Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 204

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sächlichen Ergebnisse der ÖBFA dem gegenüberstellt, was hier an Kritik geäußert wur­de, dann kann man nur zu dem Ergebnis kommen, dass diese Kritik teilweise weit über­zogen war.

Summa summarum ist die Arbeit, die die ÖBFA geleistet hat, und auch das Ergebnis, das von 1993 bis 2009 möglich war, ein durchaus Beachtliches, denn mehr als 6 Mil­liarden € auf der Habenseite stehen Drohverluste von 350 Millionen € gegenüber. Man soll also wirklich die Kirche im Dorf lassen!

Trotzdem war es richtig, den Empfehlungen des Rechnungshofes zu folgen. Es war richtig, aus der Finanzkrise und den Folgen, die natürlich auch in diesen Drohverlusten sichtbar werden, entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Es ist schon angesprochen worden, dass man hier jetzt doch – und die Punkte darf ich noch ganz kurz anführen – zu deutlichen rechtlichen Verbesserungen kommt, die teilweise ja bereits geübte Praxis in der ÖBFA waren. Das bereits bestehende interne Risikomanagement der ÖBFA wird nun gesetzlich verpflichtend.

Was Sorgfaltspflichten betrifft, ist es so, dass die dem BWG entnommenen allgemei­nen Sorgfaltspflichten, die die Geschäftsleiter eines Kreditinstituts einzuhalten haben, nunmehr auch für die Geschäftsführer der ÖBFA Geltung haben. Und dass die ÖBFA in Hinkunft, was von einigen Abgeordneten auch schon angesprochen worden ist, ver­stärkt in das Finanzmanagement sonstiger Rechtsträger eingebunden werden soll, ist sicherlich nur von Vorteil, um Synergiepotenziale verstärkt zu nutzen und so natürlich auch zu weiteren Kosteneinsparungen zu kommen. Dass das Vieraugenprinzip, was die Zeichnungsberechtigung betrifft, nun auch gesetzlich festgelegt ist, ist hundertpro­zentig zu begrüßen und eine richtige Entscheidung.

Daher zusammenfassend auf den Punkt gebracht: Was heute hier beschlossen wird, wird sicherlich dazu beitragen, das Risiko, das eingegangen wird, zu minimieren. Auf der anderen Seite muss man aber auch sagen: Hätten wir diese Regelungen schon bisher gehabt, hätte ich jetzt nicht davon sprechen können, dass wir durch Zinsge­winne sage und schreibe 6,2 Milliarden € auf der Habenseite verbuchen können. Bei den Regelungen, die wir heute beschließen, wäre das nicht möglich gewesen, aber es ist der Wille des Hohen Hauses, in dieser restriktiven Form vorzugehen, und das ist zu respektieren. In diesem Sinne bedanke ich mich für die breite Zustimmung zu diesem Gesetz. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.22


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Kirchgatterer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.22.42

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Zu TOP 18: Für die Demokratie, für den Rechtsstaat, für die rechtssuchenden Menschen in unserem Land ist eine gut funktionierende Justiz von großer Bedeutung. Dazu braucht es ausreichend Richterinnen und Richter, Staats­anwältinnen und Staatsanwälte, aber auch Schreibkräfte. Dasselbe gilt für die Justiz­wache. Wie kaum ein anderer Bereich des öffentlichen Dienstes finanziert sich die Jus­tiz zu zwei Dritteln bis 75 Prozent – beziehungsweise, die Kosten der Justizanstalten abgerechnet, zur Gänze – selbst.

Neuaufnahmen und das für den Herbst angekündigte Maßnahmenpaket, das im Dialog zwischen dem Justizministerium und der Personalvertretung ausgearbeitet werden soll, soll der Situation vor Ort, wie sie wirklich ist, dem, wie es wirklich in der Praxis aus­sieht, Rechnung tragen. Mit der heutigen Novelle wird ermöglicht, dass Bedienstete von Post und Telekom im Verwaltungsbereich des Justizministeriums eingesetzt wer­den können.

 


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