Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 106

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liche Anfrage 6523/J der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bun­desminister für Justiz betreffend Schattenkabinett und Anklagebank dringlich zu behan­deln. Gemäß der Geschäftsordnung wird die Durchführung der Dringlichen Anfrage frü­hestens drei Stunden nach Eingang in die Tagesordnung, also um 15.45 Uhr, erfolgen.

12.46.50Fristsetzungsanträge

 


Präsident Karlheinz Kopf: Weiters teile ich mit, dass Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger beantragt hat, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 840/A der Abgeordneten Mag. Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend ein Bun­desverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, eine Frist bis 11. Oktober 2015 zu setzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung ge­stellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzufüh­ren.

Da für die heutige Sitzung die dringliche Behandlung einer schriftlichen Anfrage ver­langt wurde, wird die soeben erwähnte kurze Debatte im Anschluss an die Behandlung der Dringlichen Anfrage stattfinden. Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss dieser Debatte erfolgen.

Schließlich teile ich mit, dass Frau Abgeordnete Kitzmüller beantragt hat, dem Fami­lienausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1224 A(E) der Abgeordneten Kitz­müller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder im Ausland an die jeweiligen Lebenshaltungskosten, eine Frist bis 13. Oktober 2015 zu setzen.

Dieser Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.

*****

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt:

Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 6 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 81 Minuten, FPÖ 75 Minuten, Grüne 63 Minuten sowie NEOS und STRONACH je 33 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tages­ordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, im Rahmen dieses Be­schlusses je 17 Minuten. Darüber hinaus wird die Redezeit von Abgeordneten, die kei­nem Klub angehören, auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.

Wir kommen zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Vorschlag sind, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig so beschlossen.

12.47.531. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1295/A der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kol-


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