Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 112

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Bisher hatten wir das Problem – das haben wir über den Sommer auch erlebt –, dass die Mehrheit der österreichischen Bundesländer der Vereinbarung, die zwischen den neun Bundesländern und dem Bund gefasst worden ist, nicht nachgekommen ist, nicht ihren Anteil an der Unterbringung übernommen hat. Es geht darum, eine Lösung zu finden, dass diese Menschen menschenwürdig untergebracht werden.

Es ist übrigens das gleiche Thema, das heute auch auf europäischer Ebene diskutiert wird: wie man nämlich in den europäischen Staaten diese Leute unterbringen kann, so­dass jedes Land gemäß seiner Wirtschaftskraft, seiner Bevölkerungsgröße und geo­grafischen Größe auch seinen fairen Anteil übernimmt. Um nicht mehr und nicht we­niger geht es auch bei diesem Verfassungsgesetz. Es hat einen Gutteil seiner Wirkung insofern schon entfacht, als inzwischen sieben von neun österreichischen Bundeslän­dern ihre Verpflichtung im Quotenausmaß übernehmen. Die zwei Bundesländer, die das noch nicht geschafft haben, werden sicherlich so daran arbeiten, dass sie das bald erreicht haben.

Das heißt, dieses Verfassungsgesetz zur gerechten Aufteilung, mit dem gleichzeitig auch sichergestellt werden soll, dass rasch menschenwürdig und winterfest unterge­bracht werden kann, ist ein Gesetz, das nur als Ultima Ratio zu wirken hat, als letzte Möglichkeit; davor ist die Aufforderung an die Bundesländer und auch an die Gemein­den zu richten, ihre Aufgaben zu übernehmen. Wenn ein Bundesland seine Aufgaben übernommen hat, dann droht auch durch dieses Gesetz kein Eingreifen durch das Innenministerium, weil man dann quasi, wenn man es so sagen will, im Leo ist und seine Aufgabe ja sowieso von sich aus erbracht hat. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Im Leo?)

Es ist auch richtig, dass die Bundesländer und die Gemeinden motiviert werden, ihre Aufgabe aus eigenem Antrieb zu übernehmen. Inzwischen ist es so, dass schon we­sentlich mehr österreichische Gemeinden Flüchtlinge untergebracht haben als bisher, das heißt, auch da ist einiges in Bewegung.

Wir werden heute auch noch einen Abänderungsantrag einbringen, der noch einmal klarstellt, dass es nicht darum geht, Bürgermeister zu kriminalisieren, sondern dass es darum geht, dass in den Gemeinden ausreichend Flächen und Unterkünfte aus eige­nem Antrieb zur Verfügung gestellt werden und nur dann, wenn das Land beziehungs­weise die Gemeinde ihre Anteile nicht übernommen haben, das Innenministerium auch durchgreifen kann.

Es ist aber auch ein Gesetz, das der Innenministerin eben dort, wo nicht agiert worden ist, jetzt die Durchgriffsmöglichkeit an die Hand gibt, die so lange diskutiert und gefor­dert worden ist, um die Unterbringungsplätze zu schaffen. Ich bin mir sicher, dass mit der administrativen Entscheidung, Herrn Christian Konrad als Bundesbeauftragten zu installieren, auch technisch einiges wesentlich verbessert worden ist, sodass diese Auf­gabe auch gelingt.

In diesem Sinne halte ich es für ein sehr sinnvolles Gesetz, das das, was wir auf euro­päischer Ebene von den anderen europäischen Ländern fordern, auch innerösterrei­chisch unter den Bundesländern festschreiben soll. (Beifall bei der SPÖ und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

13.08


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte, Herr Klubobmann.

 


13.08.38

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Hohes Haus! Wenn man sich die Debatte und vor allem die Ereignisse der letzten Wochen anschaut, glaubt man, die


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