Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 148

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Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Antrag 1296/A der Abgeordneten Otto Pendl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert wird, wird wie folgt geändert:

1. Z.1 lautet:

1. In §114 Abs. 3 wird folgende Z.4 eingefügt

„4. ausbeuterisch,“

2. In Z.2 wird die Bezeichnung „§ 114 Abs. 3 Z.2“ durch die Bezeichnung „§ 114 Abs. 3 Z.4“ ersetzt.

Begründung

Die 71 toten Schutzsuchenden, die in einem LKW-Laderaum auf ihrem Weg nach Ös­terreich erstickt sind, haben uns alle entsetzt und wütend zurückgelassen. Wenn Schlepperei skrupellos das Leben und die Gesundheit von Schutzsuchenden gefährdet bzw. diese umkommen lässt, oder wenn sie die Not Flüchtender ausbeutet und ihnen Wucherpreise abpresst, soll unabhängig von der Anzahl der Geschleppten der Qua­lifikationstatbestand greifen. Unabhängig ob eine oder neun Personen von Schleppern unter ausbeuterischen Umständen geschleppt werden, greift somit für diesen Fall der Qualifikationstatbestand. Unter ausbeuterischer Schlepperei sind Fälle zu verstehen, in denen beispielsweise wucherisch hohe Geldbeträge oder sexuelle Dienstleistungen von Flüchtlingen verlangt werden.

Wie der erschütternde Tod 71 Schutzsuchender in einem luftdichten LWK in Parndorf zeigt, müssen die Schutzsuchenden, und somit deren Menschenleben, der eigentliche Schutzzweck des Strafparagraphen bzw. seiner Qualifikation sein.

Kriminellen SchlepperInnen, die sich am Elend Anderer bereichern, Schutzsuchende aus­beuten oder deren Leben aufs Spiel setzen, um ihre Gewinne zu maximieren, sollten hohe Strafen drohen. Daher sollte das Tatbild der Ausbeutung in die qualifizierten Tat­bestände des §114 Abs. 2 FPG aufgenommen werden und somit mit höherer Strafe als derzeit bedroht sein. Eine effiziente Strafverfolgung und U-Haftverhängung wäre durch die höhere Strafdrohung möglich. U-Haft ist in solchen Fällen wichtig, damit skrupel­lose SchlepperInnen nicht noch weitere Leben gefährden.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


14.56.59

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Herren Minister! Hohes Haus! Wir beschließen ja heute ein Gesetz, bei dem es um das Durchgriffsrecht des Bundes hinsichtlich der Zuweisung von Flüchtlingen an die Länder bis hin zu den Gemeinden geht.

Ich verstehe überhaupt nicht, wie man ein derartiges Gesetz als verfassungswidrig be­zeichnen kann, so wie es Kollege Strache gemacht hat, wenn man hier als Verfas­sungsgesetzgeber ein Verfassungsgesetz erlässt. Kollege Strache hat in seiner Rede auch ausgeführt, dass es in Ungarn so herrlich wäre und niemand mehr kommen würde, da dort ein Zaun sei. – Dann frage ich mich, warum gerade über die ungarische


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