weiterentwickeln sollte. Ich sehe also jetzt den Antrag des BZÖ, jenen des Kollegen Dolinschek, was eine Änderung, eine Weiterentwicklung, möchte ich sagen, der Auftraggeberhaftung betrifft, positiv.
Ich glaube, es gibt, wenn man diesem Antrag folgt – und wir werden das tun –, eigentlich nur Gewinner: Es gibt Gewinner, was die öffentliche Hand, was die sozialen Sicherungssysteme betrifft, es gibt Gewinner, was den Schutz der Arbeitnehmer betrifft, es gibt Gewinner, was sozusagen neu einsteigende Unternehmen betrifft, die keinen Wettbewerbsvorteil haben, und es gibt vor allem keine spürbaren Nachteile für den Unternehmer, der jetzt schon haftet, wenn er dann für alle haftet, sofern er sich versichert, dass diejenigen, die er in weiterer Folge beauftragt, auch nicht zu den schwarzen Schafen gehören.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir auch noch ein paar Worte zur Frage der Änderung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes, eines uralten Gesetzes, das sehr, sehr kompliziert ist, bei dem es jetzt Änderungen gibt. Ich verhehle nicht, dass da einiges dabei ist, was durchaus sinnvoll ist und von dem man sagen kann, das sind Ansätze, die in die richtige Richtung gehen, also durchaus positive Effekte. Ich denke dabei etwa – wieder im Zusammenhang mit der Missbrauchsbekämpfung – an die Verbesserungen der Informationspflicht, weil es hier einfach gelingt, sozusagen die neuen Unternehmer ein bisschen an die kurze Leine zu nehmen, Strafen zu verschärfen, Kontrollsituationen zu verbessern.
Einen Vorteil gibt es auch, was die Auszahlung des Anspruchs der Winterfeiertagsvergütung betrifft, und ein Vorteil ist es sicherlich auch, dass der Urlaubsanspruch jetzt von Beginn an aliquot ausbezahlt wird und man nicht wochenlang warten muss, um dann überhaupt erst einen Urlaubsanspruch zu erwerben. – Das ist die positive Seite.
Jetzt kommt eben leider das große Aber, und dieses große Aber ist so groß, dass wir dem nach eingehender Prüfung nicht zustimmen können (Abg. Ing. Westenthaler: Das werden wir erst sehen!), das betrifft die Frage der Änderung der Anwartschaften für den Erwerb von Urlaubszeiten. Ich gestehe insbesondere Kollegem Muchitsch zu, dass er sich da sehr bemüht hat, aber wir haben gesagt, wir verlassen uns natürlich nicht auf das, was uns vonseiten der roten Gewerkschafter und vonseiten der Sozialpartner erzählt wird, sondern wir sehen uns vor Ort um und schauen uns das einmal bei den Bauarbeitern selbst an – und dort ist die Zufriedenheit über diese angeblich große Errungenschaft schon sehr, sehr gedämpft.
Keine Spur davon, dass man da mit diesem Verhandlungsergebnis so zufrieden ist, wie man uns das in vielen Bereichen glauben machen will, sondern da schaut das anders aus. (Beifall bei der FPÖ.)
Hinter vorgehaltener Bauarbeiterhand hört man, dass es natürlich eine Verschlechterung ist, die auf Kosten des Arbeitnehmers geht und die dem Arbeitgeber gewisse Vorteile bringt.
Jetzt weiß ich schon, dass es dafür kollektivvertragliche Regelungen gegeben hat. Das heißt, es ist hier etwas erreicht worden, aber das, was erreicht worden ist, kompensiert aus unserer Sicht nicht dasjenige, was da für die Arbeitnehmer verloren gegangen ist. Das ist der Punkt, warum wir auch dieser Gesetzesvorlage nicht unsere Zustimmung geben.
Ich sage es noch einmal: Es sind einige positive Punkte enthalten, aber: Nehmen Sie bitte unser Nein als Auftrag für eine verstärkte und verbesserte gewerkschaftliche Arbeit in der Zukunft im Interesse der Bauarbeiter. (Beifall bei der FPÖ.)
16.23
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Muchitsch. – Bitte.
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