Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 171

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kerpensionen haben, dass wir nach wie vor Pensionsprivilegien in der Nationalbank ha­ben und dass vor allem in den Ländern und Gemeinden die notwendige Harmonisierung mit dem Bundessystem fehlt und dass es auch kaum Anreize gibt, dass Menschen län­ger in Beschäftigung bleiben.

Diese Regierungsvorlage befasst sich auch mit einer Sonderregelung, nämlich mit der Langzeitversicherten- oder Hacklerregelung, und es geht hier um das Schließen einer Lücke, die darin enthalten ist. Ich bin sehr froh, dass wir uns hier einigen konnten. Wir hätten dem auf jeden Fall zugestimmt, denn mir ist es sehr wichtig, hier zu sagen, die sogenannte Hacklerregelung ist kein Privileg, sondern ist etwas für Menschen, die 45 Jahre gearbeitet und eingezahlt haben. (Beifall beim BZÖ.)

Das war die ursprüngliche Intention der Hacklerregelung: Wenn ich 45 Jahre Beiträge in ein System einzahle, habe ich auch Anspruch, in Pension zu gehen. Nur wenn es hier Lücken gibt, wenn man switchen kann von einem System ins andere, wenn man sich aussucht, was einem gerade passt, dann wird diese Hacklerregelung zu einem Privileg. Das wollen wir nicht, und daher werden wir diesem Gesetz heute auch unsere Zustimmung geben.

Menschen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis sind, haben einfach Vor­teile gegenüber ASVG-Versicherten. Das ist Faktum. Und jetzt kann ich mir als Beam­ter nicht auch noch die Vorteile aus dem ASVG-System herausholen, wenn ich im pen­sionsnahen Alter bin, sozusagen die Rosinen herauspicken.

Es ist schon angesprochen worden, es könnten bis zu 15 000 Beamte sein, vor allem auch aus den Ländern und Gemeinden, die das in Anspruch nehmen, und daher be­grüßen wir, dass jetzt eine Barriere, eine Wartefrist eingezogen wird und so das Wech­seln des Systems nicht mehr so leicht gemacht wird. Es widerspricht ja auch jeglichem Gleichheitsgrundsatz, den wir im Bereich der Pensionen verwirklicht haben sollten.

Es zeigt uns aber auch wieder ganz klar auf, dass wir vor der großen Herausforderung stehen, im Pensionssystem so rasch wie möglich etwas zu tun. Wir brauchen ein Pen­sionssystem. Wir brauchen einen flexiblen Zugang zur Pension. Wir brauchen die Mög­lichkeit, dass die Menschen selbst bestimmen können, wann sie in Pension gehen, dass sie das selbstbestimmt und eigenverantwortlich entscheiden können. Wer länger arbei­tet, daher auch mehr einzahlt, soll auch dementsprechend belohnt werden. Das ist ein Modell, das wir als BZÖ mit unserem transparenten Pensionskonto verbinden. Hier wä­re wirklich Handlungsbedarf, der sehr aktuell ist und aktuell sein muss, denn wir müs­sen heute auch daran denken, dass wir den nächsten Generationen eine gewisse Si­cherheit ihrer eigenen Altersversorgung geben. Wenn wir aber in diesem Sinne weiter­machen, dann wird diese Sicherheit obsolet sein beziehungsweise wird niemand mehr von den Jungen daran glauben, dass sie jemals eine Pension bekommen. (Beifall beim BZÖ.)

17.29


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte.

 


17.29.06

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hunds­torfer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nur auf zwei Punkte noch näher eingehen. Der eine Punkt ist Teil der Novellierung, er betrifft die Gesundheitsstraße. Mit dieser Gesundheitsstraße, glaube ich, können wir auch einen Beitrag leisten, einen sehr kleinen Beitrag, zur Verwaltungsvereinfachung.

Was ist der Hintergrund? – Zwei Institutionen beschließen, einen Befund gemeinsam zu lesen und gemeinsam zur Kenntnis zu nehmen. Diese Verwaltungsvereinfachung bringt


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