Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 75

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dort, wo Nachschärfungen notwendig sind, dass diese Nachschärfungen insbesondere im Hinblick auf den Rechtsschutz, Verfahrensschutz ernst genommen und auch noch genauer definiert werden.

Zweitens zur Einschau in die Privatkonten: Die geht meiner Meinung nach in diesem Begutachtungsentwurf relativ weit und ist sicher noch nachzuschärfen. Ich meine, es gilt, auch da Ruhe zu bewahren. Es gibt, wenn Sie die Stellungnahmen gelesen haben, sehr vernünftige Vorschläge, wie man da nachbessern kann. Ich bedanke mich heute ausdrücklich, da ich eine der letzten RednerInnen bin, bei allen Kollegen, die genau zu diesem Thema heute konstruktive Vorschläge gemacht haben.

Über das konsequente Vorgehen gegen Steuersünder sind wir uns alle einig; es hat keine einzige Wortmeldung dagegen gegeben. Das ist erforderlich, und die Schutz-bedürfnisse des Einzelnen gegenüber dem Staat dürfen nicht verletzt werden. Weil Kollegin Meinl-Reisinger nur von der Verhältnismäßigkeit als Kriterium der Einsicht-nahme gesprochen hat, sage ich, es ist klar geregelt, die Erforderlichkeit und die Zweck­mäßigkeit müssen auch noch erklärt werden. Dieses Auskunftsverlangen ist natürlich ausreichend zu begründen. Ich gehe davon aus, dass genau dies das Maß dafür ist, dass, egal, welches Verfahren jetzt anschließt – da komme ich gleich dazu –, das dann natürlich auf den Prüfstand gestellt wird.

Die Kontoöffnung an und für sich darf meiner Meinung nach nur die Ultima Ratio im Verfahren sein. Es geht meiner Meinung nach um eine rechtsstaatliche Hürde, bevor ein Konto geöffnet wird, wenn eine entsprechende Verdachtslage besteht.

Ich versteife mich nicht auf den Richter – schön, wenn er kommt –, meiner Ansicht nach ist auch ein unabhängiger, unparteilicher und weisungsfreier Rechtsschutzbeauf­tragter sicher eine gute Möglichkeit. Da gilt es auch abzuwägen, wie ein Verfahren auch sinnvoll, auch schnell organisiert werden kann. (Präsident Kopf gibt das Glocken­zeichen.)

Ich glaube trotzdem, dass es jedenfalls eine Möglichkeit geben muss, ein Rechtsmittel zu ergreifen. Ich verwahre mich gegen einen schrankenlosen Eingriff in die Privat­sphäre – der ist auch nicht vorgesehen. Die Menschen unter Generalverdacht zu stellen kann und wird niemals ein Ziel sein, aber diejenigen, die betrügen, zu fangen, zu fassen und entsprechend zu bestrafen, das ist schon das Ziel dieser Regierungs­vorlage. Daher hoffe ich, dass wir in den nächsten zwei, drei Wochen intensive Gespräche haben und dann zu einem guten gemeinsamen Ergebnis kommen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.55


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Podgorschek. – Bitte.

 


15.55.35

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Mit diesen Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der Steuerreform stellt der Staat eindeutig seine Interessen vor die Interessen seiner Bürger. Damit die rot-schwarzen Macht­positionen erhalten werden können und vor allem die Steuerreform finanziert werden kann, muss sich die Regierung immer neue Steuern, Abgaben und sonstige Maß­nah­men einfallen lassen. Letztendlich aber zahlen wir Steuerzahler all diese sogenannten Reformen selbst.

Als Folge wird die Staats- und die Steuerquote immer höher, und die Bereitschaft der Menschen, Steuern zu zahlen, wird immer geringer. In dieser Todesspirale – ich be­zeichne es bewusst als Todesspirale – befindet sich nun unsere Regierung. Dem Steuerzahler fällt das Steuerzahlen nämlich viel leichter, wenn er das Gefühl hat, dass


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