Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 121

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Hitze im Sommer sowieso nicht mehr vor die Tür gehen. Ihr steht einander um nichts nach. Warum zahlen die mindestgesicherten sozialdemokratischen Abgeordneten kei­ne Parteisteuer? (Präsident Dr. Graf gibt das Glockenzeichen.)  Hakel, Muchitsch und wie sie alle heißen: Warum prellen sie neben den Steuern Ihrer Stiftung selbst die Par­teiabgaben? Das ist unsozial und gehört aufgeklärt. – Ich danke. (Beifall beim BZÖ.)

14.34


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Dr. Lopatka zu Wort gemeldet. Ich erinnere an die Vereinbarung der 6 Minuten Rede­zeit. – Bitte.

 


14.35.09

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Ihre Aufmerksamkeit wieder zur bedarfs­orientierten Mindestsicherung zurückführen. Wir sollten schon aufpassen, dass wir, wenn wir das viertreichste Land in Europa sind – und das sind wir –, nicht auf Kosten der Ärmsten Politik machen und nicht die Mindestpensionisten gegen jene, die Mindestsiche­rung brauchen, ausspielen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Mag. Kogler.)

Natürlich gibt es unter den Ausgleichszulagenbeziehern welche, die mit sehr wenig ihr Auslangen finden müssen, aber was wir heute hier machen, sehe ich in mehrfacher Hinsicht als einen Fortschritt. Einerseits fehlt mir – wie in vielen anderen Bereichen – auch hier jedes Verständnis, warum jemand nur deswegen, weil er im Bundesland A wohnt, anders behandelt wird als jemand im Bundesland B.

So groß ist Österreich nicht, dass man aus irgendeinem Grund diese großen Unter­schiede, die es bis heute gibt, rechtfertigen kann. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das lässt sich auch prüfen!) Jeder Schritt, der gerade im Bereich der Sozialausgaben zu mehr Harmonisierung führt, ist ein richtiger – und was wir heute hier machen, ist ein Schritt in diese Richtung.

Zweiter Punkt: Immerhin für drei Viertel derjenigen, die eine bedarfsorientierte Mindest­sicherung brauchen, bedeutet diese Regelung eine Verbesserung, und für die anderen ist im Gesetz festgelegt, dass es ein Verschlechterungsverbot gibt. Also es gibt hier für drei Viertel der Betroffenen, die am untersten Ende unserer sozialen Pyramide stehen, eine Verbesserung – teilweise nur eine geringfügige, aber immerhin eine Verbesserung.

Gerechtigkeit hat für mich auch sehr viel mit Ehrlichkeit zu tun, wenn man nicht zur Heuchelei kommen will. Ehrlichkeit heißt hier natürlich auch, dass wir stärker als bisher darauf bedacht sein müssen, dass wir bei jenen – und das sind die Steuerzahler; Ab­geordneter Wöginger hat das bereits sehr ausführlich dargelegt – auch ganz klar den Nachweis führen können, was im sozialen Bereich an Transferleistungen vonstattengeht.

Daher ist der zweite Schritt, diese Verknüpfung von Mindestsicherung und Transpa­renzdatenbank, für mich ebenfalls ein richtiger Schritt. Es sind beides Eckbausteine, die uns helfen sollen, einerseits dort, wo Hilfe nötig ist, diese zu geben, andererseits aber auch sozialem Missbrauch einen Riegel vorzuschieben.

Ich sage, dass diese 140 Millionen €, die wir jährlich seitens des Bundes für die Min­destsicherung in die Hand nehmen, zu rechtfertigen sind. Ich hoffe sehr, dass es die Länder schaffen, bis zum 1. September tatsächlich so weit zu kommen, dass auch eine österreichweite Umsetzung möglich sein wird.

Wichtig war uns immer, ganz klar zu machen: Die Mindestsicherung darf keine Anreize bieten, sich von der Erwerbsarbeit zu verabschieden. Das Gesetz ist so aufgesetzt, dass es eindeutig Anreize gibt, Erwerbsarbeit wieder aufzunehmen und sich nicht zu­rückzulehnen.

 


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