Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 98

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das müssen die einen oder die anderen tun, das ist schließlich ihre Aufgabe – nein, das muss eine gemeinsame Unionsaufgabe sein, und wir werden das auch mit einem gemeinsamen Budget sicherstellen müssen.

Ein Aspekt, der mir auch noch sehr wichtig ist, ist – der Herr Außenminister hat es an­gekündigt – die Ursachenbekämpfung und die Hilfe vor Ort. Da braucht es eine noch stärkere EU-Außenpolitik, eine Einbindung in ein internationales Vorgehen gegen den Terror, und es wird natürlich national und international höhere Budgets brauchen, um für die Menschen vor Ort Lebensgrundlagen wiederherzustellen und damit auch Flucht­gründe zu minimieren.

Und zum Schluss: Dass mit der vollen Härte, die ein Rechtsstaat ermöglicht, auch ge­gen jene vorgegangen wird, die aus dem Leid der Menschen ein Geschäft machen, nämlich die Schlepper, ist wohl selbstverständlich. Die Zahl der heuer in Haft genom­menen und schließlich angeklagten Schlepper hat die Zahl des Vorjahres schon deut­lich überstiegen.

Man kann sagen, es ist eine Herausforderung, aber mit den entsprechenden Maßnah­men wie Asyl auf Zeit, Maßnahmen vor Ort und so weiter sollte sich diese Krise doch auch mit Anstand und Hausverstand lösen lassen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.22


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hai­der. – Bitte.

 


12.22.30

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Da­men und Herren! „Die europäische und internationale Dimension der Flüchtlingskrise“ ist das heutige Thema, und schon beim Titel fängt das Problem an. Wir haben nämlich keine Flüchtlingskrise, wir haben eine Völkerwanderungskrise. Da werden ganz gezielt illegale Einwanderer mit dem Begriff „Asyl“ in Verbindung gebracht. (Beifall bei der FPÖ.)

„Asyl“ und „Flüchtling“ sind ganz klar definierte Begriffe, ausschließlich im Zusammen­hang mit der Schutzgewährung gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention 1951. Als schutz­würdiger Flüchtling gilt nur eine Person, ich zitiere, die in ihrem Heimatland von den nationalen Behörden aus taxativ aufgezählten Gründen verfolgt wird: Rasse, Religion, Nationalität, politische Überzeugung. Nicht zu diesen Gründen zählen Krieg, Bürger­krieg, Stammesfehden oder auch der böse Nachbar.

Auf diesen Grundsätzen baut auch unser Asylgesetz 2005 auf, und § 3 besagt, dass jemandem nur bei Vorliegen der Verfolgungstatbestände der Flüchtlingskonvention Asyl zu gewähren ist, und das nur auf Zeit. Das steht in unserem Asylgesetz in § 7, liebe Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, die das offensichtlich nicht wissen und jetzt auf einmal ganz neu von „Asyl auf Zeit“ reden! Das ist das, was schon geltendes Recht ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, diese Asylgründe treffen jetzt praktisch auf keinen Einzigen dieser Völkerwanderer zu, denn die Menschen aus Syrien etwa waren ab Betreten von de facto sicheren Drittstaaten – Jordanien, Libanon, Türkei – nicht mehr auf der Flucht. Sie haben dort Schutz gehabt, keiner musste um Leib und Leben fürchten, und die Weiterreise erfolgt ausschließlich aus wirtschaftlichen Gründen, zu den prallen Sozial­töpfen in Deutschland, in Österreich, in Schweden. Und solche Leute, die ihre ange­stammte Heimat aufgrund von Krieg, Bürgerkrieg oder Stammesfehden verlassen, wer­den zwar umgangssprachlich als „Kriegsflüchtlinge“ bezeichnet, fallen aber eben nicht unter die Genfer Flüchtlingskonvention und haben auch keinen Anspruch auf Asyl.

Natürlich ist es aus humanitären Gründen oft nicht möglich, sie abzuschieben und zu­rückzuschicken, und darum kennt die EU das Instrument des subsidiären Schutzes.


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