Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 66

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überzeugt, dass der Finanzminister diese Stellungnahmen sehr ernst nimmt und in den letztgültigen Gesetzentwurf einarbeiten wird.

Ich möchte hier bewusst als Obmann des Finanzausschusses einen Eckpfeiler für die parlamentarische Arbeit der nächsten Wochen setzen und sagen: Inhaltlich sind wir uns, glaube ich, nach den heutigen Wortmeldungen einig. Es kann nicht sein, dass unsere Bürger unter Generalverdacht gestellt werden, es kann auch nicht sein, dass der Eindruck vermittelt wird, dass Unternehmer zu sein damit gleichzusetzen ist, ein Krimineller zu sein, meine Damen und Herren. Und es kann auch nicht sein – das wurde heute noch nicht so intensiv diskutiert –, dass, wie es im Entwurf vorgesehen wäre, Mitarbeiter von Kreditinstituten mit horrenden Strafen von bis zu 150 000 € je Übermittlungsfehler von Kontodaten, selbst bei Fahrlässigkeit, bedroht werden.

Meine Damen und Herren, ich lade alle Fraktionen ein, dass wir gerade bei dieser sensiblen Materie, bei der es um die Grundrechte unserer Bürgerinnen und Bürger geht, nicht nur am 30. Juni unsere übliche Finanzausschusssitzung machen, sondern bereits im Vorfeld Sach- und Fachgespräche mit Experten, natürlich auch mit den Spitzenbeamten des Finanz- und Justizministeriums durchführen und gemeinsam versuchen, zu einer All-Parteien-Sicht und damit auch zu einer All-Parteien-Einigung zu kommen. Wenn man sich die Wortmeldungen von heute unterm Strich ansieht, gibt es natürlich viele Nuancen und auch viele parteitaktische Überlegungen, klar ist aber – so wurde es zumindest zum Ausdruck gebracht – für uns alle, dass das Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger im Vordergrund steht.

Die ÖVP war immer schon und ist eine Partei, für die der gläserne Staat und nicht der gläserne Bürger umgesetzt werden soll. Meine Damen und Herren, die Einführung eines Generalverdachts gegenüber Privaten und Wirtschaftstreibenden würde zu einer Art Spitzelstaat führen. Das kann und darf es nicht sein. – Danke für Ihre Aufmerk­samkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

15.28


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Fuchs. – Bitte.

 


15.28.13

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ein klares Ja zur Betrugsbekämpfung – egal, ob Steuer- oder Sozialbetrug –, aber auch ein klares Nein zur Abschaffung des Bankgeheimnisses für Inländer. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Abschaffung des Bankgeheimnisses ist nur der erste Schritt der Bundesregierung, die Abschaffung des Bargeldes wird der nächste Schritt sein. Wie man hört, bereitet die EU bereits eine entsprechende Richtlinie vor. Und so wie bei der Abschaffung des Bankgeheimnisses muss auch bei der geplanten Abschaffung des Bargeldes die Betrugsbekämpfung als Begründung herhalten. Die Anonymität von Bargeld werde nämlich genutzt, um Steuern zu hinterziehen, so die Begründung.

Nicht nur wir Freiheitliche, sondern auch der Verfassungsdienst des Bundeskanzler­amtes, mehrere Landesregierungen, der ÖGB und viele andere Institutionen warnen in ihren Stellungnahmen vor unverhältnismäßigen Eingriffen in die Privatsphäre und den überschießenden Befugnissen der Abgabenbehörden. Auch das Justizministerium hat in seiner Stellungnahme den mangelnden Rechtsschutz im Falle der Einsicht durch die Abgabenbehörde kritisiert. Ein wirksamer Rechtsschutz vor einem willkürlichen Zugriff durch die Abgabenbehörden ist künftig nicht mehr gegeben. Das verfassungsrechtliche Grundrecht des Datenschutzes wird hier mit Füßen getreten. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Masse der Österreicherinnen und Österreicher ist steuerehrlich. Die Bundes­regierung stellt jedoch die Österreicher, egal, ob Unternehmer oder Privatperson, unter


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