Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 149

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Grenze genauso viele Menschen flüchten wie bisher. Das heißt, es nützt nichts, einen Zaun aufzustellen, das löst das Problem nicht, sondern das Problem bleibt das gleiche. Wir haben jetzt trotz Zaun die gleiche Anzahl an Flüchtlingen an der ungarischen Gren­ze; also das Problem lösen wir damit nicht.

Jetzt machen wir ein Gesetz, bei dem es für die Betroffenen drei Escapeklauseln gibt. Zuerst muss man einmal festhalten, dass es eine Artikel-15a-Vereinbarung mit den Län­dern gibt, die Quoten beschlossen haben, wie viele sie aufnehmen. Diese Artikel-15a-Vereinbarungen wurden von den Ländern nicht eingehalten. Daher muss man als Bun­desgesetzgeber, wenn die Verlässlichkeit der Länder nicht mehr gegeben ist – früher war es eben so, wenn man Artikel-15a-Vereinbarungen getroffen hat, dann sind die eingehalten worden; jetzt werden sie nicht eingehalten – handeln. Der Bund muss handeln. Und wenn die Quote erfüllt wird, ist es die erste Escapeklausel. Das heißt, sie brauchen sich nur an die Artikel-15a-Vereinbarung zu halten, und es wird niemand mehr in das Land zugewiesen.

Erfüllt das Land die Quote nicht, aber der Bezirk, gibt es die zweite Escape-Klausel, denn dann ist der Bezirk von der Zuteilung freigestellt. Und erfüllt der Bezirk die Quote nicht, aber die Gemeinde, dann ist die Gemeinde die Escape-Klausel. (Zwischenruf der Abg. Fekter.) Das heißt, jeder, der ein bisschen aktiv ist – denn 1,5 Prozent ist nur ein bisschen –, kann sich aus dieser Zuteilung herausreklamieren. Das heißt, er macht nichts anderes, als ein bisschen zu helfen.

Und wenn ich dann höre, dass man in die Bauordnung eingreift! (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.) – Also liebe Kollegen von der FPÖ, bei der Rechtsgüterabwägung, ob ich ein Menschenleben retten kann oder die Bauordnung verändere, muss doch wohl klar sein, dass man sich nicht für die Bürokratie, sondern für die Menschen entschei­det! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Diese Rechtsgüterabwägung lege ich Ihnen ans Herz. Wenn Sie hier mit der Bauord­nung agieren, dass auf der einen Seite der Bürgermeister in seinen Befugnissen, die Bauordnung auszulegen, eingeschränkt ist, aber auf der anderen Seite Leute nicht wissen, wie sie überleben – und wir diskutieren über die Bürokratie, die bei den Bürger­meistern eingeschränkt wird!? Also Freunde, ich habe kein Verständnis mehr dafür. Dafür hat auch niemand in der Bevölkerung Verständnis. Das ist ein vollkommen – wie soll ich sagen? – herzloser, emotionsloser Zugang zu diesem Problem. (Zwischenruf des Abg. Jarolim.) Und man schiebt die Bauordnung vor, bevor man sich damit aus­einandersetzt, Menschenleben zu retten.

Also diese Argumentation müssen Sie mir einmal erklären! Das halte ich für letztklas­sig. In diesem Sinne, glaube ich, ist das ein gutes Gesetz und ein guter Ansatz, hier eine Lösung zu finden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ertlschweiger. – Bitte.

 


15.01.09

Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (ÖVP): Herr Präsident! Werte Frau Bun­desministerin! Werter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Peter Wittmann hat es, glaube ich, auf den Punkt gebracht und betreffend Durchgriffs­recht sehr viel Licht ins Dunkel gebracht.

Meine Damen und Herren! Österreich steht durch den Flüchtlingsstrom vor einer ge­waltigen Herausforderung: Niemand, niemand kann sagen, was da noch auf uns zu­kommen wird. Aber eines ist klar: Die Bilder, die wir sehen, und die Berichte, die wir in den Medien lesen und hören, lösen tiefe Emotionen in uns allen aus. (Präsidentin Bu­res übernimmt wieder den Vorsitz.)

 


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