Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 109

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zwar als Verfassungsrecht der Menschen im Land, als Verfassungsrecht der Staats­bürger – und nicht als Bittsteller! Das wäre jetzt genau die Nagelprobe. Und genau da­bei erleben wir hier im Hohen Haus immer wieder, dass SPÖ, ÖVP und Grüne Angst vor der Bevölkerung haben, nicht bereit sind, die direkte Demokratie als Verfassungs­recht auch für die Bevölkerung sicherzustellen.

Da werden jahrzehntelang geltende verfassungsrechtliche Tabus halt einfach gebro­chen, die Gemeindeautonomie, die ein Grundpfeiler der österreichischen Verfassung ist, wird dann einfach zerstört – das ist dann völlig egal.

Natürlich wäre es auch wichtig – wie vorher schon erwähnt –, Sie an die Einhaltung der Dublin-Richtlinien zu erinnern. Sie haben das außer Kraft gesetzt – und dann gehen Sie her mit Placebo-Entscheidungen, Assistenzeinsatz des Bundesheeres an den Gren­zen, sprechen von Grenzkontrollen, die es de facto gar nicht gibt, weil eben keine Päs­se kontrolliert werden und keine Registrierung vorgenommen wird.

Sie können heute gar nicht redlich beantworten, wie viele Menschen heute bereits im Sinne einer illegalen Einwanderung nach unseren fremdenpolizeilichen Gesetzen nach Österreich gekommen sind, wie viele weitergereist oder doch hier irgendwo abgetaucht sind. Diese Frage können Sie nicht einmal beantworten. Das ist im wahrsten Sinne des Wortes gemeingefährlich, unverantwortlich, was da gelebt wird! (Beifall bei der FPÖ.)

In Wirklichkeit brauchen wir ein Durchgriffsrecht in Richtung Brüssel, nicht umgekehrt. Dort brauchen wir ein Durchgriffsrecht, denn wenn die EU-Institutionen völlig scheitern und damit unsere Bürger in eine Situation kommen, in der sie Unsicherheit erleben und wodurch ein Ausnahmezustand und eine Notstandssituation ausgelöst wird, dann muss man natürlich die Verantwortung bei dieser Bundesregierung suchen. Warum ist sie nicht bereit, endlich diesen fehlerhaften Mechanismus wenigstens nationalstaatlich auf­zufangen und das Gröbste zu verhindern?

Der Umgang der Regierung mit dem Thema Asyl wird ja immer grotesker und unbehol­fener. Alleine die aktuelle Diskussion über Asyl auf Zeit zeigt das wieder einmal auf. Asyl ist grundsätzlich, wenn Sie die Genfer Konvention lesen, Schutz auf Zeit. Man fragt sich: Was wird da eigentlich debattiert? – Wieder so eine Placebo-Diskussion, die man als Farce bezeichnen muss. Die Regierungsmitglieder kennen offenbar dieses Ge­setz nicht einmal, und wahrscheinlich, ja ziemlich sicher, haben sie es in der Vergan­genheit auch nicht gelebt und umgesetzt – und jetzt meinen sie, sie haben da irgend­etwas Neues erfunden, das aber eigentlich ohnehin schon Rechtsbestand hat und nur umgesetzt werden müsste.

Das zeigt, offenbar gerade im Vorfeld von Wahlen – und ich habe das auch dem Inter­view mit Außenminister Kurz in der „Kronen Zeitung“ entnommen – wird der Faule ent­weder fleißig und übernimmt dann doch die Forderungen der Freiheitlichen Partei, die man vorher jahrelang strikt abgelehnt hat, oder beginnt eben, Placebo-Diskussionen
zu führen, in der Hoffnung, dass man bei den kommenden Landtagswahlen noch das Schlimmste abwenden kann. Aber das ist alles durchschaubar.

Seit jeher fordern wir Freiheitlichen die Umsetzung dieser aufrechten Gesetzesformu­lierung Asyl auf Zeit, dass das wirklich vollzogen wird, was wir vermissen. Wir brau­chen daher keine Gesetzesänderung, sondern wir brauchen eine Innenministerin, die dieses Gesetz endlich mit Leben erfüllt und vollzieht. Das wäre notwendig. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn SPÖ und ÖVP erst nach drei Jahren die Kriterien für Asyl überprüfen wollen, dann ist das auch kompletter Unfug. Wir reden immer von raschen Prüfungen – die Schweiz hat Schnellverfahren innerhalb von 48 Stunden, in denen schon einmal erste Feststellungen getroffen werden –, raschen Asylverfahren, die notwendig sind – na ja,


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