Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 170

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Das Problem, das ich grundsätzlich sehe, betrifft die Langzeitversichertenregelung per se. Wir haben eine Langzeitversichertenregelung, die mit 2013 enden würde, bei der es mit Sicherheit irgendeine Form der Weiterführung geben muss, aber auch eine radikale Änderung. Wo? – In dem Punkt, wo die Langzeitversichertenregelung derzeit noch im­mer geschlechtsspezifische Altersgrenzen beziehungsweise Versichertenzeiten vor­sieht. Das ist nicht mehr haltbar, und es ist auch nicht gut für die Frauen. Sie können zwar jetzt mit 55 und 40 Versicherungsjahren oder Beitragsjahren in Pension gehen, die Männer erst mit 60 und 45 Beitragsjahren. Aber im Prinzip haben wir uns beim Bei­tritt zur Europäischen Union dazu verpflichtet, diese geschlechtsspezifischen Regelun­gen auslaufen zu lassen, und durch das neue Pensionsrecht stellen diese Regelungen für die Frauen zunehmend mehr, noch nicht jetzt, ein Hindernis dar.

Jetzt haben wir die Situation, dass es eine geschlechtsspezifische Langzeitversicher­tenregelung gibt und eine nicht geschlechtsspezifische Regelung im öffentlichen Dienst und sozusagen die Rosinenpickerei daraus.

Ich bin davon überzeugt, dass die Betroffenen nicht nur einfach nach ihrem billigen Vorteil suchen. Die wird es auch geben. Aber es wird auch welche geben, die aus gu­ten Gründen wechseln wollen und die wir dadurch negativ behandeln, sozusagen be­strafen. Das nur als Anmerkung.

Das Zweite: Ich zähle Ihnen nur auf – und das ist ein Appell an den Herrn Bundesmi­nister –, was wir alles im ASVG jetzt ändern. Wir haben eine Sozialrechts-Änderungs­gesetz-Novelle, die wir jetzt beschließen. Wir haben schon die Sozialversicherungs-Än­derungsgesetz-Novelle beschlossen, das war die Mindestsicherung. Zwei Änderungen ASVG und Begleitgesetze. Wir beschließen am Freitag eine sogenannte 72. ASVG-Novelle und am Freitagnachmittag zwei weitere ASVG-Änderungen.

Fünf Änderungen des ASVG zu fünf verschiedenen Punkten ohne einen Zusammen­hang. Das ist an und für sich nur in Österreich denkbar. Überall anders würde man das von der Systematik her viel besser zusammenfassen. Bei uns schludert man jetzt – Entschuldigung, aber es ist so – alle möglichen kleinen Änderungen, die Fuzeln, die überall übriggeblieben sind, in diese Sozialrechts-Änderungsgesetz-Novelle hinein, packt das zusammen. Die einzige substanzielle Sache ist dieser Lückenschluss. Und das ist dann eine Sozialrechts-Änderungsgesetz-Novelle! Mit Verlaub, das ist eine Ka­tastrophe für die Lesbarkeit, das ist eine Katastrophe für die Rechtsunterworfenen, aber auch für diejenigen, die das ASVG und die ganzen Begleitgesetze anwenden müssen. Die bekommen auf einen Touch innerhalb einer Nationalratssitzung fünf ver­schiedene Gesetze, fünf verschiedene Änderungen des ASVG zu fünf verschiedenen Themen. Das ist nicht gut und gehört dringend geändert. (Beifall bei den Grünen.)

17.24


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. – Bitte.

 


17.24.01

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Gerade diese Novelle des Sozialrechts-Änderungsgesetzes zeigt wieder sehr klar und deutlich, dass wir in unserem Pensionssystem noch zu viele unterschiedliche Sys­teme haben. Sie zeigt uns ganz klar auf, dass wir viel zu viele Sonderregelungen und Privilegien haben, und es zeigt uns auch, dass die Politik, und da sind wir alle gefor­dert, zu wenig rasch auf die steigende Lebenserwartung, auf die reale Situation reagiert.

Die Problematik wird einem klar, wenn man bedenkt, dass die Zahl der Versicherten derzeit um 0,14 Prozent steigt, die Zahl der Pensionisten um 1,49 Prozent, dass wir derzeit schon ein Verhältnis Arbeitszeit/Pensionszeit von 37 Jahren zu 48 Jahren ha­ben, dass der Bundeszuschuss ständig steigt, dass wir nach wie vor Frühpensionen vor allem in staatsnahen Betrieben wie den ÖBB haben, dass wir viel zu hohe alte Politi-


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