Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 166

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tionalrates sind keine Fluchtgründe vorgesehen (Heiterkeit bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP – Ruf bei der SPÖ: … Asyl ansuchen!) – also haben wir uns an die Geschäftsordnung zu halten. Abgeordneter Kickl meidet ja schon syste­matisch das Parlament – ich weiß nicht, ob das jetzt mehr mit der Person des Justiz­ministers oder mit uns zu tun hat –, und dann muss nach § 2 vorgegangen werden.

Ich appelliere an Sie, Frau Präsidentin, zu überlegen, ob jetzt nicht bald der richtige Zeit­punkt gekommen ist, als Präsidentin diese öffentliche Aufforderung an den abgängigen Abgeordneten Kickl zu richten, damit er an seine Pflichten erinnert wird, und wenn er diesen nicht nachkommt … Er kassiert ja brav – wir kommen auf diese Art des Kassie­rens später noch im Detail zurück; das zeichnet ja die Abgeordneten einer bestimmten Partei hier vor allen anderen aus –, er kassiert ja brav, aber er kommt nicht, er stellt sich seiner Verantwortung nicht, er flüchtet vor diesem Parlament. Und das ist weder politisch noch von der Geschäftsordnung her so akzeptabel. Ich sehe nicht ein, dass für einen Abgeordneten, der sich politisch auf der Flucht vor dem Parlament befindet, Steuergelder verschwendet werden. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP sowie der Abg. Meinl-Reisinger.)

So, worum geht es: Wir haben hier – und ich bin schon sehr gespannt auf die Antwor­ten – ein amtierendes Mitglied der Bundesregierung, an das wir eine Reihe sachlicher Fragen gerichtet haben, und ich rechne mit einer Reihe sachlicher Antworten. Aber wir haben hier – oder hätten hier – auch etwas ganz Besonderes, nämlich eine Reihe so­genannter Schattenminister.

In der Freiheitlichen Partei ist es üblich – Klubobmann Strache ist im Moment auch ab­wesend –, dass durch den Klubobmann und Parteichef Schattenminister ernannt wer­den. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Einer dieser Schattenminister ist der Schattenminister Kickl – abwesend; Schattensozialminister Kickl. Ein weiterer ist Schattenfinanzminister Dobernig (Oh-Rufe bei der ÖVP – Ruf bei der SPÖ: Hört, hört!) – momentan anderwei­tig beschäftigt; ich komme darauf zurück. Anwesend ist Schattenaußenminister Hübner (Oh-Ruf bei der ÖVP), auf dessen segensreiche Tätigkeit im Zusammenhang mit der Jemaah Islamiyah ich dann später noch eingehen werde.

Bleiben wir einmal bei dem Problem, um das es geht. Wir werden heute mit dem Herrn Bundesminister für Justiz diskutieren, ob die Voraussetzungen bereits gegeben sind, dass Nationalratsabgeordneter Kickl – in Anwesenheit oder in Abwesenheit – als Be­schuldigter qualifiziert wird und dazu ein Auslieferungsbegehren an den Nationalrat ge­stellt wird.

Ich erinnere nur an eines: Es gibt einen Antrags- und Bewilligungsbogen (der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe), und in diesem Antrags- und Bewilligungsbogen hat die Staatsanwaltschaft, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Abgeord­neten Kickl von Anfang an als Beschuldigten geführt. Dieser Akt, der nach unserer ge­setzlichen Lage zu Recht ein Berichtsakt ist, ist natürlich ins Justizministerium gegan­gen; zuerst zur Oberstaatsanwaltschaft, dann ins Justizministerium. Dort ist etwas pas­siert, was ich jetzt nicht qualifizieren möchte: Es hat eine Weisung gegeben, ihn nicht als Beschuldigten, sondern als Opfer zu führen – das Opfer Kickl. (Abg. Walter Ro­senkranz: Was? Solche Weisungen …!) Wir kommen dann noch auf dieses Opfersys­tem zurück.

Jetzt hat der Justizminister – und ich halte das für vollkommen richtig und sachlich ge­rechtfertigt – neuerlich einen Bericht angefordert. Meines Wissens ist die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nach wie vor der Meinung, dass Abgeordneter Kickl als Beschuldigter zu vernehmen wäre. Die Entscheidung ist nach wie vor offen; bevor das ins Parlament kommt, muss das im Justizministerium entschieden werden. Wir wer­den diese Entscheidung dann zur Kenntnis nehmen, politisch bewerten, falls es poli-


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