Parlament Österreich

 

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

 

 

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75. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXV. Gesetzgebungsperiode

 

Donnerstag, 21. Mai 2015

 

 


Stenographisches Protokoll

75. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXV. Gesetzgebungsperiode                 Donnerstag, 21. Mai 2015

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 21. Mai 2015: 9.05 – 21.44 Uhr

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Tagesordnung

1. Punkt: Bericht über den Antrag 1123/A(E) der Abgeordneten Mag. Michael Ham­mer, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Bekräftigung der ös­terreichischen Anti-Atompolitik anlässlich der „Tschernobyl“ und „Fukushima“ Jahres­tage sowie über den

Antrag 256/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Verhinderung einer Temelín-Erweiterung und Abänderung des EURATOM-Ver­trages

2. Punkt: Bericht über den Antrag 1111/A(E) der Abgeordneten Johann Höfinger, Han­nes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend EU-weite Maßnahmen gegen die Umweltverschmutzung durch Mikroplastik

3. Punkt: Bericht über den Antrag 471/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brun­ner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Grenzwerte für Plastik im Abwasser

4. Punkt: Bericht über den Antrag 186/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kol­leginnen und Kollegen betreffend gezielten Humusaufbau in österreichischen Böden

5. Punkt: Bericht über den Antrag 1023/A(E) der Abgeordneten Michael Pock, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend die Streichung der steuerlichen Begünstigung für Koh­leverstromung

6. Punkt: Bericht über den Antrag 1067/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Blei im Trinkwasser“

7. Punkt: Bericht über den Antrag 1052/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt von Uhudler-Rebflächen

8. Punkt: Bericht über den Antrag 1112/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brun­ner, Kolleginnen und Kollegen betreffend dauerhaften Erhalt des Uhudlers im Südbur­genland

9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz, das BFA-Verfahrens­gesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 geändert wer­den (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 – FrÄG 2015)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 2

10. Punkt: Bericht über den Antrag 799/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Stra­che, Kolleginnen und Kollegen betreffend notwendige Verschärfungen des Asylwesens

11. Punkt: Bericht über den Antrag 698/A(E) der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kampf gegen Schlepperkriminalität“

12. Punkt: Bericht über den Antrag 1018/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neuausschreibung der Rechtsberatung im öster­reichischen Asylverfahren

13. Punkt: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik, durch welchen der am 13. Februar 2004 unterzeichnete Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit ge­ändert und ergänzt wird

14. Punkt: Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regie­rung der Italienischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit

15. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert wird

16. Punkt: Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der un­zulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut

17. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Ge­haltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsan­waltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forst­wirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonenge­setz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensions­gesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Bundes­bahn-Pensionsgesetz, das Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz, das Ausschrei­bungsgesetz 1989, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Dienstrechtsverfah­rensgesetz 1984, das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Bezüge­gesetz, das Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz, das Bun­desbezügegesetz, das Klubfinanzierungsgesetz 1985, das Auslandszulagen- und ‑hilfeleistungsgesetz, das Einsatzzulagengesetz, das Militärberufsförderungsge­setz 2004, das Wehrgesetz 2001 und das Heeresgebührengesetz 2001 geändert wer­den (Dienstrechts-Novelle 2015)

18. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Neuordnung der Rechtsver­hältnisse der Österreichischen Bundesbahnen (Bundesbahngesetz) geändert wird

19. Punkt: Bericht über den Antrag 197/A der Abgeordneten Christian Lausch, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 27. Juni 1979 über das Dienstrecht der Beamten (Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979) geändert wird

20. Punkt: Bericht über den Antrag 898/A der Abgeordneten Christian Lausch, Kol­leginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 29. Feber 1956 über die Bezüge der Bundesbeamten (Gehaltsgesetz 1956 – GehG) ge­ändert wird

21. Punkt: Bericht über den Antrag 145/A der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Vertragsbediensteten­gesetz 1948, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 und das Land- und forst­wirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz geändert werden

22. Punkt: Bericht über den Antrag 1015/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend legistische und finanzielle Verantwortung für das Beamtenpensionsrecht im Sozialministerium


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23. Punkt: Dritte Lesung: Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den An­trag 674/A der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsge­setz 1975 geändert wird, sowie über den

Antrag 502/A der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird, und über den

Antrag 547/A der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geän­dert wird

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 18

Geschäftsbehandlung

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 40

Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung .................  198, 204, 259

Unterbrechung der Sitzung .......................................................................  198, 205, 260

Fragestunde (10.)

Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ..................................... 18

Erwin Preiner (114/M); Dr. Susanne Winter, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber

Jakob Auer (110/M); Wolfgang Knes

Walter Rauch (117/M)

Mag. Christiane Brunner (119/M)

Leopold Steinbichler (109/M); Fritz Grillitsch

Josef Schellhorn (113/M)

Walter Schopf (115/M)

Johann Höfinger (111/M); Ulrike Weigerstorfer, Harry Buchmayr

Harald Jannach (118/M); Martina Diesner-Wais

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (120/M)

Hannes Weninger (116/M); Michael Pock

Mag. Michael Hammer (112/M); Werner Neubauer

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 18


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 4

Ausschüsse

Zuweisungen ...........................................................................................................  39, 81

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Asylchaos und kein Ende in Sicht – „Welcome to Austria?“ (5067/J/J) ..... 133

Begründung: Heinz-Christian Strache ....................................................................... 138

Bundesministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner ....................................................... 144

Debatte:

Mario Kunasek ............................................................................................................ 150

Otto Pendl ................................................................................................................... 153

Werner Amon, MBA ................................................................................................... 155

Mag. Alev Korun ......................................................................................................... 157

Christoph Hagen ........................................................................................................ 159

Dr. Nikolaus Scherak ................................................................................................. 162

Mag. Gernot Darmann ............................................................................................... 167

Angela Lueger ............................................................................................................ 168

Franz Leonhard Eßl .................................................................................................... 170

Mag. Albert Steinhauser ............................................................................................ 172

Dr. Kathrin Nachbaur ................................................................................................. 174

Mag. Christoph Vavrik ............................................................................................... 176

Werner Neubauer ....................................................................................................... 177

Nurten Yilmaz ....................................................................................................  180, 197

Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller .................................................................... 181

Dr. Walter Rosenkranz (tatsächliche Berichtigung) .................................................. 183

Dr. Harald Walser ....................................................................................................... 183

Mag. Alev Korun (tatsächliche Berichtigung) ............................................................ 184

Dr. Marcus Franz ........................................................................................................ 185

Mag. Dr. Matthias Strolz ............................................................................................ 186

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein ....................................................................... 188

Michael Ehmann ......................................................................................................... 190

Nikolaus Prinz ............................................................................................................. 191

Leopold Steinbichler .................................................................................................. 192

Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 194

Ing. Mag. Werner Groiß ............................................................................................. 196

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Grundversorgung in Bundeskompetenz – Ablehnung                                                    165, 197

Entschließungsantrag der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Unterbringung von Fremden in militärisch genutzten Kasernen (namentliche Abstimmung) – Ablehnung            179, 198

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Arbeitsmarktzugang für Asylwerber_innen – Ablehnung                                               195, 200

Verhandlungen

1. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1123/A(E) der Abge­ordneten Mag. Michael Hammer, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Bekräftigung der österreichischen Anti-Atompolitik anlässlich der „Tschernobyl“ und „Fukushima“ Jahrestage sowie über den


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Antrag 256/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung einer Temelín-Erweiterung und Abänderung des EURA­TOM-Vertrages (592 d.B.) ............... 40

Redner/Rednerinnen:

Johann Höfinger ........................................................................................................... 40

Hannes Weninger ......................................................................................................... 42

Werner Neubauer ......................................................................................................... 43

Matthias Köchl .............................................................................................................. 45

Ulrike Weigerstorfer ..................................................................................................... 47

Michael Pock ................................................................................................................. 48

Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ......................................................... 49

Johann Rädler .............................................................................................................. 51

Rudolf Plessl ................................................................................................................. 52

Mag. Christiane Brunner ............................................................................................. 53

Mag. Johannes Rauch ................................................................................................. 54

Entschließungsantrag der Abgeordneten Werner Neubauer, Johann Höfin­ger, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend NEIN ZU ATOM­KRAFTWERKEN IN GRENZNÄHE ÖSTERREICHS – Annahme (E 83) ......................................................................................................  44, 55

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kol­leginnen und Kollegen betreffend Überprüfung von Paks II auf Einhaltung von EU-Beihilfenrecht – Ablehnung  46, 55

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 592 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend die Bekräftigung der österreichischen Anti-Atompolitik an­lässlich der „Tschernobyl“ und „Fukushima“ Jahrestage (E 82) .............................................................................................................................. 55

Gemeinsame Beratung über

2. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1111/A(E) der Abge­ordneten Johann Höfinger, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betref­fend EU-weite Maßnahmen gegen die Umweltverschmutzung durch Mikroplastik (593 d.B.) ................................................... 55

3. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 471/A(E) der Abge­ordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Grenz­werte für Plastik im Abwasser (594 d.B.)                  55

Redner/Rednerinnen:

Mag. Christiane Brunner ............................................................................................. 55

Johann Höfinger ........................................................................................................... 57

Ulrike Weigerstorfer ..................................................................................................... 60

Hannes Weninger ......................................................................................................... 61

Michael Pock ................................................................................................................. 63

Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ......................................................... 64

Dipl.-Ing. Georg Strasser ............................................................................................. 66

Mag. Karin Greiner ....................................................................................................... 66

Walter Bacher ............................................................................................................... 67

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Umweltverschmutzung durch primäres und sekun­däres Mikroplastik – Ablehnung  61, 68

Entschließungsantrag der Abgeordneten Johann Höfinger, Hannes Wenin­ger, Michael Pock, Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Eliminierung von Verschmutzungen von Gewässern und Meeren durch primäres und sekundäres Mikroplastik sowie Erarbeitung einer Definition von Mikroplas­tik – Annahme (E 85) ......................................................................................................  59, 68


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 6

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 593 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend EU-weite Maßnahmen gegen die Umweltverschmutzung durch Mikroplastik (E 84) ................... 68

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 594 d.B. ....................................................... 69

Gemeinsame Beratung über

4. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 186/A(E) der Abge­ordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend gezielten Hu­musaufbau in österreichischen Böden (595 d.B.)        ............................................................................................................................... 69

5. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1023/A(E) der Abge­ordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Streichung der steuerlichen Begünstigung für Kohleverstromung (596 d.B.) ........................................................................................................................ 69

6. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1067/A(E) der Abge­ordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Blei im Trink­wasser“ (597 d.B.)                     69

Redner/Rednerinnen:

Rupert Doppler ............................................................................................................. 69

Norbert Sieber .............................................................................................................. 70

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ............................................................................. 71

Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger ................................................................................. 72

Ulrike Weigerstorfer ..................................................................................................... 73

Michael Pock ................................................................................................................. 74

Dr. Susanne Winter ...................................................................................................... 75

Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ......................................................... 77

Erwin Preiner ................................................................................................................ 78

Georg Willi .................................................................................................................... 79

Mag. Ruth Becher ........................................................................................................ 80

Gerhard Schmid ........................................................................................................... 80

Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 595, 596 und 597 d.B. ............................ 81

Zuweisung des Antrages 1023/A(E) an den Finanzausschuss ..................................... 81

Gemeinsame Beratung über

7. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den An­trag 1052/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt von Uhudler-Rebflächen (602 d.B.)                                                                                                              81

8. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den An­trag 1112/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kol­legen betreffend dauerhaften Erhalt des Uhudlers im Südburgenland (603 d.B.)                                                                                                                 82

Redner/Rednerinnen:

Rupert Doppler ............................................................................................................. 82

Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich .................................................................................. 82

Mag. Christiane Brunner ............................................................................................. 84

Erwin Preiner ................................................................................................................ 85

Rouven Ertlschweiger, MSc ....................................................................................... 87

Josef Schellhorn .......................................................................................................... 88

Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ......................................................... 89

Josef A. Riemer ............................................................................................................ 90

Cornelia Ecker .............................................................................................................. 92

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ............................................................................. 92


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 7

Marianne Gusenbauer-Jäger ...................................................................................... 94

Leopold Steinbichler .................................................................................................... 94

Andrea Gessl-Ranftl .................................................................................................... 96

Dr. Johannes Hübner ................................................................................................... 97

Entschließungsantrag der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Zukunftssicherung für Uhudler-Winzer – Ablehnung ..............................................  98, 99

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 602 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Erhalt von Uhudler-Rebflächen (E 86) ...................................................................................... 99

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 603 d.B. ....................................................... 99

Gemeinsame Beratung über

9. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regie­rungsvorlage (582 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeige­setz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Grundversor­gungsgesetz – Bund 2005 geändert werden (Fremdenrechtsänderungsge­setz 2015 – FrÄG 2015) (610 d.B.)                  99

10. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den An­trag 799/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend notwendige Verschärfungen des Asylwesens (611 d.B.) ...................................................................................................................... 100

11. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den An­trag 698/A(E) der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kampf gegen Schlepperkriminalität“ (612 d.B.)     ............................................................................................................................. 100

12. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den An­trag 1018/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Neuausschreibung der Rechtsberatung im österreichischen Asyl­verfahren (613 d.B.) ................................... 100

Redner/Rednerinnen:

Dr. Walter Rosenkranz ............................................................................................... 100

Mag. Michael Hammer ............................................................................................... 104

Mag. Alev Korun ......................................................................................................... 110

Otto Pendl ................................................................................................................... 114

Dr. Kathrin Nachbaur ................................................................................................. 116

Bundesministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner ....................................................... 118

Nikolaus Prinz ............................................................................................................. 120

Dr. Nikolaus Scherak ................................................................................................. 122

Ulrike Königsberger-Ludwig .................................................................................... 126

Rouven Ertlschweiger, MSc ..................................................................................... 129

Mag. Johannes Rauch ............................................................................................... 131

Josef Schellhorn ........................................................................................................ 132

Hannes Weninger ....................................................................................................... 132

Hermann Gahr ............................................................................................................ 200

Rudolf Plessl ............................................................................................................... 201

Nurten Yilmaz ............................................................................................................. 202

Entschließungsantrag der Abgeordneten Otto Pendl, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Berücksichtigung des Kindeswohls in Verfahren auf Zuerkennung des internationalen Schutzes – Annahme (E 87)                                                                                                     128, 204


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 8

Entschließungsantrag der Abgeordneten Rouven Ertlschweiger, MSc, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Einführung temporärer Grenzkontrollen und Aus­weitung des bestehenden Regelsystems“ (namentliche Abstimmung) – Ableh­nung ............................................................  130, 204

Annahme des Gesetzentwurfes in 610 d.B. ................................................................ 203

Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 611, 612 und 613 d.B. .......................... 204

Gemeinsame Beratung über

13. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regie­rungsvorlage (529 d.B.): Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slo­wakischen Republik, durch welchen der am 13. Februar 2004 unterzeichnete Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit geändert und ergänzt wird (614 d.B.) ........................... 206

14. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Re­gierungsvorlage (586 d.B.): Vertrag zwischen der Regierung der Republik Öster­reich und der Regierung der Italienischen Republik über die polizeiliche Zusam­menarbeit (615 d.B.) ................................................................. 206

Redner/Rednerinnen:

Mag. Wolfgang Gerstl ................................................................................................ 207

Anton Heinzl ............................................................................................................... 207

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein ....................................................................... 208

Genehmigung der beiden Staatsverträge in 614 und 615 d.B. .................................... 209

Gemeinsame Beratung über

15. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (563 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert wird (598 d.B.)                                                  210

16. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (456 d.B.): Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzuläs­sigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (599 d.B.) ...................................................................................................................... 210

Redner/Rednerinnen:

Wendelin Mölzer ......................................................................................................... 210

Elisabeth Hakel ........................................................................................................... 211

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ............................................................................ 211

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ................................................................................ 213

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ......................................................................................... 214

Dr. Marcus Franz ........................................................................................................ 215

Bundesminister Dr. Josef Ostermayer ................................................................... 216

Dr. Josef Cap .............................................................................................................. 218

Mag. Dr. Beatrix Karl ................................................................................................. 220

Mag. Ruth Becher ...................................................................................................... 221

Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller .................................................................... 221

Martina Diesner-Wais ................................................................................................ 222

Annahme des Gesetzentwurfes in 598 d.B. ................................................................ 223

Genehmigung des Staatsvertrages in 599 d.B. ........................................................... 223

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 Z 4 B-VG hinsichtlich 599 d.B.     224


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 9

Gemeinsame Beratung über

17. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (585 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesver­tragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesver­tragslehrpersonengesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleich­behandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsge­setz, das Bundesbahngesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundes­pensionsamtübertragungs-Gesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bun­des-Personalvertretungsgesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Mut­terschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Bezügegesetz, das Parla­mentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz, das Bundesbezügege­setz, das Klubfinanzierungsgesetz 1985, das Auslandszulagen- und ‑hilfeleis­tungs­ge­setz, das Einsatzzulagengesetz, das Militärberufsförderungsgesetz 2004, das Wehrgesetz 2001 und das Heeresgebührengesetz 2001 geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2015) (604 d.B.)                224

18. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (584 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Bundesbahnen (Bundesbahngesetz) geändert wird (605 d.B.) ............................................................ 224

19. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 197/A der Ab­geordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 27. Juni 1979 über das Dienstrecht der Beamten (Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979) geändert wird (606 d.B.)                                                                                                                                                                     224

20. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 898/A der Ab­geordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 29. Feber 1956 über die Bezüge der Bundesbeamten (Gehaltsgesetz 1956 – GehG) geändert wird (607 d.B.)                            224

21. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 145/A der Ab­geordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Landesvertragslehr­personengesetz 1966 und das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertrags­lehrpersonengesetz geändert werden (608 d.B.)                       224

22. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1015/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend legisti­sche und finanzielle Verantwortung für das Beamtenpensionsrecht im Sozialmi­nisterium (609 d.B.) ............................................ 225

Redner/Rednerinnen:

Christian Lausch ...............................................................................................  225, 256

Dr. Peter Wittmann .................................................................................................... 227

Mag. Daniela Musiol ................................................................................................... 229

Mag. Dr. Beatrix Karl ................................................................................................. 235

Christoph Hagen ........................................................................................................ 236

Otto Pendl ..........................................................................................................  239, 257

Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 240

Staatssekretärin Mag. Sonja Steßl ........................................................................... 242

Mag. Wolfgang Gerstl ................................................................................................ 244

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ......................................................................................... 248

Johann Singer ............................................................................................................ 249


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 10

Dr. Harald Walser ....................................................................................................... 250

Mag. Gertrude Aubauer ............................................................................................. 252

Mag. Dr. Matthias Strolz ............................................................................................ 252

Mag. Gerald Hauser ................................................................................................... 255

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Mag. Daniela Musiol, Christoph Hagen, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Ermöglichung der Aufnahme von Menschen ohne volle Handlungsfähig­keit in den öffentlichen Dienst – Ablehnung (namentliche Abstimmung)         227, 259

Entschließungsantrag der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbesserung der Personalsituation im Sinne einer wirkli­chen Gleichbehandlung ohne negative Auswirkungen“ – Ablehnung ................................................................................  238, 262

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Einführung eines Rahmenkollektivvertrages für an­gestellte Mitarbeiter_innen an Schulen inklusive Abschaffung des Lehrer_innen­dienstrechtes – Ablehnung ......................................................  254, 262

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 604 und 605 d.B. ......................................... 258

Kenntnisnahme der vier Ausschussberichte 606, 607, 608 und 609 d.B. ................... 262

23. Punkt: Dritte Lesung: Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag 674/A der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäfts­ordnungsgesetz 1975 geändert wird, sowie über den

Antrag 502/A der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird, und über den

Antrag 547/A der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsge­setz 1975 geändert wird (619 d.B.)                262

Annahme des Gesetzentwurfes in 619 d.B. in dritter Lesung ..................................... 263

Eingebracht wurden

Anträge der Abgeordneten

Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung des Zwangs zu Kontrolluntersuchungen für SexarbeiterInnen (1182/A)(E)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Qualitätsgütesiegel-Ge­setz“ (1183/A)(E)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einführung einer Quali­tätspartnerschaft für heimische Gastronomiebetriebe“ (1184/A)(E)

Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (1185/A)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einführung einer Quali­tätspartnerschaft für heimische Gastronomiebetriebe“ (1186/A)(E)

Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweisung von Bleirohren im Alt­baubestand (1187/A)(E)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 11

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung einer effizienten und effektiven Transparenzdatenbank (1188/A)(E)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 1 Charta der Grundrechte der Europäischen Union (1189/A)(E)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reformbedarf bei All-in Ver­trägen (1190/A)(E)

Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (1191/A)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prüfung eines Ausstiegs Ös­terreichs aus dem EURATOM-Vertrag ohne gleichzeitigen Austritt aus der Europäi­schen Union (1192/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für In­neres betreffend Asylchaos und kein Ende in Sicht – „Welcome to Austria?“ (5067/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für In­neres betreffend Ersatzfreiheitsstrafen für Verwaltungsstrafen (5068/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz be­treffend Unterhaltsvorschüsse in den Jahren 2013 und 2014 (5069/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Sprachförderkurse i.S.v. SchOG § 8e (5070/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend AMS-Budgetmittel und Kritik von Arbeiterkammer (5071/J)

MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Fi­nanzen betreffend Abschaffung bzw. Regulierung von Bargeldtransaktionen (5072/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend arbeitslose Ausländer mit Asylstatus (5073/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Zusatzmittel des Sozialmi­nisteriums für Entwicklungshilfe (5074/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Gesundheit betreffend Zusatzmittel des Sozialministeriums für Entwicklungshil­fe (5075/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend 212 000 zusätzliche ausländische Arbeitskräfte bis 2019 (5076/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit in Österreich 2010 bis 2015 (Konkretisierung) (5077/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Causa SPÖ-Genossin Eich­horn: Schadenersatz, Abfertigung, Luxuspension und sonstige Privilegien (5078/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 12

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz be­treffend Kindesentführungen in Österreich von 2012 bis 2014 (5079/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Krankheiten berechnen aus Gesundheitsdaten“ (5080/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, In­tegration und Äußeres betreffend den geplanten Militäreinsatz gegen Schlepper im Mit­telmeer (5081/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesvertei­digung und Sport betreffend den geplanten Militäreinsatz gegen Schlepper im Mittel­meer (5082/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend den geplanten Militäreinsatz gegen Schlepper im Mittelmeer (5083/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Millionenschaden durch Hagel in der Steiermark (5084/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesmi­nister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Widerspruchsausschuss in der PVA (5085/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Hinterbliebenen-Pensionen (5086/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesmi­nister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Vergabekommissionen im BMASK (5087/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend arbeitslose Ausländer mit Asylstatus (5088/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Aufsuchende Verbraucherbildung für MigrantInnen“ (5089/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, So­ziales und Konsumentenschutz betreffend die Frage, was die Steuerreform für Min­destpensionisten bringt (5090/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Frage, was die Steuerreform für Mindestpensionisten bringt (5091/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Auslandspensionen (5092/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend österreichische arbeitslose Arbeitnehmer im Aus­land (5093/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Fi­nanzen betreffend Staatssekretär Harald Mahrer und die inländische Lagerung des Goldes der Oesterreichischen Nationalbank (5094/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend versteckte Gebühren bei Online-Flugportalen (5095/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 13

Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Hubschrauberstützpunkt in Vomp (5096/J)

Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Verlängerung befristeter Führerscheine und die Dauer der Ausfertigung des amtsärztlichen Gutachtens (5097/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend nicht schulpflichtige außerordentliche Schüler (5098/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Mathematik-Zentralmatura und Studierfähigkeit (5099/J)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, So­ziales und Konsumentenschutz betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht in verschiedenen Institutionen im Jahr 2014 (5100/J)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, So­ziales und Konsumentenschutz betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht in den Bundesländern 2014 (5101/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Ablöse des Generalsekretärs des „König Abdullah Dialogzentrums“ KAICIID wegen demokratiefeindlicher Aussagen und Dialogunfähig­keit (5102/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Jugendliche in Untersuchungshaft (5103/J)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht in den Ministerien 2014 (5104/J)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend „Erlass zur Zwangssexualisierung von Kindern und Jugendli­chen“ (5105/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend „Repräsentationsausgaben der Bundesregierung“ (5106/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend „Repräsentationsausgaben der Bundesregierung“ (5107/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend „Repräsentationsausgaben der Bundesregierung“ (5108/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend „Repräsentationsausgaben der Bundesregierung“ (5109/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Repräsentationsausgaben der Bundesregierung“ (5110/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend „Repräsentationsausgaben der Bundesregierung“ (5111/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend „Repräsentationsausgaben der Bundesregierung“ (5112/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 14

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Reprä­sentationsausgaben der Bundesregierung“ (5113/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kul­tur, Verfassung und Medien betreffend „Repräsentationsausgaben der Bundesregie­rung“ (5114/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend „Repräsentationsausgaben der Bundesregierung“ (5115/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betref­fend „Repräsentationsausgaben der Bundesregierung“ (5116/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend „Repräsentationsausgaben der Bundesregierung“ (5117/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Repräsentationsausgaben der Bundesregierung“ (5118/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend „Repräsentationsausgaben der Bundesregierung“ (5119/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ge­sundheit betreffend unlautere Konkurrierung der niedergelassenen Vertragszahnärzte durch die Zahnambulatorien der Wiener Gebietskrankenkasse (5120/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ge­sundheit betreffend unlautere Konkurrierung der niedergelassenen Vertragszahnärzte durch die Zahnambulatorien der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (5121/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ge­sundheit betreffend unlautere Konkurrierung der niedergelassenen Vertragszahnärzte durch die Zahnambulatorien der Tiroler Gebietskrankenkasse (5122/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ge­sundheit betreffend unlautere Konkurrierung der niedergelassenen Vertragszahnärzte durch die Zahnambulatorien der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (5123/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ge­sundheit betreffend unlautere Konkurrierung der niedergelassenen Vertragszahnärzte durch die Zahnambulatorien der Salzburger Gebietskrankenkasse (5124/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ge­sundheit betreffend unlautere Konkurrierung der niedergelassenen Vertragszahnärzte durch die Zahnambulatorien der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (5125/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ge­sundheit betreffend unlautere Konkurrierung der niedergelassenen Vertragszahnärzte durch die Zahnambulatorien der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (5126/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ge­sundheit betreffend unlautere Konkurrierung der niedergelassenen Vertragszahnärzte durch die Zahnambulatorien der Kärntner Gebietskrankenkasse (5127/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ge­sundheit betreffend unlautere Konkurrierung der niedergelassenen Vertragszahnärzte durch die Zahnambulatorien der Burgenländischen Gebietskrankenkasse (5128/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2009 (5129/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 15

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2009 (5130/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2009 (5131/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2009 (5132/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Fami­lien und Jugend betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2009 (5133/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2009 (5134/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ge­sundheit betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2009 (5135/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2009 (5136/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2009 (5137/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2009 (5138/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2009 (5139/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2009 (5140/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2009 (5141/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2009 (5142/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2010 (5143/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2010 (5144/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2010 (5145/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2010 (5146/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 16

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Fami­lien und Jugend betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2010 (5147/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2010 (5148/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ge­sundheit betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2010 (5149/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2010 (5150/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2010 (5151/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2010 (5152/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend volksgruppenrelevante För­derungen im Jahr 2010 (5153/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2010 (5154/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2010 (5155/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend volksgruppenrelevante Förderungen im Jahr 2010 (5156/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Projekt Netzneutralität (5157/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Projekt EU-Datenschutzreform (5158/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Projekt Digitaler Binnenmarkt (5159/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Projekt VCÖ-Einkaufswege Check (5160/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Projekt Gefahr am Urlaubsort (5161/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Projekt Einlagensicherung Neu (5162/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Projekt Basiskonto-Umsetzung im Verbraucherzahlungs­kontenGesetz (5163/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Projekt Risikoempfinden in der Bevölkerung im Ver­gleich zu Expertenmeinungen (5164/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 17

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Inneres betreffend Hanfwandertag (5165/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend Beschädigung der Vereinstafel des Kulturvereins deutsch­sprachiger Frauen BRÜCKEN durch Vandalismus in Slowenien (5166/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Projekt Smartphone und Co: Contentdienste/wap-Bill­ing (5167/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betref­fend Arbeitseinsatz von Strafgefangenen in Liegenschaften des BMI (5168/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Kreditkartenabrechnung 2014 (5169/J)

Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Diskriminierung von Personen mit nicht voller Handlungsfähig­keit im öffentlichen Dienst (5170/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend vollständige Aufklärung in der BND-NSA-Affäre (5171/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Neubau der Österreichischen Botschaft in Berlin (5172/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Gefahr durch hormonwirksa­me Chemikalien (5173/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Übergriffe und sonstige strafrechtlich relevante Sachverhalte bei Gericht (5174/J)

Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend die personelle, arbeitsorganisatorische und infrastrukturelle Situation bei der Wiener Polizei (5175/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Import von Kürbiskernen zur Pro­duktion von „österreichischem“ Kürbiskernöl (5176/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend recht­liche Beurteilung und Konsequenzen für fehlende Wildschadensberichte seit dem Jahr 2011 (5177/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend: reduzierte Lebensraumsiche­rung in sehr armen Tälern mit meist überalterter Bevölkerung und in entlegensten alpi­nen Seitentälern? (5178/J)


 


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 18

09.05.33Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Doris Bures, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Dritter Präsi­dent Ing. Norbert Hofer.

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Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Herr Bundesminister! Ich wünsche Ihnen einen schönen guten Morgen und eröffne die 75. Sitzung des Nationalrates.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Antoni, Spindelberger, El Habbassi, BA, Mag. Lettenbichler, Mag. Ofenauer, Mag. Steinacker, Ing. Hackl, Hafenecker, MA, Ing. Hö­bart, Schimanek, Mag. Schrangl, Zanger, Mag. Jarmer und Wimmer.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Doris Bures: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertre­tung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:

Der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz wird durch den Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter vertreten.

Ferner gebe ich die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in ei­nem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, wie folgt bekannt:

Am Nachmittag wird der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Was­serwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter durch die Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner vertreten.

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Weiters gebe ich bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 10.15 Uhr live übertragen wird. ORF III wird diese Sitzung in voller Länge übertragen, wobei jener Teil der Sit­zung, der deutlich über 17 Uhr hinausgeht, zeitversetzt ab 23.30 Uhr gesendet wird.

09.07.16Fragestunde

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur Fragestunde.

Die Fragestellungen durch die Damen und Herren Abgeordneten werden von den bei­den Rednerpulten im Halbrund vorgenommen, die Beantwortung durch den Bundesmi­nister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom Rednerpult der Abgeordneten aus.

Für die Anfrage- und Zusatzfragesteller ist jeweils 1 Minute Redezeit vorgesehen. Die Beantwortung der Anfragen durch den Herrn Bundesminister soll 2 Minuten, jene der Zusatzfragen jeweils 1 Minute nicht übersteigen. Ich werde wenige Sekunden vor Ende der jeweiligen Redezeit darauf aufmerksam machen.

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nun zur 1. Anfrage, 114/M, jener des Herrn Ab­geordneten Preiner. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 19

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Der letzte Winter war sehr warm, den Bienenvölkern wurde daher sehr stark zugesetzt. Der Im­kerbund spricht von bis zu 70 Prozent Verlust an Bienenvölkern in ganz Österreich.

Weshalb wurde für das Forschungsprojekt „Zukunft Biene“, das von der TU Graz und der AGES durchgeführt wird, das Jahr 2017 für Ergebnispräsentationen festgelegt, ob­wohl aufgrund des österreichischen Pflanzenschutzmittelgesetzes das Verbot für die Verwendung dreier Neonicotinoide mit dem Jahr 2016 begrenzt ist? Wir im Nationalrat haben daher die Pflicht, 2016 über eine Verlängerung des Verbots der Verwendung der drei Neonicotinoide zu befinden.

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Die schriftlich eingereichte Anfrage, 114/M, hat folgenden Wortlaut:

„Warum wurde für das Forschungsprojekt ,Zukunft Biene‘, das von der TU Graz und der AGES durchgeführt wird, ein Zeitraum bis 2017 festgelegt, obwohl aufgrund des im österreichischen Pflanzenschutzmittelgesetz befristeten Verbots von drei Neonicotino­iden bereits früher, nämlich 2016, eine Entscheidungsgrundlage für die österreichische Politik erforderlich ist?“

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Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wir haben mit dem Dachverband der österreichischen Imker und den Bundesländern die Uni Graz mit der Durchführung des Forschungsprojekts „Zu­kunft Biene“ beauftragt, die Projektleitung liegt bei Univ.-Prof. Crailsheim. Es handelt sich um ein seriöses, wirtschaftliches Forschungsprojekt. Daher wurde die Laufzeit so festgelegt, dass tatsächlich fundierte Ergebnisse sichergestellt werden können, und das ist eben die Laufzeit bis 2017.

Ziel ist es, die Forschung in der Bienengesundheit in Österreich voranzutreiben und al­le Einflüsse auf Bienenvölker- und Bienenverluste zu eruieren. So sollen die Ursachen auf wissenschaftlicher Basis abseits von Vorurteilen identifiziert und belegt werden. Das Projekt leistet unbestritten einen wichtigen Beitrag dazu, dass Maßnahmen entwi­ckelt werden können, um in Zukunft Verluste zu reduzieren und den Gesundheitszu­stand der Bienenvölker zu verbessern.

Wir haben acht Module: von Wintersterblichkeit, Ursachenforschung zu Bienenvölker- und Bienenverlusten über Individuelle Schadtoleranz, Trachtpflanzendiversität bis hin zu Organisation und internationale Kontakte. Aber selbstverständlich wird es auch Zwi­schenberichte geben. Das sind Grundlagen für eine entsprechende Bewertung und Ana­lyse im Hinblick auf die Frage der Verlängerung des Moratoriums für Neonicotinoide.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Ich hoffe, dass dieser Zwischenbericht auch eine wichtige Grundlage für die Entscheidung hier im Nationalrat sein wird. Mit der Novelle des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2013 wurde, auch auf SPÖ-Initiative, das In-Ver­kehr-Bringen von Pestiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat hinsichtlich der Sikkation, al­so des Totspritzens von Getreide, verboten, soferne das Erntegut für Lebens- und Fut­termittelzwecke bestimmt ist.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 20

Welche Konsequenzen, Herr Minister, ziehen Sie aus der WHO-Studie, die den Pes­tizid-Wirkstoff Glyphosat als möglicherweise krebserregend auch für den Menschen einstuft?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Es ist so, dass diese jüngste Beurteilung der IARC die kan­zerogene Wirkung von Glyphosat nicht verneint, sondern möglich erscheinen lässt. Das steht ein bisschen im Widerspruch zu bisherigen Studien der WHO, in denen Gly­phosat als unbedenklich eingestuft wurde. Aber selbstverständlich wird das sehr ernst genommen, auch in der entsprechenden Beurteilung auf EU-Ebene, etwa der EFSA, und selbstverständlich auch auf Ebene des Bundesamtes für Ernährungssicherheit. (Bei­fall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Winter.

 


Abgeordnete Dr. Susanne Winter (FPÖ): Guten Morgen, Frau Präsidentin! Herr Mi­nister, darf ich Sie fragen, sind Sie heute zufällig durch das Summen einer Biene mun­ter geworden, die sich auf Ihre Fensterbank gesetzt hat? Wenn ja, dann sind Sie einem ganz besonderen Vorgang unterlegen. Ich fürchte, in Zukunft wird es unter Umständen nicht mehr so sein. Ich denke, dass heutzutage eher die Überschrift gilt: Bienen ster­ben wie die Fliegen. Wie können wir unseren Bienen helfen?

Ich möchte diese Worte auch noch mit einem Zitat von Albert Einstein untermauern: „Wenn die Biene einmal von der Erde verschwindet, hat der Mensch nur noch vier Jah­re zu leben. Keine Bienen mehr, keine Bestäubung mehr, keine Pflanzen mehr, keine Tiere mehr, kein Mensch mehr.“

Meine Frage dazu: Die Grünen haben Anfang April ein hervorragendes 10-Punkte-Pro­gramm herausgegeben. Werden Sie sich diesem in Ihren Überlegungen zum Schutz der Bienen nähern? Die EU gibt ja auch Ende Mai eine Bewertung über Neonicotinoide heraus. Werden Sie dann handeln und unter Umständen ein weiteres Verbot durch ei­ne Verordnung aussprechen?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Frau Abgeordnete, Ihre Frage, ob ich heute in der Früh von einer Biene aufgeweckt worden bin, muss ich verneinen. Ich bin von meinen beiden Söhnen aufgeweckt worden. Aber ich kann Ihnen unmittelbar in diesem Zusammen­hang berichten, dass vorgestern meine Frau von einer Wespe gestochen wurde und dadurch aufgeweckt worden ist. Das Fluginsekt ist tatsächlich bei uns im Garten sehr stark vertreten.

Konkret zu Ihrer Frage, was das Projekt Bienenschutz insgesamt anlangt: Das nehmen wir in unserem Ressort sehr ernst. Ich denke auch, das Programm, das Sie angespro­chen haben, das 10-Punkte-Programm der Grünen enthält sehr viele Elemente, die
wir auch in unser Forschungsprojekt einfließen lassen. Wie gesagt, uns ist der Erhalt
der Bienenvölker sehr wichtig. Mein Ziel ist es, dass wir – wir liegen derzeit bei 380 000 Bienenvölkern, wir waren da schon einmal stärker, wir hatten schon über 400 000 Bienenvölker in Österreich – in vier Jahren diese Grenze von 400 000 wieder überschreiten.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister, Sie haben ja das 10-Punkte-Programm der Grünen zu den Bienen schon angesprochen. Wir berufen uns da auf europäische und internationale Studien. So ist


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auch die Erkenntnis von Forschern aus Großbritannien gekommen, im Fachblatt „Nature“ nachzulesen, dass Bienen Neonicotinoide sehr wohl erkennen können, diese sogar lieben beziehungsweise solche Pflanzen ansteuern und damit besondere Gefahren verbunden sind. Ebenso hat das EU-Wissenschaftsnetzwerk EASAC festgestellt, dass durch den Pestizideinsatz in Zukunft ein Bestäubungsdefizit in der Landwirtschaft droht.

Meine Frage an Sie daher: Werden Sie das österreichische Neonicotinoide-Verbot, das ja im Herbst 2016 ausläuft, verlängern beziehungsweise jetzt, schon im Sommer 2015, auf europäischer Ebene für die Verlängerung des zweijährigen europäischen Morato­riums eintreten?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Auf den Pakt für die Biene habe ich schon Bezug genom­men. Ich denke, dass in diesem Pakt die robusten Bienen, die Zucht der robusten Bie­nen, der widerstandsfähigen Bienen vor allem gegenüber der Varroamilbe ganz beson­ders bedeutsam ist. Wir haben da ein Programm für die Apis mellifera mellifera nigra, die Schwarze Alpenbiene, die nördlich der Alpen beheimatet ist, die gegen die Varroa­milbe besonders widerstandsfähig ist. Da ist, glaube ich, eine der Hauptursachen in den letzten zwei Wintern gelegen, dass sowohl die Restentmilbung als auch die Haupt­entmilbung nicht stattgefunden hat. Deswegen waren die Schäden durch die Varroa­milbe besonders groß. Wir setzen besonders auf die Robustheit, eben durch die Stär­kung der etwas verdrängten Apis mellifera mellifera nigra. Das ist ein Schwerpunkt die­ses Forschungsprojekts.

Was die Frage zur Verlängerung des Moratoriums anbelangt, denke ich, dass wir hier auf der Ebene der EFSA die wissenschaftliche Beurteilung der Neonicotinoide abwar­ten und dann sicherlich eine gemeinsame Einschätzung im Umweltausschuss vorneh­men sollen.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur 2. Anfrage, 110/M, jener des Herrn Abgeordneten Auer. – Bitte.

 


Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Bundesminister, das österreichische Pro­gramm Ländliche Entwicklung wurde als Erstes von 118 EU-weit von der Europäischen Kommission genehmigt. Dazu ist Ihnen zu gratulieren, dafür ist Ihnen auch zu danken. Auch die Abwicklung der erforderlichen Sonderrichtlinie wurde implementiert, sodass das Programm nun in die Umsetzungsphase treten kann.

Meine Frage lautet:

110/M

„Welche Schwerpunkte werden Sie, Herr Bundesminister, in dieser neuen Periode set­zen, um das Potenzial des Programms Ländliche Entwicklung zu entfalten und die im Programm festgelegten Ziele in ökonomischer, ökologischer und gesellschaftspoliti­scher Sicht zu erreichen?“

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Es ist richtig, dass unser Programm vor Weihnachten als Erstes von insgesamt 118 eingereichten Programmen genehmigt wurde. Phil Hogan, der EU-Agrarkommissar, hat unser Programm als vor­bildlich bezeichnet. Der ländliche Raum ist ja tatsächlich ein wichtiger Lebens-, Wirt­schafts- und auch Erholungsraum.


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Wir haben es bewusst so ausgerichtet, dass wir das Programm für den ländlichen Raum in ökonomischer, ökologischer und sozialer Hinsicht stärken wollen, also im Sin­ne der Nachhaltigkeit. Die wichtigsten Punkte sind natürlich die umweltgerechte Land­wirtschaft mit dem Schwerpunkt der Stärkung des biologischen Landbaus. Da haben wir Mittel für die Unterstützung von 97 Millionen € pro Jahr auf 115 Millionen € pro Jahr, also in Summe über die Periode 800 Millionen €, vorgesehen. Die Erzielung ma­ximaler Umweltwirkung mit Fokus auf Biodiversität, Klimaschutz, Bodenschutz und Wasserschutz ist ein Schwerpunkt. In ökonomischer Hinsicht ist es insbesondere das Anregen regionaler Wertschöpfung und die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplät­zen im ländlichen Raum.

Als Beispiel möchte ich insbesondere die Investitionsförderung hervorheben. Da haben wir die Mittel um 25 Prozent aufgestockt, um die Hebelwirkung auch zu nutzen für die Wertschöpfung im ländlichen Raum, die Standortsicherung nicht nur der landwirtschaft­lichen Betriebe, sondern auch der kleinen und mittleren Unternehmen im ländlichen Raum, die von diesen Mitteln – 860 Millionen € über die Periode – auch profitieren kön­nen.

Ganz wichtig ist mir auch die Umweltwirkung von solchen Investitionen. Eine neue Maßnahme betrifft die sozialen Dienstleitungen im ländlichen Raum, wofür wir insge­samt 136 Millionen € vorgesehen haben. Das sind aus meiner Sicht die wichtigsten Schwerpunkte in diesem Zusammenhang. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Bundesminister, Sie haben zu Recht auf die Bedeutung dieses Programmes, auch über die Landwirtschaft hinausgehend, hinge­wiesen. Können Sie vielleicht ein wenig genauer erläutern, wie das Programm Ländli­che Entwicklung zur wirtschaftlichen Entwicklung der Regionen beiträgt?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Wir haben das Wirtschaftsforschungsinstitut mit der Ex-post-Evaluierung und auch mit der laufenden Evaluierung des letzten Programms beauf­tragt. Das war ja auch die Grundlage für die entsprechende Festsetzung der neuen Schwerpunkte. Mit dem Programm 2007–2013 wurden auf Grundlage dieser Studie tatsächlich 30 000 Arbeitsplätze im nicht-landwirtschaftlichen Bereich direkt aus der ländlichen Entwicklung geschaffen.

Das betrifft insbesondere die Wertschöpfungskette, Wettbewerbsfähigkeit der Landwirt­schaft und der vor- und nachgelagerten Bereiche. Die Be- und Verarbeitung landwirt­schaftlicher Produkte sichert Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Vor allem auch die Energiewende ist ein wichtiger Schwerpunkt, die Nutzung regionaler Biomasse ist ge­rade auch im Sinne des Klimaschutzes ein wichtiger Ansatzpunkt in diesem Zusam­menhang. Gerade LEADER schafft eben auch Arbeitsplätze im ländlichen Raum, nicht unmittelbar in Verbindung mit der Landwirtschaft.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Knes.

 


Abgeordneter Wolfgang Knes (SPÖ): Guten Morgen, Herr Bundesminister! Es sollen alle Menschen, die in den ländlichen Regionen wohnen, vom Programm für ländliche Entwicklung profitieren. Zur nachhaltigen Entwicklung wurden von der europäischen Gesetzgebung lokale Aktionsgruppen entwickelt.

Welche strategischen Schwerpunkte zu diesen gibt es, und mit welchen finanziellen Mitteln sind sie dotiert? Und vor allem: Wann werden diese Mittel für eine wirklich nach­haltige regionale Entwicklung freigegeben?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 



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Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Die Hauptpunkte sind hier sicher die Themen Klimaschutz, Umweltschutz insgesamt. Wir schaffen ja auch gerade mit LEADER entsprechende Green Jobs, das ist unbestritten. Das Thema Klimaschutz ist ein wichtiger Schwer­punkt in diesem Zusammenhang, Investitionen im ländlichen Raum insgesamt, und natürlich alle Fragestellungen, die mit der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der klei­nen und mittleren Unternehmen im ländlichen Raum zusammenhängen.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur 3. Anfrage, 117/M, jener des Herrn Abgeordneten Walter Rauch. – Bitte.

 


Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesmi­nister! Sie sagten, es sei kein guter Tipp, TTIP zur Katastrophe zu erklären. Die Land­wirte in Österreich sehen das etwas anders, sie sehen eine große Gefahr in diesem Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA. Die Landwirtschaft in Öster­reich leidet bereits jetzt unter einem massiven Preisdruck, sowohl bei den konven­tionellen Produkten als auch im Biobereich.

Ich finde es auch bezeichnend, dass die Vertreter der Landwirtschaftskammer und des Bauernbundes sich für TTIP aussprechen. Da sieht man, wie weit die Bauernvertreter bereits von der Basis entfernt sind.

Meine Frage lautet:

117/M

„Wie planen Sie, die österreichischen Bauern und deren Konsumenten wirksam vor Chlorhühnern, Hormonschweinen und Genmais zu schützen, zumal die ÖVP-Regie­rungsmitglieder und Bauernvertreter TTIP klar befürworten?“

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Rauch! Ich habe mich von Anfang an dafür eingesetzt, dass die für Österreich wichtigen Interessen im Verhand­lungsmandat für die Europäische Kommission klar zum Ausdruck gebracht werden – ich nenne es die roten Linien –, und diese sind auch so verankert. (Zwischenruf bei der FPÖ sowie des Abg. Pirklhuber.)

Das EU-Verhandlungsmandat wurde deshalb eindeutig und unmissverständlich auf ös­terreichisches Verlangen so festgelegt, dass das Recht der Vertragsparteien zur Fest­legung von Standards, das sogenannte Right to Regulate, unberührt bleibt. Das hat uns auch Kommissarin Malmström bei unserem jüngsten Besuch mit Vizekanzler Rein­hold Mitterlehner bestätigt. Das bedeutet, dass jeder Vertragspartner weiterhin das Schutzniveau, die eigene Gesetzgebung, insbesondere für den Bereich Gesundheit, Sicherheit, Konsumenten, ArbeitnehmerInnen, auch Umweltschutz und Lebensmittel­standards nach eigenem Ermessen festlegen kann. Die europäischen Standards kön­nen damit gesichert bleiben und durch TTIP nicht abgesenkt oder ausgehebelt werden.

Alle Vereinbarungen müssen mit dem EU-Rechtsbesitzstand beziehungsweise den na­tionalen Gesetzen der EU-Mitgliedstaaten im Einklang stehen. (Zwischenruf des Abg. Darmann.) Eine Änderung europäischer beziehungsweise österreichischer Standards kann nur durch den jeweiligen Gesetzgeber erfolgen. (Abg. Darmann:  muss es ja runterlesen, weil es sonst nicht glaubwürdig ist!) Daran wird sich auch durch TTIP nichts ändern, deswegen ist es auch kein guter Tipp, TTIP zur Katastrophe zu erklären. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Wir kennen das Ergebnis noch nicht, und am Ende des Tages muss man das Abkommen bewerten. (Zwischenrufe der Ab­geordneten Pirklhuber und Belakowitsch-Jenewein.)


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Und ich bin sicher, wenn das Abkommen gut ausverhandelt wird – und ich habe bei Phil Hogan, dem Agrarkommissar, und auch bei Kommissarin Malmström ein gutes Gefühl, dass das möglich ist (Zwischenruf des Abg. Neubauer) –, dann wird man am Ende des Tages das Ergebnis beurteilen können, und dann wird man beurteilen, ob man das Abkommen als positiv ansehen kann oder nicht. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Walter Rauch.

 


Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Zwischen Katastrophe und Maßnahmen, die man ergreifen muss, ist insgesamt, glaube ich, ein weiter Weg. Aber wie werden Sie oder wie wollen Sie dem Preisverfall der landwirt­schaftlichen Produkte in Österreich entgegenwirken?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Ich habe darauf hingewiesen, wenn das Abkommen gut ver­handelt wird, dann gibt es für österreichische Agrarprodukte, für europäische Agrarpro­dukte jedenfalls auf dem US-Markt wesentlich bessere Chancen als umgekehrt. Es ist einfach auch in den USA die Nachfrage nach hohen Qualitäten, lebensmittelsicheren Qualitäten größer als umgekehrt in Europa die Nachfrage nach Chlorhühnern, nach Hor­monrindfleisch. (Abg. Neubauer:  Monsanto! – Abg. Belakowitsch-Jenewein:  Groß­konzerne!) Und deswegen bin ich überzeugt davon, dass die Chancen, die sich durch so ein Abkommen bieten, tatsächlich auch genutzt werden können. (Abg. Pirklhuber: Auf welche Kosten? – Abg. Kitzmüller: Glauben Sie denn, was Sie da erzählen? – Ruf bei den Grünen: Der Siegeszug der Waldviertler wurst in Kalifornien !)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur 4. Anfrage, 119/M, jener der Ab­geordneten Mag. Brunner. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Um jetzt zu meiner Frage überzuleiten: Ich glaube nicht, dass das Hin- und Herschiffen von Lebensmitteln ein Ziel sein sollte, gerade, wenn wir uns die Klimaschutzbilanz an­schauen. Österreich ist ja bekanntermaßen leider Klimaschutz-Schlusslicht in der Euro­päischen Union, das heißt, wir haben viele Maßnahmen zu setzen. Das strukturelle Problem in Österreich ist ja auch, dass Sie zwar zuständig sind, aber nicht alle Kompe­tenzen im Klimaschutzbereich haben. Es gibt kein Umwelt- und Energieministerium in Österreich, deswegen war es uns Grünen im Rahmen der Verhandlungen des Energie­effizienzgesetzes auch ganz besonders wichtig, Ihnen, dem Umweltministerium, dem Umweltminister Energiekompetenzen zu geben, um die Klimaschutzziele zu erreichen.

Meine Frage an Sie ist daher:

119/M

„Wie werden Sie Ihre neue Kompetenz in Energieeffizienzfragen nutzen, um Österreich endlich auf Klimaschutzkurs zu bringen?“

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrte Frau Abgeordnete Brunner, wie Sie richtig fest­gestellt haben, wurde das Energieeffizienzgesetz letztes Jahr hier im Hohen Haus auch mit den Stimmen Ihrer Fraktion beschlossen. Federführend zuständig ist da der Wirtschaftsminister als Energieminister, und natürlich ist die Kooperation insbesondere auch mit dem Umweltminister in Fragen der Energieeffizienzpolitik von großer Bedeu­tung für die Klimaschutzpolitik.


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Mit der Beauftragung der Energieagentur als Monitoringstelle wurde ein wichtiger Schritt gesetzt. Ich gehe davon aus, dass die anstehenden Arbeiten hinsichtlich des Aufbaus der technischen und organisatorischen Strukturen für dieses Monitoring und die Evaluierung angelaufen sind. In weiterer Folge steht nun die Festlegung der Richtlinien der Monitoringstelle beziehungsweise des Methodendokuments für Energieeffizienz­maßnahmen an. Diese Aufgabe gemäß Energieeffizienzgesetz hat das Wirtschaftsmi­nisterium im Einvernehmen mit dem Sozial- und dem Umweltministerium wahrzuneh­men.

Natürlich stehe ich als Umweltminister dafür ein, dass die Aspekte des Klimaschutzes, die enorm wichtig sind, bestmöglich Berücksichtigung finden. Die Regelungen schaffen für die verpflichteten Energieversorger sowie für die Konsumenten und die Wirtschaft Rechtssicherheit bei der Bewertung von Maßnahmen, ohne einen unverhältnismäßigen Aufwand zu verursachen, so wie es dem Geist des Energieeffizienzgesetzes ent­spricht. In einem weiteren Schritt wird dann auch der Aufbau einer eigenen Förder­schiene im Rahmen der Umweltförderung im Inland gemeinsam mit dem Wirtschafts­ministerium vorbereitet.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Brunner.

 


Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Minister, Ihre Schilderungen sind mir natürlich bekannt, weil wir das hier im Parlament ja genau so beschlossen und Ihnen diesen Auftrag mitgegeben haben. (Ruf bei der ÖVP: Warum fragen Sie dann?) Meine konkrete Frage an Sie war ja, wie Sie diese Kompetenz, die wir Ihnen gegeben haben, nutzen werden, weil das Gesetz ja auch darauf abzielt, eben nicht nur Ener­gieeffizienz, sondern auch Klimaschutz zu erfüllen und erneuerbare Energien besser zu bewerten als fossile.

Daher noch einmal meine konkrete Frage: Werden Sie Ihre im Energieeffizienzgesetz verankerte Einvernehmenskompetenz dazu nutzen, dass besonders klimaschutzwirk­same Maßnahmen in der Energieversorgung höher bewertet werden als eben zum Beispiel reine Endenergieeinsparungen? Eine Möglichkeit wäre eine Faktorlösung, also eine höhere Bewertung von CO2-Einsparungen. Werden Sie sich dafür einsetzen, wann machen Sie es und wie?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrte Frau Abgeordnete Brunner, selbstverständlich werde ich mich bestmöglich dafür einsetzen, und Sie sehen an der Energiebilanz Ös­terreich 2014, dass wir in der Stärkung der erneuerbaren Energieträger – was ein sehr wichtiger Ansatzpunkt zur Klimaschutzpolitik ist – bereits sehr erfolgreich waren. Die Energiebilanz weist einen deutlichen Rückgang des energetischen Endverbrauchs auf und zeigt vor allem im Bereich der fossilen Energieträger Reduktionen – bei der Stein­kohle ein Minus von 18 Prozent, bei Koks ein Minus von 26 Prozent, bei Heizöl ein Mi­nus von 30 Prozent und bei Gasöl für Heizzwecke ein Minus von 11 Prozent.

Sie sehen, sogar vor Wirksamwerden des Energieeffizienzgesetzes konnten wir durch segensreiches Wirken des Umweltministers diese Reduktionen zuwege bringen. (Bei­fall bei der ÖVP. – Abg. Kogler: Ministerium für Erdöl und Monsanto! – Ruf bei der ÖVP: Guten Morgen, Kogler!)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur 5. Anfrage, 109/M; das ist jene des Abgeordneten Steinbichler. – Bitte.

 


Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister, nach deinem verständlicherweise sehr verhaltenen Auftritt am Sonntag in der Sendung „Im Zentrum“ zum Thema TTIP, wo man gespürt hat, dass das Herz et-


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was anderes empfindet, als der Mund spricht, hast du zwar die roten Linien angespro­chen ... (Abg. Grillitsch: Was war das verhalten?) – Fritz, das musst du selber beur­teilen, aber du als ehemaliger Viehzüchter müsstest das noch wissen.

Diese Sendung war übrigens sehr interessant. Der oberösterreichische Landesrat Strugl hat gesagt, ohne TTIP verlieren wir den Anschluss. Du hast in der Sendung zwar von roten Linien gesprochen, du hast aber auch davon gesprochen, dass man bei der Be­völkerung die Sehnsucht und den Wunsch nach Informationen über Identität und Her­kunft der Lebensmittel spürt.

Meine Frage ist konkret: Wäre es nicht gerade in Zeiten von internationalen Diskus­sionen über internationale Freihandelsabkommen, in Zeiten der internationalen Waren­ströme – derzeit haben wir die ägyptischen Bioerdäpfel auf dem heimischen Markt – unabdingbar notwendig, dass wir sofort das österreichische Qualitätsgütesiegel-Gesetz umsetzen, und warum wird das von deiner Seite nicht forciert?

*****

Die schriftlich eingereichte Anfrage, 109/M, hat folgenden Wortlaut:

„Aus welchen Gründen verweigert sich das BMLFUW seit Jahren, ein Nachfolgegesetz für die ausgelaufene Gütezeichen-Verordnung zu schaffen beziehungsweise einem sol­chen zuzustimmen, wodurch staatlich anerkannte Gütezeichen geregelt werden können?“

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Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Steinbichler! Bereits im Jahr 2007 wurde im Rahmen der AMA-Gesetz-Novelle im Hinblick auf das Auslaufen der Gütezeichenverordnung eine neue Rechtsgrundlage für die AMA-Gütezeichen ge­schaffen. Damit wurde die Fortführung der AMA-Gütezeichen über das Jahr 2009 hi­naus sichergestellt.

Ich zitiere aus dem damals beschlossenen, nach wie vor geltenden Gesetz: „Im Rah­men der Maßnahmen gemäß Abs. 1 wird die AMA ermächtigt, Richtlinien für die Ver­gabe und Verwendung von Gütezeichen zur Kennzeichnung qualitativ hochwertiger land­wirtschaftlicher Erzeugnisse und daraus hergestellter Erzeugnisse festzulegen.“

Das AMA-Gütesiegel sichert Herkunft, sichert Qualität und die erforderlichen Kontrol­len. Es bietet den Konsumentinnen und Konsumenten die erforderliche Transparenz, um bewusste Entscheidungen treffen zu können. Das AMA-Gütesiegel wird aus die­sem Grunde auch von den Verbrauchern außerordentlich hoch geschätzt und weist ei­nen sehr hohen Bekanntheitsgrad auf. Aus meiner Sicht besteht daher keine Not­wendigkeit, zusätzliche neue, gesetzlich anerkannte Gütesiegel zu schaffen, weil wir da­mit nur zur Verwirrung beitragen würden.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Steinbichler.

 


Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Das war nicht die Antwort, Herr Minister, denn meine Frage war eine andere, zielte nicht auf eine Auskunft über das AMA-Gütesiegel, aber wir können das ohnehin im Rahmen eines Tagesordnungspunk­tes eingehender diskutieren.

Ich wollte eigentlich wissen, warum du das österreichische Qualitätsgütesiegel-Gesetz, das in diesem Haus seit 2008 vertagt wird, nicht unterstützt – aber das diskutieren wir dann bei den Tagesordnungspunkten 6 und 7.


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Zusatzfrage: Herr Minister, du hast bei der Sendung „Im Zentrum“ auch angesprochen, dass TTIP die Chance wäre, die österreichischen Bioprodukte auf dem amerikanischen Markt anzubieten. Es ist doch hinlänglich bekannt, dass wir gerade im Biobereich, im gewerblichen Vermarktungsbereich, sage ich einmal, 80 Prozent Import haben.

Welche Produkte möchtest du dort anbieten? Wie kannst du einem Bauernhof Preise garantieren, wenn, wie wir wissen, die aktuelle Situation auf den Bauernhöfen von der Einkommensseite her katastrophal ist – egal, ob Schweinepreis, Milchpreis, alle Preise dort sind im Fallen –, und wenn, wie wir wissen, solche Exporterlöse, wie wir sie derzeit haben, erzielen? Für ein Kilogramm besten Qualitätskäse bekommen wir in Rumänien 1,25 € und in Ungarn 2,25 €. Da wissen wir, welche katastrophalen Auswirkungen das auf den Bauernhof hat.

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Grundsätzlich ist neben dem Heimmarkt der Exportmarkt außerordentlich wichtig für die österreichische Landwirtschaft, Lebensmittelwirtschaft, weshalb wir uns gerade auch aufgrund der Russland-Krise letztes Jahr bemüht haben, zusätzliche neue Drittlandmärkte zu finden. Und das ist tatsächlich gelungen: Der agra­rische Außenhandel hat sich im Jahr 2014 trotz der sehr schwierigen Wirtschafts­bedingungen positiv entwickelt, weist immerhin ein Plus von 2,4 Prozent gegenüber 2013 auf, trotz des Wegfalls des so wichtigen Marktes in Russland.

Wir haben ganz bewusst die Exportoffensive mit einem Vorziehen unserer Tätigkeiten gestärkt, wobei insbesondere die Türöffnerfunktion da zum Ausdruck kommt. Sie ken­nen meinen Bericht über die die Reise nach Südkorea und China und die entspre­chenden Bemühungen, diese Märkte für unsere Produkte auch zu öffnen. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)

Ich denke, da sind wir durchaus erfolgreich, und das ist für die Landwirtschaft und für die Lebensmittelwirtschaft außerordentlich wichtig. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Grillitsch.

 


Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Herr Bundesminister, ich bin dir sehr dankbar, dass du aufgrund deiner langjährigen Erfahrung in Brüssel auch bei diesen internatio­nalen Verhandlungen betreffend TTIP wirklich ein Schutzfaktor für die Interessen Ös­terreichs bist, insbesondere für den ländlichen Raum, aber vor allem auch für die bäu­erlichen Betriebe, damit das auch in Zukunft gewährleistet werden kann, was die Kon­sumenten sich wünschen, nämlich nachvollziehbare, transparente Produktion in Öster­reich. – Herzlichen Dank dafür. (Abg. Neubauer – in Richtung ÖVP, eine entsprechen­de Handbewegung andeutend –: Klatschen!)

Meine Damen und Herren! Verehrter Herr Bundesminister! Die Bäuerinnen und Bauern in Österreich sind sehr fleißige Menschen. Täglich sind sie für 20 Millionen Tiere ver­antwortlich, sie bewirtschaften ihre Höfe nachhaltig, nun leiden sie aber sehr unter dem Einfuhrverbot nach Russland.

Ich frage Sie daher: Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um auch entsprechende Drittlandmärkte wahrzunehmen?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Grillitsch! Wie vorhin be­reits erwähnt, wir haben ganz bewusst im Vorjahr gemeinsam mit der Wirtschafts­kammer Österreich, mit der AMA-Marketing, mit dem Fachverband für Lebensmittel­industrie und auch dem Bundesministerium für Gesundheit, der Veterinärverwaltung,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 28

und mit der Landwirtschaftskammer Österreich die Exportinitiative entwickelt, die wich­tigsten Zielmärkte neu definiert, bewusst auch die entsprechenden Stakeholder mit an den Tisch geholt.

Es ist sehr wichtig, diese Drittlandmärkte außerhalb der Europäischen Union ganz ge­zielt zu bearbeiten. Ich werde im September in den USA sein, später noch, im Novem­ber, in Japan, weil das extrem wichtige Märkte sind. Die USA beispielsweise sind jetzt schon unser wichtigster Drittlandmarkt – sehr ausbaufähig. Vor allem die Bereiche Kä­se, Milchprodukte und Wein sind die Hauptschwerpunkte in den USA, wo wir gerade vor dem Hintergrund der Euro-Dollar-Parität gegenüber der Schweiz derzeit im Wettbe­werbsvorteil sind, und diesen Vorteil müssen wir für die heimische Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft nutzbar machen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur 6. Anfrage, 113/M; das ist jene des Abgeordneten Schellhorn. – Bitte.

 


Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Frau Präsident! Herr Minister! Ich beziehe mich jetzt auf den Klimawandel: Die heimische Land- und Forstwirtschaft ist da auch extrem betroffen. Sie gilt aber neben Industrie und Verkehr auch als Verursacher, Emit­tent, etwa wegen der Produktion des Treibhausgases Methan, vor allem beim Verdau­ungsprozess von Vieh, und wegen der Ausbringung von Mist und Gülle, aber auch durch die Stickstoffoxyde aus den mineralischen Stickstoffdüngern.

Meine Frage lautet daher:

113/M

„Welche Maßnahmen werden Sie, Herr Bundesminister, setzen, damit auch die öster­reichische Land- und Forstwirtschaft zur Erreichung der auf nationaler und EU-Ebene festgelegten Klimaschutzziele beiträgt?“

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schellhorn! Der Entwurf für ein abgestimmtes Maßnahmenprogramm des Bundes und der Länder nach dem Klimaschutzgesetz in der zweiten Umsetzungsstufe 2015 bis 2018 zur Erreichung der Ziele 2020 wird demnächst dem Nationalen Klimaschutzbeirat und dem Nationalen Kli­maschutzkomitee vorgelegt. Bereits bestehende Maßnahmen aus der Vorperiode wer­den aufrechterhalten, sind also nicht ausgelaufen, sondern wirken weiter, werden ver­stärkt und ergänzt.

Im Sektor Landwirtschaft sind zahlreiche Maßnahmen im Bereich Tierhaltung, Dün­gung, Gülle-Management und -Lagerung, Ausweitung des Biolandbaus, Mechanisie­rung und Bodenbearbeitung erarbeitet worden. In der Landwirtschaft geht es darum, die Emissionen von Methan, wie Sie es richtig gesagt haben, und vor allem Stick­stoffmonoxid aus der Tierhaltung und aus der Anwendung von Wirtschaftsdüngern und Mineraldüngern sowie Kohlendioxid aus der maschinellen Bewirtschaftung zu vermei­den.

Die Umsetzung erfolgt bereits 2015, überwiegend im Rahmen des aktuellen Pro­gramms für ländliche Entwicklung 2014 bis 2020, über das ich vorhin schon gespro­chen habe, und der erlassenen Sonderrichtlinien. So gesehen ist das Programm für ländliche Entwicklung auch ein wirklich extrem effizientes Klimaschutzprogramm.

Die Finanzierung erfolgt gemeinsam durch Mittel von Bund, Ländern und der Europäi­schen Union. Es handelt sich um ein Bündel von Ansätzen, wie emissionsreduzierende Unterstützungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen der landwirtschaftlichen Betriebsbe-


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ratung, Demonstrations- und Informationsmaßnahmen, um Flächenprämien, wie zum Bespiel das Agrar-Umweltprogramm oder Biolandbau, um Projektförderungen im Be­reich Investitionen, Zusammenarbeit, Innovationspartnerschaft, aber auch um Förde­rung von klimaschutzrelevanten landwirtschaftlichen Forschungsprojekten.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Sehen Sie hier den österreichischen Wald als mögliches Depot einer CO2-Senke, um auch diese Bilanz verbessern zu können, oder wie betrachten Sie diese Situation?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Der österreichische Wald ist die wichtigste Klimasenke, und das ist selbstverständlich auch Teil unserer Waldstrategie und der forstwirtschaftlichen Maßnahmen im Rahmen des ländlichen Entwicklungsprogramms.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur 7. Anfrage, 115/M; das ist jene des Herrn Abgeordneten Schopf. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Herr Minister, guten Morgen! Im Tätigkeitsbe­richt der AMA-Marketing für das Geschäftsjahr 2013 wurde die Zahl der Vor-Ort-Kon­trollen, aber auch sämtlicher Produktanalysen vermerkt, nicht aber – und das war ein Problem –, zu welchen Ergebnissen diese Kontrollen und Analysen geführt haben. Die­se Informationslücke konnte bereits durch eine parlamentarische Anfrage meinerseits weitestgehend geschlossen werden.

Die konkrete Frage an Sie, Herr Minister: Inwieweit wird in Zukunft die AMA-Marketing versuchen, genau diese Informationen in den künftigen Tätigkeitsberichten zu vermer­ken? In welcher Form, in welcher Art und Weise werden wir in Zukunft derartige Infor­mationen bekommen, werden sie im Bericht verankert sein?

*****

Die schriftlich eingereichte Anfrage, 115/M, hat folgenden Wortlaut:

„Welche Ergebnisse brachten die Vor-Ort-Kontrollen und Analysen der AMA-Marketing GesmbH im Geschäftsjahr 2013 und inwiefern werden diese Daten im Tätigkeitsbericht des nächsten Jahres der AMA-Marketing GesmbH bereits enthalten sein?“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Der Tätigkeitsbericht der AMA-Marketing GesmbH wurde 2015 erstmals dem Nationalrat für das Geschäfts­jahr 2013 übermittelt. Es sollen damit Offenheit und Transparenz betreffend die Tätig­keit der AMA-Marketing GesmbH zum Ausdruck gebracht werden. Wir haben ja eine umfassende Diskussion abgeführt.

Rund 43 000 landwirtschaftliche Erzeuger, etwa 1 900 Be- und Verarbeitungsbetriebe und Handelsunternehmen einschließlich selbständiger Kaufleute sowie rund 1 300 Re­staurants nehmen an den Programmen teil. Zur Überwachung der Anforderungen der diversen Richtlinien fanden im Berichtszeitraum mehr als 15 000 Vor-Ort-Kontrollen und zirka 10 000 Produktanalysen statt. Die Ergebnisse der Vor-Ort-Kontrollen und Analysen der AMA-Marketing GesmbH im Geschäftsjahr 2013 im Detail darzulegen


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würde den Umfang dieser Fragestunde sprengen. Daher erlaube ich mir, auf die so­eben erfolgte Beantwortung der von Ihnen, Herr Abgeordneter Schopf, eingebrachten parlamentarischen Anfrage 4192/J zu verweisen.

Je nach Schwere der Abweichungen werden unterschiedliche Korrekturmaßnahmen gesetzt und eingefordert. Beanstandungen führten zur Einforderung von Korrekturmaß­nahmen, zur Verhängung von Nachkontrollen und Konventionalstrafen. Gravierende Beanstandungen zogen den Ausschluss aus den AMA-Programmen nach sich bezie­hungsweise wird durch eine Sperre temporär das Recht zur Nutzung der AMA-Zeichen entzogen. Im Tätigkeitsbericht 2014 werden die Daten, wie bei der Behandlung im Aus­schuss für Land- und Forstwirtschaft des Nationalrats auch zugesagt, bereits enthalten sein.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur 8. Anfrage, 111/M; das ist jene des Abgeordneten Höfinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Herr Bundesminister! Es wurde in Österreich immer schon großes Augenmerk auf den Gewässerschutz und die Gewässergüte ge­legt, und wir haben diesbezüglich international auch sehr gute Werte, auf die man ei­gentlich sehr stolz sein kann. Trotzdem ist in der letzten Zeit das Thema Mikroplastik im Wasser zusehends in den Blickpunkt gelangt, auch was die Donau betrifft.

Meine Frage: Welche Maßnahmen gibt es, um die Gewässergüte der Donau zu erhal­ten beziehungsweise gegen Mikroplastik vorzugehen?

*****

Die schriftlich eingereichte Anfrage, 111/M, hat folgenden Wortlaut:

„Welche Maßnahmen wurden und werden gesetzt, um die Verunreinigung der Donau durch Mikroplastik zu thematisieren beziehungsweise zu reduzieren?“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Mikroplastik kann einer­seits aus Produkten stammen, denen es absichtlich beigesetzt wurde, eben als Füll­stoff zum Beispiel, andererseits kann es auch aus größeren Kunststoffobjekten entste­hen, die sich im Laufe der Zeit zu Mikroplastik zersetzen.

Ich habe im Frühjahr 2014 eine umfassende Sonderuntersuchung zum Thema Plastik in der Donau eingeleitet. Die Ergebnisse wurden ja auch im Umweltausschuss vom Umweltbundesamt präsentiert, und es wurden auch die entsprechenden Schlussfolge­rungen diskutiert.

Österreich hat, und das zeigt dieses Ergebnis, ein vorbildlich funktionierendes Abwas­serreinigungs- und Abfallwirtschaftssystem. Es gibt aber selbstverständlich auch Hand­lungsbedarf. Deswegen haben wir ein Zehn-Punkte-Maßnahmenprogramm ausarbei­ten lassen, welches am 12. März 2015 vorgestellt wurde. Es enthält ein Bündel von Maß­nahmen auf nationaler und auf EU-Ebene, die zur Eliminierung der Plastik- und Mikro­plastikverschmutzung in Gewässern beitragen können. Wir brauchen EU-weit einheit­liche Messmethoden und Standards, um zu einer vergleichbaren Datenlage zu kom­men. Die Methoden, die vom UBA für diese Sonderprüfung entwickelt wurden, sind einzigartig, da sind wir sicher Vorreiter.


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Weitere wichtige Maßnahmen sind beispielsweise die Umsetzung der EU-Plastiksa­ckerl-Richtlinie, der Mikroplastikausstieg bei Kosmetika und Reinigungsmittel, bewusst­seinsbildende Maßnahmen bis hin zum Pakt „Zero Pellets Loss“, den wir mit der Kunststoffindustrie festgelegt haben. Diesbezüglich wurde auch ein Entschließungsan­trag im Umweltausschuss angenommen.

Auf Initiative meines Ressorts hat darüber hinaus am 11. und 12. Mai 2015 eine Mi­kroplastikkonferenz in Brüssel stattgefunden, an der ich selbst teilgenommen habe. Gemeinsam mit VertreterInnen der Industrie, dem Netzwerk der Europäischen Umwelt­agenturen, der Europäischen Kommission, mit NGOs und anderen Mitgliedstaaten, insbesondere den Niederlanden, haben wir konkrete Schritte zur Eliminierung der Mi­kroplastikverschmutzung diskutiert.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Herr Bundesminister! Die Donau ist Lebens­ader und Lebensraum, natürlich auch von vielen Tieren. Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um den Fischbestand in der Donau zu sichern und nachhaltig zu gewährleisten?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Gerade der fischökologische Zustand der Donau ist uns sehr wichtig, den lassen wir uns sehr angelegen sein. Um diesen Zustand zu verbes­sern, werden insbesondere drei Schwerpunkte gesetzt. Erstens: die Verbesserung der Lebensräume durch Ufer-Renaturierungen. Zweitens: die Anbindung von Auen und Altarmen. Drittens: die Wiederherstellung der Durchgängigkeit bei Querbauwerken, Stich­wort „Fischaufstiegsanlagen“.

Ich möchte nur einige Maßnahmen, die schon konkret umgesetzt werden, beispielhaft nennen: das LIFE-Projekt „Vernetzung Donau–Ybbs“, die Verbesserung der Huchen­bestände, die Aufschüttung von Schotterbänken in der Stauwurzel des Kraftwerks Melk, wo wir insbesondere für die Kieslaicher strömungsberuhigte Zonen schaffen, die Schaffung eines Nebenarmes in der Stauwurzel des Kraftwerkes Abwinden-Asten, Renaturierung der Donau in der Ottensheimer Marktau, Schotter-/Sandbänke und Flach­wasserzonen, am Unterlauf der Traisen entsteht derzeit zwischen Traismauer und Zwen­tendorf eine neue, lebendige Auenlandschaft, in der Wachau die Vernetzung mit den Zubringern, Schaffung von Nebenarmen, Aufschüttung von Schotterinseln et cetera.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Weigerstorfer.

 


Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Bundesmi­nister! Sie haben sich ja dankenswerterweise auf EU-Ebene im Umweltrat für ein Ver­bot von Mikroplastik eingesetzt. Warum haben wir es noch nicht geschafft, auf natio­naler Ebene die Vorreiterrolle zu übernehmen und ein Verbot durchzusetzen?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Ich glaube, gerade bei der Donau ist es so augenscheinlich, dass das ein grenzüberschreitendes Thema ist. Die Donau, die ja in das Schwarze Meer entwässert, mit 14 Anrainerstaaten, zeigt, dass es wichtig ist, grenzüberschrei­tende und vor allem EU-weit einheitliche Regelungen zu schaffen. Für diese Bewusst­seinsbildung war die Konferenz in Brüssel Anfang Mai mit hochrangigen Vertretern aus Industrie, UNEP, EU-Institutionen ein sehr wichtiger Ansatzpunkt. Umweltkommissar Vella hat insbesondere auch auf das gesundheitliche Gefahrenpotenzial hingewiesen.

Wir konnten mit dieser Konferenz das Bewusstsein schaffen, dass auf europäischer Ebene eine Initiative notwendig ist, um da ein gemeinsames Vorgehen sicherzustellen. Das ist gelungen.

 



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Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Buchmayr.

 


Abgeordneter Harry Buchmayr (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Öster­reich ist Vorreiter bei der Entwicklung der Probennahme für Mikroplastik. Mikroplastik wird unterteilt in Primär- und Sekundärmikroplastik. Wie ist nun die Zusammensetzung des Mikroplastiks in der Donau, wenn das Wasser quasi die Grenze Österreichs pas­siert, und wie ist die Zusammensetzung des Mikroplastiks, das in Österreich hinzu­kommt?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Es würde wahrscheinlich den Rahmen sprengen, die Details der Analyse zum Beispiel des Umweltbundesamtes hier in einer Minute auszuführen, aber ich stelle dem Hohen Haus selbstverständlich gerne diese Ergebnisse zur Verfü­gung.

Den größten Anteil macht sicherlich das Mikroplastik aus, das aus Plastik entsteht, das aus Littering entsteht. Das ist mit Sicherheit der Fall. Wobei in diesem Zusammenhang vor allem eine Bewusstseinsbildung notwendig ist, denn mit Bewusstseinsbildung kann man im Bereich des Litterings am meisten zur Reduktion beitragen.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur 9. Anfrage, 118/M, das ist jene des Herrn Abgeordneten Jannach. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Es geht jetzt um die Veröffentlichung der Wildschadensberichte. Wir wissen ja, dass es einen großen Konflikt zwischen den Waldbesitzern und den Jägern gibt, und wir haben ein Forstgesetz, das genau festlegt, dass der Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft – und das sind Sie, Herr Minister – jährlich einen Bericht über die Wildscha­densproblematik in Österreich zu veröffentlichen hat.

Im Jahr 2011 wurde der letzte Bericht, nämlich für das Jahr 2010, veröffentlicht, und seither wurde, seit vier Jahren, kein Bericht veröffentlicht. Wir haben auf diesen Miss­stand hingewiesen, und plötzlich gab es drei Wildschadensberichte in einem. Nichts­destotrotz ist das ein Gesetzesbruch, Herr Minister – Sie sind ja für das Jahr 2014 verantwortlich –, denn es wurde für das Jahr 2013 kein Bericht veröffentlicht, und Ihr Vorgänger hat auch keinen diesbezüglichen Bericht veröffentlicht.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass laut Wildschadensbericht 2010, das ist der letzte regulär veröffentlichte Bericht, 58 Millionen Festmeter Schaden durch Schälen von Wild angerichtet wurden.

Herr Minister, warum hat das so lange gedauert, und sehen Sie hier keinen Gesetzes­bruch durch Ihr Ministerium und durch Sie?

*****

Die schriftlich eingereichte Anfrage, 118/M, hat folgenden Wortlaut:

„Welche Maßnahmen und Konsequenzen setzen Sie angesichts des aufgedeckten Bruchs des § 16 Abs. 6 Forstgesetz hinsichtlich der jahrelangen Nichtveröffentlichung der Wildschadensberichte?“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wie ich bereits im Aus-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 33

schuss für Land- und Forstwirtschaft am 6. Mai berichtet habe, werden die Wildscha­densberichte 2011, 2012 und 2013 auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht. Dort sind nun alle Wildschadensberichte ab dem Berichtsjahr 2002 abrufbar.

Die gemeinsame Veröffentlichung der letzten drei Berichte ist in der Tatsache begrün­det, dass Erhebungen über Wildschäden und Wildeinfluss aus Kosten- und praktischen Gründen nur mehrjährig gemacht werden können. So wurden in die zuletzt veröffent­lichten Wildschadensberichte die 2014 veröffentlichten Ergebnisse der letzten dreijäh­rigen Erhebungsrunde des Österreichischen Wildeinflussmonitorings eingearbeitet.

Das Ministerium wird, so die gesetzlichen Rahmenbedingungen dies weiterhin vorse­hen, selbstverständlich unter meiner Verantwortung künftig jährlich Wildschadensbe­richte veröffentlichen. Ich habe – und das möchte ich betonen – für das erste Jahr mei­nes Wirkens, das Jahr 2014, zeitgerecht in diesem Jahr meinen Bericht vorgelegt und die Vorberichte auch eingeschlossen. Dabei ist jedoch schon zu beachten, dass die zu­grunde liegenden bundesweit verfügbaren Datensätze über die Wildschadenssituation, nämlich die Ergebnisse aus der österreichischen Waldinventur und des Wildeinfluss­monitorings, auf mehrjährigen Erhebungszyklen beruhen, weshalb ich es als sinnvoll erachten würde, eine mehrjährige Phase der Berichterstattung vorzusehen. Ich werde einen entsprechenden Vorschlag für eine allfällige Veränderung des Forstgesetzes in diesem Zusammenhang vorlegen. – Vielen Dank. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das war nicht die Frage!)

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Herr Minister, das ist Ihre Interpretation. Wir se­hen ganz klar, dass aufgrund der großen Schäden, die durch den Bericht 2010 aufge­zeigt wurden, die Jagdlobby massiv Einfluss genommen hat. Ich erinnere nur daran, dass zum Beispiel einer Ihrer Vorgänger der Landesjägermeister in Niederösterreich ist, nämlich Herr Josef Pröll, und die Jagdlobby hat natürlich kein Interesse, dass die Wildschadensberichte veröffentlicht werden.

Nichtsdestotrotz haben Sie eine falsche Auskunft gegeben. Sie sind im Jahr 2014 als Minister dafür zuständig gewesen und hätten den Bericht des Jahres 2013 veröffent­lichen müssen. Das haben Sie nicht getan.

Sie als Minister verlangen von jedem Bürger Gesetzestreue, vor allem von den Bauern, und Sie als Minister müssten eigentlich als Vorbild vorangehen. Wir erwarten daher, dass Sie die Konsequenzen ziehen, und daher meine Zusatzfrage: Herr Minister, wann beziehungsweise werden Sie aufgrund dieses Gesetzesbruchs zurücktreten? (Heiter­keit bei der ÖVP. – Abg. Rädler: Da musst du selber lachen! – Ruf bei der ÖVP: Scherz­küberl!)

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter: nein!

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Diesner-Wais. (Zwi­schenrufe bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Jannach: Er hat sich Bedenkzeit erbeten! – Hei­terkeit. – Bundesminister Rupprechter: Ich möchte !)

Herr Bundesminister, entschuldigen Sie, ich habe geglaubt, die Frage ist beantwortet (Abg. Jannach: Das war ein eindeutiges Ja!), aber wenn Sie noch eine Ergänzung ha­ben. – Bitte. (Anhaltende Zwischenrufe.)

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter (fortsetzend): Ich darf festhalten, damit das auch im Protokoll wiedergegeben ist, die Antwort war ein Nein. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Diesner-Wais.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 34

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Un­sere Wälder sind wichtig für Mensch und Tier. Ein gutes Zusammensein und Zusam­menspiel zwischen Jägern und Waldbesitzern ist besonders wichtig.

Wie stellen Sie die Biodiversität in Zukunft in unseren österreichischen Wäldern sicher?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, zur Sicherstellung der na­türlichen Vielfalt in den heimischen Wäldern wurde das Österreichische Waldökologie­programm entwickelt, in einem fachübergreifenden Dialog unter Beteiligung von Bund, Ländern, Nichtregierungsorganisationen, Waldbesitzern und Waldnutzern. Dabei wur­de ein umfangreicher Katalog von Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen Wertes der Waldökosysteme erarbeitet.

Zur Umsetzung der konkreten Maßnahmen wurden im Programm der Verordnung über die Förderung der ländlichen Entwicklung von 2014 bis 2020 jährlich 4 Millionen € zur Verfügung gestellt. Besonderer Wert wird dabei auf eine gute partnerschaftliche Zu­sammenarbeit zwischen Forstbereich und Naturschutz gelegt. Die Freiwilligkeit der Umsetzung der Maßnahmen soll im Einklang mit den ordnungspolitischen Vorgaben und dem Abgeltungsprinzip erfolgen.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur 10. Anfrage, 120/M, das ist jene des Abgeordneten Dr. Pirklhuber. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Herr Minister hat heute wieder TTIP kleingeredet, und ich muss schon sagen, die Gefahren, die durch TTIP drohen, kann und sollte man kei­neswegs verharmlosen. Insbesondere dann, Herr Minister, wenn Gesetze so, wie im Zusammenhang mit dem Wildschadensbericht aufgezeigt, vollzogen werden, droht tat­sächlich ein gewaltiger Dammbruch.

Wir wissen, dass TTIP die regulatorische Kooperation ermöglichen würde. Das bedeu­tet, dass Konzerne auf die Gesetzgebung in Europa direkt Einfluss nehmen könnten.

Gerade in einem der sensibelsten Bereiche, Herr Bundesminister, in der gentechnik­freien Landwirtschaft, haben wir einen großen Durchbruch erreicht, nämlich die euro­päische Regelung im März 2015, die Opt-out-Regelung. Diesen Erfolg, Herr Minister, haben wir, die Zivilgesellschaft, gemeinsam mit vielen Regionen, Parlamenten und auch Ihrem Beitrag – keine Frage – erreicht. Und jetzt geht es darum, dieses Selbst­bestimmungsrecht der gentechnikfreien Regionen auch in Österreich sauber zu imple­mentieren.

Daher meine Frage:

120/M

„Bis wann werden Sie dem Nationalrat ein mit den Ländern akkordiertes Gentechnik­anbau-Verbotsgesetz vorlegen, das alle rechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpft, um den Anbau von Gentechnikpflanzen national zu untersagen?“

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Ja, sehr geehrter Herr Abgeordneter, wie Sie richtig festge­stellt haben, ist es uns gelungen, letztes Jahr beim Umweltministerrat im März diesen Durchbruch zu erzielen, sodass es diesen Vorschlag betreffend, der ja mehrere Jahre blockiert war, auf Ebene des Rates tatsächlich im Juni zu einer Beschlussfassung ge-


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kommen ist und zwischenzeitlich auch gemeinsam mit dem Europäischen Parlament noch eine Verbesserung gelungen ist. Da konnten wir dieses Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten durchsetzen, und ich bin sehr froh darüber.

Die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie ist zurzeit in Finalisierung. Ich habe meinen Vorschlag für ein Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz, mit dem ein einheitliches Vorgehen aller Bundesländer, die ja federführend zuständig sind, sichergestellt werden soll, bereits in Begutachtung geschickt. Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für die Er­lassung der Anbauverbote ja verfassungsgemäß bei den Ländern. Die von mir vorge­schlagene Koordination durch den Bund wird durchaus mehrheitlich begrüßt. Dies be­kräftigt mich, das Gesetz in den Nationalrat zur Beschlussfassung einzubringen.

Ein gemeinsames Bund-Länder-Komitee soll die Abstimmung von Grundsatzfragen der österreichischen Gentechnikpolitik in Agrar- und Umweltbelangen sowie die Entwick­lung von Strategien zur weiteren Sicherstellung der Gentechnikfreiheit in Österreich vornehmen. Die Länder werden ihre Gentechnik-Vorsorgegesetze dort, wo es erforder­lich ist, anpassen, um die Anbauverbote entsprechend umzusetzen.

Ich lade alle im Nationalrat vertretenen Parteien ein, mich in diesem Bestreben zu un­terstützen, und ich zähle sehr auf die grüne Fraktion.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Minister, Sie haben mich angesprochen: Selbstverständlich können Sie auf eine konkrete Initiative der Grü­nen zählen. Wir werden heute einen Initiativantrag zu einem einheitlichen Vorgehen betreffend Gentechnikanbauverbote in Österreich einbringen, weil es notwendig ist, dass es eine zuständige Bundesstelle gibt, und das ist aus unserer Sicht das Bun­desministerium für Gesundheit, wie auch bisher schon, aber in enger Zusammenarbeit mit Ihnen, Herr Bundesminister, und auch in enger Zusammenarbeit mit den einzelnen Bundesländern.

Daher noch einmal mein Hinweis an Sie und meine Frage: TTIP ist auch die Gefahr im Bereich der Gentechnikgesetzgebung in Europa, nicht so sehr, was die einzelnen Ge­setze selbst betrifft, aber was Druck bedeutet auf die Zulassung von Gentechnikpflan­zen, nämlich die Beschleunigung der Zulassung, und auch was die Frage von Grenz­werten und weiteren Maßnahmen in der Gentechnikvorsorge betrifft.

Welche Schritte haben Sie bisher in Ihrem Ministerium geprüft, um die Gefahren für die Gentechnikfreiheit in Österreich durch TTIP zu evaluieren?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Der Vollständigkeit halber, weil Sie es auch angesprochen haben, halte ich fest: Es ist es richtig, dass das Bundesministerium für Gesundheit das Gentechnikgesetz auch als Regierungsvorlage schon eingebracht hat, um das Opt-out, das im Selbstbestimmungsrecht in der Richtlinie vorgesehen ist, umzusetzen. Das wird ja dann auch gemeinsam in die parlamentarische Behandlung gehen, und das ist ein wichtiger Bestandteil der Umsetzung unseres Selbstbestimmungsrechtes.

Insgesamt ist derzeit für 2015 keine Gefahr in Verzug, weil keine neuen GVO-Kons­trukte zur Verfügung stehen, sodass wir für die Umsetzung des Anbauverbotes Zeit haben. Und die Gefahr des Aushebelns der nationalen oder auch der europäischen Gesetzgebung ist dann nicht gegeben, wenn das Prinzip des „right to regulate“ im entsprechenden TTIP-Abkommen umgesetzt ist. Wenn das der Fall ist – und das ist unsere Forderung, und Frau Kommissarin Malmström hat uns versichert, dass das um­gesetzt wird –, dann besteht diese Gefahr tatsächlich nicht.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur 11. Anfrage, 116/M, das ist die des Herrn Abgeordneten Weniger. – Bitte, Herr


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Abgeordneter.

 


Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Herr Bundesminister! In Österreich werden nach wie vor täglich fast 20 Hektar wertvoller Boden verbaut. Wir haben deshalb im Arbeitsübereinkommen der Bundesregierung bis 2018 konkrete Maßnahmen zur Lin­derung der Bodennutzung vereinbart, und zwar wissend, dass das natürlich eine Kom­petenz der Länder ist.

Meine Frage lautet:

116/M

„Da wir dringend konkrete Maßnahmen zur Verhinderung der voranschreitenden Bo­denversiegelung und Zersiedelung brauchen, möchte ich Sie fragen, wie weit die Vor­bereitungsarbeiten in diesem Bereich gediehen sind.“

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wie Sie richtig dargestellt haben, ist Raumplanung Länderkompetenz. Wirksame Möglichkeiten zur Verhinderung der voranschreitenden, besorgniserregenden Bodenversiegelung und Zersiedelung ha­ben daher primär die Länder und in der Umsetzung die Gemeinden auf Basis des Bau­rechts vorzunehmen. Materiell rechtlich liegen nur einzelne sektorale Planungskompe­tenzen beim Bund, und die Koordination der Raumordnung und Regionalpolitik liegt gemäß dem Bundesministeriengesetz beim Bundeskanzleramt, das auch als Träger der Geschäftsstelle der Österreichischen Raumordnungskonferenz ÖROK fungiert.

Die Reduktion des Bodenverbrauchs ist nicht nur für mein Ressort ein wichtiges Ziel, und zwar unter anderem aus Gründen der Ernährungssicherheit, des Naturgefahren­managements, der Klimawandelanpassungsstrategien, der Energieeffizienz und der CO2-Vermeidung. In den letzten Jahren wurden umfassende Aktivitäten gesetzt. So wurde zum Beispiel 2013 das Handbuch „Tools der Energieraumplanung“ von meinem Ressort herausgegeben, im März 2014 folgte die Bodencharta des BMLFUW, und im Dezember 2014 wurde eine Arbeitsgruppe für Bodenfruchtbarkeit und Bodenschutz ge­meinsam mit der Landesagrarreferentenkonferenz gegründet.

Im Jänner 2015 hat mein Ressort eine beim Umweltbundesamt angesiedelte und von der Europäischen Energieagentur ausgeschriebene Studie mit dem Titel „European Topic Center on Urban, Land and Soil Systems“ auf drei Jahre kofinanziert. Im Jänner 2015 erfolgte eine Energieraumplanung unter Führung des BMLFUW, und am 6. März 2015 setzte ich den Bodenverbrauch auf die Tagesordnung des Umweltrates.

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Weninger stellt keine Zusatzfrage.

Herr Abgeordneter Pock möchte eine Zusatzfrage stellen. – Bitte.

 


Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Frau Präsidentin! Guten Tag, Herr Minister! Auch meine Frage bezieht sich auf die Raumordnung. Wie Sie wissen, hat sich die Bundesregierung bereits seit 2002 Ziele gesetzt, um den Flächenverbrauch von da­mals 25 Hektar pro Tag auf 2,5 Hektar pro Tag zu reduzieren. Das ist bis heute nicht gelungen. Wir versiegeln und verbrauchen derzeit jährlich die Fläche der Stadt Salz­burg, und das kann sich nicht mehr auf viele Jahre ausgehen.

Meine Frage lautet daher: Nachdem die letzten eineinhalb Dekaden nicht zum ge­wünschten Ziel geführt haben: Ist es für Sie vorstellbar, dass Sie die Raumordnung stärker in die Bundeskompetenz ziehen, um die Zersiedelung tatsächlich zu stoppen?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Dem Voranschreiten der


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Bodenversiegelung und des Lebensraumverlustes sowie der Zerschneidung entgegen­zuwirken ist in erster Linie eine Frage der gemeinsamen Anstrengungen aller Gebiets­körperschaften, Institutionen sowie Flächennutzerinnen und -nutzer, und aus meiner Sicht erst nachgeordnet eine Frage der Kompetenzverlagerung.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur 12. Anfrage, 112/M, das ist die des Herrn Abgeordneten Mag. Hammer. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Herr Bundesminister, im heurigen Jahr jährt sich die nukleare Katastrophe von Tschernobyl zum 29. Mal und die von Fuku­shima zum vierten Mal. Beide Ereignisse hatten langfristige und weitreichende Auswir­kungen auf das Leben hunderttausender Menschen.

Daher meine Frage:

112/M

„Welche Maßnahmen setzen Sie, Herr Bundesminister, beziehungsweise werden von der Bundesregierung gesetzt, um die AKW-kritische Haltung Österreichs glaubwürdig zu untermauern?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Anti-Atompolitik ist für mich ein wirkliches Herzensanliegen. Bereits 1978 war ich noch als Mittelschüler in der Anti-Zwentendorf-Volksbewegung aktiv, und bezüglich Anti-Atompolitik besteht aus meiner Sicht ein gesamtösterreichischer Konsens auch hier im Hohen Haus, den es mit Nachdruck zu unterstützen gilt.

Die Katastrophe von Tschernobyl und die Katastrophe von Fukushima haben die ös­terreichische kernenergiekritische Position in dramatischer Weise bestätigt. Einige Staaten in Europa haben daraus gelernt und werden nun die Kernenergienutzung be­enden. Andere halten bedauerlicherweise nach wie vor unbeirrt daran fest.

Aus meiner Sicht müssen wir daher zwei Dinge tun, nämlich auf eine dauerhafte Ver­besserung im Bereich der nuklearen Sicherheit drängen und zum anderen Überzeu­gungsarbeit leisten. – Seit meinem Amtsantritt haben wir eine Machbarkeitsstudie zu einem EU-weiten Atomausstieg gemeinsam mit einer NGO, einer Nichtregierungsorga­nisation, vorgenommen, die den Titel trägt: „Phase out of Nuclear Power in Europe. – From Vision to Reality“.

Diese Studie wurde veröffentlicht, und wir haben vor Kurzem ein wissenschaftliches Symposium zum Thema „Energieunion ohne Kernenergie“ bei mir im Ressort unter Teilnahme der luxemburgischen Umweltministerin Carole Dieschbourg abgehalten, die ab Juli auch die Vorsitzende des Umweltministerrates sein wird.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Medienberichten zufolge sind die För­derung von Nuklearprojekten durch den Europäischen Fonds für strategische Investi­tionen ebenso wie staatliche Beihilfen für das Atomprojekt Hinkley Point in Großbri­tannien noch nicht vom Tisch.

Wie ist der diesbezügliche Stand der Dinge, beziehungsweise welche Maßnahmen un­ternehmen Sie, um die Förderung von Atomkraft durch EU-Mittel oder EU-Entschei­dungen zu verhindern?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr


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Bundesminister.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Die Verhandlungen zum EFSI befinden sich derzeit in der Trilog-Phase. Gemeinsam mit unseren Verbündeten in dieser Frage, Deutschland und Luxemburg, arbeiten wir daran, die Förderung von Nuklear-Projekten durch den Fonds zu unterbinden. Wir werden dieses Thema auch nächste Woche beim deutschspra­chigen Umweltministertreffen in Vaduz zur Sprache bringen. Wir haben uns natürlich sehr klar gegen den Einsatz von EFSI-Mitteln für die Förderung von Atomstrom ausge­sprochen. Das hat der Bundeskanzler auch im Europäischen Rat ganz deutlich ge­macht.

Betreffend Hinkley Point C ist die Vorbereitung der Nichtigkeitsklage, wie von mir an­gekündigt, weit fortgeschritten. Der Entwurf befindet sich derzeit im Feinschliff. Die Klage wird fristgerecht voraussichtlich Ende Juni, Anfang Juli eingebracht. – Luxem­burg hat übrigens angekündigt, sich einer Nichtigkeitsklage Österreichs auch anzu­schließen.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Neubauer.

 


Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Guten Mor­gen, sehr geehrter Herr Bundesminister! Österreich ist von zahlreichen grenznahen Atomkraftwerken umgeben, und diese stellen seit Jahren natürlich eine entsprechende Gefährdung für die österreichische Bevölkerung dar.

Gerade das Kernkraftwerk Temelín hat mittlerweile über 200 Störfälle zu verzeichnen, und deshalb ist die Gefahr gerade für die niederösterreichische oder oberösterreichi­sche Bevölkerung eminent groß. Seit etwa drei Jahren gibt es Pläne, auch Atom­restmülllager zu errichten und auch die Atomreaktoren des Atomkraftwerks Temelín auf drei und vier zu erweitern.

Meine Frage deshalb an Sie: Sind Sie in den letzten zwei, drei Jahren mit Ihrem Amts­kollegen der Tschechischen Republik ins Einvernehmen getreten, um die entspre­chenden Fragen zu klären, was nun tatsächlich auf die österreichische Bevölkerung zukommt?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wir bedauern das Festhal­ten der tschechischen Regierung am Ausbau der Kernenergie. Im April 2014 hat der tschechische Energiekonzern und Betreiber des Kraftwerks Temelín die Ausschreibung zum Ausbau des Kraftwerks Temelín zurückgezogen. Im Oktober 2014 hat das Staats­amt für nukleare Sicherheit eine Standortgenehmigung laut tschechischem Atomgesetz für die geplanten Reaktorblöcke 3 und 4 erteilt. Das ist richtig. Ob nun aber tatsächlich gebaut wird, ist damit noch nicht entschieden. Das hängt sehr von der Frage der Unter­stützung und Beihilfe für dieses Kraftwerk ab, und derzeit sind alle diesbezüglichen Entscheidungen vertagt worden.

Wir bleiben jedoch wachsam, und es ist bemerkenswert, dass unsere Ankündigung, gegen die Subventionierung von Hinkley Point C zu klagen, bereits jetzt wahrscheinlich auch in der Tschechischen Republik zu einer Verzögerung und möglicherweise zum Aus für den Ausbau führen wird.

Es gibt keine rechtlichen Mittel zur Verhinderung von Kernkraftwerken, sofern gewisse Mindestkriterien eingehalten werden. Das UVP-Verfahren ist formal korrekt abgelaufen.

Zu Ihrer Frage: Ich bin selbstverständlich mit meinem tschechischen Umweltminister-Kollegen Brabec in ständigem Kontakt. Wir treffen uns laufend bei den Umweltminis­terräten und führen laufend auch bilaterale Gespräche, insbesondere zu Fragen der Kernkraftsicherheit.

 



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Präsidentin Doris Bures: Ich danke vielmals, Herr Bundesminister. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Fragestunde ist beendet.

10.11.12Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:

Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (Seveso III – Novel­le) und mit dem das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen geändert wird (624 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird (625 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Energie-Infrastrukturgesetz erlassen, das Umweltverträg­lichkeitsprüfungsgesetz 2000 und das Energie-Control-Gesetz geändert sowie das Bun­desgesetz über die Frist und das Verfahren in den Fällen des Art. 12 Abs. 3 des B-VG aufgehoben werden (626 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz geändert wird (627 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über alternative Finanzierungsformen (Alter­nativfinanzierungsgesetz – AltFG) erlassen und das Kapitalmarktgesetz geändert wird (628 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Informationsweiterverwendungsgesetz geändert wird (629 d.B.)

Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Maschinen, Geräten, Ausrüstungen oder deren Teile oder Zubehör im harmonisierten Bereich und die Notifizierung von Konfor­mitätsbewertungsstellen (Maschinen - Inverkehrbringungs- und NotifizierungsG; MING) (630 d.B.)

*****

10.11.47Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

 


Präsidentin Doris Bures: Der Freiheitliche Parlamentsklub hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung ein­gebrachte schriftliche Anfrage 5067/J der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kol­legen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Asylchaos und kein Ende in Sicht – „Welcome to Austria?“ dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt wer­den.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 und 3, 4 bis 6, 7 und 8, 9 bis 12, 13 und 14, 15 und 16 sowie 17 bis 22 der Tagesordnung je­weils zusammenzufassen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 40

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Damit gehen wir in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Kon­sens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 108 Minuten, FPÖ 100, Grüne 84 sowie Stronach und NEOS je 44 Minuten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezüg­liches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.13.061. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1123/A(E) der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Bekräftigung der österreichischen Anti-Atompolitik anlässlich der „Tscherno­byl“ und „Fukushima“ Jahrestage sowie über den

Antrag 256/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung einer Temelín-Erweiterung und Abänderung des EURA­TOM-Vertrages (592 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Höfinger. – Bitte.

 


10.13.56

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ho­hes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr herzlich möchte ich auch eine Klasse der HTL Mistelbach begrüßen, die hier auf den Rängen bei uns zu Gast ist. Herzlich willkommen im Hohen Haus! (Allgemeiner Beifall.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt Gott sei Dank in Österreich seit lan­ger, langer Zeit eine breite Allianz, die uns sowohl auf politischer Ebene als auch be­treffend die Menschen draußen gegen Atomkraftwerke und alles, was damit im Zusam­menhang steht, auftreten lässt. Damit in Zusammenhang steht, was in der Produktion von Atomkraftwerken notwendig ist bis hin zu jenen verarbeitenden und endlagernden Maßnahmen, die natürlich auch die Menschen danach enorm beschäftigen und Jahr­zehnte ihre Auswirkungen beziehungsweise in Wirklichkeit sogar Jahrhunderte ihre Aus­wirkungen haben.

Was war denn das Phänomen der letzten Zeit? – Oft sind es leider Katastrophen, die die Menschen erst zum Umdenken bewegen. Katastrophen im Zusammenhang mit der Nuklearenergie mussten wir leider erleben, und darauf wollen wir hinweisen, damit wir auch breite Allianzen über unsere Landesgrenze hinaus schließen können, um Derarti­ges in Zukunft verhindern zu können.

Der Atomunfall von Fukushima ereignete sich vor wenigen Jahren, und die Katastro­phe von Tschernobyl liegt mittlerweile einige Jahre zurück. In diesem Zusammenhang bemerkt man aber leider stets, dass es, wenn solche Katastrophen auftreten, zwar mo­mentan großes Entsetzen gibt. Politiker dieser Welt haben Anteilnahme bekundet und auch ihr Umdenken angekündigt.


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Und was fällt einem dann auf? – Dass dann oft ein Kurzzeitgedächtnis einsetzt. Nach wenigen Wochen beziehungsweise Monaten, wenn die Schlagzeilen nicht mehr durch diese Katastrophe beherrscht werden, beginnt plötzlich wieder der alte Trott Einzug zu halten. Man ist dann vielleicht der Meinung: So tragisch ist das ja nicht, und die moder­ne Technik wird uns in Zukunft vor dem einen oder anderen schon bewahren.

Aber genau das ist ein trügerischer Schluss! Wenn wir diese zwei Katastrophen, Tscher­nobyl 1987 und Fukushima in Japan vor vier Jahren, wirklich beleuchten, dann müssen wir wissen, dass Hunderttausende Menschen unmittelbar zu Schaden gekommen sind, getötet wurden, schwerst verwundet wurden, dass sie nachhaltige gesundheitliche Schäden ertragen mussten und diese auch an die weiteren Generationen weitergege­ben wurden, dass ganze Landstriche entvölkert wurden, die Tier- und Pflanzenwelt nach­haltig geschädigt wurde, sich in Wirklichkeit tatsächlich eine wahre menschliche Kata­strophe und Tragödie ereignet hat.

Dieses Ausmaß, sehr geehrte Damen und Herren, sollten wir zum Anlass nehmen, um auch weiterhin in gebündelter Art und Weise, so wie es das österreichische Parlament schon mehrfach dokumentiert hat, gegen Nuklearkraftwerke aufzutreten. Etwas müs­sen wir dabei wissen: Auch auf dem europäischen Kontinent war man entsetzt und hat in vielen Ländern Umdenken versprochen.

Mittlerweile sind jedoch Maßnahmen gesetzt worden, die uns wiederum erschrecken, weil Atomkraftwerke neu gebaut werden und es Pläne gibt, die Nuklearkraft weiter auszubauen. So geschieht das etwa in Großbritannien mit Hinkley Point C: In diesem Zusammenhang hat Österreich einen sehr elementaren Schritt gesetzt, indem es eine Klage eingebracht hat. Das hat natürlich international großes Aufsehen mit sich gebracht. Aber wir als Parlament und die österreichische Bundesregierung stehen zu dieser Nichtigkeitsklage, und ich denke, wir müssen diese mit aller Konsequenz durch­tragen, das sind wir uns und unseren Kindern wirklich schuldig, denn es kann in der heutigen Zeit nicht die Antwort sein, auf die Fragen und Probleme der Energiepolitik nur mit Atompolitik zu reagieren.

Uns stehen momentan enorme alternative Energiequellen zur Verfügung, deren Tech­nik und Nutzung weiter voranschreiten. Im Hinblick darauf können wir sowohl in Öster­reich als auch auf dem europäischen Kontinent enorme Maßnahmen setzen und wirk­lich Visionen an den Tag legen, um die Energieversorgung in breiter Art und Weise alternativ und nachhaltig zu sichern. Atomenergie scheint nämlich nur momentan umweltfreundlich zu sein. Gegner können viele Aspekte anführen, warum das nicht so ist. Es braucht nur ein einziger Unfall zu passieren, und all das, was aufgewendet wur­de, ist für Jahrhunderte vernichtet.

Zweitens geht es auch um die Endlagerung. Wie wir wissen, haben auch unsere Nach­barländer bereits wieder Vorhaben eingebracht, um Endlagerstätten in unmittelbarer Nä­he Österreichs auszubauen. Auch dagegen müssen wir massiv auftreten!

Sehr geehrte Damen und Herren! EURATOM, ein Zusammenschluss der europäischen Staaten, um genau diese Fragen zu beleuchten, muss in Zukunft auch bereit sein, eine Neuorientierung vorzunehmen. EURATOM muss in Zukunft danach ausgerichtet sein, dass es bei der Atomforschung um die Sicherheitsaspekte geht, und nicht darum, den Ausbau voranzutreiben und eine nachhaltige Entwicklung von Atomanlagen zu errei­chen. Es muss ein Umdenken geben, damit die Sicherheitsaspekte in den Mittelpunkt gerückt werden. Daher wird auch unser Schwerpunkt ein Mitwirken in dieser Frage bei EURATOM sein. (Abg. Pirklhuber: Wir brauchen Geld für erneuerbare Energie!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Österreich hat seine Chancen genutzt. Österreich hat vor einigen Jahrzehnten Nein zur Atompolitik gesagt, und daher müssen wir jetzt un­sere Kräfte nutzen, um auch andere damit anzustecken und ihnen die aktuellen Chan-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 42

cen der nachhaltigen Energie näherzubringen. Ein Mix aus Sonnenenergie, Wind- und Wasserkraft und nachwachsenden Rohstoffen steht uns in diesem Sinne zur Verfü­gung, und diesen Mix werden wir vorantreiben, und davon werden wir auch andere Menschen, weit über unsere Landesgrenzen hinaus, überzeugen. (Abg. Pirklhuber: Dafür brauchen wir Geld!)

Sehr geehrter Herr Bundesminister, vielen Dank für Ihr Bestreben und Ihren Einsatz in all diesen Fragen, um international gegen Atomkraft aufzutreten, aber auch vielen Dank für Ihren Einsatz, um die nachhaltige Energiewirtschaft in Österreich voranzutreiben! – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

10.19


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter We­ninger. – Bitte.

 


10.20.06

Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Dieser heutigen Debatte über die österreichische Anti-Atompolitik liegt ein von ÖVP und SPÖ gemeinsam eingebrachter Antrag anlässlich der Jahrestage „Fuku­shima“ und „Tschernobyl“ zugrunde, um einmal mehr zu bekräftigen, dass es nicht nur hier im Hohen Haus und in der Bundesregierung, sondern eigentlich in der gesamten österreichischen Bevölkerung einen deutlichen Anti-AKW-Konsens gibt. Wir haben mit diesem Antrag einige Punkte aus unserem weitreichenden, aus dem Jahr 2013 stam­menden Sechs-Parteien-Antrag nochmals hervorgestrichen.

Wir sind davon überzeugt, dass die Energiewende in Europa eine Energiewende in Rich­tung erneuerbare Energie und Energie ohne Atomkraft sein muss, und sprechen uns daher dafür aus, dass sich sowohl das österreichische Parlament, aber auch die politi­schen Parteien auf europäischer und internationaler Ebene gegen den Neubau und die Erweiterung von Kernkraftwerken in Europa und auch gegen Endlagerstätten in un­serer unmittelbaren Nähe engagieren und alle rechtlichen und politischen Möglichkei­ten dahin gehend ausschöpfen.

Österreich hat noch einen guten Ruf als Kämpfer gegen die Atomkernkraft in Europa, weil wir uns einerseits sehr klar auch mit entsprechenden Anmerkungen auf europäi­scher Ebene dagegen aussprechen, dass finanzielle Mittel der Europäischen Union, zum Beispiel im Rahmen des Juncker-Pakets, für die Finanzierung von Nuklearprojek­ten verwendet werden, und weil wir andererseits mit unserer Klage gegen die Beihilfe für Hinkley Point C in Großbritannien nicht nur großes politisches Aufsehen erregt haben, sondern damit auch zum Vorbild in der europäischen Anti-AKW-Politik gewor­den sind. Wir verfolgen diese Strategie gemeinsam, geschlossen – das Parlament, die Bundesregierung, aber auch die österreichische Zivilgesellschaft.

Ich freue mich, dass es gelungen ist, aus dem ursprünglichen Antrag von SPÖ und ÖVP wieder einmal einen Sechs-Parteien-Antrag zu formulieren. Das zeigt, dass es trotz all der Klagen darüber, dass in den Ausschüssen abgelehnt, vertagt, angenom­men, diskutiert wird, doch möglich ist, wenn es einem politisch wichtig ist (Zwischenruf der Abg. Brunner), dass wir aufeinander zugehen. Da ist gerade der Zwischenruf der Kollegin Brunner interessant, weil vor allem in dieser Frage die Freiheitlichen, die NEOS, aber auch das Team Stronach sehr intensiv miteinander diskutieren, um ge­meinsame Inhalte ringen. Ich bin natürlich auch froh, dass dann schlussendlich im Lau­fe der Sitzung auch die Grünen ihre Unterschrift darunter setzen.

Der Konsens ist ein gemeinsamer, das Engagement ist unterschiedlich, ich bedanke mich daher umso mehr bei all jenen, die sich tatsächlich und ehrlich engagieren, nicht nur bei der Unterstützung von Anträgen, sondern auch vor Ort in der Anti-AKW-Bewe­gung. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.23



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 43

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Neu­bauer. – Bitte.

 


10.23.49

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Das österreichische Volk war es, das uns Politikern im Rah­men einer Volksabstimmung zum Thema Zwentendorf einen Auftrag mitgegeben hat, und diesen Auftrag haben wir, solange wir hier für die Menschen in Österreich tätig sind, auch zu erfüllen. Wir haben vor zwei Jahren hier in diesem Haus einen Grund­satzbeschluss gefasst, der zum Inhalt hatte, diesen Auftrag des österreichischen Vol­kes auch tatsächlich umzusetzen, dem Begehren des österreichischen Volkes, Öster­reich atomstromfrei zu halten, zu entsprechen und dafür zu sorgen, dass Österreich nicht nur atomstromfrei bleibt, sondern dass auch die Gefährdung, die von außen auf Österreich einwirken könnte, ernst genommen und alles dafür getan wird, dass diese Gefährdungen minimiert werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir Freiheitliche sind deshalb immer dafür eingetreten – auch bei Zwentendorf, mit Lan­desrat Hans Achatz, der direkt vor Ort demonstriert hat –, dass diese Gefährdungen ernstgenommen werden, dass wir Politiker die Sorgen der Bevölkerung aktiv unterstüt­zen, dass wir dem nachgehen.

Wie wichtig das ist, zeigt die Entwicklung rund um Hinkley Point. Herr Minister Rupp­rechter, Sie haben es schon in der Fragestunde gesagt: Sollte die Klage, die Öster­reich vorbereitet hat und einbringen wird, nicht wirklich von Erfolg gekrönt sein, dann warten ungefähr 20 AKW-Betreiber darauf, ähnliche Vorgehensweisen wie in Großbri­tannien zu setzen. Sie werden nicht die Anzahl der AKWs, die sie bereits besitzen, re­duzieren, sondern eine Bestandsdauer für eine lange Zeit anstreben oder überhaupt Neubauten von AKWs vornehmen, also eine Energieform der Vergangenheit in die Ge­genwart transferieren, anstatt endlich den Umschwung auf Alternativenergien zu set­zen. Es ist eine historische Aufgabe Österreichs, jetzt mit dieser Klage in aller Deut­lichkeit zum Ausdruck zu bringen, dass Österreich für die Alternativenergie und für die Zukunft steht.

Die Frage wird nun sein, ob wir aufgrund unseres Antrages, der heute zur Beschluss­fassung vorliegt, in Europa Gehör finden werden. Um das noch einmal zu verdeutli­chen, haben wir Freiheitlichen heute noch zusätzlich einen Entschließungsantrag vor­gelegt, dem sich die Regierungsparteien dankenswerterweise angeschlossen haben. Ich bedanke mich deshalb sehr herzlich beim Kollegen Höfinger und auch beim Kol­legen Weninger, dass sie unseren Antrag mittragen, und darf diesen nun zu Gehör bringen.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Werner Neubauer, Johann Höfinger, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend NEIN ZU ATOMKRAFTWERKEN IN GRENZNÄHE ÖSTER­REICHS

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einzu­setzen, dass alle rechtlich und politisch möglichen Schritte gegen den Ausbau bzw. den Neubau von grenznahen Atomkraftwerken gesetzt werden.“

*****

Dieser Antrag war aus unserer Sicht deshalb noch notwendig, weil im Grundsatzbe­schluss der grenznahen Atomkraftwerke zwar Dukovany und Temelίn enthalten waren,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 44

die nicht minder gefährlichen Atomkraftwerke Paks in Ungarn, Mochovce und Krško aber nicht. Wir haben die Meinung vertreten, dass diese auch noch einmal angeführt werden sollen. – Ich bedanke mich noch einmal für die Unterstützung. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

10.27


Präsidentin Doris Bures: Der soeben verlesene Entschließungsantrag ist ordnungs­gemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Neubauer, Höfinger und Weninger und weiterer Abgeordneter be­treffend NEIN ZU ATOMKRAFTWERKEN IN GRENZNÄHE ÖSTERREICHS

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Umweltausschusses über den An­trag 1123/A(E) der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Hannes Weninger, Kollegin­nen und Kollegen betreffend die Bekräftigung der österreichischen Anti-Atompolitik an­lässlich der "Tschernobyl" und "Fukushima" Jahrestage sowie über den Antrag 256/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung einer Temelin-Erweiterung und Abänderung des EURATOM-Vertrages (592 d.B.),TOP 1., in der 75. Sitzung des Nationalrates in der XXV. GP. am 21. Mai 2015

Neben dem Bau neuer AKW-Reaktoren in den tschechischen Kraftwerken Temelin und Dukovany, plant auch Ungarn sein einziges Kernkraftwerk nahe der Stadt Paks zu er­weitern (Paks II). Das Kernkraftwerk liegt ca. 250km von der österreichischen Grenze entfernt.

Dasselbe gilt für das rund 120km von Pressburg entfernte slowakische Kernkraftwerk Mochovce - mag die Fertigstellung seiner Blöcke 3 und 4 auch erneut verschoben wor­den sein.

In Slowenien wiederum möchte der Eigentümer des Kernkraftwerks Krško einen zwei­ten Reaktor am Standort errichten. Für den bestehenden Block wurde vom Kraftwerks­betreiber eine Verlängerung der Betriebserlaubnis bis zum Jahr 2043 beantragt. Ge­genwärtig werden die verbrauchten Brennelemente noch auf dem Kraftwerksgelände gelagert. Inzwischen soll geplant sein, ein solches Lager in Vrbina zu errichten; mit dem Bau wurde aber noch nicht begonnen.

Österreich ist damit umringt von Atomkraftwerken in Grenznähe und massiven Gefah­ren ausgesetzt. Es ist daher ein Gebot der Stunde, alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Ausbau bzw. Neubau grenznaher Atomkraftwer­ke zu verhindern.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einzu­setzen, dass alle rechtlich und politisch möglichen Schritte gegen den Ausbau bzw. den Neubau von grenznahen Atomkraftwerken gesetzt werden.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Köchl. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 45

10.28.08

Abgeordneter Matthias Köchl (Grüne): Geschätzte Damen! Geschätzte Herren! Ge­schätzte Zuseherinnen und Zuseher auf der Tribüne und vor den Fernsehapparaten! 1773 wurde die Dampfmaschine erfunden – und die Technik von damals, einfach Was­ser zu erwärmen und aus dem Dampf Strom zu erzeugen, hat sich bis heute in vielen Bereichen durchgesetzt, egal ob jetzt bei Kohlekraftwerken oder bei Atomkraft. Letzt­endlich ist ein AKW vom Grundprinzip auf dem Stand der Technik wie damals die Dampfmaschine, um Wasser zu erhitzen. Wir sind aber mit der Technik eigentlich schon viel weiter und können verbrennungslose Technologien fördern und forcieren.

Was passiert, wenn Grüne Regierungspartner werden, was passiert, wenn Grüne in Wahlen gestärkt werden? – Das hat man in Deutschland gesehen, dort wird der Atom­ausstieg wirklich vorangetrieben. Man hat in Deutschland auch Einblick in das Zahlen­werk, das in vielen anderen Bereichen unter Verschluss gehalten wird. Auch in Deutschland laufen gerade Diskussionen über den Atomausstieg, eine heftige Debatte, weil die sogenannten Rücklagen – in den Boulevardmedien wird immer von Rücklagen für den Atomausstieg gesprochen – so nicht vorhanden sind, sondern in den Atom­stromkonzernen einfach als Rückstellungen in der Bilanz stehen und das Geld derzeit nicht vorhanden ist. Das führt zu einer heftigen Diskussion über die Rückbaukosten, und das wird sich dann in allen anderen Ländern in Europa, wo wir ausgehen, dass wir den Atomausstieg längerfristig schaffen, auch noch in der Debatte fortsetzen.

In Bezug auf Deutschland haben wir die Zahlen, in Bezug auf Ungarn nicht. In Ungarn hat man das, was man in Österreich unter „geschwärzten Akten“ versteht, in weitge­henden Bereichen, auch bei dem neuen Projekt Paks, so umgesetzt, dass die Akten weitgehend unter Verschluss sind. Wenn dort mit russischem Geld zwei russische Pro­totypen Atomreaktoren gebaut werden, dann haben wir weitgehend keine Informa­tionen, weil die Transparenz in Ungarn nicht so fortgeschritten ist wie zum Beispiel in Deutschland.

Wir haben grundsätzlich bei den Atomkonzernen die Situation, dass sie von Intrans­parenz leben – egal, ob beim Uranbergbau, bei den Kalkulationen oder bei der Entsor­gung. Man sieht jetzt anhand der aktuellen Debatte um Hinkley Point, anhand der De­batte um EU-Beihilfenrecht, dass Atomkraft unwirtschaftlich ist. Mit dem Dreifachen vom Marktpreis müssen sie kalkulieren, um überhaupt noch etwas errichten zu können. Das heißt, wir begrüßen natürlich die Vorgangsweise, dass Österreich einstimmig da­gegen klagt.

Österreich hat eine höhere Glaubwürdigkeit als viele andere Länder, aber auch Öster­reich kann noch einige Hausaufgaben machen, zum Beispiel, was die geschwärzten Akten betrifft, wenn uns Herr Orbán diesbezüglich einmal anspricht; er hat nämlich auch die Akten geschwärzt. (Abg. Weninger: Bleiben wir bei der AKW-Debatte, das ist wichtig genug!) – Ja, ja, das ist wichtig genug, keine Frage.

Wir haben auf europäischer Ebene eine heftige Debatte darüber, ob aus dem Europäi­schen Fonds für strategische Investitionen auch in Zukunft Atomkraftprojekte gefördert werden. Moni Vana, unsere Europaabgeordnete, hat gestern darauf aufmerksam ge­macht. Dort tun sich nämlich gerade durch eine Kompromissformulierung drei Hinter­türen auf, und es gilt daher, das, was im Wirtschafts- und Budgetausschuss des Euro­paparlaments mit 69 zu 13 Stimmen abgelehnt wurde, nämlich die Atomstromförde­rung, auch auf dieser Ebene zu behandeln.

Wir haben neue Technologien, wir haben verbrennungslose Technologien, und ich glau­be, Österreich sollte seine Hausaufgaben im Bereich der Photovoltaik, im Bereich der dezentralen Stromversorgung, zumal für dezentralen Stromzugang nach wie vor Hür­den eingebaut werden, noch gründlicher machen. Wenn man sich nur einmal ansieht, welch kleine Barrieren zum Beispiel beim Netzzugang für kleine Photovoltaik-Anlagen


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existieren – für die erste Kilowattstunde bezahlt man quasi 70 €, 80 € im Jahr –, dann muss man sagen, es gilt auch hier zu handeln.

Manche von Ihnen sind vielleicht informiert, dass die oekostrom AG jetzt über Crowd­funding dezentrale Minisolarkraftwerke entwickelt und ausbaut. Die gesetzlichen Bar­rieren sind aber nach wie vor noch nicht beiseitegeräumt, sondern ganz im Gegenteil: 1 000 € Strafe, wenn man so etwas einspeist!

Wir haben also auch in der Republik Österreich noch einige Baustellen.

Was das Projekt in Ungarn betrifft, so wird auch meine Kollegin Christiane Brunner noch einige Details dazu anmerken. Wir haben jedenfalls einen Entschließungsantrag vorbereitet, der sicherstellen soll, dass ähnlich wie bei Hinkley Point das Beihilfenrecht quasi behandelt wird.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überprüfung von Paks II auf Einhaltung von EU-Beihilfenrecht

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, wird aufgefordert, das Projekt der geplanten ungarischen Kernkraftwerkserweiterung Paks II der Europäischen Kom­mission zum Zweck der Sicherstellung der Einhaltung des gemeinschaftlichen Beihil­fenrechts zur Prüfung zuzuleiten.

*****

Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen.)

10.32


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Eva Glawischnig-Piesczek, Matthias Köchl; Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde betreffend Überprüfung von Paks II auf Einhaltung von EU-Beihilfenrecht

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1123/A(E) der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Hannes Weninger, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend die Bekräftigung der österreichischen Anti-Atompolitik anlässlich der „Tschernobyl“ und „Fukushima“ Jahrestage

Begründung

Ungarn plant sein einziges Kernkraftwerk (KKW) nahe der Stadt Paks zu erweitern (Paks II). Das Kernkraftwerk liegt ca. 100 km südlich von Budapest und 250km von der österreichischen Grenze entfernt. Am Betriebsgelände des KKW Paks sollen zusätzlich zu den bestehenden vier Reaktoren zwei neue Reaktoren mit einer elektrischen Netto­leistung von je 1.000–1.600 MW errichtet werden. An einem länderübergreifenden Ver­fahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung ist Österreich beteiligt.


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Die Fertigstellung der Reaktoren ist für 2025 bzw. 2030 geplant, die Betriebsdauer soll 60 Jahre betragen. Die neuen Reaktorblöcke sollen Ungarn also bis 2085 mit Atom­strom versorgen. Die vier Blöcke in Paks produzieren gegenwärtig gut 40% des unga­rischen Stroms.

Im Januar 2014 schloss der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán einen Vertrag mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin über die Modernisierung und Erwei­terung des Kernkraftwerkes ab. Dabei übernimmt der russische Atomkonzern RosAtom den Bau der zwei neuen Reaktorblöcke, sowie Lieferung und Abtransport des radioak­tiven Brennmaterials.

Russland sichert auch die Finanzierung von Paks II mit einem Kredit von über 3600 Mrd. Forint (ca. 11 Mrd. Euro). Wie Viktor Orbán die Kreditrückzahlung an Russ­land zu refinanzieren plant, ist gegenwärtig noch völlig offen. Vermutet wird, dass der Kredit aus dem öffentlichen Budget, also mit Steuergeldern zurückgezahlt werden soll. Damit würde Ungarn ein KKW mit öffentlichen Mitteln errichten, was einer unrechtmä­ßigen staatlichen Beihilfe gemäß EU-Wettbewerbsrecht entspräche.

Überdies ist anzunehmen, dass die derlei staatlich geförderte Atomenergie zu weiteren massiven Verzerrungen auf dem europäischen Strommarkt führen würde. Dies würde Länder wie Österreich, die auf erneuerbaren Strom setzen, einem Wettbewerbsnachteil aussetzen.

Es ist weiters anzunehmen, dass Paks II für Ungarn eine langjährige Überkapazität (2400 MW) darstellen wird. Da dieser Überschussstrom über die sehr gut ausgebauten Stromleitungen zu nahezu allen Nachbarländern, abgegeben werden wird, muss mit weiteren erheblichen Preisverzerrungen gerechnet werden, die auch die Energiewende ab ca. 2025 negativ beeinflussen werden.

Auch für den ungarischen Markt bedeutet Paks II eine weitere Benachteiligung der oh­nehin schon jetzt deutlich unter den Ausbauzielen zurückliegenden erneuerbaren Strom­produktion.

Eine aktuelle Untersuchung der Kommunalkredit (KPC) über die Investitionstätigkeiten für Erneuerbare Energien in Europa kommt bezüglich Ungarn zu dem ernüchternden Schluss: „Weder durch die im NAP (Nationalen Aktionsplan) genannten Ziele für die einzelnen Technologien, noch durch die gelebte politische Praxis in Ungarn werden derzeit nennenswerte Investitionen in Wind-, Wasser- und Solarkraftwerke gefördert. So gibt es derzeit kaum Zuwächse an installierter Leistung.“ Quelle: KPC 2014, Inves­tieren in Erneuerbare Energien 2014.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, wird aufgefordert, das Projekt der geplanten ungarischen Kernkraftwerkserweiterung Paks II der Europäischen Kom­mission zum Zweck der Sicherstellung der Einhaltung des gemeinschaftlichen Beihil­fenrechts zur Prüfung zuzuleiten.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Weigerstorfer. – Bitte.

 


10.33.02

Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Minister! Ho­hes Haus! Sie haben es gehört, wir bekennen uns ganz klar zu einem Nein zur Atom-


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kraft in Österreich und befürworten einen Ausstieg aus EURATOM. Laut Schätzungen ist seit dem Beitritt Österreichs zur EU und damit gleichzeitig zur EURATOM-Gemein­schaft rund eine halbe Milliarde Euro aus Steuergeldern an EURATOM geflossen. Das ist meines Erachtens nach sehr, sehr viel Geld für ein Land, das sich von der Nutzung der Atomkraft distanziert.

Wir hören aber immer wieder, dass ein EURATOM-Ausstieg wohl ein Ausstieg aus der EU bedeuten könnte und es besser sei, der Gemeinschaft beigetreten zu bleiben, um vor allem bei Sicherheitsfragen mitreden zu können. Ich allerdings frage mich, inwie­weit wir tatsächlich Mitsprache haben, wenn es darum geht, dass in Grenznähe Schrottreaktoren ausgebaut werden sollen. Inwieweit ist die Mitsprache in Sicherheits­fragen tatsächlich gegeben?

Ein Großteil dieser halben Milliarde geht auch gar nicht in die Sicherheitsbelange, son­dern in die Produktion von Atomstrom und den Ausbau von weiteren Schrottreakto­ren – und das sollen, müssen und wollen wir ganz klar ablehnen! (Beifall beim Team Stronach.)

Wir haben im Hearing des Umweltausschusses gehört, dass es verschiedene Rechts­meinungen über einen möglichen Ausstieg aus EURATOM gibt. Ich frage mich: Warum sind wir nicht ein bisschen mutiger und versuchen, diesen Weg zu gehen? Eine Mög­lichkeit, Ausnahme- und Übergangsregelungen auszuverhandeln, gibt es meines Er­achtens nämlich immer. Ein Experte meinte sogar, dass eine simple diplomatische No­te durchaus ausreiche, um genügend Druck zu erzeugen. Fakt ist, es gibt sehr viele Beschlüsse sämtlicher Landtage, vieler Gemeinden – und vor allem 80 Prozent der Be­völkerung wollen einen Ausstieg aus EURATOM. Diesen ist es meines Erachtens die Bundesregierung schuldig, wirklich nichts unversucht zu lassen, um einen Ausstieg zu erreichen. (Beifall beim Team Stronach.)

Wie lange bemüht sich Österreich eigentlich schon um eine Vertragsrevisions-Konfe­renz? – Ich kann es Ihnen sagen: Bereits vor über zehn Jahren gab es eine deutsch-österreichische Initiative. Passiert ist aber leider bis dato nichts! Wie lange wollen wir eigentlich noch zuschauen?

Österreich hat zwar mit anderen Staaten – das waren Ungarn, Schweden, Deutschland und Irland – zur EU-Fassung eine Erklärung abgegeben, in der festgehalten wird, dass die zentralen Bestimmungen des EURATOM-Vertrages veraltert seien und aktualisiert werden müssen, aber es gibt nach wie vor keinen Konsens der EU-Mitgliedstaaten über die Atomenergienutzung. Die Einigung von 1957 liegt doch schon einige Zeit zu­rück und gilt meines Erachtens nicht mehr, und eine Zwangsmitgliedschaft bei EURA­TOM ist nach unserem und dem Ermessen der Bevölkerung ganz klar abzulehnen. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)

10.36


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.

 


10.36.56

Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Mi­nister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Auch wir NEOS treten ganz klar gegen die zivile Nutzung von Kernenergie ein, unterschei­den uns darin nicht von den anderen Fraktionen. Was uns darüber hinaus ebenfalls eint, ist, dass wir dafür auftreten, dass aus dem Juncker-Plan keine Mittel für Atom­energie zur Verfügung gestellt werden. Und wir treten auch geeint gegen die Förde­rung von Atomstrom – Beispiel Hinkley Point C – auf.

Was wir allerdings sehen und was auch im österreichischen Parlament derzeit noch nicht ausreichend verankert ist, ist, dass man evidenzbasiert auch über Technologie


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diskutiert. Wir sind geeint in einer Ablehnung, aber nicht darin, dass wir auch die Ent­wicklung einer Technologie verfolgen und vor allem die Abschätzung treffen, welche Auswirkung sie auf Österreich hat.

Wie meine Vorredner schon angeführt haben, es gibt rund um Österreich, insbeson­dere in Tschechien, der Slowakei, Ungarn und Slowenien, Atomkraftwerke in Grenznä­he, und wir beschäftigen uns im Nationalrat ausschließlich damit, dass wir sagen: Ja, bitte tretet dagegen auf, dass sie weiter ausgebaut werden! Wir sollten uns auch damit beschäftigen, wie wir Forschungsmittel für die Energieforschung bereitstellen können, um Alternativen anzubieten. Wie können wir Forschungsmittel bereitstellen, um die Si­cherheitsparameter in den grenznahen AKW zu steigern? – Dafür, werte Kollegin vom Team Stronach, ist EURATOM der richtige Weg. EURATOM hat als maßgebliche Auf­gabe die Weiterentwicklung von Sicherheitsstandards, und wenn wir nicht Mitglied bei EURATOM sind, verwirken wir unser Mitspracherecht. Daher treten wir NEOS weiter­hin für die Mitgliedschaft bei EURATOM auf.

Was aus unserer Sicht in Österreich selbst getan werden kann und bisher nicht getan wurde – entsprechende Anträge von den NEOS liegen im Umweltausschuss oder la­gen zumindest auch schon im Umweltausschuss –, ist, dass wir die Quote der Ener­gieforschung, die derzeit bei 0,4 Prozent des BIP liegt, klar erhöhen; wir können uns 0,5 bis 0,6 Prozent vorstellen. Das wäre tatsächlich eine Maßnahme, die in mehrerer Hinsicht Effekte hätte, nämlich: eine Stärkung des Forschungsstandortes Österreich, eine Vorreiterrolle im Bereich der Umweltpolitik und eine ausgestreckte Hand zu unse­ren Nachbarstaaten im Hinblick auf die Atomenergie.

Des Weiteren finden wir im Projekt Foresight, was es bereits in Planung gibt – für den Nationalrat sehr löblich –, was wir uns aber wünschen – und das haben wir immer wie­der gesagt – und was wir brauchen, ist tatsächlich eine Technikfolgenabschätzung, ei­nen Bericht, der jährlich an den Nationalrat gerichtet wird, der alle strittigen Techno­logien in Österreich prüft und uns über die Veränderungen informiert und über den wir dann eine Diskussion im Plenum führen. Das betrifft die Gentechnik, das betrifft die Kernenergie, das betrifft Fracking und vieles mehr.

Wo wir derzeit noch auf einem Auge blind sind, aber ebenfalls einen Antrag im Umwelt­ausschuss haben, ist die Endlagerung. Es geht nicht nur um die Gewinnung von Ener­gie, sondern es geht auch darum, was mit dem Atommüll geschieht. Es gibt viele Zwi­schenlager, aber es gibt keine tatsächlichen Endlager. Meiner Meinung nach ist ein Staat, der Atomenergie produziert und Atommüll fabriziert, auch dafür verantwortlich, ein Endlager nachzuweisen. Ohne Endlagerstätte darf es keine Atomenergieproduktion ge­ben. – Danke. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Moser.)

10.40


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter. – Bitte.

 


10.40.26

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Lassen Sie mich in aller gebotenen Kürze zu diesem Tagesordnungspunkt Stellung nehmen! Ich habe schon zuvor in der Fragestunde klar zum Ausdruck gebracht, dass die Anti-Atom­politik wirklich eines meiner Herzensanliegen ist. Bereits als Mittelschüler habe ich 1978 an der Anti-Zwentendorf-Volksbewegung teilgenommen.

Unser gemeinsames Ziel muss ein atomwaffenfreies – ein atomkraftfreies Europa sein. (Abg. Strache: Atomwaffenfrei wäre schön!) Leider müssen wir heute feststellen, dass weder die Katastrophe von Tschernobyl noch die Katastrophe von Fukushima zu einem wirklich fundamentalen Umdenken geführt hat.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 50

Positiv zu vermerken ist, dass Deutschland, die größte Industrienation Europas, den Aus­stieg aus der Atomenergie gewagt und beschlossen hat. Aber – und das müssen wir heute feststellen – die Nuklearlobby hat sich nach dem Schock von Fukushima wieder neu formiert. Es gilt daher wachsam zu sein im Zusammenhang mit dem EFSI, dem Juncker-Investitionsprogramm, das derzeit in Trilog-Verhandlungen steht, und es gilt wachsam zu sein im Zusammenhang mit der Formulierung der Energieunion. Das ist in diesem Zusammenhang unsere Aufgabe: Es darf zu keiner Sonderstellung, zu keiner außerordentlichen Unterstützung der Atomenergie kommen. Das gilt es mit allem Nach­druck zu verhindern. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Dass hier im Hohen Haus alle Fraktionen diese Anti-Atomenergiehaltung als gesamt­staatlichen Konsens vertreten, diese österreichische Haltung in dieser Frage – und das möchte ich ausdrücklich betonen – stärkt die Position der Bundesregierung in dieser Frage.

Die Entscheidung der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit der Beihilfe für das Kernkraftwerk Hinkley Point C in Großbritannien steht in klarem Widerspruch zum Beihilferecht der Europäischen Union. Wir haben deswegen beschlossen, auch auf Grundlage dieses Allparteienkonsenses hier im Hohen Haus, dass wir eine Nich­tigkeitsklage gegen diese illegale Beihilfe einbringen werden. Die Vorbereitungen zur Klage sind sehr weit fortgeschritten, und wir werden diese Klage, die in der Zwi­schenzeit am 28. April im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, fristgerecht einbrin­gen. (Zwischenruf der Abg. Moser.)

Mittlerweile wissen wir auch, dass die luxemburgische Regierung beschlossen hat, sich dieser Nichtigkeitsklage anzuschließen, und ich werde dieses Thema auch bei der nächstwöchigen Konferenz der deutschsprachigen Umweltminister in Vaduz zur Spra­che bringen.

Das Festhalten der tschechischen Regierung am Ausbau der Kernenergie ist bedauer­lich. Im April des letzten Jahres hat zwar der tschechische Energiekonzern die Aus­schreibung für den Ausbau von Temelín 3 und 4 zurückgezogen. Allerdings hat das Staatsamt für Nukleare Sicherheit im Oktober 2014 die Standortgenehmigung laut tschechischem Atomgesetz für die geplanten Reaktorblöcke 3 und 4 erteilt. Ob nun tatsächlich gebaut wird, ist noch offen. Und nicht ganz unmaßgeblich in diesem Zu­sammenhang – das hat mir gegenüber auch der tschechische Umweltminister Brabec durchblicken lassen – ist die Klage Österreichs betreffend die Beihilfe für Hinkley Point C.

Es gibt bedauerlicherweise keine rechtlichen Mittel zur Verhinderung des Baus von Kernkraftwerken, sofern die entsprechenden Mindestkriterien eingehalten werden. (Abg. Moser:  Beihilfe klagen!) Das UVP-Verfahren ist formal korrekt abgelaufen.

Entsprechend der Entschließung des Nationalrates vom 22. Oktober 2014 werden wir alle Möglichkeiten zur Einberufung einer EURATOM-Vertragsrevisionskonferenz mit dem Ziel eines Ausstiegs aus der Atomenergie ausschöpfen. Was nun die Neuorien­tierung der EURATOM-Forschung anbelangt, ist dies eine langjährige Forderung Ös­terreichs, stellt aber nur eines der Ziele Österreichs im Zusammenhang mit der Reform des EURATOM-Vertrages dar.

Grundsätzlich darf ich in diesem Zusammenhang auf die Zuständigkeit des Bundesmi­nisters für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft verweisen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.45


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Räd­ler. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 51

10.45.15

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Sehr ver­ehrte Damen und Herren! (Abg. Moser: Ein flammendes Plädoyer!) – Ein flammender Appell gegen die Atompolitik ist in Österreich, meine ich, nicht notwendig, Frau Moser. (Abg. Pilz NEOS?! – Der Redner trägt an seinem Sakko einen pinkfarbenen Button der Kampagne „HeForShe“. – Heiterkeit im Saal.) Darf ich zu den Ausführungen kom­men? Sie haben wahrscheinlich draußen noch nicht unterschrieben, Herr Abgeordne­ter Pilz! (Der Redner zeigt auf den Button an seinem Sakko.) Sie könnten in die Säu­lenhalle gehen und für die Gleichberechtigung der Frauen unterschreiben. Das ist eine Wissenslücke, Sie sollten hinausgehen! (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Pilz.)

In den Ausführungen des Herrn Bundesministers haben wir bereits die Zielrichtung und die umfangreichen Maßnahmen in der Anti-Atompolitik gehört. Österreich hat da eine Historie, die bezeichnend ist, denn, wie bereits gesagt, 1978 haben wir uns mit Mehr­heit – wenn auch mit knapper Mehrheit – gegen die Nutzung der Atomkraft ausgespro­chen. (Abg. Walter Rosenkranz: Gibt es den Sticker immer passend zur Krawatten­farbe?) – Herr Kollege, wir haben heute am Abend noch die Möglichkeit zu diskutieren. Sie sollten sich dahin gehend vorbereiten.

Mit diesem Entschluss, dass wir gegen die Atomkraft auftreten, haben wir dann auch bittere Erfahrungen gemacht. Ich darf Ihnen hier ein Beispiel nennen: Am 26. Ap­ril 1986 – ich war damals als Mitarbeiter beim niederösterreichischen Umweltlandesrat tätig – bekamen wir die Nachricht von ungarischen Warnzentralen und von deutschen Warnzentralen, dass mit einem Anstieg der Radioaktivität zu rechnen sei, man wisse aber nicht, woher das komme. Das war damals noch zu Zeiten der Sowjetunion.

Damals gab es eine Bundeswarnzentrale und eine Landeswarnzentrale, und ich erin­nere mich mit Schrecken an diese Landeswarnzentrale in Niederösterreich. Ich bin da in die Herrengasse hinübergepilgert, die Fenster waren geöffnet, es war ein schöner Frühlingstag im April, und keiner hat gewusst, was wirklich los ist. Erst drei Tage später hat man nach einer Krisensitzung, die im Umweltministerium unter dem damaligen Umweltminister Kreuzer stattgefunden hat – alle waren überfordert mit diesem Zustand und mit dieser Gefahr –, damit begonnen, das Verbot auszusprechen, dass Kinder in Sandkisten im öffentlichen Bereich spielen.

Wenn wir das mit den heutigen Warneinrichtungen und Alarmierungssystemen und mit der heutigen Aufklärungsarbeit – ich nenne hier zum Beispiel den Zivilschutzverband in den Bundesländern – vergleichen, dann, so muss ich sagen, haben wir einen gewalti­gen Schritt nach vorne gemacht.

Wenn dieser Entschließungsantrag dazu beiträgt, dass wir auf diesem Weg konstant und auch konsequent bleiben, dann haben wir unser Ziel erreicht, müssen aber weiter daran arbeiten. Auch hier ein Beispiel: Wer hätte sich vor 10 oder 20 Jahren vorstellen können, dass die Bundesrepublik Deutschland aus der Nutzung der Atomkraft aus­steigt? (Abg. Walser hebt die Hand.) – Ja, ihr, das ist sehr löblich!

Wenn man sich die Situation in Frankreich oder in anderen Ländern anschaut, die die­se Strategie nicht in diesem Ausmaß verfolgen, dann, muss ich sagen, ist dies sehr, sehr bedauerlich, da haben wir noch gewaltige Aufgaben vor uns. Die Klage gegen Hinkley Point, die Sicherheitschecks in den Atomkraftwerken, die von österreichischer Seite initiiert und eingeführt wurden, sind ein Beweis unserer Bemühungen.

Ich möchte abschließend festhalten: Österreich hat nicht nur diese mahnende Rolle, die wir in den Diskussionen auch entsprechend einnehmen, sondern wir haben auch eine Vorreiterrolle. Diese Vorreiterrolle ist gekennzeichnet durch die Energiewende, wo wir in Österreich dabei sind, diese herbeizuführen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 52

32 Prozent erneuerbare Energie sind, so meine ich, ein gutes Fundament. (Abg. Brun­ner: Ein Fundament, genau! Auf einem Fundament sollte man aufbauen!) – Ich weiß, Frau Kollegin Brunner, dass es noch immer zu wenig ist. Es ist immer zu wenig, man muss in diesem Bereich mehr machen, die Anstrengungen sind vorhanden. Durch ei­nen gemeinsamen Weg können wir nicht nur erreichen, dass wir erneuerbare Energie forcieren, sondern auch, dass wir diese verantwortungsvolle Rolle Österreichs als mah­nende und treibende Kraft in Europa gegen Atomkraftwerke wahrnehmen können. (Bei­fall bei der ÖVP.)

10.49


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte.

 


10.50.01

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Fernsehschir­men! Geschätzte Kollegen! Mit den heute zur Beschlussfassung vorliegenden Ent­schließungsanträgen und dem Abänderungsantrag setzen wir im österreichischen Par­lament ein klares Zeichen für den Anti-Atomkurs. Begonnen hat dieser Anti-Atomkurs mit der Volksbefragung zum Kernkraftwerk Zwentendorf, dann das Atomsperrgesetz, Atomfreies Österreich im Verfassungsrang ab 1999.

Seit diesem Zeitpunkt sind viele Entschließungsanträge zu diesem Thema hier im Par­lament angenommen worden, und damit ist ganz klar auch die Fortsetzung der öster­reichischen Anti-Atompolitik signalisiert worden. Ich möchte hier einige erwähnen:

Entschließungsantrag 111/E in der XXIV. Gesetzgebungsperiode betreffend Fortset­zung der österreichischen Anti-Atom-Politik, angenommen von SPÖ und ÖVP.

Entschließungsantrag 147/E betreffend den raschest möglichen Ausstieg aus der Atom­energie, angenommen von SPÖ und ÖVP.

Dann der Entschließungsantrag 272/E betreffend die konsequente Umsetzung der ös­terreichischen Anti-Atompolitik mit dem Ziel eines europaweit raschest möglichen Aus­stiegs aus der Kernenergie, und so weiter.

Zum Schluss noch 279/E aus der XXV. Gesetzgebungsperiode betreffend rechtliche Schritte gegen staatliche AKW-Förderung im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Prü­fung des Vorhabens Hinkley Point durch die EU-Kommission.

Gerade zu der Entscheidung Hinkley Point möchte ich einige Sätze hier anmerken. Der Minister hat schon mitgeteilt, dass nach fast sieben Monaten im Amtsblatt der Euro­päischen Union die Entscheidung der – unter Anführungszeichen –„alten“ EU-Kommis­sion veröffentlich worden ist.

Nun einige Fakten zu dem Milliardendeal. Das Atomkraftwerk Hinkley Point C wird auf­grund der Entscheidung der Europäischen Kommission mit 34,3 Milliarden € unter­stützt, so viel werden die Baukosten auch betragen. Für zwei Druckwasserreaktoren mit je 1 600 Megawatt entspricht das pro Kilowatt installierte Leistung einem Eurobe­trag von fast 11 000 €.

Das Atomkraftwerk wird laut britischen Analysten das teuerste Atomkraftwerk der Welt sein. Zahlen werden das die britischen Steuerzahler mit einem staatlichen garantierten Abnahmepreis von 12,6 Eurocent pro Kilowattstunde. Heute ist der Marktpreis bei 3,2 Eurocent. Man sieht schon, der vierfache Preis ist notwendig, damit das Atomkraft­werk betrieben werden kann. Für Windenergie werden derzeit zirka 9,27 Eurocent und für Wasserkraft, je nach Menge, zwischen 8 und 10,4 Eurocent bezahlt, da sieht man schon die Ungleichverteilung.


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Mit dem heutigen Beschluss wollen wir den Herrn Bundesminister unterstützen, aber auch die Bundesregierung mit unserem Bundeskanzler, damit sie gegen diese Ent­scheidung rechtlich vorgehen können. Wir unterstützen die Regierung und ersuchen Sie um Ihre Hilfe. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.53


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.

 


10.53.13

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Umweltminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier im Haus und auch zu Hause! Ich möchte zuerst betonen, dass es mich sehr freut, dass wir heute am Vormittag Umwelttag haben und erstmals auch Anträge der Oppo­sition den Weg hier ins Hohe Haus geschafft haben. Das ist, seit ich hier im Hohen Haus bin, erstmals der Fall und somit etwas Besonderes. Das heißt nicht, dass es nicht viele Oppositionsanträge gibt, die versanden nur leider alle im Ausschuss, weil sie vertagt werden. Heute sind sie auch hier im Plenum. (Abg. Weninger: Ist ja nicht wahr! Da brauche ich nur politisch verhandeln!)  Zu dem Punkt komme ich gleich, „politisch verhandeln“.

Es gibt einen gemeinsamen Antrag aller Parteien, den wir selbstverständlich unterstüt­zen, der kurz vor dem letzten Ausschuss zustande gekommen ist. Es gibt auch einen Antrag der FPÖ, der hier eingebracht worden wäre. Hätte es dazu Verhandlungen ge­geben, hätten wir selbstverständlich den Antrag miteingebracht. Aber auch so werden wir natürlich zustimmen, und das ist der Unterschied, Kollege Weninger (Zwischenruf des Abg. Weninger): Wir stimmen einfach auch einem anderen Antrag zu, ohne dass wir schnell vorher unsere Namen handschriftlich draufschreiben müssen. Das halte ich für keine feine Vorgangsweise. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Der gemeinsame Antrag aller Fraktionen bekräftigt das österreichische Anti-Atom-State­ment und bezieht sich hauptsächlich auf die Atomkraftwerke Dukovany und Temelín. Die realistischsten Ausbauchancen von Atomkraftwerken bestehen derzeit aber in Un­garn, nämlich das Atomkraftwerk Paks betreffend. Mein Kollege Matthias Köchl hat be­reits einen Antrag eingebracht, in dem wir auch die beihilfenrechtliche Prüfung dieses Kraftwerks fordern.

Nur noch einmal zur Verdeutlichung: Es sollen dort zwei Blöcke gebaut werden, die fast bis zum Ende dieses Jahrhunderts laufen werden, also da wird ein atomarer Weg zementiert. Diese Ausbaupläne sollen durch russische Technologien, durch russische Baukonzerne realisiert werden, aber eben auch mit russischer Finanzierung, über ei­nen Deal zwischen Orbán und Putin.

Kredite, die von Russland gewährt werden, werden wahrscheinlich über ungarische Steuergelder zurückbezahlt werden, also über öffentliche Mittel, öffentliche Subven­tionen für Atomkraftwerke. Das bedeutet natürlich, dass es da zu weiteren Verzerrun­gen am Strommarkt kommen wird. Deswegen unser Antrag auf beihilfenrechtliche Prü­fung für die Atomenergie, das, ähnlich wie es Österreich im Fall von Hinkley Point C macht, auch im Fall Atomkraftwerk Paks zu tun.

Im Rahmen der österreichisch-ungarischen Freundschaftsgruppe waren wir vor Kur­zem auf Besuch in Budapest bei unseren Kollegen im dortigen Parlament und auch bei einigen anderen Personen. Wir haben die Problematik dieses Atomkraftwerks und die massiven österreichischen Bedenken mehrfach angesprochen. Ich finde, da zeigt sich schon, dass es da auf unterschiedlichen Ebenen Handlungsbedarf gibt.


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Das Atomkraftwerk ist für 40 Prozent der Stromversorgung Ungarns zuständig, und aus ungarischer Sicht wird immer gesagt, wir wissen nicht, wie wir es sonst machen sollen. Ich finde, es ist zu wenig, aus Österreich – und auch aus dem Burgenland, das ja direkt an Ungarn grenzt und sozusagen an diesem Atomkraftwerk am nächsten dran ist – nur über die Grenze zu rufen: Schaltet dieses Atomkraftwerk ab!, oder: Baut die­ses Atomkraftwerk nicht aus!

Das Burgenland rühmt sich damit, energieautark zu sein. Ich mag dieses Wort an sich nicht, aber es zeigt relativ deutlich, dass einem das im Falle eines Atomunfalls auch nichts hilft. Ich denke, wenn wir in Österreich wirklich glaubhafte Anti-Atompolitik ma­chen wollen – und da komme ich auf das Fundament zurück, von dem Kollege Rädler gesprochen hat –, dann gilt es, in Österreich die Hausaufgaben zu machen. Dazu ge­hört eine konsequente Weiterverfolgung der Energiewende, aber auch die Unterstüt­zung unserer Nachbarländer, und das wäre insbesondere auch eine Aufgabe des Bur­genlands.

Was im Burgenland möglich ist, der Ausbau der Windkraft, muss zumindest auch in Westungarn möglich sein. Dabei müssen wir eben Ungarn mit Technologie und Know-how unterstützen. Wir müssen also die Hausaufgaben zu Hause machen und die Nachbarländer unterstützen, dann kann Europa aus der Atomenergie aussteigen.

Im Übrigen bin ich immer noch der Meinung, Österreich braucht ein eigenständiges, starkes und engagiertes Umwelt- und Energieministerium. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

10.57


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Rauch. – Bitte.

 


10.57.58

Abgeordneter Mag. Johannes Rauch (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr froh, dass wir heute alle gemeinsam diesen Antrag beschließen. Ich komme aus einer Generation, die Zwen­tendorf noch als kleines Kind erlebt hat, aber nicht erinnerlich. Ich meine aber, dass die Entscheidung über Zwentendorf 1978 eine richtige und wegweisende war.

Wenn wir von einem atomfreien Österreich, von einem atomfreien Europa sprechen, dann, muss ich sagen, wenn man zur konkreten Umsetzung kommt, wie zum Beispiel in meinem Heimatland Tirol, wenn man also Wasserkraft ausbauen will, sind oft die Grünen für den Ausbau von alternativen Energien auch nicht zu haben, was ich mir aber wünschen würde. Wenn man ein atomkraftfreies Europa und auch Energiege­winnung in Österreich haben will, dann muss man halt auch zu Wasserkraftprojekten stehen! (Abg. Brosz: Aber nicht zu jedem, oder?!)

Ich finde es auch nicht gut, was Kollege Köchl hier bei dem so wichtigen Thema, wenn es um Atomkraft geht, gesagt hat. Damit muss man auch einmal aufräumen, wie ich meine, dass Atomkraft die billigste Energieform ist. Die billigste Energieform ist Atom­kraft nicht! Wenn man die gesundheitlichen Kosten bei einem Unfall betrachtet, wenn man sich vor Augen hält, wie hoch die volkswirtschaftlichen Kosten sind, wie hoch die Subventionen sind, dann kann man bei Atomkraft nicht von günstiger oder billiger Ener­gie sprechen!

Ich finde es aber bei einem so wichtigen Thema schade, wenn wir da einen Sechs-Par­teien-Antrag haben, dass man dann über geschwärzte Akten aus irgendeinem Unter­suchungsausschuss spricht. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Ich meine, bei diesem Thema geht es um Atomkraft, da geht es um unsere Zukunft und da kann man sich diese Seitenhiebe verkneifen. Wir sollten einfach alle weiter da-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 55

ran arbeiten, dass wir in diesem Bereich weiterkommen, dass wir erneuerbare Ener­gien ausbauen. Ich denke, das wäre Sinn und Zweck, darüber im Hohen Haus zu dis­kutieren.

Ich will auch noch kurz auf den Entschließungsantrag der Grünen betreffend Paks II eingehen. Die Bedenken der Grünen, was den Ausbau dieses ungarischen Kernkraft­werkes betrifft, sind berechtigt. Aber unsere Fraktion ist der Meinung – und das ist auch meine Meinung –, wir sollten jetzt genau beobachten und überprüfen, was dort passiert, und, wenn gesicherte Informationen da sind, dann die richtigen Schritte set­zen, wie es zum Beispiel auch die Klage betreffend Hinkley Point C gewesen ist. Aber derzeit können wir diesem Entschließungsantrag nicht beitreten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

11.00

11.00.40

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 592 der Beilagen ange­schlossene Entschließung betreffend die Bekräftigung der österreichischen Anti-Atom­politik anlässlich der „Tschernobyl“ und „Fukushima“ Jahrestage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 82.)

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Neubauer, Höfinger, Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zu Atomkraftwerken in Grenznähe Österreichs.

Wer dafür ist, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig angenommen. (E 83.)

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überprüfung von Paks II auf Einhaltung von EU-Beihilfenrecht.

Wer dafür ist, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit ab­gelehnt.

11.01.542. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1111/A(E) der Abgeordneten Jo­hann Höfinger, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend EU-weite Maßnahmen gegen die Umweltverschmutzung durch Mikroplastik (593 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 471/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Grenzwerte für Plastik im Abwasser (594 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.

 


11.02.38

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Nochmals herzlich willkommen, Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Auch an Sie noch einmal, Zuse-


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herinnen und Zuseher, herzlich willkommen! Unter diesem Tagesordnungspunkt geht es um Plastik, grob zusammengefasst. Wir haben hier zwei Themenbereiche, nämlich zum einen Mikroplastik und zum anderen Grenzwerte für Plastik in der Donau. Eines haben beide Themenbereiche leider gemeinsam, und zwar, dass es hier im Parlament und auch von der österreichischen Bundesregierung und vom Umweltminister einen Unwillen gibt, gesetzliche Maßnahmen zu diesen Themenbereichen zu setzen.

Ich werde zuerst auf Mikroplastik zu sprechen kommen. Das Problem, glaube ich, ist bekannt. Mikroplastik findet in der Industrie Verwendung, findet sich auch in Verbrau­cherprodukten wie zum Beispiel in der Kosmetik. Das ist das primäre Mikroplastik. Aber wir haben auch die Problematik mit dem sekundären Mikroplastik, nämlich dass durch Abrieb oder Zerstückelung von Kunststoffteilen sehr kleine Plastikteilchen, eben Mikroplastik entsteht, das in Gewässern zu Verschmutzungen führt.

Wir haben bereits vor einem Jahr begonnen, Initiativen hier im Haus zu setzen. Das hat sich hauptsächlich im Umweltausschuss abgespielt. Es ist auch zu Verhandlungen mit den Regierungsparteien gekommen. Mittlerweile orte ich, dass es Annäherungen an unsere Forderungen gibt. Das begrüße ich. Ich habe auch vernommen, dass es von den Regierungsparteien einen zusätzlichen Antrag heute geben wird, in dem die Punk­te, die wir in die Verhandlungen eingebracht haben, wo es Konsens gegeben hätte, aufgenommen wurden. Das ist schön, wenn Sie das direkt übernehmen. Der entschei­dende Punkt, an dem die Verhandlungen dann aber gescheitert sind, ist der, dass die Regierungsfraktionen eben nicht bereit sind, auch hier im Haus gesetzliche Initiativen zu setzen. Das ist der Unterschied. (Abg. Weninger: Haben Sie ein Wort mit mir zu diesem Thema gesprochen? Kein einziges Wort!)

Herr Kollege Weninger, ich glaube, wir hatten genug Diskussionen im Ausschuss, und es gab auch Angebote von uns, und auf ReferentInnen-Ebene wurde verhandelt. Wenn Sie sich informiert hätten, wüssten Sie über die Anträge Bescheid und auch über den Unterschied bei den Verhandlungen. (Beifall bei den Grünen.)

Der Unterschied ist ganz einfach der – und da leite ich gleich über zum nächsten The­ma –, es gibt, glaube ich, einen gesellschaftlichen Konsens in Österreich, dass Plastik in der Umwelt und insbesondere auch in den Flüssen nichts verloren hat. Den nehmen auch alle hier immer wieder in den Mund, das ist schön, nur: Als Parlamentarier haben wir auch eine andere Aufgabe, denn wenn ich sage, ich bin dagegen, macht das noch keinen Unterschied. Einen Unterschied macht es dann, wenn wir auch etwas Entspre­chendes beschließen. Das ist nämlich unsere Aufgabe hier herinnen. (Beifall bei den Grünen.)

Ihrem Antrag, in dem Sie, wie gesagt, Punkte von uns übernommen haben, werden wir auch zustimmen, weil er inhaltlich okay ist. Was eben fehlt, sind legistische Maßnah­men.

Dazu bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde betreffend Umweltverschmut­zung durch primäres und sekundäres Mikroplastik

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert,

sich auf Europäischer Ebene für ein Verbot von Mikroplastikteilen in Verbraucherpro­dukten (wie zum Beispiel Kosmetik- und Pflegeprodukten) einzusetzen, welche nach regulärer Nutzung in das Abwassersystem eingeleitet werden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 57

sich auf Europäischer Ebene für konkrete und verbindliche Maßnahmen gegen die fort­schreitende Verschmutzung von Gewässern mit sekundärem Mikroplastik einzusetzen. Hauptaugenmerk sollte hierbei auf Maßnahmen gegen die Emission von Kunststofffa­sern gelegt werden, die aus Kleidungsstücken ausgewaschen werden.

die Europäische Kommission zur Erarbeitung einer rechtlich verbindlichen Definition von Mikroplastik bis Ende 2015 aufzufordern. Eine Definition von Mikroplastik sollte mög­lichst breit gefasst werden und weitere legislative Schritte gegen die Mikroplastikver­schmutzung unterstützen.“

*****

Nun noch kurz zu meinem ursprünglichen Antrag, was die Grenzwerte betrifft. Wir hat­ten hier den Vorfall von Plastik in der Donau, der, glaube ich, bekannt ist. Ich war auch dort bei diesem Unternehmen, um mir diesen Fall anzuschauen. Das Bedenkliche ist, dass es an einem Tag Ausstoß gegeben hat, aber gegen keinen einzigen Grenzwert verstoßen wurde. Und deshalb

 


Präsident Karlheinz Kopf: Frau Abgeordnete, darf ich Sie kurz unterbrechen: Der von Ihnen soeben vorgetragene Antrag liegt uns hier am Präsidium noch nicht vor. Würde Ihr Klub dann bitte dafür sorgen, dass er uns hier auch unterschrieben vorgelegt wird. – Entschuldigen Sie die Unterbrechung!

 


Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (fortsetzend): Danke. Er wird, glaube ich, in Kürze vorliegen.

Jedenfalls ist hier klar erkenntlich, dass diese Fälle legistisch nirgends abgebildet sind. Und hier ist die Frage: Ist dieses Problem für uns hier im Parlament ein Thema oder nicht? Es reicht nicht, auch von Ihnen, Herr Minister, zu sagen, wir setzen auf freiwillige Vereinbarungen, und es reicht nicht, wenn wir im Parlament hier alle sagen, wir sind dagegen, dass die Donau und andere Flüsse mit Plastik verschmutzt werden, sondern die Frage ist: Handeln wir hier herinnen oder nicht? Und deswegen ersuche ich noch einmal um Unterstützung meiner Anträge.

Ich bin nach wie vor der Meinung, Österreich braucht ein starkes, engagiertes und ei­genständiges Umwelt- und Energieministerium. (Beifall bei den Grünen.)

11.08


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Höfinger zu Wort. – Bitte.

 


11.08.06

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin froh und stolz, dass wir einen starken, eigen­ständigen Umweltminister in unseren Reihen wissen, der sich auf vielen Ebenen für die Umwelt einsetzt. Vielen herzlichen Dank, Herr Bundesminister! (Beifall bei der ÖVP.)

Plastik, Kunststoffe in Gewässern – über lange Zeit von vielen als Phänomen gesehen, das die Weltmeere betrifft. Schwimmende Müllteppiche in riesiger Größe – man kann sich das gar nicht vorstellen –, in Ländergröße, die auf den Ozeanen, im Indischen Ozean, im Pazifischen Ozean treiben. Und man hat zunächst gar nicht erkannt, wie sehr dieses Thema eigentlich auch eines von uns geworden ist, zwar in anderer Form, aber dennoch. Auch in unserem Land, in Österreich, nimmt diese Problematik ihren Lauf, geht es hier um die Einträge in unsere Gewässer in minimalstem Ausmaß, die sich dann aber auch zu enormen Zahlen hochaddieren und Belastungen für unsere Gewässer darstellen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 58

Bei uns geht es um Mikropartikel im eigentlichen Sinne. Das sind Partikel in der Regel unter fünf Millimeter, die durch verschiedenste Ausgangsformen in die Gewässer ein­getragen werden. Zum einen sind es jene Partikel, die ganz bewusst oft in Kosmetika eingesetzt werden, in Reinigungsmitteln eingesetzt werden, um beispielsweise deren Reinigungsleistung zu erhöhen, und nicht unmittelbar eine negative Auswirkung auf die Umwelt haben, die aber in weiterer Folge auch in das Abwasser gelangen. Das ist die eine Ursache.

Die zweite Ursache sind eben jene Abriebe, die durch die Wäsche hervorgerufen wer­den, die leider auch durch Littering hervorgerufen werden, das heißt Müll, Plastikartikel, die leider unkontrolliert in unserer Landschaft weggeworfen werden. Und dem müssen wir entgegenwirken, denn wir wissen, dass der weitaus größte Anteil – nämlich über 90 Prozent – durch sogenannte diffuse Einträge erfolgt: weggeworfenes Plastik, Plas­tik, das in die Kanalisation gelangt, und vieles mehr.

Das ergibt dann natürlich auch eine beträchtliche Menge, die wieder in die großen Ge­wässer, in die Flüsse oder auch ins Meer abgeschwemmt wird, sich abzulagern be­ginnt oder aber auch von der Tierwelt aufgenommen wird und so wieder in die Nah­rungskette gelangt, wodurch wir Menschen unmittelbar betroffen sind und gesundheitli­che Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden können.

In Österreich hat der Herr Bundesminister, als die ersten Zahlen bekannt wurden und die ersten Untersuchungen aufgetaucht sind, auch reagiert. Er hat sich natürlich auch mit der Industrie in Verbindung gesetzt, hat einen Maßnahmenkatalog auf freiwilliger Basis umgesetzt, denn unser Ansinnen ist es, nicht Grenzwerte festzulegen, sondern in Wirklichkeit diese Einträge in Richtung null zu bewegen. Daher auch die Anstren­gungen, auf diese Art und Weise auf verschiedensten Ebenen zu wirken, in Koope­ration mit den Erzeugern, aber auch jenen, die diese Mittel anwenden, und vor allem geht es auch darum, Bewusstsein zu schaffen, Plastik nicht einfach unkontrolliert und unmotiviert in der Landschaft zu entsorgen.

Wir haben diesen Antrag bereits eingebracht und im Ausschuss diskutiert, aber weil dieses Thema vor Österreichs Grenzen nicht Halt macht, weil die Donau nicht nur durch Österreich, sondern auch durch andere Länder fließt, ist dieses Phänomen eines von ganz Europa, dem wir uns widmen wollen. Deshalb wollen wir – und jetzt bin ich beim Auftrag der Kollegin Brunner – vonseiten des Hauses, des Parlaments der Bun­desregierung und insbesondere dem Herrn Bundesminister einen Auftrag geben.

Ich darf daher folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Johann Höfinger, Hannes Weninger, Michael Pock, Ulrike Weigers­torfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Eliminierung von Verschmutzungen von Gewässern und Meeren durch primäres und sekundäres Mikroplastik sowie Erarbei­tung einer Definition von Mikroplastik

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen folgenden Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert,

die Europäische Kommission zur Erarbeitung einer rechtlich verbindlichen Definition von Mikroplastik bis Ende 2015 aufzufordern,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 59

sich auf Europäischer Ebene für konkrete und verbindliche Maßnahmen gegen die fort­schreitende Verschmutzung von Gewässern mit sekundärem Mikroplastik einzusetzen, sowie

sich auf Europäischer Ebene für die Erarbeitung konkreter Initiativen, insbesondere konkreter verbindlicher Maßnahmen zur Eliminierung der Verschmutzung durch Mikro­plastikpartikel in Verbraucherprodukten (wie zum Beispiel aus Kosmetika), welche nach regulärer Nutzung in das Abwassersystem eingeleitet werden, einzusetzen.“

*****

So weit unser Antrag. Ich kann Sie nur bitten, diesen Antrag auch zu unterstützen und diesen Weg zur Bekämpfung der Verschmutzung der Gewässer mit uns gemeinsam zu gehen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

11.13


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Höfinger einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Johann Höfinger und Hannes Weninger, Michael Pock, Ulrike Wei­gerstorfer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Eliminierung von Verschmutzungen von Gewässern und Meeren durch pri­märes und sekundäres Mikroplastik sowie Erarbeitung einer Definition von Mikroplastik

eingebracht im Zuge der Debatte zum Antrag (1111/A(E)) der Abg. Johann Höfinger, Hannes Weninger betr. EU-weite Maßnahme gegen die Umweltverschmutzung durch Mikroplastik (593 d.B.) (TOP 2)

Auf Initiative des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser­wirtschaft fand am 11. und 12. Mai 2015 eine Stakeholder-Konferenz in Brüssel zum Thema „Eliminating Plastic and Microplastic Pollution – an urgent need“ statt. Anläss­lich dieser Konferenz diskutierten Vertreter der Industrie, des Netzwerkes der europäi­schen Umweltagenturen, der EU-Kommission und von NGOs konkrete Schritte zur Ver­meidung von Mikroplastikverschmutzung in Flüssen und Meeren.

Flüsse machen nicht an nationalen Grenzen halt, Plastikpartikel in den Flüssen auch nicht. Wenn es um die Identifizierung der Verschmutzungsquellen, um einheitliche Mess­methoden in Gewässern und um europaweit vergleichbare Daten geht, bedarf es eines einheitlichen Vorgehens aller EU-Mitgliedstaaten.

Diese Konferenz war ein wichtiger erster Schritt auf dem Weg zu einem gemeinsamen Vorgehen, der noch weitere Maßnahmen folgen sollten, um die Mikroplastikverschmut­zung in Gewässern und Meeren zu eliminieren.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 60

die Europäische Kommission zur Erarbeitung einer rechtlich verbindlichen Definition von Mikroplastik bis Ende 2015 aufzufordern,

sich auf Europäischer Ebene für konkrete und verbindliche Maßnahmen gegen die fort­schreitende Verschmutzung von Gewässern mit sekundärem Mikroplastik einzusetzen, sowie

sich auf Europäischer Ebene für die Erarbeitung konkreter Initiativen, insbesondere konkreter verbindlicher Maßnahmen zur Eliminierung der Verschmutzung durch Mikro­plastikpartikel in Verbraucherprodukten (wie zum Beispiel aus Kosmetika), welche nach regulärer Nutzung in das Abwassersystem eingeleitet werden, einzusetzen.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Weigerstorfer. – Bitte.

 


11.13.05

Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! Ho­hes Haus! Auch ich bin sehr, sehr dankbar, dass wir heute am Vormittag Umweltthe­men hier im Hohen Haus behandeln, vor allem, wenn diese Umweltthemen doch sehr parallel mit der Gesundheit einhergehen.

Auch wir haben schon mehrmals aufmerksam gemacht auf die Gefahr von Mikroplastik wie auch von in Plastik verarbeiteten Chemikalien. Als Beispiel möchte ich hier BPA nennen. Bisphenol A ist aber nur ein Beispiel für einen Gesamtcocktail, dem wir im täg­lichen Leben ausgeliefert sind.

Wir alle wissen, Mikroplastik ist eigentlich schon überall drinnen, in Peelings, Kosmetik­produkten, in Zahncremen. Besonders erschreckend ist – ich habe nachgeschaut –: Da gibt es zum Beispiel eine Zahnpasta, die 10 Prozent Mikroplastik enthält, aber von Ökotests nach wie vor als sehr gut bewertet wird. Sie sehen also, in dieser Thematik stehen wir leider noch sehr, sehr am Anfang.

Kunststoff in Gewässern, wo er ja letztendlich in weiterer Folge landet, ist aus mehre­ren Gründen ein enormes Problem für die Umwelt und, wie ich schon gesagt habe, in Folge natürlich für die menschliche Gesundheit. Plastik ist nämlich biologisch nicht ab­baubar und wird durch Sonnenlicht zusätzlich noch spröde, wodurch diese Weichma­cher auch nach außen gelangen. Es wurde in Vögeln, in Krebstieren bereits nachge­wiesen. Also man kann davon ausgehen, dass es sich nur noch um eine kurze Zeit handelt, bis wir diese Stoffe auf unserem Teller haben, wenn es nicht ohnedies schon der Fall ist.

Es gibt rund 600 verschiedene Weichmacher, und 200 davon gelten als gesundheitlich besonders bedenklich. Da gibt es sehr viele Studien, die auch schon belegen, dass diese Weichmacher eine hormonähnliche Wirkung haben und dadurch zu Unfruchtbar­keit führen. Diese Studien sprechen sogar noch von weit schlimmeren Dingen wie Asthma, Allergien, Krebs. Es gibt sogar welche, die sagen, sie machen dick und dumm und fördern auch die Unkonzentriertheit.

Leider sind wir hier mit der Forschung noch sehr am Anfang. Fakt ist die Omnipräsenz von Mikroplastik, dass es also allgegenwärtig ist. Wir haben es in den Gewässern nachgewiesen, in Tieren, selbst wenn Sie ein Glaserl Bier trinken, können Sie davon ausgehen, dass Mikroplastik drinnen ist, und auch vor dem Honig hat es nicht halt­gemacht. Einige Studien zeigen sogar auf, dass wir bereits teilweise Plastik in unserem Blut haben.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 61

Die Forschung um die Risiken steht leider noch am Beginn, die ersten Ergebnisse zei­gen aber, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Ich würde mir sehr wün­schen, dass wir auf nationaler Ebene ein Stückchen weiter gehen als in der vorlie­genden Initiative der Koalitionsfraktionen und dass wir beim Verbot von Mikroplastik, das der Minister auf EU-Ebene dankenswerterweise bereits gefordert hat, eine Vorrei­terrolle übernehmen und national ein klares Zeichen setzen. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)

11.16


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Weninger zu Wort. – Bitte.

 


11.16.50

Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Vorerst darf ich im Namen von Kollegin Cornelia Ecker sehr herzlich die Gruppe der Hauptschule St. Gilgen begrüßen. – Herzlich willkommen bei der Umweltdebatte im Hohen Haus! (Allgemeiner Beifall.)

SPÖ und ÖVP haben diesen Antrag zum Thema Mikroplastik nicht nur deshalb an den Beginn der heutigen Plenarsitzung gestellt, weil wir dringend politische Rahmenkrite­rien in Österreich und in Europa festlegen müssen, sondern auch, weil es uns darum geht, Bewusstsein zu schaffen. Ähnlich wie bei der Anti-AKW-Debatte beim vorigen Tagesordnungspunkt sind auch bei diesem Thema sowohl die politische Entscheidung wie auch das KonsumentInnenverhalten von besonders hohem Stellenwert.

Es wurde bereits von der Kollegin Weigerstorfer die Zahnpasta mit 10 Prozent Mikro­plastik-Anteil angesprochen. Wenn es so einfach wäre, dieses Produkt in Österreich zu verbieten und damit das Problem zu lösen, dann könnten wir wahrscheinlich viele Din­ge einfach lösen. Tatsache ist aber, dass auch diese Umweltprobleme grenzüber­schreitend sind und wir alle somit auch Mitverursacher riesiger Plastikmüllinseln in den Ozeanen und Meeren sind.

Vielen ist es vielleicht aus Dokumentationen geläufig, aber vielen ist gar nicht bewusst, dass auch die europäischen Industrienationen, wir Konsumentinnen und Konsumen­ten, mitverantwortlich für diese Form der Umweltverschmutzung sind. Es sind Kosme­tika, es sind Waschmittel, es sind Fasern, die beim Waschen von Kleidung über die Kanalisation in die Gewässer gelangen, die weit weg von Österreich zur Umweltver­schmutzung beitragen, da sie zum Beispiel auch via Donau in die Weltmeere kommen.

Wir haben daher einen umfangreichen ersten Forderungskatalog aufgestellt. Ich be­danke mich sehr herzlich beim Team Stronach und bei den NEOS, dass sie dem An­trag beitreten, und auch bei den Freiheitlichen und schlussendlich bei den Grünen, dass das ein einstimmiger Beschluss wird. Der Auftrag ist ein klarer: Unser Ziel muss es sein, einen Weg aus der Plastikgesellschaft zu beschreiten! (Beifall bei der SPÖ.)

11.19


Präsident Karlheinz Kopf: Ich halte noch fest, dass der von Frau Abgeordneter Brun­ner vorhin vorgetragene Entschließungsantrag inzwischen ausreichend unterstützt am Präsidium vorliegt und somit als ordnungsgemäß eingebracht gilt und mit zur Debatte steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde

betreffend Umweltverschmutzung durch primäres und sekundäres Mikroplastik


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 62

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1111/A(E) der Abgeordneten Johann Höfinger, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend EU-weite Maßnahmen gegen die Umweltverschmutzung durch Mikroplastik (593 d.B.)

Begründung

Die Verunreinigung von Flüssen und Meeren durch Plastikteile ist ein zunehmendes und globales Umweltproblem. Jedes Jahr landen etwa 10 Millionen Tonnen Kunststoff­abfälle in den Weltmeeren, die dort als riesige schwimmende Müllinseln an der Was­seroberfläche treiben. Der weltweit größte Müllteppich treibt im Nordpazifik und ist 16mal so groß wie die Republik Österreich. Weniger offensichtlich als die großen und sichtbaren Plastikteile sind Mikroplastikteile, also Plastikteile mit einer Größe unter fünf Millimetern.

Sekundäres Mikroplastik entsteht beim Zerfall größerer Kunststoffteile durch die Einwir­kung von Sonne, Wind und Wellen. Da synthetische Kunststoffe nicht biologisch ab­baubar sind, zerfallen sie in der Regel in immer kleinere Teile und verbleiben hunderte Jahre in der Umwelt. Eine weitere wichtige Quelle von sekundärem Mikroplastik sind Kunststoffteile, die z.B. durch synthetische Kleidungsstücke ausgewaschen werden. Laut dem deutschen Umweltbundesamt gelangen pro Waschgang bis zu 2.000 Kunst­stofffasern aus Fleece-Kleidungsstücken, einem Velourstoff, der meist aus Polyester oder Polyacryl besteht, über Fließgewässer in die Meeresumwelt, da sie von den Klär­werken nicht zurückgehalten werden können.

Primäres Mikroplastik sind Kunststoffteile, die entweder zur industriellen Weiterverar­beitung gedacht sind (z.B. Pellets) oder in Verbraucherprodukten direkte Anwendung finden. Letztere sind vor allem in Kosmetikartikeln und Pflegeprodukten wie Peelings, Duschgelen oder Zahnpasten zu finden. Diese Plastikteile haben unterschiedliche Funk­tionen und sollen den Produkten z.B. zu einem mechanischen Reinigungseffekt ver­helfen. Laut einer Reportage des Norddeutschen Rundfunks soll der Anteil der Plastik­teile am Gesamtinhalt bis zu zehn Prozent betragen. In einer aktuellen Untersuchung identifizierte die Umweltschutzorganisation Greenpeace 550 in Österreich erhältliche Kosmetikprodukte, die Mikroplastik enthalten. Eine Untersuchung der deutschen Um­weltorganisation BUND kommt zu einem ähnlichen Ergebnis. Es ist davon auszu­gehen, dass nur die wenigsten Konsumentinnen und Konsumenten ahnen, dass in der­art vielen am Markt erhältlichen Kosmetikprodukten mitunter tausende – und zum Teil mikroskopisch kleine – Plastikteile enthalten sind.

Mit dem Abwasser (z.B. nach dem Zähneputzen oder Duschen) gelangen Kunststoffe wie Polyethylen, Polypropylen oder Polyamid in den Wasserkreislauf. Durch ihre ge­ringe Größe passieren sie Kläranlagen und andere Barrieren und gelangen schließlich bis in die Weltmeere.

Kunststoffteile enthalten unterschiedliche chemische Zusätze, die zum Teil sehr negati­ve Auswirkungen auf marine Ökosysteme haben können. Mikroplastikteile können zu­dem toxische Zusatzstoffe wie DDT oder PCB aufnehmen und wirken aufgrund ihrer Oberflächenstruktur wie Magneten für diverse Giftstoffe. So lassen sich an Mikroplas­tikpartikeln deutlich höhere Konzentrationen von toxischen Substanzen als im Meer­wasser messen. Die Partikel werden dann samt Schadstoffen von den Meeresorganis­men aufgenommen: Mikroplastik wurde in Seehunden, Fischen, Muscheln und kleine­ren Organismen nachgewiesen, die es mit ihrer Nahrung aufnehmen. Neun Prozent der Fische in der Region des Nordpazifikwirbels haben laut Studien Plastik in ihren Mä­gen. Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) geht davon aus, dass über 250 Tierarten durch Plastikteile im Meer gefährdet sind.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 63

Eine Verunreinigung durch mikroskopisch kleine Plastikteile wurde in verschiedenen Stu­dien in Honig, Mineralwasser oder Bier nachgewiesen. Die langfristigen gesundheitli­chen Auswirkungen auf den Menschen sind noch vollkommen ungeklärt.

Auch die direkten Auswirkungen auf marine Ökosysteme einer Verunreinigung von Flüs­sen und Meeren durch primäre Mikroplastikpartikel sind noch wenig erforscht. Aller­dings lassen die bereits bekannten Fakten sehr wenig Zweifel daran, dass sie eine ne­gative Auswirkung haben könnten. Sicher ist hingegen: Je kleiner der Plastikpartikel ist, desto größer ist auch das Risiko der Aufnahme und die Anzahl der Tiere, die es kon­sumiert. Ist Mikroplastik erst in den Flüssen und dem Meer, kann es nicht wieder ent­nommen werden. In diesem Fall sollte daher das Vorsorgeprinzip angewendet werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert,

sich auf Europäischer Ebene für ein Verbot von Mikroplastikteilen in Verbraucherpro­dukten (wie zum Beispiel Kosmetik- und Pflegeprodukten) einzusetzen, welche nach regulärer Nutzung in das Abwassersystem eingeleitet werden.

sich auf Europäischer Ebene für konkrete und verbindliche Maßnahmen gegen die fort­schreitende Verschmutzung von Gewässern mit sekundärem Mikroplastik einzusetzen. Hauptaugenmerk sollte hierbei auf Maßnahmen gegen die Emission von Kunststoffa­sern gelegt werden, die aus Kleidungsstücken ausgewaschen werden.

die Europäische Kommission zur Erarbeitung einer rechtlich verbindlichen Definition von Mikroplastik bis Ende 2015 aufzufordern. Eine Definition von Mikroplastik sollte möglich breit gefasst werden und weitere legislative Schritte gegen die Mikroplastikver­schmutzung unterstützen.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.

 


11.20.01

Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuse­her! Zum Thema Mikroplastik. Das Thema kam durch einen Vorfall bei Borealis auf, bei dem entsprechende Plastikmaterie in die Donau gespült und bei Messungen entdeckt wurde.

Ich möchte vorab dem Umweltminister ein klares Lob aussprechen: Die Ad-hoc-Reak­tion war sehr gut. Es gab Abstimmungstermine mit der Opposition, ein entsprechendes politisches Engagement auf europäischer Ebene, und es wurde das Umweltbundesamt eingebunden, das die Erkenntnisse im Umweltausschuss mehrfach präsentiert hat. Ad hoc war diese Reaktion gut. – Dafür ein herzliches Danke!

Was die Maßnahmen zu Mikroplastik im Allgemeinen betrifft, sind die Reaktionen leider deutlich zögerlicher. Ich möchte dazu gleich anmerken, dass wir den Antrag der Grü­nen nicht unterstützen werden, und in weiterer Folge darauf eingehen, warum nicht.

Mikroplastik ist, wie auch Kollege Weninger schon ausgeführt hat, in verschiedensten Materialien enthalten und kommt auf unterschiedlichste Weise in unsere Gewässer. Ein


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Verbot würde keine sichtliche Besserung bringen. Wir haben aber verschiedene Mög­lichkeiten, zu handeln. Auf der einen Seite können wir die Industrie auffordern, entspre­chende Ersatzmaterialien zur Verwendung zu bringen. Das wäre eine Maßnahme, die in Österreich sofort und ohne europäische Unterstützung möglich wäre.

Auf der anderen Seite steht ein zweites großes Thema, das wir und auch alle Bürge­rinnen und Bürger, wenn sie in der Natur sind, kennen, das sogenannte Littering, das heißt, Plastikmüll, der in der Umwelt liegt und in weiterer Folge in die Gewässer gespült wird, wo er sich in kleine Partikel zersetzt. Dazu gibt es eine entsprechende EU-Richt­linie. Das Umweltministerium setzt auf freiwillige Verpflichtung der Unternehmen. Das finden wir als Vorgehensweise an sich gut, allerdings ist die Geschwindigkeit erschüt­ternd. In Gesprächen mit den Konzernen hat man sich so weit geeinigt, dass man wohl bis 2020 Maßnahmen setzen wird, um die Plastiksackerln mit Alternativangeboten vom Markt zu verdrängen. In diesem Bereich gäbe es eine sofortige Handlungsoption, Ös­terreich könnte eine Vorreiterrolle einnehmen, im Umweltministerium passiert jedoch nichts.

Erstaunlicherweise hat gestern die bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf, eine kon­servative Politikerin, vom deutschen Bund gefordert, entsprechende Maßnahmen zu Mikroplastik, aber auch zu Littering zu ergreifen. Mich überrascht, dass selbst konser­vative Politiker aus einem konservativen Bayern deutlich fortschrittlicher sind als die österreichische Bundesregierung.

Wir NEOS haben mehrfach klar gefordert und entsprechende Anträge auch im Umwelt­ausschuss eingebracht, dass jetzt, da wir genaue Kenntnis über die Ursachen haben, weitere Daten zu erheben sind. Deswegen unterstützen wir auch den gemeinsamen Antrag von ÖVP und SPÖ, sowohl auf europäischer wie auf österreichischer Ebene einheitliche Messmethoden zu erarbeiten, aber auch Sofortmaßnahmen zu setzen, denn niemand mag Mikroplastik, weder primäres noch sekundäres, und schon gar nie­mand möchte Weichmacher in seiner Nahrung. – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

11.23


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


11.23.32

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Lassen Sie mich auch zu diesem sehr wesentlichen Thema der Mikroplastikverschmutzung Stellung neh­men. Es ist, glaube ich, einstimmiger Konsens im Saal, dass Plastik und Mikroplastik nicht in unsere Umwelt und schon gar nicht in unsere Gewässer gehören.

Flüsse und Meere machen nun einmal nicht vor Staatsgrenzen halt, und deswegen sind Maßnahmen gegen die Mikroplastikverschmutzung auch auf europäischer, inter­nationaler und globaler Ebene notwendig. Die Erforschung – das hat Frau Abgeordnete Weigerstorfer richtig angesprochen – der möglichen ökologischen Auswirkungen der Mikroplastikverschmutzung in Gewässern und vor allem in den Weltmeeren steht leider erst an den Anfängen. Entsprechende Forschungsinitiativen gibt es schon, und bemer­kenswerterweise ist Österreich gerade im Bereich der Limnologie sogar einer der Vor­reiter. Die Entwicklung eines plastikspezifischen, für die Routineüberwachung geeigne­ten Messbarometers für Mikroplastik ist methodisch sehr komplex. Das zeigen alle dies­bezüglichen Arbeiten des Umweltbundesamtes.

Wir haben uns daher ganz bewusst für eine europaweite Vorgehensweise ausgespro­chen. Bei der von uns initiierten Konferenz gegen Umweltverschmutzung durch Plastik und Mikroplastik, die am 11. und 12. Mai in Brüssel stattfand, haben sich Vertreter des


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niederländischen Umweltministeriums, Teilnehmer aus Partnerorganisationen und Nicht­regierungsorganisationen erstmals gemeinsam mit dieser Thematik befasst. Auch EU-Kommissar Vella hat daran teilgenommen. Wir werden den Druck für eine europäische Initiative seitens der EU-Kommission aufrechterhalten, sowohl seitens des Umweltrates als auch, wie ich hoffe, seitens des Europäischen Parlaments.

Als im letzten Frühjahr das Thema Plastik in der Donau aufgekommen ist, habe ich sofort gehandelt und eine Sonderuntersuchung entlang der Donau in Auftrag gegeben. Das Umweltbundesamt hat dazu eine spezielle Messmethode entwickelt. Die Ergebnis­se dieser Sonderuntersuchung haben wir im Umweltausschuss sehr ausführlich meh­rere Male behandelt und sehr konstruktiv diskutiert. Das Ergebnis zeigt – und das ist positiv –, dass wir in Österreich ein sehr vorbildhaft funktionierendes System der Ab­wasserreinigung und der Abfallwirtschaft haben.

Eine der möglichen Quellen der Mikroplastikverschmutzung ist das primäre Mikroplas­tik, das sind die Mikroplastikkügelchen, die – wie bereits angesprochen – von der In­dustrie bewusst den Kosmetika, zum Beispiel Zahnpasta, beigefügt werden. Ich habe mich diesbezüglich beim Ratstreffen der Umweltminister im Dezember 2014 für ein EU-weites Verbot von Mikroplastik in Kosmetika ausgesprochen. Und ich bin sehr froh darüber – das ist ein konkretes Ergebnis der Mikroplastikkonferenz –, dass sich die In­dustrie, die hier beteiligt ist, im Vorfeld der Mikroplastikkonferenz dafür ausgesprochen hat, dass es einen freiwilligen Ausstieg aus Mikroplastik bis Ende 2015 geben wird. So gesehen, können wir bereits einen sehr vorteilhaften positiven Beschluss berichten. (Abg. Brunner: ... wenn eh alles freiwillig ist!)

Eine zweite Quelle für Mikroplastik – die Sie, Frau Abgeordnete Brunner, auch richtig angesprochen haben – ist das sogenannte sekundäre Mikroplastik, beispielsweise der Abrieb von Textilien beim Waschen. In diesem Bereich liegt der Ansatzpunkt bei den Herstellern von Waschmaschinen. Entsprechende Forschungsinitiativen gibt es schon, und es ist in relativ kurzer Zeit durchaus machbar, diesen Abrieb als Quelle für Mikro­plastik zu eliminieren.

Ein weiterer und der wahrscheinlich größte Teil des Mikroplastiks, der auch sekundä­res Mikroplastik ist, entsteht aus größeren Kunststoffobjekten, aus Makroplastik sozu­sagen, das hauptsächlich durch Littering in die Umwelt gelangt, wo es durch UV-Licht und Reibung zu Mikroplastik wird und dann unsere Gewässer verschmutzt.

Es besteht also Handlungsbedarf, weshalb ich mein Zehn-Punkte-Programm für die Qua­lität unserer Fließgewässer verabschiedet habe, das sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene ansetzt und als ganz wesentliche Maßnahme die Entwicklung ei­ner einheitlichen Messmethodik auf europäischer Ebene beinhaltet.

Für die Zukunft halte ich die Umsetzung der EU-Plastiksackerl-Richtlinie und einen flä­chendeckenden Mikroplastikausstieg bei Kosmetika für besonders wichtig. Bei der Eli­minierung der Quellen setze ich auch ganz bewusst auf Freiwilligkeit, auf Eigenver­antwortung der Unternehmen und auf Eigenverantwortung unserer Bürgerinnen und Bürger. Gerade im Zusammenhang mit Littering gilt es, sehr viele bewusstseinsbilden­de Maßnahmen zu setzen. Eigenverantwortung und nicht Zwangsmaßnahmen und Be­vormundung lassen uns in diesem Bereich zum Erfolg kommen, denn unsere Konsu­menten und Konsumentinnen, unsere Bürgerinnen und Bürger sind reif, hier einen akti­ven Beitrag zu leisten.

In diesem Zusammenhang bin ich froh darüber, dass es gelungen ist, den Eurovision Song Contest als Green Event auszurichten, das auch für bewusstseinsbildende Maß­nahmen genutzt wird, indem insbesondere auf Abfallvermeidung und auf die Problema­tik von Plastik hingewiesen wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.29



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 66

Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Strasser. – Bitte.

 


11.29.27

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bun­desminister! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir nehmen inter­national und zum Glück auch in Österreich ein ganz starkes Commitment wahr, in dem Sinn, dass wir die Mikroplastikemissionen stark reduzieren wollen beziehungsweise dass sie mittelfristig gegen null gehen sollen.

Ich darf diese Maßnahmen noch einmal kurz zusammenfassen: Es gibt die EU-Plastik­sackerl-Richtlinie, wo wir im internationalen Vergleich der Verwendung von Plastiksa­ckerln in den Haushalten sehr gut dastehen. Die österreichischen Betriebe verpflichten sich dazu, in den Kosmetika kein Mikroplastik mehr einzusetzen. Die Bewusstseinsbil­dung läuft. – Der Herr Bundesminister hat darauf hingewiesen. – In vielen Landgemein­den sind sogar die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister engagiert, um mit den Men­schen Bewusstseinsbildung zu machen. Darüber hinaus gibt es den Pakt „Zero Pellet Loss“ der österreichischen Industrie, die in diesem Bereich tätig ist, bei dem man sich mit einem 10-Punkte-Programm freiwillig dazu verpflichtet, das Mikroplastik drastisch zu reduzieren. (Abg. Brunner: Welchen Anteil hat das Parlament daran? Zero, wenn wir schon dabei sind!)

Aber wissen Sie, Frau Kollegin Brunner, worauf die Menschen in der Arbeitswelt und in der Wirtschaft mittlerweile schon sehr allergisch reagieren? – Es sind neue Vorschrif­ten vor allem in Bereichen, die sich aller Voraussicht nach selbst regulieren wollen. Ich halte es persönlich für nicht angebracht, dass man sozusagen permanent mit erhobe­nem grünen Zeigefinger durch Österreich tourt und neue Vorschriften in die Betriebe und die Arbeitswelt zu implementieren versucht. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich bin wirklich dankbar dafür, dass unser Herr Bundesminister und sein Ministerium dies­bezüglich andere Wege einschlagen, Wege ohne Bürokratie und ohne Reglementie­rungen, weil das gut für unsere Wirtschaft und für unsere Umwelt ist.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass wir einen sehr engagierten Bundesminister mit einem hervorragend aufgestellten Ministerium für ein lebenswertes Österreich haben. – Danke schön und alles Gute! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.31


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Greiner. – Bitte.

 


11.32.06

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Besucherinnen und Be­sucher auf der Galerie! Detaillierte Erkenntnisse über Mikroplastik beziehungsweise Plastik in Gewässern haben wir unter anderem durch eine Studie gewonnen, die unter der Federführung des Umweltbundesamtes in Kooperation mit der BOKU Wien und via donau erstellt wurde, und dafür möchte ich mich ganz herzlich bedanken. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Aus dieser Expertise geht hervor, dass 87 Prozent des Plastikaufkommens in Gewäs­sern aus folgenden Faktoren bestehen: Fragmenten, Folien, Fasern, die – wir haben es schon gehört – durch das Waschen von Kleidung abgegeben werden, sowie ge­schäumtem Kunststoff. Im Wasser befinden sich leider, wie wir alle wissen, Plastikfla­schen und, was in der Diskussion wenig berücksichtigt wird, auch Zigarettenkippen. Es gibt Untersuchungen, bei denen man festgestellt hat, dass bei Reinigungsaktionen beispielsweise an Stränden die Zigarettenkippen ein Drittel des Mülls ausmachen. Jetzt


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 67

kann man sich vorstellen, welche Auswirkungen es auf die Meere hat, wenn man diese unbeachtet in das Abwasser wirft.

Ich möchte auch auf einen Bericht aus dem Schweizer Fernsehen verweisen. Auf „swissinfo“ konnte man unter dem Titel „Fische essen Plastik, Menschen essen Fische“ erfahren: 80 Prozent der Meeresverschmutzung entstehen an Land und 20 Prozent werden durch Schiffe, die auf den Ozeanen verkehren, verursacht. Man hat auch fest­gestellt, dass in Teilen der Ozeane bis zu sieben Mal mehr Mikroplastik zu finden ist als Plankton.

Welche Schritte kann man jetzt konkret setzen, um Plastik zu reduzieren? Dahin ge­hend ganz besonders wichtig sind eine EU-weit abgestimmte Vorgehensweise und Forschungstätigkeit mit akkordierten Messmethoden, sodass man auch wirklich eine gemeinsame Klärung offener Fragen – beispielsweise wie sich Mikroplastik in Gewäs­sern verhält – anstreben kann.

Österreich hat ja in vielen Bereichen der Umwelt eine Vorreiterrolle, und ich möchte da­zu einen Gedanken anstoßen: Vielleicht könnte sich Österreich auch im Rahmen der JPI – Joint Programming Initiative – engagieren. Dabei handelt es sich um eine EU-länderübergreifende Forschungsplattform, die sich unter anderem mit Mikroplastik in marinen Ökosystemen beschäftigt. Auch wenn Österreich ein Binnenland ist, der Müll entsteht auch hier und gelangt in die Meere.

Ich bin überzeugt davon, dass nur eine gemeinsame Vorgehensweise auf Europaebe­ne, und zwar unter Einbeziehung aller betroffenen Akteure, zielführend ist. So gelan­gen wir zu fundierten, vergleichbaren Daten, woraus wir dann auch Maßnahmen ablei­ten können.

Das wird – der Herr Bundesminister hat es schon angesprochen –, gepaart mit einer verstärkten Bewusstseinsbildung bei Produzenten und Konsumenten, zu Fortschritten führen, um Plastik und Mikroplastik zu vermeiden.

Aus den genannten Gründen, sehr geehrte Damen und Herren, ersuche ich Sie, dem vorliegenden Entschließungsantrag zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.35


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ba­cher. – Bitte.

 


11.35.32

Abgeordneter Walter Bacher (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesmi­nister! Hohes Haus! Mikroplastik hat in der Umwelt nichts verloren. Das kann man nicht oft genug betonen. Es muss also alles getan werden, um die Mengen an Mikroplastik, die in die Umwelt und vor allem in die Gewässer gelangen, so rasch wie möglich zu verringern.

Wie schon gehört, bezeichnet man als Mikroplastik kleinste Teile von Kunststoffen, die heute in vielen Produkten des täglichen Gebrauchs zu finden sind und deren Rück­stände über die Abwässer in die Flüsse und Meere gelangen.

Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen nimmt an, dass auf jedem Quadratkilo­meter Ozean bis zu 18 000 Plastik- oder Kunststoffteile schwimmen. Es wird Jahrhun­derte dauern, bis diese Kunststoffe durch physikalische, chemische und biologische Prozesse zerkleinert und abgebaut werden. Im Umweltausschuss wurde eine Untersu­chung des Umweltbundesamtes zum Thema Plastik in der Donau präsentiert. Dem­nach beträgt der Transport an Gesamtkunststoffen in der Donau bis zu 145 Kilogramm pro Tag. 90 Prozent davon stammen aus Oberflächenentwässerung, weggeworfenen Gebrauchsgütern von Baustellen oder aus unsachgemäßer Produktnutzung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 68

Es geht aber nicht nur um die Donau und andere regionale Gewässer, sondern auch darum, dass wir länderübergreifend daran arbeiten müssen, die Situation zu verbes­sern. Das Mikroplastik in der Donau macht an unseren Grenzen nicht halt. Deshalb sind ein Austausch und Abgleich der Informationen und Maßnahmen innerhalb der EU enorm wichtig, damit das Anwachsen von Mikroplastik in den Gewässern nicht wie bis­her weitergeht.

Das ist die eine Seite: auf europäischer Ebene zu sensibilisieren und aktiv daran zu ar­beiten, dass etwas weitergeht. Das Wissen um die Sache alleine reicht aber nicht. Es muss auch richtig angewendet und es müssen auch die notwendigen Schritte gesetzt werden. Dies wird in unserem Antrag gefordert, und ich bin zuversichtlich, dass diese Forderungen auch entsprechend umgesetzt werden.

Die andere Seite aber – und das ist mir ein besonderes Anliegen – betrifft jeden Ein­zelnen von uns. Es liegt nämlich an uns allen, im täglichen Leben auf den eigenen Plastikmüll zu achten und entsprechend gegenzusteuern. Hier geht es nicht um Jute statt Plastik, sondern darum, sich einfach seiner eigenen Verantwortung bewusst zu werden. Mikroplastik ist heute in vielen Gebrauchsmitteln, die wir täglich verwenden, enthalten, auch in Wasch- und Säuberungsmitteln, Pflegemitteln, Kosmetika, Dusch­gels, Flüssigseife et cetera. Die Liste ist lang, weshalb es auch nachvollziehbar ist, wa­rum unsere Gewässer derart belastet sind.

Ein Schwerpunkt des Antrages betrifft die Erarbeitung konkreter Initiativen zur Elimi­nierung der Mikroplastikverschmutzung in Gewässern und Meeren, insbesondere zur Eliminierung von Verschmutzungsquellen, denn was erst gar nicht produziert wird, muss nicht mühselig entfernt werden.

Stimmen wir also gemeinsam unserem Antrag zu, für einen verstärkten Einsatz auf eu­ropäischer Ebene und für eine lebenswerte Umwelt! – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.38

11.38.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen. (Abg. Pirklhuber erhebt sich von seinem Platz und gibt ein Zeichen mit der Hand in Richtung des Präsidenten.)

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: die dem Aus­schussbericht 593 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend EU-weite Maßnahmen gegen die Umweltverschmutzung durch Mikroplastik.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Ich glaube (in Rich­tung SPÖ, deren Mandatare sich großteils noch nicht von den Plätzen erhoben haben), auch die Regierungsparteien wollen dem zustimmen. (Heiterkeit. Alle Abgeordneten erheben sich von ihren Plätzen.) – Schön. In diesem Fall: einstimmig angenommen. (E 84.)

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umweltverschmutzung durch primäres und sekundäres Mikro­plastik.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minder­heit und somit abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Höfinger, Weninger, Pock, Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Eliminierung von Verschmut­zungen von Gewässern und Meeren durch primäres und sekundäres Mikroplastik so­wie Erarbeitung einer Definition von Mikroplastik.

Wer dafür ist, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 85.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 69

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Umweltausschusses, seinen Be­richt 594 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer  (Abg. Pirklhuber – die Hand hebend und im Begriffe, nach vorne zum Präsi­dium zu gehen –: Eingangs hat der Berichterstatter noch die Möglichkeit, das Wort zu ergreifen!) Bitte? (Abg. Pirklhuber: Eingangs fragen Sie, Herr Präsident, ob der Be­richterstatter noch das Wort wünscht!) Der Berichterstatter hat zu dem Zeitpunkt, zum Ende der Debatte keine Wortmeldung beziehungsweise keine Berichterstattung ge­wünscht. Ich habe das festgehalten. (Abg. Pirklhuber: Nein!) Ich habe das festgehal­ten. (Abg. Pirklhuber: Sie haben es aber nicht festgehalten!) – Jetzt ist es zu spät. Tut mir leid!

Wer für die Kenntnisnahme des Ausschussberichts ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

11.41.044. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 186/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend gezielten Humusaufbau in österreichischen Böden (595 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1023/A(E) der Abgeordneten Mi­chael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Streichung der steuerlichen Begünstigung für Kohleverstromung (596 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1067/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Blei im Trinkwasser“ (597 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zu den Punkten 4 bis 6 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Somit gehen wir in die Debatte ein.

Die erste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordnetem Doppler. – Bitte.

 


11.42.05

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Herr Kollege Pirklhuber, du musst dich noch einmal zu Wort melden. Ich glaube, da wurdest du ausgebremst.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gezielter Humusaufbau durch das Zusam­menwirken und das Zusammenspielen zwischen Bodennutzung und Klimawandel ist der Öffentlichkeit wenig bekannt. So stehen beim Klimawandel der CO2-Ausstoß aus fossilen Brennstoffen oder die Brandrodungen tropischer Regenwälder im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen. Der Boden, der erhebliche Mengen Kohlenstoff bindet, wird dagegen in seiner klimarelevanten Bedeutung oft zu wenig betrachtet oder oft so­gar total außer Acht gelassen. Der Boden ist ein mächtiger Kohlenstoffspeicher. Es muss daher alles unternommen werden, damit es zu einer Reduzierung beziehungs­weise zu einem Rückgang der Klimaerwärmung kommt. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 70

Ein wichtiger Schritt, meine sehr geehrten Damen und Herren, wäre dazu, wie es der Präsident Hofer in seinem Bericht formuliert, die Erhöhung des Humusgehalts in den Böden. Damit wäre der Umwelt ein guter Dienst erwiesen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

11.43


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Sieber. – Bitte.

 


11.43.38

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Ho­hes Haus! Meine Damen und Herren! In der Landwirtschaft spielt unsere Produktions­grundlage, unser Boden, eine besondere, eigentlich eine existenzielle Rolle. Der Hu­mus ist jene kleine Schicht, die darüber entscheidet, wie fruchtbar unsere Böden sind. Die Humusschicht entscheidet darüber, ob all unser Bemühen, all unsere Arbeit auch mit Erfolg – sprich: mit einer guten Ernte – gekrönt wird.

Richtig ist, dass gerade mit der Humusschicht auf der ganzen Welt nicht wirklich ver­antwortungsvoll umgegangen wird. Ganz im Gegenteil: In vielen Regionen dieser Welt wird Raubbau an unseren Böden und damit an unserer Zukunft betrieben. Dazu kommt noch, dass als wunderbare und wichtige Begleiterscheinung unser Boden auch ein im­menser Speicher für CO2 ist. In unseren Ackerböden ist 4,6 Mal so viel CO2 gespei­chert, wie wir im Jahr 2007 emittiert haben.

Wenn wir es schaffen würden, den Humusanteil auch nur um 1 Prozent zu steigern, würde das eine jährliche zusätzliche CO2-Bindung von 3,2 Millionen Tonnen bedeuten. Dennoch muss eines klar gesagt werden: Wir können durch dieses Bemühen die CO2-Bilanz verbessern, aber das Klima können wir damit nicht retten. Dazu braucht es we­sentlich mehr an Anstrengungen, die wir gemeinsam unternehmen müssen. (Beifall der Abg. Aubauer.)

Ein wesentlicher Punkt in diesem Zusammenhang, der nicht unerwähnt bleiben darf, ist der unglaubliche Verbrauch an landwirtschaftlichen Nutzflächen. In Österreich werden täglich 12 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche verbaut beziehungsweise anderweitig versiegelt. Diesen Verlust können wir auch mit allen Bemühungen des Humusaufbaues nicht wiedergutmachen. Diesem Thema werden wir uns noch vermehrt widmen müs­sen. (Neuerlicher Beifall der Abg. Aubauer.)

In unserem heimischen Agrar-Umweltprogramm sind verschiedenste Maßnahmen ent­halten, die zum Erosionsschutz und zur Anreicherung von Humus in unseren landwirt­schaftlichen Böden beitragen. Damit soll der Anteil des Humus gesichert und die Er­tragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Böden erhalten bleiben.

Neben der Erhaltung von Dauergrünland durch entsprechende Flächenförderungen wird der Bodenerosion und dem Humusabbau in Ackerböden insbesondere durch die Anlage von Gründecken, den Einsatz von vielfältigen Fruchtfolgen sowie mittels einer reduzierten Bodenbearbeitung und der Erhaltung von Landschaftselementen entgegen­gewirkt.

Die wichtigsten Maßnahmen in diesem Zusammenhang im ÖPUL sind: biologische Wirtschaftsweise, Begrünung von Ackerflächen beziehungsweise Zwischenfruchtan­bau, Erosionsschutz, Begrünung von Ackerflächen im System Immergrün, Mulch- und Direktsaat und natürlich die umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaf­tung.

All diese Maßnahmen zielen auf einen nachhaltigen Erhalt und auch Aufbau der Hu­musschicht ab, um eben auch die Ertragsfähigkeit der Böden zu erhalten beziehungs­weise die CO2-Speicherfähigkeit auszubauen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 71

All diese Maßnahmen werden von den Landwirten in Österreich intensiv genutzt. Bei­nahe 90 Prozent aller Landwirte nehmen an diesem freiwilligen Programm teil. Sie se­hen also, die Realität hat die Intention dieses zur Debatte stehenden Antrages bei Wei­tem überholt.

Wir setzen auch in Zukunft auf die freiwillige Teilnahme am höchst erfolgreichen Um­weltprogramm, weil wir wissen, dass sich die Bäuerinnen und Bauern in diesem Land der Wichtigkeit der Humusschicht für unsere Betriebe, aber auch der Wichtigkeit für uns alle bewusst sind.

Die Intention dieses Antrages ist durchaus richtig. Doch wir arbeiten bereits seit Jahr­zehnten daran und lehnen den Zwang, der mit diesem Antrag einhergeht, ab und damit auch den Antrag ab. (Beifall bei der ÖVP.)

11.47


Präsident Karlheinz Kopf: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordne­tem Dipl.-Ing. Pirklhuber, bei dem ich mich dafür entschuldige, dass ich vorhin tatsäch­lich die sonst übliche Frage an den Berichterstatter, ob er noch ein Schlusswort wünscht, nicht gestellt habe. Aber wir haben das zuvor schon miteinander geklärt. Al­les in Ordnung!

Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

 


11.48.05

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Danke, Herr Präsident! Es wäre ja eine gute Gelegenheit gewesen, die Usancen des Hauses dafür zu nutzen, um einmal auch der Vorsitzenden des Umweltausschusses und den Kolleginnen und Kol­legen für ihre konstruktive Arbeit im Bereich des Parlamentarismus zu danken, weil die Anstöße meiner Kollegin Brunner und auch die konstruktive fachliche und inhaltliche Arbeit im Ausschuss – unterstützt auch vom Ministerium – tatsächlich interessant, pro­duktiv und ergebnisorientiert waren. Das könnte man auch einmal positiv hervorheben, wenn sich schon die Gelegenheit dazu bietet. Ich habe das halt jetzt hier vom Redner­pult aus getan.

Ich möchte nun auf den Antrag des Kollegen Hofer betreffend Humusaufbau zu spre­chen kommen.

Zu den zentralen Strategien für den Schutz der Böden gehören die Kompostwirtschaft, aber auch die CO2-Bindung in den Böden. Das ist keine rein technische Angelegenheit, sondern das ist tatsächlich eine Angelegenheit von hochpolitischem Inhalt, weil welt­weit die Zerstörung der Böden, die Vernichtung fruchtbarer Erde, die Abholzung von Regenwäldern uns alle in unserer Existenz bedroht. Insofern ist dieser Antrag ein sehr, sehr wichtiger und interessanter, und ich habe es schade gefunden, dass wir in diesem Punkt nicht so konstruktiv diskutiert haben. Auch wenn ich mit vielen Punkten nicht ganz zufrieden war, so muss ich doch sagen: Wir haben zum Beispiel zu Mikroplastik ergebnisorientiert, lösungsorientiert diskutiert. Zum Humusaufbau wäre es genauso richtig und notwendig gewesen, ergebnisorientiert zu diskutieren, das Thema zu vertie­fen, zu schauen, wo wir Verbesserungen umsetzen können.

Ich bringe dazu folgende zwei Beispiele:

Erstens: Ein europäischer Eiweißplan, der beispielsweise mit dem verpflichtenden An­bau von Leguminosen einen Bodenaufbau bringt, der Stickstoff aus der Luft in den Bo­den hineinbringt, der uns gentechnikfreie Futtermittel beschert, ist immer noch Maku­latur. Das sind immer noch ganz kleine Sätze irgendwo am Rande der ländlichen Pro­gramme, der Gemeinsamen Agrarpolitik, aber wir sind überzeugt, dass gerade dieser Punkt eine Frage der Zukunft, eine Frage des 21. Jahrhunderts ist.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 72

Zweitens: Kreislaufwirtschaft war einmal ein ganz zentrales Schlagwort der österreichi­schen Agrar- und Gesellschaftspolitik, aber heute ist sie Teil der Sonntagsrede, dort kommt sie noch vor, aber wenn es darum geht, Nägel mit Köpfen zu machen, dann ist man – und diese Kritik muss ich leider an Sie, Herr Bundesminister, richten – haupt­sächlich an so Sachen orientiert wie Schweinsohren nach China zu exportieren. (Abg. Auer: Schweinsohren?) Das darf sein. Ich bin nicht dagegen, Kollege Auer. Aber vom Fokus der politischen Herausforderung  (Abg. Auer: Schweinsohrenspezialist Pirkl­huber!) – Das ist die Exportoffensive des Herrn Bundesministers!

Tatsächlich wichtig wäre es, eine Kreislaufwirtschaft in Österreich zu etablieren, den Humusaufbau voranzubringen, den biologischen Landbau zu forcieren. Das wäre das Modell der Zukunft, des 21. Jahrhunderts: das weiterzuentwickeln, auszubauen!

Meine Damen und Herren! Im letzten Jahr haben tausend Betriebe im biologischen Land­bau aufgegeben. Die Flächen sind seit Jahren zurückgegangen, zwar nur geringfügig (Abg. Sieber nickt zustimmend) – Kollege Sieber, das stimmt, es sind nicht große Ein­brüche –, aber diese Einbrüche haben mit verschiedensten Aspekten zu tun, etwa auch mit fehlenden Perspektiven in der österreichischen Agrarpolitik. Aus meiner Sicht erfor­dert das auch ein Umsteuern der derzeitigen Agrarpolitik.

Wir brauchen einen Zukunftsplan, einen Bio-Aktionsplan 2015 bis 2020. Herr Bundes­minister, Sie haben heute die Gelegenheit, dazu ein Wort zu sagen. Wann legen Sie diesen Plan vor? Werden Sie diesen Plan auch dem Parlament zur Beratung über­mitteln, damit wir gemeinsam im Ausschuss konstruktiv die eingebrachten Vorschläge diskutieren können, um tatsächlich Österreich wieder voranzubringen? Denn wir kön­nen uns nicht darauf ausruhen, dass wir 20 Prozent Bio-Landwirtschaft haben. Das ist gut und schön, aber 80 Prozent sind unter dem Druck der Industrialisierung immer stär­ker in eine Richtung unterwegs, und zwar: Diese Industrialisierung bringt einen Pesti­zideinsatz und eine sehr industrielle Tierhaltung mit sich, sichert aber den Bäuerinnen und Bauern nicht ihr Einkommen, sondern führt die Bäuerinnen und Bauern in eine hohe Verschuldung, die sie dann zwingt, ihren Betrieb aufzugeben.

Das kann nicht Ziel einer nachhaltigen ökologischen Agrarpolitik sein. Daher finde ich es sehr schade, dass der vorliegende Antrag heute von den Regierungsparteien nicht mitgetragen wird. Denn: Dieser Antrag zum Humusaufbau würde sowohl bäuerliche Arbeitsplätze schützen, wäre auch ein Beitrag zum Klimaschutz und würde auch eine Chance für den biologischen Landbau bedeuten.

Noch einmal: Ich finde das schade. Aber wir werden trotzdem nicht lockerlassen, diese Themen weiter voranzubringen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.53


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Feichtinger zu Wort. – Bitte.

 


11.53.24

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Vor Eingang in das eigentliche Thema vielleicht ein persönliches Statement.

Herr Bundesminister, wenn Sie sich in Zukunft für ein atomwaffenfreies Europa einset­zen möchten: Meine – und ich glaube: unsere – Unterstützung haben Sie!

Ich wechsle nun das Thema und komme zu TOP 6.

Der vorliegende Antrag des Teams Stronach zum Thema „Blei im Trinkwasser“ befasst sich mit einem Problem, welches schon vor Jahren Gegenstand einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes gewesen ist.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 73

Grundsätzlich möchte ich hier festhalten, dass Kontaminationen wie jene mit Blei im Trinkwasser nichts verloren haben. Insofern ist die Zielrichtung des Antrages der Kolle­gin Weigerstorfer eine richtige.

Wenn Bleirohre im Inneren des Hauses für eine Trinkwasserkontamination ursächlich sind, so trifft den Vermieter grundsätzlich eine Behebungspflicht, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Leitungen im Mietobjekt selbst oder um Leitungen in den allge­meinen Teilen des Hauses handelt.

Der OGH hat sich in seiner Entscheidung aus dem Jahre 2004 damit auseinanderge­setzt, ob eine Erhaltungspflicht des Vermieters bei durch Blei verunreinigtem Wasser vorliegt, und hat in einer ersten Prüfung festgehalten, dass Bleileitungen dann, wenn sie die Substanz des Hauses an sich nicht beeinträchtigen und auch keine Gefahr für das Haus selbst darstellen, nicht zwingend der Erhaltungspflicht des Vermieters unter­liegen. Er hielt damals fest, dass dann, wenn durch einen geringfügigen Aufwand, wie beispielsweise einen Wasservorlauf von einer Minute, der Mangel der Trinkwasserver­sorgung ausgeschaltet werden kann, kein Baugebrechen vorliegt, das der Erhaltungs­pflicht des Vermieters unterliegen würde.

Nach dieser Entscheidung wird dem Mieter zugemutet, den Wasserhahn eine Minute laufen zu lassen, um Trinkwasser zu entnehmen. Nach dieser Minute lag damals die Bleibelastung in der Regel im Bereich von 10 bis 20 Mikrogramm pro Liter, was unter dem damals gültigen Grenzwert von 25 Mikrogramm pro Liter lag.

In der Begründung des Antrages des Teams Stronach wird nun ausgeführt, dass nach der Herabsetzung des Grenzwertes auf 10 Mikrogramm pro Liter Mieterinnen und Mie­ter zwar das Wasser kostenpflichtig überprüfen lassen können und im Falle einer nach­gewiesenen Grenzüberschreitung den Eigentümer klagen können, aber langwierige Gerichtsverfahren und kostenintensive Gutachten zu erwarten seien, wenn man die Versorgung mit bleifreiem Trinkwasser gewährleistet haben möchte.

Die Beschreitung des ordentlichen Rechtsweges in diesem Fall erscheint uns jedoch als die korrekte Vorgehensweise, um die im Raum stehende Frage im Sinne der Rechts­sicherheit für Vermieter und Mieter endgültig klären zu können.

Im Vertrauen auf die österreichische Rechtsprechung, welche die bereits oben erwähn­te Interessenabwägung angesichts der nunmehr abgesenkten Grenzwerte neuerlich wird vornehmen müssen, haben wir uns daher zur Ablehnung des gegenständlichen Antra­ges entschlossen. (Beifall bei der SPÖ.)

11.56


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Weigerstorfer zu Wort. – Bitte.

 


11.56.44

Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! Zu­erst ein paar Worte zum Humusaufbau. Das Anliegen der FPÖ betreffend gezielten Hu­musaufbau in österreichischen Böden unterstützen wir natürlich vollinhaltlich und zur Gänze – das steht auch so in unserem Umweltprogramm drinnen. Keine Frage! Wa­rum? – Humus ist nämlich die Nahrung für viele Bodenorganismen, Nährstoffquelle für höhere Pflanzen, er steigert die landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit und sorgt für die Ausprägung naturnaher Biotope. Der Humusaufbau hat natürlich auch eine positive Auswirkung auf die Speicherung von CO2 im Boden und ist damit eine effektive und vor allem kostengünstige Einzelmaßnahme, um die heimische Klimabilanz zu verbessern. Diese Art der Umsetzung gefällt uns sehr, sehr gut, weil sie Sinn macht und kosten­günstig ist.

Der Antrag wurde schon einmal im Umweltausschuss mit dem Argument vertagt, dass die Problematik Teil des noch zu erarbeitenden Programms „Ländliche Entwicklung“


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 74

sei. Inzwischen gibt es dieses Programm, es liegt vor, und darin ist durchaus auch eine Empfehlung zum Humusaufbau enthalten. Der Antrag wird aber trotzdem heute abge­lehnt, was ich sehr, sehr schade finde, denn meiner Meinung nach schaut ambitionierte Klimapolitik ein bisschen mutiger und engagierter aus. Das ist ein Beispiel für nicht ganz so mutige Vorgangsweisen der Bundesregierung.

Ähnlich ist es auch bei unserem Antrag betreffend Blei im Trinkwasser. Dieses Pro­blem – das haben Sie völlig richtig erwähnt – tritt vor allem in alten Häusern in Bal­lungszentren auf. Das ist in Wien, in Linz und in Graz. Fakt ist, dass die auftretenden Bleiwerte von den Steigleitungen et cetera stammen und da die gesetzliche Lage nicht eindeutig ist. Und genau darum geht es!

Sie haben das OGH-Erkenntnis aus dem Jahre 2004 angesprochen. Daraus geht her­vor, dass im Zweifelsfall eben nur ein kostenintensiver Klagsweg für die Mieter möglich ist. Vor über 10 Jahren wurde dieses Thema bereits angesprochen, damals durch den Konsumentenschutzminister Haupt. Seither gibt es da keine klare gesetzliche Rege­lung. Das war letztendlich der Grund für unsere Initiative, die dann in diesem Antrag mündete, weil es um das Recht der Konsumenten geht.

Ich muss sagen, umwelttechnisch kann ich es nicht zulassen, dass man einfach sagt, man soll das Trinkwasser vor dem Gebrauch einige Zeit laufen lassen. Also das ist um­welttechnisch, glaube ich, heutzutage so nicht akzeptierbar. Und: Gehen Sie hinaus, fragen Sie die Leute! Ich glaube, die Information, dass man, um das Blei im Trinkwas­ser zu minimieren, das Wasser einige Zeit laufen lassen muss, ist auch nicht gegeben. Es geht mir hier um Information und um Schutz der Konsumenten, weil wir alle wissen, Blei hat einfach eine negative Auswirkung auf den menschlichen Körper: Es lagert sich ab und bildet Depots.

Es ist in Zeiten wie diesen nicht möglich, dass wir hier eine klare Gesetzeslage schaf­fen. Ich weiß, der Antrag wird heute leider abgelehnt. Aber vielleicht können wir uns gemeinsam noch einmal hinsetzen und hier einfach versuchen, zu einer Initiative zu gelangen, dass wir gemeinsam das Blei aus dem Trinkwasser bekommen, nämlich nicht zulasten irgendwelcher Hauseigentümer, sondern zum Schutz der Bevölkerung. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)

12.00


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.

 


12.00.46

Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zu­seher! Frau Kollegin Weigerstorfer, ich kann mich Ihrem Wunsch nach einem neuen Tagesordnungspunkt im Umweltausschuss zum Thema Blei im Wasser sofort an­schließen, denn wir haben heute bereits einen neuen Antrag eingebracht, der von Ih­rem aber deutlich abweicht.

Wie Sie wissen, haben wir im Umweltausschuss gegen Ihren Antrag gestimmt, was wir auch heute im Plenum machen werden. Ich möchte das auch hier noch einmal begrün­den: Ja, es ist den Menschen nicht zumutbar, dass sie Blei in ihrem Trinkwasser ha­ben. Aber: Nein, ich gehe nicht davon aus, dass es die richtige Maßnahme ist, Eigen­tümer und Eigentümerinnen ganz grundsätzlich dazu zu verpflichten, große bauliche Investitionen anzustoßen, wenn sich zum Beispiel bleihaltige Steigleitungen noch im Ge­bäude befinden.

Unser Zugang ist ein klarer, nämlich: Wir gehen davon aus, dass sowohl bei Immo­bilienkäufen als auch bei der Anmietung der Zustand der Leitungen ein wesentliches Kriterium ist, und daher geht es nicht in erster Linie um das Verbot oder um bauliche


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Investitionen, sondern es geht um Information. Daher fordern wir in dem Antrag, der auch schon eingebracht worden ist, dass bei der Anmietung oder beim Kauf einer Im­mobilie klar angegeben sein muss, ob sich bleihaltige Leitungen, Steigleitungen, Zu­bringer im Gebäude befinden oder nicht. Daraus ableitend kann dann der Mieter, die Mieterin entscheiden, ob sie das Objekt wünschen oder nicht.

Ich möchte noch zu einem zweiten Punkt kommen, der heute hier verhandelt wird, näm­lich zu meinem Antrag zur Abschaffung der Subvention bei Kohleverstromung. Hierzu ein paar relevante Fakten zu Beginn: Wovon sprechen wir? – Wir sprechen von einer Subvention, die die Republik Österreich derzeit in Summe 70 Millionen € im Jahr kostet. Wir sprechen davon, dass die sogenannte Kohle, die derzeit mit 50 € pro Tonne besteuert wird, in bestimmten Bereichen von der Steuer befreit ist. Einer der Punkte lautet hier wörtlich: „Kohle, soweit sie zur Erzeugung elektrischer Energie verwendet wird.“ – Das ist historisch begründbar, war lange Zeit notwendig, ist es aber heute bei Weitem nicht mehr.

Die Freiheitlichen sind hier weiter gegangen und haben ein komplettes Verbot der Koh­leverstromung gefordert. Das haben wir aus einem wesentlichen Grund abgelehnt: Die Kohleverstromung ist in Österreich deutlich rückläufig. Es gab noch vor drei Jahren sieben Kraftwerke, die Strom aus Kohle erzeugt haben, mittlerweile sind es nur noch drei. Diese gibt es noch temporär, aus strategischer Sicht sind sie derzeit für die Ener­gieversorgung in Österreich notwendig. Wir sehen einen Trend, der so weit rückläufig ist, dass ein Verbot nicht mehr begründbar ist.

Was noch Wichtiges zur Kohleverstromung zu sagen ist, ist, dass HEAL sowie Glo­bal 2000 eine jährliche Studie herausgeben. Für das Jahr 2014 haben sich die Folgen von Kohleverstromung in Österreich durch 120 vorzeitige Todesfälle und 192 Millio­nen € an volkswirtschaftlichem Schaden gezeigt. Das bedeutet, wir subventionieren mit 70 Millionen € eine Technologie, die 192 Millionen € an volkswirtschaftlichem Schaden fabriziert und angeblich auch 120 vorzeitige Todesfälle zur Folge hat. Das kann nicht in unserem Sinne sein.

Ich möchte hier zusätzlich anmerken, dass es um ein Gesamtpaket geht. Heute ist die­ser eine Antrag im Plenum, aber für uns ist wichtig, dass wir die Subventionen bei um­weltschädlichen Förderungen auf null fahren, dass wir gleichzeitig aber auch Förde­rungen, wie zum Beispiel die Ökostromförderung, deutlich reduzieren und in weiterer Folge abschaffen, denn wenn die eine Technologie nicht mehr subventioniert wird, brau­chen wir die andere nicht zu fördern. Wenn wir beides tatsächlich zurückfahren und dann auch noch das umsetzen, wofür wir sehr stark einstehen, nämlich eine deutliche Senkung der Lohnnebenkosten, dann brauchen wir den Unternehmen nicht von der linken Hosentasche etwas herauszuziehen, um es ihnen nachher in die rechte wieder zurückzugeben. Das ist das klare Ziel, und dafür stehen wir. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

12.04


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Winter zu Wort. – Bitte.

 


12.05.12

Abgeordnete Dr. Susanne Winter (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Zuallererst möchte ich einmal dem Herrn Kollegen Sieber recht herzlich für seine Aussage dan­ken, dass zwar durch die Anreicherung des Bodens mit Humus sehr viel CO2 gebun­den wird, aber dass man damit das Klima nicht ändern kann. (Abg. Sieber: Nicht ret­ten! Nicht „nicht ändern“!) Ich freue mich darüber, dass diese Ansicht endlich auch par­teiübergreifend Zustimmung findet. Das ist schon einmal eine sehr positive Sache.

Diese drei Anträge, die heute unter einem Tagesordnungspunkt zusammengefasst sind, haben eigentlich inhaltlich relativ wenig miteinander zu tun, außer dass sie eben im


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 76

Umweltausschuss behandelt worden sind, dass sie vermutlich abgelehnt werden und dass sie alle drei von den Oppositionsparteien eingebracht wurden.

Frau Kollegin Weigerstorfer, Sie haben Ihren Antrag ganz toll ausgeführt und dem ist eigentlich nicht mehr viel hinzuzufügen, nur etwas, was all diese baulichen Maßnah­men betrifft: Ich denke, dass man gerade im Umweltausschuss, wo die natürlichsten Grundlagen des menschlichen Daseins besprochen werden, auch vor Augen haben sollte, dass die Voraussetzung, um ein gesundes Leben zu führen und eine erhaltens­werte Umwelt zu haben, Eigenverantwortung ist. In diesem Sinne können wir diesem Antrag auch nicht zustimmen, denn wir denken, dass es hier sehr auf die einzelnen Hauseigentümer ankommt, wie schon ausgeführt worden ist.

Zum zweiten Antrag, jenem von den NEOS, muss ich sagen: Es ist wirklich erschüt­ternd, wenn man bedenkt, dass im 21. Jahrhundert noch immer 70 Millionen € jährlich dafür verwendet werden, um aus Kohle Strom zu erzeugen. Ich glaube, es gibt kaum eine umweltbelastendere Art von Stromerzeugung als diese. Na ja, es gäbe schon ei­ne, zumindest was die Nachhaltigkeit betrifft oder die lang andauernde Wirkung, das ist der Atomstrom, denn hätten die Neandertaler Atomkraftwerke gehabt, so müssten wir uns heute noch um deren Restmüll sorgen.

Eine Freude hat mir auch bereitet, dass der Entschließungsantrag unseres Dritten Na­tionalratspräsidenten Norbert Hofer – der ja eigentlich schon ein Ewigtreter im Umwelt­ausschuss ist – so viel Zustimmung beziehungsweise doch auch so viele Wortmeldun­gen vonseiten der Regierungsparteien erhalten hat. Diese Vermehrung der Humus­schicht ist etwas, das ja tatsächlich eine Lebensnotwendigkeit ist, denn was beküm­mert die Menschen? Sie sorgen sich um die Nahrungsmittelsicherheit, sie sorgen sich um eine gesunde Umwelt, sie sorgen sich um möglichst wenig Einsatz von Chemie und um Ressourcenschonung. Alles das wäre eigentlich mit einer Vermehrung oder ei­ner Wertschätzung der Humusschicht, und damit auch einer entsprechenden Behand­lung, sehr wohl gegeben.

Es gibt dazu in Österreich auch einige Expertisen und einige Experten, die sich sehr gut dazu äußern. Da wäre zum Beispiel Franz Xaver Hölzl oder auch Frau Dipl.-Ing. Elisabeth Murauer ein Name, den ich noch nie im Umweltausschuss gehört habe, den ich aber unbedingt erwähnen möchte, ist Sepp Holzer. (Abg. Pirklhuber: Sepp Holzer, ja!) Sepp Holzer ist ein Salzburger, ein Landwirt, ein Buchautor, ein interna­tional tätiger Berater für naturnahe Landwirtschaft. Er selbst und auch die Medien be­zeichnen ihn sehr gerne als „Agrar-Rebell“.

Holzer arbeitet überall dort, oder wird überall dort eingesetzt, wo konventionelle Land­wirtschaft versagt hat, und er schreibt sehr viele Bücher: über Humus, über Permakul­tur und über deren Nachhaltigkeit. Er selbst bezeichnet sich als „Depp, auf den man hört“. Ich muss ganz ehrlich sagen, als ich diesen Antrag über den Humusaufbau zum ersten Mal gelesen habe – bereits in der vergangenen Legislaturperiode –, habe ich mich innerlich ein bisschen gekrümmt und gesagt, das ist eigentlich eine Debatte, die man im Plenum führen sollte, und wie man sieht, ist es tatsächlich absolut notwendig und wichtig.

Ich denke, wenn wir zu einer gesunden Umwelt zurückfinden wollen, dann sollten wir doch – und ich nehme jetzt einen englischen Spruch – „Back to the Roots“ gehen, denn Monsanto – Roundup –, BASF und Bayer, alle diese Konzerne brauchen wir ei­gentlich nicht, um für eine gesunde Umwelt zu sorgen. Und wir brauchen auch keine EU, würde ich sagen. Was wir brauchen, sind Souveränität, Selbstbestimmung und ei­ne gesunde Umwelt. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.09


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 77

12.10.03

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Herr Präsident! Hohes Haus! Lassen Sie mich auch zu die­sen drei Tagesordnungspunkten ganz kurz Stellung nehmen. Zunächst zum Tagesord­nungspunkt betreffend Humusaufbau, zum Antrag des Abgeordneten Hofer.

Nun, es ist so, dass die Erhaltung beziehungsweise die Entwicklung von Böden in Rich­tung eines optimalen Humusgehaltes in mehrfacher Hinsicht wichtig ist. Humus ist ja nicht nur ein wichtiger Kohlenstoffspeicher, und damit eine CO2-Senke, sondern auch eine wichtige Voraussetzung für die Fruchtbarkeit und für die Ertragfähigkeit unserer Böden. Das ist schon in den Debattenbeiträgen vorhin richtig angemerkt worden. Des­wegen haben wir auch ganz bewusst in unserem Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes diesen Maßnahmen, den humusaufbauenden und kohlenstoffanrei­chernden Maßnahmen, einen zentralen Stellenwert eingeräumt, weil der Humusaufbau auch eine Klimaschutzmaßnahme ist und natürlich für die Bodenfruchtbarkeit der Acker­böden, aber auch der Grünlandböden ganz maßgeblich ist.

Die positive Wirkung der Maßnahmen ist – das kennen wir, das ist auch wissenschaft­lich belegt durch die Evaluierungen der Programme, der verschiedenen Maßnahmen, die wir in den ländlichen Entwicklungsprogrammen in den letzten 15 Jahren durchge­führt haben – eindeutig belegt. Maßnahmen zum Biolandbau, die Begrünung im Acker­bau, Feldfutterbau sowie der Einsatz organischer Düngemittel in Kombination mit Frucht­folgen, aber auch zum Beispiel die Beweidung der Almflächen wie insgesamt die Be­weidung der Grünlandflächen, sind humusbildend. Das muss man auch einmal feststel­len. (Abg. Moser: Weniger Versiegelung und weniger Zersiedelung!)

Grundsätzlich konnte durch die Umsetzung der humusaufbauenden Maßnahmen im Ver­lauf der letzten 15 Jahre maßgeblich zu dieser positiven Entwicklung des Humusauf­baus beigetragen werden. Wir haben deswegen ganz bewusst die Maßnahmen im ländlichen Entwicklungsprogramm, die dem Klimaschutz und der Bodenfruchtbarkeit dienen, verstärkt.

Was den Antrag des Abgeordneten Pock im Zusammenhang mit der Frage der steu­erlichen Begünstigung für Kohleverstromung betrifft, so stimme ich – und ich glaube, alle hier – grundsätzlich mit der Einschätzung überein, dass in einem modernen, zu­kunftsfähigen, erneuerbaren Energiesystem für die Verstromung von Kohle eigentlich langfristig kein Platz mehr bestehen sollte. Aus der Sicht ist es auch positiv – wir haben das im Ausschuss diskutiert –, dass es seitens der österreichischen Kraftwerksbetrei­ber zumindest die Bereitschaft gibt, die Stilllegung bestehender Kohlekraftwerke vorzu­sehen oder aus diesen schrittweise auszusteigen, und auch keine neuen Standorte mehr in Diskussion sind.

Bedauerlich ist auf der anderen Seite, dass es auf europäischer Ebene leider nicht ge­lungen ist, durch den EU-Emissionshandel die Stromerzeugung aus Kohle zurückzu­drängen. Bedauerlicherweise ist es gerade in Deutschland derzeit en vogue, wieder bil­lige Steinkohle zum Einsatz zu bringen. Da muss man dagegenhalten, weil das aus meiner Sicht kein nachhaltiges und kein zukunftsfähiges Energiesystem ist.

Was die Frage der erwähnten Steuerbefreiung anlangt, so darf ich auf das Kohleabga­begesetz verweisen und die Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen anspre­chen. Sie kennen die Thematik mit der Doppelbesteuerung – der Elektrizitätsabgabe auf der einen Seite und der Steuerbefreiung für Kohle auf der anderen Seite. Aus Um­weltsicht stimmen wir, glaube ich, alle überein, dass das als kontraproduktiv zu be­trachten ist.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch gerne noch einmal, um das positiv zu be­enden, auf die sehr positive Energiebilanz 2014 verweisen (Abg. Brunner: Das ist ein Jahr!), die einen deutlichen Rückgang im Einsatz fossiler Energieträger belegt (Abg.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 78

Brunner: Das ist ein Jahr! – Abg. Pirklhuber: Milder Winter!), nämlich bei der Stein­kohle einen Rückgang um 18 Prozent, bei Koks minus 26 Prozent, bei Heizöl minus 29 Prozent. Sie sehen, hier wirkt der Ansatz für erneuerbare Energieträger.

Zum Antrag „Blei im Trinkwasser“ von der Frau Abgeordneten Weigerstorfer darf ich vorausschicken, dass dieses Thema nicht in meinen Zuständigkeitsbereich fällt – das haben wir auch im Ausschuss schon diskutiert –, sondern, im Zusammenhang mit der Trinkwasserverordnung, in jenen der Bundesministerin für Gesundheit. Die Einhaltung des Grenzwertes von zehn Mikrogramm pro Liter ist zweifellos zum Schutz besonders empfindlicher Bevölkerungsgruppen – wie Schwangeren, Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern –, wie Sie das auch richtig angesprochen haben, notwendig.

Die Quellen von Blei im Trinkwasser sind in der Regel Bleirohre von Hausanschlusslei­tungen, Hausinstallationen und Armaturen. Für diese Hausanschlussleitungen ist noch der Wasserversorger im Sinne des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzge­setzes zuständig. Für die Bundesregierung gibt es momentan keine rechtliche Möglich­keit, Maßnahmen zum Austausch von Bleirohren und Hausinstallationen anzuordnen oder zu fördern. In Wien ist es zumindest seit 2007 gelungen, sämtliche Bleirohre in Haus­anschlussleitungen auszutauschen.

In meinem Zuständigkeitsbereich achten wir vor allem im Rahmen der Siedlungswas­serwirtschaft darauf, dass 40 Jahre alte Verrohrungen jetzt ausgetauscht werden. Da­für sind auch hier im Hohen Haus durch die Verlängerung des Förderzusagerahmens im Rahmen der Siedlungswasserwirtschaft die entsprechenden Voraussetzungen ge­schaffen worden. Das ist auch ein positiver Beitrag in diesem Zusammenhang. – Vie­len Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.15


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte.

 


12.16.05

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Kol­leginnen und Kollegen! Um an die letzten Worte des Herrn Umweltministers anzu­schließen: Ich hoffe, dass es hier nicht nur bis 2016 entsprechende Förderungen im Siedlungswasserbau gibt, sondern auch darüber hinaus. Das wird natürlich auch ein Schwerpunkt in den Verhandlungen für den zukünftigen Finanzausgleich sein, weil eben diese Förderungen ein wesentlicher Beitrag nicht nur dazu sind, dass es zukünf­tig ebenfalls gesundes, gutes Trinkwasser in den ländlichen Regionen geben muss, sondern auch dazu, dass die Gemeinden, die Kommunen finanziell entlastet werden.

Ich beziehe mich nun in meinen weiteren Ausführungen auf den vorliegenden Ent­schließungsantrag betreffend Humusaufbau, der sich an die Bundesregierung richtet, mit dem Ziel, dass Maßnahmen zur Erhöhung des Humusgehaltes in den Böden ge­setzt werden. Ziel ist, dass CO2 gebunden werden soll. Laut Antrag hat die Landwirt­schaft in den vergangenen fünf Jahrzehnten weltweit gleich viel CO2 in die Luft emittiert wie die fossile Industrie.

Klar ist aber auch, dass Österreich zur CO2-Bindung Maßnahmen setzen kann, abge­stimmt auf die Größe des Landes und im internationalen Kontext. Das tun wir. Ich ver­weise hier nur auf die neue GAP, die Gemeinsame Agrarpolitik. Im Bereich der Markt­ordnung und im Programm Ländliche Entwicklung berücksichtigen wir hier schon eine schonende Bewirtschaftung von Grund und Boden, auch was den Biolandbau und das ÖPUL-Programm betrifft. Vor allem in den Bereichen Wein- und Obstbau haben wir in der Vergangenheit entsprechende Erfolge erzielt. Ich darf erwähnen, dass Österreich Bio-Europameister ist: Kein Land hat umgerechnet auf die gesamte landwirtschaftlich bewirtschaftete Fläche einen höheren prozentmäßigen Bioflächenanteil als Österreich.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 79

Im ÖPUL-Programm gibt es für die neue Programmperiode insgesamt 22 Maßnahmen, die zum Erosionsschutz und zur Anreicherung von Humus in landwirtschaftlichen Bö­den beitragen. Ich erwähne diesbezüglich nur einige Maßnahmen: biologische Wirt­schaftsweise, die Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“, Erosionsschutz im Wein- und Obstbau – hier beziehe ich mich auf die flächendeckende Begrünung in allen Fahrgassen – und die Maßnahme zum Erhalt von Grünland und Landschaftselementen.

Kolleginnen und Kollegen! Auf zirka 90 Prozent der Wein- und Obstanbauflächen wird aktiver Erosionsschutz betrieben. Dadurch wird der Boden- beziehungsweise der Hu­musabtrag um mehr als 85 Prozent vermindert. Es ist auch klar, dass zukünftig das vorhandene ÖPUL-Umweltprogramm evaluiert und verbessert werden muss. Ein ge­sunder Boden ist naturgemäß eine wichtige Voraussetzung für gesunde Nahrungsmit­tel und für eine nachhaltige und gute Trinkwasserversorgung. – Ich danke für Ihre Auf­merksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.19


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wil­li. – Bitte.

 


12.19.09

Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ich bin ja noch nicht so lange im Haus, und ich lerne immer wieder etwas dazu. Jetzt hat der Herr Minister eine sehr gezielte, tolle Rede zum Thema Humusaufbau ge­halten. Echt wichtig, sagt er, und er hat recht – Sie, Herr Minister, haben soeben eine tolle Rede gehalten, wie wichtig ein gezielter Humusaufbau ist –, aber seine Fraktion und die andere Regierungsfraktion, die Sozialdemokraten, stimmen gegen den An­trag. – Also schwer verständlich. Aber man lernt, wie gesagt, immer dazu. (Beifall bei den Grünen.)

Zweitens zum Abgeordneten Pock und dem Antrag betreffend Streichung der steuerli­chen Begünstigung bei Kohleverstromung: Dem stimmen wir gerne zu, das ist auch Teil des grünen ökosozialen Steuerkonzeptes und daher voll auf unserer grünen Linie.

Jetzt komme ich zum Thema Blei im Trinkwasser. Die Kollegin Weigerstorfer hat mit ihrem Anliegen völlig recht: Österreich ist ein Land, das in der glücklichen Lage ist, ei­ne ganz große Anzahl von Haushalten mit bestem Quellwasser versorgen zu können. Ich komme aus Innsbruck, in unseren Wasserleitungen fließt bestes Quellwasser mit Mineralwasserqualität. In der Millionenstadt Wien dreht man den Wasserhahn auf und es kommt bestes Quellwasser heraus. Menschen aus aller Welt, die zu Gast bei uns sind, beneiden uns um diese Wasserqualität. Aber seien wir ehrlich: Die Wasserquali­tät geht bis wohin? – Bis zur Wasseruhr.

Die Wiener Stadtwerke haben sichergestellt, dass alle alten Rohre ausgetauscht wur­den, nur in den Gründerzeithäusern, die bis 1938 errichtet wurden, sind noch ganz vie­le Bleirohre drinnen, die uns diese hohe Trinkwasserqualität sozusagen vermasseln. Kollegin Weigerstorfer möchte also diese hohe Qualität bis zum Wasserhahn hin si­cherstellen, indem man etwas tut und diese Bleirohre endlich austauscht. Jetzt sagen alle: Eh ganz nett, aber machen wir trotzdem nicht! – Und da verstehe ich die ÖVP nicht, denn: Würde man alle Bleirohre austauschen, wäre das ein riesiges Investitions­programm für Installateure, für Maurer. Kurzum: Da hätten viele Leute Arbeit, es würde Aufträge geben und so weiter.

Also ein Impulsprogramm in einer Zeit, in der wir viele Arbeitslose haben, und gleich­zeitig würden wir etwas für die beste Wasserqualität für die Menschen tun, nämlich dass sie Quellwasser bekommen, das nicht bleibelastet ist. Daher verstehe ich nicht, wie man diesen Antrag nicht unterstützen kann.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 80

Nochmals: Das wäre gut für die Gesundheit und gut für den Wirtschaftsstandort Tirol. Es gibt also nichts Schöneres, als so etwas zu machen und damit auch einen Beitrag zu mehr Green Jobs zu leisten, Herr Minister Rupprechter. Vielleicht können sich die ÖVP und die SPÖ in den wenigen Minuten, die noch verbleiben, bewegen und diesen Antrag doch unterstützen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

12.22


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Be­cher. – Bitte.

 


12.22.28

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! Beim heutigen Stand der Technik rückt bei der Debatte um den Klimawandel und die Erderwärmung natürlich auch die Streichung der Steuervor­teile für konventionelle Energieträger verstärkt ins Blickfeld der Politik, so auch beim gegenständlichen Antrag zur steuerlichen Begünstigung für Kohleverstromung.

Die Verbrennung von Kohle wird in Österreich mit 50 € pro Tonne besteuert, wird aller­dings Elektrizität daraus gewonnen, so entfällt dies gemäß § 3 Absatz 2 des Kohleab­gabegesetzes. Prinzipiell ist festzuhalten – und der Herr Minister hat es auch ausge­führt –, dass Österreich einen sehr erfreulichen Umgang mit dem Energieträger Kohle hat und im Bereich der Stromerzeugung vorbildlich ist.

Der Verbund hat seinen Kohleblock in Dürnrohr mit 30. April dieses Jahres abgeschal­tet, das Kraftwerk der Energie AG in Riedersbach sieht seiner Abschaltung 2016 ent­gegen. Anders ist es beim EVN-Block in Dürnrohr und beim Verbund-Kohleblock in Mellach, dieses kalorische Kraftwerk ist bis 2020 zur Versorgung des Großraumes Graz verpflichtet und verbleibt somit als letztes Kohlekraftwerk des Verbundes in Be­trieb.

Es ist erfreulich, dass als deklariertes Unternehmensziel des Verbundes auch festge­schrieben ist, dass der Anteil der erneuerbaren Energie von derzeit 95 Prozent auf 100 Prozent zu steigern ist. Österreich nimmt hier eine Vorbildrolle ein, im Vergleich mit der im Antrag erwähnten 70 Millionen Steuerbegünstigung stellt sich die Situation in anderen Ländern viel dramatischer dar. So sind in Deutschland zum Beispiel im Durch­schnitt in den letzten Jahren 2,7 Milliarden in den Kohleabbau investiert worden. Ru­mänien, Polen und Deutschland sind für die Hälfte der gesundheitsschädlichen Emis­sionen der EU 27 verantwortlich, der Rest Europas hat aber weitgehend den Trend der Zeit erkannt.

So wurde in der EU zwischen 1990 und 2010 der Anteil von Kohle von 39 Prozent auf 24 Prozent reduziert. Das Problem ist auf europäischer Ebene zu lösen. Von den Be­treibern der Kraftwerke habe ich mir versichern lassen, dass alle Kraftwerke, die noch in Betrieb sind, ein Ablaufdatum haben und in diesem Bereich nicht an eine Erneue­rung gedacht ist. Wir haben ein absehbares Ende der Kohlekraftwerke, spielen hier eine positive Rolle und werden der Zuweisung an den Finanzausschuss zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

12.25


Präsident Karlheinz Kopf: Als vorläufig Letzter gelangt zu diesem Tagesordnungs­punkt Herr Abgeordneter Schmid zu Wort. – Bitte.

 


12.25.48

Abgeordneter Gerhard Schmid (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Zum Thema Trinkwasser in Bleileitungen: Die Thematik eines Trinkwasserbezu­ges über Bleileitungen ist sowohl aus medizinischer als auch aus technischer Sicht zu betrachten. Unbestritten ist, dass Trinkwasserleitungen aus Blei ernste gesundheitliche Schäden hervorrufen können. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 81

Anzusprechen sind dabei: Hirnschäden, Krämpfe bis zum Koma sowie Krebserkran­kungen. Im vorliegenden Antrag wird der Bestand von Trinkwasserleitungen in den Ob­jekten der Gründerzeit angesprochen. Bis 1914 wurden die Trinkwasserleitungen aus­schließlich aus Blei ausgebildet, von 1914 bis 1945 wurden etwa 3 Prozent der Neu­bauten mit Bleileitungen ausgestattet, und seit 1983 dürfen Bleileitungen für Trinkwas­ser generell nicht mehr verbaut werden.

Der Bleigehalt im Trinkwasser wurde für Österreich und die EU 2003 mit einer Über­gangsfrist bis 2013 auf 25 Mikrogramm pro Liter Wasser festgesetzt und anschließend auf 10 Mikrogramm je Liter gesenkt. Mit der österreichischen Trinkwasserverordnung, im Bundesgesetzblatt 304 aus 2001, ist festgelegt, dass ab 1. Dezember 2013 der Grenzwert für Blei im Trinkwasser auf maximal 0,01 Milligramm pro Liter gesenkt wird.

Aus bautechnischer Sicht ist festzustellen, dass die Trinkwasserversorgung im Bereich der Kommunen liegt, der Verantwortungsbereich des Gesetzgebers und des Anbieters endet an der Wasseruhr. Versorgungsleitungen im Objekt selbst befinden sich aus­schließlich im Verantwortungsbereich des Eigentümers beziehungsweise von Hausver­waltungen unter den Voraussetzungen der eben genannten gesetzlichen Vorgaben. (Zwischenruf der Abg. Muttonen.)

Festzustellen ist, dass die Umstellung der Trinkwasserversorgung von Bleileitungen entsprechend dem Stand der Technik als abgeschlossen zu bezeichnen ist. Die Le­bensdauer von Bleileitungen ist begrenzt, sodass angenommen werden kann, dass Trinkwasserleitungen aus den Jahren vor 1914, diese wären somit über 100 Jahre alt, nicht mehr in Verwendung stehen. Es gilt, die gültigen Gesetze und die Trinkwasser­verordnung entsprechend umzusetzen und gegebenenfalls deren Umsetzung zu über­prüfen. Der Antrag ist aus unserer Sicht daher abzulehnen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Walter Rosenkranz: Sehr gut, ja!)

12.28

12.28.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die über jeden Ausschussantrag getrennt erfolgt.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Um­weltausschusses, seinen Bericht 595 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehr­heit und somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Umweltaus­schusses, seinen Bericht 596 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer ist dafür? – Das sind alle. Das ist daher einstimmig angenommen.

Ich weise den Antrag 1023/A(E) dem Finanzausschuss zu.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Umweltaus­schusses, seinen Bericht 597 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

12.29.427. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1052/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt von Uhudler-Rebflächen (602 d.B.)


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8. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1112/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend dauerhaften Erhalt des Uhudlers im Südburgenland (603 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zu den Punkten 7 und 8 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Eine mündliche Berichterstattung scheint nicht gewünscht.

Wir gehen daher sogleich in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


12.30.32

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Mei­ne sehr geehrten Damen und Herren! Uns allen wird hier immer wieder vorgebetet – von jeder Fraktion, von jedem Abgeordneten –, wie wichtig die Stärkung des ländlichen Raumes ist. Liebe Freunde: wichtig, notwendig und richtig!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Uhudler ist ein Nischenprodukt und wird in wenigen Regionen in Österreich angebaut, wo diese Rebflächen vorhanden sind. Herr Minister, wir haben ja ausführlich im Landwirtschaftsausschuss diskutiert, wo Sie ja richtigerweise gesagt haben, dass diese wenigen Flächen in Österreich, wo diese Rebsorten angebaut werden – und das ist auch wichtig, liebe Freunde –, weiterhin erhalten bleiben. Das ist für diese Region ganz wichtig und notwendig, meine sehr ver­ehrten Damen und Herren.

1985 wurde der Uhudler mit dem Weingesetz verboten, 1992 wieder ins Weingesetz aufgenommen und zugelassen, aber nur bis zum Jahr 2030. Es ist dringend notwen­dig, dass diese Rebsorte über das Jahr 2030 hinaus zugelassen wird, und zwar unbe­schränkt. Der Uhudler, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist ein Werbeträger für die Region – Kollege Berlakovich schaut schon –, und das ist auch richtig so,

Nur eines stimmt mich schon nachdenklich, meine sehr geehrten Damen und Herren: Die ÖVP sagt, der Uhudler soll zum Obstwein werden, die SPÖ sagt, der Uhudler soll zum UNESCO-Weltkulturerbe werden. Ich und wir von der FPÖ sagen: Herr Minister, zeigen Sie endlich dieser EU die Zähne, der Uhudler soll Uhudler bleiben! – Herzli-
chen Dank. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Ertlschweiger. Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.)

12.32


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Berlakovich. – Bitte.

 


12.32.37

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Spricht man das Thema Uhudler an, dann erntet man oft schmunzeln. Manche Menschen sagen: Na ja, eine nette Sache, aber wir haben wichti­gere Themen! Ich darf Ihnen sagen, dass es bei diesem Thema um mehr geht als um ein paar Flaschen Wein: Es geht um die Entwicklung einer extrem strukturschwachen Region.

Die Bezirke Güssing und Jennersdorf, das südliche Burgenland, sind gekennzeichnet von enorm hohen Abwanderung, von einer riesigen Arbeitslosigkeit, von einer wirt­schaftlichen Strukturschwäche. Diese Regionen ringen darum, lebensfähig und vital zu sein. (Abg. Moser:  in jeder Region!) Der Uhudler ist ein Zugpferd dieser Region, das der ganzen Region einen neuen Mut einhaucht. Daher geht es um weit mehr als


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 83

um Weinproduktion, es geht darum, dass eine Region einen Impuls bekommt und vo­rankommt. Der Bezirk Güssing hat beispielsweise nicht einmal einen Eisenbahnan­schluss. Man sieht also, wie schwierig es in dieser Region ist. Daher bemüht man sich in dieser Region selbst Initiativen zu entwickeln, damit es den Menschen dort besser geht.

Vielleicht waren Sie am vergangenen Wochenende im Südburgenland. (Der Redner zeigt eine Broschüre mit dem Titel „Der Paradies-Kompass“!) „Ein Stück vom Para­dies“, die sogenannten Paradiestage erfreuen sich enormer Beliebtheit und sind ein Teil einer Strategie dieser Region: Wie können wir unsere Stärken hervorheben, be­sondere regionale Spezialitäten, Lebensmittel, Weinprodukte der Bevölkerung, den Gästen präsentieren, um eben mehr Wertschöpfung in der Region zu lassen und Ar­beitsplätze zu sichern? – Es geht schlicht darum!

Diese Paradiestage am letzten Wochenende – vielleicht waren Sie zufälligerweise dort – haben sich in den letzten zehn Jahren – seit zehn Jahren gibt es dieses Festi­val – enorm entwickelt. Die Veranstalter haben gesagt: Ein Besucheransturm, wie man ihn noch nie erlebt hat! Die Menschen im Südburgenland sind extrem freundlich, sehr gastfreundlich, und die Qualität der Produkte ist es wirklich wert, besonders hervor­gehoben zu werden. Darum geht es in der gesamten Strategie! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Was hat es denn mit dem Uhudler auf sich? – Es ist eigentlich eine amerikanische Re­be, eine Direktträgerrebe, die gegen die Reblaus resistent war. Als sozusagen Edelsor­ten gezüchtet wurden, war es das europäische Ziel, diese Direktträgerreben zu ver­drängen, auch aus der europäischen Weinmarktordnung, und auf diese Edelsorten zu setzen.

Mittlerweile ist es aber so, dass sich der Uhudler, der früher sozusagen verleumdet wurde, kein hochwertiges Produkt zu sein, mittlerweile als besonderes und hervorra­gendes, ja, auch Nischenprodukt herauskristallisiert hat, das in den Bezirken Güssing und Jennersdorf eben regionstypisch ist.

Ein besonderer Geruch nach Walderdbeeren und Himbeeren verleiht ihm schon eine einzigartige Note. Daher ist es wichtig, dass man dieses Geschäftsmodell, das die Bauern dort entwickelt haben, unterstützt. Es ist in dieser Region eine große Unruhe entstanden, dass sozusagen der Uhudler bedroht wäre und auslaufen würde. Die Re­gelung, die damals bis zum Jahr 2030 gemacht wurde, hat viele beunruhigt, denn es geht ja darum, in den Weingärten nachzupflanzen oder eventuell sogar neue Weingär­ten auszusetzen.

Man sieht, dass sich früher hundert Betriebe damit beschäftigt haben, jetzt zählt der Verein 320 Mitglieder, das heißt, die Tendenz ist steigend. Es gibt ein einheitliches Etikett, und die Region vermarktet diese Sache gemeinsam und hat dadurch einen Auf­schwung bekommen. Ich habe die Paradiestage erwähnt, aber auch viele Buschen­schenken, Tourismusbetriebe und so weiter profitieren davon. Es hat sich zu einer Mar-
ke im Südburgenland entwickelt.

Ich darf ergänzen: Um die Paradiestage findet ein richtiger Veranstaltungsreigen statt. Im Juli das Uhudler Sommerfest, im September ein Kellerviertelfest in Eltendorf, ein Uhudler Sturmfest in Heiligenbrunn im Kellerviertel, eine Uhudlertour. Das heißt, es gibt einiges zu erleben, um die Einzigartigkeit dieser Region, den Liebreiz kennenzu­lernen. (Abg. Moser: Wir brauchen eine Änderung der burgenländischen Weinbauge­setze!) Ich meine, es ist sinnvoll, dass wir das unterstützen und diese Chance nützen.

Worum geht es da bei der Rebfläche? – Österreich hat eine Rebfläche von 45 000 Hek­tar, und die aktuelle Uhudler-Fläche beträgt 50 Hektar, ist also im Vergleich zur gesam­ten Anbaufläche verschwindend gering, eben für ein besonderes Produkt in einer Re­gion.


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Dass die Region sehr kreativ ist, zeigt auch die Produktpalette, die es neben dem Wein gibt: Liköre, Säfte, Met, Essig, Marmelade bis hin zu Uhudler-Käse, Blauhudler-Käse, aber auch Pflegeprodukte. Das heißt, die Region bemüht sich sehr, diese Kreativität zu nutzen. Nun wurde eine Lösung vorgeschlagen, gemeinsam mit Herrn Bundesminister Rupprechter, wo das Weingesetz hier im Nationalrat novelliert werden soll, damit aus dem Uhudler ein Obstwein wird und damit diesen europäischen Regularien entspricht. (Abg. Moser: Eine wichtige Änderung wäre im Burgenland !)

Der zweite wichtige Punkt ist, dass es eine geografische Ursprungsbezeichnung als ei­nen Schutz für den Uhudler in der Region Güssing und Jennersdorf gibt. Das ist eine wichtige Initiative für eine wirklich strukturschwache Region, die darum ringt, den Men­schen eine Perspektive zu geben.  Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

12.37


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Brun­ner. – Bitte.

 


12.37.48

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Herr Landwirtschafts­minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal und auch zu Hause! Liebe Grüße auch ins Südburgenland an alle, die uns zu­sehen! (Die Rednerin stellt eine Flasche Uhudler auf das Rednerpult.) Für mich als Südburgenländerin ist es etwas ganz Besonderes, dass ich heute hier über den Uhud­ler sprechen darf und dass wir uns diesem Thema hier widmen. Beim Uhudler schei­den sich ja die Geister. Manche sagen, der schmeckt gar nicht, manchen schmeckt er sehr gut. – Ich oute mich hier: Mir schmeckt er. (Beifall bei Grünen und NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

Ich habe auch für all diejenigen, die in der letzten Periode schon im Haus waren, an­lässlich des 20-Jahr-Jubiläums der Uhudler-Legalisierung eine Verkostung hier im Par­lament gemacht. Es war ein Versuch, Sie alle auch davon zu überzeugen, dass er gut schmeckt. (Abg. Moser: Ist gelungen!) Ich oute mich auch weiter (die Rednerin zeigt eine Flasche Uhudler), der Uhudler ist aus drei Gründen mein Lieblingsprodukt: Ers­tens ist er, wie ich, aus dem Südburgenland, zweitens, ein besonderer Grund für mich als Umweltsprecherin der Grünen, ist er ein absolut ökologisches Produkt, und drittens, das ist für Südburgenländer etwas ganz Besonderes, ist er ein Widerstandsprodukt, ein erfolgreiches Widerstandsprojekt aus dem Südburgenland, da gibt es nicht so viele.

Es haben Südburgenländerinnen und Südburgenländer, viele Uhudler-Bäuerinnen und ‑Bauern Widerstand geleistet und waren erfolgreich, deswegen gibt es diesen Uhudler jetzt. Ich erinnere mich noch an den Rübezahl, eine bekannte Figur aus dem Südburgenland, die sich sehr für den Uhudler eingesetzt hat, und ich möchte auch die Gelegenheit hier nutzen, um mich bei all jenen zu bedanken, die sich damals sehr für den Uhudler eingesetzt haben: Uhudler-Bäuerinnen und Bauern, aber auch meine Kol­legen von damals hier im Nationalrat, Terezija Stoisits und Andreas Wabl, die diese Le­galisierung auch erkämpft haben. (Beifall bei den Grünen.)

Die Legalisierung des Uhudlers ist noch nicht abgesichert. Auch jetzt setzen sich viele Menschen für die weitere Legalisierung des Uhudlers ein. Da möchte ich mich ins­besondere bei all jenen bedanken, die dem Verein „Freunde des Uhudlers“ angehören; darüber hinaus gibt es in den Bezirken Jennersdorf und Güssing sehr viele, die sich auch gerade jetzt sehr für den Uhudler einsetzen. Danke und liebe Grüße von hier aus!

Es wurde zum Teil schon erwähnt: Der Uhudler hat eine bewegte Geschichte. Er ist mittlerweile für das Südburgenland, für die Bezirke Jennersdorf und Güssing, identi­tätsstiftend geworden, und auch deswegen ist es so wichtig, ihn zu erhalten. Viele Be-


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triebe verwenden den Uhudler, vermarkten den Uhudler, aber sie vermarkten eben nicht nur dieses Produkt, sondern über den Uhudler auch unsere Region, und das ist ganz besonders wichtig.

Was noch ein Spezifikum des Uhudlers für mich ist: Er verkörpert die Stärken unserer Region, also intakte Natur, Tourismus, Gastfreundschaft – die Burgenländerinnen und Burgenländer sind ja sehr gastfreundlich. Das verkörpert dieses Produkt. Und es ist für mich auch eine politische Aufgabe, eine regionalpolitische Aufgabe, eben gerade auch solche Produkte zu stärken, die eine Region ausmachen, die aus einer Region kom­men und über die sich eine Region weiterentwickeln kann.

Wir haben in der letzten Periode – eben auch gemeinsam mit dem Verein „Freunde des Uhudlers“ – eine Petition im Nationalrat eingebracht, die von Ihnen allen auch sehr wohlwollend zur Kenntnis genommen wurde. Das freut mich. Heute liegen drei Anträge vor, auf die ich kurz eingehen möchte. Es gibt meinen Antrag, einen Antrag der Re­gierungsparteien und einen Antrag der FPÖ.

Ich freue mich über jede Initiative, die zum Erhalt des Uhudlers beiträgt. Dem Antrag der FPÖ werden wir aber trotzdem leider nicht zustimmen können, weil er inhaltlich, nämlich was die legistischen Ebenen angeht, falsch ist.

Zwischen den Regierungsparteien und uns hat es den Versuch gegeben, einen ge­meinsamen Antrag zu einzubringen. Das ist leider gescheitert, was für mich eigentlich unverständlich ist. Der Unterschied war folgender: Wozu ich Sie aufgefordert hätte, Herr Minister, ist, dass Sie sich auf EU-Ebene einsetzen, alle Möglichkeiten zu prüfen und zu nutzen, um den Erhalt des Uhudlers über 2030 hinaus sicherzustellen. – Ich denke, da hätten wir auch Einigkeit erzielt. Der Unterschied, den mein Antrag gemacht hätte, wäre gewesen, sich auch mit dem Land Burgenland abzustimmen.

Ich glaube, das Land Burgenland sollte ein Interesse haben, sich für den Uhudler ein­zusetzen, und ich verstehe es insbesondere von den burgenländischen Abgeordneten nicht, dass sie diese Forderung nicht aufgenommen haben. Ich glaube, gerade wenn wir den Uhudler absichern wollen, müssen sich alle Ebenen, die hier zuständig sind, abstimmen, auch gemeinsame Initiativen setzen, und es muss auch auf allen Ebenen entsprechend gehandelt werden. (Beifall bei den Grünen.)

Das Schlechteste, das dem Uhudler passieren könnte, ist, dass sich das Land abputzt an der EU oder der Bund abputzt am Land und umgekehrt und dass es irgendwie ein politisches Hickhack wird. – Ich denke, das möchte niemand. Es wäre der Wunsch der Betroffenen gewesen, dass es hier ein All-Parteien-Statement gibt. Ich habe mich da­rum bemüht – es ist leider nicht zustande gekommen. Das finde ich sehr schade.

Ich hoffe dennoch, dass wir heute einen Schritt setzen können, um den Uhudler weiter abzusichern (Abg. Darabos: Wart ihr immer dafür? Ich bin mir nicht sicher, ob ihr immer dafür wart!), damit wir ihn auch noch weiter verkosten können. Jedenfalls lade ich Sie alle ein, auch einmal ins Südburgenland zu kommen und den Uhudler vor Ort zu probieren. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.43


Präsident Karlheinz Kopf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Preiner zu Wort. – Bitte. (Abg. Preiner platziert zwei Flaschen auf dem Rednerpult. – Abg. Pirkl­huber: Kosten, Herr Minister! Kosten!)

 


12.43.47

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Minister! Kolle­ginnen und Kollegen! Wir sind heute angetreten, um den Uhudler zu retten – mit all seinen Facetten, die er zu bieten hat: zum Ersten (der Redner hält eine der besagten Flaschen in die Höhe) den Uhudler-Wein, zum Zweiten (der Redner hält die andere Fla-


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sche in die Höhe) den Uhudler-Traubensaft beziehungsweise ‑Traubenmost, zum Drit­ten aber auch den Uhudler-Frizzante.

Im letzten Landwirtschaftsausschuss wurde von den Regierungsparteien ein Entschlie­ßungsantrag eingebracht, der im Fokus hatte, dass sich die Bundesregierung, speziell der Landwirtschaftsminister, auf EU-Ebene für die nachhaltige Absicherung des Uhud­ler-Bestandes auch über das Jahr 2030 hinaus einsetzen soll. – Wir wissen ja, dass die Marke Uhudler auf EU-Ebene nur bis zum Jahr 2030 gesichert ist. Das ist natürlich viel zu kurz.

Der Uhudler kommt ursprünglich aus Amerika und ist seit zirka 150 Jahren im Südbur­genland in den Bezirken Güssing und Jennersdorf beheimatet. Er ist nicht nur in diesen beiden Bezirken ein Kultgetränk, sondern darüber hinaus. Er sichert zum einen die Ein­kommensmöglichkeiten der Produzenten, der bäuerlichen Betriebe – das sind haupt­sächlich bäuerliche Familienbetriebe –, zum anderen bereichert er natürlich die Region dadurch, dass mehr Touristen in die Region kommen. Der Uhudler ist ein Markenzei­chen für das Südburgenland, er prägt die Landschaft und trägt so zum einzigartigen Er­scheinungsbild des Burgenlandes bei.

Der Uhudler ist eine Direktträgerweinsorte, und jetzt geht es eben darum, dieses Spe­zifikum europaweit zu erhalten. Ich darf erwähnen, dass das Südburgenland eine teil­weise tourismus- und strukturschwächere Region ist, vor allem auch durch den Uhud­ler Wertschöpfung in der Region bleibt und Arbeitsplätze gesichert werden. Unter dem Markennamen „Marke Burgenland“ hat der Uhudler die Chance, über das engere re­gionale Gebiet weiter bekannt zu werden und dadurch noch mehr zur Wertschöpfung dieser Region beizutragen.

Ich darf erwähnen, dass – und da möchte ich an die Ausführungen meiner Vorrednerin anknüpfen – das Land Burgenland in den vergangenen Wochen sehr wohl tätig gewor­den ist. Auf Initiative der SPÖ-Burgenland hat nämlich der Burgenländische Landtag einen Entschließungsantrag zum Erhalt des Uhudlers beschlossen. Ich erwähne aber auch, dass der zuständige Agrar-Landesrat erst in den vergangenen Wochen draufge­kommen ist, dass der Uhudler für die Wirtschaft im Südburgenland wichtig ist und eine diesbezügliche Studie in Auftrag gegeben hat – wie ich glaube, um etliche Jahre zu spät. Auch ein ehemaliger Agrar-Landesrat und Landwirtschaftsminister aus dem Bur­genland hätte sich dieses Themas in seiner aktiven Zeit in beiden Funktionen schon viel früher annehmen können. (Zwischenruf der Abg. Brunner.)

Geschätzte Damen und Herren, ich glaube, wir sollten danach trachten, dass wir den Uhudler auf Ebene der Europäischen Union nachhaltig absichern, auch was die Markt­ordnung der EU betrifft. Daher der vorliegende Entschließungsantrag, der die Zustim­mung aller Fraktionen im Landwirtschaftsausschuss gefunden hat. Ich möchte daher alle Fraktionen auch hier in laufender Debatte einladen, diesem Entschließungsantrag die Zustimmung zu geben. Es ist am vernünftigsten, wenn man die beste Lösung sucht, um den Uhudler nachhaltig abzusichern, nicht die zweitbeste. Die wäre nämlich, Kolleginnen und Kollegen, wenn hier (der Redner hält die entsprechende Flasche in die Höhe) auf dem Etikett des Uhudlers nicht „Wein aus Österreich“, sondern „Obst­wein aus Österreich“ draufstünde.

Jetzt frage ich mich: Wie schaut es mit den übrigen Weinsorten aus? Ich erwähne hier zum Beispiel nur Welschriesling, Muskateller und Zweigelt. – Bevor diese Weine gekel­tert werden, stammen sie ja auch von Trauben. Sind diese Trauben kein Obst? – Na selbstverständlich! Daher die nachhaltige Absicherung auf EU-Ebene, sodass die ge­genwärtige Etikettenaufschrift weiter bestehen bleiben kann.

Und da ersuche ich Sie, Herr Landwirtschaftsminister, sich beim zuständigen Agrar­kommissar Hogan nachhaltig dafür einzusetzen, dass er die Möglichkeit schafft, dass eben der Uhudler auf EU-Ebene auch nach dem Jahr 2030 Bestand hat, weil er Be-


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stand haben muss zur nachhaltigen Stärkung einer strukturschwächeren Region im Südburgenland und – wenn man so möchte – Lebenssicherung der Menschen in der Region.

Und damit Sie diesen Auftrag nicht vergessen, habe ich jetzt vor, Ihnen, Herr Minister, beide Flaschen – nämlich den Uhudler-Wein und den Uhudler-Traubenmost – mit auf den Weg zu geben, wenn Sie die nächste Reise nach Brüssel antreten.

Wir alle sind der Meinung, dass Sie Erfolg haben müssen im Sinne der Uhudler-Pro­duzenten und -Konsumenten und der Touristen, die das Südburgenland besuchen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Preiner überreicht Bundesminister Rupprechter die beiden Flaschen.)

12.48


Präsident Karlheinz Kopf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Ertlschwei­ger zu Wort. – Bitte.

 


12.49.04

Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (STRONACH): Geschätzter Herr Präsi­dent! Werter Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Erwin Preiner, danke für die Märchenstunde, danke für die Ausführungen, denn das Problem an dieser ganzen Sache ist, dass das ja ein Sittenbild ist.

Retten Sie den Uhudler! Retten wir den Uhudler! – Das ist ja vollkommen richtig, wich­tig und auch super, nur: Im Burgenland ist Landtagswahl, meine Damen und Herren. Nächste Woche wird der Landtag gewählt. Und der Erste, der einen Entschließungs­antrag eingebracht hat betreffend Maßnahmen zur Sicherung des Uhudler-Weinbaus im Burgenland (Ruf bei der SPÖ: Wer war das?), das war weder einer von der roten Fraktion noch einer von der schwarzen Fraktion, meine Damen und Herren, das war der Deutschkreutzer Bürgermeister, Landtagsabgeordneter Manfred Kölly. (Beifall beim Team Stronach. – Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)

Er hat den Antrag eingebracht, und der ist mit Pauken und Trompeten oder mit Bom­ben und Granaten von Rot und Schwarz abgelehnt worden. Und jetzt stellen wir uns her – eine Woche vor der Landtagswahl – und sagen: Retten wir den Uhudler, ein Schulterschluss ist notwendig!

Die grüne Fraktion hat mitgestimmt, die FPÖ hat damals auch mitgestimmt, Rot und Schwarz haben dagegen gestimmt. (Zwischenruf der Abg. Moser.) – Und dann, ein paar Wochen später, ist man draufgekommen und hat gesagt: Na ja, das bewegt die Menschen dort unten im Burgenland ja doch, es ist ja doch ein Wirtschaftsfaktor, es ist ja doch ein Kulturgut, es ist ja doch etwas für die Gastronomie, man schafft ja doch Arbeitsplätze und sichert bestehende Arbeitsplätze!

Da bin ich voll bei Christiane Brunner, die das Bild wunderschön gezeichnet hat. – Und es stimmt! Das unterstreiche ich auch: Es stimmt wirklich! Und ich bin auch ein über­zeugter Burgenländer, doch das ist eine Scheinheiligkeit, sich hier herzustellen und als roter Abgeordneter dann Minister Berlakovich anzuschwärzen und zu sagen, er hat sich in seiner aktiven Zeit nicht eingesetzt. – Das stimmt leider nicht!

Und das ist meiner Meinung nach auch ein Sittenbild. Wie oft erleben wir es hier im Parlament, dass Anträge der Opposition gekübelt werden und vielleicht sogar in dersel­ben Sitzung oder nur wenig später der fast wortidente Antrag der Regierungsparteien zur Abstimmung gebracht wird? – Meine Damen und Herren, das ist kein Stil und das ist nicht in Ordnung!

Gleichfalls nicht in Ordnung ist es, wenn der ORF-„Report“ sich in einer Sendung dem Uhudler widmet und die kleinen Parteien gar nicht zu Wort kommen lässt. Da ist dann


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nämlich gar keine Rede mehr davon, wer das als Erster eingebracht hat oder nicht oder wer sich für die Menschen einsetzt, sondern da geht es darum, dass die Regie­rungsparteien ins rechte Licht gerückt werden und ihre Plattform bekommen. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Aber die Menschen im Südburgenland, meine Damen und Herren, sind nicht so kurz­sichtig. Sie wissen genau, wer sich das ganze Jahr über für ihre Interessen einsetzt und nicht nur dann, wenn am 31. Mai Landtagswahlen sind.

Ich werde beim nächsten Tagesordnungspunkt einen Entschließungsantrag punkto temporäre Grenzkontrollen einbringen, und ich bin jetzt schon gespannt, wie der Kol­lege Preiner dann stimmen wird – es gibt nämlich eine namentliche Abstimmung –, wo­für er sich dann aussprechen wird. Landeshauptmann Niessl und seine Parteikollegen sprechen sich nämlich für die Einführung aus, deswegen bin ich echt gespannt.

Wasser predigen und Wein trinken, das spielt es nicht! – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)

12.51


Präsident Karlheinz Kopf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Schell­horn zu Wort. – Bitte.

 


12.52.05

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Minister! Dem Uhudler sagt man ja nach, dass man davon ein bisschen rabiat wird. Ich habe den Eindruck, dass Rouven heute in der Früh schon ein Schluckerl getrunken hat. (Heiterkeit des Abg. Ertlschweiger, der eine Mineralwasserflasche in die Höhe hält. – Abg. Wöginger: Es ist gut, wenn die Wahlen da unten wieder vorbei sind!)

Es ist mir eine besondere Ehre, als erster Nicht-Burgenländer hier sprechen zu dürfen. Ich bin also wahlkampfbefreit (Heiterkeit der Abgeordneten Meinl-Reisinger und Pirkl­huber) und kann in dieser Hinsicht ein bisschen zur sachlichen Argumentation beitra­gen, denke ich.

Es geht immerhin um die Wahnsinnsfläche von 50 Hektar. – Ja, ich möchte betonen, dass auch wir das unterstützen. Ja, dem Unterstützungsantrag für den Uhudler sollte auch zugestimmt werden. Was mich aber in der Diskussion stört, ist, dass wir immer die EU vor uns herschieben und diese an der ganzen Situation schuld sein soll. (Zwi­schenruf des Abg. Hübner.)

Betrachten wir die Geschichte, Herr Kollege Hübner! 1938 wurde der Uhudler das erste Mal verboten. Ich glaube nicht, dass das die EU war. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.) Dann kam der Weinskandal, und dann wurde er wieder verboten. Wir dürfen uns hier wirklich auch deswegen bedanken – damals war die Poli­tik zwar auch mutig, auf der anderen Seite aber feige –, dass aus dem Weinskandal schnell die Lehren gezogen wurden und dass man auch herausgefunden hat, dass die sogenannten Direktträgerreben nicht schädlich, also nicht gesundheitsschädlich sind. Ich denke, das sollte man hervorstreichen und in dieser Hinsicht sollte man auch wei­terarbeiten!

Weil ich Feigheit und Mut angesprochen habe: In diesem Zusammenhang braucht es aber auch eine mutige Agrarpolitik, wenn ich an die anderen Rebsorten denke.

2001 wurde der Syrah verboten, und nur mutigen und innovativen Weinbauern ist es gelungen, ihn anbauen zu dürfen. Weil sie gewusst haben, die Klimaveränderung kommt auf sie zu, weil sie gewusst haben, sie müssen schneller reagieren, um über­leben zu können, haben sie eine Rebsorte wie Syrah gepflanzt, die nicht sozusagen auf unserer Agenda stand und deren Anbaufähigkeit infrage stand. Hier sollte auch ei-


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ne mutige Agrarpolitik voranschreiten und sich auch mit der Klimaveränderung ausein­andersetzen.

Die Topwinzer sollten in dieser Hinsicht auch unterstützt werden, denn es war ja nicht nur die Politik, die diesen Weinskandal zu einem Wahnsinnserfolg umgedreht hat, son­dern es waren auch die Winzer und es waren diese Unternehmer, die heute große Un­ternehmer sind und die heute einen enormen Anteil an unserem Exportgut Wein ha­ben. Und denen sollte – entgegen meinem Vorsatz, niemandem zu danken – gedankt werden.

Ich möchte nur noch grundsätzlich zu dem Entschließungsantrag von Ihnen, Herr Hüb­ner, und meinem Kollegen Jannach Stellung nehmen: Ja, das können wir unterstützen. Was mich aber ärgert und worunter ich dann meine Unterschrift nicht setzen kann, ist, dass Sie hier beim zweiten Punkt anführen, dass immer die EU-Behörden schuld sind.

Das stimmt ja nicht! Wie ich Ihnen gerade gesagt habe, gab es 1938 keine EU. (Zwi­schenruf des Abg. Hübner.) Da gab es etwas anderes, etwas viel Schrecklicheres! Das wollte ich noch sagen. Darum können wir das nicht unterstützen. – Danke viel­mals. (Beifall bei den NEOS.)

12.55


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


12.55.31

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Lassen Sie auch mich ganz kurz zur Rettung des Uhudlers Stellung nehmen.

Auch ich darf mich hier outen: Ich bin selbst ein großer Fan des Uhudlers. Der beson­dere Geschmack von Waldbeere hat mich schon 1992 überzeugt – damals, als ich bei Franz Fischler dienen durfte und wir die Rettung des Uhudlers ins Weingesetz über­nommen haben. Ich war auch mitbeteiligt, als wir 1994 in den Beitrittsverhandlungen mit dieser Übergangsregelung die Absicherung haben festlegen können.

Ich habe im Landwirtschaftsausschuss am 6. Mai dieses Jahres versprochen, dass ich mich dieser Sache annehmen werde, um den Uhudler über die Frist von 2030 hinaus dauerhaft abzusichern. Das ist mir auch sehr ernst. Der Uhudler hat – das wurde schon in allen Debattenbeiträgen erwähnt – Tradition und Moderne. Er steht für die Identität der Region des Südburgenlandes und ist ein sehr starkes Identifikationsmerkmal. Man kann sagen, er ist heute so etwas wie ein Kultgetränk im Südburgenland. Ich würde fast sagen, der Uhudler ist im Südburgenland so etwas wie der Krautinger in der Wild­schönau: Jeder identifiziert sich damit.

Aber es ist auch so, dass Einkommensmöglichkeiten und Wertschöpfung in der Region geschaffen werden, und deswegen ist es notwendig, diese regionale Spezialität ent­sprechend dauerhaft abzusichern.

Im EU-Recht – Sie wissen das –, in der geltenden EU-Verordnung 1308/2013 über die Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse ist vorgesehen, dass nur solche Kellertrauben klassifiziert werden dürfen, die der Art Vitis vinifera angehören oder aus einer Kreuzung damit stammen, und das trifft eben auf den Uhudler nicht zu. Er ist eine der Direktträgersorten, die, wie schon gesagt worden ist, vor 150 Jahren nach Öster­reich gekommen sind, um dem starken Reblausbefall entgegenzuwirken, und die sich damals als resistente Sorten auch durchgesetzt haben.

Die EU-Verordnung hat sich in den Weinbauverordnungen der Bundesländer Burgen­land und Niederösterreich entsprechend niedergeschlagen, und es ist dort dieser im Beitrittsvertrag ausverhandelte Übergangszeitraum bis 2030 vorgesehen. Die Umset-


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zung des Weinrechts erfolgt ausschließlich in der Länderzuständigkeit, das bedeutet für die Zulassung von Rebsorten, die rechtliche Beurteilung und die Setzung von Rechtsfolgen. Im Falle von Verstößen sind die Landesregelungen, sind die Bundeslän­der zuständig.

Nun haben wir auf Basis eines Vorschlages des burgenländischen Agrarlandesrates Liegenfeld den Ansatzpunkt gewählt, dass wir auf der Grundlage einer Reform des Weingesetzes einen Transfer des Uhudlers vom Weinbereich in den Obstweinbereich schaffen. Ich werde Ihnen diesbezüglich eine Regierungsvorlage vorlegen, also dem Hohen Haus zukommen lassen. Damit können wir eine dauerhafte und vor allem si­chere nationale Lösung für die Uhudler-Produzenten schaffen und damit auch die Grundlage dafür, dass die Uhudler-Freunde auch über 2030 hinaus dieses Kultgetränk genießen können. (Beifall bei der ÖVP.)

Dieser Vorschlag kommt aus der Region selbst. Ich hatte gestern auch die Gelegen­heit, mit den Vertretern der Produzenten, mit dem Obmann und dem Vizeobmann des Verbandes diese Regelung entsprechend zu diskutieren. Wir werden also diesen Vor­schlag auf der Grundlage einer Reform des Weingesetzes, die demnächst dem Hohen Haus zugeleitet werden wird, umsetzen.

In weiterer Folge sollte es auch sinnvoll sein ‑ ich denke, da wird der Verein entspre­chend tätig werden ‑, zusätzlich zu dieser Absicherung auch eine Anerkennung als re­gionale Ursprungsbezeichnung im Sinne der entsprechenden EU-Verordnung zu erwir­ken. Damit kann sichergestellt werden, Herr Abgeordneter Doppler: Uhudler wird auch in Zukunft Uhudler bleiben. (Abg. Doppler: Sehr gut!)

Und frei nach Kennedy, wenn es um den Uhudler geht: Ich bin ein Südburgenländer! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.59


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Riemer zu Wort ge­meldet. – Bitte.

 


13.00.10

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Ja, ich bin ein Südsteirer, bleibe es auch, aber gratuliere den Südburgenländern zu dieser wunderschönen Marke, die sie geschaffen haben. Ich denke, diese zwei Anträge zeigen eines, nämlich was Regionalität, was flei­ßige Menschen bewerkstelligen können, um einen Begriff, eine Marke zu schaffen. Da­für gebühren mein größter Respekt und meine Anerkennung. (Präsident Hofer über­nimmt den Vorsitz.)

Der Uhudler ist mir momentan schon etwas zu viel geworden, auch dieses Verharm­losen. Was ist es denn wirklich? – Es ist nicht nur eine Buschenschankkultur oder eine Getränkekultur. 1860 sind beim Reblausbefall, das wissen wir, die ganzen Kulturen – 80 Prozent – kaputtgegangen. Die Reblaus saugte die Wurzeln an, da gibt es dann krebsähnliche Gebilde. Sie wurde übrigens durch die amerikanische Rebe einge­schleppt, das ist erstaunlich. Dadurch haben wir an und für sich einen Verfall gehabt. Ich glaube, die ägäischen Inseln sind ausgenommen worden. Als Übergangslösung hat man Direktträger, praktisch diese amerikanischen Reben, gezogen. Später hat sich das dann so weiterentwickelt, dass man die Edelreben, die noch übrig geblieben sind, mit dieser amerikanischen Grundlage verbunden hat, weil sie einfach reblausresistent waren.

Der Uhudler ist ein Direktträger. Was heißt das? – Er ist eine Hybride zwischen einer entsprechenden amerikanischen Unterlage und einer an und für sich europäischen Rebe. Hybride heißt nichts anderes, als dass die Trauben einen höheren Pektingehalt haben. Das heißt auch, dass ein höherer Methanolgehalt da ist. Dieser Methanolgehalt ist natürlich nicht ganz so gesund, wie alle sagen, aber auch Paracelsus hat gesagt,


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die Dosis macht das Gift. Wenn man zu viel hat, dann ist es einfach zu viel. Ich habe ganz denunzierende Ausdrücke gehört – abfällig: „Rabiatperle“ oder „Heckenkle­scher“ –, das ist natürlich Vergangenheit. (Zwischenruf des Abg. Amon.) Durch eine hervorragende Kellerwirtschaft ist das heute ein Edelgetränk geworden.

Gehen wir doch weiter. Ich persönlich kann nur sagen, wenn Sie diesen Gedanken um die Direktträger weiterziehen, dann ist heute durch den Herrn Bundesminister eines klar zutage getreten: Es ist natürlich kein Wein. Das gilt nicht als Wein. Obstwein wäre eine Möglichkeit. In Wirklichkeit ist der Uhudler ein landwirtschaftliches Produkt, und auf einer Flasche dürfte das Wort „Wein“ gar nicht draufstehen. Das ist es. Da muss man wirklich nachdenken, dass die Aufwertung auch erfolgt. Das ist vergleichbar mit dem Ribiselwein; der heißt auch nicht Ribiselwein, sondern Adabei – oder was weiß ich, welche Marke das dann ist.

Wenn man das noch weiter verfolgt, würde ich auch sagen, ich bedaure es. Spricht man mit dem frischgebackenen Chef des Bundesgremiums des Agrarhandels Öster­reich, dann sagt dieser, er hat gar nichts dagegen, wenn auch andere Bundesländer das machen könnten – vielleicht nicht dieses Erfolgsrezept, aber unter einem anderen Namen.

Es gibt da auch im Südsteirischen schon Anhänger, die das natürlich produzieren. Im steirischen Weingesetz heißt es, bis 2030 darf man das noch, aber nur mit bestehen­den Stöcken. Ab 2030 ist es also verboten, in der Steiermark nachzupflanzen. Es ist dahingehend natürlich auch nicht erlaubt, das öffentlich auszuschenken. Jetzt kann man natürlich sagen, das ist ertragreich. Wenn man die Isabellatraube nimmt, heißt es, dass es 1 000 Stöcke gibt. 500 Stöcke bringe ich ungefähr auf 1 000 Quadratmeter hin, das würde 500 Stöcke à 30 bis 40 Kilo Ertrag bedeuten. Pro Kilo, da kann man nach­denken, bekomme ich dann ungefähr 75 Prozent Wein oder dieses entsprechende landwirtschaftliche Produkt heraus. Also das ist schon ein Produkt, das man natürlich dahin gehend gut verwerten kann, weil die Isabellatraube – oder Noah oder wie die alle heißen mögen – natürlich reich tragend ist.

Eines sei natürlich auch schon vermerkt, weil die EU angesprochen worden ist: Na­türlich hat es mit der EU zu tun, die natürlich die regionalen Bestrebungen durch ir­gendwelche Regulierungen kaputt macht. Da brauchen wir gar nicht weiter darum he­rumzureden, denn es ist so, es gibt ein zu großes Weinangebot. Man versucht überall die Weinflächen zu reduzieren. Anlegen ist nur mehr unter schwierigsten Vorausset­zungen möglich. Daher denke ich, dass diese Isabellatraube und dieser Direktträger auch eine Gefahr sind, denn sie sind witterungsresistent. Das heißt, man könnte mit dieser Art von Direktträgern durchaus in weiter nördlichen Gefilden ohne Weiteres Wein­bau betreiben.

Da fühle ich mich natürlich schon schaurig an einen Punkt erinnert. Mir ist spontan die­se ganze THMPD-Lösung eingefallen. Da hat man auch gesagt, dass wir diese ganzen Essenzen abschaffen können, das ist nicht mehr wichtig. Wir haben hier mehrheitlich dieser Richtlinie zugestimmt, das war ein Fehler. Wir sollten hier sorgfältig darauf ach­ten, auch Saatgut, verschiedene Apfelsorten, alles, was bei uns im regionalen Bereich wächst, zu hüten, sodass wir nicht irgendeiner multinationalen Überlegung aus EU-Krei­sen oder von Konzernen zum Opfer fallen.

Deshalb gratuliere ich – das muss ich sagen – den Burgenländern zu ihrem Produkt. Wein ist es noch keiner. Ich darf das als Südsteirer nicht laut sagen, aber schmecken tut es in irgendeiner Aufbereitung trotzdem. Gratulation! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Pirklhuber: Dieser Gratulation schließe ich mich an!)


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13.05


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Ecker zu Wort ge­meldet. – Bitte.

 


13.05.50

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Sortenvielfalt und traditionelle Spezialitäten in Österreich sind ein besonderes Thema und liegen mir besonders am Herzen. Ich freue mich, dass über die Parteigrenzen hinweg eine gemeinsame Initiative gestartet wurde, den Uhudler zu erhalten. Der Uhudler ist, wie gesagt, ein zutiefst österreichisches Kulturgut und sollte und muss es auch bleiben.

Im letzten Landwirtschaftsausschuss hatten wir nicht nur die Uhudlerdiskussion, son­dern wir diskutierten auch über ein eventuelles Verbot von Glyphosat. Glyphosat ist ein Unkrautvernichtungsmittel, das in riesigen Mengen gerade im konventionell landwirt­schaftlichen Bereich ausgebracht wird, jedoch auch in vielen privaten Haushalten ein­gesetzt wird. Eine Studie der Weltgesundheitsorganisation stuft Glyphosat als krebser­regend ein – ein Faktum, das nicht einfach vom Tisch gewischt werden kann. Auch wird Glyphosat stark verdächtigt, für das Bienensterben zumindest mitverantwortlich zu sein. Auch das weltweite Amphibiensterben scheint auf den massiven Einsatz des In­sektizids zurückzuführen sein. Es gibt auch eine Studie, die belegt, dass es in den je­nen Gebieten angrenzenden Gewässern, wo Herbizid eingesetzt wird, zu höchst be­denklichen Konzentrationen kommt.

All das – vor allem die krebserregende Wirkung – hat bereits den Migros-Konzern in der Schweiz dazu veranlasst, glyphosathaltiges Unkrautvernichtungsmittel komplett aus dem Sortiment zu nehmen. Auch andere Länder haben es schon aus dem Sorti­ment genommen. Das, was die Menschen in unserem Land nicht verstehen, ist die Haltung der ÖVP und des Landwirtschaftsministers zu diesem Thema. Es gilt auch den Schaden an der Bevölkerung abzuwenden. Also trete ich für das Verbot von Glyphosat ein – für die Menschen, nicht für Roundup oder Monsanto. Ganz klar trete ich für eine Aussetzung des Verkaufs von Glyphosat ein. Dieses Mittel wird nicht nur von land­wirtschaftlichen Großbetrieben verwendet, sondern auch die ASFINAG oder die ÖBB verwenden es in großen Mengen, und auch im Einzelhandel wird, wie gesagt, dieses Mittel verkauft.

Ich werde laufend von besorgten Menschen in Österreich, vor allem auch in Salzburg, darauf angesprochen, warum Glyphosat noch immer eingesetzt wird. Gerade die Bio­landwirtschaft möchte ein umfassendes Glyphosatverbot. Biobetriebe sehen nicht ein, wieso Glyphosat durch Wind, Wetter, Wasser in ihre Felder eingetragen werden kann.

Was viele Landwirte bereits wissen, wissen die Endabnehmer und Endabnehmerinnen in den Gärten, in den Haushalten nicht. Also trete ich auch für mehr diesbezügliche In­formation ein. Die Menschen sollen zumindest wissen, dass sie Dinge ausbringen, wel­che nicht völlig unbedenklich sind. Greenpeace Österreich hat beispielsweise im Zu­sammenhang mit dem Umweltbundesamt Rückstände in unseren Lebensmitteln fest­gestellt – natürlich in geringen Konzentrationen, wie Sie jetzt meinen werden.

Es ist aber richtig, dass krebserregende Stoffe in unseren Lebensmitteln zu finden sind. Da frage ich mich schon, warum die ÖVP immer noch Nein zu diesem Verbot sagt. Glyphosat, krebserregende Stoffe in unseren Lebensmitteln, das gibt es mit mir sicher nicht. (Beifall bei der SPÖ.)

13.09


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirkl­huber. – Bitte.

 


13.09.13

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Meine Damen und Her­ren! Meine Vorrednerin hat sehr engagiert ein klares persönliches Statement abgege­ben. Sie wird für das Verbot von Glyphosat stimmen. Herzlichen Dank, Frau Kollegin


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 93

Ecker! Sie haben schon im Ausschuss in diese Richtung argumentiert. Wir haben den Antrag eingebracht. Es gibt einen umfassenden Antrag im Landwirtschaftsausschuss, aber auch im Konsumentenschutzausschuss, wo wir uns mit dieser Frage des Glypho­satverbotes beschäftigen können. Ich sehe hier die erste Bewegung aufseiten der Re­gierungsfraktionen oder zumindest einer Abgeordneten. Sie haben meine Wertschät­zung, da werde ich gerne auf Sie zukommen.

Die Frage Uhudler und Wein: Meine Kollegin Brunner hat sehr engagiert und motivie­rend eine Erfolgsgeschichte einer Region und von bäuerlichen Initiativen, die Unter­stützung brauchen und diese Unterstützung Gott sei Dank hier im Hause erhalten, er­zählt. Soweit ich gehört habe, wird sich sicher auch der Herr Minister dafür einsetzen, dass wir hier eine Lösung finden.

Wenn das Weingesetz geändert wird, Herr Bundesminister, werden wir auch noch de­tailliert beraten. Ich glaube, es ist heute ein guter Tag für den Uhudler.

Ich möchte aber einige Punkte aus dem Weinbau- und Weingesetz ansprechen, die auch zu diskutieren sind. Stichwort wäre hier zum Beispiel die Frage der pilzwider­standsfähigen Sorten. Hier gibt es inzwischen auch – mit dem Kollegen Pleil in Nieder­österreich habe ich auch darüber diskutiert – einige kleine Fortschritte, Fortschritte nämlich in Bezug darauf, was die Auspflanzungsförderung für pilzresistente Sorten be­trifft. (Abg. Walter Rosenkranz: Was sagt da der Kollege Pilz dazu?!) Ja, schauen Sie, das ist eben genau das Besondere; diese pilzwiderstandsfähigen Sorten sind resistent gegen Pilzkrankheiten. (Allgemeine Heiterkeit. – Zwischenrufe der Abgeordneten Eßl und Walter Rosenkranz.) Diese wären Peronospora – falscher und echter Mehltau eben. Diese Dinge sind wichtig in der Praxis des Weinbaus.

Ich nehme zwei Sorten her. Nehmen wir zum Beispiel die Sorte Bronner und die Sorte Regent, eine Rotweinsorte und eine Weißweinsorte, die beide sehr, sehr gut geeignet sind. Herr Bundesminister, in der Forschung, Entwicklung und auch in der Öffentlich­keitsarbeit bei den Bäuerinnen und Bauern müssen wir diese Sorten voranstellen, weil sie eben mit deutlich weniger Pestiziden oder ganz wenigen Pflanzenschutzmitteln auskommen. Wenn wir also eine Pestizidreduktionsstrategie aktiv durchführen und gleichzeitig Qualitätsoffensive betreiben, dann brauchen wir solche Sorten. Da ersuche ich Sie, bei Vorlage des Weingesetzes auch mit uns gemeinsam über diese Fragen zu diskutieren, damit wir für den österreichischen Weinbau etwas weiterbewegen.

Einerseits ist positiv, dass wir uns jetzt schon mit der Frage beschäftigen, dass für den Uhudler 2030 die rechtliche Grundlage auslaufen würde. Abschließend betrachte ich aber mit einem weinenden Auge die Frage der Milchquotenregelung, die mit 1. April 2015 ausgelaufen ist. Herr Bundesminister, derzeit besteht ein freier Fall auf dem Milchmarkt. Die Preise sind tatsächlich im völlig freien Fall. COPA-COGECA warnt in­zwischen – in dieser europäischen Gemeinschaft von Bauernverbänden ist der Bau­ernbund auch Mitglied – massiv vor den Gefahren eines Einbruchs im Milchsektor.

Faktum ist und es wäre dringlich geboten – das ist jetzt an die Kolleginnen und Kolle­gen von SPÖ und ÖVP gerichtet –, dass unsere Forderung nach Einrichtung eines par­lamentarischen Unterausschusses, der sich wirklich aktiv mit dem Zehn-Punkte-Pro­gramm für die Lösung der Milchproblematik in Österreich und Europa beschäftigt, um­gesetzt wird und dass wir so einen Ausschuss in Kürze einrichten. Spätestens bei der nächsten Ausschusssitzung Anfang Juli ersuche ich die Kollegen hier um Unterstüt­zung, damit wir uns ernsthaft mit diesen Problemen des Milchmarktes auch hier im Haus beschäftigen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

13.13


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gusenbauer-Jä­ger. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 94

13.13.33

Abgeordnete Marianne Gusenbauer-Jäger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dass Uhudler und Uhudlerrebflä­chen in Österreich und im Südburgenland geschützt werden müssen, ist hier im Haus überall bekannt und auch konsensfähig.

Dem entspricht auch der Text des Entschließungsantrages, der an den Bundesminister gerichtet worden ist, wonach er sich eben auf EU-Ebene einsetzen soll, dass die Reb­flächen über 2030 hinaus noch erhalten bleiben können.

Warum verdient dieser Uhudler, diese Direktträgerrebsorte so viel Aufmerksamkeit, wenn nur 250 000 Liter produziert werden? – Die Geschichte zeigt jetzt, dass sich im Burgenland immer wieder Leute dafür eingesetzt haben, Initiativen gemacht haben, sodass dieses Aus für den Uhudler nicht kommt. 1987 hatte sich ein Verein gegrün­det – damals war der Uhudler verboten –, Verein der Freunde des Uhudlers, der doch Erfolg hatte, und 1992 wurde dann der Uhudler wieder in das österreichische Weinge­setz aufgenommen.

Die Südburgenländer lieben und schätzen ihren Uhudler aus mehreren Gründen. Es sind 340 Weinbauern, die von der Produktion dieses Uhudlers leben. Der Uhudler lockt jährlich zirka 120 000 Gäste in diese Region. Das Kultgetränk, das natürlich auch ein Marketinggag ist, ist aber für diese Region auch identitätsstiftend. Auch Kollege Berla­kovich hat das schon ins Treffen geführt.

Die Initiative der SPÖ Burgenland mit dem Landesrat Bieler will den Uhudler in den Status des Weltkulturerbes heben und hat von der UNESCO eigentlich schon ein posi­tives Signal dafür bekommen. Wenn das so ist, dann kann sich die EU, denke ich, nicht dagegen wehren, den Uhudler über 2030 hinaus zu genehmigen.

Auf EU-Ebene setzt sich unsere SPÖ-Abgeordnete Kadenbach auch dafür ein, dass der Uhudler erhalten bleibt. Unabhängig davon, welche Zwischenlösungen es gibt, werden wir als SPÖ unseren Bundesminister, der schon ausgeführt hat, dass er sich einsetzen wird, unterstützen, damit der Uhudler auf EU-Ebene über 2030 hinweg erhal­ten bleibt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.16


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.

 


13.16.39

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen, Kollegen! Zuseher auf der Tribüne und vor den Fern­sehgeräten! Wir unterstützen natürlich jede Initiative, die die Fortsetzung der Qualitäts­story Uhudler zum Ziel hat.

Aber ich darf vielleicht in diesem Zusammenhang erwähnen, dass es zwei Dinge gibt, die uns in der Landwirtschaft besonders an Amerika erinnern. Das ist die Reblaus und auf der anderen Seite der Kartoffelkäfer. (Zwischenrufe der Abgeordneten Amon, Eßl, Schmuckenschlager und Schultes.) Wir wissen – das ist vielleicht auch dann im Zu­sammenhang mit der TTIP-Diskussion zu sehen –, wie es dort die Konzerne schaffen, die dazugehörige Chemie mit zu vermarkten.

Ich glaube, man sollte das ein bisschen breiter sehen. Ich bin dem Kollegen Ertl­schweiger dankbar, dass er hier aufgezeigt hat, dass eigentlich beim Uhudler dasselbe geschieht wie bei allen anderen Agrarthemen. Das möchte ich zum Anlass nehmen, kurz das Programm des letzten Agrarausschusses vom 6. Mai vorzustellen, weil es sehr aussagekräftig ist, glaube ich, wie mit den wichtigsten Themen, die die Land­wirtschaft und die Konsumenten berühren, umgegangen wird. Bis zurück ins Jahr 2008 werden wichtige Anträge vertagt, wird einfach verhindert, dass sie hier im Plenum zur


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Diskussion gestellt werden. Man diskutiert dann auch im Ausschuss eine Stunde darüber, ob es nicht gelingen könnte, einen gemeinsamen Antrag zum Uhudler zu ma­chen.

Wenn diese Geschlossenheit, die ich hier gehört habe, gegeben ist, dann wäre eigent­lich sofort das Logische gewesen, mit einem gemeinsamen Fünfparteienantrag zu kom­men. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Damit man weiß, wie hier versucht wird, die Sorgen und Ängste der Praktiker zu negie­ren, komme ich zum Antrag des Kollegen, dem gemeinsamen Vierparteienantrag der Opposition über das Zehn-Punkte-Paket für die hart krisengeschüttelten Milchbauern. Davon ist bitte ganz Österreich betroffen. Der wurde vertagt – unerträglich! Ich habe am nächsten Tag zu Hause bei der Arbeit zu meiner Gattin gesagt, dass, wenn das die Praktiker erleben würden, diese das gar nicht glauben würden, weil natürlich dann bei der Bauernversammlung vor Ort gesagt wird, dass man sich so bemüht hat, aber die schwierigen Kollegen von der Opposition das alles verhindern. Meistens wird auch der Herr Minister Hundstorfer strapaziert, das ist der Schlimme, der alles verhindert. In Wirk­lichkeit ist aber das eigene Abstimmungsverhalten das, was das verursacht. Wir müs­sen uns da einmal entscheiden, ob wir für Bäuerinnen und Bauern, für die Konsumen­ten arbeiten oder politische Taktik machen wollen.

Da das Bienensterben immer nur im Zusammenhang mit der aktiven Landwirtschaft dis­kutiert wird, habe ich ein Bild, gemacht während meiner Fahrt zu genau dieser Aus­schusssitzung, mitgebracht. (Der Redner hält ein Foto einer Windschutzscheibe, auf welcher deutlich die sterblichen Überreste eines Insektes zu erkennen sind, in die Höhe.) Es spricht keiner darüber, dass über 2 000 Flugzeuge täglich über unsere Köp­fe fliegen. Es spricht aber auch keiner über den Autoverkehr. Das ist nämlich nichts anderes, wie das von meinem Sekretär durch die Windschutzscheibe bei 130 km/h auf der Autobahn fotografierte Bild von einer ehemaligen Biene belegt. Die hat im rechts von der Autobahn gelegenen Rapsfeld zu viel Fracht geladen und wollte dann über die Autobahn nach Hause fliegen. Und so schaut das Ergebnis aus!

Kolleginnen und Kollegen, wenn die Autos auf dreispurigen Autobahnen in beide Rich­tungen unterwegs sind, dann wissen wir, wie viele Millionen Bienen wir täglich erledi­gen, nämlich gesunde, tüchtige, fleißige Bienen, die ihren Ausflugsort nicht mehr errei­chen, weil sie bereits auf einer Windschutzscheibe getötet wurden.

Der nächste Punkt ist der Wildschadensbericht. Dazu hat heute der Kollege Jannach eine Frage in der Fragestunde eingebracht, Herr Minister, dazu brauchen wir nichts zu sagen. Dann wurde wiederum über den Punkt der überzogenen Bürokratie gespro­chen, mit den Aufbewahrungsfristen im Rahmen der ÖPUL-Aufzeichnungen – über zehn Jahre –, das ist einfach nicht praxisgemäß.

Danach ist vom Kollegen Schellhorn der Punkt bezüglich Stärkung der landwirtschaft­lichen Produktion in Kooperation mit der Gastronomie und Hotellerie angesprochen worden. Wenn wir hier diskutieren, sagen alle: Ja, das ist lebensnotwendig, das müs­sen wir machen. Denken wir an die gestrige Diskussion im Zusammenhang mit dem Wirtesterben und dem Tourismusrückgang, der in den Regionen leider stattfindet. Und in den Ausschüssen wird vertagt.

Der nächste Punkt – AT-Stempel auf polnischen Schweinen, auf tschechischen Rin­dern – wird vertagt. Kolleginnen und Kollegen und Herr Minister, du sagst dann in der Sendung „Im Zentrum“: Wir brauchen die Exportmärkte, wir wollen Bio-Produkte ex­portieren. Wir müssen unsere landwirtschaftlichen Produkte nach China exportieren. Welche, bitte sehr? – Schauen wir zuerst einmal, wo es herkommt, und dann schauen wir, was draufgeschrieben wird. Ich glaube, das ist das ganz Wesentliche. Und deshalb brauchen wir – auch vertagt – das österreichische Qualitätsgütesiegel-Gesetz und in die­sem Zusammenhang – das ist der Punkt vom Kollegen Pirklhuber – TTIP, auch vertagt.


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Das sind genau die Themen, die uns berühren. Aber nein, man versucht, mit einer tak­tischen Uhudler-Diskussion – die ja sehr wichtig ist, dazu bekennen wir uns alle – die wesentlichen Themen zu vertagen. Und ich habe es mir erlaubt (Abg. Brunner: Nein, das war keine taktische Diskussion!) – natürlich, Frau Kollegin Brunner, wir unterstüt­zen den Uhudler voll –, wiederum ein aktuelles Beispiel mitzunehmen, wie unsere Le­bensmittelproduktion nicht funktioniert. (Der Redner hält eine Tafel mit der Aufschrift „100g Bio-Bachforelle 2,99 €“ in die Höhe.) Das ist völlig aktuell – die Verkaufsaktion eines Supermarkts vom letzten Wochenende. Genauso gibt es einen Supermarkt, der sich um die Zukunft der Bienen kümmert, kein einziges Kilogramm österreichischen Honig verkauft, aber der Bienenkonvention 2020 folgt, Herr Minister.

Und es gibt eben einen Supermarkt, der jeden Tag in der Früh besonders von regio­nalen, ausgewählten Lieferanten Bio-Bachforellen erwirbt und diese dann verkauft – bitte auf der Zunge zergehen lassen: Bio-Bachforelle aus Aquakultur! –, und das – jetzt kommt es! – zur Konsumentenabzocke um 29,90 € das Kilogramm in Aktion. Wenn früher einer zum Konsumenten gesagt hätte, dass das Kilogramm Bio-Bachforelle 400 S kostet, hätte er ihn gefragt, ob er zu viel Uhudler getrunken hat.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, deshalb ist es höchste Zeit, dass wir, wenn die­se Regierung – und das gestehe ich ihr zu – echt etwas lösen will, von der Vertagungs­politik zum Handeln kommen, dass diese Anträge entweder abgelehnt werden, damit sie hier im Plenum diskutiert werden können, oder fachlich kritisiert werden, indem man sagt, das oder jenes ist unrichtig. Aber die Zeit, zu der man sagt, das ist ein super An­trag, aber ich stelle den Antrag auf Vertagung, muss beendet sein. Herr Minister, es ist höchste Zeit: Lass dir das in deinem Ausschuss nicht bieten, sprich mit deinem Aus­schussvorsitzenden Auer, damit wir hier zur Arbeit kommen! – Danke. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

13.23


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. – Bitte.

 


13.23.48

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minis­terin! Herr Minister! Hohes Haus! Als steirische Abgeordnete aus dem Bezirk Leoben, wo ja das traditionelle Gösser-Bier hergestellt wird, unterstütze ich selbstverständlich meine burgenländischen Kolleginnen und Kollegen, was den Erhalt von Uhudler-Reb­flächen betrifft.

Der Uhudler ist zu einem Symbol beziehungsweise auch Aushängeschild für das Süd­burgenland geworden. Kein anderer Wein ist mit den Bezirken Jennersdorf und Güs­sing so verbunden wie der Uhudler: ein unverzichtbares Element sowohl für die Land­wirtschaft als auch für den Tourismus. Wenn man die Geschichte des Uhudlers ein wenig verfolgt, so erkennt man sehr wohl, dass sie sehr bewegt ist und der Uhudler auch maßgeblich an der Entwicklung des Tourismus beteiligt ist.

Der Uhudler stammt aus der Zeit um 1860. 1985 wurde er aufgrund des erhöhten Me­thanolgehaltes aus dem Weingesetz genommen und auch verboten, 1992 im Rahmen einer Weingesetznovelle wieder aufgenommen, und mit dem EU-Beitritt Österreichs gelten für den Uhudler seit 1995 neue rechtliche Rahmenbedingungen. Derzeit sind die Uhudler-Rebflächen – und das haben wir heute ja schon mehrmals gehört – bis 2030 zugelassen.

Der Uhudler hat im teilweise strukturschwachen Burgenland für einen Aufschwung ge­sorgt und ist auch ein wesentlicher Wirtschaftszweig. Die Nachfrage steigt dement­sprechend. Es wäre daher ein enormer Verlust, wenn der Uhudler der Bürokratie zum Opfer fallen würde. Diese südburgenländische Identität muss erhalten bleiben, und da-


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her ist es auch ein Gebot der Stunde, dass sich Minister Rupprechter auf EU-Ebene für die Beibehaltung des Uhudlers einsetzt, damit dem Südburgenland wieder Sicherheit gegeben wird und auch der geschützte Name erhalten bleibt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.26


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.

 


13.26.20

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Ich bin zwar kein Südburgenländer und habe auch unfairer­weise den Uhudler von Kollegin Brunner nicht kosten können, weil sie ihm den Minister geschenkt hat. Daher liegt es schon längere Zeit zurück, dass ich dieses wertvolle Ge­tränk gekostet habe. Trotzdem ist es mir ein Anliegen, hier auch ein paar Worte dazu zu sagen, nicht weil die vorliegenden Anträge nicht gut sind – die sind schon gut –, sondern weil sie meiner Ansicht nach bei Weitem nicht weit genug greifen.

Ich glaube, nur der Kollege Schellhorn ist der Ansicht, dass der „Anschluß“ und Hitler an den Problemen des Uhudlers im Jahr 2015 schuld sind. Tatsächlich ist es natürlich ein aktuelles Problem und hat mit der Europäischen Union zu tun. Ich glaube, gerade bei einem Produkt wie dem Wein, der ja langfristig angebaut werden muss und der ja drei, vier Jahre kaum Ertrag zeigt, muss man den Winzern eine klare Perspektive ge­ben. Dass man sagt, die Regierung oder der Minister soll sich bemühen, ist zu wenig.

Ich glaube, unsere Aussage muss sein: Die Regierung und der Minister werden dafür sorgen, dass es diese Rebsorte weiterhin zulässigerweise in Österreich und vor allem im Südburgenland gibt. Da muss man bei der Europäischen Union, glaube ich, klar auftreten: Ein Kompromiss in der Form, dass wir sagen, es ist kein Wein mehr, es ist ein Obstprodukt, ein Lebensmittel, ein Obstwein oder Ähnliches, ist zu wenig. Es muss doch möglich sein, dass ein regional typischer Wein, der durchaus ein vernünftiges und wohlschmeckendes Produkt ist, ein Wein bleibt. Alles andere ist ja nur ein Beweis für die völlig überzogene Zentralisierung in der Europäischen Union. (Beifall bei der FPÖ.)

So eine Entscheidung muss natürlich national fallen, eigentlich sollte sie sogar regional auf Landesebene fallen. Ich würde sagen, bei so einer Geschichte ist sogar eine Bun­desentscheidung zu weitgehend.

Da es ja in nächster Zeit einige Verhandlungen innerhalb der EU betreffend die Neuab­grenzung der Kompetenzen zwischen Union und Nationalstaaten geben wird, ist es wichtig, unseren Ministern diesbezüglich eine Botschaft mitzugeben: Setzt euch dafür ein, dass solche Dinge wie zum Beispiel die Entscheidung, welche Sorten ich anbauen darf, nicht von einer Bürokratie 2 000 Kilometer entfernt abstrakt entschieden werden und nicht das Produkt von Lobbyismus aus Frankreich, Spanien und Italien sind, son­dern das Produkt der regionalen Entscheidung bleiben.

Deswegen bringen wir zusätzlich zum Regierungsantrag, dem wir zustimmen werden – wir werden auch dem Antrag der Kollegin Brunner zustimmen, obwohl sie unserem An­trag nicht zustimmt, aus angeblich legistischen Gründen, die ich nicht ganz verstehe –, folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zukunftssicherung für Uhudler-Winzer

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 98

„Die Bundesregierung wird ersucht, den österreichischen Uhudler-Winzern gegenüber klarzustellen, dass die österreichische Bundesregierung alles in ihrer Macht Stehende tun wird, unter anderem die Kompetenzen für die Zulassung des Anbaus und der Ver­arbeitung von oben angeführten Rebsorten in die nationale Kompetenz zurückzuholen, die Zulassung der Uhudler-Rebflächen über das Jahr 2030 hinaus sicherzustellen und den EU-Behörden gegenüber – sollte eine Rückholung der Kompetenz in die nationale Zuständigkeit nicht möglich sein – klarzustellen, dass Österreich die Verweigerung ei­ner Zulassungsverlängerung als willkürlichen, die Kompetenzen überschreitenden Schritt ansehen und nicht hinnehmen wird.“

*****

Das ist, glaube ich, eine klare Botschaft, und so sollten wir es beschließen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

13.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Jannach, Dr. Hübner und weiterer Abgeordneter betreffend ZU­KUNFTSSICHERUNG FÜR UHUDLER-WINZER eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1052/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Erwin Preiner, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Erhalt von Uhudler-Rebflächen (602 d.B.), TOP 7., in der 75. Sitzung des Nationalrates in der XXV. GP. am 21. Mai 2015

Weinbau bedarf langfristiger Planung und Planungssicherheit für den Winzer, da auf­grund der hohen Anfangskosten von Neupflanzungen, der zumindest 3jährigen Phase der Ertragslosigkeit von jungen Reben und der 35-50jährigen Ertragsdauer von Wein­gärten andernfalls „unsichere Sorten“ nicht mehr ausgepflanzt werden.

Für die „Uhudler-Grundtrauben“ (Noah, Isabella, Othello, Ripatella, Clinton und Dela­ware) ist angesichts der 2030 endenden EU-Genehmigungen diese Sicherheit nicht mehr gegeben, sodass ein Auspflanzstopp und damit eine Überalterung bzw. ein lang­sames „Sterben“ der Weingärten droht. Die Zukunft eines wichtigen, regionaltypischen Elements des Südburgenlands ist damit bedroht. Dies hat der o.g. Antrag richtig er­kannt, die Konsequenzen werden in der Entschließung aber nur ungenügend gezogen.

Die Delegierung der Kompetenz für derart regionale und „kleinräumliche“ Fragen wie die Zulassung der Weingewinnung aus Trauben an die EU ist ein typisches Beispiel für völlig überzogene Zentralisierung von Entscheidungen, die sinnvoll nur auf nationaler bzw. regionaler Ebene getroffen werden können.

Die österreichischen Volksvertreter sind verpflichtet, Schäden für die heimischen Bau­ern, für das Überleben regionaltypischer Produkte und damit für einen Teil der „heimi­schen Identität“ durch diese Zentralisierung und ihre realitätsfernen, bürokratischen Entscheidungen zu verhindern.

Im Rahmen der Wahrung der österreichischen Restsouveränität und dem Bestreben, zentralistische Verirrungen auf ein sinnvolles Maß zurückzudrängen, stellen die unter­fertigten Abgeordneten daher folgenden


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 99

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, den österreichischen Uhudler-Winzern gegenüber klar zu stellen, dass

die österreichische Bundesregierung alles in ihrer Macht stehende tun wird, unter an­derem die Kompetenzen für die Zulassung des Anbaus und der Verarbeitung von oben angeführten Rebsorten, in die nationale Kompetenz zurückzuholen,

die Zulassung der Uhudler-Rebflächen über das Jahr 2030 hinaus sicher zu stellen und

den EU-Behörden gegenüber – sollte eine Rückholung der Kompetenzen in die natio­nale Zuständigkeit nicht möglich sein – klar zu stellen, dass Österreich die Verweige­rung einer Zulassungsverlängerung als willkürlichen, die Kompetenzen überschreiten­den Schritt ansehen und nicht hinnehmen wird."

*****

13.29.20

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin beziehungsweise der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7, die dem Aus­schussbericht 602 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Erhalt von Uhudler-Rebflächen anzunehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 86.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zukunftssicherung für Uhud­ler-Winzer.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Aus­schusses für Land- und Forstwirtschaft, seinen Bericht 603 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

13.31.039. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorla­ge (582 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz, das BFA-Ver­fahrensgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Nieder­lassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 – FrÄG 2015) (610 d.B.)


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10. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 799/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend notwendige Verschärfungen des Asylwesens (611 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 698/A(E) der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kampf gegen Schlepperkriminalität“ (612 d.B.)

12. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1018/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neu­ausschreibung der Rechtsberatung im österreichischen Asylverfahren (613 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 9 bis 12 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


13.31.56

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Die Asyldebatte – medienmäßig wohl kaum zu überbieten – ist ein ernstes Problem, und jetzt stehen wir hier vor der Beschlussfassung eines Gesetzes, das hier Regelun­gen machen soll.

Es wurde seitens der zuständigen Ministerin angekündigt, es soll eine Verfahrensver­kürzung geben, es soll die Rechtsberatung in den staatlichen Bereich zurückgenom­men werden, generell soll es aufgrund der Problematik eine Verschärfung geben. Was findet jetzt tatsächlich statt? – Von dieser Ankündigung zum Beispiel der Rechtsbera­tung im staatlichen Bereich ist nichts mehr übrig geblieben. Das bleibt nach wie vor, mit entsprechenden Subventionen des Staates, ausgegliedert.

Die Verfahrensverkürzung, die gewünscht und positiv ist, schaut jetzt so aus, dass wir eine fünfmonatige Frist für das Verfahren haben, eine gänzlich unsystematische Frist an sich. Das Verwaltungsverfahrensgesetz sieht sechs Monate vor, also warum fünf Mo­nate? – Mir ist nicht ganz ersichtlich, warum man hierbei systemwidrig vorgeht. Aber das ist nicht das Problem. Man schreibt das hinein und sagt: Wünschenswert ist aller­dings, wenn es noch kürzer dauert. „Wünschenswert“, das steht aber so nicht im Ge­setz drinnen.

Es hat in den Stellungnahmen seitens des Landes Niederösterreich und seitens des Landes Wien auch Bedenken gegeben, wo man gesagt hat: Warum schreibt man zum Beispiel eine Zehn-Tages-Frist für dieses erste Verfahren, für dieses rasche Verfahren nicht ins Gesetz hinein? Und umgekehrt, was schreibt man dann hin? – Wenn die fünf Monate nicht ausreichen, dann kann es ja ohnehin länger dauern. Also, wir schreiben einmal fünf Monate hinein – als Verfahrensverkürzung –, eigentlich wollen wir, dass es kürzer dauert, aber wenn es länger dauert, macht es auch nichts.

Solche Gesetze sind eigentlich genau das, was man im Asyl- und Fremdenrecht gene­rell kritisiert, wozu auch alle Experten immer gesagt haben: Die Materie ist von einem Mal zum anderen nur Flickwerk. (Beifall bei der FPÖ.) Ich spreche jetzt nicht davon, ob


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es liberalisiert oder ob es verschärft wird: Es ist ein generelles Problem der Gesetzwer­dung in diesem Bereich, dass es nur zu einem Flickwerk kommt, und einer der Ex­perten, nämlich derjenige des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, sagt, so­gar für ihn als Experten in diesem Bereich ist es nahezu unmöglich, dem entsprechend zu folgen.

Ein Beispiel nur zu dem, was bei der letzten Novelle passiert ist – das war noch unter der Innenministerin Fekter. Da wurde ein ganz großes lichtvolles Ding gemacht, näm­lich die Mitwirkungspflicht, sieben Tage vor Ort zu sein, um für die Behörde greifbar zu sein, damit man die Befragungen durchführen kann, damit niemand untertauchen kann und so weiter. Es wurde gesagt, das ist logischerweise keine Haft, sondern das brau­chen wir unbedingt, damit es funktioniert.

In dieser Novelle wird es ersatzlos gestrichen. Was vor Kurzem von denselben Par­teien als unerlässlich beschrieben wurde, wird jetzt auf einmal ersatzlos gestrichen. Das heißt, da passt doch etwas im Geist nicht, und vielleicht ist das auch der Geist der Koalition, wo sich unter Umständen auch die Regierungsparteien nicht klar sind.

Es zeigt sich aber auch eines, nämlich dass wir bei der Umsetzung einiger anderer Dinge – so, wie es in der derzeitigen Situation ausschaut – auch säumig sind. Zum Bei­spiel: In der Schweiz gibt es Forderungen, dass man endlich einmal auch weiß, wie viel das Asylwesen insgesamt kostet. Wir bekommen ja keine genauen Zahlen. Es wird ge­sagt, darüber wird keine Statistik erhoben, das wird nicht geprüft. Das Asylwesen kos­tet ja nicht nur so viel, wie der Flüchtling in die Hand bekommt, sondern es sind auch die Verfahrenskosten dabei: Wie viel kosten die Behörden? Es sind außerdem die Nebenkosten dabei: Wie viel kostet der Schulunterricht? Wie viel kostet die ärztliche Versorgung? Und so weiter. Das ist auf den Bund, das ist auf die Länder aufgeteilt. Es gibt hierbei nicht einmal eine Kostentransparenz. Das wäre einmal dringend einzufor­dern. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hagen.)

Diese Muskelspielereien, Frau Bundesminister: Wir hören die Ankündigung, das und das wird passieren, aber es kommt dann nicht. Jetzt heißt es aktuell: Die Innenminis­terin droht Bürgermeistern mit der Entmachtung, denn die Verantwortung kann sie ger­ne wieder übernehmen. Ich bin gespannt, ob das tatsächlich passieren wird, denn der Gemeindebund sagt, das geht so nicht. Das Floriani-Prinzip herrscht hier, und es geht offensichtlich nur eines. Es gibt auch einen Antrag des Teams Stronach dazu, und es wird auch mehrfach gefordert.

Wenn man sieht, dass mindestens 1 000 Personen – ich verwende jetzt nicht den Be­griff Flüchtlinge, denn darüber müssen wir uns auch noch einmal gesondert unterhal­ten – über die Grenze kommen und um Asyl ansuchen, und dann die Zahl aus dem In­nenministerium kommt, dass aufgrund der Situation in Syrien mittlerweile 30 Prozent als Flüchtlinge anerkannt werden, so heißt das, dass nach wie vor pro Woche 70 Pro­zent, rund 700 Personen, illegal nach Österreich kommen.

Und jetzt entspinnt sich schon wieder die Diskussion: Menschen sind doch nicht illegal! – Ja, Menschen nicht, nur: Wenn ein Mensch Gesetze bricht, dann tut er etwas Verbote­nes, und das ist illegal. Das ist das Problem dabei. Da haben ja einige im Ausschuss auch nicht die entsprechende Auskunft geben oder Verantwortung zeigen wollen. Wir als Abgeordnete sind auf die Gesetze der Republik vereidigt, aber es gibt manche, die hier so tun, als ob sie in bestimmten Bereichen nicht gelten würden, und das ist beim Begriff des Flüchtlings so. Da wird nämlich auf einmal ganz zwanglos das, was man landläufig als sogenannten Wirtschaftsflüchtling versteht, mit hineingepackt.

Wenn Sie wollen, dass in Österreich eine illegale Zuwanderung unter der Überschrift „Asyl“ stattfindet, die nicht gerechtfertigt, weil rechtlich nicht haltbar, ist, dann sagen Sie das, dann stellen Sie die entsprechenden Anträge auf Gesetzesänderung! Ich spreche


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 102

insbesondere die Fraktion der Grünen an. Sagen Sie: Wir Österreicher wollen einfach alle, die nach Österreich kommen wollen, bei uns aufnehmen! Asylregelungen und Flüchtlingskonvention haben bei uns keine Geltung, wir wollen alle dahaben. Stellen Sie diesen Antrag, dann können wir endlich eine redliche Debatte mit den entspre­chenden Begrifflichkeiten führen! Aber das tun Sie nicht. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

Was Sie hier machen – und da leite ich jetzt schon über –: Sie fliegen nach Süditalien, um sich vor Ort ein Bild zu machen, ziehen dort die Rot-Kreuz-Jacke an, aber bei Ih­nen zu Hause, im eigenen Heim, hat noch keine syrische Familie Unterschlupf gefun­den.

Generalsekretär Kickl hat hier eine wirkliche Win-win-Situation angesprochen. Nehmen wir doch die Landkarte von Österreich, schauen wir uns an, in welchen Wahlsprengeln die Grünen, die NEOS ganz besonders gute Ergebnisse haben. Dort wird nämlich das, was Sie verlangen, besonders unterstützt. Das heißt, die Win-win-Situation bedeutet, dass man genau dort, wo Sie Ihre Anhänger haben, die Ihre Ideale, die Ihre Ziele ver­treten, wo die zu Hause sind, diese Menschen unterbringt. Dann gibt es diese unwürdi­gen Spektakel nicht, wo die Frau Ministerin sagt, es wird immer nur nach dem Floriani-Prinzip gehandelt, es wird nur schön geredet. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeord­neten des Teams Stronach.)

Setzen Sie das endlich um! Schauen Sie doch endlich, wo Sie als Grüne in der Regie­rung der Länder sind – Sie sind ja immer so stolz darauf –, dass dort diese unwürdigen Spektakel, wie Sie sie selbst bezeichnen, endlich ein Ende haben! Aber dazu fehlt Ihnen der Mut.

Ich sage eines: Halten Sie endlich einmal eine Redlichkeit in der Debatte ein, wenn Sie die Begrifflichkeiten des Flüchtlings insgesamt verwenden, denn bei der letzten De­batte hat ja die Klubobfrau Glawischnig gemeint, wenn Fischer aufgrund von EU-Ver­trägen keine Thunfische mehr in Senegal fischen können, dann wäre das bereits ein Fluchtgrund, und dem müssten wir abhelfen und nachgehen. Nein, das ist eben kein Fluchtgrund! (Abg. Schwentner: Also zynischer können Sie ja nicht sein!)

Frau Korun, Sie kommen nachher dran, und Sie werden mir sicher sagen, wie viele Flüchtlinge Sie bereits privat unterstützen und aufgenommen haben, nachdem Sie aus Sizilien zurückgekommen sind und die Rot-Kreuz-Jacke wieder ausgezogen haben. Das, was Sie als Grüne hier produzieren, ist so viel heiße Luft! Man könnte sagen, so wie zuvor der Kollege von den Grünen zur Nachhaltigkeit bei der Dampfmaschine ge­sprochen hat: Wenn es einem Physiker gelingen würde, die heiße Luft, die Sie pro­duzieren, in Energie umzuwandeln, dann wären wir in ganz Österreich auf Jahre hi­naus energieautark. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Schwentner.)

Folgendes noch: Die Grenzen müssen dichtgemacht werden! Schließlich sind wir ein Binnenland, wir sind ein Schengen-Binnenland, mit ähnlichen Problemen. Da gibt es nur eines: Grenzkontrollen. Das Team Stronach wird dazu einen Antrag auf temporäre Grenzkontrollen einbringen, den wir auch schon öfters eingebracht haben. Wenn wir solche hätten, müssten wir nämlich über die Quoten in Europa überhaupt nicht disku­tieren. (Zwischenruf des Abg. Rädler. – Abg. Schwentner: ist peinlich!)

In Wirklichkeit ist das eine Gefahr, die durch die Hintertür kommt. Es würde laut den Ankündigungen vielleicht einen kurzfristigen Erfolg bringen, aber in Wirklichkeit gibt es dann keine Obergrenze. Wir verwahren uns ganz strikt dagegen, dass das Recht, da­rüber zu entscheiden, wer in unser Land kommt und wer nicht, dem nationalen Gesetz­geber entzogen wird und uns das später in irgendeiner Form aufs Auge gedrückt wird. Nein, das wollen wir nicht! (Beifall bei der FPÖ.)


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Dazu nur eine Zahl, damit man sieht, wie es in der Schweiz gehandhabt wird: In der Schweiz – und mit diesem Land vergleiche ich uns gerne – werden 14 900 Anträge ge­stellt nach dem Dublin-Verfahren, das heißt in den Fällen, wo Asylwerber eigentlich widerrechtlich im Land sind, weil ein anderes Land der EU beziehungsweise ein ande­rer Dublin-II-Vertragspartner für diese zuständig wäre. Zurückgebracht wurden 5 642 im Jahr 2014.

In Österreich, das ja in einer ähnlichen oder der gleichen Binnensituation ist – norma­lerweise dürfte man zu uns ja nur mit dem Flugzeug kommen und nicht über die grüne Grenze – sind es 5 900 Anträge, und es werden davon nur 1 327 in die Vertragsstaa­ten zurückgebracht. Da muss nachgeschärft werden, auch in der Verwaltung!

Wobei ich eines sagen möchte: Das neue Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl leis­tet Großartiges und hat schon sehr viel gemacht. Die Beamten sind sehr motiviert, wo­bei man sich vorstellen muss, dass bei den Ersteinvernahmen für die Asylverfahren nur 30 Prozent all derer, die zu ihnen kommen, auch tatsächlich die Wahrheit sagen, 70 Prozent lügen sie an, das sind die Zahlen aus dem Innenministerium, weil es eben in diesen Fällen keine Asylgründe gibt. Da muss ich sagen, das ist ein Beruf mit einer sehr hohen Frustrationstoleranz. Diese Leute müssen sich quasi sagen: Ich gehe heu­te wieder in die Arbeitswoche hinein und weiß, dass ich eigentlich von 70 Prozent der Asylwerber angelogen werde. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Darabos: Wieso wollen Sie nachschärfen?) Bitte? (Abg. Darabos: Es gibt eine Behörde, warum wollen Sie nach­schärfen? Sie haben der Behörde unterstellt ! Sie haben gesagt, es kommen zu vie­le, die !) – Ja, richtig, es kommen zu viele ungesetzlich, rechtswidrig nach Österreich hinein, und es wird einfach Dublin nicht umgesetzt, weil wir ganz spezielle europäische Partner haben! (Abg. Schwentner: absurd!) Wir wollen gar nicht so viele haben! Österreich hat in der Vergangenheit in Asylkrisen einen Beitrag geleistet, der über al­les hinausgeht, was dieses angeblich solidarische Europa je geleistet hat!

Es ist an der Zeit, dass Österreich einmal aus der Pflicht genommen wird und dass an­dere, die rundherum um Österreich liegen, mit 40, mit 100 Asylwerbern, endlich in die Pflicht genommen werden! (Beifall bei der FPÖ.) Das sind nämlich die sicheren Dritt­länder, in denen die Menschen nach Österreich durchgeschleust werden. Das sind kei­ne europäischen Partner, sondern das sind diejenigen, die sagen: Puh, europäische Solidarität, die hört in unserem Land auf, wir schaffen alle nach Österreich hinein, denn die sind – dank Ihrer Unterstützung! – so blöd, dass sie das auch noch auf ihre Schul­tern nehmen! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Franz.)

Nein, nein, nein zu dieser Politik, Genosse Darabos! Und erklären Sie das auch gleich Ihren burgenländischen Freunden im Wahlkampf! Denn die leben nämlich an einer sol­chen grünen Grenze und müssen tagtäglich erleben, wie dort geschleust, geschleppt wird, und Sie schauen dort zu mit Ihrer Sicherheitspolitik, die Sie ja schon längst beim Bundesheer gezeigt haben! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

Noch eines zum Schluss – schließlich werden wir uns ja mit diesem Thema heute auch noch am Nachmittag auseinandersetzen, und ich freue mich schon darauf, die Asylde­batte auf ORF III anzuschauen –, nämlich ein Bild von ganz besonderer Symbolkraft aus Puls 4 gestern (der Redner hält ein Foto in die Höhe, auf dem im Vordergrund Bundesministerin Mikl-Leitner und im Hintergrund ein Mann mit einem weißen T-Shirt mit Aufschrift zu sehen ist): Die Frau Bundesminister protestierte vor den Zeltstädten, und hinten steht jemand – ich weiß nicht, ob es ein Bürgermeister ist, es sieht nicht so aus, sondern eher wie ein Bewohner der Zeltstadt –, der hat auf seinem Leiberl die Aufschrift: I don’t need you. Für die, die es nicht verstehen: Ich brauche dich nicht. Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Franz.)

13.44



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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hammer. – Bitte.

 


13.44.46

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Es ist offensichtlich, dass die Frage des Asyls derzeit ein zentrales Thema der österreichischen Innenpolitik ist, doch die Anstrengung, die es da zu bewältigen gilt, ist gemeinsam zu bewältigen, und ich betone noch einmal: gemein­sam! Überhaupt nicht geholfen ist uns damit, dass – so wie es die Freiheitlichen ma­chen – hier das Volk aufgewiegelt wird. (Abg. Kitzmüller: Was heißt da aufwiegeln?! Fragen Sie mal !). Auf der anderen Seite ist uns genauso wenig geholfen damit, so wie die Grünen das teilweise betreiben, aus einem falsch verstandenen Gutmenschen­tum entsprechend tätig zu werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Es braucht bei diesem Thema ein ruhiges, konsequentes und sachliches Vorgehen. Daher möchte ich gleich vorweg diese Gelegenheit ergreifen, der Frau Innenministerin zu danken. Sie führt dieses System mit ruhiger Hand, besonnen, konsequent und macht aus der Situation wirklich das Beste für Österreich und seine Bürger. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Wenn man die aktuelle Situation betrachtet, dann zeigt sich deutlich, dass wir klare ge­setzliche Regelungen, Zuständigkeiten und Verantwortungen brauchen. Mit dem vorlie­genden Fremdenrechtsänderungsgesetz werden wir hier Nachschärfungen vornehmen und auch im operativen Bereich Verbesserungen erzielen. (Abg. Deimek: Fragen Sie ein­mal die Ministerin !)

Ich möchte aber ein paar grundlegende Feststellungen treffen, die gerade auch in der aktuellen Situation wichtig sind: Jeder, der Asyl braucht, weil er ein Kriegsflüchtling ist, weil er verfolgt wird, der wird in Österreich auch Asyl gewährt bekommen, und er wird auch entsprechend untergebracht und versorgt. Wer aber hierherkommt als Wirt­schaftsflüchtling oder aus einem sicheren Drittstaat, der wird auch kein Asyl bekom­men. (Abg. Kitzmüller: Geh!) Mit dem vorliegenden Fremdenrechtsänderungsgesetz werden wir genau bei diesem Punkt eine Bereinigung vornehmen, damit genau diejeni­gen, die Asyl brauchen, entsprechend versorgt werden können und die Grundversor­gung dafür auch die entsprechenden Kapazitäten hat. Das neue Fremdenrechtsgesetz gibt diesbezüglich klare Regeln vor. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeord­neten Darmann, Deimek und Kitzmüller.)

Zweitens braucht es, und auch das zeigt sich, innerstaatlich natürlich eine klare Aufga­benteilung und operativ klare Abläufe, damit das Thema Flüchtlingsbetreuung, das zu­gegebenermaßen eine große Herausforderung darstellt, auch entsprechend gemeistert werden kann. Auch diesbezüglich beinhaltet das Fremdenrechtsänderungsgesetz klare Bestimmungen.

Was wird im Detail geregelt? – Es soll die Aufteilung der Asylwerber hinkünftig zeitnah, effizienter und solidarischer erfolgen. Die Asylwerber werden nach Einbringung des Asylantrags nicht automatisch in ein Erstaufnahmelager in Traiskirchen oder Thalham gebracht. In Zukunft kann das Zulassungsverfahren auch bei einer Außenstelle des Bun­desamtes für Fremdenwesen und Asyl durchgeführt werden. Anschließend erfolgt gleich die Unterbringung in Quartieren in den Bundesländern. (Abg. Darmann: Überleg ein­mal, was du da redest!)

Zudem wird hinkünftig – weil Sie ja immer diese Nachschärfungen einfordern – auch ganz klar festgelegt: Derjenige, der keinen Asylgrund hat, jemand, der aus einem si­cheren Drittstaat kommt, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt oder sich weigert, am Verfahren mitzuwirken, verliert die Grundversorgung. Um in diesem Zu­sammenhang persönliche Härtefälle und vor allem Obdachlosigkeit zu vermeiden, brin-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 105

gen wir, das sage ich gleich dazu, einen Abänderungsantrag ein, der eine abgestufte Grundversorgung vorsieht.

Der Antrag lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Pendl, Amon, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorla­ge 610 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Nie­derlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 ge­ändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

1. In Art. 2 (BFA-VG) wird nach Z 17 folgende Z 17a eingefügt:

„17a. §16 Abs. 1 lautet:

,(1) Die Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des Bundesamtes beträgt in den Fällen des § 3 Abs. 2 Z 1, 2, 4 und 7 zwei Wochen, sofern nichts an­deres bestimmt ist. § 7 Abs. 4 erster Satz Bundesgesetz über das Verfahren der Ver­waltungsgerichte () ist, sofern es sich bei dem Fremden im Zeitpunkt der Bescheid­erlassung nicht um einen unbegleiteten Minderjährigen handelt, diesfalls nicht anwend­bar.‘“

2. In Art. 3 (AsylG 2005) wird nach Z 11 folgende Z 11a eingefügt:

„11a. In § 12a Abs. 1 wird in Z 2 das Wort ,und‘ durch einen Beistrich und in Z 3 der Punkt durch die Wendung ,und‘ ersetzt sowie folgende Z 4 angefügt:

,4. eine Abschiebung unter Berücksichtigung des Art. 8 EMRK () weiterhin zulässig ist.‘“

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter, Sie müssen wirklich ganz genau so vorlesen, wie es hier steht, auch die Ausdrücke in der Klammer!

 


Abgeordneter Mag. Michael Hammer (fortsetzend): Ich gehe noch einmal zurück:

,4. eine Abschiebung unter Berücksichtigung des Art. 8 EMRK (§ 9 Abs. 1 bis 2 BFA-VG) weiterhin zulässig ist.‘“

3. In Art. 4 (FPG) Z 34 wird in § 76 Abs. 3 Z 2 die Wortfolge „eines aufrechten Einrei­severbotes, eines aufrechten Aufenthaltsverbots“ durch die Wortfolge „einem aufrech­ten Einreiseverbot, einem aufrechten Aufenthaltsverbot“ ersetzt.

4. In Art. 6 (GVG-B 2005) Z 6 (§ 2 Abs. 7) wird folgender letzter Satz angefügt:

„Im Falle eines Verlustes des Anspruches auf Versorgung ist eine Versorgung des Frem­den im Sinne des Art. 20 Abs. 5 letzter Satz der Richtlinie 2013/33/EU zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (Neufassung), ABl. Nr. L. 180 vom 29.06.2013 S. 96, bis zur Ausreise aus dem Bun­desgebiet jedenfalls zu gewährleisten.“

*****

(Abg. Cap: War das alles?) – Ja, das war alles.


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Mit dem vorliegenden Fremdenrechtsänderungspaket werden wir bessere Regelungen für dieses wichtige Thema finden. Ich möchte noch einmal der Frau Bundesminister für ihren Einsatz danken. Gemeinsam werden wir auch diese Herausforderung meistern. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

13.50


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Otto Pendl, Werner Amon, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage 610 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BFA-Ein­richtungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpoli­zeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Grundversor­gungsgesetz–Bund 2005 geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 – FrÄG 2015), in der Fassung des Berichts des Ausschusses für innere Angelegenheiten AB 582 d.B.

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

1. In Art. 2 (BFA-VG) wird nach Z 17 folgende Z 17a eingefügt:

„17a. § 16 Abs. 1 lautet:

„(1) Die Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des Bundesamtes beträgt in den Fällen des § 3 Abs. 2 Z 1, 2, 4 und 7 zwei Wochen, sofern nichts an­deres bestimmt ist. § 7 Abs. 4 erster Satz Bundesgesetz über das Verfahren der Ver­waltungsgerichte (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 ist, sofern es sich bei dem Fremden im Zeitpunkt der Bescheiderlassung nicht um ei­nen unbegleiteten Minderjährigen handelt, diesfalls nicht anwendbar.““

2. In Art. 3 (AsylG 2005) wird nach Z 11 folgende Z 11a eingefügt:

„11a. In § 12a Abs. 1 wird in Z 2 das Wort „und“ durch einen Beistrich und in Z 3 der Punkt durch die Wendung „, und“ ersetzt sowie folgende Z 4 angefügt:

„4. eine Abschiebung unter Berücksichtigung des Art. 8 EMRK (§ 9 Abs. 1 bis 2 BFA-VG) weiterhin zulässig ist.““

3. In Art. 4 (FPG) Z 34 wird in § 76 Abs. 3 Z 2 die Wortfolge „eines aufrechten Einrei­severbotes, eines aufrechten Aufenthaltsverbots“ durch die Wortfolge „einem aufrech­ten Einreiseverbot, einem aufrechten Aufenthaltsverbot“ ersetzt.

4. In Art. 6 (GVG-B 2005) Z 6 (§ 2 Abs. 7) wird folgender letzter Satz angefügt:

„Im Falle eines Verlustes des Anspruches auf Versorgung ist eine Versorgung des Fremden im Sinne des Art. 20 Abs. 5 letzter Satz der Richtlinie 2013/33/EU zur Fest­legung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz bean­tragen (Neufassung), ABl. Nr. L. 180 vom 29.06.2013 S. 96, bis zur Ausreise aus dem Bundesgebiet jedenfalls zu gewährleisten.“

Begründung

Zu Z 1 (Art. 2, BFA-VG, Z 17a):

Der VfGH leitete anlässlich eines Beschwerdeverfahrens gemäß Art. 140 Abs. 1 B-VG amtswegig ein Gesetzesprüfungsverfahren (VfGH vom 10.3.2015 - E 874/2014-19, VfGH


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vom 8.4.2015 - G 171/2015) zu der Frage ein, ob die bisher vorgesehene zweiwöchige Beschwerdefrist des § 16 Abs. 1 aufgrund der Abweichung von der generellen vier­wöchigen Beschwerdefrist gemäß § 7 Abs. 4 VwGVG verfassungskonform ist.

Die verkürzte Beschwerdefrist galt bisher für sämtliche Beschwerden gegen Bescheide des Bundesamtes und sah nur eine Ausnahme für unbegleitete Minderjährige vor. Da­her wird der VfGH insbesondere im Hinblick auf das verfassungsgesetzlich gewähr­leistete Recht auf eine wirksame Beschwerde (Art. 13 EMRK) und auf Gleichbehand­lung von Fremden untereinander (Art. I Abs. 1 BVG BGBl. 390/1973) prüfen, ob Art. 136 Abs. 2 B-VG verletzt sei. Art. 136 Abs. 2 B-VG ordnet die einheitliche Regelung des Verfahrens der Verwaltungsgerichte in einem besonderen Bundesgesetz (VwGVG) an und sieht vor, dass Abweichungen nur dann zulässig sind, wenn das VwGVG hiezu er­mächtigt oder dies zur Regelung des Gegenstands erforderlich („unerlässlich“) ist.

Im Lichte dieses Prüfungsbeschlusses des VfGH soll nun Abs. 1 dahingehend adap­tiert werden, dass nur jene Beschwerdeverfahren von der verkürzten Beschwerdefrist erfasst sind, in welchen eine verkürzte Beschwerdefrist unerlässlich ist. Jene Fälle wer­den durch Aufnahme der Tatbestände des § 3 Abs. 2 direkt genannt:

§ 3 Abs. 2 Z 1 und 4 betreffen die Zuerkennung und die Aberkennung des Status des Asylberechtigten und des subsidiär Schutzberechtigten gemäß dem AsylG 2005 sowie die Erlassung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gemäß dem 8. Hauptstück des FPG. Eine verkürzte Beschwerdefrist ist hier unerlässlich, da in diesen Fällen über das Aufenthaltsrecht des Fremden entschieden wird und damit insbesondere aufenthalts­beendende oder andere Maßnahmen zur Außerlandesbringung unmittelbar einherge­hen. Aufgrund der verkürzten Entscheidungsfrist kommt es zu einer beschleunigten Ent­scheidung, die dem besonderen öffentlichen Interesse der Aufrechterhaltung des ge­ordneten Vollzugs im Asyl- und Fremdenwesen im Zusammenhang mit aufenthaltsbe­enden Maßnahmen, anderen Maßnahmen zur Außerlandesbringung oder sonstigen Rück­kehrentscheidungen gerecht wird. Das Fremden- und Asylverfahren zeichnet sich durch zahlreiche Sondervorschriften aus, gerade um dem Ziel der Erhöhung der Effek­tivität des Asylverfahrens und dessen Beschleunigung Rechnung zu tragen (siehe auch Halm-Forsthuber/Höhl/Nedwed, Besonderheiten im fremden- und asylrechtlichen Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, ÖJZ 2014/50, 293 ff.). Aus diesem Grund kommt es auch nicht zu einer undifferenzierten Ungleichbehandlung von Fremden. Dementsprechend hielt der VfGH auch in seiner bisherigen Judikatur (siehe dazu VfGH vom 9.10.2010 - U 1046/10, vom 25.6.2009 - U 561/09, oder vom 3.9.2009 - U 556/09) fest, dass sich im Asylverfahren Besonderheiten ergeben, die Abweichungen vom Ver­fahrensrecht rechtfertigen würden (Anm.: im Zeitpunkt der damaligen Rechtslage han­delte es sich um Abweichungen vom AVG). Insbesondere in dem Erkenntnis vom 9.10.2010 (U 1046/10), worin die Aufhebung des faktischen Abschiebeschutzes nach Folgeanträgen für verfassungskonform erachtet wurde, nahm der VfGH Bezug auf die Gesetzesmaterialen (zu RV 330 BlgNR 24. GP, AB 387 BlgNR 24. GP) und führte aus, dass im gegebenen Anlassfall Folgeanträge oft nicht dem berechtigten Vorbringen neuere Asylanträge dienen, sondern auf die Verhinderung aufenthaltsbeendender Maßnahmen abzielen würden. Aufgrund der „enormen Belastung“, die diese Vorge­hensweise für das Asylsystem darstelle, sei der geordnete Vollzug des Fremdenwe­sens gefährdet. Die Notwendigkeit einer verkürzten Beschwerdefrist besteht umso mehr bei fremdenpolizeilichen Entscheidungen zu aufenthaltsbeendenden Maßnah­men. Der Grund der Aufenthaltsbeendigung liegt hier im rechtswidrigen Verhalten des Beschwerdeführers, dem es an einem Aufenthaltsrecht grundsätzlich fehlt oder dessen Aufrechterhaltung auf Grund des vom Beschwerdeführer gesetzten Verhaltens nicht länger tragbar wäre. Auch im Erkenntnis vom 26.2.2014 (G 59/2013) anerkannte der VfGH ein öffentliches Interesse an der Raschheit und der Durchführung von Auswei­sungen.


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§ 3 Abs. 2 Z 2 betrifft die Gewährung von Aufenthaltstiteln aus berücksichtigungswür­digen Gründen gemäß dem 7. Hauptstück des AsylG 2005, die als „Aufenthaltsberech­tigung plus“, „Aufenthaltsberechtigung“ oder als „Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz“ erteilt werden. Insbesondere erfolgt deren Erteilung, wenn dies gem. § 9 Abs. 2 zur Aufrechterhaltung des Privat- und Familienlebens iSd. Art. 8 EMRK geboten ist, wenn eine Rückkehrentscheidung auf Dauer unzulässig ist oder wenn besonders be­rücksichtigungswürdige Umstände vorliegen. Gemein ist allen Formen des Aufenthalts­rechts aus berücksichtigungswürdigen Fällen, dass sie nur in Betracht kommen, wenn der Betreffende nicht über ein Aufenthaltsrecht nach dem AsylG oder NAG verfügt. Zielgruppe sind somit idR. unrechtmäßig aufhältige Fremde. Es handelt sich um Fälle, die im Rahmen einer zu fällenden aufenthaltsbeendenden Maßnahme zu überprüfen sind, da über diese Aufenthaltstitel gemäß § 58 Abs. 3 und 8 AsylG 2005 im verfah­rensabschließenden Bescheid abzusprechen ist. Unterschiedliche Beschwerdefristen zu verschiedenen – inhaltlich zusammenhängenden – Spruchpunkten eines Beschei­des vorzusehen, wäre keinesfalls sachgerecht, da eine differenzierte Berücksichtigung für jeden Einzelfall gerade bei einer sehr hohen Beschwerdequote mit einem unver­hältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden wäre, der nicht im Interesse der Verfahrensökonomie und des effektiven Rechtsschutzes steht. Es sind insofern Situa­tionen betroffen, in denen aufenthaltsbeendende Maßnahmen bevorstehen, die durch Ausstellung der Aufenthaltstitel abgewendet werden können, sodass die Entscheidung über jene Aufenthaltstitel untrennbar mit der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen verbunden ist. Aus diesem Grund ist es auch hier erforderlich, den ge­ordneten Vollzug des Fremden- und Asylwesens zu sichern, weshalb die verkürzte Be­schwerdefrist unerlässlich ist.

§ 3 Abs. 2 Z 7 betrifft die Führung von Verfahren nach dem GVG-B 2005 (mit Aus­nahme von Verwaltungsstrafverfahren). Nach dem GVG-B 2005 erhalten Asylwerber durch den Bund Versorgungsleistungen in einer Betreuungseinrichtung während des Zulassungsverfahrens. Sämtliche Entscheidungen, die über die Einschränkung, den Entzug oder den Ausschluss aus der Grundversorgung getroffen werden, betreffen da­her die Versorgung während des Zulassungsverfahrens. Das GVG-B 2005 kommt da­her nur für einen zeitlich beschränkten Geltungsbereich zur Anwendung, wodurch es für den Vollzug des GVG-B 2005 erforderlich ist, beschleunigte Entscheidungen zu treffen, da auch das Zulassungsverfahren effizient und rasch zu erledigen ist. Andern­falls bestünde das Risiko, dass Entscheidungen im GVG-B 2005 erst getroffen werden, wenn das GVG-B 2005 keine Anwendung mehr findet. Es besteht daher gerade hier das öffentliche Interesse, die Beschwerdefrist entsprechend zu verkürzen, um die schnelle Erledigung über den Grundversorgungsanspruch zu gewährleisten. Die Allo­kation der Grundversorgungsleistungen soll nur jenen Fremden zu Gute kommen, die diese tatsächlich benötigen. Bei Berücksichtigung der herrschenden Ressourcenknapp­heit und der steigenden Anzahl von Asylanträgen (im Vergleich 1. Quartal 2015 mit 10.207 Asylanträgen um + 150 % zum 1. Quartal 2014 mit 4.088 Asylanträgen) ist da­her maßvoll und zielgerichtet mit den bestehenden Mitteln umzugehen.

Die verkürzte Beschwerdefrist für die erwähnten Fälle, ist jedenfalls im Sinne der VfGH Judikatur gerechtfertigt. Insbesondere führte der VfGH (G31/98 ua) dazu aus, dass „nicht vorbehaltlos auszuschließen“ sei, dass eine Bestimmung, die die Verkürzung der Berufungsfrist vorsieht, als erforderlich zu betrachten ist, jedoch müssen in jenen Fäl­len Rechtsschutzeinrichtungen ein Mindestmaß an faktischer Effizienz für den Rechts­schutzwerber aufweisen. Die Voraussetzungen bei einer für den Rechtsschutz maß­geblichen Regelung wie der über die Dauer einer Rechtsmittelfrist sind laut VfGH dann gegeben, wenn „sie dem negativ beschiedenen potentiellen Rechtsschutzsuchenden gewährleiste[n], sein Rechtsmittel in einer Weise auszuführen, die sowohl dem Inhalt der anzufechtenden Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht adäquat ist


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als auch dem zu dieser Entscheidung führenden, allenfalls mit Mängeln belasteten Ver­fahren“. Eine Frist von einer Woche stellte für den VfGH das Mindestmaß dar.

Die gegenständliche Adaptierung gewährt jedenfalls auch dem negativ beschiedenen potentiellen Rechtsschutzsuchenden innerhalb zwei Wochen die adäquate Rechtsmit­telausführung bei Anfechtbarkeit in tatsächlicher oder (verfahrens-) rechtlicher Hinsicht. Überdies hat der Fremde in Beschwerdeverfahren Anspruch auf Rechtsberatung ge­mäß § 52 Abs. 2, sodass auch aus diesem Grund die adäquate Rechtsmittelausfüh­rung und somit der effiziente Rechtsschutz gewährleistet ist. Zu berücksichtigen ist fer­ner, dass die Effizienz des Rechtsschutzsystems in der Rechtslage vor dem 1.1.2014, die eine Beschwerdefrist von zwei Wochen vorsah, zu keinen Bedenken hinsichtlich des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf eine wirksame Beschwerde (Art. 13 EMRK) führte.

Durch den Zusatz „sofern nichts anderes bestimmt ist“ wird zum Ausdruck gebracht, dass die verkürzte Beschwerdefrist nicht zur Anwendung gelangt, wenn an anderer Stelle eine andere Frist (bspw. gilt für Schubhaftbescheide gemäß § 22a BFA-VG eine sechswöchige Beschwerdefrist oder in den Fällen des § 22 Abs. 12 AsylG 2005 eine einwöchige Beschwerdefrist) vorgesehen ist. Ferner ist die verkürzte Beschwerdefrist nach wie vor bei Fremden, die im Zeitpunkt der Bescheiderlassung unbegleitete Min­derjährige sind, nicht anzuwenden.

Die schon nach geltender Rechtslage vorgesehene Ausnahme von der verkürzten Be­schwerdefrist für unbegleitete Minderjährige wird unverändert beibehalten. In diesem Zu­sammenhang ist – losgelöst von der gegenständlichen Regelung des § 16 BFA-VG – ganz allgemein darauf hinzuweisen, dass bei Kindern schon aus verfassungsrecht­lichen Gründen das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern, BGBl. I Nr. 4/2011, zu berücksichtigen ist. Das bedeutet klarerweise, dass in allen Verfahren bzw. Verfahrensstadien sowie bei allen Amtshandlungen die – verfassungsrechtlich ver­ankerte – Berücksichtigung des Kindeswohls zwingend zu erfolgen hat.

Zu Z 2 (Art. 3, AsylG 2005, Z 11a):

Es handelt sich um eine Anpassung aufgrund des Erkenntnisses des VfGH vom 26.2.2014 (G 59/2013) mit dem dieser § 12a Abs. 1 AsylG 2005, BGBl I 100 idF BGBl I 122/2009 für verfassungswidrig erkannte. Jene Bestimmung trat mit dem Fremden­rechtsänderungsgesetz 2011 – FrÄG 2011, BGBl I 38/2011 außer Kraft. Die außer Kraft getretene Bestimmung sah auch in besonderen Fällen, insbesondere wenn es zu maßgeblichen Änderungen der Umstände im Zusammenhang mit Art. 3 EMRK im zu­ständigen „Dublin-Staat“ kam oder wenn das Privat- und Familienleben des Fremden eine entsprechende Veränderung erfuhr, keine erneute Interessensabwägung zu Guns­ten des Asylwerbers vor. Dies führte somit zu einem verfassungswidrigen undifferen­zierten generellen Ausschluss des faktischen Abschiebeschutzes. Mit dem FrÄG 2011 wurde bereits eine inhaltliche Anpassung des § 12a Abs. 1 vorgenommen, wodurch seither insbesondere Umstände berücksichtigt werden, die seit der Entscheidung ge­mäß § 5 im zuständigen anderen Staat im Hinblick auf Art. 3 EMRK aufgetreten sind. Eine erneute Überprüfung im Hinblick auf Art. 8 EMRK wurde nicht vorgesehen.

Nun soll entsprechend dem zitierten VfGH-Judikat durch einen expliziten Verweis das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens im Sinne des Art. 8 EMRK weiterhin berücksichtigt werden: Der faktische Abschiebeschutz bei Folgeanträgen in „Dublin-Fällen“ besteht dementsprechend nur dann nicht, wenn zusätzlich zu den Kriterien nach § 12 Abs. 1 Z 1 bis 3 die Anordnung zur Außerlandesbringung bzw. Ausweisung weiterhin nicht das Recht des Asylwerbers auf Achtung seines Privat- und Familienle­bens verletzt. Im Falle einer Zulassung tritt zugleich eine frühere Anordnung zur Au­ßerlandesbringung außer Kraft (§ 61 Abs. 4 FPG).


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 110

Zu Z 3 (Art 4, FPG, Z 34):

Es handelt sich um die Beseitigung eines Redaktionsversehens.

Zu Z 4 (Art. 6, GVG-B 2005, Z 6):

Die Ergänzung des Abs. 7 erfolgt entsprechend dem gemeinsamen Konzept des Bun­des und der Länder, wonach vereinbart wurde, dass, wenn eine Abschiebung von Per­sonen aus faktischen Gründen nicht stattfindet, jedenfalls eine Grundversorgung im Sinne des Art. 20 Abs. 5 letzter Satz Neufassung der Aufnahmerichtlinie sicherzustel­len ist.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


13.50.36

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Gäste auf der Besuchergalerie und vor den Bildschirmen! Was uns hier vorliegt, ist die zwölfte Asylgesetz-Novelle, das zwölfte Asylverschärfungspaket in nur neun Jahren. Das heißt, mehr als einmal im Jahr wurde in den letzten neun Jahren am Asylgesetz he­rumgewerkt beziehungsweise das Asylgesetz auch verschärft. (Abg. Walter Rosenkranz: Angeblich!)

Schauen wir uns einmal an, warum die Bundesregierung meint, dass diese zwölfte Ge­setzesänderung in neun Jahren notwendig wurde, beziehungsweise was diese Geset­zesänderung angeblich an Verbesserungen bringt. Angesichts der Kürze der Redezeit kann ich mich dabei nur auf drei Punkte konzentrieren.

Erstens werden uns schnellere und bessere Asylverfahren versprochen. Im Gesetzent­wurf steht: Asylanträge aus bestimmten Ländern, für die einmal pauschal angenom­men wird, dass es dort gar keine Verfolgung von Menschen geben kann, sollen mög­lichst in höchstens fünf Monaten entschieden werden, außer es gibt noch Recherche­bedarf, dann kann das auch sechs Monate oder länger dauern.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Frau Innenministerin in den letzten Monaten wiederholt behauptet hat, die durchschnittliche Dauer eines Asylverfahrens betrage vier Monate. Jetzt weiß ich schon, dass wir in der Bildungspolitik viele Pro­bleme haben, aber ich kann kaum glauben, dass die Bundesregierung derart schlecht rechnen kann, dass sie die Bearbeitungsdauer verlängert und dann behauptet, wir hät­ten jetzt beschleunigte und bessere Asylverfahren. Es tut mir leid, das geht sich schon rein mathematisch nicht aus.

Zweiter Punkt: Die Bundesregierung behauptet, es wird mit diesem Gesetzentwurf eine bessere Verteilung der Schutzsuchenden auf die Bundesländer geben. Was macht die Bundesregierung? – Sie baut eine Parallelstruktur zur jetzigen Struktur der Erstaufnah­mestellen auf. Die Aufnahme soll nämlich nicht mehr in den Erstaufnahmestellen erfol­gen, vielmehr sollen in der Mehrheit der Bundesländer sogenannte Verteilerzentren auf­gebaut werden.

Es wird also eine Parallelstruktur aufgebaut, und es wird höchstwahrscheinlich, nehme ich einmal an, auch Personal brauchen für diese sogenannten Verteilerzentren. Dieses Personal muss dann höchstwahrscheinlich vom Himmel runterfallen, denn zum Perso­nal sieht dieser Gesetzentwurf gar nichts vor. (Bundesministerin Mikl-Leitner: Wie oft habe ich das schon gesagt?! Wie oft?!) Jetzt bin ich sehr gespannt, wie man eine Parallelstruktur aufbaut, für die man Personal brauchen wird, um die Erstaufnahme zu machen, ohne dass dieses Personal da ist.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 111

Sehr geehrte Damen und Herren! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen von den Re­gierungsparteien und Sie, sehr geehrte Frau Bundesministerin! Dazu muss man ganz klar sagen: Gerade in einer Zeit, in der die Zahl der Asylanträge steigt – und darüber beschwert sich die Bundesregierung ja die ganze Zeit geradezu –, machen Sie das Aufnahmesystem noch komplizierter. Sie schaffen zusätzliche Sonderverfahren und machen das Verfahren noch komplizierter. Sie verschärfen das Gesetz und machen das Gesetz noch komplizierter. Gleichzeitig versprechen Sie uns schnellere und bes­sere Asylverfahren!? – Tut mir leid, auch das geht sich schlicht und ergreifend nicht aus. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Hagen.)

Was Sie hier machen, ist eigentlich eine organisierte Verantwortungslosigkeit. Das führt schnurstracks ins Chaos und nicht zu besseren und schnelleren Asylverfahren.

Der letzte Punkt betrifft die Grundversorgung. Da sehen Sie Folgendes vor: Wenn je­mand zum Beispiel keine gültigen Personaldokumente besitzt – wie das bei vielen af­ghanischen Asylwerbern der Fall ist – oder wenn jemand gegen eine Asylentscheidung eine Berufung eingebracht hat, aber das Gericht ihm noch nicht oder nicht schnell ge­nug eine aufschiebende Wirkung erteilt hat, dann soll er obdachlos gemacht werden. Dann wird einfach die Grundversorgung gestrichen, und dann soll er schauen, wo er bleibt. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.)

Jetzt behaupten Sie, mit einem Abänderungsantrag das Ganze abgefedert zu haben. Da­zu muss man ganz konkret sagen: Die Grundversorgung ist eine Mindestversorgung. Wenn Sie jetzt hergehen und diese Mindestversorgung noch einmal halbieren, dann geht sich eine menschenwürdige Unterbringung auch da schlicht und ergreifend leider nicht aus.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Korun, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (582 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005, das Frem­denpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Grundver­sorgungsgesetz – Bund 2005 geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 – FrÄG 2015) (610 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungs­gesetz sowie weitere Gesetze geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015) (610 d.B.) wird wie folgt geändert:

Artikel 6 Z. 6 entfällt.“

*****

Das würde nämlich bedeuten, dass jene Halbierung der Grundversorgung, die die Bundesregierung vorsieht, zurückgenommen wird. Die Grundversorgung hat den Sinn, dass Menschen, solange sie im Asylverfahren sind und das Asylverfahren noch nicht rechtskräftig beendet ist, nicht obdachlos gemacht werden, sich ihr Essen nicht aus dem Müll heraussuchen müssen und ein Dach über dem Kopf haben. Es wäre not­wendig, diese Grundversorgung aufrechtzuerhalten.

Ferner bringe ich folgenden Abänderungsantrag ein:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 112

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschus­ses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (582 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 geändert werden (Fremdenrechtsänderungsge­setz 2015 – FrÄG 2015) (610 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungs­gesetz sowie weitere Gesetze geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015), wird wie folgt geändert:

Artikel 2 wird folgende Ziffer 12a eingefügt:

„12a. § 10 wird folgender Abs. 7 angefügt:

,(7) Bei der Anwendung von Minderjährige berührenden Bestimmungen in Asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren ist das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen.‘“

*****

Sehr geehrte Damen und Herren, das hätte die Republik eigentlich ohnehin bereits seit langer Zeit tun sollen: bei allen Gesetzesmaßnahmen das Wohl dieser Kinder und Ju­gendlichen, dieser Minderjährigen – zumal viele von ihnen unbegleitet, ohne Eltern, auf der Flucht sind und in Österreich gelandet oder gestrandet sind – in den Vordergrund zu stellen. Weil Sie als Regierungsfraktionen im Parlament das leider bis jetzt verab­säumt haben, sind wir verpflichtet, so einen Antrag einzubringen, damit das Kindes­wohl endlich im Vordergrund steht und nicht eine fehlgeleitete Migrations- und Asyl­politik. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

13.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Beide Abänderungsanträge sind ordnungsgemäß ein­gebracht, ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (582 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz, das BFA- Verfahrensgesetz, das Asyl­gesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsge­setz und das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 geändert werden (Fremdenrechts­änderungsgesetz 2015 – FrÄG 2015) (610 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungs­gesetz sowie weitere Gesetze geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015) (610 d.B.) wird wie folgt geändert:

Artikel 6 Z. 6 entfällt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 113

Begründung

Mit der vorliegenden Regierungsvorlage zum Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 (FRÄG) hat die Regierung zwei weitere Tatbestände geschaffen, die zur Aberkennung der auf­schiebenden Wirkung einer asylrechtlichen Beschwerde führt (neben den bereits be­stehenden sechs Tatbeständen), und gleichzeitig für alle Beschwerden, denen die auf­schiebende Wirkung aberkannt wurde, die Folge eines pauschalen Entzugs der Grund­versorgung verfügt. Das heißt, dass AsylwerberInnen, die sich im Beschwerdeverfah­ren befinden, obdachlos würden und ohne Versorgung auf der Straße stehen.

Damit wird die ohnehin schon prekäre Situation der AsylwerberInnen zusätzlich ver­schärft. Das Abdrängen in die Obdachlosigkeit während eines noch laufenden Verfah­rens erzeugt nicht nur massives menschliches Elend, sondern unterläuft zusätzlich die Voraussetzungen für ein faires Verfahren. Dies wurde von zahlreichen Organisationen sowie den Grünen bereits im Begutachtungsverfahren scharf kritisiert.

Auch wenn die Regierungsparteien nun in §2 Abs. 7 des Grundversorgungsgesetzes Bund anhand eines Abänderungsantrags vorsehen wollen, dass beim Entzug der Grundversorgung eine Versorgung nach Art 20 Abs. 5 der EU-Aufnahmerichtlinie zu tragen kommt, ist das vollkommen unzureichend. Denn Art. 20 Abs. 5 der Aufnahme­richtlinie enthält lediglich einen kursorischen Verweis auf „Zugang zur medizinischen Versorgung“ und auf „Gewährleistung eines würdigen Lebensstandards“. Da auch die Grundversorgung hauptsächlich die Grundbedürfnisse hinsichtlich Versorgung, medizi­nischer Versorgung und Unterkunft abdeckt, ist diese neue Regelung sinnwidrig. Denn sollte die Aufnahmerichtlinie-Versorgung tatsächlich einen noch geringeren Standard als die Grundversorgung haben, wäre diese wohl kaum ein „würdiger Lebensstandard“ und damit EU-rechtswidrig.

Zudem wäre eine Bestimmung, die lediglich einen Verweis auf die Aufnahmerichtlinie vorsieht, so unbestimmt, dass für die betroffenen BeamtInnen daraus nicht hervorgeht, welche Art der Versorgung und Unterbringung nun tatsächlich zu leisten ist. Inhaltlich unbestimmte Gesetzesbestimmungen verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot ge­mäß Artikel 18 B-VG und sind verfassungswidrig.

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde

zum Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (582 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz, das BFA- Verfahrens­gesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 geändert wer­den (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 – FrÄG 2015) (610 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungs­gesetz sowie weitere Gesetze geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015), wird wie folgt geändert:

Artikel 2 wird folgende Ziffer 12a eingefügt:


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„12a. §10 wird folgender Abs. 7 angefügt:

„(7) Bei der Anwendung von Minderjährige berührenden Bestimmungen in Asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren ist das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen.“

Begründung

Obwohl das Innenministerium wieder einmal eine Gesamtnovelle des sogenannten “Fremdenrechts“(„FRÄG“) anstrengt und sich dabei auf die notwendige Umsetzung von EU-Bestimmungen beruft, werden dabei kinderrechtliche Standards des EU-Asylrechts nicht umgesetzt. Wie auch im Begutachtungsverfahren zum FRÄG mehrmals betont wurde, hat die dringend gebotene Stärkung der Rechte für asylsuchende Kinder und Jugendliche nahezu keine Aufnahme in das Gesetz gefunden. Neben der fehlenden Auf­nahme des Vorranges des Kindeswohls (Art. 25 der Asylverfahrensrichtlinie 2013/32 und Art. 23 der Aufnahmerichtlinie 2013/33) fehlen auch weitere Umsetzungen aus den neuen Asyl-Richtlinien. Diese präzisieren, wie das Kindeswohl in Asylverfahren sicher­zustellen ist.

Eine vollinhaltliche Umsetzung dieser Bestimmungen wäre wünschenswert und würde sicherstellen, dass das Kindeswohl auch in Asylverfahren vorrangig berücksichtigt wird und Maßnahmen im Asylverfahren darauf ausgerichtet werden, dass diese sowohl kör­perlich, geistig und seelisch Kindern angemessen sind. So fehlt u.a. die in Art. 25 Abs. 6 lit. a-c der Asylverfahrensrichtlinie vorgesehenen Ausnahmen von unbegleiteten Min­derjährigen aus bestimmten beschleunigten Verfahren, Grenzverfahren etc.

Solange diese vollinhaltliche Umsetzung der Richtlinien nicht erfolgt ist, sollten die oben genannten Ausnahmen und Sonderregelungen aus den Asylverfahrensrichtlinien von den Behörden unter Bezug auf den Vorrang des Kindeswohls angewandt werden.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


13.59.21

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Meine Damen und Herren auf der Besu­chergalerie und vor den Bildschirmen! Wie so oft bei sensiblen Materien frage ich mich beim Zuhören, ob wir vom selben Gesetz, von denselben Vorlagen, von denselben In­halten reden.

Frau Kollegin Korun, bei allem Respekt – und ich verstehe Ihren sehr sozialen Zugang zu diesem Thema –, aber da haben Sie einige Zitierungen vorgenommen, die man nicht in dieser Vorlage findet. Ich sage das nur in aller Klarheit! (Zwischenruf der Abg. Korun.)

Lassen Sie mich jetzt einige grundsätzliche Bemerkungen machen: Ich möchte einmal bei jenen, die immer wieder sagen, wer was alles nicht machen kann, und die immer alles schlechtreden, in Erinnerung rufen, dass wir bis zur Novelle 2004 alle Zuständig­keiten beim Bund gehabt haben. Dann haben wir die Grundversorgung aufgrund vie­lerlei Wünsche – dies zu erläutern würde aus zeitökonomischen Gründen jetzt nicht ge­hen – verländert. Österreich ist ein Bundesstaat.

Ich möchte mich bei all jenen, die uns trotz dieser schwierigen Probleme bis jetzt ge­holfen haben, bei den Bürgermeistern, bei den Landesregierungsmitgliedern und den Gemeindemandataren, sehr herzlich bedanken für das Verständnis, das sie haben.

Gleichzeitig geht aber an Sie die Einladung und die Bitte, dass man die, die man jetzt noch zu verteilen hat, verteilt. Es sind jetzt rund 1 000, die in Österreich auf die neun


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Bundesländer aufgeteilt werden sollten. Ich erlaube mir auch anzumerken, dass wir das bei 2 200 Gemeinden – Kollege Rädler, weil du mich gerade anschaust – eigent­lich unaufgeregt – unaufgeregt, Herr Kollege Rosenkranz! – und ohne Probleme be­werkstelligen können müssten. Ich verstehe die Aufregung nicht. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sie verstehen gar nichts!) Wir reden immerhin von Menschen. Ich bekenne mich zu unserem Rechtsstaat und zu unseren Rechtsbeständen. Das sollte alles un­aufgeregt vorangehen.

In Wirklichkeit brauchen wir auch die Solidarität zwischen den Gebietskörperschaften einerseits und andererseits auch die Solidarität von uns als Gesetzgeber, was das oberste Organ, das Bundesministerium für Inneres, im Zusammenspiel mit den Lan­desregierungen und auch mit den Kommunen betrifft. Das ist überhaupt keine Frage.

Lassen Sie mich auf eines hinweisen, was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann: Bei dieser Regierungsvorlage setzen wir zwei EU-Richtlinien um, alle Judikate des Eu­ropäischen Gerichtshofes, des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichts­hofes werden hier berücksichtigt. Also jeder Rechtsgelehrte müsste sagen: So etwas haben wir ja überhaupt noch nicht erlebt im rechtsstaatlichen Sinne, aber auch im Sin­ne der Menschlichkeit, im Sinne der Humanität! Wir haben die schnellsten Verfahren – das zeigt mir immer, das sich das niemand anschaut – in ganz Europa. Das alles ha­ben wir mit den letzten Novellen geschafft.

Frau Kollegin Korun, eines muss ich schon fragen: Warum haben wir denn so viele No­vellen? – Weil sich die Welt rasant verändert. Das ist der wahre Grund! Mehr als dass wir als Rechtsstaat auf alle Entwicklungen immer Rücksicht nehmen, können wir nicht tun. Wir haben von den Höchstgerichten anerkannte, saubere, rechtsstaatliche Verfah­ren. Auf diese legen wir ja alle großen Wert. Und ich glaube, es muss uns auch be­wusst sein, dass wir, wenn wir schnelle, qualitativ hochwertige Verfahren haben, das gar nicht kritisieren müssen. Das ist europäisch anerkannt, das ist international aner­kannt.

Meine geschätzten Damen und Herren, ich gehöre seit vielen Jahren zu jenen Per­sonen, die sagen, wenn es einen berechtigten Grund gibt, dann bekommt jemand Asyl, aber wenn er keinen hat, dann eben nicht. Aber trotzdem müssen wir das in einem rechtsstaatlichen Verfahren abklären.

Ich gratuliere und bedanke mich bei allen, die uns seinerzeit geholfen haben. Ich kann mich noch an die Diskussion hier im Saal erinnern, als wir die Idee hatten, wir gründen das Bundesverwaltungsgericht. Was wir für Rucksäcke abgebaut haben, diese langen, alten Verfahren, seit wir ein neues Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl installiert haben! Erstklassige Arbeit leisten die. Erstmals in der Geschichte dieser Republik gibt es ein Amt, eine Behörde für alle Verfahren, nicht über 100 Behörden, wie man das früher gehabt hat. Meine geschätzten Damen und Herren! Ein Amt, Frau Kollegin Ko­run, ist ein Amt, und dieses Amt haben wir von Haus aus mit Außenstellen ausgestat­tet. Trotzdem ist es ein Amt.

Und jetzt bringe ich ein Beispiel aus der Praxis: Wenn ich jemanden von Villach nach Traiskirchen fahre – hören Sie mir wenigstens zu, vielleicht interessiert es Sie! – und nach dem Verfahren wieder zurück nach Villach fahre, dann sagen Sie mir, ob das menschlich ist, ob das billig ist, ob das gescheit ist. – Nein, das ist es nicht! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Korun: Sehr gut! Aber wo ist das Personal?)

Darauf nehmen wir jetzt auch Rücksicht. Das ist ganz einfach auch im Interesse des Betroffenen, wenn der jetzt in der Steiermark beamtshandelt werden kann. Wir erspa­ren uns das Spazierenfahren, wir sparen Diesel, wir machen sogar für die Umwelt et­was, ohne dass das irgendwer überhaupt registriert. (Heiterkeit bei den Grünen.)

Rechtlich ist es ein Amt mit denselben Personen. Machen Sie sich keine Sorgen! Ich, der Stellenpläne und Planstellen seit 25 Jahren verhandelt, sage Ihnen: In keinem Ma-


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teriengesetz haben wir das noch beschlossen, noch nie, in der ganzen Zweiten Re­publik noch nicht! Aber was haben wir geschaffen? (Abg. Korun: Bitte!) – Wenn Sie es wissen wollen, sage ich es Ihnen: fast 300 Planstellen. Die ersten gibt es bereits, die nächsten sind im Anrollen und sind für dieses Bundesamt bereits fix unter Dach und Fach, weil wir natürlich Rücksicht nehmen müssen auf das Arbeitspensum, das dieses Amt hat. Da bedanke ich mich bei der Spitze der Bundesregierung, ohne die wäre es nicht gegangen, beim Bundeskanzler, beim Vizekanzler, die haben sofort erkannt, dass wir die Planstellen brauchen, und haben erwirkt, dass wir sie auch bekommen.

Meine geschätzten Damen und Herren, machen wir einen Fehler nicht: Die Leistungen der Republik sind in rechtsstaatlicher Hinsicht ausgezeichnet, europäisch und interna­tional anerkannt in diesem Bereich. Reden wir etwas nicht schlecht, woran sich ganz Europa ein Beispiel nimmt! Das ist nicht richtig. Ich appelliere an Sie. Ich selbst habe Zeit meines Lebens dort gelebt, vier Kilometer neben dem berühmten Lager Traiskir­chen.

Frau Kollegin Korun, ich habe seinerzeit auch da keinen Zentralismus gewollt, weil mir wäre die Dislozierung lieber gewesen, aber wir brauchen auch die Solidarität mit der Stadt Traiskirchen, mit den Traiskirchnerinnen und Traiskirchnern, wenn Sie wollen, auch mit jenen Flüchtlingen, die in Traiskirchen untergebracht sind. Die brauchen wir ganz einfach, wir brauchen eine Entlastung für die Traiskirchnerinnen und Traiskirch­ner. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Meine geschätzten Damen und Herren, unser Rechtsbestand macht keine Unterschie­de bei Kindern (Abg. Korun: Das ist aber neu!), und ich appelliere an alle: Wir müssen ganz einfach auch zu einer Aufteilung der minderjährigen Unbegleiteten kommen. Das ist wirklich ein Appell von Herzen an alle Länder: Es geht nicht, dass wir in Traiskirchen 1 000 minderjährige unbegleitete Kinder haben. Die müssen wir ganz einfach aufteilen, da brauchen wir auch die solidarische Unterstützung der Ministerin. Ich glaube, es ist für uns auch ganz einfach eine Frage der Menschlichkeit.

Wir haben in Traiskirchen derzeit in Summe 2 000 Flüchtlinge. Ich glaube mit gutem Willen sind wir jederzeit in der Lage, hier sauber, korrekt, rechtsstaatlich diese Arbeit zu leisten, um die Traiskirchner im Sinne der Fairness, der Solidarität zu unterstützen, um niemanden zu überfordern. Wir brauchen ja nur eine faire – in kleine Gruppen, in Familien – Aufteilung auf ganz Österreich, dann ersparen wir uns so manche Debatten, egal in welche Richtung. Ich glaube, das ist ganz einfach im Interesse der Menschlich­keit. Ich lade Sie dazu ein: Teilen wir uns die Arbeit! Setzen wir das um, dann ersparen wir uns die Polemik! Die Menschen erwarten, dass wir das machen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.09


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort kommt Frau Abgeordnete Dr. Nachbaur. – Bitte.

 


14.09.25

Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Liebe Kollegen im Hohen Haus! Liebe Gäste auf der Galerie! Sehr geehrte Steuerzahler! Es ist besonders furchtbar, wenn Menschen unter so dramatischen Um­ständen ums Leben kommen, wie das in letzter Zeit leider Gottes gehäuft im Mittel­meer passiert ist. Wir dürfen uns aber nicht selbst die Schuld für dieses unfassbare Leid geben, denn es ist weder die Schuld Österreichs noch die Schuld Europas, son­dern in erster Linie das Versagen Afrikas und der teils äußerst korrupten Regime dort, gepaart mit einer fragwürdigen westlichen Interventionspolitik.

Europa darf jetzt nicht aus echtem Mitgefühl heraus und schon gar nicht aus Heuchelei Rettungsboote organisieren, die in Wirklichkeit nichts anderes tun, als die Logistikkette


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der Menschenschmuggler zu verbessern. Europa muss vielmehr Hilfe zur Selbsthilfe gewähren, denn Europa sendet mit seiner teils wirklich lockeren Asylpolitik tödliche Signale aus. (Beifall beim Team Stronach.)

Nur durch die ganz klare Botschaft, dass es sinnlos ist, auf die eiskalten Schlepper hereinzufallen, wird es gelingen, diesen Migrationsstrom zum Versiegen zu bringen. Aus humanitärer Sicht ist es daher das einzig Richtige, die Flut an Flüchtlingen zu stoppen, von denen erwiesenermaßen die meisten aus wirtschaftlichen Motiven heraus Kurs auf Europa nehmen. (Ruf bei den Grünen: Haben Sie nicht in Kanada gelebt?)

Die langen riskanten Reisen kosten Tausende von Euro. Der Durchschnittsafrikaner kann dieses Geld doch nie im Leben aufbringen. Das sind meist die etwas besser Ver­netzten, die Geld zusammenkratzen und es irgendwie schaffen. Gerade sie, die besser Vernetzten, und auch ihr Geld fehlen doch dem eigenen Land für den Aufbau. Wir tun den Herkunftsländern also in Wirklichkeit überhaupt keinen Gefallen, wenn wir gerade diese Menschen aufnehmen. Man muss sich einmal vorstellen, in Großbritannien gibt es heute schon mehr Ärzte aus Ghana, als es in Ghana selbst Ärzte gibt! Die stärksten und mutigsten Afrikaner sind es oft, die weg wollen, und die schaffen es manchmal. Dadurch schwächen sie die Herkunftsländer in Wirklichkeit noch mehr.

Man muss sich auch die Dimensionen ansehen. In Europa leben rund 800 Millionen Menschen und laut EU-Präsident Schulz streben rund 500 Millionen Afrikaner nach Europa. Wer dem moralischen Größenwahn erliegt, allen armen Menschen bei uns Zu­flucht gewähren zu können, zerstört in Wirklichkeit die eigenen Lebensgrundlagen. (Bei­fall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ein ganz anderes Thema ist die Einwanderung. Ich befürworte die Einwanderung der besten Köpfe aus aller Herren Länder, die in Österreich wirtschaftlich etwas bringen (Abg. Brosz: Das schadet dann nicht?!), die unser Land voranbringen können. Ich be­fürworte selbstverständlich auch die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention, wo sich Österreich verpflichtet, den Ärmsten der Armen Asyl zu gewähren, und das muss ordentlich gemacht werden und mit Herz. Viele Österreicher helfen und arbeiten mit an­erkannten Asylwerbern und Asylanten hier in Österreich mit sehr, sehr viel Herz. Bei ih­nen möchte ich mich sehr herzlich bedanken. (Beifall beim Team Stronach.)

Ich befürworte aber nicht den zunehmenden Migrationssturm auf Europa aus zumeist wirtschaftlichen Motiven. – So viele Menschen können weder ökonomisch noch sozial hier integriert werden. (Zwischenruf der Abg. Maurer.) Die Aufnahme zu vieler Men­schen wird den sozialen Frieden in Europa zerstören. Weder die Regierung, noch linke Medien und auch nicht die lieben Kollegen aus der grünen Fraktion dürfen diese Tat­sache mit der Rassismuskeule einfach wegknüppeln. (Beifall beim Team Stronach.)

Reflexartig wird immer wieder die angebliche moralische Pflicht beschworen, dem An­sturm mit noch größerer Offenheit zu begegnen. Aber wenn die Regierung diesen ge­waltigen Flüchtlingsstrom mit offenen Armen empfängt, gefährdet sie unsere schöne humanitäre Tradition, die sie zu pflegen eigentlich vorgibt. (Abg. Scherak: Deswegen ignorieren wir die Genfer Flüchtlingskonvention?!) Tatsache ist: Je offener Europa ist, desto mehr Menschen werden kommen. Und schon jetzt sind die tatsächlich Verfolgten gegenüber den illegalen Wirtschaftsflüchtlingen eine winzige Minderheit.

Die einzige Lösung besteht darin, humanitäre Infrastrukturen zu schaffen, und zwar im Umfeld der Konfliktherde, und mit den betroffenen Ländern in Handelsbeziehungen zu treten. Ziel muss die Rettung der tatsächlich Verfolgten vor Ort sein sowie Hilfe zur Selbsthilfe. Better trade than aid. (Beifall beim Team Stronach.)

Aufgabe der österreichischen Bundesregierung ist es, zu schauen, dass die richtigen Personen Asyl bekommen. Es ist auch Aufgabe der österreichischen Bundesregierung, zu schauen, dass die Rechtsordnung durchgesetzt wird, dass Personen, die nicht den


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Asyl-Vorschriften entsprechen, zügig abgeschoben werden. Selbstverständlich muss sie auch die heimische Bevölkerung mit Ihren Ängsten ernst nehmen. (Beifall beim Team Stronach.)

Eine falsche Politik schafft Misstrauen und Fremdenhass, und das wollen wir alle nicht.

Sehr geehrte Regierungspolitiker, senden Sie mit einer zu herzlichen Offenheit, die nicht funktioniert, keine tödlichen Signale aus, sondern setzen Sie die Asylpolitik, wie sie derzeit existiert, genauso diszipliniert und konsequent um wie beispielsweise ihre Steuerpolitik! (Beifall beim Team Stronach.)

Eine Asylpolitik, die ihren eigenen Missbrauch duldet, schafft sich ab. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

14.15


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Mag. Mikl-Leitner zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesminister.

 


14.15.20

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Herr Präsident! Geschätz­te Damen und Herren auf der Besuchergalerie! Geschätzte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Nach wie vor errei­chen uns täglich nicht nur Bilder des Mordens, der Verfolgung und des Terrors, son­dern täglich erreichen uns auch die Flüchtlinge, die vor dem Morden, vor dem Terror zu uns flüchten und hier bei uns Schutz suchen.

Schauen wir uns die Zahlen an: Allein im Jahr 2014 gab es in der Europäischen Union 626 000 Asylanträge. Das ist der höchste Wert, der in einem Jahr jemals verzeichnet worden ist. Das heißt, nicht nur Österreich ist in einer Ausnahmesituation, sondern ganz Europa ist in einer Ausnahmesituation. Gerade in so einer Ausnahmesituation braucht es eine gesamteuropäische Lösung. Wir werden diese Flüchtlingsfrage nur ge­samteuropäisch lösen können. Ich weiß schon, dass das nicht von heute auf morgen geht, aber umso dringender ist es, dass wir heute mit der Diskussion beginnen, näm­lich mit jener Diskussion, dass es wichtig und notwendig ist, die EU-Außengrenzen hochzuziehen, dass es notwendig ist, legale Wege nach Europa zu schaffen (Abg. Korun: Ist das nicht ein Widerspruch?), dass es notwendig ist, eine Quotenregelung zu schaffen. Einhergehend damit ist es notwendig, dass wir unsere Strategie im Mittel­meer ändern, denn wir alle wissen, dass gerade Europa ein Teil der Logistik, ein Teil des Plans der Schlepper ist. Und das müssen wir ändern.

An erster Stelle muss selbstverständlich weiterhin die Rettung stehen. An zweiter Stel­le darf aber nicht mehr automatisch die Einreise nach Europa stehen, sondern an zwei­ter Stelle müssen sichere UNHCR-Anlaufstellen in Nordafrika stehen, wo dann eben die Möglichkeit besteht, mit einer fairen Quote die Verteilung auf ganz Europa vorzu­nehmen. (Beifall bei der ÖVP.)

Nur dann, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden wir es schaffen, die Flücht­linge aus den Fängen der Schlepper zu bringen. Nur dann werden wir es schaffen, den Schleppern die Geschäftsgrundlage zu entziehen. Ja, da wird es noch viele Diskus­sionen geben. Ja, da wird es noch sehr viel an Widerständen geben, aber es wird kein Weg an einer gemeinsamen europäischen Lösung vorbeiführen, denn Österreich wird das alleine nicht schaffen.

Aber in Österreich, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind wir schon weiter. Sie alle haben heute die Möglichkeit, einem neuen modernen Asylsystem zuzustimmen. Das ist ein neues Asylsystem, wo mir persönlich zwei zentrale Punkte wichtig sind: zum Ersten ein Verteilungsautomatismus, mit dem wir diese permanente und wieder­kehrende Diskussion und Streiterei entschärfen können, was die Verteilung auf die ein-


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zelnen Bundesländer betrifft, und zum Zweiten können wir damit auch Asylmissbrauch bekämpfen, weil wir ganz klar unterscheiden zwischen jenen, die tatsächlich Schutz und Hilfe brauchen, den Kriegsflüchtlingen, und jenen, die aus wirtschaftlichen Grün­den auswandern. (Von der Galerie werden Flugblätter geworfen.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Frau Ministerin, ich ersuche um etwas Geduld und er­suche die Sicherheitskräfte, die dafür verantwortlichen Personen der Galerie zu ver­weisen!

Bitte, Frau Bundesminister, setzen Sie fort!

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner (fortsetzend): Wir müssen hier ganz klar unterscheiden zwischen jenen, die Schutz brauchen und Schutz bekom­men müssen, und jenen, die aus wirtschaftlichen Gründen auswandern, denn nur so werden wir ausreichend Platz haben für die tatsächlich Verfolgten, für die, die tatsäch­lich Schutz brauchen.

Eines muss auch klar sein: Das Asylrecht kann kein Instrument für Auswanderer aus wirtschaftlichen Gründen sein, sondern das Asylrecht ist ein Exklusivrecht für Kriegs­flüchtlinge und für Verfolgte. (Rufe von der Galerie.) Wer das anders sieht, meine sehr verehrten Damen und Herren, der braucht sich dann nicht zu wundern, wenn die Bun­desländer es nicht schaffen, ausreichend Quartiere zu besorgen.

Ein weiterer wichtiger Eckpfeiler im neuen Asylsystem ist das neue Konzept der Grund­versorgung. Abgeordneter Otto Pendl hat es bereits angesprochen. Wie ist es bisher geschehen? – Egal, wo jemand einen Antrag gestellt hat, egal, ob in Kärnten, Tirol oder Vorarlberg, jeder wurde ungeprüft nach Thalham oder nach Traiskirchen ins Erst­aufnahmezentrum gebracht.

In Zukunft soll es so sein, dass jeder, der in einem Bundesland einen Asylantrag stellt, auch dort zu einer Erstprüfung drankommt. Das heißt, die Erstprüfung erfolgt direkt in dem jeweiligen Bundesland. Dazu werden auch Verteilerquartiere in den Bundeslän­dern geschaffen, wo eben die Flüchtlinge die ersten Tage versorgt werden, bis die Erstprüfung erfolgt ist. Dann werden die Asylberechtigten, die zugelassenen Asylwer­ber in die Privatquartiere in die einzelnen Bundesländer gebracht, nämlich in jene Bun­desländer, die die 100-Prozent-Quote noch nicht erfüllt haben.

Auf diese Weise ersparen wir sowohl den Flüchtlingen als auch den Behörden sehr viele Wege und sehr viel Zeit. Das heißt, das ist eine wirklich gute, neue Automatik (Beifall bei der ÖVP) – vor allem eine Automatik, mit der wir es schaffen, dass es tat­sächlich eine faire Verteilung über alle Bundesländer gibt, wobei ein Automatismus eingebaut ist, damit auch tatsächlich jedes Bundesland seine Quote erfüllt.

Nun zum Asylmissbrauch: Wir alle wissen, dass wir heuer mit mehr als 50 000 Asyl­anträgen zu rechnen haben. Gerade in den letzten Monaten haben der Bund sowie die Länder und die Gemeinden große Kraftanstrengungen unternommen und sehr viele Quartiere geschaffen. Wir brauchen noch mehr! Wir brauchen noch mehr, damit wir auch tatsächlich alle unterbringen. Und umso notwendiger ist es, dass wir eine ganz klare Trennung vornehmen. Deswegen sind vor allem die Schnellverfahren so wichtig; die Schnellverfahren vor allem für Auswanderer aus sicheren Herkunftsländern. Gera­de diese Schnellverfahren für Asylwerber aus sicheren Herkunftsländern sollen zu ei­ner Regel werden, damit es möglich ist, nach einer negativen Prüfung diese Personen rasch in ihre Heimat zurückzubringen.

Aber wir wollen diese Schnellverfahren nicht nur für jene Asylwerber aus sicheren Drittstaaten, sondern wir wollen diese Schnellverfahren auch für Asylwerber, die eine Gefahr für die innere Sicherheit darstellen, für jene, die falsche Angaben oder falsche Dokumente vorlegen, und für jene, die sich weigern, sich Fingerabdrücke nehmen zu lassen.


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Sie wissen, in all diesen Fällen wird außerdem die aufschiebende Wirkung einer Be­schwerde aberkannt. Das heißt, es kann nach einer Rechtsmittelfrist von einer Woche umgehend eine Außerlandesbringung durchgeführt werden.

Ich glaube, gerade diese zügigen Asylverfahren sind im Interesse aller, vor allem aber im Interesse der Asylwerber. Und auch hier sei einmal gesagt, dass gerade Österreich ein gutes Asylsystem hat und dass wir damit, vor allem die Geschwindigkeit, das Tem­po betreffend, ganz vorne in Europa sind. Derzeit haben wir noch eine Dauer von vier bis fünf Monaten in der ersten Instanz. Selbstverständlich kann in den nächsten Wo­chen diese Dauer länger sein, da wir so einen exorbitanten Anstieg haben. Aber ja, selbstverständlich werden wir dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zusätzli­ches Personal zuführen, damit auch weiterhin die Asylverfahren rasch abgewickelt werden können.

Deswegen bitte ich Sie auch um Ihre Zustimmung zu diesen Schnellverfahren, damit wir sie schnell umsetzen können, damit wir Platz schaffen für jene, die tatsächlich Schutz brauchen.

In den letzten Tagen habe ich immer wieder betont, dass wir eine gesamteuropäische Lösung brauchen, dass die Flüchtlingsfrage mittlerweile zu einer Überlebensfrage von Europa geworden ist. Mir ist klar, dass es noch ein langer Weg ist. Aber heute haben wir die Chance, dieses neue, moderne Asylsystem in Österreich zu beschließen. Ich möchte heute auch allen Abgeordneten Danke sagen für die intensive und umfassende Diskussion.

Wir haben es uns nicht leicht gemacht, wir haben damit zwei EU-Richtlinien und zahl­reiche Judikate der obersten Gerichte umgesetzt. Ich glaube, dass wir ein Asylsystem geschaffen haben, das auch weiterhin Vorbild sein wird.

Ich darf mich aber an dieser Stelle vor allem bei den Ländern und den Gemeinden be­danken, die Verantwortung übernommen haben. Und ich darf bitten, auch weiterhin so­wohl seitens der Länder als auch der Gemeinden alle Kraftanstrengungen zu unter­nehmen, damit wir Platz schaffen für die Asylwerber, für die Kriegsflüchtlinge, und vor allem, damit wir so bald wie möglich die Zelte abbauen können. In diesem Sinne sage ich ein herzliches Danke für die intensive Diskussion und bitte um Beschlussfassung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.26


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.

 


14.26.47

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesmi­nisterin! Meine Damen und Herren! Für uns ist es selbstverständlich, eine Heimat zu haben, ein Zuhause, in dem wir uns wohlfühlen, ein Heimatland, in dem wir sicher le­ben können und sozial wie medizinisch gut versorgt sind. An die 50 000 Menschen werden heuer möglicherweise zu uns nach Österreich kommen und bei uns um Asyl ansuchen, weil sie in ihrer Heimat mit Krieg, Gewalt und auch Verfolgung leben müs­sen und natürlich keine entsprechende medizinische und soziale Absicherung haben. Die Zahl von 50 000 Flüchtlingen, die wir erwarten müssen, ist wesentlich höher als im Vorjahr.

In den letzten Tagen ist die Zahl der Flüchtlinge, die bei uns um Asyl ansuchen, noch einmal wesentlich angestiegen. Das erfordert neue Konzepte und auch ein ausgeklü­geltes Organisationsszenario. Das erfordert aber auch Fingerspitzengefühl in Worten und in Taten. Beides hat unsere Innenministerin mit großem Verantwortungsbewusst­sein bewiesen – einerseits die menschliche Situation betreffend, andererseits aber auch betreffend das notwendige Durchsetzungsvermögen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 121

Mit dem Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 werden klare Regelungen zu beschleu­nigten Verfahren und damit zu einer besseren Versorgung der Kriegsflüchtlinge führen. Genaue Verfahrensbestimmungen werden einen wesentlichen Beitrag zur Effizienz­steigerung im Asyl- und Fremdenwesen leisten. Ich weiß, das sehen hier nicht alle so, aber ich bin davon überzeugt, dass dieser Weg der Praxistauglichkeit der richtige sein wird.

Es zeigt sich auch in dieser Debatte wieder einmal relativ deutlich: Die einen wollen die Türen völlig aufmachen – und sind aus meiner Sicht durchaus mitverantwortlich für Ak­tionen wie jene, die gerade auf der Galerie vorgefallen ist –, auf der anderen Seite macht es aber auch keinen Sinn, wenn wir die Tür sozusagen völlig schließen wollen. Es ist richtig, wenn wir diesen Weg, der derzeit gegangen wird, auch in Zukunft gehen. Es ist in Wirklichkeit der ehrliche Weg und wahrscheinlich auch der einzig praktikable Weg. Es ist ein goldener Mittelweg.

Bei allen menschlichen Problematiken bei diesen großen Flüchtlingsströmen ist es not­wendig, gezielt Maßnahmen an der Hand zu haben, die es uns ermöglichen, ganz klar zu unterscheiden zwischen Menschen, die auswandern wollen, und jenen, die tatsäch­lich als Kriegsflüchtlinge zu uns kommen und bei uns Schutz und Hilfe suchen. Es ist wichtig, dass wir entsprechende Maßnahmen an der Hand haben, um diesen Men­schen Schutz und Hilfe gewähren zu können.

Es geht um beschleunigte Verfahren, es geht um eine gerechte Aufteilung auf kleinere Quartiere. Wir alle sollten im Sinne der Flüchtlinge bemüht sein, vernünftige Lösungen zu finden!

Das, was sich in den letzten Tagen abgespielt hat hinsichtlich mehr als 300 Asylansu­chen pro Tag, hat schnelles Agieren notwendig gemacht. Auch hier hat die Innenminis­terin Kompetenz bewiesen.

Aus meiner Sicht ist es bedauerlich, dass in letzter Zeit Zelte aufgestellt werden muss­ten, um Flüchtlinge unterzubringen. Was ist mit den leer stehenden Kasernen, aber auch leer stehenden Gebäuden, Klöstern et cetera? Wenn jede Gemeinde beziehungs­weise jede Region bereit wäre, nur ein halbes Prozent der Zahl ihrer Hauptwohnsitz­bevölkerung an Flüchtlingen zu beherbergen, wären alle Unterbringungsprobleme auf einen Schlag und sofort gelöst.

Ich denke, die dramatische Situation der letzten Tage lässt ein Versteckspiel nicht mehr zu. Wir müssen in der Situation flexibel und konstruktiv sein und ein „Njet, bei mir nicht!“ – und das reflexartig – ist in Wirklichkeit ein bisschen zu wenig.

Ich möchte daher noch einmal dir, Frau Innenministerin, herzlich danken. Respekt für dein Engagement, das auf der einen Seite ganz klar Menschlichkeit zeigt und auf der anderen Seite aber Beharrlichkeit und auch Durchsetzungsvermögen!

Mut, Engagement sowie Durchsetzungs- und Umsetzungsvermögen braucht es auch in Zukunft generell in Europa. Es ist schon einige Male angesprochen worden, wie wichtig es sein wird, dass es in Europa entsprechende Quotenregelungen und deren rasche Umsetzung gibt, denn die Schieflage, die wir derzeit haben, verschärft sich täg­lich. Diese betrifft uns in Österreich und in Europa.

Es braucht eine faire Verteilung in Europa, es braucht UNHCR-Anlaufstellen in Nord­afrika, und es braucht in Wirklichkeit auch einen Paradigmenwechsel und ein UN-Man­dat im Bereich des Mittelmeers, denn es darf nicht mehr länger so sein, dass sich kri­minelle Schleppermafiabanden letztlich am Leid der Flüchtlinge eine goldene Nase ver­dienen und wir in Europa dafür Logistik und Geld zur Verfügung stellen müssen, damit die Kriegsflüchtlinge eine einigermaßen menschenwürdige Aufnahme bei uns finden. Es ist Europa gefordert, es ist die Welt gefordert, Maßnahmen zu setzen, um dieses grausame Spiel möglichst schnell zu beenden, denn es sind menschliche Tragödien.


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Mit dem heutigen Beschluss des Fremdenrechtsänderungsgesetzes setzen wir einen ersten Schritt in die richtige Richtung, um hier schnell Verbesserungen zu erreichen. Machen wir diesen Schritt gemeinsam! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Pendl.)

14.31


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


14.31.36

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Mi­nisterin! Hohes Haus! Herr Kollege Prinz, nur eine kurze Replik auf Ihre Rede: Ja, ich verstehe es auch nicht und finde es auch unerträglich, dass Flüchtlinge jetzt in Zelt­städten leben müssen. Ich weiß, dass Sie in Ihrer Gemeinde auch viele Flüchtlinge ha­ben, aber Sie könnten ja auch bei Ihren Bürgermeisterkollegen aus der ÖVP, die sich momentan ganz schrecklich gerieren und sagen, das gehe bei ihnen nicht, ein gutes Wort dafür einlegen.

Die zweite kurze Replik zum Kollegen Rosenkranz – ich weiß, er ist gerade in einer Be­sprechung, aber Sie können es ihm nachher ausrichten –, weil er gesagt hat, über den Begriff „Flüchtlinge“ müssen wir noch diskutieren: Über den muss man nicht diskutie­ren! Gerade er als Rechtsanwalt sollte wissen, dass das einerseits eine juristische Be­grifflichkeit ist, die ganz klar ist, weil es in der Genfer Flüchtlingskonvention geregelt ist, und andererseits die Begrifflichkeit, die wir vielleicht doch gelegentlich ein bisschen flapsig verwenden. Oder einfach der Begriff „Wirtschaftsflüchtling“, natürlich ist er nicht durch die Genfer Flüchtlingskonvention geschützt, das ist ganz klar. Aber er sollte das wissen, und es wäre schön, wenn ein Doktor der Juristerei hier das auch klar so kund­tun würde. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Darmann: Er weiß es, aber andere hier he­rinnen nicht!) – Das wissen auch andere.

Jetzt zur Gesetzesvorlage, über die wir diskutieren. Frau Innenministerin, ich habe es Ihnen im Ausschuss schon gesagt, es gibt darin aus meiner Sicht positive Dinge. Eine positive Sache ist, dass die Anwesenheitspflicht fällt. Auch diese hat Kollege Rosen­kranz angesprochen. Ja, da hat er schon recht, es ist skurril, dass das vor ein paar Jahren noch dringend notwendig war und jetzt nicht mehr. Ich war damals schon der Meinung, dass es nicht notwendig und Schwachsinn ist, und deswegen ist es gut, dass sie jetzt herausfällt.

Das Zweite, das ich auch nicht wirklich kritisch sehe, sondern eigentlich ganz gut finde von der Intention her, sind die Verteilerzentren in den Bundesländern. Ein richtiger Punkt dabei ist – und diesen sehe ich auch nicht gewährleistet – die Frage des Perso­nals. (Abg. Pendl: Es gibt ja Planstellen!) – Ja, da gibt es Zusagen, das ist gar keine Frage, aber wir müssen wirklich darauf achten, und, Frau Innenministerin, da bitte ich Sie, ganz genau darauf zu schauen, dass dort ausreichend Personal vorhanden ist. Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, dass ich mehrere Verteilerzentren habe an­statt zwei, das kann ohne Weiteres zu einer Entlastung führen.

Was auch nicht per se schlecht ist, ist aus meiner Sicht die Frage der Schnellver­fahren, wenn es um Flüchtlinge aus sicheren Drittstaaten geht. Dann ist es für mich nachvollziehbar, dass Sie ein Schnellverfahren machen wollen. Das verstehe ich. Ich habe auch Ihre Initiative, die Sie damals im Kosovo gemacht haben, als etwas Sinn­volles empfunden. Ich bitte aber trotzdem auch – und das halte ich für ganz wichtig –, dass immer auf den Einzelfall abgezielt wird, denn es gibt auch Flüchtlinge aus si­cheren Drittstaaten, die trotzdem einen Asylgrund haben. Es gibt auch im Kosovo Men­schen, wenn auch sehr wenige, die dort verfolgt werden und nach der Genfer Flücht­lingskonvention Flüchtlinge sind. Das heißt, wichtig sind auch hier die Qualität und die Einzelfallprüfung. (Abg. Yilmaz: Das wird gewährleistet!)


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Im Nachhinein positiv aus meiner Sicht ist auch – ursprünglich war es negativ, weil Sie die Rechtsberatung beim Innenministerium ansiedeln wollten, nun bin ich sehr froh, dass das rausgefallen ist. Ich halte es für wichtig, dass es hier eine unabhängige Rechts­beratung gibt. Ich glaube aber trotzdem, dass das jetzige System, das wir haben, auch nicht sehr, sehr gut ist und wir eine Neuausschreibung brauchen würden. Das ist auch ein Antrag von mir, der mitverhandelt wird, die Neuausschreibung in Bezug auf die Rechtsberatung.

Es geht darum, dass die Rechtsberater momentan einen Pauschalbetrag von 200 € bekommen und auch nicht mehr, wenn es besondere Erfordernisse gibt. Es gibt sehr viele vulnerable Persönlichkeiten, die eines Mehraufwands bedürfen, und man kann mir einfach nicht erklären, wie man um 200 € die Rechtsberatung qualitativ hochwertig machen kann. Das kann man mir nicht erklären, deswegen auch dieser Antrag von mir, dass man die Rechtsberatung neu ausschreibt.

Im Endeffekt ist nämlich der Zuschlag, so wie er stattgefunden hat, nach dem Bil­ligstbieterprinzip erfolgt, und das halte ich gerade im Zusammenhang mit dem Asylbe­reich nicht für sinnvoll. Auch was die Mindesterfordernisse an die Qualifikation der Rechtsberater betrifft, sind aus meiner Sicht die Mindesterfordernisse, die in der Aus­schreibung festgelegt waren, nicht ausreichend, denn gerade das Fremden- und Asyl­wesen ist eine solch komplexe Rechtsmaterie, dass ein Jusstudium allein nicht aus­reicht. Ich bin Jurist, aber ich würde es mir allein nicht zutrauen, dass ich nur mit dieser Qualifikationsvoraussetzung hier qualitativ hochwertige Rechtsberatung geben kann. – Das waren jetzt die positiven Dinge.

Das Problem ist, es gibt aus meiner Sicht auch viele negative Dinge in dieser Regie­rungsvorlage.

Nummer eins ist, wir haben es schon gehört, es ist das die zwölfte Novelle seit 2006. Es ist wiederum kein Beitrag zu einer Vereinfachung. Es ist wiederum kein Beitrag zu einer Vereinheitlichung. Es ist weiterhin ein Flickwerk, und es ist eine der unübersicht­lichsten und kompliziertesten Rechtsmaterien, die wir haben.

Wenn Rechtsanwalt Bürstmayr, den wir als Experten in den Ausschuss geladen haben und der wirklich ein Experte auf diesem Gebiet ist, sagt, er kann es selbst nicht mehr überblicken, dann haben wir ein massives Problem. Wenn Rechtsanwälte, die sich mit diesem Bereich seit Ewigkeiten beschäftigen, das nicht überblicken können, dann stimmt etwas an diesem Rechtsbereich nicht. Und deshalb müssen wir ihn einheitlicher und einfacher machen. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

Das ist umso bedenklicher, als das eine der Rechtsmaterien ist, die extrem grund­rechtssensibel sind. Sowohl im Asylgesetz als auch im Fremdenpolizeigesetz geht es um Themen, die ganz eng an Grundrechten dran sind. Und dass wir genau in dem Be­reich eine solch komplizierte Rechtsmaterie haben, wo es auch noch um Personen­gruppen geht, die per se, weil sie ja Flüchtlinge sind, nicht unbedingt mit dem öster­reichischen Recht sonderlich vertraut sind, geschweige denn der Sprache in der Regel mächtig sind, wenn sie hierher kommen, dass wir genau dort eine solch komplexe Rechtsmaterie haben müssen, das kann ich nicht nachvollziehen.

Jeder, der sich mit dieser Regierungsvorlage und auch mit dem Abänderungsantrag der Regierungsparteien beschäftigt hat, sieht, dass er selbst – gefühlt – zirka zehn Ge­setze lesen muss, um überhaupt einmal zu wissen, was im entsprechenden Abände­rungsantrag enthalten ist, da diese Rechtsmaterie einfach so hochkomplex ist und es daher kaum möglich ist, das entsprechend zu überblicken.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Frage des Kindeswohls. Der Begriff „Kindeswohl“ ist in der Aufnahmerichtlinie drin. Es geht darum, dass in Bezug auf Minderjährige das Kin­deswohl immer vorrangig zu berücksichtigen ist. Es braucht bei Minderjährigen immer


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ganz besonders die Würdigung des Einzelfalls, und das findet im Asylgesetz wiederum keine Erwähnung.

Es muss sichergestellt werden, dass im Zusammenhang mit unbegleiteten Minderjähri­gen das Kindeswohl gesichert wird!

Herr Kollege Pendl, bei aller Wertschätzung, aber das, was Sie hier gesagt haben, stimmt schlichtweg nicht. Sie haben wörtlich gesagt: Unser Rechtsbestand unterschei­det keine Kinder. – Das ist falsch, denn wenn unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nicht in die Betreuung der Kinder- und Jugendhilfe kommen und österreichische Kinder schon, dann unterscheidet unser Rechtsbestand ganz massiv zwischen ausländischen und inländischen Kindern, und das ist nicht in Ordnung! (Beifall bei NEOS und Grü­nen. – Zwischenruf des Abg. Pendl.)

Was auch noch ein massiver Kritikpunkt ist, ist die Frage der Grundversorgung, ob diese verlustig geht, wenn man einen negativen Asylbescheid hat und keine aufschie­bende Wirkung bekommt. Es gibt hier den Abänderungsantrag der Regierungspar­teien. Kollege Hammer hat gemeint, damit ist gewährleistet, dass die Asylwerber nicht in die Obdachlosigkeit kommen.

Ich bin davon nicht überzeugt, sage ich ganz ehrlich. Das Problem ist, Sie verweisen auf die EU-Aufnahmerichtlinie, in der nicht klar festgelegt ist, welche konkreten Stan­dards in der Versorgung gelten. Das ist bei der Grundversorgungsvereinbarung gere­gelt, in dem Verweis nicht. Dementsprechend ist es schon richtig, dass man hier von einer „Grundversorgung light“ spricht.

Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass wir ein Problem damit haben werden, dass eben diese Flüchtlinge dann in die Obdachlosigkeit abrutschen werden. Das widerspricht genau der Intention, die dieses Gesetzt hat und die ich ja auch teile. Wenn jemand kei­nen Asylgrund hat, einen negativen Asylbescheid hat, dass er dann entsprechend ab­geschoben werden kann, das ist ja selbstverständlich, nur, wenn die dann in die Ob­dachlosigkeit flüchten, dann schaffe ich es wieder nicht, die dorthin zu bringen, woher sie kommen. Deswegen halte ich es schlichtweg für falsch, dass wir hier die Grundver­sorgung kürzen wollen.

Weil ich eben glaube, dass dieser Abänderungsantrag es nicht schafft, eine sinnvolle Betreuung zu gewährleisten, bringe ich selbst einen Abänderungsantrag ein, der sich sowohl auf das Kindeswohl als auch auf die Frage der Grundversorgung bezieht. Ich habe diesen Antrag schon im Ausschuss eingebracht und bringe ihn jetzt noch einmal ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten (610 d.B.) über die Re­gierungsvorlage (582 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrich­tungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeige­setz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Grundversorgungsge­setz – Bund 2005 geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 – FrÄG 2015), angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 2 wird nach Z 8 folgende Z 8a eingefügt:

„§ 9a lautet: „Bei der Anwendung dieses Bundesgesetzes ist das Wohl des Kindes, wie es insbesondere auch im Übereinkommen über die Rechte des Kindes und im Bundes-


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verfassungsgesetz über die Rechte von Kindern vorgesehen ist, vorrangig zu berück­sichtigen.““

2. In Artikel 6 entfällt Z 6 (§ 2 Abs. 7 GVG-B).

*****

Ein letzter Grund dafür, dass wir dieser Novelle nicht zustimmen können, ist die Dis­kussion um die Rot-Weiß-Rot-Card. Es gab im Ministerialentwurf eine kleine Änderung, die vorgesehen hätte, dass Drittstaatsangehörige, die in Österreich studiert haben, hier ein Studium fertig gemacht haben, mehr Zeit für die Jobsuche haben. Es ist momentan vorgesehen, dass sie genau sechs Monate Zeit haben. Das Problem dabei ist aber, dass die Abwicklung bei den Behörden extrem lang dauert, nämlich teilweise bis zu zwölf Wochen. Das heißt, sie haben dann de facto nur noch drei Monate Zeit, einen Job zu finden. Dazu war, wie gesagt, ein Vorschlag im Ministerialentwurf drinnen, der ist jetzt weggefallen.

Frau Ministerin, Sie haben im Ausschuss gesagt, da kommt ein ganzes Paket. Das Problem ist, ich kann das nur schwer glauben, weil ich ja weiß, dass das eher nicht an Ihnen und nicht an der ÖVP liegt, sondern an der SPÖ, die da ja Sorge hat, dass es zu Lohndumping und dergleichen kommt. Nichtsdestotrotz glaube ich, wir brauchen eine Änderung bei der Rot-Weiß-Rot-Card, und das schleunigst, weil wir wissen, dass sie so, wie sie jetzt ist, schlichtweg nicht funktioniert.

Alles in allem ist das eine Regierungsvorlage, die ganz wichtige Probleme im Asylbe­reich nicht angreift. Es ist eine Regierungsvorlage, die Dinge verschärft, die sie nicht vereinfacht und nicht vereinheitlicht, und genau deswegen können wir dieser Regie­rungsvorlage nicht zustimmen. (Beifall bei den NEOS.)

14.41


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (582 d.B.): Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 – FrÄG 2015 (610 d.B.)

über die Regierungsvorlage (582 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremden­polizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Grundversor­gungsgesetz – Bund 2005 geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 – FrÄG 2015) (610 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten (610 d.B.) über die Re­gierungsvorlage (582 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrich­tungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizei­gesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Grundversorgungsge­setz – Bund 2005 geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 – FrÄG 2015), angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

In Artikel 2 wird nach Z 8 folgende Z 8a eingefügt:


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„§ 9a lautet: „Bei der Anwendung dieses Bundesgesetzes ist das Wohl des Kindes, wie es insbesondere auch im Übereinkommen über die Rechte des Kindes und im Bundes­verfassungsgesetz über die Rechte von Kindern vorgesehen ist, vorrangig zu berück­sichtigen.““

2. In Artikel 6 entfällt Z 6 (§ 2 Abs. 7 GVG-B).

Begründung

ad 1.: Das Prinzip des Kindeswohls ist in der Neufassung der EU-Asylverfahrens­richtlinie in mehreren Bestimmungen verankert (vgl. Erwägungsgrund 33, Art. 25 Abs. 1 lit. a, Art. 25 Abs. 6 sowie Art. 25 Abs. 6 lit. c). Es soll daher auch im BFA-VG aus­drücklich Erwähnung finden, damit sichergestellt ist, dass es in Asylverfahren vorrangig berücksichtig werden muss.

ad 2.: § 2 Abs. 7 neu sieht vor, dass Asylwerber, deren Beschwerde die aufschiebende Wirkung aberkannt wurde, ihren Anspruch auf Grundversorgung verlieren, sofern das Bundesverwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung nicht zuerkennt. Die Berück­sichtigung humanitärer und materieller Grundbedürfnisse ist eine wichtige Vorausset­zung für faire Verfahren, da unversorgte Asylwerber_innen zumeist nicht in der phy­sischen und/oder psychischen Verfassung sind, ihr Verfahren bestmöglich zu führen. Dazu kommt, dass das Verarmen von Asylwerber_innen unerwünschte soziale und hu­manitäre Konsequenzen nach sich ziehen kann. Alle mittellosen Asylwerber_innen soll­ten daher Grundversorgungsleistungen erhalten; ein Ausschluss von den Leistungen der Grundversorgung sollte nur für die Dauer einer unentschuldigten Abwesenheit mög­lich sein. Dieser hier neu geschaffene Verlusttatbestand ist daher zu streichen.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Königsberger-Lud­wig. – Bitte.

 


14.42.09

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu Beginn eine Gruppe aus Graz mit ihrem Leiter Alfred Gaar, die heute meinen Kollegen Michael Ehmann be­sucht hat, herzlich begrüßen. Sie sitzen auf der Tribüne – herzlich willkommen. (Allge­meiner Beifall.)

Geschätzte Damen und Herren! Immer, wenn wir hier im Parlament eine Debatte über das Asylgesetz und die Unterbringung von Flüchtlingen führen, wird sie auf vielen Sei­ten sehr emotional geführt. Ich bin aber sehr dankbar dafür, dass Otto Pendl auf seine Art immer versucht, ein Stückchen Sachlichkeit hineinzubringen (ironische Heiterkeit bei den Grünen) – ich meine das jetzt wirklich ganz ehrlich! –, weil ich davon überzeugt bin, dass diese Thematik tatsächlich Sachlichkeit verlangt und dass das Polarisieren auf beiden Seiten einfach niemandem, keinem einzigen Menschen, der zu uns kommt, der bei uns Asyl sucht, der bei uns Schutz sucht, hilft. Es hilft einfach nicht, wenn die eine oder die andere Seite polarisiert.

Wir sind dazu da, den Menschen Schutz zu geben. Wir sind dazu da, mit ordentlichen rechtsstaatlichen Verfahren den Menschen Klarheit zu geben, ob sie dableiben können oder nicht. Ich glaube, das ist Aufgabe der Politik, geschätzte Kolleginnen und Kolle­gen. Und ich sehe auch eine ganz, ganz große Verantwortung von uns Politikerinnen und Politikern – ganz egal, auf welcher Ebene wir arbeiten, ob wir im Nationalrat, in den Landtagen, in den Gemeinderäten tätig sind – darin, dass wir dazu beitragen, eine


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positive Stimmung zu erzeugen, Unterstützung für die Menschen, die bei uns Schutz suchen, zu bieten, und dass wir nicht dazu beitragen, dass fremdenfeindliche Stim­mung in diesem Land entsteht, weil ich wirklich glaube, dass das nicht hilft! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Schittenhelm.)

Wenn man einen Blick auf das Weltgeschehen wirft, geschätzte Kolleginnen und Kolle­gen, liebe Zuseherinnen und Zuseher vor den Fernsehschirmen – die Frau Ministerin hat es heute kurz angesprochen, und ich habe mir den UNHCR-Bericht aus dem Jahr 2013 angesehen –, stellt man fest: Ende des Jahres 2013 waren über 51,2 Millio­nen Menschen auf der Flucht. 51,2 Millionen auf der Flucht, das sind 6 Millionen Men­schen mehr als noch ein Jahr zuvor. Wenn man sich die Krisenherde anschaut, dann kann man davon ausgehen, dass das noch nicht das Ende der Fahnenstange ist, dass die Herausforderungen in diesem Bereich tatsächlich für uns alle noch viel, viel größer werden.

Vier Fünftel dieser Flüchtlinge, die ich jetzt angesprochen habe, leben in Entwicklungs­ländern, in Ländern rund um die Orte, von denen sie flüchten mussten, und nur ein Fünftel geht tatsächlich aus ihrer Umgebung, von ihrem Zuhause weg. Und da denke ich mir, das ist ein Problem – keine Frage –, eine Herausforderung, aber eine, die man bewältigen kann.

Ich habe es vorher schon angesprochen: Für mich ist verantwortungsvolle Asylpolitik jene, die Rahmenbedingungen schafft, dass Menschen das Menschenrecht Asyl ge­währt wird, wenn sie ein Anrecht darauf haben. Für mich ist Asylpolitik dann gelungen, wenn man rasche Verfahren garantiert, denn ich glaube nicht, dass es den Menschen nützt, wenn sie lange hier sind und immer die Hoffnung in sich tragen, dass sie da­bleiben dürfen, und am Ende dann vielleicht doch nicht bei uns bleiben können.

Darum denke ich wirklich, man braucht rasche Verfahren, dass die Menschen Klarheit haben, ob sie Schutz bei uns in Europa und in Österreich erhalten.

Der dritte Punkt für verantwortungsvolle Asylpolitik ist, dass man menschliche Bedin­gungen schafft, geschätzte Damen und Herren, ein Klima schafft, das habe ich auch schon angesprochen, wo man sich tatsächlich auch der Ängste und Sorgen der Men­schen, die zu uns kommen, annimmt. Glauben Sie mir, Menschen flüchten nicht, weil es lustig ist zu flüchten. Die meisten Menschen flüchten aus Ländern, wo Krieg ist, wo Verfolgung herrscht (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Na ja, 30 Prozent!), wo sie tat­sächlich auch in ihrer persönlichen Integrität angegriffen werden, Frau Kollegin Belako­witsch-Jenewein. Ich glaube auch, dass sehr viele Menschen wirklich schwerst trauma­tisiert sind. Und wir haben auch die Verpflichtung, diesen Menschen rechtsstaatliche, ordentliche Verfahren anzubieten; davon bin ich zutiefst überzeugt. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Und ich hoffe und wünsche mir, dass wir in Österreich tatsächlich  (Abg. Belako­witsch-Jenewein:  wir alle rechtsstaatliche Verfahren, oder nicht?) – Sie brauchen das jetzt nicht als Angriff zu verstehen, ich meine nur, dass das so ist. Und ich denke mir, dass wir tatsächlich gefordert sind, ein positives Klima zu schaffen, damit es eben nicht dazu kommt, dass die Gesellschaft gespalten wird.

Die Punkte, die mit der heutigen Novelle verändert, verbessert oder verschlechtert wur­den, je nachdem, wie man das halt sieht, wurden heute schon einige Male angespro­chen.

Wir haben ja nicht so viel Redezeit, leider keine 8 Minuten wie Kollege Scherak vor mir – die würde ich auch gerne haben –, aber ich möchte noch einen Entschließungs­antrag einbringen. Herr Kollege Scherak, vielleicht fällt es Ihnen dann ein bisschen leich­ter, zuzustimmen, weil Sie eigentlich mehr positive Punkte in der Novelle gesehen ha-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 128

ben als negative. Ich habe es zusammengezählt, ich glaube, sechs oder sieben waren positiv und nur drei negativ.

Ich bringe jetzt noch folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Otto Pendl, Werner Amon, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Berücksichtigung des Kindeswohls in Verfahren auf Zuerkennung des internationalen Schutzes

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Frau Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, durch geeignete Vollzugsmaß­nahmen dafür Sorge zu tragen, dass sowohl bei Verfahren zur Gewährung internatio­nalen Schutzes als auch bei der Unterbringung von Asylwerbern das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt wird.“

*****

Vielleicht macht es Ihnen das ein bisschen leichter, dieser Novelle doch zuzustimmen. Und ich weiß, dass im Familienausschuss auch ein Antrag eingebracht worden ist, der dazu auffordert, dass die Frau Innenministerin und die Frau Familienministerin auch mit den LandessozialreferentInnen in Gespräche treten, damit man tatsächlich das Wohl des Kindes im Vollzug noch besser berücksichtigt. Vielleicht können wir dann er­reichen, dass man minderjährige unbegleitete Flüchtlinge tatsächlich auch nach dem Kin­deswohl in Österreich betreut. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.47


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausrei­chend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Otto Pendl und Werner Amon und Kollegen betreffend die Berück­sichtigung des Kindeswohls in Verfahren auf Zuerkennung des internationalen Schutzes

eingebracht im Zuge der Verhandlungen des Nationalrates über den Bericht des Aus­schusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (582 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Auf­enthaltsgesetz und das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 geändert werden (Frem­denrechtsänderungs-gesetz 2015 – FrÄG 2015) (610 d.B.)

Begründung

Österreich ist sowohl aufgrund internationaler (UN-Kinderrechtskonvention) als auch unionsrechtlicher (europäische Grundrechte-Charta) Rechtsakte verpflichtet, bei allen Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen.

Unbestritten ist, dass Kinder besonderen Schutzes bedürfen und unter den aktuellen internationalen und nationalen Konflikten, die Millionen von Menschen zur Flucht zwin­gen, am meisten zu leiden haben.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 129

Das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern stellt sicher, dass alle Be­hörde in Österreich, somit auch jene Behörden, die das Fremdenrecht vollziehen, in al­len ihren Entscheidungen das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen haben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Frau Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, durch geeignete Vollzugsmaß­nahmen dafür Sorge zu tragen, dass sowohl bei Verfahren zur Gewährung interna­tionalen Schutzes als auch bei der Unterbringung von Asylwerbern das Wohl des Kin­des vorrangig berücksichtigt wird.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ertlschweiger. – Bitte.

 


14.48.50

Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (STRONACH): Geschätzter Herr Präsi­dent! Werte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst einmal möchte ich mich bei Otto Pendl bedanken, leider ist er jetzt nicht im Saal. Otto ist einer jener Abgeordneten, die immer wieder einmahnen, auch über schwierige Materien sach­lich zu diskutieren, und diese Asylthematik ist eine schwierige Diskussion. Einerseits kann sich Europa nicht abschotten, andererseits kann Europa auch nicht aus humani­tären Gründen alle Grenzen öffnen, das ist ein Faktum.

Wie wir heute auch schon des Öfteren gehört haben, ist es gerade in der Frage der Asylpolitik notwendig, einen gesamteuropäischen Schulterschluss zu schaffen, denn eine kluge Einwanderungspolitik kann ja Europa auch Vorteile bringen. Europas Ziel muss es daher sein, gezielt in den afrikanischen und arabischen Ländern zu helfen, um die Wirtschaftschancen und die Lebensbedingungen dort zu verbessern. Entscheidend ist, quasi die illegalen Flüchtlingsströme zu unterbinden, effektiver zu unterbinden als bisher. Solange dieser Schulterschluss nicht gelingt, solange nicht alle 28 EU-Staaten bereit sind, Verantwortung zu übernehmen – und nicht so, wie es jetzt ist, dass in Wirk­lichkeit nur 10 Länder ihre Hausaufgaben machen und die anderen 18 Länder nicht –, so lange wird das nicht funktionieren und so lange wird es auch die Schlepperkrimina­lität geben, die überbordend wird. Ich sehe das jeden Tag im Burgenland an den Auf­griffen, die wir haben, weil ja die EU-Außengrenze generell so löchrig ist wie Schweizer Käse.

Deswegen ist es nötig, dass man darüber sachlich diskutiert und dass man sich als Staat auch Gedanken über temporäre Grenzkontrollen macht.

Daher bringe ich heute wieder einen Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ertlschweiger, Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einfüh­rung temporärer Grenzkontrollen und Ausweitung des bestehenden Regelsystems“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Inneres wird zur Ver­stärkung der inneren Sicherheit Österreichs aufgefordert, ehestmöglich einen Gesetzes-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 130

entwurf vorzulegen, mit dem die derzeitigen gesetzlichen Regelungen im Grenzkontroll­gesetz betreffend temporärer Grenzkontrollen ausgeweitet und dadurch temporäre Grenz­kontrollen unter vereinfachten Voraussetzungen ermöglicht werden.“

*****

Warum sage ich das, meine sehr verehrten Damen und Herren? – Ich sage das nicht deshalb, weil ich will, dass wir in Europa die Rollbalken herunterfahren und uns ab­schotten – das ist nicht Sinn und Zweck des vereinten Europa, und ich bin ein über­zeugter Europäer. Ich sage das, weil wir die Ängste und Sorgen der Bevölkerung ernst nehmen müssen. (Beifall beim Team Stronach.)

Wenn ich im Burgenland eine Umfrage habe, in der sich 77 Prozent der Befragten für die Wiedereinführung von Grenzkontrollen aussprechen, dann habe ich als seriöser Politiker die Aufgabe, mir darüber Gedanken zu machen, egal, wie das dann am Ende ausschaut, ob man das stichprobenartig macht, ob man es im Grenzraumgebiet macht et cetera. Und wenn 66 Prozent in dieser Umfrage angeben, dass ihrer Meinung nach die Kriminalität seit der offenen Grenze gestiegen ist (Abg. Darabos: Die Grenzkontrol­len gibt es jetzt schon!), dann habe ich das als seriöser Politiker ernst zu nehmen. Wir dürfen hier keine populistischen Diskussionen führen, sondern müssen sachlich disku­tieren, und wir müssen die Bevölkerung endlich wieder ernst nehmen.

Ich fordere auch die anderen EU-Staaten auf, endlich Asylsolidarität zu leben und nicht so wie bisher das nicht zu tun.

Deswegen bin ich auch schon gespannt – es gibt auch eine namentliche Abstim­mung –, wie meine burgenländischen Kollegen hier bei dem Entschließungsantrag ab­stimmen werden, denn das ist ein Thema bei uns. Nicht nur, weil nächste Woche Land­tagswahlkampf ist, sondern weil es die Menschen im Burgenland bewegt, weil wir das tagtäglich sehen und weil wir auch als seriöse Politiker die Aufgabe haben, einer über­bordenden Schlepperkriminalität das Handwerk zu legen (Beifall beim Team Stronach), dabei auch die Polizei zu unterstützen und noch mehr Mittel für die Polizei zur Ver­fügung zu stellen, weil wir uns mehr Präsenz der Polizisten auf der Straße wünschen. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)

14.52


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausrei­chend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ertlschweiger, Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einfüh­rung temporärer Grenzkontrollen und Ausweitung des bestehenden Regelsystems“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 11 Bericht des Ausschusses für innere An­gelegenheiten über den Antrag 698/A(E) der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kol­leginnen und Kollegen betreffend „Kampf gegen Schlepperkriminalität“ (612 d.B.)

Österreich sieht sich durch stark zunehmende Flüchtlingsströme damit konfrontiert, dass immer mehr Menschen um Asyl ansuchen bzw. ansuchen werden. Problematisch ist insbesondere die Zahl illegaler Grenzübertritte. So liegt die Steigerung der Anzahl il­legaler Einwanderer, die in Begleitung von Schleppern aufgegriffen worden sind, sogar bei 177 Prozent.

Jedoch machen sich nicht nur Schlepper den freien Grenzübertritt innerhalb der EU zu Nutze, sondern auch andere organisierte kriminelle Gruppen. Dies zeigt sich u.a. bei


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 131

KFZ-Diebstählen, da es ausländischen Tätergruppen, vor allem Banden aus Polen, oft zu leicht gemacht wird, die Fahrzeuge außer Land zu schaffen.

Derzeit gibt es in Sondersituationen die Möglichkeit, Grenzkontrollen wiedereinzufüh­ren bzw. durchzuführen. Allerdings sind die Möglichkeiten im Sinne der §§ 10ff. Grenz­kontrollgesetz sehr begrenzt.

Im September des Jahres 2014 äußerte bereits der burgenländische Landeshaupt­mann Hans Niessl, „dass die Sicherung der Schengen-Außengrenzen nicht jene Quali­tätsstandards hat, die sie haben sollte. Solange die Sicherung nicht funktioniert, müs­sen wieder die Staaten entsprechende Kontrollen durchführen.“

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Inneres wird zur Ver­stärkung der inneren Sicherheit Österreichs aufgefordert, ehestmöglich einen Geset­zesentwurf vorzulegen, mit dem die derzeitigen gesetzlichen Regelungen im Grenz­kontrollgesetz betreffend temporärer Grenzkontrollen ausgeweitet und dadurch tempo­räre Grenzkontrollen unter vereinfachten Voraussetzungen ermöglicht werden.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Rauch. – Bitte.

 


14.52.22

Abgeordneter Mag. Johannes Rauch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Im Auftrag meiner Kollegin Martina Diesner-Wais darf ich recht herzlich die BBK Horn begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Diese Asyldiskussionen führen wir laufend, und ich möchte einfach einmal die Historie betrachten. Ich hatte das Glück, für eine Ministerin zu arbeiten, zwar nicht als Manda­tar, sondern als Pressesprecher bei Liese Prokop, und 2005, glaube ich, haben wir das Grundgerüst dieses Gesetzes verhandelt. Es wurde dann, glaube ich, 2006 hier im Hohen Haus beschlossen. Liese Prokop hat immer gesagt, wir brauchen in der Asylge­setzgebung und im Fremdenrechtspaket einen Leitsatz: Hilfe, wenn es um Hilfe geht, aber auch Stopp, wenn es um Missbrauch geht!

Dieses Grundgerüst wurde damals beschlossen, und heute beschließen wir eine der vielen folgenden Novellen, die auch logisch sind, weil sich gerade die Flüchtlingsthe­matik, die Migrationsthematik permanent ändert. Deshalb sind Novellen unerlässlich. Ich erinnere mich noch sehr gut daran, dass dieses Gesetz damals auch mit den Stim­men der FPÖ beschlossen wurde.

Ich glaube, es ist sehr wichtig, dass wir die Verfahren vor allem in der ersten Instanz beschleunigen und dass es auch im Sinne des Asylwerbers ist, wenn er sehr rasch Rechtsklarheit hat, ob er eine Zukunft in Österreich hat oder nicht.

Ich möchte auch noch ganz kurz auf die Kollegin Korun eingehen, auch wenn sie jetzt nicht im Saal ist, die die neuen Verteilerzentren sehr kritisiert hat. (Abg. Pock zeigt auf Abg. Korun, die im Saal sitzt.) Ich glaube, Otto Pendl hat das auch auf den Punkt ge­bracht: Es kann einfach nicht sein, dass wir Asylwerber, Flüchtlinge quer durch Öster­reich führen. Ich habe das selbst miterlebt, ich durfte mehrere Jahre im Innenministe-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 132

rium arbeiten. Es ist sicher eine optimale Struktur, dass wir Asylwerber dort betreuen, wo sie ihren Asylantrag stellen.

Auch noch kurz zu den Grenzkontrollen, weil immer wieder Grenzkontrollen gefordert werden. (Abg. Korun: Ich bin übrigens da, Herr Kollege!) – Hallo, ich habe dich nicht gesehen. Alles klar, Frau Kollegin Korun ist im Saal.

Zu den Grenzkontrollen muss man ganz ehrlich sagen: Eine Grenzkontrolle allein hin­dert mich ja nicht, einen Asylantrag zu stellen, denn selbst wenn ich aufgegriffen wer­de, habe ich immer noch die Möglichkeit, Asyl zu beantragen. Okay, es ist dann ein Dublin-Verfahren. Aber wenn wir glauben, dass Grenzkontrollen die Asylverfahren ver­ringern, dann sind wir auf dem falschen Dampfer.

Ich glaube, die Zukunft liegt in einer einheitlichen europäischen Quotenregelung. Ich weiß, das ist sehr, sehr schwer umzusetzen, aber wenn wir die Lasten in Europa, in der Europäischen Union fair verteilen, dann wird das funktionieren.

Wenn solch eine Novelle von links und von rechts kritisiert wird, dann sind wir, glaube ich, auf dem richtigen Weg. Frau Minister, das ist eine gute Novelle, die Sie da vorge­legt haben: schnellere Verfahren, Verbesserungen in der Grundversorgung, sehr hohe Betreuungsstandards. Daher kann man dieser Novelle ruhigen Gewissens zustim­men. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

14.55


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.

 


14.55.30

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Eigentlich ist es ja nicht mein Fachgebiet, aber ich muss jetzt schon  (Abg. Walter Rosenkranz begibt sich zu seinem Sitzplatz.) – Kollege Rosenkranz ist gerade gekommen, Gott sei Dank!

Weil Sie den Vorwurf getätigt haben, die NEOS würden sozusagen nach Lampedusa reisen (Abg. Walter Rosenkranz: Nein!) und wir würden uns dort unten populistisch darstellen und dann in den eigenen Wahlzirkeln  (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das hat überhaupt keiner gesagt!) – Lassen Sie mich ausreden! (Abg. Kickl: Lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen!)

Ich muss jetzt eines loswerden: Sie mit Ihrer populistischen Graberei sind nicht aus­haltbar! Es ist einfach so, dass Sie nicht mit gutem Vorbild vorangehen.

Aus meiner eigenen Situation: Ich habe heute in der Früh mit Landesrätin Berthold das Arrangement getroffen, dass ich in einem Heim 40 Flüchtlinge aufnehme. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

Wir sollten mit gutem Vorbild vorangehen, weil eines schon zutage tritt: Fahren Sie auf den Polizeisportplatz in Salzburg, dann sehen Sie, wie der im Wasser untergeht. Und Sie lassen die Flüchtlinge dort! (Zwischenruf des Abg. Kassegger.)

Ein Akt der Menschlichkeit, der würde Ihnen zustehen, und nicht diese populistische Art und Weise, andere mit Ihrer Blockwartmentalität anzugreifen! (Abg. Kickl: Machen Sie es!) So schaut es aus. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Grünen. – Anhaltende Zwi­schenrufe.)

14.56


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich bitte, Schreiduelle zu unterlassen.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Weninger. – Bitte, Herr Abgeordneter.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 133

 


14.57.00

Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Bisher wurde die Debatte ja relativ sachlich geführt. Wir müssen die gute und stolze Tradition, die Österreich in der Betreuung von Flüchtlingen seit dem Jahr 1956 bis über die Flücht­linge aus den Balkankriegen in den Neunzigerjahren hat, fortführen – bei allen aktuel­len Problemen.

Ich sehe natürlich jede Änderung mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Na­türlich hat jeder Einzelne und jede Einzelne das Recht, dass sein oder ihr persönlicher Fall geprüft wird, aber trotzdem müssen wir uns doch dazu bekennen, dass diejenigen, die nicht das Recht haben, hier um Asyl anzusuchen, beim Ablauf der Verfahren auch ihren Beitrag leisten müssen.

Zur Kritik, dass in Zukunft nicht alle Verfahren in einem Erstaufnahmezentrum zentral, zum Beispiel in Traiskirchen, abgehandelt, sondern zukünftig regional aufgeteilt wer­den: Das ist sowohl im Sinne der Betroffenen als auch im Sinne der Bevölkerung. Es ist nämlich unzumutbar, dass seit Jahren und Jahrzehnten die gesamte Last auf die Gemeinde Traiskirchen abgewälzt wird. Ich glaube, da kann auch das Land Niederös­terreich landesintern noch einiges zur Entlastung der Stadt Traiskirchen beitragen. (Bei­fall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir brauchen eine faire Wirtschaftspolitik. Wir werden die Flüchtlingsströme, die Kollegin Königsberger-Ludwig angesprochen hat, weder in Österreich noch in Europa aufnehmen können. Wir haben dafür zu sor­gen, dass die Lebensbedingungen in allen Regionen auf unserer Welt so gestaltet sind, dass die Menschen nicht von den Industrienationen ausgebeutet werden und vom Kli­mawandel besonders betroffen werden, sondern dass wir faire globale Lebens- und Wirtschaftsbedingungen schaffen, die dazu führen, dass die Menschen nicht aus ihrer Heimat, vor allem aus den afrikanischen Staaten, nach Europa ausreisen wollen oder de facto müssen.

Solange wir diese Länder ausbeuten, wir die Meere leer fischen, unseren Mist nach Afrika führen, dort den Boden für Produkte missbrauchen, die dann in den Industrie­staaten billig konsumiert werden, so lange produzieren wir genau das, was derzeit ein Teil unserer Bevölkerung beklagt. Deshalb bekennt sich Österreich zu einer offensiven und zukunftsorientierten Asylpolitik. Wir werden auch in Zukunft mithelfen, all jenen Schutz und Geborgenheit zu geben, die sie brauchen.

Aber wir werden auch dafür eintreten müssen, vor allem in der Außenpolitik neue As­pekte anzusprechen. Es kann nicht alles auf den Bürgermeister und die Bevölkerung abgeladen werden, sondern wir brauchen eine fortschrittliche globale Außenpolitik, die dafür sorgt, dass die Lebensbedingungen auf der Welt so sind, dass diese Flüchtlings­ströme nicht zunehmen, sondern abnehmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Wind­büchler-Souschill: Was ist mit der Entwicklungszusammenarbeit?)

15.00


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Weninger, Sie haben die Länge Ih­rer Rede gut geplant.

Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Tagesordnungspunkte 9 bis 12, damit die verlangte Behandlung einer Dringlichen Anfrage gemäß der Geschäftsord­nung jetzt, um 15 Uhr, stattfinden kann.

15.00.42Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bun­desministerin für Inneres betreffend Asylchaos und kein Ende in Sicht – „Welcome to Austria?“ (5067/J)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftli­chen Anfrage 5067/J.


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Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich deren Verle­sung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

"Zehntausende Flüchtlinge aus Afrika und den Balkanländern strömen in die EU, ein Ende ist nicht absehbar, im Gegenteil, es werden immer mehr: Deutschlands Innenmi­nister hat zuletzt die Zahl der Flüchtlinge, die heuer zu unseren Nachbarn kommen werden, von 300.000 auf 450. 000 nach oben korrigiert. In Österreich hieß es, knapp 50.000 würden bei uns um Asyl ansuchen. Weil zuletzt schon 300 Flüchtlinge pro Tag gekommen sind, werden es wohl deutlich mehr als 50.000 sein.", berichtete die Kro­nen-Zeitung vom 14.05.2015.

Im Jahr 2014 wurden in den 28 EU Staaten insgesamt 626.000 Asylanträge gestellt. Dies bedeutet nicht nur ein Plus von 44% gegenüber 2013. In Österreich wurden 28.027 Asylanträge gestellt, um 60,1 Prozent mehr als im Jahr 2013.

Im Jahr 2015 haben sich diese Zahlen nochmals erhöht. Bis Ende April wurden in Ös­terreich 14.225 Asylanträge registriert. Dies bedeutet ein Plus von 160% gegenüber dem Vorjahreszeitraum, wie einer Aussendung des Bundesministeriums für Inneres entnommen werden konnte.

Aber wer kommt und beantragt in Österreich Asyl? Zum Gutteil, über 75 Prozent der 28.027 Antragsteller im Jahre 2014 waren männliche und nur 24,17 Prozent weibliche Antragsteller. Der Anteil an Minderjährigen betrug im Jahre 2014 bei den Asylwerbern 8.486 Personen (30,24 Prozent) und der Anteil an unbegleiteten Minderjährigen bei den Asylwerbern 1.976 Personen (7,04 Prozent).

Die antragsstärksten Nationen 2014 waren Syrien mit 7.687, Afghanistan mit 4.917,

Kosovo mit 1.748, Russische Föderation mit 1.504 und Somalia mit 1.153 Antragstel­lern.

Als Folge davon berichtete der Kurier online vom 18.5.2015: "Keine Betten mehr in Traiskirchen. Traiskirchen um ein Vielfaches überbelegt."

Der Teletext berichtete, dass insgesamt 1.800 Fremde derzeit im Erstaufnahmezen­trum Traiskirchen untergebracht sind. Darunter sollen ca. 1.000 unbegleitete Minderjäh­rige sein.

Um den Ansturm von Fremden bei der Unterbringung bewältigen zu kön­nen, wurden Zeltlager an drei Stand­orten in Salzburg, Linz und Thalham aufgebaut, wo die Fremden von Bun­desministerin Mikl-Leitner mit den Worten "Welcome to Austria" (APA173, 16.5.2015) begrüßt wurden.

Das Innenministerium informierte am 18. Mai 2015 in einer Presseaussendung (OTS166), dass der durchschnittliche Tageswert in der vergangenen Woche 250 Asylanträge be-


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trug. Der Spitzenwert wurde am 11. Mai 2015 mit 314 Asylträgen registriert und letzte Woche wurden gesamt 1.714 Asylanträge gestellt.

Sowohl der Wochenwert als auch der Tageswert sind die höchsten jemals gemes­senen Werte seit Beginn der statistischen Aufzeichnungen! Allein im Mai wurden bis jetzt 3.068 Asylanträge in Österreich gestellt. Das ist bedeutend mehr als im ganzen Jahr 2014 in den Mittelmeerstaaten Malta (1.350), oder Zypern (1.745) bzw. in den Nachbarstaaten Slowakei, Tschechien und Slowenien zusammen (1.870) gestellt wur­den. Auch die 3 baltischen Staaten kamen im ganzen Jahr 2014 nur auf einen Wert von 970 Anträgen.

Weiters wurde berichtet, dass seit letzter Woche Aufgegriffene zur Erstabklärung auch nach Vordernberg gebracht werden und wörtlich:

"Die Dauer der Unterbringung in diesen Provisorien ist nicht abzusehen, da beim am 15. Mai vom BM.I einberufenen Krisengipfel zwar rund 1.000 Plätze von den Ländern in Aussicht gestellt wurden, jedoch keine sofort belegbaren Quartiere zur Verfügung gestellt werden konnten."

Der nächste Schritt ist die Öffnung von Kasernen durch Bundesminister Klug. Er hat am 19. Mai 2015 mehrere Kasernen als Unterkunft angeboten, ganz egal, ob dort noch Soldaten ausgebildet werden oder nicht.

Doch trifft diese Maßnahme nicht immer auf Gegenliebe beim eigenen Parteikollegen, wie zum Beispiel beim Linzer Bürgermeister Luger:

Grundsätzlich ist die Unterbringung von Fremden, in Zeiten in denen sich Jihadisten als Asylwerber tarnen, in noch vom Bundesheer benutzten Kasernen aus Sicherheits­gründen strikt abzulehnen.

Während die Bundesministerin für Inneres Mikl-Leitner noch an das Allheilmittel EU-Flüchtlingsquoten glaubt, wird nur Symptombekämpfung statt Ursachenbekämpfung betrieben. Die EU-Quotenregelung ist eine regelrechte Einladung an illegale Einwan­derer nach Europa zu kommen – das ist ein Anreiz mehr in die falsche Richtung.

In wie weit ein Verteilungssystem überhaupt funktionieren wird, wenn einige Länder schon von vorne herein nicht mitmachen, Großbritannien, Irland und Dänemark sowie mehrere Staaten aus dem östlichen Mitteleuropa sind anscheinend dagegen, oder aber ein Land die zugewiesenen Flüchtlinge nicht nimmt oder nehmen darf, ist mehr als fraglich.

Die EU-Asylpolitik ist bereits gescheitert, bestes Beispiel dafür ist das Dublin-Über­einkommen. Bundesministerin Mikl-Leitner hat es selbst im Rahmen der Beantwortung der Dringlichen Anfrage der FPÖ am 5. November 2014 ausgeführt:

"Österreich führt derzeit keine Dublin-Überstellungen nach Griechenland durch. Dublin-Überstellungen nach Bulgarien oder Italien erfolgen aufgrund einer eingehenden Ein­zelfallprüfung und unter besonderer Berücksichtigung vulnerabler Personengruppen."

Auch der französische Premierminister, Manuel Valls, will laut "Die Presse" vom 19.05.2015 die Pläne der Kommission nicht unterstützen: "Ich bin gegen Quoten, das entsprach noch nie der Position Frankreichs" ().

Als nächste Idee zur Bekämpfung des Problems forderte Bundesministerin Mikl-Leitner (APA0590, 18.5.2015) angesichts des Flüchtlingsstroms ein "Hochziehen" der EU-Au-


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ßengrenzen. Wieder einmal wird der Ball des Handelns abgegeben, anstatt selbst tätig zu werden für unser Land.

Warum aber auch dies bisher schon zum Scheitern verurteilt war, liegt augenscheinlich an den handelnden Personen auf europäischer Ebene:

"Der neue Direktor der europäischen Grenzschutzbehörde Frontex, Fabrice Leggeri, will das Zurückdrängen von Flüchtlingen aufs Meer oder hinter Grenzzäune nicht län­ger tolerieren." (APA349, 12.2.2015)

Daher ist Bundesministerin Mikl-Leitner endlich gefordert zu handeln und Verantwor­tung zu übernehmen. Temporäre Grenzkontrollen wären ein erster wichtiger Schritt, denn Experten prognostizieren über 50.000 Asylanträge für 2015. Der Schlepperbe­richt 2014 des Bundesministeriums für Inneres legt offen:

 "Im Jahr 2014 wurden insgesamt 34.070 Personen aufgegriffen. Das bedeutet im Ver­gleich zu 2013 (27.486 Personen) eine Steigerung von 24 Prozent. ()

Die meisten festgestellten Grenzübertritte erfolgten aus Italien (51,6 Prozent) und Un­garn (34,4 Prozent)."

Sieben von neun Landeshauptleuten haben sich für temporäre Grenzkontrollen ausge­sprochen, doch die zuständige Ministerin sagte dazu in der Debatte zur Dringlichen An­frage der FPÖ am 5. November 2014 folgendes:

"Selbstverständlich ist die Grenzkontrolle immer wieder in Diskussion, wir haben uns aber für ein wesentlich effizienteres Instrumentarium entschieden, nämlich die Grenz­raumkontrollen, weil diese wesentlich effektiver und effizienter sind und weil sie von den Schleppern nicht berechenbar sind."

Es wäre höchst an der Zeit aufzuwachen, der Realität ins Auge zu sehen und endlich eine entsprechende Asylpolitik für unsere Bürger und nicht nur für Fremde zu machen. Österreich hat viel geleitstet und wird auch in Zukunft seinen Beitrag leisten, aber mit Maß und Ziel! Österreich kann nicht die Wirtschaftsflüchtlinge aus aller Welt aufneh­men. Der illegalen Einwanderung unter dem Deckmantel "Asyl" muss konsequent ein Riegel vorgeschoben werden.

"Eine Politik der offenen Tür kann weder im Sinn der bereits hier Lebenden noch poten­zieller Zuwanderer sein, die mit falschen Versprechen auf eine gefährliche Reise ge­lockt werden." (Die Presse vom 19.05.2015, Leitartikel von Oliver Pink)

In diesem Zusammenhang ergeht an die Bundesministerin für Inneres folgende

Dringliche Anfrage:

1. Wie viele Asylverfahren sind zurzeit anhängig?

2. Wie lange dauerte ein durchschnittliches Asylverfahren im Jahr 2014?

3. Wie viele Asylverfahren dauern zurzeit bereits mehr als ein Jahr?

4. Wie viele Asylverfahren dauern zurzeit bereits mehr als drei oder mehr Jahre?

5. Wie viele Asylantragsteller haben nachweislich im Jahr 2014 Österreich wieder ver­lassen?

6. Wie viele Asylantragsteller haben nachweislich im Jahr 2013 Österreich wieder ver­lassen?

7. Wie viele der 28.027 Fremden, die 2014 einen Asylantrag in Österreich gestellt ha­ben, haben nachweislich Österreich wieder verlassen?


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 137

8. Wie viele der 17.503 Fremden, die 2013 einen Asylantrag in Österreich gestellt ha­ben, haben nachweislich Österreich wieder verlassen?

9. Wie viele Fremde mit rechtskräftig negativem Asylentscheid befinden sich zurzeit in Österreich?

10. Von wie vielen Fremden, welche 2014 einen Asylantrag in Österreich gestellt ha­ben, ist der Aufenthalt im Bundesgebiet zurzeit geduldet?

11. Von wie vielen Fremden, welche 2013 einen Asylantrag in Österreich gestellt ha­ben, ist der Aufenthalt im Bundesgebiet zurzeit geduldet?

12. Wie vielen Fremden, welche 2014 einen Asylantrag in Österreich gestellt haben, wurde der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt?

13. Wie vielen Fremden, welche 2013 einen Asylantrag in Österreich gestellt haben, wurde der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt?

14. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die immer wieder problematische Be­lagssituation in Traiskirchen auf Dauer zu entschärfen?

15. Wie viele Asylwerber haben sich bisher im Jahr 2015 dem Asylverfahren entzogen, also sind "untergetaucht"?

16. Wie vielen Asylberechtigten wurde der Asylstatus oder der Status des subsidiär Schutzberechtigten im Jahr 2014 aberkannt?

17. Wie viele davon haben Österreich nachweislich wieder verlassen?

18. Wie vielen Asylberechtigten wurde der Asylstatus oder der Status des subsidiär Schutzberechtigten im Jahr 2013 aberkannt?

19. Wie viele davon haben Österreich nachweislich wieder verlassen?

20. Wie stellt sich zum heutigen Tag die Auslastung der Betreuungseinrichtungen, Erst­aufnahmestellen und Betreuungsstellen "Ost" – Gemeinde Traiskirchen und "West" – Gemeinde St. Georgen im Attergau dar?

21. Wie viele unbegleitete minderjährige Fremde sind zurzeit in Österreich in einem lau­fenden Asylverfahren?

22. Wo sind diese untergebracht, aufgegliedert auf die einzelnen Standorte?

23. Bei wie vielen Fremden konnte 2014 auf Grund des Dublin-Übereinkommens grund­sätzlich eine Zuständigkeit eines anderen Staates festgestellt werden?

24. Wie viele Fremde haben 2014 nachweislich Österreich auf Grund des Dublin-Über­einkommens verlassen?

25. Wie viele Fremde übernahm Österreich 2014 auf Grund des Dublin-Übereinkom­mens?

26. In welche EU-Mitgliedsstaaten schiebt Österreich, trotz Zuständigkeit des anderen Staates gemäß geltendem Dublin-Übereinkommen, aus welchen Gründen auch immer, zurzeit keine Fremden ab?

27. Welche konkreten Ansätze ihrerseits gibt es, um die weitere Aushöhlung des Dub­lin-Übereinkommens zu unterbinden?

28. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie zur Eindämmung der exorbitant hohen Zahl illegal eingereister/aufhältiger Personen pro Jahr setzen?

29. Wie werden Sie der seit Jahren hohen illegalen Einwanderung über den Grenz­raum Italien zu Österreich entgegentreten?

30. Welche Überlegungen gibt es, die Bekämpfung der illegalen Migration in Koope­ration mit Drittstaaten in den Griff zu bekommen?


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 138

31. Welche Ziele verfolgen Sie auf europäischer und zwischenstaatlicher Ebene, um die illegale Einwanderung von Wirtschaftsflüchtlingen schnellst möglich einzudämmen?

32. Wann werden Sie für verstärkte Grenzkontrollen sorgen, da sich laut APA0541 vom 9. Oktober 2014 die EU-Innenminister schon auf stärkere Grenzkontrollen wegen der Jihadisten-Problematik geeinigt und acht Landeshauptleute sich dafür ausgesprochen haben?

33. Wie viele Einzelverträge hat das Bundesministerium für Inneres mit Unterkunftge­bern im Zusammenhang mit der Grundversorgung von Fremden direkt abgeschlossen?

34. In welchen Bezirken befinden sich diese Unterkünfte?

35. Wie viele Fremde, welche einen Asylantrag in Österreich gestellt haben, sind zur­zeit in Turnsälen untergebracht, aufgegliedert auf die einzelnen Standorte?

36. Wie viele Fremde, welche einen Asylantrag in Österreich gestellt haben, sind zur­zeit in einem Zelt untergebracht, aufgegliedert auf die einzelnen Standorte?

37. An welchen Standorten, Sportplätzen oder freien Liegenschaften sind die nächsten Zeltstädte für Asylwerber geplant?

38. Wann wird die Vereinbarung mit den ÖVP-Landeshauptleuten von Niederösterreich und Oberösterreich endlich eingehalten, welche einen Belagsstand von 480 Fremden in Traiskirchen und 120 Fremde in Thalham vorsieht?

39. Wie sieht die derzeitige Nutzung und Belegung des Schubhaftzentrums in Vordern­berg aus?

40. Welche Subventionen erhalten welche NGOs für die Flüchtlingsbetreuung jährlich von Ihrem Ressort?

41. Ist Ihnen bekannt, welche Subventionen NGOs von anderen Institutionen, wie zum Beispiel den Länder oder den Gemeinden, für die Flüchtlingsbetreuung jährlich erhal­ten?

42. Wann wird die Transparenzdatenbank umgesetzt, damit Mehrfachförderungen an NGOs endlich ersichtlich werden?

43. Wie hoch waren die Kosten für die Rechtsberatung von Fremden, welche einen Asylantrag in Österreich gestellt haben, im Jahr 2014?

44. Wie hoch waren die Gesamtkosten, also die Kosten von Bund und Ländern, für die Grundversorgung 2014?

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 2 GOG dringlich zu behandeln und dem Erstanfragesteller die Gelegenheit zur mündlichen Be­gründung zu geben.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Strache als erstem Fra­gesteller zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort. – Bitte, Herr Klubobmann.

 


15.01.03

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Herr Präsident! Frau Innenminister! Mei­ne sehr geehrten Damen und Herren! Ja, dieses Thema Asyl, Hilfe für wirklich Verfolg­te! und Stoppt den Missbrauch! begleitet uns seit langer, langer Zeit. Diese Diskussion ist eine immer wieder zu führende, solange es Fehlentwicklungen und Missstände gibt und das Chaos, das wir aktuell wahrnehmen müssen, Realität ist. (Präsidentin Bures übernimmt wieder den Vorsitz.)


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Ich sage, natürlich müssen Sie auch akzeptieren, dass es dazu unterschiedliche sach­liche Positionen, Meinungen gibt. Natürlich kann man sich’s leichtmachen und sagen, die Meinung des anderen ist unsachlich oder populistisch, wie immer wieder gesagt wird. Die wird dann sozusagen heruntergedodelt.

Nein, man sollte natürlich alle Positionen ernst nehmen; und ich sage, in diesen unter­schiedlichen Positionen ist es auch wichtig, Dinge herauszuarbeiten. Wir haben da massive Probleme. Wir haben ein Chaos, eine Überforderung, da brauchen wir uns nichts vorzumachen.

Ich betone, wir haben in der Geschichte immer wieder erlebt, dass Österreich eine wirklich vorbildhafte Tradition der Nachbarschaftshilfe gelebt hat. Immer dann, wenn es Konflikte in der Nachbarschaft gegeben hat, haben wir – na selbstverständlich! – im Sinne einer zu lebenden Nachbarschaftshilfe gerne geholfen, oftmals auch über unsere Kapazitätsmöglichkeiten hinaus, sodass man da den Österreichern gar nichts vorwer­fen kann. (Beifall bei der FPÖ.)

In der Zeit seit Ende des Zweiten Weltkrieges bis heute sind 1,3 Millionen Menschen in Österreich aufgenommen worden, und das bei einer Gesamtbevölkerung von heute 8 Millionen Menschen. Das ist eine unglaublich hohe Zahl an Menschen, die hier eine neue Heimat gefunden haben, die aufgenommen worden sind. Dabei tut man immer wieder so, als wären wir unmenschlich. Nein, Menschlichkeit hat Österreich immer ge­lebt und das war auch unsere Verantwortung, natürlich im Bereich der Nachbarschafts­hilfe.

Wir haben es aber mit anderen Phänomenen heute zu tun, mit Problemen auf unter­schiedlichsten Kontinenten dieser Welt, sei es aktuell im Nahem Osten oder in Afrika. Wir haben es auch leider mit Missbrauchsentwicklungen zu tun, die dann immer wieder weggewischt werden. Wir haben heute Menschen, die aus nicht den Gründen, die be­tont worden sind – nämlich nicht aus Asylgründen, nicht aus Verfolgungsgründen – zu uns kommen, sondern aus rein wirtschaftlichen Interessen zu uns kommen.

Wir haben aktuell Menschen, die in Afrika aufbrechen, ohne dort verfolgt zu sein, son­dern aus wirtschaftlichen Gründen bereit sind, 5 000 bis 10 000 Dollar Schlepperban­den zu zahlen – das ist sehr, sehr viel Geld für diese Region und für diesen Kontinent, dieses Geld muss man erst einmal haben, um Schlepperbanden auch bezahlen zu können –, um dann auf diese unfassbar gefährlichen, ja mörderischen Boote gebracht zu werden, um den Versuch zu starten, nach Europa zu kommen mit der klaren Prä­misse: Wenn wir in Europa ankommen, haben wir die Möglichkeit, dort zu bleiben!

Die Europäische Union ist natürlich mit schuld daran, weil sie zugelassen hat, dass diese Schlepperbanden mit ihren Schiffen überhaupt auslaufen, diese mörderische Fahrt antreten können, ohne aufgehalten zu werden, ohne dass Rettungsaktionen vor­bereitet werden, um die Menschen auf sicheren Schiffe der Europäischen Union un­terzubringen und dann wieder zum Ausgangspunkt zurückzubringen, wie das Austra­lien macht.

Australien hat klar und deutlich gesagt: No way! Das war nämlich auch dort ein Pro­blem, und Australien hat dann aufgrund des Problems gesagt: Wir retten, wir helfen, das ist unsere oberste Verantwortung! Wir lassen nicht zu, dass Schiffe irgendwo aus­laufen und es dann zu diesen tödlichen Unfällen kommt, sondern wir fangen diese Schiffe ab, retten und helfen den Menschen, die auf diesen unsicheren Schiffen drauf sind, bringen sie aber dorthin zurück, wo sie hergekommen sind!, um klar das Signal zu setzen: Es kann keine illegale Zuwanderung und Einwanderung geben! Es kann keiner aus rein wirtschaftlichen Gründen diesen illegalen Weg beschreiten und hoffen, dass er dann bleiben kann.

Das ist, glaube ich, die klare Botschaft! (Beifall bei der FPÖ.) Wenn es um Verfolgung geht, wenn es um die Kriterien von Kriegsflüchtlingen geht, dann haben wir eine ganz


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andere Debatte. Genau das müssen wir einmal voneinander trennen, was aber nie ge­tan wird. Es sind eben vorwiegend Wirtschaftsflüchtlinge, die heute aus unterschied­lichsten Bereichen zu uns kommen. (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.) Beispiel Kosovo: Im Kosovo gibt es keinen Krieg, aber wir haben, ich weiß nicht, über 1 600 Anträge aus dem Kosovo in Österreich. Und ich frage mich, warum man das nicht eingestehen will. Da gibt es keinen Krieg, dort gibt es keine Verfolgung. Dort ist die NATO. Dort kann man vielleicht der NATO eine Verantwortung geben für gewisse Fehlentwicklungen in der Vergangenheit. (Zwischenruf des Abg. Gerstl.)

Dort findet kein Krieg statt, dort sind keine Kriegsflüchtlinge. Genau darum geht es! Aber unter dem Deckmantel des Asyls wird Missbrauch gelebt, und genau das muss man beim Namen nennen, auch wenn Sie immer wieder versuchen, sich da herauszu­turnen.

Das sind zum größten Teil Wirtschaftsflüchtlinge. Wir haben allein im Zeitraum von 2004 bis 2014 in Österreich 192 000 Asylanträge gehabt. Dabei muss man betonen: Wir ha­ben eigentlich ein Dublin-II-Abkommen, das Sie jetzt angeblich gar nicht mehr wollen, obwohl es ein gutes ist. Aber diese Verordnung der Europäischer Union wurde teilwei­se gar nicht gelebt.

Die besagt nämlich, dass Menschen, die verfolgt werden, natürlich ein Anrecht darauf haben, in einem sicheren Land geschützt zu werden. Dann stellt sich aber die Frage, warum es notwendig ist, beispielsweise von Afghanistan, über zehn sichere Länder zu reisen und nirgendwo den Antrag auf Asyl zu stellen, sondern ausgerechnet erst in Ös­terreich.

Das ist dann natürlich zu hinterfragen, und dafür gibt es ja Dublin II: damit man, wenn man in einen sicheren EU-Staat kommt, dort das Antragsrecht hat, aber nicht einfach weiterreisen kann, um nach Österreich zu gelangen und dann hier den Antrag zu stel­len. (Beifall bei der FPÖ.)

Genau das besagt Dublin II, aber es wird eigentlich von uns nicht gelebt. Wenn Leute über Italien oder irgendein anderes Land kommen, dann werden sie bei uns trotzdem betreut und können trotzdem den Antrag stellen, anstatt dass man das Gesetz anwen­det und sagt: Bitte zurück in den sicheren Drittstaat!, wie das bei Dublin II auf EU-Ebene vorgesehen ist. (Zwischenruf des Abg. Amon.)

Genau das sind die Fehlentwicklungen! Von 192 000 Asylanträgen im Zeitraum 2004 bis 2014 wurden sage und schreibe – jetzt zuhören! – 146 000 von österreichischen Ge­richten rechtskräftig abgewiesen. (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.) Und ich hoffe, dass wir außer Streit stellen: Die österreichischen Gerichte sind mit Sicher­heit unabhängig und prüfen auf Basis unserer Gesetzeslage, ob ein Verfolgungsgrund vorliegt oder nicht.

146 000, sprich 80 Prozent der Antragsteller, die teilweise lange Zeit auf die Bearbei­tung ihrer Anträge, auf Überprüfungen gewartet haben – wobei wir jetzt zum Glück schnellere Verfahren haben, die natürlich viel Geld kosten, keine Frage –, werden dann abgewiesen, weil sie keinen Asylstatus haben, aber sie haben es versucht – obwohl dann nachgewiesen wird, dass zu einem gewissen Teil falsche Namens- oder Her­kunftsangaben gemacht werden, falsche Verfolgungsgeschichten erzählt werden, über Verfolgungen, die es gar nicht gibt, und vieles, vieles mehr.

Das ist der typische Missbrauch: 80 Prozent stellen Anträge, die keinen Asylgrund ha­ben, und nehmen dann in Wahrheit jenen, die wirklich verfolgt werden, den Platz weg! – Auch das muss einmal betont werden! (Beifall bei der FPÖ.)

Und Sie sind nicht bereit, das endlich einmal abzustellen. Genau diese Debatte führen wir seit langer, langer Zeit – leider vergeblich, weil es keine Lernfähigkeit in diesem Be­reich gibt und man weitertut wie bisher.


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Ich sage, natürlich sind das alles dramatische Entwicklungen, die wir alle erlebt haben, über das Fernsehen, über die Nachrichten mitgeteilt bekommen. Ich bin froh, dass man wenigstens jetzt beginnt, eine Richtung ähnlich wie Australien einzuschlagen – und ich sage: Australien wäre da das richtige Vorbild –, nämlich Rettung und Hilfe in den Vor­dergrund zu stellen und sich zu überlegen, dass Probleme auf anderen Kontinenten natürlich in der Regel auch dort gelöst werden müssen, dass der Transfer der Men­schen von anderen Kontinenten nach Europa nicht die Lösung sein wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Das wird nicht zu bewerkstelligen sein. Südlich der Sahara leben eine Milliarde Men­schen. 100 Millionen wollen sich auf die Reise begeben. Das ist ja nicht zu bewerkstel­ligen, das ist ja naiv. Das bringt Problemverlagerung, aber keine Lösung.

Das heißt, wir müssen uns natürlich überlegen, wie es europäische Politiker gefordert haben, am Kontinent, in Afrika, in sicheren Staaten, die es dort gibt – wo man, wenn man in einem Land bedroht ist auf diesem Kontinent, sichere Staaten am Kontinent vorfindet, wo man letztlich auch den Schutz erhalten kann –, hilfreich zu sein, dort für Aufnahmezentren zu sorgen, dort für Betreuung zu sorgen, dort unter dem Schutz der UNO Aufnahmezentren zu sichern und nach Möglichkeit die Probleme in den Griff zu bekommen.

Natürlich sind viele Probleme, die dort entstanden sind, nicht aus heiterem Himmel ent­standen, keine Frage, das wurde heute auch angesprochen. Da wären einerseits die USA, die, wie wir sehen, überall Freiheit und Demokratie hingebracht haben, die Bom­ben in Irak, Syrien, Libyen et cetera. Freiheit und Demokratie sind leider nicht ge­kommen, vielmehr gibt es dort jetzt leider Chaos, Terrorismus und andere dramatische Fehlentwicklungen. Das ist einer der Punkte.

Der andere Punkt – heute auch schon angesprochen – ist, dass die Europäische Union lustigerweise seit Jahrzehnten viele, viele Entwicklungsmilliarden in diese Region schickt (Zwischenruf des Abg. Amon) und man sich dann fragt: In welche dunklen Kanäle ver­schwindet das Geld? Etwa auch in die Anschaffung von Waffen und anderen Wahnsin­nigkeiten? Dann fragt man sich: Was ist denn das für eine Entwicklungshilfe? Warum ist sie nicht projektbezogen, im Bereich Infrastruktur? Warum wird nicht in Schulpro­jekte investiert? Warum nicht in ganz konkreten Projekte investiert, anstatt einfach nur Geld zu überweisen? Vielmehr soll projektbezogen die Situation dort gefördert werden, damit es in diesen Ländern Zukunftsperspektiven gibt. Genau dort müssen wir hin! (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn die Europäische Union dann noch hergeht und so unsinnige Sanktionen gegen Russland beschließt – in deren Folge wir in Österreich jetzt einen Wirtschaftsschaden von mindestens 1 Milliarde € pro Jahr haben und darüber hinaus Zigtausende Arbeits­plätze verlorengegangen sind – und man dann die Produkte unserer europäischen Obst- und Gemüsebauern, die jetzt nicht mehr nach Russland liefern und verkaufen können, günstigst nach Afrika verkauft, sodass die dortigen Bauern mit den Preisen dann gar nicht mehr mithalten können und die dortige Landwirtschaft zugrunde gerich­tet wird, dann frage ich mich: Was haben wir da eigentlich für Politiker in der Euro­päischen Union, die dann noch einmal dort alles anheizen, damit die Probleme schlim­mer werden? (Beifall bei der FPÖ.)

Natürlich ist das in einer Gesamtheit zu sehen und zu betrachten. Wir haben da Ent­wicklungen, die natürlich so nicht tragbar sind. Da müssen wir gegensteuern, keine Fra­ge, da ist viel, viel zu tun. Natürlich sind auch die Grundsätze für die Flüchtlingspolitik aus dem Jahr 1950 anders zu bemessen aufgrund der Entwicklungen, die wir heute haben. Wir müssen dazu übergehen, zu begreifen, dass die Asylpolitik in der Regel ei­ne auf den jeweiligen Kontinenten zu lösende ist. Wir werden es sonst nicht bewerk­stelligen.


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Ich sage: Allen potenziellen illegalen Einwanderern – ich sage noch einmal: illegalen Einwanderern! –, die nicht mit dem Recht auf Asyl zu uns kommen, weil sie eben nicht verfolgt werden, sondern aus ausschließlich wirtschaftlichen Motiven illegal zu uns drängen, darf man nicht das Signal geben: Probiert es, und wenn ihr es schafft, auf den Kontinent zu kommen, dann könnt ihr dableiben! Denen muss man sagen: Nein, da ist die Grenze gezogen, ihr werdet hier den Begriff Asyl nicht missbrauchen können, wir werden euch kein Asyl genehmigen, bitte probiert es gar nicht!

Sonst wäre das ja eine Einladung für die Schlepperbanden, die heute ein Geschäft machen und diesen Menschen signalisieren: Zahlt uns 10 000 Dollar pro Kopf, wir brin­gen euch mit diesen Mörderschiffen nach Europa, aber wenn ihr dort seid, wenn wir die Reise geschafft haben, dann habt ihr eigentlich fast schon eine 80-, 90-prozentige Chance, in Europa zu bleiben!

Das ist ja das todbringende Geschäft, das ist ja das sichere Geschäft! Wenn wir aber jetzt die Botschaft vermitteln: Jeder, der auf ein Schiff kommt und dann gerettet wird, wird nicht zurückgebracht, sondern nach Europa gebracht!, dann ist das erst recht eine Einladung für die Schlepperbanden, weil die sagen: Schaut, jetzt sind wir sogar so weit, dass, wenn du einmal auf dem Schiff bist und die 10 000 Dollar gezahlt hast, du absolut sicher nach Europa kommst, da kann gar nichts mehr schiefgehen!

Das sind eben die falschen Botschaften, die da vermittelt werden – sodass ich der Eu­ropäischen Union eine Mitschuld daran geben muss, dass es leider zu diesen Dramen gekommen ist! Das kann man nicht ganz außer Acht lassen.

Ich sage, da ist Australien natürlich ein Land, das vorexerziert hat, wie man es auch in Europa machen könnte und machen sollte. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Aus­tralien zählt durchaus zu den anerkannten Demokratien dieser Welt, und die gehen mit diesen Problemen auch menschenrechtskonform um.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch die EU-Zwangsquoten, die diskutiert werden, lehnen wir konsequent ab. Das ist ja ein Unsinn! Wir wollen ja eine nationale, souveräne, staatliche Kompetenz haben, diese Entscheidung zu treffen. Wir wollen diese Kompetenz nicht auslagern an die Europäische Union, wo der spanische Kommissar in Zukunft entscheidet, wie viele Österreich aufzunehmen hat oder nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Dabei spielt da nicht nur der Bevölkerungsschlüssel eine Rolle, denn wenn es aus­schließlich der Bevölkerungsschlüssel wäre, könnte man noch darüber diskutieren. Aber bei allen anderen Aspekten, die da drinnen sind, nämlich Aspekt BIP, Aspekt Wirtschaft und so weiter zeigen ja auf, dass bei den Parametern, die da aufgestellt werden, wir in Zukunft mit einer weiteren Vermehrung der Zuteilung auf Österreich rechnen müssten.

Deshalb sage ich: Diese nationale Kompetenz dürfen wir auf keinen Fall abtreten, meine sehr geehrten Damen und Herren (Beifall bei der FPÖ – Zwischenruf des Abg. Amon), sondern natürlich endlich den Status von Asyl auf echte Flüchtlinge, auf echte Hilfsbedürftige begrenzen, statt dieser Ausweitung, die heute vorgenommen wird, wo man alle unter dem großen Titel „Flüchtling“ subsumiert und heute beschreibt. Und da­mit tragen letztlich auch Sie dazu bei, dass diese Debatte hier verwaschen und miss­bräuchlich geführt wird. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Ich sage, hier ist Handlungsbedarf, noch dazu, da wir doch über Folgendes diskutiert haben: Wenn man radikale Islamisten, die in Österreich leben und in den Heiligen Krieg, in den Dschihad aufbrechen wollen, daran hindern will, Österreich zu verlassen, wenn man also radikale Dschihadisten an der Ausreise hindern will, dann funktioniert sozusagen die Grenzsicherung sehr wohl. Aber jetzt bei der Einreise gibt es offenbar keine Probleme für radikale Islamisten und IS-Kämpfer, die von Nordafrika aufbrechen


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und sich nach Europa einschleusen wollen, wie wir aus den Zeitungen lesen und erfahren, wobei zumindest ein paar in Europa zum Glück erkannt worden sind und aus dem Verkehr gezogen werden konnten.

Wie viele sonst darunter sind, das ist eine offene Frage, ein offenes Feld. Ich hoffe, dass man das in den Griff bekommen wird. Sonst haben wir nämlich das Entstehen ei­ner unglaublichen terroristischen Entwicklung auch auf unserem Kontinent gefördert, vor der ja viele Politiker, vor allem auch aus Nordafrika, zu Recht gewarnt haben.

Wenn wir jetzt erleben, dass Zeltstädte oder Containerdörfer im Freiland aufgebaut werden, dann muss ich sagen: Das ist natürlich der falsche Weg, das ist eine reine Symptombekämpfung, nicht mehr und nicht weniger! (Abg. Rädler: Was ist richtig?) Natürlich ist das eine Entwicklung, bei der zu Recht die Bürgermeister und Gemeinden sagen: Bitte, wir müssen da endlich einmal im Gesamten über das Problem reden, nicht immer nur über Detailbereiche, sondern einmal das Thema gesamt behandeln. Nämlich: Was läuft da seit Jahren schief? Wie kam es überhaupt dazu, dass so viele Menschen über sichere Drittstaaten nach Österreich gekommen sind? Wie kam es überhaupt dazu, dass so viele Antragsteller zu uns gekommen sind, von denen 80 Prozent rechtskräftig abgelehnt werden, wobei allerdings pro Jahr 200 Millionen € und mehr Steuerzahlerkosten entstehen aufgrund solcher Fehl- und missbräuchlichen Entwicklungen? – Darüber müssen wir einmal offen reden! Genau da ist Handlungs­bedarf gegeben!

Natürlich ist auch Handlungsbedarf gegeben, wenn es darum geht, dass dieses Fass ohne Boden weiter gefördert wird, weil nämlich ein Geschäftszweig entstanden ist, und das ist die Asylindustrie. Die lebt heute zum Teil davon und will gar nicht, dass solche Missbräuche abgestellt werden. Da gibt es NGOs, Vereine, Rechtsanwälte, Überset­zer, ganze Mitarbeiterstäbe, die in diesem Bereich eingesetzt werden und natürlich da­mit ihr täglich Brot verdienen, entsprechend mit Subventionen ausgestattet werden und überhaupt kein Interesse daran haben, dass wir letztlich eine korrekte Trennung vor­nehmen. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Auch das muss man beleuchten: nämlich ob es nicht gescheit wäre, das Ganze endlich wieder als bundeshoheitliche Aufgabe ganz klar gesetzlich zu definieren und nicht pri­vate Vereine und NGOs in eine Flüchtlingsbetreuung einzubinden! – Das wäre einmal ein richtiger Ansatz! Dann würden wir dieser Industrie ziemlich den Boden entziehen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hagen.)

Natürlich haben Sie recht, wenn wir heute die Europäische Union hernehmen und 626 000 Asylanträge in der Europäischen Union als Gesamtheit haben – das ist ein Plus von 44 Prozent gegenüber 2013 – und der Jahreswert in Österreich 2014 mit 28 000 An­trägen festzumachen ist und heuer bereits bis zu 50 000 Asylanträge wieder erwartet werden, dann muss man natürlich über das Missverhältnis diskutieren, keine Frage. Dass sich manche Länder da völlig ihrer Verantwortung entziehen, steht ja außer Streit. Es ist allgemein bekannt, dass es Länder gibt, die teilweise nur 1 000 Asylan­tragsteller pro Jahr haben, nicht mehr, sei es Malta, Zypern, Tschechien, Slowakei oder andere, die in dieser Hinsicht in keiner Weise ihren Verantwortlichkeiten nach­kommen. Gleichzeitig haben wir die Situation, dass bereits 350 Menschen pro Tag Asyl­anträge stellen.

Es steht auch außer Streit, dass Asyl natürlich immer nur Schutz auf Zeit bedeutet, nämlich solange es die Bedrohung gibt. Wenn die Bedrohung nicht mehr gegeben ist, heißt das auch – das ist ganz klar international geregelt –, dass derjenige den Schutz nicht mehr braucht und daher auch nicht mehr die Gewährleistung hat, dann im je­weiligen Land zu bleiben. Aber auch das ist in den Debatten leider Gottes immer wie­der unterschiedlich interpretiert worden.


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Wir haben natürlich Entwicklungen, wo jetzt auch diskutiert wird, dass auch für Asylwer­ber die Arbeitserlaubnis kommen soll, bei der Lehrausbildung hat man die ohnehin schon eingeführt. Aber genau das wäre der falsche Weg. Wenn 80 Prozent aller Asylanträge in den letzten Jahren abgelehnt worden sind, ist es erst recht wieder falsch, das Signal zu setzen: Sobald du einen Antrag stellst, hast du schon das komplette Arbeitsrecht! Da­mit sagt man nämlich: Mein lieber Freund, wenn du aus rein wirtschaftlichen Motiven kommst, super, du brauchst es nur hierher zu schaffen, den Antrag zu stellen und kannst schon arbeiten und verdienen, auch dann, wenn du es missbräuchlich machst!

Zuerst gehört geprüft. Zuerst gehört der Rechtbescheid her, dass das wirklich ein ver­folgter Mensch ist, und dann soll er alle Rechte haben, keine Frage. Aber das Pferd nicht von hinten aufzäumen! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Amon.)

Das wäre sonst die ungezügelte Zuwanderung, und genau das wollen wir nicht. Ich sa­ge: Natürlich ist es wichtig, diese Einladung zum Missbrauch nicht weiter fortzusetzen. Wir haben seit 1945 über 1,3 Millionen Menschen in Österreich aufgenommen. Wir ha­ben wirklich Großartiges geleistet, und es ist daher wirklich unredlich, immer so zu tun, als wäre der Österreicher jemand, der nicht hilfreich gewesen wäre oder der ausländer­feindlich wäre, oder sonst irgendeinen Unsinn zu verbreiten. (Abg. Amon: Sie tun ja so! Warum tun Sie das?) – Nein, Sie tun das, weil der Österreicher zu Recht sagt: Die Kapazitäten sind erschöpft, das Boot ist voll, es gibt keine Kapazitäten mehr! Und der Österreicher sagt: Die hören nicht auf uns, die überfahren uns, die machen weiter mit diesen Entwicklungen und sind nicht bereit, den Missbrauch abzustellen, und versu­chen, das dann noch unter dem Begriff Humanität zu verklären, wo es gar nicht um Humanität geht, sondern um Missbrauch! – bei so vielen Fällen, wie ich heute aufge­zeigt habe. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist es: Nachbarschaftshilfe in Not, na selbstverständlich, in Extremsituationen Hilfe auch für alle Menschen, auch von diversen anderen Kontinenten, keine Frage, aber es hat alles seine begrenzte Möglichkeit! Wir müssen endlich auch eine Neudefinition sicherstellen. Jetzt so zu tun, als wäre es machbar, dass Österreich die Probleme die­ser Welt löst, auf dem afrikanischen Kontinent oder im Nahen Osten (Zwischenruf des Abg. Amon), also bei aller Wertschätzung, das ist einfach wirklich hanebüchen, ja, das ist wirklich hanebüchen! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich frage mich, wie Sie das in der Art und Weise überhaupt rechtfertigen können, denn es ist wirklich ein Punkt erreicht  (Abg. Amon: So peinlich! So peinlich!) – Ja, genau, es ist wirklich peinlich! – Es ist wirklich ein Punkt erreicht, wo ich Ihnen sage: Nehmen Sie wirklich zur Kenntnis, dass die Kapazitäten erschöpft sind (Abg. Amon: Sehr pein­lich! Eines Klubobmannes nicht würdig!), und tun Sie nicht so, als wären genügend Platz und Möglichkeit da, noch Millionen aufzunehmen! Das ist längst nicht mehr der Fall. (Anhaltender Beifall bei der FPÖ.)

15.21


Präsidentin Doris Bures: Zur Beantwortung der Anfrage hat sich Frau Bundesminis­terin für Inneres Mag. Mikl-Leitner zu Wort gemeldet. Frau Bundesministerin, Ihre Be­antwortung soll 20 Minuten nicht überschreiten. Ich erteile Ihnen das Wort.

 


15.22.14

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin sehr froh darüber, dass wir uns heute im Rahmen dieser Parlamentssitzung so viel Zeit nehmen für dieses so sensible Thema der Flüchtlingsfrage. Bevor ich auf Ihre Detailfragen eingehe, möchte ich Sie noch über die aktuellen Entwicklungen informieren.

In den Ausführungen zuvor habe ich schon auf die Krisenherde dieser Welt hingewie­sen, egal, ob in Syrien oder in anderen Teilen der Erde. Diese Krisenherde führen da­zu, dass sich Hunderttausende Menschen auf den Weg machen, vor Gewalt und Ter-


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ror flüchten und viele natürlich auch nach Europa kommen. Gerade letzte Woche war ein explosionsartiger Anstieg bei uns in Österreich zu verzeichnen.

Ich darf das auch an ganz konkreten Zahlen festmachen: Lag im März der Tages­höchstwert, genau am 9. März, bei 139 Asylanträgen, so lag der Wert am 11. Mai bei 314 Asylanträgen. Sie sehen also, weit mehr als eine Verdoppelung, und gerade diese Anzahl von 314 Anträgen war der Höchststand seit Beginn der täglichen Aufzeichnun­gen. Sie alle wissen, dass wir heuer mit mehr als 50 000 Asylanträgen rechnen. Sie al­le wissen, dass zehn Mitgliedstaaten über 90 Prozent aller Asylanträge bewerkstelligen und 18 Mitgliedstaaten nur 10 Prozent aller Asylanträge bewerkstelligen. Deswegen auch die Forderung nach einer fixen Quotenaufteilung, um die Schieflage in Europa zu beenden, wo wir sehr wohl, Herr Klubobmann Strache, ganz klar differenzieren zwi­schen Personen, die flüchten müssen, weil sie verfolgt werden, und Personen, die ein­fach aus wirtschaftlichen Gründen flüchten. Diese Differenzierung ist uns ganz wichtig. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn wir in die Nachbarländer schauen: Slowenien allein letztes Jahr, im Jahr 2014, nur 385 Asylanträge. Sie sehen also, es ist dringend notwendig, eine Quote zu fordern. Und wer angesichts dieser Zahlen der Nachbarstaaten von einem Armutszeugnis für Österreich spricht, der ist, das muss ich sagen, ein Realitätsverweigerer, denn Öster­reich ist immer seiner Tradition gerecht geworden, jenen Schutz zu geben, die flüchten müssen, die verfolgt werden. (Abg. Kickl: „Müssen“ ist ein sehr dehnbarer Begriff! Ich sehe keinen Exodus!) Deswegen kommt es aufgrund dieser Entwicklung auch nicht von ungefähr, dass ich letzten Mittwoch einen Krisenstab eingerichtet habe, dass ich letzten Freitag Verantwortungsträger von NGOs als auch Verantwortungsträger der Länder zu einem Expertengespräch eingeladen habe.

Die Situation ist schon seit Monaten angespannt. Jeder, der die Nachrichten liest, der die Nachrichten hört, weiß das. Jeder, der vor allem die Situation in Traiskirchen ver­folgt hat – Otto Pendl hat heute schon darauf hingewiesen –, weiß, dass Traiskirchen seit Monaten am Limit ist (Abg. Strache: Seit Jahren!), weiß, dass es den Ländern seit Monaten nicht gelungen ist, Traiskirchen zu entlasten. Gerade dieser neuerliche An­stieg, von dem ich gesprochen habe – an einem Tag die höchste Marke: 314 Anträge, in den letzten Tagen durchschnittlich 250 –, genau diese hohe Anzahl an Asylanträgen hat mich dazu veranlasst, Notmaßnahmen einzuleiten. Als letzte Notmaßnahme muss­ten wir Zelte aufstellen. Da durfte keiner überrascht sein, gerade die Landesrätinnen und Landesräte nicht, denn gerade sie tragen Verantwortung dafür, dass es nicht ge­lungen ist, Traiskirchen in den letzten Monaten zu entlasten. Deswegen war es meine Verantwortung, die Länder zu unterstützen und Notquartiere zu schaffen, damit kein einziger Flüchtling auf der Straße stehen musste und unversorgt blieb. (Beifall bei der ÖVP.)

Das sind die Fakten, meine sehr geehrten Damen und Herren. Gerade die Meldungen der letzten Tage haben auch gezeigt, dass es bei der Unterbringung nicht am Steuer­geld mangelt, sondern dass es am Willen mangelt. Unterstrichen wird das vor allem durch die Reaktionen auf die Kasernenvorschläge des Herrn Verteidigungsministers. Für diesen Vorschlag seitens des Verteidigungsministeriums sage ich herzlich Danke. Diese Vorschläge sind jetzt von den Ländern und Gemeinden zu prüfen. Dazu sage ich auch ganz klar: Was wir brauchen, sind feste Quartiere, ob das Gasthöfe, Pensionen, Pfarrhöfe, Stifte oder Kasernen sind. (Abg. Kickl: Gewerkschaftsheime!) Diese Ent­scheidung liegt bei den einzelnen Bundesländern, in Allianz mit den Gemeinden. Ich bin stolz darauf, dass viele Gemeinden mittlerweile ihre Türen aufgemacht haben, um Kriegsflüchtlingen zu helfen.

Ich bitte auch hier, dass alle ihre Verantwortung wahrnehmen, egal, ob Bund, Land oder Gemeinden. Die Kompetenzen sind klar. Für die Erstversorgung bis zur Zulas-


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sung hat der Bund die Verantwortung zu tragen. Sobald die Flüchtlinge für das Asyl­verfahren zugelassen sind, liegen die Kompetenzen ganz klar bei den Ländern. Und es gilt, Kompetenzen ganz wahrzunehmen, und nicht, einfach in einer schwierigen Situa­tion zu sagen: Ich nehme sie nur halb wahr! Es geht darum, dass jeder seine Verant­wortung wahrnimmt und dass vor allem Solidarität gelebt werden muss. Deswegen noch einmal der Appell vor allem an die Gemeinden, diese Gespräche mit den Ländern zu führen, um letztendlich auch zusätzliche Quartiere für die Kriegsflüchtlinge zu finden.

Je früher die Zelte abgebaut sind, umso besser, denn die Situation ist ernst. Die Zelte stehen im Regen, und auch dort wird es nicht gemütlicher, deswegen sind wir alle an­gehalten, gemeinsame Lösungen zu finden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kickl: Haben Sie die Fragen vergessen? – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Fra­gen! Fragen!) – Entschuldigung, ich bin ja noch bei den Detailfragen. Entschuldigung, wir haben da ja 41 Fragen.

Zur Frage 1:

Derzeit befinden sich 25 228 Fremde mit einem offenen Asylverfahren in der Grundver­sorgung.

Zur Frage 2:

Ziel des BFA ist es, Asylverfahren in einer dem individuellen Schutzbedarf angepass­ten Verfahrensdauer zu führen. Die letzten aktuellen Messungen im April 2015 erga­ben, dass die Verfahrensdauer durchschnittlich 4,1 Monate beträgt.

Zu den Fragen 3 und 4:

Aufgrund einer Systemumstellung ist eine Beantwortung dieser Frage derzeit nicht mög­lich.

Zu den Fragen 12 und 13:

2014 wurde in 2 587 Fällen der subsidiäre Schutzstatus rechtskräftig zuerkannt, unab­hängig vom Antragsdatum. 2013 wurde in 1 819 Fällen der subsidiäre Schutzstatus rechtskräftig zuerkannt, unabhängig vom Antragsdatum.

Zur Frage 14:

Das gemeinsame Konzept der Länder und des Bundesministeriums für Inneres zur fle­xiblen Steuerung bei der Aufnahme und Betreuung von Asylwerbern sieht ein System vor, wonach grundsätzlich ab Antragstellung eine gleichmäßige Verteilung der zu ver­sorgenden Personen gewährleistet ist. Wir haben bereits über dieses Thema gespro­chen, es ist heute auch im Detail verhandelt worden, damit wir eben aufgrund dieses Automatismus zu einer fairen Quotenregelung kommen, die auch eingehalten werden soll und somit auch eine langfristige Entlastung der Standorte sicherstellt.

Zur Frage 15:

Von Jänner bis April 2015 haben sich insgesamt 2 228 Personen dem Verfahren ent­zogen. Davon tauchten 2 037 Personen während des Zulassungsverfahrens, 125 Per­sonen während des inhaltlichen Verfahrens und 86 Personen während des Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht unter.

Zu den Fragen 16 und 17:

Entsprechende Statistiken liegen nicht vor.

Zur Frage 18:

Im Jahr 2013 wurden durch das damalige Bundesamt insgesamt 488 Aberkennungs­verfahren eingeleitet. Davon wurden 381 in erster oder zweiter Instanz rechtskräftig.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 147

Zur Frage 19:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Dann wissen wir es eh schon!)

Zur Frage 20:

Zum Stichtag 21. Mai 2015 sind 1 820 Personen in der Bundesbetreuungsstelle Ost in Traiskirchen und 170 in der Bundesbetreuungsstelle West in Thalham einquartiert.

Zur Frage 21:

Von derzeit insgesamt 2 635 grundversorgten unbegleiteten minderjährigen Fremden sind 2 338 Asylverfahren beim BFA beziehungsweise beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.

Zur Frage 22:

Zum Stichtag 21. Mai 2015 sind in der Bundesbetreuungsstelle Ost in Traiskirchen, in Reichenau an der Rax, in der Steiermark, in Steinhaus am Semmering, in der Magde­burg-Kaserne in Klosterneuburg sowie in Quartieren der Bundesländer unbegleitete min­derjährige Fremde untergebracht.

Zu den Fragen 23 bis 25:

Im Jahr 2014 wurden 5 993 Konsultationsverfahren bezüglich Überstellungen aus Ös­terreich nach Dublin-Out-Verfahren geführt, und es wurden 1 327 Überstellungen aus Österreich nach „Dublin-Out-Verfahren“ durchgeführt. Im Jahr 2014 wurden 2 355 Kon­sultationsverfahren bezüglich Überstellungen nach Österreich nach „Dublin-In-Verfah­ren“ geführt. Es wurden 790 Überstellungen nach Österreich durchgeführt. Aufgrund möglicher Nacherfassungen und Datenbereinigung sind die Zahlen jedoch noch als vor­läufig zu betrachten.

Zur Frage 26:

Keine Dublin-Überstellungen erfolgen derzeit nach Griechenland.

Zur Frage 27:

Absolute Priorität muss der vollständigen Umsetzung der Rechtsakte des europäischen Asylsystems im Hinblick auf die Standards bei der Unterbringung und Führung von Asylverfahren eingeräumt werden. Nur dadurch kann sichergestellt werden, dass Asyl­werber europaweit gleichbehandelt werden und Anreize zur Sekundärmigration redu­ziert werden.

Darüber hinaus ist das Dublin-System weiterhin einer der Eckpfeiler des europäischen Asylsystems, und es muss zu einer weiteren Effizienzsteigerung kommen. Dies kann dadurch erreicht werden, dass alle Mitgliedstaaten bei neu ankommenden irregulären Migranten lückenlos die Fingerabdrücke abnehmen, um die Identifizierung bei einer Weiterreise zu erleichtern, so wie es auch in der Eurodac-Verordnung vorgesehen ist. Darüber hinaus sind nationale Maßnahmen zu setzen.

Zur Frage 28:

Die Exekutivbediensteten bedienen sich des Instrumentes der sogenannten Ausgleichs­maßnahmen, kurz AGM. Die Grundsatzaufgabe der AGM-Kräfte ist die Sicherstellung der polizeilichen Kontrollen in Grenzregionen und an den Hauptdurchzugsstraßen. Der Personalstand beläuft sich derzeit auf mehr als 1 300 Exekutivbedienstete in den Bun­desländern im Verfügungsbereich der Landespolizeidirektionen. Zusätzlich ist das ope­rative Zentrum beim BMI eingerichtet, welches mit rund 65 Bediensteten bei Schwer­punktaktionen unterstützt. Im Jahr 2014 wurden durch die speziell ausgebildete Orga-


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nisationseinheit rund 155 Schlepper festgenommen sowie 1 364 Geschleppte bezie­hungsweise rechtswidrig Aufhältige aufgegriffen.

Zur Frage 29:

Gemeinsame Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration werden regelmäßig im Zuge von Expertengesprächen und hochrangigen Terminen zwischen Österreich und Italien besprochen. Als Beispiel können die bi- und trilateralen Streifen von Deutsch­land, Österreich und Italien auf der Straße und im Zug angeführt werden. Aufgrund des derzeitigen Migrationsdruckes wurden zusätzlich auch gemeinsame Streifen mit Italien zwischen Udine und Villach eingerichtet.

Zur Frage 30:

Diese Kooperation findet auf mehreren Ebenen statt. Erstens innerhalb der Europäi­schen Union und der Nachbarstaaten. Dies spiegelt sich in den Ministertreffen wie dem kürzlich stattgefundenen Besuch des französischen Innenministers in Wien oder in den Gesprächen auf Expertenebene mit italienischen Vertretern zum Thema Asyl und Mi­gration.

Zweitens erfolgt eine intensive Kooperation mit Transitstaaten, insbesondere den West­balkanstaaten. Aber der größte Schwerpunkt liegt in der Kooperation mit den Drittstaa­ten. Zur diesjährigen Forum-Salzburg-Ministerkonferenz in Österreich wurden noch die Westbalkanstaaten eingeladen, um gemeinsam die bestehende Problematik zu erör­tern und die Kooperation zu festigen. Ebenso nahmen Europol, Frontex, UNHCR und EASO an der Konferenz teil.

Drittens arbeitet das Innenressort unter anderem über die österreichischen Verbin­dungsbeamten in den Drittländern oder Herkunftsstaaten eng mit den Behörden vor Ort zusammen. Die Polizeiattachés nehmen zweifelsohne eine Schlüsselfunktion ein bei der direkten Übermittlung von Informationen über illegale Migration und die aktuelle Si­tuation vor Ort an die österreichischen Behörden.

Zur Frage 31:

Ein effizientes Asylsystem kann nur dann funktionieren, wenn zwischen echten Kriegs­flüchtlingen und Personen, die nur aus wirtschaftlichen Gründen ihre Heimat verlassen haben, klar differenziert wird, so, wie wir es auch im Gesetz tun. Hierzu sind im Rah­men des Fremdenrechtsänderungsgesetzes verschiedene Maßnahmen vorgesehen, wie die Führung von beschleunigten Verfahren bei Personen aus sicheren Herkunfts­staaten oder die Einschränkung von Grundversorgungsleistungen im Falle von offen­sichtlich unbegründeten Asylanträgen.

Um die illegale Einwanderung von Wirtschaftsflüchtlingen europaweit einzudämmen, sollen Wirtschaftsflüchtlinge bereits in Drittstaaten identifiziert und von schutzbedürfti­gen Flüchtlingen unterschieden werden. Das ist Ziel der österreichischen „Save Lives“-Initiative, nämlich die Erstprüfung der Schutzbedürftigkeit durch UNHCR direkt in den Herkunfts- beziehungsweise Transitstaaten. Dadurch kann schutzbedürftigen Flüchtlin­gen ein sicherer Weg in die EU angeboten werden und gleichzeitig illegale Migration effektiver bekämpft werden.

Wir müssen das Geschäftsmodell der Schlepper zerstören, die Menschen absichtlich in Seenot bringen. Daher sieht unser Vorschlag vor, in Seenot Gerettete zuerst in UNHC-Anlaufstellen zu bringen, wo eine Erstprüfung und Auswahl durch UNHCR erfolgt, und danach eben mit einem fixen Schlüssel auf ganz Europa zu verteilen. Mittel- und lang­fristig ist aber die nachhaltige Bekämpfung der Fluchtursachen durch enge Kooperation aller Politikbereiche, angefangen bei Entwicklungszusammenarbeit über Handel bis hin zur Außen- und Innenpolitik, notwendig.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 149

Zur Frage 32:

Vonseiten des BMI wurde angeordnet, bei ankommenden Flügen eine möglichst zeit­nahe und lückenlose Vorabüberprüfung von Passagieren aus Risikodestinationen vor­zunehmen sowie weiters im Rahmen der Durchführung der eigentlichen Grenzkontrolle besonderes Augenmerk auf Passagiere zu richten, die bestimmten Risikoindikatoren entsprechen.

Kontrollen im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen sind im Hinblick auf die derzeitige, laufend neu bewertete Situation zielführender als die stationären und von den Schlep­pern berechenbaren Grenzkontrollen. Kontrolliert wird an jenen Orten und Stellen Ös­terreichs, wo anhand unserer polizeilichen Analyseergebnisse verstärkt mit Aufgriffen zu rechnen ist. Dadurch wird maximale Flexibilität gewährleistet. Ergänzend dazu wer­den basierend auf entsprechenden Analysen zielgerichtet verstärkte Kontrollen in den grenznahen Bereichen, einschließlich entlang der grünen Grenze, durchgeführt.

Zur Frage 33:

Das Bundesministerium für Inneres hat betreffend die Bundesbetreuungsstelle Salz­burg einen Mietvertrag mit einem Privaten direkt abgeschlossen.

Zur Frage 34:

Die Bundesbetreuungsstelle Salzburg befindet sich im Bezirk Salzburg-Stadt.

Zur Frage 35:

Zum Stichtag 21. Mai 2015 sind 34 Personen im Turnsaal der Landespolizeidirektion Salzburg, 38 im Turnsaal der Landespolizeidirektion Burgenland und 34 Personen im Turnsaal der Landespolizeidirektion Oberösterreich untergebracht.

Zur Frage 36:

Zum Stichtag 21. Mai 2015 sind 18 Personen in Zelten auf dem Gelände der Bundes­betreuungsstelle West in Thalham, 61 Personen in Zelten auf dem Gelände der Lan­despolizeidirektion Oberösterreich und 50 Personen in Zelten auf dem Gelände der Lan­despolizeidirektion Salzburg untergebracht.

Zur Frage 37:

Derzeit sind keine weiteren Standorte für Zelte geplant; ich sage gleich dazu: abhängig natürlich auch von den nächsten Tagen. Ich baue sie lieber ab, als dass ich neue hin­zubaue.

Zur Frage 38:

Das Bundesministerium für Inneres ist bestrebt, die getroffenen Vereinbarungen unter Berücksichtigung der derzeitigen Ausnahmesituation einzuhalten.

Zur Frage 39:

Zum Vollzug der Schubhaft wurden in Vordernberg seit der Eröffnung bis zum Ap­ril 2015 rund 410 Personen angehalten. Aufgrund des derzeitigen Migrationsdruckes und der vorgegebenen Zweckwidmung des Anhaltezentrums Vordernberg werden dort vorhandene Ressourcen derzeit auch für die Asyl-Erstbefragung und für die erken­nungsdienstliche Behandlung genutzt.

Zur Frage 40:

Seitens des Bundesministeriums für Inneres wurden keine Verträge mit NGOs über die Betreuung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden in den Bundesbetreuungseinrich­tungen abgeschlossen. Die Betreuung wird in den Bundesbetreuungseinrichtungen aus­schließlich durch einen privaten Betreiber sichergestellt.


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Zur Frage 41:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Inneren.

Zur Frage 42:

Die Umsetzung der Transparenzdatenbank fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Inneren, sondern in den Finanzbereich.

Zur Frage 43:

Im Jahr 2014 fielen im Bundesministerium für Inneres 800 156,88 € an Kosten für die Rechtsberatung an.

Zur Frage 44:

Die Gesamtkosten für das Jahr 2014 liegen aufgrund der laufenden Abrechnungen noch nicht vor.

Das sind die Detailfragen, die ich hoffentlich zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet habe. Ich darf mich vor allem bei unseren Expertinnen und Experten des Hauses sowie auch des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl herzlich bedanken für die rasche Vor­bereitung der Beantwortung dieser Fragen: Danke an die Experten! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.42


Präsidentin Doris Bures: Wir gehen nun in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zukommt.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kunasek. – Bitte.

 


15.42.52

Abgeordneter Mario Kunasek (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Damen und Herren! Ich kann die Fest­stellung oder Frage der Frau Bundesminister am Schluss, ob das zufriedenstellend ge­wesen ist, was hier an Beantwortung gekommen ist (Abg. Fekter: Ja!), ganz klar ver­neinen, denn außer „Systemumstellung“, „Können wir nicht beantworten“, „Verwaltungs­aufwand zu hoch“ war da sehr wenig zu hören. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Asylpolitik/Flüchtlingspolitik beschäftigt ja nicht nur uns, sondern beschäftigt Europa, beschäftigt in Wirklichkeit (Abg. Rädler: Die Steiermark!) die ganze Welt. Vieles ist heute schon angesprochen worden, wo wir auch beängstigende Entwicklungen erleben müssen, wo wir von einem Massenansturm nach Europa, aber natürlich auch nach Österreich reden müssen.

Wenn wir wissen, dass im Jahr 2014 626 000 Asylanträge gestellt worden sind, dass ein Vergleich mit 2013 europaweit ein Plus von 44 Prozent ergibt und dass wir in Ös­terreich damit rechnen, dass wir im Jahr 2015 bis zu 50 000 Asylanträge haben wer­den, dann sage ich, Herr Kollege Amon, es ist nicht peinlich, darüber zu sprechen – wie Sie hier hereingeschrien haben –, sondern es ist notwendig, dass wir uns hier seriös den Problemen stellen (Beifall bei der FPÖ) und dass wir Abgeordnete dieses Problem auch entsprechend ernst nehmen. Aber diese Art der Abgehobenheit hat in der ÖVP, ganz besonders in der Steiermark, ja Tradition! – Dazu vielleicht noch später.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben erst vor wenigen Wochen hier auch zu diesem Thema gesprochen, und ich habe es damals schon angesprochen, dass wir da auch ein globales Problem haben. Wenn wir heute wissen, dass wir im Jahr 2050 – und so rechnet uns das auch die UNO vor – rund zwei Milliarden junge


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Afrikaner auf dem afrikanischen Kontinent haben werden und zirka 690 Millionen über­alterte Europäer, dann wird uns dieses Problem hier noch länger beschäftigen. Frau Bundesminister, da würde ich mir wünschen, dass man in der Europäischen Union wirklich auch nachhaltige Maßnahmen trifft, weil sich, wie gesagt, dieses Problem wahr­scheinlich nicht in den nächsten Tagen, in den nächsten Wochen lösen wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Bundesminister! Es ist aber auch au­genscheinlich, dass die Europäische Union nicht in der Lage ist, ihre Grenzen entsprechend zu sichern. Ich sage das auch ganz offen: Dann verwundert es mich, dass wir uns hier im österreichischen Parlament nicht dazu durchringen können, wenn es die Europäische Union nicht schafft, ihre Grenzen zu sichern, dass wir es in Ös­terreich tun sollten! (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn heute Anträge in die Richtung, temporäre Grenzkontrollen einzuführen, gestellt worden sind – so wie es ja auch die Landeshauptmänner fordern –, dann kann ich nur sagen (Abg. Strache: Häupl lehnt es ab!), es verwundert mich, wie ignorant wir als Volksvertreter, die ja auch in den Bundesländern gewählt werden, hier vorgehen. Mei­ne sehr geehrten Damen und Herren, da wäre es notwendig, auch einmal ein entspre­chendes Umdenken sicherzustellen!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde heute von unserem Klubobmann Heinz-Christian Strache angesprochen: Es geht ganz klar darum, Schutz und Hilfe je­nen zu gewähren, die als Flüchtlinge, als Konventionsflüchtlinge in ihren Heimatlän­dern verfolgt werden. Und es geht auch darum – das hat die Frau Bundesminister heu­te ja richtig gesagt –, in raschen Verfahren festzustellen, wer diesen Asylstatus nicht bekommen soll, weil er eben als Wirtschaftsflüchtling nach Europa, nach Österreich kommt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, da kann man sich den Zahlen und Fakten nicht entziehen: Im Jahr 2013 waren es 80 Prozent der Asylwerber, die negativ be­schieden worden sind, die von ordentlichen Gerichten abgewiesen worden sind! Im Jahr 2014 waren es etwas mehr als 70 Prozent, die hier nicht als Flüchtlinge anerkannt werden, sondern die als Wirtschaftsflüchtlinge für ein besseres Leben nach Europa und nach Österreich kommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier sage ich ganz klar und offen: Da haben wir auch eine Verantwortung für unsere eigene Bevöl­kerung zu leben! (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, wir haben Rekordarbeitslosigkeit in Österreich. Schauen wir in die Steiermark, wo wir 156 000 Steirer haben, die armutsgefährdet sind, wo wir heute Situationen haben, dass Menschen nicht mehr wissen, mit welchem Einkommen sie ein Auskommen für sich und für ihre Familien sicherstellen sollen. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Da wäre es fahrlässig – ganz besonders an den Block der Grünen gerichtet –, hier noch weiter aufzumachen und zu sagen: Tor und Tür auf, jeder ist herzlich willkommen! (Neuerli­che Zwischenrufe bei den Grünen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Sozialdemokratie! Ihre Forderung nach der Öffnung des Arbeitsmarktes für Asylwerber ist genauso fahrlässig! Da halten wir uns ganz klar an das Motto: Zuerst einmal die eigenen Leute und dann jene, die zu uns kommen! (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Bundesminister! Ja, wir haben auch ein Sicherheitsproblem, wenn wir über Asylwerber und Flüchtlingspolitik reden. Ich habe es hier schon mehrmals angesprochen: Wir können uns nicht den Fakten und Zahlen entziehen, die uns die Frau Bundesminister in parlamentarischen Anfragen liefert. Wenn wir heute wissen, dass wir in eineinhalb Jahren rund 200 Polizeieinsätze in Asylheimen in der Steiermark gehabt haben, dass dort auch 20 Festnahmen passiert sind, dann sage ich: Ja, das sind Themen, die wir ernst nehmen sollen!


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Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn diese Zahlen und Fakten hier auf dem Tisch liegen und auch die Menschen das spüren, nämlich die Betroffenen, die dort in den Gemeinden vor Ort leben, dann können wir als Volks­vertreter uns hier nicht drüberstellen und sagen: Nein, das stimmt doch alles gar nicht, das ist alles von der FPÖ irgendwie herbeiskizziert. – Nein, das sind Auswüchse der verfehlten Asyl- und Zuwanderungspolitik von Rot und Schwarz, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich habe in den letzten Tagen, auch heute wieder aus den „Vorarlberger Nachrichten“, aber auch aus anderen Tageszeitungen und Magazinen, besorgniserregende Informa­tionen und Nachrichten darüber erhalten – jetzt auch an Herrn Bundesminister Klug ge­richtet –, dass Kämpfer des IS auch als Flüchtlinge getarnt nach Europa einsickern. Ich sage das hier auch ganz offen, weil wir seit Monaten davor warnen, Sicherheitsberei­che des Bundesheeres wie Kasernen, wo im Moment noch militärischer Dienstbetrieb sichergestellt wird, oder Sicherheitsbereiche von Landespolizeikommanden zu öffnen, wo selbst die Beamten vor Ort sagen: Bitte schön, es kann doch nicht sein, dass wir hier zwar einen Österreicher abweisen – also wenn ich heute dort hineinwill, komme ich nicht hinein, ohne dass ich dort jemanden anrufe, der mich dann am Tor abholt und mich begleitet, um diesen Sicherheitsbereich zu betreten –, aber für Asylwerber ma­chen wir diese Sicherheitsbereiche auf!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist mehr als nur fahrlässig! Da stehen wir auch auf der Seite der Exekutivbeamten und auf der Seite des Bundesheeres. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, Asyl und Asylwesen kosten auch sehr viel Geld; ich glaube, da sind wir uns einig. Auch hier wieder eine Zahl, nämlich eine Zahl aus der Steiermark: Wir haben 27 Millionen € im Jahr 2014 aufgewendet, um oft­mals (Abg. Schönegger: Wo bleibt der Lösungsvorschlag?) – Abgeordneter Schöneg­ger, du weißt es als Steirer ganz genau! – auch diese Asylindustrie entsprechend zu fi­nanzieren. (Zwischenrufe bei ÖVP und Grünen.)

Da sage ich ganz bewusst wieder hier zur linken Seite, nämlich in Richtung SPÖ: Mir ist schon bewusst, dass es seitens der Sozialdemokratie wenig Interesse daran gibt, diesen Asylmissbrauch, diese Asylindustrie abzustellen, Kollege Ehmann, weil natür­lich auch sehr viele Vereine, die der Partei durchaus nahestehen – der Vizepräsident von Jugend am Werk Steiermark sitzt ja da oben –, gutes Geld damit verdienen. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, hier kann es nur einen Weg geben (Zwi­schenrufe bei der SPÖ): Weg von der privaten Unterbringung, hin zu einer hoheitlichen Aufgabe, damit sich diese Asylindustrie endlich einmal aufhört! (Beifall bei der FPÖ.)

Nur einen Satz noch dazu, Frau Innenminister, weil Sie es nicht beantwortet haben: Wie geht es jetzt in Vordernberg weiter? – Mich als Steirer und auch sehr viele andere Steirer würde das interessieren. (Bundesministerin Mikl-Leitner: Sie brauchen nur das Gesetz zu beschließen!) Vor einigen Wochen haben Sie hier bei der Fragestunde im Parlament gesagt: Ja, mit 1. Juli, mit Inkrafttreten des neuen Fremdenrechtspakets, wird sich auch wieder der Stand an Schubhäftlingen dort erhöhen.

Im Moment ist, glaube ich, noch einer dort untergebracht (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Mikl-Leitner), wenn überhaupt noch jemand dort ist. Wir geben 500 000 € im Monat für einen Schubhäftling aus, und dann erfahren wir über die Me­dien, Frau Innenminister, dass das dort jetzt quasi geplant ist als Erstaufnahmezen­trum, Unterbringung für Asylwerber, was auch immer – das geht auch aus Ihrer heuti­gen Anfragebeantwortung leider nicht hervor, vielleicht haben Sie die Möglichkeit, das noch nachzuholen (Bundesministerin Mikl-Leitner: Herr Abgeordneter, hören Sie mir zu!) –, was auch entsprechend für Verunsicherung sorgt.


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Wenn wir sagen, ja, das ist Asylchaos, Frau Bundesminister, dann ist es auch deshalb Asylchaos, weil Sie nicht mit offenen Karten spielen, weil Sie die Menschen nicht in­formieren, weil Sie die Menschen auch nicht mitnehmen! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf, was das Mitnehmen von Menschen betrifft, nur sagen: Es hat sich wieder ein­mal bewahrheitet, so wie in Spital am Semmering, wo man in einer Nacht-und-Nebel-Aktion bis zu 300 Asylwerber einquartiert hat. Auch jetzt wieder in Fehring, Herr Bun­desminister, haben der Herr Bürgermeister der Gemeinde und die Gemeinderäte aus der Zeitung erfahren müssen, dass geplant ist, auch dort Asylwerber unterzubringen.

So, meine sehr geehrten Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, werden wir das nicht in den Griff bekommen. Hier fordern wir Mitsprache und auch Einbindung der Bevölke­rung, um eben das zu vermeiden, was Sie immer wieder kritisieren: dass es zu einer aufgeheizten Stimmung kommt. Hauptverantwortlich ist Ihre Vorgangsweise in diesen Bereichen! (Beifall bei der FPÖ.)

Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend: Hilfe, wer Hilfe braucht! Hilfe auf Zeit, das ist überhaupt keine Frage und ein Menschenrecht. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.) Aber ein klares Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, zu ei­ner Massenzuwanderung (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen), zu Wirtschafts­flüchtlingen, die oftmals auch in unseren Sozialsystemen landen! Und ganz besonders ein klares Nein, wenn es darum geht, Menschen auch bei uns hier unterzubringen, die ihr Gastrecht verwirken, weil sie kriminell werden! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Schön­egger: Biedermann und die Brandstifter!)

15.53


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich nur auf Folgendes hinweisen. Ich weiß, es ist heutzutage technisch sehr einfach, Bild- und Tonaufnahmen zu machen. Aller­dings haben wir in der Hausordnung in Z. 58 klar festgelegt, dass Bild- und Tonauf­nahmen im Sitzungssaal der Genehmigung bedürfen und ansonsten unzulässig sind. Ich mache Sie darauf aufmerksam und ersuche eben, nachdem dieser Hinweis gekom­men ist, sich auch an diese gemeinsame Regel zu halten.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pendl. Herr Abgeordneter, ich er­teile Ihnen das Wort.

 


15.54.28

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Galerie und vor den Fernsehern! Trotz Landtagswahlen, auch in der Steiermark, werden wir versuchen, die Sache wieder so zu diskutieren, wie es, glaube ich, dem Ernst ganz einfach entspricht. Ich würde dich daher bitten, Kollege Kunasek: Ersparen wir es uns gemeinsam, dass wir gegen irgendjemanden namentlich hier irgendwie untergriffig werden! Das haben wir nicht notwendig. Noch dazu halte ich dich für einen Fachpolitiker, du kannst ja auch anders, trotz Landtagswahl. Das haben wir alle miteinander nicht notwendig. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich eingangs eine Feststellung machen: Die Fehler der europäischen und internationalen Außen- und Wirtschaftspoli­tik kann nicht die Sicherheitspolitik von Österreich allein reparieren! Das wird uns nicht gelingen, da können wir uns bemühen, soviel wir wollen.

Ich glaube, wir haben hier ein vielschichtiges Problem. Ich sage auch ganz offen – und viele kennen mich auch so –, Herr Klubobmann, in Wirklichkeit ist das stärkste Signal, das wir gerade aussenden, der Prozentsatz derjenigen, die nicht den Asylstatus erhal­ten, weil sich das auch herumspricht. Nur – und davor warne ich; wir alle sind auf die


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österreichische Bundesverfassung und auf unsere Gesetze angelobt –: Rechtsstaatlich müssen wir die Verfahren schon abführen!

Wir haben heute auch schon darüber diskutiert – und ich glaube, wir sind sehr stolz da­rauf –, dass wir jetzt kürzere Verfahrenszeiten haben, wenn ich zehn Jahre zurück­denke. Wir liegen in der ersten Instanz überall bei vier, fünf Monaten, in der Berufungs­instanz unter zehn Monaten und beim Bundesverwaltungsgericht bei, glaube ich, vier­zehn Monaten. Das sind Zeiten, mit denen wir Weltmeister sind, und ganz Europa spricht darüber, was die Österreicher hier geleistet haben. Das liegt an den Novellen, die wir in den letzten Jahren gemacht haben, das ist überhaupt keine Frage.

Ich ersuche nur eindringlich darum, dass wir gemeinsam handeln, denn mit dem The­ma Ängste zu schüren – wir wissen ja alle, wie das geht. Es soll mir niemand böse sein, aber, Kollege Kunasek, Antwort hast du hier keine einzige gegeben. Nicht einen einzigen Vorschlag, wie wir es machen können! (Zwischenruf des Abg. Kunasek.) Ich sage es nur.

Das heißt, ich kann immer alles in Grund und Boden argumentieren und diskutieren. Aber ich glaube, wir sollten an diese Frage doch auch europäisch und international, nicht nur national herangehen. Ich glaube, in der Situation, in der wir jetzt sind – und das kann man alles parallel machen –, sollten wir einerseits schauen, wie wir – ich habe es heute schon bei einem anderen Tagesordnungspunkt gehabt, und ich bin mir sicher, dass wir uns da alle einig sind – zu einer solidarischen Lastenverteilung inner­halb von Österreich kommen. Ich habe mich heute schon bei jenen Bürgermeistern und Kommunen, bei jenen Landespolitikern bedankt, die wenigstens substanziell und solidarisch mit uns gemeinsam versuchen, das zu lösen, und ich habe dazu eingela­den, dass es die anderen ihnen nachmachen.

Denn eines wollen wir ja nicht: Wir wollen nicht, dass nach Jahrzehnten wieder die Traiskirchnerinnen und Traiskirchner überbleiben, denn Traiskirchen gehört entlastet! Wir haben dort zweitausend untergebracht, davon tausend unbegleitete Minderjährige. Auch wenn ich mich jetzt wiederholt habe: Da brauchen wir eine Lösung!

Aber gleichzeitig sage ich dazu: Wir sollten versuchen, so kleine Einheiten wie möglich zu machen. Ich halte da nichts von großen Sachen, damit braucht mir keiner zu kom­men, wurscht, ob es im militärischen oder im zivilen Bereich ist. Gescheit sind bei den Unterbringungen immer kleine Einheiten. Bei 2 200 Gemeinden Österreichs sind unge­fähr tausend Leute, die man unterbringen muss, nicht wirklich ein Problem – wenn man sich nicht gegenseitig das Leben schwer macht, wenn man nicht da oder dort dagegen schürt, das ist halt so. Aber ich glaube, wir sollten uns gemeinsam bemühen, dieses Problem auch so anzugehen.

Ich sage, auch europäisch sollte man sehr schnell und sehr rasch – und natürlich auch international – schauen, dass wir gewisse Krisenherde stabilisieren. Solange wir in ge­wissen Regionen totale Instabilität haben, soll mir irgendjemand sagen, wie es ohne eine staatliche Struktur gehen soll, dass man die Leute aus diesen Ländern dazu bringt, dass sie einerseits daheimbleiben und dass andererseits nicht genau über diese Länder versucht wird auszureisen. Wir können es uns also nicht so einfach machen, dass wir glauben, wir lösen das im österreichischen Nationalrat. Wir können einen Bei­trag auf europäischer Ebene und natürlich auch bei der internationalen Staatengemein­schaft leisten.

Schwenk, denn ein bisschen muss ich hie und da auch etwas sagen – aber ich lade al­le Fraktionen ein, wenn wir im Hauptausschuss Beschlüsse zu fassen haben, wo das österreichische Bundesheer aus Sicherheitsgründen eingesetzt werden muss, wo es auch innerstaatlich von enormer Bedeutung ist, solche Beschlüsse zu fassen, dass dann auch alle zustimmen! Denn wenn wir fordern, dass wir in allen Ländern Stabilität


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haben, dann müssen wir auch einen Beitrag leisten, dann können wir uns da nicht ab­sentieren. Ich möchte es nur gesagt haben. Ein bisschen muss ich auch so etwas sa­gen, weil sonst die Diskussion (Abg. Fekter: Otto, wir sind auf deiner Seite!) vielleicht in eine falsche Richtung geht.

Lassen Sie mich abschließend etwas sagen, was mir persönlich sehr wichtig ist, ich habe es immer gesagt und ich wiederhole mich: Der, der Asyl braucht, soll es kriegen! Punkt. Österreich ist immer dazu gestanden, und wir haben da seit 1956 Großes ge­leistet; ich erspare mir das jetzt alles aus Zeitgründen.

Ich glaube ganz einfach, wir müssen offensiv und positiv auf dieses Thema zugehen, denn wir reden hier schon von Menschen, wir reden nicht von einer toten Materie. Es ist teilweise nicht einzusehen, dass man solche Themen unnötig so aufziegelt – ich sage das jetzt sehr salopp – und den Leuten Angst macht, denn ich glaube, dass wir historisch belegbar Hervorragendes geleistet haben, und wir sollen uns auch nicht da­von abbringen lassen. Da ist es jetzt egal, ob es Thalham betrifft oder mich in Trais­kirchen. Rechtsstaatliche Verfahren sind für mich als überzeugten Demokraten und Parlamentarier von enormer Bedeutung. Und ich bin stolz, dass unsere Behörden und unsere Polizistinnen und Polizisten – du (in Richtung des Abg. Hagen) musst das ja wissen, lieber Freund – hervorragende Arbeit leisten.

Abschließend möchte ich den österreichischen Exekutivbeamtinnen und Exekutivbe­amten persönlich und namens meiner Fraktion für diesen schweren Dienst sehr herz­lich danken. Herr Bundesminister, ich möchte bei diesem Dank auch die Soldatinnen und Soldaten einschließen, die nicht nur im Inland, sondern vor allem auch im Ausland für die Sicherheit Österreichs immer wieder ihre Frau und ihren Mann stellen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Darabos: Das musste gesagt werden!)

16.01


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.

 


16.01.57

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! 140 000 Flüchtlinge verließen Österreich ab 1938 in andere europäische Staaten – 140 000 werden geschätzt. (Abg. Neubauer: Da hätten wir 1934 auch neh­men können!) Und zwischen 1939 und 1945 hatten wir in Europa geschätzte 25 bis 30 Millionen sogenannte Displaced Persons, Menschen, die durch Vertreibung, Krieg und Hass entwurzelt worden sind. Das ist die historische Verantwortung, die Österreich und Europa im Zusammenhang mit dieser Debatte haben, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

Es ist großartig, was Österreicherinnen und Österreicher auch in dem Zusammenhang seit 1945 im Hinblick auf die Aufnahme von Menschen, die aus ähnlichen oder anderen Gründen ihre jeweilige Heimat verlassen mussten, geleistet haben. Es ist ganz großar­tig, was Österreich, was Österreicherinnen und Österreicher hier geleistet haben! Da brauchen wir uns nicht unser Licht unter den Scheffel stellen zu lassen. Großartig, was Österreicherinnen und Österreicher seit 1945 da geleistet haben! (Beifall bei der ÖVP.)

Für diese Debatte, Herr Klubobmann Strache, bin ich Ihnen eigentlich dankbar, auch wenn ich mich zuerst geärgert habe, weil sie nämlich aus meiner Sicht schön sichtbar gemacht hat, was der große Unterschied in der Politik ist. (Abg. Höbart: Luftblasen und Fakten!) Hier haben wir eine Innenministerin und eine Bundesregierung, die trotz aller Probleme, die wir hier sehen und erkennen und die uns unglaublich herausfor­dern, die diese Bundesministerin und diese Regierung unglaublich herausfordern, al-


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les tun, ich möchte sagen, Tag und Nacht im Einsatz sind, um das Problem zu lösen und mit ihm umzugehen. Und dann haben wir Ihre Rede gehört, Herr Kollege Strache, mit keinem einzigen Lösungsansatz und gespickt mit Widersprüchen. (Abg. Kitzmül­ler: Da hätten Sie halt zuhören müssen! – Abg. Darmann: Zuhören!) Es ist eindeutig sichtbar geworden, hier sitzen die Problemlöser und da sitzen die Problemmacher. Das ist der Unterschied, Herr Klubobmann! (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der FPÖ: Das müssen Sie so sagen! – Abg. Strache: Ihnen laufen die letzten Wähler davon!)

Ich weiß, Sie ertragen das jetzt schwer und wollen nicht zuhören. Aber ich möchte es Ihnen trotzdem in aller Ruhe sagen, Herr Klubobmann: Sie haben sich in Ihrer Rede permanent widersprochen. Das Interessante ist ja, wenn Sie auf der einen Seite Dublin verteidigen und sagen, Dublin muss gelten, das Rechtssystem von Dublin muss gelten (Abg. Darmann: Das gilt ja, aber es wird ja nicht angewendet!), und zwei Sätze später sagen Sie, Sie wollen, dass dieses Problem ausschließlich nationalstaatlich gelöst werden muss. Österreich soll das Problem selber lösen. (Abg. Darmann: Feh­lende Logik! Das ist nicht ertragbar bei Ihnen! – Abg. Strache: Das ist ja Dublin! Jetzt haben Sie gezeigt, was Sie für ein Blitzgneißer sind! Sie haben einen wunderbaren Selbstfaller hingelegt!) Ja also: Wollen Sie jetzt Europa oder wollen Sie eine national­staatliche Lösung? (Beifall bei der ÖVP. – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Herr Strache, ich verstehe diese unglaubliche Aufregung, die Ihnen innewohnt, weil Sie fast ertappt worden sind bei dem, was Sie hier gesagt haben. (Ruf bei der FPÖ: Sie haben ja keine Ahnung!) Aber ich sage Ihnen, die Problematik, die wir rund um Europa erfahren, ist nicht nationalstaatlich zu lösen. Sie ist nur auf der europäischen Ebene zu lösen. Und diese Bundesministerin, meine Damen und Herren, tut alles, um das Pro­blem auf der europäischen Ebene einer Lösung zuzuführen. (Beifall bei der ÖVP. – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Sie kommen da mit Vorschlägen – ich habe Ihnen sehr genau zugehört, Herr Klubob­mann – und sagen: Es ist eigentlich unglaublich, dass man darüber nachdenkt, dass Asylwerber einen Zugang zum Arbeitsmarkt haben sollen! (Abg. Kitzmüller: Aber Sie tun ja nichts weiter!) Ja, bitte, kennen Sie die Rechtslage nicht? Sie haben keinen Zu­gang zum Arbeitsmarkt! (Abg. Strache: Aber Sie wollen es ja! Sie fordern den Zugang zum Arbeitsmarkt!) Das Gegenteil ist der Fall! Herr Strache, seien Sie doch nicht so aufgeregt! Herr Strache, das Gegenteil ist der Fall! Diese Bundesregierung hat mehr­fach betont, dass es den Zugang zum Arbeitsmarkt nur mit einem entschiedenen Asyl­status geben kann, aber doch nicht im laufenden Verfahren! Das ist undenkbar, Herr Kollege Strache, und das entspricht auch nicht der Rechtslage. (Abg. Strache: O ja, das fordern Ihre Minister! Sie sollten Ihren Ministern einmal zuhören!)

Ich merke, wie aufgeregt Sie reagieren, Herr Kollege Strache. (Abg. Strache: Sie re­den sich gerade in einen Wirbel hinein!) Sie glauben, wenn Sie da so hereinplärren, wird es besser. Wenn das Argument schwach wird, dann muss man die Lautstärke er­höhen. So ist es! (Beifall bei der ÖVP.)

Die Frau Bundesministerin und wir alle haben immer ganz eindeutig gesagt: Es kommt nicht in Frage, dass es einen Zugang zum Arbeitsmarkt gibt, wenn es nicht einen or­dentlichen Asylstatus gibt. (Abg. Strache: Der Herr Kurz und der Herr Hundstorfer ha­ben das gefordert! Das ist Ihnen unangenehm, dass das Ihr Außenminister Kurz for­dert!) Das hätte ja einen Nachzieheffekt, der so nicht gewollt sein kann. Nehmen Sie das einfach zur Kenntnis, und löschen Sie nicht Brände, die Sie selber gelegt haben, Herr Kollege Strache! (Beifall bei der ÖVP.)

Da ich leider nicht so viel Zeit habe, möchte ich Ihnen noch zwei Dinge sagen. Erstens: Ich würde Ihnen eigentlich empfehlen, nicht mehr mit dem Kreuz, einem christlichen Symbol, durch die Gegend zu rennen. (Abg. Strache: Sie nehmen den Halbmond! Nehmen Sie den Halbmond!) Was Sie hier machen, ist dem christlichen Zugang wirk-


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lich nicht zuträglich. Ersparen Sie sich das in Hinkunft! Das ist nur ein Rat, den ich Ih­nen geben möchte. (Beifall bei der ÖVP.)

Und ein Letztes, das ich noch ansprechen möchte, ist, dass ich sehr wohl glaube, dass, wenn Länder und Gemeinden in dieser Frage, die so schwierig zu lösen ist, nicht ein höheres Maß an Solidarität walten lassen, wir hier im Hohen Haus ernsthaft darü­ber nachdenken müssen, die Entscheidungen wieder auf die Bundesebene zu holen. Da bin ich fest davon überzeugt. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

Es kann nicht so sein, dass hier teilweise von manchen verantwortlichen Landesräten auf den Bund gezeigt wird und die eigenen Hausaufgaben – und ich schaue besonders in die grüne Fraktion – nicht gemacht werden.

Ich glaube, es tut gut, wenn wir in der Debatte sachlich bleiben (Abg. Darmann: So wie Sie jetzt!), wenn wir nicht hineinzündeln, auch wenn man glaubt, da kann man ein bisschen Kleingeld wechseln. (Abg. Kunasek: Das haben Sie auch nicht nötig!) Ich glaube, dass das ohne Emotion lösbar ist, aber ganz sicherlich nicht mit diesem Stil – und das, lieber Kollege Kunasek, war gemeint –, den Sie heute an den Tag gelegt ha­ben. Damit lösen wir für dieses Land kein Problem. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Ab­geordneten der SPÖ.)

16.10


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Ko­run. – Bitte.

 


16.10.51

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Dame und Her­ren auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Die Bilder der letzten Monate von Menschen, von alten Menschen, von Frauen, von Kindern, die vor den Schlächtern der IS-Miliz um ihr Leben rennen, haben sehr, sehr viel Solidarität ausgelöst. Viele Menschen in Öster­reich schauen bei Flüchtlingsunterkünften vorbei, das war zum Beispiel der Fall, als ein paar Monate lang im dritten Bezirk mehrere hundert Syrien-Flüchtlinge untergebracht waren. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Dort waren nicht nur Syrer untergebracht!) Die Bevölkerung bringt Kindergewand vorbei, Kleidung und andere Dinge, um den Flücht­lingen zu helfen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Aber das hat niemand gebraucht!)

Die Berichte über den Terror, nicht nur von der Terrororganisation IS, sondern auch in anderen Krisengebieten und Kriegsgebieten der Welt, haben sehr, sehr viel Solidarität ausgelöst. Und deshalb möchte ich mich auch ganz herzlich bei den vielen Menschen in Österreich bedanken, die sich solidarisch zeigen, die helfen wollen, die Dinge vorbei­bringen oder die, wenn es möglich ist – im Fall von Ferienwohnungen beispielsweise –, versuchen, Flüchtlinge und Asylwerber bei sich aufzunehmen. Ein herzliches Danke­schön dafür! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Österreich hat eine alte und gute Tradition des Helfens; Stichwort Ungarn-Krise 1956. Da wurden 180 000 Flüchtlinge aufgenommen. Und es ist ohne Zelte gegangen, wohl­gemerkt. 180 000 Flüchtlinge – und kein einziges Zelt wurde aufgestellt, um Asylsu­chende und Schutzsuchende dort unterzubringen.

Anfang der neunziger Jahre, infolge des Krieges in Bosnien, wurden über 90 000 Flücht­linge in Österreich aufgenommen; ebenfalls ohne Zelte. Und auch da waren die Soli­darität und die Unterstützung sehr groß.

Es ist also so: Bei einer Notsituation zeigen sich sehr, sehr viele Menschen solidarisch, haben Verständnis für die Lebenssituation und wollen helfen. Und daher möchte ich noch einmal unterstreichen: Es muss doch möglich sein, heute, bei viel weniger Flücht-


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lingen als zum Beispiel während des Bosnienkriegs, das gemeinsam zu meistern und ohne Zelte auszukommen. Das muss möglich sein! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Der Krieg in Syrien geht jetzt ins fünfte Jahr. Das heißt, man hätte sich eigentlich nicht erst heuer denken können – zumal als zuständige Ressortleiterin, als Innenministerin –, dass mehr Flüchtlinge auch zu uns nach Österreich kommen werden. Das war abseh­bar. Und das sehe nicht nur ich als grüne Abgeordnete so, sondern das sehen interes­santerweise neun Landesräte und Landesrätinnen, die in den Bundesländern für Flücht­lingsunterbringung zuständig sind, so, und zwar über die Fraktionsgrenzen hinweg. Da sind Menschen aus der ÖVP dabei, wie zum Beispiel der Landesrat Schwärzler in Vor­arlberg oder Landesrat Androsch in Niederösterreich (Abg. Rädler: SPÖ! – Abg. Schieder: Ja, der Androsch ist von der SPÖ!), da sind SPÖ-LandesrätInnen und auch zwei grüne LandesrätInnen dabei. Und sie haben in ihrem Schreiben gestern an die Frau Innenministerin zum Ausdruck gebracht:

„Allerdings nicht erst seit wenigen Tagen wissen wir, dass die Asylantragszahlen weiter steigen werden. Dies ist keine Überraschung“, sondern war immer wieder Thema auf BeamtInnen- und politischer Ebene. Gleichzeitig überrascht es, dass uns immer wieder Meldungen über bereitstehende Quartiere, die nicht belegt werden, erreichen. Dies war auch bereits bei mehreren Sitzungen des Koordinationsrates zur Flüchtlingsunterbrin­gung Thema.

Also wir wissen nicht erst seit gestern, dass die Flüchtlingszahlen steigen, und bei ei­ner entsprechenden Vorsorge hätte man eigentlich vor einigen Jahren schon Vorsorge­kapazitäten schaffen können und auch schaffen sollen, sehr geehrte Frau Bundesmi­nisterin. (Abg. Neubauer: Das ist es!)

Ich habe gesagt, der Krieg in Syrien geht ins fünfte Jahr. Hier ist es wichtig, eine Zahl noch einmal zu unterstreichen, denn hier wurde mit vielen falschen Zahlen herumge­worfen, und dazu werde ich auch ein paar Korrekturen anbringen. Aber es überrascht mich auch nicht, dass falsche Zahlen bewusst in Umlauf gesetzt werden, nachdem wir ja den Spitzenkandidaten der FPÖ für die Steiermark-Wahl, die in zehn Tagen statt­finden wird, hier eine Wahlkampfrede halten gehört haben. Insofern ist es nicht über­raschend, dass mit falschen Zahlen herumgeworfen wird.

Nur 3 Prozent der Menschen, die aus Syrien geflüchtet sind, sind bisher nach Europa geflüchtet. Nur 3 Prozent! 3 Millionen syrische Flüchtlinge sind in den Nachbarländern Syriens untergebracht. Der Libanon, der ungefähr so groß wie Oberösterreich ist, hat mehr als 1 Million syrische Flüchtlinge aufgenommen. Im kleinen Libanon ist inzwi­schen jeder Vierte ein Flüchtling. Das ist Notstand, sehr geehrte Frau Innenministerin! Was wir in ganz Europa haben, sind bloß 3 Prozent der syrischen Flüchtlinge. Das ist wichtig zu unterstreichen, damit wir die Verhältnisse bei der Asyl- und Menschen­rechtsdiskussion nie aus den Augen verlieren.

Wenn schon seit einigen Jahren nicht Vorsorge für genug Unterbringungsplätze ge­troffen wurde, dann muss es möglich sein, dass man zumindest jetzt gemeinsam an ei­nem Strang zieht und gemeinsam Vorsorge trifft. Und da möchte ich die 1 000 minder­jährigen Asylwerber und Asylwerberinnen ansprechen, die ohne Familie nach Öster­reich geflüchtet sind. Das sind teilweise unmündige, das heißt unter 14-jährige Kinder – anders kann man es nicht bezeichnen –, die sich alleine auf die Flucht begeben haben: afghanische Jugendliche, syrische Jugendliche, junge Menschen aus Eritrea, aus So­malia und so weiter.

1 000 dieser Kinder und Jugendlichen sind in Traiskirchen gestrandet – muss man lei­der sagen –, und zwar seit Monaten. Traiskirchen ist ja eine Erstaufnahmestelle, das heißt, eigentlich sollten sie dort nicht monatelang sitzen, unbegleitete Kinderflüchtlinge sollten schon gar nicht monatelang dort festsitzen, weil dort auch keine altersgerechte


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Unterbringung und Betreuung gewährleistet ist. Großteils können sie nicht einmal eine Schule besuchen, obwohl sie minderjährig sind. Und wenn sie in altersgerechten Un­terkünften untergebracht werden würden, sehr geehrte Frau Bundesministerin, dann wäre Traiskirchen auch wieder eine Erstaufnahmestelle, in die Menschen nur für die Erstabklärung hinkommen, ein paar Tage bleiben und dann an die Bundesländer, an weitere Quartiere weitergeleitet werden.

Aber warum sitzen diese rund 1 000 Kinderflüchtlinge in Traiskirchen? – Erstens weil es keine altersgerechte Unterbringung in ausreichendem Maße gibt. Aber der Brief von den neun Landesrätinnen und Landesräten aus den Fraktionen ÖVP, SPÖ und Grünen hat auch eine interessante Information ans Tageslicht gebracht. Sie schreiben nämlich, dass der Großteil dieser minderjährigen Flüchtlinge gar nicht in die Bundesländer ge­bracht werden könnte, weil ungefähr 700 von ihnen sich offensichtlich seit Monaten im noch nicht erledigten Bundesverfahren befinden.

Die neun Landesräte und Landesrätinnen schreiben weiter: Dass gerade diese spe­zielle Herausforderung nur gemeinsam gelöst werden kann, hat noch Anfang dieses Monats zu einem einstimmigen Beschluss der Landeshauptleute geführt, sich gemein­sam dieser Aufgabe zu stellen und Kapazitäten zu schaffen. Sie, sehr geehrte Frau Bundesministerin, haben es dabei übernommen, schreiben die neun Landesräte und Landesrätinnen, für eine besondere Anhebung der Kostensätze dieser Zielgruppe zu sorgen. – Zitatende.

Die Frau Bundesministerin gibt aber bei Zeitungsinterviews bekannt, dass sie gegen die Anhebung der Kostensätze ist, interessanterweise hat sie mit den Landeshauptleu­ten offensichtlich etwas ganz anderes besprochen.

Nun zu den falschen Zahlen, die von der FPÖ immer wieder in die Debatte geworfen werden: Sehr geehrte Damen und Herren, Sie verfügen auch über Recherchemöglich­keiten, dann geben Sie bitte auch korrekte Zahlen an! Letztes Jahr, im Jahr 2014, hat die Anerkennungsquote bei Asylanträgen rund 40 Prozent betragen. (Abg. Hagen: 30! Das war im Innenausschuss! – Abg. Darmann: Was soll das sein?!) – Nein, schauen Sie sich die offizielle Statistik an! (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Weitere hunderte Menschen bekommen Asyl, nachdem sie eine Berufung gegen eine Asylentscheidung eingelegt haben. Das Innenministerium erhebt leider aktuelle Zahlen nicht mehr, was ich sehr bedauerlich finde. Die letzten Zahlen, über die wir verfügen, stammen aus dem Jahr 2012, und die lauten, dass rund 25 Prozent der Asylberufun­gen in positiven Asylentscheidungen enden. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzei­chen.) Das bedeutet derzeit eine Anerkennungsrate von 40 Prozent und gar nicht we­nige Menschen, die recht bekommen, wenn sie gegen eine negative Asylentscheidung Berufung einlegen.

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete, kommen Sie bitte zum Schlusssatz! (Abg. Neubauer: Endlich!)

 


Abgeordnete Mag. Alev Korun (fortsetzend): „Endlich“ kam von der FPÖ – danke viel­mals, dass Sie Ihr Diskussionsniveau wieder einmal für alle sichtbar und hörbar ge­macht haben.

Im Sinne einer solidarischen Asyl- und Flüchtlingspolitik: Es ist machbar, das zu meis­tern, was derzeit an Asylanträgen kommt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.22


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


16.22.14

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Frau Korun, es wird nicht wahrer, wenn Sie jetzt behaupten, dass 40 Prozent anerkannt wer-


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den. Es sind 30 Prozent, ich habe es noch einmal kontrolliert. Wir haben es alle im In­nenausschuss mitgeschrieben, es wurde so vom Innenministerium mitgeteilt: 30 Pro­zent berechtigte Asylanträge, 70 Prozent Ablehnung. Ich werde darauf später noch ein­mal zurückkommen. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Otto Pendl hat recht, wenn er der Polizei, den Polizisten und den Behörden, die von dieser Asylmenge wirklich überwälzt wer­den, einmal für ihre Leistungen dankt. Was diese Leute leisten, weiß ich als Polizei­beamter, der in einer Abteilung Dienst macht, die auch diesen Bereich zu betreuen hat, sehr wohl zu schätzen. Daher wünsche ich einmal herzlich euch alles Gute und sage vielen Dank für eure Arbeit. (Beifall beim Team Stronach.)

Nun komme ich zum Thema Frontex. Bei diesem Thema müssen wir einmal zu den Wurzeln zurückgehen. Vor vier Jahren habe ich im Europarat einen Bericht machen wollen und die Unterschriften von 21 Abgeordneten aus sieben Staaten gesammelt. Es handelte sich um einen Bericht zu Frontex, und zwar zur Überwachung der nordafri­kanischen Küste und dieser Flüchtlingsströme, um zu verhindern, dass diese Men­schen mit ihren klapprigen Booten übers Mittelmeer fahren und nach Europa gelangen wollen, dann dort aber nie ankommen, weil sie jämmerlich ertrinken.

Es war mir nicht vergönnt, diesen Bericht durchzuführen. Aber ich habe bereits vor vier Jahren gefordert, dass in Nordafrika von der EU betreute Auffangcamps eingerichtet werden, um diese Menschen auch über die Frontex-Mission an den Grenzen abzufan­gen und dort abzuliefern, damit sie die gefährliche Fahrt nicht antreten müssen und wir den Schleppern einmal einen Riegel vorschieben.

Meine Damen und Herren, von den Schleppern, für die das ein ganz gewaltiges Ge­schäft ist, hat heute fast noch niemand gesprochen. Wie das Geschäft funktioniert, möchte ich Ihnen jetzt anhand einer Reportage nahebringen, die am 10. Mai in der „NEUE(N) am Sonntag“ der „NEUE(N) Vorarlberger Tageszeitung“ zu lesen war.

Da steht als Überschrift: „‚Sie sagten, es sei einfach‘. Sizilien wird von Flüchtlingen überrannt und schreit nach Hilfe. Die Ankömmlinge hingegen wollen nur eines: das bessere Leben, das man ihnen versprochen hat.“

Ich werde jetzt ein bisschen aus diesem Artikel zitieren, damit wir einmal wissen, was da alles dahintersteckt: „Fünf Tage war Suleyman auf dem Mittelmeer unterwegs. ‚Es war die Hölle‘, erzählt () der junge Mann, der in seiner Heimat Tischler war. Tausend Euro habe ihn diese Reise gekostet.“

Dann steht unter der Zwischenüberschrift „Falsche Hoffnungen: ‚Das Boot war bereits am Sinken‘, erzählt die Nummer 95, Joy aus Nigeria, weiter. Damit die italienische Küstenwache aber auch wirklich zur Hilfe eilt, sollen die Schlepper – ‚grauenhafte, böse Menschen aus Gambia‘, wie sie schildert – Löcher in das klapprige Boot ge­schlagen haben, um es schneller zum Sinken zu bringen. Die Küstenwache kam dann auch. () Drei Tage später erreichten dann 194 der 234 in Libyen von Land gegan­genen Flüchtlinge in Italien die Küste. 40 sind ertrunken.“

Und dann geht es weiter: „() nun ist die ehemalige Jusstudentin mit ihrem Mann auf der Suche nach einem besseren Leben. Davon haben ihr die Schlepper zu Hause schließlich erzählt.“ – Wir hören also, die gehen schon in die afrikanischen Staaten hi­nein, sprechen die Leute an und schleppen sie nach Europa.

„Genauso wie Suleyman: In Europa, da gebe es laut den Schleppern genug Arbeit für sie alle, sagte er.“ Und „() Mohamed aus der Elfenbeinküste, hofft auf einen Job. Er sei der ‚beste Sohn‘ der Familie und wurde, so erzählt er, als eine Art Investition nach Europa geschickt. Um das Geld für die Überfahrt aufzutreiben, musste die achtköpfige Familie alle Besitztümer verkaufen. Eines Tages soll er dann zurückkehren und den


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Rest seiner Familie abholen. Er will nach Deutschland, da könne man schnell reich wer­den, sagt er.“

Meine Damen und Herren, das sind die Illusionen, die die Schlepper da unten bei den Menschen wecken und wofür sie irrsinnig viel Geld kassieren. Das ist ein Verbrechen, dagegen gehört angekämpft, und zwar europaweit, weltweit, meine Damen und Herren! (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)

Das ist die Politik, die wir machen sollten. Deshalb kommt es auch zu diesen 70 Pro­zent an Ablehnungen, Frau Korun – ein Prozentsatz, der früher, vor dem Syrienkrieg und vor den ganzen Kriegen im Nahen Osten und was weiß ich wo noch, natürlich noch viel höher war.

Herr Bundesminister für Landesverteidigung, jetzt muss ich doch noch auf einen An­trag eingehen, der dann noch eingebracht werden wird, und zwar betreffend die Unter­bringung von Fremden in militärisch genutzten Kasernen. Lassen Sie mich als Sicher­heitsfachmann und Polizist Ihnen als Politiker eines sagen: Wenn man sich vorstellt, dass dort ein Bundesheergrundwehrdiener bei der Wache eingeteilt ist und mit seinem Gewehr mit scharfer Munition steht, dann habe ich ein schlechtes Gefühl, wenn ich immer wieder höre, dass mit den Flüchtlingen IS-Schlepper eingeschleust werden, die als Schläfer warten, bis sie hier zum Einsatz kommen. Ich möchte nicht an Ihrer Stelle sein, Herr Bundesminister, wenn das wirklich in die Tat umgesetzt wird und Sie die Folgen – das heißt dann im Extremfall wirklich Tote – verantworten müssen. Dasselbe betrifft auch Polizeikasernen.

Meine Damen und Herren, das geht ja noch weiter. Wenn wir das Problem nicht in Af­rika lösen, dann werden wir natürlich mit Flüchtlingen überschwemmt und haben die Situation, die wir jetzt haben. Wir sind ein hilfsbereites Land für Menschen, die wirklich verfolgt sind. Da haben wir schon viele Maßnahmen gesetzt, es wurde hier schon öfter die Jugoslawienkrise angesprochen, die Ungarnkrise, auch jetzt Syrien.

Wir sind ein hilfsbereites Land und wer wirklich Hilfe braucht, der soll sie auch bekom­men. Aber, und das habe ich Ihnen auch mit diesem Artikel bewiesen, hier werden Wirtschaftsflüchtlinge eingeschleust, bewusst angesprochen, die dann die Unterkünfte verstopfen. Und die, die es wirklich brauchen, müssen dann in Zelten schlafen. Meine Damen und Herren, das ist der falsche Weg, das gehört so schnell wie möglich abge­stellt!

Wenn dann in Vorarlberg die Caritas auf die Idee kommt, Flüchtlingsheime neu zu bau­en, dann ist das keine schnelle Lösung. Da bin ich eher für Containerstädte, die schnell aufgebaut werden können. Denn, wenn wir es unseren Bundesheerlern im Kosovo zutrauen, darin Tag und Nacht und jahrein, jahraus zu leben, wenn wir unseren Schü­lern zumuten, in Containerbereichen in die Schule zu gehen, wenn wir das vielen ande­ren auch zumuten können – wie Bauarbeitern bei irgendeinem Tunnelprojekt –, dann, glaube ich, ist es für die Flüchtlinge auch legitim, dort zu wohnen.

Was mir dann aber sehr stark aufstößt, ist, wenn die gemeinnützige Wohnungsgemein­schaft VOGEWOSI in Vorarlberg sagt, sie würde in Wohnungen, die für junge Vorarl­berger, die wenig Mittel haben, oder für Menschen, die nicht so auf die Butterseite ge­fallen sind, gedacht sind, Asylwerber hineinstecken. Das halte ich für den falschen Weg. Ich glaube, wir sollten schauen, dass wir das, was wir mit Fördergeld bauen, was zweckgebunden ist, auch unseren jungen Menschen zur Verfügung stellen. Es kann nicht sein, dass zum Beispiel – ich bin selbst im Wohnungsausschuss gesessen – eine schwangere Hörbranzerin und ihr Freund, die schon ein Lebtag lang dort wohnen, keine Wohnung bekommen und die Asylwerber sehr wohl. Das ist der falsche Weg.

Nun möchte ich zu den Illegalen kommen. Wenn ich etwa die heutige „Kronen Zei­tung“, vom Donnerstag, 21. Mai, anschaue: „Illegale spazieren im Frühverkehr auf der


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Wiener Südosttangente. () Neun Afghanen und zwei Syrer waren auf Österreichs meistbefahrener Straße zur morgendlichen Verkehrsspitze unterwegs. () Zuvor wur­de in Wien-Landstraße ein Schlepper festgenommen. Bei einer Fahrzeugkontrolle hiel­ten Polizisten ein Auto mit ungarischem Kennzeichen auf. Im weißen Kombi fanden die Beamten noch fünf illegale Mitfahrer. Fünf Burschen im Alter von 12 bis 16 Jahren hat­ten für die ‚Reise‘ von Ungarn nach Österreich dem Fahrer eine hohe Summe bezahlt.“

Meine Damen und Herren, der erste Punkt ist: Wo kriegen die das Geld her? Und das Zweite ist: Mit zwölf Jahren habe ich nicht einfach so 1 000 € eingesteckt. Zumindest mein Sohn hatte das nicht. Daher muss man sich schon fragen, was da dahintersteckt, wie da die Jugendlichen bewusst hergeschickt werden, um dann die Eltern nachzu­holen. Das ist das neue System. Die jungen Menschen werden als junge Flüchtlinge betreut und dürfen dann einen Betreuer nachholen. So funktioniert das System. Das gehört sofort abgestellt, meine Damen und Herren. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)

Falls es Ihnen noch nicht aufgefallen ist: Die Asylwerber in Österreich sind – wie Sie in Fernsehberichten sehen können – fast nur junge Männer. Zu mir hat einmal ein Spit­zendiplomat, der lange in Afrika war, gesagt: In Afrika ist es so, wenn du drei Dörfer weitergehst, findet dich kein Mensch. – Das heißt, viele, die hierher kommen, haben gar keinen Asylgrund, weil sie daheim von niemandem verfolgt werden. Denn sie kön­nen drei Dörfer weiter untertauchen und werden nie gefunden. Das ist die Tatsache, das hat mir ein Spitzendiplomat gesagt, der mir auch ans Herz gelegt hat, Folgendes weiterzuleiten: Wir sollen uns auch aus der Schweiz Informationen holen, da dort viele Asylgründe, die bei uns in Österreich als solche gelten, nicht mehr anerkannt werden, weil sie gar nicht anerkennenswert sind.

Ich möchte Sie auffordern, in diesem Bereich die Hausaufgaben zu machen. Es sind viele Flüchtlinge zu Recht hierhergekommen, für die sollte man Platz haben, und nicht für die, die nur aus wirtschaftlichen Gründen hier sind. – Danke. (Beifall beim Team Stro­nach.)

16.32


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


16.32.53

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Mi­nister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Der Herr Bundesminister ist gerade nicht da. Ganz kurz, Herr Kollege Hagen, zwei Dinge müssen Sie mir jetzt erklären. Wenn man in Afrika in das Dorf flüchtet, das drei Dörfer weiter liegt, dann ist das überhaupt kein Problem, weil man nicht erkannt wird? (Abg. Hagen: Hat mir der Diplomat gesagt!)

Ich nehme einmal an, dass Afrika grundsätzlich nicht als ein Ganzes gesehen werden kann. Da gibt es unterschiedliche Länder, da gibt es unterschiedliche Situationen. Es mag sein, dass das irgendwo so ist, aber glauben Sie mir, ich war schon in Afrika, ge­nauer gesagt in Äthiopien, ich glaube nicht, dass das dort überall so ist. Aber wie auch immer. (Abg. Hagen: Der war zehn Jahre dort!)

Das Zweite, was ich auch nicht verstanden habe, war das über die schwangere junge Frau in Hörbranz, die keine Wohnung findet. Es tut mir leid für sie, wenn sie keine Wohnung findet. Aber Sie haben gesagt, der Asylwerber soll dann keine kriegen. Für mich sind aber grundsätzlich alle Menschen gleich und für mich wäre es wichtig, dass beide eine Wohnung kriegen und dort wohnen können. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Des Weiteren habe ich eine Frage an Kollegen Amon. Normalerweise trage ich ungern zur Aufklärung bei, um der FPÖ zumindest nicht innerlich zuzustimmen, aber um etwas


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klarzustellen, muss ich es in diesem Fall machen. Sie kennen, glaube ich, die „Richtli­nie zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen“? (Abg. Amon schüttelt den Kopf.)

Diese Richtlinie ist im Europaparlament beschlossen worden und dabei geht es um den effektiven Arbeitsmarktzugang nach neun Monaten ab Antragstellung – das heißt, das kann noch während des Verfahrens sein –, verbunden mit einer Arbeitsmarktprü­fung. (Abg. Brosz: Das ist auch sinnvoll!) – Das ist richtig.

Jetzt können Sie mich ausbessern, aber nach meinem Wissen sind die Mehrheitsver­hältnisse im Europaparlament so, dass man für einen derartigen Beschluss zumindest die Stimmen der Sozialdemokraten und der Europäischen Volkspartei braucht. Ich neh­me jetzt einmal an – ich habe es in der kurzen Zeit nicht genau nachgeprüft –, dass die Kollegen von der ÖVP da auch zugestimmt haben, die von der SPÖ wahrscheinlich auch, und dass die österreichische Bundesregierung dann im Rat auch zugestimmt hat.

Insofern haben die Kollegen von den Freiheitlichen dahin gehend recht, dass das kom­men wird, da die Umsetzungsfrist im Sommer abläuft. Und ich bin auch sehr froh, dass das kommen wird, weil ich es für sehr, sehr sinnvoll halte, dass Menschen, die einen Asylstatus beantragen, auch die Chance haben, zu arbeiten, und nicht Ewigkeiten zum Nichtstun verdammt sind. – Daher bin ich mir ganz sicher, dass wir das umsetzen müssen, weil es die europäische Regelung so vorsieht, auch wenn die FPÖ das nicht will. Es ist so, wir müssen es umsetzen, und ich freue mich darüber. Fakt ist, es muss kommen, da wir sonst ein Vertragsverletzungsverfahren riskieren. (Zwischenruf des Abg. Hübner.) – Zum Glück, Herr Kollege Hübner, kann es auch ohne die Stimmen der FPÖ hier im Nationalrat beschlossen werden.

Aber jetzt noch etwas, was mich in diesem Zusammenhang ein bisschen verdutzt zu­rückgelassen hat. Ich habe beim Klubobmann Strache und beim Kollegen Kunasek et­was nicht verstanden, das Sie mir vielleicht erklären können. Sie haben beide davon geredet, dass ordentliche Gerichte in Österreich über den Asylstatus entscheiden und dass es sehr oft – über die Zahlen will ich jetzt gar nicht reden, denn das halte ich in diesem Zusammenhang nicht für relevant – dazu kommt, dass ein Asylstatus nicht zu­erkannt wird, weil es Wirtschaftsflüchtlinge sind.

Ich denke, dass wir uns in diesem Saal alle einig sind, dass Wirtschaftsflüchtlinge, die ja auch nicht unter die Genfer Flüchtlingskonvention fallen, keinen Asylstatus bekom­men sollten. Und wenn das ordentliche Gerichte entscheiden, ist es auch richtig, dass man sie wieder abschiebt. Jetzt habe ich aber immer noch nicht die Antwort. (Abg. Darmann: Es wird aber nicht!) – Okay, es wird nicht, das ist eine Antwort. Man muss es effektiver machen. Da stimme ich Ihnen zu. Aber das, was ich von Ihnen nie höre, ist eine Antwort darauf, wie ich das denn mache. Ich brauche doch eine Gerichtsent­scheidung, oder?

Ich habe aber immer das Gefühl, die kommen irgendwie nach Österreich und Sie wollen sie an der Grenze abfangen, indem Sie sagen: Nein, du nicht, denn du schaust aus wie ein Wirtschaftsflüchtling, und du könntest eventuell ein Asylwerber sein. – Die Einzelfall­prüfung ist da ganz relevant. Das müssen, da sind wir uns einig, ordentliche Gerichte ent­scheiden. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Korun.)

Jetzt zurück zur Dringlichen Anfrage: Sie haben im Titel das Wort Chaos verwendet. Da gebe ich Ihnen auch insofern recht, als es in Österreich ein gewisses Asylchaos gibt, insbesondere wenn es um die Unterbringung von Flüchtlingen geht. Ich glaube, das ist einfach die Rechnung, die wir gerade für jahrelange Versäumnisse in diesem Zusammenhang präsentiert bekommen, da wir es nicht geschafft haben, uns über Jah­re hinweg darauf vorzubereiten, dass wir – zumal die entsprechenden Krisenherde in der Welt ja auch vorhanden sind – die entsprechenden Quartiere bereitstellen.


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Das hat natürlich auch sehr viel damit zu tun, dass dafür sehr viele Leute verantwort­lich sind: einerseits die Bundesregierung, dann die Länder und die Gemeinden. Wir ha­ben Jahr für Jahr und Monat für Monat immer wieder Asylgipfel, bei denen darüber dis­kutiert wird, wie wir das jetzt schaffen könnten, wo wir die unterbringen können. Und wir hatten auch immer die Diskussion über die Quote. Einmal haben die Länder ge­sagt, sie erfüllen die Quote, dann haben sie sie wieder nicht erfüllt, dann haben sie wieder gesagt, sie erfüllen die Quote. Das ist immer so eine vollmundige Bekundung: Ja, das machen wir jetzt! – Es gibt einige Länder, die sie übererfüllen, es gibt andere, die sind darunter. Nichtsdestotrotz ist die ganze Quotendiskussion sowieso absurd, weil sich jedes Mal, wenn ein neuer Asylwerber kommt, natürlich auch die Anzahl bei der Quote verschiebt. Daher ist das etwas, was nicht der Stein der Weisen sein kann.

Fakt ist, dass Bundesminister Klug jetzt gesagt hat, er wird Kasernen zur Verfügung stellen. Und was passiert? – Österreichische Realpolitik: Es schreit wieder irgendeiner auf. Irgendwelche Bürgermeister sagen, nein, das wollen sie nicht. Landeshauptleute sagen, nein, das wollen sie nicht. Und Fakt ist auch, dass Bundesminister Klug sich halt sehr viel Zeit dafür gelassen hat. Denn die Diskussion, ob wir Kasernen öffnen, ha­ben wir ja schon lange, diese Diskussion gab es schon vor einem halben Jahr. Jetzt passiert es.

Fakt ist aber auch – und das muss man positiv herausstreichen –, es gibt Bürgermeis­ter, die das schon gemacht haben. Ein positives Beispiel ist Klosterneuburg, dort ha­ben sie die Kaserne, die gerade nicht benützt wird, für Asylwerber geöffnet.

Absurd bei dieser derzeitigen Unterbringung in Zelten ist, dass, abgesehen davon, dass ich persönlich das für ziemlich menschenunwürdig halte – insbesondere wenn es weiter regnet, der Boden aufgeweicht wird und der Dreck in die Zelte hineinkommt –, das sehr wohl auch nicht den rechtlichen Gegebenheiten entspricht. Sie können sich das durchlesen, in der Grundversorgungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern steht: „Unterbringung in geeigneten Unterkünften unter Achtung der Menschenwürde“. Für unbegleitete Minderjährige gelten auch höhere Standards. Da steht nämlich:

„Die Unterbringung hat in einer Wohngruppe, einem Wohnheim, in einer sonstigen ge­eigneten organisierten Unterkunft, in betreutem Wohnen oder in individueller Unterbrin­gung zu erfolgen.“

Wovon nichts drinnen steht, das sind Zeltstädte. Das ist einmal ganz klar. Und wir ha­ben ja deshalb das Problem mit den Zeltstädten und die Diskussion darüber, weil sich die Länder Ewigkeiten dagegen gewehrt haben, die entsprechenden Unterbringungs­möglichkeiten zu schaffen. Deswegen müssen wir jetzt Flüchtlinge in Zelten unter­bringen. Und die, die die Probleme, die damit zusammenhängen, ausbaden müssen, sind genau die Flüchtlinge, die jetzt in diesen Zelten leben müssen.

Das ist aber das Ergebnis des seit Jahren ständigen Hin- und Herschiebens von Ver­antwortung: Der Bund sagt das, die Länder sagen, sie sind da nicht so sicher, dann ha­ben wir einen Asylgipfel, und dann gibt es Bürgermeister, die sagen, sie übernehmen es, und andere sagen, sie übernehmen es nicht.

Fakt ist: Diese Diskussion ist ähnlich wie die Dringlichen Anfragen der FPÖ in diesem Zusammenhang, so ein bisschen wie „Und täglich grüßt das Murmeltier“. Wir debat­tieren das auf Ihre Initiative. Ich glaube, das ist die zweite Dringliche Anfrage innerhalb eines halben Jahres. Auch eine Aktuelle Stunde gab es dazu – es kommt immer wie­der.

Ich glaube, dass diese Diskussion endlich beendet werden muss. Deswegen halte ich den Vorschlag von Ihnen, Frau Innenministerin, den Sie gestern gebracht haben und den Kollege Amon auch angesprochen hat, nämlich dass der Bund endlich wieder die Kompetenz für die Grundversorgung komplett übernehmen soll, für sehr gut. Diesen


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Antrag haben wir schon vor zwei oder drei Monaten eingebracht; er liegt momentan im Verfassungsausschuss und wartet dort darauf, behandelt zu werden.

Ich halte das für ganz essenziell, weil wir damit – und nur damit – endlich Schluss ma­chen können mit diesen ständigen Diskussionen darüber, wer jetzt wieder die Verant­wortung übernimmt, und wir endlich gemeinsam klar sagen können, dass der Bund die Verantwortung übernimmt. Dann können wir auch auf die entsprechenden Lösungen hinarbeiten.

Damit wir nicht so lange warten müssen, mache ich es Ihnen einfacher, Frau Innen­ministerin, und bringe den Antrag jetzt schon ein. Die ÖVP und Kollege Amon, der das ja auch spannend findet, könnten ihm ja heute schon zustimmen, damit wir so schnell wie möglich die Grundversorgung in die Bundeskompetenz bringen.

Deswegen bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Grundver­sorgung in Bundeskompetenz

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage be­treffend ein Bundesverfassungsgesetz vorzulegen, demnach die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung insofern verändert wird, als die Grundversorgung von Asylwer­bern vollständig in Gesetzgebung und Vollziehung in die Zuständigkeit des Bundes über­tragen wird.“

*****

Ich glaube, wenn wir diesem Antrag zustimmen, können wir diesem unsäglichen Hin- und Herschieben von Verantwortung endlich ein Ende bereiten. Ein zusätzlicher posi­tiver Aspekt wäre, dass wir diesen unsäglichen Dringlichen Anfragen der FPÖ mögli­cherweise auch ein Ende bereiten können. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Kickl: Rei­nes Wunschdenken! – Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

16.41


Präsidentin Doris Bures: Der soeben verlesene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

betreffend Grundversorgung in Bundeskompetenz

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten KO Stra­che und weiterer Abgeordneter betreffend Asylchaos und kein Ende in Sicht - "Welcome to Austria?"

Die Rechtsgrundlagen im Bereich der Grundversorgung von Asylwerbern sind vielzäh­lig, was sich sowohl aus unionsrechtlichem Einfluss als aus dem Umstand ergibt, dass hier zwei Kompetenztatbestände betroffen sind, die ein Zusammenspiel von Bund und Ländern erzwingen und deren Abgrenzung schwer lösbar ist. Die Zuständigkeit zur Versorgung von Asylwerbern ist also je nach Verfahrensstand zwischen Bund und Län­dern aufgeteilt.


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Da es sich bei der Grundversorgung um die Unterstützung von Personen handelt, die einerseits Asylwerber oder sonstige hilfs- und schutzbedürftige Fremde sind und die andererseits nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um selbst für eine menschen­würdige Existenz zu sorgen, hat die Grundversorgung zu zwei Kompetenztatbeständen einen starken Bezug: während die Kompetenztatbestände Asyl und Fremdenwesen gem Art 10 B-VG in Gesetzgebung und Vollziehung dem Bund zugeordnet sind, findet sich der Kompetenztatbestand des Armenwesens in Art 12 Abs 1 B-VG. Daraus ergibt sich, dass die Grundsatzgesetzgebung zwar Bundessache, die Ausführungsgesetzge­bung und die Vollziehung jedoch Landessache ist. Diese unklare Abgrenzung wurde durch einen Gliedstaatsvertrag gem Art 15a B-GV - die Grundversorgungsvereinba­rung (GVV) - vertraglich zwischen dem Bund und allen neun Bundesländern präzisiert. Neben der genauen Abgrenzung der Zuständigkeit regelt die GVV in erster Linie den Umfang der Kosten jener Leistungen, die im Rahmen der Grundversorgung zwischen den zehn Vertragspartnern verrechnet werden können.

Der Bund ist hinsichtlich jener Personen, welche er in Grundversorgung nehmen kann, wesentlich mehr eingeschränkt als die Länder; lediglich Asylwerber im Zulassungsver­fahren, also Personen, die einen Antrag auf internationalen Schutz eingebracht haben, welcher aber noch nicht zum inhaltlichen Asylverfahren zugelassen worden ist, sowie sonstige Fremde, deren Asylantrag im Zulassungsverfahren zu-rückgewiesen oder un­ter bestimmten Voraussetzungen abgewiesen worden ist, solange sie in einer Betreu­ungsstelle des Bundes oder in einer Erstaufnahmestelle untergebracht sind, fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundes. Derzeit wird die Unterbringung und Versor­gung in fünf Betreuungsstellen des Bundes und einer der drei bestehenden Erstauf­nahmestellen des BFA durchgeführt. Während die Betreuungsstellen direkt vom Bun­desministerium für Inneres betrieben werden, sind die Erstaufnahmestellen jene Or­ganisationseinheiten des BFA, in denen das Zulassungsverfahren geführt wird. Die Län­dern sind ab dem Zeitpunkt für die Grundversorgung zuständig, der sich aus der Zu­stimmung zur Übernahme dieser Person vom Bund ergibt.

Die Grundversorgungsvereinbarung teilt die Aufgaben zwischen Bund und Ländern daher zusammenfassend folgendermaßen auf: Der Bund führt Betreuungseinrichtun­gen, sorgt für die Erstaufnahme von Asylwerbern, richtet eine Koordinationsstelle ein und erfüllt Informationspflichten gegenüber den Ländern. Die Ländern hingegen haben verschiedene Aufgaben hinsichtlich der Versorgung von Asylwerbern nach Beendigung des Zulassungsverfahrens und sonstigen Fremden sowie Informationspflichten. Die zu versorgenden Personen sollen durch Einführung einer Quote gerecht auf das gesamte Bundesgebiet verteilt werden - die Realität zeigt aber, dass diese Quoten von manchen Ländern regelmäßig nicht eingehalten werden. Oft wurde über einen geeigneten Sank­tionsmechanismus diskutiert, doch bisher ist in diesem Zusammenhang nichts gesche­hen. Es gilt daher, andere Lösungen anzudenken.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage be­treffend ein Bundesverfassungsgesetz vorzulegen, demnach die verfassungs-rechtli­che Kompetenzverteilung insofern verändert wird, als die Grundversorgung von Asyl­werbern vollständig in Gesetzgebung und Vollziehung in die Zuständigkeit des Bundes übertragen wird.“

*****

 



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Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Darmann. – Bitte.

 


16.41.54

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Frau Präsident! Werte Frau Bundesmi­nister! Hohes Haus! Wenn man den bisherigen Ausführungen der Kollegen, insbeson­dere von der SPÖ, der ÖVP, den Grünen und den NEOS folgt, dann habe ich anfäng­lich gleich zusammenzufassen: Es ist Zeit, aufzuwachen, werte Kolleginnen und Kolle­gen! Es wird Zeit, der Realität endlich ins Auge zu sehen! (Zwischenruf des Abg. Brosz.)

Eine offene Diskussion des seit Langem bestehenden und noch immer nicht ausge­räumten Asylchaos in Österreich ist keine Panikmache, sondern reines Problembe­wusstsein der FPÖ, welches Ihnen schon längst guttun würde, um im Sinne der öster­reichischen Bevölkerung auch einmal Handlungen zu setzen, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte es aber auch wie folgt begründen: Wenn man in offiziellen Zahlen und Pro­gnosen für das Jahr 2015 über 50 000 Asylanträge allein für Österreich von internatio­nalen und nationalen Experten prognostiziert bekommt, dann ist es Zeit zu handeln. Es ist Zeit zu handeln, aktiv als österreichische Politiker zu handeln, als Verantwortungs­träger insbesondere im Innenministerium, Frau Bundesminister, zu handeln und nicht die Eigenverantwortung, die wir für die österreichische Bevölkerung, für die Sicherheit in Österreich haben, auf die Europäische Union abzuschieben und zu sagen: Die Euro­päische Union soll die Außengrenzen hochziehen.

Natürlich sind die Außengrenzen der Union ein Problem, so leck, wie sie sind. Aber wir haben es selbst in der Hand, auch die österreichischen Grenzen temporär hochzuzie­hen – das ist unser Recht, aber auch Ihre Verantwortung, Frau Bundesminister, die Sie im Sinne der inneren Sicherheit und der österreichischen Bevölkerung wahrzunehmen haben. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

Es ist für mich erst recht nicht nachvollziehbar, welchen vorauseilenden Gehorsam und welches Vorvertrauen Sie in die Europäische Union haben, in eine Europäische Union, die derzeit, statt No Way, One Way Richtung Europa macht mit der Beschlussfassung der Innenminister und der Regierungschefs, in Zukunft im Mittelmeer Kriegsschiffe, al­so die Marine, patrouillieren zu lassen, um die aufgebrachten Schiffe beziehungsweise die Flüchtlinge von diesen Schiffen danach nicht zurück nach Afrika, sondern nach Eu­ropa zu bringen.

Das ist nichts anderes als eine praktische Geld-zurück-Garantie der Schlepper für die geschleppten Personen. Sie können nämlich mittlerweile sagen und sich sicher sein: Wenn ihr mit Booten in Richtung Europa übersetzt, wird euch zumindest irgendwo im Mittelmeer, wenn ihr es nicht selbst schafft, ein Schiff der Europäischen Union auf­greifen und in die Europäische Union bringen. – Damit unterstützt die Union das Ge­schäft der Schlepper. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des Teams Stro­nach.)

Werte Damen und Herren, das ist der falsche Zugang! Der richtige wäre vielmehr jener von Australien: nicht One Way Richtung Europa, sondern No Way Richtung Europa! Und es sollte gleich von vornherein klargemacht werden, dass es hinausgeschmisse­nes Geld ist – das vermutlich ein Leben lang hart ersparte und dann in Schlepper hi­neingesteckte Geld –, weil man dann gewiss sein kann, dass man, wenn man aufge­griffen wird – auch wenn es am Mittelmeer ist –, in jenes Land zurückgebracht wird, von welchem man aufgebrochen ist.

Es wäre der richtige Ansatz, wenn man in den entsprechenden Krisenregionen vor Ort diese Krisen bewältigen und den Flüchtlingen durch Investitionen in Projekte vor Ort helfen würde, wie unser Klubobmann heute auch schon ausgeführt hat. (Zwischenruf der Abg. Yilmaz.) Es sollte endlich gewährleistet werden, dass die Genfer Flüchtlings-


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konvention und der Inhalt der Genfer Flüchtlingskonvention, Frau Kollegin, entspre­chend umgesetzt werden.

Meist ist die Genfer Flüchtlingskonvention bei dieser – beinahe – Weltreise durch eine Vielzahl sicherer Drittstaaten bis in das reiche Europa schon mehrfach ausgehebelt (Zwi­schenrufe bei der ÖVP), denn der erste sichere Drittstaat wäre laut dieser Konvention dazu berufen, diese Menschen, die auf der Flucht sind, aufzugreifen und für ihre Si­cherheit zu sorgen – nicht dann zu guter Letzt nach der Überwindung von Italien, das ja nach Dublin dafür zuständig wäre.

Dublin ist leider eine Kannbestimmung und keine Mussbestimmung. Italien wäre nach diesem Abkommen, nach Dublin, verpflichtet, die Flüchtlinge aus Afrika entsprechend zu versorgen und nicht durchzuwinken, und zwar nach Österreich durchzuwinken. Wir in Österreich nehmen unser Recht gemäß dem Dublin-Abkommen nicht in Anspruch und sagen nicht: Nein, wir lassen uns das nicht gefallen!

Es gibt internationale Abkommen, die klar umzusetzen sind. Aus diesem Grund wird auch die Grenze beispielsweise zu Italien temporär dichtgemacht. Und wir schauen uns vor Ort an, wer tatsächlich zu uns kommt oder nicht. Wir haben nämlich das Recht dazu, uns auszusuchen, wer nach Österreich kommt! (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Lintl.) Das ist ein Recht der österreichischen Bevölkerung, das im Übrigen – das möchte ich abschließend noch als ein weiteres Problemfeld ansprechen – von der ös­terreichischen Bundesregierung nicht anerkannt wird.

Das führt auch dazu, dass nach wie vor – seit Jahren schon – in Österreich über die Köpfe der Gemeindebürger hinweg entschieden wird. In Nacht-und-Nebel-Aktionen wird in allen Bundesländern das eine oder andere Asylantenheim aufgemacht, quer durch Österreich, ohne die Gemeinden in die Entscheidung einzubinden, ohne die Bevölke­rung vor Ort zu befragen. Ein Zeltlager wird aufgebaut. Die Kasernen werden offenkun­dig dazu missbraucht, Asylantenlager zu bewerkstelligen. (Zwischenruf der Abg. Yilmaz.)

Aber, werte Damen und Herren, diese Entscheidung immer von oben herab ohne Ein­bindung der Bevölkerung vor Ort zu treffen, das ist keine politische Verantwortung, wie wir sie uns vorstellen. Wir Freiheitlichen haben den Zugang, die Bevölkerung korrekt miteinzubinden, denn sie ist es, die zu guter Letzt diese Menschlichkeit in ihrer Ge­meinde leben muss.

Die Politik tut sich leicht, das von oben nach unten zu bestimmen – wenn Sie das ma­chen, Frau Bundesminister, und wenn das ein Landeshauptmann macht. Aber die Be­völkerung hat das zu tragen, und deswegen ist sie auch einzubinden. Diese überheb­liche Politik von oben herab, von der Bundesregierung gegenüber der österreichischen Bevölkerung, hat sich aufzuhören! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ und bei Ab­geordneten des Teams Stronach.)

16.47


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Lueger zu Wort. – Bitte.

 


16.48.07

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema, das wir heute haben, ist für mich insofern ein trau­riges, weil es immer dann auftaucht, wenn irgendwo Wahlen sind, und dann auf dem Rücken der Ärmsten Kleingeld gemacht wird. (Abg. Kitzmüller: Bei euch ist das immer Thema! – Zwischenruf des Abg. Hübner.)

Wir haben heute diese Fremdenrechtsnovelle zu beschließen und da haben Sie Ihre Dringliche Anfrage angehängt, die meines Erachtens sehr lieblos ist. Sie haben vorher ein paar Zeitungsartikel zusammengesammelt. Im Hintergrund könnte man das eigent-


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lich mit sämtlichen anderen Sitzungen, die wir hier schon mit den gleichen Fragen hat­ten, austauschen, wie auch die Fragen, die Sie dort stellen: Wie viel Geld fließt dort hi­nein, wie  (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wir kriegen nie Antworten!) – Das stimmt ja nicht, die Antworten bekommen Sie in Anfragebeantwortungen, die sehr wohl schrift­lich erfolgen, und Sie haben ja auch heute Antworten gehört. (Abg. Hübner: Viele Fragen werden nicht beantwortet! ! – Abg. Darmann: Viele Fragen wurden heute nicht beantwortet!) – Dass Sie mit den Antworten nicht immer einverstanden sind, das ist eine andere Geschichte – aber nicht auf dem Rücken der Ärmsten der Armen. (Bei­fall bei der SPÖ. – Neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Das, was mir bei Ihnen dann immer so seltsam vorkommt, ist vor allem, dass Sie sa­gen, Sie wollen keine Wirtschaftsflüchtlinge. (Abg. Walter Rosenkranz: Ja!) – Ja! Sie sind aber diejenigen, die jetzt Daumen mal Pi sofort entscheiden – egal, ob die Leute mit dem Boot oder über die Grenze kommen (Abg. Kickl: Zu uns kommt keiner mit dem Boot!) –, Sie sind diejenigen, die sofort entscheiden: Du bist Wirtschaftsflüchtling, du hast hier nichts zu suchen, und du bist jemand, der Asyl braucht. (Abg. Walter Ro­senkranz: Das sind die Zahlen vom Ministerium!)

Wir stehen für Rechtsstaatlichkeit. Bei der Rechtsstaatlichkeit verstehe ich nicht, dass Herr Klubobmann Strache das sogar noch als Argument verwendet, wenn 80 Prozent der Asylanträge negativ beschieden werden. Was heißt das dann im Endeffekt: negativ beschieden?

Da habe ich aber eine rechtsstaatliche Entscheidung und keine Vorabentscheidung (Abg. Walter Rosenkranz: Rechtsstaatlich zu 80 Prozent! Genau! – Abg. Belakowitsch-Je­newein: Wir treffen keine Vorentscheidung!), die Sie treffen, wenn Sie ein Boot sehen und zurückschicken. (Abg. Walter Rosenkranz: Welches Boot kommt nach Österreich? Der letzte Zugang zum Mittelmeer ist seit 1918 verloren! Auf der Donau ?)

Sie können auch nicht sagen, ob ein Mensch, der jetzt zum Beispiel mit einem Boot kommt (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Mit dem Boot kommt niemand! Vielleicht ha­ben Sie den Geschichtsunterricht verpasst! – Abg. Darmann: Mit dem Boot kommt nie­mand nach Österreich!), ein Wirtschaftsflüchtling ist oder ob der- oder diejenige an Leib und Leben bedroht ist. Das möchte ich sehen, wie Sie das entscheiden! (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn diese Menschen es dann geschafft haben, nach Österreich zu kommen – wie auch Kollege Hagen aus der Zeitung zitiert hat –, wenn diese Menschen es geschafft haben, in Europa zu sein, dann müssen wir uns damit auseinandersetzen, dass diese Menschen, die in Österreich sind, auch ein Klima eines rechtsstaatlichen Verfahrens erfahren. (Abg. Walter Rosenkranz: Die sind mit dem Boot gekommen?!) – Nein, die werden zum Teil auf der Südosttangente ausgesetzt. Dann erfahren sie, dass sie zum Beispiel in Österreich sind.

So ist die Lage. Das müssen auch Sie ganz einfach sagen. (Abg. Walter Rosenkranz: Wo sind die hergekommen auf der Südosttangente? Mit dem Flugzeug?) – Mit Schlep­pern, weil sie oft gar keine andere Variante haben! Das ist die dritte Ebene, die wir diskutieren müssen. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Sie wollen einerseits keine bundesrechtliche Regelung in Österreich. Sie sagen, Sie wollen die Dublin-Regelung und wollen nach ihr arbeiten – und fordern eine nationalstaatliche Lösung. (Abg. Dei­mek: Kennen Sie Dublin, oder ist das zu schwierig zu lesen? – Abg. Walter Rosen­kranz: Dublin! – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Dublin!) Sie wollen keine europäische Lösung. Also da sind so viele Widersprüche enthalten! (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Aber mit einem möchte ich noch ganz kurz aufräumen, und zwar mit solchen Dingen, bei denen Sie Vorurteile schüren. Ich möchte hier ganz deutlich noch einmal sagen:


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Asylsuchende – das sind Menschen, die im laufenden Asylverfahren sind – haben kei­nen Rechtsanspruch auf Mindestsicherung, auf Familienbeihilfe oder Kinderbetreuungs­geld – das ist aber das, was Sie seit ewig zu kolportieren versuchen.

Vor jeder Wahl gibt es dieses Rechenbeispiel, dass arbeitslose Asylwerber – arbeits­lose, weil sie nicht arbeiten dürfen, solange sie im Asylverfahren sind; das hat Kollege Scherak sehr gut ausgeführt – mehr Geld erhalten als eine arbeitslose österreichische Familie. Das taucht jedes Mal vor einer Wahl in einer anderen Variante auf.

Nur: Dieses Mal haben Sie in der Steiermark einen Fehler gemacht. Dieses Rechen­beispiel, das Sie gebracht haben, das sind keine Asylwerber, denn dann könnten sie nicht arbeiten. Es ist traurig, dass Sie auf dem Rücken der Ärmsten der Armen diese Politik verfolgen. (Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Wir stehen für Asyl. Asyl ist ein Menschenrecht, und diejenigen, die es brauchen, sol­len es auch bekommen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neubauer: Warum tut ihr nichts dagegen in Traiskirchen?)

16.52


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Eßl zu Wort. – Bitte.

 


16.53.04

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist eine ganz interessante Diskussion, nicht nur was den Inhalt, sondern auch was die Zusammensetzung der Diskussions­teilnehmer betrifft. Wenn man heute im „Morgenjournal“ der Grünen-Chefin Glawisch­nig, die natürlich massiv gegen die Asylpolitik der Regierung gewettert hat, zugehört hat, dann hätte man erwartet, dass sie bei einer solchen Diskussion auch anwesend ist. Sie ist seit dem Beginn nicht anwesend! (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

Anders ist es beim Anfragesteller. Herr Klubobmann Strache von den Freiheitlichen war zwar da und hat sein Plädoyer abgegeben, hat sich dann aber wieder von der Sit­zung entfernt (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Der hat noch ein Interview! – Abg. Brosz: Wo ist der Lopatka? Der ist nicht da!), es interessiert ihn offensichtlich nicht mehr  (Abg. Brosz: Wo ist Klubobmann Lopatka? Lopatka ist nicht da! Das sollte man festhalten!) – Klubobmann Lopatka ist nicht der Anfragesteller! (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Meine geschätzten Damen und Herren, worum geht es? Es geht darum, dass jenen Menschen, denen es wirklich schlecht geht, Unterstützung gewährt werden sollte. Das hat Österreich in der Vergangenheit auch getan – ganz gleich, ob es Konflikte waren, die in Europa stattgefunden haben, wie die Ungarn-Krise, der Einmarsch der Sowjetar­mee in die Tschechoslowakei, der Balkan-Krieg, der jetzige Konflikt in der Ukraine oder Ähnliches.

Aber es gibt nicht nur Konflikte, die in Europa stattfinden, sondern Krisenherde, die welt­weit brennen und wo Menschen verfolgt werden. Syrien zum Beispiel – da gebe ich der Frau Abgeordneten Korun recht – ist eine unfassbare Tragödie. Viele Millionen Men­schen sind dort auf der Flucht. Meinen Informationen nach setzt sich bereits ein Drittel der Einwohner des Libanon aus syrischen Flüchtlingen zusammen – eineinhalb Millio­nen Flüchtlinge. Das ist ein Land, das kleiner als Tirol ist.

Im Libanon sind die Leute wirklich in Zelten untergebracht: 10 Quadratmeter und sechs bis acht Menschen in einem Zelt. Da kann man tatsächlich davon sprechen, dass das menschenunwürdig ist. Das ist aber kein Vergleich zu dem, was derzeit bei uns in Ös­terreich der Fall ist. (Beifall bei der ÖVP.)


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Da wundert es mich auch nicht, dass es Menschen gibt, die sagen: Ich will da weg, ich will nach Europa kommen. – Das denken sich auch viele Leute, die in afrikanischen Län­dern zu Hause sind.

Wie schaut es jetzt aus? – In Österreich haben wir derzeit circa 3,6 Asylwerber auf 1 000 Einwohner. Das ist wenig im Vergleich zum Libanon, denn dort sind es über 300 auf 1 000. Das ist aber relativ viel im Vergleich zu den anderen EU-Mitgliedstaaten oder zum Durchschnitt der Europäischen Union. (Abg. Kickl: Wie viele Ungarn-Flücht­linge waren denn im Libanon?) Das ist insbesondere auch deshalb auffällig, weil in zehn Mitgliedstaaten über 90 Prozent der Anträge gestellt werden. Darum ist der Vor­schlag der Europäischen Kommission zu unterstützen, Asylwerber und Flüchtlinge auf alle Mitgliedstaaten aufzuteilen. Umgerechnet kämen auf Österreich 2,6 Flüchtlinge pro 1 000 Einwohner.

Wir wollen helfen. Daher auch der Vorschlag der Innenministerin, den Menschen be­reits in den betroffenen Staaten zu helfen und sie vor allem vor kriminellen Schlepper­organisationen zu schützen. Der Kollege hat das vorhin angesprochen. (Abg. Kickl: Wie viele Ungarn-Flüchtlinge waren im Libanon? Das wissen Sie sicher!) „Save lives“ heißt das Projekt, das auf eine österreichische Initiative zurückgeht.

Da geht es natürlich auch um die Unterbringung in Österreich. Der Zustrom hat sich in den letzten Wochen und Monaten dramatisch verschärft und die Unterbringung ist, wie gesagt, Ländersache. Wurden Anfang 2014 durchschnittlich 67 Asylanträge pro Tag ge­stellt, waren es in der vergangenen Woche bereits 250 Anträge pro Tag. (Abg. Stein­hauser: Kompletter Unsinn! – Zwischenruf der Abg. Korun.)

Jetzt noch einmal zum Stichwort „Zelte“, Frau Abgeordnete Korun. Wenn die grüne Landesrätin in Salzburg ihre Hausaufgaben gemacht hätte, dann bräuchten wir diese Zelte nicht. Im Übrigen, glaube ich, in der warmen Jahreszeit kann man nicht davon sprechen, dass eine Zeltunterkunft für gewisse Zeit menschenunwürdig wäre.

Ich unterstütze auch die Frau Innenministerin, wenn sie den Vorschlag macht, Kaser­nen zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen. Es gibt leerstehende Kasernen. Der Herr Verteidigungsminister kennt die Standorte. (Abg. Kickl: Warum stehen die leer? Weil wir angeblich kein Geld fürs Heer haben! Deswegen stehen sie leer!) Daher verwahre ich mich aber auf der anderen Seite ganz entschieden und ve­hement gegen den Versuch von Verteidigungsminister Klug, mit Hilfe der Flüchtlings­problematik lästige Kasernen loswerden zu wollen. (Beifall bei der ÖVP.)

Konkret hat der Verteidigungsminister angeboten, die Kasernen Horn und Tamsweg in den nächsten Wochen zu schließen, um dort Flüchtlinge unterzubringen. Die Grund­wehrdiener, die Heeresangehörigen von Tamsweg sollten künftig in Kärnten stationiert werden. Und dies, obwohl es eine Vereinbarung gibt, in der der Fortbestand dieser Ka­sernen jedenfalls bis 31. Dezember 2016 gesichert ist und über die weitere Nutzung bis dahin eine gemeinsame Lösung mit den Ländern zu suchen ist. (Abg. Belako­witsch-Jenewein: ... Asylanten!) Die Länder wollen, dass diese Kasernen auch in Zu­kunft militärisch genutzt werden. (Abg. Walter Rosenkranz: Wer hat das unterschrie­ben?) Es gibt den Ministerratsvortrag vom 20. Jänner. Wir wollen, dass sie auch in der Zukunft militärisch genutzt werden.

Ich fordere ein, dass die Zusagen auch eingehalten werden. Eine klare Rückende­ckung für die Innenministerin und ein klares Nein für die Pläne des Verteidigungsmi­nisters, die nicht den Vereinbarungen entsprechen! (Beifall bei der ÖVP.)

16.58


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser zu Wort. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: Vielleicht ein Wort zu Salzburg!)

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 172

16.59.00

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Asylrecht ist ein Menschenrecht. Jeder von uns, der das Glück hat, in einer stabilen Demokratie, in einem sicheren Sozialstaat zu leben, muss froh sein, dass er nie in die Situation kommt, dieses Asylrecht in einem anderen Land nützen zu müssen. Daher haben wir, die dieses Privileg haben, auch die Verantwortung, jenen, die bei uns Asyl suchen, dieses Asyl zu gewähren. Wir Grüne werden nicht zulassen, dass dieses Men­schenrecht sukzessive mit falschen Argumenten unterlaufen wird. (Beifall bei den Grü­nen.)

Schauen wir uns diese Argumente an, heute wieder einmal von der Freiheitlichen Par­tei vorgetragen!

Das erste Argument ist, das seien alles Wirtschaftsflüchtlinge (Abg. Kitzmüller: Nein, nicht alle, Herr Kollege!); man würde ja die echten Flüchtlinge aufnehmen, aber die kä­men ja nicht, sondern es kämen die falschen. (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.)

Ich habe mir die letzte verfügbare Statistik des Monats März angeschaut. Wer hat in Ös­terreich im März Asyl beantragt? – Stärkste Gruppe: Syrer, mit 834 AntragstellerInnen. Der, dem ich hier jetzt etwas über Syrien und den Zustand dort erzählen muss, der tut mir leid. Dass in Syrien Übergriffe an der Tagesordnung sind, von Regierungsarmee, von Oppositionsarmeen (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz), Mord, Verge­waltigung, Vertreibung, das sollte hier im Parlament bekannt sein. 30 Prozent der Asyl­anträge im März waren von Syrern. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)

Die zweitgrößte Gruppe ist die Gruppe der Menschen aus Afghanistan, die Asylanträge stellen, auch hier ist die Situation ähnlich. Wir wissen: Islamismus, Clankriege, Failed State, die Regierung hat praktisch außerhalb von Kabul keinen Einfluss (Zwischenruf des Abg. Deimek), Sicherheit kann nicht gewährleistet werden, nicht die geringsten rechtsstaatlichen Grundbedürfnisse in Bezug auf Sicherheit können dort gestillt wer­den. Größe der Gruppe: 561 AntragstellerInnen, 20 Prozent echte Flüchtlinge.

Die dritte Gruppe sind Menschen aus dem Irak: 304 AntragstellerInnen, 11 Prozent. Für den Irak gilt das Gleiche wie für Syrien.

Es ist schlichtweg falsch, dass Wirtschaftsflüchtlinge für den Anstieg der Antragszahlen verantwortlich sind. Wir leben in einer Zeit, in der es in unterschiedlichsten Regionen Krisenherde gibt, und das führt zu größeren Flüchtlingsbewegungen. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein. – Abg. Deimek:  und nach Polen!)

Zweiter Punkt, meine Damen und Herren: Die FPÖ sagt immer, es sollen jene Konti­nente helfen, in denen die Konflikte stattfinden. Hauptpunkt ist Syrien, wie wir schon gehört haben. Na, wie schaut es mit den Syrien-Flüchtlingen aus? – 95 Prozent der Sy­rien-Flüchtlinge haben Asyl in islamischen Ländern bekommen, 1,7 Millionen in der Tür­kei (Zwischenruf des Abg. Hübner), 1,2 Millionen im Libanon, 600 000 in Jordanien, selbst im Irak, der ja selbst alles andere als ein sicheres Zielland ist, 250 000 – in Euro­pa im Vergleich: 220 000, das sind nicht einmal 5 Prozent! Und man stellt sich hier al­len Ernstes her und erweckt den Eindruck, als würden dort die Nachbarländer nicht helfen und alle nach Europa kommen.

Dritte Verwirrung: Es wird so getan, als sei die Hilfe für die Bootsflüchtlinge im Mittel­meer der Grund dafür, dass die Flüchtlingszahlen in Österreich ansteigen. Schauen wir uns an, wie viele Flüchtlinge aus Afrika Asylanträge gestellt haben: Die stärkste Grup­pe sind Somalier mit gerade einmal 136 Anträgen (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein), das sind nicht einmal 5 Prozent. Schauen wir uns Somalia an: Das sind auch keine Wirtschaftsflüchtlinge – Failed State, Clankriege, der Staat existiert nicht, es gibt dort nicht einen Funken Sicherheit. Die zweitgrößte Gruppe sind Nigerianer mit


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68 Anträgen. Ich meine, über Nigeria brauchen wir nichts zu erzählen, das ist dort, wo Boko Haram wütet.

Das sind also alles Vernebelungsargumente, die keiner Prüfung standhalten.

Drittes Argument der FPÖ: Österreich hat immer geholfen, wenn Flüchtlinge nach Ös­terreich gekommen sind. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Stimmt ja!) Wir sind ja so gastfreundlich. – Ja, Österreich hat immer geholfen, aber das „Wir“ der FPÖ, dass Sie so gastfreundlich sind, das ist falsch. (Zwischenruf des Abg. Schieder.)

Ich kann mich an keine einzige Debatte – Asyldebatte – in den letzten 20 Jahren erin­nern, in der die FPÖ gesagt hat  (Zwischenruf des Abg. Darmann.) – Auch nicht im Balkankrieg! Eure Antwort auf den Balkankrieg war damals das Ausländervolksbegeh­ren; 1992 bis 1995 war der Balkankrieg, 1993 das Ausländervolksbegehren. Ihr wart damals nicht gastfreundlich, nein, ihr habt damals die Ausländerdebatte vom Zaun ge­brochen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Kickl. – Abg. Walter Rosenkranz:  Schengen und Dublin !)

Die Wahrheit ist, ihr lasst keinen Punkt aus – wenn irgendwo ein Flüchtlingsquartier er­öffnet wird –, um die Leute gegeneinander aufzuhetzen und einen Keil in die Gesell­schaft zu treiben und mit der Angst, der Verunsicherung, die ihr schürt, dann Stimmen zu machen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Nächster Punkt: die Steiermark. Abgeordneter Kunasek stellt sich heraus und sagt: Ja, aber an die armutsgefährdeten und arbeitslosen Steirer denkt niemand! (Abg. Walter Rosenkranz: Sprechen Sie einmal über !) – Also die Flüchtlinge sind für euch So­zialschmarotzer, wenn sie nicht arbeiten, und wenn sie arbeiten wollen, dann nehmen sie den anderen die Arbeitsplätze weg. Euch sind die armutsgefährdeten Steirer und die arbeitslosen Steirer egal! Ich kann mich noch erinnern, als wir hier über die Min­destsicherung debattiert haben, habt ihr dagegen gestimmt; ihr habt gesagt, das sei die Hängematte für die Arbeitslosen. – So viel Herz habt ihr für die arbeitslosen Steirer und Steirerinnen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Schengen und Dublin nicht vergessen!)

Das fällt euch dann ein, wenn es um die Flüchtlinge geht, aber mit der Steiermark und der Armutsgefährdung dort hat das nichts zu tun.

Frau Innenministerin, ich möchte aber auch Sie nicht ganz auslassen, und es sind auch ein paar Worte zu Salzburg eingefordert worden. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Mir ist ein Satz in Erinnerung, den Sie in der Debatte gesagt haben, als es um die Änderung des Fremdenrechtsgesetzes ging. Sie haben gesagt, die Flüchtlings­frage werde zur Überlebensfrage für Europa.

Ich sage Ihnen etwas: Flucht ist einzig und allein eine Überlebensfrage für die Flücht­linge. Für Europa ist es keine Überlebensfrage, das ist zynisch. Wer ist in Europa in seinem Überleben gefährdet? Das erklären Sie uns einmal! (Beifall bei den Grünen.) Das ist ein Zynismus, der nicht angebracht ist. Vielleicht haben Sie es anders gemeint, dann stellen Sie es klar, aber in diesem Zusammenhang ist das komplett verfehlt.

Zweiter Punkt: Im Zusammenhang mit den Zelten, die Sie aufgestellt haben, auf Salz­burg und eine grüne Landesrätin zu verweisen, ist eine absolute Themenverfehlung. (Zwi­schenrufe der Abgeordneten Rädler und Schönegger.) Sie wissen, dass die Zelte Erst­aufnahmestellen sind, und Sie wissen, dass für die Erstaufnahme der Bund zuständig ist. Damit hat die Salzburger Landesrätin gar nichts zu tun. – Das ist einmal der erste Punkt. (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Mikl-Leitner sowie Zwischenrufe der Abgeordneten Walter Rosenkranz und Schönegger.)

Zweitens – und das muss man auch einmal ganz präzise sagen –: Die Salzburger Lan­desrätin hat einen Rucksack an nicht erfüllten Quotenplätzen geerbt, und es war die


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Salzburger grüne Landesrätin, die innerhalb eines Jahres diese Plätze geschaffen und Anfang des Jahres die Quote erfüllt hat. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jene­wein.) – Sie wollten etwas zu Salzburg, Sie haben es bekommen.

Die Salzburger Landesrätin ist ihrer Pflicht nachgekommen. Wer nicht seiner Pflicht nach­kommt, ist diese Innenministerin, die für die Erstaufnahme zuständig ist. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Der Syrien-Krieg dauert schon fast fünf Jahre, also Überraschung ist etwas anderes! (Zwischenrufe der Abgeordneten Schönegger und Rädler.) Es ist relativ klar, dass es Flüchtlingsbewegungen gibt, wenn wo Krieg ist, und dass die Flüchtlingszahlen sich auch dementsprechend entwickeln. Das hätten Sie wis­sen können.

Zeigen Sie nicht mit dem Finger auf Salzburg (Abg. Schönegger: Sie zeigen !), kom­men Sie Ihrer Verantwortung als Innenministerin nach! So einfach ist es nicht. Ihr Hick­hack mit den Ländern soll von Ihrer Verantwortung ablenken. So geht das nicht! – Dan­ke schön. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe der Abgeordneten Deimek und Rädler.)

17.06


Präsidentin Doris Bures: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Dr. Nachbaur. – Bitte.

 


17.06.50

Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Geschätzte Kollegen im Hohen Haus und sehr geehrte Steuerzahler! Mitte April erlebten wir die bisher größte Flüchtlingstragödie, aber ich fürchte, es wird nicht die einzige bleiben, solange die Europäer nicht mit dieser Heuchelei aufhören und wir es nicht schaffen, diesen gewaltigen Flüchtlingsstrom zu stoppen.

Ich sage deshalb „Heuchelei“, weil doch in Wirklichkeit jeder wissen muss, dass wir un­möglich alle armen Menschen dieser Welt retten können – im Gegenteil: Je laxer wir die Asylgesetze handhaben, umso mehr locken wir verzweifelte Menschen in diese To­desfalle im Mittelmeer. Es gibt in Wirklichkeit nichts Grausameres, als durch Sirenen­klänge die verzweifelten Menschen anzulocken, die dann ihr Leben riskieren.

Es ist einfach eine naive Illusion, zu glauben, dass ein grenzenloses Multikulti, wo alle reibungsfrei miteinander zusammenleben und sich Bett und Brot teilen, halbe-halbe, funktionieren kann. (Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Ich kenne Multikulti aus Kanada wirklich gut und fand das unglaublich bereichernd. Es leben in Toronto Menschen aus über 100 Nationen friedlich zusammen, aber die Kana­dier machen das anders. Sie respektieren selbstverständlich die Genfer Flüchtlings­konvention, aber ansonsten darf nur kommen, wer das Land weiterbringt – und das sollten wir uns zum Vorbild nehmen. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordne­ten der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Schönegger.)

Anstatt dass gutmeinende Politiker mit Unterstützung von so manchen Medien und Künstlern gegenüber der besorgten heimischen Bevölkerung einfach die Rassismus­keule auspacken und schwingen, sollten wir uns besser Gedanken darüber machen, warum überhaupt so viele Menschen aus ihrer Heimat fliehen. (Abg. Brosz – zuerst nach rechts, in Richtung Sitzplätze der Abgeordneten des Teams Stronach, dann nach links, in Richtung Sitzplätze der FPÖ-Abgeordneten deutend –: Sind Sie sicher, dass Sie da drüben sitzen und nicht da?)

Die meisten fliehen ja vor schrecklichen Lebensbedingungen und hoffen natürlich, ihr Glück anderswo in der Welt zu finden. (Zwischenrufe der Abgeordneten Darabos und Königsberger-Ludwig.) Das ist auch verständlich, und die amerikanische Unabhän­gigkeitserklärung beschreibt sogar in ihrer Präambel diesen starken menschlichen An­trieb als „Pursuit of Happiness“. Es ist verständlich, dass die Menschen ein besseres


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Leben anstreben, aber anstatt unsere Gesellschaft zu überfordern und das Sozial­system derart zu strapazieren, würde ich mir wünschen, dass wir darüber nachdenken, wie wir einen Beitrag leisten können, dass sich die Lebensbedingungen in den Her­kunftsländern verbessern.

Die herrschenden Klassen in vielen afrikanischen Ländern, im Nahen und im Fernen Osten sind ja oftmals korrupt und unterdrücken ihre Bevölkerung körperlich und see­lisch. Man muss hier auch kritisch hinterfragen, ob nicht der Westen einen Beitrag dazu geleistet hat und immer noch leistet, dass diese Menschen dort überhaupt an der Macht sind. Seit wann besteht denn dieses unfassbare Leid und Chaos in Syrien, in Libyen, im Irak? Hat nicht die westliche Interventionspolitik da auch etwas beigetra­gen? Oft werden ja Konfliktherde mit Waffen und Geld aus dem Westen am Leben er­halten, zuerst wird die eine Seite unterstützt und dann die andere. Es hat jedenfalls den Anschein, dass die Interventionspolitik mehr Chaos hinterlassen hat, als sie Posi­tives beigetragen hat. (Beifall beim Team Stronach.)

Man muss auch das westliche Subventionsregime kritisch hinterfragen. Helfen wir den Menschen damit, oder berauben wir sie in Wirklichkeit der Möglichkeit, ihre eigene Wirt­schaft zu entwickeln? Sollten wir nicht lieber Freihandelsregime anstreben, anstatt Han­delsbarrieren zu errichten (ironische Heiterkeit des Abg. Steinhauser), um diese Men­schen dann völlig vom Handel auszuschließen? (Abg. Darabos: Es wird ja immer är­ger!) Mit gut gemeinten Geschenken und Spenden haben wir bereits die Textilindustrie beispielsweise in Afrika ruiniert. (Zwischenruf des Abg. Steinhauser.)

Ich habe es heute schon einmal gesagt: better trade than aid. Mit der laxen Handhabe des hiesigen Asylgesetzes setzt man dann noch eines drauf, das gilt auch für ganz Europa. Das Dubliner Abkommen funktioniert natürlich nicht, denn in einem Europa der völlig offenen Grenzen hat Italien überhaupt keinen Anreiz, sich mit der illegalen Ein­wanderung abzumühen, sondern schickt die Menschen einfach weiter in den Norden.

Es ist wirklich höchst an der Zeit, dass sich ganz Europa dessen bewusst wird, dass wir ein begehrter Einwanderungskontinent geworden sind. Wir müssen daher einen Blick in Länder werfen, in denen es funktioniert: nach Kanada, nach Neuseeland, nach Australien; dort kann man sich vielleicht etwas abschauen. Wir brauchen klare und stren­ge Kriterien, die offen kommuniziert werden müssen (Zwischenruf bei der ÖVP), die ge­recht sind, die fair sind und die vor allem auch eingehalten werden müssen. (Beifall beim Team Stronach.)

Es darf nicht einfach eine Willkür vorherrschen, wo diverse Lobbyorganisationen – oft auch mit entsprechender medialer Unterstützung – für den einen oder anderen ein Bleiberecht durchsetzen, obwohl nach Recht und Gesetz nie im Leben ein Aufent­haltstitel erwirkbar gewesen wäre. Wir brauchen ein Einwanderungs- und Asylgesetz für Europa, das transparent ist, das streng ist, das gerecht ist, das auch exekutiert wird; nur so können wir auf Dauer verantwortungsvoll handeln.

Diese Utopie der Neosozialisten, dass wir Tür und Tor weit öffnen müssen und dann wird alles gut, würde über kurz oder lang anstelle dessen zu Chaos und Bürgerkrieg in Europa führen. In Wirklichkeit führt diese gut gemeinte – davon bin ich überzeugt, dass Sie es gut meinen – Politik der offenen Tür gerade zu Rassismus und Fremdenhass, und das gilt es auf jeden Fall zu vermeiden. (Beifall beim Team Stronach.) Im Gegen­teil: Wir wollen keinen Rassismus, wir wollen keinen Fremdenhass. Ich sage sogar: Wir brauchen Einwanderung, aber g’scheit g’macht! – Danke. (Beifall beim Team Stro­nach. – Zwischenruf des Abg. Amon.)


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17.12


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Vavrik. – Bitte.

 


17.12.38

Abgeordneter Mag. Christoph Vavrik (NEOS): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Frau Bundesministerin! Liebe Mitbürger und -bürgerinnen! Der Herr Verteidigungsminister ist leider nicht mehr da, aber ich möchte trotzdem ein Thema ansprechen. (Abg. Neu­bauer: Ich vermisse ihn nicht!) – Na ja, aber ich wollte ein Thema ansprechen (Zwi­schenruf des Abg. Schieder), und zwar die EU-Operation EUNAVFOR MED, die ja bei der letzten Ratssitzung in Brüssel von unserem Verteidigungsminister und Außenminis­ter mitgetragen wurde.

Auf die Gefahr hin, dass ich mir vielleicht hier einen Ordnungsruf hole, möchte ich schon eines ganz klipp und klar sagen – und das soll niemand persönlich nehmen; bitte, Frau Ministerin, sagen Sie es dem Minister –: Es ist ein kompletter Schwachsinn.

Der Einsatz von Kriegsmarine zur Lösung der Flüchtlingstragödie ist einfach ein Non­sens. Natürlich ist der Kampf gegen das Schlepperwesen notwendig – als eine von vie­len Maßnahmen zur Lösung der Flüchtlingskrise und zur Eindämmung der illegalen Einwanderung –, aber dafür gibt es nationale und europäische Behörden, Europol, Eu­rojust, das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen, die nationalen Nachrichten­dienste und Polizeibehörden. Es gilt, diese Behörden verstärkt und koordiniert einzu­setzen, aber ein Militäreinsatz ist ein vollkommen falscher Ansatz.

Also Schifferl versenken im Mittelmeer ist nicht notwendig, es ist nicht durchführbar, es ist gefährlich, und es ist kontraproduktiv. Ich möchte auf diese vier Punkte noch einmal eingehen.

Erstens: Es ist nicht notwendig, weil die Boote, von denen die Flüchtlinge aufgenom­men werden, ja sowieso nachher in EU-Häfen geschleppt oder sofort versenkt werden, weil sie eine Gefahr für die Schifffahrt bedeuten, und dazu braucht es keine Kriegs­schiffe. Es ist auch deswegen entbehrlich, weil die Such- und Rettungsaktion, die in der ersten Phase dieser Operation stattfinden soll, genauso gut von der Operation Triton übernommen werden könnte. Es braucht dazu nur das Einsatzgebiet von Triton erweitert zu werden, und vielleicht müssen zusätzliche Mittel eingesetzt werden. Also eine Duplizierung von Triton erachte ich als nicht sinnvoll.

Zweitens: Der Plan ist auch unrealistisch. Eine der beiden libyschen Regierungen hat dem Plan schon eine Absage erteilt, und der UN-Sicherheitsrat wird einem militäri­schen Einsatz in libyschen Hoheitsgewässern oder gar auf dem libyschen Festland si­cher kein Mandat erteilen. Dafür wird schon Russland sorgen. Russland wird sein Veto einlegen, erstens, weil Russland natürlich mit Genugtuung beobachtet, wie die Flücht­lingskrise Europa teilt beziehungsweise die Flüchtlingskrise rechtsextremen Parteien, die ja mit Putin befreundet sind, Auftrieb gibt, und zweitens, weil Russland schon ein­mal in einer ähnlichen Situation im Zusammenhang mit einem Libyen-Mandat über den Tisch gezogen worden ist; es wird sich davor hüten, ein zweites Mal einem ähnlichen Mandat zuzustimmen – und dafür habe ich sogar Verständnis. (Abg. Darabos:  Li­byen, Syrien, oder ?)

Drittens: Mit militärischen Mitteln gegen die Schlepper auf hoher See vorzugehen, ist äußerst gefährlich. Jeder militärische Einsatz endet unweigerlich früher oder später mit zivilen Opfern. Ob eine Drohne das falsche Ziel erwischt oder ob Verbände von den ei­genen Truppen unter Beschuss genommen werden – Kollateralschäden sind dem Kampf­einsatz immanent. Es ist daher nicht eine Frage, ob irgendwann einmal ein Fischkutter oder ein mit Flüchtlingen beladenes Boot versenkt wird, sondern es ist nur eine Frage, wann es passiert. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Und wenn es passiert, dann wird Österreich mitverantwortlich sein, denn es ist dann egal, ob der Unfall von einer italie­nischen Fregatte oder von einem britischen Hubschrauber verursacht worden ist; die Tatsache, dass Österreich mit einigen Verbindungsoffizieren in Rom mitmacht, macht


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Österreich mitverantwortlich für die gesamte Operation, und zwar für den Erfolg, aber auch für den Misserfolg.

Viertens – und das ist am wichtigsten –: Mission EUNAVFOR MED ist äußerst kontra­produktiv, weil es einfach von den Maßnahmen, die getroffen werden müssen, ablenkt. Es ist so eine Art martialisches Gehabe, das vielleicht auch dazu dient, gewissen Si­cherheitsbedürfnissen der Bevölkerung entgegenzukommen. Mich erinnert das ein bisschen an den Bundesheereinsatz an der burgenländischen Grenze: viel Symbolik, aber natürlich null Nutzen.

Es lenkt ab, zum Beispiel von der Frage der Aufteilung der Flüchtlinge in Europa, und gerade diese Idee ist ja ins Stocken geraten, nicht nur weil die Briten dagegen sind, so­gar der sozialistische französische Innenminister hat sich ganz klar dagegen ausge­sprochen, und von den Ungarn will ich gar nicht sprechen. Es lenkt auch von anderen Maßnahmen ab, zum Beispiel von der Notwendigkeit, in den Herkunftsländern soziale, wirtschaftliche und menschenrechtliche Bedingungen herzustellen, die die Gründe für die Flucht wegnehmen.

Da, muss ich sagen, haben wir gestern eine schöne Gelegenheit verpasst, denn ob­wohl wir alle dieser Meinung sind, dass dort auch angesetzt werden muss, haben Sie, liebe Kollegen von SPÖ und ÖVP, gestern einen Abänderungsantrag der Grünen zum Finanzrahmengesetz, der eben vorgesehen hätte, dass die Mittel da schrittweise er­höht werden, niedergestimmt.

Herr Kollege Schieder, weil Sie in der Presse gemeint haben, die Höhe der EZA sei eine Schande: Ich glaube, Sie sollten das Wort nicht wiederholen, denn spätestens seit gestern ist diese Schande auch Ihre Schande. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Schie­der: Wenn Sie aufgepasst hätten ! – Zwischenruf des Abg. Pendl.)

Wir NEOS haben bis jetzt jeder Entsendung österreichischer Bundesheerangehöriger ins Ausland zugestimmt, aber in diesem Fall werden wir einer österreichischen Beteili­gung an einem Militäreinsatz unter den jetzt bekannten Bedingungen nicht zustimmen.

Die Flüchtlingswelle ist kein militärisches Problem, sondern ein menschliches, ein so­ziales, ein wirtschaftliches. Wir sollten ein Zeichen setzen, indem wir den Asylsuchen­den hier in Österreich menschenwürdige Unterkünfte bieten – obwohl der Herr Verteidi­gungsminister nicht da ist: wir begrüßen seine Initiative mit den Kasernen –, und paral­lel sollten wir daran arbeiten, in den Herkunftsländern das Problem an der Wurzel zu packen. – Danke vielmals. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf des Abg. Darabos.)

17.19


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Neu­bauer. – Bitte.

 


17.19.43

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich darf mir erlauben, ein­gangs auf die Ausführungen einiger Vorredner einzugehen.

Herr Kollege Amon hat in seinen Ausführungen die Geschichte bemüht und auf unsere Verantwortung aufgrund der Ereignisse von 1938 bis 1945 hingewiesen. Ich möchte Kollegen Amon daran erinnern, dass dieses Geschichtsbild etwas verzerrt wiederge­geben wurde. Sie haben eines vergessen, nämlich das Jahr 1934 unter Engelbert Doll­fuß und dem Austrofaschismus. Bereits damals mussten Tausende Menschen von der Sozialdemokratie, aus der Kunst und Wissenschaftler das Land verlassen, weil sie un­ter den Verfolgungen leiden mussten. Sie aber haben das Bild von Engelbert Dollfuß immer noch in Ihren Klubräumen hängen. (Abg. Amon: Das geht Sie nichts an!) Also rennen Sie hier nicht Moralinsäure versprühend im Haus herum, sondern arbeiten Sie


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Ihre eigene Geschichte auf! Damit haben Sie genug zu tun. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Amon: Das macht die Verantwortung noch größer!)

Und als zweiter Punkt: Sie haben gesagt, die ÖVP sei gegen eine Arbeit für Asylwer­ber. Ich darf Sie auch hier korrigieren, Herr Kollege Amon. Die ÖVP war es, die vor ei­nem Monat im Linzer Gemeinderat einen Antrag eingebracht hat, nicht nur für Asyl­werber den Arbeitsmarkt zu öffnen, nein, sondern sie sogar in den öffentlichen Dienst aufzunehmen. Das ist die Höhe! Sie sind nicht einmal österreichische Staatsbürger, aber sollen bereits in den öffentlichen Dienst aufgenommen werden. Also bitte! Auch Herr Landeshauptmann Pröll hat sich für diese Form, Asylwerber auf dem Arbeitsmarkt zu installieren, eingesetzt, und das bei einer Arbeitslosigkeit von 500 000 Menschen in Österreich. Das müssen Sie den Menschen erklären, aber nicht die FPÖ! (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Kollegin Lueger von der SPÖ! Sie waren ja heute hier ganz besonders wichtig unterwegs. Sie haben gemeint, dass es einer Aufklärung darüber bedarf, was mit den Asylwerbern an der Grenze zu tun ist. – Ja, das ist doch gesetzlich geregelt, Frau Kol­legin. Ist Ihnen das als Abgeordnete dieses Hauses nicht klar? Es gibt Österreich und es gibt Länder, die uns als sichere Drittstaaten umgeben. Und die haben die ver­dammte Pflicht, diese Menschen aufzunehmen – und nicht Österreich. – So weit, so kurz. (Beifall bei der FPÖ.)

Ihre zweite unwahre Behauptung ist zur Frage dieses Papiers zur Steiermark. (Der Red­ner verweist auf ein Schriftstück.) Offenbar ist es Ihnen nicht möglich, sinnerfassend zu lesen, denn hier steht dezidiert 

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, wir haben diese Frage gestern schon kurz im Plenum angesprochen. Ich ersuche Sie auch, sich in Ihrer Ausdrucksweise zu mäßigen. – Bitte.

 


Abgeordneter Werner Neubauer (fortsetzend): Sinnerfassend lesen ist nichts Sitten­widriges!

 


Präsidentin Doris Bures: Nein, sinnerfassend lesen ist nichts Verwerfliches, aber nicht sinnzusammenhängend lesen können, darum ist es gegangen. – Sie sind am Wort.

 


Abgeordneter Werner Neubauer (fortsetzend): Danke für die Erklärung.

Frau Kollegin Lueger, auf diesem Papier steht eindeutig „Einkommen einer asylberech­tigten, nicht arbeitenden Familie“. Also sagen Sie hier am Rednerpult nicht bewusst die Unwahrheit, auch wenn Wahlen in der Steiermark stattfinden mögen! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Lueger.)

Frau Bundesministerin, damit kommen wir zu Ihren Ausführungen. Sie haben zuerst in Ihrer Rede zum letzten Tagesordnungspunkt gesagt: Wir müssen aufgrund der massi­ven Anzahl von Asylanträgen in Europa, nämlich 626 000, jetzt tatsächlich beginnen, Strategien zu entwickeln.

Kollegin Korun hat Sie darauf hingewiesen, dass das vor Jahren geschehen hätte müs­sen. Nur hat Kollegin Fekter offenbar komplett überfordert auch da versagt. Und Sie haben deshalb ein schweres Erbe übernehmen müssen. Das halte ich Ihnen zugute. Aber Tatsache ist, wir leben hier in Österreich in einer Situation, die tatsächlich drama­tisch ist.

Herr Kollege Pendl hat mitgeteilt, dass wir uns mit Traiskirchen solidarisch erklären sol­len. Herr Kollege Pendl, es gibt dort einen sozialdemokratischen Bürgermeister, es gibt eine Bundesregierung, an der die SPÖ nicht ganz unbeteiligt ist. Warum machen Sie es nicht einfach? Warum treffen Sie mit dieser Bundesregierung nicht einfach Maßnah-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 179

men, um Traiskirchen und das Erstaufnahmezentrum in Thalham endlich einer Entlas­tung zuzuführen? Es wäre ja Ihr verdammter Aufgabenbereich, das endlich zu tun. (Bei­fall bei der FPÖ.)

Und eines muss ich Ihnen sagen: Es kann nicht sein, dass diejenigen, die hier Pro­bleme im Asylbereich aufzeigen, plötzlich die Gebrandmarkten sind, und jene, die da­gegen nichts tun, plötzlich diejenigen sind, die für diese Zustände verantwortlich sind. So kann es in Österreich nicht sein!

Ich darf deshalb – auch unter dem Eindruck der Rede des Herrn Bundesministers, der leider nicht mehr anwesend ist – zum Thema Kasernen folgenden Entschließungsan­trag einbringen, da wir der Meinung sind, dass auch aus Sicherheitsgründen die Öff­nung der Kasernen für uns nicht möglich ist.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Neubauer, Doppler, Dr. W. Rosenkranz und anderer Abgeordneter betreffend keine Unterbringung von Fremden in militärisch genutzten Kasernen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass aus Sicherheitsgründen bundesweit keine militärisch genutzten Kaser­nen für eine Unterbringung von Fremden bereitgestellt werden.“

*****

Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.25


Präsidentin Doris Bures: Der soeben verlesene Entschließungsantrag ist ordnungs­gemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

der Abgeordneten Neubauer, Doppler, Dr. W. Rosenkranz und anderer Abgeordneter

betreffend keine Unterbringung von Fremden in militärisch genutzten Kasernen

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage betreffend „Asylchaos und kein Ende in Sicht – „Welcome to Austria?““ in der 75. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 21. Mai 2015.

Meldungen der Austria Presse Agentur (APA) zu Folge erklärte sich Bundesminister Klug bereit, weitere Kasernen für die Unterbringung von Flüchtlingen bereitzustellen.

Davon sollen auch derzeit militärisch genutzte Kasernen, wie beispielsweise die Stru­cker-Kaserne in Tamsweg im Salzburger Lungau und die Radetzky-Kaserne in Horn in Niederösterreich, betroffen sein. Demnach sollen 400 Fremde in der Radetzky-Kaserne in Horn, die Grundwehrdienerausbildung der Garde muss dazu an einen anderen Stand­ort verlegt werden, und 150 Fremde in der Strucker-Kaserne in Tamsweg unterge­bracht werden. Ein für diesen Standort geplantes Grundwehrdienerkontingent müsste dann eben „anderswo einrücken“, so Klug im ORF online.

http://orf.at/stories/2279257/2279258/


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 180

Laut Presseaussendung vom 19. Mai 2015 bietet der Verteidigungsminister dem

Innenressort darüber hinaus Freiflächen in Bundesheer-Liegenschaften an, um dort Wohncontainer abzustellen und zu betreiben. An jedem der folgenden Standorte könn­ten durch das Innenressort Container zur Unterbringung von 350 bis 400 Personen aufgestellt werden. Möglichkeiten dazu gäbe es wieder in Tamsweg und Vomp, dazu kommen die Kasernen Fehring (Steiermark), Villach (Kärnten), Hörsching (Oberöster­reich) und Götzendorf (Niederösterreich) sowie der Truppenübungsplatz Bruckneudorf (Burgenland/Niederösterreich).

Nicht nur aus sicherheitspolitischer Sicht, ist eine Unterbringung von Flüchtlingen in ei­nem derart sensiblen Bereich wie militärisch genutzten Liegenschaften, auf das Schärfste abzulehnen. Gerade in Zeiten, in denen europäische Geheimdienste vor ei­ner Einschleusung von als Asylwerbern getarnten IS-Terroristen warnen, steht hier die Sicherheit unserer Soldaten und der Schutz militärischer Rechtsgüter klar vor einer zweckfremden Nutzung.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass aus Sicherheitsgründen bundesweit keine militärisch genutzten Kaser­nen für eine Unterbringung von Fremden bereitgestellt werden."

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Yilmaz. – Bitte.

 


17.25.30

Abgeordnete Nurten Yilmaz (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesmi­nisterin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Abgeordneten-Kollegin Lueger hat in ihrer Rede gesagt, dass immer, wenn Landtagswahlen, Gemeinderatswahlen, eben Wah­len im Allgemeinen anstehen, die FPÖ mit diesem Thema kommt. Es ist ihre Kern­kompetenz, zu hetzen, mit falschen Zahlen durch die Gegend zu werfen: Millionen Menschen in Afrika, Milliarden Menschen in Afrika, Asylflut, Chaos. – Angstmache, aber sonst nichts!

Aber die Diskussion hat auch gezeigt, dass es hier im Hohen Haus vier Fraktionen gibt, die sich ernsthaft Gedanken darüber machen, wie wir diese Herausforderungen, vor denen wir in Österreich, in Europa stehen, meistern können, sich ehrlich Gedanken machen, mit anderen Zugängen, und sich ernsthaft überlegen, wie wir diesen Heraus­forderungen entsprechen können.

Und wir Regierungsfraktionen versuchen, das Beste daraus zu machen, auf der Grund­lage unserer Werte. Auch wir gehen an unsere Grenzen, aber das sind nicht die Ihren, werte Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie könnten von der österreichischen Bevölkerung wirklich viel lernen. Nehmen Sie sich ein Beispiel an jenen Personen, die selbstlos humanitäre Hilfe leisten! – Sie het­zen nur.

Apropos österreichische Bevölkerung: Gestern hat das Institut Österreichische Gesell­schaft für Europapolitik eine Aussendung gemacht und das Ergebnis einer Untersu­chung bekanntgegeben, die unter 521 Personen durchgeführt wurde, und da heißt es:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 181

69 Prozent der befragten ÖsterreicherInnen sind dafür, dass die EU eine ständige Ret­tungsmission einrichten soll – das sind Österreicherinnen und Österreicher –, um in See­not geratenen Flüchtlingen zu helfen. 71 Prozent würden ein EU-weites Quotensystem befürworten. (Abg. Darmann: 78 Prozent!) – Ja, Sie nehmen nur diesen einen Satz!

52 Prozent sind dafür, dass Flüchtlingen mehr legale Möglichkeiten gegeben werden sollten, um in die EU zu kommen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: 78 Prozent! Das ha­ben Sie vergessen!) 78 Prozent – das sage ich auch, aber Sie sagen nur das; das ist der Unterschied zwischen uns – sind für die Errichtung von Asylzentren in Nordafrika.

So, jetzt schauen wir einmal: Wo gibt es sichere Zonen in Nordafrika, in denen die Leu­te aufgenommen werden sollen? Sagen Sie mir eine sichere Zone! Aber an dem hän­gen Sie sich auf. (Rufe bei der FPÖ: Tunesien, Ägypten!)

Und die nächste Zahl, die Sie auch nicht nennen: 49 Prozent der Befragten plädieren für eine Erhöhung der österreichischen Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit.

Herr Kollege Darmann! Sie haben hier dafür plädiert: Machen wir doch Projekte, schi­cken wir Geld! (Abg. Darmann: Nein, nein, nicht Geld!) Ah, nicht Geld? Was denn? – Schaufeln? (Abg. Strache: Nicht Geld, Projekte!) Ah, Projekte! Was ist denn ein Pro­jekt? (Abg. Strache: Schulprojekte, Infrastrukturprojekte, das ist wichtig! Kein Geld für den Kauf von Waffen! – Abg. Neubauer: Nur so geht es!)

Unterstützung der Projekte bedeutet Geld in die Hand nehmen, nicht nur Ideen. Sie wissen immer, was die anderen tun sollten, ohne sich selbst schmutzig machen zu wollen. So geht es aber auch nicht! (Beifall bei der SPÖ.)

Jetzt ganz etwas anderes. Der Bürgermeister von Frankenburg Johann Baumann hat gemeinsam mit der Soziallandesrätin Jahn in Oberösterreich angeboten, im Kulturzent­rum in Frankenburg 40 Personen von den Zeltstädten unterzubringen. Und was sagt das Innenministerium? – Das geht aus organisatorischen Gründen nicht. (Abg. Schopf: Un­glaublich!)

Es müssen ungefähr hundert Leute sein. Verträge müssen überprüft werden. Es be­steht zurzeit, ab sofort  (Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Liebe Frau Ministerin, ich ap­pelliere an Sie, bitte ermöglichen Sie, dass 40 Personen aus diesen Zelten herauskom­men und im Kulturzentrum im Trockenen untergebracht werden können! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

17.30


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Pfurt­scheller. – Bitte.

 


17.30.40

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zuschauer auf der Galerie und an den Bildschirmen! (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Die Bildschirme sind schon abgeschal­tet!) Sind schon abgeschaltet, okay, macht nichts.

Ich möchte ohnehin zuallererst Herrn Klubobmann Strache ansprechen. Ich bin sehr froh, dass er noch da ist. Herr Klubobmann Strache, Sie haben heute einen Satz ge­sagt, da bekomme ich immer einen allergischen Anfall, wenn ich den höre. (Zwischen­rufe bei der FPÖ.)

Dieser Satz stammt nämlich eigentlich im Original von Herrn Haider, dem wir ja so viele wunderbare Sager zuschreiben können. Dieser Satz lautet: Das Boot ist voll. (Abg. Strache: War das nicht der Herr Cap?) Das Boot ist voll. – Dieser Satz stammt von Ihnen und vom Herrn Haider. Herr Haider hat diesen Satz Anfang der neunziger Jahre geprägt, als die FPÖ angefangen hat, ganz extrem gegen Ausländer zu hetzen


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und fremdenfeindlich zu sein, und das vom Herrn Steinhauser genannte Volksbegeh­ren eingeleitet hat.

Aber wissen Sie, was das Schöne an dieser ganzen Geschichte ist? – Dieses Volks­begehren war nicht so erfolgreich, wie Sie sich das vorgestellt haben. Sie sind jetzt mittlerweile seit 25 Jahren immer noch auf diesem Thema drauf. (Abg. Strache: Es wird leider dank Ihnen immer schlechter!) Es ist eigentlich mehr oder weniger fast Ihr einziges Thema, aber Sie sind nicht in der Regierung, Sie sind in keiner Landesre­gierung und, wie der Kollege da oben vorhin gesagt hat, Sie sind zum Beispiel in der Steiermark im Kreis der Bürgermeister gar nicht mehr vorhanden. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Kitzmüller.)

Man sieht also, die Österreicher begrüßen es überhaupt nicht, dass Sie so fremden­feindlich sind und die ganze Zeit auf diesem Thema herumreiten. Also ich finde das wunderbar und hoffe, dass es auch weiterhin so bleibt. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Es hat mir auch ein bisschen Spaß gemacht, das jetzt zu sagen, muss ich ehr­lich sagen.

Jetzt möchte ich mich noch gerne an die Grünen wenden, denn die Grünen schätze ich sehr als konstruktive Gesprächspartner, speziell wenn es um Menschenrechte und um soziale Themen geht. Liebe Frau Korun und lieber Herr Steinhauser, ich habe mich heute schon ein bisschen gewundert und ich wundere mich schon die letzten Tage über die Presseberichte der Grünen. Ihr seid in sechs Ländern in der Regierungsver­antwortung und ihr fangt jetzt an, die Länder gegen den Bund auszuspielen und den Bund gegen die Länder, das finde ich echt nicht in Ordnung. Ich meine, wir sollten ei­nen konstruktiven Weg finden. (Abg. Steinhauser: Nein, das macht die Innenminis­terin!) – Nein, das macht nicht die Innenministerin. (Abg. Steinhauser: O ja!) Nein, das stimmt überhaupt nicht!

Frau Korun stellt sich hier heraus und fängt an, irgendwelche Briefe von Landesrätin­nen und Landesräten zu verlesen. Die können sich schon selber wehren, dazu brau­chen Sie Frau Korun nicht. Also ich finde das nicht in Ordnung. Ich bin auf der Linie des Kollegen Pendl und der Kollegin Königsberger-Ludwig. Die haben auch gesagt, wir müssen uns zusammenschließen, wir müssen schauen, dass wir diese Situation kons­truktiv lösen. Ihr Ansatz ist da aus meiner Sicht der falsche.

Herr Steinhauser, wenn Sie sich beschweren, dass Zelte aufgestellt werden, dann muss ich Ihnen sagen: Über 1 400 Asylwerber sind im Moment zwar in der Versorgung des Bundes, sollten aber schon lange von den Ländern übernommen worden sein. Über 2 000 Menschen sind in Traiskirchen und werden von den Ländern nicht übernommen. Deswegen mussten Zeltstädte errichtet werden und aus keinem anderen Grund! (Zwi­schenruf des Abg. Steinhauser.) Und wenn Sie das abstreiten, dann, muss ich sagen, stellen Sie die Dinge einfach falsch dar.

Ich würde Sie wirklich gerne einladen, dass wir hier konstruktiv diskutieren und damit aufhören, dieses Bashing auf die Frau Innenministerin ständig zu befeuern. Das hat sie nicht verdient. Sie macht einen super Job und bemüht sich wirklich sehr. Danke schön dafür. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Der Kollege deutet mir, ich habe leider keine Zeit mehr. Insgesamt möchte ich aber trotzdem am Schluss einen positiven Input geben. Ich finde, wir sollten langsam die Dis­kussion befeuern und damit beginnen, darüber zu diskutieren, wie wir diese Menschen, die zu uns kommen und einen Asylstatus bekommen, noch schneller, besser integrie­ren können. Ich glaube nämlich auch, dass sie eine Bereicherung für unsere Gesell­schaft sind – Frau Korun, da bin ich ganz bei Ihnen –, und ich glaube, dass wir uns da Strategien überlegen sollten, um das Potenzial, das da zu uns kommt, auch gut zu nut­zen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.35



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 183

Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abge­ordneter Dr. Walter Rosenkranz zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, Sie kennen die Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte.

 


17.35.19

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Pfurt­scheller hat soeben wahrheitswidrig behauptet, dass die FPÖ in Österreich nicht in Lan­desregierungen vertreten sei.

Ich berichtige tatsächlich: Die FPÖ ist in den Landesregierungen Oberösterreich, Kärn­ten und Wien vertreten. (Rufe bei der SPÖ: Noch!) Und sogar noch in der Steiermark, das ist richtig.

Dann hat sie weiters wahrheitswidrig behauptet, die Aussage „Das Boot ist voll“ sei erstmals von Jörg Haider getroffen worden. – Das ist ebenfalls unrichtig! Diese Aussa­ge wurde erstmals vom Schweizer Bundesrat Eduard von Steiger 1942 in Oerlikon im Rahmen des christlichen Blasmusikfestes gemacht. (Beifall und Zwischenrufe bei der FPÖ.)

17.36


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Wal­ser. – Bitte.

 


17.36.13

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Ich gehe zuerst auf die FPÖ-Regierungsbeteiligungen ein. Fällt Ihnen auf, dass Sie nur wegen verfassungsmäßiger Regelungen in Regierungen sitzen und dass in ganz Österreich keine andere Partei mit Ihnen regieren möchte? Ist Ihnen das schon auf­gefallen? (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Rosenkranz.) – Ich weiß, es tut Ihnen weh. Aber Sie sind in keiner einzigen österreichischen Landesregierung kraft einer Koalition mit einer anderen Partei. (Abg. Strache: Aufgrund der Wahlergebnisse!) Ich glaube, so wäre es richtig.

Die andere Korrektur war richtig. Die Aussage „Das Boot ist voll!“ stammt tatsächlich, Herr Kollege Rosenkranz, aus der Schweiz. (Ironische Heiterkeit bei der FPÖ.) Die Schweizer schämen sich bis heute dafür. Sie arbeiten das auf. Dass Herr Strache das heute wiederholt, ist klar.

Kennen Sie den historischen Hintergrund? – Damals hatte die Schweiz 6 000 Flüchtlin­ge, und der Herr Bundesrat hat gemeint, das Boot ist voll. Da haben sich viele in der Schweiz geschämt, unter ihnen der Polizeihauptmann von St. Gallen. Dieser hat gegen bestehende Gesetze den Flüchtlingen geholfen. Er ist an die Grenze gefahren, direkt in meine Heimatgemeinde, direkt an die Grenze in Altach, in Hohenems, in Lustenau und hat dort Flüchtlinge gerettet. Er ist von der Schweiz verurteilt und erst nach seinem Tod begnadigt worden. (Abg. Rosenkranz: Zu diesen Aussagen mache ich keine tatsäch­liche Berichtigung!) Die Schweiz arbeitet das auf, und wir sollten in Österreich schau­en, dass wir uns in 30, 40, 50 Jahren nicht auch wieder schämen müssen für die Poli­tik, die wir derzeit machen.

Zum Glück sind Sie nicht nur in keiner Landesregierung, sondern auch nicht in der Bun­desregierung und können somit nicht so viel Schaden anrichten, wie Sie anrichten wür­den, wenn Sie das verwirklichten, was Sie wollen. (Beifall bei den Grünen.)

Ein Ergebnis, Herr Kollege Rosenkranz, dieser Boot-ist-voll-Strategie der Schweiz war der Judenstern. Das war nämlich keine Erfindung der deutschen Nationalsozialisten, son­dern der Schweizer. Die Schweizer haben das verlangt. Und, wie gesagt, wir sollten uns das schon ein bisschen überlegen, wenn wir heute solche Begriffe verwenden. (Beifall bei den Grünen.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 184

Sie präsentieren sich ja sehr gerne als Vertreter des Volkes. Herr Strache glaubt im­mer, er sei die Stimme des Volkes. Ich lasse sehr gerne das Volk zu Wort kommen. Und ich bin sehr stolz darauf, Vorarlberger zu sein, ich muss wirklich sagen, ich bin sehr stolz auf mein Heimatbundesland, denn in vielen Gemeinde regt sich Widerstand gegen die unmenschliche Asylpolitik, die wir in Österreich teilweise betreiben.

Lassen Sie mich die ÖVP-Bürgermeisterin von Alberschwende zitieren:

„Es gärt im Land, es rumort in den Gemeinden!

 Wir sind nicht mehr gewillt, uns gleichgültig den ,Achselzuckern‘ anzuschließen. Wir Menschen an der Basis scheinen in puncto Asylpolitik weiter zu sein, als die mutlose und – in diesem Falle – unehrliche ,hohe‘ Politik.“

Und die Alberschwender machen das konkret. Die machen das konkret. Sie wehren sich gegen Abschiebungen (Abg. Kickl: Wer wird abgeschoben?) und sind für einen menschlichen Umgang mit Asylwerberinnen und Asylwerbern. (Beifall bei den Grünen.) Sie sind kein Einzelfall in Vorarlberg, zum Glück, sondern es ist auch in anderen Ge­meinden – im Montafon beispielsweise – eine ähnliche Initiative entstanden. „Wir sind Asyl“ ist das Motto. Die Menschen wollen aufnehmen, und es gibt auch entsprechende Unterkünfte, nur wird das leider von der Regierung nicht immer wahrgenommen.

Meine Damen und Herren, ich möchte auch über ein Kapitel der Asylpolitik sprechen, das leider hie und da untergeht, und zwar sind das die Kinder, die unbetreuten Flücht­linge. Frau Ministerin, Sie haben uns heute erschreckende Zahlen genannt: 2 635 un­betreute Flüchtlinge, allein 1 000 davon in Traiskirchen. Ich habe bereits im Jahr 2009 erstmals einen Antrag eingebracht, diesen Kindern zu helfen, diesen Kindern zum Bei­spiel eine schulische Versorgung zugutekommen zu lassen. Das würde in mehrfacher Hinsicht helfen. Das würde den Tagesablauf für diese Kinder regeln, es würde auch die spätere Eingliederung der Kinder in das österreichische Schulsystem erleichtern.

Ich darf Sie an dieser Stelle an das Schulpflichtgesetz erinnern. In § 1 steht:

„(1) Für alle Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten, besteht allgemeine Schul­pflicht nach Maßgabe dieses Abschnittes.“

In der Print-Ausgabe wird das erläutert: „Unter ,dauerndem Aufenthalt‘ ist die erweisli­che oder aus den Umständen hervorgehende Absicht einer Person zu verstehen, an einem Orte ihren bleibenden Aufenthalt zu nehmen.“

Ein Asyl-Antrag, meine Damen und Herren, ist ja wohl ein entsprechender Hinweis da­rauf, dass man gewillt ist, zu bleiben! Und es geht nicht an, dass wir Kindern jahrelang schulisch keine Chance geben, dass wir sie jahrelang – jahrelang ist übertrieben –, aber zumindest die ersten sechs Monate, nachdem sie das Erstaufnahmelager verlas­sen haben, von unserem Schulsystem fernhalten. Geben wir diesen Kindern eine Chan­ce! Ich glaube, sie haben es verdient. (Beifall bei den Grünen.)

17.42


Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abge­ordnete Mag. Korun zu Wort gemeldet. Sie kennen die Geschäftsordnung. – Bitte, Frau Abgeordnete,

 


17.42.19

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Hagen hat behauptet, die Anerkennungsquote bei Asylanträgen würde 30 Prozent betragen.

Wahr ist, wenn man zum Beispiel in der 2014er-Statistik des BFA, Bundesamt für Frem­denwesen und Asyl, nachschaut: 27 178 Entscheidungen nach dem Asylgesetz – 39 Pro-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 185

zent der Asylanträge wurden 2014 positiv beschieden. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das ist keine tatsächliche Berichtigung! – Abg. Walter Rosenkranz: So geht es nicht! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) 39 Prozent! – Danke.

17.42


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte.

 


17.43.00

Abgeordneter Dr. Marcus Franz (STRONACH): Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Mi­nister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, ein derart aufgeheiztes Thema braucht einen möglichst sachlichen und vielleicht auch fachlichen Zugang. (Abg. Brosz: Dann sollten Sie sich jetzt wieder setzen!)

Ich darf einen Vergleich mit der Medizin ziehen. Bei den Flüchtlingen handelt es sich um Menschen, die Hilfe brauchen, die einfach Hilfe brauchen. Diese Hilfebedürftigkeit geht von der akuten Nothilfe bis hin vielleicht zu einer Lebenshilfe oder zu einer Anlei­tung, wie man im eigenen Land besser zurechtkommt. Dass wir Flüchtlinge, echte Flücht­linge und Asylanten aufnehmen und ihnen helfen wollen, das steht doch bitte gar nicht in Diskussion. Das wollen wir alle einmütig und einstimmig, darüber brauchen wir über­haupt nicht zu diskutieren. Das Problem ist zu vergleichen mit jenem in überfüllten Am­bulanzen, die wir in Österreich alle kennen.

Das Problem sind diejenigen Menschen, die vielleicht nur wenig oder kaum Beschwer­den haben und die Ressourcen den anderen, die sie dringend benötigen, wegnehmen. Darüber muss man ganz offen reden können und dürfen, sonst tun wir denen, die wirk­lich Hilfe brauchen, nichts Gutes. Und das vermisse ich in dieser Debatte, weil hier im­mer wieder Ideologien hineinfließen und man so einfach nicht auf einen grünen Zweig kommen kann, wenn man das zu aufgeheizt und zu antagonistisch betrachtet. (Beifall beim Team Stronach.)

Aus meiner Sicht kann man mit einem falschen Altruismus die Sache immer nur noch schlechter machen. Es wird immer schlechter, es wird immer aufgeheizter, und wir hel­fen in Wirklichkeit niemandem. Wenn wir mit Werbemaßnahmen wie „Offene Grenzen“ und „Der Sozialstaat ist für alle da“ et cetera diese Botschaften in die Welt hinaustra­gen – wir wissen, die Welt ist vernetzt; sogar die Dritte Welt ist mittlerweile gut vernetzt, dort kommen Botschaften an, sonst würden die Schlepperringe nicht funktionieren –, wenn wir das weiter propagieren, dann tun wir denen, die wirklich Hilfe brauchen, nichts Gutes (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der FPÖ), wenn wir damit nämlich Leute einladen, hierher zu kommen, die vielleicht auf ihrem Kontinent, in ihrem Land bessere Arbeit leisten können.

Wenn fertig Ausgebildete zu uns kommen wollen, dann müssen wir legale Wege schaf­fen – so wie es die Australier gemacht haben –, ganz klare Strukturen, Regeln für Ein­wanderung schaffen, aber nicht Einladungen ausschicken, auch nicht implizite Einla­dungen in Fernsehsendungen, in Talk-Shows, über Medien, et cetera, et cetera, dass Europa das gelobte Land für alle anderen sein wird und sein soll. Das ist der falsche Weg!

Meine Damen und Herren! Wir wissen alle, der Wohlfahrtsstaat braucht Grenzen. Ein Wohlfahrtsstaat ohne Grenzen ist kein Wohlfahrtsstaat mehr, sondern wird über den Jordan gehen, wird zugrunde gehen. Das ist ein Faktum. Das hat auch schon der No­belpreisträger Milton Friedman vor vielen Jahren festgestellt. Man kann entweder offe­ne Grenzen und keinen Wohlfahrtsstaat oder einen Wohlfahrtsstaat und keine offenen Grenzen haben. Das muss einem bewusst sein. Man kann nicht Werbung betreiben für den Wohlfahrtsstaat Europa, dem es so gut geht.


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Dieses Europa ist ja auch nicht vom Himmel gefallen, das haben wir beziehungsweise unsere Vorfahren aufgebaut, muss man dazusagen. Warum sollen wir jetzt für alle an­deren auf der Welt, denen es noch nicht so gut geht, das gelobte Land darstellen? – Das ist in der Logik nicht verifizierbar und nicht argumentierbar. Man muss den Leuten lieber Hilfe zur Selbsthilfe anbieten, nämlich in ihrem Heimatland, vor Ort.

Diesen Mut muss man haben, sich dazu zu bekennen! Deshalb danke ich auch der FPÖ, dass Sie sich heute dieses Themas angenommen hat. (Beifall bei Team Stro­nach und FPÖ.)

Freilich ist das eine komplexe Geschichte, die wir nicht in Österreich und nicht hier im Parlament lösen können. Das ist ein gesamteuropäisches und möglicherweise ein welt­weites Problem. Dafür gibt es eine UNO. Wozu haben wir sonst die UNO, wozu haben wir die EU? – Ein internationales Problem muss man auf internationaler Ebene lösen, das kann man nicht im österreichischen Parlament an einem Donnerstag-Nachmittag durchdiskutieren, um dann die fertige Lösung zu präsentieren. Dafür müssen sich die Verantwortlichen – es gibt UNO-Hochkommissare, es gibt Kommissariate, es gibt die EU – zusammensetzen und eine konzise und gute langfristige Lösung entwickeln für diejeni­gen, die wirklich akut dringend Hilfe brauchen, und diejenigen, die vielleicht in ihren ei­genen Ländern besser aufgehoben sind.

Aus meiner Sicht hat Australien, dem immer wieder vorgeworfen worden ist, es sei un­menschlich, hier wirklich etwas Bahnbrechendes geleistet. Vor Australien ertrinkt nie­mand mehr, niemand muss mehr vor der australischen Küste sterben! Die Australier haben eine ganz klare Politik gefahren – und fahren sie noch immer. Australiens Pre­mierminister Tony Abbott wurde am Anfang zwar massiv angefeindet, aber er ist bei seiner Linie geblieben, und mittlerweile hat man es geschafft, hat man das Problem im menschlichen Sinn in den Griff bekommen. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)

Das kann ich der EU nur empfehlen. Wir sollten uns in den Begriffen wirklich zu mehr Ehrlichkeit durchringen, denn nur über die Ehrlichkeit kommen wir auch zu einer ech­ten Menschlichkeit. – Danke schön. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)

17.47


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Strolz. – Bitte.

 


17.48.05

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Regierungsmitglieder! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Bürgerin­nen und Bürger auf der Galerie, vor dem Bildschirm, Fernseher, Computer, wo immer Sie zuschauen! Wir verhandeln jetzt – ein weiteres Mal – eine Dringliche Anfrage der Freiheitlichen Partei zum Asyl-Thema. Das ist natürlich ein Thema, das die Menschen beschäftigt, ein Thema, das uns meines Erachtens zu großer Verantwortung mahnt, weil es um Menschenleben geht, um die Frage, wie wir mit Menschenleben umgehen.

Es sind viele Menschen unterwegs, die Schutz suchen, es sind auch viele Menschen unterwegs, die Arbeit suchen, und die Vermengung dieser Materien stellt uns vor gro­ße Herausforderungen. Das ist richtig.

Ich möchte das einmal auseinanderdividieren. Auf der Ecke Menschen, die Schutz su­chen vor Verfolgung, vor Bedrohung für Leib und Leben, ist es ganz klar – und ich hof­fe, dafür gibt es ganz breiten Konsens in diesem Land –, dass wir zu schneller, zu gu­ter, zu umfassender Hilfe verpflichtet sind. Das ist keine Frage, darüber herrscht Kon­sens, das ist gut.

Zur Frage, wie wir mit Arbeitsmigration umgehen, möchte ich sagen, die einzige Zu­stimmung, die ich der Freiheitlichen Partei geben kann, ist: Wir haben das in Österreich


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in den letzten Jahren und Jahrzehnten nicht gut gemacht. Dieser Meinung bin ich auch, das haben andere Staaten besser gemacht. Wir sollten uns bezüglich Arbeitsmigration an Staaten wie Kanada, USA, Australien ein Vorbild nehmen. Wir sollten natürlich ei­nen sortierten Blick auf unseren Arbeitsmarkt haben und wir sollten vor allem versu­chen, in Zeiten wie diesen, in denen wir jährlich zirka 10 000 gut ausgebildete Men­schen an das Ausland verlieren, hoch qualifizierte Arbeitskräfte für die Republik Öster­reich zu gewinnen. – Das schaffen wir nicht.

Wir machen immer wieder Vorschläge auf diesem Eck, wie zuletzt mein Kollege Niki Scherak, der immer wieder zu Recht betont, dass es ein völliger Schwachsinn ist, dass wir viel Geld investieren in zum Beispiel Hochschulausbildung und ausländische Stu­dierende, die den Bachelorabschluss hier machen, und sie anschließend nach Hause schicken. Das versteht niemand. (Abg. Hübner: Oja, die Entwicklungshilfestrategen schon!) – Na ja, aber um die geht es nicht. Es geht nicht nur um Leute aus Entwick­lungshilfestaaten. Natürlich macht es Sinn, dass auch die sich um diese Leute küm­mern, aber ich denke, wir müssen uns schon darum bemühen, dass wir, wenn wir hoch­qualifizierte Kräfte ausbilden, diese auch im eigenen Land behalten können.

Also: Die Rot-Weiß-Rot-Card muss neu gestaltet werden, weil die, die gekommen ist – ohnehin ein paar Jahrzehnte zu spät –, funktioniert nicht, ist ein Rohrkrepierer.

Damit schwenke ich zu einer ganz anderen Materie zurück, nämlich: Asyl. Für mich ist ganz klar, dass das in Österreich nicht gut funktioniert. Dass wir in Österreich jetzt Zelt­städte aufstellen, halte ich für widerwärtig. Ich halte es auch nicht aus – und da bin ich bei der Innenministerin; Frau Ministerin, ich bin nicht sehr oft bei Ihnen in den letzten Monaten, aber dass Sie den Landeshauptleuten endlich einmal ordentlich eingeschenkt haben, ist wichtig, weil das natürlich ein weiteres Mal ein Ausdruck eines dumpfen Fö­deralismus ist (Beifall bei den NEOS) –, dass auf dem Rücken von schutzsuchenden Menschen, die wirklich vor Krieg und Bedrohung geflüchtet sind, ein übles Spiel ge­spielt wird. Die Landeshauptleute, die Landesfürsten, sind weder bereit, die Verantwor­tung abzugeben, noch sind sie fähig und willens, die Verantwortung wahrzunehmen.

Daher sage ich, wir müssen hier im Hohen Haus handeln und ihnen die Verantwortung entziehen. Wir sollten ihnen die Verantwortung überall dort entziehen, wo sie ihr nicht nachkommen. Wir sollten ihnen bei den Haftungen klare Vorschriften machen, denn dafür müssen wir zahlen, und wir sollten den Landeshauptleuten die Verantwortung für das Asylwesen in Sachen Betreuung entziehen. Wenn sie es nicht schaffen, Schutzsu­chenden Schutz zu geben, dann wird das in die Bundeskompetenz zurückgeholt. (Bei­fall bei den NEOS.)

Des Weiteren brauchen Asylwerber natürlich die Möglichkeit zu arbeiten. Achtung! – Nach einer Wartefrist! Natürlich müssen wir danach trachten, dass wir Missbrauch nicht Tür und Tor öffnen. Die Gefahr besteht, da bin ich bei Ihnen, liebe Freiheitliche Partei! Da sind wir in der Pflicht, in der staatsbürgerlichen Pflicht eines Politikers/einer Politikerin, Missbrauch nicht Tür und Tor zu öffnen. Unser Vorschlag ist aber klar: Nach sechs Monaten geben wir ihnen eine Chance.

Sie (in Richtung FPÖ) drängen Asylwerber auf den Straßenstrich, sie drängen sie in den Drogenschwarzhandel. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Natürlich, das ist Alltag. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das stimmt nicht!) Das ist Alltag, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geben wir ihnen doch die Chance, dass sie nach sechs Monaten ihr eigenes Geld verdienen können! Das ist eine Entlastung auch auf anderer Seite und das ist nichts anderes als Menschenwürde, würde ich behaupten.

Ich wundere mich, Frau Ministerin: Ihr Ministerkollege Hundstorfer hat offensichtlich ei­ne Studie in Auftrag gegeben, hat auch vieldeutig bedeutet, dass er die Ergebnisse schon in der Schublade hat – aber wir dürfen sie nicht erfahren, Frau Ministerin?! Ich


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will von Ihnen wissen: Wissen Sie auch nicht, was in der Studie steht, obwohl sie in der Schublade steckt? Hat das was mit Landtagswahlen zu tun? Hat das was mit dem Zickzackkurs dieser Bundesregierung im Asylthema insgesamt zu tun, dass Sie nur dann eine Art von Entschlossenheit und Beherztheit bekommen, wenn die Volksseele langsam aufkocht und aufzeigt, dass dieses Vorgehen auf dem Rücken von Schutzsu­chenden nicht so fortgeführt werden kann? Wo ist diese Studie?

Sie wissen, dass Sie in den nächsten Monaten eine europäische Richtlinie umzusetzen haben. – Ich will klare Antworten!

Abschließend: Es ist ganz klar, wenn wir Europa brauchen – und davon bin ich zutiefst überzeugt –, dann brauchen wir Europa genau in diesen Fragen; nicht für Glühbirnen et cetera, wir brauchen es in der Flüchtlingsfrage, wir brauchen es auch in der Arbeits­migrationsfrage. Wir brauchen gemeinsame Regeln auf diesem Kontinent.

Ebenso klar ist: Das hier ist die Ouvertüre für die nächsten Jahrzehnte. Afrika ist unter­wegs, viele Flüchtlinge aus Kriegsländern sind unterwegs, sie kommen zu Hunderttau­senden, zu Millionen. Das ist die Ouvertüre! In Europa sind letztes Jahr 640 000 ange­kommen. 640 000 sind angekommen in den Ländern, die 500 Millionen Einwohnerin­nen/Einwohner haben. Frau Korun und andere haben es schon angeführt: Im Liba­non – Größe von Oberösterreich – sitzen über eine Million Flüchtlinge, in der Türkei 2,5 Millionen Flüchtlinge. Also bei uns ist ein Bruchteil von dem angekommen, was in anderen kleinen Gebieten angekommen ist. Sie werden kommen – tot oder lebendig. Sie können den Zaun sechs Meter höher ziehen, Sie können die Drohnen aufrüsten – die kommen, tot oder lebendig, oben drüber, untern durch! Sie haben nichts zu ver­lieren.

Das ist die Mahnung an die Europäische Union: Entschlossene Nachbarschaftspolitik, entschlossene Wirtschaftskoordination, entschlossene Entwicklungspolitik, wirtschaftli­che Kooperation auf Augenhöhe, denn diese Menschen brauchen in den Abgeberlän­dern Perspektiven. Wenn sie die nicht haben, dann werden sie die Füße in die Hand nehmen und rennen – um ihr Leben oder um eine lebenswürdige Perspektive. Nichts anderes würden wir machen. Dafür braucht es Europa! (Beifall bei NEOS und Grünen.)

17.55


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Be­lakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


17.55.46

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsident! Frau Bun­desminister! Ganz kurz zu meinem Vorredner: Sie haben jetzt wirklich allen Ernstes be­hauptet, wir drängen die Asylwerber auf den Straßenstrich?! – Dazu braucht es keine FPÖ, das macht die MA 14 in Wien! Dazu braucht es uns wirklich nicht. – So viel nur da­zu. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Yilmaz.) – Die MA 14 macht das. Okay, Sie finden es lustig, es ist halt Tatsache. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Yilmaz.)

Wir haben jetzt eine Debatte erlebt, die interessanterweise heute in der Früh von der grünen Klubobfrau noch als so wichtig bezeichnet worden ist. – Sie schwänzt die ge­samte Debatte. Mit Beginn dieser Dringlichen Anfrage hat sie den Plenarsaal verlas­sen. Wahrscheinlich zieht sie sich jetzt immer noch um, keine Ahnung, sie ist jedenfalls nicht da. (Abg. Brosz: Das ist eine Anfrage von Strache, und der ist auch nicht da! Wo ist der Strache?) Daher ist sie natürlich nicht besonders glaubwürdig, wenn sie, wie heute in der Früh im Ö1-Morgenjournal, bejammert, wie traurig und wie schrecklich das nicht alles ist, und genau dann aber, wenn die Asyldebatte beginnt, den Saal ver­lässt. – Nur so viel dazu.

Einen Aspekt, meine Damen und Herren, haben wir heute in dieser ganzen Debatte ei­gentlich noch relativ wenig beleuchtet, nämlich den Sicherheitsaspekt. Dieser wurde ei-


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gentlich noch überhaupt nicht angesprochen. Es ist schon zu bedenken, dass mit die­sem Flüchtlingsstrom – und das ist das Einzige, das wir schon gehört haben, nämlich von unserem Klubobmann Strache – natürlich auch Terroristen nach Europa und damit auch nach Österreich kommen. Das ist schon zu bedenken, wenn man sich die Nach­richten anschaut – IS-Terroristen beispielsweise haben gestern wieder Kulturgut zer­stört, die Stadt Palmyra ist gestern eingenommen und zerstört worden – und sich dann überlegt, dass diese Herrschaften auch noch nach Europa kommen. Es kommt auch nicht von ungefähr, wenn ein Regierungsberater aus Libyen in einem BBC-Interview sagt, sie kommen deswegen mit den Schleppern mit nach Europa, weil dort nicht kon­trolliert wird, weil sie sich so einschleusen lassen können und sich dann in Europa aus­breiten, Terroranschläge und Ähnliches planen können. Genau das ist auch ein ganz großes Problem. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Wenn dann von Zahlen die Rede ist, Frau Korun – Sie kommen immer mit irgendwel­chen komischen Hirngespinsten daher; Tatsache ist, wir hatten einen Ausschuss, und Sie waren anwesend, sie wollten ein Expertenhearing, das haben die Grünen gefor­dert –, würde ich mir erwarten, dass Sie zuhören, wenn die Experten etwas sagen. Mag. Taucher vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl war dort anwesend und hat gesagt, die Anerkennungsquote liege bei 30 Prozent. Also man muss auch zuhö­ren, wenn man schon ein Expertenhearing verlangt. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Ab­geordneten des Teams Stronach.)

Das heißt aber, Frau Korun, im Rückkehrschluss, 70 Prozent werden nicht aner­kannt. – Und jetzt, Frau Bundesminister, bin ich bei Ihnen. Was passiert denn mit den 70 Prozent? Warum gibt es denn keine Statistiken darüber, wie viele wirklich abge­schoben werden? Ist es denn nicht so, dass von diesen 70 Prozent nahezu alle restlos hier in Österreich irgendwo in die Illegalität abdriften? Wie hoch sind denn die Abschie­bungsquoten? Es kommt doch nicht von ungefähr, dass Sie uns darauf antworten: Keine Statistik vorhanden! – Das ist doch der Wahnsinn, Frau Bundesminister! Es wäre alles viel einfacher, würde man hier konsequent vorgehen, würde man einfach nur die von Ihnen beschlossenen Gesetze auch wirklich einhalten. Würden Sie die Leute ab­schieben, dann hätten Sie auch wieder Platz. Das tun Sie aber nicht. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

Einen Punkt möchte ich noch ansprechen, Frau Bundesminister, nämlich die Kinder. Wir beschließen natürlich, dass Kinder einen besonderen Schutz brauchen. Aber ich sage Ihnen schon eines – und dazu ein Bild (die Rednerin versucht, ein Blatt Papier mit einem Bild darauf auf dem Rednerpult zu platzieren) –, denn eines kann ja wohl nicht sein, meine Damen und Herren: Wir hatten im Jahr 2012 den Fall, dass ein zwölfjäh­riger Bub am Westbahnhof vergessen wurde. Verwandte haben ihn als Syrer ausgege­ben, tatsächlich kam er aus Afghanistan. – Was ist mit diesem Kind dann passiert, Frau Bundesminister? Vielleicht können Sie uns das auch einmal erklären, denn es würde mich schon interessieren, wie bei diesen Ankerkindern vorgegangen wird! Es kommt dann nämlich die Betreuungsperson nach, und das ist der umgekehrte Fami­lienzuzug. Wenn ich mein Kind auf einem Bahnhof in Österreich aussetze (Präsident Hofer gibt das Glockenzeichen), Frau Innenminister, dann wird mir das Erziehungs­recht entzogen – und zu Recht wird es mir entzogen. Daher kann das nicht so vonstat­tengehen. (Beifall bei der FPÖ.)

Diese Eltern, die ihre Kinder auf eine gefährliche Flucht über das Mittelmeer schicken, haben jedes Erziehungsrecht verwirkt! (Präsident Hofer gibt das Glockenzeichen.)

Es ist Aufgabe der österreichischen Behörden, sich um diese Kinder zu kümmern und diese Kinder nicht mehr in die Obsorge ihrer Eltern zurückzugeben, Frau Bundesmi­nister! (Präsident Hofer gibt neuerlich das Glockenzeichen.)


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Da müssen wir auch einmal ansetzen, denn das ist ein massiver Missbrauch auf dem Rücken kleiner Kinder! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des Teams Stro­nach.)

18.00


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ehmann. – Bitte.

 


18.00.27

Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Zu Beginn eine erfreuliche Nachricht betreffend die Flüchtlinge in Thalham in Oberösterreich, wo das Kulturzentrum 40 Personen Unterkunft geben könnte. Das wird zurzeit gerade erledigt – vielen Dank an Sie, Frau Bundesministerin Mikl-Leitner, für die rasche und unbürokratische Hilfe. Herzlichen Dank für Ihre Entscheidung! (Bei­fall bei SPÖ und ÖVP. – Bravoruf bei der SPÖ.)

Wir haben schon gehört, es gibt weltweit über 50 Millionen Flüchtlinge, 16,7 Millionen davon gelten nach völkerrechtlicher Definition als Flüchtlinge. Von diesen 16,7 Millio­nen kommen weniger als 3 Prozent an die EU-Außengrenzen.

In Österreich betreuen wir zurzeit zirka 36 000 Menschen in der Grundversorgung, da­von 5 200 in der Steiermark. Damit erfüllt die Steiermark im Unterschied zu einigen an­deren Bundesländern die Quote.

Aber warum sage ich das? – Herr Kollege Kunasek stellt sich hier ans Rednerpult und greift an, er verwechselt offensichtlich das Rednerpult mit einer Wahlkampfbühne. (Abg. Neubauer: Na Sie ja nicht!)

Ich bin unentgeltlich und ehrenamtlich als Vereinsvorstand bei Jugend am Werk tätig, und er unterstellt hier mir und Jugend am Werk Steiermark, Geldmache mit Flüchtlin­gen zu betreiben. Dies weise ich gleich zu Beginn auf das Schärfste zurück (Beifall bei der SPÖ), denn Jugend am Werk hat nichts anderes gemacht, als der Steiermark zu helfen, die Quote zu erfüllen. Die Steiermark erfüllt mittlerweile die Quote, und Jugend am Werk war es ein Anliegen, da behilflich zu sein. Und diese Hilfsbereitschaft als Ge­schäftemacherei darzustellen, zu verunglimpfen, ist Wahlkampf der untersten Schub­lade, liebe Kolleginnen und Kollegen der FPÖ! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeord­neten der Grünen.)

Apropos unterste Schublade: Herr Kollege Kunasek hat weiter ausgeführt, wir müssten doch viel mehr tun, um die Rekordarbeitslosigkeit zu senken – er ist übrigens nicht ein­mal im Saal, so interessant ist dieses Thema für ihn! (Abg. Königsberger-Ludwig: Er war nur bei seiner Rede da!) Aber egal.

Er hat gesagt, er möchte die Rekordarbeitslosigkeit senken – ja, das stimmt, Kollegin­nen und Kollegen, das wollen wir alle, da sind wir höchst gefordert. (Zwischenruf des Abg. Darmann.)

Aber wie sieht denn ein Beitrag von der FPÖ zur Senkung der Rekordarbeitslosigkeit aus, oder wie könnte er aussehen? – Ich habe dazu ein Beispiel aus den Medien im Burgenland gefunden: „Heimische Könner statt Ost-Dumpinglöhner.“ – Vor denen war­nen Sie! (Abg. Walter Rosenkranz: Das ist von der Arbeiterkammer Burgenland! Das war kein Wahlkampf! – Abg. Neubauer: Das ist die AK!) – Offensichtlich haben genau die Menschen, vor denen Sie warnen, Ihre Plakate im Burgenland affichiert! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ein weiteres Beispiel zur heimischen Bauwirtschaft, nämlich in der Steiermark. Da pla­katieren Sie: Neue Wohnungen statt nur Moscheen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das hatten wir gestern schon!)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 191

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, bei aller Seriosität, eines sage ich Ihnen schon: Wenn wir Ihren Plakaten Glauben schenken dürfen, dann wäre nicht einmal eine Woh­nung gebaut worden und würde nicht einmal eine Wohnung gebaut werden. Es sind nämlich null Cent Steuergeld bei der Errichtung dieser Moschee geflossen, die gerade in Graz errichtet wird (Abg. Neubauer: Das ist nicht wahr! Das ist eine Lüge! – Abg. Kitzmüller: Stimmt gar nicht!) – die einzige Moschee, die in der Steiermark errichtet wird.

Die Stadt Graz hat – im Gegenteil – sogar davon profitiert, der Grund wurde der Stadt Graz um 1,5 Millionen € abgekauft, meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! (Abg. Kickl: Das ist ein nachahmenswertes Modell!) Die Stadt Graz baut Wohnungen – im Gegensatz zu Ihren Forderungen beziehungsweise zu Ihren Wahrheiten. Die Stadt Graz baut zurzeit 800 Wohnungen, davon 200 Wohnungen bis 2016. So viel zu Ihren Plakaten, geschätzte Kolleginnen und Kollegen der FPÖ.

Es gibt da noch ein Plakat: Mehr G’spür für die Steiermark. – Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, eines sage ich Ihnen: Ein gescheiter Mann aus der Steiermark hat schon gesagt, auf dieses „G’spür“ von Ihnen können wir getrost verzichten, ich formuliere es einmal so. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)

Ihre Haltung zu diesem Thema, nämlich die Gesellschaft auseinanderzudividieren und zu spalten, ist schlicht und einfach abzulehnen. Wie gesagt, auf Ihr „G’spür“ verzichten wir gut und gerne. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein. – Abg. Walter Rosenkranz: War das zufällig ein steirischer Abgeordneter?)

18.04


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.

 


18.05.00

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesmi­nisterin! Meine Damen und Herren! Ich meine, dass die Vorgangsweise der Frau In­nenministerin und der gesamten Bundesregierung betreffend den Asylbereich der ein­zig richtige und auch der einzig mögliche Weg ist, denn es ist der richtige Mittelweg zwischen zwei Extremen. In den letzten 14 Tagen sind rund 80 Prozent der Flüchtlinge aus den Ländern Syrien, Irak und Afghanistan gekommen, also Kriegsflüchtlinge.

Mir missfällt wirklich, was auf der einen, der linken Seite passiert, wenn man Grün her­nimmt, zum Teil die NEOS: alles offen, alle müssen herein. (Zwischenruf des Abg. Brosz.) Ich frage bewusst: Wer von euch hat sich in seiner Heimatgemeinde tatsäch­lich schon dafür eingesetzt, dass Kriegsflüchtlinge aufgenommen werden? Das ist eine Frage der Glaubwürdigkeit. Wenn das nicht geschehen ist, dann sage ich, das ist schlicht und einfach unglaubwürdig und realitätsfern. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Auf der anderen, der rechten Seite gilt, vor allem bei der FPÖ: Tür zu! Kollege Kuna­sek – er ist jetzt offensichtlich für den steirischen Wahlkampf im Einsatz – hat in seiner Rede gesagt, die Tür muss zugemacht werden, aber gleichzeitig muss sie natürlich für die, die sie brauchen, schon offen sein. Ich bin neugierig und gespannt darauf, wann ich in der Öffentlichkeit lesen werde, dass sich Kollege Mario Kunasek für die Aufnah­me von Kriegsflüchtlingen in seiner Heimatgemeinde Gössendorf, Bezirk Graz-Umge­bung, eingesetzt hat. Auch da ist es eine Frage der Glaubwürdigkeit, denn nur populis­tisch daherzureden, das ist zu wenig! (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)

Meine Damen und Herren, ich sage bewusst: Jawohl, die Bevölkerung hat Vorbehalte, und sie hat auch teilweise Angst. Ich meine, es ist eine riesige Verantwortung, für alle, die hier herinnen sitzen, und auch für jene, die in anderen Bereichen politisch tätig sind, wie man damit umgeht. Es betrifft aber auch die Medien und geht darum, mehr Verantwortungsbewusstsein an den Tag zu legen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 192

Ich möchte als positives Beispiel eines verantwortungsbewussten Bürgermeisters Chris­tian Jachs aus Freistadt erwähnen, weil mir so etwas wie seine Bereitschaft bei ande­ren einfach abgeht. Obwohl in der Tilly-Kaserne bereits Flüchtlinge untergebracht sind, ist die Bereitschaft da, in Freistadt zusätzlich Flüchtlinge aufzunehmen.

Es kann doch wirklich in keiner Region ein Problem sein, ein halbes Prozent oder ein Prozent der Flüchtlinge unterzubringen. Ich habe großen Respekt vor jenen Gemein­den und Regionen, in denen das tatsächlich geschieht. Ich spreche jetzt bewusst nicht von meiner Heimatgemeinde St. Nikola, wo wir 12 Prozent Asylwerber haben, denn das ist wieder ein anderes Thema.

Dort, wo Asylwerber beheimatet sind, haben die Quartiergeber wirklich große Verant­wortung. Man muss auch bedenken, dass Asylwerber und Kriegsflüchtlinge in Bundes­betreuung – egal, aus welchem Land – auch gewisse Freizeitmöglichkeiten, Beschäfti­gungsmöglichkeiten brauchen, sie müssen ja auch irgendwo die Energie abbauen. In Wirklichkeit sind drei Viertel der Asylwerber eher jüngere Männer beziehungsweise Män­ner, und irgendwohin muss die Energie. (Aha-Rufe bei der FPÖ. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wo sind denn jetzt die Kinder?!)

Freizeitmöglichkeiten sind wichtig, aber, meine Damen und Herren: Für jene, die bei uns in Österreich bleiben wollen, ist die erste Voraussetzung, Deutsch zu lernen. Die zweite Voraussetzung ist, arbeiten zu wollen, und die Deutschkenntnisse sind auch die wichtigste Frage bei der Integration auf dem Arbeitsmarkt. (Zwischenruf der Abg. Kö­nigsberger-Ludwig.) Die dritte Voraussetzung ist, unsere Lebensvorstellungen und Le­benswerte zu akzeptieren und anzuerkennen. (Zwischenruf des Abg. Brosz.)

Wenn wir jetzt darüber diskutieren, wie das mit Afrika weitergeht und wer da aus Afrika und Umgebung kommt, dann meine ich, faire Verteilung in Europa ist wichtig. Weiters dem UNHCR entsprechend Lager für Nordafrika und ein UN-Mandat dazu, denn es kann nicht sein, dass weiterhin die Schleppermafia aufgrund der Asylpolitik mit den Flüchtlingen ihr Geschäft macht. Da ist von uns allen rasches Handeln gefordert, und darum bitte ich, sich dafür einzusetzen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.08


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.

 


18.09.11

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Minister! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! (Ruf bei der FPÖ: Wo hast du denn deine Fichte?) Wir haben ja bereits alle Darstellungen gehört, von der sehr breiten Anfrage bis zu den Hundert­tausenden Krisenherden, von denen die Frau Ministerin gesprochen hat. Dass Afrika un­terwegs ist, hat Herr Kollege Strolz gesagt.

Ich meine, man sollte ganz von vorne beginnen, Frau Minister. Da ich ganz aus der Nähe des Auffanglagers Thalham komme, möchte ich über die Unzufriedenheit der Bür­germeister der betroffenen Gemeinden berichten. Sie haben, meine ich, mit dir gespro­chen.

Das erinnert mich ein bisschen an den damaligen Minister Ernst Strasser, der seinen Parteikollegen Fritz Feichtinger in Regau ähnlich behandelt hat. Das Drüberfahren ist nicht angebracht, man muss natürlich das Einvernehmen mit der dortigen Wohnbevöl­kerung, mit den Bürgermeistern herstellen. Das ist sehr wesentlich. (Bundesministerin Mikl-Leitner spricht mit Abg. Fekter.) – Frau Fekter wird es gerade berichten.

Die Antworten auf die Fragen 18 und 19 geben mir schon zu denken, denn wenn nicht darüber Statistik geführt wird, wie vielen Asylberechtigen der Asylstatus abgesprochen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 193

wurde und wie viele davon Österreich wieder verlassen haben, dann ist das natürlich eine Grundlage für Spekulationen, eine Grundlage für vermehrte Kritik.

Ich darf aber Folgendes sagen: Wenn – so wie die Medien heute berichten – auch IS-Attentäter unter diesen Flüchtlingen sind, wenn der Attentäter, der angeblich mit drei Kollegen im Nationalmuseum in Tunis 22 Menschen getötet hat, in der Nähe von Mai­land aufgegriffen wurde, dann muss man auch das sehen, Frau Kollegin Korun, und kann das Ganze nicht nur von dieser fürchterlichen, menschlich tragischen Seite se­hen. (Beifall beim Team Stronach.)

Ich bin überzeugt davon, dass wir Tausende Schicksale gar nicht erfahren. Und des­halb bin ich etwas verwundert, muss ich sagen, dass du, Herr Kollege Vavrik, hier lo­cker vom „Schifferlversenken“ redest. Man müsste vielmehr – die ORF-Doku hat das klar gezeigt – vom „Leuteversenken“ sprechen.

Das, was diese kriminellen Schlepper machen, kann man nicht gutheißen. Sie lassen 300 Leute in ein Boot steigen, das nach 700 Metern sinkt. Dann werden sie zurückge­schickt, und dasselbe manövrierunfähige Boot wird wieder besetzt und wieder hinaus­geschickt. Es ist daher sicher besser, man versenkt die Karren dieser kriminellen Schlep­per, die wirklich ungeeignet sind für einen Menschentransport – wir reden hier von Men­schen –, sodass sie nicht Tausende Menschen auf das offene Meer hinausschicken, Menschen, die hoffen, irgendwo im Westen angetrieben zu werden.

Herr Kollege Steinhauser hat gesagt: Hurra, Österreich ist super! Wir öffnen die Türen, grenzenlos, alle dürfen kommen!, er spricht aber selbst von 500 Krisenherden. Da muss ich schon fragen: Wie kann das Österreich ertragen? – Nie und nimmer. Europa auch nicht.

Wir müssen versuchen – das ist der wesentliche Punkt; ich habe das gestern schon an­gesprochen –, Lösungsansätze in den Krisenregionen – wie gesagt, über 500 sind es – zu finden und dort die Probleme zu lösen. Dort gilt es anzusetzen. Wir müssen unsere konzern- und gewinnorientierte, die nach Geld gierende Politik hinterfragen und än­dern. Tausende von Hektar werden gekauft, Tausende von Hektar werden brandgero­det, na was werden die armen Leute dort machen? – Das sind die wahren Probleme, die wir haben.

Ich zitiere ein weiteres Mal Petra Ramsauer mit ihrem Buch „So wird Hunger gemacht“ mit den Cash Crops aus Äthiopien. Man liefert dorthin, anstatt der dortigen Bevölke­rung Saatgut zu liefern, dass sie sich selbst ernähren kann, selbst etwas anbauen kann, Rosensamen, Samen für Cash Crops. Ich erinnere an all die Umstände und Maßnah­men vor Ort, durch die man die Leute zu Wirtschaftsflüchtlingen macht. Das zeigt uns ja auch die Tatsache, dass von 320 Bootsbesatzungsleuten 290 männlich sind; da wis­sen wir, was wirklich los ist.

Diese Menschen kommen oft im guten Glauben als Testperson und wollen später ihre Familienmitglieder nachholen, aber das ist ein Irrglaube. Es werden ihnen bis zu 5 000 US-Dollar pro Person abgenommen, damit kriminelle Schlepper gutes Geld ver­dienen. Und das gehört abgestellt! (Beifall beim Team Stronach.)

Ich möchte hier nicht all die Doku-Filme erwähnen, etwa „We feed the World“, „Unser täglich Brot“. Es gibt diese Dokumentationen, deren Inhalt nachvollziehbar ist und die zeigen, was wir mit unserer westlich orientierten, mit unserer konzern- und gewinn­orientierten Wirtschaft verursachen. (Präsident Hofer gibt das Glockenzeichen.)

Frau Präsidentin, ich komme schon zum Ende (Heiterkeit – Abg. Auer: Leo, Herr Prä­sident!) und darf mit einem positiven Beispiel schließen. – Entschuldigung. Eindeutig: Herr Präsident!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 194

Wir als Kiwanis Club Vöcklabruck haben mit Dr. Bayer aus Pöndorf in Ghana ein Kran­kenhaus errichtet – Projekt „AfreakMED“. Es werden 30 Plätze zur Verfügung gestellt, sodass dort die Wohnbevölkerung vor Ort gesundgepflegt wird, dort Ärzte ausgebildet werden. Ich denke, das sind die richtigen Ansätze.

Da gilt es seitens der UNO, seitens der Europäischen Union, seitens der westlichen Staaten anzusetzen, damit wir die Probleme vor Ort lösen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Steinbichler – in Richtung Präsident Hofer –: Danke, Herr Prä­sident!)

18.15


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


18.15.20

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Bundesminister! Auf die Frage, wie das jetzt mit dem Arbeitsmarktzugang für Asylwerber ausschaut, sagt Herr Abgeordneter Neubauer, die ÖVP sei dafür, und die ÖVP sagt, nein, wir sind eigentlich nicht dafür. Tatsache ist, dass die Frau Minister herself und dass Frau Abgeordnete Karl im Rat der EU-Richtlinie über den Arbeits­marktzugang zugestimmt haben, die wir ab Juli dieses Jahres umsetzen müssen. Also bitte bringen Sie es zur Umsetzung!

Herr Abgeordneter Prinz sagt, die sollen gefälligst Deutsch lernen, wenn sie da bleiben wollen. – Ja dann muss man natürlich den Asylwerbern, wenn sie einmal hier sind, auch die Möglichkeit geben, Deutsch zu lernen. Die Unterbringung der Asylwerber und die Betreuung kosten so viel Geld, da ist der Deutschkurs im Vergleich dazu eine Klei­nigkeit.

Und dann kommt es auch nicht so weit, dass sich Minister Hundstorfer in der „Presse­stunde“ darüber beschweren muss, dass die Asylwerber, wenn sie einmal Asylstatus haben, auf dem Arbeitsmarkt so schwer unterzubringen sind, weil sie so lange nicht gearbeitet haben. Wenn man denen gleich Deutsch beibringt und wenn man sie gleich arbeiten lässt, dann hat man hinterher auch nicht das Problem, dass Menschen schwer in Beschäftigung zu bringen sind, weil sie vorher quasi erzwungenermaßen langzeitar­beitslos waren. In diese Langzeitarbeitslosigkeit haben nämlich Sie mit Ihrem System diese Menschen hineingedrückt, mit diesem Zwang zum Nichtstun.

Da zeigt sich dann schon, dass die ÖVP ihr christlich-soziales Dasein darauf be­schränkt, die Stimmen der Kirchgänger abzuräumen. Aber dann, wenn es wirklich um die Menschen geht, ist sie weit weg.

Mit dem Arbeitsmarktzugang für Asylwerber kann nicht länger zugewartet werden. Da geht es auch um kein großes Zahlenkorsett, denn so viele würden da keinen Arbeits­vertrag bekommen. Oft können sie nur kaum bis gar nicht Deutsch, haben oft keine Zeugnisse mit. Da geht es also um einige wenige, denen man für ihre psychische Ge­sundheit einen Gefallen tun kann und die einen Beitrag zur österreichischen Wirt­schaftsleistung erbringen können.

Daher bringe ich den folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend Arbeits­marktzugang für Asylwerber_innen

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 195

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Gesetzes­vorlage zuzuleiten, die einen effektiven Arbeitsmarktzugang für Asylwerber_innen ge­mäß den Vorgaben der entsprechenden EU-Richtlinie ab 1. Juli 2015 ermöglicht.“

*****

Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

18.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausrei­chend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend Arbeitsmarkt­zugang für Asylwerber_innen

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten KO Stra­che und weiterer Abgeordneter betreffend Asylchaos und kein Ende in Sicht – „Welcome to Austria?“

Asylwerber_innen ist der Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich nur in sehr einge­schränkter Form möglich. Derzeit ist im Ausländerbeschäftigungsgesetz vorgesehen, dass Personen, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind, einer Be­schäftigung nachgehen können, sofern eine Beschäftigungsbewilligung erteilt wurde. Dieser Arbeitsmarktzugang ist aber auf den Bereich der Saison- und Erntearbeit be­grenzt. Aufgrund von Arbeitsmarktprüfungen und anderen bürokratischen Hürden sind diese Möglichkeiten allerdings zu beschränkt. So wird eine Beschäftigungsbewilligung nur nach erfolgter Prüfung der Arbeitsmarktlage erteilt. Das heißt, Asylwerber_innen bekommen die zu besetzende offene Stelle nur nach einem Ersatzkraftverfahren, also wenn dafür weder österreichische Arbeitslose, noch Ausländer_innen mit Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, EU- oder EWR-Bürger_innen mit Ar­beitsmarktzugang, Schweizer_innen oder türkische Assoziationsarbeitnehmer_innen, Ausländer_innen mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang oder Inhaber_innen eines Befreiungsscheins oder einer Arbeitserlaubnis zur Verfügung stehen. Diese Restrik­tionen sind aus vielfacher Sicht zu bekämpfen.

Durch die volle Eingliederung in den Arbeitsmarkt kann einerseits das Abrutschen in die Schwarzarbeit und andererseits ein durch Untätigkeit geförderter Qualifikationsver­lust verhindert werden; zudem könnten Asylwerber_innen selbst zu ihrem Unterhalt beitragen, wodurch ihnen ein entsprechendes Selbstwertgefühl und Maß an Selbstbe­stimmung wiedergegeben würde. Zusätzlich zum Gewinn von Fachkräften hätte also auch die Einsparung von Versorgungskosten zweifellos eine positive Wirkung auf die österreichische Wirtschaft – dies wiederum könnte dazu beitragen, gesellschaftliche Spannungen und Vorurteile zu unterbinden. Schließlich ist es für Asylwerber_innen selbst von großer Wichtigkeit, einer geregelten Arbeit nachzugehen, also eine Aufgabe zu haben und dadurch an der Gesellschaft teilhaben zu können und integriert zu wer­den. Andernfalls ist die Gefahr von psychischen Krankheiten, ausgelöst durch Perspek­tivlosigkeit, groß.

Die Debatte um die Öffnung des Arbeitsmarktes für Asylwerber_innen wird immer stär­ker und führende Gewerkschaftsvertreter_innen, aber auch Menschenrechtsvertre­ter_innen oder AMS-Chef Johannes Kopf sprechen sich klar für eine solche Öffnung aus. Besonders interessant ist hier die Aussage von Gerald Forcher, Vorsitzender der


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 196

sozialdemokratischen Gewerkschafter in Salzburg, der die oben genannte Argumenta­tion unterstützt, „weil in Wirklichkeit kein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin in Österreich ein Interesse daran haben kann, dass Asylwerber in illegale Arbeit gedrängt werden ... Damit ist nämlich dem Unterlaufen von kollektivvertraglichen Normen Tür und Tor geöffnet. Und wenn die Möglichkeit besteht, in unserer Gesellschaft legaler Arbeit nachgehen zu können, können die betroffenen Asylwerber für sich selbst sorgen und damit auch die Sozialsysteme entlasten.“

Die Bundesregierung ist hier ohnehin zum Handeln aufgefordert, da inzwischen auch eine EU-Richtlinie (2013/33/EU) vorsieht, dass Asylwerber_innen spätestens neun Mo­nate nach Stellung eines Antrags auf internationalen Schutz effektiven Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten müssen. Bei den derzeitigen Arbeitsmöglichkeiten für Asylwer­ber_innen mit Beschränkungen auf Saisontätigkeiten im Tourismus und als Erntehel­fer_innen kann keineswegs von einem effektiven Arbeitsmarktzugang gesprochen wer­den. Die entsprechende Richtlinie ist bis 20. Juli umzusetzen, dass weiß auch der So­zialminister und die Innenministerin, doch eine Studie über die Folgen eines Arbeits­marktzuganges wird unter Verschluss gehalten und damit auch eine Entscheidung über den Arbeitsmarktzugang weiter nach hinten verschoben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Gesetzes­vorlage zuzuleiten, die einen effektiven Arbeitsmarktzugang für Asylwerber_innen ge­mäß den Vorgaben der entsprechenden EU-Richtlinie ab 1. Juli 2015 ermöglicht.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Groiß. – Bitte.

 


18.17.39

Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Mi­nister! Kolleginnen und Kollegen! Unsere Ministerin fordert EU-Quoten, fordert die Auf­gabenerfüllung der Länder ein und bittet die Gemeinden um Quartiere.

Viele Regionen handeln danach: sie helfen. Auch mein Bezirk hat seit Jänner 50 neue Quartiere zur Verfügung gestellt. In den drei oberen Waldviertler Bezirken sind es rund 300 Quartiere.

Was geschieht mit diesen abgestimmten, qualitativ hochwertigen Quartieren? – Ich neh­me als Beispiel meine Heimatgemeinde her: Zuerst herrscht Skepsis. (Abg. Neubauer: Welche ist das?)  Gars am Kamp.

Zuerst herrscht also Skepsis, dann kommen Hilfsbereitschaft und Verständnis. Lehrer machen ehrenamtlich Sprachkunde, Krankenschwestern helfen bei der medizinischen Betreuung, ehemalige Einwanderer helfen beim Dolmetschen, Bürger helfen bei den Fahrten, die diese Personen machen müssen.

Ich danke dem Ministerium, ich danke dem Land für die hervorragende Zusammenar­beit, dass wir hier gemeinsam mit diesen Flüchtlingen leben können. (Beifall bei der ÖVP.)

Eine Partei kann es aber nicht lassen und versucht immer wieder, auf Gemeinde-, Lan­des- und Bundesebene zu stacheln, um genau solch positive Beispiele zu verhindern, versucht, da Schwierigkeiten zu machen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 197

Aber auch von anderer Seite droht hier Gefahr. Die Gefahr kommt von einem Minister, von Minister Klug, der Asylwerber in Kasernen gegen den Willen der dortigen Anrainer unterbringen möchte. Er möchte, dass 400 Asylanten in eine Kaserne kommen, in eine funktionsfähige, voll ausgelastete Kaserne. Das heißt, die Soldaten müssen „auswan­dern“, müssen sich neue Arbeitsplätze suchen, die Grundwehrdiener müssen sich neue Plätze suchen.

Ja, es wird Platz gemacht, die Österreicher müssen gehen, um die Flüchtlinge hinein­zulassen. Das schafft natürlich keine Harmonie, und es wird Widerstand kommen.

Die militärische Landesverteidigung ist uns aber zu wichtig, dass wir hier Flüchtlinge gegen Landesverteidigung ausspielen. (Abg. Königsberger-Ludwig: Das machen Sie gerade! Das ist wirklich letztklassig! – Abg. Schieder: Wer ist denn zuständig für die Flüchtlinge, Herr Kollege? Wissen Sie das?) Auch der Minister weiß, dass er hier wirt­schaftliche und militärische Fehlentscheidungen kaschieren möchte. (Abg. Schieder: Jetzt reicht’s mir einmal!) Er möchte hier doch ein sehr unmoralisches Angebot ma­chen. (Abg. Schieder: Nehmen Sie einmal ein Angebot an! Was soll das?)

Wir als Region machen ein Angebot, wir nehmen 100 Flüchtlinge in der Region in kür­zester Zeit auf, und dafür kann Ihr Minister den Vertrag einhalten, den er in der Re­gierung geschlossen hat. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Schieder: Wer ist denn Innenminister in diesem Land? Na wer? Das gibt es ja nicht! Jetzt reicht’s ein­mal!)

Ich bedanke mich bei der Ministerin, sie hat Lösungskompetenz, mit ihr machen wir das, mit ihr können wir die Flüchtlinge unterbringen und die Kaserne erhalten. – Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Schieder: Ja, mit euch mach’ ich noch einmal eine Koalition!)

18.21


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Yilmaz. – Bitte. (Abg. Strache – in Richtung SPÖ –: Ihr habts Freund’!)

 


18.21.10

Abgeordnete Nurten Yilmaz (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kol­leginnen und Kollegen! Ich habe mehr oder weniger eine Frage an Sie. Sie befürchten schon die Frage, oder wissen Sie es? (Abg. Belakowitsch-Jenewein: MA 14!) – MA 14, ja. Sie sind Wienerin, ich helfe Ihnen! (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Die MA 15 ist es!) Sie haben gesagt, die MA 14 ist für  (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ja, ich weiß, es ist die 15!) Nicht „ich weiß“! (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Die MA 15 ist zuständig!)

Ich sage es noch einmal: Die MA 14 ist für die Interne Kommunikation/EDV zuständig, und erklären Sie uns, warum die die Menschen auf die Straße schicken! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Matznetter: MA 2412! – Abg. Rädler: Frau Knackal!)

18.22

18.22.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Grundversorgung in Bundes­kompetenz.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 198

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Unterbringung von Frem­den in militärisch genutzten Kasernen.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstim­mung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordneten­pulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Entschließungsantrag der Abgeordneten Neubauer, Kolleginnen und Kollegen stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen. Bitte achten Sie sorgfältig darauf, nur einen Stimmzettel einzuwerfen.

Ich bitte nunmehr die Schriftführerin, Frau Abgeordnete Mag. Musiol, mit dem Namens­aufruf zu beginnen. Herr Abgeordneter Buchmayr wird sie später dabei ablösen.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Musiol beziehungsweise den Schriftfüh­rer Buchmayr werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Wahlurne.)

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Die Stimmabgabe ist beendet.

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenzählung vornehmen.

Die Sitzung wird zu diesem Zweck für einige Minuten unterbrochen.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 18.27 Uhr unterbrochen und um 18.30 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Abgegebene Stimmen: 149; davon „Ja“-Stimmen: 39, „Nein“-Stimmen: 110.

Der Antrag ist somit abgelehnt.

Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Angerer;

Belakowitsch-Jenewein, Bösch;


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 199

Darmann, Deimek, Dietrich, Doppler;

Ertlschweiger;

Franz, Fuchs;

Hagen, Haider, Hauser, Hofer, Hübner;

Jannach;

Karlsböck, Kickl, Kitzmüller;

Lausch, Lintl, Lugar Robert;

Mölzer, Mühlberghuber;

Neubauer Werner;

Podgorschek;

Rosenkranz Barbara, Rosenkranz Walter;

Schellenbacher, Schenk, Schmid Gerhard, Stefan, Steger, Steinbichler, Strache;

Themessl;

Vetter;

Winter, Wurm Peter.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Alm, Amon, Aslan, Aubauer, Auer;

Bacher Walter, Bayr, Becher Ruth, Brosz, Brunner, Buchmayr;

Cap;

Darabos, Diesner-Wais, Durchschlag;

Ecker, Ehmann, Eßl;

Feichtinger Klaus Uwe, Fekter, Fichtinger Angela;

Gahr, Gerstl, Gessl-Ranftl, Glawischnig-Piesczek, Greiner Karin, Grossmann, Gusen­bauer-Jäger;

Hakel Elisabeth, Hammer Michael, Hanger Andreas, Haubner, Hechtl, Heinzl, Hell, Himmelbauer, Hofinger Manfred, Höfinger Johann, Huainigg;

Jarolim;

Karl, Katzian, Keck, Kirchgatterer, Knes, Köchl, Königsberger-Ludwig, Korun, Krainer Kai Jan, Krist, Kucharowits, Kucher, Kuntzl, Kuzdas;

Lichtenecker, Lipitsch, Loacker, Lopatka, Lueger Angela;

Matznetter, Mayer, Meinl-Reisinger, Moser, Muchitsch, Mückstein, Musiol, Muttonen;

Obernosterer, Ottenschläger;

Pendl, Pfurtscheller, Pilz, Pirklhuber, Plessl, Pock, Preiner, Prinz;

Rädler, Rasinger, Rauch Johannes;

Schatz, Scherak, Schieder, Schittenhelm, Schmid Julian, Schopf, Schultes, Schwent­ner, Sieber Norbert, Singer Johann, Steinhauser, Strasser, Strolz;

Tamandl, Töchterle, Troch;

Unterrainer;

Vavrik, Vogl;


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 200

Walser, Weninger, Willi, Windbüchler-Souschill, Winzig, Wittmann, Wöginger, Wurm Gisela;

Yilmaz;

Zakostelsky, Zinggl.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschlie­ßungsantrag der Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Arbeitsmarktzugang für Asylwerber_innen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.

18.31.14Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich nehme die Verhandlungen über die Punkte 9 bis 12 der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 


18.31.24

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Da­men und Herren! Hohes Haus! Trotz dieser hitzigen Debatten und natürlich unterschied­lichen Sichtweisen, glaube ich, ist es wichtig, die Realitäten und die aktuelle drama­tische Situation zu erkennen und daraus die Schlüsse für unser Handeln und Tun für die Zukunft zu ziehen.

Fakt ist, dass es gegenüber 2013 eine stark steigende Zahl von Asylwerbern gibt. Von 2013 auf 2014 ist sie um 60 Prozent gestiegen. Wir wissen ja genau, dass 2015 die 50 000-Mann/Frau-Quote erreicht werden soll.

Mein Dank gilt der Frau Bundesministerin, die sich wirklich außerordentlich bemüht und mit Hartnäckigkeit und mit viel Einsatz dafür gesorgt hat, dass gemeinsam mit den Län­dern im letzten Jahr 12 000 neue Plätze geschaffen wurden. Ich glaube, man muss das auch einmal anerkennen. Die Situation ist überall durchaus unterschiedlich, und es ist heute ja nicht ganz einfach, das allen Menschen zu erklären, die Menschen mitzuneh­men und abzuholen. Daher muss man auch verstehen, wenn es derzeit eine Überbrü­ckungslösung mit Zelten gibt, aber nichtsdestotrotz ist das Bemühen da – ich glaube, die Bevölkerung sieht das in der Zwischenzeit auch ein wenig anders –, dass zusätzli­che Plätze gefunden werden.

Mit dieser Fremdenrechtsnovelle werden EU-Richtlinien umgesetzt und die gesetzli­chen Rahmenbedingungen für das mit den Ländern vereinbarte neue Betreuungsmo­dell geschaffen.

Meiner Überzeugung nach ist ganz wichtig, dass es Ziel sein muss, dass die quoten­mäßige Verteilung im europäischen Raum möglichst bald umgesetzt wird. 90 Prozent der Asylanträge in Europa werden von 10 Prozent der Mitgliedstaaten bearbeitet, wäh­rend 18 Mitgliedstaaten lediglich 10 Prozent der Anträge bearbeiten. Also es geht hier um eine europäische Frage, das wurde ja schon einige Male heute erwähnt. Es geht darum, dass wir gemeinsam, Bund, Länder und Gemeinden, Möglichkeiten schaffen, um diese schwierige Situation zu bewältigen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 201

18.33


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte.

 


18.33.59

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Innen­ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Von der Dringlichen An­frage „Asylwerber füllen nun die Zeltstädte“ kommen wir jetzt zum Fremdenrechtsän­derungsgesetz, und ich begrüße ausdrücklich auch diese Novellierung, was ich auch mit mehreren Punkten jetzt begründen werde.

Der erste Punkt ist ein schnelleres Verfahren. Damit ist gewährleistet, in Drittländern schneller einen Schlussstrich zu ziehen.

Weiters: höhere Rechtssicherheit. Vor allem die Erkenntnisse vom EuGH beziehungs­weise auch von den Höchstgerichten in Österreich sind hier eingearbeitet.

Was besonders erfreulich ist: Die Erstaufnahmestellen werden vergrößert. Das haben wir im Ausschuss auch so mit der Innenministerin besprochen, und das hat sie uns so mitgeteilt.

Durch diese Aufteilung in die Erstaufnahmestellen soll es auch zu einer Entlastung von Traiskirchen kommen. Wir haben schon mehrmals heute gehört, dass tausend unmün­dige Minderjährige in Traiskirchen aufgenommen sind. Wir wissen alle, dass die Bun­desländer für diese Betreuung zuständig sind. Ich bin da auch beim Kollegen Amon, wenn er sagt, für den Fall des Falles, dass es hier nicht zu einer Lösung kommt, wer­den wir zumindest andenken, diesen Bereich wieder in die Bundeskompetenz zu brin­gen, damit wir eine Lösung für diese Fälle gewährleisten können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte aber auch haben, dass es bei der Polizei im Grenzbereich auch das notwendige Personal gibt. In meinem Bezirk Gän­serndorf gibt es 55 Dienstposten, die im Bereich der Grenze Dienst versehen, diese AGM-Gruppen, und von diesen sind nur mehr fast 50 Prozent anwesend. Es gibt da also einen großen Unterstand, und ich ersuche Sie, Frau Innenministerin, hier neuer­lich, dafür zu sorgen, dass wir zusätzliches Personal in meinem Bezirk bekommen.

Auch schon angesprochen die Deutschkurse. Auch dafür wurde zusätzliches Geld von Minister Hundstorfer zur Verfügung gestellt, damit ein entsprechender Unterricht auch erfolgen kann.

Ich möchte aber auch die Zeit hier nutzen, mit ein paar Gedanken zum Nachdenken an­zuregen, wie das in den letzten Jahrzehnten in Österreich gelaufen ist, welche Perso­nen sich in Österreich angesiedelt haben. Wenn ich hier von ganz links von mir aus gesehen bis ganz rechts schaue, dann sollten wir einmal darüber nachdenken, wie viel Migrationshintergrund wir in unseren eigenen Familien haben. Wenn ich an meine Fa­milie denke, so hat mein Schwiegervater eine Vertreibung nach dem Zweiten Weltkrieg erfahren müssen, und das war nicht einfach. Und wenn ich mir da nur ein paar Namen anschaue – Belakowitsch-Jenewein, Kunasek, Podgorschek und so weiter –, dann gibt es vielleicht auch hier einen Hintergrund, wo man nachdenken sollte, dass, wenn Leute Hilfe benötigen, diese auch Hilfe bekommen. (Abg. Kitzmüller: Was für ein Hinter­grund? Was soll das jetzt heißen?)

Da komme ich jetzt zum wichtigen Punkt; es ist ja heute auch schon vom Kollegen Strache angesprochen worden. Er hat in seinen Ausführungen hier gesagt, die EU hat Schuld, dass Schlepperschiffe ausgefahren sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte hier extra festhalten, weil es, glaube ich, sehr wichtig ist, dass die Zuhörer und Zuseher das auch wissen: Es hat in der Zeit vom 27. bis 30. April 2015 Plenarsitzungen des Europäischen Parlaments in Straßburg gegeben. Da hat es unter anderem auch namentliche Abstimmungen gege­ben. Ein Punkt war die jüngste Flüchtlingstragödie im Mittelmeer. Die Abgeordneten ha­ben mit dem Ratspräsidenten Donald Tusk, aber auch mit dem Kommissionspräsiden-


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ten Jean-Claude Juncker über die jüngsten Todesfälle von Flüchtlingen im Mittelmeer debattiert. Wir wissen, dass wir hier etwas machen müssen, und wollen auch Verände­rungen herbeiführen. Diese Abgeordneten haben in einer Resolution gefordert, dass sofortige Maßnahmen gesetzt werden, damit so etwas nicht mehr passiert. Und da wurden auch Punkte festgelegt: Such- und Rettungsmaßnahmen, Einführung von ver­bindlichen Quoten, eine gerechte Verteilung der Flüchtlinge, Bekämpfung der kriminel­len Schleppernetzwerke, Verbesserung der Zusammenarbeit mit Drittstaaten, Eindäm­mung der Fluchtbewegung vor Ort.

Ich habe hier das Ergebnis, wie die österreichischen Abgeordneten des EU-Parlaments abgestimmt haben: Von den 18 haben vier mit Nein gestimmt, also gegen solche Maß­nahmen! Die vier sind: Vilimsky, Kappel, Mayer, Obermayr – gerade die vier von der FPÖ!

Kollege Strache hat betont, wenn Leute Hilfe benötigen, dann soll man ihnen Hilfe zu­kommen lassen. Und da geht es um humanitäre Punkte, die auf europäischer Ebene umgesetzt werden sollen! Jetzt verstehe ich es, muss ich ganz ehrlich sagen, warum Sie gestern auch dagegen waren, dass die europäischen Abgeordneten hier reden dür­fen: Sonst müssten sie ja hier Rede und Antwort stehen für ihr Abstimmungsverhalten! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen. – Abg. Kitzmüller: Kein Problem!)

18.39


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Yilmaz. – Bitte.

 


18.39.05

Abgeordnete Nurten Yilmaz (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Groiß, Sie stellen sich her und werfen dem Verteidigungsminister wirklich vor, dass er Flüchtlingen trockene Plätze anbietet?! Die Frau Bundesministerin ist heilfroh über jeden Flüchtling, den sie aus den Zelt­städten rausbekommt. – Das ist ungeheuerlich! Ich verstehe Sie nicht! (Beifall bei der SPÖ.)

Das sind trockene Unterkünfte für vorübergehend. Das sind keine Lösungen für immer, das sind vorübergehende Unterkünfte. Und das stört Sie?

Wir sind jetzt beim Fremdengesetz. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte eine positive Änderung in der aktuellen Novellierung erwähnen, nämlich den § 3a: Interna­tionaler Schutz von Amts wegen. Das bedeutet, wenn sich die Republik Österreich völ­kerrechtlich verpflichtet, kann einem Fremden ohne Verfahren der Status des Asylbe­rechtigten oder des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt werden.

Das ist sehr wichtig für mögliche zukünftige sogenannte Resettlement-Programme. Die EU-Kommission hat vergangene Woche ein Programm vorgestellt, worin das auch vor­gesehen ist. Das ist ein Appell an uns alle, das völkerrechtlich zu ermöglichen, damit die Menschen legal nach Österreich, nach Europa kommen können. (Beifall bei Abge­ordneten der SPÖ.)

Im Programm stehen 20 000 Menschen. Im Resettlement-Programm könnte man es so lösen, dass Österreich zirka 440 Familien, Menschen, Betroffene, Flüchtlinge aufneh­men könnte. Der § 3a, Internationaler Schutz von Amts wegen, ist also sehr positiv.

Sehr geehrte Damen und Herren, mittlerweile haben wir schon sehr viele Asylberech­tigte hier in Österreich – und was machen wir jetzt mit denen? – Die müssen integriert werden. Wir haben einen Integrationsminister. Diese Menschen müssen in den Arbeits­markt integriert werden, sie müssen Deutsch lernen, die Kinder müssen in die Schule gehen. Wir brauchen Integrationsprogramme. Da ist unser Integrationsminister gefor­dert! Ich hoffe, bald von ihm zu hören, was er mit all jenen vorhat, die hier jetzt aufhäl­tig sind und für längere Zeit auch bleiben werden. (Zwischenruf des Abg. Peter


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Wurm. Ruf:  brauchen Arbeitsplätze! – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Woher soll er die Arbeitsplätze nehmen, wenn sie nicht da sind?! Wo sind die Arbeitsplätze?! Wo sollen die Arbeitsplätze herkommen?!)

Das sind Verträge, die eingehalten werden müssen, und wir halten uns daran. – Dan­ke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.42

18.42.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Fremdenrechts­änderungsgesetz 2015 in 582 der Beilagen.

Hiezu liegen folgende Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge vor:

Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Pendl, Amon, Kolle­ginnen und Kollegen, Zusatzantrag der Abgeordneten Mag. Korun, Kolleginnen und Kol­legen, Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Korun, Kolleginnen und Kollegen sowie Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen.

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsanträgen betroffenen Teile, der Systematik des Gesetzentwurfes folgend, und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes ab­stimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung einer neuen Ziffer 8a in Artikel 2 eingebracht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Die Abgeordneten Mag. Korun, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung einer neuen Ziffer 12a in Artikel 2 eingebracht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Zusatz- beziehungsweise Abänderungs­antrag der Abgeordneten Pendl, Amon, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einfügung einer neuen Ziffer 17a in Artikel 2 und einer neuen Ziffer 11a in Artikel 3 sowie betref­fend Artikel 4.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein beja­hendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Korun, Kolleginnen und Kollegen sowie die Abgeordneten Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen haben jeweils einen Abänderungsantrag einge­bracht, der die Streichung der Ziffer 6 in Artikel 6 zum Inhalt hat.

Wer dieser Änderung beitritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über Ziffer 6 in Artikel 6 in der Fassung der Regierungs­vorlage unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Pendl, Amon, Kolleginnen und Kollegen.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 204

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvor­lage, und ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Pendl, Amon, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Berücksichtigung des Kindeswohls in Verfahren auf Zuerkennung des internationalen Schutzes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. (E 87.)

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Aus­schusses für innere Angelegenheiten, seinen Bericht 611 d.B. zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ferner gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Aus­schusses für innere Angelegenheiten, seinen Bericht 612 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Ertlschweiger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung temporärer Grenzkontrollen und Ausweitung des bestehenden Regelsystems.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Ab­stimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordneten­pulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ertlschweiger, Kolleginnen und Kollegen stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dage­gen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen. Bitte achten Sie sorgfältig da­rauf, nur einen Stimmzettel einzuwerfen.

Ich bitte nunmehr die Schriftführerin, Frau Abgeordnete Mag. Musiol, mit dem Namens­aufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Buchmayr wird sie später dabei ablösen.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Musiol beziehungsweise den Schrift­führer Buchmayr werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Wahlurne.)

*****

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 205

Präsident Ing. Norbert Hofer: Die Stimmabgabe ist beendet.

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenzählung vornehmen.

Die Sitzung wird zu diesem Zweck für einige Minuten unterbrochen.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 18.51 Uhr unterbrochen und um 18.54 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Abgegebene Stimmen: 141; davon „Ja“-Stimmen: 34, „Nein“-Stimmen: 107.

Damit ist der Antrag der Abgeordneten Ertlschweiger, Kolleginnen und Kollegen abge­lehnt.

Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Angerer;

Belakowitsch-Jenewein, Bösch;

Deimek, Dietrich, Doppler;

Ertlschweiger;

Franz, Fuchs;

Hagen, Haider, Hauser, Hofer;

Jannach;

Karlsböck, Kickl, Kitzmüller;

Lausch, Lintl, Lugar Robert;

Mölzer, Mühlberghuber;

Neubauer;

Podgorschek;

Rosenkranz Barbara, Rosenkranz Walter;

Schellenbacher, Schenk, Schmid Gerhard, Steger, Steinbichler, Strache;

Themessl;

Wurm Peter.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Alm, Amon, Aslan, Aubauer, Auer;

Bacher Walter, Bayr, Becher Ruth, Brosz, Brunner, Buchmayr, Bures;

Cap;

Darabos, Diesner-Wais; Durchschlag;


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 206

Ecker, Ehmann, Eßl;

Feichtinger Klaus Uwe, Fekter, Fichtinger Angela;

Gahr, Gerstl, Gessl-Ranftl, Glawischnig-Piesczek, Greiner Karin, Groiß, Grossmann, Gu­senbauer-Jäger;

Hable, Hakel Elisabeth, Hammer Michael, Hanger Andreas, Haubner, Hechtl, Heinzl, Hell, Himmelbauer, Hofinger Manfred, Holzinger, Huainigg;

Jarolim;

Karl, Katzian, Keck, Kirchgatterer, Knes, Köchl, Kogler, Königsberger-Ludwig, Korun, Krainer Kai Jan, Krist, Kucharowits, Kucher, Kuntzl, Kuzdas;

Lichtenecker, Lipitsch, Loacker, Lopatka, Lueger Angela;

Matznetter, Mayer, Meinl-Reisinger, Moser, Muchitsch, Mückstein, Musiol, Muttonen;

Obernosterer, Ottenschläger;

Pendl, Pfurtscheller, Pirklhuber, Plessl, Preiner, Prinz;

Rädler, Rauch Johannes, Schatz, Schieder, Schittenhelm, Schmid Julian, Schopf, Schul­tes, Schwentner, Sieber Norbert, Singer Johann, Steinhauser, Strasser, Strolz;

Tamandl, Töchterle, Troch;

Unterrainer;

Vogl;

Walser, Weninger, Windbüchler-Souschill, Winzig, Wittmann, Wöginger;

Yilmaz;

Zakostelsky, Zinggl.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tages­ordnungspunkt 12: Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, seinen Be­richt 613 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

18.54.3713. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorla­ge (529 d.B.): Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik, durch welchen der am 13. Februar 2004 unterzeichnete Vertrag zwi­schen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die polizeili­che Zusammenarbeit geändert und ergänzt wird (614 d.B.)

14. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorla­ge (586 d.B.): Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Re­gierung der Italienischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit (615 d.B.)

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 207

Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 13 und 14 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. Bitte.

 


18.55.23

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Präsident! 34 von 183 Personen haben sich gerade dafür ausgespro­chen, dass wir temporäre Grenzkontrollen einführen sollen. Wie es die Tagesordnung so will, ist die Antwort für die 34 nun schon die Vorlage dieser beiden Staatsverträge.

Meine Damen und Herren! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Mit diesen beiden Staats­verträgen stellen wir sicher, dass grenzüberschreitende Kriminalität durch eine gren­zenlose Polizei nun wirklich wahrhaft verfolgt werden kann und dass diese Polizei nun in die Lage versetzt wird, jeden Kriminalitätsfall, der über die Grenze hinweggeht, auch entsprechend zu verfolgen.

Ich kann daher nur allen Beamtinnen und Beamten aus dem Innenministerium und dem Außenministerium meinen Dank aussprechen, die diesen Vertrag mit der Slo­wakei und Italien ausverhandelt haben. Mein besonderer Dank geht auch an Sie alle, denn es ist ein Vertrag, der nun von allen gemeinsam beschlossen wird.

Das heißt, wir haben hier nicht nur eine grenzenlose Polizei, wir haben auch eine par­teigrenzenlose Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit. Das ist wichtig für die Si­cherheit der Österreicherinnen und Österreicher. Diese beiden Verträge stellen sicher, dass Kriminelle, die versuchen, über die Grenze zu fliehen, nicht mehr alleine aufgrund der Staatsgrenze entkommen können, sondern dass ihnen die österreichischen Poli­zisten nacheilen und sie auch bei der Überschreitung der Staatsgrenze weiter obser­vieren können. Zusätzlich ermöglichen die Verträge eine verstärkte Zusammenarbeit im Zeugenschutz und im Opferschutz. Mit diesen Verträgen gereicht eine Staatsgrenze zwischen der Slowakei und Österreich niemals mehr den Kriminellen zum Vorteil, son­dern nur mehr der Polizei. Es werden damit Sicherheit und Zusammenarbeit sicherge­stellt.

Damit nochmals meinen herzlichen Dank, und ich bitte um weitere Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit für die Österreicherinnen und Österreicher. (Beifall bei der ÖVP.)

18.57


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.

 


18.57.38

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminis­terin! Hohes Haus! Sicherheit ist für alle Österreicherinnen und Österreicher ein ganz besonders wichtiges Thema, auch aufgrund der aktuellen weltpolitischen Lage. Wir ha­ben Gott sei Dank in Österreich, vor allem was die innere Sicherheit betrifft, einen sehr hohen Sicherheitsstandard. Wir gehören zu den sichersten Ländern der Welt.

Ich möchte mich, so wie mein Vorredner, Mag. Gerstl, bei allen Damen und Herren – vor allem jenen der Polizei – bedanken, die dafür sorgen, dass wir einen solch guten Sicherheitsstandard in Österreich haben.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Damit dieser hohe Sicherheitsstandard auch erhalten bleibt, ist es notwendig, dass in einer globalisierten und vernetzten Welt Polizeiarbeit nicht an der Staatsgrenze endet. Vor allem die Zusammenarbeit mit un­seren unmittelbaren Nachbarländern spielt im Polizeialltag eine entscheidende Rolle. Flüchtige Kriminelle, internationale Verbrecherkartelle oder Korruption machen eben


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nicht an unseren Staatsgrenzen Halt. Ohne die Zusammenarbeit mit unseren unmittel­baren europäischen Nachbarn wäre eine zeitgemäße polizeiliche Arbeit, Stichwort ho­her Sicherheitsstandard in Österreich, auf allen Ebenen unmöglich.

Mit unseren beiden Nachbarn Slowakei und Italien verbindet Österreich schon seit vie­len Jahren eine erfolgreiche polizeiliche Zusammenarbeit. Das entsprechende Abkom­men mit der Slowakei stammt aus dem Jahr 2004 und umfasste schon in den vergan­genen Jahren gemeinsame Polizeistreifen. Diese werden nun ausgeweitet, und auch die Regelung zur internationalen Korruptionsbekämpfung über den europäischen Haft­befehl wird nun in Verträge aufgenommen. Außerdem werden sich beide Länder in Zu­kunft bei Bedarf – und das ist auch nicht unwichtig – bei gemeinsamen Sportveranstal­tungen bei der Verkehrsregelung unterstützen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Das Abkommen mit Italien stammt aus dem Jahr 1997. Mit dem neuen Abkommen werden die bisherigen Beschränkungen zur grenzüberschreitenden Nacheile, wie es im Gesetzestext heißt, zur grenzüberschrei­tenden Verfolgung aufgehoben.

Nur zur Erinnerung: Während früher flüchtige Verdächtige nur zirka 20 Kilometer auf Autobahnen und 10 Kilometer auf Landesstraßen in dem jeweiligen Hoheitsgebiet des Landes verfolgt werden konnten, bestehen in Zukunft keine zeitlichen und räumlichen Beschränkungen mehr. Auch die Nacheile – sprich: die Verfolgung – auf dem Luftweg ist nunmehr zulässig.

Sehr geehrte Damen und Herren, auch eine gegenseitige Unterstützung im Bereich der illegalen Einwanderung ist vorgesehen. Bei Bedarf können gemeinsame Zentren zur Erleichterung des Informationsaustausches und zur Unterstützung der zuständigen Be­hörden eingerichtet werden.

In unserer vernetzten globalen Welt hat nicht nur die Kriminalität, sondern auch die Polizeiarbeit längst die Staatsgrenzen überwunden. Mit der Modernisierung der Ab­kommen zur polizeilichen Zusammenarbeit mit der Slowakei und mit Italien tragen wir dieser Tatsache Rechnung. Durch die gemeinsame Arbeit der Kolleginnen und Kolle­gen beiderseits der Grenzen werden wir in Zukunft alle profitieren. – Danke schön. (Bei­fall bei der SPÖ.)

19.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


19.01.37

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bun­desminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Gerstl, auch wir werden diesen beiden Abkommen natürlich unsere Zustimmung geben, denn die polizeiliche Zusammenarbeit ist mit Sicherheit etwas, was zu begrüßen ist.

Frau Bundesminister, wir hätten aber gerne – und darum habe ich Sie im Ausschuss schon öfter ersucht, als wir dieses Thema behandelt haben – ein bisschen mehr Infor­mation von Ihrer Seite, was die Zusammenarbeit mit Italien betrifft. In der Gemeinde Tarvis in Italien, die spiegelseitig zum Bezirk Villach-Land liegt, ist geplant, ein Identi­fizierungszentrum für Asylwerber zu errichten. Sie haben bisher immer gesagt, derzeit sei Ihnen darüber nichts bekannt. Wir haben Sie jetzt schon dreimal danach gefragt, und ich frage Sie heute wieder: Ist Ihnen das jetzt bekannt?, denn die Frage stellt sich auch deswegen, weil Sie heute in Ihrer Beantwortung der Dringlichen Anfrage auch von einem Migrationsdruck, der zwischen Udine und Villach herrscht, gesprochen ha­ben und davon, dass Asylwerber aus Österreich wieder nach Italien zurückgehen.

Wenn Sie Tarvis kennen, kennen Sie wahrscheinlich auch die grüne Grenze dort, das ist ein Spaziergang, da sind Sie innerhalb von 10 Minuten auf österreichischem Bun-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 209

desgebiet. Die Polizei in Italien versucht natürlich, Illegale herauszufiltern, sie versucht auch, sie aus dem Zug aussteigen zu lassen, und dann ist Ende, denn sonst gehen die in Tarvis spazieren und sind in null Komma nichts in Österreich.

Frau Bundesminister, wenn Sie solche Polizeiabkommen hier schon verhandeln, dann würde es mich schon wundern, dass Sie nicht auch über solche Problematiken reden! Also ich stelle jetzt die Frage: Haben Sie das nicht angesprochen? Ich weiß schon, das große Asylzentrum, das ursprünglich geplant war, ist von der Regierung in Rom jetzt offensichtlich auf ein kleines zurückgestutzt worden, weil natürlich auch dort die glei­chen Probleme herrschen. Die Bevölkerung und auch der Bürgermeister von Tarvis möchten das überhaupt nicht. Dieses Problem ist ja ein europaweites, und man sagt auch in Italien: Na ja, das sind ja nur die kleinsten Einheiten!

Also: Haben Sie dieses Problem nicht angesprochen, oder wollen Sie uns einfach nicht darüber informieren? Ich meine, es wäre schon fair gegenüber den Menschen in Kärn­ten, vor allem jenen in den Bezirken Hermagor und Villach-Land, dass sie wissen, was in den nächsten Monaten da auf sie zukommt. Das wäre wirklich fair.

Ein Polizeiabkommen ist gut, ist schön, die Frage ist nur: Wenn Asylwerber bei hell­lichtem Tage spazieren gehen, braucht es im Normalfall keine Polizei, denn die tun ja nichts Verbotenes, solang sie in Tarvis gehen. Aber wenn sie über die grüne Grenze kommen und in Österreich den Asylantrag stellen, haben wir sie wieder hier. Und of­fensichtlich ist dann Italien dieses Asyltransitland. Das ist genau die Diktion, die Sie in der Anfragebeantwortung gewählt haben. Ich habe es extra mitgeschrieben. Es gibt ja eigentlich kein Asyltransitland in dieser Art. Offensichtlich sehen Sie das aber bei Ita­lien so. Anders kann ich mir diese Diktion, die Sie heute hier gewählt haben, nicht er­klären. Vielleicht würden Sie einmal die Kärntnerinnen und Kärntner aufklären! (Beifall bei der FPÖ.)

19.04

19.04.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Antrag des Aus­schusses für innere Angelegenheiten, dem Abschluss des Staatsvertrages: Vertrag zwi­schen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik, durch welchen der am 13. Februar 2004 unterzeichnete Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slo­wakischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit geändert und ergänzt wird, in 529 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Geneh­migung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Antrag des Aus­schusses für innere Angelegenheiten, dem Abschluss des Staatsvertrages: Vertrag zwi­schen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Italienischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit, in 586 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 210

19.05.5415. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (563 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert wird (598 d.B.)

16. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (456 d.B.): Überein­kommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Ein­fuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (599 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 15 und 16 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt als Erster Herr Abgeordneter Mölzer. – Bitte.

 


19.06.28

Abgeordneter Wendelin Mölzer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Wir haben jetzt hier zwei Vorlagen zu debattieren: zum einem das UNESCO-Überein­kommen gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern. Dabei geht es um eine Ratifizie­rung, die wir hier vornehmen und die wir auch begrüßen, weil wir der Meinung sind, dass es unbedingt notwendig ist, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den illegalen Handel mit Kulturgütern zu verhindern beziehungsweise, wenn er schon statt­gefunden hat, eine entsprechende Aufklärung und auch Rückgabe von solchen Kultur­gütern möglich zu machen.

Das Einzige, was wir uns hier fragen, ist, warum das 45 Jahre gedauert hat. Schon 1970 ist nämlich dieses Übereinkommen in der UNESCO geschlossen worden, und wir in Österreich haben uns erst jetzt entschlossen, es zu ratifizieren. Aber gut, wir ratifi­zieren es jetzt, und das begrüßen wir. (Beifall bei der FPÖ.)

Die zweite Vorlage ist die Novelle zum Bundesmuseen-Gesetz, die aus zwei wesent­lichen Teile besteht. Im ersten Teil geht es darum, dass Neuerwerbungen durch Schen­kungen für die Bundesmuseen künftig in deren direktes Eigentum übergehen können, wenn das der Wille des Schenkers ist und nicht nur mehr des Bundes. Auch das be­grüßen wir, weil da einerseits der Wille des Schenkers berücksichtigt werden kann und andererseits – und das ist, glaube ich, auch ein wichtiger Punkt – bilanztechnisch Klar­heit geschaffen wird. Und dafür sind wir auch.

Im zweiten Teil – und dazu verlangen wir eine getrennte Abstimmung, weil wir dem nicht zustimmen können – geht es um die Installation eines zweiten Geschäftsführers beziehungsweise die Einführung des Vieraugenprinzips, wobei wir das Vieraugenprin­zip für gut und wichtig halten, aber dafür braucht man nicht unbedingt einen zweiten Geschäftsführer, da wäre ein Prokurist ausreichend. Denn: Auch wenn dieser wei­sungsgebunden sein mag, darf er, wenn er rechtswidrige Weisungen erhält, diese aus­schlagen, und so gesehen würde das reichen. Wir sind der Meinung, dass man da nicht zusätzlich hochdotierte Posten braucht. Das riecht ein bisschen nach Proporz, wenn man neben einem roten Geschäftsführer einen schwarzen oder umgekehrt ein­setzt.

Folgender Verdacht liegt nahe, da die Grünen dem zustimmen: Wenn dann irgend­wann einmal SPÖ und ÖVP keine Mehrheit mehr haben und man eine dritte Partei in der Regierung brauchen wird, werden wir dann vielleicht ein Sechsaugenprinzip ein­führen. Ich weiß nicht, ob das wirklich sinnvoll ist.

Wir sind auf jeden Fall dagegen und werden diesen Punkt ablehnen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.08



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 211

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Hakel. – Bitte.

 


19.08.53

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, einen kurzen Rückblick in das letzte Jahr zu machen, denn ich finde, es gehört erwähnt, was alles im letzten Jahr hier im Parlament mit dem Bundesminister Ostermayer erledigt bezie­hungsweise erfüllt worden ist. Ich möchte da nur die Künstlersozialversicherung, die Buchpreisbindung für E-Books und das Film- und Fernsehabkommen erwähnen – alles Dinge, die im letzten Jahr erreicht worden sind. Ein weiterer Punkt ist jetzt die Novelle zum Bundesmuseen-Gesetz.

Worum geht es in diesem Gesetz? – Im Grunde wird jetzt festgelegt, wie man in Zu­kunft – mein Vorredner hat es gerade erwähnt – bilanztechnisch mit Schenkungen in den Bundesmuseen umgeht.

Die zweite Änderung ist, dass das Naturhistorische Museum jetzt Naturhistorisches Mu­seum Wien heißt.

Und die dritte Änderung ist, dass jetzt auch in der Österreichischen Nationalbibliothek ein zweiter Geschäftsführer/eine zweite Geschäftsführerin installiert werden kann, um eben das Vieraugenprinzip zu erfüllen. Das stellt kein Misstrauensvotum gegen Frau Direktor Rachinger dar, sondern es geht da einfach um das Vieraugenprinzip. Das ist ein wichtiger Punkt auf Bundesebene.

Womit wir uns in Zukunft auch beschäftigen werden, das ist das Bundestheaterorga­nisationsgesetz. Da möchte ich nur zwei Dinge erwähnen, die wichtig sind. Mit diesen haben wir uns auch im Rahmen des Unterausschusses des Rechnungshofausschus­ses, wo wir uns mit der Bundestheaterholding beschäftigt haben, auseinandergesetzt. Einer der Punkte ist eine deutliche Stärkung der Holding bei Kontrolle, Aufsicht und Controlling. Und der zweite Punkt ist eine deutliche Anhebung der Basisabgeltung, die notwendig ist, um den kulturpolitischen Auftrag in Zukunft erfüllen zu können.

Die Bundesmuseen und die Bundestheater sind eine zentrale Säule der österreichi­schen kulturellen Identität, und ich bin davon überzeugt, dass wir als Politik hier die Aufgabe haben, sicherzustellen, dass diese kulturpolitische Identität auch in Zukunft er­halten bleibt beziehungsweise Bestand haben kann. Dafür muss man eben die notwen­digen Rahmenbedingungen schaffen. Und das wollen wir mit diesen Gesetzen jetzt tun. (Beifall bei der SPÖ.)

19.11


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Rei­singer. – Bitte.

 


19.11.30

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir stimmen selbst­verständlich der Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz der Kultur­güter zu. Und wir stimmen im Großen und Ganzen auch der Novelle zum Bundesmu­seen-Gesetz zu. Aber wir halten es nicht für notwendig, das Vieraugenprinzip durch zwei Geschäftsführer oder Geschäftsführerinnen sicherzustellen. Das riecht auch mei­ner Meinung nach Proporz.

Ich möchte in diesem Zusammenhang nur ganz kurz darauf hinweisen, dass bei den Bundestheatern der Umstand, dass es dort zwei Geschäftsführer gab, nicht ausge­reicht hat, um das Vieraugenprinzip sicherzustellen. Das heißt, das ist eine Anscheins­lösung für eine Anscheinsproblematik, und die birgt natürlich die Gefahr eines Propor­zes in sich. Daher werden auch wir diesem Punkt nicht zustimmen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 212

Die Frage, ob es zwei Geschäftsführer geben soll, führt mich zum Bundestheaterorga­nisationsgesetz. Ich danke der Frau Kollegin Hakel, dass sie es vorhin angesprochen hat. Es wundert mich sehr, Herr Bundesminister, dass Sie die Ergebnisse des Unter­ausschusses des Rechnungshofausschusses beziehungsweise Sie, Frau Kollegin Ha­kel, die Novelle zum Bundestheaterorganisationsgesetz als Ergebnisse dieses Unter­ausschusses hier darlegen, wo doch der Unterausschuss noch nicht einmal seine Ver­handlungen abgeschlossen hat. Es herrscht auf unserer Seite große Verwunderung darüber, dass wir hier über eine Gesetzesnovelle sprechen, obwohl die Lehren aus dieser Bundestheaterkrise noch gar nicht offiziell und öffentlich gezogen wurden. – Nur so viel dazu.

Sie haben immer wieder betont, es müsste zu einer Stärkung der Holding kommen. Das kann man durchaus so sehen. Aber man kann es auch so sehen, dass es eigent­lich ein massives Versagen des Geschäftsführers der Bundestheaterholding gab. Er ist nämlich seiner Aufgabe eines ordentlichen Geschäftsführers nicht nachgekommen.

Wenn man sagt, es gibt auch strukturelle Probleme, man muss näher definieren, was die Holding tun muss, man muss sie stärken – das kann man so sehen, wie gesagt –, dann wundere ich mich, dass man eigentlich nichts anderes macht, als in das Bundes­theaterorganisationsgesetz das hineinzuschreiben, was erstens aufgrund des GmbH-Gesetzes ohnehin Pflicht ist und was zweitens sowohl im Corporate Governance Kodex als auch in den Aufgaben eines ordentlichen Geschäftsführers verankert ist. Also auch da sehe ich noch nicht wirklich das große Machen des Herrn Bundesmi­nisters.

In zwei Bereichen bringt allerdings diese Novelle wirklich Neuerungen: Erstens durch eine deutlichen Stärkung der Macht des Bundesministers. Umso mehr möchte ich hier noch einmal meiner Verwunderung Ausdruck verleihen, dass die Ergebnisse aus dem Unterausschuss nicht abgewartet wurden. Es scheint vielmehr so zu sein, dass der Plan eines stärkeren Durchgriffs des Ministers auf die Bühnengesellschafen, in denen er nämlich zukünftig auch die kaufmännischen Geschäftsführer bestellen wird, schon länger bestanden hätte. Für die Bundestheaterholding sollen in Zukunft auch zwei Ge­schäftsführer bestellt werden. Das wird sich dann auch wunderbar mit der Ausschrei­bung der neuen Geschäftsführung ausgehen, vielleicht kurz nach der Wien-Wahl.

Der zweite Aspekt ist folgender – und da finde ich es schon relativ kühn, das als Er­gebnis des Unterausschusses des Rechnungshofausschusses zu sehen beziehungs­weise als Lehre aus der Bundestheaterkrise zu ziehen, als eine Art logischen Schluss –: Es muss zu einer Erhöhung der Basisabgeltung kommen. Wir werden das nächste Wo­che im Rechnungshofausschuss diskutieren. Wir haben vonseiten der Oppositionspar­teien schon angekündigt, dem Bericht der Regierungsparteien unsere Zustimmung nicht zu geben. Es wird dazu einen Minderheitsbericht geben. Ich halte das für einen wirklich sehr kühnen Schritt angesichts der Tatsachen, die wir in diesem Unterausschuss er­fahren haben.

Ich möchte jetzt noch einmal auf die Bundesmuseen zu sprechen kommen. Die Situa­tion ist in sämtlichen Kulturbetrieben angespannt, auch bei den Bundesmuseen. Ich möchte betonen, dass die Bundesmuseen auch als wissenschaftliche Anstalten beson­dere Aufgaben zu erfüllen haben, und zwar nicht nur in kultureller Hinsicht, sondern auch in wissenschaftlicher Hinsicht und im Hinblick auf die Forschung – und das mit hohem Personalaufwand. Aber hier gibt es keine Lösung.

Das gilt auch für andere Kultureinrichtungen – insbesondere auch für die Freie Szene –, da gibt es auch nicht mehr Geld. Aber für die Bundestheater gibt es mehr Geld – aller­dings nicht gemäß den Leistungen der Bundestheater (Zwischenruf der Abg. Hakel), nicht im Hinblick auf die Frage: Was ist denn eigentlich der Kulturauftrag? Den wollen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 213

auch wir natürlich sehr betonen, aber er ist nicht definiert. Ich habe mehrmals gefragt: Wie definieren Sie ihn denn? (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Hakel.) Es ist die Fra­ge nach den Bedürfnissen der Bundestheater ausschließlich aufgrund völlig falscher Strukturen, wie sie mit der Ausgliederung geschaffen wurden, gelöst worden.

Die Bedürfnisse der Bundestheater, die aufgrund der Ausgliederung entstanden sind, sind jetzt die Grundlage für die Erhöhung der Basisabgeltung. Das ist nicht das, was ich mir als gute Lösung vorstelle. Ich mache mich nicht zum Erfüllungsgehilfen bei die­ser Reform, indem ich beispielsweise dem Bericht der Regierungsparteien zustimme, sondern ich werde ihm natürlich nicht zustimmen.

Ich appelliere in diesem Zusammenhang an die ÖVP – ich nehme nämlich an, dass sie andere Lehren aus dem Unterausschuss gezogen haben –, in dieser Frage noch in Ver­handlungen mit dem Regierungspartner zu treten. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)

19.16


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte.

 


19.16.42

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! – Liebe Beate Meinl-Reisinger, das, was du hier jetzt ge­boten hast, war nicht ganz schlüssig, denn einerseits massivst zu kritisieren, dass man das Ergebnis des Unterausschusses nicht abwartet – und sich andererseits dann selbst hier herzustellen und, obwohl weder auf der Tagesordnung noch hier im Parlament derzeit zu beraten, das Bundestheaterorganisationsgesetz zu thematisieren, ist wirklich nicht verständlich. Entweder willst du selber abwarten, was für ein Ergebnis beim Un­terausschuss des Rechnungshofausschusses herauskommt, und dieses dann in die Be­gutachtung einbringen und dann, wenn es hier dem Hohen Haus vorliegt, diskutieren, oder du musst dir die Kritik sparen, dass es nicht abgewartet wurde. (Abg. Meinl-Rei­singer: Weil die Frau Kollegin Hakel das angesprochen hat!) Liebe Beate, es war nicht schlüssig, es war widersprüchlich!

Ich möchte mich aus diesem Grund hier nicht mit dem Bundestheaterorganisationsge­setz befassen, sondern mit dem, was auf der Tagesordnung steht, und auf der Tages­ordnung steht das Bundesmuseen-Gesetz.

Das ist an und für sich eine sehr sinnvolle kleine Novelle. Bisher ist ja nicht geregelt, wie man mit Schenkungen umgeht. Gott sei Dank bekommt der Bund oder bekommen die Bundestheater immer wieder größere oder kleinere wertvolle Schenkungen. Und damit klar geregelt ist, wie man damit bilanztechnisch oder auch eigentumsrechtlich umgeht, ist diese Novelle geschaffen worden.

Geregelt ist das jetzt so, dass der Wille des Geschenkgebers ausschlaggebend dafür ist, wem das Geschenk gehört. Außerdem ist Folgendes klargestellt: Wenn mit diesen Geschenken in weiterer Folge Rechtsgeschäfte getätigt werden, das heißt, diese ver­pfändet, verkauft et cetera werden, dann müssen das Bundeskanzleramt und der Fi­nanzminister zustimmen. Das ist sinnvoll, auch wenn nicht alles immer gesetzlich bis ins kleinste Detail zu regeln ist. Wir werden ja massiv kritisiert, dass wir viel zu viel re­geln.

Herr Minister, ich habe da eine Frage, nämlich: Warum regeln wir gesetzlich, dass das Naturhistorische Museum jetzt Naturhistorisches Museum Wien heißt? Der Standort ist doch so offensichtlich, dass das aus meiner Sicht schon zu hinterfragen ist!

Ich bin nicht gegen diese Bestimmung, aber warum muss das im Gesetz stehen? Wa­rum müssen wir in das Gesetz schreiben, dass das Naturhistorische Museum in Wien steht? (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 214

Ich meine, wir sollten uns auch selber gelegentlich an der Nase nehmen und der Re­gulierungswut ein bisschen Einhalt gebieten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)

19.19


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. – Bitte.

 


19.20.01

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Wer­te Kolleginnen und Kollegen! Es gibt bei dieser Novelle zum Bundesmuseen-Gesetz ei­nen Teil, der für das Bundesministerium die Möglichkeit vorsieht, auch für die National­bibliothek zwei Geschäftsführer einzurichten, wozu es meiner Meinung nach nicht ganz unberechtigte Bedenken aufseiten einiger Fraktionen gibt. Ich glaube, dass die Kritik deswegen entstanden ist, weil da wieder Gelder ausgegeben werden könnten, die viel­leicht anders eingesetzt werden sollten.

Es sind die Gehälter der Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen im internationalen Vergleich deutlich zu hoch. Und angesichts der angespannten Finanzsituation sollte man das schon einmal generell überdenken. Wir haben im Bundesmuseen-Bereich Gehäl­ter, die nicht einmal von der Modern Tate Gallery bezahlt werden, auch nicht vom Pra­do oder vom Louvre. Und da muss ich schon sagen – das ist jetzt unabhängig vom Vieraugenprinzip –: Vielleicht sollte man einmal darüber nachdenken, ob das notwendig ist.

Das Vieraugenprinzip halte ich dort für richtig und wichtig, wo es zwei getrennte Be­reiche gibt, auf der einen Seite einen wissenschaftlichen, inhaltlichen, künstlerischen und auf der anderen Seite den kaufmännischen. Das ist im Falle der Nationalbibliothek gegeben, daher werden wir dem zustimmen. Nicht gegeben ist es hingegen – und da gebe ich Kollegin Meinl-Reisinger sehr recht – bei den Bundestheatern, bei der Holding.

Und, Frau Kollegin Fekter, es mag schon sein, dass Sie das „Naturhistorische Museum – Wien“ oder nicht „ – Wien“ mehr interessiert – das ist mir aber wiederum reichlich wurscht. Der Herr Minister wird Ihnen gleich erklären, dass das eine Frage des Logos im internationalen Vergleich ist. Aber das interessiert uns nicht in diesem Zusammen­hang, wo das Bundestheaterorganisationsgesetz jetzt in der Öffentlichkeit diskutiert worden ist, zu einem Zeitpunkt, zu dem der Unterausschuss seine Ergebnisse noch gar nicht auf den Tisch gelegt hat. Und daher müssen wir darauf auch reagieren – das ist ganz normal.

Ich finde auch, was da jetzt bevorsteht, ist keine Korrektur. Was muss noch alles pas­sieren, Herr Minister, damit Sie erkennen, damit die ÖVP und die SPÖ erkennen, dass diese Ausgliederung strukturelle Fehler hatte – strukturelle Fehler hatte, die nicht mit Kosmetik zu korrigieren sind? Eine Struktur, die nicht zum Sparen angeregt hat, muss man ordentlich aufrollen, und man muss sich anschauen: Was ist fehlerhaft?

Und ein Ergebnis des Unterausschusses ist schon gewesen, dass auf allen Ebenen der Verantwortung Fehler gemacht wurden. Da gibt es offensichtliche Strukturproble­me. Ob es die Geschäftsführung war oder die Aufsichtsräte, die Wirtschaftsprüfungs­gesellschaften, das Ministerium und die Ministerin selbst – überall wurden Fehler ge­macht; außer vielleicht durch den einen Aufsichtsrat des Finanzministeriums, der im­mer wieder sein Veto eingelegt hat, wenn es ganz besonders arg zugegangen ist. Aber dazu kann ich nur sagen: Im neuen Bundestheaterorganisationsgesetz wird genau die­ses Veto in Zukunft verhindert.

Also gut: Keinerlei Gegenmaßnahmen, keine Gegenstrategie. Das Einzige, was immer zu vernehmen war und ist, ist die Forderung – der jetzt sogar auch noch entsprochen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 215

wird – nach mehr Geld. Und das, meine Damen und Herren, ist eine Management­leistung? – Dazu kann ich nur sagen, es ist keine Kunst, zu sagen: Wir geben das Geld aus, und die öffentliche Gemeinschaft wird schon zahlen – für Kultur kann nicht genug ausgegeben werden!

Es stimmt, es kann für Kultur nicht genug ausgegeben werden, aber nur, wenn wirt­schaftlich, zweckmäßig und sparsam gewirtschaftet wird. Genau das aber – und das hat auch der Rechnungshof festgestellt – wurde nicht getan. Und ich sage Ihnen: Je­der Cent, der für Kultur und Kunst leichtfertig ausgegeben wird, fehlt dieser Kultur und Kunst woanders. Das wissen wir in der Zwischenzeit wirklich. Und es kann einfach in Zukunft nicht sein, dass, egal, was passiert, immer nur mit Geld ausgeglichen wird, ohne dass entscheidende Einsparungspotenziale entdeckt werden.

Ich denke da nur etwa daran, dass die Verantwortlichen ohne Not verlängert wurden zu einem Zeitpunkt, als die Managementarbeit einfach negativ war, als das Management einfach versagt hat, als die Bilanzverluste gewachsen sind. Das Desaster war doch ab­sehbar! Aber zum gleichen Zeitpunkt sind die Gehälter der Geschäftsführer gestiegen, es sind die Regie-Gagen zusätzlich ausbezahlt worden und erhöht ausbezahlt worden, es gab Dienstautos mit Chauffeur, es gab unverdienterweise ausbezahlte Prämien.

Das sind alles Privilegien, wo man jemand sagen könnte: Das ist vielleicht nur Ober­fläche, das ist nur symbolisch, aber ich sage Ihnen: Der Fisch fängt am Kopf zu stinken an! Und wenn da oben nicht gespart wird – und die Ministerin hat das alles bestätigt und gutgeheißen –, wenn am Kopf nicht gespart wird, darf man sich nicht wundern, wenn die unten dann auch den Styroporblock, aus dem sie bei der Maske vielleicht noch einmal etwas schnitzen hätten können, schnell einmal wegschmeißen.

Genau so ist das gegangen, und ich glaube, dass Möglichkeiten für Maßnahmen im Bereich von 10 bis 30 Millionen € – wir wissen das – im Sinne der Einsparung gegeben gewesen wären. Die Studien waren da – die Studien sind verschwunden, die Studien wurden dem Parlament nicht zur Verfügung gestellt, auch dem Rechnungshof nicht zur Verfügung gestellt. Und ich kann Ihnen nur sagen, Herr Minister, das ist mit einer Valo­risierung, die Sie jetzt vornehmen, nicht vereinbar.

Die Kluft wird in Wirklichkeit immer größer zwischen den bundeseigenen Großinstitu­tionen – die valorisiert werden, die machen können, was sie wollen, und trotzdem das Geld bekommen – und allen anderen, die regelmäßig durch die Finger schauen. Ich sage Ihnen – und es ist wirklich wichtig, das heute, am Tag der kulturellen Vielfalt, auch zu sagen –: Wenn wir so weitermachen, haben wir im Jahr 2030 nur mehr Bun­destheater und Bundesmuseen und sonst für nichts Geld. Ich glaube, dieser Weg ist der falsche. Den werden wir nicht unterstützen, egal, was heute auf der Tagesordnung steht. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.26


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte.

 


19.26.32

Abgeordneter Dr. Marcus Franz (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Werte Kollegen! Zur Einleitung etwas Positives: Ich finde die Zusammenkünfte mit Herrn Minister Ostermayer persönlich immer sehr in Ordnung und wertschätzend. Ich glaube, das muss man auch einmal sagen. Das ist nicht immer so bei politischen Terminen. Danke! (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Zu den Vorlagen im Einzelnen: Wir sind natürlich auch für die Klarstellung der Eigen­tumserwerbssituation, was die Schenkungen betrifft. Das ist zu begrüßen, weil hier endlich Rechtssicherheit entsteht.

Zum zweiten Teil der Gesetzesänderung, betreffend das Naturhistorische Museum Wien – ich habe gegoogelt, ob es woanders Naturhistorische Museen gibt, ich habe nicht wirk-


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lich eines gefunden; es gibt Museums for Natural History et cetera –: Das kann man schon argumentieren, zumal uns der Herr Minister versichert hat, es kostet nicht mehr Geld. Wie das allerdings bei den Eintrittskarten und den Beschilderungen gehen wird, ob das wirklich so ohne Geld abgehen wird? – Ich weiß es nicht, ich hoffe es. Jeden­falls sind wir da auch dafür, weil eine positive Absicht dahintersteht.

Anders schaut es beim dritten Teil der Gesetzesänderung aus – das wurde heute schon angesprochen –, betreffend die Geschäftsführer-Geschichte. Ich glaube nicht, dass es im § 16 Abs. 1 Ziffer 2 sinnvoll ist, dass man das jetzt umändert in Richtung einer „oder“-Formulierung, einer weichen Regelung, dass man einen oder zwei Ge­schäftsführer bestellen kann – zumal es ja eine Prokuristen-Lösung geben kann oder überhaupt eine ganz klare Regelung, dass ein Mensch dafür verantwortlich sein soll. Hier wittere ich, so wie meine Vorredner auch, unter Umständen Versorgungsjobs oder Proporzsituationen. Dem können wir so nicht zustimmen, daher haben wir da auch ei­ne getrennte Abstimmung verlangt.

Dem nächsten Tagesordnungspunkt, dem Übereinkommen über Maßnahmen zum Ver­bot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kultur­gut, stimmen wir natürlich zu, auch wenn die Zeit dafür schon ein bisschen spät ist. Aber besser spät als gar nicht. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)

19.28


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Ostermayer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


19.28.41

Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Oster­mayer: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir reden eigentlich über zwei Tagesordnungspunkte – diskutiert wurde jetzt am intensivsten über einen dritten. Ich gehe zuerst auf die beiden ein.

Zur Bundesmuseen-Gesetz-Novelle mit drei Punkten. – Der eine Punkt wurde, glaube ich, ohnedies von allen schon durchaus positiv gesehen, nämlich jener, dass wir eine Klarstellung vornehmen, wem geschenkte Kunstgegenstände, Museumsgegenstände gehören. Es hat in der Vergangenheit keine Klarheit gegeben, daher hat es auch bei der Bilanzierung immer wieder Diskussionen gegeben, wie damit umzugehen ist.

Als diese Frage an mich herangetragen wurde, habe ich mit den verschiedenen Betrof­fenen geredet, habe dann mit dem Finanzministerium geredet, habe auch mit dem Rechnungshof geredet. Und das Ergebnis ist jetzt eine ganz pragmatische Lösung: Je nachdem, wem der Schenker es widmet – also ob er es dem Bund widmet oder ob es einzelnen Institutionen, Museen gewidmet wird –, dem soll es auch gehören, dort wird es dann auch bilanziert. Dies alles sozusagen mit dem Hintergrund, möglichst das Ver­mögen des Bundes zu vermehren, weil wir natürlich mehr geschenkt bekommen, wenn der Schenker auch sagen kann, er will, dass das der Albertina oder wem auch immer, welchem Museum auch immer gehört.

Zum zweiten Punkt, der Möglichkeit der Bestellung eines zweiten Geschäftsführers, ei­ner zweiten Geschäftsführerin der Österreichischen Nationalbibliothek: In Wirklichkeit ist es eine Gleichstellung der Regelung, die wir bei allen anderen Institutionen, die vom Bundesmuseen-Gesetz erfasst sind, vorgenommen haben, auch hinsichtlich der Öster­reichischen Nationalbibliothek, also die Möglichkeit, einen oder zwei zu bestellen.

Ich habe auch im Ausschuss argumentiert, warum ich bei den verschiedenen Aus­schreibungen, die vorgenommen wurden, auch dort, wo es bisher nur eine Geschäfts­führerin gegeben hat, eine zweite Person installiert habe. Und wenn – wie Frau Meinl-Reisinger es gemacht hat – das Stichwort „Proporz“ sozusagen sofort in den Mund ge-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 217

nommen wird, dann habe ich nur eine Bitte (Abg. Meinl-Reisinger: Ich bin eine ge­lernte Österreicherin!): Messen Sie mich, messen Sie die Akteure an den Taten, die ge­setzt wurden!

Wenn Sie jetzt der Meinung sind, im Naturhistorischen Museum ist die Geschäftsfüh­rung proporzmäßig besetzt – ich sage Ihnen, ich habe keine Ahnung. Wenn Sie das Gleiche über das Museum Moderner Kunst sagen – dort sind von mir nach einer Aus­schreibung, nach dem Vorschlag einer Findungskommission, zwei Frauen bestellt wor­den –, so muss ich sagen: Also ich kann keine Zuordnung vornehmen. Wenn Sie das können, gut, dann bewundere ich das. Ich kann es jedenfalls nicht tun. Also meine Bitte ist: Messen Sie an den Taten, die gesetzt wurden, und versuchen Sie vielleicht, wenn das möglich ist, nicht sofort mit irgendeinem Uralt-Vorurteil daherzukommen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Meinl-Reisinger: Weil es sich immer wieder bestätigt!)

Zum dritten Punkt, zur Frage der Namensänderung: Ja, es war eine Anregung durch das Naturhistorische Museum, weil man meinte, dass es international zielführend sei, wenn man das Wort „Wien“ auch im Namen führt. In Wirklichkeit ist auch das eine An­gleichung an das Kunsthistorische Museum, das heißt auch „Kunsthistorisches Muse­um Wien“.

Zum nächsten Punkt, zur Frage der UNESCO-Richtlinie und deren Umsetzung: Es stimmt tatsächlich, dass, wie Herr Abgeordneter Mölzer schon gesagt hat, diese UNESCO-Konvention zum Kulturgüterschutz, also zum Schutz vor illegaler Ausfuhr und zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgut, 1970 beschlossen wurde. Mittlerweile haben sie 120 Vertragsstaaten umgesetzt, einige große europäische Län­der auch erst in den letzten zehn, 15 Jahren.

Warum es nicht in der Vergangenheit gemacht wurde? – Ich gebe zu, ich habe nicht nachgeforscht. Ich kann Ihnen sagen, warum ich es jetzt auf die Tagesordnung ge­bracht habe: Es gab einen Anlass. Wir haben die Weltdokumentenerbe-Auszeichnung für die Goldene Bulle bekommen, und bei dieser Gelegenheit hat mich der stellvertre­tende Generaldirektor oder Generalsekretär – ich weiß jetzt nicht die genaue Bezeich­nung – der UNESCO darauf angesprochen, dass Österreich diese Konvention noch nicht umgesetzt hat. Ich habe ihn dann noch einmal in Paris am Sitz der UNESCO ge­troffen und habe ihm gesagt, dass ich alles in die Wege leiten werde, dass sie so rasch wie möglich umgesetzt wird, wobei ich auch angefügt habe, dass wir viele Regelungen einfachgesetzlicher Art haben, die jetzt schon entsprechende Vorkehrungen dagegen treffen.

Ich finde es aber trotzdem richtig, dass wir es tun. Und ich weise darauf hin, dass wir auch gestern eine Handlung gesetzt haben, die ebenfalls in diese Richtung geht: Wir haben Neuseeland, den Maori, menschliche Überreste zurückgegeben, die in der zwei­ten Hälfte des 19. Jahrhunderts von einem Österreicher in Neuseeland geraubt wur­den. Es hat das Ansuchen gegeben, sie zurückzugeben, und das haben wir getan.

Zum nächsten Punkt, zur Diskussion über die Bundestheater und das Bundestheater­organisationsgesetz: Also ich kenne, da der Unterausschuss vertraulich ist, dessen Er­gebnisse nicht. Ich kenne auch die Diskussion nicht, die dort stattgefunden hat. Aber was ich kenne, sind der forensische Bericht, die Wirtschaftsprüferberichte, der Rech­nungshofbericht und das Ergebnis der ICG-Studie, die ich ja beauftragt habe, um fest­zustellen, um Vorschläge zu erhalten, wie man den größten Theaterkonzern der Welt, den Bundestheaterkonzern, bestmöglich organisieren kann, auch mit der Option, zu prüfen – weil das ja auch immer wieder Thema von Oppositionspolitikern hier war –, ob man ihn auflösen kann.

Jetzt kritisieren Sie, dass der Entwurf vorsieht, dass ich mehr Macht bekomme. Ja, die Bestellung von künstlerischem Direktor/künstlerischer Direktorin und kaufmännischem


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Direktor/kaufmännischer Direktorin wollen wir mit diesem Entwurf vereinheitlichen, die Zuständigkeit zu mir geben, aber natürlich unter Anhörung des Aufsichtsrats und der Holding, also in einem kooperativen Prozess.

Hätte man die Holding aufgelöst, wäre natürlich genauso ich zuständig gewesen. Wer sonst sollte diese Aufgabe wahrnehmen? (Abg. Meinl-Reisinger: Dann hätten Sie auch mehr Verantwortung! So haben Sie einen Puffer!) Ich denke, das ist auch eine kulturpolitische Frage.

Ein wesentlicher Punkt, der als Ergebnis dieser ICG-Studie vorgeschlagen wurde, war, neben dem Controlling auch die Kontrollaufgabe der Bundestheater-Holding zu stär­ken, und auch das ist Inhalt dieses Entwurfs, neben einigen anderen Punkten.

Zum Herrn Abgeordneten Zinggl noch Folgendes: Sie schauen sehr gerne zurück; das finde ich auch wesentlich. Ich sehe meine Aufgabe darin, einerseits zurückzuschauen, aus dem, was passiert ist, zu lernen, aber dann natürlich auch nach vorne zu blicken. Und das ist, glaube ich, in der Vergangenheit mit den verschiedensten Schritten, die gesetzt wurden, passiert – und sozusagen als Schlusspunkt ist jetzt die Novelle des Bundestheaterorganisationsgesetzes in Begutachtung gegangen.

Und wenn Sie sagen, in den Bundestheatern können sie machen, was sie wollen, dann sage ich Ihnen: Sie können gerne die, die jetzt aufräumen – ob das Karin Bergmann ist, ob das Thomas Königstorfer ist und so weiter –, in dieser Form beleidigen. Ich wer­de das nicht tun, sondern genau das Gegenteil tun, nämlich sie dabei unterstützen.

Dazu gehört auch, dass es eine entsprechende finanzielle Ausstattung gibt, damit das Gap, das aus der im Wesentlichen gleichbleibenden Basisabgeltung auf der einen und dem Anstieg von Personalkosten auf der anderen Seite – wie es halt generell in einer Gesellschaft ist, in der es glücklicherweise keine Deflation gibt, sondern eine Inflation, und man schaut, dass diese möglichst moderat ist – entsteht, geschlossen wird.

Dazu gehört auch, dass man sie, damit die Leistungen auch in Zukunft erbracht wer­den können und keine Einschränkung des künstlerischen Programms hingenommen wer­den muss – zum Teil ist eine solche ja gemacht worden, indem weniger Neuproduk­tionen stattfinden, aber trotzdem so viele, dass man weiterhin einen Repertoiretheater­betrieb aufrechterhalten kann –, dabei unterstützt, und das werde ich auch in Zukunft tun. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Zinggl: Das gilt aber für alle Kulturins­titutionen!)

19.37


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Cap. – Bitte.

 


19.38.13

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Es ist eine gute Gelegenheit, wenn wir hier eine Diskussion führen, dass wir uns nicht nur versichern, dass wir den Vorlagen zustimmen, oder – wie einzelne Oppositionsabgeordnete gesagt haben – nicht zustimmen, sondern dass wir hier auch einige grundsätzliche Fragen er­örtern können.

Die Welt besteht ja nicht nur aus kaufmännischen und organisationsstrukturellen Fra­gen, auch wenn es natürlich wichtig ist, über solche nachzudenken. Und es ist auch ganz wichtig, dass der Unterausschuss diese Ergebnisse bringt, dass die Arbeit getä­tigt wurde und meiner Meinung nach auch in die Novelle eingeflossen ist.

Wir alle wissen, dass der Kulturauftrag bezüglich der Bundestheater natürlich gesetz­lich geregelt ist. Wenn die Abgeordnete Meinl-Reisinger sagt, dass der Minister mehr Macht hat, schreckt mich das insofern nicht, als hier das Parlament ist und jeder Mi­nister, der Macht hat, sich hier auch erklären und darstellen muss (Abg. Zinggl: Zum


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Beispiel die Ministerin Schmied!), und dann gibt es eine Diskussion, und das regt an. Und Minister ohne Macht – die Kritik würde ich mir dann von Ihnen anhören, wenn Sie sagen: Wozu sind Sie Minister, wenn Sie keine Instrumentarien und keine Möglichkei­ten haben?! – Also dieses Argument ist ein bisschen seltsam, aber darauf will ich mich jetzt gar nicht allzu sehr konzentrieren.

Ich habe einfach Lust, nach diesen ersten Diskussionen hier auch ein bisschen etwas inhaltlich beizutragen. Wir werden irgendwann einmal Ergebnisse von der Arbeitsgrup­pe zum Haus der Geschichte haben. Und wie wir wissen, ist das seit 1945 ein Thema – Karl Renner, Theodor Körner –, es ist die lange, lange Geschichte einer Diskussion, die sich damit befasst und bei der viele Dinge angesprochen wurden.

Wir können uns dann auch hier – und nicht nur hier– über die Frage der kulturellen Identität unterhalten: Österreich als Kulturnation oder Großkulturnation – oder nicht. Wir können über folgende Fragen reden: Wie möchte man die Geschichte aufarbeiten? Soll und kann es in der Folge auch Forschungsprojekte der Zeithistoriker geben? Soll das eine abgeschlossene historische Erzählung sein, wie das der leider jüngst ver­storbene Siegfried Mattl einmal kritisiert und gefragt hat, ob das überhaupt in ein Haus gepresst werden kann oder ob das weit über das Haus hinaus wirken soll? Wir werden sehen, welches Konzept es geben wird, ob dabei das Internet eine spezielle Rolle spie­len soll, ob das über das Haus hinaus in einzelnen Bereichen, in „Zweigstellen“ – unter Anführungszeichen dargestellt werden soll und was eigentlich dann Teil der inhaltli­chen Aufarbeitung sein soll.

Ich habe vor Kurzem die Ausstellung „Wiener Kongress 1814/15“ im Belvedere be­sucht: Das ist eine rührige Ausstellung, viele Gegenstände wurden in den einzelnen Räumen gesammelt, wahrscheinlich war auch nicht viel Geld zur Verfügung, aber es ist ein, wie soll ich sagen, sehr konservativer Zugang, wie man sich damit auseinan­dersetzt. Klar werden Bilder von Talleyrand und von Metternich und so weiter gezeigt, und wer die Zeit mag oder sich damit konfrontieren will, der ist sicherlich zufrieden. Die Frage ist aber, ob man nicht weit darüber hinausgehen soll, ob da nicht Diskussionen angeregt werden sollen. Die Geschichte Österreichs gibt sehr viel her, worüber man sich, glaube ich, sehr kontroversiell auseinandersetzen könnte. Ich nehme an, es wird in dem Konzept auch dieser Vielfalt Rechnung getragen werden, das wird sicher auch als Prozess verstanden werden, wo man die Möglichkeit hat, sich dann nicht in der üb­lichen Aufarbeitungsphilosophie, sondern in einem offenen Prozess damit auseinan­derzusetzen. Da werden wir uns natürlich kaufmännisch und organisationspolitisch ori­entieren.

Also, Sie haben jetzt Wahlkampf, Frau Kollegin Meinl-Reisinger, ich weiß schon, Sie wollen jetzt mit Zahlen hantieren und herumwerfen. (Abg. Meinl-Reisinger: Nein! Ich verstehe !) Sie haben jetzt keine Lust zu inhaltlichen Debatten. Aber ich habe mir Ihre Unterlagen angesehen, Dutzende Leute haben da ihr Hirnschmalz investiert. Le­sen Sie einmal Ihre eigenen Broschüren durch, auch zu diesem Bereich! Das kann durchaus für die Diskussion einen Sinn ergeben. Schauen Sie nicht so frustriert! (Hei­terkeit bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP. – Abg. Meinl-Reisinger: Was meinen Sie?)

Ich habe es gelesen, Sie nicht. Also ich glaube, das ist jetzt einfach der Unterschied. (Abg. Meinl-Reisinger: Weisen Sie inhaltlich !) Das hat mich auch inspiriert  (Abg. Fekter: Josef, sei ein bisserl charmanter!) – Nein, da bin ich jetzt einmal nicht char­mant! Wir haben in Wien gerade Landtagswahlkampf, und da müssen wir, glaube ich, zum Kern der Auseinandersetzung kommen.

Da meine ich, das gibt einiges her, mit dem wir uns auseinandersetzen können. (Neu­erlicher Zwischenruf der Abg. Fekter.) – Wollen wir uns (in Richtung der Abg. Fekter) auch kontroversiell auseinandersetzen? Ich bin jetzt gerade in der Richtung (in Rich-


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tung der Bankreihen der NEOS deutend) unterwegs. – Das gibt einiges her, worüber, wie ich glaube, man auch eine Debatte führen sollte, um das Ganze als ein Gesamt­kompendium zu sehen.

Es geht um die Zeit seit 1848, die Zeit, die oft missverständlich dargestellt wird, dann die Habsburger Monarchie, da wende ich mich ein bisserl zur Maria Fekter hin. (Abg. Fekter: Maria Theresia!) Ich kann mich erinnern, da hat es den Vorschlag gegeben, im Schloss Schönbrunn ein Habsburgermuseum zu machen, wo auf dem Balkon immer ein Habsburger steht und winkt, wenn die Touristen vorbeikommen, die Sissi-Filme auf­zuführen und Mozartkugeln in der Gegend herumzurollen. – Das kann es ja nicht sein!

Das wird natürlich, nehme ich an, eine sehr moderne, zeitbezogene, kritische, reflek­tive, prozessartige Angelegenheit sein, die weit über den Standort, über das Haus hi­naus wirken soll. Darauf freue ich mich schon. (Abg. Meinl-Reisinger: Ich freue mich auch!) Ich wollte das heute ein bisserl beginnen und denke, dass wir dann noch genug Gelegenheit haben, das auch fortzusetzen. Ansonsten stimmen wir diesen Vorlagen natürlich sehr gerne zu. (Beifall bei der SPÖ.)

19.43


Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine Damen und Herren, ich bin auch frustriert, weil wir im Augenblick nicht einmal beschlussfähig wären. Ich hoffe, dass man mich in den Klubräumen hört, da ja die Sitzung übertragen wird. (Abg. Fekter: Straßenfeger Kunst und Kultur! – Heiterkeit.)

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Dr. Karl. – Bitte.

 


19.43.59

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde ja schon vieles zum Bundes­museen-Gesetz gesagt, deswegen möchte ich mich in meinem Debattenbeitrag auf das zu ratifizierende Übereinkommen beziehen.

Darin geht es ja um Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut gegen seine illegale Aus­fuhr und zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgut. Derartige Maßnahmen sind natürlich zu begrüßen. Die Akzeptanz derartiger Maßnahmen zeigt sich nicht zu­letzt auch darin, dass es für öffentliche und private Museen sowie für Sammler heute ganz selbstverständlich ist, bei ihren Akquisitionen auch die Provenienz der Objekte zu prüfen und sich der Rechtmäßigkeit ihrer Herkunft zu vergewissern.

Für die Ratifikation des vorliegenden Übereinkommens spricht auch, dass dieses mit Ausnahme von Liechtenstein bereits für alle unsere Nachbarstaaten gilt. In den Erläu­terungen wird dazu ausgeführt, dass Österreich daher in einer zunehmend isolierten Position ist, die den Eindruck erwecken könnte, man wolle sich dem illegalen Kulturgü­terhandel anbieten. Diesen Eindruck wollen wir natürlich keineswegs erwecken, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es wird uns auch nicht schwerfallen, die vorgese­henen Verpflichtungen betreffend Kulturgüterrückgabe zu erfüllen.

Herr Bundesminister Ostermayer hat ja bereits darauf hingewiesen, dass wir schon vie­le diesbezügliche Regeln haben. Ja, so gibt es etwa auf EU-Ebene bereits eine Richt­linie, die sich auf die Rückgaben von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mit­gliedstaates verbrachten Kulturgütern bezieht. Diese Richtlinie wurde in Österreich auch bereits umgesetzt, indem eine gerichtliche Geltendmachung von Rückgabean­sprüchen im außerstreitigen Verfahren ermöglicht wurde.

Nunmehr wird das bisherige Umsetzungsgesetz durch ein neues Bundesgesetz, das sowohl die Richtlinienumsetzung als auch die Erfüllung des Übereinkommens beinhal­tet, ersetzt. Damit werden insbesondere auch die bisher bestehenden Unsicherheiten im Umgang mit Rückforderungen von Kulturgut, das aus Staaten außerhalb der Euro-


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päischen Union stammt, beseitigt. Wie schon die Wortmeldungen meiner Vorredner ge­zeigt haben, spricht also nichts gegen die Ratifizierung dieses Übereinkommens. – Dan­ke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

19.46


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Be­cher. – Bitte.

 


19.46.39

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! Ich möchte ebenfalls, wie meine Kollegin vor mir, zum UNESCO-Abkommen etwas sagen, vor allem möchte ich aber auch die aktuell wich­tige Bedeutung hervorheben. Neue Abgründe menschlichen und politischen Versagens durch Leid und Zerstörung im Nahen Osten erreichen uns täglich, tun sich täglich auf, und es ist eine humanitäre Katastrophe größten Ausmaßes.

Ein Nebenaspekt ist, dass dadurch eine weltkulturelle Krise entsteht. Im März wurden die Ruinen in Nimrud im Irak der Zerstörung des IS ausgeliefert, und derzeit sind die antiken Anlagen von Palmyra in Syrien in Gefahr, es ist ja gestern gefallen. Es gehört zu den bekanntesten Kulturschätzen dieser Gegend. Daher ist es wichtig, den Einsatz und den Erhalt von kulturell wichtigen Gütern zu internationalisieren und rechtlich auch abzusichern.

Mit der Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens setzen wir daher ein Signal ge­gen den illegalen Handel von Kulturgütern. In Deutschland, wo das UNESCO-Papier bereits ratifiziert wurde, sind die Kollegen sehr zufrieden, wobei aber Frau Dr. Heinlein von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz – dort hat eine internationale Konferenz zu die­sem Thema stattgefunden – folgendes Problem aufgezeigt hat: Nicht katalogisierte Kunst­gegenstände sind für die deutschen Bestimmungen unzureichend erfasst. Umso er­freulicher ist es, dass in Österreich derzeit ein weitreichenderer Gesetzentwurf in Aus­arbeitung ist.

Zwei große Übel lassen sich heute festmachen, das ist einerseits der Raub von Kultur­gütern in Kriegsgebieten, aber auch in nicht-kriegsführenden Gebieten gibt es Proble­me, Raubgrabungen, um in den Besitz von Antiquitäten zu kommen. Um diese Di­mension zu beleuchten, ist ein Blick nach Mexiko sehr interessant, dort wurden in den letzten fünf Jahren – das wurde durch den nationalen Koordinator für Archäologie in Mexiko bekannt gegeben – 1 591 Diebstähle aus Museen und aus Grabungsstätten re­gistriert. Das ist Diebstahl an der Identität und an der Geschichte der Bevölkerung.

Daher ist die Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens auch eine so wichtige Sa­che. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dipl.-Kffr. Pfurtscheller. – Bitte.

 


19.49.38

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Herr Präsident! Herr Mi­nister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauer! Frau Kollegin Becher hat sich denselben Teilaspekt herausgesucht wie ich. Trotzdem möchte ich auch noch ein­mal auf diesen Teil eingehen. Es ist eben so, dass in vielen Ländern das kulturelle Er­be sehr bedroht ist. Barbarische Akte der Zerstörung wie in Mali oder in Ländern des Krisenbogens im Nahen Osten sind beinahe schon auf der Tagesordnung.

Erst heute mussten wir eine weitere Hiobsbotschaft vernehmen. Der IS hat die antike Stadt Palmyra gänzlich eingenommen und macht sich munter an die Zerstörung der über 4 000 Jahre alten Kulturstätte. Wer diese historischen Heimstätten von Religion


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und Menschen schändet, der zerstört die Symbole und Träger eines gemeinsamen kul­turellen Bewusstseins, der will Länder und Völker ihrer Identität berauben. Das wissen wir und das wissen vor allem auch die Feinde der Kultur. Sie verwüsten deshalb, was immer ihnen in die Hände gerät. Die Überreste verkaufen sie an gewissenlose Händler und über diese an noch viel gewissenlosere Käufer, die das Auslöschen von Kultur als perversen Ausgangspunkt für privates Sammeln akzeptieren.

Sie vernichten und versetzen Objekte, die für die Menschen dort Quellen ihrer Identität sind, und finanzieren dadurch ihr kriegslüsternes Treiben. Wer anderen ihre kulturelle Identität raubt, verlässt den Boden der Humanität. Gerade wir als Österreicher wissen aus unserer eigenen Geschichte, welch Schlüsselelement die kulturelle Identität für ein friedvolles Zusammenleben im Wohlstand und Glück ist. Deshalb tragen wir auch eine besondere Verantwortung beim Schutz kultureller Güter.

Wenn Islamisten in Syrien und im Irak beinahe ungehindert morden, Städte belagern und Tausende Jahre Menschheitsgeschichte in die Luft sprengen, dann muss uns das alle berühren. Viele mögen meinen: Ach, das ist so weit weg, das betrifft mich nicht! – gerade wenn es die Kultur betrifft. Aber neben dem Drogen-, Waffen- und Menschen­handel hat sich die Raubkunst weltweit als vierter großer illegaler Geschäftszweig eta­bliert.

Das zu ratifizierende UNESCO-Übereinkommen beinhaltet Mindestvorschriften für zu ergreifende Maßnahmen gegen den illegalen Handel sowie Vorkehrungen zum Schutz eigenen Kulturgutes, zur Verhinderung seiner rechtswidrigen Ausfuhr, zum Schutz rechts­widrig eingeführten Kulturgutes anderer Vertragsstaaten sowie zur Herausgabe auf Er­suchen des Herkunftslandes. Die Unterzeichnung der Konvention verfolgt auch das Ziel, bisher bestehende Unsicherheiten im Umgang mit Rückforderungen von Kulturgut aus Drittstaaten zu beseitigen.

Wenn wir die Kulturgüter in der Welt schützen und ihre materielle Identität bewahren, dann schützen wir die Grundlagen des Menschseins. Dabei geht es auch darum, die soziale Kraft von Kultur zu stärken. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.52


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte.

 


19.53.06

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Meine Damen und Herren! Ich spreche zum Thema UNESCO-Konvention gegen illegalen Handel des Kulturgutes.

Sie sehen, Kultur, Kulturgüter und die Vielfalt der Kunst sind uns in Österreich einfach wichtig und sehr wertvoll. Es gibt eben viele Krisenstaaten, Krisensituationen und Kon­flikte, wie zum Beispiel in Afghanistan, Irak, Syrien, wo eben Museen und auch Grab­stätten geplündert und die Kulturgüter dann illegal ins Ausland verkauft werden.

Wenn wir uns die Angaben von UNESCO-Paris vor Augen führen, dann sehen wir, dass beim illegalen Handel an erster Stelle Waffen und Drogen und an dritter Stelle schon der Handel mit Kulturgütern und diese Art der Kriminalität kommt. Nur durch ge­meinsame internationale Anstrengungen kann man dem entgegenwirken. Der Schutz des kulturellen Erbes bedeutet Schutz der Menschheit und ist uns ein Anliegen. Und wie schon gesagt: Wir in Österreich haben sehr viel kulturelles Erbe, daher ist es ein wesentlicher Bestandteil der nationalen Identität und ein bedeutsamer wirtschaftlicher, aber auch ein bedeutsamer touristischer Zweig in unserem Land.


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Es ist auch heute schon angeführt worden, dass es die Konvention seit 1970 gibt und seit 1990 viele Nachbarländer im europäischen Raum dabei sind. Daher ist es natürlich gut, dass Österreich diese Konvention jetzt unterzeichnet und mit dabei ist. Dadurch ist auch der Umgang mit Rückforderungen von Kulturgütern aus nicht-europäischen Staa­ten geregelt. Eine klare Regelung ist da notwendig, wie auch die Sicherstellung, dass allfällige Forderungen von österreichischen Behörden und Gerichten behandelt werden können. Dies ist eine gute Sache, und daher begrüßen wir auch den Beitritt dazu. (Bei­fall bei der ÖVP.)

19.55

19.55.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Entwurf betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesmuseen-Gesetz geändert wird, in 563 der Beilagen.

Hiezu liegen ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Dr. Rosen­kranz sowie ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Dr. Franz vor.

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Verlangen auf getrennte Ab­stimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimm­ten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Ziffer 2 in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die diesem Teil ihre Zustimmung ge­ben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Nun kommen wir zur getrennten Abstimmung über Ziffer 3 in der Fassung der Regie­rungsvorlage.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die diesem Teil ihre Zustimmung ge­ben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvor­lage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbe­zügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Ge­setzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16: Antrag des Kultur­ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut, in 456 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG in Verbindung mit Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 224

Ich lasse jetzt über den Antrag des Kulturausschusses, wonach dieser Staatsvertrag im Sinne des Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, ab­stimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

19.58.1417. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (585 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsge­setz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwalt­schaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forst­wirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonen­gesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonenge­setz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn­gesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundes-Personalvertretungsge­setz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Bezügegesetz, das Parlamentsmitarbeiterinnen- und Par­lamentsmitarbeitergesetz, das Bundesbezügegesetz, das Klubfinanzierungsge­setz 1985, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das Einsatzzulagenge­setz, das Militärberufsförderungsgesetz 2004, das Wehrgesetz 2001 und das Hee­resgebührengesetz 2001 geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2015) (604 d.B.)

18. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (584 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Bundesbahnen (Bundesbahngesetz) geändert wird (605 d.B.)

19. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 197/A der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 27. Juni 1979 über das Dienstrecht der Beamten (Be­amten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979) geändert wird (606 d.B.)

20. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 898/A der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 29. Feber 1956 über die Bezüge der Bundesbeamten (Gehaltsgesetz 1956 – GehG) geändert wird (607 d.B.)

21. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 145/A der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Landesvertragslehrpersonenge­setz 1966 und das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonen­gesetz geändert werden (608 d.B.)


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22. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1015/A(E) der Abgeordne­ten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend legistische und finanzielle Verantwortung für das Beamtenpensionsrecht im Sozialministerium (609 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 17 bis 22 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Hinsichtlich der einzelnen Ausschussberichte verweise ich auf die Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.

 


19.58.40

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Ich darf gleich einmal folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hofer, Musiol, Hagen, Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ermöglichung der Aufnahme von Menschen ohne volle Handlungsfähigkeit in den öf­fentlichen Dienst

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zuleiten, die sicherstellt, dass künftig Personen, bei denen die volle Handlungsfähigkeit nicht zur Gänze gegeben ist, in ein Dienstverhältnis zum Bund aufgenommen werden können.“

*****

Dieser Antrag wurde im Ausschuss ja vertagt, wir haben das Gefühl, auf die lange Bank geschoben. Man will da halt keine Entscheidungen treffen.

Zur Erklärung: Diesem Antrag liegt ja ein Fall zugrunde. Am 7. September 2013 ist dieser Fall einer jungen engagierten Frau, die über eine Leiharbeiterfirma von Anfang April bis August 2013 beschäftigt war, öffentlich geworden. Wohlgemerkt, das war 2013, man hatte also lange Zeit, das in diese Dienstrechts-Novelle 2015 einzuarbeiten. Man hat es nicht gemacht, obwohl ihr zugesagt wurde, dass man das einarbeiten wird.

Aber nicht nur wir, also die Oppositionsparteien, kritisieren das – da will ich mich auch bei den anderen Oppositionsparteien bedanken, dass sie diesen Entschließungsantrag hier mit uns mittragen –, sondern auch die Volksanwältin Brinek und Volksanwalt Kräu­ter haben das öffentlich gesagt. Diesbezüglich gibt es eigentlich Aufzeichnungen en masse, beispielsweise schreibt die Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek Folgendes:

„Die Volksanwaltschaft ersucht daher dringendst, anlässlich dieser Dienstrechtsnovel­le 2015 die notwendigen Änderungen im Vertragsbedienstetengesetz vorzunehmen, um auch die Aufnahme von Menschen mit geistiger Behinderung in ein Dienstverhält­nis zum Bund zu ermöglichen.“

Also das sagt ja schon alles! Es wurde aufgefordert, es wurde versucht, die Bundes­regierung zu ermuntern, das in diese Gesetzesnovelle einzuarbeiten. Das ist jetzt zwei Jahre her, und man hat das Gefühl, es ist keine Schwierigkeit, man muss es einfach nur wollen, aber im Ausschuss hat man dann solche Begründungen für die Vertagung


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gehört: Es geht ja auch mit Sondervertrag, man macht damit Türen auf auch in ande­ren Sparten!

Nun, so ist es beim Bundesdienst ja nicht! Da muss man wissen, dass es beim Bun­desdienst Eignungstests gibt, wo man natürlich darauf schaut, ob derjenige geeignet ist – und ich glaube, dass diese engagierte junge Frau für den Küchenhilfsdienst sehr wohl geeignet gewesen wäre, denn sie hat die Arbeit ja auch zur vollsten Zufriedenheit erledigt. Also so ist es nicht, dass man da etwas aufmacht!

Aber auch ein Sondervertrag kann nicht die Lösung sein, denn das hat ja eine ganz an­dere Qualität, eine ganz andere Rechtssicherheit, wenn man heute ein fixes Dienstver­hältnis hat im Vergleich zu einem Sondervertrag. Sonderverträge sind nämlich meis­tens befristet auf ein Jahr und es gibt keine Rechtssicherheit.

So geht man mit diesen Menschen, die leichte Einschränkungen in ihrem Leben ha­ben, ihr Leben aber trotzdem selbst bestreiten wollen und arbeiten wollen, sicherlich nicht um! (Beifall bei der FPÖ.)

Man hätte jetzt zwei Jahre Zeit gehabt, das wirklich ordentlich in diese Dienstrechts-Novelle einzuarbeiten, aber diese Dienstrechts-Novelle ist überhaupt eine Husch-Pfusch-Aktion.

Mein Antrag wurde abgelehnt, was ich auch nicht ganz verstehe. Es ist auch nicht zu verstehen! Darin geht es um die schriftliche Ermahnung, Belehrung von Vorgesetzten. Davon hat man jetzt eigentlich nur mehr drinnen gelassen, dass es nach drei Jahren herausgenommen wird, dann kann es dem Beamten nicht mehr vorgehalten werden.

Aber man geht nicht her, dass man sagt, man korrigiert das im Inhaltsverzeichnis – je­der Personalakt hat ein Inhaltsverzeichnis. Das könnte man machen, denn die meisten Personalakte sind ja schon in elektronischer Form angelegt, aber auch in Papierform wäre es kein Problem. Auch das muss man nur wollen, dann hätte man es auch ma­chen können. (Beifall bei der FPÖ.)

Schauen Sie, es hilft halt alles nichts! Wenn heute ein Vorgesetzter einen Bedienste­ten – ob rechtens oder nicht – schriftlich ermahnt und dieser drei Jahre mit dieser Er­mahnung konfrontiert ist, dann hilft halt alles nichts, wenn man nicht zulassen will, dass der Bedienstete seine eigene Darstellung niederschreiben darf und man auch das dem Personalakt beilegt. Das ist ja eigentlich logisch und leicht zu erklären, dass man so etwas zulassen sollte, aber auch darauf hat man keine Rücksicht genommen.

Das ist also – das muss ich wirklich sagen – eine Dienstrechts-Novelle 2015, die den Namen fast nicht verdient. Man hat da auf sehr, sehr viel vergessen und hat sich ei­gentlich keine Mühe gemacht.

Zu dem Regierungsantrag, der ja auch übermäßig schnell beschlossen werden soll und von dem die Opposition gleichfalls sagt, dass sie nicht glaubt, dass das vor dem EuGH hält und so weiter und so fort, wird mein Kollege Deimek noch einiges sagen, wie auch zu den ÖBB.

Zusammengefasst muss ich sagen, das ist eine sehr enttäuschende Dienstrechts-No­velle. Ich hoffe, dass der Entschließungsantrag, den ich jetzt erläutere, eine Mehrheit findet. Sie hatten Zeit: Zwei Jahre ist der Fall her, zwei Jahre ist nichts passiert. Wir wollen da nur eines – lassen Sie mich das noch einmal wiederholen –:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Situation schnellstmöglich anzupassen – al­so nichts Schlimmes, nichts Böses, aber die Situation soll hier angepasst werden, wo­rum die Volksanwaltschaft ersucht und wie es alle Oppositionsparteien wollen. Bei Ver­tagungen wurde das auch immer wieder von Regierungsabgeordneten versprochen, und wir wollen nur, dass das schnellstmöglich im Sinne dieser Menschen erledigt wird,


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sodass auch sie ein Anrecht haben, in den Bundesdienst aufgenommen zu werden, nicht mehr und nicht weniger. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

20.05


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer; Mag. Musiol, Hagen, Mag. Loacker, Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ermöglichung der Aufnahme von Menschen ohne volle Hand­lungsfähigkeit in den öffentlichen Dienst

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 17: Bericht des Verfassungsausschusses über die Dienstrechtsnovelle 2015 (604 d.B.) in der Sitzung des Nationalrates am 21. Mai 2015

Der geltende § 3 Abs. 1 Z2 Vertragsbedienstetengesetz (VBG) sowie § 4 Abs. 1 Z 2 Beamten-Dienstrechtsgesetz (BDG) normieren die „volle Handlungsfähigkeit“ einer Per­son als eine Voraussetzung für die Aufnahme in den Bundesdienst.

Die Anwendung dieser Bestimmung im VBG hat dazu geführt, dass eine junge Frau mit einer leichten geistigen Einschränkung eine Beschäftigung über eine Leiharbeitsfirma in einer Kaserne des Österreichischen Bundesheeres kurzfristig verlor.

Eine Weiterbeschäftigung als Vertragsbedienstete war nicht möglich, da die junge Frau, die aufgrund ihrer geistigen Einschränkung einen Sachwalter hat, ex lege die für die Aufnahme als Vertragsbedienstete erforderliche Voraussetzung der vollen Hand­lungsfähigkeit nicht erfüllen konnte.

Im gegenständlichen Fall wurde zwar nach Intervention durch die Volksanwaltschaft eine „Notlösung“ im Wege eines Sondervertrages gefunden, jedoch wäre eine entspre­chende gesetzliche Änderung erforderlich, um künftig derartige Diskriminierungen von behinderten Menschen gerade durch den Bund als Dienstgeber generell hintanzuhalten.

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der jüngst erhobenen Forderung der Volksanwalt­schaft, im Zuge der Dienstrechtsnovelle 2015 eine entsprechende gesetzliche Ände­rung herbeizuführen, stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zuleiten, die sicherstellt, dass künftig Personen, bei denen die volle Handlungsfähigkeit nicht zur Gänze gegeben ist, in ein Dienstverhältnis zum Bund aufgenommen werden können.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


20.05.25

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Bei dieser Dienstrechts-No-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 228

velle handelt es sich eigentlich um die Aufarbeitung eines Urteils des Europäischen Ge­richtshofs, wo es um den Vorrückungsstichtag gegangen ist, der in einem Urteil aufge­hoben wurde, und die Raschheit, die hier bekrittelt wird, ist erforderlich, um die Rechts­unsicherheit aufgrund dieses Urteils zu beseitigen.

Wir haben diese Besoldungsreform 2015 gemacht, um das EuGH-Urteil aufzuarbeiten, aber eine Dienstrechts-Novelle wird auch weiterhin Thema der Verhandlungen bleiben und soll dann im Herbst kommen. Hier ist es darum gegangen, das Urteil des Europäi­schen Gerichtshofs aufzuarbeiten, umzusetzen und letztendlich in eine verfassungs­konforme Besoldungsreform überzuleiten. Das war der Sinn und Zweck und deswegen auch die Raschheit: weil, hätte man nicht reagiert, durch die Rechtsunsicherheit Kos­ten in zigfacher Millionenhöhe entstanden wären.

Dass hier nicht alles mitbehandelt wird, war immer klar, weil es nicht Sinn und Zweck dieser Besoldungsreform war, sondern das war ausschließlich die Aufarbeitung des Ur­teils des Europäischen Gerichtshofs. Das haben wir im Februar gemacht, indem wir ei­nen Systemumstieg vorgenommen haben, und zwar einen Systemumstieg, der sich letztendlich an das deutsche System angelehnt hat, von dem wir wissen, dass es vom Europäischen Gerichtshof anerkannt wird. Das heißt, man hat sich dabei in diese Rich­tung bewegt, um eine europarechtskonforme Umsetzung auch im Bundesdienst zu ha­ben. Das war Sinn und Zweck dieser Besoldungsreform.

Im Zuge dieser Besoldungsreform, die wir im Februar als Systemveränderung durchge­führt haben, haben sich einige Nachteile für die Bediensteten ergeben, woraufhin wir in einem Entschließungsantrag festgehalten haben, dass diese Nachteile ihrerseits auf­gearbeitet werden müssen. Diese Aufarbeitung passiert hier, indem man den Bediens­teten im Wesentlichen eine Wahrungszulage zusagt und dass durch diese Wahrungs­zulage die Nachteile, die aus dem Umstieg in das neue System entstehen, eben aus­geglichen werden. Im Sinne der Mitarbeiter und der Bediensteten des Bundes ist es auch notwendig, dass man das rasch macht.

Daher ist das der Sinn und Zweck dieser ganzen Geschichte, und wenn man da jetzt ir­gendetwas hineininterpretiert an Nebenpunkten, dann sind die sicher sehr berechtigt – ich denke dabei an diesen einen Entschließungsantrag –, man wird auch weiter ver­handeln, das wird auch Thema bleiben, ist aber nicht die Zielrichtung dieser Novelle.

Daher: Hier ist es darum gegangen, den entstehenden Nachteil von im Schnitt 0,6 Pro­mille auszugleichen. Man hat noch einige andere Punkte hineingenommen, wie die Lö­schung der Ermahnungen oder Belehrungen im Personalakt oder den Rechtsanspruch auf unbezahlten Karenzurlaub in der Dauer von bis zu vier Wochen auch für gleichge­schlechtliche Lebensgemeinschaften, was auch einer Modernisierung entspricht und was hier letztendlich auch verarbeitet wurde, im Wesentlichen geht es aber immer noch darum, ein Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofs aufzuarbeiten, ein sys­temkonformes, ein mit Europarecht kompatibles System zu erarbeiten und letztendlich Rechtssicherheit für die Bediensteten zu schaffen.

Eines der größten Probleme bei diesem Umstieg, nämlich dass auch die Richteramts­anwärter in manchen Bereichen benachteiligt werden, ist ein Thema, das gleichfalls aufgearbeitet wurde, und ich bin informiert worden, dass die Verhandlungen zu einem positiven Ergebnis geführt haben und dass wir in den nächsten Wochen auch dieses Problem lösen werden.

Im Wesentlichen geht es darum, Schaden von der Republik abzuwenden, indem man dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs umsetzt und nicht länger zuwartet, um nicht weiteren Schaden entstehen zu lassen. (Beifall bei der SPÖ.)

20.09



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 229

Präsident Ing. Norbert Hofer: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Mu­siol zu Wort. – Bitte.

 


20.09.46

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Staatssekretärin! Herr Minister! Ich habe schon im Ausschuss gesagt, dem größten Teil dieser Reform können wir zustimmen, und zwar deshalb, weil für uns hier ein wich­tiger gesellschafts- und familienpolitischer Schritt drinnen steckt, ein wichtiger Gleich­stellungsschritt, nämlich der vom Vorredner Wittmann schon angesprochene soge­nannte Baby-Monat, also die Möglichkeit auch für gleichgeschlechtliche Paare, aus Anlass der Geburt eines Kindes beziehungsweise der Übernahme eines Pflege- oder Adoptivkindes vier Wochen zu Hause zu bleiben.

Wir sind glücklich, aber nicht ganz glücklich damit, weil dieser Baby-Monat immer als beispielhaft für die Privatwirtschaft angesehen wird, wo wir den sogenannten Papa-Mo­nat, den man jetzt in Baby-Monat umbenennen muss, weil er ja auch für gleichge­schlechtliche Paare und somit auch für Mütter gelten soll, schon lange fordern. Dieser wurde auch schon lange versprochen, wurde auch schon oft in Regierungsprogramme geschrieben, aber er kommt nicht. Wir sind auch deshalb nicht glücklich, weil er eigent­lich schon besser ausgestaltet sein könnte. Ich möchte kurz erklären, warum.

Zum einen wird da auf den gemeinsamen Wohnsitz abgestellt. Das heißt, nur jene zwei­ten Elternteile können diesen Baby-Monat nehmen, die im selben Haushalt leben. Jetzt entspricht das aber nicht mehr der Realität vieler Familien. Es gibt Trennungen, durch­aus auch schon während Schwangerschaften oder in den ersten Lebenswochen des Kindes. Das heißt, all jene, die getrennt sind und keinen gemeinsamen Wohnsitz ha­ben, können diesen Baby-Monat nicht nehmen. Und es gibt auch Personen, die auf­grund von beruflichen Verpflichtungen an unterschiedlichen Orten wohnen und keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Auch die haben nicht die Möglichkeit, einen solchen Baby-Monat zu nehmen. Das entspricht nicht der Realität der Situation mancher Fami­lien.

Das Zweite ist, dass der Baby-Monat nur ohne Bezahlung genommen werden kann, al­so, wenn man so will, sozusagen ein zusätzlicher Urlaub ist, allerdings bei Entfall des Einkommens. Das heißt aber natürlich in der Konsequenz, dass sich das nicht alle Familien leisten können, denn nicht alle Familien, die gerade ein Kind bekommen ha­ben, können es sich leisten, einen Monat auf dieses Einkommen zu verzichten.

Das dritte Problem ist, dass bei Pflegekindern noch immer das Erfordernis der Adop­tionsabsicht gegeben ist. Das heißt übersetzt, dass das Kind zur Adoption freigegeben ist, was nicht bei allen Kindern der Fall ist. Das gibt es eigentlich bei den wenigsten Pflegekindern. Das heißt, auch jene Pflegeeltern, die einen wichtigen Dienst für unsere Gesellschaft leisten, indem sie Kindern, die aus verschiedensten Gründen nicht bei ih­ren Familien leben können, eine Familie bieten, einen Wohnraum bieten, können das nicht in Anspruch nehmen, wenn diese Adoptionsabsicht und diese Adoptionsmöglich­keit nicht vorliegen.

Vor diesem Hintergrund habe ich einen Abänderungsantrag vorbereitet, der eben im Speziellen den Wohnsitz und die Adoptionsabsicht betrifft. Dieser liegt Ihnen auch vor. Er ist sehr lange, deswegen lese ich ihn nicht vor, aber erklärt habe ich ihn schon.

In diesem Abänderungsantrag geht es eben darum, auch jenen, die nicht einen ge­meinsamen Wohnsitz haben, die Möglichkeit zu geben, diesen Baby-Monat zu neh­men, und eben von dieser Adoptionsabsicht Abstand zu nehmen.

Aber – und deswegen stimmen wir auch zu – es ist ein wichtiger erster Schritt, es sollte allerdings nicht der letzte sein, und er ist eben nur im öffentlichen Bereich. Dieser wich-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 230

tige erste Schritt ist vorbildhaft, aber es ist nur ein kleines Vorbild, wenn man so will, weil eben all diese Probleme, die ich schon angesprochen habe, noch gegeben sind.

Nicht zustimmen werden wir dem Bundesbahngesetz, und zwar aus prozeduralen Grün­den. Wir halten nicht viel davon, wenn Gesetze in besonderer Eile hier eingebracht werden, ohne irgendeine Möglichkeit, Stellungnahmen der Interessenvertretungen, der Gewerkschaften, der Betroffenen einzuholen. Das war in diesem Fall so. Es konnte im Ausschuss auch nicht ausreichend begründet werden, warum das der Fall war, und deswegen lehnen wir das ab.

Vor diesem Hintergrund: Es ist ein guter erster Schritt gelungen, aber gehen wir gleich schnell weiter, damit alle Eltern in Österreich diesen Baby-Monat nehmen können und nicht nur die, die es sich leisten können, und nicht nur die, die im öffentlichen Dienst sind. (Beifall bei den Grünen.)

20.14


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen er­läutert. Er ist somit ordnungsgemäß eingebracht, er ist auch ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Verfas­sungsausschusses (604 d.B.) über die Regierungsvorlage (585 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Ver­tragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forst­wirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheater­pensionsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bun­despensionsamtübertragungs-Gesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Mutterschutz­gesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Bezügegesetz, das Parlamentsmitarbeite­rinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz, das Bundesbezügegesetz, das Klubfinanzie­rungsgesetz 1985, das Auslandszulagen- und –hilfeleistungsgesetz, das Einsatzzula­gengesetz, das Militärberufsförderungsgesetz 2004, das Wehrgesetz 2001 und das Hee­resgebührengesetz 2001 geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2015)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage 585 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetenge­setz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienst­rechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landes­vertragslehrpersonengesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbe­handlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundespensionsamtüber­tragungs-Gesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundes-Personalvertretungs­gesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Mutterschutzgesetz 1979, das Vä-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 231

ter-Karenzgesetz, das Bezügegesetz, das Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parla­mentsmitarbeitergesetz, das Bundesbezügegesetz, das Klubfinanzierungsgesetz 1985, das Auslandszulagen- und –hilfeleistungsgesetz, das Einsatzzulagengesetz, das Mili­tärberufsförderungsgesetz 2004, das Wehrgesetz 2001 und das Heeresgebührenge­setz 2001 geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2015) in der Fassung des Berichtes des Verfassungsausschusses (604 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 Z.8 lautet §75d samt Überschrift:

„Frühkarenzurlaub

§ 75d. (1) Einer Beamtin oder einem Beamten ist auf ihr oder sein Ansuchen für den Zeitraum von der Geburt eines Kindes oder, im Fall von Mehrlingsgeburten, mehrerer Kinder bis längstens zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter gemäß § 5 Abs. 1 und 2 MSchG, gleichartiger österreichischer Rechtsvorschriften oder gleicharti­ger Rechtsvorschriften der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ein Urlaub unter Entfall der Bezüge (Frühkarenzurlaub) im Ausmaß von bis zu vier Wochen zu gewähren, wenn sie oder er mit der Mutter in einer Ehe, ein­getragenene Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft lebt. Wenn keine der genannten Bestimmungen auf die Mutter anzuwenden sind, gelten die im § 5 Abs. 1 und 2 MSchG festgelegten Fristen sinngemäß.

(2) Einem Beamten, der in einer eingetragenen Partnerschaft oder gleichgeschlechtli­chen Lebensgemeinschaft lebt, ist auf sein Ansuchen für den Zeitraum von der Geburt seines Kindes (seiner Kinder) oder des Kindes (der Kinder) des Partners bis zur Voll­endung des dritten Lebensmonats des Kindes (der Kinder) ein Frühkarenzurlaub im Aus­maß von bis zu vier Wochen zu gewähren.

(3) Einer Beamtin oder einem Beamten, die oder der ein Kind, welches das zweite Le­bensjahr noch nicht vollendet hat, adoptiert oder dieses in unentgeltliche Pflege ge­nommen hat, ist auf ihr oder sein Ansuchen ein Frühkarenzurlaub im Ausmaß von bis zu vier Wochen zu gewähren. Der Frühkarenzurlaub beginnt mit dem Tag der Annah­me an Kindes Statt oder der Übernahme in unentgeltliche Pflege.

(4) Die Beamtin oder der Beamte hat Beginn und Dauer des Frühkarenzurlaubs spä­testens eine Woche vor dem beabsichtigten Antritt bzw. spätestens am Tag der Annah­me an Kindes Statt oder der Übernahme in unentgeltliche Pflege zu melden und die anspruchsbegründenden sowie die anspruchsbeendenden Umstände unverzüglich dar­zulegen.

(5) Die Zeit des Frühkarenzurlaubs ist in dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlicher Hinsicht wie eine Karenz nach dem VKG zu behandeln.

(6) Die Inanspruchnahme eines Frühkarenzurlaubs durch eine Person für dasselbe Kind (dieselben Kinder) ist nur einmal zulässig.“

2. In Artikel 1 entfällt Z 8a.

3. In Artikel 3 Z13 lautet §29o samt Überschrift:

„Frühkarenzurlaub

§ 29o. (1) Einer Vertragsbediensteten oder einem Vertragsbediensteten ist auf ihr oder sein Ansuchen für den Zeitraum von der Geburt eines Kindes oder, im Fall von Mehr­lingsgeburten, mehrerer Kinder bis längstens zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter gemäß § 5 Abs. 1 und 2 MSchG, gleichartiger österreichischer Rechtsvor­schriften oder gleichartiger Rechtsvorschriften der Vertragsstaaten des Abkommens


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über den Europäischen Wirtschaftsraum ein Urlaub unter Entfall der Bezüge (Frühka­renzurlaub) im Ausmaß von bis zu vier Wochen zu gewähren, wenn sie oder er mit der Mutter in einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft lebt. Wenn keine der genannten Bestimmungen auf die Mutter anzuwenden sind, gelten die im § 5 Abs. 1 und 2 MSchG festgelegten Fristen sinngemäß.

(2) Einem Vertragsbediensteten, der in einer eingetragenen Partnerschaft oder

gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft lebt, ist auf sein Ansuchen für den Zeit­raum von der Geburt seines Kindes (seiner Kinder) oder des Kindes (der Kinder) des Partners bis zur Vollendung des dritten Lebensmonats des Kindes (der Kinder) ein Frühkarenzurlaub im Ausmaß von bis zu vier Wochen zu gewähren.

(3) Einer Vertragsbediensteten oder einem Vertragsbediensteten, die oder der ein Kind, welches das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet hat, adoptiert oder dieses in unentgeltliche Pflege genommen hat, ist auf ihr oder sein Ansuchen ein Frühkarenz­urlaub im Ausmaß von bis zu vier Wochen zu gewähren. Der Frühkarenzurlaub beginnt mit dem Tag der Annahme an Kindes Statt oder der Übernahme in unentgeltliche Pflege.

(4) Die Vertragsbedienstete oder der Vertragsbedienstete hat Beginn und Dauer des Frühkarenzurlaubs spätestens eine Woche vor dem beabsichtigten Antritt bzw. spätes­tens am Tag der Annahme an Kindes Statt oder der Übernahme in unentgeltliche Pfle­ge zu melden und die anspruchsbegründenden sowie die anspruchsbeendenden Um­stände unverzüglich darzulegen.

(5) Die Zeit des Frühkarenzurlaubs ist in dienst- und besoldungsrechtlicher Hinsicht wie eine Karenz nach dem VKG zu behandeln.

(6) Die Inanspruchnahme eines Frühkarenzurlaubs durch eine Person für dasselbe Kind (dieselben Kinder) ist nur einmal zulässig.“

4. In Artikel 3 entfällt Z 13a.

5. In Artikel 4 Z 10 lautet § 75f samt Überschrift:

„Frühkarenzurlaub

§ 75f. (1) Einer Richterin oder einem Richter ist auf ihr oder sein Ansuchen für den Zeitraum von der Geburt eines Kindes oder, im Fall von Mehrlingsgeburten, mehrerer Kinder bis längstens zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter gemäß § 5 Abs. 1 und 2 MSchG, gleichartiger österreichischer Rechtsvorschriften oder gleicharti­ger Rechtsvorschriften der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ein Urlaub unter Entfall der Bezüge (Frühkarenzurlaub) im Ausmaß von bis zu vier Wochen zu gewähren, wenn sie oder er mit der Mutter in einer Ehe, ein­getragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft lebt. Wenn keine der genannten Bestimmungen auf die Mutter anzuwenden sind, gelten die im § 5 Abs. 1 und 2 MSchG festgelegten Fristen sinngemäß.

(2) Einem Richter, der in einer eingetragenen Partnerschaft oder gleichgeschlechtli­chen Lebensgemeinschaft lebt, ist auf sein Ansuchen für den Zeitraum von der Geburt seines Kindes (seiner Kinder) oder des Kindes (der Kinder) des Partners bis zur Voll­endung des dritten Lebensmonats des Kindes (der Kinder) ein Frühkarenzurlaub im Ausmaß von bis zu vier Wochen zu gewähren.

(3) Einer Richterin oder einem Richter, die oder der ein Kind, welches das zweite Le­bensjahr noch nicht vollendet hat, adoptiert oder dieses in unentgeltliche Pflege ge­nommen hat, ist auf ihr oder sein Ansuchen ein Frühkarenzurlaub im Ausmaß von bis zu vier Wochen zu gewähren. Der Frühkarenzurlaub beginnt mit dem Tag der Annah­me an Kindes Statt oder der Übernahme in unentgeltliche Pflege.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 233

(4) Die Richterin oder der Richter hat Beginn und Dauer des Frühkarenzurlaubs spä­testens eine Woche vor dem beabsichtigten Antritt bzw. spätestens am Tag der An­nahme an Kindes Statt oder der Übernahme in unentgeltliche Pflege zu melden und die anspruchsbegründenden sowie die anspruchsbeendenden Umstände unverzüglich darzulegen.

(5) Die Zeit des Frühkarenzurlaubs ist in dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlicher Hinsicht wie eine Karenz nach dem VKG zu behandeln.

(6) Die Inanspruchnahme eines Frühkarenzurlaubs durch eine Person für dasselbe Kind (dieselben Kinder) ist nur einmal zulässig.“

6. In Artikel 4 entfällt Z 10a.

7. In Artikel 5 Z 7 lautet §58e samt Überschrift:

„Frühkarenzurlaub

§ 58e. (1) Einer Landeslehrperson ist auf ihr Ansuchen für den Zeitraum von der Ge­burt eines Kindes oder, im Fall von Mehrlingsgeburten, mehrerer Kinder bis längstens zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter gemäß § 5 Abs. 1 und 2 MSchG, gleichartiger österreichischer Rechtsvorschriften oder gleichartiger Rechtsvorschriften der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ein Ur­laub unter Entfall der Bezüge (Frühkarenzurlaub) im Ausmaß von bis zu vier Wochen zu gewähren, wenn sie mit der Mutter in einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft lebt. Wenn keine der genannten Bestimmungen auf die Mutter anzuwenden sind, gelten die im § 5 Abs. 1 und 2 MSchG festgelegten Fristen sinngemäß.

(2) Einer männlichen Landeslehrperson, die in einer eingetragenen Partnerschaft oder gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft lebt, ist auf ihr Ansuchen für den Zeitraum von der Geburt ihres Kindes (ihrer Kinder) oder des Kindes (der Kinder) des Partners bis zur Vollendung des dritten Lebensmonats des Kindes (der Kinder) ein Frühkarenz­urlaub im Ausmaß von bis zu vier Wochen zu gewähren.

(3) Einer Landeslehrperson, die ein Kind, welches das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet hat, adoptiert oder dieses in unentgeltliche Pflege genommen hat, ist auf ihr Ansuchen ein Frühkarenzurlaub im Ausmaß von bis zu vier Wochen zu gewähren. Der Frühkarenzurlaub beginnt mit dem Tag der Annahme an Kindes Statt oder der Über­nahme in unentgeltliche Pflege.

(4) Die Landeslehrperson hat Beginn und Dauer des Frühkarenzurlaubs spätestens ei­ne Woche vor dem beabsichtigten Antritt bzw. spätestens am Tag der Annahme an Kin­des Statt oder der Übernahme in unentgeltliche Pflege zu melden und die anspruchs­begründenden sowie die anspruchsbeendenden Umstände unverzüglich darzulegen.

(5) Die Zeit des Frühkarenzurlaubs ist in dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlicher Hinsicht wie eine Karenz nach dem VKG zu behandeln.

(6) Die Inanspruchnahme eines Frühkarenzurlaubs durch eine Person für dasselbe Kind (dieselben Kinder) ist nur einmal zulässig.“

8. In Artikel 5 entfällt Z 7a.

9. In Artikel 6 Z 4 lautet §65e samt Überschrift:

„Frühkarenzurlaub

§ 65e. (1) Einer Lehrperson ist auf ihr Ansuchen für den Zeitraum von der Geburt eines Kindes oder, im Fall von Mehrlingsgeburten, mehrerer Kinder bis längstens zum Ende


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 234

des Beschäftigungsverbotes der Mutter gemäß § 5 Abs. 1 und 2 MSchG, gleichartiger österreichischer Rechtsvorschriften oder gleichartiger Rechtsvorschriften der Vertrags­staaten des Abkommens über den Europäischen

Wirtschaftsraum ein Urlaub unter Entfall der Bezüge (Frühkarenzurlaub) im Ausmaß von bis zu vier Wochen zu gewähren, wenn sie mit der Mutter in einer Ehe, eingetra­genen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft lebt. Wenn keine der genannten Be­stimmungen auf die Mutter anzuwenden sind, gelten die im § 5 Abs. 1 und 2 MSchG festgelegten Fristen sinngemäß.

(2) Einer männlichen Lehrperson, die in einer eingetragenen Partnerschaft oder

gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft lebt, ist auf ihr Ansuchen für den Zeitraum von der Geburt ihres Kindes (ihrer Kinder) oder des Kindes (der Kinder) des Partners bis zur Vollendung des dritten Lebensmonats des Kindes (der Kinder) ein Frühkarenz­urlaub im Ausmaß von bis zu vier Wochen zu gewähren.

(3) Einer Lehrperson, die ein Kind, welches das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet hat, adoptiert oder dieses in unentgeltliche Pflege genommen hat, ist auf ihr Ansuchen ein Frühkarenzurlaub im Ausmaß von bis zu vier Wochen zu gewähren. Der Frühka­renzurlaub beginnt mit dem Tag der Annahme an Kindes Statt oder der Übernahme in unentgeltliche Pflege.

(4) Die Lehrperson hat Beginn und Dauer des Frühkarenzurlaubs spätestens eine Wo­che vor dem beabsichtigten Antritt bzw. spätestens am Tag der Annahme an Kindes Statt oder der Übernahme in unentgeltliche Pflege zu melden und die anspruchsbe­gründenden sowie die anspruchsbeendenden Umstände unverzüglich darzulegen.

(5) Die Zeit des Frühkarenzurlaubs ist in dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlicher Hinsicht wie eine Karenz nach dem VKG zu behandeln.

(6) Die Inanspruchnahme eines Frühkarenzurlaubs durch eine Person für dasselbe Kind (dieselben Kinder) ist nur einmal zulässig.“

10. In Artikel 6 entfällt Z 4a.

Begründung

Der Rechtsanspruch auf unbezahlten Karenzurlaub in der Dauer von bis zu vier Wo­chen soll künftig sowohl Männern als auch Frauen in Ehe, eingetragener Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft zustehen, die mit der Mutter bzw. dem Vater des Kindes sowie dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben. Die Verknüpfung an die Vo­raussetzung des gemeinsamen Wohnsitzes ist dem Gedanken geschuldet, etwaigen Missbrauch vermeiden zu wollen. In der Praxis wird es jedoch bedeuten, dass Paare, die sich während der Schwangerschaft getrennt haben oder aber einfach getrennte Wohnsitze haben, von der Möglichkeit des Babymonats ausgeschlossen sind. Eine Trennung allein schließt jedoch den Wunsch des getrennt lebenden Elternteils nicht aus, dass dieser auch weiterhin für das Kind bzw. den zweiten Elternteil Verantwortung übernehmen will. Die Voraussetzung des gemeinsamen Wohnsitzes sollte daher ent­fallen.

Ebenso wird der Rechtsanspruch auf unbezahlten Karenzurlaub für Adoptiveltern so­wie Pflegeeltern eingeführt. Pflegeeltern bekommen jedoch nur dann einen Rechtsan­spruch auf ein Babymonat, wenn sie das Kind in der Absicht, ein Kind an Kindes Statt anzunehmen (d.h. es zu adoptieren), in unentgeltliche Pflege übernommen haben. Es ist bei der Übernahme in unentgeltliche Pflege nicht ausreichend, dass nur seitens der künftigen Adoptiveltern die Absicht einer Adoption besteht. Das Kind muss vielmehr von den leiblichen Eltern und/oder von der Jugendwohlfahrtsbehörde zum Zweck der Adoption den künftigen Adoptiveltern übergeben worden sein. D.h. das Kind muss ein


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 235

zur Adoption freigegebenes Kind sein. Der überwiegende Teil der Pflegeeltern in Ös­terreich betreut jedoch Kinder ohne Adoptionsabsicht. Es gibt keine sachliche Rechtfer­tigung weshalb zwischen Pflegeeltern mit bzw. ohne Adoptionsansicht bei der Gewäh­rung eines Babymonats unterschieden wird.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Dr. Karl. – Bitte.

 


20.15.01

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit Entschließungs­antrag vom 21. Jänner 2015 hat der Nationalrat die Bundesregierung aufgefordert, si­cherzustellen, dass es für die im Dienst stehenden öffentlich Bediensteten durch die Besoldungsreform keine Beeinträchtigung ihrer Lebensverdienstsumme geben darf.

Das, Herr Kollege Lausch, alles andere als enttäuschende Ergebnis liegt nun vor. Da­mit wird nicht nur gewährleistet, dass die im Dienst stehenden öffentlich Bediensteten nicht benachteiligt werden, es wurde auch den beiden weiteren Prämissen – der Euro­parechtskonformität und der Kostenneutralität – entsprochen.

Es freut mich aber vor allem auch sehr, dass es mit dem noch einzubringenden Ab­änderungsantrag gelingt, eine gute Lösung für die Gruppe der Richteramtsanwärter und Richteramtsanwärterinnen zu finden. Dank und Lob für ihren Einsatz gebühren in diesem Zusammenhang der Richtervereinigung.

Ich darf an dieser Stelle aber auch daran erinnern, dass mit dem bereits angesproche­nen Entschließungsantrag vom 21. Jänner 2015 auch eine über die vorliegende Besol­dungsreform hinausgehende Dienst- und Besoldungsrechtsreform eingefordert wurde. Ich hoffe, dass die diesbezüglichen Verhandlungen zu raschen und auch wirklich guten Ergebnissen führen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich aber auch noch auf den Antrag von Herrn Abgeordnetem Walser betreffend Jahresarbeitszeitmodell für alle LehrerInnen eingehen. Ich darf Sie daran erinnern, dass wir hier im Nationalrat zeit­gleich mit der Verabschiedung des neuen Lehrerdienstrechts im Dezember 2013 eine Reihe von Aufträgen in Form von Entschließungsanträgen ausgesprochen haben. Da­bei handelt es sich um Projekte, die für eine qualitative Weiterentwicklung der Schule sehr wichtig sind.

Konkret geht es dabei um Folgendes:

Erstens um die Überprüfung der Arbeitsplatzsituation von Lehrerinnen und Lehrern und erforderlichenfalls auch um die notwendigen Adaptierungen.

Zweitens um die Entlastung von Verwaltungsaufgaben. Das heißt, hier soll überprüft wer­den, welche Aufgaben an nichtpädagogisches Personal übertragen werden können.

Drittens geht es um das Vorlegen und Forcieren neuer Modelle für Unterstützungssys­teme zur Bewältigung psychologischer, gesundheitlicher und sozialer Herausforderungen.

Zudem wurde in einer Ausschussfeststellung festgehalten, dass das neue Lehrerdienst­recht nach seinem Inkrafttreten einer Evaluierung zu unterziehen ist. Und schließlich wurde auch beschlossen, dass unter Einbindung der Interessenvertretung eine Arbeits­zeitstudie durchzuführen ist.

Diese Maßnahmen sind zügig umzusetzen. Da werden wir natürlich auch weiter dahin­ter sein. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

20.18



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 236

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


20.18.19

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Frau Staatssekretä­rin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Es wurde hier schon mehrfach angedeutet: Die­se Dienstrechts-Novelle wurde gemacht, um EU-Recht umzusetzen oder ein durch die EU festgestelltes Unrecht zu reparieren. Meiner Ansicht nach ist das aber nicht ganz gelungen, deswegen werden wir auch nicht zustimmen. Ich werde Ihnen das jetzt be­gründen, weil es immer noch Mankos gibt, die sehr wohl eine Altersdiskriminierung dar­stellen. Ich werde Ihnen das jetzt anhand von ein paar Beispielen kundtun. (Zwischen­ruf des Abg. Pendl.) – Lieber Otto, du wirst jetzt gut zuhören; es sind drei Beispiele, die ich dir belegen kann. Eines davon bin ich.

Da gibt es den Beamten, nennen wir ihn Julius B., der ist zwischen 18 und 29 beim Bun­desheer gewesen, hat zehn Monate Bundesheer gehabt und dann in der Privatwirt­schaft als Schmied gearbeitet. Dem werden nach dem jetzigen System – das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen! – für die Beamtenlaufbahn nur fünf die­ser zehn Jahre, die er in der Privatwirtschaft gearbeitet hat, angerechnet, die Bundes­heerzeit voll. (Zwischenruf des Abg. Mayer.) Das wirkt sich beim Pensionssystem aus – dazu komme ich dann gleich noch –, aber auch bei den Vorrückungsstichtagen.

Meine Damen und Herren, der Vorrückungsstichtag wird so zusammengesetzt, dass die Vordienstzeiten und Bundesdienstzeiten zusammengerechnet werden. Die Vor­dienste werden zur Hälfte angerechnet, wie ich gesagt habe, und die anderen werden voll berechnet. Das ist also so, als ob der fünf Jahre nicht gearbeitet hätte, und ich glaube, als Schmied arbeitet man hart.

Dieser Julius B., wie ich ihn jetzt nenne, der bekommt dann natürlich später die Jubi­läumszuwendung zum 25-jährigen Dienstjubiläum, später zum 35-jährigen Dienstjubi­läum. Und wo es sich ganz negativ auswirkt: Wenn er mit 15 Jahren zu arbeiten be­gonnen hat, dann kann er erst mit 65 Jahren, also nach 50 Arbeitsjahren, in die Regel­pension gehen.

Der zweite Beamte, das ist der Cäsar H. (Abg. Gerstl: Cäsar H.!), der war früher in der Privatwirtschaft, ist dann zum Bundesheer eingerückt, hat dann noch einmal in der Pri­vatwirtschaft gearbeitet – also insgesamt zweieinhalb Jahre –, ist dann zu einer Ge­meindesicherheitswache gegangen – die ist kein Bundesdienst und wird dadurch auch nur mit 50 Prozent berechnet (Ruf bei der FPÖ: Das ist kein Handwerk!) –, und dieser Cäsar H. kommt dann, wenn wir es genau anschauen, auf 47,4 Arbeitsjahre und kann mit 62,4 Jahren in Pension gehen, da er die 42 Arbeitsjahre, die für einen Beamten vorgesehen sind, abgeleistet hat.

Dann habe ich den Julius K. Der hat maturiert, ist mit 18 Jahren zum Bundesheer, hat dann bei der Post gejobbt, bis er 20 war, und ist dann in die Gendarmerieschule ge­gangen. (Abg. Mayer: Was macht der jetzt?!) Der kann nach 42 Arbeitsjahren mit 60 Jah­ren in Pension gehen. Jetzt erklären Sie mir, ob wir hier nicht wieder eine Altersdiskri­minierung haben und ob dieses Gesetz dann wirklich vor dem Europäischen Gerichts­hof hält, wenn man es wieder beeinsprucht. Deswegen können wir nicht zustimmen. (Beifall beim Team Stronach.)

Als zweiten Punkt bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbesserung der Per­sonalsituation im Sinne einer wirklichen Gleichbehandlung ohne negative Auswirkungen“


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Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert, Maßnahmen zu setzen, um im Bereich der Personalplanung des Innenministeriums für jeweils zwei Personen, die sich in Teil­karenzierung befinden, eine zusätzliche Planstelle (Überhangplanstelle) zu schaffen.“

*****

Dieser Antrag hat folgenden Hintergrund: Wir haben gestern alle miteinander einen An­trag beschlossen, in dem es um die Unterstützung der UN-Kampagne HeForShe – das heißt eine wirkliche Gleichstellung zwischen Mann und Frau im Job – gegangen ist, und heute haben viele in der Säulenhalle unterschrieben.

Bei der Exekutive gibt es das, wenn wir es so sehen wollen – Frauen verdienen gleich viel. Ich freue mich natürlich, dass wir sehr viele Frauen im Exekutivdienst haben, das hat sehr, sehr viele Vorteile, aber es hat auch einen großen Nachteil – das kann man den Frauen nicht vorwerfen, und es sind nicht nur die Frauen, sondern auch die Män­ner, die teilweise davon betroffen sind –: Wenn man in Karenz geht, dann hat man auch die Möglichkeit, über längere Zeit für die Kindererziehung in Karenz zu sein. Die Planstelle wird aber nicht besetzt beziehungsweise aufgestockt, sondern die Beamtin­nen und Beamten, die in Karenz gehen, haben dann die Möglichkeit, keine Überstun­den zu machen, keine Nachtdienste zu machen, und das ist im Polizeidienst ein gro­ßes Problem. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Diese Dienste müssen alle von den noch verbleibenden Beamtinnen und Beamten auf­geholt werden, die natürlich ungebührlich viele Überstunden machen müssen. Ich for­dere schon seit Langem genau für diese Karenzierungen sogenannte Überhang-Plan­stellen, damit diese Beamten und Beamtinnen nicht verbrannt werden, um eine bes­sere Sicherheit gewährleisten zu können und zu schauen, dass die Leute gesund blei­ben. Bitte stimmen Sie diesem Antrag zu!

Jetzt noch eine dritte Ungerechtigkeit im Beamten-Dienstrechtsgesetz – die Nebenge­bührenwerte. Nebengebührenwerte sind Steuern, die man von Überstunden, Mehrdienst­leistungen, Nachtdienstgeld und was man da an Zulagen sonst noch bekommt automa­tisch abzieht. Wenn man diese Nebengebührenwerte voll hat, dann zieht der Bund wei­terhin ab, aber man bekommt bei der Pension nicht mehr als diese 20 Prozent Pen­sionsleistung zusätzlich, weil die Beamten keine Abfertigung bekommen. Das ist also eine Ungerechtigkeit, die eingestellt gehört, denn wenn ich nichts mehr dafür bekom­me, muss ich auch nicht mehr einzahlen. Es geht um eine Art Versicherung, und die „Pensionsversicherung“ – unter Anführungszeichen – ist eine Leistung, für die ich et­was leiste und dann etwas herausbekomme.

Wenn ich dafür nichts mehr herausbekomme, dann brauche ich auch nichts mehr zu leisten. Das ist also auch ein Thema, das man noch anpacken muss. Ich weiß, Frau Staatssekretärin, Sie reformieren das Beamtendienstrecht beziehungsweise bearbeiten das und wollen das gerechter machen. Ich kann Ihnen diese Sachen alle als Tipps mitgeben. Wir werden vielleicht einmal zusammensitzen und darüber diskutieren. Ich lade Sie ein, nehmen Sie diese Anregungen auf! Ich bin aktiver Polizeibeamter, derzeit auch in Teilkarenz, falle also auch meinen Kollegen zur Last (Zwischenruf der Abg. Gusenbauer-Jäger), aber ich versuche, das hier gerechter zu machen und für diese Beamten die richtigen Maßnahmen durchzusetzen, damit dieses System wirklich ge­recht wird, was es mit diesem Beschluss heute nicht sein wird.

Jetzt kann ich Sie nur noch ersuchen, meinem Entschließungsantrag zuzustimmen und die Gesetzesvorlage abzulehnen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

20.25



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 238

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hagen, Schenk, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Verbesserung der Personalsituation im Sinne einer wirklichen Gleichbe­handlung ohne negative Auswirkungen“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 17 Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (585 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienst­rechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsge­setz, das Land- und forstwirtschaftliche Landes-lehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landes­vertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertrags­lehrpersonengesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehand­lungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bun­desbahngesetz, das Bundesbahn-Pensions-gesetz, das Bundespensionsamtübertra­gungs-Gesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundes-Personalvertretungsge­setz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Mutterschutzgesetz 1979, das Vä­ter-Karenzgesetz, das Bezügegesetz, das Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlaments­mitarbeitergesetz, das Bundesbezüge-gesetz, das Klubfinanzierungsgesetz 1985, das Auslandszulagen- und –hilfeleistungs-gesetz, das Einsatzzulagengesetz, das Militärbe­rufsförderungsgesetz 2004, das Wehrgesetz 2001 und das Heeresgebührengesetz 2001 geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2015) (604 d.B.)

Im Plenum des Nationalrates wurde am 20.5.2015 der Antrag „Unterstützung der UN-Women Kampagne HeForShe“ mit folgendem Entschließungstext „Die Bundesregie­rung wird ersucht, die HeForShe Kampagne von UN-Women zu unterstützen, insbe­sondere im Hinblick auf die Kernaussage, dass „die Gleichstellung von Frauen und Männern nicht im alleinigen Interesse der weiblichen Bevölkerung steht, sondern im In­teresse aller.“ u.a. auch von den Regierungsparteien SPÖ und ÖVP positiv abge­stimmt.

Im Bereich des öffentlichen Dienstes – vor allem bei der Polizei – wird Gleichstellung bereits vollinhaltlich gelebt. Jedoch wurde noch keine Lösung für die – vor allem durch Karenzierungen – entstandenen Personalprobleme gefunden: Denn teilkarenzierte Per­sonen dürfen nur bei Freiwilligkeit zu Nachtdiensten und Überstunden herangezogen werden, wodurch viele Nachtdienste bzw. Überstunden auf die verbleibenden – meist männlichen – Beamten zu-rückfallen, welche dadurch übergebührlich belastet werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert, Maßnahmen zu setzen, um im Bereich der Personalplanung des Innenministeriums für jeweils zwei Personen, die sich in Teil­karenzierung befinden, eine zusätzliche Planstelle (Überhangplanstelle) zu schaffen.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 239

20.26.04

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Meine geschätzte Frau Staatssekre­tärin! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich habe vor einiger Zeit im Zusammenhang mit einer ganz anderen Gesetzesmaterie gesagt, ent­weder es liest sich jemand etwas nicht durch, oder er kennt weder den alten Rechts­bestand noch den gültigen Rechtsbestand, oder wir reden von komplett unterschiedli­chen Sachen. Das würde mich sehr, sehr wundern. Ich möchte aber trotzdem mit et­was anderem beginnen.

Kollege Lausch, ich möchte nur eines in Erinnerung rufen. Ich habe das im Ausschuss gesagt und möchte aufgrund deines Redebeitrag jetzt noch einmal sagen, dass es nicht geht, hier von einer Husch-Pfusch-Geschichte zu reden. Ich muss sagen, ich hät­te mir eigentlich von einem Personalvertreter erwartet, dass er versteht, dass da Men­schen dahinterstecken. Da geht es nicht um die Politik.

Ausgehend vom Dezember haben die Beschäftigten, unsere Kolleginnen und Kollegen der Dienstrechtssektion, wochenlang durchgearbeitet. Wisst ihr eigentlich, wie viele Dienstrechte wir haben? Wisst ihr überhaupt, wie viele Vorrückungsstichtagsregelun­gen wir haben? (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Das habe ich euch alles er­zählt. Da zu sagen, das ist ein Husch-Pfusch, damit beleidigt ihr in Wirklichkeit das ganze Personal von der Dienstrechtssektion. Ich entschuldige mich für deine Wort­spende! – Ich danke euch schön! Alles Gute, Gratulation! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Anhaltende Zwischenrufe der Abgeordneten Lausch und Kitzmüller.) Das hat sich das Personal, das Tag und Nacht gearbeitet hat, nicht verdient. Nur damit wir wis­sen, wovon wir reden! (Abg. Lausch: Da ist ja nichts mehr übrig geblieben!)

Jetzt kommen wir zurück auf das richtige Thema. Ausgehend von einem Urteil des Eu­ropäischen Gerichtshofes haben wir zur Aufgabenstellung gehabt, die Vorrückungs­stichtagsregelung ganz einfach an dieses Gerichtsurteil anzupassen – Punkt.

Es ist lange verhandelt worden. Gerade hat die Abgeordnete Karl noch gesagt, dass wir in Wirklichkeit bis zur letzten Sekunde versucht haben, hier alle Gruppen einzubin­den. Es ist also sehr – sage ich – sozialpartnerschaftlich oder über die Sozialpartner­schaft hinaus versucht worden, das alles einvernehmlich zu regeln. Alle haben zuge­stimmt, in Wirklichkeit sind alle zufrieden.

Ich muss sagen, das muss man bei so einer Anpassung, wie wir sie hier vorzunehmen haben, erst einmal zusammenbringen. Jetzt soll nicht wieder einer fragen, warum das so schnell gegangen ist. Wir haben über 100 Dienstbehörden. Das habe ich sehr oft gesagt. Wir brauchen die Rechtssicherheit, weil sonst alle Dienstbehörden anders ent­scheiden. Ich sage noch einmal dazu, dass wir als Gesetzgeber in Wirklichkeit auch den Auftrag gehabt haben, hier nicht nur die Rechtssicherheit für die 100 Dienstbehör­den, sondern auch für 200 000 Beschäftigte, die wir alleine im Bundesdienst haben, zu schaffen. (Abg. Lausch: Aber nicht so schnell!) Mit den ausgegliederten Bereichen haben wir 220 000 Beschäftigte. Wenn man die Länder und die Städte hineinnimmt, dann redet man von 400 000 Leuten. Wollt ihr 400 000 Leute verunsichern?! (Abg. Ste­fan: Unsicherheit !) Von den zusätzlichen Kosten rede ich gar nicht.

Das war die Aufgabenstellung. Da haben wir jetzt geschaut, dass wir das einvernehm­lich – mehr geht nicht – zusammenbringen. Der Kollege Gerstl wird dann einen Abän­derungsantrag einbringen, in dem wir die Richteramtanwärter auch noch dabei und die­ses Problem gelöst haben. (Zwischenrufe der Abgeordneten Lausch und Stefan.)

Jetzt mache ich zwei Bemerkungen. Lieber Freund Hagen! Lieber Freund! (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker.) Es interessiert dich nicht?! – Seit es den öffentlichen Dienst gibt, seit der Dienstpragmatik 1914 und nach dem Jahr 1945 hat man einen Bescheid für den Vorrückungsstichtag und einen zweiten Bescheid für die Pensionszeiten bekommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 240

Warum vermischen Sie das ununterbrochen?! – Das wird überhaupt nicht richtiger oder sonst etwas. Ich habe euch alles erklärt: in Vieraugengesprächen, im Ausschuss – im­mer wieder dasselbe. Du kannst es noch siebzehnmal erzählen, es wird nicht richtiger. Wir haben immer dieselbe Regelung: über dem 18., wie wir es früher gehabt haben, 50 Prozent Anerkennung, wenn du nicht aus dem öffentlichen Dienst, aus irgendeinem Beamtensystem heraus kommst – das weiß jeder. Deine Darstellung wird durch Wie­derholung nicht besser. Ich habe immer gesagt, versuchen wir das sauber, sachlich zu diskutieren.

Lieber Kollege Lausch! Ich habe dir im Ausschuss über die Geschichte mit den Ermah­nungen und dem, was es da sonst noch alles gibt, gesagt: Wenn man jetzt eine Ver­ständigung macht, dann hat man die Verständigung. Man bringt sie nicht weg. Du wirst doch nicht von einem Beamten verlangen, dass er sie wegwirft. Die hat man auto­matisch. Wenn man nicht will, dass das irgendwo aufscheint, dann darf man es auch nicht dienstlich nachvollziehbar verschicken, denn sonst ist das, was man verschickt, wieder im Akt. (Abg. Lausch: Was?! So ein Blödsinn!)

Also bitte, lassen wir die Kirche im Dorf. Das hat alles einen pragmatischen Hinter­grund. Das habe ich euch alles gesagt. Ich bin auch heute der Kollegin Musiol dankbar. Jetzt kann man sagen – das habe ich schon im Ausschuss gesagt –, ob es jetzt gleich das ist, was man sich vorstellt, ist etwas anderes. Aber tendenziell auch anzuerkennen, dass das in die richtige Richtung geht – Hut ab! Das habe ich damals gesagt, und das sage ich jetzt auch. Und wir werden an diesem Projekt weiterarbeiten, da bin ich mir ganz, ganz sicher. (Abg. Cap: Zeit!) – Ich weiß, die Zeit aus.

Ich lade Sie im Interesse von 400 000 Kolleginnen und Kollegen, im Interesse der Rechtssicherheit ein, zuzustimmen. Dem könnt ihr nur zustimmen, also stimmt zu! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Hagen: Bravo, Otto!)

20.31


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


20.31.37

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Mitglieder der Bundesregierung! Ich habe heute einen schwierigen Tag. Nach ei­nem Leo Steinbichler und nach einem Otto Pendl kann ich schwer mithalten mit dem Unterhaltungswert. (Allgemeine Heiterkeit. – Abg. Amon: Das passiert mir öfters! – Abg. Walter Rosenkranz: Bemühen zählt!)

Wenn die Mehrheitsparteien einen Tagesordnungspunkt ganz an das Ende von zwei Parlamentstagen setzen, dann ist wirklich Alarmstufe Rot angesagt, dann ist meistens etwas faul im Staate Dänemark, und das ist heute wieder der Fall.

Schon das Begutachtungsverfahren zu dieser Beamtendienstrechts-Novelle gibt wun­derbar Aufschluss darüber, was da alles nicht passt, obwohl dieses Begutachtungs­verfahren nur 13 Arbeitstage gedauert hat und lächerlich kurz war. Es hat einen Zeit­druck gegeben, sagt der Abgeordnete Pendl. Da wird wohl einiges dran sein, aber wenn da nicht irgendwelche Stellungnahmen hereinkommen, sondern wenn die Rich­tervereinigung sagt, das ist voraussichtlich wieder europarechtswidrig, wenn die Arbei­terkammer sagt, das ist voraussichtlich wieder europarechtswidrig, dann liegen wohl massive Bedenken vor. Herr Abgeordneter Pendl! Sie sagen, wir brauchen die Rechts­sicherheit, aber wir haben sie jetzt genau nicht, weil wieder gehudelt worden ist.

Die unzulässige Diskriminierung bei den Vorrückungsstichtagen bleibt nämlich auf­recht, weil die Übergangsregelung von den Gehältern vom Februar 2015 wegrechnet, also von einem Gehaltssystem wegrechnet, das eben altersdiskriminierend berechnet, und damit haben Sie im neuen diese Altersdiskriminierung automatisch wieder drinnen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 241

Auf Kritik wird seitens der Frau Staatssekretärin nicht eingegangen, weil eine Einigung zwischen der Bundesregierung und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst vorliegt. Wenn es so eine Einigung mit der Gewerkschaft gibt, was kümmert einen dann das Parlament, die „blöde Quatschbude“ – man zieht das eiskalt durch. Ob das rechtsstaat­lich oder europarechtlich bedenklich ist, spielt keine Rolle.

Damit sind wir schon beim nächsten Punkt: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. Das Gan­ze beginnt damit, dass es der Gewerkschaft egal ist, ob europarechtlich irgendetwas passt. Wenn nämlich eine europarechtlich korrekte Lösung gekommen wäre, dann sagt der Herr Neugebauer – zu welcher Partei gehört der? –, dass dann maximal 0,6 Pro­mille der Lebensverdienstsumme eines Beamten verloren gehen könnten.

Ich finde es extrem beeindruckend, wie berechenbar Ihre Lebensläufe sind, dass Sie von vornherein sagen können, wie viel von Ihrem Lebenseinkommen 0,6 Promille aus­machen. Da dürfen Sie nämlich nie so lange krank sein, dass Sie aus der Entgeltfort­zahlung fallen, da dürfen Sie keine Beförderung haben, da dürfen Sie nicht in Karenz gehen, denn sobald irgendeine dieser Wendungen des Lebens auftritt, geht sich diese 0,6-Promille-Rechnung nicht mehr aus.

Wenn wir das Medianeinkommen der Beamten hernehmen und einmal annehmen, es würde sich 45 Jahre lang so verhalten wie die Inflation, dann machen 0,6 Promille 1 388 € aus – übers Leben gerechnet, bei Ihrer Berechenbarkeit des Lebenslaufs. Ich wünsche mir nicht, dass mein Leben so berechenbar ist, dass man heute schon sagen kann, wie viel 0,6 Promille meines Lebensverdienstes ausmachen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Bei 0,6 Promille gehört man aus dem Verkehr gezogen – und das würde beim Neugebauer wohl auch so gehören.

Wir kommen dann zu dem vom Abgeordneten Lausch eingebrachten gemeinsamen An­trag, in dem es darum geht, dass auch Menschen mit mangelnder voller Handlungsfä­higkeit Vertragsbedienstete werden können. Da geht es um eine Frage von Diskrimi­nierung von Menschen mit Behinderung, und diese Diskriminierung wird nicht beseitigt, sagt die Frau Staatssekretärin im Ausschuss, weil wir uns mit der Gewerkschaft Öf­fentlicher Dienst noch nicht einig sind. Bitte?! – Weil die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst es will, diskriminieren wir weiter. So schaut es aus in der Republik Österreich! Das muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen. Ich halte das für einen Skandal! (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Dann kommen wir zurück zu diesem Antrag am letzten Punkt der Tagesordnung. Die wirkungsorientierte Folgenabschätzung wird vom Rechnungshof für falsch gehalten. Die glauben, dass die nicht einmal den gesetzlichen Grundlagen entspricht. Die Frau Staatssekretärin hat im Ausschuss auch gesagt, dass der Herr Finanzminister ihr bei der Erstellung dieses Gesetzes behilflich war. Aber dann wundere ich mich über die Stellungnahme des Finanzministeriums, dass die wirkungsorientiere Folgenabschät­zung falsch berechnet sei. Die Kommunikation im Finanzministerium dürfte etwas mau sein, wenn das nicht bis zur Staatssekretärin durchdringt. Da sind doch genug Beden­ken von vielen Stellen geäußert worden, die dagegen sprechen, das heute zu beschlie­ßen. Ich halte es eher für grob fahrlässig, sehenden Auges hier in den nächsten Fehler hineinzurennen.

Zur Frage der Frühkarenz hat die Kollegin Musiol treffend und umfassend ausgeführt, und ich kann mich dem nur anschließen. Das Vorliegende geht in die richtige Richtung, wie der Herr Abgeordnete Pendl richtig gesagt hat, aber nicht weit genug.

Ich selbst habe dann noch einen Antrag zum Beamtendienstrecht eingereicht, in dem es darum geht, die legistische und finanzielle Verantwortung zusammenzuführen. Ich habe das gestern schon kurz angerissen; das Finanzministerium bemängelt zu Recht, dass, wenn es um die Finanzierung von Beamtenpensionen geht, sie das dann im Fi-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 242

nanzministerium nicht in der Hand haben, weil jedes Ministerium seine eigene Perso­nalpolitik fährt, selbst über die Ruhestandsversetzungen entscheidet und damit den Kostenblock aus dem eigenen Personalbudget zu den Beamtenpensionen verschiebt und nichts mehr damit zu tun hat.

Da gehören die Fäden in eine Hand zusammengezogen, und wir schlagen vor, dass das beim Sozialministerium der Fall sein sollte, weil die Kosten bei den Beamtenpen­sionen auch aus dem Ruder laufen. Obwohl die Beamten nicht wirklich mehr werden, müssen wir laut Ihrem Bundesfinanzrahmen mit einer Kostensteigerung von 12 Pro­zent in vier Jahren rechnen. Das halte ich für nicht verantwortlich. Wenn das Bundes­kanzleramt nicht in der Lage ist, das in den Griff zu bekommen, dann muss man das einem Ministerium geben, das die Hand drauf hat und sich mit solchen Themen auskennt – da wäre das Sozialministerium das richtige. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

20.38


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Mag. Loacker, ich unterstelle Ihnen nichts, es war si­cher nicht absichtlich, aber für den Begriff „Quatschbude“ für das Parlament gibt es nor­malerweise einen Ordnungsruf. Ich möchte Sie bitten, ihn nicht mehr zu verwenden. – Besten Dank. (Abg. Loacker: Wird nicht mehr vorkommen!)

Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Staatssekretärin Mag. Steßl zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Staatssekretärin.

 


20.38.36

Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Mag. Sonja Steßl: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Die vorliegende Novelle beruht auf einem Entschließungsantrag, den das Parlament am 21. Jänner 2015 verabschiedet hat, nämlich an diesem Plenartag, als die Besoldungs­reform hier im Hohen Haus beschlossen wurde. Der Entschließungsantrag umfasst un­ter anderem, dass die Bediensteten keine Einbußen haben sollten bei ihren Zugewinn­verlusten von 0,6 Promille im Lebensverdienst. Ich freue mich, dass ich auch hier im Hohen Haus berichten darf, dass wir mit dieser Vorlage auch diesem Auftrag gerecht werden und diesen auch umsetzen.

Mit der sozialpartnerschaftlich verhandelten Dienstrechts-Novelle wird das Einkommen der öffentlich Bediensteten gewahrt. Wie passiert das? – Dies erfolgt durch eine soge­nannte Wahrungszulage. Beim nächsten Biennalsprung wird das Gehalt auf dem Be­trag gewahrt, der nach dem alten System zugestanden wäre. Darauf folgt, wie auch am 21. Jänner 2015 beschlossen, ein System der Vorrückung, und die Bediensteten befin­den sich in der sogenannten Plus-Phase.

Strukturell entstehen durch dieses Modell dem Bund keine Mehrkosten – denn das war ja auch eine Aufforderung aus diesem Entschließungsantrag, dass strukturell keine Mehr­kosten entstehen sollten. Es entstehen durch einen Vorzieheffekt einmalige Mehrkos­ten, die aber durch das gesamte System auch wieder ausgeglichen werden. Warum sage ich das jetzt? – Man darf natürlich auch nicht vergessen, warum wir zu diesem Schritt nicht gezwungen waren, aber ihn setzen mussten: weil wir nämlich einmalig ein Budgetrisiko von 3,5 Milliarden € zu verzeichnen gehabt hätten und strukturelle Mehr­kosten von 700 Millionen €.

Unter dieser Perspektive möchte ich mich bei der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, die um eine Lösung bemüht war, herzlich für die konstruktiven und intensiven Verhandlun­gen bedanken sowie auch bei der Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebedienste­ten, mit der wir auch sehr, sehr konstruktive Gespräche geführt haben.

Ich kann auch berichten – der Antrag wird noch eingebracht werden –, dass wir zusam­men mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst wie auch mit der Richtervereinigung eine


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 243

Lösung für die RichteramtsanwärterInnen gefunden haben. Nur zur Erklärung: Die Rich­teramtsanwärterInnen werden ja durch das neue System nicht übergeleitet, weil sie ein Fixgehalt erhalten, jedoch konnten wir insofern einen Kompromiss erzielen, als alle Zei­ten, die über das gesetzliche Gerichtsjahr, das ja derzeit 5 Monate andauert, hinausrei­chen, auch angerechnet werden.

Aber, meine geschätzten Damen und Herren, wir haben uns bei dieser Dienstrechts-Novelle nicht nur mit der Wahrungszulage befasst, sondern wir haben auch andere As­pekte einer Dienstrechtsänderung hier vorliegen, wie etwa das angesprochene Baby­monat, denn die Öffnung des Papamonats für gleichgeschlechtliche Paare und Adop­tion und damit die Umwandlung zum Babymonat war und ist mir ein besonderes Anlie­gen. Daher freut es mich, dass wir in dieser Dienstrechts-Novelle dieses Babymonat umsetzen können und diesbezüglich der Öffentliche Dienst neben vielen anderen Din­gen auch eine Vorreiterrolle für Gleichbehandlungsfragen spielt. (Beifall bei der SPÖ.)

Einen weiteren Schritt, den wir mit dieser Dienstrechts-Novelle umsetzen, ist die Ein­führung echter Militär-Zeitlaufbahnen, denn nach dem sechsmonatigen Grundwehr­dienst erhalten jene, die eine Berufslaufbahn anstreben, keine Verlängerung des Prä­senzdienstes, sondern ein echtes befristetes öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, und mit diesem geht auch einher, dass die Zeiten in voller Länge angerechnet werden, für einen späteren Bundesdienst eben als Vordienstzeiten gelten. Auch die bisherigen Auslandspräsenzeinsätze werden zukünftig in einem Dienstverhältnis absolviert, und das ist ein weiterer Fortschritt.

Auf zwei Anträge, die bereits an den Herrn Bundesminister Ostermayer im Verfas­sungsausschuss gestellt wurden, nämlich die Ermahnungsfrage wie auch die Frage der vollen Handlungsfähigkeit, möchte ich kurz eingehen. Ich habe selbstverständlich diese Anträge sehr, sehr ernst genommen und mich mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst um eine Umsetzung bemüht. In einem Fall ist es mir gelungen, im anderen lei­der noch nicht.

Die Dienstrechts-Novelle beinhaltet eine Regelung, dass Ermahnungen und Belehrun­gen nach drei Jahren zu vernichten sind, wenn der oder die Bedienstete keine weitere Dienstpflichtverletzung mehr begangen hat. Was die Beseitigung der Diskriminierung von BewerberInnen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit angeht, habe ich, wie auch der Herr Bundesminister Ostermayer bereits im Ausschuss angekündigt hat, der Ge­werkschaft Öffentlicher Dienst einen Vorschlag unterbreitet, nämlich, es sollte nicht mehr auf die volle Handlungsfähigkeit, sondern nur mehr für die erforderliche oder vor­gesehene Verwendung erforderliche Handlungsfähigkeit abgestellt werden. Das würde auch Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit den Abschluss eines regulären Dienstverhältnisses ermöglichen.

Es war leider bis jetzt noch nicht möglich, in dieser Hinsicht eine Einigung mit der Ge­werkschaft Öffentlicher Dienst zu finden, aber ich werde dieses Thema auch bei der nächsten Dienstrechts-Novelle – wie Sie wissen, novellieren wir das Dienstrecht jeden Herbst – selbstverständlich wieder weiterverfolgen. In der Zwischenzeit – das möchte ich hier auch betonen – ist es möglich, dass derartige BewerberInnen auch über einen Sondervertrag angestellt werden können. Sonderverträge erhalten beispielsweise auch – nur damit man das auch der Vollständigkeit halber erwähnt – PilotInnen oder auch Ärz­tInnen.

Meine geschätzten Damen und Herren, die Dienstrechts-Novelle enthält, wie gesagt, neben der Wahrungszulage und der Erfüllung des Entschließungsantrages wesentliche Änderungen im Dienstrecht, und ich bitte sie daher um eine breite Zustimmung. – Dan­ke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.45



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 244

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Gerstl – Bitte.

 


20.45.50

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass wir mit dieser Vorlage ein besonderes Beispiel der Zusammenarbeit setzen. Ein internationaler Ge­richtshof, der Europäische Gerichtshof, trifft eine Entscheidung zugunsten der österrei­chischen Beamten, und daraufhin beginnt ein Verhandlungsmarathon – so kann man das sagen – zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern, und man versucht, zu einer Einigung zu kommen, wie das, was im Sinne der Beamten vom Europäischen Gerichtshof positiv entschieden worden ist, auch für alle tragbar werden kann und für niemanden zum Nachteil wird.

Daraufhin wird in kürzester Zeit keine Lösung gefunden. Man beschließt eine Halblö­sung, würde ich einmal sagen, um die entsprechenden Fristen zu wahren, und wir im österreichischen Parlament stellen sicher, dass wirklich niemand einen Nachteil erleiden darf, bis diese Reform, die wir hier einmal beschlossen haben, auch tatsäch­lich in Wirksamkeit treten kann. Daraufhin setzen sich die Verhandlungen zwischen Ar­beitgeber und Arbeitnehmer inklusive Begutachtung und inklusive Regierungsvorlage fort. Das Ganze kommt wieder ins Haus, und wir verhandeln noch weiter, weil wir draufkommen, dass es noch ein paar Punkte gibt, die vielleicht nicht ganz passen.

In diesem Zusammenwirken schaffen wir heute, glaube ich, etwas, was beispielgebend ist, nämlich dass den Richtlinien des Europäischen Gerichtshofes, den Interessen der österreichischen Beamtinnen und Beamten und aller öffentlich Bediensteten und auch dem Arbeitgeber, sprich dem Bundeskanzleramt und dem Finanzministerium, entspre­chend eine Lösung gefunden wird, die für alle tragbar ist. „Win-win-Situation“ sagt man da klassisch dazu.

Damit wir das wirklich noch fertig abschließen können, möchte ich hier noch diesen Ab­änderungsantrag gemeinsam mit meinem Kollegen Otto Pendl einbringen. Dieser bringt vor allem, wie die Frau Staatssekretärin schon gesagt hat, auch für die Richter­amtsanwärter eine entsprechende Verbesserung, weil es mir und vielen hier im Haus ein besonderes Anliegen war, dass wir nicht Beamte erster und zweiter Klasse haben dürfen, sondern dass alle dieselben, gleichwertigen Rechte und Ansprüche haben.

Daher bringe ich den Abänderungsantrag der Abgeordneten Otto Pendl und Mag. Gerstl ein und möchte ihn kurz skizzieren.

In Ziffer 1 geht es darum, dass der Ausbildungsdienst beim österreichischen Bundes­heer nun nicht nur für Frauen, sondern natürlich auch für Männer entsprechend ange­rechnet wird. In den Ziffern 2 bis 10 geht es um technische Details, die vor allem der Rechtsklarheit dienen, und in der Ziffer 11 geht es um die Anrechnung von Zeiten der Gerichtspraxis, konkret darum, dass die verlängerte Rechtspraxis nun zur Gänze als Vordienstzeit angerechnet werden darf – dies vor allem deswegen, weil in der Praxis Unterschiede gemacht worden sind, wenn jemand als Richteramtsanwärter übernom­men wird, wobei der Zeitpunkt der Übernahme nicht von seiner Leistung, sondern von anderen Faktoren, die durch den Bediensteten nicht zu beeinflussen waren, bestimmt war.

Daher stellen wir hier mit diesem Abänderungsantrag das, was wir im Entschließungs­antrag im Jänner hier festgehalten haben, nämlich keine Nachteile für keinen einzigen Bediensteten, sicher, und all das, was weiter in diesem Entschließungsantrag gefordert worden ist, nämlich die Aufnahme einer neuen Verhandlung für ein neues Dienst- und Besoldungsrecht, das noch 2016 abgeschlossen werden soll, ist in der Zwischenzeit eingeleitet. Dafür bedanke ich mich bei Ihnen, Frau Staatssekretärin, bei den Sozial-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 245

partnern und bei allen, die heute hier im Interesse der österreichischen Beamtinnen und Beamten zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen er­läutert, ist daher ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Pendl, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Verfassungsausschusses (604 d.B.) betreffend die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehalts­gesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwalt­schaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirt­schaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonenge-
setz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensions­gesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Bundes­bahn-Pensionsgesetz, das Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz, das Ausschrei­bungsgesetz 1989, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Dienstrechtsverfah­rensgesetz 1984, das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Bezüge­gesetz, das Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz, das Bun­desbezügegesetz, das Klubfinanzierungsgesetz 1985, das Auslandszulagen- und -hil­feleistungsgesetz, das Einsatzzulagengesetz, das Militärberufsförderungsgesetz 2004, das Wehrgesetz 2001 und das Heeresgebührengesetz 2001 geändert werden (Dienst­rechts-Novelle 2015) (585 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. In Art. 2 Z 7 entfällt in § 12 Abs. 2 Z 4 die Wortfolge „für Frauen“.

2. In Art. 2 Z 22 wird in § 60 Abs. 1a Z 3 der Betrag „140,0 €“ durch den Betrag „140,9 €“ ersetzt.

3. In Art. 2 Z 59 wird in § 169c Abs. 9 die Wortfolge „des Differenzbetrags zwischen dem Gehalt der Überleitungsstufe und dem Überleitungsbetrag“ durch die Wortfolge „des Fehlbetrags vom Überleitungsbetrag auf das Gehalt der Überleitungsstufe“ ersetzt.

4. In Art. 2 Z 59 wird dem § 169c Abs. 9 folgender Satz angefügt:

„Bei einer Prokuraturanwältin oder einem Prokuraturanwalt, der oder dem ein Gehalt nach § 16 Abs. 2 des Finanzprokuraturgesetzes (ProkG), BGBl. I Nr. 110/2008, ge­bührt, wird die Wahrungszulage abweichend von Z 1 mit 60% des Fehlbetrags bemes­sen.“

5. In Art. 2 Z 59 wird in § 169e Abs. 6 der Punkt am Ende der Z 3 durch einen Beistrich ersetzt und vor dem Schlusssatz folgende Z 4 eingefügt:

„4. bei der Gegenüberstellung, sofern sie unter Berücksichtigung allfälliger Funktions­zulagen oder Dienstzulagen nach § 105 erfolgt, für die Ermittlung der Bezüge in der anderen Verwendungsgruppe dieselbe Funktionsstufe oder Zulagenstufe maßgebend ist wie für die Ermittlung der Bezüge in der eigenen Verwendungsgruppe.“


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 246

6. In Art. 2 Z 59 wird dem § 169e folgender Abs. 7 angefügt:

„(7) Bei einer übergeleiteten Beamtin oder einem übergeleiteten Beamten wird die Hö­he einer allfälligen Zulage oder Abgeltung, für deren Bemessung der Vorrückungsbe­trag maßgebend ist, mit der Maßgabe ermittelt, dass

1. bis zur Vorrückung in die Überleitungsstufe der für die Beamtin oder den Beamten mit Beginn des Überleitungsmonats maßgebende Vorrückungsbetrag weiterhin maß­gebend ist,

2. der Vorrückungsbetrag nach Z 1 sich im selben Ausmaß ändert wie der Referenz­betrag seit Beginn des Überleitungsmonats und

3. für die Dauer des Verbleibs in der Überleitungsstufe der Vorrückungsbetrag jener Betrag ist, um den das Gehalt (einschließlich Wahrungszulage) den Überleitungsbetrag übersteigt.“

7. Art. 2 Z 60 lautet:

„60. Dem § 170a werden folgende Abs. 3 und 4 angefügt:

„(3) Die Möglichkeit zur Anpassung der Überleitungsbeträge und des Referenzbetrags durch Verordnung nach § 17a Abs. 3 Z 2 PTSG bleibt von Abs. 1 unberührt.

(4) Die Abs. 1 und 2 sind auf die Jahresentlohnung der Vertragslehrpersonen des Ent­lohnungsschemas II L nach § 44 VBG nicht anzuwenden.““

8. In Art. 2 Z 63 entfallen in § 175 Abs. 81 Z 4 nach der Wortfolge „Unterabschnitt L samt Überschriften“ der Beistrich und die Wortfolge „§ 170a Abs 3“ und in § 175 Abs. 81 Z 5 wird nach der Wortfolge „§ 116d Abs. 3“ die Wortfolge „und § 170a Abs. 3 und 4“ eingefügt.

9. In Art. 3 erhält die bisherige Z 19a die Ziffernbezeichnung „19b“, vor der neuen Z 19b wird folgende Z 19a eingefügt:

„19a. Die Tabelle in § 44 erhält folgende Fassung:

in der Entlohnungsgruppe

für Unterrichtsgegen-stände der Lehr-verpflichtungsgruppe

für jede Jahreswochenstunde Euro

l ph

 

 

2 316,0

 

 

I

1 776,0

 

 

II

1 682,4

 

 

III

1 598,4

 

l 1

IV

1 389,6

 

 

IV a

1 453,2

 

 

IV b

1 486,8

 

 

V

1 332,0

 

l 2a 2

 

1 176,0

 

l 2a 1

 

1 100,4

 

l 2b 1

 

 970,8

 

l 3

 

 

 888,0“

 


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 247

10. In Art. 3 Z 47 lautet § 100 Abs. 72 Z 3:

„3. § 44 und § 47a Z 1a mit 1. März 2015,“

11. Art. 4 Z 15 lautet:

„15. § 211a wird durch folgende Bestimmungen ersetzt:

„§ 211a. Die Bediensteten nach § 1 Abs. 1 werden nach den §§ 169c, 169d und 169e GehG übergeleitet. Abweichend von diesen Bestimmungen gelten dabei die Gehalts­gruppen als Verwendungsgruppen und das Ausmaß der nach § 169c Abs. 9 GehG ge­bührenden Wahrungszulage wird bei den Gehaltsgruppen R 1a, R 1b, R 1c, R 2, R 3 sowie St 1, St 2 und St 3 mit 60% des Fehlbetrags vom Überleitungsbetrag auf das Ge­halt der Überleitungsstufe bemessen.

Anrechnung von Zeiten der Gerichtspraxis

§ 211b. Bei Bediensteten, bei denen das Besoldungsdienstalter nach § 12 GehG fest­gesetzt wird, sind Zeiten der Gerichtspraxis als Zeiten nach § 12 Abs. 3 GehG anre­chenbar, soweit sie die Dauer nach § 5 Abs. 2 des Rechtspraktikantengesetzes (RPG), BGBl. Nr. 644/1987, überschreiten.““

12. In Art. 4 Z 17 wird in § 212 Abs. 64 Z 1 der Ausdruck „§ 211a“ durch den Ausdruck „§ 211a, § 211b samt Überschrift“ ersetzt.

13. Art. 15 Z 2 lautet:

„2. § 5 Abs. 3 entfällt.“

14. In Art. 15 Z 3 werden in § 15 Abs. 5 die Wortfolge „bis 3“ durch die Wortfolge „und der Entfall von § 5 Abs. 3“ und das Wort „tritt“ durch das Wort „treten“ ersetzt.

Begründung

Zu Art 2 Z 22 ( § 60 Abs. 1a Z 3 GehG):

Beseitigung eines Redaktionsversehens.

Zu Art 2 Z 59 (§ 169c Abs. 9 GehG):

In der vormaligen Fassung wurde für die Bemessung der Wahrungszulage 2 eine ande-
re Terminologie verwendet als für die Wahrungszulage 1 in § 169c Abs. 6. Das hat zu technischen Problemen vor allem im Post- und Telekombereich geführt, da es hier auf­grund der vom Bund zeitlich abweichenden Bezugsanpassungen in Verbindung mit der kaufmännischen Rundung der Bezugsansätze im Rahmen der Novelle im Februar 2015 zu (geringfügigen) negativen Differenzbeträgen kommen kann. Nunmehr soll dieselbe Terminologie („Fehlbetrag“) wie im Abs. 6 verwendet werden. Damit ist klargestellt, dass es zu keinen negativen Bezugsbestandteilen – also Abzügen – kommen kann.

Zu Art 2 Z 59 ( § 169e Abs. 6 GehG):

Mit der Ergänzung wird sichergestellt, dass Verwendungszulagen und Ergänzungszu­lagen bzw. im Post- und Telekombereich die Dienstzulagen im Überleitungs-Zeitraum auch dann korrekt berechnet werden, wenn Funktionszulagen oder im Post- und Tele­kombereich die Dienstzulage nach § 105 GehG bei der Berechnung zu berücksichtigen sind. Ohne eine entsprechende Klarstellung wäre nicht geregelt, welche Funktionsstufe bzw. Zulagenstufe für den Vergleichsbezug heranzuziehen ist. Ein Unterbleiben der Klarstellung würde sich nachteilig auf die Bezüge der Bediensteten auswirken.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 248

Zu Art 2 Z 59 (§ 169e Abs. 7 GehG):

Durch die Neufassung der Gehaltstabellen im Rahmen der Novelle im Februar 2015 ha­ben sich auch die Vorrückungsbeträge verändert. Das hätte Auswirkungen auf alle Be­züge, die sich nach Vorrückungsbeträgen bemessen, wie insbesondere Funktionsab­geltungen. Daher soll durch entsprechende Übergangsbestimmungen sichergestellt wer­den, dass diese Abgeltungen und Zulagen für den Übergangszeitraum weiterhin in bis­heriger Höhe gebühren (valorisiert mit dem Referenzbetrag).

Zu Art. 2 Z 60 (170a Abs. 3 und 4 GehG) und Art 3 Z 19a (§ 44 VBG):

Die bisherige Formulierung zur Gehaltsvalorisierung in § 170a GehG hat nur die in Eu­ro-Beträgen angeführten Monatsentgelte und Gehälter umfasst. Vertragslehrpersonen des Entlohnungsschemas II L erhalten aber keine in Euro-Beträgen angeführten Mo­natsentgelte, sondern eine Jahresentlohnung. Dementsprechend waren sie von der bis­herigen Formulierung nicht erfasst. Daher sollen mit 1. März 2015 die Beträge für diese Bedienstetengruppe direkt durch eine neue Tabelle angepasst werden.

§ 170a GehG wird um eine dementsprechende Klarstellung in Abs. 4 ergänzt, Abs. 3 bleibt unverändert.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dei­mek. – Bitte.

 


20.50.36

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekre­tärin! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Zu Beginn meiner Rede möchte ich mich als Erstes einmal bei zwei Gruppen bedanken. Die erste Gruppe sind die Eisen­bahner – 40 000 Eisenbahner, 10 000 vom ausführenden Betriebsdienst.

Gleichzeitig möchte ich mich auch bei den Damen und Herren der Dienstrechtssektion bedanken. Warum bei dieser Sektion? – Bewusst oder unbewusst wurde mit dem Aus­druck „Husch-Pfusch-Lösung“ – der Kollege Pendl hat das erwähnt – ein bisschen un­terstellt, diese Beamten hätten nicht gut gearbeitet. Das glaube ich nicht. Das sind bra­ve Beamte, die ordentlich machen, was ihnen als Vorgabe gesetzt wird – die Vorgabe ist allerdings eine politische. Diese Damen und Herren gehen mit der Abarbeitung von Gesetzestexten so weit, wie sie glauben, im Rahmen des Dienstrechtes gehen zu können. Wenn der politische Kopf, der eigentlich der verantwortliche ist, mehr möchte, dann hören sie auf.

Das heißt, wenn wir heute – und schon im Ausschuss – Abänderungsanträge en masse haben, dann bin ich nicht so weit, von einer Husch-Pfusch-Lösung zu sprechen, son­dern dann sage ich, das ist Absicht. Da wurde mit Absicht die Beamtenschaft bis zum Gehtnichtmehr ausgereizt. (Beifall bei der FPÖ.)

Und warum machen wir das Ganze? – Von der ÖVP-Seite habe ich das Wort „Kosten­neutralität“ gehört, es werde niemand einen Nachteil erleiden. Was machen wir denn wirklich? – Wir gehen von der einen Diskriminierung, die per Gerichtsurteil aufgehoben wurde, zur anderen Diskriminierung über. Natürlich wären diese ganzen Prozesse nicht möglich gewesen, wenn nicht die Gewerkschaft entsprechend unterstützt hätte, und der Gewerkschaft gehört auch ein entsprechender Dank, nur vermisse ich den Auf­schrei beim neuen Dienstrecht.

Natürlich kann man jetzt sagen, die Gewerkschaft ist derzeit auf anderen Feldern un­terwegs – sei es bei den Steiermärkischen Landesbahnen, möglicherweise gibt es auch irgendwelche Privatfehden von Gewerkschaftsvorsitzenden –, aber trotzdem ist dieses


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 249

Dienstrecht, dieses Eisenbahnerdienstrecht, im Blickfeld aller Bediensteten, und man kann nicht sagen: Da kommen wir mit Kostenneutralität, keiner wird einen Nachteil er­leiden!

Immer wenn die ÖVP sagt „kein Kostennachteil“ und wenn der Herr Klubobmann Lo­patka lächelt, dann fürchte ich das Schlimmste. (Beifall des Abg. Loacker.)

Beim letzten Lächler hat das je Lächler ein Monat Pensionsverlust für die Eisenbahner bedeutet. Sieben Mal hat er gelächelt, das wissen die Eisenbahner heute noch. Und ich fürchte, heute wird er wieder lächeln, der Herr Klubobmann Lopatka, und die Eisen­bahner werden wieder draufzahlen. Wenn es dann heißt „kein Nachteil“, dann mag das möglicherweise für die aktiv Gebliebenen gelten.

Herr Klubobmann Lopatka: Wie ist das mit denen, die mit Juli in Pension gehen? Ha­ben die keinen Kostennachteil? – Das können sie nicht einmal irgendeinem Verschie­ber erzählen, der kann besser rechnen. (Abg. Lopatka lächelt.) Also bitte, Sie lä­cheln – ich weiß, was passieren wird. Den Damen und Herren der Eisenbahn wird ge­nommen, und leider – ich weiß nicht, warum – stimmt die SPÖ diesem Abzockpaket für die Eisenbahner zu! Tut mir leid, aber man muss das auch einmal sagen.

Was ich mir dafür im Ausgleich von der SPÖ aber schon irgendwann einmal wünschen würde – wirklich von Herzen – ist, dass man einmal hergeht und das Dienstrecht wirk­lich für den ausführenden Betriebsdienst macht. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) Das sind die Leute, die bei Regen und Schnee draußen sind, die auch am Samstag, am Sonntag, am Feiertag etwas machen. Für die gibt es nichts, aber dafür wird jetzt im Dienstrecht gestrichen.

Es tut mir leid, ich bin etwas enttäuscht. Wenn es irgendwann einmal eine Besserung geben soll, soll es mir recht sein. Ich würde es mir bald wünschen, und auch Ihre Be­teuerungen, Frau Kollegin Karl, sind umsonst, die glaubt niemand. Schade für dieses Gesetz. Wir hätten uns doch noch ein paar Monate Zeit nehmen und das wirklich durchrechnen sollen, damit wirklich kein Nachteil herausgekommen wäre.

Denken wir uns es einmal durch, wenn kein Nachteil herausgekommen wäre: Diese Bundesregierung hat ja doch derzeit kein Geld, weder zu verschenken noch überhaupt. Also schiebt sie das Bezahlen höherer Gehälter jetzt einmal in den nächsten EuGH-Prozess hinein – drei Jahre, vielleicht vier Jahre – und hofft, dass in der nächsten Le­gislaturperiode irgendwer Geld haben wird. Wer wird das Geld dann haben? – Unsere Kinder, und das ist das zweite Mal, wo ich sagen muss: Nein, das kann man nicht mit­beschließen! Unsere Kinder haben etwas Besseres verdient! (Beifall bei der FPÖ.)

20.55


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


20.55.47

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Frau Staatssekre­tärin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kol­lege Deimek, es tut mir leid, aber deine Ausführungen kann ich nicht nachvollziehen.

Beginnen möchte ich mit grundsätzlichen Bemerkungen zum Antrag der Grünen betref­fend Arbeitszeitregelung der Lehrerinnen und Lehrer. Dazu, wie gesagt, ein paar grund­sätzliche Bemerkungen: Wir haben im Dezember 2013 ein neues Dienst- und Besol­dungsrecht für neu eintretende PädagogInnen beschlossen. Der Inhalt waren höhere Einstiegsgehälter, eine flache Besoldungskurve und mehr Zeit in der Klasse. Damals haben wir – wir können uns noch erinnern – eine sehr breite und intensive Diskussion darüber geführt, mit einer Reihe von Anträgen und Feststellungen, die klarstellten, dass die Reform mit diesem Beschluss noch nicht beendet ist, sondern seitens der zu­ständigen Ressorts des Unterrichtsministeriums und des Bundeskanzleramtes noch ei­niges zu leisten ist.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 250

Welche Punkte waren da angesprochen? – In einem einstimmig beschlossenen Ent­schließungsantrag ging es um die Frage der Qualität der Arbeitsplätze der Lehrerinnen und Lehrer. Ebenfalls mit einem einstimmig angenommenen Entschließungsantrag wur­de die Frage der Entlastung der Lehrerinnen und Lehrer von Verwaltungsaufgaben an­gesprochen. Außerdem ging es um den geforderten Ausbau von Unterstützungssyste­men für Schulen zur besseren Bewältigung psychologischer, gesundheitlicher und so­zialer Herausforderungen. Im Rahmen der Evaluierung des neuen Dienst- und Besol­dungsrechtes ging es um die Frage einer Arbeitszeitstudie für Lehrerinnen und Lehrer, die mit dem Schuljahr 2015/2016 eingeleitet werden soll.

Sehr geehrte Damen und Herren: Die Frau Unterrichtsministerin ist hierbei am Zug, auf die Entschließungsanträge entsprechend zu reagieren und auch diese Studie in Auf­trag zu geben, die dann Grundlage für weitere Entscheidungen zum Thema Arbeitszeit sein wird.

Nun noch ein paar Bemerkungen zur vorliegenden Dienstrechts-Novelle 2015: Die Ge­schichte dieser Novelle wurde bei den entsprechenden Wortmeldungen schon ange­sprochen. Das Besoldungssystem mit einem altersabhängigen Vorrückungsstichtag wur­de vom Europäischen Gerichtshof als europarechtswidrig erkannt, und die Konsequenz daraus ist eine Gesamtumstellung der Besoldung, und zwar nicht nur für die neu Ein­tretenden, sondern auch für alle im Dienststand Befindlichen.

Bei der Debatte am 21. Jänner 2015 hier im Plenum wurde klar festgehalten, dass mit der Umstellung des Besoldungsrechtes kein öffentlich Bediensteter, der derzeit im Dienst ist, einen Nachteil erleiden darf. Diese Klarstellung fand im Entschließungsan­trag, der ebenfalls heute schon mehrfach angesprochen wurde, ihren Niederschlag. Kei­ne Benachteiligung der im Dienst stehenden öffentlichen Bediensteten in der Lebens­verdienstsumme, die Kostenneutralität und die Europarechtskonformität waren Schwer­punkte dieses Entschließungsantrages.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich sehr, dass die Intention dieses Ent­schließungsantrages mit der Regierungsvorlage und dem heutigen Abänderungsantrag erfüllt ist und auch die Gewerkschaft der öffentlich Bediensteten hierfür die Zustimmung gab.

Abschließend möchte ich mich noch bei den Kollegen Otto Pendl und Wolfgang Gerstl bedanken, die die Umsetzung dieses Entschließungsantrages hier im parlamentarischen Prozess bewerkstelligten, ein weiterer Beweis, dass der Parlamentarismus in unserem Haus funktioniert. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

20.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Wal­ser. – Bitte.

 


21.00.17

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Her­ren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Vielleicht erinnern Sie sich noch an die Ab­schiedsrede des damaligen Zweiten Nationalratspräsidenten Fritz Neugebauer. Er hat in seiner allerletzten Rede hier im Hohen Haus verkündet, er trete eigentlich für ein Jah­resnormmodell für Lehrerinnen und Lehrer ein . Leider hat er das nicht früher gemacht, denn in seiner Funktion wäre es ihm sicherlich gelungen, das auch umzusetzen. Die­ses Modell entspricht nämlich genau dem, was wir auch wollen. (Präsidentin Bures über­nimmt wieder den Vorsitz.)

Ich glaube, das jetzige Modell hat seine Schwächen. Wir haben bei der Beschlussfas­sung auch darauf hingewiesen, und die Diskussionen, die dazu alle paar Monate auf­tauchen, zeigen ja, wie recht wir damals hatten.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 251

Jetzt wird wieder über zwei Stunden mehr diskutiert. Ich glaube, diese Zwei-Stunden-Diskussion taucht alle zwei Jahre auf, so wie das Ungeheuer von Loch Ness im Som­mer immer wieder auftaucht, und sie führt zu nichts. Diese Diskussion diskreditiert le­diglich die Lehrerinnen und Lehrer. Immer wieder kommt dadurch auch die sogenannte „Faule-Säcke“-Diskussion wieder auf – das ist ein Zitat des damaligen deutschen Bun­deskanzlers Schröder, der Lehrer und Lehrerinnen in dieser Form disqualifiziert hat.

Wir müssen von einer solchen Diskussion wegkommen. Wir schlagen ein Jahresnorm­modell vor, eine Jahresarbeitszeit, die klar regelt, wann und wie viel Lehrerinnen und Lehrer zu arbeiten haben. Das hätte den großen Vorteil, dass die Lehrerinnen und Leh­rer auch automatisch länger in der Schule sind.

Wir wollen auch einen deutlich flexibleren Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern an Schu­len ermöglichen. Gegenwärtig ist es ja kaum möglich, von einer Woche auf die andere schnell eine Veränderung vorzunehmen. Das ist aber an Schulen sehr häufig erforder­lich – Stichwort „Projektunterricht“, Stichwort „Wien-Woche“, „Skikurse“ oder anderes mehr.

Ich glaube, wir wären gut beraten, diesen flexiblen Einsatz von Lehrerinnen und Leh­rern an Schulen zu ermöglichen. So ein Modell hätte auch den Vorteil, dass man schul­spezifisch besondere Belastungen entsprechend berücksichtigen könnte. Ich denke da­bei etwa an prüfungsintensive Zeiten, in denen eben nicht alle Lehrerinnen und Lehrer gleich belastet sind.

Ich denke auch daran, dass wir Aufstiegsmöglichkeiten für Lehrkräfte schaffen würden, also beispielsweise Teamkoordination, jemand, der an einer Schule die Sprachen koor­diniert, jemand, der die Unterstufe koordiniert, der ein Fachvorstand ist, was auch im­mer. All diese Möglichkeiten bestehen derzeit nicht. Derzeit sind wir darauf angewie­sen, die vom Bund vorgegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen.

So ist beispielsweise eine Deutschstunde 1,167 wert, unabhängig davon, ob in der Klas­se 10 Schülerinnen und Schüler drinnen sitzen oder 30 oder noch mehr. Das ist nicht gerecht, und das wird auch an den Schulen nicht als gerecht empfunden. Wir haben daher diesbezüglich deutlichen Handlungsbedarf. (Beifall bei den Grünen.)

Das damals beschlossene Modell hat noch einen anderen Nachteil: Es benachteiligt genau jene Lehrerinnen und Lehrer, die wir besonders unterstützen sollten, nämlich bei­spielsweise die Lehrkräfte an Volksschulen, die durch das damals beschlossene Mo­dell deutlich benachteiligt sind und weniger verdienen als ihre KollegInnen an den mitt­leren und höheren Schulen.

Lassen Sie mich abschließend noch ein Wort zum Entschließungsantrag der NEOS sagen. Wir werden ihn unterstützen, er geht in dieselbe Richtung, in die wir auch wol­len. Es gibt im Detail, vor allem in der Begründung, ein bisschen Diskussionsbedarf – das würde ich dann mit dem Matthias Strolz bei einem Kaffee vielleicht erörtern. Aber der Antrag selbst ist für uns in Ordnung, und ich glaube, wir würden durch so ein Mo­dell ebenfalls einen Schritt weiterkommen.

Diskutieren müssen wir so oder so, also packen wir die große Lösung an, statt wieder am alten Modell herumzupfuschen! Meine Bitte an die ÖVP: Erfüllen Sie doch dem ehe­maligen Präsidenten Fritz Neugebauer jenen Wunsch, den er in seiner letzten Rede geäußert hat! – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Strolz.)

21.05


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Au­bauer. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 252

21.05.35

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staats­sekretärin! Herr Minister! Herr Abgeordneter Walser, wir werden Kollegem Neugebauer gerne ausrichten, wie sehr Sie ihn vermissen. (Abg. Walser: Vielen Dank!)

Ich sehe in der Rednerliste, dass ich heute vor Klubobmann Strolz ans Rednerpult tre­ten darf, da ist es angemessen und angebracht, mit einer positiven Bemerkung zu be­ginnen: Wir haben heute in knapp 12 Stunden Debatte sehr vieles sachlich debattiert und sehr viel Wichtiges beschlossen.

Ich möchte am Ende dieses ereignisreichen Tages keine Details nennen – die haben wir ohnehin gerade sehr ausführlich gehört –, sondern das große Ganze zusammen­fassen: Es ist gelungen, eine Dienstrechts-Novelle und ein neues Besoldungsschema für den öffentlichen Dienst auf die Beine zu stellen – im Interesse der Rechtssicherheit, wie das Kollege Pendl sehr genau ausgeführt hat, und zwar im Interesse der Rechts­sicherheit von 400 000 Menschen!

Eine interessante Neuregelung ist aus meiner Sicht speziell erfreulich: Die Vorrückun­gen werden nicht mehr an ein bestimmtes Lebensalter angeknüpft. Es erfolgt die An­rechnung von Dienstzeiten und Vordienstzeiten unabhängig vom Lebensalter. Das ist eine beachtenswerte Weichenstellung, die wir heute vorgenommen haben. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.07


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Dr. Strolz. – Bitte.

 


21.07.21

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Regierungsmitglieder! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, ich bin der letzte Redner dazu. Frau Kollegin Aubauer, danke für die Good Vibrations. (Zwischen­ruf des Abg. Rädler.)

Ich möchte zum Bildungsthema etwas sagen, Harald Walser hat es ja ausgeführt: Ein Jahresnormmodell findet natürlich auch unsere Unterstützung. Ich bin damit auf einer Linie mit Herrn Neugebauer – das habe ich nicht gewusst, aber man erlebt allerhand Überraschungen im Leben, und das ist auch okay so. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Ich glaube, es wäre natürlich ein Fortschritt, diesbezüglich eine größere Flexibilität zu erreichen. Wenn wir sagen: Wir wollen die Autonomiespielräume erhöhen, wir wollen Freiheit und Verantwortung an der Schule ausbauen!, dann brauchen wir natürlich vor allem auch die entsprechenden dienstrechtlichen Möglichkeiten.

Das ist mit der aktuellen Dienstrechtsausgestaltung nicht möglich, das ist unter allen Beobachterinnen und Beobachtern völlig unbestritten. Die Geschichte des Dienstrechts ist natürlich insgesamt eine verhängnisvolle. Wir alle wissen, es wurde Jahre – weit über ein Jahrzehnt – verhandelt. Wir haben heute eine Lösung, mit der eigentlich nie­mand recht glücklich ist und die die Betroffenen frustriert, keine Frage. Dieses Jahres­normmodell wäre ein erster logischer Schritt, also werden wir das unterstützen.

Gleichzeitig glauben wir natürlich, dass man viel weiter gehen sollte. Aus unserer Sicht gibt es keinen Grund, die Lehrerinnen und Lehrer anders zu behandeln als andere Be­rufsgruppen. Ich glaube, sie erfüllen einen sehr zentralen Beruf in unserer Republik. Wir haben in unserer überparteilichen Initiative „Talente blühen“ das Buch „Die mündi­ge Schule. Buntbuch Schulautonomie“ auch den Lehrerinnen und Lehrern gewidmet, weil wir glauben, das ist so eine zentrale Berufsgruppe, bei ihnen kommt jeder und jede von uns vorbei, und zwar über viele Jahre. Sie sind, wenn man so will, die Kunst­schmiede, zu ihnen geben wir das Wichtigste, alles, was wir an Talenten haben. Sie


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 253

sind natürlich auch formende Hände und Köpfe für die jungen Menschen in unserem Land.

Deswegen sind wir zutiefst davon überzeugt, dass wir eine Bildungswende, wenn wir es wirklich ernst meinen mit einer Bildungsreform, von unten wachsen lassen müssen. Die Bildungswende muss von unten kommen, weil wir zutiefst davon überzeugt sind, dass es heute eben nicht der Fall ist, dass die konstruktiven, die engagierten, die posi­tiven, die kreativen, die innovativen Kräfte den Freiraum haben, den sie brauchen. Die­sen Freiraum sollen sie bekommen, diese Kräfte sollen Raum für ihre Entfaltung er­halten.

Es gibt unendlich viele engagierte Pädagoginnen und Pädagogen, Sie alle kennen die sicherlich auch – junge Lehrer, die beherzt in diesen Beruf hineinstarten. Doch dann muss man sich fragen: Ja, was ist denn los, dass sie nach vier, fünf Jahren frustriert sind und sagen: Ich bin an meiner Grenze!, oft nach einigen Jahren schon? – Das hat natürlich zu tun mit bürokratischer Gängelung, das hat zu tun mit Parteibuchwirtschaft, die viele engagierte Geister an die Wand drückt, das hat natürlich zu tun  (Demons­tratives Gähnen und Heiterkeit bei Abgeordneten von SPÖ und Team Stronach.)

Ja, das ist für Sie zum Gähnen, Herr Kollege, aber das ist natürlich für die Betroffenen nicht zum Gähnen, und es ist vor allem für die Schülerinnen und Schüler nicht zum Gähnen, weil wir durch dieses ganz verlässliche Vernichten von Engagement und von beherztem Einsatz für die Aufgabe der Pädagogik und des Unterrichtens – dadurch, dass wir dieses Engagement ganz verlässlich abstrafen – zu dem Ergebnis kommen, das wir haben, dass nämlich ein Fünftel der Schüler und Schülerinnen mit 15 Jahren nicht wirklich lesen kann.

Deswegen stellen wir den Antrag, dass wir eben dieses Engagement der Lehrerinnen und Lehrer in einen Rahmen setzen, und zwar Freiheit durch Bindung: Wir geben ei­nen klaren Rahmen für pädagogische Autonomie, wir geben einen klaren Rahmen für personelle Autonomie und für finanzielle Autonomie. Über die pädagogische Autono­mie werden wir uns in den nächsten Wochen und Monaten unterhalten – da wird es kei­ne 50-Minuten-Stunde brauchen. Bei der finanziellen Autonomie sollten wir auf eine Pro-Kopf-Finanzierung mit einer Anreizfinanzierung umstellen, um soziale Durchmi­schung zu gewährleisten, und bezüglich der personellen Autonomie stelle ich folgen­den Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Strolz, Kollegin und Kollegen betreffend Einführung eines Rahmen­kollektivvertrages für angestellte Mitarbeiter_innen an Schulen inklusive Abschaffung des Lehrer_innendienstrechtes

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, ehestmöglich alle notwendigen Schritte einzuleiten, um einen Rah­menkollektivvertrag für Angestellte, Mitarbeiter_innen an Schulen, inklusive Lehrerin­nen und Lehrer, einzuführen. Damit verbunden ist auch die Abschaffung des jetzigen Lehrer_innendienstrechtes.“

*****

Abschließend noch eine Bemerkung zum Punkt 23 auf der Tagesordnung, der ja nicht debattiert wird – das ist auch okay, ich glaube die Mehrheiten sind klar. Es geht um das Rederecht der MEPs, der Europaabgeordneten. Ich freue mich, dass unsere Europa-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 254

abgeordnete Angelika Mlinar heute da ist – das ist das letzte Mal, dass du auf der Be­suchergalerie sitzen musst. Demnächst werden wir bei Europathemen euch, also die Abgeordneten zum Europäischen Parlament, auch mitten unter uns haben. Ich halte das für einen Meilenstein für dieses Hohe Haus. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

21.13


Präsidentin Doris Bures: Der soeben verlesene Entschließungsantrag ist ordnungs­gemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 145/A der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Lan­desvertragslehrpersonengesetz 1966 und das Land- und forstwirtschaftliche Landes­vertragslehrpersonengesetz geändert werden (608 d.B.)

betreffend Einführung eines Rahmenkollektivvertrages für angestellte Mitarbeiter_innen an Schulen inklusive Abschaffung des Lehrer_innendienstrechtes

Das Lehrer_innendienstrecht ist eine unendliche Geschichte – geprägt von Verschie­bungen, Vertagungen sowie Unzufriedenheit und es sorgt, speziell in jüngster Zeit, für Frust bei den Betroffenen.

Aus unserer Sicht ist auch das „Neue Lehrer_innendienstrecht“, das nach jahrelan-gen Verhandlungen im Dezember 2013 beschlossen wurde, weder zeitgemäß noch funk­tional. Es gibt keinen objektiven Grund, warum Lehrer_innen anders als andere Arbeit­nehmer_innen in Österreich behandelt werden sollen. Die Differenzierung zwischen Landes- und Bundeslehrer_innen macht das System zusätzlich unnötig kompliziert und intransparent.

Der Schritt, ein Jahresarbeitszeitmodell bzw. Jahresnormmodell für Lehrer_innen ein­zuführen, wäre eine erste Verbesserung. Daher findet auch die Forderungen aus dem Antrag 145/A („Damit Schulen den Einsatz der Lehrkräfte an die Standortbedingungen anpassen können, müssen die Schulleitungen in Zusammenarbeit mit den Dienststel­lenausschüssen der Personalvertretung autonom über den Einsatz der Lehrkräfte (und die Gruppengrößen) entscheiden können. Um die LehrerInnenarbeitszeit einerseits fle­xibel, über das Schuljahr jedoch vergleichbar zu gestalten, muss ein Jahresnormmodell eingeführt werden.“) unsere Unterstützung, wiewohl sie uns nicht weit genug geht. Hier wird lediglich erneut versucht, an einem Modell herumzuschrauben, das längst überholt ist.

Zeitgemäß und im Sinne einer modernen Organisationsstruktur wäre die Einführung ei­nes bundesweiten Rahmenkollektivvertrages für alle angestellten Mitarbeiter_innen an Schulen, der ein Jahresarbeitszeitmodell vorsieht und eine aktive Personalentwicklung am Schulstandort ermöglicht. Das wäre zudem ein wichtiger Schritt in Richtung um­fassende Personalautonomie.

Der Rahmenkollektivvertrag regelt Mindestlöhne und Grundgehälter, Arbeitszeitfragen im Rahmen eines Jahresarbeitszeitmodells sowie Kündigungsmöglichkeiten. Er gibt den Schulen Handlungsspielräume bei der finanziellen Honorierung von besonderen Leistungen, bei Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb der Schule, bei Fragen der Aufga­ben- und Arbeitszeitverteilung und anderen Aspekten der Personal- und Organisations­entwicklung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 255

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, ehest möglich alle notwendigen Schritte einzuleiten, um einen Rah­menkollektivvertrag für angestellte Mitarbeiter_innen an Schulen, inkl. Lehrerinnen und Lehrern, einzuführen. Damit verbunden ist auch die Abschaffung des jetzigen Leh­rer_innendienstrechtes.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Hauser. – Bitte.

 


21.13.24

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Staatssekretär! Entsprechend dem Lärmpegel und der vorgeschrittenen Zeit werde ich natürlich den Wunsch, rechtzeitig nach Hause zu kommen, berücksichtigen und mich wirklich kurz halten. (Beifall und Bravorufe bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Ja, es ist wirklich selten, dass man von der Regierung Applaus bekommt, aber ich möchte aus freiheitlicher Sicht ein paar Worte zum Entschließungsantrag der NEOS sagen. Wir haben Sympathie für dieses Jahresarbeitszeitmodell, das ist wirklich un­strittig. Wir haben ja derzeit bei der Schule unglaublich viele Baustellen, und was wir in dieser Situation nicht brauchen, sind demotivierte Lehrer, weil die Lehrer das Potenzial der Schüler fördern müssen. Schüler und Jugendliche, das sind doch unsere Rohdia­manten für die Zukunft, das ist unser Potenzial für die Zukunft! (Beifall bei der FPÖ.)

Deswegen müssen wir sehr vorsichtig mit Reformen umgehen, weil es – noch einmal – sowieso schon genug Baustellen gibt, beginnend bei der Neuen Mittelschule bis hin zum neuen BIFIE-Gesetz, auf das wir noch warten, und so weiter.

Wir haben also Sympathien für dieses Jahresarbeitszeitmodell, aber wir müssen auch darauf achten, dass der Lehrberuf wieder das Image erhält, das er einmal hatte. Der Lehrer war einmal eine Persönlichkeit im Ort, anerkannt und respektiert von den Eltern und von den Schülern.

Dieser Lehrer muss heute in einem unglaublich schwierigen Umfeld arbeiten: Er muss ja nicht nur Pädagoge sein, er muss auch Psychologe sein und so weiter und so fort. Gäbe es ein Jahresarbeitszeitmodell und eine Gleichbehandlung der Lehrer mit den Ar­beitnehmern bezüglich der Dienstzeit, wäre das eine Möglichkeit, denn schließlich haben wir ja derzeit laufend die Diskussionen über den Beruf des Lehrers. Diese Dis­kussionen brauchen wir nicht, und deswegen ist ein Jahresarbeitszeitmodell sicherlich für den Lehrberuf auch eine Chance, von dieser Diskussion wegzukommen.

Was sind also die Voraussetzungen, um dieses Jahresarbeitszeitmodell umsetzen zu können? – Wir brauchen einen Rahmenkollektivvertrag, in dem selbstverständlich die Min­destlöhne, Grundgehälter, Arbeitszeitfragen zu klären sind, und wir brauchen eine voll­kommene Autonomie – auch eine finanzielle Autonomie – an den Schulen. Das ist dann die riesengroße Chance.

Wir haben also Sympathie für dieses Modell, werden aber, Herr Kollege Strolz, diesen Entschließungsantrag trotzdem nicht unterstützen, weil er uns einfach zu vage ist. Sie fordern die Bundesregierung auf, ehestmöglich „alle notwendigen Schritte einzuleiten,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 256

um einen Rahmenkollektivvertrag“ zu schaffen – ja, aber die Regierung möchte nicht, die Regierung lehnt das ab. Daher geht dieser Antrag meiner Meinung nach vollkom­men in die falsche Richtung. (Abg. Wittmann: Das ist aber eine lange Rede!)

Was ist also zu tun? – Ich glaube, da muss die Opposition tätig werden: Wir haben die­sen Rahmenkollektivvertrag zu formulieren. Wir müssen da tätig werden, wir müssen der Regierung diese Arbeit abnehmen. Wenn man das so formuliert, dann kommt ja un­ter dem Strich nichts heraus. Zweitens sagen Sie, dass gleichzeitig das derzeit beste­hende Lehrerdienstrecht abzuschaffen ist – einerseits einführen und das andere ab­schaffen, das wird so ohne Weiteres nicht gehen, da wird es Übergangsfristen brau­chen und so weiter.

Zusammenfassend: Es braucht da eine Diskussion, es braucht Vorschläge von der Op­position. Unser Vorschlag wäre: Nehmen wir diese Frage selbst in die Hand, erarbeiten wir ein Jahresarbeitszeitmodell, und legen wir der Regierung ein dementsprechendes Modell vor, an dem sie nicht vorbeikommt! Für diese Arbeit bietet sich die Freiheitliche Partei gerne an. (Beifall bei der FPÖ.)

21.17


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.

 


21.17.47

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretär! Herr Bundesminister! Ja, ich muss mich leider zu später Stunde noch einmal zu Wort melden, weil man einiges nicht so im Raum stehen lassen kann. Lieber Kollege Pendl, lieber Otto, im Großen und Ganzen bist du ja sehr lustig, sehr amüsant und trägst zur Erheiterung immer sehr viel bei, aber manchmal bist du auch sehr ärgerlich.

Wenn man sich nämlich hier schulmeisterlich herstellt und einen Antrag – was dir ohne Weiteres zusteht – kritisiert, dann sollte man ihn verstanden haben, und so schwer ver­ständlich ist er nicht, ich traue dir also zu, dass du ihn verstanden hast, oder man sollte ihn zumindest gelesen haben. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Wenn du mir hier ausrichten lässt, es müsse irgendetwas zugeschickt werden und wie du herumgestikuliert hast, dann ist das eindeutig falsch (Zwischenrufe der Abgeordne­ten Heinzl und Mayer), dann hast du diesen Antrag nicht gelesen – und das ist ei­gentlich eines Sicherheitssprechers einer Regierungspartei unwürdig. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker.)

Aber ich erkläre dir den Antrag jetzt zu später Stunde gerne noch einmal, vielleicht ver­stehst du ihn jetzt:

„Von einer Disziplinaranzeige an die Dienstbehörde ist abzusehen, wenn nach Ansicht des Dienstvorgesetzten eine Belehrung oder Ermahnung ausreicht. Diese ist dem Be­amten nachweislich mitzuteilen.“ – Nichts Schlimmes. So weit haben wir uns, so weit ist es gut.

„Hat ein Beamter zu einer Belehrung oder Ermahnung eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, so ist diese der Belehrung oder der Ermahnung direkt anzuheften“, also an das Schriftstück, an die Belehrung. Dabei wird also nichts im Nachhinein zugeschickt oder so, und natürlich wird nach drei Jahren, wenn das abgelaufen ist, das Angeheftete mit der Belehrung auch wieder herausgenommen.

Ich weiß jetzt nicht, worüber du dich aufregst. Die Sache ist: Entweder ist man dafür, oder man will weiter in Bundesdienststellen parteipolitisch disziplinieren – dann will man das nicht, dann will man das ewig in dem Personalakt drinnen haben, weil man natürlich auch unangenehme Bundesbedienstete, mit denen man sich nicht lange auseinandersetzt, weil sie oft die falsche Farbe haben oder sonst etwas, disziplinieren will.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 257

Und aus dieser Sache, das dürftest du anscheinend wollen, das hätte man ohne Weite­res annehmen können. Und was ist dann noch?

„Die Löschung oder die Entfernung ist dem betroffenen Beamten unverzüglich und nach­weislich mitzuteilen. Inhaltsverzeichnis und Nummerierung () sind dementsprechend anzupassen.“ – Also das ist ja eine rechtsstaatliche Geschichte, das ist alles nichts Schlim­mes.

Aber ich weiß schon, die schriftlichen Ermahnungen, das ist es, dass ihr hier mit euer Gnaden Dienststellenleiter drinnen habt, die unangenehme oder mit einer anderen Far­be behaftete Beamte disziplinieren wollen. Darum geht es, darum lehnt ihr diesen An­trag ab. Und das ist eigentlich das Traurige. Diesen kurzen Antrag nicht einmal zu le­sen, ist eines Sicherheitssprechers eigentlich unwürdig. – Danke. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach. – Abg. Krainer: Ich glaube, das musst du noch einmal wiederholen!)

21.20


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


21.21.08

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich hätte eigentlich noch 30 Minuten Restredezeit. Ich kann das gerne ausnut­zen und das Dienstrecht erklären. Aber eines weiß ich jetzt: Du hast mir nicht einmal jetzt zugehört, denn über diesen Teil von deinem Antrag habe ich nicht einmal einen Satz gesagt. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Lausch.) Ich habe aus­schließlich repliziert auf die Frage der Verständigung.

Ich habe euch heute schon mehrmals gesagt und habe auch im Ausschuss gesagt: Hört bitte zu, worüber wir reden! Ich habe das, was du mir vorhältst, nicht einmal ange­sprochen. Ich habe ausschließlich auf die Verständigung hingewiesen.

Also ich bitte euch, das können wir uns doch alles ersparen. Ich erspare uns jetzt ge­meinsam jetzt auch die 30 Minuten. Nur wenn wir miteinander diskutieren, dann sollen wir wenigstens über das Gleichen diskutieren. Das versuche ich, sehr oft bei Diskus­sionen einzubringen, denn es wird ja sonst nicht besser, nicht richtiger, und das kön­nen wir uns in Wirklichkeit sparen.

Ich bleibe dabei, unsere öffentlich Bediensteten leisten Hervorragendes. Wir sollten uns angesichts der einen oder anderen Wortmeldung überlegen, wie wir mit ihnen um­gehen. Ich verstehe zwar, dass man da heute viele Wünsche – von den Lehrern bis hin zu all den anderen Berufsgruppen – eingepackt hat. Aber jeder weiß, bei jeder Budget­diskussion sagt jeder als Überschrift: Sparen, keine Schulden – alle Fachpolitiker set­zen sich für ihre Bereiche ein und wollen mehr Geld. Gleichzeitig wird aber formuliert: Auch diese Umsetzung nach dem europäischen Gerichtsurteil darf nicht mehr kosten.

Dann stellt man sich aber trotzdem wider besseres Wissen her und fängt mit Diskus­sionen an, die den eigenen Forderungen widersprechen. Seien wir wenigstens so ehr­lich zueinander, alles andere bringt doch nichts. Ich glaube, jeder weiß, wovon wir re­den, aber wenn ich jemandem etwas vorhalte, dann stimmt das, da könnt ihr sicher sein. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Aber ich lasse mir mein Wort auch von dir, Kollege Lausch, nicht umdrehen. Und ich sage, dass ich es nicht vergesse: Es ist zwar erst Mai, ich werde mich dann im Juli noch einmal bedanken, aber ich schließe den Dank an alle öffentlich Bediensteten ein. Geht alle menschlich und freundschaftlich um mit ihnen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

21.23

21.23.20

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. (Abg. Krainer: Wer soll nach dem Otto noch etwas sagen?!)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 258

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zu einer Reihe von Abstimmungen.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 17: Dienstrechts-Novelle 2015, 604 der Beilagen.

Hiezu liegen ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Musiol, Kolleginnen und Kollegen und ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Pendl, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen vor.

Weiters liegen ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Hagen so­wie ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Pendl und Mag. Gerstl vor.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungs­anträgen betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und an­schließend über die von den Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwur­fes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Musiol, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Artikel 1 eingebracht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist ab­gelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Pendl, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag betreffend Artikel 2 eingebracht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Musiol, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Artikel 3 Ziffer 13 und Ziffer 13a eingebracht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit ab­gelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fas­sung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Pendl, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einfügung einer neuen Ziffer 19a sowie die sich daraus ergebende Änderung der nachfolgenden Ziffernbezeichnungen betreffend Ziffer 47 in Artikel 3.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Musiol, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Ziffer 10 und Ziffer 10a in Artikel 4 eingebracht.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 259

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit ab­gelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Pendl, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ziffer 15 und Ziffer 17 in Artikel 4.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein beja­hendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Musiol, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Artikel 5 und Artikel 6 eingebracht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit ab­gelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Pendl, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 15.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Nun kommen wir zur getrennten Abstimmung über Artikel 22 und Artikel 23 des Ge­setzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Abgeordneten, die sich dafür aussprechen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Artikel 24 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Abgeordneten, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Ing. Hofer, Mag. Musiol, Hagen, Mag. Loacker, Lausch, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Ermöglichung der Aufnahme von Menschen ohne volle Handlungsfä­higkeit in den öffentlichen Dienst.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 260

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstim­mung auch durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordneten­pulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordnete, die für den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Hofer, Mag. Musiol, Hagen, Mag. Loacker, Lausch, Kolleginnen und Kollegen stim­men, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen. Ich mache Sie noch einmal darauf aufmerksam, sorgfältig darauf zu achten, nur einen Stimmzettel einzuwerfen.

Ich bitte nun die Frau Schriftführerin Abgeordnete Mag. Musiol, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Buchmayr wird sie später dabei ablösen.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Musiol beziehungsweise den Schriftfüh­rer Buchmayr werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Wahlurne.)

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Die Stimmabgabe ist beendet.

Die beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schrift­führer die Stimmenzählung vornehmen.

Die Sitzung wird zu diesem Zweck für einige Minuten unterbrochen.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 21.34 Uhr unterbrochen und um 21.38 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Abgegebene Stimmen: 135; davon „Ja“-Stimmen: 52, „Nein“-Stimmen: 83.

Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Hofer, Mag. Musiol, Hagen, Mag. Lo­acker, Lausch, Kolleginnen und Kollegen ist somit abgelehnt.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Alm, Angerer, Aslan;

Bösch, Brosz, Brunner;

Darmann, Deimek, Dietrich, Doppler;

Ertlschweiger;

Franz, Fuchs;


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 261

Glawischnig-Piesczek;

Hable, Hagen, Hauser, Hübner;

Jannach;

Karlsböck, Kassegger, Kickl, Kitzmüller, Köchl, Kogler, Korun;

Lausch, Lichtenecker, Lintl, Loacker, Lugar Robert;

Mölzer, Moser, Mückstein, Mühlberghuber, Musiol;

Pirklhuber, Podgorschek;

Rosenkranz Walter, Rossmann;

Schenk, Schmid Gerhard, Schmid Julian, Stefan, Steinbichler, Steinhauser, Strache, Strolz;

Windbüchler-Souschill, Winter, Wurm Peter;

Zinggl;

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Amon, Aubauer, Auer;

Bacher Walter, Bayr, Becher Ruth, Buchmayr, Bures;

Cap;

Darabos, Diesner-Wais, Durchschlag;

Ecker, Ehmann, Eßl;

Feichtinger Klaus Uwe, Fekter, Fichtinger Angela;

Gahr, Gerstl, Gessl-Ranftl, Greiner Karin, Groiß, Gusenbauer-Jäger;

Hakel Elisabeth, Hammer Michael, Hanger Andreas, Hechtl, Heinzl, Hell, Himmel­bauer, Hofinger Manfred, Holzinger, Huainigg;

Jank, Jarolim;

Karl, Katzian, Keck, Kirchgatterer, Knes, Königsberger-Ludwig, Krainer Kai Jan, Krist, Kucharowits, Kucher, Kuntzl, Kuzdas;

Lipitsch, Lopatka, Lueger Angela;

Matznetter, Mayer, Muchitsch, Muttonen;

Obernosterer, Ottenschläger;

Pendl, Pfurtscheller, Plessl, Preiner, Prinz;

Rädler, Rasinger, Rauch Johannes;

Schieder, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger, Schopf, Sieber Norbert, Sin­ger Johann, Strasser;

Tamandl, Töchterle, Troch;

Unterrainer;

Vogl;

Weninger, Winzig, Wittmann, Wöginger;

Yilmaz;

*****

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 262

Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschlie­ßungsantrag der Abgeordneten Hagen, Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbesserung der Personalsituation im Sinne einer wirklichen Gleichbehandlung ohne negative Auswirkungen“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 18: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Neuordnung der Rechts­verhältnisse der Österreichischen Bundesbahnen geändert wird, samt Titel und Ein­gang in 584 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 19: Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 606 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Ferner gelangen wir nun zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 20: Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 607 der Beilagen zur Kenntnis zu neh­men.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 21: Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 608 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Rahmenkol­lektivvertrages für angestellte Mitarbeiter_innen an Schulen inklusive Abschaffung des Lehrer_innendienstrechtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 22: Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 609 der Beilagen zur Kenntnis zu neh­men.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

21.41.5323. Punkt

Dritte Lesung: Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag 674/A der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsge­setz 1975 geändert wird, sowie über den


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 263

Antrag 502/A der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 ge­ändert wird, und über den

Antrag 547/A der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (619 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 23. Punkt der Tagesordnung.

Da die Voraussetzungen des § 108 der Geschäftsordnung erfüllt sind, gelangen wir nun gleich zur Abstimmung.

Da dieser Entwurf gemäß § 82 Abs. 2 Z 2 der Geschäftsordnung nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder beschlossen werden kann, stelle ich diese fest.

Jene Damen und Herren, die dem erwähnten Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Der vorliegende Ge­setzentwurf ist somit auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

21.43.23Einlauf

 


Präsidentin Doris Bures: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1182/A(E) bis 1192/A(E) eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 5067/J bis 5178/J eingelangt.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 21.44 Uhr ein; das ist gleich im An­schluss an diese Sitzung.

Diese Sitzung ist geschlossen.

21.44.03Schluss der Sitzung: 21.44 Uhr

Impressum:

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