Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 71

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene gegen eine Neu­auflage der Vorratsdatenspeicherung einzusetzen und auch auf nationaler Ebene ein solches Vorhaben nicht zu verfolgen.“

*****

Der gleichlautende Antrag wird nun zum x-ten Mal hier von uns gestellt. Es muss endlich Schluss sein mit diesem ständigen Wegschauen, dieser Biedermeier-Attitüde, wenn es um Einschränkungen der Freiheit geht. Dieser Bequemlichkeit, dass wir den allumfassenden Staat und seine freiheitseinschränkenden Maßnahmen immer weiter akzeptieren, muss endlich ein Ende bereitet werden. Es geht nicht nur um diese Einzelmaßnahmen, die da Tag für Tag und Monat für Monat von der Bundesregierung kommen, es geht vor allem um das große Ganze. Es geht nämlich um die Freiheit an sich.

Menschen haben jahrhundertelang dafür gekämpft, dass wir grundlegende Freiheits- und Menschenrechte haben. Diesen Kampf opfern wir Tag für Tag und Monat für Monat, es geht nämlich um die Freiheit vom Staat. Und wenn die Bundesregierung systematisch diesen Kampf konterkariert, indem sie im Monatsrhythmus neue Frei­heits­einschränkungen vorschlägt und beschließen will – immer unter dem Deckmantel der Terrorismus- oder Verbrechensbekämpfung –, dann stellt sie alle Österreicherin­nen und Österreicher damit unter Generalverdacht. Damit muss endlich Schluss sein. Die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger, die Freiheit des Einzelnen muss wieder in den Mittelpunkt kommen. Sie muss, glaube ich, die ultimative Maxime unseres politi­schen Handelns sein, damit wir jetzt, 66 Jahre nach der Veröffentlichung von George Orwells „1984“, eben nicht bei dem angelangen, was George Orwell vor 66 Jahren schon beschrieben hat, nämlich diesem allumfassenden, alles überwachenden Staat. Das kann es nicht sein. Wir müssen endlich wieder anfangen, für die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger zu kämpfen. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. El Habbassi.)

15.44


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Scherak soeben einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Niko Alm, Kollegin und Kollegen betreffend keine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung

eingebracht im Zuge der Debatte über den dringlichen Antrag der Abgeordneten Matthias Strolz, Waltraud Dietrich, Kollegin und Kollegen betreffend „Stopp dem Überwachungsstaat: Gläserner Staat statt gläserne Bürgerinnen und Bürger“

Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wurde vor über einem Jahr vom Euro­päischen Gerichtshof komplett aufgehoben, da sie gegen das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art 7 GRC), das Grundrecht auf Schutz der personen­bezogenen Daten (Art 8 GRC) und gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit (Art 52 GRC) verstößt. Der österreichische Verfassungsgerichtshof folgte diesem Urteil und erklärte die nationale Gesetzgebung zur Vorratsdatenspeicherung im Juni 2014 für verfassungswidrig. Wie Medienberichten zu entnehmen ist plant die EU-Kommission vorerst keinen neuen Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung, schließt es aber auch nicht eindeutig aus. In Deutschland gibt es bereits einen Gesetzentwurf für einen nationalen


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite