Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 203

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Dieses Versagen muss einfach eingestanden werden, auch die österreichische Bun­desfinanzierungsagentur hat darunter gelitten, wenn man das jetzt einmal fein ausdrü­cken will. Daher braucht die Bundesfinanzierungsagentur eben ein regulatorisches Rah­menwerk. Für mich überraschend war, dass eine Bundesfinanzierungsagentur nicht einmal ein Vier-Augen-Prinzip hatte. Das ist in jeder kleinsten Verwaltungseinheit erfor­derlich. Dass es das auf so hoher Ebene nicht gab, war für mich erstaunlich.

Wichtig ist natürlich auch, dass sozusagen die Geldmenge auf einen Jahresbedarf be­grenzt wird. Es gibt natürlich auch viele andere Begrenzungen. Wichtig ist nämlich nicht nur das Geldverdienen – das ist auch wichtig –, aber vielmehr wichtig ist, dass Prakti­ken abgestellt werden, die zu so hohen Verlusten führen können, und dass es ein Re­gelwerk gibt, das ein stabiles Finanzmanagement gewährleistet. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.16


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Silhavy. 2 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


19.17.02

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Sehr geehrte KollegInnen! Werte Damen und Herren! Ein wesentlicher Punkt unter den Vorlagen, über die wir heute sprechen, eröff­net die Möglichkeit für das Bundesministerium für Justiz, Beamte und Beamtinnen der Post beziehungsweise Telekom bei der Justiz arbeiten zu lassen. Daher ist auch die Novellierung des Bundesfinanzgesetzes 2010 erforderlich.

Insbesondere geht es dabei um die Anpassung der Planstellen. 15 Kolleginnen der Post und Telekom sind ja bereits im Justizministerium beschäftigt. Es geht um 35 weitere Kolleginnen und Kollegen, die bis September als Assistenzpersonal im Justizministe­rium beginnen sollen. Wie Sie wissen, werden die Kosten für diese Beamtinnen und Beamten bis 2014 von der Post und Telekom getragen.

Ich möchte aber auch noch einmal ganz kurz auf den Rechnungshofbericht vom Ju­li 2009 eingehen, der die riskanten Spekulationsgeschäfte der ÖBFA aufgezeigt hat. Ich möchte daran erinnern, dass es eine Initiative des Herrn Bundeskanzlers Werner Faymann war, dass es diesen Anti-Spekulationsgipfel überhaupt gegeben hat.

Das Wesentliche ist wohl, dass wir für die ÖBFA zumindest die gleichen Kriterien wie für Banken anlegen, wenn es etwa um das Vier-Augen-Prinzip, die Sorgfaltspflichten oder das Risikocontrolling geht. Das heißt, wir brauchen Regulationsmechanismen. Kollege Jakob Auer, ein wesentlicher Aspekt ist nämlich, wie weit wir alle bei diesem Risiko mitspielen.

Der Turbokapitalismus hat uns gezeigt, wie wir beim Risiko aussteigen. Es regelt sich der Markt nicht von selbst, sondern die Lösungen und das, was letzten Endes heraus­kommt, geht meistens zulasten Dritter – und da können wir so nicht mitspielen. Daher brauchen wir diese Regelungsmechanismen auch für die ÖBFA.

Ich freue mich, dass wir zu diesen Regelungen gekommen sind. Sie sollten allerdings selbstverständlich sein. Es ist traurig, dass es erst dieser Spekulationsverluste und eines Anti-Spekulationsgipfels bedurfte, damit diese selbstverständlichen Regelungen von uns gemeinsam eingeführt werden konnten. (Beifall bei der SPÖ.)

19.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Dr. Lopatka zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.19.13

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man die tat-


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