Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 135

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Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, binnen zwölf Monaten zu evaluieren, ob durch die geplante Verschärfung des § 114 FPG die erhofften Ergebnisse erzielt werden und die Schlepperei in Österreich effektiver und nachhaltiger bekämpft werden konnte, in­dem in verstärktem Maße gegen Schlepper vorgegangen werden konnte. Darüber hi­naus werden die zuständigen Bundesminister aufgefordert, zu untersuchen, ob die in Österreich geltenden Strafbestimmungen dem europäischen und internationalen Niveau entsprechen.“

*****

Meine Damen und Herren! Wir sind im Rahmen all der aktuellen Flüchtlingsthemen, die wir zu lösen haben, auf einem langen Weg. Dieser bedarf eines Durchhaltevermögens, eines langen Atems, und nur gemeinsam werden wir es schaffen, ihn zu bewältigen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pendl, Amon, Jarolim, Steinacker, Kolleginnen und Kollegen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1296/A der Abgeordneten Otto Pendl, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert wird (793 d.B.)

betreffend Evaluierung der Bestimmungen gegen Schlepperei

Begründung

Ausgelöst durch internationale bzw. nationale Konflikte wie in Syrien oder im Irak, die bereits eine Unzahl von Menschenleben gekostet und massive Flüchtlingswellen aus­gelöst haben, sehen sich Österreich und Europa einem kaum noch zu bewältigenden Zustrom an Menschen ausgesetzt, die gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen. Aber auch aus anderen politisch instabilen Regionen wie Afghanistan, Pakistan oder Somalia strömen zahllose Menschen in der Hoffnung auf Sicherheit und ein besseres Leben für sie und ihre Familien nach Europa und Österreich. Leider kann aufgrund der wohl noch länger andauernden Bürgerkriegs- oder bürgerkriegsähnlichen Situationen bzw. der instabilen Verhältnisse in den Herkunftsländern verglichen mit Österreich und Europa nicht damit gerechnet werden, dass der Flüchtlingszustrom in absehbarer Zeit abreißen wird.

Viele dieser hilfs- und schutzbedürftigen Menschen werden Opfer einer organisierten grenzüberschreitenden Schleppermafia, die die Notlage der Flüchtlinge schamlos aus­nützt, um skrupellos maximalen Profit aus der Notlage von Menschen zu schlagen. Bei diesen kriminellen Machenschaften spielen Menschenleben keine Rolle, wie die zahl­reichen Opfer, die bereits in diesem Jahr im Mittelmeer und in der Ägäis aber auch in Österreich beklagt werden mussten, schmerzlich vor Augen führen.

Sowohl der Nationalrat in seiner Entschließung vom 31. August 2015 sowie die Mitglie­der der österreichischen Bundesregierung als auch der Europäische Rat, der Rat der


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