Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 173

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

rere Verdächtige, im Wesentlichen wegen Untreue – das ist ein Verfahren der WKStA –, in einer Privatwohnung Rahmenverträge gefunden wurden, zwischen der bereits er­wähnten ideen.schmiede Werbeagentur GmbH und der Freiheitlichen Partei Kärntens.

Aufgrund des Verdachtes, der sich daraus ergab, und einiger anderer Fakten hat dann die WKStA in ihrem Verfahren Anklage gegen mehrere Personen erhoben und auch einen Antrag auf Verhängung einer Verbandsgeldbuße gegen ein privatrechtlich orga­nisiertes Unternehmen eingebracht. Eine Anklageschrift betreffend eine Person wurde gerichtlich zurückgewiesen. Der Antrag auf Verhängung einer Verbandsgeldbuße wur­de offenbar inhaltlich im Zusammenhang damit von der WKStA zurückgezogen.

Es gab im August 2015 Verhandlungstermine, Hauptverhandlungstermine, und da wur­den zwei Personen zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt. Mehr an Details kann und darf ich Ihnen aus den einleitend dargelegten Gründen derzeit einfach nicht sagen. Das wäre kontraproduktiv. Das Verfahren ist anhängig und läuft.

Zu den Fragen 9 bis 24 darf ich auf die Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Ab­geordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend versteck-
te Parteienfinanzierung vom 15. September 2015 verweisen.

Da – das ist ja ohnehin jedem zugänglich – finden Sie all das, was zum 15. September tatsächlich aktuell war. Jetzt muss ich noch ergänzen, dass vor Kurzem im Bundes­ministerium für Justiz ein weiterer Vorhabensbericht der Oberstaatsanwaltschaft Wien beziehungsweise der WKStA zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korrup­tion bearbeitet wurde. Das Bundesministerium für Justiz hat das erst kürzlich von der Oberstaatsanwaltschaft berichtete Vorhaben genehmigend zur Kenntnis genommen. Es war nicht notwendig, den Weisenrat mit diesem Erledigungsvorschlag zu befas­sen – mangels Weisung des BMJ, die gab es hier nicht. Auch da gilt: anhängiges Ver­fahren; ich kann aus den einleitend dargelegten Gründen einfach nicht mehr dazu sa­gen.

Zu den Fragen 25 bis 35:

Lauter Verfahren, die mit Sicherheit ab 1. Jänner dem Weisungsrat vorzulegen sein werden. Bei einer beabsichtigten Enderledigung dazwischen brauchen ja, wie erwähnt, die Staatsanwaltschaften überhaupt nicht mehr zu berichten.

In diesem Zusammenhang ist auch bei der WKStA ein Ermittlungsverfahren gegen sieben Beschuldigte anhängig. Es wird geführt wegen des Verdachtes der Beitrags­täterschaft zur Untreue, der falschen Beweisaussage, der falschen Beweisaussage vor einem Untersuchungsausschuss und der teilweise beim Versuch gebliebenen Geldwä­scherei. Das ist jedenfalls die Verdachtslage. Wir rechnen mit dem Abschluss des staatsanwaltschaftlichen Verfahrens in Bälde. Es wäre unseriös, jetzt konkrete Daten zu nennen.

Das Bundesministerium für Justiz hat das von der Oberstaatsanwaltschaft Wien be­richtete Vorhaben der weiteren Sachbehandlung auch hier genehmigend zur Kenntnis genommen. Es gibt aber noch keine formelle Verständigung der Verfahrensbeteiligten, und ich kann auch in dem Fall aus den erwähnten Gründen zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht mehr sagen. Ich komme dann am Schluss noch auf die Frage von parla­mentarischen Anfragen zurück, die gerade bei diesen Verfahren, in denen die Dinge im Fluss sind und sich sehr rasch verändern können, durchaus sinnvoll sind.

Ich nehme auch Bezug auf meine am 20. März 2015 erstattete Beantwortung der An­frage – das betrifft jetzt die Fragen 36 bis 45 –, das war eine parlamentarische Anfra­ge der Abgeordneten Gabriele Moser, Freundinnen und Freunde vom 22. Jänner 2015.

Da geht es sowohl um die Fakten betreffend BUWOG als auch Terminal Tower. Das Strafverfahren wird sowohl bei der WKStA als auch beim Landesgericht für Strafsa-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite