Diese Gesundheitsstraße soll es in Zukunft ermöglichen, dass das AMS die PV beauftragen kann, die Untersuchungen vorzunehmen, und das Ergebnis dieser Untersuchungen ist dann auch für das AMS bindend. Das bedeutet, dass in Zukunft die betroffene Gruppe nur eine Begutachtung oder eine Untersuchung über sich zu ergehen lassen hat und dieses Ergebnis dann bindend ist.
Für die betroffene Gruppe, bei der es sich meistens um ältere Kollegen und Kolleginnen handelt, die sich aufgrund der Arbeitsbedingungen oft in einem sehr schlechten gesundheitlichen Zustand befinden, ist dieses Hin und Her nicht einfach, ja eine sehr komplizierte Angelegenheit. Ich meine daher, dass diese Vorlage eine sehr gute ist: Das Hin und Her hat endlich ein Ende. Die betroffenen Kollegen haben relativ schnell Gewissheit. Und mit dieser Gesundheitsstraße wird nicht nur das Verfahren beschleunigt, gibt es nicht nur mehr Transparenz, werden nicht nur Doppelgleisigkeiten und Doppelgutachten beseitigt, sondern kommt es – und das ist gerade in Zeiten wie diesen ein besonders wichtiger Punkt – auch zu finanziellen Einsparungen in der Höhe von zirka 4 Millionen €. Daher ist diese Regierungsvorlage in Ordnung. Ein herzliches Dankeschön, Herr Minister! (Beifall bei der SPÖ.)
17.35
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Abstimmung über einen Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 826 der Beilagen.
Wer für diesen Entwurf ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Abstimmung in dritter Lesung: Wer auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (754 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden (802 d.B.)
13. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (776 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Beteiligung Österreichs an der Finanzierung der Kreditvergabe des Internationalen Währungsfonds an die ärmsten Entwicklungsländer erlassen und das Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages an den HIPC Trust Fund zur Entschuldung Liberias geändert wird (803 d.B.)
14. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (777 d.B.): Bundesgesetz über einen bilateralen Kreditvertrag zwischen dem Internationalen Währungsfonds und der Oesterreichischen Nationalbank (804 d.B.)
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