liche Anfrage 6523/J der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Schattenkabinett und Anklagebank dringlich zu behandeln. Gemäß der Geschäftsordnung wird die Durchführung der Dringlichen Anfrage frühestens drei Stunden nach Eingang in die Tagesordnung, also um 15.45 Uhr, erfolgen.
Präsident Karlheinz Kopf: Weiters teile ich mit, dass Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger beantragt hat, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 840/A der Abgeordneten Mag. Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, eine Frist bis 11. Oktober 2015 zu setzen.
Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen.
Da für die heutige Sitzung die dringliche Behandlung einer schriftlichen Anfrage verlangt wurde, wird die soeben erwähnte kurze Debatte im Anschluss an die Behandlung der Dringlichen Anfrage stattfinden. Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss dieser Debatte erfolgen.
Schließlich teile ich mit, dass Frau Abgeordnete Kitzmüller beantragt hat, dem Familienausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1224 A(E) der Abgeordneten Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder im Ausland an die jeweiligen Lebenshaltungskosten, eine Frist bis 13. Oktober 2015 zu setzen.
Dieser Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.
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Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsident Karlheinz Kopf: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt:
Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 6 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 81 Minuten, FPÖ 75 Minuten, Grüne 63 Minuten sowie NEOS und STRONACH je 33 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, im Rahmen dieses Beschlusses je 17 Minuten. Darüber hinaus wird die Redezeit von Abgeordneten, die keinem Klub angehören, auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.
Wir kommen zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Vorschlag sind, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig so beschlossen.
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1295/A der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kol-
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