Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 65

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

konjunkturelle Belebung im Jahr 2016 – natürlich wird diese erst sukzessive eintreten. Um es unterm Strich festzuhalten: Damit ist dem Finanzminister ein wirklich großer Reformschritt gelungen.

Nun sagen viele, dass man mit Reformen keine Wahlen gewinnen kann. Das stellt zugegebenermaßen einige Entscheidungsträger vor paradoxe Situationen. Trotzdem wird die ÖVP, solange wir von der Notwendigkeit von Reformen überzeugt sind, diese weiter initiieren und auch weiter versuchen, sie umzusetzen. (Beifall bei der ÖVP.)

Vor Kurzem waren noch alle der Meinung, Österreich braucht Reformen. Ich glaube, Österreich braucht sie tatsächlich und die ÖVP steht dafür. Wenn man die Parteitaktik beiseitelässt, sieht man, dass die vorliegende Steuerreform in Summe eine solche substanzielle Reform ist. Auf der anderen Seite geht es natürlich darum, den Blick aufs Detail zu richten. Heute sind bereits einige durchaus richtige Anmerkungen gefallen. Bei diesen Details gilt es, die entsprechenden Nachschärfungen und Verbesserungen vorzunehmen. Die Aufregung bei diesem Thema darf natürlich nicht sein, dass wir respektive die Finanz versuchen, die Menschen stärker zum Steuerzahlen zu motivie­ren. Das ist zweifellos nicht das Thema.

Auf der anderen Seite geht es aber darum, auch die finanzielle Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger vor leichtfertigen Angriffen zu schützen. Wir brauchen die entscheidenden Momente eines begründeten Verdachtes und richterliche Genehmi­gung – begründeter Verdacht und richterliche Genehmigung, meine Damen und Herren. Dazu hat es allerdings weder die NEOS noch die Stronachs gebraucht. Ich glaube, wir können uns erinnern, die Steirische Volkspartei hat von Beginn der Diskus­sion an mit Hermann Schützenhöfer als erstes sehr lautstark kommuniziert, dass es darum geht, die Privatsphäre der Bürger vor diesen leichtfertigen Angriffen zu schüt­zen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Strolz.) – Wir können die Daten gern nachsehen, ich glaube, da liegen zwei Wochen dazwischen.

Jedenfalls liegt der Begutachtungsentwurf vor. Wir wissen, auf der einen Seite geht es um das Kontenregister, und der zweite und zugegebenermaßen wesentlich sensiblere Punkt ist, dass nach dem Entwurf für die Einsicht in die Konten und die konkreten Kontenbewegungen Bedenken der Abgabenbehörden gegen die Richtigkeit der An­gaben des Steuerpflichtigen alleine reichen würden. Das wird natürlich zu wenig sein. Das Gesetz war bis vergangenen Freitag in Begutachtung – wir haben das bereits gehört.

Kollege Strolz hat, glaube ich, noch den Bedarf, das Zitat tatsächlich zu hören. Ich glaube, wir können uns erinnern, dass bereits am 22. Mai Landeshauptmannstell­vertreter Hermann Schützenhöfer deutlich gesagt hat – wörtliches Zitat: „Die derzeit im Zuge der Steuerreform diskutierte Kontenöffnung ohne einen Gerichtsbeschluss oder ohne einen Richter ist für uns nicht denkbar“. – Und Schützenhöfer hat das heute, nebenbei bemerkt, in einer Aussendung wiederholt, damit man auch sieht, es geht hier wirklich nicht um Wahltaktik, sondern es geht um inhaltliche Themen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich könnte dazu noch eine Reihe weiterer namhafter ÖVP-Politiker – Brandstetter, Pröll und auch Mikl-Leitner – zitieren, aber auch namhafte Vertreter der Wirtschaft haben festgehalten: „Der staatlichen Willkür müssen ordnungspolitisch aber dort enge Gren­zen gesetzt werden, wo sie in das Leben des einzelnen Menschen nachhaltig ein­greift.“

Es ist die Aufgabe des Parlaments, diese berechtigten Bedenken wie auch die Stellungnahmen von öffentlichen und auch privaten Institutionen abzuwägen, und auf dieser Basis werden wir gemeinsam sorgfältige Entscheidungen treffen. Ich bin auch


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite