr gesund oder vielleicht gar nicht mehr nach Hause kommt. Und das ist für viele natürlich auch belastend.

Und wenn man dann noch hört, dass man so im Stich gelassen wird, dann ist das nicht unbedingt die Motivation im Kampf gegen das Verbrechen, wobei gerade Wien ein Hot Spot ist mit Rekordkriminalitätsentwicklungen, wo Kinder und Jugendliche oftmals von Jugendbanden mit Messern bedroht werden, von Gewalttätigen niedergeschlagen werden, was heute in der Stadt leider an vielen Ecken und Enden gang und gäbe ist, auch vor Diskotheken vorkommt. Ja, das ist leider so. Schauen Sie sich einmal die Realität an! Schauen Sie sich einmal an, wie viele Jugendliche grundlos nieder­geschlagen werden, einen Nasenbeinbruch, Kieferbruch haben oder niedergestochen werden, weil Handys gefladert werden. Das müssen Junge schon miterleben, und Exekutivbeamte müssen so etwas in Zukunft verhindern. Ich sage, größten Respekt, wir stehen hinter der Exekutive! (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)

16.37


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ertlschweiger. – Bitte.

 


16.37.08

Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (STRONACH): Geschätzte Frau Präsi­dentin! Werte Frau Bundesministerin! Ich kann mich den Worten meines Vorredners HC Strache nur anschließen. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.) Strache hat die Dinge wirklich auf den Punkt gebracht und gesagt, was schon viel, viel früher hätte gesagt werden können.

Herr Kollege Pilz, ich glaube nicht, dass Sie sich mit Ihrer Aktion heute etwas Gutes getan haben. Sie haben zwar ständig versucht, zu sagen: Nein, es gibt keinen Gene-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 163

ral­verdacht, nein, die Polizei ist ohnehin sorgfältig, es passt eh alles!, aber genau das haben Sie getan, Sie haben hier permanent einen Generalverdacht ausgesprochen.

Eines ist klar, darüber sind wir uns, glaube ich, alle hier in diesem Hohen Haus einig: Jeder einzelne Fall, wo Polizeibeamte bei einem Einsatz unverhältnismäßig agieren, ist einer zu viel. Jeder Fall, wo übertriebene Polizeigewalt zur Anwendung kommt, gehört restlos und lückenlos aufgeklärt. Die Verantwortlichen gehören disziplinarrechtlich zur Verantwortung gezogen, das hat die Frau Bundesministerin heute auch schon gesagt, ohne Wenn und Aber.

Wir wissen, in jeder Herde gibt es schwarze Schafe, dass man aber wegen ein paar schwarzer Schafe die gesamte Herde unter Generalverdacht stellt, das ist nicht in Ordnung, das ist nicht fair.

Ich wehre mich dagegen, dass die gesamte Exekutive hier unter Generalverdacht gestellt und in einen Topf geworfen wird. Dieses reflexartige Polizeibashing ist einfach unerträglich. Österreichs Polizei besteht nicht nur aus Prügelpolizisten, die sich nicht im Griff haben und ständig auf der Suche nach neuen Opfern sind. Das ist nicht die Realität!

Im Gegenteil, Österreichs Polizei besteht zu 99 Prozent aus „weißen Schafen“ – unter Anführungszeichen –, deren gesetzliche Pflicht es sogar ist, sich tagtäglich mit Wölfen herumzuschlagen.

Wir müssen unseren Polizeibeamten in Wirklichkeit dankbar sein, dass sie sich diesen Job überhaupt antun, meine Damen und Herren, dass sie jeden Tage das Risiko auf sich nehmen und sich der Konfrontation mit diesen Menschen stellen, wenn sie zum Tatort gerufen werden, um Amtshandlungen zu setzen. Es ist ja nicht so, dass die Polizisten da zufällig spazieren gehen, etwas sehen und quasi jeden Konflikt suchen. Die werden ja gerufen. Sie sind jeden Tag mit Ausnahmesituationen konfrontiert.

Kollege Darabos hat das vollkommen richtig gesagt. In jeder Ausnahmesituation ist es notwendig, die Maßnahmen zu setzen, die gerade notwendig und auch rechtlich ver­tretbar sind. In jeder Ausnahmesituation, vom rabiaten Fußballfan bis zum tobenden Drogensüchtigen, bis hin zum gewalttätigen Familienvater, der vielleicht unter Alko­holeinfluss in der heimischen Wohnung randaliert, müssen die Beamten das richtige Maß finden, mit Augenmaß agieren und die Verhältnismäßigkeit wahren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wenn Sie es nicht gerne hören: Wien ist auch keine Insel der Seligen. Sie werden nicht glauben, was sich in dieser Stadt alles abspielt. Tatsache ist, dass wir tobende, randalierende, prügelnde Menschen nicht bis zur Beruhigung streicheln können; es ist so. Jeder einzelne Einsatz der Beamten ist eine Gratwanderung, welches Maß an Gewalt sie anwenden dürfen, um erfolgreich zu sein, nämlich um die Situation zu deeskalieren und wieder für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Und das ist nicht einfach.

In den Reihen der Polizei gibt es nicht umsonst laufend Schulungen, in denen die Beamten trainiert werden, genau die richtige Balance im Einsatz zu finden. Trotzdem ist es notwendig, sie weiterhin zu unterstützen, auch einen Schritt weiterzugehen und die Beamten auch punkto Ausrüstung zu unterstützen. Konkret meine ich den Einsatz von Helmkameras; die Frau Bundesministerin hat das in einigen Reden schon erwähnt.

Meine Damen und Herren, warum rüsten wir unsere Exekutive nicht mit Kameras aus? Jeder Hobbysportler verwendet sie. Beim Snowboarden, beim Skifahren, beim Mountainbiking hat er die Kamera mit, die das Hobby in hochauflösenden Bildern dokumentiert. Rüsten wir doch unsere Beamten so aus, wie das in Amerika der Fall ist, wie es in einigen Kantonen in der Schweiz bereits der Fall ist und wie es auch die Deutschen gerade diskutieren. Sie alle haben noch die Bilder der Gewaltexzesse von


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 164

der Eröffnung der neuen EZB-Zentrale in Frankfurt im Kopf. Die deutsche Polizei überlegt den Einsatz solcher Kameras gerade.

Meiner Meinung nach wäre das für beide Seiten von Vorteil, sowohl für die Exekutive als auch für die Betroffenen. Sollte es im Rahmen einer Amtshandlung tatsächlich zu Vorkommnissen oder zu Vorfällen kommen, die eine Beweissicherung erforderlich machen, werden diese Aufnahmen in weiterer Folge den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt. Wenn nichts ist, wenn ein Einsatz harmlos ist, wenn er unspek­takulär war oder Gott sei Dank nichts passiert ist, dann werden diese Aufnahmen sofort gelöscht.

Ich glaube, dass es notwendig ist, auch das nötige Vertrauen in den Rechtsstaat zu haben, dass da datenschutzrechtlich nichts passiert. Jeder Berufsnörgler wird jetzt reflexartig sagen: Na ja, das wird das Kraut auch nicht fett machen, wenn man Helmkameras anbringt! – Stimmt vielleicht, mag sein, aber es ist ein erster Schritt, es ist ein Beitrag zu mehr Transparenz, zu mehr Transparenz auf beiden Seiten, sowohl bei den Exekutivbeamten als auch bei den Betroffenen.

Vielleicht dient es ja dazu, dass dann der eine oder andere Vorwurf gegenüber der Polizei relativiert wird, der von so manchen Politikern gerne hier aufs Tapet gebracht wird, der deswegen vielleicht relativiert wird, weil er sich in Luft auflöst. Vielleicht hilft das ja, dass dann einige Politiker hier keine politische Bühne bekommen, sich also nicht hier herstellen und einen ganzen Berufsstand diffamieren und schlechtmachen.

Meine Damen und Herren, ich beneide unsere Beamten nicht um ihren Job! Wir haben es heute gehört: Sie müssen ihren Kopf tagtäglich hinhalten, sie bekommen die Schläge, nicht wir. Wir sitzen erste Reihe fußfrei, Kollege Pilz, und Sie stellen sich hierher und diffamieren einen ganzen Berufsstand. Das ist nicht in Ordnung! (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

16.43


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Alm. – Bitte.

 


16.43.18

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Vor zwei Tagen gab es einen Flugzeugabsturz – egal, wie er herbeigeführt wurde – mit 150 Toten, der uns sehr betroffen gemacht hat. Obwohl jedes Jahr über drei Milliarden Passagiere fliegen und das Flugzeug als eines der sichersten Verkehrsmittel gilt, haben jetzt manche wohl ein Gefühl der Beklemmung oder auch Angst, wenn sie in ein Flugzeug einsteigen. Nach diesem Unglück ist das Vertrauen in die Luftfahrt einigermaßen erschüttert.

Was haben die Luftfahrtindustrie oder die Fluglinien gemacht, um dieses Vertrauen wiederherzustellen? – Sie haben die Vorgänge aufgeklärt, sehr schnell aufgeklärt, binnen zwei Tagen aufgeklärt, und dieses Ergebnis auch veröffentlicht. Durch diese Veröffentlichung und dieses schnelle Handeln haben sie das Vertrauen wiederher­gestellt. So kann Vertrauen an sich auch wiederhergestellt werden, indem man schnell und transparent reagiert.

Vertrauen ist ein abstraktes Gefühl, aber es gibt auch Zusammenhalt in der Gesell­schaft. Die Gesellschaft vertraut der Exekutive und der Polizei, die, wie wir schon oft gehört haben, gute Arbeit leistet. Das Vertrauen kann aber auch schnell verloren gehen, und dann dauert es sehr lange, bis es wieder aufgebaut werden kann.

Die Arbeit der Polizei wird von der Gesellschaft durchaus wahrgenommen, aner­kennend wahrgenommen, aber auch kritisch wahrgenommen. Wir haben gehört, es gibt sehr viele Fälle, die auch in dieser Dringlichen Anfrage beschrieben sind, die


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 165

darauf hinweisen, dass es bei der Polizei Probleme gibt. Manche dieser Fälle erreichen auch eine spezielle Form der Öffentlichkeit, wie zum Beispiel der Fall der 47-jährigen Wienerin – „Silvester an der Tankstelle“, heißt er in der Anfrage –, wozu es ein Video gibt. Es zeigt auch, dass die Polizei aus der Vergangenheit nicht nichts, aber vielleicht nicht genug gelernt hat.

Die Ministerin hat gesagt – wie auch schon ihre Amtsvorgängerin Maria Fekter –, sie möchte die Polizei zur größten Menschenrechtsorganisation des Landes machen. – Ja, das ist ein großes Ziel. Wir haben gehört, das ist vielleicht eine große Vision und eine, die möglich ist, aber um diese Qualität in der Organisation zu erreichen, ist noch Arbeit notwendig. Es ist notwendig, sich mit den Fehlern auseinanderzusetzen und den gefundenen Fehlern auch Konsequenzen angedeihen zu lassen.

Fehler passieren immer und überall. Das ist nicht der Punkt. Der Punkt ist, wie man damit umgeht. Fehlerkultur bedeutet einen konstruktiven Umgang mit diesen Fehlern; und diese Fehlerkultur fehlt der Polizei vielleicht noch. Sie hat auf jeden Fall in der Vergangenheit einmal gefehlt, und zwar an höchster Stelle.

Ich bringe zwei Beispiele, vor allem den Fall Marcus Omofuma. Der damalige Innen­minister Schlögl hat als oberster Polizeichef fünf Tage nach dem Urteil gemeint: „Diese Beamten haben meine volle Loyalität, weil ich weiß, wie schwer ihr Beruf ist.“ – Also diesen Persilschein auszustellen, das zeugt nicht unbedingt von einem transparenten, offenen Umgang mit Fehlern.

Der Fall Bakary J. ist bekannt, der – laut rechtskräftigem Urteil – am 7. April 2006 in einer Lagerhalle schwer misshandelt worden ist. In diesem Fall meinte die damalige Innen­ministerin Prokop in einem TV-Interview: „Man muss schon auch klar sehen, dass dieser Mann wegen eines schweren Drogendelikts bestraft war.“ – Als ob das irgend­etwas rechtfertigen würde!

Das sind zwei Fälle aus der Vergangenheit, aber auch aktuelle Fälle zeigen, dass es an einer konsequenten Fehlerkultur eventuell noch mangelt. Diese Fälle sind in zwei Dimensionen zu betrachten: die Amtshandlung an sich und die Vorgehensweise, die danach folgt. Vizepolizeipräsident Mahrer beruft sich darauf, dass es bei durch­schnittlich 230 bis 260 Misshandlungsvorwürfen pro Jahr nur sehr wenige Anklagen und Verurteilungen gibt. Das liegt laut seiner Aussage auch daran, dass Staats­anwaltschaft und Gericht feststellen, dass der Vorwurf nicht gerechtfertigt war. Das sehen wir nicht ganz so. Viele Fälle, das wissen wir, werden auch deswegen einge­stellt, weil die Identifizierung der Polizistinnen und Polizisten im Nachhinein gar nicht möglich ist. Daher begrüßen wir auch ausdrücklich den Pilotversuch bezüglich der Verwendung von Bodycams durch die Polizei. Wir erwarten uns aber auch im Parla­ment eine umfassende Berichterstattung dazu, ebenso wie eng gefasste Einsatzrege­lungen und die Einbeziehung der Datenschutzbehörde in diesem Zusammenhang.

Der zweite Punkt betrifft die Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten, die auch für den Einsatz der Bodycams wichtig ist, da nur so eine eindeutige Identifizierung möglich wird. (Zwischenruf des Abg. Weninger.) Die Frau Ministerin ist ja dagegen, hat das auch bei der Beantwortung der Frage 19 so bestätigt, wenn ich das richtig notiert habe. Wir sehen sehr wohl eine Notwendigkeit der Kennzeichnung, was wir aber nicht wollen, ist eine permanente Kennzeichnung mit der Dienstnummer, sondern eine einsatzbezogene Kennzeichnung, die sozusagen im Hintergrund anonymisiert zu einer Auffindbarkeit des Beamten führt.

So kann auch den Befürchtungen, die Sie ja haben, entgegengetreten werden, dass einzelne Polizistinnen und Polizisten dadurch zur Zielscheibe werden, dass ihre Dienstnummer, die ja eigentlich stellvertretend für den Namen steht, auf der Uniform zu


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 166

sehen ist. Eine eindeutige Identifikation im Nachhinein ist leicht möglich, das liegt auf der Hand, und es gibt auch keine stichhaltigen Gründe, die da wirklich dagegenstehen.

Frau Bundesministerin, wenn Sie hier keine weiteren Maßnahmen treffen, die zu Aufklä­rung, die zu Konsequenzen führen, schädigen Sie möglicherweise das Vertrauen in die Polizei weiter. Daran ist wirklich niemand interessiert. Es geht aber nicht nur um Vertrauen, es geht auch um Rechtsstaatlichkeit. Stellen Sie dieses Vertrauen über den Weg der Rechtsstaatlichkeit wieder her, über Transparenz und über erweiterte Kontrollmöglichkeiten. – Danke. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

16.49


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte.

 


16.50.01

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Innenministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Fernsehschirmen! Ich bin selbst seit fast 33 Jahren bei der Wiener Polizei beschäftigt und nicht so wie Kollege Hagen in Vorarlberg, sondern an einem Hotspot (Zwischenruf des Abg. Hagen), daher weiß ich, wie schwierig es ist, tagtäglich seinen Beruf zu erledigen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Stein­bichler.) Es gibt sehr viele Amtshandlungen, die in Wien anfallen. Sie sind unter­schiedlich bezüglich des Engagements beziehungsweise auch bezüglich der Maßnah­men, die notwendig sind, damit man sie durchführen kann.

Gerade bei der heutigen Dringlichen Anfrage des Kollegen Pilz mit seinen 45 Fragen möchte ich mich vorerst auf ein paar Dinge beschränken und jetzt einmal kurz etwas dazu sagen.

Der Vorfall von Gmünd – wir haben in einer Ausschusssitzung einmal kurz darüber gesprochen – ist zum Glück heute nicht gekommen, denn meine Information dazu ist: Es ist als ein gut florierendes Unternehmen bezeichnet worden. Soweit man weiß, ist das Unternehmen, glaube ich, sechs Tage vorher aufgemacht worden – inwieweit das „gut florierend“ ist, nach den Ausführungen des Kollegen Pilz, sei dahingestellt, aber nach sechs Tagen etwas als ein „gut funktionierendes Unternehmen“ zu bezeichnen, ist ein bisschen überzogen.

Der zweite Vorfall, der auch von mehreren Parteien interpretiert worden ist, ist der Vorfall „Silvester an der Tankstelle“ der Wiener Unternehmerin, den Kollege Alm und Frau Meinl-Reisinger von den NEOS immer wieder hergenommen und dabei immer von Misshandlung gesprochen haben. Wir haben nur auf einer Sequenz gesehen, was da passiert ist. Wir wissen nicht, was vorher passiert ist, wir wissen nicht, was nachher passiert ist.

Aber eines wissen wir hinsichtlich dieses Falls, nämlich dass es gar nicht so einfach ist, das Ganze zu beurteilen. Gerade vom ORF hätte ich mir schon erwartet, dass er über diese ganzen Vorfälle objektiver berichtet. (Abg. Brosz: Was war da nicht einfach zu beurteilen?) – Es ist dahin gehend nicht so einfach zu beurteilen, denn wenn man sieht, dass bei einer Amtshandlung diese Person nach der Festnahme, für die auch der Beamte oder die Beamtin verantwortlich ist, herumtritt und sogar von einem Wachzim­mer zum anderen transportiert wird, bis sie in die richtige, ich sage es einmal so, „Räumlichkeit“ gebracht werden konnte, dann sieht man eigentlich, welche Dynamik der Ereignisse es da gegeben hat und dass die Frau alkoholisiert gewesen ist. (Abg. Pilz: Und da war sie schuld?) Das werden auch die Gerichte überprüfen müssen, inwieweit ihre Angaben wirklich stimmen. (Abg. Pilz: Und da war sie schuld?)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 167

Aber eines muss man schon sagen: Es ist von mehreren Wachzimmern vorgebracht worden, dass am Deutschmeisterplatz die Möglichkeit nicht da war. Die Polizei ist zur Pappenheimstraße weitergefahren, und zum Schluss war die Selbstgefährdung so groß, dass sie in einen besonderen Raum gebracht werden musste. (Zwischenruf des Abg. Brosz.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das gehört hier auch gesagt, dass es diesen Umstand gibt.

Ich möchte festhalten, dass bei der Bundespolizeidirektion Wien ungefähr 20 Prozent des Personals von ganz Österreich vorhanden ist. Aber fast 40 Prozent – manchmal ein bisschen weniger – der Amtshandlungen finden in Wien statt, und fast 55 Prozent der polizeilichen Tätigkeiten fallen in Wien an. Dazu gehören auch die Überwachung der Botschaften und Staatsbesuche, aber auch die Tätigkeit bei Demonstrationen.

Es hat in den Jahren von 2000 bis 2006 eine massive Verringerung der Zahl der Polizistinnen und Polizisten gegeben; 3 000 Leute wurden wegrationalisiert. Erst in der letzten Zeit konnte man wieder mehr Personal aufnehmen. Seit 2008 funktioniert dieses System, und es wurden sukzessive wieder fast 1 000 Beamte und Beamtinnen zusätzlich aufgenommen; es sind zirka 28 000, die derzeit zur Verfügung stehen.

Ich halte des Weiteren fest, dass die Aussage eines Generalsekretärs, in diesem Zusammenhang das Wort „Kindersoldaten“ in den Mund zu nehmen und das irgendwie mit einer Bereitschaftspolizei zu vergleichen, unpassend für Österreich ist.

Ich möchte hier die Definition von Kindersoldaten – was darunter verstanden wird – anführen: „Dies sind alle Personen unter 18 Jahren, die von Streitkräften oder bewaff­neten Gruppen rekrutiert oder benutzt werden (), darunter Kinder, die als Kämpfer, Köche, Träger, Nachrichtenübermittler, Spione oder zu sexuellen Zwecken benutzt werden.“

Im Jahr 2013 waren es insgesamt 17 Länder, in denen Kindersoldaten eingesetzt wurden. Das mit Österreich zu vergleichen, ist eines Generalsekretärs wirklich unwür­dig. Das möchte ich hier festhalten.

Und zur Bereitschaftspolizei, weil das immer falsch dokumentiert wird, möchte ich sagen: Die Beamtinnen und Beamten, die zur Wiener Bereitschaftspolizei kommen, das sind zirka 120 Personen, davon sind zirka 30 bis 40 fachlich Ältere, die dazu ausgebildet sind, auch mit jüngeren Beamten zu arbeiten.

Was noch dazukommt: Zur Bereitschaftspolizei kommen die Polizisten nicht gleich von der Schule – weil in der letzten Zeit relativ viele aufgenommen worden sind –, sondern sie sind zuerst ein bis eineinhalb Jahre im Bezirk tätig und kommen erst dann zur Bereitschaftspolizei und unterstützen auch bei großen Amtshandlungen, damit die Polizei relativ rasch Personal zur Verfügung hat.

Wir haben heute schon gehört, dass es bei zirka 40 000 Festnahmen 252 Misshand­lungen oder Vorwürfe von Misshandlungen gegeben hat. Ich möchte festhalten, dass jede, wirklich jede einzelne Misshandlung verwerflich und schnellstmöglich aufzuklären ist. Wir haben aber auch in Wien – das möchte ich auch festhalten – zirka 2 Millionen Kontaktaufnahmen durch die Polizei pro Jahr, bei denen 252 Misshandlungen bezie­hungsweise Missbräuche festgestellt worden sind.

Es gibt zwei Abteilungen – die eine ist das BAK im Bundesministerium für Inneres und die andere das Referat Besondere Ermittlungen, die direkt dem Polizeipräsidenten unterstellt ist –, die für diese speziellen Aufgaben ausgebildet sind.

Es wurde heute schon gesagt, dass es bei Amtshandlungen auch verletzte Polizisten und Polizistinnen gibt. Diese Zahl ist in den letzten Jahren leider gestiegen. Das ist auch ein Phänomen, und es ist nicht so einfach für die jungen Polizistinnen und Polizis-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 168

ten, sie wissen nicht, ob sie nach Hause gehen können, ob sie nicht zu Überstunden herangezogen oder nicht vielleicht auch verletzt werden, also ihren Dienst nicht so beenden, wie geplant, und zu ihren Familien fahren können.

Immer wieder gibt es auch Vorfälle, bei denen Polizistinnen und Polizisten versterben oder schwer verletzt werden. Ich möchte ganz besonders erwähnen, dass man auf der einen Seite den Polizistinnen und Polizisten Maßnahmen gibt – Zwangsbefugnisse –, um ihnen das notwendige Rüstzeug mitzugeben, und auf der anderen Seite, dass bei festgestellten Verfehlungen, zum Beispiel bei Vorwürfen, der Besuch von Kursen oder anderes nicht möglich ist, auch keine Definitivstellung, was gerade bei den Beamten sehr wichtig ist, um zum Beispiel die Unkündbarkeit zu bekommen, der Verlust des Amtes ist auch damit verbunden; das haben wir sogar von einem Jahr auf sechs Monate reduziert.

Sogar Pensionsansprüche können bei Übergriffen aberkannt beziehungsweise auch hintangehalten werden. Das ist nicht in jeder Berufsgruppe so festgelegt wie eben bei den Polizisten. Diese Maßnahmen, die zutreffen können, gibt es genauso bei einer falschen Zeugenaussage.

Deswegen ersuche ich hier, dass es keine Vorverurteilungen gibt, sondern dass jedem die Chance gegeben werden soll, unterstützt zu werden, bis die Gerichte eine Ent­scheidung getroffen haben.

Ich bin überzeugt davon, dass man – vor allem in Wien – mehr Personal benötigt. Das ist wichtig, um die anfallenden Aufgaben erfüllen zu können. Es gibt genug Leute, die sich melden. Derzeit wird bei den Aufnahmetests nur der obere Teil von denjenigen, die diesen Test geschafft haben, aufgenommen. Man sollte überlegen, ob man nicht einen größeren Teil aufnimmt.

Zum Schluss, Herr Kollege Pilz, stimme ich Ihnen zu, dass der Vorfall von der Tank­stelle ein Versäumnis der Staatsanwaltschaft ist. Das stimmt, denn die Staatsanwalt­schaft wird – das ist auch so geregelt – innerhalb von 24 Stunden bei vorgeworfenen Missständen verständigt. Die Staatsanwaltschaft hätte auch die Videoaufnahme be­schlag­nahmen müssen, um eine objektive Aufklärung durchzuführen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Privatpersonen eine Videoaufnahme organisieren, damit Ermitt­lun­gen durchgeführt werden.

Ich glaube, es ist nicht in unserem Interesse, dass irgendjemand Daten längerfristig sammelt und dann an Privatpersonen übergibt. Das ist die Aufgabe der Staats­anwaltschaft und das hat sie auch umzusetzen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.59


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dipl.-Kffr. Pfurtscheller. – Bitte.

 


16.59.33

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer vor den Bildschirmen und auch auf der Galerie! Österreich ist ein Staat, in dem die Menschenrechte sehr hochgehalten und geachtet werden. Die Achtung der Menschenrechte bedeutet unter anderem auch, dass niemand einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung unterworfen werden darf.

Einige Vorfälle, bei welchen der Verdacht im Raum steht, dass solche Menschen­rechtsverletzungen im Zuge der Polizeiarbeit passiert sind, werden mit der jetzt zur Diskussion stehenden Dringlichen Anfrage der Grünen thematisiert.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 169

Unsere Aufgabe hier im Parlament besteht darin, über die Umstände ganz grund­sätzlich zu diskutieren, nicht aber, im Detail auf jeden einzelnen Fall einzugehen – auch wenn Kollege Pilz das vielleicht anders sieht. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Bevor ich ein bisschen meine grundsätzlichen Gedanken darlege, möchte ich mich ganz explizit und speziell an die Betroffenen wenden, die hier auf der Besuchergalerie anwesend sind und vielleicht auch vor den Bildschirmen sitzen: Sie denken, Ihnen ist Unrecht zuteil geworden, und ich möchte mir nicht anmaßen, zu entscheiden, ob das stimmt, ob das Ihre subjektive Einschätzung ist oder ob das auch nach rechts­staatlichen Kriterien so gewesen ist. Ich möchte hier aber wirklich von Mensch zu Mensch mein großes Bedauern ausdrücken: Es tut mir sehr leid. Ich hoffe, dass diese Diskussion zumindest ein Stück dazu beiträgt, dass Sie sich besser fühlen.

Die Polizei ist die größte Menschenrechtsorganisation im Land. – Diese Aussage unserer Frau Bundesministerin wird von einigen Abgeordneten in Zweifel gezogen. Frau Abgeordnete Korun sagt, das ist eine Vision, das ist ein Ziel, das wir vielleicht erreichen werden. Kollege Alm meint, da fehlt noch einiges.

Ich sage: Es stimmt. Die Polizei ist die größte Menschenrechtsorganisation im Land! Denn man darf nicht von – wenn auch zugegebenermaßen sehr bedauerlichen – einzelnen Fehlleistungen auf die ganze Organisation schließen. Gerade im Bereich der Polizeiarbeit hielte ich das auch für eine sehr gefährliche Vorgangsweise, denn die Polizei gewährleistet mit großem Einsatz die Einhaltung der Menschenrechte. Es ist ja nichts anderes als die Sicherstellung der Einhaltung der Menschenrechte, wenn die Polizei zum Beispiel bei Gewaltakten einschreitet, wenn sie eine Frau vor ihrem gewalttätigen Mann schützt oder wenn sie versucht, bei Raufereien, Schlägereien zu schlichten.

Die Polizei hat sich bereits vor Jahren dazu bekannt, durch professionelles, voraus­schauendes und Maß haltendes Handeln die Menschenrechte zu achten, zu schützen und zu verwirklichen. Ich denke, wir alle stehen dazu, dass eventuelle Verfehlungen und Übergriffe natürlich nicht toleriert werden können und geahndet werden müssen. Eine rasche, umfassende und unabhängige Ermittlung ist unbedingt notwendig. Ich sehe es als unsere Aufgabe an, darüber nachzudenken, wie wir in Zukunft möglichst sicherstellen können, dass solche Vorfälle nicht mehr passieren.

Kollege Pilz möchte am liebsten hier jeden einzelnen Fall im Detail diskutieren. Ich denke aber nicht, dass dies die Aufgabe des Parlaments ist, sondern die der zuständigen Stellen und der Gerichtsbarkeit, denn hier herinnen können weder die betroffenen Bürger oder Bürgerinnen Stellung nehmen noch die Exekutivbeamten oder -beamtinnen, und wir selbst sind nicht befugt und haben viel zu wenig Wissen, um wirklich darüber urteilen zu können, was passiert ist oder nicht.

Es ist weder den möglichen Opfern noch der Exekutive geholfen, wenn hier aufgrund von Einzelfällen mit pauschalen politischen Rundumschlägen Stellung bezogen wird. Ich möchte daher gerne den Fokus meiner Kollegen und Kolleginnen darauf lenken, sie dazu aufrufen, darüber nachzudenken, wie wir noch besser präventiv tätig sein und unsere Exekutivbeamten und -beamtinnen unterstützen können, damit sie mit all den unterschiedlichen, teilweise sehr herausfordernden Konfliktsituationen, die zu ihrem täglichen Arbeitsleben gehören, noch besser, noch gefestigter umgehen können. Wir stehen insbesondere von politischer Seite vor der Herausforderung, dafür zu sorgen, dass das Sicherheitsgefühl der Österreicherinnen und Österreicher durch derartige Negativbeispiele keinen Schaden erleidet – insbesondere in Zeiten wie diesen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 170

Abschließend möchte ich Sie alle dazu aufrufen, im Sinne der Einhaltung der Men­schenrechte und der Sicherheit unserer Bevölkerung klare Akzente zu setzen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

17.04


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein zu Wort. – Bitte.

 


17.04.27

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Pilz, was Sie heute geleistet haben, ist natürlich wieder einmal etwas, was für Sie spricht. Das ist das Ein­zige, was Sie können: anpatzen, pauschal verurteilen. Sie haben zwar, als Sie sich hier herausgestellt haben, ursprünglich gesagt, Sie wollen keinen Generalverdacht aus­sprechen, aber kaum sind Sie wieder auf Ihrem Platz gesessen und die Frau Bundes­minister hat die Antwort auf Ihre Dringliche Anfrage gegeben – die sie meines Erach­tens sehr ausführlich gegeben hat (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP); ich würde mir wünschen, Frau Innenminister, Sie würden auch unsere schriftlichen Anfragen immer so ausführlich beantworten –, twittern Sie, Herr Pilz:

„Dringliche Anfrage. Die Innenministerin hat wieder gemauert und keinen Fehler eingestanden.“

Also ich weiß nicht: Was hätte sie jetzt noch machen sollen? – Sie hat jede einzelne Frage beantwortet.

Aber es geht ja noch weiter. Aus dem Grünen Klub kommt dann von der Abgeordneten Sigrid Maurer ein Tweet:

„es folgt eine klassische #ottopendl-mauer-rede.“

Offensichtlich wissen Sie nicht nur alles, Sie haben auch hellseherische Qualitäten, dass Sie schon, bevor irgendjemand an dieses Rednerpult tritt, genau wissen: Jetzt wird ohnehin wieder gemauert.

Wissen Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, Ihnen geht es letztlich ja nur darum, die Staatsgewalt auszuhebeln. Das hat ja auch Kollegin Korun sehr gut gebracht. Sie findet ja alles so super, und: 99 Prozent sind ja in Ordnung. – Ich werde Ihnen etwas sagen: Ja, sind in Ordnung! Es wird Fehler geben, auch das ist unbe­stritten, und wenn Fehler vorkommen, dann gehören diese aufgeklärt und ausge­merzt. Ich gehe davon aus, dass das geschieht. Und nicht nur ich, sondern 99 Prozent der Bevölkerung sind mit der Arbeit unserer Polizei zufrieden, und das ist gut so! (Beifall bei der FPÖ.)

Aber das Vertrauen, das die Menschen in die Exekutive haben, das hat sich die Exe­kutive auch erarbeitet. Das muss man schon auch einmal sagen, denn die Polizis­tinnen und Polizisten schützen die 99 Prozent der Bevölkerung auch vor dem einen Prozent Gewalttätigen, die es auf den Straßen gibt – die auch aus Ihren Reihen kommen, nämlich aus den links-linken Reihen! (Ruf bei der FPÖ: Hauptsächlich!)

Was mir heute schon ein bisschen gefehlt hat – wenn Sie es ehrlich meinen würden, dann müssten Sie auch beide Seiten der Medaille ein bisschen betrachten –: Es kann wohl sein, dass es Übergriffe vonseiten der Polizei gibt. Aber wie viele Übergriffe müssen sich denn die Polizisten gefallen lassen? – Das haben Sie nämlich heute überhaupt nicht zur Sprache gebracht! (Beifall bei FPÖ und Team Stronach sowie des Abg. Hofinger.)

Reden wir doch einmal darüber, was sich die Polizisten auf den Straßen alles anhören müssen, über die Demütigungen, die sie sich vor allem von Ihren links-linken Freunden


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 171

zufügen lassen müssen: Die werden anuriniert, die werden angespuckt von Demon­stranten! Reden wir einmal darüber, über die Gewalt, die bei den Demonstrationen, die Sie organisieren, gegen die Polizisten ausgeübt wird! Reden wir zum Beispiel auch darüber, warum Ihre Demonstranten, warum der „Schwarze Block“, aber auch andere, die Sie ins Land geholt haben, gleich mit Integralschutzhelmen auf die Demonstra­tionen kommen! Reden wir doch auch darüber! Erklären Sie mir, warum das sein muss, wenn man ein friedlicher Demonstrant ist, dass man einen Schutzhelm braucht! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hagen.)

Oder reden wir darüber, wie viele Beamte bei diesen Einsätzen verletzt werden! Reden wir darüber, dass es beispielsweise einen Beamten gegeben hat, der im Zuge des Einsatzes im Zusammenhang mit dem letzten Akademikerball im Jänner 2015 von Ihren linken Freunden so schwer verletzt wurde, dass er jetzt dienstunfähig ist! Darüber sollten wir auch reden! (Beifall bei FPÖ und Team Stronach sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Rädler: Ja, Herr Pilz!)

Und reden wir auch – und jetzt zeige ich Ihnen ein Bild – über jene Demonstranten, die sich vermummen und die mit Steinschleudern Bleikugeln gegen unsere Beamten schmeißen! (Die Rednerin hält eine Tafel mit einer entsprechenden Abbildung und mit der Aufschrift „Rot-grüne Schande!“ in die Höhe.) Das sind Ihre Freunde! Das sind die Leute, die Sie zu den Demonstrationen holen! Und das, Herr Pilz und meine Damen und Herren von den Grünen, sind die Leute, für die Sie sich heute hier indirekt starkgemacht haben. Das ist eigentlich eine Schande, und das ist die Schande hier in diesem Haus.

Und jetzt, Frau Korun, wenn Sie schon den Kopf so niedlich schütteln: Sie sind diejenige, die sich hier herstellt und die Bereitschaftseinheit auflösen möchte! Heute wollen Sie die Bereitschaftseinheit auflösen und morgen dann die ganze Polizei – das ist nämlich in Wirklichkeit Ihr Ziel! (Beifall bei der FPÖ.) Denn Sie sind nämlich schon nervös, wenn Sie überhaupt irgendeine Uniform sehen. Das ist es doch!

Da können wir nur froh sein, dass wir so junge Burschen, wie sie heute auf der Galerie anwesend sind, haben, so anständige Burschen, die sich bereit erklären für diesen Dienst, dass sich überhaupt noch Leute finden, die diesen Dienst machen wollen, denn eine einfache Arbeit ist das nicht mit Ihren Freunden!

Und wissen Sie, das ist nämlich der Unterschied zwischen Ihnen und uns: Sie stellen sich auf die Seite jener, die Gewalt ausüben – wir stehen auf der Seite der Polizei. Sie stellen sich auf die Seite jener, die die Gesetze brechen, und wir stehen auf der Seite des Rechtsstaates.

In diesem Sinne kann ich Ihre Kritik an der Frau Innenminister überhaupt nicht verstehen, dass Sie gesagt haben: Sie stellen sich vor Ihre Beamten! – Frau Kollegin Korun, ich wäre entsetzt, würde die Innenministerin nicht hinter ihren Beamten stehen. Das ist nämlich ihre Aufgabe als Ministerin! (Beifall bei FPÖ, ÖVP und Team Stronach.)

Würde sie das nicht machen, dann hätte sie ihre Aufgabe verfehlt!

In dem Sinne sollten Sie ein bisschen darüber nachdenken, was Sie denn eigentlich hier wirklich wollten. Ihnen geht es nur darum, die Polizei zu verunglimpfen. Ihnen ist es niemals um eine sachliche Diskussion gegangen, und Ihnen ging es nur um Generalverdacht! Das haben Sie heute hier bewiesen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Amon.)

17.09


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 172

17.10.08

Abgeordneter Dr. Marcus Franz (STRONACH): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Herr Kollege Pilz, ich kann Ihnen den Vorwurf nicht ersparen: Mit Ihrer Dringlichen Anfrage betreiben Sie eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit! (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.) Was Sie machen: Mit dem Generalverdacht und mit dieser pauschalen Abqualifizierung – die Sie euphemistisch nur als Einzelfallkritik darstellen – schwächen Sie die Polizei!

Ich darf ein Beispiel aus gar nicht allzu ferner Vergangenheit nennen: Denken Sie an England, Rotherham – eine Stadt, in der sich die Polizei nichts mehr zu unternehmen getraut hat, weil sie durch die Medien und durch die Lokalpolitiker verunsichert worden war.

In Rotherham, da wurden 1 400 Mädchen über die Jahre hinweg vergewaltigt, weil sich die Polizei in Noblesse zurückgehalten hat, da sie in den Medien und von der Lokal­politik angegriffen wurde. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) Dort hat man sich nicht mehr getraut einzugreifen, weil so eine Stimmung und so ein Ressentiment vorhanden waren, so eine Hetze stattgefunden hat, dass die Polizei in ihrer allgemeinen Befugnis nicht mehr die Stärke gehabt hat, einzugreifen und durchzugreifen.

Das ist genau der Weg der Aushöhlung der Staatsgewalt – indem man sublim oder auch offen, mit hetzerischem Verweis auf Einzelfälle, mit Pauschalverunglimpfungen agiert, die man dann wieder reduziert und zurücknimmt, immer hin und her, eine Wasch-mich-und-mach-mich-nicht-nass-Taktik. Indem man so vorgeht, betreibt man das Schlimmste, was es gibt, nämlich Reputationsschädigung und Rufmord. Und das, glaube ich, ist der Weg, den Sie eingeschlagen haben. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Man muss die Kirche im Dorf lassen, wenn man schon diese Fälle kritisiert. Es gibt Fälle, die kritikwürdig sind, das ist überhaupt keine Frage, das gibt auch jeder Polizist, der sich ein bisschen auskennt – und die meisten kennen sich sehr gut aus –, sofort zu; es gibt diese Fälle. Nur, wir haben 23 000 Polizeibeamte im Land und Sie haben jetzt zehn Fälle hervorgezogen, das sind ungefähr 20 betroffene Polizisten, das ist nicht einmal ein Promille der gesamten Polizei. Das heißt, 999 Polizisten von 1 000 machen ihren Job sehr gut, und Sie greifen alle an. Das halte ich für extrem unfair. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ sowie des Abg. Rädler.)

Überdies kann ich auch berichten, wie heute schon mehrfach gesagt worden ist, der Job des Polizisten, der Beruf des Polizisten – aus meiner Sicht ist es ein Beruf – ist kein leichter. Als Arzt, und ich bin immerhin 25 Jahre tätig, habe ich sehr viele Polizis­ten in der Ordination und die, die bei mir in Behandlung sind, klagen über Stress, über Burn-out, schlechte Arbeitsbedingungen, Gewalt, Verletzungen, die sie lange plagen, lange Krankenstände et cetera.

Wenn Sie schon etwas tun wollen für die Polizei, dann müssen Sie hier gemeinsam mit uns daran arbeiten, dass wir die Arbeitsbedingungen der Polizisten verbessern, und nicht auf die Polizisten hinhauen, die draußen ihren Kopf für uns hinhalten. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)

Es ist, glaube ich, die Aufgabe des Nationalrates, sich in aller Ruhe – Beate Meinl-Reisinger hat es schon gesagt – sachlich anzuschauen, worum es wirklich geht, worin die Problematik liegt, und dann zu handeln, und nicht in einer populistischen Art und Weise, die offenbar Ihrer anarchistisch-marxistischen Grundtendenz entspricht, die Polizei allgemein zu verunglimpfen. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ sowie des Abg. Rädler und Oh!-Rufe bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 173

Noch ein letztes Wort – um nicht zu lang zu werden zu dieser vorgeschrittenen Stunde – zum Kollegen Plessl: Alles richtig, was Sie sagen, oder fast alles richtig. Aber ich habe gerade vernommen, gestern waren Sie gegen eine Vermehrung der Polizei­dienststellen, heute stellen Sie sich hierher und verlangen eine Vermehrung der Polizei­dienststellen! Da hätte ich auch gerne eine Klarstellung. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Hafenecker: So ist er! – Abg. Plessl: Das sind ja keine Dienststellen! Die Dienststellen, wer die geschlossen hat, das wissen wir eh!)

17.13


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Scherak zu Wort. – Bitte.

 


17.13.56

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Ich wollte eigentlich weder zu aktuellen Fällen noch zu vergangenen sprechen, weil ich glaube, dass man das Thema lieber trocken und nüchtern betrachten und sich anschauen sollte, wo es Verbesserungspotenzial gibt. Aber der Herr Klubobmann Strache, der jetzt nicht da ist – aber Sie können es ihm ausrichten –, hat einen Fall angesprochen, quasi als Replik auf die Ausführungen der Frau Kollegin Korun, nämlich den Fall Cheibani Wague.

Ich habe zu dem Fall eine ganz besondere Beziehung, weil ich mich während meines Studiums sehr, sehr lang mit diesem Fall beschäftigt habe, und dementsprechend muss ich etwas richtigstellen, was er falsch gesagt hat. Vielleicht ist er falsch informiert gewesen, das ist auch in Ordnung.

Cheibani Wague war nicht unter Drogeneinfluss, als er gestorben ist, und er ist auch nicht aufgrund von Drogenkonsum irgendeiner Art und Weise gestorben. Der Fall ist damals ein sehr bedauerlicher gewesen. Cheibani Wague hat eine psychische Erkrankung gehabt und hat insbesondere aufgrund dieser psychischen Erkrankung damals im Stadtpark begonnen zu toben, sich ungut aufzuführen, Leute zu beläs­tigen – gar keine Frage, das steht alles nicht zur Debatte. Es gibt dazu auch massen­weise Fachliteratur, sogar eine, die die Innenministerin einmal bei einer anderen Anfragebeantwortung zitiert hat, nämlich: „Die ‚tobende Psychose‘ und die Rolle des Rettungsdienstes“.

Es ging also um eine tobende Psychose. Und als die Polizei damals gerufen wurde, ist die Polizei hingekommen, hat das sehr vorbildlich gemacht, sich mit Cheibani Wague verständigt – das hat am Anfang sehr gut funktioniert –, und sie haben ihn dazu gebracht, dass er ins dazugekommene Rettungsauto einsteigt. Man hat die Tür nicht zugemacht, er ist dann aufgrund seiner psychischen Erkrankung – wieso auch immer sei dahingestellt – wieder aus dem Rettungsauto heraus und ist weggerannt. Daraufhin sind ihm die Polizisten, so wie es richtig ist, nachgerannt, haben ihn fixiert, haben alles richtig gemacht in dem Zusammenhang.

Das Problem ist dann während der Fixierung passiert. Da haben nämlich im End­effekt – und das liest sich sehr, sehr abenteuerlich, ich kann Ihnen das gerne einmal zur Verfügung stellen, es gab auch ein Video damals – insgesamt bis zu fünf Polizistinnen und Polizisten und zwei Sanitäter bei dieser Fixierung mitgewirkt. Wie man ihn fixiert hat, war nach dem damaligen Stand der Lehre und wie das auch in der Polizeiausbildung unterrichtet wurde, genau die richtige Art und Weise. Das Problem war nur, dass so viele Menschen mit einem so unglaublichen Gewicht auf seinen am Boden darniederliegenden Körper eingewirkt haben.

Cheibani Wague hat sich dann irgendwann einmal nicht mehr gerührt, hat sich nicht mehr gegen diese Fixierung gewehrt, bis man dann draufgekommen ist, dass er einen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 174

Atemstillstand hatte. Das war das wesentliche Problem, weil dann der Notarzt – und das ist auch der Einzige, der in diesem Zusammenhang strafrechtlich verurteilt wurde, die anderen wurden freigesprochen, das haben die Gerichte klar festgestellt – nicht rechtzeitig reagiert und nicht gemerkt hat, dass es sich hier um einen Atem- und einen Herz-Kreislauf-Stillstand gehandelt hat.

Das Problem damals war – und das war der wesentliche Grund, warum man diese Art von Fixierung adaptiert hat, die damals vollkommen richtig angewendet wurde und der herrschenden Lehre entsprach –, dass er eine Grunderkrankung hatte. Er hat nämlich eine angeborene Herzkrankheit gehabt, und deswegen hat er aufgrund der massiven Auswirkung dieses Gewichts, das auf seinen Oberkörper eingewirkt hat, keine Luft mehr bekommen und ist daran verstorben.

Man hat damals die Konsequenzen daraus gezogen, das ist in der Ausbildung der Polizei dann entsprechend angepasst worden, auch die Fixierungsmaßnahmen, damit eben dieser lagebedingte Erstickungstod, um den es in dem Fall ging, nicht mehr vorkommen kann und auch Menschen, die eine entsprechende Grunderkrankung haben, so fixiert werden, dass es nicht mehr zu so tragischen Unfällen kommen kann. Das heißt, man hat damals die entsprechenden Konsequenzen gezogen, was sehr richtig war, und hat versucht, das zu ändern.

Ich komme zum zweiten Punkt, wieso ich zu dem Fall auch eine besondere Beziehung habe. Als damals das Strafverfahren gegen die Polizisten und die Sanitäter gelaufen ist, war ich gerade Zivildiener beim Roten Kreuz. Das erzähle ich jetzt deswegen, weil Kollege Amon vorhin von Vertrauen gesprochen und gesagt hat, es gibt so ein großes Vertrauen in die Polizei, und er hat dann aus einer Studie vorgelesen.

Ich war damals Zivildiener beim Roten Kreuz, als Rettungssanitäter, und ich habe damals mit sehr vielen älteren Kollegen geredet, weil eben dieser Fall gerade vor dem Strafgericht war. Die haben uns alle gesagt, das Schlimmste damals, nachdem das passiert ist, war – weil eben Rettungssanitäter involviert waren – der Vertrauensverlust, der ihnen nachher auf der Straße entgegengebracht wurde. Wir haben x Geschichten gehört, dass Leute gesagt haben: Ja was ist damals passiert bei euch?, und die Rettungs­sanitäter auch beschimpft haben, obwohl sie nachher ganz klar vom Strafgericht freigesprochen wurden. Aber es ging um einen Vertrauensverlust, das ist der wesentliche Punkt. Damals war der Vertrauensverlust nicht nur in die Polizei, sondern auch in die Rettungssanitäter einfach da, und das war ein massives Problem.

Ich glaube, deswegen, genau um gegen diesen Vertrauensverlust anzukämpfen, gegen einen möglichen Vertrauensverlust, müssen Konsequenzen gezogen werden. Die Konsequenzen sind damals gezogen worden – Kollege Plessl hat es schon aus­geführt, dass dann der Amtsverlust bei Straftaten, die unter die Anti-Folter-Konvention fallen, beschlossen wurde, dass das geändert wurde. Das ist vollkommen richtig gemacht worden damals.

Ich glaube, dass wir auch jetzt, unabhängig von den Fällen – das kommt jetzt hoch, weil diese Fälle diskutiert werden –, überlegen müssen, wie wir etwaige Dinge, wenn es solche Vorwürfe gibt, verändern können.

Frau Ministerin, Sie kennen die UN-Konvention gegen Folter. Gemäß den Artikeln 12 bis 14 sind alle Vertragsstaaten dazu verpflichtet, dass sie jeden behaupteten oder aufgrund der äußeren Umstände möglichen Fall der Folter, grausamer, unmensch­licher oder erniedrigender Behandlung durch ein unabhängiges Organ in umfassender und transparenter Weise untersuchen, dem Opfer im Fall einer Verletzung Schaden­ersatz zuerkennen und durch Ausbildungs- und sonstige Präventionsmaßnahmen sicherstellen, dass so etwas nicht wieder passieren kann.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 175

Mein Punkt – das ist auch das, was Frau Kollegin Meinl-Reisinger vorher ange­sprochen hat – ist die Frage, ob wir nicht eine wirklich unabhängige Ermittlungseinheit in dem Zusammenhang brauchen. Da geht es nur darum, dass man, wenn es Vorwürfe gibt, mit einer wirklich unabhängigen Ermittlungseinheit, die nicht bei der Polizei ange­siedelt ist, bessere Aufklärungsarbeit leisten kann.

Ich glaube, dass das sinnvoll ist, dass man das machen sollte. Einen diesbezüglichen Antrag haben wir eingebracht, und über diesen sollten wir im Innenausschuss disku­tieren. (Abg. Steinbichler:  Demonstranten!)

Herr Kollege Steinbichler, Sie sind so weit vom Thema entfernt, dass es faszinierend ist. Ich rede über etwas ganz anderes, und Sie rufen irgendetwas hier herein, was nichts mit dem Thema zu tun hat. Aber das sind wir ja von Ihnen gewohnt.

Worum es mir geht, ist, dass wir nach der Anti-Folter-Konvention schauen, dass wir eine neue, klar unabhängige Ermittlungseinheit brauchen. Sie kennen sicherlich auch die Judikatur des EGMR in diesem Zusammenhang, der im Fall „Ribitsch gegen Österreich“ festgelegt hat, dass es eben eine unabhängige Instanz braucht, die solche Vorwürfe von Misshandlungen untersucht. Ich glaube, dass die Diskussion, die hier hochgekommen ist, sinnvoll ist, dass es gut ist, dass wir genau darüber nachdenken.

Zum Schluss noch ganz kurz: Wir werden dem Antrag der Grünen auf Einrichtung einer besonderen Staatsanwaltschaft, die sie hier fordern, nicht zustimmen, weil wir nicht glauben, dass es eine eigene Strafverfolgungsbehörde braucht.

Wir sind völlig d’accord: Es braucht eine klare, unabhängige Ermittlungseinheit. Ich glaube nicht, dass es eine eigene Strafverfolgungsbehörde braucht. Aber wir sollten das im Innenausschuss diskutieren. Wir haben einen diesbezüglichen Antrag einge­bracht, um zu schauen, ob wir damit das Vertrauen wiederherstellen können, noch besser herstellen können und ob es einfacher und niederschwelliger ist, und ob wir damit, wenn solche Vorwürfe erhoben werden, diesen auch nachgehen können. (Beifall bei den NEOS.)

17.21


Präsident Karlheinz Kopf: Vorläufig letzte Wortmeldung: Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte.

 


17.21.34

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich für diese durchaus wichtige und differenzierte Debatte ausdrücklich bedanken – natürlich nicht nur bei unseren eigenen Abgeordneten, sondern auch bei den Abgeord­neten von den NEOS, auch beim Abgeordneten Amon, beim Abgeordneten Pendl. Wir sind nicht in jedem Punkt einer Meinung, aber wir haben versucht, über ein sehr wichtiges und großes Problem ernsthaft zu reden. Ich finde auch nicht alle Antworten der Innenministerin falsch – darauf komme ich noch zurück –, aber auch diese Dis­kussion werden wir weiterführen müssen.

Nur, bitte schön, halten wir noch einmal fest, worum es eigentlich geht: Mitbürger und Mitbürgerinnen – nicht irgendwelche Leute, sondern Mitbürger und Mitbürgerinnen von uns! – betreten unversehrt eine Polizeiinspektion und verlassen sie schwerstverletzt wieder. Und die Innenministerin und die Polizei und oft auch die Staatsanwaltschaft sind nicht in der Lage, obwohl völlig klar ist, was passiert und wo es passiert ist, draufzukommen, wer es getan hat. Aber es sind nur Polizeiopfer und Polizeibeamte anwesend. Also gibt es eine Antwort, die heißt: Widerstand gegen die Staatsgewalt!

Jetzt versuchen wir, uns das gemeinsam anhand des Falls in der Polizeiinspektion Lassallestraße vorzustellen! Also: Er wird nach einer Führerscheinkontrolle unversehrt hereingebracht, beginnt den Widerstand gegen die Staatsgewalt damit, dass er sich


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 176

die linke Schulter zertrümmert. Das ist aber noch nicht genug Widerstand gegen die Staatsgewalt, deswegen bricht er sich alle Rippen der linken Seite. Dann stellt er fest, dass das noch immer unzureichender Widerstand gegen die Staatsanwaltschaft  ist und bricht sich mehrfach die Beine. Und dann endlich ist es ausreichender Widerstand gegen die Staatsanwaltschaft, dann sind alle Delikte gesetzt, dann kann er mit riesiger Verspätung ins Spital gebracht werden und wird später vor Gericht gestellt.

Herr Abgeordneter Strache, das ist, ob Sie es wollen oder nicht, Ihre Version, denn eine andere passt zu Ihrer Sicht der Dinge nicht! (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das erinnert mich an einen Mann, der mit sieben Schüssen in den Rücken gefunden wird, und dann kommt Klubobmann Strache, schaut ihn an und sagt: Ein schrecklicher Selbstmord! (Abg. Höbart: Solch ein Blödsinn! – Abg. Strache: Tiefer geht es gar nicht mehr!)

Fakten sind Fakten, auch wenn sich die Freiheitliche Partei schwer daran gewöhnen kann! (Beifall bei den Grünen.) Wir werden es mit Abgeordneten wie Pendl, Amon, aber auch vielen anderen ernsthaft diskutieren. Sie haben selbst die Ernsthaftigkeit verweigert, also werden Sie – ich bedauere das – in dieser Frage, wie auch in vielen anderen, kein ernsthafter Gesprächspartner sein. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Jetzt geht die Leiterin der Staatsanwaltschaft Wien her und erklärt öffentlich zum Fall „Silvester an der Tankstelle“ in Wien – ich zitiere Frau Dr. Nittel, Leiterin der Staats­anwaltschaft Wien –:

„Wir bedauern diesen Vorfall außerordentlich“ und wir werden auch alles daransetzen, solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden. – Das sagt sie während eines laufenden Verfahrens.

Und sie fährt fort: Wir werden in Zukunft alles daransetzen, „um derartige Vorfälle zu vermeiden, auch in Zusammenarbeit mit den zuständigen Polizeibehörden“.

So geht es! Aber eines stelle ich schon fest: Staatsanwälte mögen falsch, schlecht oder unzureichend ermittelt haben, aber die Verletzungen, die Knochenbrüche, die Demütigungen – die sind nicht von Staatsanwälten durchgeführt worden! Da sind auch keine Staatsanwälte zu verfolgen, und deswegen reden wir über Verantwortung. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ein letztes Wort an Sie, Frau Ministerin, zum Schluss: In der Politik gibt es eine Regel: Wenn Sie als Ministerin ein Problem nicht lösen, dann werden Sie selbst Teil des Problems. Nach der heutigen Debatte befürchte ich, dass Sie als Innenministerin sehr knapp dran sind, nicht zur Lösung des Problems beizutragen, sondern selbst zum Teil des Problems zu werden. (Hallo-Ruf bei der ÖVP.) Und eine Innenministerin, die Teil des Problems ist, ist außerstande, mit uns gemeinsam dieses Problem zu lösen.

Ich hoffe, Sie denken darüber nach. Ich hoffe, Sie nehmen diese Debatte ernst. Ich hoffe, Sie finden in den nächsten Tagen ähnlich klare Worte wie der Vertreter des Justizministeriums und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Wien. Ich wünsche es uns allen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

17.26


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Steinbichler zu Wort. – Bitte.

 


17.26.50

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Eigentlich bin ich erstaunt über diese Dringliche Anfrage, wo doch die Ministerin sehr wohl zugegeben hat, dass es auch Fehler seitens


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 177

der Sicherheitsexekutive gibt, und wo sie doch richtigerweise gesagt hat und auch von sehr vielen Kolleginnen und Kollegen betont wurde, welch schwieriger Job das ist.

Herr Kollege Scherak! Da ich einer bin, der schon einige Demonstrationen in diesem Land abgeführt hat, der Tausende Leute bei Veranstaltungen gehabt hat, selbst­organisiert, nicht bezahlte Veranstaltungen, muss ich hier einmal ein Lob an alle Blaulichtorganisationen aussprechen.

Das, was der Kollege Pilz soeben gemacht hat, ist eine Vernaderung. Das hat der gesamte Sicherheitsapparat nicht verdient! (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Herr Kollege Pilz, ich würde Sie bitten, sprechen Sie einmal mit einem Sicherheits­beamten oder mit zwei oder drei, die zu später Nachtstunde Jugendliche aufgreifen, die unter Einfluss von Rauschgift oder Cannabis stehen, und sie dann zu deren Eltern nach Hause bringen, und fragen Sie sie, was sie dort erleben. Haben Sie schon mit solchen Eltern gesprochen oder mit Sicherheitsbeamten, die versuchen, ordentlich im Sinne unserer Gesellschaft, im Sinne der gesetzlichen Regelungen, auf Basis der gesetzlichen Regelungen ihren Dienst zu machen, und haben sie sie gefragt, was sie sich da anhören müssen?

Es gibt nämlich auch die anderen Extreme, von denen Sie nicht berichtet haben! Sie versuchen hier immer wieder, der Polizei etwas anzulasten. Es mag sein, dass bei gewissen Situationen das Ganze eskaliert, das hat die Frau Minister auch zugegeben.

Ich frage Sie: Wie oft waren Sie schon selbst dabei? Da kann ich Ihnen etwas erzählen: Wir haben einen ganz friedlichen Martinimarkt in Regau, aber man war dort schon oft am Rande eines Eklats, weil manche Leute unter Alkoholeinfluss ihre Wut und ihren Übermut ausleben wollten. Dort wurden die Sicherheitskräfte aufs Ärgste beflegelt. Die haben das nicht verdient. Die haben dort den ganzen Tag für die Sicher­heit gesorgt, haben sich den ganzen Tag für einen ordentlichen Ablauf der Veran­staltung eingesetzt. – Auch darüber müssen wir reden! Wir können nicht einzelne Fälle herausnehmen und hier etwas konstruieren.

Deshalb finde ich es, Herr Kollege Pilz – das muss ich ganz ehrlich sagen –, beschä­mend, was Sie hier in dieser Debatte gesagt haben, denn Tausende Beamte und Beamtinnen leisten vorbildlich ihren Dienst, sind täglich im Einsatz, um unseren Recht­staat auf Basis der Gesetze zu sichern.

Herr Kollege Pilz, wenn Sie der Ministerin etwas unterstellen, dann müssen Sie das mit den Regierungsparteien diskutieren. Wir vom Team Stronach sind auf jeden Fall darum bemüht, dass wir die Sicherheit in diesem Land hochhalten und dass auch die Gesetze, die wir in diesem Haus beschließen, ausgeführt und gelebt werden.

In diesem Sinne bitte ich um Coolness und wirkliche Abkühlung dieser überhitzten Dis­kussion, in der Sie versuchen, die Sicherheit und die Sicherheitsbeamten zu diskre­ditieren. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Weninger.)

17.31


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. Die Restredezeit beträgt 3 Minuten. – Bitte.

 


17.31.12

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Ich wollte mich eigentlich nicht zu Wort melden, aber ich habe gehört, dass in meiner Abwesenheit – bitte zu entschuldigen, ich war bei der Aufnahme zu „60 Minuten Politik“ – Herr Abgeordneter Plessl gesagt hat, dass die Sicherung der Videos von dem Fall, den ich geschildert


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 178

habe, ja Aufgabe der Staatsanwaltschaft gewesen wäre. Das stimmt so nicht, denn die Staatsanwaltschaft bedient sich selbstverständlich der Polizei! Das heißt, die Polizei hätte an der Tankstelle ermitteln, diese Videos sicherstellen und der Staatsanwalt­schaft bringen müssen. (Zwischenruf des Abg. Plessl.) Bitte, was soll ein Staatsanwalt machen, wenn er die Infos nicht von der Polizei bekommt? Der steht auf verlorenem Posten! Das möchte ich hier klar sagen, denn das kann ich nicht so im Raum stehen lassen.

Ich möchte noch betonen, was auch mein Kollege gesagt hat, denn es geht uns ja um die prinzipielle Frage: Wie wird systematisch mit diesen Vorwürfen umgegangen? Und da möchte ich nur einen kleinen weiteren Aspekt anmerken. Ich habe aus einem Amtsvermerk zitiert, und genauso ein Amtsvermerk ist ja schon Teil des Problems, denn bei einem Amtsvermerk gibt es keine förmliche Vernehmung, bei der dann auch die Beamtinnen und Beamten unter Wahrheitspflicht aussagen müssen. Das ist ja genau der Zweck des Amtsvermerks, dass er nicht förmlich ist, dass die Vernehmung nicht unter Wahrheitspflicht erfolgt, und diese förmliche Vernehmung geschieht ja dann oft erst Wochen später.

Ich möchte das noch einmal sagen: Es geht uns nicht darum, hier generell eine Verunglimpfung oder irgendetwas in den Raum zu stellen. (Zwischenruf des Abg. Weninger.) Es ist simpel, es geht einfach nur darum, zu sagen: Wir brauchen bei solchen Fällen einen ordentlichen, formalen Weg der Aufklärung – gerade im Interesse der Exekutivbeamtinnen und –beamten. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

17.33


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Amon. Persönliche Restredezeit: 1 Minute. – Bitte.

 


17.33.14

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Kollege Pilz! Nett, dass Sie mich heute gelobt haben! Ich befürchte, es war heute Lob von der falschen Seite, meine Damen und Herren. Denn, Herr Kollege Pilz: Man kann diese Debatte dann führen, wenn man sie differenziert führt. So, wie die Grünen diese Debatte heute geführt haben, kann man sie nicht führen. Das möchte ich Ihnen sehr klar sagen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Team Stronach. – Zwischenruf der Abg. Moser.)

Mit Generalverurteilungen, mit Pauschalverdächtigungen, mit der Aushebelung rechtstaatlicher Prinzipien geht das nicht, Herr Dr. Pilz! Wenn es Vorfälle gibt, die nicht in Ordnung sind – das hat die Frau Bundesministerin mehr als klar gesagt und präzise beantwortet –, kommt es zu Anzeigen. Dann ist die Justiz zuständig. Dann ermitteln die Staatsanwälte, die entscheiden, ob Anklage erhoben wird oder nicht. Wird Anklage erhoben, entscheiden Gerichte, ob eine Schuld vorliegt oder nicht.

Nehmen Sie den Rechtsstaat zur Kenntnis, Herr Dr. Pilz! (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Team Stronach.)

17.34


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Darmann. – Bitte.

 


17.34.39

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Herr Präsident! Werte Frau Bundes­minister! Hohes Haus! Ich schicke meinen Ausführungen eines voraus, nämlich ein klares Bekenntnis, aufklärungsbedürftige Fälle eines dienstlichen polizeilichen Ein­schrei­tens auf den Punkt zu bringen und diesen nachzugehen. Dies geschieht insbesondere auch im Sinne der Exekutivbeamten, die es sich verdienen, hier klipp


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 179

und klar alle Fakten auf den Tisch gelegt zu bekommen, um nicht in Zukunft immer und immer wieder von Herrn Pilz anhand von Einzelfällen herausgezerrt und vorgeführt zu werden, obwohl es keine Ansätze irgendeiner gerechtfertigten Verdächtigung gibt. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Team Stronach.)

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, das gehört hier einmal klar gesagt. Und im gleichen Satz gehört auch hinzugefügt, dass bei den ganzen Rahmenbedingungen unserer Sicherheitsexekutive – wir haben heute die Zahlen gehört: über 40 000 Fest­nahmen im Jahr, Hunderttausende Amtshandlungen – natürlich Solidarität gefordert ist und Diffamierungspolitik nicht am Platz ist. Das gehört auch klipp und klar hervor­gestrichen! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich erlaube mir auch, zu sagen, wie ich Herrn Abgeordneten Pilz in den letzten Jahren hier kennengelernt habe. Sie versuchten hier auch heute, auf die Tränendrüse zu drücken, bei möglicherweise auch – wie Sie schildern – harten Einzelfällen. Aber es nimmt Ihnen doch hier und auch zu Hause vor den Bildschirmgeräten kein Mensch ab, dass Sie sich mit dem Schicksal dieser Personen, die auch heute anwesend waren, auseinandergesetzt haben. Sie benutzen doch diese Menschen und diese Fälle nur dazu, um die Exekutive als Ganzes schlechtzureden und schlechtzumachen. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Team Stronach.)

Und das ist eine Vorgehensweise, wie sie seit Jahr und Tag hier von Teilen – ich betone es, denn so viel differenziere ich – der Fraktion der Grünen immer und immer wieder gelebt wird. Ich erinnere da an eines: Es war der Justizsprecher der Grünen, Herr Steinhauser, der – NOWKR wird Ihnen ein Begriff sein – die Demonstranten gegen den Akademikerball rechtlich belehrt hat, wie man bestmöglich  (Zwischenruf sowie Kopfschütteln des Abg. Steinhauser.) – Da brauchen Sie nicht den Kopf zu schütteln, Herr Steinhauser, denn auf der Homepage ist es gestanden. (Abg. Strache: Das wurde auf der Homepage gesichtet!)

Da haben Sie die entsprechende Belehrung gemacht, wie ein teilnehmender De­monstrant bestmöglich an der Polizei vorbeimanövrieren kann: Am besten das Handy zu Hause lassen, auch Fotoapparate nicht mitnehmen, denn Bilder und Adressen auf diesem Handy und auf den Fotoapparaten würden ja vielleicht Straftaten dieser Demonstranten nachweisen können. (Abg. Strache: Das ist Straftäterschutz! – Zwi­schenruf der Abg. Korun.)

Und das sind auch die Personen, die hier heute herauskommen und nichts Besseres zu tun haben, als pauschal gegen die Sicherheitsexekutive zu wettern. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Team Stronach. – Anhaltende Zwischen­rufe der Abg. Musiol.)

Das zeigt doch ein Bild, das für sich spricht. Aber es spricht gegen den Herrn Abgeordneten Pilz, gegen den Herrn Abgeordneten Steinhauser und gegen weitere Abgeordnete aus der Fraktion der Grünen. Die haben nichts Besseres zu tun, als auch über das Faktum hinwegzusehen, dass beispielsweise im Jahr 2013 – und diese Zahlen liegen uns vor – in Österreich 903 Sicherheitsexekutivbeamte Verletzungen durch Fremdeinwirkung erfahren haben. 68 Personen davon wurden schwer verletzt. (Abg. Strache: Das sind keine Einzelfälle!)

Auch diese Seite sollte man einmal sehen und sich schützend und selbstbewusst als Politiker verhalten, als Nationalrat, der nicht nur die Aufgabe hat, die Verwaltung zu kontrollieren, sondern auch die Aufgabe hat, diese bestmöglich zu unterstützen. (Zwischenruf der Abg. Moser.) Wir sollten uns darauf verständigen – anstatt mit Pauschalverdächtigungen und der Kriminalisierung von Einzelpersonen zu agieren!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 180

Und weil ich schon dabei bin – das gehört heute auch noch einmal hervorgeholt –: Es war auch der Herr Abgeordnete Pilz, der vor wenigen Monaten von diesem Pult aus Personen aus der Justizwache namentlich genannt hat, mit Dreck beworfen hat, vor den Vorhang gezogen hat, noch bevor es eine entsprechende Aufarbeitung der in den Medien breitgetretenen Fälle gegeben hat.

Diese Verfahren sind alle eingestellt worden, gegen diese Personen liegt nichts vor. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Team Stronach. – Abg. Strache: Wo ist die Entschuldigung?)

Bis heute ist Herr Abgeordneter Pilz hier nicht herausgekommen und hat nicht die Größe gezeigt – wundert mich ja nicht –, sich hier bei diesen Personen, bei ihrem familiären Umfeld und bei ihren Freunden dafür zu entschuldigen, dass er eine Rufschädigung versucht hat. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Team Stronach. – Zwischenruf des Abg. Rädler.) Und das tut Pilz – wie immer! – unter dem Deckmantel der Immunität. Unter dem Deckmantel der Immunität lässt es sich im Klub der Grünen locker leben.

Herr Pilz scheint seine Hauptaufgabe (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen) – danke schön, letzter Satz –, sein Berufsfeld, seine Berufsbeschreibung im Klub der Grünen derart zu definieren, hier als Pauschalankläger, Staatsanwalt, Richter und Vertreter einer entsprechenden Untersuchungskommission in einer Person zu wirken. (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Abschließend sei eines gesagt und eine Feststellung getroffen 

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter, allerletzter Satz!

 


Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (fortsetzend): Danke, Herr Präsident.

Was bleibt von der heutigen Dringlichen Anfrage des Herrn Abgeordneten Pilz übrig? (Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.) – Dass die Grünen sicherlich nicht die Fraktion sind, sicherlich nicht die Partei sind, die für die Sicherheitsinteressen in dieser Republik steht. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ, ÖVP und Team Stronach.)

17.40


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Vetter. Rest­rede­zeit Ihres Klubs: 2 Minuten. – Bitte.

 


17.40.38

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Es ist natürlich die Aufgabe der Opposition, Fehler aufzuzeigen. Aber es ist nicht die Aufgabe der Opposition, Fehler von anderen auszunützen, um die eigene Staatsskepsis auszuleben und die Regierung pauschal anzuschütten. (Beifall bei Team Stronach, ÖVP und FPÖ.)

Die Polizei schützt uns alle. Sie schützt uns auch gerade jetzt vor den Toren dieses Parlaments, damit wir genau diese Diskussion in Freiheit führen können, auch wenn es um die Leute geht, die uns dort draußen schützen. Wenn wir hier pauschal den Eindruck erwecken, dass wir nicht zur Polizei stehen (Abg. Moser: Das stimmt ja nicht!), dann schaden wir uns allen, denn wir alle sind der Staat und die Polizei verkörpert dieses Zwangsmonopol, das wir ihr gegeben haben, damit wir nicht die Mafia auf den Straßen haben, damit dieser Staat geordnet ist, damit wir in Frieden leben können. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Es ist daher unsere große Aufgabe, wenn wir diesen Staat nicht nur ernst nehmen, sondern dieses Österreich wirklich lieben, auch zu dieser Polizei zu stehen, selbst


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 181

wenn sie Fehler macht – die wir genauso machen, meine Damen und Herren! – Danke schön. (Beifall bei Team Stronach, ÖVP und FPÖ.)  

17.42


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. Restredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


17.42.41

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe vorhin schon gesagt: Ein sehr wichtiges Thema, aber es ist halt leider eines, über das man sehr schlecht sachlich und differenziert dis­kutieren kann.

Lassen Sie mich nur einen Tag zurücksehen, als wir hier die Frage dieser bösen Erscheinungen der heutigen Zeit weltweit, aber vor allem europäisch und auch national diskutierten. Wir alle sind angetreten, um die Demokratien zu schützen, um die offenen Gesellschaften zu schützen, und haben über Terrorismus, Extremismus, Dschihadis­mus diskutiert. Wir sind ein Teil des Staates – mein Vorredner hat gerade eben darauf hingewiesen –, und ich glaube, meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen, wenn diese Debatte jetzt etwas Gutes gehabt hat, dann – das traue ich mich zu sagen – das, dass wir hier in diesem Haus endlich einmal drei Stunden lang über Sicherheit diskutiert haben.

Auch wenn wir nicht einer Meinung sind, auch wenn nicht immer sachlich diskutiert worden ist, aber endlich ist einmal Stellung bezogen worden, indem wir sagen: Es ist unsere Polizei. – Und wir stehen zu dieser Polizei, liebe Kolleginnen und Kollegen! Geben wir der Polizei das Gefühl, dass wir ein Ganzes sind! Ich glaube, sie hat es sich verdient. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Team Stronach.)

Ich bin überzeugt, dass wir hier eine gute Arbeit für die Österreicherinnen und Öster­reicher leisten, legistisch, in der Verwaltung, aber auch miteinander, auch gegen diese Erscheinungsbilder der heutigen Zeit.

Ich meine, dass wir ausgehend von dieser Diskussion, bei allem Verständnis – aber ich will mich nicht wiederholen, jeder einzelne Fall, der passiert, ist zu viel –, sagen können, wir alle – wir sind, wie gesagt, ein Teil des Rechtsstaates, wir haben ein Disziplinarrecht, wir haben ein Verwaltungsstrafrecht, wir haben das Strafrecht – haben uns an diese demokratischen Grundprinzipien zu halten, und wir stehen gemeinsam – und ich glaube, hier für die Mehrheit des Hauses zu sprechen – zu unseren Polizistinnen und Polizisten! (Beifall bei SPÖ, ÖVP, FPÖ und Team Stronach. – Rufe bei der SPÖ: Genau! Bravo!)

17.45

17.45.11

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte. (Unruhe im Sitzungssaal.)

Wir kommen zu einigen Abstimmungen. – Ich bitte um Aufmerksamkeit, meine Damen und Herren, wir kommen zu einigen Abstimmungen!

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sonderstaatsanwaltschaft für Polizeigewalt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kennzeichnungspflicht für PolizistInnen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 182

Wer dafür ist, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist ebenfalls die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung von Misshandlungsvorwürfen gegen die Polizei.

Wer dafür ist, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auflösung der Bereitschaftseinheit.

Wer dafür ist, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist wiederum die Minderheit. Der Antrag somit abgelehnt.

17.47.10Einlauf

 


Präsident Karlheinz Kopf: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1033/A bis 1053/A(E) eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 4392/J bis 4435/J eingelangt.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 17.47 Uhr, das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung, ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.

17.47.20Schluss der Sitzung: 17.47 Uhr

 

Impressum:

Parlamentsdirektion

1017 Wien