Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 139

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der Bundesminister für Inneres dem Bürgermeister der betroffenen Gemeinde und der Bezirksverwaltungsbehörde dieses Vorhaben mitzuteilen.“

Das ist neben vielen Neuerungen, die mit dem Bundesverfassungsgesetz kommen, ein sehr positiver und notwendiger Schritt gewesen. Ich möchte ausdrücklich auch jene Un­terbringungen kritisch erwähnen, bei denen Gemeinden leider vor vollendete Tatsa­chen gestellt wurden, bei denen vor der Unterbringung von mehreren Schutzsuchen­den in einer Gemeinde kein Kontakt seitens des Innenministeriums stattgefunden hat und es plötzlich geheißen hat: Heute kommen 50 Asylwerber, 70 Asylwerber, 100 Asyl­werber oder wie viele auch immer.

Mit dieser Bestimmung sorgen wir dafür, dass frühere oder leider bisherige Horuck-Aktionen bei der Unterbringung seitens des Innenministeriums hintangehalten werden und dass die Gemeinden, die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen sowie die Be­zirksverwaltungsbehörden rechtzeitig eingebunden und informiert werden, damit es auch zu Informationsveranstaltungen für ein besseres Zusammenleben, zu einem guten Aus­kommen für alle in einer Gemeinde lebenden Personen kommen kann.

In diesem Sinne ist es ein wichtiger Schritt vorwärts, um die auf europäischer Ebene vielbemühte gemeinsame und solidarische Aufteilung und Versorgung von Schutzsu­chenden anzugehen. Ich bin überzeugt: Gemeinsam schaffen wir das! – Danke schön. (Beifall bei Grünen und NEOS sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Bevor ich Frau Abgeordneter Dr. Lintl das Wort erteile: Frau Abgeordnete Korun, der Antrag, den Sie einbringen wollten? (Abg. Korun: Dieser Abänderungsantrag wurde bereits vom Kollegen Gerstl eingebracht!) – Ich verstehe, in Ordnung.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lintl. – Bitte.

 


14.30.08

Abgeordnete Dr. Jessi Lintl (ohne Klubzugehörigkeit)|: Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit die­sem gemeinsamen rot-schwarz-grünen Antrag betreiben Sie eine klare Anlassgesetz­gebung und greifen damit massiv in die bewährte österreichische Verfassung ein. (Zwi­schenruf des Abg. Rädler.)

Sie versetzen mit diesem Ermächtigungsgesetz dem Föderalismus einen Todesstoß, indem Sie sich über die Sorgen und Vorbehalte der Bürger, Länder und Gemeinden einfach hinwegsetzen.

In Zukunft hat die Bundesregierung die Macht, einseitig über eine Verordnung den jetzt vorgeschlagenen Gemeinderichtwert von 1,5 Prozent jederzeit nach oben zu schrau­ben, falls Bedarf vorliegt. Den kann die Bundesregierung wiederum per Verordnung feststellen. Die Länder haben dabei lediglich ein unverbindliches Stellungnahmerecht. Angesichts der eingesetzten Völkerwanderung nach Österreich und der Ohnmacht der Regierung dieser Situation gegenüber kann man getrost davon ausgehen, dass die Prozentzahl sehr massiv nach oben schnellen wird.

Die nächste Einschränkung der Landes- und Gemeindekompetenzen ist die Tatsache, dass die Regierung nicht nur auf bundeseigene Immobilien zugreifen kann, sondern auch welche anmieten oder im Eilverfahren kaufen kann, sofern in einer Gemeinde kei­ne Liegenschaft beziehungsweise kein Gebäude im Bundeseigentum ist.

So können gegen den Willen der Bevölkerung, des Landes oder der Gemeinde und oh­ne Kontrolle Asylwerber oder Flüchtlinge in den Dörfern und Städten angesiedelt wer­den. Letztlich wird die bundesstaatliche Kompetenzverteilung in Art. 3 durchbrochen – es erfolgt der Durchgriff auf die Länder und die Gemeinden.

 


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