Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 157

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Meinung des BZÖ, was eine Verschärfung der Haftungsregelung für redliche Bau-Ar­beitgeber anlangt.

Was soll denn das?! – Wenn festgestellt wird, dass ein Arbeitgeber drei Jahre lang Bauleistungen erbracht hat, drei Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge bezahlt hat, warum soll dieser Auftraggeber dann wiederum von dieser Liste herunterkommen und in erweiterte Haftungsbestimmungen hineinkommen? (Abg. Dolinschek: Die Wirt­schaftskammer Vorarlberg ist auch dafür, zu verschärfen!)

Wir bekennen uns zu jeder Aktivität in Richtung Bekämpfung von Sozialbetrug – wir wissen, dass das immer noch notwendig ist –, aber in dem Fall, wenn jemand drei Jah­re lang redlich gehandelt hat, dann ist davon auszugehen, dass er das auch weiterhin tun wird.

Diesen Antrag haben wir weder im Ausschuss mitgetragen, noch werden wir das im Ple­num tun. (Beifall bei der ÖVP.)

16.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Bartenstein, Sie haben natürlich völlig recht, dass es nicht irrelevant ist, wie die Abgeordneten abstimmen. Wenn das von meiner Seite zu Missinterpretationen geführt hat, dann tut mir das leid.

Es sind die Kommentare über das Abstimmungsverhalten der anderen Abgeordneten irrelevant. (Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein.) Ich habe lediglich festzustellen, wie das Abstimmungsergebnis aussieht. Wenn das nicht so rübergekommen ist, dann habe ich es hiemit an dieser Stelle klargestellt.

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dolinschek zu Wort. – Bitte. (Abg. Mag. Stad­ler: Bei der Rednerliste muss man es dann berücksichtigen wegen pro und kontra!)

 


16.36.47

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Bezüglich der Novelle zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz bin ich mit vielen Vorrednern einer Meinung, nämlich dass es auf der einen Seite Vorteile gibt, aber auf der anderen Seite natürlich auch Nachteile. Es überwiegen aber die Nachteile für die Arbeitnehmer und es überwiegen die Vorteile für die Unternehmen in diesem Bereich, denn durch die Verlängerung um fünf Wochen – von 47 auf 52 Wochen – der Anwartschaft beim Urlaub reduziert sich der monatliche Beitrag der Unternehmen an die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abferti­gungskasse, und durch die Streichung des Samstagssechstels kommt es nochmals zu einer Reduktion des Einzahlungsbetrages für die Unternehmer.

Weniger davon haben die dort Beschäftigten, denn durch diese Verlängerung der An­wartschaft haben sie – vor allem Leute, die im Winter länger arbeitslos sind aus dem Kanalbau, die Schwarzdecker und so weiter – einen Verlust von jährlich 475,68 €. Das deckt auch die Kollektivvertragserhöhung, die mit 1. Mai 2010 erfolgt und für die nächs­ten zwei Jahre abgeschlossen worden ist, ganz einfach nicht ab.

Es ist unverantwortlich, dass Beschäftigte, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abferti­gungsgesetz unterliegen, fünf Wochen mehr Anwartschaft brauchen, und bei der Be­triebsrätekonferenz im April 2010 übten sämtliche Betriebsräte, die nicht im Verhand­lungsteam dabei waren, heftige Kritik am Verhandlungsteam der österreichischen Ge­werkschaft Bau-Holz.

Wir haben diese Kritik aufgenommen. Sie ist von unserem Betriebsrat, Max Walch, an uns weitergegangen, und deswegen werden wir eben dieser Novelle in dieser Form nicht zustimmen – obwohl wir natürlich auch in diesem Bereich einige positive Dinge sehen, wie zum Beispiel den Vorteil, dass die Arbeitnehmer beim Ersteintritt ins Bauge-


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