14.46
Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit) : Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Zum Thema Durchgriffsrecht: Dem Durchgriffsrecht zufolge sollte in jeder Gemeinde mit mehr als 2 000 Einwohnern die Unterbringungsquote von 1,5 Prozent der Bevölkerung Gültigkeit erlangen. Diese Quote stellt eine Mindestmarke dar, wie wir heute schon ein paar Mal gehört haben, welche entsprechend der Zahl der Flüchtlinge nach oben hin flexibel ist.
Bezüglich der Nutzung von unbebauten Grundstücken sowie der angestrebten Zahl unterzubringender Asylwerber mit einer Höchstzahl von 450 Personen ist von einer sehr schwammigen Bestimmung auszugehen. Größenordnungen der Grundstücke werden nicht angegeben, des Weiteren besteht kein Unterschied zwischen Eigentums- beziehungsweise Mietverhältnissen. Besteht nun seitens des Bundes in einer Gemeinde ein Besitzverhältnis und wird darüber hinaus ein Objekt beziehungsweise ein Grundstück gemäß Durchgriffsrecht angemietet, wäre eine Gemeinde über deren 1,5 Prozentquote mit weiteren 900 Asylwerbern belastbar.
Die Frage erscheint berechtigt: Sind derartige Zahlen der Bevölkerung zumutbar? – Ich denke, wohl kaum. Dem Durchgriffsrecht ist somit nicht zuzustimmen. – Danke.
14.48
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.
14.48
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Geschätzte Damen und Herren! Wir haben sicherlich – und das ist mehrfach zum Ausdruck gekommen – außergewöhnliche Verhältnisse, und diese außergewöhnlichen Verhältnisse erfordern auch außergewöhnliche Maßnahmen. Das heute debattierte Verfassungsgesetz stellt eine befristete Notmaßnahme – und ich betone: eine befristete Notmaßnahme – bis Ablauf des Jahres 2018 dar. Aus meiner Sicht braucht es einen Schulterschluss zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, wir alle sind gemeinsam gefordert. Als Bürgermeister bekenne ich mich ganz klar dazu, dass auch alle Gemeinden ihren Beitrag zur Bewältigung der Flüchtlingsströme leisten müssen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)
Aus meiner Sicht ist auch der vorgesehene Gemeinderichtwert von 1,5 Prozent der Bevölkerung vertretbar. Ich bin auch überzeugt, dass vor allem auch kleinere Gemeinden in der Lage sind, Kriegsflüchtlinge in der vorgesehenen Anzahl gut aufzunehmen und betreuen zu können.
Ich bin aber sehr froh darüber, dass mit dem von Kollegen Gerstl eingebrachten Abänderungsantrag klargestellt ist, dass bei Nichterfüllung des Gemeinderichtwertes keine rechtlichen, insbesondere keine strafrechtlichen und kostenrechtlichen Konsequenzen verbunden sind. Warum? – Vor allem kleinere Gemeinden haben oftmals nicht die nötigen Gebäude zur Verfügung, um den Gemeinderichtwert erfüllen zu können. Auch in meiner Gemeinde war es so, auch ich hätte mit den Gebäuden, die uns als Gemeinde zur Verfügung stehen, die Quote nicht erfüllen können, nur durch das Angebot eines privaten Vermieters haben wir diesen Richtwert erreichen können. Mit diesen Bestimmungen des Abänderungsantrages konnten auch wichtige Forderungen des Gemeindebundes erfüllt, beziehungsweise die Kritik in diesem Punkt entkräftet werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Auch das ist heute schon mehrfach angesprochen worden: Viele Gemeinden haben in den letzten Monaten und Wochen wichtige Beiträge zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen erbracht. In Zusammenarbeit mit NGOs, mit der Zivilgesellschaft wurden hervorragende Betreuungsdienste aufgebaut, und ich sage dafür wirklich ein großes Danke. Ich bin aber auch überzeugt, dass diese Vorgangsweise auch in allen anderen Gemeinden gelingen wird.
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