Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 220

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es auch ermöglicht hat, dass das Film/Fernsehen-Abkommen zustande kam und dass die Filmschaffenden überhaupt arbeiten können.

Ich kann mich noch erinnern: Herr Kollege Zinggl, im Verfassungsausschuss waren Sie der ganz große Schutzpatron der Filmschaffenden, aber Sie haben es zum geeigneten Zeitpunkt versäumt, hier zuzustimmen. – Das können Sie also jetzt nicht mehr sein, und wir werden immer wieder darauf hinweisen.

Der jetzigen Änderung des Filmförderungsgesetzes, nämlich dem Verzicht auf den Ös­terreichischen Filmrat und mit den flexiblen Fernsehnutzungsrechten ist unserer Mei­nung nach zuzustimmen. Das bedeutet aber nicht, dass wir mit dem Filmförderungsge­setz zufrieden sind, ganz im Gegenteil. Die Situation ist trist, trotz des Oscar-Gewinns des Films „Die Fälscher“ – übrigens eine 50-zu-50-Produktion –, und viele wissen ja auch, dass „Das weiße Band“ ein deutscher Film war und nur Co-Produktionen mit Ita­lien, Frankreich und Österreich gemein hatte. Viele wissen auch, dass Christoph Waltz seinen Oscar-Gewinn jetzt nicht der österreichischen Filmförderung verdankt.

Für die Kinogeher ist der österreichische Film ein unbekanntes Wesen. Er befindet sich seit Jahren in der Dauerkrise. Der österreichische Film ist ein Langzeit-Komapatient, der an einem Subventionstropf hängt.

Seit 2004 ist der Filmwirtschaftsbericht ein in Zahlen gegossener Beweis, dass die Filmförderung ineffizient ist. Frau Ministerin, ich weiß nicht, ob Sie den Bericht einmal durchgelesen haben, aber wenn Sie das gemacht hätten, dann würden Sie ja sehen, dass ein Drittel der Filme, die zum Beispiel 2008 gefördert wurden, nur 100 bis 500 Zu­schauer gefunden hat. Man muss sich das einmal vorstellen! 30 Filme sind 2008 neu herausgekommen, und ein Drittel davon hat nicht einmal 1 000 Zuseher pro Film gefunden. Ich meine, das ist ja unglaublich! Ich habe das ohnehin im Ausschuss ge­sagt: Es ist so, als ob die Leute da nur hingegangen wären, um bei der Premiere Bröt­chen zu essen. Und alleine da müssen ja alle Alarmglocken läuten. Ein Drittel der Fil­me hat vielleicht noch so um die 1 000 Zuschauer gefunden, und nur vier Filme haben über 150 000 Zuschauer gefunden. – Ich meine, das ist eine absolute Schande!

Schauen wir uns an, was in unserem Nachbarland geschieht! Da finden die Filme in den ersten Monaten nach ihrem Erscheinen schon ein Millionenpublikum. Das heißt, unsere Filmförderung muss geändert werden.

Deshalb bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Novellierung des Filmförderungsgesetzes unter folgenden Gesichtspunkten vorsieht:

Die österreichische Filmförderung muss erfolgsorientiert sein.

Das Prinzip des künstlerischen und kommerziellen Erfolges hat zu gelten. Die Besu­cherzahlen müssen als Erfolgskriterium eingeführt werden.

Rückflüsse müssen gewährleistet sein.

Filmstoffe müssen so lange überarbeitet werden, bis sie Erfolg versprechend sind.

Vertrag mit einem Filmverleih muss zu Beginn der Produktion vorhanden sein.

Internationaler Erfolg muss angestrebt werden.

Mindestens 20 Prozent Anteil von Eigenmitteln an den Produktionskosten müssen ge­währleistet sein.“

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