Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 155

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offene Diskussion betreffend BUAG-Novelle zu bedanken. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort. – Bitte.

 


16.28.31

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kaue noch immer am Abstimmungsverhalten der Vorrunde. Also es ist mir vieles erklär­bar, aber nach den Brandreden, die die Freiheitlichen gegen die Mindestsicherung ins­gesamt gehalten haben, war es schon nicht mehr erklärbar, wie sie abgestimmt haben. (Abg. Dr. Stummvoll: Oja, die Debatte hat sie überzeugt!)

Ich halte noch einmal fest: Die Mindestsicherung hat als Kern eine Artikel-15a-Verein­barung zwischen Bund und Ländern, in der sich der Bund zu Verbesserungen ver­pflichtet und in der sich die Länder zu Verbesserungen verpflichten. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Dieser Artikel-15a-Vereinbarung haben die Freiheitlichen nicht zugestimmt, weil sie nicht der Meinung sind, dass Bund und Länder etwas verbessern sollen, weil das die Hölle sei.

Die Freiheitlichen haben aber dem Punkt zugestimmt, in der der Bund dann die Konse­quenzen aus der Artikel-15a-Vereinbarung übernimmt, nämlich die bundesrechtlichen Verbesserungen. Das passt nicht wirklich zusammen, aber vielleicht bekommen wir es noch erklärt. (Abg. Mag. Stadler: Das ist wurscht! Das ist höhere Mathematik!) – Nur, nach der Rede des Kollegen Kickl habe ich mir gedacht, da wird so nonchalant darüber hinweggegangen. Ich finde es ja gut, dass Sie mitgestimmt haben, aber ob Sie es nach Ihren eigenen Reden selber gut finden, das weiß ich noch immer nicht. – Sei’s drum!

Zu Kollegem Muchitsch: Angenehm, Kollege Muchitsch – darüber haben wir sowieso auch schon im Ausschuss gesprochen –, ist, dass es von deiner Seite, wenn auch sehr spät, aber immerhin, eine Information und auch eine Diskussion gegeben hat. Weniger angenehm – damit beziehe ich mich nur auf die Rahmenbedingungen – ist, und da hat Kollege Kickl natürlich recht, dass diese Vereinbarung, die ja im Wesentlichen eine Sozialpartnervereinbarung ist, nicht nur Verbesserungen für die Betroffenen beinhaltet, sondern auch das, was man als Verschlechterungen bezeichnen könnte.

Noch weniger angenehm – aber das betrifft schon nicht mehr diese Vereinbarung – ist eine einfach substanzielle Frage, was die Bauarbeiter betrifft, und darüber haben wir ja im Ausschuss geredet, nämlich die Auszahlung auf ein Girokonto. Hören Sie mir bitte einmal zu, Kollege Kopf! Die Auszahlung auf ein Girokonto kann dort zwischen den So­zialpartnern noch nicht vereinbart werden, weil Unternehmervertreter bei den Bau-Ar­beitgebern der Meinung sind: Wir wollen es lieber bar auf die Hand auszahlen! – „Bar aufs Handerl“, dafür hatten wir ja vor einigen Jahren einen Experten hier herinnen, der das gerne so gemacht hat, und wir wissen, was „bar aufs Handerl“ auch heißen kann. (Abg. Kopf: Na!) – Na, selbstverständlich! (Abg. Kopf: Nicht gleich so etwas unter­stellen!)

Es ist, Entschuldigung, Kollege Kopf, seit 30 Jahren für alle Arbeitnehmer so – das ist, glaube ich, noch zu kurz gegriffen –, dass gesetzlich klar geregelt ist, dass die Lohn- und Einkommenszahlungen über ein Girokonto laufen müssen. Das ist für eigentlich al­le Arbeitnehmer in Österreich so, nur eine Gruppe ist davon ausgenommen, das sind die Bauarbeiter. – Das hat mich auch erstaunt; ich habe es nicht gewusst. Das ist gro­tesk!

Dass das heute nicht vereinbart werden kann, weil sich die Arbeitgeberseite auch in diesem Punkt offensichtlich noch immer erfolgreich weigert, das zu vereinbaren, das ist


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