Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 133

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Einen letzten Punkt möchte ich hier noch anmerken, da wir natürlich gegen dieses Gesetz stimmen. Wenn wir jetzt 1,5 Prozent als Quote festlegen, wie werden dann die weiteren Festlegungen sein? Wann erhöhen wir, wann verdoppeln wir auf 3 Prozent, wann gehen wir auf 5 Prozent? Wird noch jemand gefragt? Falls dem nicht Rechnung getragen wird, können wir nämlich die am Sonntag in Oberösterreich und in 14 Tagen in Wien stattfindenden Gemeinde- und Landtagswahlen gleich aussetzen. Wenn vom Bund weg regiert wird, dann können wir hier gleich die ersten Einsparungen schaffen und dann gehen wir davon weg, von einer Demokratie zu sprechen. Deshalb gibt es von unserer Seite ein klares Nein. (Beifall beim Team Stronach. – Ruf bei der ÖVP: Das Team Stronach wurde eh schon eingespart!)

14.09


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Brandstetter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


14.09.34

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich wollte nur einige Be­merkungen zum Schleppertatbestand machen, dem § 114 des Fremdenpolizeigeset­zes, der in einem Punkt geändert und auch verschärft werden soll – und das macht auch Sinn.

Es geht darum, dass in Zukunft die strengere Strafdrohung dieses Tatbestandes, die im Regelfall auch die Untersuchungshaft ermöglicht, auch dann schon möglich wird, wenn – soweit es jetzt um die Zahl der geschleppten Personen geht – mindestens drei Personen und nicht so wie bisher mindestens zehn geschleppt wurden.

Das ist deshalb wichtig, weil die Frage der Anzahl der geschleppten Personen etwas ist, was im Zuge einer Festnahme relativ leicht beweisbar ist. Alle weiteren Kriterien, die über den konkreten Strafsatz entscheiden, wie etwa die Gewerbsmäßigkeit, sind am Beginn nicht so leicht nachzuweisen. Daher macht es Sinn, diesen Tatbestand in diesem Punkt zu verschärfen. Ich sehe aber darüber hinaus derzeit keine Notwendig­keit für sonstige Verschärfungen, denn dieser Tatbestand ist natürlich auch ein Signal, aber er ist mehr als ein Placebo – er kommt auch tatsächlich zum Tragen.

Wir haben im Jahr 2015 bereits insgesamt 1 500 Strafverfahren gegen Schlepper nach diesem Tatbestand eingeleitet. Wir haben zu diesem Tatbestand heuer bereits fast 500 Anklagen; man sieht also, dass unsere Behörden, denen ich an dieser Stelle auch ein Kompliment aussprechen möchte, wirklich sehr rasch und hervorragend arbeiten, und es gab mittlerweile schon 341 Verurteilungen. Das heißt, der Tatbestand greift, es funktioniert und die Justiz greift hier auch wirklich durch. Und das ist gut so, denn Schlepperei ist eine der scheußlichsten Formen der international organisierten Krimina­lität. Daher muss man hier bei der Bekämpfung auch konsequent sein, und das sind wir auch.

Ja, wir haben deshalb auch steigende Zahlen an Untersuchungshäftlingen, aber ich kann an dieser Stelle sagen, dass hier auch die Reformen im Strafvollzug wirklich erste Früchte tragen. Das wurde bisher problemlos bewältigt. Wir haben natürlich hier hohe Anforderungen zu erfüllen, aber der schon begonnene Reformprozess im Strafvollzug inklusive der nötigen Kapazitätsausbauten ist voll im Laufen. Wir haben auch bisher eben keine wirklichen Probleme gehabt, die Schlepper dort unterzubringen, wo sie hin­gehören, nämlich im Gefängnis.

Wir wollen auch weiterhin dafür sorgen, dass Österreich für Schlepper ein Zielland mit hohem Risiko ist – das soll auch so bleiben. So gesehen halte ich diese in diesem Ge­setzentwurf enthaltene Verschärfung des Schleppertatbestandes für höchst sinnvoll und bitte dementsprechend auch um Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.12

 


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